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Praxis Jürgen Werner
PRÄVENTION SCHULUNG
INTEGRATIVE MEDIZIN
Unser Angebot an
Selbstzahlerleistungen
Liebe Patientinnen und Patienten,
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Liebe Patientinnen und Patienten,
gemäß Sozialgesetzbuch V,§12, Absatz 1, haben die gesetzlichen Krankenversicherungen für ihre
Versicherten Leistungen anzubieten, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und das
„Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ dürfen.
Entgegen aller anderweitigen Beteuerungen von Krankenkassen und Politik ist das die realistische
Vorgabe für alle kassenärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Da nicht die bestmögliche Versorgung das Ziel in der „Kassenmedizin“ ist, führt dies zwangsläufig zu
der viel beschworenen „Zwei- Klassen- Medizin“, da sich manche Menschen bestimmte Leistungen
nicht leisten können oder wollen- andere schon. Es weckt aber vielleicht auch das
Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung wenn die Menschen nicht mehr damit rechnen können,
selbst verursachte Gesundheitsstörungen auf Kosten der Gemeinschaft aller Versicherten bezahlt zu
bekommen ( Raucher, Übergewichtige, Bewegungsmuffel…) und stattdessen vielmehr bemerken,
dass sich gesundheitsbewusstes Verhalten in doppelter Hinsicht lohnt – man fühlt sich besser, ist
weniger oder gar nicht krank und spart auf mittlere Sicht noch Geld dabei.
Und- es gibt eine faszinierende Welt jenseits der „Kassenmedizin“. Bereits in unserem Praxismotto
„Integrative Medizin für die ganze Familie“ machen wir deutlich, dass wir gerne über den Tellerrand
der Schulmedizin hinaus blicken, ohne dabei deren Möglichkeiten ungenutzt zu lassen.
Wir unterstützen Sie in Ihrer Bemühung um den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit
mit einem Bündel ausgesuchter, medizinisch sinnvoller und qualifizierter Zusatzleistungen. Zudem
bieten wir Ihnen in vielen Bereichen außerhalb der „Kassenmedizin“ Beratung, Tests, Information,
Eignungsuntersuchungen, ergänzende
Check-up- Untersuchungen und die Erstellung von
Bescheinigungen/ Attesten zu vernünftigen Preisen an.
Sie können dabei selbstverständlich sicher sein, dass wir Ihnen keine Kassenleistung als
Selbstzahlerleistung „verkaufen“ werden. Soweit vorhanden werden wir Sie immer über Alternativen
informieren, deren Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden.
Wir bieten Ihnen nur Selbstzahlerleistungen an, von deren Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit wir fest
überzeugt sind und deren Durchführung wir beherrschen.
Sehen Sie sich dazu ruhig einmal unser Angebot an.
Für darüber hinaus gehende Fragen oder bei Interesse an der Nutzung unserer Angebote sprechen
Sie meine Mitarbeiterinnen oder mich an.
Das Gesundheitssystem wird mit großer Wahrscheinlichkeit eher schlechter als besser werden. Daher
liegt es immer mehr in der Verantwortung jeder/ jedes Einzelnen etwas für sich zu tun.
Lassen Sie uns damit anfangen.
Ihr
Jürgen Werner und sein Praxisteam
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
Seite 2
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Inhaltsverzeichnis
INHALT
Naturheilverfahren ................................................................................................................................................. 5
1. Eigenbluttherapie ................................................................................................................................................ 5
2. Neuraltherapie ................................................................................................................................................ 6
3. Schröpfen ........................................................................................................................................................ 7
4. Elektrotherapie/ Reizstrommassage ............................................................................................................... 7
5. Orthomolekulare Medizin (Spritzen/ Infusionen zum körperlichen Aufbau) ................................................. 8
5.1 Darmsanierung ............................................................................................................................................. 8
5.1.1 Darmsanierung bei funktionellen Darmbeschwerden ............................................................................. 10
5.1.2 Darmsanierung nach Antibiotikatherapie................................................................................................ 10
6. Homöopathische Diagnostik und Therapie/ Behandlung mit Schüssler- Salzen/ Bachblüten- Therapie ..... 10
Akupunktur ........................................................................................................................................................... 10
Schmerztherapie ............................................................................................................................................... 12
Raucherentwöhnung ........................................................................................................................................ 13
Tabakentwöhnung ................................................................................................................................................ 13
„Check- up“ und Tauglichkeitsuntersuchungen .................................................................................................... 15
1.PSA- Wert- Bestimmung ................................................................................................................................ 16
2. „Intervall“- Check-up .................................................................................................................................... 16
3. Ergänzende apparative Untersuchungen ..................................................................................................... 17
3.1 EKG .............................................................................................................................................................. 17
3.2 Ergometrie/ Belastungs-EKG....................................................................................................................... 17
3.3 Ultraschalluntersuchungen ......................................................................................................................... 17
3.3.1 Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane ............................................................................................. 17
3.3.2 Ultraschalluntersuchung der Nieren/ Blase / Prostata ............................................................................ 17
3.3.3 Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader und der Halsschlagadern ............................................... 17
3.4 Brain- Check: Hirnleistungsprüfung ............................................................................................................ 18
3.5 Lungen- Check:............................................................................................................................................ 18
3.6 Gefäß- Check ............................................................................................................................................... 18
3.7 Sporttauglichkeits- Check ........................................................................................................................... 19
Spezielle Tauglichkeitsuntersuchungen für besondere Sportarten: ................................................................. 19
3.7.1 Sporttauglichkeitsuntersuchung für den Tauchsport .............................................................................. 19
3.7.2 Sporttauglichkeitsuntersuchung für den Rennsport................................................................................ 19
3.8 Tauglichkeitsuntersuchung für den LKW- Führerschein ............................................................................. 20
3.9 Komplett- Check- up/ die wirklich große Gesundheitsuntersuchung ........................................................ 20
Reisemedizin ......................................................................................................................................................... 21
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
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1.
Reisemedizinische Beratung .................................................................................................................... 21
2.
Reise- Impfungen ..................................................................................................................................... 21
3.
