Einladung zur Einreichung von Projektansuchen für Kinderuni-Aktivitäten 2016 Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist die Veranstaltung von Kinderuniversitäten und deren begleitenden Maßnahmen, im Rahmen welcher altersgemäße und didaktisch zeitgemäß gestaltete Vorlesungs- und Workshop-Programme für Kinder und Jugendliche angeboten werden. Die Vergabe der Projekte erfolgt in einem einstufigen Verfahren durch das BMWF auf der Grundlage der Förderempfehlung durch eine Expert/inn/en-Jury. Mit dieser Fördermaßnahme werden die folgenden strategischen und operativen Ziele verfolgt: Strategische Ziele Eröffnung eines attraktiven und altersgemäßen Einstieges in die Welt der tertiären Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche Förderung des Interesses von Kindern und Jugendlichen an Bildung insgesamt Motivierung junger Menschen, später ein Studium an einer Universität, Fachhochschule, oder Privatuniversität zu beginnen Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten sozialen Schichten Stärkung der Aktivitäten tertiärer Bildungseinrichtungen im Bereich der voruniversitären Nachwuchsförderung 1/7 Operative Ziele Etablierung eines breiten Angebots an Kinderuniversitäten in Österreich Steigerung der Zahl an Kindern und Jugendlichen, die an Veranstaltungen von Kinderuniversitäten teilnehmen Ausweitung von Aktivitäten im Rahmen des Veranstaltungsprogrammes, mit welchen Kinder und Jugendliche aus benachteiligten sozialen Schichten vermehrt vor Ort angesprochen werden Ausweitung der Veranstaltungsangebote für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen Intensivierung der Zusammenarbeit mit Institutionen und Vereinen im Integrations-bereich, um Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund besser zu erreichen Ausweitung spezieller Angebote für Mädchen, um deren Interesse insbesondere an Naturwissenschaften und Technik gezielt zu fördern Einrichtung von Koordinationsstellen an tertiären Bildungseinrichtungen, die speziell für Maßnahmen im Nachwuchsförderung zuständig sind. beispielweise die Kinderuniversitäten, Mitwirkung an folgenden Abschluss Programmen Bereich wie voruniversitären Zu diesen Maßnahmen zählen Aktivitäten: von der Veranstaltung Partnerschaften Schüler/innen an mit die von Schulen, Universität, Studieren Probieren oder Sparkling Science. Prüfung der Voraussetzungen der Förderung Die Vergabe der Projekte erfolgt in einem einstufigen Verfahren durch das BMWF auf der Grundlage der Förderempfehlung durch eine Expert/inn/enjury. Die Beurteilung der Anträge durch die Teilnehmer/innen der Jury erfolgt zuerst in Form unabhängiger Einzelbewertungen. Auf der Grundlage dieser Einzelbewertungen diskutiert die Jury die Projektansuchen im Rahmen einer abschließenden gemeinsamen Jurysitzung Förderungsempfehlung an das Ministerium. 2/7 und formuliert eine Wie werden Projektergebnisse bewertet? Für die Bewertung der Projektergebnisse werden die folgenden Indikatoren herangezogen: Zahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung der Projektdimension und der spezifischen regionalen Gegebenheiten Breite des Veranstaltungsangebots unter Berücksichtigung der Projektdimension und der spezifischen regionalen Gegebenheiten (Zahl und inhaltliche Streuung der Vorlesungen und Workshops) Erfolge bei der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Schichten, von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen (Zahl der Teilnehmer/innen unter Berücksichtigung der Projektdimension und der spezifischen regionalen Gegebenheiten) Zahl der Veranstaltungen speziell für Mädchen und Anzahl der Teilnehmerinnen Zahl der Personen, Rückmeldungen die für im eine Rahmen qualitätssichernder kontinuierliche Verfahren Verbesserung des Veranstaltungsangebotes beitragen (Feedback von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrer/inne/n, Vortragenden und Betreuer/inne/n zu Inhalt und Organisation der Veranstaltungen sowie zum Anmeldeverfahren) Einbettung der Kinderuni-Aktivitäten in ein Gesamtkonzept der voruniversitären Nachwuchsförderung, im Rahmen dessen entsprechende zentrale Kontakt-, und Koordinationsstellen an den beteiligten oder kooperierenden tertiären Bildungs-einrichtungen eingerichtet werden. Auswahlkriterien Eine Beurteilung und Reihung der Projektansuchen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Wie innovativ und in welcher Umsetzungsqualität ist das vorliegende Projekt im Hinblick auf