Konzept Sozialpsychiatrische Beratungs- und Begegnungsstätte im Tageszentrum Elmshorn überarbeitet und aktualisiert im Juli 2012 Gliederung 1. Die Einrichtung 1.1. Grundlagen der Arbeit 1.2. Zusammenarbeit in der Region 1.3. Zusammenarbeit im "Gemeindepsychiatrischen Tageszentrum" 2. Die Zielgruppen 3. Die Ziele 4. Die Aufgaben 5. Die Angebote 5.1. Der offene Treffpunkt 5.2. Beratungsangebote 5.3. Die Gruppenangebote 5.4. Arbeitstraining, Zuverdienst als Kooperationsprojekt im Tageszentrum 5.5. Informationen, Veranstaltungen, Öffentlichkeit 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. Besondere Zielgruppen Geschlechtsdifferenzierung Zielgruppe betroffene Menschen mit Kindern Zielgruppe MigrantInnen Altersdifferenzierung 7. Empowerment und Selbsthilfe 8. Mitwirkung der BesucherInnen 9. 9.1. 9.2. 9.3. 9.4. 9.5. Die MitarbeiterInnen: Hauptamtliche MitarbeiterInnen Nebenamtliche MitarbeiterInnen BürgerhelferInnen und Ehrenamtliche Betroffene MitarbeiterInnen PraktikantInnen 10. Dokumentation, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung 11. Räumliche und technische Ausstattung 1. Die Einrichtung 1.1. Grundlagen der Arbeit Die Beratungs- und Begegnungsstätte ist nach dem psychosozialen Versorgungskonzept des Kreises Pinneberg Teil der gemeindenahen ambulanten psychiatrischen Versorgung. Die Einrichtung arbeitet in Bereichen der Vor- und Nachsorge. Sie bietet den Betroffenen, deren Angehörigen und FreundInnen zusammen mit anderen BürgerInnen die Möglichkeit zu regelmäßigen Kontakten und zu gemeinsamen Veranstaltungen. Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet psychosoziale Beratung sowie kurzzeitige Krisenintervention im Rahmen ihrer Öffnungszeiten an. Außerdem beteiligt sie sich an der regionalen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, um das Verständnis für die Hintergründe psychischer Erkrankungen und die Kenntnis der Hilfsangebote zu verbreiten und zu vertiefen. Die Beratungs- und Begegnungsstätte wurde 1985 gegründet. Trägerin der Einrichtung ist die Brücke Elmshorn e.V., die die Arbeit aus Zuwendungen des Kreises Pinneberg, der Stadt Elmshorn und des Landes Schleswig-Holstein finanziert. 1.2. Zusammenarbeit in der Region Die Beratungs- und Begegnungsstätte arbeitet mit den übrigen Einrichtungen der sozialpsychiatrischen Versorgung und auch mit denen der medizinischen und psychosozialen Versorgung zusammen. Durch Informationsaustausch, verbindliche Absprachen und gemeinsame Aktivitäten können institutionelle Barrieren abgebaut und Hilfeleistungen optimiert werden. Auf Landesebene wird ein Austausch mit ähnlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein gepflegt. 1.3. Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Tageszentrum, „Brückenhof Neue Strasse“ Eine besonders enge Kooperation besteht intern im Rahmen des Tageszentrums mit der Tagesstätte und dem Ambulanten Dienst des Vereins.Die Nutzung von Räumlichkeiten, technischen Geräten und Fahrzeugen, der einrichtungsübergreifende Einsatz von pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal, von PraktikantInnen, BürgerhelferInnen und weiteren Hilfskräften kann hier besonders effektiv organisiert werden. Kompetenzen und Interessenschwerpunkte der MitarbeiterInnen und Angebote für die BesucherInnen können besonders gut entwickelt werden. Dabei bleibt das besondere Profil und das spezifische Aufgabenspektrum der Beratungs- und Begegnungsstätte gewahrt und wird im Folgenden differenziert beschrieben. 2. Die Zielgruppen Unsere Zielgruppen sind chronisch psychisch Kranke und seelisch behinderte Menschen, Menschen mit psychischen Problemen, mit psychosozialen Schwierigkeiten sowie deren Angehörigen und Bezugspersonen. Auch Menschen mit sog. ”Doppelproblematiken” (z.B. Intelligenzminderung, Körperbehinderung Suchterkrankung verbunden mit einer psychischen Erkrankung) gehören zur Zielgruppe. Wenn indiziert verweisen wir diese Menschen an spezifische Beratungsstellen und Facheinrichtungen weiter und arbeiten in fachlicher Kooperation. Im Rahmen unseres integrativen Ansatzes steht die Einrichtung auch allen nicht betroffenen BürgerInnen offen. Soweit wir bestimmte Teilgruppen bisher nicht oder nur unzureichend erreicht haben, wollen wir hier in den kommenden Jahren besondere Angebotsschwerpunkte setzen. Zu diesen Personengruppen gehören insbesondere psychisch erkrankte MigrantInnen sowie betroffene Menschen mit Kindern. Auch altersdifferenzierende Angebote gehören zu den Aufgaben um zum einen jungen Erwachsenen und zum anderen unserem älter werdenden Klientel gerecht zu werden. Intensiv weiterverfolgt werden soll der geschlechtsdifferenzierende Ansatz. 