Psychiatrisches Fachpflegeheim Haus Hoheneck/ Fliegenberg Vorwort 1. Haus Hoheneck 1.1 Das Unternehmen 1.2 Unternehmensleitbild 1.3 Gesamtorganigramm 1.3 Die Qualitätsziele des Haus Hoheneck 2. 2.1 2.2 2.3 Psychiatrisches Fachpflegeheim Haus Hoheneck/ Fliegenberg Infrastruktur, Einbindung in das Umfeld Baulich-räumliche Situation Tagesablauf 3. 3.1 3.2 Leitbilder Menschenleitbild Pflegeleitbild 4. 4.1 4.4 4.5 Eckpunkte des Pflegeprozesses Pflegekonzept Risikomanagement Pflegedokumentation 5. 5.1 5.2 5.3 Psychiatrische Pflege und Betreuung Psychiatrische Fachpflege Krisenintervention Ergotherapeutische Begleitung 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 Personalmanagement Führungsgrundsätze Organigramm Einarbeitung Stellenbeschreibungen Fort- und Weiterbildungen/ Fortbildungsplan Verbesserungsmanagement Mitarbeiterbefragungen 1 7. 7.1 7.2 Schnittstellen zu anderen Fachbereichen Schnittstellen Stabsstellen 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 Periphere Konzepte Hauswirtschaft Hygiene Angehörige Soziale Betreuung nach §87b SGB XI Ehrenamtliche Mitarbeiter 9. 9.1 9.2 Qualitätssicherung Interne Qualitätssicherung Externe Qualitätssicherung Schlusswort Um den Blick für das Wesentliche, die Pflege und Betreuung psychisch kranker Menschen, nicht zu verlieren, wird das Hauptaugenmerk unserer Arbeit auf unsere Kernkompetenzen gerichtet. Wir sind der Meinung, dass die Person und nicht die Institution im Vordergrund steht. Freigabe Am : 014.12.2012 Durch: Koch Bearbeiter Koch Stand 12.2012 Vorwort 2 Eine Hauskonzeption beschreibt die Einrichtung in ihrer baulichen Struktur, ihre materielle Ausstattung, ihre Einbindung in das lokale Umfeld sowie die Bewohner, die in der Einrichtung versorgt werden. Eine Pflegekonzeption ist die schriftliche Darstellung handlungsleitender Grundsätze in der Pflege und Betreuung von Menschen. Pflegekonzeptionelle Grundlage ist das wissenschaftlich anerkannte Modell Fördernder Prozeßpflege nach M. KROHWINKEL, das den Menschen mit seinen biografischen Erfahrungen in den Mittelpunkt allen pflegerischen Handelns stellt. Mit der Pflegekonzeption stellt die Einrichtung die praktische Umsetzung ihrer individuellen pflegerischen Schwerpunkte systematisch sowohl externen Aufsichtsund Prüfgremien als auch im Unternehmen und den Mitarbeitern der Einrichtungen vor. Sie legt damit auch fest, wie die gesetzlich geforderten Qualitätsansprüche erfüllt und umgesetzt werden. Nach der Darstellung des Unternehmens Haus Hoheneck wird die Einrichtung mit ihrer Struktur und Ausstattung beschrieben. Das gültige Pflegeleitbild und die Grundzüge des dieser Konzeption zu Grunde liegenden Pflegemodells gehen der Darstellung der sozialen und therapeutischen Angebote voraus. Danach folgen Aussagen zu den Eckpunkten des Pflegeablaufs und der Pflegeorganisation. Aussagen zur Personalstruktur und Qualifikation, sowie die Beschreibung der Schnittstellen zu anderen Arbeitsbereichen der Einrichtung folgen. Danach werden die internen und externen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Pflegebereich beschrieben. Im Schlusswort wird noch einmal auf unser Verständnis von Pflege als Prozess und seine Weiterentwicklung zum Wohle unserer Bewohner eingegangen. 3 1.1 Das Unternehmen Haus Hoheneck betreut seit 1964 psychisch kranke und pflegebedürftige Menschen in insgesamt 6 Einrichtungen in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen Anhalt und Bayern. Wir bieten ein Leben in sozialer Gemeinschaft, in der Sicherheit, Geborgenheit und Mündigkeit spürbar gelebt werden. Mit Verstand, Herzlichkeit und Humor wird Zugehörigkeit in diesem neuen Zuhause vermittelt. 1.2 Unternehmensleitbild Wir verstehen unsere Bewohner als Personen in einer Entwicklung und eine psychische Beeinträchtigung als eine Blockade, die zu ihrer Lösung Begleitung und neue Wege benötigt. Der Prozess der Begleitung ist immer zugleich eine persönliche Begegnung und Beziehung, bei der die Haltung von Partnerschaftlichkeit und Respekt vor der Persönlichkeit geprägt werden muss. Unsere Betreuung und das Handeln beinhaltet die Wahrung der Würde des Einzelnen. Wir behandeln jeden Menschen – gleich seiner sozialen oder kulturellen Herkunft- mit Achtung, Respekt und unter Einhaltung seiner Rechte. Wir fördern die Entwicklung des Bewohners zur Selbstbestimmung, dass heißt, dass das, wozu sich der Einzelne entschließt, im Mittelpunkt steht. Wir unterstützen die Bewohner dabei, Krisen zu bewältigen und ihr Leben so selbständig wie möglich zu führen. Es ist uns wichtig, eine wohltuende Atmosphäre zu schaffen, die dem Krankheitsbild der Bewohner gerecht wird und in der sie sich aufgehoben fühlen. Unser Leitgedanke ist, den Bewohnern ein räumliches und seelisches Zuhause in einer familiären Geborgenheit zu geben. Ziel unserer Arbeit ist, dem Bewohner seine vorhandene Selbständigkeit zu bewahren, auszubauen oder diese erst einmal wieder zu erlangen. Um dieses umzusetzen, muss sowohl soziale Kompetenz im Kontakt mit dem Bewohner vorhanden sein, als auch Kooperationsfähigkeit und gegenseitige Wertschätzung im Team. Grundlage dafür ist verantwortliches Handeln aller Mitarbeiter und ein kooperativer Führungsstil. Das Betreuungsangebot wird stets optimiert und auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt, sodass wir die Qualität unserer Arbeit verfolgen können. Jeder trägt die Verantwortung für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, der bewusste Umgang mit Ressourcen und wirtschaftliches Arbeiten. Mit grundlegender Wertschätzung, Bestätigung und Ermutigung vermitteln wir unseren Bewohnern Vertrauen in die Zukunft. 4 1.3 Gesamtorganigramm 1.3 Qualitätsziele Haus Hoheneck Fachpflege Anwendung psychiatrischer Pflege- und Behandlungsmethoden Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Ressourcen Die Pflegequalität wird regelmäßig evaluiert, dabei werden aktuelle Ergebnisse der Pflegeforschung miteinbezogen Psychiatrisch Angestellter Psychiater zur Verminderung psychopathologischer Symptomatik Förderung von Verantwortungsfähigkeit, Krankheitsverständnis und Compliance 5 Ergotherapie Individuelle Diagnostik Erstellung spezieller Therapiepläne Reflexion des therapeutischen Prozesses Unser Angebot von Speisen und Getränken orientiert sich an der Biografie und den Wünschen der Bewohner Auswahlmöglichkeit der Speisen Speziell erforderliche Kost Hygienemanagement für Küche und Reinigung Hauswirtschaft 2. Psychiatrisches Fachpflegeheim Haus Hoheneck/ Fliegenberg 2.1 Infrastruktur, Einbindung in das Umfeld Lage und Erreichbarkeit der Einrichtung Die Einrichtung befindet sich auf einem 4500 m 2 großen Grundstück in einer dörflichen Einbindung am Rande des Ortes Stelle. Das Angebot an Ärzten ist vielfältig, sowie die Anbindung durch Bus und Bahn an den Nah- und Fernverkehr. Die ländliche Umgebung vor den Toren Hamburgs schafft/ergibt eine gute Mischung aus entspannender Ruhe und dem lebendigen Angebot einer Großstadt. Gebäudestruktur Das Gebäude wurde 2004 erbaut. Die Räume und die Ausstattung sind heimaufsichtsrechtlich zugelassen. Der Pflegebereich besteht aus einem Wohnbereich, der sich auf 2 Etagen gliedert. Jede Etage verfügt über ein behinderten- und altengerecht ausgestattetes Pflegebad mit Pflegewanne, Waschbecken ,WC und Notrufanlage, sowie einem Aufenthaltsraum mit Küchenzeile. Des weiteren gehören ein Ergotherapieraum und ein Kiosk zur Einrichtung. Die Nettogrundfläche beträgt 1567,12 m 2. Gebäudetechnische Ausstattung Die Bereiche sind durch stufenlose Eingänge zu erreichen. Die Flure sind mit beidseitigen Handläufen und Nachtbeleuchtung ausgestattet. Der Fußboden ist 6 rutschfest. Es befinden sich Orientierungshilfen in der gesamten Einrichtung. Jedes Bewohnerzimmer ist mit einer Notrufanlage, Telefon, sowie Radio und TV Anschluss ausgerüstet. Des weiteren bieten wir einen Internet DSL Anschluss an. 2.2 Baulich- räumliche Situation In Haus Hoheneck wird versucht, die Erfordernisse der Pflege mit den Wohnbedürfnissen zu verbinden. Insgesamt stehen 28 Einzelzimmer und 4 Doppelzimmer zur Verfügung. Die übereinanderliegenden Wohnbereiche sind im wesentlichen gleich. Die unterschiedliche Farbgebung in den Bereichen soll die Orientierung erleichtern. Jeder Bereich hat einen zentralen Speiseraum. 2.3 Tagesablauf Um den Tagesablauf der Bewohner nicht unnötig zu reglementieren, sind nur die Zeiten für die Mahlzeiten festgelegt: Frühstück Zwischenmahlzeit Mittagessen Kaffeetrinken Abendessen Spätmahlzeit Nachtmahlzeit 8.00 – 8.45 Uhr 10.00 Uhr von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr 14.30 – 15.00 Uhr 17.30 – 18.00 Uhr ab 21.00 Uhr in Absprache Die Gruppenangebote im Bereich der sozialen Betreuung werden den Bewohnern jeweils in den Wohnbereichen durch Aushang und Informationstafeln bekannt gemacht. In allen anderen Belangen richten wir uns nach den Wünschen des Bewohners. Wenn es für den Bewohner notwendig ist und seinem Wohl dient, wird eine Tagesstruktur vorgegeben. 