Reiseapotheke.......................................................................................................................................... 21
Ernährungsmedizin ............................................................................................................................................... 22
1. Ernährungsberatung ..................................................................................................................................... 22
Sozialmedizinische Beratung ................................................................................................................................. 23
1. Patientenverfügung ...................................................................................................................................... 23
2. Vorsorgevollmacht ........................................................................................................................................ 23
3. Beratung zur Einrichtung einer gerichtlich bestellten Betreuung ................................................................ 23
4. Überprüfung von Pflegegutachten/ ggf. Attest zum Widerspruch ............................................................... 23
5. Beratung zur Anerkennung eines GdB/ Attest zum Widerspruch ................................................................ 24
Atteste und Bescheinigungen ............................................................................................................................... 24
Geschenk- Gutscheine
Verschenken Sie doch einmal Gesundheit. Wir bieten Ihnen Gutscheine an
zum Verschenken von Selbstzahlerleistungen nach Wahl. Die Gutscheine
gelten für ein Jahr.
Vielleicht schenken Sie einem lieben Menschen zum Geburtstag oder zu
Weihnachten eine Vitamin- Aufbaukur oder einen großen Check-up.
Damit zeigen Sie diesem Menschen nicht nur wie sehr Ihnen an ihr/ ihm
liegt, sondern Sie schenken auch noch etwas ausgesprochen Nützliches.
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
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NATURHEILVERFAHREN
1. EIGENBLUTTHERAPIE
Bei der Eigenblutbehandlung handelt es sich um ein Jahrtausende altes
Behandlungsverfahren aus der Erfahrungsmedizin, dass bereits in China und in
den Hochkulturen Ägyptens und Mesopotamiens angewandt wurde.
Durch Spritzen von zuvor aus einer Vene entnommenem eigenem Blut in oder
unter die Haut wird die körpereigene Abwehr angeregt, sich mit dem „fremden
Eindringling“ auseinanderzusetzen, der von den Abwehrzellen schließlich als
ungefährlich, da körpereigen erkannt wird, was neben dem Training der
Abwehrkräfte gleichzeitig eine Abmilderung der Abwehrreaktion zur Folge hat.
Dies ist günstig einerseits zur Kräftigung der körpereigenen Abwehrfunktion,
z.B. wenn man häufig unter Infekten leidet, andererseits zur Beeinflussung
überschießender Immunreaktionen im Körper wie sie beispielsweise bei
Allergien (Heuschnupfen, Nahrungsmittelunverträglichkeit..) oder bei
Autoimmunerkrankungen der Haut ( Neurodermitis, Schuppenflechte…)
auftreten.
Wir führen in der Praxis überwiegend Eigenblutbehandlungen ohne Hinzufügen
von Medikamenten/ Wirkstoffen zum Eigenblut durch.
Es werden in insgesamt zwölf Behandlungssitzungen geringe Mengen Eigenblut
(zwischen 0,1 und 1 ml in aufsteigender und zuletzt wieder absteigender
Menge) unter die Haut am Oberarm gespritzt, was zu einem blauen Fleck führt.
Die Auseinandersetzung der Abwehrzellen des Körpers und der Abbau des
Blutergusses bewirken die Kräftigung/ Beeinflussung der Immunreaktion.
Die Behandlung dauert in der Praxis jeweils maximal 5 Minuten.
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
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2. NEURALTHERAPIE
Bei dieser Anfang des 20. Jahrhunderts nach der Erfindung der ersten
synthetisch herstellbaren Lokalanästhetika ( örtliche Betäubungsmittel)
entdeckten Behandlungsmethode werden sogenannte „Störfelder“ als
Ursprungsherde für Schmerzen oder Organfunktionsstörungen im Körper
gesucht und in diese hinein ein Lokalanästhetikum gespritzt, welches die vom
Störfeld ausgehende Irritation im günstigsten Fall beseitigt, ansonsten aber
zumindest so weit abschwächt, dass eine deutliche Beschwerdelinderung
erreicht werden kann. Bei den „Störfeldern“ handelt es sich in der Regel um
Narben nach Verletzungen oder Operationen, die zu Nervenreizungen führen
und nicht selten in weit von der Ursprungsregion entfernt auftretenden
Schmerzen/ Beschwerden führen.
Den größten Zeitaufwand erfordert die gründliche Eingangsuntersuchung und
Befragung zu den geklagten Beschwerden. Die nachfolgende Injektion des
örtlichen Betäubungsmittels an eine oder mehrere Stellen am Körper ist in der
Regel nicht schmerzhaft und dauert nur wenige Minuten.
Je nach Therapieerfolg sind mehrere Behandlungssitzungen nötig, anfangs bei
starken Schmerzen 1-2x wöchentlich, später eventuell nur noch 1 x wöchentlich
bis 1 x monatlich. Über Art und Umfang einer Fortführung der Therapie wird
bei jeder Behandlung neu entschieden.
Die Neuraltherapie darf nicht mit dem landläufig bekannten „Quaddeln“
verwechselt werden, bei dem in schmerzhafte Körperregionen zur Muskelentspannung und Schmerzlinderung gleichfalls geringe Mengen eines örtlichen
Betäubungsmittels gespritzt werden. Der Wirkmechanismus völlig anders, da
hierbei keine Störfelder aufgesucht und behandelt werden sondern
ausschließlich örtliche Muskelverhärtungen.
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
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3. SCHRÖPFEN
Eine über Jahrhunderte in den verschiedensten Kulturen praktizierte
Therapieform, die zu den sogenannten „ausleitenden Verfahren“ gehört.
Dadurch können energetische Leerezustände und örtliche Minderdurchblutung
behoben werden. Zu den ausleitenden Verfahren gehören auch Aderlässe,
Auflegen von Cantharidenpflastern und Baunscheidt- Verfahren, die wir im
Rahmen der Naturheilverfahren in der Praxis jedoch ebenso wenig einsetzen
wie das sogenannte „blutige“ Schröpfen, bei dem vor Aufsetzen der
Schröpfköpfe mit einem Skalpell oder einer Lanzette eine Wunde erzeugt wird,
aus der es in den Schröpfkopf hinein blutet. Wir führen ausschließlich das so
genannte „trockene“ Schröpfen durch, das auf Verletzung von Haut und
Gewebe verzichtet.
