Indizien

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Indizien aus dem Sachverhalt, die zu Abgrenzungszwecken in die
Klausurbearbeitung einfließen - Formulierungsvorschlag
Beispiel:
1.
Abgrenzung Bote – Stellvertreter
Mit Abgrenzungsregel beginnen:
„Während der Stellvertreter eine eigene WE abgibt, überbringt der Bote
eine fremde Willenserklärung. Eine eigene WE liegt insbesondere dann vor,
wenn der Erklärende einen Verhandlungs- und Formulierungsspielraum
hat. Dies ist nach dem äußeren Auftreten des Mittlers – Bote oder
Stellvertreter – und nicht nach dessen Innenverhältnis zum Prinzipal zu
beurteilen.“
2.
Indizien für Abgrenzung sammeln und mit abzulehnender
Alternative beginnen:
„Für das Vorhandensein eines Erklärungsspielraums des Erklärenden
spricht ....
keine Vorgaben des Prinzipals („Du wirst das schon richtig
machen! Such nicht das Falsche aus.“)
„Ich will nur irgendein Auto.“
„Du bist der Fachmann.“
„Dagegen spricht für das Fehlen des für den Vertreter typischen Spielraums,
dass ...
Der Prinzipal die Farbe festlegt und den Preis bestimmt.
Der Handelnde minderjährig ist.
Der Handelnde unsicher ist und zum ersten Mal ein solches
Geschäft abschließt.
Soweit diese Indizien einschränkungslos im Sachverhalt mitgeteilt werden,
ist daraus zu schließen, dass sie das äußere Auftreten des Erklärenden
geprägt haben und damit in die Gesamtbewertung aller zur Abgrenzung
heranzuziehenden Umstände einzubeziehen sind. Bitte in ganzen Sätzen
und nicht „in Spiegelstrichen“ formulieren.
4.
Schlussbewertung:
„Weil aus der Sicht des Erklärenden die überwiegende Mehrzahl der
Indizien dafür spricht, dass ein Verhandlungs- und Entscheidungsspielraum
vom Prinzipal nicht eingeräumt wurde, handelte der Erklärende als bloßer
Bote. Die Stellvertretungsregeln sind deshalb unanwendbar.“
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