Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales

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Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming
Projekte
Detailbericht
August 2015
Themenbereich: Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gütesiegel NESTOR GOLD
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Sozialpartner-Organisationen,
Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend, AMS und
ExpertInnen für
Alter(n)smanagement
Laufzeit von:
01.2008 bis
Ausgangssituation:
Aufgrund des demografischen Wandels werden in den nächsten Jahren die
Belegschaften in Unternehmen und Organsiationen älter. Die
Herausforderung liegt darin, Rahmenbedingungen zu geschaffen, die es
den älteren ArbeitnehmerInnen ermöglichen, länger und gesund im Beruf
zu bleiben. Darüber hinaus ist dabei der Generationendialog besonders
wichtig.
Das Sozialministerium hat im Rahmen der CSR-Strategie ein Gütesiegel
entwickelt, welches österreichische Unternehmen und Organisationen
auszeichnet, deren gesamte Organisationsstruktur lebensphasen- und
geschlechtergerecht gestaltet ist und in denen Potenziale und Bedürfnisse
aller MitarbeiterInnen in jedem Lebensalter berücksichtigt werden.
Datenlage:
http://www.statistik.at/
Projektziel(e):
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels soll mit dem
Gütesiegel NESTOR GOLD die Verankerung von geschlechtergerechten,
alter(n)s- lebensphasenorientierten und generationengerechten
Arbeitsbedingungen sowie betrieblicher Gesundheitsstandards für alle
Generationen bei österreichischen Unternehmen und Organisationen in
die Praxis umgesetzt werden.
Zielgruppe(n):
alle österreichischen Unternehmen und Organisationen
Inhalt:
Der Erwerb des Gütesiegels NESTOR GOLD erfolgt in einem vierstufigen
Prozess:
1. Unterzeichnung der Nestor Gold Charta: Damit bekennen sich
Unternehmen/Organisationen zu ihrem Engagement für
Alter(n)sgerechtigkeit. Gleichzeitige Aufnahme in das Nestor Gold
Netzwerk
2. Status-Workshop: Istzustand zur Alter(n)sgerechtigkeit im
Unternehmen/in der Organisation wird gemeinsam mit den Assessorinnen
erhoben und erste Ansätze für weitere Maßnahmen werden aufgezeigt;
kostenloses Angebot
3. Nestor Gold Bewegt: Festlegung von Zielen und Umsetzung von
konkreten Maßnahmen zur Alter(n)sgerechtigkeit im Unternehmen/in der
Organisation. Endabnahme eines Maßnahmenplans durch das
Sozialministerium und Verleihung der Urkunde Nestor Gold Bewegt durch
den Sozialminister.
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4. Zertifizierungsprozess: Die Erfüllung der 27 Nestor Gold Indikatoren der
4 Handlungsfelder (Individuum, Organisation, Kultur und Vitalität) wird von
den Nestor Gold Assessorinnen durch die Evaluierung von Daten und
Dokumenten sowie durch Interviews mit MitarbeiterInnen geprüft.
Anschließend nimmt der Zertifizierungsbeirat, in dem das BMWFW, die
Sozialpartner und das AMS vertreten sind, den Prüfbericht ab.
Die Verleihung des Gütesiegels durch den Sozialminister erfolgt alle zwei
Jahre und hat eine Gültigkeit für drei Jahre. Danach wird den
ausgezeichneten Unternehmen/Organisationen eine Rezertifizierung
angeboten.
Evaluierung:
Die Zertifizierung sowie die Richtlinien für den Assessierungsbericht
werden regelmäßig vom Zertifizierungsbeirat sowie den beiden
Lehrassessorinnen überprüft und soweit notwendig adaptiert
Ergebnisse:
14 Unternehmen, die im Netzwerk sind und die Charta unterschrieben
haben;
6 zertifizierte Unternehmen
9 Infoveranstaltungen und Vernetzungstreffen
Ausblick:
- Dritte Verleihung des Gütesiegels: 24. November 2014
- Verstärkte Kooperation mit der Initiative fit2work und dem AMS
- Weiterführung der Vernetzungsdialoge
- Rekrutierung neuer Unternehmen/Organisationen für Charta und
Gütesiegel
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Gütesiegel NESTOR GOLD
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gesundheit
Vereinbarkeit, Familie und Jugend
Ansprechperson(en):
Magistra Bierbaumer Silvia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Abt. V/B/3
[email protected]
Doktorin Werba Alexandra
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Abt. V/B/3
[email protected]
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Pilotprojekt: Transkulturelle Gewaltprävention und Gesundheitsförderung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Samara - Verein zur Prävention von
(sexualisierter) Gewalt
Laufzeit von:
01.07.2011 bis 31.12.2015
Ausgangssituation:
Bisher gibt es in Österreich kaum Konzepte für die praktische Arbeit an
Schulen, die Modelle zur Anti-Rassismus- und Anti-Sexismus-Arbeit
verbinden, welche der Verein als zukunftsweisend erachtet.
Datenlage:
Größe der Zielgruppe: ca. 7800 Personen
Projektziel(e):
Auf Grundlage eines transkulturellen Ansatzes sollen das gegenseitige
Verständnis und die kulturelle sowie soziale Interaktion der am Projekt
beteiligten Buben und Mädchen und deren Eltern und LehrerInnen
verbessert werden.
Ziel des Projekts ist es, spezifische Konzepte zur Gewaltprävention für
Lehrerinnen, Mädchen und Buben und deren Eltern mit
Migrationshintergrund zu erstellen und zu implementieren.
Gewaltprävention soll als ein wesentlicher Teil des Kinderschutzes allen
Mädchen und Buben unabhängig vom religiösen, kulturellen und sozialen
Hintergund gleichermaßen zugänglich sein.
Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird ein Handbuch "Transkulturelle
Gewaltprävention" für PädagogInnen und MultiplikatorInnen erstellt.
Zielgruppe(n):
6 Hauptzielgruppen des Projekts:
- Mädchen und Buben der teilnehmenden Volksschulen und insbesondere
der teilnehmenden Modellklassen
- PädagogInnen (KlassenlehrerInnen, BegleitlehrerInnen,
FörderlehrerInnen, BeratungslehrerInnen) und Schulleitungen der
beteiligten Volksschulen
- Mütter und Väter bzw. andere Hauptbezugspersonen der teilnehmenden
Kinder
- verschiedene Stakeholdergruppen wie z.B. Wiener Netzwerk gegen
sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen, Fonds Gesundes
Österreich, BMUKK, BMASK, BMWFJ, BKA-Frauen, Wiener
Gesundheitsförderung, MA 7, MA 13, MA 17, MA 57 etc.
- Eltern in Österreich
- PädagogInnen anderer Volksschulen in Österreich
Inhalt:
Spezifische Konzepte zur Gewaltprävention für LehrerInnen, Mädchen und
Buben und deren Eltern mit Migrationshintergrund.
Evaluierung:
Während des Projekts wird eine externe wissenschaftliche Evaluation
durch die „Sozialökonomische Forschungsstelle“ durchgeführt. Die
Evaluation soll die wissenschaftliche Ergebnissicherung unterstützen und
dazu beitragen, dass dieses Projekt im Hinblick auf eine Übernahme in den
Regelbetrieb der Schulen überprüfbar wird. Dadurch soll in Österreich
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mehr Expertise zu den Voraussetzungen, dass transkulturelle
Gewaltpräventionsarbeit in Schulen gelingen kann und mit welchen
Schwierigkeiten diese in der Praxis konfrontiert ist, erzielt werden.
Ergebnisse:
siehe www.transkulturell-samara.at.
Ausblick:
Geplante Fortsetzung des Pilotprojekts (Zeitraum: 01.07.2016 30.06.2019):
Nachfolgeprojekt "Gewaltprävention im transkulturellen Klassenzimmer" Implementierung von transkulturellen Konzepten zur
Gesundheitsförderung im pädagogischen Alltag, in enger Kooperation mit
der "Kirchlichen Pädagogischen Hochschule", Wien/Krems und der
"Pädagogischen Hochschule", Wien
Setting wird erweitert: 8 Volksschulen, 2 Sonderpädagogische Zentren, 2
Kindergärten
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Projekt "Transkulturelle Gewaltprävention und Gesundheitsförderung"
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Mag.a Bierbaumer Sylvia
BMASK
Abt. V/B/3
[email protected]
Mag.a Weiß Angelika
BMASK
Abt. V/B/3
[email protected]
Lehrgang zu Sensibilisierung und Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt und sex. Missbrauch im
Rahmen der Besuchsbegleitung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Wiener Netzwerk gegen sexuelle
Gewalt an Mädchen, Buben und
Jugendlichen
Laufzeit von:
30.11.2010 bis
Ausgangssituation:
Für Sensibilisierung und Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt
wurden in den Jahren 2009/10 von Expertinnen des Wiener Netzwerks
gegen sexuelle Gewalt mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit von
familiärer Gewalt betroffenen Kindern Qualitätsstandards als Empfehlung
für "begleitete Besuchskontakte" erarbeitet.
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Diese Standards sind die Grundlage für ein vom Sozialministerium
gefördertes "Ausbildungscurriculum für BesuchsbegleiterInnen" und einen
darauf basierenden Lehrgang, welcher seit November 2013 bereits zum
zweiten Mal für 18 BesuchsbegleiterInnen vom Sozialministerium
geförderter Trägerorganisationen durchgeführt wird.
Datenlage:
In ca. 1/3 der vom Sozialministerium geförderten Familien treten
Konfliktfälle mit Gewaltaspekt auf.
Projektziel(e):
Zielsetzung ist, dass die BesuchsbegleiterInnen für das Thema
"Kindeswohlgefährdungen" sensibilisiert werden und verstärkt auf
entsprechende Verhaltensweisen achten.
Ziele des Curriculums:
- erforderliche Qualifikationen der BesuchsbegleiterInnen zur Abklärung
bzw. zum Ablauf von Besuchsbegleitung
- professionelle Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen und
Gespräche mit den relevanten Familienmitgliedern während des gesamten
Verlaufs sowie die Einschätzung, ob und in welchem Rahmen betroffenen
Kindern und Jugendlichen Besuchsbegleitung zumutbar ist
- Erkennen psychischer Auffälligkeiten, von Manipulationsversuchen sowie
Verhaltensweisen und anderer Faktoren
- Vermeidung (weiterer) Kindeswohlgefährdung
Selbstschutz vor Übergriffen und Manipulationsversuchen durch
besuchsberechtigten Elternteil
- Verfassen schriftlicher Dokumentationen und Berichte
Zielgruppe(n):
- direkt: vom Sozialministerium anerkannte BesuchsbegleiterInnen der
geförderten Trägerorganisationen
- indirekt: einkommensschwache besuchsberechtigte Elternteile, welche
die vom BMASK geförderte Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen, und
deren Kinder
Inhalt:
Modul 1: Besuchsbegleitung - eigene Rolle, Verantwortung, Grenzen
Modul 2: Kindeswohlgefährdung - Erkennen und
Interventionsmöglichkeiten
Modul 3: Charakteristika der Abklärungsphase
Modul 4: Phasen der Besuchsbegleitung
Modul 5: Häusliche Gewalt
Modul 6: Sexuelle Gewalt/sexueller Kindesmissbrauch
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Modul 7: Gesprächsführung in Fällen von (sexueller) Gewalt
Modul 8: Gesprächsführung in besonderen Kontexten
Modul 9: Relevante rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen der
Besuchsbegleitung
Im Ausbildungsverlauf werden weiters regelmäßige Supervisionen
angeboten, um konkrete Fallgeschichten und persönliche Haltungen zu
reflektieren.
Evaluierung:
Berichtslegung bis Mitte Mai 2015 vereinbart
Ergebnisse:
Aufgrund der Teilnahme am Ausbildungslehrgang sind die AbsolventInnen
für das Auftreten diverser (Verdachts-)Fälle von Kindeswohlgefährdung im
Rahmen ihrer Tätigkeit als BesuchsbegleiterInnen geförderter
Trägerorganisationen sensibilisiert.
Ausblick:
Maßnahme des Sozialministeriums im Nationalen Aktionsplan zum Schutz
von Frauen vor Gewalt bis 2015,
3. Ausbildungslehrgang mit 20
BesuchsbegleiterInnen ab November 2015 geplant
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Besuchscafé-Website
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Magistra Bierbaumer Sylvia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Magistra Weiß Angelika
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Erhebung zu den Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
Organisation:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
01.2007 bis
Ausgangssituation:
Datenlage:
Jährlich neue Datensätze zu den Einkommens- und Lebensbedingungen in
Österreich von Personen in Privathaushalten;
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http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Allgemeine_Sozialpolitik/Armut/
Projektziel(e):
Daten über Einkommen und Lebensbedingungen von Personen in
Privathaushalten in allen EU-Mitgliedsstaaten zu erhalten.
Zielgruppe(n):
- BMASK
- EU
- Forschungseinrichtungen
- Interessierte Öffentlichkeit
Inhalt:
Jährlich verpflichtende Erhebung, die Aussagen über Einkommen und
Lebensbedingungen von Personen in Privathaushalten zulassen. Die
Ergebnisse sind dem jeweiligen Endbericht zu entnehmen, die Datensätze
können kostenlos bei der Bundesanstalt Statistik Österreich für weitere
Forschungstätigkeiten angefordert werden.
Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung in Österreich. Ergebnisse aus EUSILC 2011 (aktuellster Bericht)
Evaluierung:
Ergebnisse:
Jährlich neue Datensätze.
Ausblick:
Erhebung wird jährlich fortgeführt.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Erhebung zu den Einkommen und Lebensbedingungen
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Ansprechperson(en):
Magistra Riebenbauer Anna
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/4
[email protected]
Magister Steiner Hans
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/4
[email protected]
Entwicklung und Struktur der Sozialausgaben in Österreich
Organisation:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
01.2011 bis
Ausgangssituation:
Datenlage:
Jährliche verpflichtende Erhebung der Sozialschutzausgaben in Österreich
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mit Analyse der Daten im zweijährig erscheinenden Sozialbericht(aktuellste
Ausgabe Sozialbericht 2011/2011).
Projektziel(e):
Darstellung der Sozialschutzausgaben Österreichs nach Geschlecht.
Zielgruppe(n):
BMASK, EU, Forschungseinrichtungen, Interessierte Öffentlichkeit
Inhalt:
Jährlich verpflichtende Erhebung der Sozialschutzausgaben in Österreich.
Die Ergebnisse sind zweijährig dem jeweiligen Sozialbericht zu entnehmen.
Die Daten sind für jedes Erhebungsjahr auf der Website des
BMASK abrufbar.
Evaluierung:
Ergebnisse:
Jährlich neue Zahlen zu den Sozialschutzausgaben, die in der Analyse
geschlechtsspezifisch dargestellt werden.
Ausblick:
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Sozialberichte
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Ansprechperson(en):
Magister Steiner Hans
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/4
[email protected]
Magister Klopf Christian
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/4
[email protected]
50 % Arbeitsmarktförderbudget für Frauen
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
AMS Österreich
Laufzeit von:
01.2001 bis
Ausgangssituation:
Frauen sind Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt. Um die
Beschäftigungsintegration von Frauen besonders zu fördern und
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu reduzieren, werden 50 %
der Budgets der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Frauen ausgegeben und
diese damit im Vergleich zu ihrem Anteil an den Vorgemerkten
überfördert.
Datenlage:
Daten zur Arbeitsmarktlage von Frauen und Männern sind auf
www.bmask.gv.at und auf www.ams.at veröffentlicht.
Projektziel(e):
Frauen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen, die
Segregation am Arbeitsmarkt aufbrechen und die Gleichstellung forcieren.
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Damit diese Vorgabe auch tatsächlich zum Abbau von
Benachteiligungen beitragen kann, müssen konkrete Frauen fördernde
Maßnahmen formuliert und umgesetzt werden. Wichtig ist die
Höherqualifizierung von Frauen, um ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt
zu erleichtern und stabilere Erwerbskarrieren zu ermöglichen. Weiters
steigt mit zielgerichteten Aus- und Weiterbildungen die Chance ein
höheres Einkommen zu generieren.
Zielgruppe(n):
Arbeitsuchende Frauen
Inhalt:
Da 47 % der arbeitslosen Frauen, keinen über die Pflichtschule
hinausgehenden Abschluss vorweisen, liegt der Schwerpunkt der
arbeitsmarktpolitischen Interventionen auf Qualifizierungen. Die
Ausbildungsangebote orientieren sich am entsprechenden Bedarf des
Arbeitsmarktes, wobei mit speziellen Programmen auf regionale
arbeitsmarktpolitische Besonderheiten reagiert wird. Damit soll
sichergestellt werden, dass die zukünftige Arbeitskräftenachfrage
bestmöglich bedient wird.
Evaluierung:
"50% des Budgets der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Frauen"
Implementierung, Umsetzung und Wirkung des Genderbudgetziels
WIFO, IHS 2013
Ergebnisse:
Das GB-Ziel wurde zwischen 2004 und 2011 österreichweit nur in den
Jahren 2005-2007 erreicht. Steiermark und Kärnten erreichten das Ziel
über den gesamten Beobachtungszeitraum. Insgesamt ist das GB-Ziel,
sowohl was seine länderspezifische Verankerung im Planungs- und
Controllingprozess der Förderpolitik als auch die inhaltlichen
Schwerpunktsetzungen zur Gegensteuerung betrifft, eng mit dem
Stellenwert und den Strategien der Frauenförderung bzw. der
Gleichstellungspolitik verknüpft. Die Überzeugung, dass die Gleichstellung
von Frauen und Männern ein zentrales Ziel der Arbeitsmarktförderung
darstellt, wird nicht von allen AkteurInnen mitgetragen. Quantitative
Auswertungen bestätigen die ExpertInnenmeinung, dass
Frauenförderprogramme für die Erreichung des GB-Ziel von zentraler
Bedeutung sind.
Die Budgetperspektive führt zu einer Sensibilisierung für die Gleichstellung
von Frauen und Männern und unterstützt sowohl die strukturelle
Verankerung von Frauenförderung wie auch eine stärke Berücksichtigung
von Frauen bei der Planung von Fördermaßnahmen. Nachdem
Überzeugungen für die Gleichstellung nur schwer bzw. langfristig verändert
werden können, bleibt der Top down-Ansatz für ein gendergerechtes
Budget wichtig. Durch die Integration der Genderbudget- Perspektive in
das Steuerungssystem des AMS ist es gelungen, eine systematische
Reflexion aller Fördermaßnahmen hinsichtlich einer stärkeren
Einbeziehung von Frauen anzuregen und damit den strukturell geringeren
Förderkosten gegenzusteuern. Dieser Blick auf die Kosten unterstützt die
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Umsetzung des Gender Mainstreaming Ansatzes, dem sich das AMS
verpflichtet sieht, und die Gleichstellungsziele des AMS, um durch
Fördermaßnahmen den Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt
entgegenzuwirken.
Die Wirkungsanalyse "Gleichstellungswirkung von AMS-Maßnahmen AMS-Monitoring Österreich 2010/2012" zeigt, dass die
Maßnahmenteilnahme für Frauen eine positive Wirkung in den vier
untersuchten Dimensionen der Arbeitsmarktintegration
(Erwerbsaktivitätstage, Beschäftigungstage,
Jahresbeschäftigungseinkommen und Tageseinkommen) entfaltet. Weiters
schließen Frauen aufgrund des höheren Maßnahmenerfolges zu den
"teilnehmenden" Männern auf und die Maßnahmenteilnahme trägt zur
Besserstellung der Frauen am Arbeitsmarkt bei.
Ausblick:
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Budgetäre Maßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Finanzen
Ansprechperson(en):
Doktorin Hafner Sabine
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VI/B/10
[email protected]
Frauenberufszentren
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Arbeitsmarktservice
Österreich
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
01.2010 bis
Ausgangssituation:
Die Erfahrung zeigt, dass Frauen oft durch niederschwellige
Beratungsangebote und Laufbahnplanung Ausbildungsdefizite und
Chancen durch Höherqualifizierung bzw. Umschulung erkennen und den
Einstieg in passende Aus- und Weiterbildungsangebote schaffen.
Datenlage:
AMS Data ware house.
Projektziel(e):
- Frauenberufszentren sollen den Zugang zu Qualifizierungen von Arbeit
suchenden Frauen fördern und sicherstellen.
- Erarbeiten von Laufbahnplänen.
Zielgruppe(n):
- Frauen, die Interesse an Aus- und Weiterbildung haben bzw. sich am
Arbeitsmarkt umorientieren möchten; Frauen, die keinen Beruf erlernt
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haben;
- Frauen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben;
- Wiedereinsteigerinnen
Inhalt:
In Frauenberufszentren werden mit den Kundinnen Laufbahnperspektiven
entwickelt und auch die Beratungssituation für qualifizierte Frauen und für
Migrantinnen verbessert. Weiters wird die durchgehende Beratung und
Begleitung bei Qualifizierungen angeboten, um Abbrüche zu vermeiden. In
Workshops und durch Gruppenarbeit können Frauen ihre
Verhandlungskompetenz stärken. Die Kooperation mit Unternehmen soll
die Arbeitsplatzchancen erhöhen. Die Pilotierung erfolgte 2010 und 2011.
Evaluierung:
Interne Evaluierung der Pilotphase.