3. Die Ziele Ziel unserer Arbeit ist die psychosoziale Stabilisierung und die Verbesserung der Lebensqualität unserer Klientel und die Vermeidung oder Verkürzung stationärer therapeutischer Maßnahmen zu erreichen durch Schaffung niedrigschwelliger Zugänge zu Hilfsangeboten für die betroffene Zielgruppe. Dazu gehört die Erschließung individuell angemessener Möglichkeiten der Krisen- und Krankheitsbewältigung. Wir arbeiten interdisziplinär, niederschwellig, differenziert und am individuellen Bedarf orientiert. Hierbei ist es unser Ziel eine effiziente Kooperation zwischen beteiligten Hilfen, bzw. Einrichtungen zu entwickeln. Eine unserer wichtigsten Leitlinien ist hierbei die Entwicklung eines Angebots, dass sowohl geschlechtsgemischte wie insbesondere geschlechtsdifferenzierende Aspekte berücksichtigt. Zur Lebensqualität unserer Klientel gehört auch die Befähigung, die Erfordernisse des Alltags möglichst selbständig oder mit den notwendigen Hilfen zu bewältigen. ”Ressourcenorientierung”[1] und "Empowerment"[2] sind hierbei wichtige Stichworte. Zur sozialen Integration und zur Integration in die Gemeinde wird die Bildung sozialer Netzwerke unterstützt und die "Entstigmatisierung" psychischer Erkrankung im öffentlichen Bewusstsein unterstützt. Im öffentlichen Bild wie auch in den persönlichen Vorstellungswelten vieler Menschen sind immer noch Unkenntnis, Vorurteile und Diskriminierungen vorhanden. Die Beratungs- und Begegnungsstätte als besonders offene und niedrigschwellige Einrichtung hat hier im besonderen Maße den Auftrag zum Abbau von Tabus und sozialen Schranken beizutragen. Die 2008 in Kraft getretene UN-Konvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention, BRK) verlangt die soziale Inklusion[3]. In den allgemeinen Grundsätzen (Art. 3) heißt es in der Konvention:„Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft.“„Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit.“ Die Beratungs- und Begegnungsstätte ist gefordert ihre Angebote unter dem Kriterium der sozialen Inklusion zu überprüfen und weiter zu entwickeln. 4. Die Aufgaben Ausgehend von den Zielen der gemeindepsychiatrischen Versorgung trägt die Beratungs- und Begegnungsstätte mit einem besonders niedrigschwelligen Angebot zur Unterstützung beim Leben mit psychischen Störungen und deren Bewältigung durch den Aufbau und die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und bei der Entwicklung realistischer Lebensperspektiven bei. Der niedrigschwellige Zugang wird gewährleistet durch die freie Wahlmöglichkeit der Angebote, Kostenfreiheit oder geringe Kostenbeiträge, Inanspruchnahme von Beratung und persönlicher Unterstützung nach eigenem Wunsch, Besuch des offenen Treffs im Hofcafé oder von Veranstaltungen bis hin zur Teilnahme an festen Gruppen oder der aktiven Mitbestimmung und Mitarbeit in Teilbereichen. Im Hinblick auf BesucherInnen der Beratungs- und Begegnungsstätte gehören die Früherkennung von psychischer Dekompensation und von Selbst- oder Fremdgefährdung sowie die Krisenintervention ebenso zu den Aufgaben der Beratungs- und Begegnungsstätte wie der Ausbau und die Erhaltung von Alltagskompetenzen, die Förderung der Eigenverantwortlichkeit und die Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Einrichtung bietet spezielle sozialpsychiatrische wie auch psychosoziale Beratung an, unterstützt bei der Vermittlung angemessener Hilfen, ermöglicht Begegnung zwischen Betroffenen und NichtBetroffenen, und gibt Informationen im Rahmen von individueller Psychoedukation, bis zu öffentlichen Veranstaltungen.Kreative- und Freizeitangebote, Veranstaltungen und Feiern gehören ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Die Beratungs- und Begegnungsstätte arbeitet gemeindepsychiatrisch und gemeinwesenorientiert- sie bildet ein großes offenes Tor zwischen dem Stadtteil, der Gemeinde der Region und dem sozialpsychiatrischen Hilfesystem in der Stadt Elmshorn und dem Landkreis Pinneberg. Sie profiliert sich insbesondere durch ihre interkulturelle Offenheit. Bei begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen können nicht alle Aufgabenbereiche mit gleichem Umfang und gleichbleibender Intensität bearbeitet werden. In der jährlichen Arbeitsplanung werden Schwerpunkte in den einzelnen Angebotsbereichen festgelegt und umgesetzt. 