Gender Mainstreaming Gender Mainstreaming Projekte Detailbericht August 2015 Themenbereich: Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gütesiegel NESTOR GOLD Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Sozialpartner-Organisationen, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, AMS und ExpertInnen für Alter(n)smanagement Laufzeit von: 01.2008 bis Ausgangssituation: Aufgrund des demografischen Wandels werden in den nächsten Jahren die Belegschaften in Unternehmen und Organsiationen älter. Die Herausforderung liegt darin, Rahmenbedingungen zu geschaffen, die es den älteren ArbeitnehmerInnen ermöglichen, länger und gesund im Beruf zu bleiben. Darüber hinaus ist dabei der Generationendialog besonders wichtig. Das Sozialministerium hat im Rahmen der CSR-Strategie ein Gütesiegel entwickelt, welches österreichische Unternehmen und Organisationen auszeichnet, deren gesamte Organisationsstruktur lebensphasen- und geschlechtergerecht gestaltet ist und in denen Potenziale und Bedürfnisse aller MitarbeiterInnen in jedem Lebensalter berücksichtigt werden. Datenlage: http://www.statistik.at/ Projektziel(e): Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels soll mit dem Gütesiegel NESTOR GOLD die Verankerung von geschlechtergerechten, alter(n)s- lebensphasenorientierten und generationengerechten Arbeitsbedingungen sowie betrieblicher Gesundheitsstandards für alle Generationen bei österreichischen Unternehmen und Organisationen in die Praxis umgesetzt werden. Zielgruppe(n): alle österreichischen Unternehmen und Organisationen Inhalt: Der Erwerb des Gütesiegels NESTOR GOLD erfolgt in einem vierstufigen Prozess: 1. Unterzeichnung der Nestor Gold Charta: Damit bekennen sich Unternehmen/Organisationen zu ihrem Engagement für Alter(n)sgerechtigkeit. Gleichzeitige Aufnahme in das Nestor Gold Netzwerk 2. Status-Workshop: Istzustand zur Alter(n)sgerechtigkeit im Unternehmen/in der Organisation wird gemeinsam mit den Assessorinnen erhoben und erste Ansätze für weitere Maßnahmen werden aufgezeigt; kostenloses Angebot 3. Nestor Gold Bewegt: Festlegung von Zielen und Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Alter(n)sgerechtigkeit im Unternehmen/in der Organisation. Endabnahme eines Maßnahmenplans durch das Sozialministerium und Verleihung der Urkunde Nestor Gold Bewegt durch den Sozialminister. Seite 2 von 81 4. Zertifizierungsprozess: Die Erfüllung der 27 Nestor Gold Indikatoren der 4 Handlungsfelder (Individuum, Organisation, Kultur und Vitalität) wird von den Nestor Gold Assessorinnen durch die Evaluierung von Daten und Dokumenten sowie durch Interviews mit MitarbeiterInnen geprüft. Anschließend nimmt der Zertifizierungsbeirat, in dem das BMWFW, die Sozialpartner und das AMS vertreten sind, den Prüfbericht ab. Die Verleihung des Gütesiegels durch den Sozialminister erfolgt alle zwei Jahre und hat eine Gültigkeit für drei Jahre. Danach wird den ausgezeichneten Unternehmen/Organisationen eine Rezertifizierung angeboten. Evaluierung: Die Zertifizierung sowie die Richtlinien für den Assessierungsbericht werden regelmäßig vom Zertifizierungsbeirat sowie den beiden Lehrassessorinnen überprüft und soweit notwendig adaptiert Ergebnisse: 14 Unternehmen, die im Netzwerk sind und die Charta unterschrieben haben; 6 zertifizierte Unternehmen 9 Infoveranstaltungen und Vernetzungstreffen Ausblick: - Dritte Verleihung des Gütesiegels: 24. November 2014 - Verstärkte Kooperation mit der Initiative fit2work und dem AMS - Weiterführung der Vernetzungsdialoge - Rekrutierung neuer Unternehmen/Organisationen für Charta und Gütesiegel Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Gütesiegel NESTOR GOLD Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gesundheit Vereinbarkeit, Familie und Jugend Ansprechperson(en): Magistra Bierbaumer Silvia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abt. V/B/3 [email protected] Doktorin Werba Alexandra Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abt. V/B/3 [email protected] Seite 3 von 81 Pilotprojekt: Transkulturelle Gewaltprävention und Gesundheitsförderung Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Samara - Verein zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt Laufzeit von: 01.07.2011 bis 31.12.2015 Ausgangssituation: Bisher gibt es in Österreich kaum Konzepte für die praktische Arbeit an Schulen, die Modelle zur Anti-Rassismus- und Anti-Sexismus-Arbeit verbinden, welche der Verein als zukunftsweisend erachtet. Datenlage: Größe der Zielgruppe: ca. 7800 Personen Projektziel(e): Auf Grundlage eines transkulturellen Ansatzes sollen das gegenseitige Verständnis und die kulturelle sowie soziale Interaktion der am Projekt beteiligten Buben und Mädchen und deren Eltern und LehrerInnen verbessert werden. Ziel des Projekts ist es, spezifische Konzepte zur Gewaltprävention für Lehrerinnen, Mädchen und Buben und deren Eltern mit Migrationshintergrund zu erstellen und zu implementieren. Gewaltprävention soll als ein wesentlicher Teil des Kinderschutzes allen Mädchen und Buben unabhängig vom religiösen, kulturellen und sozialen Hintergund gleichermaßen zugänglich sein. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird ein Handbuch "Transkulturelle Gewaltprävention" für PädagogInnen und MultiplikatorInnen erstellt. Zielgruppe(n): 6 Hauptzielgruppen des Projekts: - Mädchen und Buben der teilnehmenden Volksschulen und insbesondere der teilnehmenden Modellklassen - PädagogInnen (KlassenlehrerInnen, BegleitlehrerInnen, FörderlehrerInnen, BeratungslehrerInnen) und Schulleitungen der beteiligten Volksschulen - Mütter und Väter bzw. andere Hauptbezugspersonen der teilnehmenden Kinder - verschiedene Stakeholdergruppen wie z.B. Wiener Netzwerk gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen, Fonds Gesundes Österreich, BMUKK, BMASK, BMWFJ, BKA-Frauen, Wiener Gesundheitsförderung, MA 7, MA 13, MA 17, MA 57 etc. - Eltern in Österreich - PädagogInnen anderer Volksschulen in Österreich Inhalt: Spezifische Konzepte zur Gewaltprävention für LehrerInnen, Mädchen und Buben und deren Eltern mit Migrationshintergrund. Evaluierung: Während des Projekts wird eine externe wissenschaftliche Evaluation durch die „Sozialökonomische Forschungsstelle“ durchgeführt. Die Evaluation soll die wissenschaftliche Ergebnissicherung unterstützen und dazu beitragen, dass dieses Projekt im Hinblick auf eine Übernahme in den Regelbetrieb der Schulen überprüfbar wird. Dadurch soll in Österreich Seite 4 von 81 mehr Expertise zu den Voraussetzungen, dass transkulturelle Gewaltpräventionsarbeit in Schulen gelingen kann und mit welchen Schwierigkeiten diese in der Praxis konfrontiert ist, erzielt werden. Ergebnisse: siehe www.transkulturell-samara.at. Ausblick: Geplante Fortsetzung des Pilotprojekts (Zeitraum: 01.07.2016 30.06.2019): Nachfolgeprojekt "Gewaltprävention im transkulturellen Klassenzimmer" Implementierung von transkulturellen Konzepten zur Gesundheitsförderung im pädagogischen Alltag, in enger Kooperation mit der "Kirchlichen Pädagogischen Hochschule", Wien/Krems und der "Pädagogischen Hochschule", Wien Setting wird erweitert: 8 Volksschulen, 2 Sonderpädagogische Zentren, 2 Kindergärten Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Projekt "Transkulturelle Gewaltprävention und Gesundheitsförderung" Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Mag.a Bierbaumer Sylvia BMASK Abt. V/B/3 [email protected] Mag.a Weiß Angelika BMASK Abt. V/B/3 [email protected] Lehrgang zu Sensibilisierung und Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt und sex. Missbrauch im Rahmen der Besuchsbegleitung Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Wiener Netzwerk gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen Laufzeit von: 30.11.2010 bis Ausgangssituation: Für Sensibilisierung und Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt wurden in den Jahren 2009/10 von Expertinnen des Wiener Netzwerks gegen sexuelle Gewalt mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit von familiärer Gewalt betroffenen Kindern Qualitätsstandards als Empfehlung für "begleitete Besuchskontakte" erarbeitet. Seite 5 von 81 Diese Standards sind die Grundlage für ein vom Sozialministerium gefördertes "Ausbildungscurriculum für BesuchsbegleiterInnen" und einen darauf basierenden Lehrgang, welcher seit November 2013 bereits zum zweiten Mal für 18 BesuchsbegleiterInnen vom Sozialministerium geförderter Trägerorganisationen durchgeführt wird. Datenlage: In ca. 1/3 der vom Sozialministerium geförderten Familien treten Konfliktfälle mit Gewaltaspekt auf. Projektziel(e): Zielsetzung ist, dass die BesuchsbegleiterInnen für das Thema "Kindeswohlgefährdungen" sensibilisiert werden und verstärkt auf entsprechende Verhaltensweisen achten. Ziele des Curriculums: - erforderliche Qualifikationen der BesuchsbegleiterInnen zur Abklärung bzw. zum Ablauf von Besuchsbegleitung - professionelle Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen und Gespräche mit den relevanten Familienmitgliedern während des gesamten Verlaufs sowie die Einschätzung, ob und in welchem Rahmen betroffenen Kindern und Jugendlichen Besuchsbegleitung zumutbar ist - Erkennen psychischer Auffälligkeiten, von Manipulationsversuchen sowie Verhaltensweisen und anderer Faktoren - Vermeidung (weiterer) Kindeswohlgefährdung Selbstschutz vor Übergriffen und Manipulationsversuchen durch besuchsberechtigten Elternteil - Verfassen schriftlicher Dokumentationen und Berichte Zielgruppe(n): - direkt: vom Sozialministerium anerkannte BesuchsbegleiterInnen der geförderten Trägerorganisationen - indirekt: einkommensschwache besuchsberechtigte Elternteile, welche die vom BMASK geförderte Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen, und deren Kinder Inhalt: Modul 1: Besuchsbegleitung - eigene Rolle, Verantwortung, Grenzen Modul 2: Kindeswohlgefährdung - Erkennen und Interventionsmöglichkeiten Modul 3: Charakteristika der Abklärungsphase Modul 4: Phasen der Besuchsbegleitung Modul 5: Häusliche Gewalt Modul 6: Sexuelle Gewalt/sexueller Kindesmissbrauch Seite 6 von 81 Modul 7: Gesprächsführung in Fällen von (sexueller) Gewalt Modul 8: Gesprächsführung in besonderen Kontexten Modul 9: Relevante rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen der Besuchsbegleitung Im Ausbildungsverlauf werden weiters regelmäßige Supervisionen angeboten, um konkrete Fallgeschichten und persönliche Haltungen zu reflektieren. Evaluierung: Berichtslegung bis Mitte Mai 2015 vereinbart Ergebnisse: Aufgrund der Teilnahme am Ausbildungslehrgang sind die AbsolventInnen für das Auftreten diverser (Verdachts-)Fälle von Kindeswohlgefährdung im Rahmen ihrer Tätigkeit als BesuchsbegleiterInnen geförderter Trägerorganisationen sensibilisiert. Ausblick: Maßnahme des Sozialministeriums im Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt bis 2015, 3. Ausbildungslehrgang mit 20 BesuchsbegleiterInnen ab November 2015 geplant Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Besuchscafé-Website Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Magistra Bierbaumer Sylvia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Magistra Weiß Angelika Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Erhebung zu den Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 01.2007 bis Ausgangssituation: Datenlage: Jährlich neue Datensätze zu den Einkommens- und Lebensbedingungen in Österreich von Personen in Privathaushalten; Seite 7 von 81 http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Allgemeine_Sozialpolitik/Armut/ Projektziel(e): Daten über Einkommen und Lebensbedingungen von Personen in Privathaushalten in allen EU-Mitgliedsstaaten zu erhalten. Zielgruppe(n): - BMASK - EU - Forschungseinrichtungen - Interessierte Öffentlichkeit Inhalt: Jährlich verpflichtende Erhebung, die Aussagen über Einkommen und Lebensbedingungen von Personen in Privathaushalten zulassen. Die Ergebnisse sind dem jeweiligen Endbericht zu entnehmen, die Datensätze können kostenlos bei der Bundesanstalt Statistik Österreich für weitere Forschungstätigkeiten angefordert werden. Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung in Österreich. Ergebnisse aus EUSILC 2011 (aktuellster Bericht) Evaluierung: Ergebnisse: Jährlich neue Datensätze. Ausblick: Erhebung wird jährlich fortgeführt. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Erhebung zu den Einkommen und Lebensbedingungen Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Ansprechperson(en): Magistra Riebenbauer Anna Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/4 [email protected] Magister Steiner Hans Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/4 [email protected] Entwicklung und Struktur der Sozialausgaben in Österreich Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 01.2011 bis Ausgangssituation: Datenlage: Jährliche verpflichtende Erhebung der Sozialschutzausgaben in Österreich Seite 8 von 81 mit Analyse der Daten im zweijährig erscheinenden Sozialbericht(aktuellste Ausgabe Sozialbericht 2011/2011). Projektziel(e): Darstellung der Sozialschutzausgaben Österreichs nach Geschlecht. Zielgruppe(n): BMASK, EU, Forschungseinrichtungen, Interessierte Öffentlichkeit Inhalt: Jährlich verpflichtende Erhebung der Sozialschutzausgaben in Österreich. Die Ergebnisse sind zweijährig dem jeweiligen Sozialbericht zu entnehmen. Die Daten sind für jedes Erhebungsjahr auf der Website des BMASK abrufbar. Evaluierung: Ergebnisse: Jährlich neue Zahlen zu den Sozialschutzausgaben, die in der Analyse geschlechtsspezifisch dargestellt werden. Ausblick: Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Sozialberichte Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Ansprechperson(en): Magister Steiner Hans Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/4 [email protected] Magister Klopf Christian Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/4 [email protected] 50 % Arbeitsmarktförderbudget für Frauen Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz AMS Österreich Laufzeit von: 01.2001 bis Ausgangssituation: Frauen sind Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt. Um die Beschäftigungsintegration von Frauen besonders zu fördern und Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu reduzieren, werden 50 % der Budgets der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Frauen ausgegeben und diese damit im Vergleich zu ihrem Anteil an den Vorgemerkten überfördert. Datenlage: Daten zur Arbeitsmarktlage von Frauen und Männern sind auf www.bmask.gv.at und auf www.ams.at veröffentlicht. Projektziel(e): Frauen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen, die Segregation am Arbeitsmarkt aufbrechen und die Gleichstellung forcieren. Seite 9 von 81 Damit diese Vorgabe auch tatsächlich zum Abbau von Benachteiligungen beitragen kann, müssen konkrete Frauen fördernde Maßnahmen formuliert und umgesetzt werden. Wichtig ist die Höherqualifizierung von Frauen, um ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und stabilere Erwerbskarrieren zu ermöglichen. Weiters steigt mit zielgerichteten Aus- und Weiterbildungen die Chance ein höheres Einkommen zu generieren. Zielgruppe(n): Arbeitsuchende Frauen Inhalt: Da 47 % der arbeitslosen Frauen, keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss vorweisen, liegt der Schwerpunkt der arbeitsmarktpolitischen Interventionen auf Qualifizierungen. Die Ausbildungsangebote orientieren sich am entsprechenden Bedarf des Arbeitsmarktes, wobei mit speziellen Programmen auf regionale arbeitsmarktpolitische Besonderheiten reagiert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die zukünftige Arbeitskräftenachfrage bestmöglich bedient wird. Evaluierung: "50% des Budgets der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Frauen" Implementierung, Umsetzung und Wirkung des Genderbudgetziels WIFO, IHS 2013 Ergebnisse: Das GB-Ziel wurde zwischen 2004 und 2011 österreichweit nur in den Jahren 2005-2007 erreicht. Steiermark und Kärnten erreichten das Ziel über den gesamten Beobachtungszeitraum. Insgesamt ist das GB-Ziel, sowohl was seine länderspezifische Verankerung im Planungs- und Controllingprozess der Förderpolitik als auch die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen zur Gegensteuerung betrifft, eng mit dem Stellenwert und den Strategien der Frauenförderung bzw. der Gleichstellungspolitik verknüpft. Die Überzeugung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Ziel der Arbeitsmarktförderung darstellt, wird nicht von allen AkteurInnen mitgetragen. Quantitative Auswertungen bestätigen die ExpertInnenmeinung, dass Frauenförderprogramme für die Erreichung des GB-Ziel von zentraler Bedeutung sind. Die Budgetperspektive führt zu einer Sensibilisierung für die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt sowohl die strukturelle Verankerung von Frauenförderung wie auch eine stärke Berücksichtigung von Frauen bei der Planung von Fördermaßnahmen. Nachdem Überzeugungen für die Gleichstellung nur schwer bzw. langfristig verändert werden können, bleibt der Top down-Ansatz für ein gendergerechtes Budget wichtig. Durch die Integration der Genderbudget- Perspektive in das Steuerungssystem des AMS ist es gelungen, eine systematische Reflexion aller Fördermaßnahmen hinsichtlich einer stärkeren Einbeziehung von Frauen anzuregen und damit den strukturell geringeren Förderkosten gegenzusteuern. Dieser Blick auf die Kosten unterstützt die Seite 10 von 81 Umsetzung des Gender Mainstreaming Ansatzes, dem sich das AMS verpflichtet sieht, und die Gleichstellungsziele des AMS, um durch Fördermaßnahmen den Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Die Wirkungsanalyse "Gleichstellungswirkung von AMS-Maßnahmen AMS-Monitoring Österreich 2010/2012" zeigt, dass die Maßnahmenteilnahme für Frauen eine positive Wirkung in den vier untersuchten Dimensionen der Arbeitsmarktintegration (Erwerbsaktivitätstage, Beschäftigungstage, Jahresbeschäftigungseinkommen und Tageseinkommen) entfaltet. Weiters schließen Frauen aufgrund des höheren Maßnahmenerfolges zu den "teilnehmenden" Männern auf und die Maßnahmenteilnahme trägt zur Besserstellung der Frauen am Arbeitsmarkt bei. Ausblick: Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Budgetäre Maßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Finanzen Ansprechperson(en): Doktorin Hafner Sabine Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VI/B/10 [email protected] Frauenberufszentren Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsmarktservice Österreich Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 01.2010 bis Ausgangssituation: Die Erfahrung zeigt, dass Frauen oft durch niederschwellige Beratungsangebote und Laufbahnplanung Ausbildungsdefizite und Chancen durch Höherqualifizierung bzw. Umschulung erkennen und den Einstieg in passende Aus- und Weiterbildungsangebote schaffen. Datenlage: AMS Data ware house. Projektziel(e): - Frauenberufszentren sollen den Zugang zu Qualifizierungen von Arbeit suchenden Frauen fördern und sicherstellen. - Erarbeiten von Laufbahnplänen. Zielgruppe(n): - Frauen, die Interesse an Aus- und Weiterbildung haben bzw. sich am Arbeitsmarkt umorientieren möchten; Frauen, die keinen Beruf erlernt Seite 11 von 81 haben; - Frauen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben; - Wiedereinsteigerinnen Inhalt: In Frauenberufszentren werden mit den Kundinnen Laufbahnperspektiven entwickelt und auch die Beratungssituation für qualifizierte Frauen und für Migrantinnen verbessert. Weiters wird die durchgehende Beratung und Begleitung bei Qualifizierungen angeboten, um Abbrüche zu vermeiden. In Workshops und durch Gruppenarbeit können Frauen ihre Verhandlungskompetenz stärken. Die Kooperation mit Unternehmen soll die Arbeitsplatzchancen erhöhen. Die Pilotierung erfolgte 2010 und 2011. Evaluierung: Interne Evaluierung der Pilotphase. Ergebnisse: 45,8 % der Teilnehmerinnen sind nach 3 Monaten entweder in Beschäftigung oder haben eine Aus- und Weiterbildung begonnen. Knapp die Hälfte der Frauen hat max. Pflichtschulabschluss und 38 % sind Wiedereinsteigerinnen. Mit Frauenberufszentren werden auch Migrantinnen (18 % der Teilnehmerinnen haben ausländische Staatsbürgerschaft) erreicht. Ausblick: Aufgrund des Erfolgs werden österreichweit Frauenberufszentren aufgebaut. Im April 2013 wurde das größte Frauenberufszentrum in Wien eröffnet. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Maßnahmenart(en): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Ansprechperson(en): Doktorin Hafner Sabine Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VI/B/10 [email protected] Mag.a. Stockhammer Hilde AMS FRA [email protected] FiT - Frauen in Handwerk und Technik Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsmarktservice Österreich Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsmarktservice Österreich, Laufzeit von: 01.2006 bis Ausgangssituation: Segregierter Arbeitsmarkt: Frauen sind großteils in sogenannten Seite 12 von 81 traditionellen Berufen beschäftigt, welche geringere Karrieremöglichkeiten bieten und vergleichsweise schlecht bezahlt sind. Datenlage: Arbeitsmarkt- und Förderdaten können über das Data-warehouse des AMS abgerufen werden. Projektziel(e): Teilnahme von Frauen und Mädchen an nicht traditionellen Ausbildungen (Berufe mit geringem Frauenanteil lt. Lehrberufsliste) mit (mindestens) Lehrabschluss. Zielgruppe(n): Arbeitsuchende Frauen und Mädchen Inhalt: Im Rahmen des frauenspezifischen Förderprogramm FiT (Frauen in Handwerk und Technik) wird den Kundinnen ermöglicht, zertifizierte Ausbildungen im technisch handwerklichen Bereich zu absolvieren. Frauen werden ermutigt, Berufe zu ergreifen, die traditionell männlich dominiert sind, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen und höhere Einkommensmöglichkeiten bieten. Das Besondere an diesem Programm ist, dass neben einer Lehrausbildung auch der Besuch von Fachschulen, höheren technischen Lehranstalten oder Fachhochschulen gefördert werden kann. Teil des Programms sind auch vorbereitende und unterstützende Maßnahmen, wie eine Berufsorientierung, Basisqualifizierungen in technisch-handwerklichen Bereichen, Beratung (auch hinsichtlich der Kinderbetreuung) und Begleitung während der Ausbildung. Mit dem Programm wird ein qualitativer Akzent im Sinne des arbeitsmarktpolitischen Gleichstellungsziels „Segregation auf dem Arbeitsmarkt überwinden, Einkommensunterschiede abbauen" gesetzt. Evaluierung: Beobachtung von Arbeitsmarkt und Förderzahlen (Arbeitslosigkeit, Zugang in Qualifizierungen, Arbeitsaufnahmen) der Zielgruppe. Evaluierung des Arbeitsmarkterfolgs von Frauen im Anschluss der AMS Kurse FIT und FIA FORBA, 2014 Ergebnisse: Im Jahr 2012 haben 1.185 Frauen eine Ausbildung mit mindestens Lehrabschluss in nichttraditionellen Berufen absolviert und 5.039 Frauen absolvierten ein technisch handwerkliches Orientierungsangebot bzw. eine technische Basisqualifizierung. Im Jahr 2012 wurden 21,1 Mio. Euro aufgewendet. Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach absolvierter FIT Qualifizierung ist für 70% der Absolventinnen eine Arbeitsaufnahme zu registrieren. Ausblick: Das FiT-Programm wurde bis 2014 verlängert. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Seite 13 von 81 Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Finanzen Ansprechperson(en): Doktorin Hafner Sabine Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VI/B/10 [email protected] Mag.a. Egger Eva AMS FRA [email protected] Wiedereinstieg unterstützen Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsmarktservice Österreich Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 01.2006 bis Ausgangssituation: Die Ausweitung der Beschäftigung in den vergangenen Jahren ist vor allem auf die Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung von Frauen zurückzuführen. Einerseits ermöglicht Teilzeitarbeit aufgrund der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten für viele Frauen überhaupt erst die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Andererseits führt diese Arbeitsmarktteilnahme zu einem geringeren Erwerbseinkommen, schlechteren Aufstiegschancen und dem Einsatz unter dem eigenen Qualifikationsniveau. Die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt für Frauen nach wie vor eine massive Benachteiligung im Erwerbsleben dar. Datenlage: Arbeitsmarkt- und Förderdaten können über das Data-warehouse des Arbeitsmarktservices abgerufen werden. Projektziel(e): Die Arbeitsmarktpolitik hat sich zum Ziel gesetzt, für Frauen mit Kinderbetreuungsaufgaben die Berufsrückkehr zu erleichtern und die Planung des Wiedereinstiegs durch Information, Beratung und Betreuung zu unterstützen. Wiedereinsteigerinnen sollen das Arbeitsmarktangebot besser nutzen können, ihre beruflichen Ziele planen, die Konsequenzen der Entscheidung kennen und entscheiden in welchem Ausmaß sie eine Berufstätigkeit aufnehmen können (eigene Existenzsicherung, Auswirkungen auf die zukünftige Höhe der Pension, etc.). Zielgruppe(n): Personen, die nach einer familienbedingten Berufsunterbrechung in das Erwerbsleben zurückkehren möchten. Inhalt: Wiedereinstiegsberatung gibt es regelmäßig und flächendeckend in allen Bundesländern. Die Angebote werden nach außen sichtbar für Kundinnen erkennbar kommuniziert. Das Angebot reicht von regelmäßigen Informationsveranstaltungen (diese werden auch in Kooperation mit Frauenberatungsstellen, Gemeinde u.a. durchgeführt) bis zu speziell beauftragten Beraterinnen in den AMS Geschäftsstellen, welche Seite 14 von 81 Wiedereinsteigerinnen persönlich betreuen. Bei der Wahl von Qualifizierungsangeboten wird auf die Betreuungssituation Rücksicht genommen, weiters werden einzelne Angebote mit Kinderbetreuung bereitgestellt Evaluierung: Beobachtung von arbeitsmarkt- und förderpolitischen Kennzahlen (Arbeitslosigkeit, Zugang in Qualifizierungen, Arbeitsaufnahmen) der Zielgruppe. Ergebnisse: 2012 wurden 37.238 Wiedereinsteigerinnen mit Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei ihrer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt unterstützt. Für die Unterstützung von Wiedereinsteigerinnen wurden 2012 83,73 Mio. Euro aufgewendet. Ausblick: Auch 2013 wird ein Schwerpunkt auf Wiedereinsteigerinnen gelegt und es werden budgetäre Mittel für diese Zielgruppe zur Verfügung gestellt. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Beruflicher Wiedereinstieg Maßnahmenart(en): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Finanzen Ansprechperson(en): Pointner Pauline AMS FRA [email protected] Bildungsteilzeit Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 01.07.2013 bis Ausgangssituation: Die gesetzlichen Regelungen der Bildungskarenz boten einerseits zu wenig Flexibilität bei der Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung, zum anderen konnten weniger qualifizierte ArbeitnehmerInnen ihre Bildungschancen im Rahmen der Bildungskarenz häufig nicht nutzen. Datenlage: Die Daten sind im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 67/2013 veröffentlicht (Linkadresse: ris.bka.gv.at). Projektziel(e): Gesetzliche Verankerung des Instruments der Bildungsteilzeit. Zielgruppe(n): ArbeitnehmerInnen Inhalt: Durch die Normierung der Bildungsteilzeit in § 11a ArbeitsvertragsrechtsAnpassungsgesetz (AVRAG) wird es ArbeitnehmerInnen ermöglicht, im Gegensatz zur Bildungskarenz Weiterbildungsmaßnahmen auch neben einer Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen. Seite 15 von 81 Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Die Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und muss neben Beginn und Dauer der Bildungsteilzeit auch das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit beinhalten. Die Dauer der Bildungsteilzeit darf vier Monate nicht unterund zwei Jahre nicht überschreiten. Wesentlich ist der für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion. Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf 10 Stunden nicht unterschreiten. Wie bei der Bildungskarenz bestehen auch für die Bildungsteilzeit sowohl ein Schutz der bisher erworbenen Altabfertigungsanwartschaft als auch ein Motivkündigungsschutz. Die Bildungsteilzeit kann innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren auch in Teilen vereinbart werden. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit. Wurde eine Bildungskarenz vereinbart und dabei die höchstzulässige Dauer nicht ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur Bildungsteilzeit zu wechseln. Für den Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurde ein Umrechnungsschlüssel im Verhältnis 1:2 gesetzlich festgelegt. Evaluierung: Ergebnisse: Ausblick: Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Legislative Maßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Wissenschaft, schulische und berufliche Bildung Ansprechperson(en): Magistra Saurugger Beate Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/B/9 [email protected] Sicherheitsschulung Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Arbeitsinspektorat Laufzeit von: 01.07.2012 bis 13.03.2013 Ausgangssituation: Eine Mehrzahl weiblicher Mitarbeitender steht in der Landesstelle Seite 16 von 81 Burgenland einer Mehrzahl männlicher, "schwieriger" Kunden gegenüber. In der Praxis gab es bereits vereinzelt Übergriffe solcher Kunden gegen weibliche Mitarbeitende. Datenlage: Kriminalstatistiken. Projektziel(e): - Aufklärung über Rechte der Mitarbeitenden - Prävention; Verhaltensschulung - Schulung in Abwehrtechniken für den Ernstfall Zielgruppe(n): Führungskräfte und Mitarbeitende der Landesstelle Burgenland und des Arbeitsinspektorats. Inhalt: Theorieinputs und praktische Übungen/Rollenspiele zu: rechtlicher Rahmen und Notwehr; Prävention; Deeskalationstechniken; "Drittschutz" und Zivilcourage; Techniken; Maßnahmenplan. Evaluierung: Rückmeldung der TeilnehmerInnen. Ergebnisse: Neben rechtlichen Informationen wurde von den beiden TrainerInnen vermittelt, wie man sich vor Übergriffen schützt und was man unternehmen kann, wenn eine Situation zu eskalieren droht. Es wurden Notfallpläne für die Standorte der teilnehmenden Organisationen entwickelt, einerseits als Handlungsanleitung, andererseits für die Situation nach einem Übergriff. Ausblick: Für die Standorte der teilnehmenden Organisationen wurden Maßnahmenpläne für den Notfall entwickelt. Diese werden in jedem Arbeitszimmer ausgehängt. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Inneres und Sicherheit Öffentlicher Dienst Ansprechperson(en): Magistra Kerschitz Daniela Bundessozialamt, Landesstelle Burgenland B2 [email protected] Checkliste Gender Mainstreaming Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 11.2012 bis Seite 17 von 81 Bundessozialamt Ausgangssituation: Das Bundessozialamt und seine 9 Landesstellen arbeiten in unterschiedlicher Ausprägung gleichstellungsorientiert, das ist die Arbeitshypothese. Diese Unterschiede gilt es festzustellen und Maßnahmen für eine gemeinsame Gleichstellungorientierung als Qualitätsstandard zu entwickeln. Datenlage: Annahme der Wirkung von Strukturen und Einstellungen der handelnden Personen nach innen auf Ebene der Führungskräfte und der Mitarbeitenden und nach außen auf KundInnenebene. Projektziel(e): Eine "Checkliste Gender Mainstreaming" macht es möglich, die Gleichstellungsorientierung jeder Organisationseinheit des Bundessozialamts rasch und einfachmit geringem Aufwand an Personal und Ressourcen zu beurteilen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellungsorientierung des Bundessozialamts aus dieser Bewertung abzuleiten und umzusetzen. Zielgruppe(n): Führungskräfte und Mitarbeitende aller Organisationseinheiten des Bundessozialamts und seiner 9 Landesstellen und die KundInnen. Aktuell ist die Landesstelle Burgenland mit dem Pilotprojekt beauftragt > Zielgruppen sind Führungskräfte und Mitarbeitende sowie die KundInnen. Inhalt: Die Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming der Landesstelle Burgenland erarbeitet mit externer Begleitung ausgewählte Themen (zuerst: Dienstbesprechungen, dann: KundInnen). Dazu werden die unterschiedlichen Reifegrade einer Organisation in Bezug auf das gewählte Thema beschrieben ("Spezifikationen") und im nächsten Schritt von einer erweiterten Mitarbeitenden-Gruppe bewertet (Assessment). Aus dieser Bewertung werden erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungsangebots gefiltert, beschrieben und umgesetzt (mittels Dienstbesprechungen, Email, Dienstanweisungen etc.). Evaluierung: Ergebnisse: Im Zeitraum November 2012 bis März 2013 wurde der Bereich Dienstbesprechungen ausgewählt, analysiert und Verbesserungsmaßnahmen entwickelt. Ab Mai 2013 ist dasselbe Vorgehen für den Ablauf der KundInnen-Prozesse (Beratung und interne Abläufe) geplant. Ausblick: Die Ergebnisse des Pilotprojekts in der Landesstelle Burgenland werden der Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming des Bundessozialamts zur Verfügung gestellt, um das Verfahren bei Erfolg für das gesamte Bundessozialamt nutzbar zu machen. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Öffentlicher Dienst Seite 18 von 81 Ansprechperson(en): Magistra Kerschitz Daniela Bundessozialamt, Landestelle Burgenland B2 [email protected] "Hast du heute schon gegendert?" – „Bewusst Gendern“ im Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Ausgangssituation: Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 07.2011 bis 07.2012 MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten haben Basiswissen im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum Thema Gender Mainstreaming erhalten und sollen dieses in der Praxis bewusst anwenden. Datenlage: Projektziel(e): Gleichstellungsorientierung wird zum selbstverständlichen, integrativen Bestandteil der Arbeit. Zielgruppe(n): Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten. Inhalt: Bei zumindest einem KundInnenkontakt (persönlich oder telefonisch) pro Arbeitstag wird bewusst eine geschlechterbezogene Sichtweise eingenommen. MitarbeiterInnen sollen beim Gespräch mit KundInnen bewusst, ihr Augenmerk auch darauf lenken, Stereotype zu vermeiden und geschlechtsspezifisch konodierte Verhaltensmuster z.B. traditionelle Rollenzuschreibungen zu hinterfragen bzw. die Geschlechterperspektive unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen miteinbeziehen Bei den monatlichen Abteilungsbesprechungen wird über die gemachten Erfahrungen berichtet und diskutiert. Bei den Arbeitssitzungen mit dem Landesstellenleiter wird von den AbteilungsleiterInnen diesbezüglich berichtet Evaluierung: Ergebnisse: Implementierung von Gender Mainstreaming. Ausblick: Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Ansprechperson(en): Hofrat Hudelist Jakob Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung [email protected] Seite 19 von 81 Kreuzer René Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1 [email protected] Quartalsmäßige begleitete genderspezifische AbteilungsleiterInnen Jourfixe Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 01.2013 bis 12.2013 Ausgangssituation: Die Strategie Gender Mainstreaming ist bekannt; aber keine alltagstauglichen Beispiele für die Inhalte von Gender Mainstreaming. Datenlage: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) zentrale EDV Projektziel(e): Kompetenzaufbau, vertiefende Sensibilisierung für das Thema Gender Mainstreaming, Befähigung mit konkreten Beispielen an Diskussionen teilnehmen zu können und das Thema weiterzutragen; Motivation für die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema; Sicherung und erhöhte Verbindlichkeit von gefassten Beschlüssen, Entscheidungen und Ergebnissen durch die Begleitung von außen. Durch die externe Moderation wird die Wichtigkeit des Themas unterstrichen, sie entlastet die Landesstellenleitung und gewährleistet so, dass diese sich auf die tatsächliche Führungsaufgabe "Gender Mainstreaming" konzentrieren kann. Einbringen genderspezifischer Kurzreferate durch die Moderation; Anstoß von Diskussionen usw.. Zielgruppe(n): Abteilungsleitungen und MitarbeiterInnen der Landesstelle OÖ des Bundessozzialamtes. Inhalt: Diskussionen , Informationen; Protokolle und Zusammenfassungen der einzelnen Sitzungen. Evaluierung: Ergebnisse: Verbesserung des Informationsstandes, Bewusstseinsbildung, Erhöhung der Sensibilisierung. Nutzung der Kapazitäten und der Situation des BSB als Kompetenzzentrum und Informationsdrehscheibe, wodurch die informierten MitarbeiterInnen zu MultiplikatorInnnen werden. Ausblick: MitarbeiterInnen sind zunehmend am Thema Gender Mainstreaming interessiert, können selbst konkrete Beispiele anführen und engagieren sich. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Seite 20 von 81 Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Öffentlicher Dienst Sonstiges Ansprechperson(en): Magistra Deu Brigitte Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Landesstelle Oberösterreich [email protected] Inanspruchnahme der Sprechtage des Bundessozialamtes, Landesstelle Kärnten in den Bezirksstädten durch KundInnen – Genderspezifische Erfassung Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Ausgangssituation: Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 01.2012 bis 12.2014 Sprechtage für KundInnen des Bundessozialamtes, Landesstelle Kärnten werden mehrmals jährlich von MitarbeiterInnen der Landesstelle in den Bezirksstädten abgehalten. Datenlage: Projektziel(e): Erfassung der KundInnen nach Geschlecht, Themenbereich der Vorsprache und Altersgruppe. Zielgruppe(n): KundInnen der Sprechtage des Bundessozialamtes, Landesstelle Kärnten. Inhalt: Analyse des Ist-Zustands bei den von der Landesstelle Kärnten abgehaltenen Sprechtagen bezüglich deren gleichberechtigter Zugänglichkeit für bzw. Auswirkungen auf beide Geschlechter. Anschließende Formulierung und Umsetzung von allfälligen Maßnahmen um die Gleichstellung von Männer und Frauen zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden Evaluierung: Ergebnisse: Bedürfnisse von Frauen ebenso wie von Männern werden erkannt und berücksichtigt. Ausblick: Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Ansprechperson(en): Hofrat Hudelist Jakob Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung [email protected] Seite 21 von 81 Kreuzer René Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1 [email protected] Gender Mainstreaming Intranetseite der Landesstelle Kärnten im Intranet des Bundessozialamtes Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 01.2012 bis 12.2014 Ausgangssituation: Datenlage: Projektziel(e): Zeitgemäße Informationsplattform zum Thema Gender Mainstreaming. Zielgruppe(n): Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten. Inhalt: Inhaltliche Unterstützung der Führungskräfte und MitarbeiterInnen bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming im Arbeitsalltag; rasches und einfaches Informationsmedium betreffend Gender-Aktivitäten der Landesstelle Kärnten. Evaluierung: Zugriffsstatistik. Ergebnisse: Implementierung von Gender Mainstreaming. Ausblick: Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Ansprechperson(en): Hofrat Hudelist Jakob Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung [email protected] Kreuzer René Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1 [email protected] Gendergerechte Betriebliche Gesundheitsförderung im Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten Durchführung von geschlechtersensiblen Gesundheitszirkeln Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 09.2012 bis Seite 22 von 81 Konsumentenschutz, Bundessozialamt Ausgangssituation: Ein übergeordnetes Organisationsziel des Bundessozialamtes ist es, die bisherige betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) weiterzuführen und auch weiterzuentwickeln. Beabsichtigt ist, das Gütesiegel für eine vorbildliche betriebliche Gesundheitsförderung für alle Landesstellen zu erlangen. Dabei liegt der Focus auf der Durchführung von Gesundheitszirkeln und die Einbeziehung aller MitarbeiterInnen in die BGF. Bisher wurden mögliche Geschlechtsunterschiede nicht bewusst mitgedacht, sondern es wurde bei den MitarbeiterInnen von geschlechtsneutralen Wesen ausgegangen. Datenlage: Projektziel(e): Ab September 2012 werden in der Landesstelle Kärnten regelmäßig Gesundheitszirkel in folgender Zusammensetzung abgehalten: Landesstellenleitung, Personalvertretung, Gesundheitsförderungskontaktperson, Sicherheitsvertrauensperson und Gender-Mainstreaming-Beauftragter. Das Ziel dieser Gesundheitszirkel ist es die Qualität und Wirkung von Gesundheitsförderungsprojekten der Landesstelle Kärnten unter anderem dahingehend zu verbessern, dass auch dem Geschlecht in der betrieblichen Gesundheitsförderung die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es soll der tatsächliche Präventionsbedarf festgestellt und die geschlechterspezifischen Rahmenbedingungen für Gesundheitsförderung in den angebotenen Maßnahmen berücksichtigt werden. Ziel ist die Angleichung der Chancen von Frauen und Männern in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Gleichstellungsorientierung wird damit zum integrativen Bestandteil der BGF. Zielgruppe(n): Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten. Inhalt: Es geht darum, Qualität und Wirkung von BGF-Projekten der Landesstelle Kärnten zu fördern und diese um das wichtige Bewusstsein für geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede zu erweitern. Ab sofort sollen daher auch die unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen und Männern näher betrachtet und deren gesundheitliche Auswirkungen bewusst wahrgenommen werden. Frauen und Männer unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen, ihrer Krankheiten und gesundheitlichen Einschränkungen, ihres Umgangs mit gesundheitlichen Belastungen bzw. der Inanspruchnahme von gesundheitlichen Vorsorge- und Versorgungsleistungen. Die Berücksichtigung dieser Faktoren kommt Frauen sowie Männern gleichermaßen zu Gute und Chancengleichheit wird damit zum Querschnittsthema der Gesundheitsförderung Evaluierung: Ergebnisse: Implementierung von Gender Mainstreaming in die BGF. Bewusstsein für geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede wird aufgebaut. Das Geschlecht wird in allen Phasen des BGF-Projekts berücksichtigt. „Gendergerechte Gesundheit“ wird bei allen wichtigen Entscheidungen Berücksichtigung finden. Seite 23 von 81 Ausblick: Projektauswirkung: Intern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gesundheit Ansprechperson(en): Hofrat Hudelist Jakob Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung [email protected] Kreuzer René Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1 [email protected] Budgetberatung Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, asb Schuldnerberatung GmbH Ausgangssituation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 02.2011 bis 03.2013 In Österreich fehlt derzeit eine niederschwellige, professionelle und unabhängige Beratungsmöglichkeit zu Fragen der Haushaltsfinanzen für Menschen mit niedrigem Einkommen bzw. in einer sich verändernden Einkommenssituation die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen sind. Wesentliche Zielgruppen sind Personen und Haushalte mit niedrigem Einkommen bzw. mit Problemen bei der Haushaltsbudgetierung und Personen, die ihr Haushaltsbudget optimieren möchten. Dabei zielt das Projekt vor allem auf Personen ab, die aufgrund einer Einkommensverschlechterung, durch z.B. Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Probleme oder aufgrund der Änderung von Lebensumständen, durch z.B. Scheidung und/oder Gründung eines eigenen Haushalts, mit einer vermutlich problematischen Veränderung ihrer Haushaltsbudgetsituation konfrontiert sind. Datenlage: Projektziel(e): Das Projekt „Budgetberatung“ kann und will einen geschlechtersensiblen und emanzipatorischen Beitrag bezogen auf beide Aspekte leisten. Zum einen sollen die meist für die Budgets zuständigen Frauen durch das Angebot der Budgetberatung gestärkt werden. Zum anderen soll in der konkreten Budgetberatung der Aspekt der Intra-Haushaltsverteilung zur Sprache kommen und Teil des Beratungsangebots werden. Seite 24 von 81 Zielgruppe(n): Erfahrungen aus Sozial- und Schuldenberatungen zeigen, dass die Verwaltung vor allem kleiner Haushaltsbudgets meist in den Händen von Frauen liegt. Sie sind es, die zu allererst gefordert sind, mit den vorhandenen Mitteln für ein Auskommen der gesamten Familie zu sorgen. Auch sind jene Frauen als Zielgruppe mitumfasst, deren Lebenssituation sich grundlegend geändert hat (z.B. durch Scheidung) und unter Umständen damit deren finanzielle Absicherung entzogen wurde und/oder dadurch finanzielle Verpflichtungen (Bürgschaften) zu übernehmen haben. Inhalt: Gezielte Beratungsmaßnahmen. Evaluierung: Bis dato wurde keine Evaluierung durchgeführt. Ergebnisse: Ausblick: Folgeprojekt wird derzeit nicht angedacht. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Budgetberatung Österreich Maßnahmenart(en): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Vereinbarkeit, Familie und Jugend Ansprechperson(en): Magistra Gabriel Tamara Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz III/4 [email protected] Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, geändert wird Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bundeskanzleramt, Sozialpartner, Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern Laufzeit von: 01.08.2013 bis Ausgangssituation: In Stelleninseraten müssen derzeit nur Angaben zum kollektivvertraglichen, gesetzlich oder durch sonstige Norm der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegten Mindestentgelt enthalten sein. Jene Bereiche, für die keine lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung kommt, werden von der Regelung derzeit nicht erfasst. Gerade in jenen Bereichen, in denen keine Mindestentgelte existieren, ist es für BewerberInnen und hier insbesondere für Frauen besonders schwer, an Informationen zum branchenüblichen Entgelt zu gelangen. Erfahrungen in der Praxis und wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass viele Frauen im Falle einer sexuellen Belästigung das ihnen widerfahrene Unrecht erst verarbeiten müssen, um sich dann zu einem Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen zu entschließen. Die derzeit geltende Einjahresfrist erscheint hierfür als zu gering bemessen. Datenlage: Seite 25 von 81 Projektziel(e): Verbesserung des Instrumentariums zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes. Zielgruppe(n): Arbeitnehmerinnen Inhalt: Der Entwurf sieht eine Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten inklusive Strafbestimmungen auf alle ArbeitgeberInnen von ArbeitnehmerInnen in Wirtschaftsbranchen, in denen kein Kollektivvertrag, Gesetz oder sonstige Norm der kollektiven Rechtsgestaltung Mindestentgelte vorsieht. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung soll von einem Jahr auf drei Jahre ausgedehnt werden. Evaluierung: Ergebnisse: Ausblick: Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Legislative Maßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Ansprechperson(en): Magistra Lukowitsch Claudia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/B/8 [email protected] Gründung und Etablierung einer Bundesarbeitsgemeinschaft von opferorientierten Anti-GewaltProgrammen in Österreich Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Bildung und Frauen, Laufzeit von: 22.03.2012 bis Ausgangssituation: Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und die Männerberatung Wien führen seit 1999 gemeinsam das Anti-GewaltProgramm mit integriertem Unterstützungsprogramm für Opfer durch. Das Wiener Anti-Gewalt-Programm stellt Schutz und Sicherheit der Opfer in den Mittelpunkt und erfüllt damit internationale Standards von Täterarbeit. Das Programm ist bisher das einzige dieser Art in Österreich, es gibt Initiativen und Projekte, die jedoch nicht miteinander vernetzt sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierter Täterarbeit ist ein Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe Täterarbeit, welche von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie koordiniert wird. Seit 2012 wird diese im Nationalen Aktionsplan zum Schutz der Frauen vor Gewalt verankerte Maßnahme vom Sozialministerium gemeinsam mit dem Seite 26 von 81 Bundesministerium für Bildung und Frauen gefördert. Datenlage: Von Seiten der Justiz und anderen zuweisenden Stellen gibt es kaum Zuweisungen zu Antigewalttrainings. Die meisten Organisationen haben mit fehlenden Ressourcen zu kämpfen. Die Struktur der Organisationen, die Täterarbeit durchführen, ist in jedem Bundesland anders (unterschiedliche Modelle, unterschiedliche Träger,...). Beim Datenaustausch zwischen den Organisationen kommt es immer wieder zu Problemen (Datenschutz, keine Kooperationen,...). Projektziel(e): Zielsetzung der Bundesarbeitsgemeinschaft ist die flächendeckende, bundesweite Implementierung von opferorientierten Anti-GewaltTrainings bei Gewalt in der Familie sowie Entwicklung einheitlicher Standards und neuer Kooperationsstrukturen in der Täterarbeit mit allen relevanten AkteurInnen. Zielgruppe(n): Die Zielgruppe des Projekts sind Männer und Frauen (Fachpersonen, MultiplikatorInnen) aus den Bereichen Soziales, Frauenberatungsstellen, Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren, Männerberatung, Bewährungshilfe, die mit Opfern oder Tätern familiärer Gewalt arbeiten und Interesse am Aufbau eines opferorientierten Anti-Gewalt-Programms haben oder bereits ein Anti-Gewalt-Programm anbieten. Inhalt: Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit in Österreich wurde im Jahr 2012 gegründet. Das Projekt zielt darauf ab, Standards für Anti-Gewalt-Trainings zu implementieren und langfristig Anti-Gewalt-Programme, die den internationalen Standards in der Täterarbeit entsprechen, flächendeckend in ganz Österreich zu implementieren. Evaluierung: Erfassung von Informationen zur Täterarbeit - Mapping. Ergebnisse: Durch das Mapping konnten wertvolle Informationen über den Stand der Täterarbeit bei Gewalt an Frauen in Österreich gewonnen werden. Ausblick: Folgende Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant: - Weiterführung der Vernetzung der relevanten AkteurInnen - 2 bundesweite Treffen - Erarbeitung und Implementierung von Standards für opferschutzorientierte Täterarbeit - Kooperation zwischen Bewährungshilfe und Opferschutzeinrichtungen - Teilnahme an europäischen Treffen zur Täterarbeit (WWP) Projektauswirkung: Extern Seite 27 von 81 Projektdurchführung: Extern Projektlink: Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Magistra Bierbaumer Sylvia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Magistra Weiß Angelika Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Hauptberufliche fachliche Leitung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Zentren (Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung) Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Sozialpartner, Begutachtungsverfahren Bund, Parlament Laufzeit von: 08.2012 bis Ausgangssituation: Nach bisheriger Rechtslage des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG); BGBl. Nr. 450/1994, und der AMZ-VO, STZ-VO (ASchGDurchführungsverordnungen) musste die fachliche Leitung arbeitsmedizinischer Zentren und sicherheitstechnischer Zentren (AMZ, STZ) jedenfalls im Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit erfolgen (arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Betreuung im Wochenausmaß von mindestens 38h). Dadurch ist besonders Frauen die Ausübung dieser Leitungsfunktion verwehrt, wenn ihnen Vollzeitbeschäftigung zB. aufgrund von Betreuungspflichten nicht möglich ist. Auch eine Leitungsausübung als Teilzeitbeschäftigte mit höherem Stundenausmaß scheidet aufgrund dieser Rechtslage aus (§§ 75 Abs. 1 Z 1, 80 Abs. 1 Z 1 ASchG, § 1 Abs. 1 AMZ-VO bzw. STZ-VO). Die 1995 rechtlich verankerte Vorgabe der Vollbeschäftigung hat sich in der Praxis inzwischen als nicht zwingend erforderlich für eine qualitative Ausübung dieser Leitungsfunktion erwiesen. Gemäß Art. 9 des ILO-Übereinkommens (Nr. 175) über die Teilzeitarbeit, 1994, sind Maßnahmen zu treffen, um den Zugang zu Teilzeit-Arbeit zu erleichtern. Eine Änderung der ArbeitnehmerInnenschutzregelungen in ASchG, AMZVO und STZ-VO (Gesetzes- und Verordnungsnovellen) soll daher diese Führungsposition auch für nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitsmedizinerinnen und Sicherheitsfachkräfte ab 2013 ermöglichen, gleichzeitig aber eine weiterhin hauptberufliche Zentrumsleitung sicherstellen. Datenlage: Veröffentlicht unter: ris.bka.gv.at; Seite 28 von 81 http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm. Projektziel(e): Eine Änderung der ArbeitnehmerInnenschutzregelungen in ASchG, AMZVO und STZ-VO (Gesetzes- und Verordnungsnovellen) soll diese Führungsposition auch für nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitsmedizinerinnen und Sicherheitsfachkräfte ab 2013 ermöglichen, gleichzeitig aber eine weiterhin hauptberufliche Zentrumsleitung sicherstellen. Zielgruppe(n): Arbeitsmedizinerinnen und weibliche Sicherheitsfachkräfte, die Führungspositionen in ihrem Fachgebiet übernehmen wollen und die hauptberufliche ärztliche bzw. sicherheitstechnische Leitung von arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Zentren anstreben, jedoch nicht im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung. Die bisherige Regelung (Normalarbeitszeit der arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Präventivdienstbetreuung - zumindest 38 Wochenstunden) hat in der Praxis überwiegend Arbeitsmedizinerinnen nachteilig betroffen, die von der beruflichen Karriere einer Zentrumsleitungsfunktion in ihrem Fachbereich ausgeschlossen waren, wenn sie - meist aufgrund von Betreuungspflichten - keine Vollzeitbeschäftigung ausüben können. Im sicherheitstechnischen Bereich sind nach wie vor weniger Frauen tätig, aber auch diesen war die sicherheitstechnische Zentrumsleitung verwehrt, wenn die geforderte Normalarbeitszeit nicht möglich war. Inhalt: Mit Gesetzesnovelle der § 75 Abs. 1 Z 1 und § 80 Abs. 1 Z 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG (jeweils Ersatz der Wortfolge "im Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit" durch "hauptberuflich") wurde die gesetzliche Grundlage für eine Ausübung der fachlichen Zentrumsleitung im Beschäftigungsausmaß von weniger als 38 Wochenstunden geschaffen (BGBl. I Nr. 118/2012 vom 28.12.2012, in Kraft seit 1. Jänner 2013). Mit Änderung der ASchG-Durchführungsregelungungen zum Mindeststundenausmaß auf Verordnungsebene (Novellen der STZ und AMZ) wird die Ausübung der Leitungsfunktion künftig auch in Teilzeitbeschäftigung, wenngleich hauptberuflich möglich sein. Zur Konkretisierung des künftig mindestens erforderlichen Stundenausmaßes ("hauptberuflich") durch Novelle des § 1 Abs. 1 STZ-VO bzw. AMZ-VO hat das BMASK/Sektion VII/A (ZAI) ím Begutachtungsentwurf BMASK461.202/0009-VII/A/3/2012 eine Leitung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden vorgeschlagen (Verordnungsermächtigung § 90 Z 2 ASchG). Die BMASK-Verordnungserlassung Novelle AMZ-VO, STZ-VO 2013 ist abzuwarten. Evaluierung: Ergebnisse: ASchG-Novelle BGBl I 2012/118; Novellen der STZ-VO und AMZ-VO (Erlassung 2013). Ausblick: Nach Kundmachung/Inkrafttreten der ASchG-Verordnungsnovellen STZVO, AMZ-VO 2013 durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist die Leitung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Zentren hauptberuflich auch in Teilzeit zulässig. Projektauswirkung: Extern Seite 29 von 81 Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Legislative Maßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Sonstiges Ansprechperson(en): Doktorin Novak Renate Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/A/3 (Zentral-Arbeitsinspektorat Rechtsabteilung) [email protected] Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe - Prävention von psychosozialen und ergonomischen Belastungen. Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschut z Ausgangssituation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 08.2011 bis 04.2013 107.455 (59,3%) Frauen und 73.509 (40,6%) Männer waren 2010 im Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie beschäftigt (Quelle: HVSVT). Die Arbeit in dieser Branche stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen und führt häufig zu gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen (überdurchschnittliche Krankenstandsdauer bei geringerer Erkrankungshäufigkeit im Vergleich der Wirtschaftsklassen). Karrieremöglichkeiten sind eingeschränkt, die durchschnittliche Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb beträgt nur 5,5 Jahre. Jeder 3. Unfall im Hotel- und Gastgewerbe ereignet sich durch Stürzen und Fallen (ca. 37,5% aller Unfälle von Frauen bzw. 22,5% aller Unfälle von Männern). Die Arbeitsbedingungen in ausgewählten Arbeitsbereichen des Hotel- und Gastgewerbes wurden durch die zweistufige Beratungs- und Kontrollkampagne der Arbeitsinspektion 2011/2012 und externe Kooperationen (Gew. vida, AK, AUVA, WK u.a.) durch Information der ArbeitgeberInnen zur besseren Umsetzung und durch Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen bearbeitet und mit Mitteln der der Arbeitsinspektion überprüft und Verbesserungspotenziale erhoben. Dabei wurden oft vernachlässigte Risiken einbezogen, wie z.B. Ergonomie, psychische Belastungen wie Zeitdruck, Konfliktsituationen, Gewalt, Planbarkeit von Arbeits- und Freizeit,…. Bisher vernachlässigte Risken betreffen Männer und Frauen unterschiedlich. Datenlage: Siehe oben, http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm Projektziel(e): Ziel dieser zweijährigen Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion war, durch eine vereinheitlichte Beratungs- und Kontrollinitiative in dieser Branche eine Optimierung der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen und der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu bewirken um dadurch langfristig eine Reduktion dieser arbeitsbedingten Fehlbelastungen und Beschwerden zu erreichen. Seite 30 von 81 Zielgruppe(n): Der Frauenanteil im Hotel-, Gastgewerbe liegt bei 60 bis 70%. In den von der Schwerpunktaktion erfassten Arbeitsbereichen Küche, Service (Kellnerinnen), Hotel-Rezeption und Zimmerservice sind (außer in Küchen der gehobenen Gastronomie) überwiegend Frauen beschäftigt, deren belastende Arbeitsbedingungen bisher oft vernachlässigt wurden, vor allem unergonomische Arbeitsvorgänge und psychische Belastungen. Inhalt: Phase 1 (August 2011 bis Jänner 2012): Umfassende Arbeitsschutz-Besichtigung in den Bereichen Küche, Service, Housekeeping und Rezeption zur Umsetzung der Evaluierung von Gefahren und Belastungen bei der Arbeit (v.a. Ergonomie, psychische Belastungen); Unterweisung und Information (Instrumenten/Vorgehensweisen); Maßnahmenumsetzung. Fehlbelastungen durch stehende Tätigkeit bzw. Arbeit unter Zwangshaltungen, dauernder Parteienverkehr/Kundenkontakt, einseitige körperliche Belastung, schwere körperliche Anstrengung/Heben, unregelmäßige und überlange Arbeitszeiten, standen dabei im Mittelpunkt. Einige Belastungen treffen überwiegend Frauen, wie sexuelle Belästigung im Service oder "Zwangslächeln". Die Einbeziehung aller Beschäftigtengruppen (Ältere/Jüngere, Personen mit unterschiedlichstem Migrationshintergrund, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeiter/innen u.a. - jeweils mit Fokus Frauen) war zusätzlicher Beratungsaspekt, ebenso die Bestellung von Frauen als Sicherheitsvertrauenspersonen in den Betrieben (trotz weiblich dominierter Branche, waren in den besichtigten Betrieben die bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen ca. 64 % männlich). Phase 2 (Februar 2012 - November 2012): In kleineren Gastgewerbebetrieben mit Schwerpunkt auf Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Erfahrungen mit den Betrieben, die bereits in Phase 1 besichtigt wurden, und neuen Betrieben (Zufallsstichprobe), Auseinandersetzung mit vorgefundenen betrieblichen Maßnahmen zur Reduktion von arbeitsbedingten psychischen Belastungen; Entwicklung eines Fragebogens, um standardisiertes Vorgehen bei den Besichtigungen zu ermöglichen, und von Informationsmaterialien, beides unter Einbeziehung genderrelevanter Fragen. Der Fokus lag auf Maßnahmen zur Vermeidung häufiger Veränderungen der Arbeitsorganisation / Arbeitsabläufe, dem Umgang mit großer Arbeitsmenge und Zeitdruck, sowie Nacht- / Schicht- / Wechsel- und Teildiensten. Auch der Umgang mit schwierigen Situationen war ein Thema, hierbei ging es um organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung interner Konflikte durch unklare Arbeitsabläufe, Umgang mit schwierigen/gefährlichen Situationen mit Gästen, sexueller Belästigung und Alleinarbeit. Die Schwerpunktaktion wurde eingebunden in die nationale Beratungs- und Kontrollinitiative zur Verbesserung der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Belastungen (insbesondere arbeitsbedingter psychischer Belastungen) und der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen und in die österreichische Arbeitsschutzstrategie 2007-2012, wodurch zusätzliche MultiplikatorInneneffekte entstehen sollten. Mit der 2. Phase des Schwerpunkts erfolgte die Umsetzung der EU-Kampagne 2012 zur Evaluierung psychosozialer Risiken. Evaluierung: Arbeitsinspektionsinterne Auswertung der Schwerpunktation. Seite 31 von 81 Ergebnisse: In Phase 1 wurden 197 Gastronomiebetriebe österreichweit besucht: 112 Hotels (57%) und 85 Gaststätten (43%). 