Ergebnisse:
45,8 % der Teilnehmerinnen sind nach 3 Monaten entweder in
Beschäftigung oder haben eine Aus- und Weiterbildung begonnen. Knapp
die Hälfte der Frauen hat max. Pflichtschulabschluss und 38 % sind
Wiedereinsteigerinnen. Mit Frauenberufszentren werden auch
Migrantinnen (18 % der Teilnehmerinnen haben ausländische
Staatsbürgerschaft) erreicht.
Ausblick:
Aufgrund des Erfolgs werden österreichweit Frauenberufszentren
aufgebaut. Im April 2013 wurde das größte Frauenberufszentrum in Wien
eröffnet.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Ansprechperson(en):
Doktorin Hafner Sabine
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VI/B/10
[email protected]
Mag.a. Stockhammer Hilde
AMS
FRA
[email protected]
FiT - Frauen in Handwerk und Technik
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Arbeitsmarktservice
Österreich
Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz,
Arbeitsmarktservice Österreich,
Laufzeit von:
01.2006 bis
Ausgangssituation:
Segregierter Arbeitsmarkt: Frauen sind großteils in sogenannten
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traditionellen Berufen beschäftigt, welche geringere Karrieremöglichkeiten
bieten und vergleichsweise schlecht bezahlt sind.
Datenlage:
Arbeitsmarkt- und Förderdaten können über das Data-warehouse des AMS
abgerufen werden.
Projektziel(e):
Teilnahme von Frauen und Mädchen an nicht traditionellen Ausbildungen
(Berufe mit geringem Frauenanteil lt. Lehrberufsliste) mit (mindestens)
Lehrabschluss.
Zielgruppe(n):
Arbeitsuchende Frauen und Mädchen
Inhalt:
Im Rahmen des frauenspezifischen Förderprogramm FiT (Frauen in
Handwerk und Technik) wird den Kundinnen ermöglicht, zertifizierte
Ausbildungen im technisch handwerklichen Bereich zu absolvieren. Frauen
werden ermutigt, Berufe zu ergreifen, die traditionell männlich dominiert
sind, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen und höhere
Einkommensmöglichkeiten bieten. Das Besondere an diesem Programm
ist, dass neben einer Lehrausbildung auch der Besuch von Fachschulen,
höheren technischen Lehranstalten oder Fachhochschulen gefördert
werden kann. Teil des Programms sind auch vorbereitende und
unterstützende Maßnahmen, wie eine Berufsorientierung,
Basisqualifizierungen in technisch-handwerklichen Bereichen, Beratung
(auch hinsichtlich der Kinderbetreuung) und Begleitung während der
Ausbildung. Mit dem Programm wird ein qualitativer Akzent im Sinne des
arbeitsmarktpolitischen Gleichstellungsziels „Segregation auf dem
Arbeitsmarkt überwinden, Einkommensunterschiede abbauen" gesetzt.
Evaluierung:
Beobachtung von Arbeitsmarkt und Förderzahlen (Arbeitslosigkeit, Zugang
in Qualifizierungen, Arbeitsaufnahmen) der Zielgruppe.
Evaluierung des Arbeitsmarkterfolgs von Frauen im Anschluss der AMS
Kurse FIT und FIA FORBA, 2014
Ergebnisse:
Im Jahr 2012 haben 1.185 Frauen eine Ausbildung mit mindestens
Lehrabschluss in nichttraditionellen Berufen absolviert und 5.039 Frauen
absolvierten ein technisch handwerkliches Orientierungsangebot bzw. eine
technische Basisqualifizierung. Im Jahr 2012 wurden 21,1 Mio. Euro
aufgewendet.
Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach absolvierter FIT
Qualifizierung ist für 70% der Absolventinnen eine Arbeitsaufnahme zu
registrieren.
Ausblick:
Das FiT-Programm wurde bis 2014 verlängert.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
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Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Finanzen
Ansprechperson(en):
Doktorin Hafner Sabine
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VI/B/10
[email protected]
Mag.a. Egger Eva
AMS
FRA
[email protected]
Wiedereinstieg unterstützen
Organisation:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Arbeitsmarktservice
Österreich
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
01.2006 bis
Ausgangssituation:
Die Ausweitung der Beschäftigung in den vergangenen Jahren ist vor allem
auf die Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung von Frauen zurückzuführen.
Einerseits ermöglicht Teilzeitarbeit aufgrund der geschlechtsspezifischen
Arbeitsteilung und unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten für
viele Frauen überhaupt erst die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Andererseits
führt diese Arbeitsmarktteilnahme zu einem geringeren
Erwerbseinkommen, schlechteren Aufstiegschancen und dem Einsatz
unter dem eigenen Qualifikationsniveau. Die schwierige Vereinbarkeit von
Beruf und Familie stellt für Frauen nach wie vor eine massive
Benachteiligung im Erwerbsleben dar.
Datenlage:
Arbeitsmarkt- und Förderdaten können über das Data-warehouse des
Arbeitsmarktservices abgerufen werden.
Projektziel(e):
Die Arbeitsmarktpolitik hat sich zum Ziel gesetzt, für Frauen mit
Kinderbetreuungsaufgaben die Berufsrückkehr zu erleichtern und die
Planung des Wiedereinstiegs durch Information, Beratung und Betreuung
zu unterstützen. Wiedereinsteigerinnen sollen das Arbeitsmarktangebot
besser nutzen können, ihre beruflichen Ziele planen, die Konsequenzen der
Entscheidung kennen und entscheiden in welchem Ausmaß sie eine
Berufstätigkeit aufnehmen können (eigene Existenzsicherung,
Auswirkungen auf die zukünftige Höhe der Pension, etc.).
Zielgruppe(n):
Personen, die nach einer familienbedingten Berufsunterbrechung in das
Erwerbsleben zurückkehren möchten.
Inhalt:
Wiedereinstiegsberatung gibt es regelmäßig und flächendeckend in allen
Bundesländern. Die Angebote werden nach außen sichtbar für Kundinnen
erkennbar kommuniziert. Das Angebot reicht von regelmäßigen
Informationsveranstaltungen (diese werden auch in Kooperation mit
Frauenberatungsstellen, Gemeinde u.a. durchgeführt) bis zu speziell
beauftragten Beraterinnen in den AMS Geschäftsstellen, welche
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Wiedereinsteigerinnen persönlich betreuen. Bei der Wahl von
Qualifizierungsangeboten wird auf die Betreuungssituation Rücksicht
genommen, weiters werden einzelne Angebote mit Kinderbetreuung
bereitgestellt
Evaluierung:
Beobachtung von arbeitsmarkt- und förderpolitischen Kennzahlen
(Arbeitslosigkeit, Zugang in Qualifizierungen, Arbeitsaufnahmen) der
Zielgruppe.
Ergebnisse:
2012 wurden 37.238 Wiedereinsteigerinnen mit Beschäftigungs-,
Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei ihrer Rückkehr auf
den Arbeitsmarkt unterstützt. Für die Unterstützung von
Wiedereinsteigerinnen wurden 2012 83,73 Mio. Euro aufgewendet.
Ausblick:
Auch 2013 wird ein Schwerpunkt auf Wiedereinsteigerinnen gelegt und es
werden budgetäre Mittel für diese Zielgruppe zur Verfügung gestellt.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Beruflicher Wiedereinstieg
Maßnahmenart(en):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Finanzen
Ansprechperson(en):
Pointner Pauline
AMS
FRA
[email protected]
Bildungsteilzeit
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
01.07.2013 bis
Ausgangssituation:
Die gesetzlichen Regelungen der Bildungskarenz boten einerseits zu wenig
Flexibilität bei der Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung,
zum anderen konnten weniger qualifizierte ArbeitnehmerInnen ihre
Bildungschancen im Rahmen der Bildungskarenz häufig nicht nutzen.
Datenlage:
Die Daten sind im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 67/2013 veröffentlicht
(Linkadresse: ris.bka.gv.at).
Projektziel(e):
Gesetzliche Verankerung des Instruments der Bildungsteilzeit.
Zielgruppe(n):
ArbeitnehmerInnen
Inhalt:
Durch die Normierung der Bildungsteilzeit in § 11a ArbeitsvertragsrechtsAnpassungsgesetz (AVRAG) wird es ArbeitnehmerInnen ermöglicht, im
Gegensatz zur Bildungskarenz Weiterbildungsmaßnahmen auch neben
einer Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis
wahrzunehmen.
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Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass das
Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Die
Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und muss neben Beginn und Dauer
der Bildungsteilzeit auch das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit
beinhalten. Die Dauer der Bildungsteilzeit darf vier Monate nicht unterund zwei Jahre nicht überschreiten. Wesentlich ist der für die Vereinbarung
der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion. Die
Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die
Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die
wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf 10 Stunden
nicht unterschreiten.
Wie bei der Bildungskarenz bestehen auch für die Bildungsteilzeit sowohl
ein Schutz der bisher erworbenen Altabfertigungsanwartschaft als auch ein
Motivkündigungsschutz.
Die Bildungsteilzeit kann innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren auch
in Teilen vereinbart werden. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die
neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit. Wurde eine Bildungskarenz
vereinbart und dabei die höchstzulässige Dauer nicht ausgeschöpft, so
besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur
Bildungsteilzeit zu wechseln. Für den Wechsel zwischen Bildungskarenz
und Bildungsteilzeit wurde ein Umrechnungsschlüssel im Verhältnis 1:2
gesetzlich festgelegt.
Evaluierung:
Ergebnisse:
Ausblick:
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Legislative Maßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Wissenschaft, schulische und berufliche Bildung
Ansprechperson(en):
Magistra Saurugger Beate
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/B/9
[email protected]
Sicherheitsschulung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Arbeitsinspektorat
Laufzeit von:
01.07.2012 bis 13.03.2013
Ausgangssituation:
Eine Mehrzahl weiblicher Mitarbeitender steht in der Landesstelle
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Burgenland einer Mehrzahl männlicher, "schwieriger" Kunden gegenüber.
In der Praxis gab es bereits vereinzelt Übergriffe solcher Kunden gegen
weibliche Mitarbeitende.
Datenlage:
Kriminalstatistiken.
Projektziel(e):
- Aufklärung über Rechte der Mitarbeitenden
- Prävention; Verhaltensschulung
- Schulung in Abwehrtechniken für den Ernstfall
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und Mitarbeitende der Landesstelle Burgenland und des
Arbeitsinspektorats.
Inhalt:
Theorieinputs und praktische Übungen/Rollenspiele zu: rechtlicher
Rahmen und Notwehr; Prävention; Deeskalationstechniken; "Drittschutz"
und Zivilcourage; Techniken; Maßnahmenplan.
Evaluierung:
Rückmeldung der TeilnehmerInnen.
Ergebnisse:
Neben rechtlichen Informationen wurde von den beiden TrainerInnen
vermittelt, wie man sich vor Übergriffen schützt und was man
unternehmen kann, wenn eine Situation zu eskalieren droht. Es wurden
Notfallpläne für die Standorte der teilnehmenden Organisationen
entwickelt, einerseits als Handlungsanleitung, andererseits für die
Situation nach einem Übergriff.
Ausblick:
Für die Standorte der teilnehmenden Organisationen wurden
Maßnahmenpläne für den Notfall entwickelt. Diese werden in jedem
Arbeitszimmer ausgehängt.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Inneres und Sicherheit
Öffentlicher Dienst
Ansprechperson(en):
Magistra Kerschitz Daniela
Bundessozialamt, Landesstelle Burgenland
B2
[email protected]
Checkliste Gender Mainstreaming
Organisation:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
11.2012 bis
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Bundessozialamt
Ausgangssituation:
Das Bundessozialamt und seine 9 Landesstellen arbeiten in
unterschiedlicher Ausprägung gleichstellungsorientiert, das ist die
Arbeitshypothese. Diese Unterschiede gilt es festzustellen und
Maßnahmen für eine gemeinsame Gleichstellungorientierung als
Qualitätsstandard zu entwickeln.
Datenlage:
Annahme der Wirkung von Strukturen und Einstellungen der handelnden
Personen nach innen auf Ebene der Führungskräfte und der
Mitarbeitenden und nach außen auf KundInnenebene.
Projektziel(e):
Eine "Checkliste Gender Mainstreaming" macht es möglich, die
Gleichstellungsorientierung jeder Organisationseinheit des
Bundessozialamts rasch und einfachmit geringem Aufwand an Personal
und Ressourcen zu beurteilen und Maßnahmen zur Verbesserung der
Gleichstellungsorientierung des Bundessozialamts aus dieser Bewertung
abzuleiten und umzusetzen.
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und Mitarbeitende aller Organisationseinheiten des
Bundessozialamts und seiner 9 Landesstellen und die KundInnen. Aktuell
ist die Landesstelle Burgenland mit dem Pilotprojekt beauftragt >
Zielgruppen sind Führungskräfte und Mitarbeitende sowie die KundInnen.
Inhalt:
Die Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming der Landesstelle Burgenland
erarbeitet mit externer Begleitung ausgewählte Themen (zuerst:
Dienstbesprechungen, dann: KundInnen). Dazu werden die
unterschiedlichen Reifegrade einer Organisation in Bezug auf das gewählte
Thema beschrieben ("Spezifikationen") und im nächsten Schritt von einer
erweiterten Mitarbeitenden-Gruppe bewertet (Assessment). Aus dieser
Bewertung werden erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung des
Leistungsangebots gefiltert, beschrieben und umgesetzt (mittels
Dienstbesprechungen, Email, Dienstanweisungen etc.).
Evaluierung:
Ergebnisse:
Im Zeitraum November 2012 bis März 2013 wurde der Bereich
Dienstbesprechungen ausgewählt, analysiert und
Verbesserungsmaßnahmen entwickelt. Ab Mai 2013 ist dasselbe Vorgehen
für den Ablauf der KundInnen-Prozesse (Beratung und interne Abläufe)
geplant.
Ausblick:
Die Ergebnisse des Pilotprojekts in der Landesstelle Burgenland werden
der Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming des Bundessozialamts zur
Verfügung gestellt, um das Verfahren bei Erfolg für das gesamte
Bundessozialamt nutzbar zu machen.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Öffentlicher Dienst
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Ansprechperson(en):
Magistra Kerschitz Daniela
Bundessozialamt, Landestelle Burgenland
B2
[email protected]
"Hast du heute schon gegendert?" – „Bewusst Gendern“ im Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Ausgangssituation:
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
07.2011 bis 07.2012
MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten haben Basiswissen im Rahmen
einer Informationsveranstaltung zum Thema Gender Mainstreaming
erhalten und sollen dieses in der Praxis bewusst anwenden.
Datenlage:
Projektziel(e):
Gleichstellungsorientierung wird zum selbstverständlichen, integrativen
Bestandteil der Arbeit.
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten.
Inhalt:
Bei zumindest einem KundInnenkontakt (persönlich oder telefonisch) pro
Arbeitstag wird bewusst eine geschlechterbezogene Sichtweise
eingenommen. MitarbeiterInnen sollen beim Gespräch mit KundInnen
bewusst, ihr Augenmerk auch darauf lenken, Stereotype zu vermeiden und
geschlechtsspezifisch konodierte Verhaltensmuster z.B. traditionelle
Rollenzuschreibungen zu hinterfragen bzw. die Geschlechterperspektive
unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von
Frauen und Männern in allen Bereichen miteinbeziehen Bei den
monatlichen Abteilungsbesprechungen wird über die gemachten
Erfahrungen berichtet und diskutiert. Bei den Arbeitssitzungen mit dem
Landesstellenleiter wird von den AbteilungsleiterInnen diesbezüglich
berichtet
Evaluierung:
Ergebnisse:
Implementierung von Gender Mainstreaming.
Ausblick:
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Ansprechperson(en):
Hofrat Hudelist Jakob
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung
[email protected]
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Kreuzer René
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1
[email protected]
Quartalsmäßige begleitete genderspezifische AbteilungsleiterInnen Jourfixe
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
01.2013 bis 12.2013
Ausgangssituation:
Die Strategie Gender Mainstreaming ist bekannt; aber keine
alltagstauglichen Beispiele für die Inhalte von Gender Mainstreaming.
Datenlage:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
zentrale EDV
Projektziel(e):
Kompetenzaufbau, vertiefende Sensibilisierung für das Thema Gender
Mainstreaming, Befähigung mit konkreten Beispielen an Diskussionen
teilnehmen zu können und das Thema weiterzutragen; Motivation für die
weitere Auseinandersetzung mit dem Thema; Sicherung und erhöhte
Verbindlichkeit von gefassten Beschlüssen, Entscheidungen und
Ergebnissen durch die Begleitung von außen. Durch die externe
Moderation wird die Wichtigkeit des Themas unterstrichen, sie entlastet
die Landesstellenleitung und gewährleistet so, dass diese sich auf die
tatsächliche Führungsaufgabe "Gender Mainstreaming" konzentrieren
kann. Einbringen genderspezifischer Kurzreferate durch die Moderation;
Anstoß von Diskussionen usw..
Zielgruppe(n):
Abteilungsleitungen und MitarbeiterInnen der Landesstelle OÖ des
Bundessozzialamtes.
Inhalt:
Diskussionen , Informationen; Protokolle und Zusammenfassungen der
einzelnen Sitzungen.
Evaluierung:
Ergebnisse:
Verbesserung des Informationsstandes, Bewusstseinsbildung, Erhöhung
der Sensibilisierung. Nutzung der Kapazitäten und der Situation des BSB als
Kompetenzzentrum und Informationsdrehscheibe, wodurch die
informierten MitarbeiterInnen zu MultiplikatorInnnen werden.
Ausblick:
MitarbeiterInnen sind zunehmend am Thema Gender Mainstreaming
interessiert, können selbst konkrete Beispiele anführen und engagieren
sich.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
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Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Öffentlicher Dienst
Sonstiges
Ansprechperson(en):
Magistra Deu Brigitte
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Landesstelle Oberösterreich
[email protected]
Inanspruchnahme der Sprechtage des Bundessozialamtes, Landesstelle Kärnten in den Bezirksstädten
durch KundInnen – Genderspezifische Erfassung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Ausgangssituation:
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
01.2012 bis 12.2014
Sprechtage für KundInnen des Bundessozialamtes, Landesstelle Kärnten
werden mehrmals jährlich von MitarbeiterInnen der Landesstelle in den
Bezirksstädten abgehalten.
Datenlage:
Projektziel(e):
Erfassung der KundInnen nach Geschlecht, Themenbereich der Vorsprache
und Altersgruppe.
Zielgruppe(n):
KundInnen der Sprechtage des Bundessozialamtes, Landesstelle Kärnten.
Inhalt:
Analyse des Ist-Zustands bei den von der Landesstelle Kärnten
abgehaltenen Sprechtagen bezüglich deren gleichberechtigter
Zugänglichkeit für bzw. Auswirkungen auf beide Geschlechter.
Anschließende Formulierung und Umsetzung von allfälligen Maßnahmen
um die Gleichstellung von Männer und Frauen zu fördern und
Benachteiligungen zu vermeiden
Evaluierung:
Ergebnisse:
Bedürfnisse von Frauen ebenso wie von Männern werden erkannt und
berücksichtigt.
Ausblick:
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Ansprechperson(en):
Hofrat Hudelist Jakob
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung
[email protected]
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Kreuzer René
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1
[email protected]
Gender Mainstreaming Intranetseite der Landesstelle Kärnten im Intranet des Bundessozialamtes
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
01.2012 bis 12.2014
Ausgangssituation:
Datenlage:
Projektziel(e):
Zeitgemäße Informationsplattform zum Thema Gender Mainstreaming.
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten.
Inhalt:
Inhaltliche Unterstützung der Führungskräfte und MitarbeiterInnen bei der
Umsetzung von Gender Mainstreaming im Arbeitsalltag; rasches und
einfaches Informationsmedium betreffend Gender-Aktivitäten der
Landesstelle Kärnten.
Evaluierung:
Zugriffsstatistik.
Ergebnisse:
Implementierung von Gender Mainstreaming.
Ausblick:
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Ansprechperson(en):
Hofrat Hudelist Jakob
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung
[email protected]
Kreuzer René
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1
[email protected]
Gendergerechte Betriebliche Gesundheitsförderung im Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten Durchführung von geschlechtersensiblen Gesundheitszirkeln
Organisation:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
09.2012 bis
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Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Ausgangssituation:
Ein übergeordnetes Organisationsziel des Bundessozialamtes ist es, die
bisherige betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) weiterzuführen und
auch weiterzuentwickeln. Beabsichtigt ist, das Gütesiegel für eine
vorbildliche betriebliche Gesundheitsförderung für alle Landesstellen zu
erlangen. Dabei liegt der Focus auf der Durchführung von
Gesundheitszirkeln und die Einbeziehung aller MitarbeiterInnen in die BGF.
Bisher wurden mögliche Geschlechtsunterschiede nicht bewusst
mitgedacht, sondern es wurde bei den MitarbeiterInnen von
geschlechtsneutralen Wesen ausgegangen.
Datenlage:
Projektziel(e):
Ab September 2012 werden in der Landesstelle Kärnten regelmäßig
Gesundheitszirkel in folgender Zusammensetzung abgehalten:
Landesstellenleitung, Personalvertretung,
Gesundheitsförderungskontaktperson, Sicherheitsvertrauensperson und
Gender-Mainstreaming-Beauftragter.
