Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Innenministerium | Postfach 71 25 | 24171 Kiel Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: IV GRK 2 Meine Nachricht vom: / gemäß Verteiler Astrid Petermann [email protected] Telefon: 0431 988 - 3130 Telefax: 0431 988 - 3104 15. Mai 2016 IV 43 im Hause Information zur Projektbeteiligung „Beratungs- und Begleitungsprojekt zum Ausstieg und zur Distanzierung vom Rechtsextremismus“ Auf der Grundlage des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ (TFKS) - Programm-Modul für die „Unterstützung bei Prozessen der Distanzierung von Rechtsextremismus durch die landesweiten Beratungsnetzwerke“ sowie der Leitlinie zum Programmbereich „Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken“ fördert die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein im Jahr 2014 ein niedrigschwelliges, von Sicherheitsbehörden unabhängiges Angebot für rechtsaffine junge Menschen und Erwachsene als „Hilfe zum Einstieg in den Ausstieg“. Mit diesem Schreiben informieren wir interessierte Vereine, Verbände, Initiativen und freie Träger über die Möglichkeit, sich für die Entwicklung und Durchführung eines Beratungs- und Begleitungsprojektes zu bewerben, das sich an Menschen wendet, die sich von ihren bisherigen Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppierungen und/oder Parteien distanzieren wollen oder aus diesen aussteigen möchten. Es ist möglich, einen sowohl für den Ausstieg werbenden kreativen Ansatz zu verfolgen, wie auch die praktische Begleitung des Prozesses zu fokussieren. Die Nachhaltigkeit des Projektangebotes ist dabei für alle Beteiligten von besonderer Bedeutung, denn Ziel ist es, langfristig in Kooperation mit der Erstberaterin, ein regionales Netzwerk zur Begleitung von Distanzierungs- und Ausstiegswilligen zu installieren. Das „Beratungs- und Begleitungsangebot zum Ausstieg und zur Distanzierung vom Rechtsextremismus“ ergänzt damit im Land Schleswig-Holstein die Arbeit des Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus. Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 9 88-0 | Telefax 0431 9 88-2833 | [email protected] | www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Buslinie 41, 42 | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente -21. Zielgruppe: Zielgruppen des Beratungs- und Begleitungsangebotes sind: • Jugendliche Sympathisant/innen und Mitläufer/innen sowie junge Erwachsene, die sich zu rechtsextremen Ideologien und/oder Szenen orientieren oder diese Ideologie im Ansatz teilen, • Angehörige und Freund/innen von Sympathisant/innen und Mitläufer/innen, die bereit sind, bei den Distanzierungs- und Ausstiegsprozessen unterstützend tätig zu werden, • Mädchen und Frauen mit gegebenenfalls ihren Kindern, die sich in diesen Kreisen aufhalten. Führungskräfte und Kader von rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen, die sich von ihren bisherigen ideologischen und organisatorischen Verbindungen distanzieren bzw. aussteigen wollen, werden grundsätzlich an eine qualifizierte Fachberatungsstelle in einem anderen Bundesland weiter vermittelt. 2. Schwerpunkte der Projektarbeit: Hilfesuchende benötigen Unterstützung beim Aufbau neuer sozialer Kontakte, um ein neues Zugehörigkeitsgefühl zu entwickeln und sich auf dem Weg der Re-Integration in die demokratische Gesellschaft, sicher zu fühlen. Das Erleben von Individualität und Selbstwirksamkeit ist die Voraussetzung, um neue selbstbestimmte Lebenspläne zu entwerfen. Zu einer erfolgreichen Begleitung gehören Projektangebote, die sich an den Interessen und den individuellen Bedarfen der Zielgruppe in ihrem Distanzierungsprozess orientieren. Grundsätzlich sollten Sie sich bei der Projektentwicklung an folgenden Schwerpunkten orientieren: • Unterstützung bei