Qualitätshandbuch Pflegeheim Stelle

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Psychiatrisches Fachpflegeheim Haus Hoheneck/ Fliegenberg
Vorwort
1.
Haus Hoheneck
1.1
Das Unternehmen
1.2
Unternehmensleitbild
1.3
Gesamtorganigramm
1.3
Die Qualitätsziele des Haus Hoheneck
2.
2.1
2.2
2.3
Psychiatrisches Fachpflegeheim Haus Hoheneck/ Fliegenberg
Infrastruktur, Einbindung in das Umfeld
Baulich-räumliche Situation
Tagesablauf
3.
3.1
3.2
Leitbilder
Menschenleitbild
Pflegeleitbild
4.
4.1
4.4
4.5
Eckpunkte des Pflegeprozesses
Pflegekonzept
Risikomanagement
Pflegedokumentation
5.
5.1
5.2
5.3
Psychiatrische Pflege und Betreuung
Psychiatrische Fachpflege
Krisenintervention
Ergotherapeutische Begleitung
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
Personalmanagement
Führungsgrundsätze
Organigramm
Einarbeitung
Stellenbeschreibungen
Fort- und Weiterbildungen/ Fortbildungsplan
Verbesserungsmanagement
Mitarbeiterbefragungen
1
7.
7.1
7.2
Schnittstellen zu anderen Fachbereichen
Schnittstellen
Stabsstellen
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
Periphere Konzepte
Hauswirtschaft
Hygiene
Angehörige
Soziale Betreuung nach §87b SGB XI
Ehrenamtliche Mitarbeiter
9.
9.1
9.2
Qualitätssicherung
Interne Qualitätssicherung
Externe Qualitätssicherung
Schlusswort
Um den Blick für das Wesentliche, die Pflege und Betreuung psychisch kranker
Menschen, nicht zu verlieren, wird das Hauptaugenmerk unserer Arbeit auf unsere
Kernkompetenzen gerichtet.
Wir sind der Meinung, dass die Person und nicht die Institution im Vordergrund
steht.
Freigabe
Am : 014.12.2012
Durch: Koch
Bearbeiter
Koch
Stand
12.2012
Vorwort
2
Eine Hauskonzeption beschreibt die Einrichtung in ihrer baulichen Struktur, ihre
materielle Ausstattung, ihre Einbindung in das lokale Umfeld sowie die Bewohner,
die in der Einrichtung versorgt werden.
Eine Pflegekonzeption ist die schriftliche Darstellung handlungsleitender Grundsätze
in der Pflege und Betreuung von Menschen.
Pflegekonzeptionelle Grundlage ist das wissenschaftlich anerkannte Modell
Fördernder Prozeßpflege nach M. KROHWINKEL, das den Menschen mit seinen
biografischen Erfahrungen in den Mittelpunkt allen pflegerischen Handelns stellt.
Mit der Pflegekonzeption stellt die Einrichtung die praktische Umsetzung ihrer
individuellen pflegerischen Schwerpunkte systematisch sowohl externen Aufsichtsund Prüfgremien als auch im Unternehmen und den Mitarbeitern der Einrichtungen
vor. Sie legt damit auch fest, wie die gesetzlich geforderten Qualitätsansprüche erfüllt
und umgesetzt werden.
Nach der Darstellung des Unternehmens Haus Hoheneck wird die Einrichtung mit
ihrer Struktur und Ausstattung beschrieben. Das gültige Pflegeleitbild und die
Grundzüge des dieser Konzeption zu Grunde liegenden Pflegemodells gehen der
Darstellung der sozialen und therapeutischen Angebote voraus. Danach folgen
Aussagen zu den Eckpunkten des Pflegeablaufs und der Pflegeorganisation.
Aussagen zur Personalstruktur und Qualifikation, sowie die Beschreibung der
Schnittstellen zu anderen Arbeitsbereichen der Einrichtung folgen.
Danach werden die internen und externen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im
Pflegebereich beschrieben.
Im Schlusswort wird noch einmal auf unser Verständnis von Pflege als Prozess und
seine Weiterentwicklung zum Wohle unserer Bewohner eingegangen.
3
1.1
Das Unternehmen
Haus Hoheneck betreut seit 1964 psychisch kranke und pflegebedürftige Menschen
in insgesamt 6 Einrichtungen in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen Anhalt
und Bayern.
Wir bieten ein Leben in sozialer Gemeinschaft, in der Sicherheit, Geborgenheit und
Mündigkeit spürbar gelebt werden. Mit Verstand, Herzlichkeit und Humor wird
Zugehörigkeit in diesem neuen Zuhause vermittelt.
1.2
Unternehmensleitbild
Wir verstehen unsere Bewohner als Personen in einer Entwicklung und eine
psychische Beeinträchtigung als eine Blockade, die zu ihrer Lösung Begleitung und
neue Wege benötigt.
Der Prozess der Begleitung ist immer zugleich eine persönliche Begegnung und
Beziehung, bei der die Haltung von Partnerschaftlichkeit und Respekt vor der
Persönlichkeit geprägt werden muss.
Unsere Betreuung und das Handeln beinhaltet die Wahrung der Würde des
Einzelnen. Wir behandeln jeden Menschen – gleich seiner sozialen oder kulturellen
Herkunft- mit Achtung, Respekt und unter Einhaltung seiner Rechte. Wir fördern die
Entwicklung des Bewohners zur Selbstbestimmung, dass heißt, dass das, wozu sich
der Einzelne entschließt, im Mittelpunkt steht. Wir unterstützen die Bewohner dabei,
Krisen zu bewältigen und ihr Leben so selbständig wie möglich zu führen. Es ist uns
wichtig, eine wohltuende Atmosphäre zu schaffen, die dem Krankheitsbild der
Bewohner gerecht wird und in der sie sich aufgehoben fühlen. Unser Leitgedanke ist,
den Bewohnern ein räumliches und seelisches Zuhause in einer familiären
Geborgenheit zu geben.
Ziel unserer Arbeit ist, dem Bewohner seine vorhandene Selbständigkeit zu
bewahren, auszubauen oder diese erst einmal wieder zu erlangen. Um dieses
umzusetzen, muss sowohl soziale Kompetenz im Kontakt mit dem Bewohner
vorhanden sein, als auch Kooperationsfähigkeit und gegenseitige Wertschätzung im
Team. Grundlage dafür ist verantwortliches Handeln aller Mitarbeiter und ein
kooperativer Führungsstil.
Das Betreuungsangebot wird stets optimiert und auf die Bedürfnisse der Bewohner
abgestimmt, sodass wir die Qualität unserer Arbeit verfolgen können. Jeder trägt die
Verantwortung für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, der bewusste
Umgang mit Ressourcen und wirtschaftliches Arbeiten.
Mit grundlegender Wertschätzung, Bestätigung und Ermutigung vermitteln wir
unseren Bewohnern Vertrauen in die Zukunft.
4
1.3
Gesamtorganigramm
1.3
Qualitätsziele Haus Hoheneck
Fachpflege
Anwendung psychiatrischer Pflege- und
Behandlungsmethoden
 Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und
Ressourcen
 Die Pflegequalität wird regelmäßig evaluiert, dabei werden
aktuelle Ergebnisse der Pflegeforschung miteinbezogen
Psychiatrisch


Angestellter Psychiater zur Verminderung
psychopathologischer Symptomatik
Förderung von Verantwortungsfähigkeit,
Krankheitsverständnis und Compliance
5
Ergotherapie



Individuelle Diagnostik
Erstellung spezieller Therapiepläne
Reflexion des therapeutischen Prozesses

Unser Angebot von Speisen und Getränken orientiert sich
an der Biografie und den Wünschen der Bewohner
Auswahlmöglichkeit der Speisen
Speziell erforderliche Kost
Hygienemanagement für Küche und Reinigung
Hauswirtschaft