Das Ziel dieser Gesundheitszirkel ist es die Qualität und Wirkung von
Gesundheitsförderungsprojekten der Landesstelle Kärnten unter anderem
dahingehend zu verbessern, dass auch dem Geschlecht in der
betrieblichen Gesundheitsförderung die notwendige Aufmerksamkeit
gewidmet wird. Es soll der tatsächliche Präventionsbedarf festgestellt und
die geschlechterspezifischen Rahmenbedingungen für
Gesundheitsförderung in den angebotenen Maßnahmen berücksichtigt
werden. Ziel ist die Angleichung der Chancen von Frauen und Männern in
der betrieblichen Gesundheitsförderung. Gleichstellungsorientierung wird
damit zum integrativen Bestandteil der BGF.
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten.
Inhalt:
Es geht darum, Qualität und Wirkung von BGF-Projekten der Landesstelle
Kärnten zu fördern und diese um das wichtige Bewusstsein für
geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede zu erweitern. Ab
sofort sollen daher auch die unterschiedlichen Arbeits- und
Lebensbedingungen von Frauen und Männern näher betrachtet und deren
gesundheitliche Auswirkungen bewusst wahrgenommen werden. Frauen
und Männer unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Arbeits- und
Lebensbedingungen, ihrer Krankheiten und gesundheitlichen
Einschränkungen, ihres Umgangs mit gesundheitlichen Belastungen bzw.
der Inanspruchnahme von gesundheitlichen Vorsorge- und
Versorgungsleistungen. Die Berücksichtigung dieser Faktoren kommt
Frauen sowie Männern gleichermaßen zu Gute und Chancengleichheit
wird damit zum Querschnittsthema der Gesundheitsförderung
Evaluierung:
Ergebnisse:
Implementierung von Gender Mainstreaming in die BGF. Bewusstsein für
geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede wird aufgebaut.
Das Geschlecht wird in allen Phasen des BGF-Projekts berücksichtigt.
„Gendergerechte Gesundheit“ wird bei allen wichtigen Entscheidungen
Berücksichtigung finden.
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Ausblick:
Projektauswirkung:
Intern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gesundheit
Ansprechperson(en):
Hofrat Hudelist Jakob
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung
[email protected]
Kreuzer René
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1
[email protected]
Budgetberatung
Organisation:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, asb
Schuldnerberatung
GmbH
Ausgangssituation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
02.2011 bis 03.2013
In Österreich fehlt derzeit eine niederschwellige, professionelle und
unabhängige Beratungsmöglichkeit zu Fragen der Haushaltsfinanzen für
Menschen mit niedrigem Einkommen bzw. in einer sich verändernden
Einkommenssituation die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen
sind. Wesentliche Zielgruppen sind Personen und Haushalte mit niedrigem
Einkommen bzw. mit Problemen bei der Haushaltsbudgetierung und
Personen, die ihr Haushaltsbudget optimieren möchten. Dabei zielt das
Projekt vor allem auf Personen ab, die aufgrund einer
Einkommensverschlechterung, durch z.B. Arbeitslosigkeit oder
gesundheitliche Probleme oder aufgrund der Änderung von
Lebensumständen, durch z.B. Scheidung und/oder Gründung eines
eigenen Haushalts, mit einer vermutlich problematischen Veränderung
ihrer Haushaltsbudgetsituation konfrontiert sind.
Datenlage:
Projektziel(e):
Das Projekt „Budgetberatung“ kann und will einen geschlechtersensiblen
und emanzipatorischen Beitrag bezogen auf beide Aspekte leisten. Zum
einen sollen die meist für die Budgets zuständigen Frauen durch das
Angebot der Budgetberatung gestärkt werden. Zum anderen soll in der
konkreten Budgetberatung der Aspekt der Intra-Haushaltsverteilung zur
Sprache kommen und Teil des Beratungsangebots werden.
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Zielgruppe(n):
Erfahrungen aus Sozial- und Schuldenberatungen zeigen, dass die
Verwaltung vor allem kleiner Haushaltsbudgets meist in den Händen von
Frauen liegt. Sie sind es, die zu allererst gefordert sind, mit den
vorhandenen Mitteln für ein Auskommen der gesamten Familie zu sorgen.
Auch sind jene Frauen als Zielgruppe mitumfasst, deren Lebenssituation
sich grundlegend geändert hat (z.B. durch Scheidung) und unter
Umständen damit deren finanzielle Absicherung entzogen wurde und/oder
dadurch finanzielle Verpflichtungen (Bürgschaften) zu übernehmen haben.
Inhalt:
Gezielte Beratungsmaßnahmen.
Evaluierung:
Bis dato wurde keine Evaluierung durchgeführt.
Ergebnisse:
Ausblick:
Folgeprojekt wird derzeit nicht angedacht.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Budgetberatung Österreich
Maßnahmenart(en):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Vereinbarkeit, Familie und Jugend
Ansprechperson(en):
Magistra Gabriel Tamara
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
III/4
[email protected]
Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, geändert wird
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Bundeskanzleramt, Sozialpartner,
Klagsverband zur Durchsetzung der
Rechte von Diskriminierungsopfern
Laufzeit von:
01.08.2013 bis
Ausgangssituation:
In Stelleninseraten müssen derzeit nur Angaben zum
kollektivvertraglichen, gesetzlich oder durch sonstige Norm der kollektiven
Rechtsgestaltung festgelegten Mindestentgelt enthalten sein. Jene
Bereiche, für die keine lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung kommt,
werden von der Regelung derzeit nicht erfasst. Gerade in jenen Bereichen,
in denen keine Mindestentgelte existieren, ist es für BewerberInnen und
hier insbesondere für Frauen besonders schwer, an Informationen zum
branchenüblichen Entgelt zu gelangen.
Erfahrungen in der Praxis und wissenschaftliche Untersuchungen belegen,
dass viele Frauen im Falle einer sexuellen Belästigung das ihnen
widerfahrene Unrecht erst verarbeiten müssen, um sich dann zu einem
Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen zu entschließen. Die
derzeit geltende Einjahresfrist erscheint hierfür als zu gering bemessen.
Datenlage:
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Projektziel(e):
Verbesserung des Instrumentariums zur Durchsetzung des
Gleichbehandlungsgesetzes.
Zielgruppe(n):
Arbeitnehmerinnen
Inhalt:
Der Entwurf sieht eine Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des
Mindestentgeltes in Stelleninseraten inklusive Strafbestimmungen auf alle
ArbeitgeberInnen von ArbeitnehmerInnen in Wirtschaftsbranchen, in
denen kein Kollektivvertrag, Gesetz oder sonstige Norm der kollektiven
Rechtsgestaltung Mindestentgelte vorsieht.
Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung soll
von einem Jahr auf drei Jahre ausgedehnt werden.
Evaluierung:
Ergebnisse:
Ausblick:
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Legislative Maßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Ansprechperson(en):
Magistra Lukowitsch Claudia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/B/8
[email protected]
Gründung und Etablierung einer Bundesarbeitsgemeinschaft von opferorientierten Anti-GewaltProgrammen in Österreich
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz,
Bundesministerium für Bildung und
Frauen,
Laufzeit von:
22.03.2012 bis
Ausgangssituation:
Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und die
Männerberatung Wien führen seit 1999 gemeinsam das Anti-GewaltProgramm mit integriertem Unterstützungsprogramm für Opfer durch. Das
Wiener Anti-Gewalt-Programm stellt Schutz und Sicherheit der Opfer in
den Mittelpunkt und erfüllt damit internationale Standards von
Täterarbeit. Das Programm ist bisher das einzige dieser Art in Österreich, es
gibt Initiativen und Projekte, die jedoch nicht miteinander vernetzt sind.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierter Täterarbeit ist ein
Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe Täterarbeit, welche von der
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie koordiniert wird.
Seit 2012 wird diese im Nationalen Aktionsplan zum Schutz der Frauen vor
Gewalt verankerte Maßnahme vom Sozialministerium gemeinsam mit dem
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Bundesministerium für Bildung und Frauen gefördert.
Datenlage:
Von Seiten der Justiz und anderen zuweisenden Stellen gibt es kaum
Zuweisungen zu Antigewalttrainings.
Die meisten Organisationen haben mit fehlenden Ressourcen zu kämpfen.
Die Struktur der Organisationen, die Täterarbeit durchführen, ist in jedem
Bundesland anders (unterschiedliche Modelle, unterschiedliche Träger,...).
Beim Datenaustausch zwischen den Organisationen kommt es immer
wieder zu Problemen (Datenschutz, keine Kooperationen,...).
Projektziel(e):
Zielsetzung der Bundesarbeitsgemeinschaft ist die flächendeckende,
bundesweite Implementierung von opferorientierten Anti-GewaltTrainings bei Gewalt in der Familie sowie Entwicklung einheitlicher
Standards und neuer Kooperationsstrukturen in der Täterarbeit mit allen
relevanten AkteurInnen.
Zielgruppe(n):
Die Zielgruppe des Projekts sind Männer und Frauen (Fachpersonen,
MultiplikatorInnen) aus den Bereichen Soziales, Frauenberatungsstellen,
Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren, Männerberatung,
Bewährungshilfe, die mit Opfern oder Tätern familiärer Gewalt arbeiten
und Interesse am Aufbau eines opferorientierten Anti-Gewalt-Programms
haben oder bereits ein Anti-Gewalt-Programm anbieten.
Inhalt:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit in
Österreich wurde im Jahr 2012 gegründet. Das Projekt zielt darauf ab,
Standards für Anti-Gewalt-Trainings zu implementieren und langfristig
Anti-Gewalt-Programme, die den internationalen Standards in der
Täterarbeit entsprechen, flächendeckend in ganz Österreich zu
implementieren.
Evaluierung:
Erfassung von Informationen zur Täterarbeit - Mapping.
Ergebnisse:
Durch das Mapping konnten wertvolle Informationen über den Stand der
Täterarbeit bei Gewalt an Frauen in Österreich gewonnen werden.
Ausblick:
Folgende Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant:
- Weiterführung der Vernetzung der relevanten AkteurInnen
- 2 bundesweite Treffen
- Erarbeitung und Implementierung von Standards für
opferschutzorientierte Täterarbeit
- Kooperation zwischen Bewährungshilfe und Opferschutzeinrichtungen
- Teilnahme an europäischen Treffen zur Täterarbeit (WWP)
Projektauswirkung:
Extern
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Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Magistra Bierbaumer Sylvia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Magistra Weiß Angelika
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Hauptberufliche fachliche Leitung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Zentren
(Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung)
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Sozialpartner,
Begutachtungsverfahren Bund,
Parlament
Laufzeit von:
08.2012 bis
Ausgangssituation:
Nach bisheriger Rechtslage des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
(ASchG); BGBl. Nr. 450/1994, und der AMZ-VO, STZ-VO (ASchGDurchführungsverordnungen) musste die fachliche Leitung
arbeitsmedizinischer Zentren und sicherheitstechnischer Zentren (AMZ,
STZ) jedenfalls im Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit erfolgen
(arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Betreuung im
Wochenausmaß von mindestens 38h). Dadurch ist besonders Frauen die
Ausübung dieser Leitungsfunktion verwehrt, wenn ihnen
Vollzeitbeschäftigung zB. aufgrund von Betreuungspflichten nicht möglich
ist. Auch eine Leitungsausübung als Teilzeitbeschäftigte mit höherem
Stundenausmaß scheidet aufgrund dieser Rechtslage aus (§§ 75 Abs. 1 Z 1,
80 Abs. 1 Z 1 ASchG, § 1 Abs. 1 AMZ-VO bzw. STZ-VO). Die 1995 rechtlich
verankerte Vorgabe der Vollbeschäftigung hat sich in der Praxis inzwischen
als nicht zwingend erforderlich für eine qualitative Ausübung dieser
Leitungsfunktion erwiesen. Gemäß Art. 9 des ILO-Übereinkommens (Nr.
175) über die Teilzeitarbeit, 1994, sind Maßnahmen zu treffen, um den
Zugang zu Teilzeit-Arbeit zu erleichtern.
Eine Änderung der ArbeitnehmerInnenschutzregelungen in ASchG, AMZVO und STZ-VO (Gesetzes- und Verordnungsnovellen) soll daher diese
Führungsposition auch für nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitsmedizinerinnen
und Sicherheitsfachkräfte ab 2013 ermöglichen, gleichzeitig aber eine
weiterhin hauptberufliche Zentrumsleitung sicherstellen.
Datenlage:
Veröffentlicht unter: ris.bka.gv.at;
Seite 28 von 81
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm.
Projektziel(e):
Eine Änderung der ArbeitnehmerInnenschutzregelungen in ASchG, AMZVO und STZ-VO (Gesetzes- und Verordnungsnovellen) soll diese
Führungsposition auch für nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitsmedizinerinnen
und Sicherheitsfachkräfte ab 2013 ermöglichen, gleichzeitig aber eine
weiterhin hauptberufliche Zentrumsleitung sicherstellen.
Zielgruppe(n):
Arbeitsmedizinerinnen und weibliche Sicherheitsfachkräfte, die
Führungspositionen in ihrem Fachgebiet übernehmen wollen und die
hauptberufliche ärztliche bzw. sicherheitstechnische Leitung von
arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Zentren anstreben,
jedoch nicht im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung. Die bisherige
Regelung (Normalarbeitszeit der arbeitsmedizinischen bzw.
sicherheitstechnischen Präventivdienstbetreuung - zumindest 38
Wochenstunden) hat in der Praxis überwiegend Arbeitsmedizinerinnen
nachteilig betroffen, die von der beruflichen Karriere einer
Zentrumsleitungsfunktion in ihrem Fachbereich ausgeschlossen waren,
wenn sie - meist aufgrund von Betreuungspflichten - keine
Vollzeitbeschäftigung ausüben können. Im sicherheitstechnischen Bereich
sind nach wie vor weniger Frauen tätig, aber auch diesen war die
sicherheitstechnische Zentrumsleitung verwehrt, wenn die geforderte
Normalarbeitszeit nicht möglich war.
Inhalt:
Mit Gesetzesnovelle der § 75 Abs. 1 Z 1 und § 80 Abs. 1 Z 1
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG (jeweils Ersatz der Wortfolge "im
Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit" durch "hauptberuflich")
wurde die gesetzliche Grundlage für eine Ausübung der fachlichen
Zentrumsleitung im Beschäftigungsausmaß von weniger als 38
Wochenstunden geschaffen (BGBl. I Nr. 118/2012 vom 28.12.2012, in Kraft
seit 1. Jänner 2013).
Mit Änderung der ASchG-Durchführungsregelungungen zum
Mindeststundenausmaß auf Verordnungsebene (Novellen der STZ und
AMZ) wird die Ausübung der Leitungsfunktion künftig auch in
Teilzeitbeschäftigung, wenngleich hauptberuflich möglich sein. Zur
Konkretisierung des künftig mindestens erforderlichen Stundenausmaßes
("hauptberuflich") durch Novelle des § 1 Abs. 1 STZ-VO bzw. AMZ-VO hat
das BMASK/Sektion VII/A (ZAI) ím Begutachtungsentwurf BMASK461.202/0009-VII/A/3/2012 eine Leitung im Ausmaß von mindestens 20
Wochenstunden vorgeschlagen (Verordnungsermächtigung § 90 Z 2
ASchG). Die BMASK-Verordnungserlassung Novelle AMZ-VO, STZ-VO 2013
ist abzuwarten.
Evaluierung:
Ergebnisse:
ASchG-Novelle BGBl I 2012/118; Novellen der STZ-VO und AMZ-VO
(Erlassung 2013).
Ausblick:
Nach Kundmachung/Inkrafttreten der ASchG-Verordnungsnovellen STZVO, AMZ-VO 2013 durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz ist die Leitung arbeitsmedizinischer und
sicherheitstechnischer Zentren hauptberuflich auch in Teilzeit zulässig.
Projektauswirkung:
Extern
Seite 29 von 81
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Legislative Maßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Sonstiges
Ansprechperson(en):
Doktorin Novak Renate
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/A/3 (Zentral-Arbeitsinspektorat Rechtsabteilung)
[email protected]
Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe - Prävention von psychosozialen und ergonomischen
Belastungen.
Organisation:
Bundesministerium
für Arbeit, Soziales
und
Konsumentenschut
z
Ausgangssituation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
08.2011 bis 04.2013
107.455 (59,3%) Frauen und 73.509 (40,6%) Männer waren 2010 im
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie beschäftigt (Quelle: HVSVT). Die
Arbeit in dieser Branche stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen
und führt häufig zu gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen
(überdurchschnittliche Krankenstandsdauer bei geringerer Erkrankungshäufigkeit
im Vergleich der Wirtschaftsklassen).
Karrieremöglichkeiten sind eingeschränkt, die durchschnittliche
Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb beträgt nur 5,5 Jahre. Jeder 3. Unfall im
Hotel- und Gastgewerbe ereignet sich durch Stürzen und Fallen (ca. 37,5% aller
Unfälle von Frauen bzw. 22,5% aller Unfälle von Männern). Die
Arbeitsbedingungen in ausgewählten Arbeitsbereichen des Hotel- und
Gastgewerbes wurden durch die zweistufige Beratungs- und Kontrollkampagne
der Arbeitsinspektion 2011/2012 und externe Kooperationen (Gew. vida, AK,
AUVA, WK u.a.) durch Information der ArbeitgeberInnen zur besseren
Umsetzung und durch Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen bearbeitet und mit
Mitteln der der Arbeitsinspektion überprüft und Verbesserungspotenziale
erhoben. Dabei wurden oft vernachlässigte Risiken einbezogen, wie z.B.
Ergonomie, psychische Belastungen wie Zeitdruck, Konfliktsituationen, Gewalt,
Planbarkeit von Arbeits- und Freizeit,…. Bisher vernachlässigte Risken betreffen
Männer und Frauen unterschiedlich.
Datenlage:
Siehe oben, http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm
Projektziel(e):
Ziel dieser zweijährigen Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion war, durch eine
vereinheitlichte Beratungs- und Kontrollinitiative in dieser Branche eine
Optimierung der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen
und der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu bewirken um dadurch
langfristig eine Reduktion dieser arbeitsbedingten Fehlbelastungen und
Beschwerden zu erreichen.
Seite 30 von 81
Zielgruppe(n):
Der Frauenanteil im Hotel-, Gastgewerbe liegt bei 60 bis 70%. In den von der
Schwerpunktaktion erfassten Arbeitsbereichen Küche, Service (Kellnerinnen),
Hotel-Rezeption und Zimmerservice sind (außer in Küchen der gehobenen
Gastronomie) überwiegend Frauen beschäftigt, deren belastende
Arbeitsbedingungen bisher oft vernachlässigt wurden, vor allem unergonomische
Arbeitsvorgänge und psychische Belastungen.
Inhalt:
Phase 1 (August 2011 bis Jänner 2012): Umfassende Arbeitsschutz-Besichtigung
in den Bereichen Küche, Service, Housekeeping und Rezeption zur Umsetzung
der Evaluierung von Gefahren und Belastungen bei der Arbeit (v.a. Ergonomie,
psychische Belastungen); Unterweisung und Information
(Instrumenten/Vorgehensweisen); Maßnahmenumsetzung.
Fehlbelastungen durch stehende Tätigkeit bzw. Arbeit unter Zwangshaltungen,
dauernder Parteienverkehr/Kundenkontakt, einseitige körperliche Belastung,
schwere körperliche Anstrengung/Heben, unregelmäßige und überlange
Arbeitszeiten, standen dabei im Mittelpunkt. Einige Belastungen treffen
überwiegend Frauen, wie sexuelle Belästigung im Service oder "Zwangslächeln".
Die Einbeziehung aller Beschäftigtengruppen (Ältere/Jüngere, Personen mit
unterschiedlichstem Migrationshintergrund, Teilzeitbeschäftigte,
Leiharbeiter/innen u.a. - jeweils mit Fokus Frauen) war zusätzlicher
Beratungsaspekt, ebenso die Bestellung von Frauen als
Sicherheitsvertrauenspersonen in den Betrieben (trotz weiblich dominierter
Branche, waren in den besichtigten Betrieben die bestellten
Sicherheitsvertrauenspersonen ca. 64 % männlich).
Phase 2 (Februar 2012 - November 2012): In kleineren Gastgewerbebetrieben
mit Schwerpunkt auf Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der psychischen
Gesundheit am Arbeitsplatz. Erfahrungen mit den Betrieben, die bereits in Phase
1 besichtigt wurden, und neuen Betrieben (Zufallsstichprobe),
Auseinandersetzung mit vorgefundenen betrieblichen Maßnahmen zur
Reduktion von arbeitsbedingten psychischen Belastungen; Entwicklung eines
Fragebogens, um standardisiertes Vorgehen bei den Besichtigungen zu
ermöglichen, und von Informationsmaterialien, beides unter Einbeziehung
genderrelevanter Fragen.
Der Fokus lag auf Maßnahmen zur Vermeidung häufiger Veränderungen der
Arbeitsorganisation / Arbeitsabläufe, dem Umgang mit großer Arbeitsmenge und
Zeitdruck, sowie Nacht- / Schicht- / Wechsel- und Teildiensten. Auch der Umgang
mit schwierigen Situationen war ein Thema, hierbei ging es um organisatorische
Maßnahmen zur Vermeidung interner Konflikte durch unklare Arbeitsabläufe,
Umgang mit schwierigen/gefährlichen Situationen mit Gästen, sexueller
Belästigung und Alleinarbeit.
