Indizien aus dem Sachverhalt, die zu Abgrenzungszwecken in die Klausurbearbeitung einfließen - Formulierungsvorschlag Beispiel: 1. Abgrenzung Bote – Stellvertreter Mit Abgrenzungsregel beginnen: „Während der Stellvertreter eine eigene WE abgibt, überbringt der Bote eine fremde Willenserklärung. Eine eigene WE liegt insbesondere dann vor, wenn der Erklärende einen Verhandlungs- und Formulierungsspielraum hat. Dies ist nach dem äußeren Auftreten des Mittlers – Bote oder Stellvertreter – und nicht nach dessen Innenverhältnis zum Prinzipal zu beurteilen.“ 2. Indizien für Abgrenzung sammeln und mit abzulehnender Alternative beginnen: „Für das Vorhandensein eines Erklärungsspielraums des Erklärenden spricht .... keine Vorgaben des Prinzipals („Du wirst das schon richtig machen! Such nicht das Falsche aus.“) „Ich will nur irgendein Auto.“ „Du bist der Fachmann.“ „Dagegen spricht für das Fehlen des für den Vertreter typischen Spielraums, dass ... Der Prinzipal die Farbe festlegt und den Preis bestimmt. Der Handelnde minderjährig ist. Der Handelnde unsicher ist und zum ersten Mal ein solches Geschäft abschließt. Soweit diese Indizien einschränkungslos im Sachverhalt mitgeteilt werden, ist daraus zu schließen, dass sie das äußere Auftreten des Erklärenden geprägt haben und damit in die Gesamtbewertung aller zur Abgrenzung heranzuziehenden Umstände einzubeziehen sind. Bitte in ganzen Sätzen und nicht „in Spiegelstrichen“ formulieren. 4. Schlussbewertung: „Weil aus der Sicht des Erklärenden die überwiegende Mehrzahl der Indizien dafür spricht, dass ein Verhandlungs- und Entscheidungsspielraum vom Prinzipal nicht eingeräumt wurde, handelte der Erklärende als bloßer Bote. Die Stellvertretungsregeln sind deshalb unanwendbar.“