7 3. Leitbilder 3.1 Menschenleitbild Im Mittelpunkt steht der sich anvertrauende Bewohner. Unser Anliegen ist es, ihn in seinem individuellen „Menschsein“ anzunehmen und zu respektieren. Durch gegenseitige Anerkennung versuchen wir unseren Betreuten eine Unterstützung in ihrer Lebensqualität zu geben. Der Mensch ist als ganzheitliche Person unter Einbeziehung seiner Fähigkeiten, Erfahrungen und Grenzen wahrzunehmen. Ein Höchstmaß an Privatsphäre versuchen wir zu wahren und unterstützen weitgehend eine individuelle Gestaltung des persönlichen Wohnbereichs. Um Bedürfnisse und Wünsche jedes einzelnen Bewohners wahrzunehmen, ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Personal und Betreuten erforderlich. Wir begleiten unsere Bewohner in die Verselbständigung oder geben ihnen die Möglichkeit ihren Lebensabend in unserer Einrichtung zu verbringen. 8 Leitsätze zum Menschenbild 1. Bewohner mit „Sie“ anreden. In Ausnahmefällen mit Vornamen und „Sie“. 2. Anklopfen und abwarten. (Wenn gar keine Reaktion kommt vorsichtig reingehen und weiter bemerkbar machen.) 3. Die Bewohner jeden Tag begrüßen und nach ihrem Befinden erkundigen. 4. Jeder Bewohner hat das Recht, „nein“ zu sagen. Die Mitarbeiter müssen die Ablehnung respektieren und professionell damit umgehen. 5. Im Rahmen des Möglichen den Bewohnern ihre (Sonder-) Wünsche erfüllen. 6. Begegnung auf Augenhöhe. 7. Distanz halten. 8. Wir sprechen mit unseren Bewohnern freundlich und nett. 9. Wir nehmen den Menschen mit seinen persönlichen Bedürfnissen und Nöten wahr. 10. Die leiblichen, geistigen, seelischen und sozialen Bedürfnisse stehen für uns im Mittelpunkt. 11. Wir wollen Vorbild sein. 9 3.1 Pflegeleitbild Pflege und Betreuung ist in unserem Haus ein zwischenmenschlicher Beziehungsprozess. Auf dieser Grundlage fördern wir die Kompetenz und selbstbestimmte Lebensführung der Bewohner in unserem Hause. Unser Selbstverständnis 1. Die Pflege psychisch kranker Menschen verstehen wir als Beziehungs- und ganzheitliche Lebenspflege. Wir sichern dies durch geeignete Organisationsformen. Wir unterstützen und fördern ein faires Umgehen miteinander auf Bewohner- und Mitarbeiterebene. 2. Wir achten die Würde des Menschen und schaffen eine angenehme Atmosphäre in unserem Haus durch höfliche und diskrete Umgangsformen, sowie durch die Wahrung der Intimsphäre. 3. Die Qualität erforderlicher Pflegetätigkeiten sichern und überprüfen wir unter anderem durch Pflegedokumentation, den Einsatz von entsprechendem qualifizierten Personal, Pflegestandards, sowie den Einsatz erforderlicher Hilfsmittel. 4. Vor dem Einzug in unser Haus führen wir ein Aufnahme- und Informationsgespräch mit dem zukünftigen Bewohner und deren Bezugspersonen in Zusammenarbeit mit den therapeutischen Mitarbeiterinnen. Beim Einzug ist das Umfeld vorbereitet und alle Mitarbeiter/innen (Pflege-, Hauswirtschaft-, Verwaltungs-, Therapeutisches Personal) sind über den neuen Bewohner durch den Heimleiter informiert. 5. Wir schaffen und unterstützen Möglichkeiten bei der persönlichen Wohnraumgestaltung. Ein Umzug des Bewohners innerhalb des Hauses kann nur dann erforderlich sein, wenn dies in der Person des Bewohners begründet liegt und / oder ein Wechsel zu seinem Vorteil ist. 6. Durch die Erfassung der Biographie lernen wir den Bewohner kennen. Dies geschieht mit dem Bewohner, sowie mit dessen Angehörigen und vertrauten Personen. Pflege- und betreuungsrelevante Aussagen werden in der Pflegedokumentation festgehalten. 10 7. Wir tragen Sorge, dass religiöse Angebote unsere Bewohner erreichen und die Teilnahme ermöglicht wird. Auf Wunsch des Bewohners stellen wir Kontakt zum /zur gewünschten Seelsorger/in her. 8. Wir fördern die Beziehungen und Kontakte der Bewohner zu ihren Angehörigen, Bezugspersonen und zu ehrenamtlichen Helfern, um soziale Beziehungen zu unterstützen und zu festigen. Wir freuen uns über die Teilnahme von Angehörigen, Bezugspersonen und ehrenamtlichen Helfern am Leben unseres Hauses. 9. Die Bezugspersonen des Bewohners und ehrenamtlichen Helfer unterstützen wir durch Informationen, Beratung und gegebenenfalls Fortbildungen. Den ehrenamtlichen Helfern wird ein Ansprechpartner benannt. Soweit der Bewohner es wünscht, werden sie in den Betreuungsprozess miteinbezogen. Wir beachten die Schweigepflicht. 10. Wir wahren die Interessen und Rechte der Bewohner. Soweit erforderlich, regen wir zum Wohle des Bewohners die Einrichtung von Betreuungsverhältnissen an. Wir kooperieren mit eingesetzten Betreuern. 11. Wir respektieren die freie Arztwahl des Bewohners und sichern die Kommunikation mit den behandelnden Ärzten. 12. Der Fachbereich Pflege sichert zusammen mit allen anderen Fachbereichen eine angemessene, bewohnerbezogene Pflege und Betreuung. Die gute Zusammenarbeit mit den anderen Leistungserbringern, wie z. B. Krankenhäuser, Sozialstationen, Apotheken und Krankengymnasten, wird durch regelmäßigen Informationsaustausch gewährleistet. 13. Der Fachbereich Pflege verpflichtet sich zum sorgsamen und wirtschaftlichen Gebrauch der ihm zur Verfügung stehenden Mittel. Wir gehen verantwortlich mit der Umwelt um. 11 4. Pflegekonzept 4.1 Übergreifende Bereichspflege In Haus Hoheneck wird nach dem Pflegeorganisationssystem der übergreifenden Bereichspflege gearbeitet. Das System gibt uns die Möglichkeit der adäquaten Umsetzung unseres angewandten Pflegemodells. Bereichspflege bedeutet, dass vorzugsweise eine Pflegefachkraft und Pflegeassistenzkraft als primäre Bezugspflegepersonen einer Gruppe von 9 Bewohnern zugeteilt werden, die sie in allen Belangen pflegen und betreuen. Sie erledigen alle direkten und indirekten Pflegetätigkeiten und begleiten die Bewohner durch den Tag. Die Organisationsform Bereichspflege ermöglicht uns, die in den Gemeinsamen Maßstäben und Grundsätzen .. nach § 80 SGB XI geforderte “Bezugspflege” durchzuführen. Für die entsprechende Dienstplangestaltung, die Zuordnung des Pflegepersonals zu den Bewohnergruppen und die entsprechende Koordination aller Aufgaben ist die Bereichsleitung verantwortlich. 4.2 Pflegemodell Unser Grundsatz ist die individuelle, ganzheitliche Pflege und Betreuung jedes einzelnen, unter Berücksichtigung der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens. Unsere Tätigkeiten basieren auf dem AEDL – Strukturmodell nach Monika Krohwinkel. Das Gesamtmodell, sowie die Bedeutung der einzelnen AEDL`s sind beigefügt. Die Pflegeplanung wird nach dieser Struktur durchgeführt. 4.3 Der Pflegeprozess In Haus Hoheneck wird die Pflege als Prozess betrachtet. Damit sind Zufallsentscheidungen, unsystematisches und planloses Vorgehen oder das bloße Reagieren auf akute Probleme ausgeschlossen. Pflege wird systematisch geplant und orientiert sich dabei an den individuellen Bedürfnissen des Bewohners. 4.3.1 Informationssammlung/ Biografiearbeit Die Informationssammlung ist der erste Schritt und hat zum Ziel, alle Daten und Informationen zu sammeln, die erforderlich sind um den alten Menschen seinen Bedürfnissen und Einschränkungen gemäß zu pflegen. Sie hat unter drei Gesichtspunkten entscheidende Bedeutung für die Qualität und Quantität der Pflege: a. In der Regel ist sie die erste Kontaktaufnahme zwischen dem Bewohner oder/und dessen Angehörigen und dem Pflegeteam. Die Bewohner und seine 12 Angehörigen erleben, dass die Mitarbeiter der Einrichtung für die persönlichen Belange, Wünsche und Probleme Zeit haben. Durch das berufliche Wissen, die Erfahrungen und Beobachtungen der Pflegekräfte kann die künftige Pflege sinnvoll geplant und getragen werden. b. Alle Angaben des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen, die hinsichtlich seiner künftigen Pflege und Betreuung bedeutsam sind oder sein werden, werden schriftlich festgehalten. Ergänzend wird eine weitergehende Sozialanamnese durchgeführt. Auf diesem Wege entsteht ein umfassendes Bild der Persönlichkeit des Bewohners, seines physischen und psychischen Zustandes, seiner Ressourcen, seines pflegerischen Bedarfs, seiner Vorlieben/ Wünsche, Abneigungen und individuellen Gewohnheiten. Da der Bewohner und die Angehörigen durch die Angabe von detaillierten Informationen aktiv an der individuellen Pflegeplanung mitwirken können, werden die Schritte und Maßnahmen für den Betreuten erkennbar. 