Die Schwerpunktaktion wurde eingebunden in die nationale Beratungs- und
Kontrollinitiative zur Verbesserung der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
und Belastungen (insbesondere arbeitsbedingter psychischer Belastungen) und
der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen und in die österreichische
Arbeitsschutzstrategie 2007-2012, wodurch zusätzliche MultiplikatorInneneffekte
entstehen sollten. Mit der 2. Phase des Schwerpunkts erfolgte die Umsetzung der
EU-Kampagne 2012 zur Evaluierung psychosozialer Risiken.
Evaluierung:
Arbeitsinspektionsinterne Auswertung der Schwerpunktation.
Seite 31 von 81
Ergebnisse:
In Phase 1 wurden 197 Gastronomiebetriebe österreichweit besucht: 112 Hotels
(57%) und 85 Gaststätten (43%). 26% der Gaststätten und 19% der Hotels
beschäftigten zum Besichtigungszeitpunkt weniger als 30 MitarbeiterInnen.
Frauenanteil 53 % (Männer 40 %), 3 % weibliche Lehrlinge (4 % männliche
Lehrlinge) - überwiegend 21 bis 39 Jahre (mehr als 50 %). 82 % Betriebe hatten
Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt, davon 64 % männliche SVP und nur 36 %
weibliche SVP (frauendominierte Branche, oft Familienangehörige und
Führungskräfte als SVP).
In Phase 2 erfolgte die Überprüfung von 187 Gastgewerbebetrieben; Bisher
ausgewertet 166 Besichtigungen, hierbei wurden 310 Beschäftigte gezielt befragt
(172 w, 138 m), Verbesserungen gegenüber Phase 1 wurden beobachtet bzw.
unterbliebene Maßnahmen eingefordert (159 Beratungen, 129 Aufforderungen
zur Herstellung des gesetzlichen Zustands, 3 Strafanzeigen).
Durch die Themensetzung der überprüften Arbeitsschutzbereiche konnte der
Schwerpunkt auf besonders häufig Frauen belastende Arbeitsbedingungen
gelenkt werden. Längerfristig sind so Verbesserungen zu erwarten vor allem bei
Evaluierung (§ 4 ASchG) und Prävention gegen psychische Belastungen am
Arbeitsplatz wie Zeit- und Termindruck, mangelnde Arbeitsorganisation,
Teildienste/fehlende Planbarkeit der Arbeitszeit, "Zwangslächeln", Umgang mit
schwierigen Kunden, Gewaltvorfälle, sexuelle Belästigung, Konfliktsituationen,
Nachtarbeit, widersprüchliche Erwartungen an die Beschäftigten. Weiteres
wurden spezifische Gefahren und Belastungen besonders für Frauen im Küchenund Servicebereich erfasst, die in der Praxis bisher oft vernachlässigt wurden: z.B.
Transport schwerer oder sperriger Lasten über Stiegen oder Verkehrsflächen,
Bereitstellung von Hilfsmitteln für den Transport, geeignete Arbeitsschuhe wegen
Ausrutschen/Stolpergefahren, Hitze/Raumklima, häufiges Bücken/Ergonomie.
Die bisher in den Unternehmen kaum berücksichtigten psychischen Belastungen
wurden generell als wesentlicher Teil des ArbeitnehmerInnenschutzes
thematisiert und die Evaluierung psychischer Belastungen auch durch
Kooperationen mit anderen Einrichtungen zum "Thema" in dieser Branche
(KMU). Damit zusammenhängend sind Verbesserungspotenziale der
Arbeitsorganisation und Arbeitszeitplanung sowie die Notwendigkeit von
Konfliktregelungen stärker ins Blickfeld gerückt. Die gängige Bestellung von
Männern zu Sicherheitsvertrauenspersonen wurde hinterfragt und künftig auch
die Bestellung von Frauen nahegelegt.
Begleitmaßnahmen wie BR-, SVP- und Führungskräfte-Schulungen (OÖ
gemeinsam mit AKOÖ und WKOÖ), GAST (Messe Salzburg); Kooperation mit AK,
Fachgewerkschaft vida, AUVA.
Best Practices zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden gesammelt
(Kriterien unter Einbeziehung von Gender/Diversity) und Informationsmaterialien
vor allem auch zur Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen erstellt
(u.a. Folder, Merkblätter, Fragebogen zur Prävention psychosozialer Belastungen)
- siehe u.a. Website der Arbeitsinspektion:
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/gesundheit_im_betrieb_020.
htm%20
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Einbindung in nationale Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 sowie im zweiten
Halbjahr 2012 in die Umsetzung der Europäischen SLIC-Kampagne zur
„Evaluierung psychischer Belastungen“ (auch in Betrieben, die der Kontrolle des
Verkehrs-Arbeitsinspektorats/Kompetenzzentrum Verkehr unterliegen).
Ausblick:
Verbesserte Arbeitsbedingungen besonders für Arbeitnehmerinnen im Hotelund Gastgewerbe (Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nach
Beratungs- und Kontrollschwerpunkt der Arbeitsinspektion.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführu
ng:
Extern
Projektlink:
Website der Arbeitsinspektion: Informationsmaterial, Ergebnisse
Maßnahmenart(en
):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Sonstiges
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gesundheit
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en
):
Magistra Steurer Julia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/A/4 (ZAI)
[email protected]
Doktorin Huber Elsbeth
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/A/4 (ZAI)
[email protected]
Gleichstellung von Frauen und Männern mit Behinderung in den Angeboten des BMASK/BSB zur
beruflichen Integration
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: geplantes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Bundessozialamt
Laufzeit von:
01.03.2014 bis
Ausgangssituation:
Der Anteil der Frauen mit Behinderung bei den Förderangeboten des
BMASK/BSB ist jahrelang konstant (ca. 40%). Dieser soll erhöht werden.
Datenlage:
Nicht ausreichend, um die beschriebenen Ausgangssituation hinreichend
erklären zu können.
Projektziel(e):
Optimierung der Förderinstrumente durch Verbesserung der
Rahmenbedingungen um Implementierung einer
Gleichstellungsperspektive
Zielgruppe(n):
Frauen und Männer mit Behinderung
Inhalt:
Studie und eigene Recherchen
Evaluierung:
.......... der Förderpalette im Hinblick ihrer Wirkungen auf Frauen und
Männer mit Behinderung durch Studie
Seite 33 von 81
Ergebnisse:
Empfehlungen zur Optimierung des Förderangebotes, das in einen
gleichstellungspolitischen Rahmen gestellt werden soll
Ausblick:
.............. ein diskriminierungsärmerer Zugang aller Beteiligten fördert eine
inklusive Arbeitswelt..........
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Ansprechperson(en):
Mag. Rebhandl Ulrike
BMASK
Abt. IV/6
[email protected]
Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Reinigungswesen - JAP Reinigung 2010/2011
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Arbeitsinspektorate
Laufzeit von:
07.01.2009 bis 31.12.2011
Ausgangssituation:
Datenlage:
Projektziel(e):
- Qualitative Sensibilisierung für GD-Aspekte/Reinigung in den
ausgewählten Arbeitsschutzthemen (in Arbeitsinspektion und
Reinigungsunternehmen, bei AuftraggeberInnen, AS-FunktionsträgerInnen,
ArbeitnehmerInnen)
- Verbesserung der Datenlage und der Informationen M/F/Gender zu
Unfallursachen (Top 10 M/F, erweitert abhängig von Ergebnissen),
arbeitsbedingten Erkrankungen, BK und Gender/Diversityfragen in den
ausgewählten Arbeitsschutzthemen
- AS-Informationsmaterialien mit integrierten GD-Aspekten zu
Arbeitsschutz Reinigung (Zielgruppe: AS-FunktionsträgerInnen,
Unternehmen, ArbeitnehmerInnen, AI)
- Erhöhung der Zahl weiblicher Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)
- Verbesserung des ArbeitnehmerInnenschutzes v.a. für Frauen/Reinigung
- themenspezifische Vertiefung der Genderkompetenz der
ArbeitsinspektorInnen (M, F) und KooperationspartnerInnen
(MultiplikatorInnen)
Zielgruppe(n):
Arbeitnehmer/innen, Arbeitgeber/innen und Auftraggeber/innen im
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Reinigungsgewerbe, Betriebsrat, Sicherheitsvertrauenspersonen,
Multiplikator/innen im ArbeitnehmerInnenschutz (Innung,
Fachgewerkschaft vida u.a.)
Kooperationspartner/innen (v.a. AUVA; Arbeitsschutzstrategie 2007-2012
Arbeitsgruppe 3)
Inhalt:
Der JAP setzte einen qualitativen Beratungs- und Informationsschwerpunkt
zu ausgewählten Arbeitsschutzfragen der Reinigung in Zusammenarbeit
mit den relevanten betrieblichen Akteur/innen. Weibliche Beschäftigte in
auswärtigen Arbeitsstellen (Reinigungsobjekte) standen im Mittelpunkt,
zusätzliche MultiplikatorInnenwirkung wurde durch Einbeziehung der
Auftraggeber/innen und (soweit möglich) des betrieblichen
Beschaffungswesens erreicht. Die Betriebe sollten auf diese Weise für den
ArbeitnehmerInnenschutz stärker sensibilisiert werden. Gender- und
Diversityaspekte des ArbeitnehmerInnenschutzes im Reinigungsgewerbe
(80% Frauenanteil, häufig Migrationshintergrund) wurden im JAP
Reinigung der Arbeitsinspektion systematisch einbezogen (GMDMerkblatt, Fragenkatalog, GMD-Ziele).
JAP-Themenbereiche im ArbeitnehmerInnenschutz:
- •Berücksichtigung des Geschlechts der Arbeitnehmer/innen in der
Gefährdungsbeurteilung
- •Tätigkeit von Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräften auf
auswärtigen Arbeitsstellen
- •Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen (organisatorische
Zuordnung und Repräsentanz von Frauen und Männern)
- •Koordination zwischen Auftraggeber/innen und Auftragnehmer/innen
- •Vollständigkeit der Gefahrenermittlung
- •Persönliche Schutzausrüstung
- •Beteiligung von Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräften bei
der Konzipierung und Durchführung der Unterweisung
Entsprechend der Schwerpunktsetzung der österreichischen
Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 mit Fokus auf:
- •Hautschutz
- •Manuelle Handhabung von Lasten
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- •Ergonomie
- •Berücksichtigung von psychischen (Fehl) Belastungen
- •Gender/Diversity
Evaluierung:
Ergebnisse:
ExpertInnen-Schulung Arbeitsinspektorate - 26.01.2010 (Wien) mit
Kooperationspartner/innen (AUVA; Fachgewerkschaft vida, Expert/innen
Ergonomie u.a.), Merkblätter zu den wichtigsten Arbeitsschutzthemen des
Reinigungswesens und GMD-Aspekten, Durchführung der Beratungs- und
Kontrollaktion in den Betrieben 2010/2011; in Arbeit: 2012 Leitfaden
Reinigung mit Ergebnissen des JAP, Checklisten.
Externe Kooperationen wurden erweitert, zB. AUVA, ÖGB/VIDA
(persönliche Dienstleistungen), Innung, Ausbildungseinrichtungen mit
entsprechender Breitenwirkung und der Möglichkeit, die Reinigungskräfte
selbst direkter zu erreichen als es bisher für die Arbeitsinspektion möglich
war. Genderziele wurden nach bisher vorliegenden Ergebnissen erreicht.
Ausblick:
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Reinigungswesen - JAP Reinigung
2010/2011
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Ansprechperson(en):
Dr.in NOVAK Renate
BMASK
VII/A/3
[email protected]
Dipl.-Ing. PILLER Ernst
BMASK
VII/A/2
[email protected]
Fortbildungsakademie zur Prävention von allen Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Europäisches Netzwerk WAVE, Verein
Autonome österreichische
Frauenhäuser (AÖF) und Wiener
Laufzeit von:
09.09.2014 bis 31.12.2015
Seite 36 von 81
Interventionsstelle gegen Gewalt in
der Familie (IST)
Ausgangssituation:
Mit der Errichtung der Fortbildungsakademie zur Prävention von allen
Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt sollen alle relevanten
Berufsgruppen erreicht werden, die beruflich mit Gewalt an Frauen
konfrontiert werden. Basierend auf der
Europaratskonvention Gewalt gegen Frauen sollen alle Formen der Gewalt
an Frauen thematisiert werden. Am 1. August 2014 ist das
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. "IstanbulKonvention" in Kraft getreten. Die Konvention gilt ab Inkrafttreten als das
derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie
schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche
Gewalt. Der Begriff "Gewalt" wird darin weit gefasst und als eine
Menschenrechtsverletzung sowie eine Form der Diskriminierung der Frau
definiert, die alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt impliziert,
die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden
oder Leiden bei Frauen führen. Einen speziellen Fokus legt die Konvention
auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder ein.
Datenlage:
Laut Studie der Grundrechteabteilung FRA erlebten 20 Prozent der Frauen
in Österreich seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle
Gewalt, 15 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr Stalking
erlebt, 35 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form
der sexuellen Belästigung erlebt.
Projektziel(e):
Durch die Abhaltung von mehreren Schulungen, Seminaren und
Workshops für diverse Berufsgruppen soll ein größtmögliches Verständnis
für die Situation von gewaltbetroffenen Frauen erzielt werden. Durch eine
professionelle Wissensvermittlung, einen interdisziplinären
Erfahrungsaustausch sollen die Hintegründe, die Ursachen und Folgen der
Gewalt, die Gründe über das (Verbleiben)müssen in Gewaltbeziehungen
über Victim Blaming, über Täterstrategien und Auswege aus der Gewalt
erörtert werden. Ein zentrales Ziel ist dabei die Armutsbekämpfung,
Existenzsicherung und Arbeitsplatzsicherung von gewaltbetroffenen
Frauen.
Zielgruppe(n):
Berufsgruppen wie Polizei, Justiz, Fraueneinrichtungen, Einrichtungen im
Gesundheitsbereich, Einrichtungen im Sozialbereich, Bewährungshilfe,
Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, AMS, BetriebsrätInnen und
Personalabteilungen/PersonalvertreterInnen
Inhalt:
Projektinhalt ist die Implementierung der mit 1. August 2014 in Kraft
getretenen Konvention des Europarates zur Verhinderung und
Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, insbesondere in
den Bereichen Prävention, Integration des Themas in die Lehrpläne
relevanter Berufsgruppen und Durchführung von Schulungen für
MitarbeiterInnen in Fraueneinrichtungen, in Einrichtungen im
Gesundheitsbereich, in der Bewährungshilfe, in
Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, in AMS, bei BetriebsrätInnen und
VertreterInnen in Unternehmen und Personalabteilungen etc.
Maßnahmen:
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- Entwicklung von Seminarinhalten, zugeschnitten auf die individuellen
und konkreten Bedürfnisse von relevanten Berufsgruppen
- Schulung von TrainerInnen
- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Trainingsseminaren,
Workshops, Schlungen mit verschiedenen Schwerpunkten (Gewalt an
Frauen im Berufs- und Arbeitsleben, im Gesundheitsbereich, im
europäischen Kontext, Frauen in hochgefährdeten Situationen)
Dauer der Seminare: 1 bis 2 Tage in Wien und österreichweit
Evaluierung:
Endbericht bis 15. März 2016
Ergebnisse:
Ausblick:
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Frauen und Gleichstellung
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Mag.a Weiß Angelika
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
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Themenbereich: Finanzen
50 % Arbeitsmarktförderbudget für Frauen
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
AMS Österreich
Laufzeit von:
01.2001 bis
Ausgangssituation:
Frauen sind Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt. Um die
Beschäftigungsintegration von Frauen besonders zu fördern und
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu reduzieren, werden 50 %
der Budgets der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Frauen ausgegeben und
diese damit im Vergleich zu ihrem Anteil an den Vorgemerkten
überfördert.
Datenlage:
Daten zur Arbeitsmarktlage von Frauen und Männern sind auf
www.bmask.gv.at und auf www.ams.at veröffentlicht.
Projektziel(e):
Frauen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen, die
Segregation am Arbeitsmarkt aufbrechen und die Gleichstellung forcieren.
Damit diese Vorgabe auch tatsächlich zum Abbau von
Benachteiligungen beitragen kann, müssen konkrete Frauen fördernde
Maßnahmen formuliert und umgesetzt werden. Wichtig ist die
Höherqualifizierung von Frauen, um ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt
zu erleichtern und stabilere Erwerbskarrieren zu ermöglichen. Weiters
steigt mit zielgerichteten Aus- und Weiterbildungen die Chance ein
höheres Einkommen zu generieren.
Zielgruppe(n):
Arbeitsuchende Frauen
Inhalt:
Da 47 % der arbeitslosen Frauen, keinen über die Pflichtschule
hinausgehenden Abschluss vorweisen, liegt der Schwerpunkt der
arbeitsmarktpolitischen Interventionen auf Qualifizierungen. Die
Ausbildungsangebote orientieren sich am entsprechenden Bedarf des
Arbeitsmarktes, wobei mit speziellen Programmen auf regionale
arbeitsmarktpolitische Besonderheiten reagiert wird. Damit soll
sichergestellt werden, dass die zukünftige Arbeitskräftenachfrage
bestmöglich bedient wird.
Evaluierung:
"50% des Budgets der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Frauen"
Implementierung, Umsetzung und Wirkung des Genderbudgetziels
WIFO, IHS 2013
Ergebnisse:
Das GB-Ziel wurde zwischen 2004 und 2011 österreichweit nur in den
Jahren 2005-2007 erreicht. Steiermark und Kärnten erreichten das Ziel
über den gesamten Beobachtungszeitraum. Insgesamt ist das GB-Ziel,
sowohl was seine länderspezifische Verankerung im Planungs- und
Controllingprozess der Förderpolitik als auch die inhaltlichen
Seite 39 von 81
Schwerpunktsetzungen zur Gegensteuerung betrifft, eng mit dem
Stellenwert und den Strategien der Frauenförderung bzw. der
Gleichstellungspolitik verknüpft. Die Überzeugung, dass die Gleichstellung
von Frauen und Männern ein zentrales Ziel der Arbeitsmarktförderung
darstellt, wird nicht von allen AkteurInnen mitgetragen. Quantitative
Auswertungen bestätigen die ExpertInnenmeinung, dass
Frauenförderprogramme für die Erreichung des GB-Ziel von zentraler
Bedeutung sind.
Die Budgetperspektive führt zu einer Sensibilisierung für die Gleichstellung
von Frauen und Männern und unterstützt sowohl die strukturelle
Verankerung von Frauenförderung wie auch eine stärke Berücksichtigung
von Frauen bei der Planung von Fördermaßnahmen. Nachdem
Überzeugungen für die Gleichstellung nur schwer bzw. langfristig verändert
werden können, bleibt der Top down-Ansatz für ein gendergerechtes
Budget wichtig. Durch die Integration der Genderbudget- Perspektive in
das Steuerungssystem des AMS ist es gelungen, eine systematische
Reflexion aller Fördermaßnahmen hinsichtlich einer stärkeren
Einbeziehung von Frauen anzuregen und damit den strukturell geringeren
Förderkosten gegenzusteuern. Dieser Blick auf die Kosten unterstützt die
Umsetzung des Gender Mainstreaming Ansatzes, dem sich das AMS
verpflichtet sieht, und die Gleichstellungsziele des AMS, um durch
Fördermaßnahmen den Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt
entgegenzuwirken.
Die Wirkungsanalyse "Gleichstellungswirkung von AMS-Maßnahmen AMS-Monitoring Österreich 2010/2012" zeigt, dass die
Maßnahmenteilnahme für Frauen eine positive Wirkung in den vier
untersuchten Dimensionen der Arbeitsmarktintegration
(Erwerbsaktivitätstage, Beschäftigungstage,
Jahresbeschäftigungseinkommen und Tageseinkommen) entfaltet. Weiters
schließen Frauen aufgrund des höheren Maßnahmenerfolges zu den
"teilnehmenden" Männern auf und die Maßnahmenteilnahme trägt zur
Besserstellung der Frauen am Arbeitsmarkt bei.
Ausblick:
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Budgetäre Maßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Finanzen
Ansprechperson(en):
Doktorin Hafner Sabine
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VI/B/10
[email protected]
FiT - Frauen in Handwerk und Technik
Seite 40 von 81
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Arbeitsmarktservice
Österreich
Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz,
Arbeitsmarktservice Österreich,
Laufzeit von:
01.2006 bis
Ausgangssituation:
Segregierter Arbeitsmarkt: Frauen sind großteils in sogenannten
traditionellen Berufen beschäftigt, welche geringere Karrieremöglichkeiten
bieten und vergleichsweise schlecht bezahlt sind.
Datenlage:
Arbeitsmarkt- und Förderdaten können über das Data-warehouse des AMS
abgerufen werden.
Projektziel(e):
Teilnahme von Frauen und Mädchen an nicht traditionellen Ausbildungen
(Berufe mit geringem Frauenanteil lt. Lehrberufsliste) mit (mindestens)
Lehrabschluss.