5. Die Angebote Ausgerichtet an den Aufgaben teilt sich das Angebot der Beratungs- und Begegnungsstätte in 4 Schwerpunkte: • 5.1. Der Offene Treffpunkt Die psychosoziale Beratung Das Gruppenangebot Informationen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit Der Offene Treffpunkt Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet im Rahmen ihrer gemeindepsychiatrischen Aufgaben mehrmals wöchentlich an Nachmittagen ein durch hauptamtliches Fachpersonal begleitetes Café an. Unregelmäßig werden Veranstaltungen und Feierlichkeiten in der Beratungs- und Begegnungsstätte durchgeführt zu denen ausdrücklich auch eine breitere Öffentlichkeit eingeladen wird. Eine integrative Zielsetzung des offenen Treffpunktes besteht darin, die Beratungs- und Begegnungsstätte für die Gemeinde zu öffnen. Die Kontaktaufnahme mit nicht betroffenen Menschen soll BesucherInnen mit psychisch-sozialen Problemen darin unterstützen, Schritte nach draußen zu wagen. Mögliche Vorurteile und Abwehrhaltungen psychisch erkrankter und nicht erkrankter Menschen sollen abgebaut werden. Der Offene Treffpunkt bietet den Gästen ein niedrigschwelliges Angebot. Der Besuch im Café bedarf keiner Anmeldung oder Namensnennung. Kommen und Gehen beruhen auf Freiwilligkeit. Hilfesuchenden offeriert der offene Treffpunkt eine Anlauf-, Beratungs- und Informations- und Koordinationsstelle bezüglich wichtiger Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit ihrer psychischen Erkrankung stehen. Ein Teil der Öffnungszeiten, darunter auch ein monatliches Sonntagsangebot wird zusätzlich als "Club-Café" durchgeführt, welches von BesucherInnen und/oder nebenamtlichen Kräften ohne pädagogische Betreuung im Rahmen des Empowerment weitgehend selbstständig geführt wird. In den Räumen ist es möglich, preiswert alkoholfreie Getränke und kleine Speisen zu sich zu nehmen. Die Speisen werden von nebenamtlichen MitarbeiterInnen oder Hilfskräften zubereitet und die Gäste werden bedient. Über die Möglichkeit des Bestellens und Verzehrs wird vielen BesucherInnen die Kontaktaufnahme erleichtert. Den „Caféservice“ – einkaufen, servieren, kassieren, abrechnen, aufräumen usw. leisten neben PraktikantInnen, auch ehrenamtliche und/oder nebenamtliche MitarbeiterInnen, die stundenweise beschäftigt werden. Diese MitarbeiterInnen können selbst Betroffene sein. Die inhaltliche Gestaltung im Café, soweit keine Aktivitäten von den MitarbeiterInnen gemeinsam mit BesucherInnen gestaltet werden, obliegt im Rahmen der Hausregeln den BesucherInnen. Diese nutzen es zum Essen und Trinken, zum Spielen, Lesen, Musikhören, für Gespräche miteinander, um unter Menschen zu sein, für spontane thematische Gesprächsrunden. Die hauptamtlichen pädagogisch-therapeutischen MitarbeiterInnen sehen ihre Hauptaufgabe im Ansprechbarsein für BesucherInnen, im Anbieten von Gesprächen und fachlicher Hilfe im Sinne von Kurzberatungen und Kriseninterventionsgesprächen die Einführung neuer Gäste, in der Konfliktlösung und in der Vertretung geltender Regeln. Inhaltlich stehen für die MitarbeiterInnen im Offenen Treffpunkt die Stärkung des Selbsthilfepotentials der BesucherInnen im Vordergrund. Weitere Anregungen, organisatorische Hilfen und ergänzende Angebote und Veranstaltungen der hauptamtlichen MitarbeiterInnen kommen hinzu.Der Selbstorganisation der Gäste wird mit dem "Cafè-Meeting" Rechnung getragen (vgl. dazu Punkt 8). 5.2. Psychosoziale Beratung Psychosoziale Beratung bietet Hilfe für grundsätzlich alle Menschen mit psychischen, psychosozialen oder psychosomatischen Problemen an. Angeboten werden Einzel- Paar- und Familienberatungen, das Beratungsangebot richtet sich an Betroffene sowie Angehörige. Da psychische Erkrankungen grundsätzlich auf die sozialen Beziehungen, vor allem auch auf die Familienbeziehungen, wirken, ist mindestens ein Angebot für Angehörige erforderlich. Beratung kann während der telefonischen Sprechzeiten oder persönlich nach Terminvereinbarung und in begrenztem Umfang während der pädagogisch begleiteten Cafézeiten in Anspruch genommen werden. Die Terminvergabe findet kurzfristig und zeitlich flexibel statt. Die Beratungen sind kostenlos und werden auf Wunsch anonym durchgeführt. Der Umfang der Beratung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den persönlichen Möglichkeiten. Entsprechend erfolgen die Beratungen kurzoder längerfristig, in letzteren Fall in größerem Turnus.Die psychosoziale Beratung beinhaltet neben Informationen und praktischen Hilfestellungen zu den Bereichen Arbeit, Freizeitgestaltung, Umgang mit Behörden, insbesondere die (sozial-) therapeutisch orientierte Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung seelischer Schwierigkeiten und Krisen. Wir arbeiten anliegenorientiert und orientieren uns an den Ressourcen und Fähigkeiten der Ratsuchenden. Wir bieten auch psychosoziale Beratung in unterschiedlichen Muttersprachen an, s. 6.3 Die Beratung ersetzt keine Psychotherapie, sie kann aber als Überbrückung von Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz dienen. 5.3. Gruppenangebote Die Gruppenangebote sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Beratungs- und Begegnungsstätte. Ihre Bedeutung fußt auf der Erkenntnis, dass Prozesse zur psychischen Gesundung und Stabilisierung in Gruppen zum Teil schneller und effektiver ablaufen als in Einzelkontakten . Eine Differenzierung bietet die Unterscheidung in Gesprächs- und therapeutisch orientierte Gruppen sowie Freizeit- und Hobbygruppen. Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet Gesprächs- und therapeutisch orientierte Gruppen an. Therapeutisch orientierte Gruppen setzten von Seiten der Teilnehmerinnen eine höhere Verbindlichkeit voraus, sie können kostenpflichtig und zeitlich begrenzt sein. Da sich die Gesprächsgruppen an die Zielgruppe unserer Einrichtung wenden, streben wir aus fachlichen Gründen und im Interesse der TeilnehmerInnen an, dass diese Gruppen vorwiegend von hauptamtlichen Mitarbeitern geleitet werden. Zu den niedrigschwelligen Angeboten gehören die Freizeit- und Hobbygruppen. Diese Gruppen zielen auf eine sinnvolle Strukturierung des Tagesablaufs sowie eine erfüllende Freizeitgestaltung ab. Ein möglichst vielseitiges Angebot kann Erfolgserlebnisse im kreativen Umgang mit Materialien vermitteln und so das bei psychisch kranken Menschen oft beeinträchtigte Selbstwertgefühl stabilisieren. Schließlich bietet die Begegnungs- und Beratungsstätte auch Raum für Selbsthilfegruppen. 5.3.1. Selbsthilfegruppen Die Beratungs- und Begegnungsstätte fördert und koordiniert das Zusammentreffen von Menschen mit psychischen Problemen und mit psychiatrischen Erkrankungen in Selbsthilfegruppen. Hier treffen sich Menschen, die von einem bestimmten Problem gleichermaßen betroffen sind und überwiegend ohne professionelle Hilfestellung arbeiten. Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet solchen Gruppen im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Möglichkeiten einen Treffpunkt sowie Unterstützung bei organisatorischen und inhaltlichen Problemen. Ehrenamtliche LeiterInnen von Selbsthilfegruppen werden gefördert und geschult. 5.4. Beschäftigungsmöglichkeiten, Zuverdienst Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet verschiedene Trainings-, und Erprobungsarbeitsplätze für Menschen mit psychischen Problemen in Kooperation mit der hauswirtschaftlichen Leitung des Tageszentrums an. Einsatzbereiche können Botendienste sein, Service im Café, gegebenenfalls auch Büro- oder handwerkliche Tätigkeiten. Im Einzelfall sind Zuschüsse durch Sozialämter, Arbeitsamt oder die Hauptfürsorgestelle möglich. 5.5. Informationen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit Die Beratungs- und Begegnungsstätte beteiligt sich an der Information der interessierten breiten Öffentlichkeit über Themen wie "Möglichkeiten und Grenzen psychiatrischer Behandlung und psychosozialer Hilfen", über Krankheitsbilder und die Integration psychisch erkrankter Menschen in die Gemeinde. Diese Informationstätigkeit kann über schriftliche Materialien, über die örtliche und regionale Presse, über Veranstaltungen oder Vorträge bei Organisationen und Institutionen, die mittelbar auch mit psychisch erkrankten Menschen zu tun haben, erfolgen. Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet insbesondere interessierten Gruppen – z.B. Schulkassen – an, die Einrichtung zu besuchen und vor Ort eine Unterrichtseinheit „Psychische Erkrankung und Hilfen für psychisch erkrankte Menschen“ mit hauptamtlichen Mitarbeitern durchzuführen. Die Darstellung der Arbeit der Einrichtung und des Tageszentrums insgesamt haben einen großen Stellenwert. Insbesondere die Ergebnisse und Erfahrungen der Betroffenen und BesucherInnen sollen präsentiert werden. Darüber hinaus kann die Einrichtung externe ReferentenInnen, KünstlerInnen etc. im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbeziehen. Die Räumlichkeiten können außerhalb des internen Nutzungsbedarfs für Veranstaltungen externen NutzerInnnen, aus Betrieben, Vereinen oder von Familien aus dem Stadtteil zur Verfügung gestellt werden. 6. 6.1. Querschnittskonzept für besondere Zielgruppen Geschlechtsdifferenzierung Männer und Frauen sollen die Möglichkeit haben, AnsprechpartnerInnen auch nach dem Gesichtspunkt der Geschlechtszugehörigkeit auswählen zu dürfen. Neben vielen Gruppenangeboten, die nicht geschlechtsdifferenziert durchgeführt werden, gibt es mindestens je eine (Gesprächs)Gruppe jeweils nur für Männer bzw. Frauen. Auch im Bereich des Cafés / offenen Treffs können selbstorganisierte - Besuchszeiten für Männer bzw. Frauen erprobt werden. In allen Arbeitsbereichen der Beratungs- und Begegnungsstätte verpflichten sich die MitarbeiterInnen bei der Begleitung und Beratung betroffener Menschen, die spezifischen männlichen bzw. weiblichen Rollenbilder, sexuelle Identitäten, Biographien und Bedürfnisse zu berücksichtigen. 