Durch Aufsetzen von gläsernen Schröpfköpfen, in denen ein Unterdruck
gegenüber der Umgebung erzeugt wird, kommt es zum „Einsaugen“ der unter
dem Schröpfkopf befindlichen Geweberegion. Wenn nach 10-15 Minuten die
Schröpfgläser entfernt werden kann es sein, dass es in dem geschröpften Areal
zu einer über Stunden anhaltenden leichten Schwellung und Rötung kommt,
gelegentlich auch zu kleinen Blutergüssen. Der Effekt ist eine Lockerung der
Muskulatur mit damit verbundener Schmerzlinderung und eine Zufuhr von
Energie, sowie eine Verbesserung der örtlichen Durchblutung.
Schröpfkopf- Behandlungen bieten sich an bei Rückenschmerzen, starken
Verspannungen, Überlastungsgefühl, Abgeschlagenheit.
Die Behandlung wird 1-2 x wöchentlich bis zum spürbaren Abklingen der
Beschwerden durchgeführt.
4. ELEKTROTHERAPIE/ REIZSTROMMASSAGE
Diese Therapieform wird erfolgreich bei Muskelverspannungen/ Schmerzen im
Bereich der gesamten Wirbelsäule, sowie an Schulter, Hüfte und Knie
eingesetzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten hierfür
für maximal acht Behandlungen im Quartal. Darüber hinaus erforderliche oder
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
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gewünschte Behandlungen können wir Ihnen als Selbstzahler- Leistung
anbieten.
Therapiedauer: ca. 15 Minuten, Häufigkeit: 2-5x pro Woche
5. ORTHOMOLEKULARE MEDIZIN (SPRITZEN/ INFUSIONEN ZUM KÖRPERLICHEN AUFBAU)
Bei der orthomolekularen Medizin besteht der Behandlungsansatz darin, den
Körper ausreichend mit notwendigen Mikronährstoffen zu versorgen. Dazu
gehören Mineralstoffe, Vitamine, pflanzliche Hilfsstoffe, die wir entweder mit
unserer Nahrung nicht (mehr) in ausreichender Menge zu uns nehmen oder für
deren Zufuhr aufgrund durchgemachter Krankheit oder bei Stress ein erhöhter
Bedarf besteht.
In wie weit ein Mangelzustand besteht lässt sich in einigen Fällen konkret in
einer Blut- oder Urinuntersuchung messen, in anderen Fällen mangels
geeigneter Messverfahren nur abschätzen. Die Kosten für eine eventuell
erforderliche Labordiagnostik kommen zu den von uns berechneten
Behandlungskosten hinzu und werden mit Ihnen direkt vom ausführenden
Labor abgerechnet. Ob und in welchem Umfang eine solche Diagnostik
notwendig oder sinnvoll ist, besprechen wir vorher.
Spritzen- oder Infusionstherapien werden je nach Dringlichkeit der
Beschwerden 2-3x/ Woche mit einer Dauer von 5 Minuten (Spritze) bis 30
Minuten (Infusion) durchgeführt. Wir stellen das verwendete Material und die
erbrachten Leistungen in Rechnung. Die zu verabreichenden Medikamente/
Infusionen/Vitaminpräparate berechnen wir Ihnen zum Selbstkostenpreis oder
stellen Ihnen ein Privatrezept aus, damit Sie sie über die Apotheke Ihrer Wahl
selbst beschaffen und ggf. zur Behandlung mitbringen.
5.1 DARMSANIERUNG
Die „Darmsanierung“ oder auch „Symbioselenkung der Darmflora“ genannt
dient der (Wieder-) Herstellung eines physiologischen Milieus im Darm. Im
Darm leben riesige Mengen an Bakterien verschiedenster Arten, die im
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
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günstigsten Fall symbiotisch mit dem Wirtsorganismus - also unseren Organenleben, im Sinne eines Gebens und Nehmens. Die Mikroorganismen ernähren
sich von Bestandteilen des Darminhalts und versorgen uns im Gegenzug mit
ihren Stoffwechselprodukten, Vitaminen und anderen nützlichen Stoffen, die
uns das Leben leichter machen. In und an der Darmwand sitzt ein Großteil
unserer abwehrfähigen Zellen, da hier die größte Kontaktfläche zur Außenwelt
besteht. Alle möglichen Gifte, Krankheitserreger, unverträgliche Stoffe und
allergieauslösende Substanzen kommen zusammen mit der Nahrung und der
Flüssigkeit, die wir täglich aufnehmen durch den Magen und Dünndarm im
Dickdarm an, wo die abwehrfähigen Zellen und die bakterielle Darmflora dafür
sorgen, dass unser Organismus nicht krank wird.
Wenn wir dann doch einmal krank werden kann es passieren, dass die
eindringenden Krankheitserreger das Abwehrsystem und die Darmflora
schädigen, am eindrucksvollsten sicher beim Magen- Darm –Infekt zu
beobachten. Oder manchmal gerät unsere Darmflora auch nach notwendigen
Antibiotika- Einnahmen durcheinander, da neben den krankmachenden
Keimen regelmäßig leider auch „gesunde“ Keime der Darmflora abgetötet
werden. Und immer wenn das natürliche Gleichgewicht der Keime im Darm
gestört wird, halten die gesunden die krankmachenden Keime nicht mehr in
Schach, so dass diese überwuchern und die normale Darmfunktion stören. So
erklären sich viele Wissenschaftler das gehäufte Auftreten von Pilzinfektionen
im Darm.
Nahrungsmittelallergien oder Allergien allgemein haben einen ähnlich
verheerenden Effekt auf die physiologische Darmflora und die Darmfunktion.
Teils wird der Untergang der gesunden Darmflora auch durch stressige
Lebensweise, Übersäuerung des Organismus und „ungesunde“, an
Ballaststoffen, Vitaminen und anderen wertvollen Nährstoffen arme Ernährung
hervorgerufen.