Zielgruppe(n):
Arbeitsuchende Frauen und Mädchen
Inhalt:
Im Rahmen des frauenspezifischen Förderprogramm FiT (Frauen in
Handwerk und Technik) wird den Kundinnen ermöglicht, zertifizierte
Ausbildungen im technisch handwerklichen Bereich zu absolvieren. Frauen
werden ermutigt, Berufe zu ergreifen, die traditionell männlich dominiert
sind, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen und höhere
Einkommensmöglichkeiten bieten. Das Besondere an diesem Programm
ist, dass neben einer Lehrausbildung auch der Besuch von Fachschulen,
höheren technischen Lehranstalten oder Fachhochschulen gefördert
werden kann. Teil des Programms sind auch vorbereitende und
unterstützende Maßnahmen, wie eine Berufsorientierung,
Basisqualifizierungen in technisch-handwerklichen Bereichen, Beratung
(auch hinsichtlich der Kinderbetreuung) und Begleitung während der
Ausbildung. Mit dem Programm wird ein qualitativer Akzent im Sinne des
arbeitsmarktpolitischen Gleichstellungsziels „Segregation auf dem
Arbeitsmarkt überwinden, Einkommensunterschiede abbauen" gesetzt.
Evaluierung:
Beobachtung von Arbeitsmarkt und Förderzahlen (Arbeitslosigkeit, Zugang
in Qualifizierungen, Arbeitsaufnahmen) der Zielgruppe.
Evaluierung des Arbeitsmarkterfolgs von Frauen im Anschluss der AMS
Kurse FIT und FIA FORBA, 2014
Ergebnisse:
Im Jahr 2012 haben 1.185 Frauen eine Ausbildung mit mindestens
Lehrabschluss in nichttraditionellen Berufen absolviert und 5.039 Frauen
absolvierten ein technisch handwerkliches Orientierungsangebot bzw. eine
technische Basisqualifizierung. Im Jahr 2012 wurden 21,1 Mio. Euro
aufgewendet.
Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach absolvierter FIT
Qualifizierung ist für 70% der Absolventinnen eine Arbeitsaufnahme zu
registrieren.
Seite 41 von 81
Ausblick:
Das FiT-Programm wurde bis 2014 verlängert.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Finanzen
Ansprechperson(en):
Doktorin Hafner Sabine
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VI/B/10
[email protected]
Mag.a. Egger Eva
AMS
FRA
[email protected]
Wiedereinstieg unterstützen
Organisation:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Arbeitsmarktservice
Österreich
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
01.2006 bis
Ausgangssituation:
Die Ausweitung der Beschäftigung in den vergangenen Jahren ist vor allem
auf die Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung von Frauen zurückzuführen.
Einerseits ermöglicht Teilzeitarbeit aufgrund der geschlechtsspezifischen
Arbeitsteilung und unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten für
viele Frauen überhaupt erst die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Andererseits
führt diese Arbeitsmarktteilnahme zu einem geringeren
Erwerbseinkommen, schlechteren Aufstiegschancen und dem Einsatz
unter dem eigenen Qualifikationsniveau. Die schwierige Vereinbarkeit von
Beruf und Familie stellt für Frauen nach wie vor eine massive
Benachteiligung im Erwerbsleben dar.
Datenlage:
Arbeitsmarkt- und Förderdaten können über das Data-warehouse des
Arbeitsmarktservices abgerufen werden.
Projektziel(e):
Die Arbeitsmarktpolitik hat sich zum Ziel gesetzt, für Frauen mit
Kinderbetreuungsaufgaben die Berufsrückkehr zu erleichtern und die
Planung des Wiedereinstiegs durch Information, Beratung und Betreuung
zu unterstützen. Wiedereinsteigerinnen sollen das Arbeitsmarktangebot
besser nutzen können, ihre beruflichen Ziele planen, die Konsequenzen der
Entscheidung kennen und entscheiden in welchem Ausmaß sie eine
Berufstätigkeit aufnehmen können (eigene Existenzsicherung,
Auswirkungen auf die zukünftige Höhe der Pension, etc.).
Zielgruppe(n):
Personen, die nach einer familienbedingten Berufsunterbrechung in das
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Erwerbsleben zurückkehren möchten.
Inhalt:
Wiedereinstiegsberatung gibt es regelmäßig und flächendeckend in allen
Bundesländern. Die Angebote werden nach außen sichtbar für Kundinnen
erkennbar kommuniziert. Das Angebot reicht von regelmäßigen
Informationsveranstaltungen (diese werden auch in Kooperation mit
Frauenberatungsstellen, Gemeinde u.a. durchgeführt) bis zu speziell
beauftragten Beraterinnen in den AMS Geschäftsstellen, welche
Wiedereinsteigerinnen persönlich betreuen. Bei der Wahl von
Qualifizierungsangeboten wird auf die Betreuungssituation Rücksicht
genommen, weiters werden einzelne Angebote mit Kinderbetreuung
bereitgestellt
Evaluierung:
Beobachtung von arbeitsmarkt- und förderpolitischen Kennzahlen
(Arbeitslosigkeit, Zugang in Qualifizierungen, Arbeitsaufnahmen) der
Zielgruppe.
Ergebnisse:
2012 wurden 37.238 Wiedereinsteigerinnen mit Beschäftigungs-,
Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei ihrer Rückkehr auf
den Arbeitsmarkt unterstützt. Für die Unterstützung von
Wiedereinsteigerinnen wurden 2012 83,73 Mio. Euro aufgewendet.
Ausblick:
Auch 2013 wird ein Schwerpunkt auf Wiedereinsteigerinnen gelegt und es
werden budgetäre Mittel für diese Zielgruppe zur Verfügung gestellt.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Beruflicher Wiedereinstieg
Maßnahmenart(en):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Finanzen
Ansprechperson(en):
Pointner Pauline
AMS
FRA
[email protected]
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Themenbereich: Frauen und Gleichstellung
Fortbildungsakademie zur Prävention von allen Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Europäisches Netzwerk WAVE, Verein
Autonome österreichische
Frauenhäuser (AÖF) und Wiener
Interventionsstelle gegen Gewalt in
der Familie (IST)
Laufzeit von:
09.09.2014 bis 31.12.2015
Ausgangssituation:
Mit der Errichtung der Fortbildungsakademie zur Prävention von allen
Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt sollen alle relevanten
Berufsgruppen erreicht werden, die beruflich mit Gewalt an Frauen
konfrontiert werden. Basierend auf der
Europaratskonvention Gewalt gegen Frauen sollen alle Formen der Gewalt
an Frauen thematisiert werden. Am 1. August 2014 ist das
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. "IstanbulKonvention" in Kraft getreten. Die Konvention gilt ab Inkrafttreten als das
derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie
schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche
Gewalt. Der Begriff "Gewalt" wird darin weit gefasst und als eine
Menschenrechtsverletzung sowie eine Form der Diskriminierung der Frau
definiert, die alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt impliziert,
die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden
oder Leiden bei Frauen führen. Einen speziellen Fokus legt die Konvention
auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder ein.
Datenlage:
Laut Studie der Grundrechteabteilung FRA erlebten 20 Prozent der Frauen
in Österreich seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle
Gewalt, 15 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr Stalking
erlebt, 35 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form
der sexuellen Belästigung erlebt.
Projektziel(e):
Durch die Abhaltung von mehreren Schulungen, Seminaren und
Workshops für diverse Berufsgruppen soll ein größtmögliches Verständnis
für die Situation von gewaltbetroffenen Frauen erzielt werden. Durch eine
professionelle Wissensvermittlung, einen interdisziplinären
Erfahrungsaustausch sollen die Hintegründe, die Ursachen und Folgen der
Gewalt, die Gründe über das (Verbleiben)müssen in Gewaltbeziehungen
über Victim Blaming, über Täterstrategien und Auswege aus der Gewalt
erörtert werden. Ein zentrales Ziel ist dabei die Armutsbekämpfung,
Existenzsicherung und Arbeitsplatzsicherung von gewaltbetroffenen
Frauen.
Zielgruppe(n):
Berufsgruppen wie Polizei, Justiz, Fraueneinrichtungen, Einrichtungen im
Gesundheitsbereich, Einrichtungen im Sozialbereich, Bewährungshilfe,
Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, AMS, BetriebsrätInnen und
Personalabteilungen/PersonalvertreterInnen
Inhalt:
Projektinhalt ist die Implementierung der mit 1. August 2014 in Kraft
getretenen Konvention des Europarates zur Verhinderung und
Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, insbesondere in
Seite 44 von 81
den Bereichen Prävention, Integration des Themas in die Lehrpläne
relevanter Berufsgruppen und Durchführung von Schulungen für
MitarbeiterInnen in Fraueneinrichtungen, in Einrichtungen im
Gesundheitsbereich, in der Bewährungshilfe, in
Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, in AMS, bei BetriebsrätInnen und
VertreterInnen in Unternehmen und Personalabteilungen etc.
Maßnahmen:
- Entwicklung von Seminarinhalten, zugeschnitten auf die individuellen
und konkreten Bedürfnisse von relevanten Berufsgruppen
- Schulung von TrainerInnen
- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Trainingsseminaren,
Workshops, Schlungen mit verschiedenen Schwerpunkten (Gewalt an
Frauen im Berufs- und Arbeitsleben, im Gesundheitsbereich, im
europäischen Kontext, Frauen in hochgefährdeten Situationen)
Dauer der Seminare: 1 bis 2 Tage in Wien und österreichweit
Evaluierung:
Endbericht bis 15. März 2016
Ergebnisse:
Ausblick:
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Frauen und Gleichstellung
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Mag.a Weiß Angelika
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Seite 45 von 81
Themenbereich: Gesundheit
Gütesiegel NESTOR GOLD
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Sozialpartner-Organisationen,
Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend, AMS und
ExpertInnen für
Alter(n)smanagement
Laufzeit von:
01.2008 bis
Ausgangssituation:
Aufgrund des demografischen Wandels werden in den nächsten Jahren die
Belegschaften in Unternehmen und Organsiationen älter. Die
Herausforderung liegt darin, Rahmenbedingungen zu geschaffen, die es
den älteren ArbeitnehmerInnen ermöglichen, länger und gesund im Beruf
zu bleiben. Darüber hinaus ist dabei der Generationendialog besonders
wichtig.
Das Sozialministerium hat im Rahmen der CSR-Strategie ein Gütesiegel
entwickelt, welches österreichische Unternehmen und Organisationen
auszeichnet, deren gesamte Organisationsstruktur lebensphasen- und
geschlechtergerecht gestaltet ist und in denen Potenziale und Bedürfnisse
aller MitarbeiterInnen in jedem Lebensalter berücksichtigt werden.
Datenlage:
http://www.statistik.at/
Projektziel(e):
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels soll mit dem
Gütesiegel NESTOR GOLD die Verankerung von geschlechtergerechten,
alter(n)s- lebensphasenorientierten und generationengerechten
Arbeitsbedingungen sowie betrieblicher Gesundheitsstandards für alle
Generationen bei österreichischen Unternehmen und Organisationen in
die Praxis umgesetzt werden.
Zielgruppe(n):
alle österreichischen Unternehmen und Organisationen
Inhalt:
Der Erwerb des Gütesiegels NESTOR GOLD erfolgt in einem vierstufigen
Prozess:
1. Unterzeichnung der Nestor Gold Charta: Damit bekennen sich
Unternehmen/Organisationen zu ihrem Engagement für
Alter(n)sgerechtigkeit. Gleichzeitige Aufnahme in das Nestor Gold
Netzwerk
2. Status-Workshop: Istzustand zur Alter(n)sgerechtigkeit im
Unternehmen/in der Organisation wird gemeinsam mit den Assessorinnen
erhoben und erste Ansätze für weitere Maßnahmen werden aufgezeigt;
kostenloses Angebot
3. Nestor Gold Bewegt: Festlegung von Zielen und Umsetzung von
konkreten Maßnahmen zur Alter(n)sgerechtigkeit im Unternehmen/in der
Organisation. Endabnahme eines Maßnahmenplans durch das
Sozialministerium und Verleihung der Urkunde Nestor Gold Bewegt durch
den Sozialminister.
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4. Zertifizierungsprozess: Die Erfüllung der 27 Nestor Gold Indikatoren der
4 Handlungsfelder (Individuum, Organisation, Kultur und Vitalität) wird von
den Nestor Gold Assessorinnen durch die Evaluierung von Daten und
Dokumenten sowie durch Interviews mit MitarbeiterInnen geprüft.
Anschließend nimmt der Zertifizierungsbeirat, in dem das BMWFW, die
Sozialpartner und das AMS vertreten sind, den Prüfbericht ab.
Die Verleihung des Gütesiegels durch den Sozialminister erfolgt alle zwei
Jahre und hat eine Gültigkeit für drei Jahre. Danach wird den
ausgezeichneten Unternehmen/Organisationen eine Rezertifizierung
angeboten.
Evaluierung:
Die Zertifizierung sowie die Richtlinien für den Assessierungsbericht
werden regelmäßig vom Zertifizierungsbeirat sowie den beiden
Lehrassessorinnen überprüft und soweit notwendig adaptiert
Ergebnisse:
14 Unternehmen, die im Netzwerk sind und die Charta unterschrieben
haben;
6 zertifizierte Unternehmen
9 Infoveranstaltungen und Vernetzungstreffen
Ausblick:
- Dritte Verleihung des Gütesiegels: 24. November 2014
- Verstärkte Kooperation mit der Initiative fit2work und dem AMS
- Weiterführung der Vernetzungsdialoge
- Rekrutierung neuer Unternehmen/Organisationen für Charta und
Gütesiegel
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Gütesiegel NESTOR GOLD
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gesundheit
Vereinbarkeit, Familie und Jugend
Ansprechperson(en):
Magistra Bierbaumer Silvia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Abt. V/B/3
[email protected]
Doktorin Werba Alexandra
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Abt. V/B/3
[email protected]
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Gendergerechte Betriebliche Gesundheitsförderung im Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten Durchführung von geschlechtersensiblen Gesundheitszirkeln
Organisation:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Ausgangssituation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
09.2012 bis
Ein übergeordnetes Organisationsziel des Bundessozialamtes ist es, die
bisherige betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) weiterzuführen und
auch weiterzuentwickeln. Beabsichtigt ist, das Gütesiegel für eine
vorbildliche betriebliche Gesundheitsförderung für alle Landesstellen zu
erlangen. Dabei liegt der Focus auf der Durchführung von
Gesundheitszirkeln und die Einbeziehung aller MitarbeiterInnen in die BGF.
Bisher wurden mögliche Geschlechtsunterschiede nicht bewusst
mitgedacht, sondern es wurde bei den MitarbeiterInnen von
geschlechtsneutralen Wesen ausgegangen.
Datenlage:
Projektziel(e):
Ab September 2012 werden in der Landesstelle Kärnten regelmäßig
Gesundheitszirkel in folgender Zusammensetzung abgehalten:
Landesstellenleitung, Personalvertretung,
Gesundheitsförderungskontaktperson, Sicherheitsvertrauensperson und
Gender-Mainstreaming-Beauftragter.
Das Ziel dieser Gesundheitszirkel ist es die Qualität und Wirkung von
Gesundheitsförderungsprojekten der Landesstelle Kärnten unter anderem
dahingehend zu verbessern, dass auch dem Geschlecht in der
betrieblichen Gesundheitsförderung die notwendige Aufmerksamkeit
gewidmet wird. Es soll der tatsächliche Präventionsbedarf festgestellt und
die geschlechterspezifischen Rahmenbedingungen für
Gesundheitsförderung in den angebotenen Maßnahmen berücksichtigt
werden. Ziel ist die Angleichung der Chancen von Frauen und Männern in
der betrieblichen Gesundheitsförderung. Gleichstellungsorientierung wird
damit zum integrativen Bestandteil der BGF.
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten.
Inhalt:
Es geht darum, Qualität und Wirkung von BGF-Projekten der Landesstelle
Kärnten zu fördern und diese um das wichtige Bewusstsein für
geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede zu erweitern. Ab
sofort sollen daher auch die unterschiedlichen Arbeits- und
Lebensbedingungen von Frauen und Männern näher betrachtet und deren
gesundheitliche Auswirkungen bewusst wahrgenommen werden. Frauen
und Männer unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Arbeits- und
Lebensbedingungen, ihrer Krankheiten und gesundheitlichen
Einschränkungen, ihres Umgangs mit gesundheitlichen Belastungen bzw.
der Inanspruchnahme von gesundheitlichen Vorsorge- und
Versorgungsleistungen. Die Berücksichtigung dieser Faktoren kommt
Frauen sowie Männern gleichermaßen zu Gute und Chancengleichheit
wird damit zum Querschnittsthema der Gesundheitsförderung
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Evaluierung:
Ergebnisse:
Implementierung von Gender Mainstreaming in die BGF. Bewusstsein für
geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede wird aufgebaut.
Das Geschlecht wird in allen Phasen des BGF-Projekts berücksichtigt.
„Gendergerechte Gesundheit“ wird bei allen wichtigen Entscheidungen
Berücksichtigung finden.
Ausblick:
Projektauswirkung:
Intern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gesundheit
Ansprechperson(en):
Hofrat Hudelist Jakob
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung
[email protected]
Kreuzer René
Bundessozialamt
Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1
[email protected]
Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe - Prävention von psychosozialen und ergonomischen
Belastungen.
Organisation:
Bundesministerium
für Arbeit, Soziales
und
Konsumentenschut
z
Ausgangssituation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
08.2011 bis 04.2013
107.455 (59,3%) Frauen und 73.509 (40,6%) Männer waren 2010 im
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie beschäftigt (Quelle: HVSVT). Die
Arbeit in dieser Branche stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen
und führt häufig zu gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen
(überdurchschnittliche Krankenstandsdauer bei geringerer Erkrankungshäufigkeit
im Vergleich der Wirtschaftsklassen).
Karrieremöglichkeiten sind eingeschränkt, die durchschnittliche
Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb beträgt nur 5,5 Jahre. Jeder 3. Unfall im
Hotel- und Gastgewerbe ereignet sich durch Stürzen und Fallen (ca. 37,5% aller
Unfälle von Frauen bzw. 22,5% aller Unfälle von Männern). Die
Arbeitsbedingungen in ausgewählten Arbeitsbereichen des Hotel- und
Gastgewerbes wurden durch die zweistufige Beratungs- und Kontrollkampagne
der Arbeitsinspektion 2011/2012 und externe Kooperationen (Gew. vida, AK,
Seite 49 von 81
AUVA, WK u.a.) durch Information der ArbeitgeberInnen zur besseren
Umsetzung und durch Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen bearbeitet und mit
Mitteln der der Arbeitsinspektion überprüft und Verbesserungspotenziale
erhoben. Dabei wurden oft vernachlässigte Risiken einbezogen, wie z.B.
Ergonomie, psychische Belastungen wie Zeitdruck, Konfliktsituationen, Gewalt,
Planbarkeit von Arbeits- und Freizeit,…. Bisher vernachlässigte Risken betreffen
Männer und Frauen unterschiedlich.
Datenlage:
Siehe oben, http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm
Projektziel(e):
Ziel dieser zweijährigen Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion war, durch eine
vereinheitlichte Beratungs- und Kontrollinitiative in dieser Branche eine
Optimierung der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen
und der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu bewirken um dadurch
langfristig eine Reduktion dieser arbeitsbedingten Fehlbelastungen und
Beschwerden zu erreichen.
Zielgruppe(n):
Der Frauenanteil im Hotel-, Gastgewerbe liegt bei 60 bis 70%. In den von der
Schwerpunktaktion erfassten Arbeitsbereichen Küche, Service (Kellnerinnen),
Hotel-Rezeption und Zimmerservice sind (außer in Küchen der gehobenen
Gastronomie) überwiegend Frauen beschäftigt, deren belastende
Arbeitsbedingungen bisher oft vernachlässigt wurden, vor allem unergonomische
Arbeitsvorgänge und psychische Belastungen.
Inhalt:
Phase 1 (August 2011 bis Jänner 2012): Umfassende Arbeitsschutz-Besichtigung
in den Bereichen Küche, Service, Housekeeping und Rezeption zur Umsetzung
der Evaluierung von Gefahren und Belastungen bei der Arbeit (v.a. Ergonomie,
psychische Belastungen); Unterweisung und Information
(Instrumenten/Vorgehensweisen); Maßnahmenumsetzung.
Fehlbelastungen durch stehende Tätigkeit bzw. Arbeit unter Zwangshaltungen,
dauernder Parteienverkehr/Kundenkontakt, einseitige körperliche Belastung,
schwere körperliche Anstrengung/Heben, unregelmäßige und überlange
Arbeitszeiten, standen dabei im Mittelpunkt. Einige Belastungen treffen
überwiegend Frauen, wie sexuelle Belästigung im Service oder "Zwangslächeln".
Die Einbeziehung aller Beschäftigtengruppen (Ältere/Jüngere, Personen mit
unterschiedlichstem Migrationshintergrund, Teilzeitbeschäftigte,
Leiharbeiter/innen u.a. - jeweils mit Fokus Frauen) war zusätzlicher
Beratungsaspekt, ebenso die Bestellung von Frauen als
Sicherheitsvertrauenspersonen in den Betrieben (trotz weiblich dominierter
Branche, waren in den besichtigten Betrieben die bestellten
Sicherheitsvertrauenspersonen ca. 64 % männlich).
Phase 2 (Februar 2012 - November 2012): In kleineren Gastgewerbebetrieben
mit Schwerpunkt auf Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der psychischen
Gesundheit am Arbeitsplatz. Erfahrungen mit den Betrieben, die bereits in Phase
1 besichtigt wurden, und neuen Betrieben (Zufallsstichprobe),
Auseinandersetzung mit vorgefundenen betrieblichen Maßnahmen zur
Reduktion von arbeitsbedingten psychischen Belastungen; Entwicklung eines
Fragebogens, um standardisiertes Vorgehen bei den Besichtigungen zu
ermöglichen, und von Informationsmaterialien, beides unter Einbeziehung
genderrelevanter Fragen.
