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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 20. Dezember 2013
Erklärung von Vizepräsidentin Reding und Kommissar
Barnier über die im Trilog erzielte Einigung zu
strafrechtlichen Sanktionen für Marktmissbrauch
Die Europäische Kommission begrüßt die heutige politische Einigung über den Vorschlag
der Kommission für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Marktmissbrauch
(IP/11/1218). Der Einigung waren vier so genannte Trilogsitzungen zwischen der
Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen (Europäisches Parlament und
Ministerrat) vorangegangen. Der heute von den Mitgliedstaaten gebilligte Durchbruch
zeigt, dass Europa bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um gegen
Insiderhandel und Marktmissbrauch auf seinen Finanzmärkten vorzugehen. Die
Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass solche Verhaltensweisen - einschließlich der
Manipulation von Benchmarks - Straftaten sind, die überall in Europa wirksam geahndet
werden können. Die ausstehende Bestätigung der politischen Einigung durch das
Europäische Parlament wird voraussichtlich in einer Plenarsitzung im Januar 2014
erfolgen.
„Durch Marktmissbrauch ist das Vertrauen in unser Finanzsystems stark geschwächt.
Dieses
Problem
müssen
wir
in
den
Griff
zu
bekommen,
indem
wir
Regulierungsschlupflöcher schließen, die zu Manipulationszwecken auf dem Finanzmarkt
genutzt werden können. Das Strafrecht hat eine stark abschreckende Wirkung, und nach
dem heutigen Durchbruch werden Straftäter, die sich des Marktmissbrauchs schuldig
machen, EU-weit die volle Härte des Strafrechts zu spüren bekommen“, so Vizepräsidentin
und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Ich hoffe, wir können nun rasch die letzten
Details regeln, damit der Vorschlag schnell in Recht umgesetzt wird. Die EU kennt keine
Toleranz im Hinblick auf Marktmissbrauch und Zinsmanipulation. Wir müssen die Integrität
unserer Märkte und das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger schützen.“
Hierzu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier: „Das ist eine gute
Nachricht für Investoren - und eine herbe Weihnachtsüberraschung für Straftäter in
Nadelstreifen. Straftäter, die des Marktmissbrauchs überführt werden, müssen endlich EUweit mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Mit der Marktmissbrauchsverordnung hat die EU
die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Aufdeckung und strengen Ahndung von
Insiderhandel und Marktmanipulation erheblich gestärkt. Insbesondere denjenigen, die
Benchmarks wie Euribor manipulieren, drohen künftig hohe Geldstrafen oder Haft. Meine
Anerkennung gilt dem Europäischen Parlament dafür, dass es unseren Vorschlag
verbessert hat, indem es genau definierte Haftstrafen festgelegt hat. Ich möchte zudem
dem Europäischen Parlament, insbesondere der Berichterstatterin Arlene McCarthy, sowie
dem litauischen Ratsvorsitz für ihre hervorragende Arbeit bei der Erzielung dieser Einigung
danken“.
Was die heutige Einigung konkret bedeutet:
IP/13/1299
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Marktmissbrauchstatbestände
wie
Insiderhandel,
die
unrechtmäßige
Offenlegung von Informationen und Marktmanipulation werden EU-weit
einheitlich definiert.
Es wird eine Reihe einheitlicher strafrechtlicher Sanktionen geben, darunter
Geldbußen sowie Haftstrafen von vier Jahren für Insiderhandel und
Marktmanipulation und zwei Jahren für die unrechtmäßige Offenlegung von
Insiderinformationen.
Juristische Personen (Unternehmen) werden für Marktmissbrauch haften.
Die Mitgliedstaaten müssen die Gerichtsbarkeit für diese Straftaten festlegen,
wenn sie in ihrem Land erfolgen oder wenn der Täter ein Staatsangehöriger
des betreffenden Landes ist.
Die
Mitgliedstaaten
müssen
gewährleisten,
dass
die
Justizund
Strafverfolgungsbehörden, die mit diesen sehr komplizierten Fällen befasst
sind, über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Hintergrund
Investoren, die Insiderinformationen geschäftlich nutzen und die Märkte durch Verbreitung
falscher oder irreführender Informationen manipulieren, können derzeit ungestraft
davonkommen, da sich die Rechtssysteme der 28 EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich
noch stark unterscheiden. So verfügen die Behörden in einigen Ländern nicht über alle
erforderlichen Sanktionsbefugnisse, und in anderen sind für bestimmte Rechtsverstöße im
Bereich des Insiderhandels und der Marktmanipulation keine strafrechtlichen Sanktionen
vorgesehen. Wirksame Sanktionen können jedoch eine stark abschreckende Wirkung
haben und die Integrität der Finanzmärkte in der EU stärken.
Deshalb schlug die Europäische Kommission am 20. September 2011 EU-weite
Rechtsvorschriften vor, die Mindestvorgaben für strafrechtliche Sanktionen in Bezug auf
Insiderhandel und Marktmanipulation vorsehen(IP/11/1218). Im Juli 2012 legte die
Kommission Änderungen zu ihrem ursprünglichen Vorschlag vor, um die Manipulation von
Benchmarks wie LIBOR und Euribor ausdrücklich zu verbieten und unter Strafe zu stellen
(IP/12/846).
Mit dem Vorschlagen dieser Vorschriften macht die Europäische Kommission erstmals von
den ihr mit dem Lissabon-Vertrag übertragenen neuen Befugnissen Gebrauch, politische
Maßnahmen der EU mit Hilfe strafrechtlicher Sanktionen durchzusetzen. In dem
Richtlinienentwurf werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Rechtsverstöße im Bereich des Insiderhandels und
der Marktmanipulation strafrechtlich verfolgt werden. Zudem müssen die Mitgliedstaaten
strafrechtliche Sanktionen für Anstiftung und Beihilfe zum Marktmissbrauch sowie für die
entsprechenden Versuche vorsehen. Die Richtlinie ergänzt einen separaten, am
10. September 2013 vom Europäischen Parlament gebilligten Vorschlag für eine
Verordnung über Marktmissbrauch (MEMO/13/774), der den bestehenden EURechtsrahmen verbessern und verwaltungsrechtliche Sanktionen verstärken soll.
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Weitere Informationen
Europäische Kommission – Marktmissbrauch:
http://ec.europa.eu/internal_market/securities/abuse/index_de.htm
Europäische Kommission – Strafrechtspolitik:
http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-law-policy
Homepage von Viviane
Justizkommissarin:
Reding,
Vizepräsidentin
der
EU-Kommission
und
EU-
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
Homepage des für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständigen Kommissars Michel
Barnier:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/barnier/index_de.htm
Vizepräsidentin Reding auf Twitter: @VivianeRedingEU
EU-Justiz auf Twitter: @EU_Justice
Kommisionsmitglied Barnier auf Twitter: @MichelBarnierEU
EU-Binnenmarkt auf Twitter: @EU_Markt
Kontakt:
Chantal Hughes (+32 229-64450)
Mina Andreeva (+32 229-91382)
Carmel Dunne (+32 229-98894)
Audrey Augier (+32 229-71607)
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