Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege! Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient! Die Regelungen für die Kostenübernahme von Krankenhausbehandlung für Polizeibeamte oder Feuerwehrleute variiert von Bundesland zu Bundesland. In Baden Württemberg ist sie durch die Verordnung des Innenministeriums über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des Einsatzdienstes, der Feuerwehr und des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule (Heilfürsorgeverordnung - HVO) geregelt Zu Ihrer Information über: § 8 HVO Krankenhausbehandlung (1) Krankenhausbehandlung wird in zugelassenen Krankenhäusern (§ 108 SGB V) gewährt, wenn eine ambulante Diagnostik und Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich oder nach Lage des Falles nicht angezeigt ist. Wird ohne zwingenden Grund ein anderes als das nächsterreichbare Krankenhaus in Anspruch genommen, so können den Heilfürsorgeberechtigten die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden. In besonders begründeten Fällen kann die Behandlung mit vorheriger Genehmigung auch in anderen Krankenhäusern durchgeführt werden. (2) In medizinisch begründeten und notwendigen Ausnahmefällen ist eine Behandlung in einem nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus möglich. Eine vorherige Genehmigung durch die Heilfürsorgestelle ist notwendig. Für eine Kostenerstattung nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Heilfürsorgestelle auf. Kostenübernahme ist möglich: Daraus ergibt sich für Sie, dass die Kostenübernahme für das Traumazentrum Durbach nach Genehmigung durch die Heilfürsorge vom Grunde her möglich ist, weil (1) das Traumazentrum ein Akutkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik nach § 107 Abs. 1 SGB V ist, (2) der Pflegesatz identisch ist mit dem Pflegesatz des nächst gelegenen Akutversorgers MediClin Klinik an der Lindenhöhe, (3) und sich die Notwendigkeit medizinisch begründet aus a. der besonderen Situation oder Schwere der Traumafolgesymptomatik, die eine akutstationäre Behandlung notwendig macht, b. der besonderen Konfliktlage (Stigma Polizeidienst und Psychiatrie) c. sowie der Notwendigkeit einer spezialisierten, traumafokussierten Behandlung, die in normalen psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken meist gar nicht, nur unzureichend und jedenfalls nicht so intensiv wie im Traumazentrum Durbach angeboten werden kann. Zur Einweisung: Die Einweisung in das Traumazentrum kann durch den behandelnden Polizeiarzt, aber auch durch den behandelnden Facharzt erfolgen und muss von diesem, gemäß der Punkte 1-3 in einer kurzen, schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Heilfürsorge begründet werden. Im Anschluss finden Sie eine Formulierungshilfe, die sie als behandelnder Arzt, aber auch Sie als Patient nutzen können. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weiter geholfen zu haben und freuen uns auf ihre Patienten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch unter Telefon: 0781/473-7551 oder E-Mail: [email protected] MediClin GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Durbach Sitz: Offenburg Registergericht: Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 471526 Persönlich haftende Gesellschafterin: MediClin Geschäftsführungs-GmbH Sitz: Offenburg Registergericht: Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 471044 Geschäftsführer: Volker Feldkamp, Jens Breuer, Dirk Schmitz USt.-ID-Nr. DE 114103514 Burgunderstraße 24 77770 Durbach Telefon 0781 / 473 - 0 Telefax 0781 / 473 - 265 [email protected] IK 26 08 33 575 Bankverbindungen: Commerzbank Frankfurt IBAN DE 70 5008 0000 0093 8907 00 BIC DRESDEFFXXX Sparkasse Offenburg/Ortenau IBAN DE 67 6645 0050 0006 0591 26 BIC SOLADES1OFG Muster eines Anschreibens an die Heilfürsorge Baden-Württemberg: Postanschrift Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg 70730 Fellbach Datum Betreff.: Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer: A n t r a g a u f K o s t e n ü be r n a h m e g e m ä ß § 8 HVO Absatz 1 und 2 Sehr geehrte Damen und Herren, Herr / Frau Name befindet sich auf Grund folgender Diagnose(n) als Traumafolge in meiner ambulanten fachärztlichen Behandlung: F43.- Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen F44.- Dissoziative Störungen F45.- Somatoforme Störungen F40.- Phobische Störungen F41.- Andere Angststörungen F42.- Zwangsstörung F48.1 Depersonalisations-/Derealisationssyndrom F32.- Depressive Episode F33.- Rezidivierende depressive Störung F34.- Anhaltende affektive Störungen F60ff. Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen Aktuell ist stationäre Akutbehandlung dringend indiziert und unaufschiebbar. Es besteht die dringende Notwendigkeit einer spezialisierten, stationären, traumafokussierten Behandlung. Auf Grund der Schwere der Symptomatik oder bestehender Begleiterkrankungen ist eine Behandlung im ambulanten Rahmen oder eine rein rehabilitative Behandlung nicht ausreichend. Ohne diese akutstationäre Behandlung muss mit einer gravierenden Verschlechterung und Chronifizierung des Zustandes gerechnet werden. Die psychischen und sozialen Beeinträchtigungen am Wohnort/ Arbeitsplatz machen die Herausnahme aus dem sozialen Umfeld dringend nötig. Eine ambulante Behandlung im Konfliktfeld ist prognostisch ungünstig. Als Polizeibeamter befindet sich Frau / Herr in einer besonderen Konfliktlage (Stigma Polizeidienst und Psychiatrie), weshalb eine Behandlung in der nächstgelegenen, nach § 108 SGB V zu gelassenen, psychiatrischen Klinik eine zusätzliche unzuträgliche Belastung für den Patienten darstellt. Daher bitten ich, gemäß § 8 HVO Absatz 1 und 2, um Kostenübernahme für das Traumazentrum Durbach. Das MediClin Traumazentrum Durbach ist eine auf die Behandlung von akuten und komplexen Traumafolgestörungen spezialisierte, private Akutstation der MediClin Klinik an der Lindenhöhe und räumlich nach Durbach ausgelagert. Es ist als ein privates Akutkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und nach § 107 Abs. 1 SGB V zugelassen, vom Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. anerkannt. Frau/ Herr kurzfristig akut und auch überregional aufgenommen werden. Der Pflegesatz ist mit dem Pflegesatz der nächst gelegenen Akutklinik MediClin Klinik an der Lindenhöhe identisch. Das Traumazentrum bietet durch seine psychiatrieferne Lage eine sehr offene, nicht stigmatisierende Behandlungsmöglichkeit, gerade für traumatisierte Polizeibeamte und durch sein hochspezialisiertes Therapieangebot, die Behandlung der die Patientin, der Patient aktuell dringend bedarf. Mit freundlichen Grüßen