Der Fokus lag auf Maßnahmen zur Vermeidung häufiger Veränderungen der
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Arbeitsorganisation / Arbeitsabläufe, dem Umgang mit großer Arbeitsmenge und
Zeitdruck, sowie Nacht- / Schicht- / Wechsel- und Teildiensten. Auch der Umgang
mit schwierigen Situationen war ein Thema, hierbei ging es um organisatorische
Maßnahmen zur Vermeidung interner Konflikte durch unklare Arbeitsabläufe,
Umgang mit schwierigen/gefährlichen Situationen mit Gästen, sexueller
Belästigung und Alleinarbeit.
Die Schwerpunktaktion wurde eingebunden in die nationale Beratungs- und
Kontrollinitiative zur Verbesserung der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
und Belastungen (insbesondere arbeitsbedingter psychischer Belastungen) und
der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen und in die österreichische
Arbeitsschutzstrategie 2007-2012, wodurch zusätzliche MultiplikatorInneneffekte
entstehen sollten. Mit der 2. Phase des Schwerpunkts erfolgte die Umsetzung der
EU-Kampagne 2012 zur Evaluierung psychosozialer Risiken.
Evaluierung:
Arbeitsinspektionsinterne Auswertung der Schwerpunktation.
Ergebnisse:
In Phase 1 wurden 197 Gastronomiebetriebe österreichweit besucht: 112 Hotels
(57%) und 85 Gaststätten (43%). 26% der Gaststätten und 19% der Hotels
beschäftigten zum Besichtigungszeitpunkt weniger als 30 MitarbeiterInnen.
Frauenanteil 53 % (Männer 40 %), 3 % weibliche Lehrlinge (4 % männliche
Lehrlinge) - überwiegend 21 bis 39 Jahre (mehr als 50 %). 82 % Betriebe hatten
Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt, davon 64 % männliche SVP und nur 36 %
weibliche SVP (frauendominierte Branche, oft Familienangehörige und
Führungskräfte als SVP).
In Phase 2 erfolgte die Überprüfung von 187 Gastgewerbebetrieben; Bisher
ausgewertet 166 Besichtigungen, hierbei wurden 310 Beschäftigte gezielt befragt
(172 w, 138 m), Verbesserungen gegenüber Phase 1 wurden beobachtet bzw.
unterbliebene Maßnahmen eingefordert (159 Beratungen, 129 Aufforderungen
zur Herstellung des gesetzlichen Zustands, 3 Strafanzeigen).
Durch die Themensetzung der überprüften Arbeitsschutzbereiche konnte der
Schwerpunkt auf besonders häufig Frauen belastende Arbeitsbedingungen
gelenkt werden. Längerfristig sind so Verbesserungen zu erwarten vor allem bei
Evaluierung (§ 4 ASchG) und Prävention gegen psychische Belastungen am
Arbeitsplatz wie Zeit- und Termindruck, mangelnde Arbeitsorganisation,
Teildienste/fehlende Planbarkeit der Arbeitszeit, "Zwangslächeln", Umgang mit
schwierigen Kunden, Gewaltvorfälle, sexuelle Belästigung, Konfliktsituationen,
Nachtarbeit, widersprüchliche Erwartungen an die Beschäftigten. Weiteres
wurden spezifische Gefahren und Belastungen besonders für Frauen im Küchenund Servicebereich erfasst, die in der Praxis bisher oft vernachlässigt wurden: z.B.
Transport schwerer oder sperriger Lasten über Stiegen oder Verkehrsflächen,
Bereitstellung von Hilfsmitteln für den Transport, geeignete Arbeitsschuhe wegen
Ausrutschen/Stolpergefahren, Hitze/Raumklima, häufiges Bücken/Ergonomie.
Die bisher in den Unternehmen kaum berücksichtigten psychischen Belastungen
wurden generell als wesentlicher Teil des ArbeitnehmerInnenschutzes
thematisiert und die Evaluierung psychischer Belastungen auch durch
Kooperationen mit anderen Einrichtungen zum "Thema" in dieser Branche
(KMU). Damit zusammenhängend sind Verbesserungspotenziale der
Arbeitsorganisation und Arbeitszeitplanung sowie die Notwendigkeit von
Konfliktregelungen stärker ins Blickfeld gerückt. Die gängige Bestellung von
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Männern zu Sicherheitsvertrauenspersonen wurde hinterfragt und künftig auch
die Bestellung von Frauen nahegelegt.
Begleitmaßnahmen wie BR-, SVP- und Führungskräfte-Schulungen (OÖ
gemeinsam mit AKOÖ und WKOÖ), GAST (Messe Salzburg); Kooperation mit AK,
Fachgewerkschaft vida, AUVA.
Best Practices zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden gesammelt
(Kriterien unter Einbeziehung von Gender/Diversity) und Informationsmaterialien
vor allem auch zur Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen erstellt
(u.a. Folder, Merkblätter, Fragebogen zur Prävention psychosozialer Belastungen)
- siehe u.a. Website der Arbeitsinspektion:
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/gesundheit_im_betrieb_020.
htm%20
Einbindung in nationale Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 sowie im zweiten
Halbjahr 2012 in die Umsetzung der Europäischen SLIC-Kampagne zur
„Evaluierung psychischer Belastungen“ (auch in Betrieben, die der Kontrolle des
Verkehrs-Arbeitsinspektorats/Kompetenzzentrum Verkehr unterliegen).
Ausblick:
Verbesserte Arbeitsbedingungen besonders für Arbeitnehmerinnen im Hotelund Gastgewerbe (Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nach
Beratungs- und Kontrollschwerpunkt der Arbeitsinspektion.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführu
ng:
Extern
Projektlink:
Website der Arbeitsinspektion: Informationsmaterial, Ergebnisse
Maßnahmenart(en
):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Sonstiges
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gesundheit
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en
):
Magistra Steurer Julia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/A/4 (ZAI)
[email protected]
Doktorin Huber Elsbeth
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/A/4 (ZAI)
[email protected]
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Themenbereich: Gewalt, Sexismus
Pilotprojekt: Transkulturelle Gewaltprävention und Gesundheitsförderung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Samara - Verein zur Prävention von
(sexualisierter) Gewalt
Laufzeit von:
01.07.2011 bis 31.12.2015
Ausgangssituation:
Bisher gibt es in Österreich kaum Konzepte für die praktische Arbeit an
Schulen, die Modelle zur Anti-Rassismus- und Anti-Sexismus-Arbeit
verbinden, welche der Verein als zukunftsweisend erachtet.
Datenlage:
Größe der Zielgruppe: ca. 7800 Personen
Projektziel(e):
Auf Grundlage eines transkulturellen Ansatzes sollen das gegenseitige
Verständnis und die kulturelle sowie soziale Interaktion der am Projekt
beteiligten Buben und Mädchen und deren Eltern und LehrerInnen
verbessert werden.
Ziel des Projekts ist es, spezifische Konzepte zur Gewaltprävention für
Lehrerinnen, Mädchen und Buben und deren Eltern mit
Migrationshintergrund zu erstellen und zu implementieren.
Gewaltprävention soll als ein wesentlicher Teil des Kinderschutzes allen
Mädchen und Buben unabhängig vom religiösen, kulturellen und sozialen
Hintergund gleichermaßen zugänglich sein.
Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird ein Handbuch "Transkulturelle
Gewaltprävention" für PädagogInnen und MultiplikatorInnen erstellt.
Zielgruppe(n):
6 Hauptzielgruppen des Projekts:
- Mädchen und Buben der teilnehmenden Volksschulen und insbesondere
der teilnehmenden Modellklassen
- PädagogInnen (KlassenlehrerInnen, BegleitlehrerInnen,
FörderlehrerInnen, BeratungslehrerInnen) und Schulleitungen der
beteiligten Volksschulen
- Mütter und Väter bzw. andere Hauptbezugspersonen der teilnehmenden
Kinder
- verschiedene Stakeholdergruppen wie z.B. Wiener Netzwerk gegen
sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen, Fonds Gesundes
Österreich, BMUKK, BMASK, BMWFJ, BKA-Frauen, Wiener
Gesundheitsförderung, MA 7, MA 13, MA 17, MA 57 etc.
- Eltern in Österreich
- PädagogInnen anderer Volksschulen in Österreich
Inhalt:
Spezifische Konzepte zur Gewaltprävention für LehrerInnen, Mädchen und
Buben und deren Eltern mit Migrationshintergrund.
Evaluierung:
Während des Projekts wird eine externe wissenschaftliche Evaluation
durch die „Sozialökonomische Forschungsstelle“ durchgeführt. Die
Evaluation soll die wissenschaftliche Ergebnissicherung unterstützen und
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dazu beitragen, dass dieses Projekt im Hinblick auf eine Übernahme in den
Regelbetrieb der Schulen überprüfbar wird. Dadurch soll in Österreich
mehr Expertise zu den Voraussetzungen, dass transkulturelle
Gewaltpräventionsarbeit in Schulen gelingen kann und mit welchen
Schwierigkeiten diese in der Praxis konfrontiert ist, erzielt werden.
Ergebnisse:
siehe www.transkulturell-samara.at.
Ausblick:
Geplante Fortsetzung des Pilotprojekts (Zeitraum: 01.07.2016 30.06.2019):
Nachfolgeprojekt "Gewaltprävention im transkulturellen Klassenzimmer" Implementierung von transkulturellen Konzepten zur
Gesundheitsförderung im pädagogischen Alltag, in enger Kooperation mit
der "Kirchlichen Pädagogischen Hochschule", Wien/Krems und der
"Pädagogischen Hochschule", Wien
Setting wird erweitert: 8 Volksschulen, 2 Sonderpädagogische Zentren, 2
Kindergärten
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Projekt "Transkulturelle Gewaltprävention und Gesundheitsförderung"
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Mag.a Bierbaumer Sylvia
BMASK
Abt. V/B/3
[email protected]
Mag.a Weiß Angelika
BMASK
Abt. V/B/3
[email protected]
Lehrgang zu Sensibilisierung und Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt und sex. Missbrauch im
Rahmen der Besuchsbegleitung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Wiener Netzwerk gegen sexuelle
Gewalt an Mädchen, Buben und
Jugendlichen
Laufzeit von:
30.11.2010 bis
Ausgangssituation:
Für Sensibilisierung und Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt
wurden in den Jahren 2009/10 von Expertinnen des Wiener Netzwerks
gegen sexuelle Gewalt mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit von
Seite 54 von 81
familiärer Gewalt betroffenen Kindern Qualitätsstandards als Empfehlung
für "begleitete Besuchskontakte" erarbeitet.
Diese Standards sind die Grundlage für ein vom Sozialministerium
gefördertes "Ausbildungscurriculum für BesuchsbegleiterInnen" und einen
darauf basierenden Lehrgang, welcher seit November 2013 bereits zum
zweiten Mal für 18 BesuchsbegleiterInnen vom Sozialministerium
geförderter Trägerorganisationen durchgeführt wird.
Datenlage:
In ca. 1/3 der vom Sozialministerium geförderten Familien treten
Konfliktfälle mit Gewaltaspekt auf.
Projektziel(e):
Zielsetzung ist, dass die BesuchsbegleiterInnen für das Thema
"Kindeswohlgefährdungen" sensibilisiert werden und verstärkt auf
entsprechende Verhaltensweisen achten.
Ziele des Curriculums:
- erforderliche Qualifikationen der BesuchsbegleiterInnen zur Abklärung
bzw. zum Ablauf von Besuchsbegleitung
- professionelle Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen und
Gespräche mit den relevanten Familienmitgliedern während des gesamten
Verlaufs sowie die Einschätzung, ob und in welchem Rahmen betroffenen
Kindern und Jugendlichen Besuchsbegleitung zumutbar ist
- Erkennen psychischer Auffälligkeiten, von Manipulationsversuchen sowie
Verhaltensweisen und anderer Faktoren
- Vermeidung (weiterer) Kindeswohlgefährdung
Selbstschutz vor Übergriffen und Manipulationsversuchen durch
besuchsberechtigten Elternteil
- Verfassen schriftlicher Dokumentationen und Berichte
Zielgruppe(n):
- direkt: vom Sozialministerium anerkannte BesuchsbegleiterInnen der
geförderten Trägerorganisationen
- indirekt: einkommensschwache besuchsberechtigte Elternteile, welche
die vom BMASK geförderte Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen, und
deren Kinder
Inhalt:
Modul 1: Besuchsbegleitung - eigene Rolle, Verantwortung, Grenzen
Modul 2: Kindeswohlgefährdung - Erkennen und
Interventionsmöglichkeiten
Modul 3: Charakteristika der Abklärungsphase
Modul 4: Phasen der Besuchsbegleitung
Modul 5: Häusliche Gewalt
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Modul 6: Sexuelle Gewalt/sexueller Kindesmissbrauch
Modul 7: Gesprächsführung in Fällen von (sexueller) Gewalt
Modul 8: Gesprächsführung in besonderen Kontexten
Modul 9: Relevante rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen der
Besuchsbegleitung
Im Ausbildungsverlauf werden weiters regelmäßige Supervisionen
angeboten, um konkrete Fallgeschichten und persönliche Haltungen zu
reflektieren.
Evaluierung:
Berichtslegung bis Mitte Mai 2015 vereinbart
Ergebnisse:
Aufgrund der Teilnahme am Ausbildungslehrgang sind die AbsolventInnen
für das Auftreten diverser (Verdachts-)Fälle von Kindeswohlgefährdung im
Rahmen ihrer Tätigkeit als BesuchsbegleiterInnen geförderter
Trägerorganisationen sensibilisiert.
Ausblick:
Maßnahme des Sozialministeriums im Nationalen Aktionsplan zum Schutz
von Frauen vor Gewalt bis 2015,
3. Ausbildungslehrgang mit 20
BesuchsbegleiterInnen ab November 2015 geplant
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Besuchscafé-Website
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Magistra Bierbaumer Sylvia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Magistra Weiß Angelika
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Folderserie "Gewalt erkennen", Folder "Ältere Menschen in Institutionen"
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Verein Pro Senectute Österreich,
Forum Palliative Praxis Geriatrie,
Österreichische Gesellschaft für
Geriatrie und Gerontologie
Laufzeit von:
05.2011 bis 05.2012
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Ausgangssituation:
Das Thema Gewalt an älteren Menschen bzw. Frauen wird in der
(Fach)Öffentlichkeit zunehmend diskutiert. Die spezifische Situation älterer
Menschen, die in Ambulanzen oder Krankenhäusern behandelt werden
oder in Alten- und Pflegeheimen leben, wurde jedoch bisher kaum ins
Blickfeld genommen.
Datenlage:
Lt. Erhebungen und lt. Angaben des Bundesverbandes der Alten- und
Pflegeheime Österreichs sind über 80% des Personals in Alten- und
Pflegeheimen und auch der BewohnerInnen Frauen. Die Maßnahme
kommt daher vor allem Frauen zugute.
Projektziel(e):
Sensibilisierung für Rahmenbedingungen in Einrichtungen des Sozial- und
Gesundheitswesens, die Gewalt auslösen oder als Gewalt empfunden
werden können.
Zielgruppe(n):
Ältere Menschen, involvierte Berufsgruppen, breite Öffentlichkeit
Inhalt:
Der Folder "Gewalt erkennen. Ältere Menschen in Institutionen" zeigt
anhand konkreter Beispiele Zusammenhänge zwischen Strukturen in
Organisationen, abwertenden Einstellungen gegenüber alten Menschen
und insbesondere Frauen z.B. in der Gesellschaft und Gewalthandlungen
auf, beschreibt die geriatrischen Folgen, streift das Thema Gewalt an
MitarbeiterInnen und bietet Lösungsansätze an.
Evaluierung:
Ergebnisse:
Verteilung von rund 32.000 Stück an Krankenhäuser, Alten- und
Pflegeheime, AllgemeinmedizinerInnen etc. im Juli 2012. Nachforderung
von rund 8.000 Stück bis Jänner 2013.
Ausblick:
Nachdruck wurde in Auftrag gegeben.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Gewalt gegen ältere Menschen
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Themenbereich(e):
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Doktorin Haydari Heidemarie
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/A/6
[email protected]
Magistra Schriebl Verena
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/A/6
[email protected]
Sicherheitsschulung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Arbeitsinspektorat
Laufzeit von:
01.07.2012 bis 13.03.2013
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Bundessozialamt
Ausgangssituation:
Eine Mehrzahl weiblicher Mitarbeitender steht in der Landesstelle
Burgenland einer Mehrzahl männlicher, "schwieriger" Kunden gegenüber.
In der Praxis gab es bereits vereinzelt Übergriffe solcher Kunden gegen
weibliche Mitarbeitende.
Datenlage:
Kriminalstatistiken.
Projektziel(e):
- Aufklärung über Rechte der Mitarbeitenden
- Prävention; Verhaltensschulung
- Schulung in Abwehrtechniken für den Ernstfall
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und Mitarbeitende der Landesstelle Burgenland und des
Arbeitsinspektorats.
Inhalt:
Theorieinputs und praktische Übungen/Rollenspiele zu: rechtlicher
Rahmen und Notwehr; Prävention; Deeskalationstechniken; "Drittschutz"
und Zivilcourage; Techniken; Maßnahmenplan.
Evaluierung:
Rückmeldung der TeilnehmerInnen.
Ergebnisse:
Neben rechtlichen Informationen wurde von den beiden TrainerInnen
vermittelt, wie man sich vor Übergriffen schützt und was man
unternehmen kann, wenn eine Situation zu eskalieren droht. Es wurden
Notfallpläne für die Standorte der teilnehmenden Organisationen
entwickelt, einerseits als Handlungsanleitung, andererseits für die
Situation nach einem Übergriff.
Ausblick:
Für die Standorte der teilnehmenden Organisationen wurden
Maßnahmenpläne für den Notfall entwickelt. Diese werden in jedem
Arbeitszimmer ausgehängt.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Inneres und Sicherheit
Öffentlicher Dienst
Ansprechperson(en):
Magistra Kerschitz Daniela
Bundessozialamt, Landesstelle Burgenland
B2
[email protected]
Gründung und Etablierung einer Bundesarbeitsgemeinschaft von opferorientierten Anti-GewaltProgrammen in Österreich
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
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Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz,
Bundesministerium für Bildung und
Frauen,
Laufzeit von:
22.03.2012 bis
Ausgangssituation:
Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und die
Männerberatung Wien führen seit 1999 gemeinsam das Anti-GewaltProgramm mit integriertem Unterstützungsprogramm für Opfer durch. Das
Wiener Anti-Gewalt-Programm stellt Schutz und Sicherheit der Opfer in
den Mittelpunkt und erfüllt damit internationale Standards von
Täterarbeit. Das Programm ist bisher das einzige dieser Art in Österreich, es
gibt Initiativen und Projekte, die jedoch nicht miteinander vernetzt sind.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierter Täterarbeit ist ein
Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe Täterarbeit, welche von der
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie koordiniert wird.
Seit 2012 wird diese im Nationalen Aktionsplan zum Schutz der Frauen vor
Gewalt verankerte Maßnahme vom Sozialministerium gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Bildung und Frauen gefördert.
Datenlage:
Von Seiten der Justiz und anderen zuweisenden Stellen gibt es kaum
Zuweisungen zu Antigewalttrainings.
Die meisten Organisationen haben mit fehlenden Ressourcen zu kämpfen.
Die Struktur der Organisationen, die Täterarbeit durchführen, ist in jedem
Bundesland anders (unterschiedliche Modelle, unterschiedliche Träger,...).
Beim Datenaustausch zwischen den Organisationen kommt es immer
wieder zu Problemen (Datenschutz, keine Kooperationen,...).
Projektziel(e):
Zielsetzung der Bundesarbeitsgemeinschaft ist die flächendeckende,
bundesweite Implementierung von opferorientierten Anti-GewaltTrainings bei Gewalt in der Familie sowie Entwicklung einheitlicher
Standards und neuer Kooperationsstrukturen in der Täterarbeit mit allen
relevanten AkteurInnen.
Zielgruppe(n):
Die Zielgruppe des Projekts sind Männer und Frauen (Fachpersonen,
MultiplikatorInnen) aus den Bereichen Soziales, Frauenberatungsstellen,
Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren, Männerberatung,
Bewährungshilfe, die mit Opfern oder Tätern familiärer Gewalt arbeiten
und Interesse am Aufbau eines opferorientierten Anti-Gewalt-Programms
haben oder bereits ein Anti-Gewalt-Programm anbieten.
Inhalt:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit in
Österreich wurde im Jahr 2012 gegründet. Das Projekt zielt darauf ab,
Standards für Anti-Gewalt-Trainings zu implementieren und langfristig
Anti-Gewalt-Programme, die den internationalen Standards in der
Täterarbeit entsprechen, flächendeckend in ganz Österreich zu
implementieren.
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Evaluierung:
Erfassung von Informationen zur Täterarbeit - Mapping.
Ergebnisse:
Durch das Mapping konnten wertvolle Informationen über den Stand der
Täterarbeit bei Gewalt an Frauen in Österreich gewonnen werden.
Ausblick:
Folgende Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant:
- Weiterführung der Vernetzung der relevanten AkteurInnen
- 2 bundesweite Treffen
- Erarbeitung und Implementierung von Standards für
opferschutzorientierte Täterarbeit
- Kooperation zwischen Bewährungshilfe und Opferschutzeinrichtungen
- Teilnahme an europäischen Treffen zur Täterarbeit (WWP)
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Statistik, Analyse und Forschung
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Magistra Bierbaumer Sylvia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Magistra Weiß Angelika
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe - Prävention von psychosozialen und ergonomischen
Belastungen.