6.2 Zielgruppe betroffene Menschen mit Kindern Betroffenen Menschen mit Kindern, insbesondere alleinerziehenden Müttern öffnet sich die Beratungs- und Begegnungsstätte. Über verschiedene Angebote im Tageszentrum gestalten wir den Zugang für diesen Personenkreis leichter und attraktiver: Spielangebot / Spielgeräte auf dem Innenhof Kinderbetreuung bei Gruppenangeboten, soweit dafür zusätzliche Gelder oder ehrenamtliche HelferInnen zur Verfügung stehen. Spezifisches Gruppenangebot für psychisch kranke Mütter Beratung für betroffene Eltern(-teile) und deren PartnerInnen im Hinblick auf Probleme in erzieherischen Umgang mit minderjährigen Familienangehörigen Spezifisches Freizeitangebot für Kinder, wie die Malgruppen für Kinder Veranstaltungen und Aktivitäten die ausdrücklich Kinder einbeziehen oder sich mit Problemen psychischer Erkrankungen in Familien beschäftigen. 6.3. Zielgruppe MigrantInnen Im Mittelpunkt stehen die Öffnung der Einrichtung für MigrantInnen, die kulturelle Sensibilisierung unserer Arbeit, sowie ein angemessenes Angebot an Beratung, Gesprächsgruppen und öffentlich zugänglicher Informationen und in begrenztem Umfang Casemanagement, Psychosoziale Beratung Wir bieten psychosoziale Beratung in den Muttersprachen türkisch, russisch und polnisch an. Die sprachliche Kompetenz und die kulturelle Nähe der Beraterinnen senken die Schwelle Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit erleichtern wir den erschwerten Zugang für MigranInnen zu psychosozialer Beratung, die oftmals unbekannt ist oder mit anderen Vorstellungen verknüpft ist. In begrenztem Umfang bieten wir auch sozialpsychiatrische Einzelfallarbeit und Casemanagement an. Hierzu gehört auch die Koordination und die Herstellung von Kontakten zu Ärzten, Krankenhäusern, sozialen Institutionen und Beratungsstellen, Schulen und gesetzlichen Betreuern. Im Rahmen des Ambulanten Dienstes der Brücke Elmshorn ist eine intensive aufsuchende Unterstützung und Begleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII möglich. Gruppenangebote Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet einen „Interkulturellen Gesprächskreis für Frauen“ an. Dieser Kreis ist gedacht für Frauen unterschiedlicher Herkunftsländer, die Interesse haben sich zwanglos zu treffen und sich auszutauschen. Ziel des Kreises ist die Auseinandersetzung mit den erworbenen Erfahrungen, Werten und Normen im Herkunftsland und den mitgebrachten Vorstellungen und Erwartungen an die neue „Heimat“. Dazu gehört auch die Aufarbeitung von Ängsten und seelischen Schwierigkeiten, die aus dem Migrationsprozeß resultieren und die Thematisierung von Flucht- und Ausreiseerfahrungen. Gleichzeitig findet eine Kinderbetreuung statt. Mehrsprachige Informationen Unsere Einrichtung ist offen für alle Bevölkerungsschichten und Nationalitätengruppen. Festzustellen bleibt jedoch, dass Menschen anderer Muttersprachen kaum oder nur in geringem Ausmaß unsere Angebote wahrgenommen haben. Daraus ergibt sich für die Brücke der Bedarf und die Notwendigkeit, die Betreuungsangebote für diese Gruppen zu verbessern. Um MigrantInnen auf unsere Angebote aufmerksam zu machen, sind die Flyer und das Angebotsheft der Beratungs- und Begegnungsstätte sowie die Mehrzahl der übrigen Infomedien der Brücke Elmshorn mehrsprachig gestaltet. Außerdem werden mehrsprachige Informationsmaterialien und Informationsveranstaltungen zu psychiatrischen Themen angeboten. Öffentlichkeitsarbeit Mit ihren interkulturellen Angeboten will die Brücke die breite Öffentlichkeit erreichen. Dieses geschieht durch Pressearbeit, Informationsveranstaltungen, Flyerverteilung sowie durch Selbstdarstellung auf Tagungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen. Ziel dieser Arbeit ist die Fachöffentlichkeit und alle interessierten BürgerInnen über unsere Arbeit zu informieren. Sie ist eine Einladung an interkulturellen Angeboten teilzunehmen, Ängste und Vorurteile abzubauen und den interkulturellen Austausch zu fördern. Auf Anfrage interessierter Träger bieten wir z.B. im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen Vorträge über psychische Erkrankungen an. Themenorientierte Informationsveranstaltungen bieten wir unter Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten auch für türkisch- und russisch- und polnischsprachige Bevölkerungsgruppen an. Bei Bedarf werden auch Fachberatungen für KollegInnen anderer und eigener Einrichtungen angeboten. Vernetzung mit anderen Einrichtungen Zu einen weiterem Aspekt unserer Arbeit gehört die Kontaktpflege und die Vernetzung mit Beratungsstellen, die sich für MigrantInnen spezialisiert haben, Integrationsbeauftragten, Treffpunkten sowie Personen bzw. Organisationen der MigrantInnen selbst. Die fundierte Kenntnis über die Fachtätigkeit der einzelnen Institutionen erleichtert und ermöglicht auch eine bedürfnisorientierte Beratung und gezielte Vermittlung der KlientInnen an die einzelnen Institutionen.Die Teilnahme am Arbeitskreis Kiesel (Kooperation interkulturelle Sozialarbeit Elmshorn) in Elmshorn und am Landesarbeitskreis Migration dient der weiteren Vernetzung. 