Ergonomie ist die Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit

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Ergonomie ist die Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit menschlicher Arbeit und setzt sich aus den
griechischen Worten ergon (Arbeit, Werk) und nomos (Gesetz, Regel) zusammen. Zentraler Ansatz
dabei ist die Verbesserung der „Schnittstelle“ zwischen Benutzer (=Mensch) und Objekt (=Maschine)
in einem sogenannten Mensch – Maschine – System. Ihr Ziel ist, dass der Mensch im Arbeitssystem
weder über- noch unterfordert wird. Weiters sollen unzumutbare Belastungen am Arbeitsplatz
vermieden werden.
Anthropometrie ist die Lehre von den Maßverhältnissen des menschlichen Körpers, die bei der
Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zu berücksichtigen sind( Anpassung des
Arbeitsplatzes an die menschlichen Körpermaße). Anthropometrische Messungen beinhalten
Körpermaße und Körperzusammensetzung. Grundbegriffe:
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Normen (Perzentile)
Körperbewegung: Flexion, Extension, Abduktion, Adduktion, Rotation, Circumdation
Körperachsen : longitudinal-, transversal-, sagittalDigitale Menschmodelle Anthropos und Ramsis
Ergonomisch relevante Erkenntnisse:
1. Vermeidung von, sowohl Über-, als auch Unterbelastungen
2. Arbeitsbelastungen: Herz – Kreislauf – Belastung durch schwere körperliche Arbeit;
statische Haltearbeit; wiederholte einseitige Bewegungsabläufe; schweres Heben und
Tragen
3. Umgebungsbelastungen: Hitze; Kälte; wechselnde Klimaeinflüsse; Lärm; Schadstoffe;
Schwingungen
4. Stressursachen: Zeitdruck, Konflikte, unklare Aufträge
5. Stressreaktionen: Spannungsgefühl, Angst, Ärger, Frustration
6. Stressfolgen langfristig: Schlaflosigkeit, psychosomatische Erkrankungen
7. Arbeitsorganisation: mehrere kürzere Pausen
8. Arbeitshaltung: normal - aufrecht stehen und normal sitzen; Abwechslung ist die beste
Körperhaltung
Mit erhöhter Belastung – Rückenbeugungen, Verdrehungen, Armhaltung über
Kopfhöhe, Knien, Hocken, Liegen
9. Auswahl des Arbeitsplatzmaßes: abhängig vom Körpermaßen des Benutzers, Größe der
Werkstücke bzw. Werkzeuge, Sehanforderungen, nötigem Krafteinsatz, feinmotorischer
Koordination und erforderlichen Bewegungsfreiheit; relativ große Verstellbereiche
notwendig zur Anpassung an große Männer und kleine Frauen; Arbeitsflächenhöhe und
Beinfreiraum wichtig
10. Arbeitsmittel und Maschinen: Arbeitshöhe der Körpergröße anpassbar; richtige Sitzhöhe;
Möglichkeiten zum Abstützen; Möglichkeit des Erkennens aller nötigen Anzeigen, Schalter,
und Bedienteile aus der normalen Position heraus; Betätigungskräfte von Bedienteilen
angemessen hoch/niedrig; keine Emissionen in schädlichem oder lästigen Ausmaß (
Schwingungen, Lärm, Schadstoffe)
11. Richtiges Heben und Tragen: Hebe- und Transporthilfen verwenden, richtiges Fassen und
Heben
12. Lärm: das Hörvermögen ist gefährdet, wenn der Beurteilungspegel 85 dB übersteigt. Zur
sinnvollen Lärmbekämpfung dient
a) Technischer Lärmschutz – Bekämpfung der Quelle, Schallabstrahlung verhindern,
Lärmausbreitung verhindern
b) Organisatorischer Lärmschutz – Trennung des Menschen von der Lärmquelle
c) Persönlicher Lärmschutz - Verwendung von Gehörschutzmitteln
13. Licht/Beleuchtung:
a) Helligkeit – 300 bis 500 Lux für Bildschirmarbeitsplätze; mindestens 300 Lux für grobe
und mittlere Maschinenarbeiten
b) Blendungsbegrenzung
c) Harmonische Helligkeitsverteilung – die Kontraste im inneren Gesichtsfeld sollen ein
Verhältnis von 1 : 3 zwischen den dunkelsten und hellsten Stellen nicht überschreiten;
zwischen dem inneren und äußeren Gesichtsfeld soll der Kontrast ein Verhältnis von 1:
10 nicht überschreiten
d) Farbwiedergabe und Lichtfarbe – künstliches Licht ermöglicht nur dann eine natürliche
Farbwiedergabe, wenn es alle Spektralfarben enthält
e) Lichtrichtung und Schattigkeit – Angaben über die Wartungsbeleuchtungsstärken für
verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten die Blendungsbegrenzung und Lichtfarben sind
in der ÖNORM EN 12464 enthalten
f) Richtige Farbgebung: verbessert das Wahrnehmen, steigert die Motivation, verringert
Fehlleistungen, hebt das Befinden, erhöht die Sicherheit, schafft Ordnung, fördert die
Orientierung und Begünstigt die Erholung
14. Klima – wird durch die Temperatur, Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung,
körperliche Aktivität und Bekleidung beeinflusst
15. Hitzearbeit
a) Technische Maßnahmen z.B Hitzeschutzschirme
b) Organisatorische Maßnahmen z.B Eingewöhnung, adäquate Pausenregelung
c) Hitzegetränke
d) Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß § 49 AschG
16. Kältearbeit
a) Technische Maßnahmen z. B. punktuelle arbeitsbezogene Heizungen, zugfreie
Lüftungssysteme
b) Organisatorische Maßnahmen z. B. Aufwärmpausen, warme Getränke
c) Personenbezogene Maßnahmen z. B. persönliche Schutzmaßnahmen oder vorgewärmte
Kleidung
17. Schwingungen – je länger die Einwirkung desto stärker die Beeinträchtigung!
a) Lokal z. B. Weißfingerkrankheit und Veränderung der Handwurzelknochen bei Belastung
des Hand – Arm – Systems durch mechanische Schwingungen
b) Systemisch z.B. Schäden am gesamten Stütz- und Bewegungsapparat bei
Ganzkörperschwingungen
18. Strahlung
a) Ionisierende – harte und weiche Röntgenstrahlung sowie kosmische Strahlung
b) Nichtionisierende - hochfrequente elektromagnetische Felder, Wärmestrahlung, Licht,
UV – Strahlung und Laser
Mögliche Maßnahmen - Beseitigen, Ersetzen oder Abschirmung der Strahlungsquelle;
organisatorische Trennung von Mensch und Strahlungsquelle; geeignete persönliche
Schutzausrüstung
19. Luftverunreinigung
a) MAK bzw. TRK – Werte müssen eingehalten werden
b) Maßnahmen zur Reduktion von Luftverunreinigungen
- Substitution z. B. ungefährliche Ersatzstoffe verwenden
- Technische Maßnahmen z. B. geschlossene Arbeitsverfahren oder Schadstoffe
absaugen
- Organisatorische Maßnahmen z. B Reduktion von Menge der gefährlichen Stoffen,
Kontaktzeit oder Anzahl der damit arbeitenden Personen
- Personenbezogene Maßnahmen
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