26% der Gaststätten und 19% der Hotels beschäftigten zum Besichtigungszeitpunkt weniger als 30 MitarbeiterInnen. Frauenanteil 53 % (Männer 40 %), 3 % weibliche Lehrlinge (4 % männliche Lehrlinge) - überwiegend 21 bis 39 Jahre (mehr als 50 %). 82 % Betriebe hatten Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt, davon 64 % männliche SVP und nur 36 % weibliche SVP (frauendominierte Branche, oft Familienangehörige und Führungskräfte als SVP). In Phase 2 erfolgte die Überprüfung von 187 Gastgewerbebetrieben; Bisher ausgewertet 166 Besichtigungen, hierbei wurden 310 Beschäftigte gezielt befragt (172 w, 138 m), Verbesserungen gegenüber Phase 1 wurden beobachtet bzw. unterbliebene Maßnahmen eingefordert (159 Beratungen, 129 Aufforderungen zur Herstellung des gesetzlichen Zustands, 3 Strafanzeigen). Durch die Themensetzung der überprüften Arbeitsschutzbereiche konnte der Schwerpunkt auf besonders häufig Frauen belastende Arbeitsbedingungen gelenkt werden. Längerfristig sind so Verbesserungen zu erwarten vor allem bei Evaluierung (§ 4 ASchG) und Prävention gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz wie Zeit- und Termindruck, mangelnde Arbeitsorganisation, Teildienste/fehlende Planbarkeit der Arbeitszeit, "Zwangslächeln", Umgang mit schwierigen Kunden, Gewaltvorfälle, sexuelle Belästigung, Konfliktsituationen, Nachtarbeit, widersprüchliche Erwartungen an die Beschäftigten. Weiteres wurden spezifische Gefahren und Belastungen besonders für Frauen im Küchenund Servicebereich erfasst, die in der Praxis bisher oft vernachlässigt wurden: z.B. Transport schwerer oder sperriger Lasten über Stiegen oder Verkehrsflächen, Bereitstellung von Hilfsmitteln für den Transport, geeignete Arbeitsschuhe wegen Ausrutschen/Stolpergefahren, Hitze/Raumklima, häufiges Bücken/Ergonomie. Die bisher in den Unternehmen kaum berücksichtigten psychischen Belastungen wurden generell als wesentlicher Teil des ArbeitnehmerInnenschutzes thematisiert und die Evaluierung psychischer Belastungen auch durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen zum "Thema" in dieser Branche (KMU). Damit zusammenhängend sind Verbesserungspotenziale der Arbeitsorganisation und Arbeitszeitplanung sowie die Notwendigkeit von Konfliktregelungen stärker ins Blickfeld gerückt. Die gängige Bestellung von Männern zu Sicherheitsvertrauenspersonen wurde hinterfragt und künftig auch die Bestellung von Frauen nahegelegt. Begleitmaßnahmen wie BR-, SVP- und Führungskräfte-Schulungen (OÖ gemeinsam mit AKOÖ und WKOÖ), GAST (Messe Salzburg); Kooperation mit AK, Fachgewerkschaft vida, AUVA. Best Practices zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden gesammelt (Kriterien unter Einbeziehung von Gender/Diversity) und Informationsmaterialien vor allem auch zur Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen erstellt (u.a. Folder, Merkblätter, Fragebogen zur Prävention psychosozialer Belastungen) - siehe u.a. Website der Arbeitsinspektion: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/gesundheit_im_betrieb_020. htm%20 Seite 32 von 81 Einbindung in nationale Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 sowie im zweiten Halbjahr 2012 in die Umsetzung der Europäischen SLIC-Kampagne zur „Evaluierung psychischer Belastungen“ (auch in Betrieben, die der Kontrolle des Verkehrs-Arbeitsinspektorats/Kompetenzzentrum Verkehr unterliegen). Ausblick: Verbesserte Arbeitsbedingungen besonders für Arbeitnehmerinnen im Hotelund Gastgewerbe (Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nach Beratungs- und Kontrollschwerpunkt der Arbeitsinspektion. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführu ng: Extern Projektlink: Website der Arbeitsinspektion: Informationsmaterial, Ergebnisse Maßnahmenart(en ): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Sonstiges Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gesundheit Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en ): Magistra Steurer Julia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/A/4 (ZAI) [email protected] Doktorin Huber Elsbeth Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/A/4 (ZAI) [email protected] Gleichstellung von Frauen und Männern mit Behinderung in den Angeboten des BMASK/BSB zur beruflichen Integration Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: geplantes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Bundessozialamt Laufzeit von: 01.03.2014 bis Ausgangssituation: Der Anteil der Frauen mit Behinderung bei den Förderangeboten des BMASK/BSB ist jahrelang konstant (ca. 40%). Dieser soll erhöht werden. Datenlage: Nicht ausreichend, um die beschriebenen Ausgangssituation hinreichend erklären zu können. Projektziel(e): Optimierung der Förderinstrumente durch Verbesserung der Rahmenbedingungen um Implementierung einer Gleichstellungsperspektive Zielgruppe(n): Frauen und Männer mit Behinderung Inhalt: Studie und eigene Recherchen Evaluierung: .......... der Förderpalette im Hinblick ihrer Wirkungen auf Frauen und Männer mit Behinderung durch Studie Seite 33 von 81 Ergebnisse: Empfehlungen zur Optimierung des Förderangebotes, das in einen gleichstellungspolitischen Rahmen gestellt werden soll Ausblick: .............. ein diskriminierungsärmerer Zugang aller Beteiligten fördert eine inklusive Arbeitswelt.......... Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Ansprechperson(en): Mag. Rebhandl Ulrike BMASK Abt. IV/6 [email protected] Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Reinigungswesen - JAP Reinigung 2010/2011 Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Arbeitsinspektorate Laufzeit von: 07.01.2009 bis 31.12.2011 Ausgangssituation: Datenlage: Projektziel(e): - Qualitative Sensibilisierung für GD-Aspekte/Reinigung in den ausgewählten Arbeitsschutzthemen (in Arbeitsinspektion und Reinigungsunternehmen, bei AuftraggeberInnen, AS-FunktionsträgerInnen, ArbeitnehmerInnen) - Verbesserung der Datenlage und der Informationen M/F/Gender zu Unfallursachen (Top 10 M/F, erweitert abhängig von Ergebnissen), arbeitsbedingten Erkrankungen, BK und Gender/Diversityfragen in den ausgewählten Arbeitsschutzthemen - AS-Informationsmaterialien mit integrierten GD-Aspekten zu Arbeitsschutz Reinigung (Zielgruppe: AS-FunktionsträgerInnen, Unternehmen, ArbeitnehmerInnen, AI) - Erhöhung der Zahl weiblicher Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) - Verbesserung des ArbeitnehmerInnenschutzes v.a. für Frauen/Reinigung - themenspezifische Vertiefung der Genderkompetenz der ArbeitsinspektorInnen (M, F) und KooperationspartnerInnen (MultiplikatorInnen) Zielgruppe(n): Arbeitnehmer/innen, Arbeitgeber/innen und Auftraggeber/innen im Seite 34 von 81 Reinigungsgewerbe, Betriebsrat, Sicherheitsvertrauenspersonen, Multiplikator/innen im ArbeitnehmerInnenschutz (Innung, Fachgewerkschaft vida u.a.) Kooperationspartner/innen (v.a. AUVA; Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 Arbeitsgruppe 3) Inhalt: Der JAP setzte einen qualitativen Beratungs- und Informationsschwerpunkt zu ausgewählten Arbeitsschutzfragen der Reinigung in Zusammenarbeit mit den relevanten betrieblichen Akteur/innen. Weibliche Beschäftigte in auswärtigen Arbeitsstellen (Reinigungsobjekte) standen im Mittelpunkt, zusätzliche MultiplikatorInnenwirkung wurde durch Einbeziehung der Auftraggeber/innen und (soweit möglich) des betrieblichen Beschaffungswesens erreicht. Die Betriebe sollten auf diese Weise für den ArbeitnehmerInnenschutz stärker sensibilisiert werden. Gender- und Diversityaspekte des ArbeitnehmerInnenschutzes im Reinigungsgewerbe (80% Frauenanteil, häufig Migrationshintergrund) wurden im JAP Reinigung der Arbeitsinspektion systematisch einbezogen (GMDMerkblatt, Fragenkatalog, GMD-Ziele). JAP-Themenbereiche im ArbeitnehmerInnenschutz: - •Berücksichtigung des Geschlechts der Arbeitnehmer/innen in der Gefährdungsbeurteilung - •Tätigkeit von Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräften auf auswärtigen Arbeitsstellen - •Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen (organisatorische Zuordnung und Repräsentanz von Frauen und Männern) - •Koordination zwischen Auftraggeber/innen und Auftragnehmer/innen - •Vollständigkeit der Gefahrenermittlung - •Persönliche Schutzausrüstung - •Beteiligung von Arbeitsmediziner/innen und Sicherheitsfachkräften bei der Konzipierung und Durchführung der Unterweisung Entsprechend der Schwerpunktsetzung der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 mit Fokus auf: - •Hautschutz - •Manuelle Handhabung von Lasten Seite 35 von 81 - •Ergonomie - •Berücksichtigung von psychischen (Fehl) Belastungen - •Gender/Diversity Evaluierung: Ergebnisse: ExpertInnen-Schulung Arbeitsinspektorate - 26.01.2010 (Wien) mit Kooperationspartner/innen (AUVA; Fachgewerkschaft vida, Expert/innen Ergonomie u.a.), Merkblätter zu den wichtigsten Arbeitsschutzthemen des Reinigungswesens und GMD-Aspekten, Durchführung der Beratungs- und Kontrollaktion in den Betrieben 2010/2011; in Arbeit: 2012 Leitfaden Reinigung mit Ergebnissen des JAP, Checklisten. Externe Kooperationen wurden erweitert, zB. AUVA, ÖGB/VIDA (persönliche Dienstleistungen), Innung, Ausbildungseinrichtungen mit entsprechender Breitenwirkung und der Möglichkeit, die Reinigungskräfte selbst direkter zu erreichen als es bisher für die Arbeitsinspektion möglich war. Genderziele wurden nach bisher vorliegenden Ergebnissen erreicht. Ausblick: Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Sicherheits- und Gesundheitsschutz im Reinigungswesen - JAP Reinigung 2010/2011 Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Ansprechperson(en): Dr.in NOVAK Renate BMASK VII/A/3 [email protected] Dipl.-Ing. PILLER Ernst BMASK VII/A/2 [email protected] Fortbildungsakademie zur Prävention von allen Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Europäisches Netzwerk WAVE, Verein Autonome österreichische Frauenhäuser (AÖF) und Wiener Laufzeit von: 09.09.2014 bis 31.12.2015 Seite 36 von 81 Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie (IST) Ausgangssituation: Mit der Errichtung der Fortbildungsakademie zur Prävention von allen Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt sollen alle relevanten Berufsgruppen erreicht werden, die beruflich mit Gewalt an Frauen konfrontiert werden. Basierend auf der Europaratskonvention Gewalt gegen Frauen sollen alle Formen der Gewalt an Frauen thematisiert werden. Am 1. August 2014 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. "IstanbulKonvention" in Kraft getreten. Die Konvention gilt ab Inkrafttreten als das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Der Begriff "Gewalt" wird darin weit gefasst und als eine Menschenrechtsverletzung sowie eine Form der Diskriminierung der Frau definiert, die alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt impliziert, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen. Einen speziellen Fokus legt die Konvention auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder ein. Datenlage: Laut Studie der Grundrechteabteilung FRA erlebten 20 Prozent der Frauen in Österreich seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt, 15 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr Stalking erlebt, 35 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Belästigung erlebt. Projektziel(e): Durch die Abhaltung von mehreren Schulungen, Seminaren und Workshops für diverse Berufsgruppen soll ein größtmögliches Verständnis für die Situation von gewaltbetroffenen Frauen erzielt werden. Durch eine professionelle Wissensvermittlung, einen interdisziplinären Erfahrungsaustausch sollen die Hintegründe, die Ursachen und Folgen der Gewalt, die Gründe über das (Verbleiben)müssen in Gewaltbeziehungen über Victim Blaming, über Täterstrategien und Auswege aus der Gewalt erörtert werden. Ein zentrales Ziel ist dabei die Armutsbekämpfung, Existenzsicherung und Arbeitsplatzsicherung von gewaltbetroffenen Frauen. Zielgruppe(n): Berufsgruppen wie Polizei, Justiz, Fraueneinrichtungen, Einrichtungen im Gesundheitsbereich, Einrichtungen im Sozialbereich, Bewährungshilfe, Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, AMS, BetriebsrätInnen und Personalabteilungen/PersonalvertreterInnen Inhalt: Projektinhalt ist die Implementierung der mit 1. August 2014 in Kraft getretenen Konvention des Europarates zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, insbesondere in den Bereichen Prävention, Integration des Themas in die Lehrpläne relevanter Berufsgruppen und Durchführung von Schulungen für MitarbeiterInnen in Fraueneinrichtungen, in Einrichtungen im Gesundheitsbereich, in der Bewährungshilfe, in Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, in AMS, bei BetriebsrätInnen und VertreterInnen in Unternehmen und Personalabteilungen etc. Maßnahmen: Seite 37 von 81 - Entwicklung von Seminarinhalten, zugeschnitten auf die individuellen und konkreten Bedürfnisse von relevanten Berufsgruppen - Schulung von TrainerInnen - Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Trainingsseminaren, Workshops, Schlungen mit verschiedenen Schwerpunkten (Gewalt an Frauen im Berufs- und Arbeitsleben, im Gesundheitsbereich, im europäischen Kontext, Frauen in hochgefährdeten Situationen) Dauer der Seminare: 1 bis 2 Tage in Wien und österreichweit Evaluierung: Endbericht bis 15. März 2016 Ergebnisse: Ausblick: Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Frauen und Gleichstellung Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Mag.a Weiß Angelika Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Seite 38 von 81 Themenbereich: Finanzen 50 % Arbeitsmarktförderbudget für Frauen Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz AMS Österreich Laufzeit von: 01.2001 bis Ausgangssituation: Frauen sind Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt. Um die Beschäftigungsintegration von Frauen besonders zu fördern und Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu reduzieren, werden 50 % der Budgets der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Frauen ausgegeben und diese damit im Vergleich zu ihrem Anteil an den Vorgemerkten überfördert. Datenlage: Daten zur Arbeitsmarktlage von Frauen und Männern sind auf www.bmask.gv.at und auf www.ams.at veröffentlicht. Projektziel(e): Frauen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen, die Segregation am Arbeitsmarkt aufbrechen und die Gleichstellung forcieren. Damit diese Vorgabe auch tatsächlich zum Abbau von Benachteiligungen beitragen kann, müssen konkrete Frauen fördernde Maßnahmen formuliert und umgesetzt werden. Wichtig ist die Höherqualifizierung von Frauen, um ihnen den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und stabilere Erwerbskarrieren zu ermöglichen. Weiters steigt mit