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
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Die Naturheilkunde bietet hier neben Hinweisen für eine gesunde,
ausgewogene Ernährung und eine gesundheitsförderliche Lebensweise im
Bereich der Mikrobiologischen Therapie gute Behandlungskonzepte bei
Störungen der Darmflora an. Die einfachste Form sind Probiotika, spezielle
gesundheitsfördernde Bakterienkulturen, die es in Joghurts und anderen
Milchspeisen gibt. Manchmal sind sie nicht ausreichend wirksam. Dann ieten
sich mikrobiologische Maßnahmen zur Symbioselenkung an. Wie das
funktioniert erklären wir Ihnen gerne. Fragen Sie nach einem Termin, damit wir
Ihnen das Behandlungskonzept erläutern können.
5.1.1 DARMSANIERUNG BEI FUNKTIONELLEN DARMBESCHWERDEN
5.1.2 DARMSANIERUNG NACH ANTIBIOTIKATHERAPIE
6. HOMÖOPATHISCHE DIAGNOSTIK UND THERAPIE/ BEHANDLUNG MIT SCHÜSSLER- SALZEN/
BACHBLÜTEN- THERAPIE
Wir finden die oben genannten „alternativen“ Therapieformen je länger wir
uns mit ihnen befassen umso spannender, so dass wir uns immer häufiger auch
aus diesem Schatz an Behandlungsmöglichkeiten bedienen. Das ist im Rahmen
der kassenärztlichen Untersuchung oft nicht ausreichend möglich. Wenn uns
für Sie ein alternatives Behandlungsangebot aus den oben genannten
Heilverfahren sinnvoll erscheint, werden wir Ihnen eine entsprechende
Empfehlung geben. Sie können jedoch bei Interesse selbstverständlich auch auf
uns zukommen und nach alternativen Behandlungsmethoden fragen.
AKUPUNKTUR
Die Akupunktur wurde als eine zentrale Behandlungsform seit tausenden von
Jahren in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) praktiziert, um mit
Hilfe von Nadeln an bestimmten bekannten Punkten am und im menschlichen
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
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Körper die aus dem Gleichgewicht geratenen Energieflüsse zu regulieren,
umzulenken bzw. nach Bedarf anzuregen oder abzuschwächen. Denn nach
chinesischer Heillehre entstehen Krankheiten oder körperliche und seelische
Beschwerden durch Störungen des Energieflusses im Körper. Normalerweise
befinden sich antreibende und bremsende Kräfte in einem Gleichgewicht,
welches den Zustand des Gesundseins bewirkt. Jeder kennt als Symbol der zwei
Grundkräfte die Monade als Symbol von Yin und Yang .
Es gibt zweifellos Unterschiede in Lebensweise und kultureller Prägung
zwischen Chinesen und Westeuropäern. Dennoch lässt sich die Philosophie
hinter der traditionellen chinesischen Medizin ins Deutsche „übersetzen“ und
am Ende sind wir ja doch alle nur Menschen, deren Körper unabhängig von
Rasse und Kultur seit dem Auftreten des Menschen in der
Entwicklungsgeschichte unserer Erde sehr ähnlich funktionieren. Wenn man es
auf die grundsätzlichen Gesichtspunkte des Daseins herunter brechen möchte,
sind selbst Psyche und Reaktionsweisen unter den Kulturen nicht so weit
auseinander wie manche denken.
Tatsache ist, dass Akupunktur wirkt. Wie sie es nun schafft, durch Umwandlung
von Energieflüssen oder durch Veränderung der chemischen Zusammensetzung
im Zellmilieu ist letztlich unwichtig.
Es gibt verschiedene Formen der Akupunktur, die demselben Grundmuster
folgen, jedoch unterschiedliche Zugangswege verfolgen
Die älteste Form ist die Körperakupunktur, bei der mit Nadeln an festgelegten
Punkten auf energetischen Leitungsbahnen, den so genannten „Meridianen“,
bestimmte Körperregionen und Organsysteme angesprochen und der
Energiefluss gesteuert werden können. Dabei gibt es „Nahpunkte“, die in
unmittelbarer Nähe der Störung lokalisiert sind und „Fernpunkte“, die an
Schlüsselstellen des Energieflusses liegen, oft am Anfang oder Ende eines
Meridians. Fast jede Störung der Befindlichkeit oder der Gesundheit lässt sich
in ein Akupunkturschema mit Nadeln an Nah- und Fernpunkten „übersetzen“
und entsprechend behandeln.
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
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Die zweite wichtige Form der Akupunktur ist die Ohrakupunktur, bei
Akupunkturpunkte ausschließlich am Ohr gestochen werden. Das Ohr, so
haben die Chinesen herausgefunden, stellt dabei ein sogenanntes
„Mikrosystem“ dar, in dem alle Körperregionen und –funktionen verkleinert
abgebildet sind. Ein ähnliches Prinzip wird bei der Fußreflexzonentherapie
verfolgt. Und um alle Wissenschaftsgläubigen zu beruhigen: Auch die
Schulmedizin kennt Mikrosysteme, so sind an der Hirnrinde im Schläfen- und
Scheitelbereich jeweils Bereiche zu finden, die ausschließlich für eine
Körperregion zuständig sind, sei es für die Gefühlswahrnehmung oder in einem
anderen Bereich für die Steuerung der Bewegung.
Dieser sogenannten Mikrosysteme bedienen sich auch
Akupunkturarten, wie z.B. die Schädelakupunktur nach Yamamoto.
andere
Wir führen in dieser Praxis die Körperakupunktur und die Ohrakupunktur nach
chinesisch/ französischer Schule durch.
1. SCHMERZTHERAPIE
Je nach Art der Beschwerden wird durch die Stichrichtung der Nadel oder
Drehung beim Einstechen eine Verstärkung oder eine Verminderung des
Energieflusses erreicht. Und je nach Zeitdauer und Akuität der Beschwerden
muss die Behandlung anfangs häufiger oder weniger häufig erfolgen. Bei
akuten Symptomen muss manchmal 2-3x/ Woche, manchmal sogar täglich
behandelt werden. Bei chronischen Beschwerden reicht eine Behandlung pro
Woche oder gar eine Behandlung pro Monat.
