Konzept Sozialpsychiatrische Beratungs- und

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Konzept Sozialpsychiatrische Beratungs- und Begegnungsstätte im Tageszentrum
Elmshorn
überarbeitet und aktualisiert im Juli 2012
Gliederung
1. Die Einrichtung
1.1. Grundlagen der Arbeit
1.2.
Zusammenarbeit in der Region
1.3.
Zusammenarbeit im "Gemeindepsychiatrischen Tageszentrum"
2.
Die Zielgruppen
3.
Die Ziele
4.
Die Aufgaben
5.
Die Angebote
5.1. Der offene Treffpunkt
5.2. Beratungsangebote
5.3. Die Gruppenangebote
5.4. Arbeitstraining, Zuverdienst als Kooperationsprojekt im Tageszentrum
5.5. Informationen, Veranstaltungen, Öffentlichkeit
6.
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
Besondere Zielgruppen
Geschlechtsdifferenzierung
Zielgruppe betroffene Menschen mit Kindern
Zielgruppe MigrantInnen
Altersdifferenzierung
7.
Empowerment und Selbsthilfe
8.
Mitwirkung der BesucherInnen
9.
9.1.
9.2.
9.3.
9.4.
9.5.
Die MitarbeiterInnen:
Hauptamtliche MitarbeiterInnen
Nebenamtliche MitarbeiterInnen
BürgerhelferInnen und Ehrenamtliche
Betroffene MitarbeiterInnen
PraktikantInnen
10.
Dokumentation, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung
11.
Räumliche und technische Ausstattung
1.
Die Einrichtung
1.1.
Grundlagen der Arbeit
Die Beratungs- und Begegnungsstätte ist nach dem psychosozialen Versorgungskonzept des Kreises
Pinneberg Teil der gemeindenahen ambulanten psychiatrischen Versorgung. Die Einrichtung arbeitet
in Bereichen der Vor- und Nachsorge. Sie bietet den Betroffenen, deren Angehörigen und
FreundInnen zusammen mit anderen BürgerInnen die Möglichkeit zu regelmäßigen Kontakten und zu
gemeinsamen Veranstaltungen. Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet psychosoziale Beratung
sowie kurzzeitige Krisenintervention im Rahmen ihrer Öffnungszeiten an. Außerdem beteiligt sie sich
an der regionalen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, um das Verständnis für die Hintergründe
psychischer Erkrankungen und die Kenntnis der Hilfsangebote zu verbreiten und zu vertiefen.
Die Beratungs- und Begegnungsstätte wurde 1985 gegründet. Trägerin der Einrichtung ist die Brücke
Elmshorn e.V., die die Arbeit aus Zuwendungen des Kreises Pinneberg, der Stadt Elmshorn und des
Landes Schleswig-Holstein finanziert.
1.2.
Zusammenarbeit in der Region
Die Beratungs- und Begegnungsstätte arbeitet mit den übrigen Einrichtungen der
sozialpsychiatrischen Versorgung und auch mit denen der medizinischen und psychosozialen
Versorgung zusammen.
Durch Informationsaustausch, verbindliche Absprachen und gemeinsame Aktivitäten können
institutionelle Barrieren abgebaut und Hilfeleistungen optimiert werden.
Auf Landesebene wird ein Austausch mit ähnlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein gepflegt.
1.3.
Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Tageszentrum, „Brückenhof Neue Strasse“
Eine besonders enge Kooperation besteht intern im Rahmen des Tageszentrums mit der Tagesstätte
und dem Ambulanten Dienst des Vereins.Die Nutzung von Räumlichkeiten, technischen Geräten und
Fahrzeugen, der einrichtungsübergreifende Einsatz von pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal,
von PraktikantInnen, BürgerhelferInnen und weiteren Hilfskräften kann hier besonders effektiv
organisiert werden. Kompetenzen und Interessenschwerpunkte der MitarbeiterInnen und Angebote für
die BesucherInnen können besonders gut entwickelt werden.
Dabei bleibt das besondere Profil und das spezifische Aufgabenspektrum der Beratungs- und
Begegnungsstätte gewahrt und wird im Folgenden differenziert beschrieben.
2.
Die Zielgruppen
Unsere Zielgruppen sind chronisch psychisch Kranke und seelisch behinderte Menschen, Menschen
mit psychischen Problemen, mit psychosozialen Schwierigkeiten sowie deren Angehörigen und
Bezugspersonen.
Auch Menschen mit sog. ”Doppelproblematiken” (z.B. Intelligenzminderung, Körperbehinderung
Suchterkrankung verbunden mit einer psychischen Erkrankung) gehören zur Zielgruppe. Wenn
indiziert verweisen wir diese Menschen an spezifische Beratungsstellen und Facheinrichtungen weiter
und arbeiten in fachlicher Kooperation.
Im Rahmen unseres integrativen Ansatzes steht die Einrichtung auch allen nicht betroffenen
BürgerInnen offen.
Soweit wir bestimmte Teilgruppen bisher nicht oder nur unzureichend erreicht haben, wollen wir hier in
den kommenden Jahren besondere Angebotsschwerpunkte setzen. Zu diesen Personengruppen
gehören insbesondere psychisch erkrankte MigrantInnen sowie betroffene Menschen mit Kindern.
Auch altersdifferenzierende Angebote gehören zu den Aufgaben um zum einen jungen Erwachsenen
und zum anderen unserem älter werdenden Klientel gerecht zu werden. Intensiv weiterverfolgt werden
soll der geschlechtsdifferenzierende Ansatz.
3.
