Mit dieser Fördermaßnahme werden die folgenden

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Einladung zur Einreichung von Projektansuchen für
Kinderuni-Aktivitäten 2016
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Veranstaltung von Kinderuniversitäten und
deren
begleitenden
Maßnahmen,
im
Rahmen
welcher
altersgemäße
und
didaktisch zeitgemäß gestaltete Vorlesungs- und Workshop-Programme für
Kinder und Jugendliche angeboten werden.
Die Vergabe der Projekte erfolgt in einem einstufigen Verfahren durch das BMWF
auf der Grundlage der Förderempfehlung durch eine Expert/inn/en-Jury.
Mit dieser Fördermaßnahme werden die folgenden strategischen und
operativen Ziele verfolgt:
Strategische Ziele

Eröffnung eines attraktiven und altersgemäßen Einstieges in die Welt der
tertiären Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Förderung des Interesses von Kindern und Jugendlichen an Bildung
insgesamt

Motivierung junger Menschen, später ein Studium an einer Universität,
Fachhochschule, oder Privatuniversität zu beginnen

Gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten
sozialen Schichten

Stärkung der Aktivitäten tertiärer Bildungseinrichtungen im Bereich der
voruniversitären Nachwuchsförderung
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Operative Ziele

Etablierung eines breiten Angebots an Kinderuniversitäten in Österreich

Steigerung der Zahl an Kindern und Jugendlichen, die an Veranstaltungen
von Kinderuniversitäten teilnehmen

Ausweitung von Aktivitäten im Rahmen des Veranstaltungsprogrammes,
mit welchen Kinder und Jugendliche aus benachteiligten sozialen Schichten
vermehrt vor Ort angesprochen werden

Ausweitung der Veranstaltungsangebote für Kinder und Jugendliche mit
besonderen Bedürfnissen

Intensivierung der Zusammenarbeit mit Institutionen und Vereinen im
Integrations-bereich,
um
Kinder
und
Jugendliche
mit
Migrationshintergrund besser zu erreichen

Ausweitung
spezieller
Angebote
für
Mädchen,
um
deren
Interesse
insbesondere an Naturwissenschaften und Technik gezielt zu fördern

Einrichtung von Koordinationsstellen an tertiären Bildungseinrichtungen,
die
speziell
für
Maßnahmen
im
Nachwuchsförderung zuständig sind.
beispielweise
die
Kinderuniversitäten,
Mitwirkung
an
folgenden
Abschluss
Programmen
Bereich
wie
voruniversitären
Zu diesen Maßnahmen zählen
Aktivitäten:
von
der
Veranstaltung
Partnerschaften
Schüler/innen
an
mit
die
von
Schulen,
Universität,
Studieren Probieren oder Sparkling Science.
Prüfung der Voraussetzungen der Förderung
Die Vergabe der Projekte erfolgt in einem einstufigen Verfahren durch das BMWF
auf der Grundlage der Förderempfehlung durch eine Expert/inn/enjury. Die
Beurteilung der Anträge durch die Teilnehmer/innen der Jury erfolgt zuerst in
Form
unabhängiger
Einzelbewertungen.
Auf
der
Grundlage
dieser
Einzelbewertungen diskutiert die Jury die Projektansuchen im Rahmen einer
abschließenden
gemeinsamen
Jurysitzung
Förderungsempfehlung an das Ministerium.
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und
formuliert
eine
Wie werden Projektergebnisse bewertet?
Für die Bewertung der Projektergebnisse werden die folgenden Indikatoren
herangezogen:

Zahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung der
Projektdimension und der spezifischen regionalen Gegebenheiten

Breite
des
Veranstaltungsangebots
unter
Berücksichtigung
der
Projektdimension und der spezifischen regionalen Gegebenheiten (Zahl und
inhaltliche Streuung der Vorlesungen und Workshops)

Erfolge bei der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen aus sozial
benachteiligten
Schichten,
von
Kindern
und
Jugendlichen
mit
Migrationshintergrund sowie von Kindern und Jugendlichen mit besonderen
Bedürfnissen
(Zahl
der
Teilnehmer/innen
unter
Berücksichtigung
der
Projektdimension und der spezifischen regionalen Gegebenheiten)

Zahl
der
Veranstaltungen
speziell
für
Mädchen
und
Anzahl
der
Teilnehmerinnen

Zahl
der
Personen,
Rückmeldungen
die
für
im
eine
Rahmen
qualitätssichernder
kontinuierliche
Verfahren
Verbesserung
des
Veranstaltungsangebotes beitragen (Feedback von Kindern, Jugendlichen,
Eltern, Lehrer/inne/n, Vortragenden und Betreuer/inne/n zu Inhalt und
Organisation der Veranstaltungen sowie zum Anmeldeverfahren)

Einbettung
der
Kinderuni-Aktivitäten
in
ein
Gesamtkonzept
der
voruniversitären Nachwuchsförderung, im Rahmen dessen entsprechende
zentrale Kontakt-, und
Koordinationsstellen an den beteiligten oder
kooperierenden tertiären Bildungs-einrichtungen eingerichtet werden.
Auswahlkriterien
Eine Beurteilung und Reihung der Projektansuchen erfolgt unter Berücksichtigung
folgender Kriterien:

Wie innovativ und in welcher Umsetzungsqualität ist das vorliegende Projekt
im Hinblick auf didaktische, methodische, pädagogische, inhaltliche und
organisatorische Aspekte?