Was kann mit Akupunktur behandelt werden? Eigentlich (fast) alles. Gute
Erfolge lassen sich erzielen bei der Behandlung von Schmerzzuständen
(Kopfschmerzen,
Migräne,
Gelenkschmerzen,
Rückenbeschwerden,
Tennisellenbogen, Sehnenscheidenentzündungen), jedoch auch bei der
Suchttherapie, z.B. mit Raucherentwöhnung. Schwieriger, jedoch je nach
Ansprechbarkeit der/des Betroffenen für die Methode durchaus gut möglich ist
die Behandlung zur Stabilisierung der Stimmungslage. Akupunktur kann keine
schweren psychischen Krankheiten heilen, auch keine Herzinfarkte oder
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Schlaganfälle, ist jedoch gerade in der Therapie chronischer Schmerzen eine
wunderbare Ergänzung oder gar Alternative zur klassischen schulmedizinischen
Schmerztherapie mit stark wirksamen und oft leider auch stark
nebenwirksamen Medikamenten.
Fairerweise weisen wir darauf hin, dass bei der Behandlung von chronischen
Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronischen Kniegelenkschmerzen (
Dauer über mindestens sechs Monate) manche ärztliche Kollegen die
Akupunktur als Kassenleistung anbieten. Ich habe den dazu erforderlichen
Vertrag mit den Krankenkassen nicht abgeschlossen, da mir die
Vertragsbedingungen nicht gefielen. Für die beiden oben genannten
Krankheitsbilder stelle ich Ihnen auf Wunsch gerne eine Überweisung zum
Kollegen aus, der Ihnen die Akupunktur als Kassenleistung anbietet. Für alle
übrigen Indikationen müssen Sie auch dort das Honorar der
Selbstzahlerleistung zahlen. Ich weiß, was ich kann und habe bisher gute
Erfolge mit den von mir durchgeführten Akupunkturbehandlungen erzielt.
RAUCHERENTWÖHNUNG
Fragen Sie ruhig nach meinem Angebot für die Akupunktur zur
Raucherentwöhnung. Die Therapie geht über eine Woche mit fünf
Behandlungssitzungen. Angelehnt an das NADA- Schema von Michael Smith,
einem amerikanischen Arzt, der Akupunktur in der Suchtentwöhnung bei
Drogenabhängigen erfolgreich einsetzte, konnte ein Behandlungskonzept
entwickelt werden, das im Vergleich zu anderen Methoden mit gutem Erfolg
die Phase der akuten Entzugssymptome in der ersten Woche nach dem
Rauchstopp erheblich erträglicher gestaltet und damit das Rückfallrisiko
deutlich verringert.
TABAKENTWÖHNUNG
„Mit dem Rauchen aufzuhören ist ganz einfach. Ich habe es schon tausendmal
versucht.“ sagte der berühmte amerikanische Schriftsteller Mark Twain und
beschrieb damit humorvoll das Hauptproblem der Nikotinabhängigkeit – den
Rückfall.
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So individuell wie die Ausprägung Ihrer Nikotinabhängigkeit und Ihres
Rauchverhaltens sind die Angebote, vom Tabak „wegzukommen“. Über die
Möglichkeit der Akupunktur zur Unterstützung bei der Überwindung der Sucht
konnten Sie bereits im vorherigen Abschnitt lesen. Zudem gibt es
Nikotinpflaster,
Homöopathika,
Medikamente,
sowie
verschiedene
Schulungsprogramme zum Erreichen von Nikotinabstinenz.
Nach Prüfung der verschiedenen Schulungsverfahren zur Tabakentwöhnung
habe ich mich im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung zum Schulungsarzt
zur „qualifizierten Tabakentwöhnung“ nach dem Curriculum (Lehrplan) der
Bundesärztekammer ausbilden lassen und kann Ihnen daher die
Tabakentwöhnung in Gruppen – oder auf Wunsch auch als Einzelschulunganbieten. Das Schulungsprogramm hilft Ihnen durch Teilnahme an insgesamt
acht Schulungseinheiten an fünf Terminen über einen Zeitraum von 5-6
Wochen bei der dauerhaften Überwindung Ihrer Nikotinabhängigkeit. Die
Schulungsmaßnahme wird in Gruppen von 6-10 Personen durchgeführt. Die
Termine liegen in den späten Nachmittags-/ frühen Abendstunden und sind
daher auch für Berufstätige gut wahrnehmbar. Wegen einer möglichen
Kostenübernahme erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer
Krankenversicherung und reichen Sie das Teilnahmezertifikat, das Sie am Ende
des Kurses nach regelmäßiger erfolgreicher Teilnahme erhalten und die
Rechnung über die Kursgebühr dort ein. Da ich zertifizierter Kursleiter für
Tabakentwöhnung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer bin, sind die
Krankenversicherungsträger grundsätzlich gemäß SGB V verpflichtet, die
Kosten für die Teilnahme an einem zertifizierten Kurs zu übernehmen. Ich biete
den Kurs als IGEL / Selbstzahlerleistung an, da die Versicherungsträger sich
bislang schwer tun, Honorarverträge mit den Kursanbietern abzuschließen. Ich
habe bereits vor zwei Jahren versucht, mit den „großen“ Krankenkassen eine
vertragliche Vereinbarung zu treffen mit dem Ziel, die Kursgebühren direkt mit
den Kassen abzurechnen- leider erfolglos. Aber selbst wenn die
Krankenversicherung Ihre Teilnahme nicht unterstützen sollte- für Sie lohnt es
sich auch so.
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
Seite 14
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„CHECK- UP“ UND TAUGLICHKEITSUNTERSUCHUNGEN
Vorsorgeuntersuchungen erhalten eine immer größere Bedeutung. Sei es, dass
die Menschen ihre Gesundheit erhalten wollen und bereits auf erste Anzeichen
möglicher Krankheiten frühestmöglich reagieren wollen, sei es, dass die
Krankenkassen auf Geheiß der Politik die Vermeidung von Krankheiten in den
Vordergrund gestellt haben, da bekanntermaßen eine behandlungsbedürftige
Krankheit alle Beteiligten, vom Betroffenen über die Krankenkasse bis zur
Gesellschaft ungleich teurer zu stehen kommt als eine vermiedene Erkrankung
oder eine erhaltene Gesundheit.