6.4 Altersdifferenzierung In unterschiedlichen Lebensphasen sind andere Lebensalteraufgaben zu bewältigen. Psychische Erkrankungen können die Bewältigung dieser Aufgaben erschweren. Gerade der Übergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen ist mit erhöhten Anforderungen an den Einzelnen verbunden. Viele psychiatrische Erkrankungen beginnen in dieser Lebensphase. Gleichzeitig ist die Attraktivität der Angebote für Jugendliche und junger Erwachsene in der Beratungsund Begegnungsstätte gering. Um Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach einem oftmals ersten Klinikaufenthalt ein therapeutisches Angebot machen zu können, bieten wir eine Gesprächsgruppe für diese Zielgruppe an. Die Gruppe wird professionell angeleitet. Weitere altersdifferenzierende Angebote können bei Bedarf eingerichtet werden.So sind die Bedürfnisse der chronisch kranken Menschen, die das Seniorenalter erreichen, in evtl. spezifischen Angeboten zu berücksichtigen. 7. Empowerment und Selbsthilfe Noch stärkeres Augenmerk als in der Vergangenheit soll auf die Unterstützung der Hilfe zur Selbsthilfe für die betroffenen BesucherInnen gelegt werden, moderner ausgedrückt: auf das "Empowerment".Darunter verstehen wir, dass vorrangig vor die Bearbeitung von Problemen und Defiziten die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung durch die Betroffenen selbst tritt. Solche Aufgaben können in vielen Bereichen der Beratungs- und Begegnungsstätte selbst oder des Tageszentrums liegen. Grundsätzlich können für das Empowerment innerhalb der Einrichtung folgende Bereiche unterschieden werden. Selbstorganisation und wechselseitige Unterstützung ( Selbsthilfegruppe als Gesprächsgruppe und /oder zur praktischen gegenseitigen Hilfe) Mitarbeit in der Einrichtung Mitsprache durch Interessenvertretung der BesucherInnen Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen unterstützen die Betroffenen selbst, ihr soziales Umfeld zu Hause wie auch die nebenamtlichen Kräfte der Einrichtung dabei, Interessen und Stärken der BesucherInnen herauszuarbeiten diese Interessen innerhalb und/außerhalb auch einzusetzen. die MitarbeiterInnen begleiten die Beteiligten im notwendigen Umfang und unterstützen bei der Erschließung von Betätigungsfeldern in der Gemeinde Vielfältige Aktivitäten und Veranstaltungen unter Beteiligung oder Federführung der BesucherInnen werden gefördert. Die Betroffenen werden nachdrücklich dabei unterstützt, innerhalb der Einrichtung und in der Gemeinde / Öffentlichkeit ihre Interessen zu formulieren und zu vertreten. 8. Mitwirkung der BesucherInnen Die Mitwirkung von BesucherInnen der Beratungs- und Begegnungsstätte wird vor allem auf drei Wegen gesichert und gefördert: 8.1. dem Café-Meeting als selbstorganisierter Beratung der BesucherInnen über alle Probleme und Vorschläge in der Nutzung des Offenen Treffs und der Beratungs- und Begegnungsstätte insgesamt 8.2. der Wahl von zwei SprecherInnen 8.3 der Nutzung des Vorschlags- und Beschwerdewegs in der Trägerorganisation Brücke Elmshorn. 8.1. Café-Meeting Das Café-Meeting aller interessierten Beratungs- und Begegnungsstätten-BesucherInnen findet je nach Absprache alle 4 bis 6 Wochen statt. Termine, Tagesordnung Durchführung und das Schreiben des Protokolls des Meetings werden von den BesucherInnen bzw. ihren SprecherInnen selbst organisiert. Hauptamtliche MitarbeiterInnen unterstützen dabei je nach Bedarf. Mindestens ein/e hauptamtliche MitarbeiterIn nimmt am Meeting beratend teil, auf Wunsch der BesucherInnen findet das Meeting auch ohne Mitarbeiterbeteiligung statt. Zum Café-Meeting können auch interne oder externe Gäste eingeladen werden. Die MitarbeiterInnen verpflichten sich Problemstellungen nachdrücklich aufzugreifen und zur Lösung beizutragen, Kritik offen aufzunehmen, Anregungen und Initiativen wo immer möglich aufzugreifen und zu unterstützen. Die Prüfung aller Anliegen findet in einem offenen, gleichberechtigten Dialog statt. 8.2. SprecherInnen Aus dem Kreis der TeilnehmerInnen am Café-Meeting werden 2 SprecherInnen gewählt. Sie sollen die Organisation der Meetings gewährleisten und fungieren als InteressenvertreterInnen der BesucherInnen gegenüber MitarbeiterInnen und gegebenenfalls gegenüber der Geschäftsführung. 8.3. Vorschlags- und Beschwerderechte Bei der Brücke Elmshorn ist ein internes Vorschlags- und Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses Verfahren regelt, wer AnspechpartnerIn für Vorschläge und Beschwerden ist und wie damit umzugehen ist. Im Beschwerdeverfahren sind die BesucherInnen gleichberechtigte PartnerInnen mit ihren jeweiligen Interessen und Bedürfnissen. Für ihre Beschwerdeführung können sie sich Unterstützungspersonen ihrer Wahl hinzuziehen. Die Inanspruchnahme einer externen Beschwerdestelle (z.B. Patientenberatungsstelle, trägerunabhängige Beschwerdestelle) steht natürlich jedem/r BesucherIn offen. 