EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 20. Dezember 2013 Erklärung von Vizepräsidentin Reding und Kommissar Barnier über die im Trilog erzielte Einigung zu strafrechtlichen Sanktionen für Marktmissbrauch Die Europäische Kommission begrüßt die heutige politische Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Marktmissbrauch (IP/11/1218). Der Einigung waren vier so genannte Trilogsitzungen zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen (Europäisches Parlament und Ministerrat) vorangegangen. Der heute von den Mitgliedstaaten gebilligte Durchbruch zeigt, dass Europa bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um gegen Insiderhandel und Marktmissbrauch auf seinen Finanzmärkten vorzugehen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass solche Verhaltensweisen - einschließlich der Manipulation von Benchmarks - Straftaten sind, die überall in Europa wirksam geahndet werden können. Die ausstehende Bestätigung der politischen Einigung durch das Europäische Parlament wird voraussichtlich in einer Plenarsitzung im Januar 2014 erfolgen. „Durch Marktmissbrauch ist das Vertrauen in unser Finanzsystems stark geschwächt. Dieses Problem müssen wir in den Griff zu bekommen, indem wir Regulierungsschlupflöcher schließen, die zu Manipulationszwecken auf dem Finanzmarkt genutzt werden können. Das Strafrecht hat eine stark abschreckende Wirkung, und nach dem heutigen Durchbruch werden Straftäter, die sich des Marktmissbrauchs schuldig machen, EU-weit die volle Härte des Strafrechts zu spüren bekommen“, so Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Ich hoffe, wir können nun rasch die letzten Details regeln, damit der Vorschlag schnell in Recht umgesetzt wird. Die EU kennt keine Toleranz im Hinblick auf Marktmissbrauch und Zinsmanipulation. Wir müssen die Integrität unserer Märkte und das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger schützen.“ Hierzu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier: „Das ist eine gute Nachricht für Investoren - und eine herbe Weihnachtsüberraschung für Straftäter in Nadelstreifen. Straftäter, die des Marktmissbrauchs überführt werden, müssen endlich EUweit mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Mit der Marktmissbrauchsverordnung hat die EU die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Aufdeckung und strengen Ahndung von Insiderhandel und Marktmanipulation erheblich gestärkt. Insbesondere denjenigen, die Benchmarks wie Euribor manipulieren, drohen künftig hohe Geldstrafen oder Haft. Meine Anerkennung gilt dem Europäischen Parlament dafür, dass es unseren Vorschlag verbessert hat, indem es genau definierte Haftstrafen festgelegt hat. Ich möchte zudem dem Europäischen Parlament, insbesondere der Berichterstatterin Arlene McCarthy, sowie dem litauischen Ratsvorsitz für ihre hervorragende Arbeit bei der Erzielung dieser Einigung danken“. Was die heutige Einigung konkret bedeutet: IP/13/1299 Marktmissbrauchstatbestände wie Insiderhandel, die unrechtmäßige Offenlegung von Informationen und Marktmanipulation werden EU-weit einheitlich definiert. Es wird eine Reihe einheitlicher strafrechtlicher Sanktionen geben, darunter Geldbußen sowie Haftstrafen von vier Jahren für Insiderhandel und Marktmanipulation und zwei Jahren für die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen. Juristische Personen (Unternehmen) werden für Marktmissbrauch haften. Die Mitgliedstaaten müssen die Gerichtsbarkeit für diese Straftaten festlegen, wenn sie in ihrem Land erfolgen oder wenn der Täter ein Staatsangehöriger des betreffenden Landes ist. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die Justizund Strafverfolgungsbehörden, die mit diesen sehr komplizierten Fällen befasst sind, über entsprechende Kenntnisse verfügen. Hintergrund Investoren, die Insiderinformationen geschäftlich nutzen und die Märkte durch Verbreitung falscher oder irreführender Informationen manipulieren, können derzeit ungestraft davonkommen, da sich die Rechtssysteme der 28 EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich noch stark unterscheiden. So verfügen die Behörden in einigen Ländern nicht über alle erforderlichen Sanktionsbefugnisse, und in anderen sind für bestimmte Rechtsverstöße im Bereich des Insiderhandels und der Marktmanipulation keine strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen. Wirksame Sanktionen können jedoch eine stark abschreckende Wirkung haben und die Integrität der Finanzmärkte in der EU stärken. Deshalb schlug die Europäische Kommission am 20. September 2011 EU-weite Rechtsvorschriften vor, die Mindestvorgaben für strafrechtliche Sanktionen in Bezug auf Insiderhandel und Marktmanipulation vorsehen(IP/11/1218). Im Juli 2012 legte die Kommission Änderungen zu ihrem ursprünglichen Vorschlag vor, um die Manipulation von Benchmarks wie LIBOR und Euribor ausdrücklich zu verbieten und unter Strafe zu stellen (IP/12/846). Mit dem Vorschlagen dieser Vorschriften macht die Europäische Kommission erstmals von den ihr mit dem Lissabon-Vertrag übertragenen neuen Befugnissen Gebrauch, politische Maßnahmen der EU mit Hilfe strafrechtlicher Sanktionen durchzusetzen. In dem Richtlinienentwurf werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Rechtsverstöße im Bereich des Insiderhandels und der Marktmanipulation strafrechtlich verfolgt werden. Zudem müssen die Mitgliedstaaten strafrechtliche Sanktionen für Anstiftung und Beihilfe zum Marktmissbrauch sowie für die entsprechenden Versuche vorsehen. Die Richtlinie ergänzt einen separaten, am 10. September 2013 vom Europäischen Parlament gebilligten Vorschlag für eine Verordnung über Marktmissbrauch (MEMO/13/774), der den bestehenden EURechtsrahmen verbessern und verwaltungsrechtliche Sanktionen verstärken soll. 2 Weitere Informationen Europäische Kommission – Marktmissbrauch: http://ec.europa.eu/internal_market/securities/abuse/index_de.htm Europäische Kommission – Strafrechtspolitik: http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-law-policy Homepage von Viviane Justizkommissarin: Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission und EU- http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm Homepage des für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständigen Kommissars Michel Barnier: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/barnier/index_de.htm Vizepräsidentin Reding auf Twitter: @VivianeRedingEU EU-Justiz auf Twitter: @EU_Justice Kommisionsmitglied Barnier auf Twitter: @MichelBarnierEU EU-Binnenmarkt auf Twitter: @EU_Markt Kontakt: Chantal Hughes (+32 229-64450) Mina Andreeva (+32 229-91382) Carmel Dunne (+32 229-98894) Audrey Augier (+32 229-71607) 3