___________________________________ Patientenadresse ___________________________________ Adresse Krankenkasse ____________________________________ ____________________________________ ____________________, ________ 2015 Ort, Datum Per Einschreiben oder per Fax mit Faxsendeprotokoll oder persönliche Übergabe gegen Quittierung! Betr.: Osteopathie / Kostenübernahmeantrag für Infiltrationen mit Kortison für __________________________________________________________________________ Patientenname, Anschrift, Tel. Nr., Mitgliedsnummer bei der KK (zu finden auf der Versichertenkarte) Sehr geehrte Damen und Herren 1. Ich beantrage die Kostenübernahme für „Osteopathische Therapien“, obwohl der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Westfalen Lippe (MDK-WL) den gesetzlichen Krankenkassen wiederholt gutachterlich empfohlen hat, die Kostenübernahme für diese nicht über Versichertenkarte zu erbringende Therapie abzulehnen –obwohl es sich um Satzungsleistungen der Krankenkassen handelt. 2. Ich bitte Sie zudem um Zusendung eines evidenzbasierten Wirksamkeitsnachweises für die von Ihnen auf Ihrer Homepage beworbenen Osteopathie, den es meines Wissens nicht gibt. Dennoch sind Sie bereit diese Therapiekosten zu übernehmen. 3. Ich beantrage die Übernahme der Behandlungskosten bei meiner Orthopädin / meinem Orthopäden, die mir durch die strahlenfreie Durchführung von perineuralen, epiduralen, bzw. eriperineuralen Anästhesien mit wasser- und / oder fettlöslichen Seite (nicht kristallinen) Kortisonzugaben entstehen. Ich stimme der Behandlung mit diesem Arzneimittel zu und beantrage die Kostenübernahme der Beträge, die mir auf einem Kostenvoranschlag für die Injektionsbehandlungen bekannt gegeben wurden. Diese lang etablierten schmerztherapeutischen Leistungen (s.a. Homepage der Orthopädischen Universitätsklinik Bochum: Google: Kortison Wirbelkanal Bochum) können bedauerlicher Weise nicht mehr durch Vertragsärzte zu Lasten der GKV abgerechnet werden. Jedoch können die mir empfohlenen und medizinisch notwendigen Injektionen ohne jegliche Strahlenbelastung kostengünstig ambulant durchgeführt werden. (siehe Veröffentlichung: Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 30, 26. Juli 1996 (39) A-1961, http://www.aerzteblatt.de/pdf/93/30/a196165.pdf). Mir sind auch Injektionen mit Lokalanästhetika ohne Kortison über Versichertenkarte sowie weitere Alternativen angeboten worden. Ebenso wurde ich bereits ausführlich mündlich und schriftlich aufgeklärt. Im Gegensatz zu der Kostenübernahmeablehnungsempfehlung bei der Osteopathie bestehen aus vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen der medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl aus verwaltungsrechtlicher, leistungsrechtlicher und sozialmedizinischer Sicht von GKV Seite keine Bedenken gegen die Kostenerstattung der hiermit von mir beantragten Injektionen wirbelsäulennaher Injektionen mit Kortison (s.o) im Off Label Use. Im Falle einer Begutachtung meines Kostenübernahmeantrages durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erbitte ich bereits jetzt um Zusendung des zu erstellenden Gutachtens. Mir ist bekannt, dass bereits andere „Gesetzliche Krankenkassen“, wie z.B. die AOK Nordrhein-Hamburg, AOK Baden-Württemberg, Barmer - GEK, DAK, Knappschaft, BKK vor Ort, Salus BKK, Mh plus, u.a., die Kosten für die genannten ambulanten Therapien nach schriftlicher Zusage übernommen haben. 4. Im Falle eine Ablehnung der von mir beantragten ambulanten Therapie (s. Punkt 3) der wirbelsäulennahen Injektionen mit nicht kristallinen Kortikoiden und Lokalanästhetika bitte ich um Mitteilung, ob Ihrerseits die Kosten für die von mir beantragte Therapie alternativ in einem stationären Aufenthalt übernommen werden würden. Sollten die beantragten Leistungen nicht genehmigt werden, so bitte ich dieses ausführlich zu begründen. Als Schmerzpatient bitte ich Sie um eine zügige Bescheidung meines Antrages binnen einer Woche. Außerdem bitte ich Sie zudem, mir zeitnah eine Empfangsbestätigung zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen _________________________ Unterschrift Patient Dieser Kostenübernahmeantrag wurde auf Anforderung des Patienten/der Patientin vom Berufsverband der Orthopäden und Unfallchirurgen e.V., Berlin kostenfrei als Muster zur Verfügung gestellt.