der Orientierung und Erschließen eines neuen sozialen Umfeldes und die damit verbundene Bewältigung des Alltags (z.B. Schul-Ausbildungsplatz- Jobsuche; Umzug; etc.) zur Minderung bzw. Auflösung von sozialen und wirtschaftlichen Ausgrenzungserfahrungen. • Entsprechend des individuellen Bedarfes der Zielgruppe der Aufbau eines kompetenten Unterstützungsnetzwerkes, um die Hilfesuchenden in ihrem sozialen Umfeld zu stabilisieren. • Die Themen und Interessen von jungen Frauen und Mädchen genderbewusst zu reflektieren, um neue Muster zur Verfügung zu stellen. • Aufarbeitung einer rechtsextremen Ideologie, insbesondere der von dichotomen Wertvorstellungen geprägten Ungleichheitsideen, die gespeist sind von Klischees und auf Rassismus und Ausgrenzung basieren, mit dem Ziel, den Blick auf die Gesellschaft und deren Vielfalt zu öffnen. • Unterstützung bei der Veränderung von Anschauungen zu gepflegten Feindbildern und Zuschreibungen in der rechtsextremen Szene. • Angebote im Umgang mit der eigenen Gewaltbereitschaft oder dem eigenen straffälligen Verhalten. • Bewusstmachung von Vorurteilen gegen verfassungsrechtliche und politische Grundwerte. • Vermittlung von Informationen und Schaffung neuer Erfahrungsfelder der demokratischen Teilhabe durch die Begleitung. Grundsätzlich ist der regionale Bezug von großer Wichtigkeit, da es um die wirksame Implementierung eines zukünftigen Bezugssystems geht, das effektive und niederschwellige -3Unterstützungsmöglichkeiten für die Klientel vor Ort bietet. Dies erfordert die Bereitschaft, Kooperationen und Vernetzungen mit anderen Akteuren einzugehen und weiter zu entwickeln sowie die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Flexibilität bei der Ausrichtung der Angebote auch bei veränderten Bedarfslagen und Rahmenbedingungen. Bei der Durchführung der Projekte ist eine enge Abstimmung mit der Erstberaterin Frau Hansen sicher zu stellen. 3. Projektskizze, die dem Förderantrag beizufügen ist : Neben den im Antrag geforderten Angaben zum Projekt ist insbesondere einzugehen auf die: • Darstellung der Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe, nach Möglichkeit unter Einbeziehung aktueller Arbeitsansätze, • Beschreibung über die konzeptionellen Vorstellungen in Bezug auf die regionale Bedarfslage, der personellen Ressourcen, über die räumliche Zuordnung sowie eine Beschreibung der bestehenden und zukünftigen Kooperations- und Vernetzungsbezüge. 4. Zeitrahmen/ Projektgelder: 2014 legt das BMFSFJ einen besonderen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Menschen bei Prozessen des Ausstiegs und der Distanzierung vom Rechtsextremismus. Die Förderperiode endet am 31.12.2014. Bei Fortführung des Bundesprogramms sollen die in 2014 aufgebauten Beratungs- und Begleitungsprojekte weiter gefördert werden. Je nach Umfang und Ausrichtung können Projektmittel in Höhe von 10 000 bis 20 000 € gewährt werden. Insgesamt stehen im Jahr 2014 ca. 50.000 € für die Projektförderung zur Verfügung. Die Teilnahme und Mitgestaltung an einem Workshop zur Projektauswahlpräsentation wird vorausgesetzt, ebenso die Teilnahme an möglichen Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema „Ausstiegs- und Distanzierungsbegleitung“. Ihre Projektskizze senden Sie bitte bis zum 01.08.2014 auf dem Postwege ein. Nähere Informationen zum Projektauftrag sowie zu den geplanten Kostenpositionen des Angebots erhalten interessierte Träger/innen von der Landeskoordinatorin, Astrid Petermann, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, Tel. 0431-988 3130, [email protected] und der Erstberaterin, Eva Hansen, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, Tel. 0431-988 3137, [email protected] . Mit freundlichen Grüßen Astrid Petermann Landeskoordinatorin gegen Rechtsextremismus in SH