2. Psychiatrisches Fachpflegeheim Haus Hoheneck/ Fliegenberg
2.1
Infrastruktur, Einbindung in das Umfeld
Lage und Erreichbarkeit der Einrichtung
Die Einrichtung befindet sich auf einem 4500 m 2 großen Grundstück in einer
dörflichen Einbindung am Rande des Ortes Stelle. Das Angebot an Ärzten ist
vielfältig, sowie die Anbindung durch Bus und Bahn an den Nah- und Fernverkehr.
Die ländliche Umgebung vor den Toren Hamburgs schafft/ergibt eine gute Mischung
aus entspannender Ruhe und dem lebendigen Angebot einer Großstadt.
Gebäudestruktur
Das Gebäude wurde 2004 erbaut. Die Räume und die Ausstattung sind
heimaufsichtsrechtlich zugelassen. Der Pflegebereich besteht aus einem
Wohnbereich, der sich auf 2 Etagen gliedert. Jede Etage verfügt über ein
behinderten- und altengerecht ausgestattetes Pflegebad mit Pflegewanne,
Waschbecken ,WC und Notrufanlage, sowie einem Aufenthaltsraum mit Küchenzeile.
Des weiteren gehören ein Ergotherapieraum und ein Kiosk zur Einrichtung. Die
Nettogrundfläche beträgt 1567,12 m 2.
Gebäudetechnische Ausstattung
Die Bereiche sind durch stufenlose Eingänge zu erreichen. Die Flure sind mit
beidseitigen Handläufen und Nachtbeleuchtung ausgestattet. Der Fußboden ist
6
rutschfest. Es befinden sich Orientierungshilfen in der gesamten Einrichtung. Jedes
Bewohnerzimmer ist mit einer Notrufanlage, Telefon, sowie Radio und TV Anschluss
ausgerüstet. Des weiteren bieten wir einen Internet DSL Anschluss an.
2.2
Baulich- räumliche Situation
In Haus Hoheneck wird versucht, die Erfordernisse der Pflege mit den
Wohnbedürfnissen zu verbinden. Insgesamt stehen 28 Einzelzimmer und 4
Doppelzimmer zur Verfügung.
Die übereinanderliegenden Wohnbereiche sind im wesentlichen gleich. Die
unterschiedliche Farbgebung in den Bereichen soll die Orientierung erleichtern.
Jeder Bereich hat einen zentralen Speiseraum.
2.3
Tagesablauf
Um den Tagesablauf der Bewohner nicht unnötig zu reglementieren, sind nur die
Zeiten für
die Mahlzeiten festgelegt:
Frühstück
Zwischenmahlzeit
Mittagessen
Kaffeetrinken
Abendessen
Spätmahlzeit
Nachtmahlzeit
8.00 – 8.45 Uhr
10.00 Uhr
von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr
14.30 – 15.00 Uhr
17.30 – 18.00 Uhr
ab 21.00 Uhr
in Absprache
Die Gruppenangebote im Bereich der sozialen Betreuung werden den Bewohnern
jeweils in den Wohnbereichen durch Aushang und Informationstafeln bekannt
gemacht.
In allen anderen Belangen richten wir uns nach den Wünschen des Bewohners.
Wenn es für den Bewohner notwendig ist und seinem Wohl dient, wird eine
Tagesstruktur vorgegeben.
7
3.
Leitbilder
3.1
Menschenleitbild
Im Mittelpunkt steht der sich anvertrauende Bewohner. Unser Anliegen ist es,
ihn in seinem individuellen „Menschsein“ anzunehmen und zu respektieren.
Durch gegenseitige Anerkennung versuchen wir unseren Betreuten eine
Unterstützung in ihrer Lebensqualität zu geben.
Der Mensch ist als ganzheitliche Person unter Einbeziehung seiner Fähigkeiten,
Erfahrungen und Grenzen wahrzunehmen.
Ein Höchstmaß an Privatsphäre versuchen wir zu wahren und unterstützen
weitgehend eine individuelle Gestaltung des persönlichen Wohnbereichs.
Um Bedürfnisse und Wünsche jedes einzelnen Bewohners wahrzunehmen,
ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Personal und Betreuten
erforderlich.
Wir begleiten unsere Bewohner in die Verselbständigung oder geben ihnen
die Möglichkeit ihren Lebensabend in unserer Einrichtung zu verbringen.
8
Leitsätze zum Menschenbild
1. Bewohner mit „Sie“ anreden. In Ausnahmefällen mit Vornamen und „Sie“.
2. Anklopfen und abwarten. (Wenn gar keine Reaktion kommt vorsichtig
reingehen und weiter bemerkbar machen.)
3. Die Bewohner jeden Tag begrüßen und nach ihrem Befinden erkundigen.
4. Jeder Bewohner hat das Recht, „nein“ zu sagen. Die Mitarbeiter müssen die
Ablehnung respektieren und professionell damit umgehen.
5. Im Rahmen des Möglichen den Bewohnern ihre (Sonder-) Wünsche erfüllen.
6. Begegnung auf Augenhöhe.
7. Distanz halten.
8. Wir sprechen mit unseren Bewohnern freundlich und nett.
9. Wir nehmen den Menschen mit seinen persönlichen Bedürfnissen und Nöten
wahr.
10. Die leiblichen, geistigen, seelischen und sozialen Bedürfnisse stehen für uns
im Mittelpunkt.
11. Wir wollen Vorbild sein.
9
3.1
Pflegeleitbild
Pflege und Betreuung ist in unserem Haus ein zwischenmenschlicher
Beziehungsprozess. Auf dieser Grundlage fördern wir die Kompetenz und
selbstbestimmte Lebensführung der Bewohner in unserem Hause.
Unser Selbstverständnis
1.
Die Pflege psychisch kranker Menschen verstehen wir als Beziehungs- und
ganzheitliche Lebenspflege. Wir sichern dies durch geeignete Organisationsformen.
Wir unterstützen und fördern ein faires Umgehen miteinander auf Bewohner- und
Mitarbeiterebene.
2.
Wir achten die Würde des Menschen und schaffen eine angenehme Atmosphäre in
unserem Haus durch höfliche und diskrete Umgangsformen, sowie durch die
Wahrung der Intimsphäre.
3.
Die Qualität erforderlicher Pflegetätigkeiten sichern und überprüfen wir unter
anderem durch Pflegedokumentation, den Einsatz von entsprechendem qualifizierten
Personal, Pflegestandards, sowie den Einsatz erforderlicher Hilfsmittel.
4.
Vor dem Einzug in unser Haus führen wir ein Aufnahme- und Informationsgespräch
mit dem zukünftigen Bewohner und deren Bezugspersonen in Zusammenarbeit mit
den therapeutischen Mitarbeiterinnen. Beim Einzug ist das Umfeld vorbereitet und
alle Mitarbeiter/innen (Pflege-, Hauswirtschaft-, Verwaltungs-, Therapeutisches
Personal) sind über den neuen Bewohner durch den Heimleiter informiert.
5.
Wir schaffen und unterstützen Möglichkeiten bei der persönlichen Wohnraumgestaltung. Ein Umzug des Bewohners innerhalb des Hauses kann nur dann
erforderlich sein, wenn dies in der Person des Bewohners begründet liegt und / oder
ein Wechsel zu seinem Vorteil ist.
6.
Durch die Erfassung der Biographie lernen wir den Bewohner kennen. Dies
geschieht mit dem Bewohner, sowie mit dessen Angehörigen und vertrauten
Personen. Pflege- und betreuungsrelevante Aussagen werden in der
Pflegedokumentation festgehalten.
10
7.
Wir tragen Sorge, dass religiöse Angebote unsere Bewohner erreichen und die
Teilnahme ermöglicht wird. Auf Wunsch des Bewohners stellen wir Kontakt zum /zur
gewünschten Seelsorger/in her.
8.
Wir fördern die Beziehungen und Kontakte der Bewohner zu ihren Angehörigen,
Bezugspersonen und zu ehrenamtlichen Helfern, um soziale Beziehungen zu
unterstützen und zu festigen. Wir freuen uns über die Teilnahme von Angehörigen,
Bezugspersonen und ehrenamtlichen Helfern am Leben unseres Hauses.
9.
Die Bezugspersonen des Bewohners und ehrenamtlichen Helfer unterstützen wir
durch Informationen, Beratung und gegebenenfalls Fortbildungen. Den
ehrenamtlichen Helfern wird ein Ansprechpartner benannt. Soweit der Bewohner es
wünscht, werden sie in den Betreuungsprozess miteinbezogen. Wir beachten die
Schweigepflicht.
10.
Wir wahren die Interessen und Rechte der Bewohner. Soweit erforderlich, regen wir
zum Wohle des Bewohners die Einrichtung von Betreuungsverhältnissen an. Wir
kooperieren mit eingesetzten Betreuern.
11.
Wir respektieren die freie Arztwahl des Bewohners und sichern die Kommunikation
mit den behandelnden Ärzten.
12.
Der Fachbereich Pflege sichert zusammen mit allen anderen Fachbereichen eine
angemessene, bewohnerbezogene Pflege und Betreuung. Die gute Zusammenarbeit
mit den anderen Leistungserbringern, wie z. B. Krankenhäuser, Sozialstationen,
Apotheken und Krankengymnasten, wird durch regelmäßigen Informationsaustausch
gewährleistet.
13.
Der Fachbereich Pflege verpflichtet sich zum sorgsamen und wirtschaftlichen
Gebrauch der ihm zur Verfügung stehenden Mittel. Wir gehen verantwortlich mit der
Umwelt um.
11
4.
Pflegekonzept
4.1
Übergreifende Bereichspflege
In Haus Hoheneck wird nach dem Pflegeorganisationssystem der übergreifenden
Bereichspflege gearbeitet. Das System gibt uns die Möglichkeit der adäquaten
Umsetzung unseres angewandten Pflegemodells.
Bereichspflege bedeutet, dass vorzugsweise eine Pflegefachkraft und
Pflegeassistenzkraft als primäre Bezugspflegepersonen einer Gruppe von 9
Bewohnern zugeteilt werden, die sie in allen Belangen pflegen und betreuen. Sie
erledigen alle direkten und indirekten Pflegetätigkeiten und begleiten die Bewohner
durch den Tag.
Die Organisationsform Bereichspflege ermöglicht uns, die in den Gemeinsamen
Maßstäben und Grundsätzen .. nach § 80 SGB XI geforderte “Bezugspflege”
durchzuführen.
Für die entsprechende Dienstplangestaltung, die Zuordnung des Pflegepersonals zu
den
Bewohnergruppen und die entsprechende Koordination aller Aufgaben ist die
Bereichsleitung verantwortlich.
4.2
Pflegemodell
Unser Grundsatz ist die individuelle, ganzheitliche Pflege und Betreuung jedes
einzelnen, unter Berücksichtigung der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des
Lebens.
Unsere Tätigkeiten basieren auf dem AEDL – Strukturmodell nach Monika
Krohwinkel. Das Gesamtmodell, sowie die Bedeutung der einzelnen AEDL`s sind
beigefügt. Die Pflegeplanung wird nach dieser Struktur durchgeführt.
4.3
Der Pflegeprozess
In Haus Hoheneck wird die Pflege als Prozess betrachtet. Damit sind
Zufallsentscheidungen, unsystematisches und planloses Vorgehen oder das bloße
Reagieren auf akute Probleme ausgeschlossen. Pflege wird systematisch geplant
und orientiert sich dabei an den individuellen Bedürfnissen des Bewohners.
4.3.1 Informationssammlung/ Biografiearbeit
Die Informationssammlung ist der erste Schritt und hat zum Ziel, alle Daten und
Informationen zu sammeln, die erforderlich sind um den alten Menschen seinen
Bedürfnissen und Einschränkungen gemäß zu pflegen. Sie hat unter drei
Gesichtspunkten entscheidende Bedeutung für die Qualität und Quantität der Pflege:
a. In der Regel ist sie die erste Kontaktaufnahme zwischen dem Bewohner oder/und dessen Angehörigen und dem Pflegeteam. Die Bewohner und seine
12
Angehörigen erleben, dass die Mitarbeiter der Einrichtung für die persönlichen
Belange, Wünsche und Probleme Zeit haben. Durch das berufliche Wissen,
die Erfahrungen und Beobachtungen der Pflegekräfte kann die künftige Pflege
sinnvoll geplant und getragen werden.
b. Alle Angaben des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen, die hinsichtlich
seiner künftigen Pflege und Betreuung bedeutsam sind oder sein werden,
werden schriftlich festgehalten. Ergänzend wird eine weitergehende
Sozialanamnese durchgeführt.
Auf diesem Wege entsteht ein umfassendes Bild der Persönlichkeit des
Bewohners, seines physischen und psychischen Zustandes, seiner
Ressourcen, seines pflegerischen Bedarfs, seiner Vorlieben/ Wünsche,
Abneigungen und individuellen Gewohnheiten.
Da der Bewohner und die Angehörigen durch die Angabe von detaillierten
Informationen aktiv an der individuellen Pflegeplanung mitwirken können, werden die
Schritte und Maßnahmen für den Betreuten erkennbar.
4.3.3 Festlegen der pflegerischen Ziele
Das Pflegeziel ist die Beschreibung eines Zustandes, den der Bewohner mit
Unterstützung durch die Pflegeperson erreichen soll, aber noch nicht erreicht hat. In
den Zielen wird beschrieben welcher Erfolg angestrebt werden soll. Die Formulierung
bietet also die Möglichkeit festzustellen, ob die pflegerischen Maßnahmen
Anwendung fanden. Im Problemlösungsprozess ist die Festlegung der Pflegeziele
die maßgebende Vorbereitung auf die pflegerischen Aktivitäten.
Folgendes gilt für die Formulierung eines korrekten Pflegezieles:
a.
b.
c.
d.
e.
Es ist auf eine Diagnose bezogen
Es ist für und mit dem Bewohner erreichbar
Es legt fest, was erreicht und nicht was vermieden werden soll
Es ist überprüfbar
Es enthält eine genaue Beschreibung des zu erreichenden Zustandes
4.3.4 Maßnahmenplanung
Um die angestrebten Ziele erreichen zu können, werden die entsprechenden
Maßnahmen festgelegt. Dabei werden diese möglichst konkret formuliert.
„ WER macht WANN, WAS, WIE und WOMIT
13
4.3.5 Durchführung der Pflege
Die Pflegeaufnahmen werden mit allen an der Pflege beteiligten Personen
besprochen. Der festgelegte Plan muss für alle verbindlich sein. Die ermittelten
Fähigkeiten und Fertigkeiten des Pflegebedürftigen bieten die Möglichkeit zur
Verminderung oder Optimierung von Routineverrichtungen. Die Ausführung der
Grundpflege (direkte Pflege) erfolgt durch fachlich geschultes Personal auf der
Grundlage der vorgegebenen Pflegestandards. Die Standards sind ein wesentlicher
Bestandteil unseres Dokumentationssystem
4.3.6 Beurteilung der Pflegewirkung
Durch genaue Dokumentation der Pflegeziele und Pflegemaßnahmen ist es möglich
den Erfolg der Pflege zu beurteilen.
Ein Zeitplan für die Kontrollen ist festzulegen. Ist ein gestecktes Ziel nicht erreicht
worden, muss nach den Ursachen gesucht werden. Wird das Ziel erreicht, so ist
dieser Teil der Planung zwar abgeschlossen, es bedarf jedoch der Beibehaltung bzw.
Fortschreibung des Pflegeplanes.
Auch durch kleinste Erfolge wird die Selbstständigkeit des Bewohners gefördert, der
Grad der Abhängigkeit vermindert und die Motivation der Pflegekräfte gesteigert!
Mögliche Ursachen von Zielverfehlungen:







4.4
Sind neue Informationen hinzugekommen?
Sind neue Probleme aufgetaucht?
Sind die angestrebten Ziele erreicht, erreichbar, realistisch?
Können Maßnahmen abgesetzt werden oder müssen neue Maßnahme
ergriffen werden?
Waren die Maßnahmen sowie geplant durchführbar?
Gab es Akzeptanzprobleme?
Haben sich alle Teammitglieder an die aufgestellten Pläne gehalten?
Beschreibung der Leistungen
Grundpflege
Die Leistungen der Grundpflege bestehen aus den im Einzelfall erforderlichen
Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und der Mobilität und beziehen
sich auf § 1 Abs. 3 des Landesrahmenvertrages.
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Soziale Betreuung
Die Pflegeeinrichtung fühlt sich verantwortlich, die Lebensqualität der
Bewohner zu verbessern. Sie gestaltet den Bewohnern einen Lebensraum,
der es ihnen ermöglicht ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes
Leben zu führen und zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft innerhalb
und außerhalb der Einrichtung beiträgt.
Dazu bietet die Pflegeeinrichtung insbesondere folgende Leistungen an:
 Regelmäßige Tagesstrukturierung
 Einzelgespräche mit spezifischer Zielsetzung (entlastende, beratende und
ressourcenfördernde Gespräche)
 Hilfen bei der Alltagsbewältigung
 Beratung in persönlichen Angelegenheiten
 Unterstützung bei der Aufnahme und Pflege sozialer Kontakte
einschließlich der Angehörigen und sonstiger Bezugspersonen
 Durchführung von Gemeinschafts-/ Gruppenaktivitäten zur Befriedigung
von religiösen, sozialen, kommunikativen und ästhetischen Bedürfnissen
oder Bewegungsbedürfnissen im Rahmen der aktivierenden Pflege
innerhalb der Einrichtung.
Die Gemeinschafts-/ Gruppenangebote umfassen regelmäßig 8 Stunden
täglich / 38.5 Stunden wöchentlich
 Sterbebegleitung
 Trauerbegleitung
 Intervention bei Weglauftendenz, Angst, depressiver Stimmung und
Unruhezuständen
 Orientierungs-/ gedächtnisfördernde Maßnahmen zur Zeit, zum Ort und zur
Person
 Begleitete Einkaufsfahrten (siehe Standard)
 Begleitete Freizeit
 Freizeitangebote werden durch das Fachpersonal gefördert, beraten,
begleitet, dokumentiert und reflektiert.
 Begleitete Arztbesuche
Medizinische Behandlungspflege
Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege sind in der
Verantwortung von Pflegefachkräften im Rahmen der ärztlichen Behandlung
entsprechend der ärztlichen Anordnung auf Grundlage der Richtlinien über die
Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs.
7 SGB V durchzuführen.
15
Die Erbringung der Leistungen bedingt, dass
 die Behandlungspflege vom Arzt veranlasst ist und in der Dokumentation
entsprechend festgehalten wird,
 die persönliche Durchführung durch einen Arzt nicht erforderlich ist und
 die Mitarbeiter fachlich dazu befähigt sind und laufend auf dem aktuellen
pflegefachlichen Stand gehalten werden.
Unterkunft und Verpflegung
Die Unterkunft und Verpflegung umfasst die Leistungen, die den Aufenthalt
des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht
den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den
Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind (§
2 Abs. 1 Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI – vollstationär).
Der Bereich Unterkunft und Verpflegung umfasst folgendes Leistungsangebot:

Speise- und Getränkeversorgung:
Frühstück, Mittagessen, Nachmittagkaffee, Abendessen,
Zwischenmahlzeiten,
Spätmahlzeit, Schon- und Diätkost nach ärztlicher Anordnung und
kostenfreie nichtalkoholische Getränke (Tee, Kaffee, Mineralwasser, Säfte
etc.)
Es ist gewährleistet, dass zwischen der letzten Mahlzeit am Abend und der
ersten Mahlzeit des folgenden Morgens nicht mehr als 12 Stunden, für
Diabetiker und dementiell erkrankte Personen nicht mehr als 10 Stunden
liegen.







Es werden täglich Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen,
Nachmittagskaffee, Abendessen und Spätmahlzeiten angeboten. Das
Frühstück und das Abendessen werden als kaltes Buffet gereicht. Dies
Angebot umfasst nach Bedarf Vollkost, Schonkost und Diabetikerkost. Alle
Mahlzeiten werden durch das Pflege- und Hauswirtschaftspersonal
angeboten und Hilfestellung gewährleistet.
Die Bewohner sind bei der Erstellung des Speiseplanes beteiligt.
Ein Tagesspeiseplan mit Angabe der Zeiten hängt aus.
Zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs stehen ausreichend nicht
alkoholische Getränke zur Verfügung.
Der Service im Zimmer erfolgt nur bei krankheitsbedingter Notwendigkeit.
Für Ausflüge und andere eintägige Unternehmungen wird dem Bewohner
ein Lunchpaket zur Verfügung gestellt.
Reinigung und Reinigungsintervalle:
Die Reinigung aller Räumlichkeiten erfolgt unter Berücksichtigung
anerkannter Hygienestandards.
16
Bewohnerzimmer
7 x wöchentlich und bei Bedarf
Bewohnerbad
7 x wöchentlich und bei Bedarf
Fensterreinigung
4 x jährlich und bei Bedarf
Gardinen waschen
2 x jährlich und bei Bedarf
Die Reinigung der Gemeinschaftsräumlichkeiten (Flure, Speise/Aufenthaltsraum etc.) erfolgt 2/ täglich und bei Bedarf. Auch hier werden
die Bewohner zur Selbständigkeit durch das Personal angehalten und
unterstützt.

Wäscheversorgung:
Die Wäscheversorgung umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und
Reinigung der von der Pflegeeinrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche,
sowie das maschinelle Waschen der Bewohnerwäsche. Die persönliche
Wäsche der Bewohner wird durch die Einrichtung gekennzeichnet werden.

Ver- und Entsorgung:
Die Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung sowie die Entsorgung von
Abwasser und Abfall stellt die Pflegeeinrichtung sicher.

4.6
Wartung und Instandhaltung (soweit diese nicht unter § 82 Abs. 2 SGB XI
fallen.
Kommunikationsstruktur
Die Sicherung der Qualität in der Einrichtung wird durch verschiedene
Besprechungsformen, Instrumente und Qualitätszirkel innerhalb der
Einrichtung gewährleistet.

Dienstübergaben ( 3 x täglich 1/4 Stunde )
o 06.30 – 06.45 Uhr
o 13.45 – 14.00 Uhr
o 20.45 – 21.00 Uhr

Teambesprechung interdisziplinär (1/ Monat 1 Stunde)

Pflegevisiten PDL mit der Bezugspflegekraft in einem Intervall je nach
Pflegestufe oder bei auftretenden Problemen.

Heimfürsprechersitzung mit Ergebnisprotokoll und Teilnehmerliste

Beschwerdemanagement
17

Bewohnerbefragungen (jedes Jahr)

Mitarbeiterbefragungen (jedes Jahr)

Einarbeitungskonzepte für neue Mitarbeiter

Wohnbereichsbesprechungen
Besprechungsform 1/Monat im multiprofessionellem Team


Standards
Anwendung von Pflegestandards und Qualitätsstandards, sowie deren
kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung
Dienstplan
Dienstpläne werden durch die verantwortliche Pflegefachkraft oder stellv.
verantwortliche Pflegefachkraft zum 15 ten des Vormonats erstellt,
ausgehängt und eine Zweitschrift archiviert.