Organisation:
Bundesministerium
für Arbeit, Soziales
und
Konsumentenschut
z
Ausgangssituation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
08.2011 bis 04.2013
107.455 (59,3%) Frauen und 73.509 (40,6%) Männer waren 2010 im
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie beschäftigt (Quelle: HVSVT). Die
Arbeit in dieser Branche stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen
und führt häufig zu gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen
Seite 60 von 81
(überdurchschnittliche Krankenstandsdauer bei geringerer Erkrankungshäufigkeit
im Vergleich der Wirtschaftsklassen).
Karrieremöglichkeiten sind eingeschränkt, die durchschnittliche
Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb beträgt nur 5,5 Jahre. Jeder 3. Unfall im
Hotel- und Gastgewerbe ereignet sich durch Stürzen und Fallen (ca. 37,5% aller
Unfälle von Frauen bzw. 22,5% aller Unfälle von Männern). Die
Arbeitsbedingungen in ausgewählten Arbeitsbereichen des Hotel- und
Gastgewerbes wurden durch die zweistufige Beratungs- und Kontrollkampagne
der Arbeitsinspektion 2011/2012 und externe Kooperationen (Gew. vida, AK,
AUVA, WK u.a.) durch Information der ArbeitgeberInnen zur besseren
Umsetzung und durch Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen bearbeitet und mit
Mitteln der der Arbeitsinspektion überprüft und Verbesserungspotenziale
erhoben. Dabei wurden oft vernachlässigte Risiken einbezogen, wie z.B.
Ergonomie, psychische Belastungen wie Zeitdruck, Konfliktsituationen, Gewalt,
Planbarkeit von Arbeits- und Freizeit,…. Bisher vernachlässigte Risken betreffen
Männer und Frauen unterschiedlich.
Datenlage:
Siehe oben, http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm
Projektziel(e):
Ziel dieser zweijährigen Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion war, durch eine
vereinheitlichte Beratungs- und Kontrollinitiative in dieser Branche eine
Optimierung der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen
und der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu bewirken um dadurch
langfristig eine Reduktion dieser arbeitsbedingten Fehlbelastungen und
Beschwerden zu erreichen.
Zielgruppe(n):
Der Frauenanteil im Hotel-, Gastgewerbe liegt bei 60 bis 70%. In den von der
Schwerpunktaktion erfassten Arbeitsbereichen Küche, Service (Kellnerinnen),
Hotel-Rezeption und Zimmerservice sind (außer in Küchen der gehobenen
Gastronomie) überwiegend Frauen beschäftigt, deren belastende
Arbeitsbedingungen bisher oft vernachlässigt wurden, vor allem unergonomische
Arbeitsvorgänge und psychische Belastungen.
Inhalt:
Phase 1 (August 2011 bis Jänner 2012): Umfassende Arbeitsschutz-Besichtigung
in den Bereichen Küche, Service, Housekeeping und Rezeption zur Umsetzung
der Evaluierung von Gefahren und Belastungen bei der Arbeit (v.a. Ergonomie,
psychische Belastungen); Unterweisung und Information
(Instrumenten/Vorgehensweisen); Maßnahmenumsetzung.
Fehlbelastungen durch stehende Tätigkeit bzw. Arbeit unter Zwangshaltungen,
dauernder Parteienverkehr/Kundenkontakt, einseitige körperliche Belastung,
schwere körperliche Anstrengung/Heben, unregelmäßige und überlange
Arbeitszeiten, standen dabei im Mittelpunkt. Einige Belastungen treffen
überwiegend Frauen, wie sexuelle Belästigung im Service oder "Zwangslächeln".
Die Einbeziehung aller Beschäftigtengruppen (Ältere/Jüngere, Personen mit
unterschiedlichstem Migrationshintergrund, Teilzeitbeschäftigte,
Leiharbeiter/innen u.a. - jeweils mit Fokus Frauen) war zusätzlicher
Beratungsaspekt, ebenso die Bestellung von Frauen als
Sicherheitsvertrauenspersonen in den Betrieben (trotz weiblich dominierter
Branche, waren in den besichtigten Betrieben die bestellten
Sicherheitsvertrauenspersonen ca. 64 % männlich).
Phase 2 (Februar 2012 - November 2012): In kleineren Gastgewerbebetrieben
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mit Schwerpunkt auf Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der psychischen
Gesundheit am Arbeitsplatz. Erfahrungen mit den Betrieben, die bereits in Phase
1 besichtigt wurden, und neuen Betrieben (Zufallsstichprobe),
Auseinandersetzung mit vorgefundenen betrieblichen Maßnahmen zur
Reduktion von arbeitsbedingten psychischen Belastungen; Entwicklung eines
Fragebogens, um standardisiertes Vorgehen bei den Besichtigungen zu
ermöglichen, und von Informationsmaterialien, beides unter Einbeziehung
genderrelevanter Fragen.
Der Fokus lag auf Maßnahmen zur Vermeidung häufiger Veränderungen der
Arbeitsorganisation / Arbeitsabläufe, dem Umgang mit großer Arbeitsmenge und
Zeitdruck, sowie Nacht- / Schicht- / Wechsel- und Teildiensten. Auch der Umgang
mit schwierigen Situationen war ein Thema, hierbei ging es um organisatorische
Maßnahmen zur Vermeidung interner Konflikte durch unklare Arbeitsabläufe,
Umgang mit schwierigen/gefährlichen Situationen mit Gästen, sexueller
Belästigung und Alleinarbeit.
Die Schwerpunktaktion wurde eingebunden in die nationale Beratungs- und
Kontrollinitiative zur Verbesserung der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
und Belastungen (insbesondere arbeitsbedingter psychischer Belastungen) und
der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen und in die österreichische
Arbeitsschutzstrategie 2007-2012, wodurch zusätzliche MultiplikatorInneneffekte
entstehen sollten. Mit der 2. Phase des Schwerpunkts erfolgte die Umsetzung der
EU-Kampagne 2012 zur Evaluierung psychosozialer Risiken.
Evaluierung:
Arbeitsinspektionsinterne Auswertung der Schwerpunktation.
Ergebnisse:
In Phase 1 wurden 197 Gastronomiebetriebe österreichweit besucht: 112 Hotels
(57%) und 85 Gaststätten (43%). 26% der Gaststätten und 19% der Hotels
beschäftigten zum Besichtigungszeitpunkt weniger als 30 MitarbeiterInnen.
Frauenanteil 53 % (Männer 40 %), 3 % weibliche Lehrlinge (4 % männliche
Lehrlinge) - überwiegend 21 bis 39 Jahre (mehr als 50 %). 82 % Betriebe hatten
Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt, davon 64 % männliche SVP und nur 36 %
weibliche SVP (frauendominierte Branche, oft Familienangehörige und
Führungskräfte als SVP).
In Phase 2 erfolgte die Überprüfung von 187 Gastgewerbebetrieben; Bisher
ausgewertet 166 Besichtigungen, hierbei wurden 310 Beschäftigte gezielt befragt
(172 w, 138 m), Verbesserungen gegenüber Phase 1 wurden beobachtet bzw.
unterbliebene Maßnahmen eingefordert (159 Beratungen, 129 Aufforderungen
zur Herstellung des gesetzlichen Zustands, 3 Strafanzeigen).
Durch die Themensetzung der überprüften Arbeitsschutzbereiche konnte der
Schwerpunkt auf besonders häufig Frauen belastende Arbeitsbedingungen
gelenkt werden. Längerfristig sind so Verbesserungen zu erwarten vor allem bei
Evaluierung (§ 4 ASchG) und Prävention gegen psychische Belastungen am
Arbeitsplatz wie Zeit- und Termindruck, mangelnde Arbeitsorganisation,
Teildienste/fehlende Planbarkeit der Arbeitszeit, "Zwangslächeln", Umgang mit
schwierigen Kunden, Gewaltvorfälle, sexuelle Belästigung, Konfliktsituationen,
Nachtarbeit, widersprüchliche Erwartungen an die Beschäftigten. Weiteres
wurden spezifische Gefahren und Belastungen besonders für Frauen im Küchenund Servicebereich erfasst, die in der Praxis bisher oft vernachlässigt wurden: z.B.
Transport schwerer oder sperriger Lasten über Stiegen oder Verkehrsflächen,
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Bereitstellung von Hilfsmitteln für den Transport, geeignete Arbeitsschuhe wegen
Ausrutschen/Stolpergefahren, Hitze/Raumklima, häufiges Bücken/Ergonomie.
Die bisher in den Unternehmen kaum berücksichtigten psychischen Belastungen
wurden generell als wesentlicher Teil des ArbeitnehmerInnenschutzes
thematisiert und die Evaluierung psychischer Belastungen auch durch
Kooperationen mit anderen Einrichtungen zum "Thema" in dieser Branche
(KMU). Damit zusammenhängend sind Verbesserungspotenziale der
Arbeitsorganisation und Arbeitszeitplanung sowie die Notwendigkeit von
Konfliktregelungen stärker ins Blickfeld gerückt. Die gängige Bestellung von
Männern zu Sicherheitsvertrauenspersonen wurde hinterfragt und künftig auch
die Bestellung von Frauen nahegelegt.
Begleitmaßnahmen wie BR-, SVP- und Führungskräfte-Schulungen (OÖ
gemeinsam mit AKOÖ und WKOÖ), GAST (Messe Salzburg); Kooperation mit AK,
Fachgewerkschaft vida, AUVA.
Best Practices zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden gesammelt
(Kriterien unter Einbeziehung von Gender/Diversity) und Informationsmaterialien
vor allem auch zur Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen erstellt
(u.a. Folder, Merkblätter, Fragebogen zur Prävention psychosozialer Belastungen)
- siehe u.a. Website der Arbeitsinspektion:
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/gesundheit_im_betrieb_020.
htm%20
Einbindung in nationale Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 sowie im zweiten
Halbjahr 2012 in die Umsetzung der Europäischen SLIC-Kampagne zur
„Evaluierung psychischer Belastungen“ (auch in Betrieben, die der Kontrolle des
Verkehrs-Arbeitsinspektorats/Kompetenzzentrum Verkehr unterliegen).
Ausblick:
Verbesserte Arbeitsbedingungen besonders für Arbeitnehmerinnen im Hotelund Gastgewerbe (Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nach
Beratungs- und Kontrollschwerpunkt der Arbeitsinspektion.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführu
ng:
Extern
Projektlink:
Website der Arbeitsinspektion: Informationsmaterial, Ergebnisse
Maßnahmenart(en
):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Sonstiges
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gesundheit
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en
):
Magistra Steurer Julia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/A/4 (ZAI)
[email protected]
Doktorin Huber Elsbeth
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Seite 63 von 81
VII/A/4 (ZAI)
[email protected]
Fortbildungsakademie zur Prävention von allen Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Europäisches Netzwerk WAVE, Verein
Autonome österreichische
Frauenhäuser (AÖF) und Wiener
Interventionsstelle gegen Gewalt in
der Familie (IST)
Laufzeit von:
09.09.2014 bis 31.12.2015
Ausgangssituation:
Mit der Errichtung der Fortbildungsakademie zur Prävention von allen
Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt sollen alle relevanten
Berufsgruppen erreicht werden, die beruflich mit Gewalt an Frauen
konfrontiert werden. Basierend auf der
Europaratskonvention Gewalt gegen Frauen sollen alle Formen der Gewalt
an Frauen thematisiert werden. Am 1. August 2014 ist das
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. "IstanbulKonvention" in Kraft getreten. Die Konvention gilt ab Inkrafttreten als das
derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie
schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche
Gewalt. Der Begriff "Gewalt" wird darin weit gefasst und als eine
Menschenrechtsverletzung sowie eine Form der Diskriminierung der Frau
definiert, die alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt impliziert,
die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden
oder Leiden bei Frauen führen. Einen speziellen Fokus legt die Konvention
auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder ein.
Datenlage:
Laut Studie der Grundrechteabteilung FRA erlebten 20 Prozent der Frauen
in Österreich seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle
Gewalt, 15 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr Stalking
erlebt, 35 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form
der sexuellen Belästigung erlebt.
Projektziel(e):
Durch die Abhaltung von mehreren Schulungen, Seminaren und
Workshops für diverse Berufsgruppen soll ein größtmögliches Verständnis
für die Situation von gewaltbetroffenen Frauen erzielt werden. Durch eine
professionelle Wissensvermittlung, einen interdisziplinären
Erfahrungsaustausch sollen die Hintegründe, die Ursachen und Folgen der
Gewalt, die Gründe über das (Verbleiben)müssen in Gewaltbeziehungen
über Victim Blaming, über Täterstrategien und Auswege aus der Gewalt
erörtert werden. Ein zentrales Ziel ist dabei die Armutsbekämpfung,
Existenzsicherung und Arbeitsplatzsicherung von gewaltbetroffenen
Frauen.
Zielgruppe(n):
Berufsgruppen wie Polizei, Justiz, Fraueneinrichtungen, Einrichtungen im
Gesundheitsbereich, Einrichtungen im Sozialbereich, Bewährungshilfe,
Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, AMS, BetriebsrätInnen und
Personalabteilungen/PersonalvertreterInnen
Inhalt:
Projektinhalt ist die Implementierung der mit 1. August 2014 in Kraft
getretenen Konvention des Europarates zur Verhinderung und
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Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, insbesondere in
den Bereichen Prävention, Integration des Themas in die Lehrpläne
relevanter Berufsgruppen und Durchführung von Schulungen für
MitarbeiterInnen in Fraueneinrichtungen, in Einrichtungen im
Gesundheitsbereich, in der Bewährungshilfe, in
Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, in AMS, bei BetriebsrätInnen und
VertreterInnen in Unternehmen und Personalabteilungen etc.
Maßnahmen:
- Entwicklung von Seminarinhalten, zugeschnitten auf die individuellen
und konkreten Bedürfnisse von relevanten Berufsgruppen
- Schulung von TrainerInnen
- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Trainingsseminaren,
Workshops, Schlungen mit verschiedenen Schwerpunkten (Gewalt an
Frauen im Berufs- und Arbeitsleben, im Gesundheitsbereich, im
europäischen Kontext, Frauen in hochgefährdeten Situationen)
Dauer der Seminare: 1 bis 2 Tage in Wien und österreichweit
Evaluierung:
Endbericht bis 15. März 2016
Ergebnisse:
Ausblick:
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Frauen und Gleichstellung
Gewalt, Sexismus
Ansprechperson(en):
Mag.a Weiß Angelika
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
V/B/3
[email protected]
Seite 65 von 81
Themenbereich: Inneres und Sicherheit
Sicherheitsschulung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Arbeitsinspektorat
Laufzeit von:
01.07.2012 bis 13.03.2013
Ausgangssituation:
Eine Mehrzahl weiblicher Mitarbeitender steht in der Landesstelle
Burgenland einer Mehrzahl männlicher, "schwieriger" Kunden gegenüber.
In der Praxis gab es bereits vereinzelt Übergriffe solcher Kunden gegen
weibliche Mitarbeitende.
Datenlage:
Kriminalstatistiken.
Projektziel(e):
- Aufklärung über Rechte der Mitarbeitenden
- Prävention; Verhaltensschulung
- Schulung in Abwehrtechniken für den Ernstfall
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und Mitarbeitende der Landesstelle Burgenland und des
Arbeitsinspektorats.
Inhalt:
Theorieinputs und praktische Übungen/Rollenspiele zu: rechtlicher
Rahmen und Notwehr; Prävention; Deeskalationstechniken; "Drittschutz"
und Zivilcourage; Techniken; Maßnahmenplan.
Evaluierung:
Rückmeldung der TeilnehmerInnen.
Ergebnisse:
Neben rechtlichen Informationen wurde von den beiden TrainerInnen
vermittelt, wie man sich vor Übergriffen schützt und was man
unternehmen kann, wenn eine Situation zu eskalieren droht. Es wurden
Notfallpläne für die Standorte der teilnehmenden Organisationen
entwickelt, einerseits als Handlungsanleitung, andererseits für die
Situation nach einem Übergriff.
Ausblick:
Für die Standorte der teilnehmenden Organisationen wurden
Maßnahmenpläne für den Notfall entwickelt. Diese werden in jedem
Arbeitszimmer ausgehängt.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Inneres und Sicherheit
Öffentlicher Dienst
Ansprechperson(en):
Magistra Kerschitz Daniela
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Bundessozialamt, Landesstelle Burgenland
B2
[email protected]
Seite 67 von 81
Themenbereich: Öffentlicher Dienst
Cross Mentoring Programm im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Bundeskanzleramt (Koordination),
alle Ministerien
Laufzeit von:
01.2007 bis
Ausgangssituation:
Im Bundesdienst ist der Frauenanteil in leitenden Positionen sehr niedrig.
Datenlage:
Gleichbehandlungsbericht des Bundes
Projektziel(e):
- Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen
Dienst
- Sichtbarmachen der Kompetenzen von Frauen
- Kennenlernen anderer Strukturen und Fachinhalte über die
Ressortgrenze hinaus
Zielgruppe(n):
Frauen, die sich beruflich weiterentwickeln und Karriere machen möchten.
Inhalt:
Erfahrene Führungskräfte begleiten weibliche Kolleginnen aus
unterschiedlichen Ressorts für die Dauer eines Jahres bei der beruflichen
Weiterentwicklung und Stärkung ihrer Kompetenzen. Die
ressortübergreifende Teambildung ermöglicht sowohl für MentorInnen als
auch für die Mentees die Netzwerkbildung über die Ressortgrenze hinaus
und das Kennenlernen anderer Strukturen und Fachinhalte.
Evaluierung:
Die Evaluierung erfolgt durch das Bundeskanzleramt für das gesamte
Programm.
Ergebnisse:
Stärkung der Netzwerke von Frauen sowohl innerhalb des Ressorts sowie
interministeriell, Rekrutierung von potentiellen zukünftigen weiblichen
Führungskräften.
Ausblick:
Fortführung der Teilnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz an diesem Programm.
Projektauswirkung:
Intern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Cross Mentoring im Bundesdienst
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Öffentlicher Dienst
Ansprechperson(en):
Magistra Bierbaumer Sylvia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Abteilung V/B/3
[email protected]
Sicherheitsschulung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Seite 68 von 81
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Arbeitsinspektorat
Laufzeit von:
01.07.2012 bis 13.03.2013
Ausgangssituation:
Eine Mehrzahl weiblicher Mitarbeitender steht in der Landesstelle
Burgenland einer Mehrzahl männlicher, "schwieriger" Kunden gegenüber.
In der Praxis gab es bereits vereinzelt Übergriffe solcher Kunden gegen
weibliche Mitarbeitende.
Datenlage:
Kriminalstatistiken.
Projektziel(e):
- Aufklärung über Rechte der Mitarbeitenden
- Prävention; Verhaltensschulung
- Schulung in Abwehrtechniken für den Ernstfall
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und Mitarbeitende der Landesstelle Burgenland und des
Arbeitsinspektorats.
Inhalt:
Theorieinputs und praktische Übungen/Rollenspiele zu: rechtlicher
Rahmen und Notwehr; Prävention; Deeskalationstechniken; "Drittschutz"
und Zivilcourage; Techniken; Maßnahmenplan.
Evaluierung:
Rückmeldung der TeilnehmerInnen.
Ergebnisse:
Neben rechtlichen Informationen wurde von den beiden TrainerInnen
vermittelt, wie man sich vor Übergriffen schützt und was man
unternehmen kann, wenn eine Situation zu eskalieren droht. Es wurden
Notfallpläne für die Standorte der teilnehmenden Organisationen
entwickelt, einerseits als Handlungsanleitung, andererseits für die
Situation nach einem Übergriff.
Ausblick:
Für die Standorte der teilnehmenden Organisationen wurden
Maßnahmenpläne für den Notfall entwickelt. Diese werden in jedem
Arbeitszimmer ausgehängt.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gewalt, Sexismus
Inneres und Sicherheit
Öffentlicher Dienst
Ansprechperson(en):
Magistra Kerschitz Daniela
Bundessozialamt, Landesstelle Burgenland
B2
[email protected]
Seite 69 von 81
Checkliste Gender Mainstreaming
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
11.2012 bis
Ausgangssituation:
Das Bundessozialamt und seine 9 Landesstellen arbeiten in
unterschiedlicher Ausprägung gleichstellungsorientiert, das ist die
Arbeitshypothese. Diese Unterschiede gilt es festzustellen und
Maßnahmen für eine gemeinsame Gleichstellungorientierung als
Qualitätsstandard zu entwickeln.
Datenlage:
Annahme der Wirkung von Strukturen und Einstellungen der handelnden
Personen nach innen auf Ebene der Führungskräfte und der
Mitarbeitenden und nach außen auf KundInnenebene.
Projektziel(e):
Eine "Checkliste Gender Mainstreaming" macht es möglich, die
Gleichstellungsorientierung jeder Organisationseinheit des
Bundessozialamts rasch und einfachmit geringem Aufwand an Personal
und Ressourcen zu beurteilen und Maßnahmen zur Verbesserung der
Gleichstellungsorientierung des Bundessozialamts aus dieser Bewertung
abzuleiten und umzusetzen.