Die Ziele
Ziel unserer Arbeit ist die psychosoziale Stabilisierung und die Verbesserung der Lebensqualität
unserer Klientel und die Vermeidung oder Verkürzung stationärer therapeutischer Maßnahmen zu
erreichen durch Schaffung niedrigschwelliger Zugänge zu Hilfsangeboten für die betroffene
Zielgruppe. Dazu gehört die Erschließung individuell angemessener Möglichkeiten der Krisen- und
Krankheitsbewältigung. Wir arbeiten interdisziplinär, niederschwellig, differenziert und am individuellen
Bedarf orientiert. Hierbei ist es unser Ziel eine effiziente Kooperation zwischen beteiligten Hilfen, bzw.
Einrichtungen zu entwickeln.
Eine unserer wichtigsten Leitlinien ist hierbei die Entwicklung eines Angebots, dass sowohl
geschlechtsgemischte wie insbesondere geschlechtsdifferenzierende Aspekte berücksichtigt.
Zur Lebensqualität unserer Klientel gehört auch die Befähigung, die Erfordernisse des Alltags
möglichst selbständig oder mit den notwendigen Hilfen zu bewältigen. ”Ressourcenorientierung”[1]
und "Empowerment"[2] sind hierbei wichtige Stichworte.
Zur sozialen Integration und zur Integration in die Gemeinde wird die Bildung sozialer Netzwerke
unterstützt und die "Entstigmatisierung" psychischer Erkrankung im öffentlichen Bewusstsein
unterstützt.
Im öffentlichen Bild wie auch in den persönlichen Vorstellungswelten vieler Menschen sind immer
noch Unkenntnis, Vorurteile und Diskriminierungen vorhanden. Die Beratungs- und Begegnungsstätte
als besonders offene und niedrigschwellige Einrichtung hat hier im besonderen Maße den Auftrag zum
Abbau von Tabus und sozialen Schranken beizutragen. Die 2008 in Kraft getretene UN-Konvention
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch:
Behindertenrechtskonvention, BRK) verlangt die soziale Inklusion[3]. In den allgemeinen Grundsätzen
(Art. 3) heißt es in der Konvention:„Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und
Einbeziehung in die Gesellschaft.“„Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit
Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der
Menschheit.“
Die Beratungs- und Begegnungsstätte ist gefordert ihre Angebote unter dem Kriterium der sozialen
Inklusion zu überprüfen und weiter zu entwickeln.
4.
Die Aufgaben
Ausgehend von den Zielen der gemeindepsychiatrischen Versorgung trägt die Beratungs- und
Begegnungsstätte mit einem besonders niedrigschwelligen Angebot zur Unterstützung beim Leben mit
psychischen Störungen und deren Bewältigung durch den Aufbau und die Aufrechterhaltung sozialer
Beziehungen und bei der Entwicklung realistischer Lebensperspektiven bei.
Der niedrigschwellige Zugang wird gewährleistet durch die freie Wahlmöglichkeit der Angebote,
Kostenfreiheit oder geringe Kostenbeiträge, Inanspruchnahme von Beratung und persönlicher
Unterstützung nach eigenem Wunsch, Besuch des offenen Treffs im Hofcafé oder von
Veranstaltungen bis hin zur Teilnahme an festen Gruppen oder der aktiven Mitbestimmung und
Mitarbeit in Teilbereichen.
Im Hinblick auf BesucherInnen der Beratungs- und Begegnungsstätte gehören die Früherkennung von
psychischer Dekompensation und von Selbst- oder Fremdgefährdung sowie die Krisenintervention
ebenso zu den Aufgaben der Beratungs- und Begegnungsstätte wie der Ausbau und die Erhaltung
von Alltagskompetenzen, die Förderung der Eigenverantwortlichkeit und die Förderung der Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft.
Die Einrichtung bietet spezielle sozialpsychiatrische wie auch psychosoziale Beratung an, unterstützt
bei der Vermittlung angemessener Hilfen, ermöglicht Begegnung zwischen Betroffenen und NichtBetroffenen, und gibt Informationen im Rahmen von individueller Psychoedukation, bis zu öffentlichen
Veranstaltungen.Kreative- und Freizeitangebote, Veranstaltungen und Feiern gehören ebenfalls zum
Aufgabenspektrum.
Die Beratungs- und Begegnungsstätte arbeitet gemeindepsychiatrisch und gemeinwesenorientiert- sie
bildet ein großes offenes Tor zwischen dem Stadtteil, der Gemeinde der Region und dem
sozialpsychiatrischen Hilfesystem in der Stadt Elmshorn und dem Landkreis Pinneberg. Sie profiliert
sich insbesondere durch ihre interkulturelle Offenheit.
Bei begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen können nicht alle Aufgabenbereiche mit
gleichem Umfang und gleichbleibender Intensität bearbeitet werden. In der jährlichen Arbeitsplanung
werden Schwerpunkte in den einzelnen Angebotsbereichen festgelegt und umgesetzt.
5.
Die Angebote
Ausgerichtet an den Aufgaben teilt sich das Angebot der Beratungs- und Begegnungsstätte in 4
Schwerpunkte:



•
5.1.
Der Offene Treffpunkt
Die psychosoziale Beratung
Das Gruppenangebot
Informationen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit
Der Offene Treffpunkt
Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet im Rahmen ihrer gemeindepsychiatrischen Aufgaben
mehrmals wöchentlich an Nachmittagen ein durch hauptamtliches Fachpersonal begleitetes Café an.
