BeteiligungsverfahrenAusstiegsprojekte2014

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Innenministerium
des Landes
Schleswig-Holstein
Innenministerium | Postfach 71 25 | 24171 Kiel
Landeskoordinierungsstelle
gegen Rechtsextremismus
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Astrid Petermann
[email protected]
Telefon: 0431 988 - 3130
Telefax: 0431 988 - 3104
15. Mai 2016
IV 43
im Hause
Information zur Projektbeteiligung „Beratungs- und Begleitungsprojekt zum Ausstieg und zur Distanzierung vom Rechtsextremismus“
Auf der Grundlage des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN –
KOMPETENZ STÄRKEN“ (TFKS) - Programm-Modul für die „Unterstützung bei Prozessen der Distanzierung von Rechtsextremismus durch die landesweiten Beratungsnetzwerke“ sowie der Leitlinie zum Programmbereich „Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken“ fördert die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein im Jahr 2014 ein
niedrigschwelliges, von Sicherheitsbehörden unabhängiges Angebot für rechtsaffine junge
Menschen und Erwachsene als „Hilfe zum Einstieg in den Ausstieg“.
Mit diesem Schreiben informieren wir interessierte Vereine, Verbände, Initiativen
und freie Träger über die Möglichkeit, sich für die Entwicklung und Durchführung eines
Beratungs- und Begleitungsprojektes zu bewerben, das sich an Menschen wendet, die
sich von ihren bisherigen Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppierungen und/oder
Parteien distanzieren wollen oder aus diesen aussteigen möchten.
Es ist möglich, einen sowohl für den Ausstieg werbenden kreativen Ansatz zu verfolgen,
wie auch die praktische Begleitung des Prozesses zu fokussieren.
Die Nachhaltigkeit des Projektangebotes ist dabei für alle Beteiligten von besonderer Bedeutung, denn Ziel ist es, langfristig in Kooperation mit der Erstberaterin, ein regionales
Netzwerk zur Begleitung von Distanzierungs- und Ausstiegswilligen zu installieren. Das
„Beratungs- und Begleitungsangebot zum Ausstieg und zur Distanzierung vom Rechtsextremismus“ ergänzt damit im Land Schleswig-Holstein die Arbeit des Beratungsnetzwerks
gegen Rechtsextremismus.
Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 9 88-0 | Telefax 0431 9 88-2833 |
[email protected] | www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Buslinie 41, 42 |
E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente
-21.
Zielgruppe:
Zielgruppen des Beratungs- und Begleitungsangebotes sind:
•
Jugendliche Sympathisant/innen und Mitläufer/innen sowie junge Erwachsene, die
sich zu rechtsextremen Ideologien und/oder Szenen orientieren oder diese Ideologie im
Ansatz teilen,
•
Angehörige und Freund/innen von Sympathisant/innen und Mitläufer/innen, die bereit sind, bei den Distanzierungs- und Ausstiegsprozessen unterstützend tätig zu werden,
•
Mädchen und Frauen mit gegebenenfalls ihren Kindern, die sich in diesen Kreisen
aufhalten.
Führungskräfte und Kader von rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen, die
sich von ihren bisherigen ideologischen und organisatorischen Verbindungen distanzieren
bzw. aussteigen wollen, werden grundsätzlich an eine qualifizierte Fachberatungsstelle in
einem anderen Bundesland weiter vermittelt.
2.
Schwerpunkte der Projektarbeit:
Hilfesuchende benötigen Unterstützung beim Aufbau neuer sozialer Kontakte, um ein
neues Zugehörigkeitsgefühl zu entwickeln und sich auf dem Weg der Re-Integration in die
demokratische Gesellschaft, sicher zu fühlen. Das Erleben von Individualität und Selbstwirksamkeit ist die Voraussetzung, um neue selbstbestimmte Lebenspläne zu entwerfen.
Zu einer erfolgreichen Begleitung gehören Projektangebote, die sich an den Interessen
und den individuellen Bedarfen der Zielgruppe in ihrem Distanzierungsprozess orientieren.