4.3.3 Festlegen der pflegerischen Ziele Das Pflegeziel ist die Beschreibung eines Zustandes, den der Bewohner mit Unterstützung durch die Pflegeperson erreichen soll, aber noch nicht erreicht hat. In den Zielen wird beschrieben welcher Erfolg angestrebt werden soll. Die Formulierung bietet also die Möglichkeit festzustellen, ob die pflegerischen Maßnahmen Anwendung fanden. Im Problemlösungsprozess ist die Festlegung der Pflegeziele die maßgebende Vorbereitung auf die pflegerischen Aktivitäten. Folgendes gilt für die Formulierung eines korrekten Pflegezieles: a. b. c. d. e. Es ist auf eine Diagnose bezogen Es ist für und mit dem Bewohner erreichbar Es legt fest, was erreicht und nicht was vermieden werden soll Es ist überprüfbar Es enthält eine genaue Beschreibung des zu erreichenden Zustandes 4.3.4 Maßnahmenplanung Um die angestrebten Ziele erreichen zu können, werden die entsprechenden Maßnahmen festgelegt. Dabei werden diese möglichst konkret formuliert. „ WER macht WANN, WAS, WIE und WOMIT 13 4.3.5 Durchführung der Pflege Die Pflegeaufnahmen werden mit allen an der Pflege beteiligten Personen besprochen. Der festgelegte Plan muss für alle verbindlich sein. Die ermittelten Fähigkeiten und Fertigkeiten des Pflegebedürftigen bieten die Möglichkeit zur Verminderung oder Optimierung von Routineverrichtungen. Die Ausführung der Grundpflege (direkte Pflege) erfolgt durch fachlich geschultes Personal auf der Grundlage der vorgegebenen Pflegestandards. Die Standards sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Dokumentationssystem 4.3.6 Beurteilung der Pflegewirkung Durch genaue Dokumentation der Pflegeziele und Pflegemaßnahmen ist es möglich den Erfolg der Pflege zu beurteilen. Ein Zeitplan für die Kontrollen ist festzulegen. Ist ein gestecktes Ziel nicht erreicht worden, muss nach den Ursachen gesucht werden. Wird das Ziel erreicht, so ist dieser Teil der Planung zwar abgeschlossen, es bedarf jedoch der Beibehaltung bzw. Fortschreibung des Pflegeplanes. Auch durch kleinste Erfolge wird die Selbstständigkeit des Bewohners gefördert, der Grad der Abhängigkeit vermindert und die Motivation der Pflegekräfte gesteigert! Mögliche Ursachen von Zielverfehlungen: 4.4 Sind neue Informationen hinzugekommen? Sind neue Probleme aufgetaucht? Sind die angestrebten Ziele erreicht, erreichbar, realistisch? Können Maßnahmen abgesetzt werden oder müssen neue Maßnahme ergriffen werden? Waren die Maßnahmen sowie geplant durchführbar? Gab es Akzeptanzprobleme? Haben sich alle Teammitglieder an die aufgestellten Pläne gehalten? Beschreibung der Leistungen Grundpflege Die Leistungen der Grundpflege bestehen aus den im Einzelfall erforderlichen Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und der Mobilität und beziehen sich auf § 1 Abs. 3 des Landesrahmenvertrages. 14 Soziale Betreuung Die Pflegeeinrichtung fühlt sich verantwortlich, die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern. Sie gestaltet den Bewohnern einen Lebensraum, der es ihnen ermöglicht ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen und zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtung beiträgt. Dazu bietet die Pflegeeinrichtung insbesondere folgende Leistungen an: Regelmäßige Tagesstrukturierung Einzelgespräche mit spezifischer Zielsetzung (entlastende, beratende und ressourcenfördernde Gespräche) Hilfen bei der Alltagsbewältigung Beratung in persönlichen Angelegenheiten Unterstützung bei der Aufnahme und Pflege sozialer Kontakte einschließlich der Angehörigen und sonstiger Bezugspersonen Durchführung von Gemeinschafts-/ Gruppenaktivitäten zur Befriedigung von religiösen, sozialen, kommunikativen und ästhetischen Bedürfnissen oder Bewegungsbedürfnissen im Rahmen der aktivierenden Pflege innerhalb der Einrichtung. Die Gemeinschafts-/ Gruppenangebote umfassen regelmäßig 8 Stunden täglich / 38.5 Stunden wöchentlich Sterbebegleitung Trauerbegleitung Intervention bei Weglauftendenz, Angst, depressiver Stimmung und Unruhezuständen Orientierungs-/ gedächtnisfördernde Maßnahmen zur Zeit, zum Ort und zur Person Begleitete Einkaufsfahrten (siehe Standard) Begleitete Freizeit Freizeitangebote werden durch das Fachpersonal gefördert, beraten, begleitet, dokumentiert und reflektiert. Begleitete Arztbesuche Medizinische Behandlungspflege Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege sind in der Verantwortung von Pflegefachkräften im Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung auf Grundlage der Richtlinien über die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V durchzuführen. 15 Die Erbringung der Leistungen bedingt, dass die Behandlungspflege vom Arzt veranlasst ist und in der Dokumentation entsprechend festgehalten wird, die persönliche Durchführung durch einen Arzt nicht erforderlich ist und die Mitarbeiter fachlich dazu befähigt sind und laufend auf dem aktuellen pflegefachlichen Stand gehalten werden. Unterkunft und Verpflegung Die Unterkunft und Verpflegung umfasst die Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind (§ 2 Abs. 1 Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI – vollstationär). Der Bereich Unterkunft und Verpflegung umfasst folgendes Leistungsangebot: Speise- und Getränkeversorgung: Frühstück, Mittagessen, Nachmittagkaffee, Abendessen, Zwischenmahlzeiten, Spätmahlzeit, Schon- und Diätkost nach ärztlicher Anordnung und kostenfreie nichtalkoholische Getränke (Tee, Kaffee, Mineralwasser, Säfte etc.) Es ist gewährleistet, dass zwischen der letzten Mahlzeit am Abend und der ersten Mahlzeit des folgenden Morgens nicht mehr als 12 Stunden, für Diabetiker und dementiell erkrankte Personen nicht mehr als 10 Stunden liegen. Es werden täglich Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen und Spätmahlzeiten angeboten. Das Frühstück und das Abendessen werden als kaltes Buffet gereicht. Dies Angebot umfasst nach Bedarf Vollkost, Schonkost und Diabetikerkost. Alle Mahlzeiten werden durch das Pflege- und Hauswirtschaftspersonal angeboten und Hilfestellung gewährleistet. Die Bewohner sind bei der Erstellung des Speiseplanes beteiligt. Ein Tagesspeiseplan mit Angabe der Zeiten hängt aus. Zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs stehen ausreichend nicht alkoholische Getränke zur Verfügung. Der Service im Zimmer erfolgt nur bei krankheitsbedingter Notwendigkeit. Für Ausflüge und andere eintägige Unternehmungen wird dem Bewohner ein Lunchpaket zur Verfügung gestellt. Reinigung und Reinigungsintervalle: Die Reinigung aller Räumlichkeiten erfolgt unter Berücksichtigung anerkannter Hygienestandards. 16 Bewohnerzimmer 7 x wöchentlich und bei Bedarf Bewohnerbad 7 x wöchentlich und bei Bedarf Fensterreinigung 4 x jährlich und bei Bedarf Gardinen waschen 2 x jährlich und bei Bedarf Die Reinigung der Gemeinschaftsräumlichkeiten (Flure, Speise/Aufenthaltsraum etc.) erfolgt 2/ täglich und bei Bedarf. Auch hier werden die Bewohner zur Selbständigkeit durch das Personal angehalten und unterstützt. Wäscheversorgung: Die Wäscheversorgung umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Pflegeeinrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche, sowie das maschinelle Waschen der Bewohnerwäsche. Die persönliche Wäsche der Bewohner wird durch die Einrichtung gekennzeichnet werden. Ver- und Entsorgung: Die Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung sowie die Entsorgung von Abwasser und Abfall stellt die Pflegeeinrichtung sicher. 4.6 Wartung und Instandhaltung (soweit diese nicht unter § 82 Abs. 2 SGB XI fallen. Kommunikationsstruktur Die Sicherung der Qualität in der Einrichtung wird durch verschiedene Besprechungsformen, Instrumente und Qualitätszirkel innerhalb der Einrichtung gewährleistet. Dienstübergaben ( 3 x täglich 1/4 Stunde ) o 06.30 – 06.45 Uhr o 13.45 – 14.00 Uhr o 20.45 – 21.00 Uhr Teambesprechung interdisziplinär (1/ Monat 1 Stunde) Pflegevisiten PDL mit der Bezugspflegekraft in einem Intervall je nach Pflegestufe oder bei auftretenden Problemen. Heimfürsprechersitzung mit Ergebnisprotokoll und Teilnehmerliste Beschwerdemanagement 17 Bewohnerbefragungen (jedes Jahr) Mitarbeiterbefragungen (jedes Jahr) Einarbeitungskonzepte für neue Mitarbeiter Wohnbereichsbesprechungen Besprechungsform 1/Monat im multiprofessionellem Team Standards Anwendung von Pflegestandards und Qualitätsstandards, sowie deren kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung Dienstplan Dienstpläne werden durch die verantwortliche Pflegefachkraft oder stellv. verantwortliche Pflegefachkraft zum 15 ten des Vormonats erstellt, ausgehängt und eine Zweitschrift archiviert. Kooperation mit Dritten Psychiatrische Konsiliartätigkeit wird wöchentlich in der Einrichtung durch einen niedergelassenen Psychiater gewährleistet. Seine Aufgaben sind Gespräche, Kriseninterventionen, durchführen regelmäßiger Bewohnerkontakte im Rahmen einer Visite. Er überwacht die medikamentöse Einstellung mit dem Schwerpunkt auf die psy. Medikamente. Er führt eine Bewohnerdokumentation. Er berät das Heimpersonal bei Betreuung und Umgang. Er führt Assessments durch Hausärztliche Tätigkeiten Die frei gewählten Hausärzte kommen 1/ Woche zur Visite. Landeskrankenhaus Lüneburg Apothekenversorgungsvertrag nach § 11 Heimgesetz Räumliche, personelle und sachliche