9. Die MitarbeiterInnen In der Begegnungs- und Beratungsstätte wirken im gesamten Tages- und Wochenablauf hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche und betroffene MitarbeiterInnen zusammen.Die Arbeit wird in verschiedenen Teamrunden, aufgabenspezifischen Runden und punktuellen Kleingruppentreffen organisiert, koordiniert, verteilt und reflektiert.Nebenamtlichen MitarbeiterInnen und ehrenamtliche aus den Bereichen der Hauswirtschaft und des Caféservice werden durch die Hauswirtschaftliche Leitung des Tageszentrums eingearbeitet und angeleitet.Nebenamtlichen MitarbeiterInnen und Ehrenamtliche aus den Bereichen der Gruppenleitung und der Bürgerhilfe werden von einer pädagogischen hauptamtlichen Mitarbeiterin eingearbeitet, angeleitet und begleitet.Durch Intervision, interne Fortbildungen und externe Seminare werden die Nebenamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen für Ihre Aufgaben vorbereitet und geschult. 9.1. Hauptamtliche MitarbeiterInnen Der Träger achtet darauf, dass das hauptamtliche Team nach Geschlecht, Alter und Qualifikation möglichst differenziert besetzt ist. Dadurch sollen den persönlichen Bedürfnissen der BesucherInnen wie auch den fachlichen Ansprüchen und der Komplexität der Aufgabenstellung Rechnung getragen werden. Aufbauend auf einer pädagogischen, sozialpädagogischen oder psychologischen Grundqualifikation sollen u.a. sozialpsychiatrische und/oder beraterische bzw. therapeutische Zusatzqualifikationen berücksichtigt werden. Daneben erhalten auch kreative und gemeinwesenbezogene Kompetenzen einen wichtigen Stellenwert. Liegen entsprechende sozialpsychiatrische Berufserfahrungen und Qualifikationen nicht bereits vor, werden diese durch entsprechende gezielte Einarbeitung und begleitende Qualifizierung nachgeholt. Dazu wird ein entsprechend gut strukturiertes Konzept der Personalgewinnung und -entwicklung erarbeitet und eingesetzt.Die Arbeit der Einrichtung wird gemeinsam mit der Leitung mit Hilfe von Zielvereinbarungen geplant und durch die Fachteamleitung und hauptamtlichen MitarbeiterInnen in kollegialer Zusammenarbeit organisiert und strukturiert. 9.2. Die nebenamtlichen MitarbeiterInnen In den Bereichen Hauswirtschaft, Caféservice und Bürohilfe sind Mitarbeiterinnen mit unterschiedlichen Qualifikationen und Erfahrungen tätig.Im Bereich der nebenamtlichen MitarbeiterInnen werden auch psychisch erkrankte Menschen eingesetzt. 9.3. BürgerhelferInnen und Ehrenamtliche BürgerhelferInnen arbeiten ehrenamtlich direkt als HelferInnen und BegleiterInnen für einzelne psychisch erkrankte Menschen. Sie bringen ihre persönlichen und praktischen Qualitäten in die direkten Kontakte ein. Diese Kontakte finden auch außerhalb der Einrichtung oft in den Wohnungen der betroffenen Menschen oder in der Begleitung in ihrem Lebensalltag, z.B. beim Einkauf, bei Freizeitaktivitäten außerhalb der Wohnung statt. Je nach Engagement, Neigung und Erfahrung werden auch ehrenamtlich Tätige z.B. in der Gruppenleitung von Kreativ- und Hobby- und Freizeitgruppen eingesetzt. 9.4. Betroffene MitarbeiterInnen In den Bereichen Nebenamt, Bürgerhilfe und Ehrenamt können auch von einer psychischen Erkrankung Betroffene im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Fähigkeiten und Interessen an den unterschiedlichen Aufgaben mitarbeiten. Die Übernahme begrenzter Verantwortung und ggf. eine angemessene Leistungsentlohnung oder Bezahlung stärken in besonderer Weise das Selbstwertgefühl, das Selbstvertrauen und Leistungspotenzial. 9.5. PraktikantInnen Die Begegnungs- und Beratungsstätte ist im pädagogisch begleitenden und im psychologischen therapeutischen Bereich auch Einsatzort für PraktikantInnen verschiedener Fachrichtungen.PraktikantInnen haben aus dem Team der Hauptamtlichen eine feste Bezugsperson für Einarbeitung, Anleitung und Beratung. 10. Dokumentation, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung Die Beratungs- und Begegnungsstätte ist eingebunden in das systematische Qualitätsmanagement nach dem Strukturmodell des "European Foundation Quality Management" (EFQM), welches der Träger mit fachlicher Unterstützung des Paritätischen Landesverbandes umsetzt. Außerdem beteiligt sich die Einrichtung am "Datenverarbeitungsgestützten Benchmarking", welches eine Qualitätsgemeinschaft Psychiatrischer Träger des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) in Schleswig-Holstein entwickelt hat. Im Rahmen dieser Qualitätsgemeinschaft werden jährlich Daten zur Finanz- und Personalstruktur vergleichend erhoben, in zweijährlichem Turnus werden standardisierte Befragungen der NutzerInnen und der MitarbeiterInnen erhoben und ausgewertet. Diese Daten werden in einem trägerinternen Qualitätszirkel reflektiert, Maßnahmen vereinbart und in Gesprächsrunden mit den MitarbeiterInnen