Grundsätzlich sollten Sie sich bei der Projektentwicklung an folgenden Schwerpunkten
orientieren:
•
Unterstützung bei der Orientierung und Erschließen eines neuen sozialen Umfeldes
und die damit verbundene Bewältigung des Alltags (z.B. Schul-Ausbildungsplatz- Jobsuche; Umzug; etc.) zur Minderung bzw. Auflösung von sozialen und wirtschaftlichen Ausgrenzungserfahrungen.
•
Entsprechend des individuellen Bedarfes der Zielgruppe der Aufbau eines kompetenten Unterstützungsnetzwerkes, um die Hilfesuchenden in ihrem sozialen Umfeld zu
stabilisieren.
•
Die Themen und Interessen von jungen Frauen und Mädchen genderbewusst zu
reflektieren, um neue Muster zur Verfügung zu stellen.
•
Aufarbeitung einer rechtsextremen Ideologie, insbesondere der von dichotomen
Wertvorstellungen geprägten Ungleichheitsideen, die gespeist sind von Klischees und auf
Rassismus und Ausgrenzung basieren, mit dem Ziel, den Blick auf die Gesellschaft und
deren Vielfalt zu öffnen.
•
Unterstützung bei der Veränderung von Anschauungen zu gepflegten Feindbildern
und Zuschreibungen in der rechtsextremen Szene.
•
Angebote im Umgang mit der eigenen Gewaltbereitschaft oder dem eigenen straffälligen Verhalten.
•
Bewusstmachung von Vorurteilen gegen verfassungsrechtliche und politische
Grundwerte.
•
Vermittlung von Informationen und Schaffung neuer Erfahrungsfelder der
demokratischen Teilhabe durch die Begleitung.
Grundsätzlich ist der regionale Bezug von großer Wichtigkeit, da es um die wirksame Implementierung eines zukünftigen Bezugssystems geht, das effektive und niederschwellige
-3Unterstützungsmöglichkeiten für die Klientel vor Ort bietet. Dies erfordert die Bereitschaft,
Kooperationen und Vernetzungen mit anderen Akteuren einzugehen und weiter zu entwickeln sowie die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Flexibilität bei der Ausrichtung der Angebote auch bei veränderten Bedarfslagen und Rahmenbedingungen.
Bei der Durchführung der Projekte ist eine enge Abstimmung mit der Erstberaterin Frau
Hansen sicher zu stellen.
3.
Projektskizze, die dem Förderantrag beizufügen ist :
Neben den im Antrag geforderten Angaben zum Projekt ist insbesondere einzugehen auf
die:
• Darstellung der Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe, nach Möglichkeit
unter Einbeziehung aktueller Arbeitsansätze,
• Beschreibung über die konzeptionellen Vorstellungen in Bezug auf die regionale
Bedarfslage, der personellen Ressourcen, über die räumliche Zuordnung sowie
eine Beschreibung der bestehenden und zukünftigen Kooperations- und
Vernetzungsbezüge.
4.
Zeitrahmen/ Projektgelder:
2014 legt das BMFSFJ einen besonderen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Menschen bei Prozessen des Ausstiegs und der Distanzierung vom
Rechtsextremismus. Die Förderperiode endet am 31.12.2014. Bei Fortführung des Bundesprogramms sollen die in 2014 aufgebauten Beratungs- und Begleitungsprojekte weiter
gefördert werden. Je nach Umfang und Ausrichtung können Projektmittel in Höhe von 10
000 bis 20 000 € gewährt werden. Insgesamt stehen im Jahr 2014 ca. 50.000 € für die
Projektförderung zur Verfügung.
Die Teilnahme und Mitgestaltung an einem Workshop zur Projektauswahlpräsentation wird
vorausgesetzt, ebenso die Teilnahme an möglichen Qualifizierungsmaßnahmen zum
Thema „Ausstiegs- und Distanzierungsbegleitung“.
Ihre Projektskizze senden Sie bitte bis zum 01.08.2014 auf dem Postwege ein.
Nähere Informationen zum Projektauftrag sowie zu den geplanten Kostenpositionen des
Angebots erhalten interessierte Träger/innen von der Landeskoordinatorin, Astrid Petermann, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel,
Tel. 0431-988 3130, [email protected] und der Erstberaterin, Eva Hansen,
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel, Tel. 0431-988 3137, [email protected] .
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Petermann
Landeskoordinatorin gegen Rechtsextremismus in SH
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