Ausstattung der Einrichtung Der Träger der Pflegeeinrichtung ist verpflichtet mit den vereinbarten und als notwendig anerkannten Personal die Versorgung der Bewohner jederzeit sicher zu stellen (§80a Abs.4 SGBXI) 18 Verantwortliche Pflegefachkraft Die Pflege wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft durchgeführt. Die Qualifikation richtet sich nach den Vorschriften des SGB XI und der Heimpersonalverordnung. Zum Aufgabengebiet der PDL zählen schwerpunktmäßig die fachliche Planung der Pflegeprozesse, die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation, die Dienstplangestaltung, die Durchführung von Dienstbesprechungen im Pflegebereich sowie die Durchführung von Pflegevisiten. Die Aufgaben können an andere Mitarbeiter delegiert werden, bleiben aber in der Delegationsverantwortung der verantwortlichen Pflegefachkraft. Für die PDL ist ein Stellenanteil von 0,75 vereinbart. Stv. verantwortliche Pflegefachkraft Für die Einrichtung ist eine stellvertretende PDL benannt. Pflege und Betreuung Für die von der Pflegeeinrichtung zu erbringenden Leistungen ist folgender Personalschlüssel vereinbart (ohne PDL-Anteil): Pflegestufe G Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 1: 1: 1: 1: 8,00 3,20 2,43 1,82 Die Fachkraftquote beträgt mindestens 60 % (bezogen auf Vollzeitstellen). Es ist gewährleistet, dass Rund-um-die-Uhr eine examinierte Pflegekraft anwesend ist. Die Qualifikation der Fachkräfte richtet sich nach den Vorschriften der Heimpersonalverordnung in Verbindung mit dem Erlaß des niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen und Familie vom 20.10.1994. Die Pflegeeinrichtung bildet aus. Leitung und Verwaltung / Hauswirtschaft / technischer Dienst / QM Für diese Bereiche werden folgende Personalschlüssel vereinbart: 19 Bereich Personalschlüssel Leitung und Verwaltung 1 : 27,2 davon Anteil der Heimleitung ---------Hauswirtschaft 1 : 6,3 Technischer Dienst 1 : 72,5 Qualitätsmanagementbeauftrag 1 : 200 ter Die unternehmerische Gestaltungsfreiheit der Einrichtung hinsichtlich der Beauftragung Dritter zur Erbringung der Leistung ist nicht eingeschränkt. 1. Sächliche Ausstattung (Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel) Die Pflegeeinrichtung übernimmt die Versorgung mit (Pflege-)Hilfsmitteln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Bewohner. Die Zuständigkeit der Pflegeeinrichtung ist gegeben, wenn es sich um Produkte handelt, die zur üblichen Ausstattung (Inventar) eines Pflegeheimes zählen und / oder der Erfüllung des Versorgungsauftrages entsprechend der konzeptionellen Ausrichtung der Pflegeeinrichtung dienen. Zum Erhalt und zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung sowie zur Erleichterung der Pflege und Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen sind (Pflege-)Hilfsmittel und technische Hilfen gezielt einzusetzen. Zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. (Pflege-)Hilfsmittel, die von Bewohnern gemeinsam genutzt werden, sowie Pflege-Hilfsmittel, die zur Durchführung der Grundpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung dienen, sind von der Pflegeeinrichtung vorzuhalten. Der individuelle Anspruch der Bewohner gem. § 33 SGB V bleibt davon unberührt.Die aktuelle Rechtsprechung findet Berücksichtigung. In der Pflegeeinrichtung werden vorgehalten: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel; z. B. saugende Bettschutzeinlagen, Einmalprodukte, Schutzbekleidung, Desinfektionsmittel Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene; z. B. Bettpfannen, Urinflaschen, saugende Bettschutzeinlagen (wiederverwendbar), Waschsysteme Faltrollstühle für heiminterne Transfers, Toilettenstühle Pflegebetten Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 20 Das Qualitätssicherungssystem Oberstes Ziel unseres Qualitätsmanagements ist die Sicherstellung und ständige Verbesserung der Versorgungsqualität der Bewohner. Die Verantwortung für das QM liegt bei der Geschäftsleitung. Da das QM ein Prozess ist, wird eine ständige Kontrolle durchgeführt. Diese Kontrollen werden durch alle Mitarbeiter eingehalten. Das bestehende Qualitätsmanagement wird durch einen QM-Beauftragen weiterentwickelt. Es wird sichergestellt, dass eine interne Implementierung und Fortentwicklung des Qualitätssicherungssystems zur Optimierung von Kosten/NutzenAspekten erfolgt. Folgende Instrumente der internen Qualitätssicherung finden dabei Anwendung: Einarbeitungsleitlinien Fachliche Überprüfung der Pflege insbesondere durch Pflegevisiten Stellenbeschreibungen Fort- und Weiterbildungspläne Vorhalten von Fachliteratur für alle Bereiche Entwicklung und Anwendung von Pflegestandards/ Richtlinien/ Pflegeleitlinien Pflegekonzept Qualitätszirkel (nähere Beschreibung) Beschwerdemanagement in Verantwortung des PDL Risikomanagement Qualitätsmanagementbeauftragter Folgende externe Qualitätssicherungsmaßnahmen werden durchgeführt: Mitglied des Sozial psychiatrischen Dienstes Regionale Arbeitskreise 21 4.4 Risikomanagement Abweichung des tatsächlichen Ergebnisses von dem er-warteten Ergebnis. Da die Ergebnisabweichung aus Sicht des Betroffenen sowohl positiv als auch negativ ausfallen kann, findet die wertneutrale Interpretation des Risikos als Gefahr, die gleichzeitig mit einer entgegengerichteten Chance verbunden ist, zunehmend mehr Beachtung. Es gibt folgende Instrumente zur Risikoerhebung und Vermeidung. 4.4.1. Pflegevisiten 4.4.2. Fallbesprechungen 4.4.3. Notfallmanagement 4.4.4. Kundenbefragungen 4.4.5. Nationale Expertenstandards 4.4.6. Hygienevisiten 4.4.7 Mitarbeitervisiten 4.4.1. Pflegevisiten Dieses beinhaltet einen regelmäßigen oder auch einen anlassbezogenen Besuch beim/bei der Patientin/-en oder in der Altenpflege bei der Bewohnerin/-er mit einem Gespräch. In diesem Gespräch werden die Pflegeprobleme und Ressourcen, die Pflegediagnostik, die Formulierung der Pflegeziele und Maßnahmen sowie die Evaluation der Pflege überprüft. Eine Pflegevisite kann aber eigentlich nicht die gesamte Arbeit der Pflegekraft durch eine ihr übergeordnete Leitung überprüfen. Es ist dabei auch nicht das Ziel die Sauberkeit des Zimmers, den Umgang mit Betäubungsmittel o.ä. zu überprüfen. Zentrales Anliegen bei Verwendung dieses Hilfsmittels zur Pflegeplanung (Instrument) ist es, sich über das Befinden und die Entwicklung des Bewohners Klarheit zu verschaffen. Solche Überprüfungen sollten im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung stattfinden. In jedem Fall kann die Pflegevisite dadurch die Qualität der Pflegeplanung und Dokumentation überprüfen, indem sie das gewonnene Bild vom Patienten/Bewohner mit der Planung und Dokumentation vergleicht. 22 4.4.2 Fallbesprechungen Fallbesprechungen werden benutzt, um die Pflegesituation eines Bewohners in regelmäßigen Abständen zu beschreiben und zu analysieren. Anwesend sind neben dem Pflegeteam auch alle weiteren Mitarbeiter, die an der Pflege und Betreuung des Bewohners mitwirken. In dieser multi-professionellen Kollegenrunde werden Lösungsmöglichkeiten für die individuellen Pflegeprobleme erarbeitet, diskutiert und beschlossen. Ziele der Fallbesprechung ▪ ▪ ▪ ▪ Jeder Bewohner wird regelmäßig zum Gegenstand einer Fallbesprechung. Alle für die Pflege relevanten Informationen werden ausgetauscht. Gemeinsam werden Ideen, Vorschläge und Lösungswege erarbeitet. Denkblockaden in Problemsituationen werden im gemeinsamen Gespräch bewusst gemacht und abgebaut. ▪ Die Wirksamkeit von Behandlungsstrategien wird überprüft. ▪ Die Bewohnerzufriedenheit und die Mitarbeiterzufriedenheit werden gesteigert. 23 4.4.3. Notfallmanagement Notwendige Erste-Hilfe-Maßnahme durchführen. Ggf. Hausarzt informieren und / oder Notarzt anfordern. Falls in vorliegender Notsituation Bedarfsmedikamente gereicht werden sollen, werden diese gegeben, die Gabe dokumentiert und die Wirksamkeit überwacht. Bei fehlenden Anweisungen ist sofort der behandelnde Arzt telefonisch zu befragen und / oder der Notarzt anzufordern. Angehörige informieren. Sicherstellung der Versorgung der nachfolgenden Patienten. Alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen werden detailliert und mit Zeitangaben in der Pflegedokumentation festgehalten. 24 4.4.5. Kundenbefragungen Eine Bewohnerbefragung ist immer eine sehr subjektive Qualitätseinschätzung und zudem nur eine Momentaufnahme. Sie sollte nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage genutzt werden. Ein Bewohner wird nur dann frei antworten, wenn er auch bei Kritik keine Nachteile erwartet. Wir stellen daher sicher, dass der Bewohner den Antwortbogen auf Wunsch völlig anonym einreichen kann. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Kein Bewohner wird bei Nichtteilnahme schlechter gestellt. Wir erhalten belastbare statistische Daten darüber, wie die Qualität unserer Arbeit von den Bewohnern beurteilt wird. Schwachstellen in unserem Angebot werden beseitigt, bevor diese zu Unzufriedenheit führen. Der Bewohner weiß, dass uns seine Meinung wichtig ist und dass sinnvolle Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden. 1 mal pro Jahr wird zu sämtlichen Bereichen (Pflege, Essen, Reinigung, Mitarbeiter) eine Befragung vorgenommen. 4.4.6. Nationale Expertenstandards Ein Nationaler Expertenstandard ist ein Instrument der Qualitätsentwicklung auf nationaler Ebene. Er erklärt, wie Pflegestandards in den einzelnen Einrichtungen des Gesundheitswesens bzw. der Altenhilfe aufgebaut sein sollen / können. bereits vorhandene Nationale Expertenstandards (NES) der Pflege des DNQP: ▪ Expertenstandard Dekubitusprophylaxe (2000, 3. Auflage 2010) ▪ Expertenstandard Entlassungsmanagement (2004) 1. Aktualisierung 2009 ▪ Expertenstandard Schmerzmanagement bei akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen (2005) ▪ Expertenstandard Sturzprophylaxe (2006) ▪ Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege (2007) ▪ Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden (2008) ▪ Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege (2009) Weitere Themen, die zur Bearbeitung anstehen: ▪ Expertenstandard Schmerzmanagement bei chronisch nicht malignen Schmerzen ▪ Expertenstandard Pflege von demenziell Erkrankten Expertenstandard Medikamentenmanagement 4.5 Pflegedokumentation 25 In Haus Hoheneck wird das Pflegedokumentationssystem der Fa. DAN eingesetzt. Es enthält alle in der MDK-Prüfanleitung geforderten Parameter. Nach der Entbürokratisierung hat die Fa. DAN das Produkt Dan Light entwickelt, welches den „Schreibakt“ deutliche reduziert hat, ohne Verlust der Transparenz und Qualität. Pro Bewohner enthält eine Mappe alle für diesen Bewohner benötigten Formulare. Zirka 15 – 20 solcher Mappen finden in einem fahrbaren Wagen Platz, so dass die Dokumentation Pflegegruppen zugeordnet und zeitnah erfolgen kann. Abzulegende Formulare, wie z. B. Leistungsnachweise am Ende eines Monats, werden im Dienstzimmer in der „Erweiterten Bewohnerdokumentation“ aufbewahrt. Die Pflegedokumentation wird in der Einrichtung einheitlich angewendet; Formularzusammenstellung, Heftung und Gebrauch der Signalleiste werden in allen Dokumentationen gleich gehandhabt. In unserer Pflegedokumentation dienen gemäß des zugrunde liegenden Pflegemodells die AEDL-Bereiche als Orientierungs- und Strukturierungshilfe zur Einschätzung von Fähigkeiten, Gewohnheiten, früheren Lebensverhältnissen, Wünschen, Bedürfnissen, Problemen und Einschränkungen des jeweiligen Bewohners, die mit Hilfe des Bewohners und/oder seiner Angehörigen und der zuständigen Pflegeperson ermittelt werden (Informationssammlung). Die Schritte der Pflegeplanung – Fähigkeiten u. Pflegeprobleme feststellen, Pflegeziele festlegen, Pflegemaßnahmen u. Hilfsmittel beschreiben – sowie die Ergebnisdarstellung erfolgter Pflegemaßnahmen und die ggf. erforderliche Anpassung des Pflegeprozesses werden auf einem Formular, dem Pflegeplanungsblatt, gegliedert nach den AEDL in einer übersichtlichen Form dargestellt, so dass sich dem fachkundigen Leser die Weiterentwicklung des Pflegeprozesses erschließt. Verschiedene Formulare des eingesetzten Pflegedokumentationssystems dienen als Leistungsnachweise. Hier werden alle Pflegeleistungen der Grund- und Behandlungspflege täglich quittiert. Darüber hinaus dienen aber auch das Vitalwerteblatt, Lagerungsprotokolle, Bilanzierungspläne, die Blätter „Inkontinenzversorgung“ und „Orale Ernährung“ sowie die Angebotsplanung (soziale Betreuung) zur Abbildung erfolgter Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Die Kontakte mit dem Arzt und die Dokumentation seiner Anordnungen werden auf zwei dafür vorgesehenen Formularen dokumentiert. Die Beschreibung des Pflegeverlaufs erfolgt im Berichteblatt. Grundlegender Inhalt des Pflegedokumentationssystems sind: • Stammblatt Pflegeanamnese und Biographieblatt • Berichteblatt • Grundpflege - Frühdienst • Grundpflege – Spätdienst 26 • Grundpflege - Nachtdienst • Planungsblatt (AEDL) • Ärztliche Verordnung • Kommunikation • Behandlungspflege • Bilanzierungsblatt • Lagerungsprotokoll • Inkontinenzversorgung • Vitalwerte • Therapieblatt • Angebotsplanung • Pflegeüberleitungsbogen • Wunddokumentation • Dekubitusrisikoerkennung (Braden-Skala) • FAST – Skala und Tages- und Wochenstrukturblatt • Sturzprophylaxeblatt • Orale Ernährung Die Pflegedokumentation ist zugleich Nachweisdokument für durchgeführte Pflegeleistungen und Beweismittel im juristischen Sinne. Die lückenlos kontinuierliche Führung der Dokumentation spiegelt die qualifizierte Pflegearbeit wieder und ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal unseres Hauses. Sie bildet den Bewohner in seiner aktuellen Pflegesituation ab. Darüber hinaus erlaubt sie eine adäquate Einstufung des Bewohners in die Pflegestufe, die seinem Pflegebedarf entspricht 5. Psychiatrische Betreuung 27 5.1 Psychiatrische Fachpflege In der psychiatrischen Pflege steht der Mensch im Mittelpunkt. Eine der Hauptaufgaben der Pflege ist es, den ihr anvertrauten Menschen in seinem Anpassungsprozess zu begleiten und zu unterstützen in einem psychisch, physisch und sozialen Gleichgewicht zu bleiben und/oder ein neues zu finden (wenn er mit der Behinderung leben muss). Psychiatrische Erkrankungen gehen immer mit einer Beziehungsstörung einher. Dies bewirkt, dass viele psychisch erkrankte Menschen in großer Isolation leben und nicht mehr in der Lage sind, für sie lebensnotwendige Kontakte zu knüpfen. Deshalb kommt in der psychiatrischen Pflege dem Beziehungsprozess als notwendige Basis und als Methode der psychiatrischen Pflege eine besondere Bedeutung zu. Die Planung der psychiatrischen Pflegemaßnahmen orientiert sich an den Ressourcen und Problemen des Patienten, d.h. es wird eine jeweils individuelle Pflege, die durchdacht, geplant und ausgewertet wird, durchgeführt Psychiatrische Pflege muss insofern von der somatischen Pflege unterschieden werden, als sie nicht allein bedeutet, bei den Alltagsverrichtungen unmittelbar helfend in den Handlungsbedarf einzugreifen oder ärztlich verordnete abgrenzbare Einzelleistungen wie Medikamentenvergabe oder Verbandswechsel durchzuführen. Sie muss vielmehr bedeuten, dem psychisch Kranken Hilfe zu geben, dass er die Regeln der Sorge des Menschen für sich selbst und des mit menschlichen Umgangs als Element des eigenen Handlungsrepertoires wahrnimmt und umsetzt ...“ (Expertenkommission d. Bundesregierung,1988) Aufgaben psychiatrischer Pflege Aufgegliedert in die drei Bereiche: Einzelfallbezogene Aufgaben Gruppenbezogene Aufgaben Umfeldbezogene Aufgaben Einzelfallbezogene Aufgaben: Erkennen des Pflegebedarfs Pflegeanamnese erstellen 28 Krankenbeobachtung: Verhaltensweisen und Äußerungen des Patienten unter Beachtung bestimmter Beobachtungskriterien (u.a. äußere Erscheinung, Sozialverhalten, Orientierung, Schlaf, Stimmung, Antrieb, medikamtenöse Auswirkungen, Kommunikation, Fähigkeiten, Fertigkeiten ...) Ihn als Teil seines sozialen Umfeldes wahrnehmen und verstehen ( Lebensräume, Umwelt, Kultur, Arbeitswelt, Freizeitgestaltung ) Bedürfnisse des Patienten erkennen und einbeziehen Klassische psychiatrische Symptome und Erkrankungen erkennen, zuordnen und angemessen darauf reagieren (z. b. Suizidalität, Wahnideen, Halluzinationen, Aggressionen, Antriebsstörungen, Angst, Unruhe, manischdepressive Verstimmungen, körperliche Auswirkungen...) Krisensituationen und Veränderungen im Verhalten und in der Stimmungslage erkennen (gegebenenfalls in Beziehung setzen zu Ereignissen in der Umgebung des Patienten wir z. B. Besuch , Urlaub, Mitarbeiterwechsel, besondere Ereignisse auf der Station...) Pflegerisches Handeln Beziehungsgestaltung -Kontakt und Vertrauen aufbauen durch verbale und nonverbale Kommunikation und gemeinsames Tun (Nähe und Distanz beachten) Beziehung des Patienten zu sich selbst und anderen fördern Sich auf langfristige Beziehungen einlassen Das Ende einer pflegerischen Beziehung geplant gestalten Patienten Rückmeldungen geben (Verhalten, Äußeres, Beziehung, Fortschritte ..)alternative Verhaltensweisen aufzeigen Therapeutisches Milieu gestalten Bedürfnisse und lebenspraktische Fähigkeiten erkennen, erhalten, fördern, neue entdecken und nutzen. Lebensqualität verbessern, erhalten Patienten im Alltag unterstützen, seine individuellen Wertvorstellungen, Möglichkeiten und Grenzen dabei berücksichtigen, gemeinsam neue Wege finden (u.a. Tages- Wochenstrukturierung, Hygiene, Halshalt, Freizeit, Umgang mit Krankheit/Behinderung...) Auseinandersetzung und Umgang mit Psychopharmaka Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Berufsgruppen und Diensten. Motivation zu und Mitwirkung an therapeutischen Maßnahmen In unterschiedlichen Krisensituationen adäquat professionell handeln