Unregelmäßig werden Veranstaltungen und Feierlichkeiten in der Beratungs- und Begegnungsstätte
durchgeführt zu denen ausdrücklich auch eine breitere Öffentlichkeit eingeladen wird.
Eine integrative Zielsetzung des offenen Treffpunktes besteht darin, die Beratungs- und
Begegnungsstätte für die Gemeinde zu öffnen. Die Kontaktaufnahme mit nicht betroffenen Menschen
soll BesucherInnen mit psychisch-sozialen Problemen darin unterstützen, Schritte nach draußen zu
wagen. Mögliche Vorurteile und Abwehrhaltungen psychisch erkrankter und nicht erkrankter
Menschen sollen abgebaut werden. Der Offene Treffpunkt bietet den Gästen ein niedrigschwelliges
Angebot. Der Besuch im Café bedarf keiner Anmeldung oder Namensnennung. Kommen und Gehen
beruhen auf Freiwilligkeit.
Hilfesuchenden offeriert der offene Treffpunkt eine Anlauf-, Beratungs- und Informations- und
Koordinationsstelle bezüglich wichtiger Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit ihrer
psychischen Erkrankung stehen.
Ein Teil der Öffnungszeiten, darunter auch ein monatliches Sonntagsangebot wird zusätzlich als
"Club-Café" durchgeführt, welches von BesucherInnen und/oder nebenamtlichen Kräften ohne
pädagogische Betreuung im Rahmen des Empowerment weitgehend selbstständig geführt wird.
In den Räumen ist es möglich, preiswert alkoholfreie Getränke und kleine Speisen zu sich zu nehmen.
Die Speisen werden von nebenamtlichen MitarbeiterInnen oder Hilfskräften zubereitet und die Gäste
werden bedient. Über die Möglichkeit des Bestellens und Verzehrs wird vielen BesucherInnen die
Kontaktaufnahme erleichtert. Den „Caféservice“ – einkaufen, servieren, kassieren, abrechnen,
aufräumen usw. leisten neben PraktikantInnen, auch ehrenamtliche und/oder nebenamtliche
MitarbeiterInnen, die stundenweise beschäftigt werden. Diese MitarbeiterInnen können selbst
Betroffene sein.
Die inhaltliche Gestaltung im Café, soweit keine Aktivitäten von den MitarbeiterInnen gemeinsam mit
BesucherInnen gestaltet werden, obliegt im Rahmen der Hausregeln den BesucherInnen. Diese
nutzen es zum Essen und Trinken, zum Spielen, Lesen, Musikhören, für Gespräche miteinander, um
unter Menschen zu sein, für spontane thematische Gesprächsrunden. Die hauptamtlichen
pädagogisch-therapeutischen MitarbeiterInnen sehen ihre Hauptaufgabe im Ansprechbarsein für
BesucherInnen, im Anbieten von Gesprächen und fachlicher Hilfe im Sinne von Kurzberatungen und
Kriseninterventionsgesprächen die Einführung neuer Gäste, in der Konfliktlösung und in der
Vertretung geltender Regeln. Inhaltlich stehen für die MitarbeiterInnen im Offenen Treffpunkt die
Stärkung des Selbsthilfepotentials der BesucherInnen im Vordergrund. Weitere Anregungen,
organisatorische Hilfen und ergänzende Angebote und Veranstaltungen der hauptamtlichen
MitarbeiterInnen kommen hinzu.Der Selbstorganisation der Gäste wird mit dem "Cafè-Meeting"
Rechnung getragen (vgl. dazu Punkt 8).
5.2. Psychosoziale Beratung
Psychosoziale Beratung bietet Hilfe für grundsätzlich alle Menschen mit psychischen, psychosozialen
oder psychosomatischen Problemen an. Angeboten werden Einzel- Paar- und Familienberatungen,
das Beratungsangebot richtet sich an Betroffene sowie Angehörige.
Da psychische Erkrankungen grundsätzlich auf die sozialen Beziehungen, vor allem auch auf die
Familienbeziehungen, wirken, ist mindestens ein Angebot für Angehörige erforderlich.
Beratung kann während der telefonischen Sprechzeiten oder persönlich nach Terminvereinbarung
und in begrenztem Umfang während der pädagogisch begleiteten Cafézeiten in Anspruch genommen
werden. Die Terminvergabe findet kurzfristig und zeitlich flexibel statt. Die Beratungen sind kostenlos
und werden auf Wunsch anonym durchgeführt. Der Umfang der Beratung richtet sich nach dem
individuellen Bedarf und den persönlichen Möglichkeiten. Entsprechend erfolgen die Beratungen kurzoder längerfristig, in letzteren Fall in größerem Turnus.Die psychosoziale Beratung beinhaltet neben
Informationen und praktischen Hilfestellungen zu den Bereichen Arbeit, Freizeitgestaltung, Umgang
mit Behörden, insbesondere die (sozial-) therapeutisch orientierte Begleitung und Unterstützung bei
der Bewältigung seelischer Schwierigkeiten und Krisen. Wir arbeiten anliegenorientiert und orientieren
uns an den Ressourcen und Fähigkeiten der Ratsuchenden.
Wir bieten auch psychosoziale Beratung in unterschiedlichen Muttersprachen an, s. 6.3
Die Beratung ersetzt keine Psychotherapie, sie kann aber als Überbrückung von Wartezeiten auf
einen Psychotherapieplatz dienen.
5.3. Gruppenangebote
Die Gruppenangebote sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Beratungs- und Begegnungsstätte.