Zielgruppe(n):
Führungskräfte und Mitarbeitende aller Organisationseinheiten des
Bundessozialamts und seiner 9 Landesstellen und die KundInnen. Aktuell
ist die Landesstelle Burgenland mit dem Pilotprojekt beauftragt >
Zielgruppen sind Führungskräfte und Mitarbeitende sowie die KundInnen.
Inhalt:
Die Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming der Landesstelle Burgenland
erarbeitet mit externer Begleitung ausgewählte Themen (zuerst:
Dienstbesprechungen, dann: KundInnen). Dazu werden die
unterschiedlichen Reifegrade einer Organisation in Bezug auf das gewählte
Thema beschrieben ("Spezifikationen") und im nächsten Schritt von einer
erweiterten Mitarbeitenden-Gruppe bewertet (Assessment). Aus dieser
Bewertung werden erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung des
Leistungsangebots gefiltert, beschrieben und umgesetzt (mittels
Dienstbesprechungen, Email, Dienstanweisungen etc.).
Evaluierung:
Ergebnisse:
Im Zeitraum November 2012 bis März 2013 wurde der Bereich
Dienstbesprechungen ausgewählt, analysiert und
Verbesserungsmaßnahmen entwickelt. Ab Mai 2013 ist dasselbe Vorgehen
für den Ablauf der KundInnen-Prozesse (Beratung und interne Abläufe)
geplant.
Ausblick:
Die Ergebnisse des Pilotprojekts in der Landesstelle Burgenland werden
der Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming des Bundessozialamts zur
Verfügung gestellt, um das Verfahren bei Erfolg für das gesamte
Bundessozialamt nutzbar zu machen.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
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Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Öffentlicher Dienst
Ansprechperson(en):
Magistra Kerschitz Daniela
Bundessozialamt, Landestelle Burgenland
B2
[email protected]
Quartalsmäßige begleitete genderspezifische AbteilungsleiterInnen Jourfixe
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
01.2013 bis 12.2013
Ausgangssituation:
Die Strategie Gender Mainstreaming ist bekannt; aber keine
alltagstauglichen Beispiele für die Inhalte von Gender Mainstreaming.
Datenlage:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
zentrale EDV
Projektziel(e):
Kompetenzaufbau, vertiefende Sensibilisierung für das Thema Gender
Mainstreaming, Befähigung mit konkreten Beispielen an Diskussionen
teilnehmen zu können und das Thema weiterzutragen; Motivation für die
weitere Auseinandersetzung mit dem Thema; Sicherung und erhöhte
Verbindlichkeit von gefassten Beschlüssen, Entscheidungen und
Ergebnissen durch die Begleitung von außen. Durch die externe
Moderation wird die Wichtigkeit des Themas unterstrichen, sie entlastet
die Landesstellenleitung und gewährleistet so, dass diese sich auf die
tatsächliche Führungsaufgabe "Gender Mainstreaming" konzentrieren
kann. Einbringen genderspezifischer Kurzreferate durch die Moderation;
Anstoß von Diskussionen usw..
Zielgruppe(n):
Abteilungsleitungen und MitarbeiterInnen der Landesstelle OÖ des
Bundessozzialamtes.
Inhalt:
Diskussionen , Informationen; Protokolle und Zusammenfassungen der
einzelnen Sitzungen.
Evaluierung:
Ergebnisse:
Verbesserung des Informationsstandes, Bewusstseinsbildung, Erhöhung
der Sensibilisierung. Nutzung der Kapazitäten und der Situation des BSB als
Kompetenzzentrum und Informationsdrehscheibe, wodurch die
informierten MitarbeiterInnen zu MultiplikatorInnnen werden.
Ausblick:
MitarbeiterInnen sind zunehmend am Thema Gender Mainstreaming
interessiert, können selbst konkrete Beispiele anführen und engagieren
sich.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
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Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Öffentlicher Dienst
Sonstiges
Ansprechperson(en):
Magistra Deu Brigitte
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Landesstelle Oberösterreich
[email protected]
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Themenbereich: Vereinbarkeit, Familie und Jugend
Gütesiegel NESTOR GOLD
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: laufendes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Sozialpartner-Organisationen,
Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend, AMS und
ExpertInnen für
Alter(n)smanagement
Laufzeit von:
01.2008 bis
Ausgangssituation:
Aufgrund des demografischen Wandels werden in den nächsten Jahren die
Belegschaften in Unternehmen und Organsiationen älter. Die
Herausforderung liegt darin, Rahmenbedingungen zu geschaffen, die es
den älteren ArbeitnehmerInnen ermöglichen, länger und gesund im Beruf
zu bleiben. Darüber hinaus ist dabei der Generationendialog besonders
wichtig.
Das Sozialministerium hat im Rahmen der CSR-Strategie ein Gütesiegel
entwickelt, welches österreichische Unternehmen und Organisationen
auszeichnet, deren gesamte Organisationsstruktur lebensphasen- und
geschlechtergerecht gestaltet ist und in denen Potenziale und Bedürfnisse
aller MitarbeiterInnen in jedem Lebensalter berücksichtigt werden.
Datenlage:
http://www.statistik.at/
Projektziel(e):
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels soll mit dem
Gütesiegel NESTOR GOLD die Verankerung von geschlechtergerechten,
alter(n)s- lebensphasenorientierten und generationengerechten
Arbeitsbedingungen sowie betrieblicher Gesundheitsstandards für alle
Generationen bei österreichischen Unternehmen und Organisationen in
die Praxis umgesetzt werden.
Zielgruppe(n):
alle österreichischen Unternehmen und Organisationen
Inhalt:
Der Erwerb des Gütesiegels NESTOR GOLD erfolgt in einem vierstufigen
Prozess:
1. Unterzeichnung der Nestor Gold Charta: Damit bekennen sich
Unternehmen/Organisationen zu ihrem Engagement für
Alter(n)sgerechtigkeit. Gleichzeitige Aufnahme in das Nestor Gold
Netzwerk
2. Status-Workshop: Istzustand zur Alter(n)sgerechtigkeit im
Unternehmen/in der Organisation wird gemeinsam mit den Assessorinnen
erhoben und erste Ansätze für weitere Maßnahmen werden aufgezeigt;
kostenloses Angebot
3. Nestor Gold Bewegt: Festlegung von Zielen und Umsetzung von
konkreten Maßnahmen zur Alter(n)sgerechtigkeit im Unternehmen/in der
Organisation. Endabnahme eines Maßnahmenplans durch das
Sozialministerium und Verleihung der Urkunde Nestor Gold Bewegt durch
den Sozialminister.
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4. Zertifizierungsprozess: Die Erfüllung der 27 Nestor Gold Indikatoren der
4 Handlungsfelder (Individuum, Organisation, Kultur und Vitalität) wird von
den Nestor Gold Assessorinnen durch die Evaluierung von Daten und
Dokumenten sowie durch Interviews mit MitarbeiterInnen geprüft.
Anschließend nimmt der Zertifizierungsbeirat, in dem das BMWFW, die
Sozialpartner und das AMS vertreten sind, den Prüfbericht ab.
Die Verleihung des Gütesiegels durch den Sozialminister erfolgt alle zwei
Jahre und hat eine Gültigkeit für drei Jahre. Danach wird den
ausgezeichneten Unternehmen/Organisationen eine Rezertifizierung
angeboten.
Evaluierung:
Die Zertifizierung sowie die Richtlinien für den Assessierungsbericht
werden regelmäßig vom Zertifizierungsbeirat sowie den beiden
Lehrassessorinnen überprüft und soweit notwendig adaptiert
Ergebnisse:
14 Unternehmen, die im Netzwerk sind und die Charta unterschrieben
haben;
6 zertifizierte Unternehmen
9 Infoveranstaltungen und Vernetzungstreffen
Ausblick:
- Dritte Verleihung des Gütesiegels: 24. November 2014
- Verstärkte Kooperation mit der Initiative fit2work und dem AMS
- Weiterführung der Vernetzungsdialoge
- Rekrutierung neuer Unternehmen/Organisationen für Charta und
Gütesiegel
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Gütesiegel NESTOR GOLD
Maßnahmenart(en):
Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Gesundheit
Vereinbarkeit, Familie und Jugend
Ansprechperson(en):
Magistra Bierbaumer Silvia
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Abt. V/B/3
[email protected]
Doktorin Werba Alexandra
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Abt. V/B/3
[email protected]
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Budgetberatung
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, asb
Schuldnerberatung
GmbH
Ausgangssituation:
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
02.2011 bis 03.2013
In Österreich fehlt derzeit eine niederschwellige, professionelle und
unabhängige Beratungsmöglichkeit zu Fragen der Haushaltsfinanzen für
Menschen mit niedrigem Einkommen bzw. in einer sich verändernden
Einkommenssituation die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen
sind. Wesentliche Zielgruppen sind Personen und Haushalte mit niedrigem
Einkommen bzw. mit Problemen bei der Haushaltsbudgetierung und
Personen, die ihr Haushaltsbudget optimieren möchten. Dabei zielt das
Projekt vor allem auf Personen ab, die aufgrund einer
Einkommensverschlechterung, durch z.B. Arbeitslosigkeit oder
gesundheitliche Probleme oder aufgrund der Änderung von
Lebensumständen, durch z.B. Scheidung und/oder Gründung eines
eigenen Haushalts, mit einer vermutlich problematischen Veränderung
ihrer Haushaltsbudgetsituation konfrontiert sind.
Datenlage:
Projektziel(e):
Das Projekt „Budgetberatung“ kann und will einen geschlechtersensiblen
und emanzipatorischen Beitrag bezogen auf beide Aspekte leisten. Zum
einen sollen die meist für die Budgets zuständigen Frauen durch das
Angebot der Budgetberatung gestärkt werden. Zum anderen soll in der
konkreten Budgetberatung der Aspekt der Intra-Haushaltsverteilung zur
Sprache kommen und Teil des Beratungsangebots werden.
Zielgruppe(n):
Erfahrungen aus Sozial- und Schuldenberatungen zeigen, dass die
Verwaltung vor allem kleiner Haushaltsbudgets meist in den Händen von
Frauen liegt. Sie sind es, die zu allererst gefordert sind, mit den
vorhandenen Mitteln für ein Auskommen der gesamten Familie zu sorgen.
Auch sind jene Frauen als Zielgruppe mitumfasst, deren Lebenssituation
sich grundlegend geändert hat (z.B. durch Scheidung) und unter
Umständen damit deren finanzielle Absicherung entzogen wurde und/oder
dadurch finanzielle Verpflichtungen (Bürgschaften) zu übernehmen haben.
Inhalt:
Gezielte Beratungsmaßnahmen.
Evaluierung:
Bis dato wurde keine Evaluierung durchgeführt.
Ergebnisse:
Ausblick:
Folgeprojekt wird derzeit nicht angedacht.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Extern
Projektlink:
Budgetberatung Österreich
Maßnahmenart(en):
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
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Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Vereinbarkeit, Familie und Jugend
Ansprechperson(en):
Magistra Gabriel Tamara
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
III/4
[email protected]
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Themenbereich: Wissenschaft, schulische und berufliche Bildung
Bildungsteilzeit
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Status: abgeschlossenes Projekt
Laufzeit von:
01.07.2013 bis
Ausgangssituation:
Die gesetzlichen Regelungen der Bildungskarenz boten einerseits zu wenig
Flexibilität bei der Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung,
zum anderen konnten weniger qualifizierte ArbeitnehmerInnen ihre
Bildungschancen im Rahmen der Bildungskarenz häufig nicht nutzen.
Datenlage:
Die Daten sind im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 67/2013 veröffentlicht
(Linkadresse: ris.bka.gv.at).
Projektziel(e):
Gesetzliche Verankerung des Instruments der Bildungsteilzeit.
Zielgruppe(n):
ArbeitnehmerInnen
Inhalt:
Durch die Normierung der Bildungsteilzeit in § 11a ArbeitsvertragsrechtsAnpassungsgesetz (AVRAG) wird es ArbeitnehmerInnen ermöglicht, im
Gegensatz zur Bildungskarenz Weiterbildungsmaßnahmen auch neben
einer Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis
wahrzunehmen.
Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass das
Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Die
Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und muss neben Beginn und Dauer
der Bildungsteilzeit auch das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit
beinhalten. Die Dauer der Bildungsteilzeit darf vier Monate nicht unterund zwei Jahre nicht überschreiten. Wesentlich ist der für die Vereinbarung
der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion. Die
Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die
Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die
wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf 10 Stunden
nicht unterschreiten.
Wie bei der Bildungskarenz bestehen auch für die Bildungsteilzeit sowohl
ein Schutz der bisher erworbenen Altabfertigungsanwartschaft als auch ein
Motivkündigungsschutz.
Die Bildungsteilzeit kann innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren auch
in Teilen vereinbart werden. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die
neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit. Wurde eine Bildungskarenz
vereinbart und dabei die höchstzulässige Dauer nicht ausgeschöpft, so
besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur
Bildungsteilzeit zu wechseln. Für den Wechsel zwischen Bildungskarenz
und Bildungsteilzeit wurde ein Umrechnungsschlüssel im Verhältnis 1:2
gesetzlich festgelegt.
Evaluierung:
Ergebnisse:
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Ausblick:
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Legislative Maßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Wissenschaft, schulische und berufliche Bildung
Ansprechperson(en):
Magistra Saurugger Beate
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/B/9
[email protected]
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Themenbereich: Sonstiges
Quartalsmäßige begleitete genderspezifische AbteilungsleiterInnen Jourfixe
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Status: laufendes Projekt
Laufzeit von:
01.2013 bis 12.2013
Ausgangssituation:
Die Strategie Gender Mainstreaming ist bekannt; aber keine
alltagstauglichen Beispiele für die Inhalte von Gender Mainstreaming.
Datenlage:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
zentrale EDV
Projektziel(e):
Kompetenzaufbau, vertiefende Sensibilisierung für das Thema Gender
Mainstreaming, Befähigung mit konkreten Beispielen an Diskussionen
teilnehmen zu können und das Thema weiterzutragen; Motivation für die
weitere Auseinandersetzung mit dem Thema; Sicherung und erhöhte
Verbindlichkeit von gefassten Beschlüssen, Entscheidungen und
Ergebnissen durch die Begleitung von außen. Durch die externe
Moderation wird die Wichtigkeit des Themas unterstrichen, sie entlastet
die Landesstellenleitung und gewährleistet so, dass diese sich auf die
tatsächliche Führungsaufgabe "Gender Mainstreaming" konzentrieren
kann. Einbringen genderspezifischer Kurzreferate durch die Moderation;
Anstoß von Diskussionen usw..
Zielgruppe(n):
Abteilungsleitungen und MitarbeiterInnen der Landesstelle OÖ des
Bundessozzialamtes.
Inhalt:
Diskussionen , Informationen; Protokolle und Zusammenfassungen der
einzelnen Sitzungen.
Evaluierung:
Ergebnisse:
Verbesserung des Informationsstandes, Bewusstseinsbildung, Erhöhung
der Sensibilisierung. Nutzung der Kapazitäten und der Situation des BSB als
Kompetenzzentrum und Informationsdrehscheibe, wodurch die
informierten MitarbeiterInnen zu MultiplikatorInnnen werden.
Ausblick:
MitarbeiterInnen sind zunehmend am Thema Gender Mainstreaming
interessiert, können selbst konkrete Beispiele anführen und engagieren
sich.
Projektauswirkung:
Intern, Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit
Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Öffentlicher Dienst
Sonstiges
Ansprechperson(en):
Magistra Deu Brigitte
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
Bundessozialamt
Landesstelle Oberösterreich
[email protected]
Hauptberufliche fachliche Leitung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Zentren
(Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung)
Organisation:
Beteiligte Organisationen:
Status: abgeschlossenes Projekt
Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
Sozialpartner,
Begutachtungsverfahren Bund,
Parlament
Laufzeit von:
08.2012 bis
Ausgangssituation:
Nach bisheriger Rechtslage des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
(ASchG); BGBl. Nr. 450/1994, und der AMZ-VO, STZ-VO (ASchGDurchführungsverordnungen) musste die fachliche Leitung
arbeitsmedizinischer Zentren und sicherheitstechnischer Zentren (AMZ,
STZ) jedenfalls im Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit erfolgen
(arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Betreuung im
Wochenausmaß von mindestens 38h). Dadurch ist besonders Frauen die
Ausübung dieser Leitungsfunktion verwehrt, wenn ihnen
Vollzeitbeschäftigung zB. aufgrund von Betreuungspflichten nicht möglich
ist. Auch eine Leitungsausübung als Teilzeitbeschäftigte mit höherem
Stundenausmaß scheidet aufgrund dieser Rechtslage aus (§§ 75 Abs. 1 Z 1,
80 Abs. 1 Z 1 ASchG, § 1 Abs. 1 AMZ-VO bzw. STZ-VO). Die 1995 rechtlich
verankerte Vorgabe der Vollbeschäftigung hat sich in der Praxis inzwischen
als nicht zwingend erforderlich für eine qualitative Ausübung dieser
Leitungsfunktion erwiesen. Gemäß Art. 9 des ILO-Übereinkommens (Nr.
175) über die Teilzeitarbeit, 1994, sind Maßnahmen zu treffen, um den
Zugang zu Teilzeit-Arbeit zu erleichtern.
Eine Änderung der ArbeitnehmerInnenschutzregelungen in ASchG, AMZVO und STZ-VO (Gesetzes- und Verordnungsnovellen) soll daher diese
Führungsposition auch für nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitsmedizinerinnen
und Sicherheitsfachkräfte ab 2013 ermöglichen, gleichzeitig aber eine
weiterhin hauptberufliche Zentrumsleitung sicherstellen.
Datenlage:
Veröffentlicht unter: ris.bka.gv.at;
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm.
Projektziel(e):
Eine Änderung der ArbeitnehmerInnenschutzregelungen in ASchG, AMZVO und STZ-VO (Gesetzes- und Verordnungsnovellen) soll diese
Führungsposition auch für nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitsmedizinerinnen
und Sicherheitsfachkräfte ab 2013 ermöglichen, gleichzeitig aber eine
weiterhin hauptberufliche Zentrumsleitung sicherstellen.
Zielgruppe(n):
Arbeitsmedizinerinnen und weibliche Sicherheitsfachkräfte, die
Führungspositionen in ihrem Fachgebiet übernehmen wollen und die
hauptberufliche ärztliche bzw. sicherheitstechnische Leitung von
arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Zentren anstreben,
jedoch nicht im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung. Die bisherige
Regelung (Normalarbeitszeit der arbeitsmedizinischen bzw.
sicherheitstechnischen Präventivdienstbetreuung - zumindest 38
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Wochenstunden) hat in der Praxis überwiegend Arbeitsmedizinerinnen
nachteilig betroffen, die von der beruflichen Karriere einer
Zentrumsleitungsfunktion in ihrem Fachbereich ausgeschlossen waren,
wenn sie - meist aufgrund von Betreuungspflichten - keine
Vollzeitbeschäftigung ausüben können. Im sicherheitstechnischen Bereich
sind nach wie vor weniger Frauen tätig, aber auch diesen war die
sicherheitstechnische Zentrumsleitung verwehrt, wenn die geforderte
Normalarbeitszeit nicht möglich war.
Inhalt:
Mit Gesetzesnovelle der § 75 Abs. 1 Z 1 und § 80 Abs. 1 Z 1
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG (jeweils Ersatz der Wortfolge "im
Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit" durch "hauptberuflich")
wurde die gesetzliche Grundlage für eine Ausübung der fachlichen
Zentrumsleitung im Beschäftigungsausmaß von weniger als 38
Wochenstunden geschaffen (BGBl. I Nr. 118/2012 vom 28.12.2012, in Kraft
seit 1. Jänner 2013).
Mit Änderung der ASchG-Durchführungsregelungungen zum
Mindeststundenausmaß auf Verordnungsebene (Novellen der STZ und
AMZ) wird die Ausübung der Leitungsfunktion künftig auch in
Teilzeitbeschäftigung, wenngleich hauptberuflich möglich sein. Zur
Konkretisierung des künftig mindestens erforderlichen Stundenausmaßes
("hauptberuflich") durch Novelle des § 1 Abs. 1 STZ-VO bzw. AMZ-VO hat
das BMASK/Sektion VII/A (ZAI) ím Begutachtungsentwurf BMASK461.202/0009-VII/A/3/2012 eine Leitung im Ausmaß von mindestens 20
Wochenstunden vorgeschlagen (Verordnungsermächtigung § 90 Z 2
ASchG). Die BMASK-Verordnungserlassung Novelle AMZ-VO, STZ-VO 2013
ist abzuwarten.
Evaluierung:
Ergebnisse:
ASchG-Novelle BGBl I 2012/118; Novellen der STZ-VO und AMZ-VO
(Erlassung 2013).
Ausblick:
Nach Kundmachung/Inkrafttreten der ASchG-Verordnungsnovellen STZVO, AMZ-VO 2013 durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz ist die Leitung arbeitsmedizinischer und
sicherheitstechnischer Zentren hauptberuflich auch in Teilzeit zulässig.
Projektauswirkung:
Extern
Projektdurchführung:
Intern mit externer Unterstützung
Projektlink:
Maßnahmenart(en):
Legislative Maßnahme
Themenbereich(e):
Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz
Sonstiges
Ansprechperson(en):
Doktorin Novak Renate
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
VII/A/3 (Zentral-Arbeitsinspektorat Rechtsabteilung)
[email protected]
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