Dokumentation der Pflege Psychiatrische Pflege reflektieren und auswerten Pflegerisches Handeln überprüfen, hinterfragen und gegebenenfalls neu anpassen Gefühle im Umgang mit dem Patienten wahrnehmen, sich über ihre Ursache klar werden und angemessen handeln 29 Eigene Grenzen erkennen und sich entsprechen verhalten Krisen, Ausnahmesituationen (u.a. Zwang, Gewalt, Suizid...) bearbeiten Gruppenbezogene Aufgaben Wissen über die Vielfalt pflegetherapeutischer Gruppen Wissen um Planung, Durchführung und Auswertung von Gruppen Kennen von Grundlagen der Gruppenleitung Mit Zusatzqualifikationen: Fähigkeiten und Kompetenzen verhaltenstherapeutische Gruppen durchzuführen Fähigkeiten und Kompetenzen Entspannungsgruppen zu leiten Umfeldbezogene Aufgaben: Direkte Bezugspersonen ( Angehörige, Freunde, Nachbarn): Kennenlernen Entlasten Gegenseitige Verletzungen berücksichtigen Vermitteln der Versorgungsstrukturen (wo bekomme ich weitere oder welche Hilfe) Die gegenseitigen Belastungsgrenzen deutlich machen Gemeinsame Wege des Kontaktes finden In Behandlungsschritte einbeziehen Gemeinsames Tun fördern (nicht dauernd Probleme wälzen) Fördern von Selbsthilfe Arbeit, Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung Verständnis für den Patienten wecken (z. b. bei Arbeitskollegen) Informieren, erklären (über den Patienten) Kompromisse finden zwischen den Möglichkeiten des Patienten und den Notwendigkeiten des Arbeits- oder Freizeitbereiches Informieren über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Versorgungsamt) Konflikte klären Teilnahme am kulturellen Leben 30 Wohnen Milieugestaltung Haushaltsführung Nachbarschaftshilfe Kontakt zum Wohnungsamt, Sozialamt Kontaktpersonen im Wohnbereich mit einbeziehen Professionelle Bezugspersonen Anleitung und Ausbildung von Berufskollegen Ständige Fortbildung und Reflexion Kooperation und Koordination mit anderen Berufsgruppen und Diensten Mitarbeit in der Gemeinde Kennen der politischen/gesundheitspolitischen Landschaft Mitarbeit in entsprechenden Arbeitsgruppen und Gremien Die Pflegekraft ist weniger „Bewirker“ als vielmehr „Ermöglicher“, d.h. sie bietet nicht Pflege an, weil sie besser wüsste, was der Kranke braucht, sondern sie hilft ihm, Selbstpflege(Selbsthilfe-)Möglichkeiten wahrzunehmen. Erst dann ergänzt sie, wo der Kranke allein nicht zurechtkommt. Sie steht nicht in der Entscheidung für den Kranken, sondern steht mit dem Kranken in der Entscheidung. Sie erfüllt keine Bedürfnisse derKranken, sondern hilft ihm, seine Bedürfnisse selbst zu erfüllen. (Viktor v. Weizsäcker) 5.2 Krisenintervention „Als Krise verstehen wir den Verlust des seelischen Gleichgewichtes infolge akuter Überforderung eines gewohnten Verhaltens-/Bewältigungssystems durch belastende äußere oder innere Ereignisse.“ (G. Caplan, 1964) Wenn die psychische Bewältigung von belastenden Ereignissen mit den gewohnten Strategien nicht mehr möglich ist, können evtl. neue Lösungswege gefunden werden, es kann jedoch auch zu einer erheblichen Störung des seelischen Wohlbefindens und der üblichen Leistungsfähigkeit kommen. Das bezeichnen wir als seelische Krise. In seelischen Krisenzuständen formen die Betroffenen durchaus unterschiedliche Symptomkonstellationen aus: • Typisch sind Zustände der Anspannung, Unruhe und Nervosität, in denen Schlafstörungen häufig sind. 31 • Oftmals bestehen Rat- und Hilflosigkeit, affektive und kognitive Verwirrtheit sowie große Angst, die von körperlichen Symptomen wie Herzrasen, Atembeschwerden oder Schwindel begleitet werden können. • Gelegentlich ist die Stimmung gereizt-aggressiv, meist jedoch depressiv verzweifelt, ggf. mit Gefühlen der Erschöpfung. • Seltener kommt es zu Selbstentfremdungserlebenoder gar produktivpsychotischen Episoden. • Eine besondere Gefahr liegt in der Entwicklung von Suizidalität, gelegentlich auch fremdaggressivem Verhalten, die als „letzter Ausweg“ ein Entkommen aus der Überlastung versprechen. Vorgehensweisen in der Behandlung von psychischen Krisen fußen zum Großteil auf dem Modell, das von Jacobson (1974) erstmals formuliert wurde. Sonneck (2000) stellte das sog. BELLA-Schema vor, das ebenfalls dieser Grundlage folgt und sich mit der kreativen Namensgebung gut einprägen. BELLA-Schema: Beziehung aufbauen Erfassen der Situation Linderung der Symptome Leute einbeziehen Ausweg aus der Krise suchen • Am Anfang steht, dem Patienten ein Angebot machen, sich Zeit nehmen, sich für seine Empfindungen und Gedanken interessieren und somit einen persönlichen Kontakt ermöglichen. • Inhaltlich gilt es, ein Verständnis der aktuellen Situation und für das Befinden des Patienten zu gewinnen und ihm dies zu vermitteln. • Einen herausragenden Stellenwert nehmen die Ermutigung, Gefühle auszudrücken, und die Entlastung von Schmerz-, Angst- und Schuldgefühlen ein. Diese emotionale Entlastung ist von besonderer Wichtigkeit. Ggf. bieten wir – meist vorübergehend – eine medikamentöse Behandlung mit schlafanstoßenden oder stimmungsstabilisierenden Medikamenten (Tranquilizer,Antidepressiva) an. • Das Einbeziehen von Angehörigen, Freunden etc. wird von manchen Krisenbehandlern als problematisch erachtet. Wir sind jedoch immer bemüht, solche Paar- und/oder Familiengespräche möglich zu machen. Je nach KonfliktKonstellation sind gerade diese ein zentrales Behandlungsinstrument. 32 • Das Erarbeiten, Planen und Durchführen verschiedener Lösungsschritte sind schließlich erst nach dem Wiedergewinn von ausreichender seelischer Kraft und der Fähigkeit zu zielgerichtetem Denken und Handeln möglich. Hierbei nimmt der Therapeut eine vergleichsweise aktive Haltung ein. Er fordert den Patienten auf, Lösungswege zu suchen und zeigt auch konkrete Lösungsmöglichkeiten auf. Diese aktive und zum Teil auch direktive Haltung gibt dem labilisierten Patienten Halt und Struktur und ermöglicht, regressive Prozesse zu begrenzen. Ziele unserer Behandlung sind vor allem das Wiedererlangen von Selbstachtung und Handlungskompetenz. Wir können jedoch nur Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Der Mitarbeiter fördert in der Krisenintervention also gesunde und progressive Bewältigungsstrategien und wirkt regressiven Tendenzen entgegen. Michael Basch (1997) formulierte es so: „Wenn wir erfolgreich arbeiten, lösen wir nicht die Probleme der Patienten als solche,...wir helfen ihnen, sich soweit zu fangen, dass sie selbst in der Lage sind, die Probleme zu lösen, die sie zu uns geführt haben.“ 5.3 Ergotherapeutische Begleitung Ergotherapie ist ein zentraler Bestandteil jeglicher psychiatrischer Behandlung. Unser Ziel ist es, die individuellen Handlungskompetenzen des Bewohners in seinen Alltagsbezügen zu erkennen, seine Einschränkungen zu verstehen und alle Ressourcen zu nutzen, die es dem Betroffenen ermöglichen, eine größtmögliche Selbständigkeit wiederzuerlangen. 1. 1.1. Therapieformen: Die kompetenzzentrierte Methode hierbei werden ausgewählte handwerkliche Techniken und Übungen aus dem lebenspraktischen bzw. dem Freizeitbereich eingesetzt, um verlorengegangene oder nicht vorhandene Fähigkeiten zu erwerben und Fertigkeiten zu trainieren. Bei der Anwendung der kompetenzzentrierte Methode können alle Therapieformen (Einzeltherapie, Kleingruppe, Großgruppe und Projektarbeit) genutzt werden. Die Einzeltherapie wird gewählt, wenn der Bewohner sich im Akutstadium der Erkrankung befindet und eine möglich reiz arme Umgebung benötigt. In der Kleingruppe (3-4 Personen) und in der Grossgruppe (8-10 Personen) erweitert der Therapeut die Anzahl der Bewohner Steigerung der Belastbarkeit). Das größte Gewicht kommt dem Üben instrumenteller Fähigkeiten/Fertigkeiten zu. Jeder Bewohner Arbeitet für sich selbst, muss aber einen höheren Grad der Selbständigkeit zeigen, wenn er den Therapeuten mit anderen teilen muss. 33 Die Projektgruppe ist als weitere Steigerung anzusehen. Die Gruppe Plant und erarbeitet ein gemeinsames Projekt. Jeder arbeitet immer noch für sich, muss aber seinen Anteil für das gemeinsame Projekt zur Verfügung stellen und wird mit seiner Wahrnehmung und Auseinandersetzung deutlich in die Gruppe gerichtet. 1.2. Bei der interaktionellen Methode handelt es sich um ein überwiegend prozessorientiertes Gruppenangebot, das auch ergebnisorientierte Anteile haben kann. Dabei steht die Auseinandersetzung der Gruppenmitglieder miteinander im Vordergrund. 1.3 Die ausdruckszentrierte Methode beinhaltet einen prozessorientierten Ansatz, bei dem der Patient über kreativ zu gestaltende Angebote, zur Auseinandersetzung mit seinen Gefühlen, Wünschen und Strebungen angeregt wird. Eine Behandlung bei psychischen Störungen ist auch angezeigt, um bei der Verarbeitung eines schwerwiegenden Krankheitsverlaufes zu helfen oder den praktischen Umgang mit einer bleibenden schweren Schädigung zu verbessern. 