Rechte haben Rechte kennen Rechte bekommen Der lange Weg zu transparenten Patientenrechten in Deutschland Patientenforum Medizinethik Ev. Akademie Tutzing -Dr. Matthias GruhlSenator für Gesundheit der Freien Hansestadt Bremen Staat als Garant für Patientenrechte ? • Interessensausgleich als staatliche Aufgabe • Das Geschäftsmodell des Behandlungsvertrages ist bei einseitigem Hilfebedarf sui generis nicht partnerschaftlich • Diskrepanz zwischen Recht und und Rechtsanwendung • Individuelle Patientenrechte sind in Deutschland hoch entwickelt • Aufgabe: Rechte ermöglichen Warum besondere Aufgabe der Länder? • Gesundheit Angelegenheit der Länder, • Eigene Gesetzgebungskompetenz für Gesundheitsinstitutionen Krankenhaus, ÖGD • Eigene Gesundheitseinrichtungen • Nähe zur Selbstverwaltung (Aufsicht) • Nähe zu Patienten/Patientinnen Können die Länder Patientenrechte schaffen? • Möglich (Krankenhausgesetze, ÖGD, Psych-KG) • Wichtige Gesundheits(rechte) meist Bundesrecht (Vertragsrecht, Strafrecht, Haftungsrecht, AMG, SGB, Organspende...) • Zu einem überwiegenden Teil nur über Richterrecht kodifiziert Länder können Patientenrechte unterstützen: • Appell an die Einsicht der Profis • Die Arzt-Patientenbeziehung egalisieren: – Unterstützung durch anwaltschaftliches Handeln (Patientenombudsmann/frau, Patientenberatung) – Patienteninformation – Transparenz/Qualitätsdarlegung – Informed consent ermöglichen – Patientenrechte schaffen Zwischenfazit: • • • • Staatliche Ausgleichsfunktion Länder haben ein prominentes Interesse an Patientenrechten ..aber kaum Spielräume zur rechtl. Gestaltung Statt Rechtssetzungskompetenz Transparenzoffensive Vorläufer I SVR 1992: „Der Rat empfiehlt, die bestehenden rechtlichen Vorgaben in einer den Versicherten und Patienten zugänglichen PatientenrechtsCharta zusammenzufassen“ (Ziffer 358) Vorläufer II 5. Konferenz der Gesundheitsminister der im Europarat vertretenen 40 Staaten vom 8. November 1996: Declaration of Rights of Patients Forderung nach Deklaration von Patientenrechten Vorläufer III WHO Regionalbüro Europa 1994: Deklaration von Amsterdam Principles of Rights of Patients in Europa Deutschland auf dem Weg nach Europa Patientencharta z.B. in • Österreich • Großbritannien • Irland • Dänemark • Spanien • San Marino • Italien Patientengesetz z.B. in • Niederlande • Frankreich • Griechenland • Israel • Australien • Kanton Zürich Der Beginn.... • • • • • Fachtagung der Verbraucherzentrale HH 23.-25. Mai 1997 Patientenrechte und Patientenunterstützung in Europa CC Hamburg 3. Säule links 70. GMK vom November 1997 „Die GMK richtet eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Hamburg und Bremen ein, mit dem Ziel, der 71. GMK eine Patientencharta vorzulegen. Dabei sollen maßgebliche Körperschaften des Gesundheitswesen sowie Patientenorganisationen eingeladen werden, an der Erarbeitung mitzuwirken.“ 72. GMK Juni 1999, Trier „Die GMK nimmt das in der Anlage beigefügte Dokument „Patientenrechte in Deutschland heute“ zustimmend zur Kenntnis.“ Weiterentwicklungsbedarf... „Die GMK bittet die Bundesregierung, eine Arbeitsgruppe...einzurichten, (um) Ansatzpunkte für eine Fortentwicklung der Patientenrechte.... zu bewerten, im Hinblick auf ihre Umsetzung rechtssystematische Zusammenhänge aufzuzeigen und gegebenenfalls Vorschläge im Hinblick auf ihre Umsetzung zu entwickeln.