Darum gibt es ab 35 alle zwei Jahre den berühmten „Check-up“, eine
Gesundheitsuntersuchung, bei der durch Befragen zur Vorgeschichte, nach
Beschwerden, eine körperliche Untersuchung, Messung von Blutdruck und
Puls, Bestimmung des Zuckerspiegels und Cholesterinwertes im Blut und
Untersuchung des Urins auf Eiweiß- oder Zuckerausscheidung eine erste
orientierende Suche nach Hinweisen auf das Vorliegen häufiger Krankheiten
wie
Bluthochdruck,
Diabetes,
krankhaftem
Übergewicht,
Nierenfunktionsstörungen und damit auf bestehende erhöhte Risiken z.B. für
Herz- und Gefäßkrankheiten durchgeführt wird. Ergänzend wird das HautkrebsScreening beim Hausarzt oder Hautarzt angeboten, bei dem gezielt die gesamte
Körperhaut auf verdächtige Hautveränderungen im Sinne eines malignen
Melanoms, eines Basalioms oder spinozellulären Karzinoms untersucht wird.
Die Kosten werden von den meisten Kassen alle zwei Jahre ab 35 übernommen.
Zudem gibt es für Frauen ab 30 und für Männer ab 45 die dringend zu
empfehlende Krebsvorsorgeuntersuchung, die jährlich wahrgenommen werden
sollte und ergänzt wird durch die ab 55 Jahren angeratene Coloskopie
(Darmspiegelung) im Rahmen der Krebsvorsorge.
Ergänzende Untersuchungen darüber hinaus werden von der Kasse nur bei
konkretem Krankheitsverdacht bezahlt, können jedoch auch im Rahmen der
Vorsorge bereits durchaus sinnvoll sein.
©Praxis Jürgen Werner - Patienten- Info Selbstzahlerleistungen, Version 1.2 vom 14.11.10
Seite 15
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1.PSA- WERT- BESTIMMUNG
Das Prostata- spezifische Antigen (PSA) ist ein so genannter „Tumormarker“.
Die Bestimmung des Wertes im Blut 1 ist eine sinnvolle Ergänzung zur
Krebsvorsorge- Untersuchung beim Mann. Ein erhöhter Wert kann auf ein
Prostatakarzinom hinweisen. Erhöhte Werte finden sich jedoch auch bei
Rauchern, nach mechanischer Reizung der Prostata (z.B. durch Abtasten,
Reitsport, sexuelle Aktivität) und bei Vorliegen einer Entzündung der Prostata,
einer sogenannten „Prostatitis“. Daher führt ein erhöhter PSA- Wert fast
regelhaft nachfolgend zur weiteren Untersuchung/ Behandlung beim Urologen.
Es gibt zwei Testverfahren zur Bestimmung des PSA-Wertes:
- Exakte Messung der Konzentration im Blut (durchgeführt und in
Rechnung gestellt durch ein Fremdlabor)
- Die semiquantitative Bestimmung des PSA- Wertes in einem Schnelltest,
bei dem lediglich gemessen wird, ob der PSA- Wert im Normalbereich
oder darüber liegt. Dieser Test ist preiswerter und in der Praxis vorrätig.
2. „INTERVALL“- CHECK-UP
Für alle diejenigen, die nicht 2 Jahre bis zur nächsten Untersuchung warten
möchten, sondern eine jährliche Check-up- Untersuchung wünschen.




Körperliche Untersuchung
Messung von Blutdruck, Puls, Größe und Gewicht
Laboruntersuchung1 von Cholesterin und Blutzucker
Urinuntersuchung auf Eiweiß- und Zuckerausscheidung
Streifentest
mittels
Der Intervall- Check-up entspricht im Umfang der üblichen
Gesundheitsuntersuchung, kann bei Bedarf jedoch gerne um eine der unten
beschriebenen Leistungen erweitert werden.
1
Laboruntersuchungen werden durch ein externes Labor durchgeführt und von dort aus direkt mit Ihnen
abgerechnet.
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Seite 16
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3. ERGÄNZENDE APPARATIVE UNTERSUCHUNGEN
3.1 EKG
Die Ableitung des Ruhe- EKG gibt unter anderem Hinweise auf bestehende
Rhythmusstörungen, Durchblutungsstörungen am Herzen, früher abgelaufene
Herzinfarkte, Störungen der Erregungsausbreitung im Herzen, sowie einer
Verdickung der Herzwand wie sie bei Bluthochdruck oder bestimmten
Herzklappenfehlern auftreten kann.
3.2 ERGOMETRIE/ BELASTUNGS-EKG
Untersuchung zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Herz und Kreislauf
Siehe auch: Sporttauglichkeits- Check
3.3 Ultraschalluntersuchungen
3.3.1 Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane
Hierbei werden die inneren Organe wie Leber, Nieren, Milz, die Bauchhöhle,
die Blutgefäße im Bauchraum, die Bauchspeicheldrüse, die Blase und das
Zwerchfell mit dem Ultraschallgerät untersucht. Dabei lassen sich z.B. Gallenoder Nierensteine erkennen, Hinweise für krankhafte Organveränderungen/
Tumoren finden und die Bauchschlagader bezüglich Verkalkung oder
krankhafter Aufweitung (Aneurysma) beurteilen.
3.3.2 Ultraschalluntersuchung der Nieren/ Blase / Prostata
Sinnvolle Ergänzungsuntersuchung zur Krebsvorsorge beim Mann
3.3.3 Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader und der Halsschlagadern
Siehe auch: Gefäß- Check
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3.4 Brain- Check: Hirnleistungsprüfung
Standardisierte Testverfahren ( 3 Tests ) zur Überprüfung der
Hirnleistungsfähigkeit decken bereits frühe Symptome einer Demenz auf und
ermöglichen mit ihrem Ergebnis die Abgrenzung zur so genannten „gutartigen
Altersvergeßlichkeit“ („mild cognitive impairment“).