2. Betätigungsbereiche Beschäftigungstherapie Kreatives Gestalten (Papier, Farben, Leinwand, Flecht- und Webmaterialien, Holz usw.) Malen Jahreszeitliches Basteln Hirnleistungstraining Kognitive Spiele Spezielle Hirnleistungsbögen Nikitin - Material Förderung der Bewegung und Mobilität Schwimmen Sitzgymnastik mit Schwungtuch, leichten Gummibällen, Chiffontücher Spaziergänge Projektarbeiten Backgruppe Bewohner-Sitzungen Morgenrunde 34 Bewohnerversammlung Freizeit/Aktivitäten Kaffeefahrten Kino Restaurantbesuche lebenspraktisches Training Einkaufsfahrten Hausinterner Kiosk 2.1. Ziele der einzelnen Betätigungsbereiche : - - - - - Verbesserung der sozialen Wahrnehmung und des interaktiven Verhaltens Gestalterisch – kreative und handwerkliche Techniken z.B. zur Verbesserung von Motivation und Antrieb, Selbstvertrauen, Handlungsplanung soziale Ziele: Umgang mit anderen, Orientierung in der Außenwelt emotionale Ziele: Gefühle wahrnehmen, Reflektion des Selbstbildes elementare Ziele: Grundarbeitsfähigkeiten verbessern und erhalten z.B. Konzentration, Ausdauer Entwicklung und Umsetzung weiterführender Perspektiven z.B. sinnvolle Gestaltung der Freizeit Verbesserung kognitiver Grundfähigkeiten wie Merkfähigkeit Verbesserung der Orientierung bezüglich Ort, Zeit und Person Ergotherapeutische Ziele müssen im Rahmen der Behandlung immer wieder entsprechend den Veränderungen angepasst werden. 3. Qualitative Erfassung durch eine Ergotherapeutische Befunderhebung Sie dient der konzeptionellen Weiterentwicklung, orientiert am Bedarf/Bedürfnis des Bewohners. Sie beinhaltet Behandlungsziele und Behandlungsverlauf mit dem Ziel: Erkennen, Feststellen und Benennen der Ressourcen oder krankheits- oder behinderungsbedingten Defiziten. 35 6. Personalmanagement 6.1 Führungsgrundsätze Führungsgrundsätze Haus Hoheneck Grundzüge des Leitbilds Haus Hoheneck Die Menschen die bei uns leben, nehmen aufgrund von psychischen Veränderungen oder Pflegebedürftigkeit, Hilfe zur Bewältigung ihres Lebens in Anspruch. Wir begleiten unsere Bewohner auf dem Weg zu Lösungen. Der Prozess der Begleitung ist immer zugleich eine persönliche Begegnung und Beziehung, bei der die Haltung von Partnerschaftlichkeit und Respekt vor der Persönlichkeit geprägt werden muss. Unsere Betreuung und das Handeln beinhaltet die Wahrung der Würde des Einzelnen. Wir behandeln jeden Menschen – gleich seiner sozialen oder kulturellen Herkunft- mit Achtung, Respekt und unter Einhaltung seiner Rechte. Das Betreuungsangebot wird stets optimiert und auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt, sodass wir die Qualität unserer Arbeit verfolgen können. Jeder trägt die Qualitätsmanagements, Verantwortung der für bewusste die Umgang Weiterentwicklung des mit und Ressourcen wirtschaftliches Arbeiten. Mit grundlegender Wertschätzung, Bestätigung und Ermutigung vermitteln wir unseren Bewohnern Vertrauen in die Zukunft. ▪ Achtsamkeit und Respekt Der Erfolg unseres Unternehmens ist unabdingbar mit einem achtsamen und respektvollen Umgang miteinander verknüpft. Für Führungskräfte bedeutet dies, offen und ehrlich zu sein, bereit zu sein sich selbst auch immer wieder kritisch zu reflektieren, die Wünsche, Bedürfnisse der Mitarbeiter ernst zu nehmen, die 36 Leistung der Mitarbeiter stets im Auge zu behalten und Anerkennung für diese auszusprechen. 3. Vertrauen in die Mitarbeiter Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Menschen in ihrem Arbeitsbereich Leistung erbringen wollen. Wir müssen die Mitarbeiter aufgrund ihrer Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit an die richtige Stelle des Unternehmens setzen. Wir bringen dem Mitarbeiter Vertrauen entgegen, dass er in seinem Arbeitsbereich, die ihm übertragenen Aufgaben und Verantwortungen wahr nimmt und zur Erreichung der Unternehmensziele beiträgt. Wir vertrauen darauf, dass alle Personen, die bei uns arbeiten, den Wunsch nach Mündigkeit, selbstständiger Arbeit und eigenverantwortlichen Entscheidungen in sich tragen. Als Führungskräfte verpflichten wir uns, dieses Potenzial jedes einzelnen zu nutzen. 4. Informationen Informationen werden direkt, umfassend und rechtzeitig an die Mitarbeiter weitergegeben. Als Führungskräfte müssen wir ansprechbar sein für unsere Mitarbeiter. Regelmäßige Präsenz ist erforderlich. Anerkennung und konstruktive Kritik dienen dazu, dass wir den Mitarbeiter wahrnehmen, ernst nehmen und in seiner Persönlichkeit sehen. Wir arbeiten an Konflikte und versuchen immer Lösungen zu finden, die erstens dem Unternehmensziel dienen und zweitens alle Beteiligten zufrieden stellen. In der Kommunikation untereinander, vermitteln wir allen Mitarbeitern, dass jeder Mensch Achtung und Respekt verdient und jeder ein Recht auf einen würdevollen Umgang hat. 5. Fördern und Fordern von Mitarbeitern Als Führungskräfte dienen wir unseren Mitarbeitern als Berater und Begleiter. Wir haben Sorge dafür zu tragen, dass der Mitarbeiter optimale Leistungen für das Erreichen des Unternehmenszieles erbringt. Darunter verstehen wir erstens eine 37 permanente fachliche Weiterentwicklung des Mitarbeiters und zweitens die Mitarbeiter zu motivieren. Motivation erfolgt vor allem durch die Anerkennung des Mitarbeiters seiner Leistung, dass er sich menschlich geborgen fühlt und um die Sicherheit seines Arbeitsplatzes weiß. Die Leistung des Mitarbeiters wird durch Ergebniskontrollen geprüft. Dieser Prozess muss für alle Beteiligten ein transparentes Verfahren sein. 6. Vorbildfunktion der Führungskräfte Als Führungskräfte haben wir eine Vorbildfunktion für alle Mitarbeiter. Wir reflektieren regelmäßig unsere Persönlichkeit und unsere Handlungen. Wir können nur das von Mitarbeitern verlangen, was wir selbst bereit sind zu geben. Loyalität, Selbstdisziplin und Engagement werden von uns als allererstes selbst gelebt. 7. Delegation Grundlage einer kooperativen Führung ist die Delegation von Verantwortung. Darunter verstehen wir die dauerhafte oder zeitlich befristete Übertragung von Zielen, Aufgaben, Befugnissen und der daraus resultierenden Verantwortung durch den Vorgesetzten auf die einzelnen Stellen seiner Mitarbeiter. 8. Fehler Nichts auf dieser Welt ist fehlerfrei. Fehler dienen uns nicht dazu, Mitarbeiter disziplinarisch maßzuregeln, Macht auszuüben oder Mitarbeiter abzuwerten. Fehler passieren. Je offener Mitarbeiter Fehler kommunizieren, desto eher gelingt es ein Verbesserungsmanagement einzuführen und unser Unternehmen in eine lernende Organisation zu verwandeln. 38 9. Teamarbeit Optimale Ergebnisse für unsere Bewohner, können nur im kommunikativen Prozess aller Berufsgruppen erreicht werden. Als Führungskräfte stellen wir in unseren Abteilungen ein Zusammengehörigkeitsgefühl her, eine Situation des Sorgetragens füreinander und, dass sich jeder Mitarbeiter in unserem Arbeitsteam geborgen und wohl fühlt. 24.11.2010 Maria- Lena Schlawien (Geschäftsleitung) 39 6.2 Organigramm Trotz der unerlässlichen hierarchischen Struktur ist eine optimale Leistungserbringung nur im gemeinsamen Miteinander möglich. Wir verstehen unsere Leistung ausschließlich als Gemeinschaftsleistung! 6.3 Einarbeitung Grundsätzlich arbeiten wir nach dem Mentoren-Prinzip, d.h. jeder neue Mitarbeiter bekommt für die Dauer von 2 Wochen einen Mentor zugeteilt, der für Einarbeitung zur Verfügung steht und für die Umsetzung des Einarbeitungskonzeptes verantwortlich ist. Die ersten 2 Wochen dienen ausschließlich der Einarbeitung. Der Dienstplan wird so erstellt, dass Mentor und neuer Mitarbeiter in der gleichen Schicht arbeiten. 40 6.4 Stellenbeschreibungen Eine Stellenbeschreibung ist eine personenneutrale schriftliche Beschreibung einer Arbeitsstelle hinsichtlich ihrer Arbeitsziele, Aufgaben, Kompetenzen und Beziehungen zu anderen Stellen.. Bei der Ausgestaltung einer Stellenbeschreibung sollten Mitarbeiter beteiligt werden. Die Ausarbeitung wird mit den Unterzeichnungen des Erstellers, des Stelleninhabers sowie seines Vorgesetzten abgeschlossen. Stellenbeschreibungen sollten nur so lange Bestand haben, wie sie die Realität widerspiegeln, da sie einen augenblicklichen Zustand beschreiben. Professionelle Stellenbeschreibungen enthalten Hinweise zur Leistungserwartung, die den Vorgesetzten und den Stelleninhabern eine objektive Grundlage für die Leistungsbeurteilung bieten. Diese werden zur Formulierung von Anforderungsprofilen verwendet. Die Stellenbeschreibung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. 6.5 Funktionsbeschreibungen Dabei geht es um die Beschreibung von Funktionen, d.h. von Rollen, die in einer Organisation von einem oder mehreren Mitarbeitern wahrgenommen werden. z.B. Hygienebeauftragter 6.6 Fort- und Weiterbildung Interne Fortbildungsmöglichkeiten werden in regelmäßigen Abständen in den Bereichen Pflege, Fachspezifisch, Hygiene und Qualitätssicherung vom Haus angeboten und durchgeführt. Die Teilnahme daran ist für jeden Mitarbeiter verpflichtend. Interne wie auch externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Schulungen sollen Wissensstand der Mitarbeiter aktualisieren, mehr fachliche und persönliche Kompetenz vermitteln und den Bewohnern eine Pflege und Betreuung nach dem neuesten pflegewissenschaftlichen Stand gewährleisten. 