zielgerichteten Aus- und Weiterbildungen die Chance ein höheres Einkommen zu generieren. Zielgruppe(n): Arbeitsuchende Frauen Inhalt: Da 47 % der arbeitslosen Frauen, keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss vorweisen, liegt der Schwerpunkt der arbeitsmarktpolitischen Interventionen auf Qualifizierungen. Die Ausbildungsangebote orientieren sich am entsprechenden Bedarf des Arbeitsmarktes, wobei mit speziellen Programmen auf regionale arbeitsmarktpolitische Besonderheiten reagiert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die zukünftige Arbeitskräftenachfrage bestmöglich bedient wird. Evaluierung: "50% des Budgets der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Frauen" Implementierung, Umsetzung und Wirkung des Genderbudgetziels WIFO, IHS 2013 Ergebnisse: Das GB-Ziel wurde zwischen 2004 und 2011 österreichweit nur in den Jahren 2005-2007 erreicht. Steiermark und Kärnten erreichten das Ziel über den gesamten Beobachtungszeitraum. Insgesamt ist das GB-Ziel, sowohl was seine länderspezifische Verankerung im Planungs- und Controllingprozess der Förderpolitik als auch die inhaltlichen Seite 39 von 81 Schwerpunktsetzungen zur Gegensteuerung betrifft, eng mit dem Stellenwert und den Strategien der Frauenförderung bzw. der Gleichstellungspolitik verknüpft. Die Überzeugung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Ziel der Arbeitsmarktförderung darstellt, wird nicht von allen AkteurInnen mitgetragen. Quantitative Auswertungen bestätigen die ExpertInnenmeinung, dass Frauenförderprogramme für die Erreichung des GB-Ziel von zentraler Bedeutung sind. Die Budgetperspektive führt zu einer Sensibilisierung für die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt sowohl die strukturelle Verankerung von Frauenförderung wie auch eine stärke Berücksichtigung von Frauen bei der Planung von Fördermaßnahmen. Nachdem Überzeugungen für die Gleichstellung nur schwer bzw. langfristig verändert werden können, bleibt der Top down-Ansatz für ein gendergerechtes Budget wichtig. Durch die Integration der Genderbudget- Perspektive in das Steuerungssystem des AMS ist es gelungen, eine systematische Reflexion aller Fördermaßnahmen hinsichtlich einer stärkeren Einbeziehung von Frauen anzuregen und damit den strukturell geringeren Förderkosten gegenzusteuern. Dieser Blick auf die Kosten unterstützt die Umsetzung des Gender Mainstreaming Ansatzes, dem sich das AMS verpflichtet sieht, und die Gleichstellungsziele des AMS, um durch Fördermaßnahmen den Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Die Wirkungsanalyse "Gleichstellungswirkung von AMS-Maßnahmen AMS-Monitoring Österreich 2010/2012" zeigt, dass die Maßnahmenteilnahme für Frauen eine positive Wirkung in den vier untersuchten Dimensionen der Arbeitsmarktintegration (Erwerbsaktivitätstage, Beschäftigungstage, Jahresbeschäftigungseinkommen und Tageseinkommen) entfaltet. Weiters schließen Frauen aufgrund des höheren Maßnahmenerfolges zu den "teilnehmenden" Männern auf und die Maßnahmenteilnahme trägt zur Besserstellung der Frauen am Arbeitsmarkt bei. Ausblick: Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Budgetäre Maßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Finanzen Ansprechperson(en): Doktorin Hafner Sabine Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VI/B/10 [email protected] FiT - Frauen in Handwerk und Technik Seite 40 von 81 Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsmarktservice Österreich Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsmarktservice Österreich, Laufzeit von: 01.2006 bis Ausgangssituation: Segregierter Arbeitsmarkt: Frauen sind großteils in sogenannten traditionellen Berufen beschäftigt, welche geringere Karrieremöglichkeiten bieten und vergleichsweise schlecht bezahlt sind. Datenlage: Arbeitsmarkt- und Förderdaten können über das Data-warehouse des AMS abgerufen werden. Projektziel(e): Teilnahme von Frauen und Mädchen an nicht traditionellen Ausbildungen (Berufe mit geringem Frauenanteil lt. Lehrberufsliste) mit (mindestens) Lehrabschluss. Zielgruppe(n): Arbeitsuchende Frauen und Mädchen Inhalt: Im Rahmen des frauenspezifischen Förderprogramm FiT (Frauen in Handwerk und Technik) wird den Kundinnen ermöglicht, zertifizierte Ausbildungen im technisch handwerklichen Bereich zu absolvieren. Frauen werden ermutigt, Berufe zu ergreifen, die traditionell männlich dominiert sind, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen und höhere Einkommensmöglichkeiten bieten. Das Besondere an diesem Programm ist, dass neben einer Lehrausbildung auch der Besuch von Fachschulen, höheren technischen Lehranstalten oder Fachhochschulen gefördert werden kann. Teil des Programms sind auch vorbereitende und unterstützende Maßnahmen, wie eine Berufsorientierung, Basisqualifizierungen in technisch-handwerklichen Bereichen, Beratung (auch hinsichtlich der Kinderbetreuung) und Begleitung während der Ausbildung. Mit dem Programm wird ein qualitativer Akzent im Sinne des arbeitsmarktpolitischen Gleichstellungsziels „Segregation auf dem Arbeitsmarkt überwinden, Einkommensunterschiede abbauen" gesetzt. Evaluierung: Beobachtung von Arbeitsmarkt und Förderzahlen (Arbeitslosigkeit, Zugang in Qualifizierungen, Arbeitsaufnahmen) der Zielgruppe. Evaluierung des Arbeitsmarkterfolgs von Frauen im Anschluss der AMS Kurse FIT und FIA FORBA, 2014 Ergebnisse: Im Jahr 2012 haben 1.185 Frauen eine Ausbildung mit mindestens Lehrabschluss in nichttraditionellen Berufen absolviert und 5.039 Frauen absolvierten ein technisch handwerkliches Orientierungsangebot bzw. eine technische Basisqualifizierung. Im Jahr 2012 wurden 21,1 Mio. Euro aufgewendet. Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach absolvierter FIT Qualifizierung ist für 70% der Absolventinnen eine Arbeitsaufnahme zu registrieren. Seite 41 von 81 Ausblick: Das FiT-Programm wurde bis 2014 verlängert. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Finanzen Ansprechperson(en): Doktorin Hafner Sabine Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VI/B/10 [email protected] Mag.a. Egger Eva AMS FRA [email protected] Wiedereinstieg unterstützen Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsmarktservice Österreich Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 01.2006 bis Ausgangssituation: Die Ausweitung der Beschäftigung in den vergangenen Jahren ist vor allem auf die Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung von Frauen zurückzuführen. Einerseits ermöglicht Teilzeitarbeit aufgrund der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und unzureichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten für viele Frauen überhaupt erst die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Andererseits führt diese Arbeitsmarktteilnahme zu einem geringeren Erwerbseinkommen, schlechteren Aufstiegschancen und dem Einsatz unter dem eigenen Qualifikationsniveau. Die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt für Frauen nach wie vor eine massive Benachteiligung im Erwerbsleben dar. Datenlage: Arbeitsmarkt- und Förderdaten können über das Data-warehouse des Arbeitsmarktservices abgerufen werden. Projektziel(e): Die Arbeitsmarktpolitik hat sich zum Ziel gesetzt, für Frauen mit Kinderbetreuungsaufgaben die Berufsrückkehr zu erleichtern und die Planung des Wiedereinstiegs durch Information, Beratung und Betreuung zu unterstützen. Wiedereinsteigerinnen sollen das Arbeitsmarktangebot besser nutzen können, ihre beruflichen Ziele planen, die Konsequenzen der Entscheidung kennen und entscheiden in welchem Ausmaß sie eine Berufstätigkeit aufnehmen können (eigene Existenzsicherung, Auswirkungen auf die zukünftige Höhe der Pension, etc.). Zielgruppe(n): Personen, die nach einer familienbedingten Berufsunterbrechung in das Seite 42 von 81 Erwerbsleben zurückkehren möchten. Inhalt: Wiedereinstiegsberatung gibt es regelmäßig und flächendeckend in allen Bundesländern. Die Angebote werden nach außen sichtbar für Kundinnen erkennbar kommuniziert. Das Angebot reicht von regelmäßigen Informationsveranstaltungen (diese werden auch in Kooperation mit Frauenberatungsstellen, Gemeinde u.a. durchgeführt) bis zu speziell beauftragten Beraterinnen in den AMS Geschäftsstellen, welche Wiedereinsteigerinnen persönlich betreuen. Bei der Wahl von Qualifizierungsangeboten wird auf die Betreuungssituation Rücksicht genommen, weiters werden einzelne Angebote mit Kinderbetreuung bereitgestellt Evaluierung: Beobachtung von arbeitsmarkt- und förderpolitischen Kennzahlen (Arbeitslosigkeit, Zugang in Qualifizierungen, Arbeitsaufnahmen) der Zielgruppe. Ergebnisse: 2012 wurden 37.238 Wiedereinsteigerinnen mit Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei ihrer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt unterstützt. Für die Unterstützung von Wiedereinsteigerinnen wurden 2012 83,73 Mio. Euro aufgewendet. Ausblick: Auch 2013 wird ein Schwerpunkt auf Wiedereinsteigerinnen gelegt und es werden budgetäre Mittel für diese Zielgruppe zur Verfügung gestellt. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Beruflicher Wiedereinstieg Maßnahmenart(en): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Finanzen Ansprechperson(en): Pointner Pauline AMS FRA [email protected] Seite 43 von 81 Themenbereich: Frauen und Gleichstellung Fortbildungsakademie zur Prävention von allen Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Europäisches Netzwerk WAVE, Verein Autonome österreichische Frauenhäuser (AÖF) und Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie (IST) Laufzeit von: 09.09.2014 bis 31.12.2015 Ausgangssituation: Mit der Errichtung der Fortbildungsakademie zur Prävention von allen Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt sollen alle relevanten Berufsgruppen erreicht werden, die beruflich mit Gewalt an Frauen konfrontiert werden. Basierend auf der Europaratskonvention Gewalt gegen Frauen sollen alle Formen der Gewalt an Frauen thematisiert werden. Am 1. August 2014 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. "IstanbulKonvention" in Kraft getreten. Die Konvention gilt ab Inkrafttreten als das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Der Begriff "Gewalt" wird darin weit gefasst und als eine Menschenrechtsverletzung sowie eine Form der Diskriminierung der Frau definiert, die alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt impliziert, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen. Einen speziellen Fokus legt die Konvention auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder ein. Datenlage: Laut Studie der Grundrechteabteilung FRA erlebten 20 Prozent der Frauen in Österreich seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt, 15 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr Stalking erlebt, 35 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Belästigung erlebt. Projektziel(e): Durch die Abhaltung von mehreren Schulungen, Seminaren und Workshops für diverse Berufsgruppen soll ein größtmögliches Verständnis für die Situation von gewaltbetroffenen Frauen erzielt werden. Durch eine professionelle Wissensvermittlung, einen interdisziplinären Erfahrungsaustausch sollen die Hintegründe, die Ursachen und Folgen der Gewalt, die Gründe über das (Verbleiben)müssen in Gewaltbeziehungen über Victim Blaming, über Täterstrategien und Auswege aus der Gewalt erörtert werden. Ein zentrales Ziel ist dabei die Armutsbekämpfung, Existenzsicherung und Arbeitsplatzsicherung von gewaltbetroffenen Frauen. Zielgruppe(n): Berufsgruppen wie Polizei, Justiz, Fraueneinrichtungen, Einrichtungen im Gesundheitsbereich, Einrichtungen im Sozialbereich, Bewährungshilfe, Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, AMS, BetriebsrätInnen und Personalabteilungen/PersonalvertreterInnen Inhalt: Projektinhalt ist die Implementierung der mit 1. August 2014 in Kraft getretenen Konvention des Europarates zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, insbesondere in Seite 44 von 81 den Bereichen Prävention, Integration des Themas in die Lehrpläne relevanter Berufsgruppen und Durchführung von Schulungen für MitarbeiterInnen in Fraueneinrichtungen, in Einrichtungen im Gesundheitsbereich, in der Bewährungshilfe, in Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, in AMS, bei BetriebsrätInnen und VertreterInnen in Unternehmen und Personalabteilungen etc. Maßnahmen: - Entwicklung von Seminarinhalten, zugeschnitten auf die individuellen und konkreten Bedürfnisse von relevanten Berufsgruppen - Schulung von TrainerInnen - Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Trainingsseminaren, Workshops, Schlungen mit verschiedenen Schwerpunkten (Gewalt an Frauen im Berufs- und Arbeitsleben, im Gesundheitsbereich, im europäischen Kontext, Frauen in hochgefährdeten Situationen) Dauer der Seminare: 1 bis 2 Tage in Wien und österreichweit Evaluierung: Endbericht bis 15. März 2016 Ergebnisse: Ausblick: Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Frauen und Gleichstellung Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Mag.a Weiß Angelika Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Seite 45 von 81 Themenbereich: Gesundheit Gütesiegel NESTOR GOLD Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Sozialpartner-Organisationen, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, AMS und ExpertInnen für Alter(n)smanagement Laufzeit von: 01.2008 bis Ausgangssituation: Aufgrund des demografischen Wandels werden in den nächsten Jahren die Belegschaften in Unternehmen und Organsiationen älter. Die Herausforderung liegt darin, Rahmenbedingungen zu geschaffen, die es den älteren ArbeitnehmerInnen ermöglichen, länger und gesund im Beruf zu bleiben. Darüber hinaus ist dabei der Generationendialog besonders wichtig. Das Sozialministerium hat im Rahmen der CSR-Strategie ein Gütesiegel entwickelt, welches österreichische Unternehmen und Organisationen auszeichnet, deren gesamte Organisationsstruktur lebensphasen- und geschlechtergerecht gestaltet ist und in denen Potenziale und Bedürfnisse aller MitarbeiterInnen in jedem Lebensalter berücksichtigt werden. Datenlage: http://www.statistik.at/ Projektziel(e): Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels soll mit dem Gütesiegel NESTOR GOLD die Verankerung von geschlechtergerechten, alter(n)s- lebensphasenorientierten und generationengerechten Arbeitsbedingungen sowie betrieblicher Gesundheitsstandards für alle Generationen bei österreichischen Unternehmen und Organisationen in die Praxis umgesetzt werden. Zielgruppe(n): alle österreichischen Unternehmen und Organisationen Inhalt: Der Erwerb des Gütesiegels NESTOR GOLD erfolgt in einem vierstufigen Prozess: 1. Unterzeichnung der Nestor Gold Charta: Damit bekennen sich Unternehmen/Organisationen zu ihrem Engagement für Alter(n)sgerechtigkeit. Gleichzeitige Aufnahme in das Nestor Gold Netzwerk 2. Status-Workshop: Istzustand zur Alter(n)sgerechtigkeit im Unternehmen/in der Organisation wird gemeinsam mit den Assessorinnen erhoben und erste Ansätze für weitere Maßnahmen werden aufgezeigt; kostenloses Angebot 3. Nestor Gold Bewegt: Festlegung von Zielen und Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Alter(n)sgerechtigkeit im Unternehmen/in der Organisation. Endabnahme eines Maßnahmenplans durch das