Kooperation mit Dritten
Psychiatrische Konsiliartätigkeit wird wöchentlich in der Einrichtung
durch einen niedergelassenen Psychiater gewährleistet. Seine Aufgaben
sind Gespräche, Kriseninterventionen, durchführen regelmäßiger
Bewohnerkontakte im Rahmen einer Visite.
Er überwacht die medikamentöse Einstellung mit dem Schwerpunkt
auf die psy. Medikamente.
Er führt eine Bewohnerdokumentation.
Er berät das Heimpersonal bei Betreuung und Umgang.
Er führt Assessments durch
Hausärztliche Tätigkeiten
Die frei gewählten Hausärzte kommen 1/ Woche zur Visite.
Landeskrankenhaus Lüneburg
Apothekenversorgungsvertrag nach § 11 Heimgesetz
Räumliche, personelle und sachliche Ausstattung der Einrichtung
Der Träger der Pflegeeinrichtung ist verpflichtet mit den vereinbarten und als
notwendig anerkannten Personal die Versorgung der Bewohner jederzeit
sicher zu stellen (§80a Abs.4 SGBXI)
18
Verantwortliche Pflegefachkraft
Die Pflege wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten
Pflegefachkraft durchgeführt. Die Qualifikation richtet sich nach den
Vorschriften des SGB XI und der Heimpersonalverordnung. Zum
Aufgabengebiet der PDL zählen schwerpunktmäßig die fachliche Planung der
Pflegeprozesse, die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation, die
Dienstplangestaltung, die Durchführung von Dienstbesprechungen im
Pflegebereich sowie die Durchführung von Pflegevisiten. Die Aufgaben können
an andere Mitarbeiter delegiert werden, bleiben aber in der
Delegationsverantwortung der verantwortlichen Pflegefachkraft.
Für die PDL ist ein Stellenanteil von 0,75 vereinbart.
Stv. verantwortliche Pflegefachkraft
Für die Einrichtung ist eine stellvertretende PDL benannt.
Pflege und Betreuung
Für die von der Pflegeeinrichtung zu erbringenden Leistungen ist folgender
Personalschlüssel vereinbart (ohne PDL-Anteil):
Pflegestufe G
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
1:
1:
1:
1:
8,00
3,20
2,43
1,82
Die Fachkraftquote beträgt mindestens 60 % (bezogen auf Vollzeitstellen). Es
ist gewährleistet, dass Rund-um-die-Uhr eine examinierte Pflegekraft
anwesend ist. Die Qualifikation der Fachkräfte richtet sich nach den
Vorschriften der Heimpersonalverordnung in Verbindung mit dem Erlaß des
niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen und Familie vom
20.10.1994.
Die Pflegeeinrichtung bildet aus.
Leitung und Verwaltung / Hauswirtschaft / technischer Dienst / QM
Für diese Bereiche werden folgende Personalschlüssel vereinbart:
19
Bereich
Personalschlüssel
Leitung und Verwaltung
1 : 27,2
davon Anteil der Heimleitung
---------Hauswirtschaft
1 : 6,3
Technischer Dienst
1 : 72,5
Qualitätsmanagementbeauftrag
1 : 200
ter
Die unternehmerische Gestaltungsfreiheit der Einrichtung hinsichtlich der
Beauftragung Dritter zur Erbringung der Leistung ist nicht eingeschränkt.
1.
Sächliche Ausstattung (Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel)
Die Pflegeeinrichtung übernimmt die Versorgung mit (Pflege-)Hilfsmitteln im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Bewohner.
Die Zuständigkeit der Pflegeeinrichtung ist gegeben, wenn es sich um
Produkte handelt, die zur üblichen Ausstattung (Inventar) eines Pflegeheimes
zählen und / oder der Erfüllung des Versorgungsauftrages entsprechend der
konzeptionellen Ausrichtung der Pflegeeinrichtung dienen.
Zum Erhalt und zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung sowie zur
Erleichterung der Pflege und Linderung der Beschwerden des
Pflegebedürftigen sind (Pflege-)Hilfsmittel und technische Hilfen gezielt
einzusetzen. Zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten.
(Pflege-)Hilfsmittel, die von Bewohnern gemeinsam genutzt werden, sowie
Pflege-Hilfsmittel, die zur Durchführung der Grundpflege oder der
hauswirtschaftlichen Versorgung dienen, sind von der Pflegeeinrichtung
vorzuhalten.
Der individuelle Anspruch der Bewohner gem. § 33 SGB V bleibt davon
unberührt.Die aktuelle Rechtsprechung findet Berücksichtigung.
In der Pflegeeinrichtung werden vorgehalten:




zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel; z. B. saugende
Bettschutzeinlagen, Einmalprodukte, Schutzbekleidung, Desinfektionsmittel
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene; z. B. Bettpfannen, Urinflaschen,
saugende Bettschutzeinlagen (wiederverwendbar), Waschsysteme
Faltrollstühle für heiminterne Transfers, Toilettenstühle
Pflegebetten
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
20
Das Qualitätssicherungssystem
Oberstes Ziel unseres Qualitätsmanagements ist die Sicherstellung und
ständige Verbesserung der Versorgungsqualität der Bewohner. Die
Verantwortung für das QM liegt bei der Geschäftsleitung.
Da das QM ein Prozess ist, wird eine ständige Kontrolle durchgeführt. Diese
Kontrollen werden durch alle Mitarbeiter eingehalten.
Das bestehende Qualitätsmanagement wird durch einen QM-Beauftragen
weiterentwickelt.
Es wird sichergestellt, dass eine interne Implementierung und Fortentwicklung
des Qualitätssicherungssystems zur Optimierung von Kosten/NutzenAspekten erfolgt. Folgende Instrumente der internen Qualitätssicherung finden
dabei Anwendung:











Einarbeitungsleitlinien
Fachliche Überprüfung der Pflege insbesondere durch Pflegevisiten
Stellenbeschreibungen
Fort- und Weiterbildungspläne
Vorhalten von Fachliteratur für alle Bereiche
Entwicklung und Anwendung von Pflegestandards/ Richtlinien/
Pflegeleitlinien
Pflegekonzept
Qualitätszirkel (nähere Beschreibung)
Beschwerdemanagement in Verantwortung des PDL
Risikomanagement
Qualitätsmanagementbeauftragter
Folgende externe Qualitätssicherungsmaßnahmen werden durchgeführt:


Mitglied des Sozial psychiatrischen Dienstes
Regionale Arbeitskreise
21
4.4
Risikomanagement
Abweichung des tatsächlichen Ergebnisses von dem er-warteten Ergebnis. Da die
Ergebnisabweichung aus Sicht des Betroffenen sowohl positiv als auch negativ
ausfallen kann, findet die wertneutrale Interpretation des Risikos als Gefahr, die
gleichzeitig mit einer entgegengerichteten Chance verbunden ist, zunehmend mehr
Beachtung.
Es gibt folgende Instrumente zur Risikoerhebung und Vermeidung.
4.4.1. Pflegevisiten
4.4.2. Fallbesprechungen
4.4.3. Notfallmanagement
4.4.4. Kundenbefragungen
4.4.5. Nationale Expertenstandards
4.4.6. Hygienevisiten
4.4.7 Mitarbeitervisiten
4.4.1. Pflegevisiten
Dieses beinhaltet einen regelmäßigen oder auch einen anlassbezogenen Besuch
beim/bei der Patientin/-en oder in der Altenpflege bei der Bewohnerin/-er mit einem
Gespräch.
In diesem Gespräch werden die Pflegeprobleme und Ressourcen, die
Pflegediagnostik, die Formulierung der Pflegeziele und Maßnahmen sowie die
Evaluation der Pflege überprüft.
Eine Pflegevisite kann aber eigentlich nicht die gesamte Arbeit der Pflegekraft durch
eine ihr übergeordnete Leitung überprüfen. Es ist dabei auch nicht das Ziel die
Sauberkeit des Zimmers, den Umgang mit Betäubungsmittel o.ä. zu überprüfen.
Zentrales Anliegen bei Verwendung dieses Hilfsmittels zur Pflegeplanung
(Instrument) ist es, sich über das Befinden und die Entwicklung des Bewohners
Klarheit zu verschaffen. Solche Überprüfungen sollten im Rahmen der eigenen
Qualitätssicherung stattfinden.
In jedem Fall kann die Pflegevisite dadurch die Qualität der Pflegeplanung und
Dokumentation überprüfen, indem sie das gewonnene Bild vom Patienten/Bewohner
mit der Planung und Dokumentation vergleicht.
22
4.4.2 Fallbesprechungen
Fallbesprechungen werden benutzt, um die Pflegesituation eines Bewohners in
regelmäßigen Abständen zu beschreiben und zu analysieren. Anwesend sind neben
dem Pflegeteam auch alle weiteren Mitarbeiter, die an der Pflege und Betreuung des
Bewohners mitwirken. In dieser multi-professionellen Kollegenrunde werden
Lösungsmöglichkeiten für die individuellen Pflegeprobleme erarbeitet, diskutiert und
beschlossen.
Ziele der Fallbesprechung
▪
▪
▪
▪
Jeder Bewohner wird regelmäßig zum Gegenstand einer Fallbesprechung.
Alle für die Pflege relevanten Informationen werden ausgetauscht.
Gemeinsam werden Ideen, Vorschläge und Lösungswege erarbeitet.
Denkblockaden in Problemsituationen werden im gemeinsamen Gespräch bewusst
gemacht und abgebaut.
▪ Die Wirksamkeit von Behandlungsstrategien wird überprüft.
▪ Die Bewohnerzufriedenheit und die Mitarbeiterzufriedenheit werden gesteigert.
23
4.4.3.
Notfallmanagement
Notwendige Erste-Hilfe-Maßnahme durchführen.
Ggf. Hausarzt informieren und / oder Notarzt anfordern.
Falls in vorliegender Notsituation Bedarfsmedikamente gereicht werden sollen, werden
diese gegeben, die Gabe dokumentiert und die Wirksamkeit überwacht.
Bei fehlenden
Anweisungen ist sofort der behandelnde Arzt telefonisch zu befragen und / oder der
Notarzt anzufordern.
Angehörige informieren.
Sicherstellung der Versorgung der nachfolgenden Patienten.
Alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen werden detailliert und mit
Zeitangaben in der Pflegedokumentation festgehalten.
24
4.4.5. Kundenbefragungen
Eine Bewohnerbefragung ist immer eine sehr subjektive Qualitätseinschätzung und
zudem nur eine Momentaufnahme. Sie sollte nicht als alleinige
Entscheidungsgrundlage genutzt werden. Ein Bewohner wird nur dann frei
antworten, wenn er auch bei Kritik keine Nachteile erwartet. Wir stellen daher sicher,
dass der Bewohner den Antwortbogen auf Wunsch völlig anonym einreichen kann.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Kein Bewohner wird bei Nichtteilnahme
schlechter gestellt.
Wir erhalten belastbare statistische Daten darüber, wie die Qualität unserer Arbeit
von den Bewohnern beurteilt wird.
Schwachstellen in unserem Angebot werden beseitigt, bevor diese zu
Unzufriedenheit führen. Der Bewohner weiß, dass uns seine Meinung wichtig ist und
dass sinnvolle Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden. 1 mal pro Jahr wird zu
sämtlichen Bereichen (Pflege, Essen, Reinigung, Mitarbeiter) eine Befragung
vorgenommen.
4.4.6. Nationale Expertenstandards
Ein Nationaler Expertenstandard ist ein Instrument der Qualitätsentwicklung auf
nationaler Ebene. Er erklärt, wie Pflegestandards in den einzelnen Einrichtungen des
Gesundheitswesens bzw. der Altenhilfe aufgebaut sein sollen / können.
bereits vorhandene Nationale Expertenstandards (NES) der Pflege des DNQP:
▪ Expertenstandard Dekubitusprophylaxe (2000, 3. Auflage 2010)
▪ Expertenstandard Entlassungsmanagement (2004) 1. Aktualisierung 2009
▪ Expertenstandard Schmerzmanagement bei akuten oder tumorbedingten
chronischen Schmerzen (2005)
▪ Expertenstandard Sturzprophylaxe (2006)
▪ Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege (2007)
▪ Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden (2008)
▪ Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der
oralen Ernährung in der Pflege (2009)
Weitere Themen, die zur Bearbeitung anstehen:
▪ Expertenstandard Schmerzmanagement bei chronisch nicht malignen Schmerzen
▪ Expertenstandard Pflege von demenziell Erkrankten
Expertenstandard Medikamentenmanagement
4.5
Pflegedokumentation
25
In Haus Hoheneck wird das Pflegedokumentationssystem der Fa. DAN eingesetzt.
Es enthält alle in der MDK-Prüfanleitung geforderten Parameter. Nach der
Entbürokratisierung hat die Fa. DAN das Produkt Dan Light entwickelt, welches den
„Schreibakt“ deutliche reduziert hat, ohne Verlust der Transparenz und Qualität.
Pro Bewohner enthält eine Mappe alle für diesen Bewohner benötigten Formulare.
Zirka 15 – 20 solcher Mappen finden in einem fahrbaren Wagen Platz, so dass die
Dokumentation Pflegegruppen zugeordnet und zeitnah erfolgen kann.
Abzulegende Formulare, wie z. B. Leistungsnachweise am Ende eines Monats,
werden im Dienstzimmer in der „Erweiterten Bewohnerdokumentation“ aufbewahrt.
Die Pflegedokumentation wird in der Einrichtung einheitlich angewendet;
Formularzusammenstellung, Heftung und Gebrauch der Signalleiste werden in allen
Dokumentationen gleich gehandhabt.
In unserer Pflegedokumentation dienen gemäß des zugrunde liegenden
Pflegemodells die AEDL-Bereiche als Orientierungs- und Strukturierungshilfe zur
Einschätzung von Fähigkeiten, Gewohnheiten, früheren Lebensverhältnissen,
Wünschen, Bedürfnissen, Problemen und Einschränkungen des jeweiligen
Bewohners, die mit Hilfe des Bewohners und/oder seiner Angehörigen und der
zuständigen Pflegeperson ermittelt werden (Informationssammlung).
Die Schritte der Pflegeplanung – Fähigkeiten u. Pflegeprobleme feststellen,
Pflegeziele festlegen, Pflegemaßnahmen u. Hilfsmittel beschreiben – sowie die
Ergebnisdarstellung erfolgter Pflegemaßnahmen und die ggf. erforderliche
Anpassung des Pflegeprozesses werden auf einem Formular, dem
Pflegeplanungsblatt, gegliedert nach den AEDL in einer übersichtlichen Form
dargestellt, so dass sich dem fachkundigen Leser die Weiterentwicklung des
Pflegeprozesses erschließt.
Verschiedene Formulare des eingesetzten Pflegedokumentationssystems dienen als
Leistungsnachweise. Hier werden alle Pflegeleistungen der Grund- und
Behandlungspflege täglich quittiert. Darüber hinaus dienen aber auch das
Vitalwerteblatt, Lagerungsprotokolle, Bilanzierungspläne, die Blätter
„Inkontinenzversorgung“ und „Orale Ernährung“ sowie die
Angebotsplanung (soziale Betreuung) zur Abbildung erfolgter Pflege- und
Betreuungsmaßnahmen.
Die Kontakte mit dem Arzt und die Dokumentation seiner Anordnungen werden auf
zwei dafür vorgesehenen Formularen dokumentiert.
Die Beschreibung des Pflegeverlaufs erfolgt im Berichteblatt.
Grundlegender Inhalt des Pflegedokumentationssystems sind:
• Stammblatt
Pflegeanamnese und Biographieblatt
• Berichteblatt
• Grundpflege - Frühdienst
• Grundpflege – Spätdienst
26
• Grundpflege - Nachtdienst
• Planungsblatt (AEDL)
• Ärztliche Verordnung
• Kommunikation
• Behandlungspflege
• Bilanzierungsblatt
• Lagerungsprotokoll
• Inkontinenzversorgung
• Vitalwerte
• Therapieblatt
• Angebotsplanung
• Pflegeüberleitungsbogen
• Wunddokumentation
• Dekubitusrisikoerkennung (Braden-Skala)
• FAST – Skala und Tages- und Wochenstrukturblatt
• Sturzprophylaxeblatt
• Orale Ernährung
Die Pflegedokumentation ist zugleich Nachweisdokument für durchgeführte
Pflegeleistungen und Beweismittel im juristischen Sinne. Die lückenlos
kontinuierliche Führung der Dokumentation spiegelt die qualifizierte Pflegearbeit
wieder und ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal unseres Hauses. Sie bildet den
Bewohner in seiner aktuellen Pflegesituation ab. Darüber hinaus erlaubt sie eine
adäquate Einstufung des Bewohners in die Pflegestufe, die seinem Pflegebedarf
entspricht
5.
Psychiatrische Betreuung
27
5.1
Psychiatrische Fachpflege
In der psychiatrischen Pflege steht der Mensch im Mittelpunkt. Eine der
Hauptaufgaben der Pflege ist es, den ihr anvertrauten Menschen in seinem
Anpassungsprozess zu begleiten und zu unterstützen in einem psychisch, physisch
und sozialen Gleichgewicht zu bleiben und/oder ein neues zu finden (wenn er mit der
Behinderung leben muss).
Psychiatrische Erkrankungen gehen immer mit einer Beziehungsstörung einher. Dies
bewirkt, dass viele psychisch erkrankte Menschen in großer Isolation leben und nicht
mehr in der Lage sind, für sie lebensnotwendige Kontakte zu knüpfen. Deshalb
kommt in der psychiatrischen Pflege dem Beziehungsprozess als notwendige Basis
und als Methode der psychiatrischen Pflege eine besondere Bedeutung zu.
Die Planung der psychiatrischen Pflegemaßnahmen orientiert sich an den
Ressourcen und Problemen des Patienten, d.h. es wird eine jeweils individuelle
Pflege, die durchdacht, geplant und ausgewertet wird, durchgeführt
Psychiatrische Pflege muss insofern von der somatischen
Pflege unterschieden werden, als sie nicht allein bedeutet,
bei den Alltagsverrichtungen unmittelbar helfend in den
Handlungsbedarf einzugreifen oder ärztlich verordnete abgrenzbare
Einzelleistungen wie Medikamentenvergabe oder Verbandswechsel
durchzuführen. Sie muss vielmehr bedeuten, dem psychisch Kranken
Hilfe zu geben, dass er die Regeln der Sorge des Menschen für
sich selbst und des mit menschlichen Umgangs als Element des
eigenen Handlungsrepertoires wahrnimmt und umsetzt ...“
(Expertenkommission d. Bundesregierung,1988)
Aufgaben psychiatrischer Pflege
Aufgegliedert in die drei Bereiche:



Einzelfallbezogene Aufgaben
Gruppenbezogene Aufgaben
Umfeldbezogene Aufgaben
Einzelfallbezogene Aufgaben:


Erkennen des Pflegebedarfs
Pflegeanamnese erstellen
28




Krankenbeobachtung: Verhaltensweisen und Äußerungen des Patienten unter
Beachtung bestimmter Beobachtungskriterien (u.a. äußere Erscheinung,
Sozialverhalten, Orientierung, Schlaf, Stimmung, Antrieb, medikamtenöse
Auswirkungen, Kommunikation, Fähigkeiten, Fertigkeiten ...) Ihn als Teil
seines sozialen Umfeldes wahrnehmen und verstehen ( Lebensräume,
Umwelt, Kultur, Arbeitswelt, Freizeitgestaltung )
Bedürfnisse des Patienten erkennen und einbeziehen
Klassische psychiatrische Symptome und Erkrankungen erkennen, zuordnen
und angemessen darauf reagieren (z. b. Suizidalität, Wahnideen,
Halluzinationen, Aggressionen, Antriebsstörungen, Angst, Unruhe, manischdepressive Verstimmungen, körperliche Auswirkungen...)
Krisensituationen und Veränderungen im Verhalten und in der Stimmungslage
erkennen (gegebenenfalls in Beziehung setzen zu Ereignissen in der
Umgebung des Patienten wir z. B. Besuch , Urlaub, Mitarbeiterwechsel,
besondere Ereignisse auf der Station...)
Pflegerisches Handeln












Beziehungsgestaltung -Kontakt und Vertrauen aufbauen durch verbale und
nonverbale Kommunikation und gemeinsames Tun (Nähe und Distanz
beachten)
Beziehung des Patienten zu sich selbst und anderen fördern
Sich auf langfristige Beziehungen einlassen
Das Ende einer pflegerischen Beziehung geplant gestalten
Patienten Rückmeldungen geben (Verhalten, Äußeres, Beziehung,
Fortschritte ..)alternative Verhaltensweisen aufzeigen
Therapeutisches Milieu gestalten
Bedürfnisse und lebenspraktische Fähigkeiten erkennen, erhalten, fördern,
neue entdecken und nutzen. Lebensqualität verbessern, erhalten
Patienten im Alltag unterstützen, seine individuellen Wertvorstellungen,
Möglichkeiten und Grenzen dabei berücksichtigen, gemeinsam neue Wege
finden (u.a. Tages- Wochenstrukturierung, Hygiene, Halshalt, Freizeit,
Umgang mit Krankheit/Behinderung...)
Auseinandersetzung und Umgang mit Psychopharmaka
Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Berufsgruppen und Diensten.
Motivation zu und Mitwirkung an therapeutischen Maßnahmen
In unterschiedlichen Krisensituationen adäquat professionell handeln
Dokumentation der Pflege
Psychiatrische Pflege reflektieren und auswerten


