Schreiben an Leiter der Krankenkassen vor Ort und an alle, die eine entsprechende Filiale haben Datum Sehr geehrte .................... ich führe eine Praxis mit Einrichtungen zum ambulanten Operieren als besonderes Versorgungsangebot an Ihre Versicherten bzw. unsere Patienten. Ich bin dadurch in der Lage, einen Großteil von Patienten ambulant zu versorgen, die unter anderen Bedingungen stationär operiert würden. Seit dem 01.04.2005 gilt für die Abrechnung unserer Leistung der EBM 2005. Ich rechne dabei die Operationen nach dem Prozeduren-Katalog (Band 2, EBM 2005) ab. Diese Gebührenordnung wurde in langen Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf betriebswirtschaftlicher Basis kalkuliert. Die Leistungen wurden dabei auf der Basis 0,0511 Euro je Punkt berechnet. Bei der Erstellung dieser Gebührenordnung wurden Raumkosten, Personalkosten, Gerätekosten, Investitionskosten und Arztlohn einbezogen. Der Arztlohn wurde mit 0,77 Euro/Min. berechnet. Bei den chirurgischen Leistungen hat sich dabei ein Kostensatz von 74,3 % ergeben, d.h. 25,7 % Arztlohn im Durchschnitt. Die Quartalsabrechnung II/2005, die mir seit Ende Oktober vorliegt, sieht nur einen Punktwert von 0,0248 Euro pro Punkt vor. Dies sind weniger als 50 % des Punktwertes, auf dessen Basis die Gebührenordnung kalkuliert wurde. Bei einem Kostensatz von 74,3 % und einer Bezahlung von weniger als 50 % entsteht bei den Betriebskosten eine Unterdeckung. Am Beispiel der Operation des Carpaltunnelsyndroms lässt sich dies verständlich demonstrieren: Abrechnungsziffer 31242 = 3520 Punkte x 0,0511 Euro = 179,87 Euro. Arztlohn = kalkulatorische OP-Zeit (festgeschrieben im EBM 2000+, Band 2, Seite 536 und folgende) von 45 Minuten x 0,77 Euro = 34,65 Euro. Zieht man von dem kalkulatorisch von der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen vorgesehenen Wert der Operation von 179,87 Euro den kalkulatorischen Arztlohn von 34,65 Euro ab, verbleiben Betriebskosten von 145,22 Euro. Zur Auszahlung sind für das II. Quartal 2005 ca. 87,00 Euro pro Carpaltunnelsyndrom-Operation gekommen. Durch weitere Kontigentierung der Praxen wegen Überschreitung der vorgesehenen Patientenzahl unter Ausschöpfung des Honorarkontingentes ist es im Einzelnen zu weiteren Kürzungen dieses Wertes gekommen. Dadurch ergibt sich eine Unterdeckung der Betriebskosten von gut 58,22 Euro je CarpaltunnelOperation. Diese Rechnung gilt analog für jede andere von uns durchgeführte Operation. Die Kalkulation des EBM 2005 wurde von der Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen sehr sorgfältig durchgeführt, so dass es keine im Verhältnis zum Aufwand höher oder niedriger bewerteten Eingriffe gibt. Unterdeckung der Betriebskosten von ca. 35 % haben wir bei jeder Operation! - 2 - Krankenkassen Die Situation hat zu erheblicher Unruhe bei allen an Operationen beteiligten Ärzten und Praxen geführt. Für die Anästhesisten ergibt sich eine zusätzliche Problematik, weil sie durch das spezielle niedersächsische Problem der Eingruppierung in Untergruppen 1, 2 und 3 einen Großteil ihrer Punkte nicht ausbezahlt bekommen haben. Die Kosten für die Operation habe ich längst bezahlt. Die Leistungen wurden im April, Mai, Juni erbracht. Meine Kosten wurden durch das erhaltene Honorar nicht gedeckt. Wenn ich so weitermache, werden ich in kurzer Zeit mein Operationszentren schließen müssen. Es wird zu einer Versorgungslücke kommen. In den ambulanten Praxen wird zu extrem günstigen Bedingungen auch bei einem Punktwert von 0,0511 Euro operiert. Es werden viele teure Krankenhausbehandlungen eingespart. Ihre Versicherten, meine Patienten werden die Situation nicht verstehen. Auch die ambulanten Operationen in den Krankenhäusern werden nach derzeitiger Gesetzeslage (mit einiger Verzögerung) zu dem indiskutablen Punktwert von 0,0248 Euro als Institutionsleistung zu erbringen sein. Auch die Krankenhäuser werden bei diesem Preis nicht in der Lage sein, die Leistungen ambulant zu erbringen. Ich benötige dringend Ihre Hilfe, um den Versorgungsnotstand vor Ort zu vermeiden. Ich möchte Sie daher bitten, den Patienten und mir eine Kostenübernahme zuzusichern zu dem betriebswirtschaftlich kalkulierten Punktwert von 0,0511 Euro. Auch Ihre Krankenkasse war bei der Berechnung der 0,511 Cent beteiligt. Ich werde meine Patienten in den nächsten Tagen mit entsprechenden Kostenübernahmeanträgen zu Ihnen schicken. Ich sehe keine andere Möglichkeit, um in Niedersachsen einen Versorgungsnotstand zu vermeiden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie zum Wohl der Patienten diese Kostenübernahme unterstützen. Mit freundlichen Grüßen