3.5 Lungen- Check:
Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Lunge und Bronchien mittels
 Spirometrie ( Lungenfunktionsprüfung )
 Bestimmung der Sauerstoffsättigung im Blut durch transkutane Messung
des Sauerstoffpartialdrucks
3.6 Gefäß- Check
Untersuchung der Schlagadern an vier wichtigen Körperregionen durch
 Doppler- Untersuchung der Beinarterien mit Bestimmung des KnöchelArm- Index ( zur Suche nach Hinweisen für eine periphere arterielle
Verschlusskrankheit, „Schaufensterkrankheit“)
 Ultraschalluntersuchung der großen Bauchschlagader (Aorta) mit
Beurteilung bestehender Verkalkungen, Gefäßauflagerungen ( Plaques)
oder einer Aufweitung ( Aneurysma)
 Ruhe- EKG zum Erkennen von Zeichen einer vorhandenen
Durchblutungsstörung im Bereich der Herzkranzgefäße
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 Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern mit Bestimmung der
Intima- Media- Dicke ( Maß für den Grad einer arteriosklerotischen
Gefäßerkrankung)
3.7 Sporttauglichkeits- Check
Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit
Wichtige Untersuchung vor Beginn einer sportlichen Beanspruchung nach
langer Trainingspause bei früher sportlich aktiven Menschen oder bei SportAnfängern ( sinnvoll für alle Sportarten, die mehr Bewegung als Schach, Kicker,
Billard, Boule und Golf erfordern; sinnvoll auch nach Wiederaufnahme
sportlicher Aktivität zur Objektivierung der erreichten Leistungsfähigkeit)
 Körperliche Untersuchung
 Ruhe- und Belastungs- EKG
 Bestimmung der anaeroben Schwelle unter Belastung durch Messung
der Laktatkonzentration im Kapillarblut ( aus dem Ohrläppchen)
Spezielle Tauglichkeitsuntersuchungen für besondere Sportarten:
3.7.1 Sporttauglichkeitsuntersuchung für den Tauchsport
Gemäß den Richtlinien des internationalen Tauchsportverbands PADI
Wie 3.7, jedoch zusätzlich
 Spirometrie
 Transkutane Messung des Sauerstoffpartialdrucks
 Ausstellen des entsprechenden Attests
Ergänzend wird eine HNO- ärztliche Untersuchung empfohlen.
3.7.2 Sporttauglichkeitsuntersuchung für den Rennsport
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(für alle kleinen und großen Schumis und diejenigen, die es werden wollen)
Wie 3.7, jedoch zusätzlich
 Laboruntersuchung2: Blutzucker, Nierenfunktion
 Ausfüllen des entsprechenden Attests
Ergänzend wird eine augenärztliche Untersuchung empfohlen.
3.8 Tauglichkeitsuntersuchung für den LKW- Führerschein
Voraussetzung zur turnusgemäßen Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW.
Ergänzend ist immer eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.





Körperliche Untersuchung
Orientierender Seh- und Hörtest
Messung von Blutdruck, Puls, Größe, Gewicht
Messung des Blutzuckers mittels Streifentest
Harnuntersuchung auf Zucker- und Eiweißausscheidung mittels
Streifentest
 Ausfüllen des Formulars, das bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden muss
Das Attest wird Ihnen mit beiliegender Rechnung in der Regel am Folgetag
der Untersuchung zugesandt.
3.9 Komplett- Check- up/ die wirklich große Gesundheitsuntersuchung
„Kassen“- Check-up




2
plus Ruhe- und Belastungs- EKG
plus Spirometrie ( Lungenfunktionstest )
plus transkutane Messung der Sauerstoffkonzentration im Blut
plus Ultraschall der Bauchorgane und der Halsschlagadern mit
Bestimmung der Intima- Media- Dicke
Die Laboruntersuchung wird direkt mit Ihnen durch ein das ausführende externe Labor abgerechnet.
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 plus Doppleruntersuchung der Beinschlagadern
 plus erweiterte Blutuntersuchung 3 mit Bestimmung der Leber- und
Nierenfunktionswerte,
Blutbildkontrolle,
Messung
der
Cholesterinparameter LDL und HDL, sowie der Triglyzeride, Kontrolle der
Schilddrüsenfunktion, Stuhluntersuchung auf verborgenes Blut
REISEMEDIZIN
1. Reisemedizinische Beratung
2. Reise- Impfungen
3. Reiseapotheke
Sie wollen mal „raus“ und etwas von der Welt sehen? Na klar, warum auch
nicht?
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung der Reise und sorgen mit dafür, dass Sie
Ihren Urlaub genießen können. Wir können das, weil wir wissen, worauf es
medizinisch bei Ihrer Reise ankommt. Und weil wir das wissen, können wir
Ihnen sagen, welche Impfungen Sie brauchen, welche Sie schon haben, welche
Sie auffrischen müssen, wann wir Ihnen welche Impfstoffe impfen müssen,
damit Sie auf der Reise geschützt sind. Wir können Ihnen auch sagen, ob und
wie Sie sich vor Thrombose schützen müssen, was Sie tun können, um im
Reiseland drohenden Krankheiten erfolgreich aus dem Weg zu gehen, wie und
wann Sie Ihre Medikamente nehmen müssen, wenn Sie durch mehrere
Zeitzonen reisen, wie Ihre Reiseapotheke für das Reiseland bestückt sein sollte
und bei welcher Temperatur Sie Ihre Medikamente aufbewahren müssen,
damit sie auch noch wirken. Wir können Ihnen sogar sagen, wie das Wetter, die
Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit zur Reisezeit an Ihrem Reiseziel – naja,
Wettervorhersage klappt nicht immer, das andere schon- und wir können
Ihnen wichtige Kontaktadressen im Reiseland nennen. Darüberhinaus können
wir Ihnen sagen wie es aktuell mit der Malaria am Reiseziel steht, was man
vorbeugend tun sollte, wie die derzeitigen WHO- Empfehlungen für die Region
3
Laboruntersuchungen werden durch ein externes Labor durchgeführt und direkt mit Ihnen abgerechnet.
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lauten. Wir können Ihnen sogar sagen, ob Sie eine Gelbfieber- Impfung
benötigen. Das ist die einzige Impfung, die wir hier nicht anbieten können, da
sie nur von so genannten Gelbfieber- Impfstellen durchgeführt werden dürfen.
Wir können Ihnen Impfstoffe und Reisemedikamente rezeptieren.
All das können wir für Sie tun. Wenn Sie wollen. Und wenn Sie uns einen kurzen
Fragebogen zur Reise ausfüllen, abgeben und uns ein wenig Zeit geben, die
reisemedizinischen Empfehlungen für Sie auszuarbeiten.