und NutzerInnen (selbst-) kritisch zurückgekoppelt. In die Qualitätsentwicklung sind alle Beteiligten einbezogen, Haupt- und nebenamtliche MitarbeiterInnen. BürgerhelferInnen, die BesucherInnen wie auch Geschäftsführung und Vereinsvorstand. Die o.g. Methoden der Qualitätsentwicklung werden dabei ergänzt durch jährliche Zielvereinbarungen mit der Einrichtung sowie durch ergänzende Formen der Evaluation, z.B. der gezielten Befragung von GruppenteilnehmerInnen, der Befragung nach Veranstaltungen, der Selbstevaluation von Teamarbeit und Supervision. Die Einrichtung selbst führt zusätzlich eine quantitative Dokumentation der Beratungsfälle, der Cafébesuche und der Gruppenteilnahmen durch. Es wird ein jährlicher Jahresbericht erstellt. In einem einrichtungsübergreifenden Verfahren der Personalentwicklung werden auch für die Beratungs- und Begegnungsstätte strukturierte Verfahren der Stellenbeschreibung, der Einarbeitung, der Qualifizierung und der Zielvereinbarung eingesetzt. Einrichtungsintern sorgt eine Fachteamleitung Beratungs- und Begegnungsstätte für die Abstimmung der unterschiedlichen Aufgaben, für eine effektive Teamarbeit und für die Beachtung von Regeln, Vereinbarungen und Qualitätskriterien. Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen erhalten Fall- und Teamsupervision durch eine/n externe/n qualifizierte/n SupervisiorIn. In Teamsitzungen werden weitere methodisch reflektierte Fallbesprechungen (Intervisionen) durchgeführt. Nebenamtliche MitarbeiterInnen werden regelmäßig fachlich begleitet bzw. angeleitet und erhalten bei Bedarf eine kollegiale Beratung. Die Geschäftsführung stellt zusätzliche Daten des betrieblichen Controlling zur Verfügung, führt die Dienst- und Fachaufsicht und entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Einrichtungsteam das Konzept, das Qualitätsmanagement, die Öffentlichkeitsarbeit und den finanziellen Rahmen weiter. 11. Räumliche und technische Ausstattung Im Rahmen des gemeindepsychiatrischen Tageszentrum „Brückenhof neue Strasse“ stehen der Beratungs - und Begegnungsstätte großzügige Räumlichkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Das Hofcafè, als zentraler Treffpunkt ist ebeneerdig und rollstuhlgerecht mit einem separaten Zugang zum Innenhof erreichbar. Der Innenhof wird bei schönem Wetter auch als Cafè genutzt. Hier schließt sich eine Spielfläche mit Spielgeräten für Kinder an. Das Cafè kann durch Schiebewände in zwei Räume getrennt werden. Für das Café stehen ein Podest als Bühne und einen Musikanlage zur Verfügung.Ein weiterer ebenerdiger Raum kann für Beratungen und Gruppensitzungen genutzt werden. Eine zweckmäßige Küche mit angeschlossenem Lagerraum steht zur Verfügung. Gemeinsam mit den anderen zum GPTZ gehörenden Einrichtungen stehen die behindertengerechte Toiletten- und Duschanlage sowie weitere Toiletten im Tiefparterre zur Verfügung. Im 1. OG befinden sich ein Büro, zwei Beratungsräume, zwei Gruppenräume, eine Teeküche, ein Wartebereich und weitere WC-Anlagen. Für nebenamtliche MitarbeiterInnen steht einrichtungsübergreifend ein Büro zur Verfügung. Sowohl das Café wie auch die Büros sind mit PC´s und Internetanschlüssen ausgestattet. Schriftverkehr und Dokumentation werden am PC bearbeitet, der Informationsaustausch mit den übrigen Einrichtungen, mit der Leitung sowie der Verwaltung kann sowohl technikgestützt wie auch persönlich effizient abgewickelt werden. Dazu steht neben der üblichen Büroeinrichtung einrichtungsübergreifend ein Raum für Bürotechnik (Kopierer, Beamer, TV, DVD, Digitalkamera und ein Moderationskoffer) zur Verfügung. Bei Bedarf kann ein Kleinbus und ein PKW des Trägers genutzt werden. [1] Ressourcenorientierung meint eine Grundhaltung, die sich nicht an Defiziten, sondern an den Stärken und Kompetenzen von Menschen orientiert, gemeinsam mit Klienten/Besuchern werden ihre eigenen Ressourcen im Sinne von Quellen von Kraft und Wohlbefinden und ihre Stärken deutlich gemacht. [2] Übersetzt bedeutet Empowerment Ermächtigung . Mit Empowerment bezeichnet man Strategien und Maßnahmen, die geeignet sind, den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen oder Gemeinschaften zu erhöhen und die es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten. Empowerment bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihr subjektives Gefühl der Macht- und Einflusslosigkeit zu überwinden und ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen. [3] Die Forderung nach sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen. Inklusion beschreibt dabei die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare Normen zu erfüllen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen sich Personen mit Besonderheiten einbringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle Leistungen erbringen können. .