didaktische, methodische, pädagogische, inhaltliche und organisatorische Aspekte? Finden bei den Angeboten insbesondere Interaktivität und Partizipation (kein klassischer Frontalunterricht) sowie 3/7 Möglichkeiten der unmittelbaren persönlichen Kontaktaufnahme mit Professor/inn/en und Forscher/inne/n ausreichende Berücksichtigung? Wie werden Kinder Bevölkerungsschichten und Jugendliche und/oder mit aus bildungsfernen Migrationshintergrund gezielt angesprochen und erreicht? Wie wird jungen Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Beachtung von Barrierefreiheit und Zugänglichkeit) umfassende Teilhabe ermöglicht? Finden Aspekte der Gleichbehandlung Berücksichtigung in Konzeption und Umsetzung? Sind die Veranstaltungsangebote gut auf die adressierten Altersgruppen abgestimmt? Wie plausibel ist das Finanzierungskonzept? (Eine Förderung durch das BMWFW ist pro Projekt mit max. 30% am jeweiligen Gesamtbudget limitiert.) Unterstützt das Projekt die Etablierung zentraler Koordinationsstellen an den beteiligten Universitäten oder Fachhochschulen, die für Maßnahmen im Bereich der voruniversitären Nachwuchsförderung und für die Zusammenarbeit mit Schulen zuständig sind? Ist eine Qualitätssicherung und/oder Evaluierung der Ergebnisse in adäquater Form gewährleistet? Berichtspflichten des Förderungsnehmers / der Förderungsnehmerin Der/die Förderungsnehmer/in ist verpflichtet, nach dem Beginn und nach Abschluss des Projektes mittels eines Startverwendungsnachweises und eines Endverwendungsnachweises über die Erbringung der geförderten Leistungen zu berichten. Dieser hat jeweils aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu bestehen. Der Sachbericht des Startverwendungsnachweises hat zu enthalten: Endgültiges Veranstaltungsprogramm 4/7 Nachweis der Ankündigung des Kinderuniversitäts-Projektes im Internet Der Sachbericht des Endverwendungsnachweises hat zu enthalten: Beschreibung und Ergebnisse des Projektverlaufs; Übersicht über die Projektergebnisse; Exemplare (bzw. Kopien) allfälliger Broschüren und Folder Selbsteinschätzung der Zielerreichung gemäß den festgelegten Indikatoren (siehe indikativer Anhang 10.2.). Einreichmodalitäten Termine Veröffentlichung der Ausschreibung 27. Oktober 2015 1. Dezember 2015 Einreichfrist für Projektansuchen > Datum des Poststempels Benachrichtigung bis spätestens 29. Jänner 2016 Teilnahmeberechtigung und Förderumfang Universitäten, Fachhochschulen, sowie gemeinnützige Vereine und GmbHs in Kooperation mit tertiären Bildungseinrichtungen. Nachweis von entsprechenden Qualifikationen in der Abwicklung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen (Projektmanagement, didaktischmethodische und pädagogische Referenzprojekte). Die Förderzusagen des BMWFW beziehen sich ausschließlich auf Aktivitäten des Veranstaltungsprogramms 2015 der jeweiligen Kinderuniversität. 5/7 Eine Förderung durch das BMWFW ist pro Projekt mit maximal 30% am jeweiligen Gesamtbudget und einer maximalen Fördersumme von € 60.000,(inkl. USt.) limitiert. Anforderungen an Ansuchen Vollständigkeit des Ansuchens (Formular 1 + 2 + Arbeits-& Zeitplan) 1 Exemplar mit Originalunterschrift in Papierform und davon 5 Kopien, zusätzlich 1 digitale Version aller Unterlagen auf Datenträger); Geschlechtergerechte Formulierung des Ansuchens; Maximaler Umfang der Projektbeschreibung: 20.000 Zeichen inkl. Leerzeichen; Einlangen des Ansuchens innerhalb der Einreichfrist (Datum des Poststempels); Originalunterschrift der zeichnungsberechtigten Person. Das Ansuchen ist in einem verschlossenen Kuvert zu übermitteln und auf diesem Kuvert gut sichtbar der Vermerk „Ausschreibung Kinderuni“ anzubringen. Formulare & Informationen Formular 1 > Kinderuni_Ansuchen_2016.doc Formular 2 > Kinderuni_Kosten_2016.xls Ergänzende Informationen > Leitfaden zur Berichtserstellung_2016.pdf > „Sonderrichtlinien für die Förderung von Kinderuniversitäten 6/7 2012 bis 2016“ Ansuchen sind zu senden an: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu Hdn. Frau Doris Zabsky Abteilung V/4 Rosengasse 4 A-1014 Wien Um den freien und fairen Wettbewerb sowie die Gleichbehandlung aller Förderwerbenden sicherzustellen, können Auskünfte über einlangende Ansuchen sowie Anzahl und Namen von einreichenden Institutionen/Personen nicht erteilt werden. Informationen Doris Zabsky Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Rosengasse 4, A-1014 Wien Tel: 01 53120 6351 Mail: [email protected] 7/7