ERNÄHRUNGSMEDIZIN
1. ERNÄHRUNGSBERATUNG
Egal, ob Sie Ihr Übergewicht unter ärztlicher Kontrolle bekämpfen wollen oder
Ihre Ernährung Ihren Leistungsbedürfnissen anpassen wollen, ob Sie nach 1000
Diäten langsam an sich zweifeln oder verzweifeln, oder ob Sie sich im eigenen
Körper einfach besser fühlen wollen: wir haben Ahnung von Ernährung und
können anhand Ihrer Bedürfnisse die Möglichkeiten ausloten, die eine
Umstellung Ihnen eröffnen könnten.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen in Einzel- oder Gruppenschulungen interessante
Informationen zum ebenso wichtigen wie faszinierenden Thema „Ernährung“
an. Wir verraten Ihnen, warum Diäten funktionieren oder fehlschlagen, was
dabei für Ihre Bedürfnisse bedeutsam ist, wieso und welche Vitamine und
Spurenelemente für Ihr Wohlbefinden wichtig sind und was zu beachten ist,
damit diese auch ihre Wirkung entfalten, entlarven Diät- Mythen, machen Sie
auf verständliche Art mit der Funktionsweise Ihres Körpers vertraut und helfen
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Ihnen mit all dem, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden wiederherzustellen
und zu stabilisieren. Vereinbaren Sie einen Informationstermin und lassen sich
orientierend beraten. Vielleicht haben Sie danach ja Lust auf mehr.
SOZIALMEDIZINISCHE BERATUNG
1. PATIENTENVERFÜGUNG
Sog. Patiententestament; hier legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen
Maßnahmen Sie bei Auftreten schwerer, lebensbedrohlicher Komplikationen
an sich vornehmen lassen möchten und welche Maßnahmen bei Ihnen
ausdrücklich unterlassen werden sollen. Wir besprechen mit Ihnen die
rechtliche Situation und stehen mit rat und tat beim Ausfüllen der Verfügung
zur Seite. Wenn Sie möchten, können wir Ihnen ein Formblatt zur
Patientenverfügung, von dessen inhaltlicher Güte wir überzeugt sind, zur
Bearbeitung überlassen.
2. VORSORGEVOLLMACHT
Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres Vertrauens mit der
Vertretung Ihrer Interessen für den Fall zu beauftragen, dass Sie diese
krankheitsbedingt nicht mehr selbst wahrnehmen können. Sie ersetzt und
erspart ggf. die Einrichtung einer gerichtlich bestellten Betreuung. Wir haben
hierzu Formulare und sagen Ihnen, worauf es beim Ausfüllen ankommt.
3. BERATUNG ZUR EINRICHTUNG EINER GERICHTLICH BESTELLTEN BETREUUNG
Kosten 10 Euro, zuzüglich 1 Euro Materialkosten für Vordruck
(GOÄ- Ziffer 1, „Beratung“, 2,15-facher Steigerungssatz)
4. ÜBERPRÜFUNG VON PFLEGEGUTACHTEN/ GGF. ATTEST ZUM WIDERSPRUCH
Sie benötigen Leistungen von der Pflegeversicherung und haben einen
Pflegeantrag gestellt oder einen Antrag auf höhere Pflegeeinstufung, der
jedoch nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK) abgelehnt wurde. Sie weisen grundsätzlich beim
Begutachtungstermin darauf hin, dass Ihr Hausarzt eine Kopie des
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Pflegegutachtens erhalten soll. Ich prüfe die gutachterlich erhobenen Fakten
und erstelle bei Aussicht auf Erfolg eines Widerspruchs gegen die Entscheidung
ein ärztliches gutachterliches Attest zur Unterstützung des Widerspruchs.
5. BERATUNG ZUR ANERKENNUNG EINES GDB/ ATTEST ZUM WIDERSPRUCH
Sie haben einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beim zuständigen
Versorgungsamt beim Kreis gestellt und von dort aus wird die Anerkennung
eines GdB (Grades der Behinderung) abgelehnt oder ein Ihrer Ansicht nach zu
geringer Grad anerkannt oder ein erhofftes Merkzeichen (Gehbehinderung,
außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit..) nicht zuerkannt. Ich prüfe die
Unterlagen und erstelle bei Aussicht auf Erfolg ein gutachterliches Attest zur
ergänzenden Begründung Ihres Widerspruchs.
ATTESTE UND BESCHEINIGUNGEN
Atteste und ärztliche Bescheinigungen gehören nicht zum Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen, es sei denn, es handelt sich um ein
Kassenformular wie z.B. die Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze
für chronisch Kranke oder ein Rehabilitationsantrag oder das
Verlängerungsformular der Kasse bei Langzeit- Arbeitsunfähigkeit. Alle anderen
Bescheinigungen für Schulen, Kindergärten, Sportvereine, Versicherungen,
Kommunen, Rechtsanwälte etc. sind kostenpflichtig.
Wir schicken Ihnen Atteste oder Bescheinigungen, die wir nicht sofort
ausstellen können gegen Erstattung der Portokosten auch gerne auf dem
Postweg zu.
1. einfache Atteste/ Bescheinigungen
z.B. Formblatt- Atteste für Schule oder Arbeitgeber über Krankheit oder
Praxisbesuch kosten 5 Euro, (GOÄ- Ziffer 70, 2,15-facher Steigerungssatz)
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2. ausführliche Atteste
z.B. über die Notwendigkeit, bestimmte Arzneimittel mit sich zu führen oder
zur Vorlage bei Behörden (Befreiung von der Anschnallpflicht/ Erfordernis eines
Behindertenparkausweises) kosten 17 Euro (GOÄ-Ziffer 75, 2,2-facher
Steigerungssatz)
3. schriftliche gutachterliche Äußerung
z.B. nach Verkehrsunfällen mit Schmerzensgeldanspruch, bei krankheitsbedingter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit befristet oder dauerhaft, bei
arbeitsrechtlichen Problemen ( Mobbing am Arbeitsplatz)
kostet abhängig vom Umfang zwischen 25 und 40 Euro (GOÄ-Ziffer 80, 1,43 bis
2,3-facher Steigerungssatz)
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