6.6 Verbesserungsmanagement Verbesserungsmanagement ist die Gesamtheit aller systematischen Maßnahmen, die ein Unternehmen bei artikulierter Unzufriedenheit des Kunden mit den Sachleistungen ergreift, ergreift, um die Zufriedenheit des Beschwerdeführers wieder herzustellen und gefährdete Kundenbeziehungen zu stabilisieren. Die Beschwerdeäußerung steht im Zentrum des Beschwerdemanagements, doch kann dieses auf weitere Artikulationen ausgeweitet werden, wie zum Beispiel Folgebeschwerden, Lob, Anfragen oder Ideen/Verbesserungsvorschläge. 7. Schnittstellen zu anderen Fachbereichen Schnittstellen sind Punkte, an denen sich die Arbeitsprozesse zweier oder mehrerer 41 Arbeitsbereiche überschneiden. Dabei sind besonders der reibungslose funktionierende interne Informationsfluss (schriftlich, telefonisch, über Datennetze) und die gegenseitige Lieferung spezifischer Leistungen zur gemeinsamen Zielerreichung von Bedeutung. Weiter Bereiche Hauswirtschaft Haustechnik Verwaltung Sozialer Dienst/ Wohnheim Ergotherapie Arbeitstherapie 7.1 Stabsstellen Stabsstellen sind spezialisierte Leitungshilfsstellen mit fachspezifischen Aufgaben und ohne Fremdentscheidungs- und Weisungskompetenzen. Sie werden gebildet, um Instanzen bezüglich der Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle zu entlasten. Hygienebeauftragter Nach dem Heimgesetz (vom 05.11.2001) §11(9) ist ein „ausreichender Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Infektionen (zu) gewährleisten und sicher(zu)stellen, dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene eingehalten werden.“ Für die direkte Tätigkeit vor Ort wird es als erforderlich angesehen, eine hygienebeauftragte Person einzusetzen. Hygienebeauftragte sollen in ihrer Einrichtung die Hygiene überprüfen, überwachen, aktualisieren und organisieren. Medizinproduktbeauftragte Die Medizinproduktebeauftragten (MPG) stellen das Bindeglied zwischen dem Anwender von Medizinprodukten und der Technischen Abteilung / Medizintechnik dar. Die Etablierung der MPB basiert auf der Medizinproduktebetreiberverordnung MPGetreibV. Die Verordnung regelt die Errichtung, den Betrieb, die Anwendung und die Instandhaltung von Medizinprodukten in Gesundheitseinrichtungen. Inkontinenzbeauftragte Inkontinenzbeauftragte ist im Wohnbereich verantwortlich für den wirtschaftlichen und pflegerisch optimalen Produkteinsatz. Sie schult alle Mitarbeiter. 42 Wundexpertin Die Wundexpertin arbeitet mit chronischen und problematischen Wunden präventiv, als auch therapeutisch phasengerecht versorgen und beraten, sowie einen individuellen Behandlungsplan erstellen. Die Dokumentation des Wundheilungsverlaufs erfolgt unter der Berücksichtigung rechtlicher Aspekte. Die erworbene Fach-, Produkt- und Methodenkompetenz steigert die ökonomische Anwendung von Wundversorgungsprodukten im Alltag. Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter des Unternehmens. Die Person ist in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen (§ 22 SGB VII). Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz) zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, treten gegenüber den Mitarbeitern als Multiplikator auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter. Qualitätsbeauftragter Die Aufgaben des Qualitätsbeauftragten sind die Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Ziele werden mit Zustimmung der Einrichtungsleitung festgelegt. Der Qualitätsbeauftragte erfüllt die Aufgaben nach der Zielsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Bereichsleitungen und deren Mitarbeitern unter Einbezug des Qualitätsmanagements des Trägers der Pflegeeinrichtung. 8. Periphere Konzepte 43 8.1 Hauswirtschaft Das Hauswirtschaftskonzept beinhaltet die Grundsätze der hauswirtschaftlichen Versorgung. Eine gut geplante Hauswirtschaft trägt wesentlich zum Wohlbefinden und zur Lebensqualität unserer Bewohner bei. Das Hauswirtschaftskonzept ist die Grundlage für alle Handlungen aller Mitarbeiter/innen im hauswirtschaftlichen Bereich. 8.2 Hygiene Die Sicherung angemessener hygienischer Bedingungen für Bewohner und Mitarbeiter ist ein wesentlicher und ständiger Bestandteil der Arbeit in der Einrichtung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um Wohlbefinden und Gesundheit, vor allem im Hinblick auf Infektionserkrankungen, zu erhalten. Die erforderlichen hygienischen, medizinischen, pflegerischen und Versorgungsmaßnahmen sollen mit den Bedürfnissen der bei uns wohnenden Menschen nach Geborgenheit, physischen und psychischen Wohlbefinden in Einklang gebracht werden. 8.3 Soziale Betreuung Insbesondere psychisch erkrankte pflegebedürftige Menschen haben einen ganz besonderen Bedarf bei der allgemeinen Betreuung und Begleitung, der bisher im Rahmen der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wurde. Dieser Bedarf geht über die rein pflegerische Versorgung hinaus. Die zusätzliche Betreuung und Zuwendung soll durch enge Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern. Berücksichtigt werden dabei die Wünsche, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Heimbewohner, die sich an ihrer Biographie, ggf. einschließlich ihres Migrationshintergrundes, dem Geschlecht sowie dem jeweiligen situativen Kontext orientieren. 8.4 Angehörige Wir sehen die Angehörigen einerseits als wichtige Partner in unserem Bestreben, den Bewohner optimal zu pflegen. Gleichzeitig brauchen Angehörige oft auch selbst Hilfe, etwa bei der Verarbeitung emotionaler Belastungen. Wir wissen aus Erfahrung, wie groß die seelischen Nöte sind, wenn der Bewohner im Sterben liegt oder sich dessen Persönlichkeit. 8.5 Ehrenamtliche Mitarbeiter Das Ehrenamt ist ein Bereich, in dem interessierte Personen motiviert sind, etwas für andere zu tun. Sie bieten ihre Arbeitskraft unentgeltlich an, um zu helfen, zu unterstützen, zu beraten, zu begleiten usw. Für die Bewohner des Hauses Hoheneck bedeutet der regelmäßige Einsatz von Ehrenamtlichen eine Bereicherung im Alltag und die Möglichkeit soziale Kontakte zu Menschen aufzubauen. 44 9.1 Interne Qualitätssicherung Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Qualität und zur Erfüllung der unternehmensinternen Qualitätsziele liegt in Haus Hoheneck ein Qualitätsmanagement-Handbuch vor. Das in diesem QM-Handbuch beschriebene QMS nach § 80 SGB XI wird zur Umsetzung der Qualitätsziele eingesetzt Einhaltung und Wirksamkeit des Systems werden planmäßig durch interne Audits überprüft. Qualität wird unterteilt in 3 Ebenen 1. Strukturqualität Die Strukturqualität bezieht sich auf die personelle Sicherung der Pflegequalität in der Einrichtung als Organisation. Neben den Eignungskriterien der verantwortlichen Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung sind hier auch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Pflegepersonals angesprochen. Zur Strukturqualität zählen auch die räumlichen Voraussetzungen der Einrichtung sowie Kooperationen mit anderen Leistungserbringern. 2. Prozessqualität Damit sind die konzeptionellen Grundvoraussetzungen und die Planung des Prozesses Pflege (als direkte und indirekte Pflege) sowie dessen fortlaufende Dokumentation gemeint. Auch gehören hierzu eine adäquate Dienstplanung sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie z. B. den Sozialleistungsträgern und den Medizinischen Diensten der Krankenkassen. 3. Ergebnisqualität Sie beantwortet die Frage, was die erbrachte Leistung beim Kunden bewirkt hat. Das bedeutet, dass das Resultat der Pflege und Betreuung regelmäßig mit geeigneten Mitteln und Methoden zu überprüfen ist. Der pflegerische Zustand des Bewohners, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, Aktivierung und Mobilisierung sowie die Betreuung und Versorgung bei eingeschränkter Alltagskompetenz werden hier beurteilt. 9.2 Externe Qualitätssicherung Die Qualitätsmanagement-Abteilung steht allen Einrichtungen zur Beratung und Unterstützung in allen Qualitätsfragen zur Verfügung. Sie führt Schulungen für die Multiplikatoren und Mitarbeiter sowohl im Hause als auch einrichtungsübergreifend durch und steht kontinuierlich für telefonische Beratungen zur Verfügung. Alle externen Begehungen und Überprüfungen werden in den qualitätsrelevanten Punkten von der Abt. QM begleitet, Stellungnahmen zu den Berichten externer Überprüfungen mit erarbeitet. 45 Die Abt. QM stellt sämtliche qualitätsrelevanten Dokumente zur Verfügung, sie begleitet die Implementierung des QMS und auditiert in diesem Zusammenhang die Umsetzung und Verbesserung. 46