Pflegerisches Handeln überprüfen, hinterfragen und gegebenenfalls neu
anpassen
Gefühle im Umgang mit dem Patienten wahrnehmen, sich über ihre Ursache
klar werden und angemessen handeln
29


Eigene Grenzen erkennen und sich entsprechen verhalten
Krisen, Ausnahmesituationen (u.a. Zwang, Gewalt, Suizid...) bearbeiten
Gruppenbezogene Aufgaben




Wissen über die Vielfalt pflegetherapeutischer Gruppen
Wissen um Planung, Durchführung und Auswertung von Gruppen
Kennen von Grundlagen der Gruppenleitung
Mit Zusatzqualifikationen:


Fähigkeiten und Kompetenzen verhaltenstherapeutische Gruppen
durchzuführen
Fähigkeiten und Kompetenzen Entspannungsgruppen zu leiten
Umfeldbezogene Aufgaben:
Direkte Bezugspersonen ( Angehörige, Freunde, Nachbarn):









Kennenlernen
Entlasten
Gegenseitige Verletzungen berücksichtigen
Vermitteln der Versorgungsstrukturen (wo bekomme ich weitere oder welche
Hilfe)
Die gegenseitigen Belastungsgrenzen deutlich machen
Gemeinsame Wege des Kontaktes finden
In Behandlungsschritte einbeziehen
Gemeinsames Tun fördern (nicht dauernd Probleme wälzen)
Fördern von Selbsthilfe
Arbeit, Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung






Verständnis für den Patienten wecken (z. b. bei Arbeitskollegen)
Informieren, erklären (über den Patienten)
Kompromisse finden zwischen den Möglichkeiten des Patienten und den
Notwendigkeiten des Arbeits- oder Freizeitbereiches
Informieren über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z.B.
Versorgungsamt)
Konflikte klären
Teilnahme am kulturellen Leben
30
Wohnen





Milieugestaltung
Haushaltsführung
Nachbarschaftshilfe
Kontakt zum Wohnungsamt, Sozialamt
Kontaktpersonen im Wohnbereich mit einbeziehen
Professionelle Bezugspersonen






Anleitung und Ausbildung von Berufskollegen
Ständige Fortbildung und Reflexion
Kooperation und Koordination mit anderen Berufsgruppen und Diensten
Mitarbeit in der Gemeinde
Kennen der politischen/gesundheitspolitischen Landschaft
Mitarbeit in entsprechenden Arbeitsgruppen und Gremien
Die Pflegekraft ist weniger „Bewirker“ als vielmehr „Ermöglicher“, d.h. sie bietet nicht
Pflege an, weil sie besser wüsste, was der Kranke braucht, sondern sie hilft ihm,
Selbstpflege(Selbsthilfe-)Möglichkeiten wahrzunehmen. Erst dann ergänzt sie, wo der Kranke
allein nicht zurechtkommt. Sie steht nicht in der Entscheidung für den Kranken,
sondern steht mit dem
Kranken in der Entscheidung. Sie erfüllt keine Bedürfnisse derKranken, sondern hilft
ihm, seine Bedürfnisse selbst zu erfüllen. (Viktor v. Weizsäcker)
5.2
Krisenintervention
„Als Krise verstehen wir den Verlust des seelischen Gleichgewichtes infolge akuter
Überforderung eines gewohnten Verhaltens-/Bewältigungssystems durch belastende
äußere oder innere Ereignisse.“
(G. Caplan, 1964)
Wenn die psychische Bewältigung von belastenden Ereignissen mit den gewohnten
Strategien nicht mehr möglich ist, können evtl. neue Lösungswege gefunden
werden, es kann jedoch auch zu einer erheblichen Störung des seelischen
Wohlbefindens und der üblichen Leistungsfähigkeit kommen. Das bezeichnen wir als
seelische Krise.
In seelischen Krisenzuständen formen die Betroffenen durchaus unterschiedliche
Symptomkonstellationen aus:
• Typisch sind Zustände der Anspannung, Unruhe und Nervosität, in denen
Schlafstörungen häufig sind.
31
• Oftmals bestehen Rat- und Hilflosigkeit, affektive und kognitive Verwirrtheit
sowie große Angst, die von körperlichen Symptomen wie Herzrasen,
Atembeschwerden oder Schwindel begleitet werden können.
• Gelegentlich ist die Stimmung gereizt-aggressiv, meist jedoch depressiv
verzweifelt,
ggf. mit Gefühlen der Erschöpfung.
• Seltener kommt es zu Selbstentfremdungserlebenoder gar
produktivpsychotischen Episoden.
• Eine besondere Gefahr liegt in der Entwicklung von Suizidalität, gelegentlich
auch fremdaggressivem Verhalten, die als „letzter Ausweg“ ein
Entkommen aus der Überlastung versprechen.
Vorgehensweisen in der Behandlung von psychischen Krisen fußen zum Großteil auf
dem Modell, das von Jacobson (1974) erstmals formuliert wurde. Sonneck (2000)
stellte
das sog. BELLA-Schema vor, das ebenfalls dieser Grundlage folgt und sich mit der
kreativen Namensgebung gut einprägen.
BELLA-Schema:
Beziehung aufbauen
Erfassen der Situation
Linderung der Symptome
Leute einbeziehen
Ausweg aus der Krise suchen
• Am Anfang steht, dem Patienten ein Angebot machen, sich Zeit nehmen, sich für
seine Empfindungen und Gedanken interessieren und somit einen persönlichen
Kontakt ermöglichen.
• Inhaltlich gilt es, ein Verständnis der aktuellen Situation und für das Befinden des
Patienten zu gewinnen und ihm dies zu vermitteln.
• Einen herausragenden Stellenwert nehmen die Ermutigung, Gefühle auszudrücken,
und die Entlastung von Schmerz-, Angst- und Schuldgefühlen ein. Diese emotionale
Entlastung ist von besonderer Wichtigkeit. Ggf. bieten wir – meist vorübergehend –
eine medikamentöse Behandlung mit schlafanstoßenden oder
stimmungsstabilisierenden
Medikamenten (Tranquilizer,Antidepressiva) an.
• Das Einbeziehen von Angehörigen, Freunden etc. wird von manchen
Krisenbehandlern als problematisch erachtet. Wir sind jedoch immer bemüht, solche
Paar- und/oder Familiengespräche möglich zu machen. Je nach KonfliktKonstellation sind gerade diese ein zentrales Behandlungsinstrument.
32
• Das Erarbeiten, Planen und Durchführen verschiedener Lösungsschritte sind
schließlich erst nach dem Wiedergewinn von ausreichender seelischer Kraft und der
Fähigkeit zu zielgerichtetem Denken und Handeln möglich. Hierbei nimmt der
Therapeut eine vergleichsweise aktive Haltung ein. Er fordert den Patienten auf,
Lösungswege zu suchen
und zeigt auch konkrete Lösungsmöglichkeiten auf. Diese aktive und zum Teil auch
direktive Haltung gibt dem labilisierten Patienten Halt und Struktur und ermöglicht,
regressive Prozesse zu begrenzen.
Ziele unserer Behandlung sind vor allem das Wiedererlangen von Selbstachtung und
Handlungskompetenz. Wir können jedoch nur Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Der Mitarbeiter fördert in der Krisenintervention also gesunde und progressive
Bewältigungsstrategien und wirkt regressiven Tendenzen entgegen. Michael Basch
(1997) formulierte es so: „Wenn wir erfolgreich arbeiten, lösen wir nicht die Probleme
der Patienten als solche,...wir helfen ihnen, sich soweit zu fangen, dass sie selbst in
der Lage sind, die Probleme zu lösen, die sie zu uns geführt haben.“
5.3
Ergotherapeutische Begleitung
Ergotherapie ist ein zentraler Bestandteil jeglicher psychiatrischer Behandlung.
Unser Ziel ist es, die individuellen Handlungskompetenzen des Bewohners in seinen
Alltagsbezügen zu erkennen, seine Einschränkungen zu verstehen und alle
Ressourcen zu nutzen, die es dem Betroffenen ermöglichen, eine größtmögliche
Selbständigkeit wiederzuerlangen.
1.
1.1.
Therapieformen:
Die kompetenzzentrierte Methode hierbei werden ausgewählte
handwerkliche Techniken und Übungen aus dem lebenspraktischen bzw. dem
Freizeitbereich eingesetzt, um verlorengegangene oder nicht vorhandene
Fähigkeiten zu erwerben und Fertigkeiten zu trainieren. Bei der Anwendung
der kompetenzzentrierte Methode können alle Therapieformen
(Einzeltherapie, Kleingruppe, Großgruppe und Projektarbeit) genutzt werden.
Die Einzeltherapie wird gewählt, wenn der Bewohner sich im Akutstadium der
Erkrankung befindet und eine möglich reiz arme Umgebung benötigt.
In der Kleingruppe (3-4 Personen) und in der Grossgruppe (8-10 Personen)
erweitert der Therapeut die Anzahl der Bewohner Steigerung der
Belastbarkeit). Das größte Gewicht kommt dem Üben instrumenteller
Fähigkeiten/Fertigkeiten zu. Jeder Bewohner Arbeitet für sich selbst, muss
aber einen höheren Grad der Selbständigkeit zeigen, wenn er den
Therapeuten mit anderen teilen muss.
33
Die Projektgruppe ist als weitere Steigerung anzusehen. Die Gruppe Plant
und erarbeitet ein gemeinsames Projekt. Jeder arbeitet immer noch für sich,
muss aber seinen Anteil für das gemeinsame Projekt zur Verfügung stellen
und wird mit seiner Wahrnehmung und Auseinandersetzung deutlich in die
Gruppe gerichtet.
1.2.
Bei der interaktionellen Methode handelt es sich um ein überwiegend
prozessorientiertes Gruppenangebot, das auch ergebnisorientierte Anteile
haben kann. Dabei steht die Auseinandersetzung der Gruppenmitglieder
miteinander im Vordergrund.
1.3
Die ausdruckszentrierte Methode beinhaltet einen prozessorientierten
Ansatz, bei dem der Patient über kreativ zu gestaltende Angebote, zur
Auseinandersetzung mit seinen Gefühlen, Wünschen und Strebungen
angeregt wird. Eine Behandlung bei psychischen Störungen ist auch
angezeigt, um bei der Verarbeitung eines schwerwiegenden
Krankheitsverlaufes zu helfen oder den praktischen Umgang mit einer
bleibenden schweren Schädigung zu verbessern.
2.
Betätigungsbereiche
Beschäftigungstherapie
 Kreatives Gestalten (Papier, Farben, Leinwand, Flecht- und Webmaterialien,
Holz usw.)