Ihre Bedeutung fußt auf der Erkenntnis, dass Prozesse zur psychischen Gesundung und
Stabilisierung in Gruppen zum Teil schneller und effektiver ablaufen als in Einzelkontakten . Eine
Differenzierung bietet die Unterscheidung in Gesprächs- und therapeutisch orientierte Gruppen sowie
Freizeit- und Hobbygruppen.
Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet Gesprächs- und therapeutisch orientierte Gruppen an.
Therapeutisch orientierte Gruppen setzten von Seiten der Teilnehmerinnen eine höhere
Verbindlichkeit voraus, sie können kostenpflichtig und zeitlich begrenzt sein. Da sich die
Gesprächsgruppen an die Zielgruppe unserer Einrichtung wenden, streben wir aus fachlichen
Gründen und im Interesse der TeilnehmerInnen an, dass diese Gruppen vorwiegend von
hauptamtlichen Mitarbeitern geleitet werden.
Zu den niedrigschwelligen Angeboten gehören die Freizeit- und Hobbygruppen. Diese Gruppen zielen
auf eine sinnvolle Strukturierung des Tagesablaufs sowie eine erfüllende Freizeitgestaltung ab. Ein
möglichst vielseitiges Angebot kann Erfolgserlebnisse im kreativen Umgang mit Materialien vermitteln
und so das bei psychisch kranken Menschen oft beeinträchtigte Selbstwertgefühl stabilisieren.
Schließlich bietet die Begegnungs- und Beratungsstätte auch Raum für Selbsthilfegruppen.
5.3.1.
Selbsthilfegruppen
Die Beratungs- und Begegnungsstätte fördert und koordiniert das Zusammentreffen von Menschen
mit psychischen Problemen und mit psychiatrischen Erkrankungen in Selbsthilfegruppen. Hier treffen
sich Menschen, die von einem bestimmten Problem gleichermaßen betroffen sind und überwiegend
ohne professionelle Hilfestellung arbeiten.
Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet solchen Gruppen im Rahmen ihrer räumlichen und
personellen Möglichkeiten einen Treffpunkt sowie Unterstützung bei organisatorischen und
inhaltlichen Problemen.
Ehrenamtliche LeiterInnen von Selbsthilfegruppen werden gefördert und geschult.
5.4.
Beschäftigungsmöglichkeiten, Zuverdienst
Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet verschiedene Trainings-, und Erprobungsarbeitsplätze
für Menschen mit psychischen Problemen in Kooperation mit der hauswirtschaftlichen Leitung des
Tageszentrums an. Einsatzbereiche können Botendienste sein, Service im Café, gegebenenfalls auch
Büro- oder handwerkliche Tätigkeiten.
Im Einzelfall sind Zuschüsse durch Sozialämter, Arbeitsamt oder die Hauptfürsorgestelle möglich.
5.5.
Informationen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit
Die Beratungs- und Begegnungsstätte beteiligt sich an der Information der interessierten breiten
Öffentlichkeit über Themen wie "Möglichkeiten und Grenzen psychiatrischer Behandlung und
psychosozialer Hilfen", über Krankheitsbilder und die Integration psychisch erkrankter Menschen in
die Gemeinde.
Diese Informationstätigkeit kann über schriftliche Materialien, über die örtliche und regionale Presse,
über Veranstaltungen oder Vorträge bei Organisationen und Institutionen, die mittelbar auch mit
psychisch erkrankten Menschen zu tun haben, erfolgen.
Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet insbesondere interessierten Gruppen – z.B. Schulkassen
– an, die Einrichtung zu besuchen und vor Ort eine Unterrichtseinheit „Psychische Erkrankung und
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen“ mit hauptamtlichen Mitarbeitern durchzuführen.
Die Darstellung der Arbeit der Einrichtung und des Tageszentrums insgesamt haben einen großen
Stellenwert. Insbesondere die Ergebnisse und Erfahrungen der Betroffenen und BesucherInnen sollen
präsentiert werden.
Darüber hinaus kann die Einrichtung externe ReferentenInnen, KünstlerInnen etc. im Rahmen ihrer
Möglichkeiten einbeziehen. Die Räumlichkeiten können außerhalb des internen Nutzungsbedarfs für
Veranstaltungen externen NutzerInnnen, aus Betrieben, Vereinen oder von Familien aus dem Stadtteil
zur Verfügung gestellt werden.
6.
6.1.
Querschnittskonzept für besondere Zielgruppen
Geschlechtsdifferenzierung
Männer und Frauen sollen die Möglichkeit haben, AnsprechpartnerInnen auch nach dem
Gesichtspunkt der Geschlechtszugehörigkeit auswählen zu dürfen. Neben vielen Gruppenangeboten,
die nicht geschlechtsdifferenziert durchgeführt werden, gibt es mindestens je eine (Gesprächs)Gruppe jeweils nur für Männer bzw. Frauen.
Auch im Bereich des Cafés / offenen Treffs können selbstorganisierte - Besuchszeiten für Männer
bzw. Frauen erprobt werden.
In allen Arbeitsbereichen der Beratungs- und Begegnungsstätte verpflichten sich die MitarbeiterInnen
bei der Begleitung und Beratung betroffener Menschen, die spezifischen männlichen bzw. weiblichen
Rollenbilder, sexuelle Identitäten, Biographien und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
6.2
Zielgruppe betroffene Menschen mit Kindern
Betroffenen Menschen mit Kindern, insbesondere alleinerziehenden Müttern öffnet sich die
Beratungs- und Begegnungsstätte.