Finden bei den Angeboten insbesondere Interaktivität und Partizipation (kein
klassischer
Frontalunterricht)
sowie
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Möglichkeiten
der
unmittelbaren
persönlichen Kontaktaufnahme mit Professor/inn/en und Forscher/inne/n
ausreichende Berücksichtigung?

Wie
werden
Kinder
Bevölkerungsschichten
und
Jugendliche
und/oder
mit
aus
bildungsfernen
Migrationshintergrund
gezielt
angesprochen und erreicht?

Wie wird jungen Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Beachtung von
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit) umfassende Teilhabe ermöglicht?

Finden Aspekte der Gleichbehandlung Berücksichtigung in Konzeption und
Umsetzung?

Sind die Veranstaltungsangebote gut auf die adressierten Altersgruppen
abgestimmt?

Wie plausibel ist das Finanzierungskonzept?
(Eine Förderung durch das BMWFW ist pro Projekt mit max. 30% am
jeweiligen Gesamtbudget limitiert.)

Unterstützt das Projekt die Etablierung zentraler Koordinationsstellen an den
beteiligten Universitäten oder Fachhochschulen, die für Maßnahmen im
Bereich
der
voruniversitären
Nachwuchsförderung
und
für
die
Zusammenarbeit mit Schulen zuständig sind?

Ist eine Qualitätssicherung und/oder Evaluierung der Ergebnisse in adäquater
Form gewährleistet?
Berichtspflichten des Förderungsnehmers / der Förderungsnehmerin
Der/die Förderungsnehmer/in ist verpflichtet, nach dem Beginn und nach
Abschluss des Projektes mittels eines Startverwendungsnachweises und eines
Endverwendungsnachweises über die Erbringung der geförderten Leistungen zu
berichten. Dieser hat jeweils aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen
Nachweis zu bestehen.
Der Sachbericht des Startverwendungsnachweises hat zu enthalten:

Endgültiges Veranstaltungsprogramm
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
Nachweis
der
Ankündigung
des
Kinderuniversitäts-Projektes
im
Internet
Der Sachbericht des Endverwendungsnachweises hat zu enthalten:

Beschreibung und Ergebnisse des Projektverlaufs;

Übersicht über die Projektergebnisse;

Exemplare (bzw. Kopien) allfälliger Broschüren und Folder

Selbsteinschätzung
der
Zielerreichung
gemäß
den
festgelegten
Indikatoren (siehe indikativer Anhang 10.2.).
Einreichmodalitäten
Termine
Veröffentlichung der Ausschreibung
27. Oktober 2015
1. Dezember 2015
Einreichfrist für Projektansuchen
> Datum des Poststempels
Benachrichtigung bis spätestens
29. Jänner 2016
Teilnahmeberechtigung und Förderumfang

Universitäten, Fachhochschulen, sowie gemeinnützige Vereine und GmbHs in
Kooperation mit tertiären Bildungseinrichtungen.

Nachweis
von
entsprechenden
Qualifikationen
in
der
Abwicklung
von
Projekten mit Kindern und Jugendlichen (Projektmanagement, didaktischmethodische und pädagogische Referenzprojekte).

Die Förderzusagen des BMWFW beziehen sich ausschließlich auf Aktivitäten
des Veranstaltungsprogramms 2015 der jeweiligen Kinderuniversität.
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
Eine Förderung durch das BMWFW ist pro Projekt mit maximal 30% am
jeweiligen Gesamtbudget und einer maximalen Fördersumme von € 60.000,(inkl. USt.) limitiert.
Anforderungen an Ansuchen

Vollständigkeit des Ansuchens (Formular 1 + 2 + Arbeits-& Zeitplan)
1 Exemplar mit Originalunterschrift in Papierform und davon 5 Kopien,
zusätzlich 1 digitale Version aller Unterlagen auf Datenträger);

Geschlechtergerechte Formulierung des Ansuchens;

Maximaler
Umfang
der
Projektbeschreibung:
20.000
Zeichen
inkl.
Leerzeichen;

Einlangen
des
Ansuchens
innerhalb
der
Einreichfrist
(Datum
des
Poststempels);

Originalunterschrift der zeichnungsberechtigten Person.

Das Ansuchen ist in einem verschlossenen Kuvert zu übermitteln und auf
diesem Kuvert gut sichtbar der Vermerk „Ausschreibung Kinderuni“
anzubringen.
Formulare & Informationen

Formular 1 > Kinderuni_Ansuchen_2016.doc

Formular 2 > Kinderuni_Kosten_2016.xls

Ergänzende Informationen
> Leitfaden zur Berichtserstellung_2016.pdf
> „Sonderrichtlinien für die Förderung von
Kinderuniversitäten
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2012 bis 2016“
Ansuchen sind zu senden an:
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
zu Hdn. Frau Doris Zabsky
Abteilung V/4
Rosengasse 4
A-1014 Wien
Um den freien und fairen Wettbewerb sowie die Gleichbehandlung aller
Förderwerbenden sicherzustellen, können Auskünfte über einlangende Ansuchen
sowie Anzahl und Namen von einreichenden Institutionen/Personen nicht erteilt
werden.
Informationen
Doris Zabsky
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Rosengasse 4, A-1014 Wien
Tel: 01 53120 6351
Mail: [email protected]
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