Malen

Jahreszeitliches Basteln
Hirnleistungstraining
 Kognitive Spiele

Spezielle Hirnleistungsbögen

Nikitin - Material
Förderung der Bewegung und Mobilität
 Schwimmen

Sitzgymnastik mit Schwungtuch, leichten Gummibällen, Chiffontücher

Spaziergänge
Projektarbeiten
 Backgruppe
Bewohner-Sitzungen
 Morgenrunde
34

Bewohnerversammlung
Freizeit/Aktivitäten
 Kaffeefahrten

Kino

Restaurantbesuche
lebenspraktisches Training

Einkaufsfahrten

Hausinterner Kiosk
2.1. Ziele der einzelnen Betätigungsbereiche :
-
-
-
-
-
Verbesserung der sozialen Wahrnehmung und des interaktiven
Verhaltens
Gestalterisch – kreative und handwerkliche Techniken z.B. zur
Verbesserung von Motivation und Antrieb, Selbstvertrauen,
Handlungsplanung
soziale Ziele: Umgang mit anderen, Orientierung in der Außenwelt
emotionale Ziele: Gefühle wahrnehmen, Reflektion des Selbstbildes
elementare Ziele: Grundarbeitsfähigkeiten verbessern und erhalten z.B.
Konzentration, Ausdauer
Entwicklung und Umsetzung weiterführender Perspektiven z.B.
sinnvolle Gestaltung der Freizeit
Verbesserung kognitiver Grundfähigkeiten wie Merkfähigkeit
Verbesserung der Orientierung bezüglich Ort, Zeit und Person
Ergotherapeutische Ziele müssen im Rahmen der Behandlung immer wieder
entsprechend den Veränderungen angepasst werden.
3. Qualitative Erfassung durch eine Ergotherapeutische
Befunderhebung
Sie dient der konzeptionellen Weiterentwicklung, orientiert am
Bedarf/Bedürfnis des Bewohners.
Sie beinhaltet Behandlungsziele und Behandlungsverlauf mit dem Ziel:
Erkennen, Feststellen und Benennen der Ressourcen oder krankheits- oder
behinderungsbedingten Defiziten.
35
6.
Personalmanagement
6.1
Führungsgrundsätze
Führungsgrundsätze Haus Hoheneck
Grundzüge des Leitbilds Haus Hoheneck
Die
Menschen
die
bei
uns
leben,
nehmen
aufgrund
von
psychischen
Veränderungen oder Pflegebedürftigkeit, Hilfe zur Bewältigung ihres Lebens in
Anspruch.
Wir begleiten unsere Bewohner auf dem Weg zu Lösungen. Der Prozess der
Begleitung ist immer zugleich eine persönliche Begegnung und Beziehung, bei der
die Haltung von Partnerschaftlichkeit und Respekt vor der Persönlichkeit geprägt
werden muss. Unsere Betreuung und das Handeln beinhaltet die Wahrung der
Würde des Einzelnen. Wir behandeln jeden Menschen – gleich seiner sozialen
oder kulturellen Herkunft- mit Achtung, Respekt und unter Einhaltung seiner
Rechte. Das Betreuungsangebot wird stets optimiert und auf die Bedürfnisse der
Bewohner abgestimmt, sodass wir die Qualität unserer Arbeit verfolgen können.
Jeder
trägt
die
Qualitätsmanagements,
Verantwortung
der
für
bewusste
die
Umgang
Weiterentwicklung
des
mit
und
Ressourcen
wirtschaftliches Arbeiten.
Mit grundlegender Wertschätzung, Bestätigung und Ermutigung vermitteln wir
unseren Bewohnern Vertrauen in die Zukunft.
▪
Achtsamkeit und Respekt
Der Erfolg unseres Unternehmens ist unabdingbar mit einem achtsamen und
respektvollen Umgang miteinander verknüpft. Für Führungskräfte bedeutet dies,
offen und ehrlich zu sein, bereit zu sein sich selbst auch immer wieder kritisch zu
reflektieren, die Wünsche, Bedürfnisse der Mitarbeiter ernst zu nehmen, die
36
Leistung der Mitarbeiter stets im Auge zu behalten und Anerkennung für diese
auszusprechen.
3.
Vertrauen in die Mitarbeiter
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Menschen in ihrem Arbeitsbereich
Leistung erbringen wollen. Wir müssen die Mitarbeiter aufgrund ihrer Kompetenzen
und ihrer Persönlichkeit an die richtige Stelle des Unternehmens setzen. Wir
bringen dem Mitarbeiter Vertrauen entgegen, dass er in seinem Arbeitsbereich, die
ihm übertragenen Aufgaben und Verantwortungen wahr nimmt und zur Erreichung
der Unternehmensziele beiträgt. Wir vertrauen darauf, dass alle Personen, die bei
uns arbeiten, den Wunsch nach Mündigkeit, selbstständiger Arbeit und
eigenverantwortlichen
Entscheidungen
in
sich
tragen.
Als
Führungskräfte
verpflichten wir uns, dieses Potenzial jedes einzelnen zu nutzen.
4.
Informationen
Informationen werden direkt, umfassend und rechtzeitig an die Mitarbeiter
weitergegeben. Als Führungskräfte müssen wir ansprechbar sein für unsere
Mitarbeiter. Regelmäßige Präsenz ist erforderlich. Anerkennung und konstruktive
Kritik dienen dazu, dass wir den Mitarbeiter wahrnehmen, ernst nehmen und in
seiner Persönlichkeit sehen. Wir arbeiten an Konflikte und versuchen immer
Lösungen zu finden, die erstens dem Unternehmensziel dienen und zweitens alle
Beteiligten zufrieden stellen. In der Kommunikation untereinander, vermitteln wir
allen Mitarbeitern, dass jeder Mensch Achtung und Respekt verdient und jeder ein
Recht auf einen würdevollen Umgang hat.
5.
Fördern und Fordern von Mitarbeitern
Als Führungskräfte dienen wir unseren Mitarbeitern als Berater und Begleiter. Wir
haben Sorge dafür zu tragen, dass der Mitarbeiter optimale Leistungen für das
Erreichen des Unternehmenszieles erbringt. Darunter verstehen wir erstens eine
37
permanente fachliche Weiterentwicklung des Mitarbeiters und zweitens die
Mitarbeiter zu motivieren. Motivation erfolgt vor allem durch die Anerkennung des
Mitarbeiters seiner Leistung, dass er sich menschlich geborgen fühlt und um die
Sicherheit seines Arbeitsplatzes weiß. Die Leistung des Mitarbeiters wird durch
Ergebniskontrollen geprüft. Dieser Prozess muss für alle Beteiligten ein
transparentes Verfahren sein.
6.
Vorbildfunktion der Führungskräfte
Als Führungskräfte haben wir eine Vorbildfunktion für alle Mitarbeiter. Wir
reflektieren regelmäßig unsere Persönlichkeit und unsere
Handlungen.
Wir
können nur das von Mitarbeitern verlangen, was wir selbst bereit sind zu geben.
Loyalität, Selbstdisziplin und Engagement werden von uns als allererstes selbst
gelebt.
7.
Delegation
Grundlage einer kooperativen Führung ist die Delegation von Verantwortung.
Darunter verstehen wir die dauerhafte oder zeitlich befristete Übertragung von
Zielen, Aufgaben, Befugnissen und der daraus resultierenden Verantwortung durch
den Vorgesetzten auf die einzelnen Stellen seiner Mitarbeiter.
8.
Fehler
Nichts auf dieser Welt ist fehlerfrei. Fehler dienen uns nicht dazu, Mitarbeiter
disziplinarisch maßzuregeln, Macht auszuüben oder Mitarbeiter abzuwerten. Fehler
passieren. Je offener Mitarbeiter Fehler kommunizieren, desto eher gelingt es ein
Verbesserungsmanagement einzuführen und unser Unternehmen in eine lernende
Organisation zu verwandeln.
38
9.
Teamarbeit
Optimale Ergebnisse für unsere Bewohner, können nur im kommunikativen
Prozess aller Berufsgruppen erreicht werden. Als Führungskräfte stellen wir in
unseren Abteilungen ein Zusammengehörigkeitsgefühl her, eine Situation des
Sorgetragens füreinander und, dass sich jeder Mitarbeiter in unserem Arbeitsteam
geborgen und wohl fühlt.
24.11.2010
Maria- Lena Schlawien
(Geschäftsleitung)
39
6.2
Organigramm
Trotz der unerlässlichen hierarchischen Struktur ist eine optimale
Leistungserbringung nur im gemeinsamen Miteinander möglich. Wir verstehen
unsere Leistung ausschließlich als Gemeinschaftsleistung!
6.3
Einarbeitung
Grundsätzlich arbeiten wir nach dem Mentoren-Prinzip, d.h. jeder neue Mitarbeiter
bekommt für die Dauer von 2 Wochen einen Mentor zugeteilt, der für Einarbeitung
zur Verfügung steht und für die Umsetzung des Einarbeitungskonzeptes
verantwortlich ist.
Die ersten 2 Wochen dienen ausschließlich der Einarbeitung. Der Dienstplan wird so
erstellt, dass Mentor und neuer Mitarbeiter in der gleichen Schicht arbeiten.
40
6.4
Stellenbeschreibungen
Eine Stellenbeschreibung ist eine personenneutrale schriftliche Beschreibung einer
Arbeitsstelle hinsichtlich ihrer Arbeitsziele, Aufgaben, Kompetenzen und
Beziehungen zu anderen Stellen..
Bei der Ausgestaltung einer Stellenbeschreibung sollten Mitarbeiter beteiligt werden.
Die Ausarbeitung wird mit den Unterzeichnungen des Erstellers, des Stelleninhabers
sowie seines Vorgesetzten abgeschlossen. Stellenbeschreibungen sollten nur so
lange Bestand haben, wie sie die Realität widerspiegeln, da sie einen
augenblicklichen Zustand beschreiben.
Professionelle Stellenbeschreibungen enthalten Hinweise zur Leistungserwartung,
die den Vorgesetzten und den Stelleninhabern eine objektive Grundlage für die
Leistungsbeurteilung bieten. Diese werden zur Formulierung von
Anforderungsprofilen verwendet.
Die Stellenbeschreibung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.
6.5
Funktionsbeschreibungen
Dabei geht es um die Beschreibung von Funktionen, d.h. von Rollen, die in einer
Organisation von einem oder mehreren Mitarbeitern wahrgenommen werden.
z.B. Hygienebeauftragter
6.6
Fort- und Weiterbildung
Interne Fortbildungsmöglichkeiten werden in regelmäßigen Abständen in den
Bereichen Pflege, Fachspezifisch, Hygiene und Qualitätssicherung vom Haus
angeboten und durchgeführt. Die Teilnahme daran ist für jeden Mitarbeiter
verpflichtend. Interne wie auch externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und
Schulungen sollen Wissensstand der Mitarbeiter aktualisieren, mehr fachliche und
persönliche Kompetenz vermitteln und den Bewohnern eine Pflege und Betreuung
nach dem neuesten pflegewissenschaftlichen Stand gewährleisten.
6.6
Verbesserungsmanagement
Verbesserungsmanagement ist die Gesamtheit aller systematischen Maßnahmen,
die ein Unternehmen bei artikulierter Unzufriedenheit des Kunden mit den
Sachleistungen ergreift, ergreift, um die Zufriedenheit des Beschwerdeführers wieder
herzustellen und gefährdete Kundenbeziehungen zu stabilisieren. Die
Beschwerdeäußerung steht im Zentrum des Beschwerdemanagements, doch kann
dieses auf weitere Artikulationen ausgeweitet werden, wie zum Beispiel
Folgebeschwerden, Lob, Anfragen oder Ideen/Verbesserungsvorschläge.
7.
Schnittstellen zu anderen Fachbereichen
Schnittstellen sind Punkte, an denen sich die Arbeitsprozesse zweier oder mehrerer
41
Arbeitsbereiche überschneiden. Dabei sind besonders der reibungslose
funktionierende interne Informationsfluss (schriftlich, telefonisch, über Datennetze)
und die gegenseitige Lieferung spezifischer Leistungen zur gemeinsamen
Zielerreichung von Bedeutung.
Weiter Bereiche
 Hauswirtschaft
 Haustechnik
 Verwaltung
 Sozialer Dienst/ Wohnheim
 Ergotherapie
 Arbeitstherapie
7.1
Stabsstellen
Stabsstellen sind spezialisierte Leitungshilfsstellen mit fachspezifischen Aufgaben
und ohne Fremdentscheidungs- und Weisungskompetenzen. Sie werden gebildet,
um Instanzen bezüglich der Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle zu entlasten.
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Hygienebeauftragter
Nach dem Heimgesetz (vom 05.11.2001) §11(9) ist ein „ausreichender Schutz der
Bewohnerinnen und Bewohner vor Infektionen (zu) gewährleisten und
sicher(zu)stellen, dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich
einschlägigen Anforderungen der Hygiene eingehalten werden.“ Für die direkte
Tätigkeit vor Ort wird es als erforderlich angesehen, eine hygienebeauftragte Person
einzusetzen. Hygienebeauftragte sollen in ihrer Einrichtung die Hygiene überprüfen,
überwachen, aktualisieren und organisieren.
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Medizinproduktbeauftragte
Die Medizinproduktebeauftragten (MPG) stellen das Bindeglied zwischen dem
Anwender von Medizinprodukten und der Technischen Abteilung / Medizintechnik
dar. Die Etablierung der MPB basiert auf der Medizinproduktebetreiberverordnung
MPGetreibV.
Die Verordnung regelt die Errichtung, den Betrieb, die Anwendung und die
Instandhaltung von Medizinprodukten in Gesundheitseinrichtungen.
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Inkontinenzbeauftragte
Inkontinenzbeauftragte ist im Wohnbereich verantwortlich für den wirtschaftlichen
und pflegerisch optimalen Produkteinsatz. Sie schult alle Mitarbeiter.
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
Wundexpertin
Die Wundexpertin arbeitet mit chronischen und problematischen Wunden präventiv,
als auch therapeutisch phasengerecht versorgen und beraten, sowie einen
individuellen Behandlungsplan erstellen. Die Dokumentation des
Wundheilungsverlaufs erfolgt unter der
Berücksichtigung rechtlicher Aspekte. Die erworbene Fach-, Produkt- und
Methodenkompetenz steigert die ökonomische Anwendung von
Wundversorgungsprodukten im Alltag.
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Sicherheitsbeauftragte
Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem Unternehmen schriftlich
bestellte Person, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für
Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle,
berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der
Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter des Unternehmens.
Die Person ist in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in
Deutschland zu bestellen (§ 22 SGB VII). Den Sicherheitsbeauftragten kommt
aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem
Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz) zu erkennen und
adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen
Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte sind
ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene
unterstützend tätig, treten gegenüber den Mitarbeitern als Multiplikator auf und
bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales
Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter.