Über verschiedene Angebote im Tageszentrum gestalten wir den Zugang für diesen Personenkreis
leichter und attraktiver:
Spielangebot / Spielgeräte auf dem Innenhof
Kinderbetreuung bei Gruppenangeboten, soweit dafür zusätzliche Gelder oder
ehrenamtliche HelferInnen zur Verfügung stehen.
Spezifisches Gruppenangebot für psychisch kranke Mütter
Beratung für betroffene Eltern(-teile) und deren PartnerInnen im Hinblick auf
Probleme in erzieherischen Umgang mit minderjährigen
Familienangehörigen
Spezifisches Freizeitangebot für Kinder, wie die Malgruppen für Kinder
Veranstaltungen und Aktivitäten die ausdrücklich Kinder einbeziehen oder
sich
mit Problemen psychischer Erkrankungen in Familien beschäftigen.
6.3. Zielgruppe MigrantInnen
Im Mittelpunkt stehen die Öffnung der Einrichtung für MigrantInnen, die kulturelle Sensibilisierung
unserer Arbeit, sowie ein angemessenes Angebot an Beratung, Gesprächsgruppen und öffentlich
zugänglicher Informationen und in begrenztem Umfang Casemanagement,
Psychosoziale Beratung
Wir bieten psychosoziale Beratung in den Muttersprachen türkisch, russisch und polnisch an. Die
sprachliche Kompetenz und die kulturelle Nähe der Beraterinnen senken die Schwelle
Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit erleichtern wir den erschwerten Zugang für
MigranInnen zu psychosozialer Beratung, die oftmals unbekannt ist oder mit anderen Vorstellungen
verknüpft ist. In begrenztem Umfang bieten wir auch sozialpsychiatrische Einzelfallarbeit und
Casemanagement an. Hierzu gehört auch die Koordination und die Herstellung von Kontakten zu
Ärzten, Krankenhäusern, sozialen Institutionen und Beratungsstellen, Schulen und gesetzlichen
Betreuern. Im Rahmen des Ambulanten Dienstes der Brücke Elmshorn ist eine intensive aufsuchende
Unterstützung und Begleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII möglich.
Gruppenangebote
Die Beratungs- und Begegnungsstätte bietet einen „Interkulturellen Gesprächskreis für Frauen“ an.
Dieser Kreis ist gedacht für Frauen unterschiedlicher Herkunftsländer, die Interesse haben sich
zwanglos zu treffen und sich auszutauschen. Ziel des Kreises ist die Auseinandersetzung mit den
erworbenen Erfahrungen, Werten und Normen im Herkunftsland und den mitgebrachten Vorstellungen
und Erwartungen an die neue „Heimat“. Dazu gehört auch die Aufarbeitung von Ängsten und
seelischen Schwierigkeiten, die aus dem Migrationsprozeß resultieren und die Thematisierung von
Flucht- und Ausreiseerfahrungen. Gleichzeitig findet eine Kinderbetreuung statt.
Mehrsprachige Informationen
Unsere Einrichtung ist offen für alle Bevölkerungsschichten und Nationalitätengruppen. Festzustellen
bleibt jedoch, dass Menschen anderer Muttersprachen kaum oder nur in geringem Ausmaß unsere
Angebote wahrgenommen haben. Daraus ergibt sich für die Brücke der Bedarf und die Notwendigkeit,
die Betreuungsangebote für diese Gruppen zu verbessern. Um MigrantInnen auf unsere Angebote
aufmerksam zu machen, sind die Flyer und das Angebotsheft der Beratungs- und Begegnungsstätte
sowie die Mehrzahl der übrigen Infomedien der Brücke Elmshorn mehrsprachig gestaltet. Außerdem
werden mehrsprachige Informationsmaterialien und Informationsveranstaltungen zu psychiatrischen
Themen angeboten.
Öffentlichkeitsarbeit
Mit ihren interkulturellen Angeboten will die Brücke die breite Öffentlichkeit erreichen. Dieses
geschieht durch Pressearbeit, Informationsveranstaltungen, Flyerverteilung sowie durch
Selbstdarstellung auf Tagungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen. Ziel dieser Arbeit ist die
Fachöffentlichkeit und alle interessierten BürgerInnen über unsere Arbeit zu informieren. Sie ist eine
Einladung an interkulturellen Angeboten teilzunehmen, Ängste und Vorurteile abzubauen und den
interkulturellen Austausch zu fördern.
Auf Anfrage interessierter Träger bieten wir z.B. im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen
Vorträge über psychische Erkrankungen an. Themenorientierte Informationsveranstaltungen bieten wir
unter Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten auch für türkisch- und russisch- und
polnischsprachige Bevölkerungsgruppen an. Bei Bedarf werden auch
Fachberatungen für KollegInnen anderer und eigener Einrichtungen angeboten.
Vernetzung mit anderen Einrichtungen
Zu einen weiterem Aspekt unserer Arbeit gehört die Kontaktpflege und die Vernetzung mit
Beratungsstellen, die sich für MigrantInnen spezialisiert haben, Integrationsbeauftragten, Treffpunkten
sowie Personen bzw. Organisationen der MigrantInnen selbst. Die fundierte Kenntnis über die
Fachtätigkeit der einzelnen Institutionen erleichtert und ermöglicht auch eine bedürfnisorientierte
Beratung und gezielte Vermittlung der KlientInnen an die einzelnen Institutionen.Die Teilnahme am
Arbeitskreis Kiesel (Kooperation interkulturelle Sozialarbeit Elmshorn) in Elmshorn und am
Landesarbeitskreis Migration dient der weiteren Vernetzung.