“ Ansatzpunkte.... • • • • • • • • • • Organisationshaftung Patientenverfügungen Aufklärungsumfang von Behandlungsalternativen Informationen über Qualitätsvergleiche der Krankenkassen für die Patienten Schaffung unabhängiger Institutionen für die Patienteninformation Beteiligungsrechte für Patienten Beteiligung bei der Leitlinienentwicklung § 66 als Pflichtleistung der Kassen Effektivierung der Individualhaftung Kollektive Haftungssysteme Einrichtung von 3 Arbeitsgruppen (10/99-10/01) • Verbesserung der Transparenz im Gesundheitswesen (BMG) • Institutionelle Erweiterung der Patientenbeteiligung (BMG) • Arztvertragsrecht und Behandlungsfehlerhaftung (BMJ) Abgeblockt..... Herr Dr. P. (BMG) berichtet aus seiner Unterarbeitsgruppe; dort sei bei den handelnden Personen kaum Bereitschaft erkennbar, von den vertretenen Positionen abzuweichen Ergebnisniederschrift der 6. AOLG Oktober 2000 Geiß-Arge des BMJ und BMG • Konsenssuche zwischen Ärzteschaft und den anderen Beteiligten über die Patientencharta unter Leitung des Präsidenten des Bundesgerichtshofes a.D., Herrn Prof Geiß • Sitzung vom Juni 2002 bis Oktober 2002 • Einvernehmen VI. Solidarische Politik und Erneuerung des Sozialstaates (Koalitionsvertrag 2002). • 2.4 Patientensouveränität stärken - Transparenz erhöhen Patientenschutz und Patientenrechte werden ausgebaut. Patientinnen und Patienten haben einen legitimen Anspruch auf unabhängige Beratung, objektive Information und auf Anhörung auch bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Wir werden ihre Rechte durch eine Patientencharta und die Einsetzung eines Beauftragten stärken. Viel getan... • Einbeziehung von Patientenvertretungen in Leitlinienerstellung bei der BÄK • § 66/65b SGBV • GMG – – – – – Eigenes Kapitel Kollektive Patientenbeteiligung Unabhängige Patienteninformationen Stärkung der Transparenz Öffentliche Qualitätsberichterstattung Broschüre? Charta? Gesetz? Hart/Francke: „Gegen ein Patientengesetz sprechen in Deutschland die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz..., die Einbettung in unterschiedliche rechtssystematische Zusammenhänge sowie...die sehr gelungene Tradition richterlicher Rechtsfortbildung. Daher ist ein einheitliches Patientengesetz nicht möglich und nicht zweckmäßig.“ Bundesgesundheitsblatt 2002, 45 Wer dafür – wer dagegen Positionen zu einem Patientengesetz • • • • Patienten- und Verbraucherverbände Krankenkassen Ländergesundheitsressorts Deutsche Juristinnenbund • • • • • • Landesjustizverwaltungen Versicherungswirtschaft Ärztl. Körperschaften DKG Richterbund Rechtsanwaltskammer aus Arg des BMJ Gegenargumente • Rechtlich geht (fast) alles, man muß es nur wollen • Patientenrecht ist im wesentlichen zivilrechtliches Bundesrecht • Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen kann für Spezialthemen überwunden werden • Im Gesundheitswesen gibt es eine Tradition von Artikelgesetzen • Richterrecht entwickelt sich auch auf der Grundlage eines (Patienten-)Gesetzes • Andere föderale Staaten schaffen es auch! Für ein Gesetz spricht.... • • • • Grundsatzorientierung wichtig Eindeutigkeit (Diskussion bei Broschürenerstellung) Klarheit und Transparenz Der nicht zu unterschätzende Bedeutungszuwachs diese Themas bei den Leistungserbringern (direkte Sanktionsnorm) • Mit einem Gesetz im Rücken lässt sich Partnerschaft besser durchsetzen als mit einer Broschüre NZZ 13. Januar 2004 • Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag eine Pioniertat vollbracht. Er hat als erstes Kantonsparlament ein Patientengesetz zwar noch nicht beschlossen, im Grundsatz aber begrüsst - die Schlussabstimmung findet kommende Woche statt • Es regelt erstmals in übersichtlicher Form (36 Paragraphen) so schwer zu beantwortende Fragen wie Zwangsmassnahmen an nicht urteilsfähigen oder im Strafvollzug befindlichen Personen. Es steckt den Rahmen für die Behandlung und Betreuung Sterbender ab und bestimmt, unter welchen Umständen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden dürfen