Qualitätsbeauftragter
Die Aufgaben des Qualitätsbeauftragten sind die Einführung, Umsetzung und
Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Ziele werden
mit Zustimmung der Einrichtungsleitung festgelegt. Der Qualitätsbeauftragte erfüllt
die Aufgaben nach der Zielsetzung in enger Zusammenarbeit mit den
Bereichsleitungen und deren Mitarbeitern unter Einbezug des Qualitätsmanagements
des Trägers der Pflegeeinrichtung.
8.
Periphere Konzepte
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8.1
Hauswirtschaft
Das Hauswirtschaftskonzept beinhaltet die Grundsätze der hauswirtschaftlichen
Versorgung. Eine gut geplante Hauswirtschaft trägt wesentlich zum Wohlbefinden und
zur Lebensqualität unserer Bewohner bei. Das Hauswirtschaftskonzept ist die Grundlage
für alle Handlungen aller Mitarbeiter/innen im hauswirtschaftlichen Bereich.
8.2
Hygiene
Die Sicherung angemessener hygienischer Bedingungen für Bewohner und
Mitarbeiter ist ein wesentlicher und ständiger Bestandteil der Arbeit in der
Einrichtung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um Wohlbefinden und
Gesundheit, vor allem im Hinblick auf Infektionserkrankungen, zu erhalten.
Die erforderlichen hygienischen, medizinischen, pflegerischen und
Versorgungsmaßnahmen sollen mit den Bedürfnissen der bei uns wohnenden
Menschen nach Geborgenheit, physischen und psychischen Wohlbefinden in
Einklang gebracht werden.
8.3
Soziale Betreuung
Insbesondere psychisch erkrankte pflegebedürftige Menschen haben einen ganz
besonderen Bedarf bei der allgemeinen Betreuung und Begleitung, der bisher im
Rahmen der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wurde. Dieser Bedarf geht über
die rein pflegerische Versorgung hinaus. Die zusätzliche Betreuung und Zuwendung
soll durch enge Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den
Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern.
Berücksichtigt werden dabei die Wünsche, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der
Heimbewohner, die sich an ihrer Biographie, ggf. einschließlich ihres
Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen
Kontext orientieren.
8.4
Angehörige
Wir sehen die Angehörigen einerseits als wichtige Partner in unserem Bestreben,
den Bewohner optimal zu pflegen. Gleichzeitig brauchen Angehörige oft auch selbst
Hilfe, etwa bei der Verarbeitung emotionaler Belastungen. Wir wissen aus Erfahrung,
wie groß die seelischen Nöte sind, wenn der Bewohner im Sterben liegt oder sich
dessen Persönlichkeit.
8.5
Ehrenamtliche Mitarbeiter
Das Ehrenamt ist ein Bereich, in dem interessierte Personen motiviert sind, etwas für
andere zu tun. Sie bieten ihre Arbeitskraft unentgeltlich an, um zu helfen, zu
unterstützen, zu beraten, zu begleiten usw. Für die Bewohner des Hauses Hoheneck
bedeutet der regelmäßige Einsatz von Ehrenamtlichen eine Bereicherung im Alltag
und die Möglichkeit soziale Kontakte zu Menschen aufzubauen.
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9.1 Interne Qualitätssicherung
Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Qualität und zur Erfüllung der
unternehmensinternen Qualitätsziele liegt in Haus Hoheneck ein
Qualitätsmanagement-Handbuch vor. Das in diesem QM-Handbuch beschriebene
QMS nach § 80 SGB XI wird zur Umsetzung der Qualitätsziele eingesetzt Einhaltung
und Wirksamkeit des Systems werden planmäßig durch interne Audits überprüft.
Qualität wird unterteilt in 3 Ebenen
1. Strukturqualität
Die Strukturqualität bezieht sich auf die personelle Sicherung der Pflegequalität in
der Einrichtung als Organisation. Neben den Eignungskriterien der verantwortlichen
Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung sind hier auch entsprechende Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen des Pflegepersonals angesprochen. Zur Strukturqualität
zählen auch die räumlichen Voraussetzungen der Einrichtung sowie Kooperationen
mit anderen Leistungserbringern.
2. Prozessqualität
Damit sind die konzeptionellen Grundvoraussetzungen und die Planung des
Prozesses Pflege (als direkte und indirekte Pflege) sowie dessen fortlaufende
Dokumentation gemeint. Auch gehören hierzu eine adäquate Dienstplanung sowie
die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie z. B. den Sozialleistungsträgern
und den Medizinischen Diensten der Krankenkassen.
3. Ergebnisqualität
Sie beantwortet die Frage, was die erbrachte Leistung beim Kunden bewirkt hat.
Das bedeutet, dass das Resultat der Pflege und Betreuung regelmäßig mit
geeigneten Mitteln und Methoden zu überprüfen ist.
Der pflegerische Zustand des Bewohners, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung,
Aktivierung und Mobilisierung sowie die Betreuung und Versorgung bei
eingeschränkter Alltagskompetenz werden hier beurteilt.
9.2 Externe Qualitätssicherung
Die Qualitätsmanagement-Abteilung steht allen Einrichtungen zur Beratung und
Unterstützung in allen Qualitätsfragen zur Verfügung. Sie führt Schulungen für die
Multiplikatoren und Mitarbeiter sowohl im Hause als auch einrichtungsübergreifend
durch und steht kontinuierlich für telefonische Beratungen zur Verfügung. Alle
externen Begehungen und Überprüfungen werden in den qualitätsrelevanten
Punkten von der Abt. QM begleitet, Stellungnahmen zu den Berichten externer
Überprüfungen mit erarbeitet.
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Die Abt. QM stellt sämtliche qualitätsrelevanten Dokumente zur Verfügung, sie
begleitet die Implementierung des QMS und auditiert in diesem Zusammenhang die
Umsetzung und Verbesserung.
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