6.4
Altersdifferenzierung
In unterschiedlichen Lebensphasen sind andere Lebensalteraufgaben zu bewältigen. Psychische
Erkrankungen können die Bewältigung dieser Aufgaben erschweren.
Gerade der Übergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen ist mit erhöhten Anforderungen an den
Einzelnen verbunden. Viele psychiatrische Erkrankungen beginnen in dieser Lebensphase.
Gleichzeitig ist die Attraktivität der Angebote für Jugendliche und junger Erwachsene in der Beratungsund Begegnungsstätte gering.
Um Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach einem oftmals ersten Klinikaufenthalt ein
therapeutisches Angebot machen zu können, bieten wir eine Gesprächsgruppe für diese Zielgruppe
an. Die Gruppe wird professionell angeleitet.
Weitere altersdifferenzierende Angebote können bei Bedarf eingerichtet werden.So sind die
Bedürfnisse der chronisch kranken Menschen, die das Seniorenalter erreichen, in evtl. spezifischen
Angeboten zu berücksichtigen.
7.
Empowerment und Selbsthilfe
Noch stärkeres Augenmerk als in der Vergangenheit soll auf die Unterstützung der Hilfe zur Selbsthilfe
für die betroffenen BesucherInnen gelegt werden, moderner ausgedrückt: auf das
"Empowerment".Darunter verstehen wir, dass vorrangig vor die Bearbeitung von Problemen und
Defiziten die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung durch die Betroffenen selbst tritt. Solche
Aufgaben können in vielen Bereichen der Beratungs- und Begegnungsstätte selbst oder des
Tageszentrums liegen.
Grundsätzlich können für das Empowerment innerhalb der Einrichtung folgende Bereiche
unterschieden werden.



Selbstorganisation und wechselseitige Unterstützung ( Selbsthilfegruppe als
Gesprächsgruppe und /oder zur praktischen gegenseitigen Hilfe)
Mitarbeit in der Einrichtung
Mitsprache durch Interessenvertretung der BesucherInnen
Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen unterstützen die Betroffenen selbst, ihr soziales Umfeld zu Hause
wie auch die nebenamtlichen Kräfte der Einrichtung dabei,




Interessen und Stärken der BesucherInnen herauszuarbeiten
diese Interessen innerhalb und/außerhalb auch einzusetzen.
die MitarbeiterInnen begleiten die Beteiligten im notwendigen Umfang und
unterstützen bei der Erschließung von Betätigungsfeldern in der Gemeinde
Vielfältige Aktivitäten und Veranstaltungen unter Beteiligung oder Federführung der BesucherInnen
werden gefördert.
Die Betroffenen werden nachdrücklich dabei unterstützt, innerhalb der Einrichtung und in der
Gemeinde / Öffentlichkeit ihre Interessen zu formulieren und zu vertreten.
8.
Mitwirkung der BesucherInnen
Die Mitwirkung von BesucherInnen der Beratungs- und Begegnungsstätte wird vor allem auf drei
Wegen gesichert und gefördert:
8.1. dem Café-Meeting als selbstorganisierter Beratung der BesucherInnen über alle Probleme und
Vorschläge in der Nutzung des Offenen Treffs und der Beratungs- und Begegnungsstätte insgesamt
8.2. der Wahl von zwei SprecherInnen
8.3 der Nutzung des Vorschlags- und Beschwerdewegs in der Trägerorganisation Brücke Elmshorn.
8.1.
Café-Meeting
Das Café-Meeting aller interessierten Beratungs- und Begegnungsstätten-BesucherInnen findet je
nach Absprache alle 4 bis 6 Wochen statt.
Termine, Tagesordnung Durchführung und das Schreiben des Protokolls des Meetings werden von
den BesucherInnen bzw. ihren SprecherInnen selbst organisiert. Hauptamtliche MitarbeiterInnen
unterstützen dabei je nach Bedarf. Mindestens ein/e hauptamtliche MitarbeiterIn nimmt am Meeting
beratend teil, auf Wunsch der BesucherInnen findet das Meeting auch ohne Mitarbeiterbeteiligung
statt.
Zum Café-Meeting können auch interne oder externe Gäste eingeladen werden.
Die MitarbeiterInnen verpflichten sich Problemstellungen nachdrücklich aufzugreifen und zur Lösung
beizutragen, Kritik offen aufzunehmen, Anregungen und Initiativen wo immer möglich aufzugreifen
und zu unterstützen. Die Prüfung aller Anliegen findet in einem offenen, gleichberechtigten Dialog
statt.
8.2. SprecherInnen
Aus dem Kreis der TeilnehmerInnen am Café-Meeting werden 2 SprecherInnen gewählt. Sie sollen
die Organisation der Meetings gewährleisten und fungieren als InteressenvertreterInnen der
BesucherInnen gegenüber MitarbeiterInnen und gegebenenfalls gegenüber der Geschäftsführung.
8.3. Vorschlags- und Beschwerderechte
Bei der Brücke Elmshorn ist ein internes Vorschlags- und Beschwerdeverfahren
eingerichtet. Dieses Verfahren regelt, wer AnspechpartnerIn für Vorschläge und
Beschwerden ist und wie damit umzugehen ist.
Im Beschwerdeverfahren sind die BesucherInnen gleichberechtigte PartnerInnen mit
ihren jeweiligen Interessen und Bedürfnissen.
Für ihre Beschwerdeführung können sie sich Unterstützungspersonen ihrer Wahl
hinzuziehen. Die Inanspruchnahme einer externen Beschwerdestelle (z.B.
Patientenberatungsstelle, trägerunabhängige Beschwerdestelle) steht natürlich
jedem/r BesucherIn offen.
9.
Die MitarbeiterInnen
In der Begegnungs- und Beratungsstätte wirken im gesamten Tages- und Wochenablauf
hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche und betroffene MitarbeiterInnen zusammen.Die
Arbeit wird in verschiedenen Teamrunden, aufgabenspezifischen Runden und punktuellen
Kleingruppentreffen organisiert, koordiniert, verteilt und reflektiert.Nebenamtlichen MitarbeiterInnen
und ehrenamtliche aus den Bereichen der Hauswirtschaft und des Caféservice werden durch die
Hauswirtschaftliche Leitung des Tageszentrums eingearbeitet und angeleitet.Nebenamtlichen
MitarbeiterInnen und Ehrenamtliche aus den Bereichen der Gruppenleitung und der Bürgerhilfe
werden von einer pädagogischen hauptamtlichen Mitarbeiterin eingearbeitet, angeleitet und
begleitet.Durch Intervision, interne Fortbildungen und externe Seminare werden die Nebenamtlichen
und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen für Ihre Aufgaben vorbereitet und geschult.
9.1.
Hauptamtliche MitarbeiterInnen
Der Träger achtet darauf, dass das hauptamtliche Team nach Geschlecht, Alter und Qualifikation
möglichst differenziert besetzt ist.
Dadurch sollen den persönlichen Bedürfnissen der BesucherInnen wie auch den fachlichen
Ansprüchen und der Komplexität der Aufgabenstellung Rechnung getragen werden.
Aufbauend auf einer pädagogischen, sozialpädagogischen oder psychologischen Grundqualifikation
sollen u.a. sozialpsychiatrische und/oder beraterische bzw. therapeutische Zusatzqualifikationen
berücksichtigt werden. Daneben erhalten auch kreative und gemeinwesenbezogene Kompetenzen
einen wichtigen Stellenwert. Liegen entsprechende sozialpsychiatrische Berufserfahrungen und
Qualifikationen nicht bereits vor, werden diese durch entsprechende gezielte Einarbeitung und
begleitende Qualifizierung nachgeholt. Dazu wird ein entsprechend gut strukturiertes Konzept der
Personalgewinnung und -entwicklung erarbeitet und eingesetzt.Die Arbeit der Einrichtung wird
gemeinsam mit der Leitung mit Hilfe von Zielvereinbarungen geplant und durch die Fachteamleitung
und hauptamtlichen MitarbeiterInnen in kollegialer Zusammenarbeit organisiert und strukturiert.
9.2. Die nebenamtlichen MitarbeiterInnen
In den Bereichen Hauswirtschaft, Caféservice und Bürohilfe sind Mitarbeiterinnen mit
unterschiedlichen Qualifikationen und Erfahrungen tätig.Im Bereich der nebenamtlichen
MitarbeiterInnen werden auch psychisch erkrankte Menschen eingesetzt.
9.3. BürgerhelferInnen und Ehrenamtliche
BürgerhelferInnen arbeiten ehrenamtlich direkt als HelferInnen und BegleiterInnen für einzelne
psychisch erkrankte Menschen. Sie bringen ihre persönlichen und praktischen Qualitäten in die
direkten Kontakte ein. Diese Kontakte finden auch außerhalb der Einrichtung oft in den Wohnungen
der betroffenen Menschen oder in der Begleitung in ihrem Lebensalltag, z.B. beim Einkauf, bei
Freizeitaktivitäten außerhalb der Wohnung statt. Je nach Engagement, Neigung und Erfahrung
werden auch ehrenamtlich Tätige z.B. in der Gruppenleitung von Kreativ- und Hobby- und
Freizeitgruppen eingesetzt.
9.4. Betroffene MitarbeiterInnen
In den Bereichen Nebenamt, Bürgerhilfe und Ehrenamt können auch von einer psychischen
Erkrankung Betroffene im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Fähigkeiten und Interessen an den
unterschiedlichen Aufgaben mitarbeiten. Die Übernahme begrenzter Verantwortung und ggf. eine
angemessene Leistungsentlohnung oder Bezahlung stärken in besonderer Weise das
Selbstwertgefühl, das Selbstvertrauen und Leistungspotenzial.
9.5. PraktikantInnen
Die Begegnungs- und Beratungsstätte ist im pädagogisch begleitenden und im psychologischen
therapeutischen Bereich auch Einsatzort für PraktikantInnen verschiedener
Fachrichtungen.PraktikantInnen haben aus dem Team der Hauptamtlichen eine feste Bezugsperson
für Einarbeitung, Anleitung und Beratung.
10.
Dokumentation, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung
Die Beratungs- und Begegnungsstätte ist eingebunden in das systematische Qualitätsmanagement
nach dem Strukturmodell des "European Foundation Quality Management" (EFQM), welches der
Träger mit fachlicher Unterstützung des Paritätischen Landesverbandes umsetzt.
Außerdem beteiligt sich die Einrichtung am "Datenverarbeitungsgestützten Benchmarking", welches
eine Qualitätsgemeinschaft Psychiatrischer Träger des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
(DPWV) in Schleswig-Holstein entwickelt hat. Im Rahmen dieser Qualitätsgemeinschaft werden
jährlich Daten zur Finanz- und Personalstruktur vergleichend erhoben, in zweijährlichem Turnus
werden standardisierte Befragungen der NutzerInnen und der MitarbeiterInnen erhoben und
ausgewertet.
Diese Daten werden in einem trägerinternen Qualitätszirkel reflektiert, Maßnahmen vereinbart und in
Gesprächsrunden mit den MitarbeiterInnen und NutzerInnen (selbst-) kritisch zurückgekoppelt.
In die Qualitätsentwicklung sind alle Beteiligten einbezogen, Haupt- und nebenamtliche
MitarbeiterInnen. BürgerhelferInnen, die BesucherInnen wie auch Geschäftsführung und
Vereinsvorstand. Die o.g. Methoden der Qualitätsentwicklung werden dabei ergänzt durch jährliche
Zielvereinbarungen mit der Einrichtung sowie durch ergänzende Formen der Evaluation, z.B. der
gezielten Befragung von GruppenteilnehmerInnen, der Befragung nach Veranstaltungen, der
Selbstevaluation von Teamarbeit und Supervision.
Die Einrichtung selbst führt zusätzlich eine quantitative Dokumentation der Beratungsfälle, der
Cafébesuche und der Gruppenteilnahmen durch. Es wird ein jährlicher Jahresbericht erstellt.
In einem einrichtungsübergreifenden Verfahren der Personalentwicklung werden auch für die
Beratungs- und Begegnungsstätte strukturierte Verfahren der Stellenbeschreibung, der Einarbeitung,
der Qualifizierung und der Zielvereinbarung eingesetzt.
Einrichtungsintern sorgt eine Fachteamleitung Beratungs- und Begegnungsstätte für die Abstimmung
der unterschiedlichen Aufgaben, für eine effektive Teamarbeit und für die Beachtung von Regeln,
Vereinbarungen und Qualitätskriterien.
Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen erhalten Fall- und Teamsupervision durch eine/n externe/n
qualifizierte/n SupervisiorIn.
In Teamsitzungen werden weitere methodisch reflektierte Fallbesprechungen (Intervisionen)
durchgeführt.
Nebenamtliche MitarbeiterInnen werden regelmäßig fachlich begleitet bzw. angeleitet und erhalten bei
Bedarf eine kollegiale Beratung.
Die Geschäftsführung stellt zusätzliche Daten des betrieblichen Controlling zur Verfügung, führt die
Dienst- und Fachaufsicht und entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Einrichtungsteam das Konzept,
das Qualitätsmanagement, die Öffentlichkeitsarbeit und den finanziellen Rahmen weiter.
11.
Räumliche und technische Ausstattung
Im Rahmen des gemeindepsychiatrischen Tageszentrum „Brückenhof neue Strasse“ stehen der
Beratungs - und Begegnungsstätte großzügige Räumlichkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur
Verfügung.
Das Hofcafè, als zentraler Treffpunkt ist ebeneerdig und rollstuhlgerecht mit einem separaten Zugang
zum Innenhof erreichbar. Der Innenhof wird bei schönem Wetter auch als Cafè genutzt. Hier schließt
sich eine Spielfläche mit Spielgeräten für Kinder an. Das Cafè kann durch Schiebewände in zwei
Räume getrennt werden. Für das Café stehen ein Podest als Bühne und einen Musikanlage zur
Verfügung.Ein weiterer ebenerdiger Raum kann für Beratungen und Gruppensitzungen genutzt
werden.
Eine zweckmäßige Küche mit angeschlossenem Lagerraum steht zur Verfügung.
Gemeinsam mit den anderen zum GPTZ gehörenden Einrichtungen stehen die behindertengerechte
Toiletten- und Duschanlage sowie weitere Toiletten im Tiefparterre zur Verfügung.
Im 1. OG befinden sich ein Büro, zwei Beratungsräume, zwei Gruppenräume, eine Teeküche, ein
Wartebereich und weitere WC-Anlagen. Für nebenamtliche MitarbeiterInnen steht
einrichtungsübergreifend ein Büro zur Verfügung.
Sowohl das Café wie auch die Büros sind mit PC´s und Internetanschlüssen ausgestattet.
Schriftverkehr und Dokumentation werden am PC bearbeitet, der Informationsaustausch mit den
übrigen Einrichtungen, mit der Leitung sowie der Verwaltung kann sowohl technikgestützt wie auch
persönlich effizient abgewickelt werden. Dazu steht neben der üblichen Büroeinrichtung
einrichtungsübergreifend ein Raum für Bürotechnik (Kopierer, Beamer, TV, DVD, Digitalkamera und
ein Moderationskoffer) zur Verfügung.
Bei Bedarf kann ein Kleinbus und ein PKW des Trägers genutzt werden.
[1] Ressourcenorientierung meint eine Grundhaltung, die sich nicht an Defiziten, sondern an den
Stärken und Kompetenzen von Menschen orientiert, gemeinsam mit Klienten/Besuchern werden ihre
eigenen Ressourcen im Sinne von Quellen von Kraft und Wohlbefinden und ihre Stärken deutlich
gemacht.
[2] Übersetzt bedeutet Empowerment Ermächtigung . Mit Empowerment bezeichnet man Strategien
und Maßnahmen, die geeignet sind, den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von
Menschen oder Gemeinschaften zu erhöhen und die es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder)
eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten. Empowerment
bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle
Unterstützung der Menschen, ihr subjektives Gefühl der Macht- und Einflusslosigkeit zu überwinden
und ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen.
[3] Die Forderung nach sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität
von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder
teilzunehmen. Inklusion beschreibt dabei die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei
Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden.
Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare Normen zu erfüllen, vielmehr ist es
die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen sich Personen mit Besonderheiten einbringen und
auf die ihnen eigene Art wertvolle Leistungen erbringen können.
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