Sozialministerium und Verleihung der Urkunde Nestor Gold Bewegt durch den Sozialminister. Seite 46 von 81 4. Zertifizierungsprozess: Die Erfüllung der 27 Nestor Gold Indikatoren der 4 Handlungsfelder (Individuum, Organisation, Kultur und Vitalität) wird von den Nestor Gold Assessorinnen durch die Evaluierung von Daten und Dokumenten sowie durch Interviews mit MitarbeiterInnen geprüft. Anschließend nimmt der Zertifizierungsbeirat, in dem das BMWFW, die Sozialpartner und das AMS vertreten sind, den Prüfbericht ab. Die Verleihung des Gütesiegels durch den Sozialminister erfolgt alle zwei Jahre und hat eine Gültigkeit für drei Jahre. Danach wird den ausgezeichneten Unternehmen/Organisationen eine Rezertifizierung angeboten. Evaluierung: Die Zertifizierung sowie die Richtlinien für den Assessierungsbericht werden regelmäßig vom Zertifizierungsbeirat sowie den beiden Lehrassessorinnen überprüft und soweit notwendig adaptiert Ergebnisse: 14 Unternehmen, die im Netzwerk sind und die Charta unterschrieben haben; 6 zertifizierte Unternehmen 9 Infoveranstaltungen und Vernetzungstreffen Ausblick: - Dritte Verleihung des Gütesiegels: 24. November 2014 - Verstärkte Kooperation mit der Initiative fit2work und dem AMS - Weiterführung der Vernetzungsdialoge - Rekrutierung neuer Unternehmen/Organisationen für Charta und Gütesiegel Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Gütesiegel NESTOR GOLD Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gesundheit Vereinbarkeit, Familie und Jugend Ansprechperson(en): Magistra Bierbaumer Silvia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abt. V/B/3 [email protected] Doktorin Werba Alexandra Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abt. V/B/3 [email protected] Seite 47 von 81 Gendergerechte Betriebliche Gesundheitsförderung im Bundessozialamt, Landesstelle Kärnten Durchführung von geschlechtersensiblen Gesundheitszirkeln Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Ausgangssituation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 09.2012 bis Ein übergeordnetes Organisationsziel des Bundessozialamtes ist es, die bisherige betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) weiterzuführen und auch weiterzuentwickeln. Beabsichtigt ist, das Gütesiegel für eine vorbildliche betriebliche Gesundheitsförderung für alle Landesstellen zu erlangen. Dabei liegt der Focus auf der Durchführung von Gesundheitszirkeln und die Einbeziehung aller MitarbeiterInnen in die BGF. Bisher wurden mögliche Geschlechtsunterschiede nicht bewusst mitgedacht, sondern es wurde bei den MitarbeiterInnen von geschlechtsneutralen Wesen ausgegangen. Datenlage: Projektziel(e): Ab September 2012 werden in der Landesstelle Kärnten regelmäßig Gesundheitszirkel in folgender Zusammensetzung abgehalten: Landesstellenleitung, Personalvertretung, Gesundheitsförderungskontaktperson, Sicherheitsvertrauensperson und Gender-Mainstreaming-Beauftragter. Das Ziel dieser Gesundheitszirkel ist es die Qualität und Wirkung von Gesundheitsförderungsprojekten der Landesstelle Kärnten unter anderem dahingehend zu verbessern, dass auch dem Geschlecht in der betrieblichen Gesundheitsförderung die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es soll der tatsächliche Präventionsbedarf festgestellt und die geschlechterspezifischen Rahmenbedingungen für Gesundheitsförderung in den angebotenen Maßnahmen berücksichtigt werden. Ziel ist die Angleichung der Chancen von Frauen und Männern in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Gleichstellungsorientierung wird damit zum integrativen Bestandteil der BGF. Zielgruppe(n): Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Landesstelle Kärnten. Inhalt: Es geht darum, Qualität und Wirkung von BGF-Projekten der Landesstelle Kärnten zu fördern und diese um das wichtige Bewusstsein für geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede zu erweitern. Ab sofort sollen daher auch die unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen und Männern näher betrachtet und deren gesundheitliche Auswirkungen bewusst wahrgenommen werden. Frauen und Männer unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen, ihrer Krankheiten und gesundheitlichen Einschränkungen, ihres Umgangs mit gesundheitlichen Belastungen bzw. der Inanspruchnahme von gesundheitlichen Vorsorge- und Versorgungsleistungen. Die Berücksichtigung dieser Faktoren kommt Frauen sowie Männern gleichermaßen zu Gute und Chancengleichheit wird damit zum Querschnittsthema der Gesundheitsförderung Seite 48 von 81 Evaluierung: Ergebnisse: Implementierung von Gender Mainstreaming in die BGF. Bewusstsein für geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede wird aufgebaut. Das Geschlecht wird in allen Phasen des BGF-Projekts berücksichtigt. „Gendergerechte Gesundheit“ wird bei allen wichtigen Entscheidungen Berücksichtigung finden. Ausblick: Projektauswirkung: Intern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gesundheit Ansprechperson(en): Hofrat Hudelist Jakob Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Landesstellenleitung [email protected] Kreuzer René Bundessozialamt Landesstelle Kärnten/ Abteilung K1 [email protected] Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe - Prävention von psychosozialen und ergonomischen Belastungen. Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschut z Ausgangssituation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 08.2011 bis 04.2013 107.455 (59,3%) Frauen und 73.509 (40,6%) Männer waren 2010 im Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie beschäftigt (Quelle: HVSVT). Die Arbeit in dieser Branche stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen und führt häufig zu gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen (überdurchschnittliche Krankenstandsdauer bei geringerer Erkrankungshäufigkeit im Vergleich der Wirtschaftsklassen). Karrieremöglichkeiten sind eingeschränkt, die durchschnittliche Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb beträgt nur 5,5 Jahre. Jeder 3. Unfall im Hotel- und Gastgewerbe ereignet sich durch Stürzen und Fallen (ca. 37,5% aller Unfälle von Frauen bzw. 22,5% aller Unfälle von Männern). Die Arbeitsbedingungen in ausgewählten Arbeitsbereichen des Hotel- und Gastgewerbes wurden durch die zweistufige Beratungs- und Kontrollkampagne der Arbeitsinspektion 2011/2012 und externe Kooperationen (Gew. vida, AK, Seite 49 von 81 AUVA, WK u.a.) durch Information der ArbeitgeberInnen zur besseren Umsetzung und durch Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen bearbeitet und mit Mitteln der der Arbeitsinspektion überprüft und Verbesserungspotenziale erhoben. Dabei wurden oft vernachlässigte Risiken einbezogen, wie z.B. Ergonomie, psychische Belastungen wie Zeitdruck, Konfliktsituationen, Gewalt, Planbarkeit von Arbeits- und Freizeit,…. Bisher vernachlässigte Risken betreffen Männer und Frauen unterschiedlich. Datenlage: Siehe oben, http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm Projektziel(e): Ziel dieser zweijährigen Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion war, durch eine vereinheitlichte Beratungs- und Kontrollinitiative in dieser Branche eine Optimierung der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen und der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu bewirken um dadurch langfristig eine Reduktion dieser arbeitsbedingten Fehlbelastungen und Beschwerden zu erreichen. Zielgruppe(n): Der Frauenanteil im Hotel-, Gastgewerbe liegt bei 60 bis 70%. In den von der Schwerpunktaktion erfassten Arbeitsbereichen Küche, Service (Kellnerinnen), Hotel-Rezeption und Zimmerservice sind (außer in Küchen der gehobenen Gastronomie) überwiegend Frauen beschäftigt, deren belastende Arbeitsbedingungen bisher oft vernachlässigt wurden, vor allem unergonomische Arbeitsvorgänge und psychische Belastungen. Inhalt: Phase 1 (August 2011 bis Jänner 2012): Umfassende Arbeitsschutz-Besichtigung in den Bereichen Küche, Service, Housekeeping und Rezeption zur Umsetzung der Evaluierung von Gefahren und Belastungen bei der Arbeit (v.a. Ergonomie, psychische Belastungen); Unterweisung und Information (Instrumenten/Vorgehensweisen); Maßnahmenumsetzung. Fehlbelastungen durch stehende Tätigkeit bzw. Arbeit unter Zwangshaltungen, dauernder Parteienverkehr/Kundenkontakt, einseitige körperliche Belastung, schwere körperliche Anstrengung/Heben, unregelmäßige und überlange Arbeitszeiten, standen dabei im Mittelpunkt. Einige Belastungen treffen überwiegend Frauen, wie sexuelle Belästigung im Service oder "Zwangslächeln". Die Einbeziehung aller Beschäftigtengruppen (Ältere/Jüngere, Personen mit unterschiedlichstem Migrationshintergrund, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeiter/innen u.a. - jeweils mit Fokus Frauen) war zusätzlicher Beratungsaspekt, ebenso die Bestellung von Frauen als Sicherheitsvertrauenspersonen in den Betrieben (trotz weiblich dominierter Branche, waren in den besichtigten Betrieben die bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen ca. 64 % männlich). Phase 2 (Februar 2012 - November 2012): In kleineren Gastgewerbebetrieben mit Schwerpunkt auf Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Erfahrungen mit den Betrieben, die bereits in Phase 1 besichtigt wurden, und neuen Betrieben (Zufallsstichprobe), Auseinandersetzung mit vorgefundenen betrieblichen Maßnahmen zur Reduktion von arbeitsbedingten psychischen Belastungen; Entwicklung eines Fragebogens, um standardisiertes Vorgehen bei den Besichtigungen zu ermöglichen, und von Informationsmaterialien, beides unter Einbeziehung genderrelevanter Fragen. Der Fokus lag auf Maßnahmen zur Vermeidung häufiger Veränderungen der Seite 50 von 81 Arbeitsorganisation / Arbeitsabläufe, dem Umgang mit großer Arbeitsmenge und Zeitdruck, sowie Nacht- / Schicht- / Wechsel- und Teildiensten. Auch der Umgang mit schwierigen Situationen war ein Thema, hierbei ging es um organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung interner Konflikte durch unklare Arbeitsabläufe, Umgang mit schwierigen/gefährlichen Situationen mit Gästen, sexueller Belästigung und Alleinarbeit. Die Schwerpunktaktion wurde eingebunden in die nationale Beratungs- und Kontrollinitiative zur Verbesserung der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Belastungen (insbesondere arbeitsbedingter psychischer Belastungen) und der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen und in die österreichische Arbeitsschutzstrategie 2007-2012, wodurch zusätzliche MultiplikatorInneneffekte entstehen sollten. Mit der 2. Phase des Schwerpunkts erfolgte die Umsetzung der EU-Kampagne 2012 zur Evaluierung psychosozialer Risiken. Evaluierung: Arbeitsinspektionsinterne Auswertung der Schwerpunktation. Ergebnisse: In Phase 1 wurden 197 Gastronomiebetriebe österreichweit besucht: 112 Hotels (57%) und 85 Gaststätten (43%). 26% der Gaststätten und 19% der Hotels beschäftigten zum Besichtigungszeitpunkt weniger als 30 MitarbeiterInnen. Frauenanteil 53 % (Männer 40 %), 3 % weibliche Lehrlinge (4 % männliche Lehrlinge) - überwiegend 21 bis 39 Jahre (mehr als 50 %). 82 % Betriebe hatten Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt, davon 64 % männliche SVP und nur 36 % weibliche SVP (frauendominierte Branche, oft Familienangehörige und Führungskräfte als SVP). In Phase 2 erfolgte die Überprüfung von 187 Gastgewerbebetrieben; Bisher ausgewertet 166 Besichtigungen, hierbei wurden 310 Beschäftigte gezielt befragt (172 w, 138 m), Verbesserungen gegenüber Phase 1 wurden beobachtet bzw. unterbliebene Maßnahmen eingefordert (159 Beratungen, 129 Aufforderungen zur Herstellung des gesetzlichen Zustands, 3 Strafanzeigen). Durch die Themensetzung der überprüften Arbeitsschutzbereiche konnte der Schwerpunkt auf besonders häufig Frauen belastende Arbeitsbedingungen gelenkt werden. Längerfristig sind so Verbesserungen zu erwarten vor allem bei Evaluierung (§ 4 ASchG) und Prävention gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz wie Zeit- und Termindruck, mangelnde Arbeitsorganisation, Teildienste/fehlende Planbarkeit der Arbeitszeit, "Zwangslächeln", Umgang mit schwierigen Kunden, Gewaltvorfälle, sexuelle Belästigung, Konfliktsituationen, Nachtarbeit, widersprüchliche Erwartungen an die Beschäftigten. Weiteres wurden spezifische Gefahren und Belastungen besonders für Frauen im Küchenund Servicebereich erfasst, die in der Praxis bisher oft vernachlässigt wurden: z.B. Transport schwerer oder sperriger Lasten über Stiegen oder Verkehrsflächen, Bereitstellung von Hilfsmitteln für den Transport, geeignete Arbeitsschuhe wegen Ausrutschen/Stolpergefahren, Hitze/Raumklima, häufiges Bücken/Ergonomie. Die bisher in den Unternehmen kaum berücksichtigten psychischen Belastungen wurden generell als wesentlicher Teil des ArbeitnehmerInnenschutzes thematisiert und die Evaluierung psychischer Belastungen auch durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen zum "Thema" in dieser Branche (KMU). Damit zusammenhängend sind Verbesserungspotenziale der Arbeitsorganisation und Arbeitszeitplanung sowie die Notwendigkeit von Konfliktregelungen stärker ins Blickfeld gerückt. Die gängige Bestellung von Seite 51 von 81 Männern zu Sicherheitsvertrauenspersonen wurde hinterfragt und künftig auch die Bestellung von Frauen nahegelegt. Begleitmaßnahmen wie BR-, SVP- und Führungskräfte-Schulungen (OÖ gemeinsam mit AKOÖ und WKOÖ), GAST (Messe Salzburg); Kooperation mit AK, Fachgewerkschaft vida, AUVA. Best Practices zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden gesammelt (Kriterien unter Einbeziehung von Gender/Diversity) und Informationsmaterialien vor allem auch zur Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen erstellt (u.a. Folder, Merkblätter, Fragebogen zur Prävention psychosozialer Belastungen) - siehe u.a. Website der Arbeitsinspektion: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/gesundheit_im_betrieb_020. htm%20 Einbindung in nationale Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 sowie im zweiten Halbjahr 2012 in die Umsetzung der Europäischen SLIC-Kampagne zur „Evaluierung psychischer Belastungen“ (auch in Betrieben, die der Kontrolle des Verkehrs-Arbeitsinspektorats/Kompetenzzentrum Verkehr unterliegen). Ausblick: Verbesserte Arbeitsbedingungen besonders für Arbeitnehmerinnen im Hotelund Gastgewerbe (Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nach Beratungs- und Kontrollschwerpunkt der Arbeitsinspektion. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführu ng: Extern Projektlink: Website der Arbeitsinspektion: Informationsmaterial, Ergebnisse Maßnahmenart(en ): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Sonstiges Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gesundheit Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en ): Magistra Steurer Julia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/A/4 (ZAI) [email protected] Doktorin Huber Elsbeth Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/A/4 (ZAI) [email protected] Seite 52 von 81 Themenbereich: Gewalt, Sexismus Pilotprojekt: Transkulturelle Gewaltprävention und Gesundheitsförderung Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Samara - Verein zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt Laufzeit von: 01.07.2011 bis 31.12.2015 Ausgangssituation: Bisher gibt es in Österreich kaum Konzepte für die praktische Arbeit an Schulen, die Modelle zur Anti-Rassismus- und Anti-Sexismus-Arbeit verbinden, welche der Verein als zukunftsweisend erachtet. Datenlage: Größe der Zielgruppe: ca. 7800 Personen Projektziel(e): Auf Grundlage eines transkulturellen Ansatzes sollen das gegenseitige Verständnis und die kulturelle sowie soziale Interaktion der am Projekt beteiligten Buben und Mädchen und deren Eltern und LehrerInnen verbessert werden. Ziel des Projekts ist es, spezifische Konzepte zur Gewaltprävention für Lehrerinnen, Mädchen und Buben und deren Eltern mit Migrationshintergrund zu erstellen und zu implementieren. Gewaltprävention soll als ein wesentlicher Teil des Kinderschutzes allen Mädchen und Buben unabhängig vom religiösen, kulturellen und sozialen Hintergund gleichermaßen zugänglich sein. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird ein Handbuch "Transkulturelle Gewaltprävention" für PädagogInnen und MultiplikatorInnen erstellt. Zielgruppe(n): 6 Hauptzielgruppen des Projekts: - Mädchen und Buben der teilnehmenden Volksschulen und insbesondere der teilnehmenden Modellklassen - PädagogInnen (KlassenlehrerInnen, BegleitlehrerInnen, FörderlehrerInnen, BeratungslehrerInnen) und Schulleitungen der beteiligten Volksschulen - Mütter und Väter bzw. andere Hauptbezugspersonen der teilnehmenden Kinder - verschiedene Stakeholdergruppen wie z.B. Wiener Netzwerk gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen, Fonds Gesundes Österreich, BMUKK, BMASK, BMWFJ, BKA-Frauen, Wiener Gesundheitsförderung, MA 7, MA 13, MA 17, MA 57 etc. - Eltern in Österreich - PädagogInnen anderer Volksschulen in Österreich Inhalt: Spezifische Konzepte zur Gewaltprävention für LehrerInnen, Mädchen und Buben und deren Eltern mit Migrationshintergrund. Evaluierung: Während des Projekts wird eine externe wissenschaftliche Evaluation durch die „Sozialökonomische Forschungsstelle“ durchgeführt. Die Evaluation soll die wissenschaftliche Ergebnissicherung unterstützen und Seite 53 von 81 dazu beitragen, dass dieses Projekt im Hinblick auf eine Übernahme in den Regelbetrieb der Schulen überprüfbar wird. Dadurch soll in Österreich mehr Expertise zu den Voraussetzungen, dass transkulturelle Gewaltpräventionsarbeit in Schulen gelingen kann und mit welchen Schwierigkeiten diese in der Praxis konfrontiert ist, erzielt werden. Ergebnisse: siehe www.transkulturell-samara.at. Ausblick: Geplante Fortsetzung des Pilotprojekts (Zeitraum: 01.07.2016 30.06.2019): Nachfolgeprojekt "Gewaltprävention im transkulturellen Klassenzimmer" Implementierung von transkulturellen Konzepten zur Gesundheitsförderung im pädagogischen Alltag, in enger Kooperation mit der "Kirchlichen Pädagogischen Hochschule", Wien/Krems und der "Pädagogischen Hochschule", Wien Setting wird erweitert: 8 Volksschulen, 2 Sonderpädagogische Zentren, 2 Kindergärten Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Projekt "Transkulturelle Gewaltprävention und Gesundheitsförderung" Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Mag.a Bierbaumer Sylvia BMASK Abt. V/B/3 [email protected] Mag.a Weiß Angelika BMASK Abt. V/B/3 [email protected] Lehrgang zu Sensibilisierung und Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt und sex. Missbrauch im Rahmen der Besuchsbegleitung Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Wiener Netzwerk gegen sexuelle Gewalt an Mädchen, Buben und Jugendlichen Laufzeit von: 30.11.2010 bis Ausgangssituation: Für Sensibilisierung und Umgang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt wurden in den Jahren 2009/10 von Expertinnen des Wiener Netzwerks gegen sexuelle Gewalt mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit von Seite 54 von 81 familiärer Gewalt betroffenen Kindern Qualitätsstandards als Empfehlung für "begleitete Besuchskontakte" erarbeitet. Diese Standards sind die Grundlage für ein vom Sozialministerium gefördertes "Ausbildungscurriculum für BesuchsbegleiterInnen" und einen darauf basierenden Lehrgang, welcher seit November 2013 bereits zum zweiten Mal für 18 BesuchsbegleiterInnen vom Sozialministerium geförderter Trägerorganisationen durchgeführt wird. Datenlage: In ca. 1/3 der vom Sozialministerium geförderten Familien treten Konfliktfälle mit Gewaltaspekt auf. Projektziel(e): Zielsetzung ist, dass die BesuchsbegleiterInnen für das Thema "Kindeswohlgefährdungen" sensibilisiert werden und verstärkt auf entsprechende Verhaltensweisen achten. Ziele des Curriculums: - erforderliche Qualifikationen der BesuchsbegleiterInnen zur Abklärung bzw. zum Ablauf von Besuchsbegleitung - professionelle Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen und Gespräche mit den relevanten Familienmitgliedern während des gesamten Verlaufs sowie die Einschätzung, ob und in welchem Rahmen betroffenen Kindern und Jugendlichen Besuchsbegleitung zumutbar ist - Erkennen psychischer Auffälligkeiten, von Manipulationsversuchen sowie Verhaltensweisen und anderer Faktoren - Vermeidung (weiterer) Kindeswohlgefährdung Selbstschutz vor Übergriffen und Manipulationsversuchen durch besuchsberechtigten Elternteil - Verfassen schriftlicher Dokumentationen und Berichte Zielgruppe(n): - direkt: vom Sozialministerium anerkannte BesuchsbegleiterInnen der geförderten Trägerorganisationen - indirekt: einkommensschwache besuchsberechtigte Elternteile, welche die vom BMASK geförderte Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen, und deren Kinder Inhalt: Modul 1: Besuchsbegleitung - eigene Rolle, Verantwortung, Grenzen Modul 2: Kindeswohlgefährdung - Erkennen und Interventionsmöglichkeiten Modul 3: Charakteristika der Abklärungsphase Modul 4: Phasen der Besuchsbegleitung Modul 5: Häusliche Gewalt Seite 55 von 81 Modul 6: Sexuelle Gewalt/sexueller Kindesmissbrauch Modul 7: Gesprächsführung in Fällen von (sexueller) Gewalt Modul 8: Gesprächsführung in besonderen Kontexten Modul 9: Relevante rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen der Besuchsbegleitung Im Ausbildungsverlauf werden weiters regelmäßige Supervisionen angeboten, um konkrete Fallgeschichten und persönliche Haltungen zu reflektieren. Evaluierung: Berichtslegung bis Mitte Mai 2015 vereinbart Ergebnisse: Aufgrund der Teilnahme am Ausbildungslehrgang sind die AbsolventInnen für das Auftreten diverser (Verdachts-)Fälle von Kindeswohlgefährdung im Rahmen ihrer Tätigkeit als BesuchsbegleiterInnen geförderter Trägerorganisationen sensibilisiert. Ausblick: Maßnahme des Sozialministeriums im Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt bis 2015, 3. Ausbildungslehrgang mit 20 BesuchsbegleiterInnen ab November 2015 geplant Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Besuchscafé-Website Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Magistra Bierbaumer Sylvia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Magistra Weiß Angelika Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Folderserie "Gewalt erkennen", Folder "Ältere Menschen in Institutionen" Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Verein Pro Senectute Österreich, Forum Palliative Praxis Geriatrie, Österreichische Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie Laufzeit von: 05.2011 bis 05.2012 Seite 56 von 81 Ausgangssituation: Das Thema Gewalt an älteren Menschen bzw. Frauen wird in der (Fach)Öffentlichkeit zunehmend diskutiert. Die spezifische Situation älterer Menschen, die in Ambulanzen oder Krankenhäusern behandelt werden oder in Alten- und Pflegeheimen leben, wurde jedoch bisher kaum ins Blickfeld genommen. Datenlage: Lt. Erhebungen und lt. Angaben des Bundesverbandes der Alten- und Pflegeheime Österreichs sind über 80% des Personals in Alten- und Pflegeheimen und auch der BewohnerInnen Frauen. Die Maßnahme kommt daher vor allem Frauen zugute. Projektziel(e): Sensibilisierung für Rahmenbedingungen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, die Gewalt auslösen oder als Gewalt empfunden werden können. Zielgruppe(n): Ältere Menschen, involvierte Berufsgruppen, breite Öffentlichkeit Inhalt: Der Folder "Gewalt erkennen. Ältere Menschen in Institutionen" zeigt anhand konkreter Beispiele Zusammenhänge zwischen Strukturen in Organisationen, abwertenden Einstellungen gegenüber alten Menschen und insbesondere Frauen z.B. in der Gesellschaft und Gewalthandlungen auf, beschreibt die geriatrischen Folgen, streift das Thema Gewalt an MitarbeiterInnen und bietet Lösungsansätze an. Evaluierung: Ergebnisse: Verteilung von rund 32.000 Stück an Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, AllgemeinmedizinerInnen etc. im Juli 2012. Nachforderung von rund 8.000 Stück bis Jänner 2013. Ausblick: Nachdruck wurde in Auftrag gegeben. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Gewalt gegen ältere Menschen Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Themenbereich(e): Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Doktorin Haydari Heidemarie Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/A/6 [email protected] Magistra Schriebl Verena Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/A/6 [email protected] Sicherheitsschulung Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsinspektorat Laufzeit von: 01.07.2012 bis 13.03.2013 Seite 57 von 81 Bundessozialamt Ausgangssituation: Eine Mehrzahl weiblicher Mitarbeitender steht in der Landesstelle Burgenland einer Mehrzahl männlicher, "schwieriger" Kunden gegenüber. In der Praxis gab es bereits vereinzelt Übergriffe solcher Kunden gegen weibliche Mitarbeitende. Datenlage: Kriminalstatistiken. Projektziel(e): - Aufklärung über Rechte der Mitarbeitenden - Prävention; Verhaltensschulung - Schulung in Abwehrtechniken für den Ernstfall Zielgruppe(n): Führungskräfte und Mitarbeitende der Landesstelle Burgenland und des Arbeitsinspektorats. Inhalt: Theorieinputs und praktische Übungen/Rollenspiele zu: rechtlicher Rahmen und Notwehr; Prävention; Deeskalationstechniken; "Drittschutz" und Zivilcourage; Techniken; Maßnahmenplan. Evaluierung: Rückmeldung der TeilnehmerInnen. Ergebnisse: Neben rechtlichen Informationen wurde von den beiden TrainerInnen vermittelt, wie man sich vor Übergriffen schützt und was man unternehmen kann, wenn eine Situation zu eskalieren droht. Es wurden Notfallpläne für die Standorte der teilnehmenden Organisationen entwickelt, einerseits als Handlungsanleitung, andererseits für die Situation nach einem Übergriff. Ausblick: Für die Standorte der teilnehmenden Organisationen wurden Maßnahmenpläne für den Notfall entwickelt. Diese werden in jedem Arbeitszimmer ausgehängt. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Inneres und Sicherheit Öffentlicher Dienst Ansprechperson(en): Magistra Kerschitz Daniela Bundessozialamt, Landesstelle Burgenland B2 [email protected] Gründung und Etablierung einer Bundesarbeitsgemeinschaft von opferorientierten Anti-GewaltProgrammen in Österreich Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Seite 58 von 81 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Bildung und Frauen, Laufzeit von: 22.03.2012 bis Ausgangssituation: Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und die Männerberatung Wien führen seit 1999 gemeinsam das Anti-GewaltProgramm mit integriertem Unterstützungsprogramm für Opfer durch. Das Wiener Anti-Gewalt-Programm stellt Schutz und Sicherheit der Opfer in den Mittelpunkt und erfüllt damit internationale Standards von Täterarbeit. Das Programm ist bisher das einzige dieser Art in Österreich, es gibt Initiativen und Projekte, die jedoch nicht miteinander vernetzt sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierter Täterarbeit ist ein Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe Täterarbeit, welche von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie koordiniert wird. Seit 2012 wird diese im Nationalen Aktionsplan zum Schutz der Frauen vor Gewalt verankerte Maßnahme vom Sozialministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Frauen gefördert. Datenlage: Von Seiten der Justiz und anderen zuweisenden Stellen gibt es kaum Zuweisungen zu Antigewalttrainings. Die meisten Organisationen haben mit fehlenden Ressourcen zu kämpfen. Die Struktur der Organisationen, die Täterarbeit durchführen, ist in jedem Bundesland anders (unterschiedliche Modelle, unterschiedliche Träger,...). Beim Datenaustausch zwischen den Organisationen kommt es immer wieder zu Problemen (Datenschutz, keine Kooperationen,...). Projektziel(e): Zielsetzung der Bundesarbeitsgemeinschaft ist die flächendeckende, bundesweite Implementierung von opferorientierten Anti-GewaltTrainings bei Gewalt in der Familie sowie Entwicklung einheitlicher Standards und neuer Kooperationsstrukturen in der Täterarbeit mit allen relevanten AkteurInnen. Zielgruppe(n): Die Zielgruppe des Projekts sind Männer und Frauen (Fachpersonen, MultiplikatorInnen) aus den Bereichen Soziales, Frauenberatungsstellen, Interventionsstellen, Gewaltschutzzentren, Männerberatung, Bewährungshilfe, die mit Opfern oder Tätern familiärer Gewalt arbeiten und Interesse am Aufbau eines opferorientierten Anti-Gewalt-Programms haben oder bereits ein Anti-Gewalt-Programm anbieten. Inhalt: Die Bundesarbeitsgemeinschaft opferschutzorientierte Täterarbeit in Österreich wurde im Jahr 2012 gegründet. Das Projekt zielt darauf ab, Standards für Anti-Gewalt-Trainings zu implementieren und langfristig Anti-Gewalt-Programme, die den internationalen Standards in der Täterarbeit entsprechen, flächendeckend in ganz Österreich zu implementieren. Seite 59 von 81 Evaluierung: Erfassung von Informationen zur Täterarbeit - Mapping. Ergebnisse: Durch das Mapping konnten wertvolle Informationen über den Stand der Täterarbeit bei Gewalt an Frauen in Österreich gewonnen werden. Ausblick: Folgende Maßnahmen sind für das Jahr 2015 geplant: - Weiterführung der Vernetzung der relevanten AkteurInnen - 2 bundesweite Treffen - Erarbeitung und Implementierung von Standards für opferschutzorientierte Täterarbeit - Kooperation zwischen Bewährungshilfe und Opferschutzeinrichtungen - Teilnahme an europäischen Treffen zur Täterarbeit (WWP) Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Statistik, Analyse und Forschung Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Magistra Bierbaumer Sylvia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Magistra Weiß Angelika Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe - Prävention von psychosozialen und ergonomischen Belastungen. Organisation: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschut z Ausgangssituation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 08.2011 bis 04.2013 107.455 (59,3%) Frauen und 73.509 (40,6%) Männer waren 2010 im Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie beschäftigt (Quelle: HVSVT). Die Arbeit in dieser Branche stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen und führt häufig zu gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen Seite 60 von 81 (überdurchschnittliche Krankenstandsdauer bei geringerer Erkrankungshäufigkeit im Vergleich der Wirtschaftsklassen). Karrieremöglichkeiten sind eingeschränkt, die durchschnittliche Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb beträgt nur 5,5 Jahre. Jeder 3. Unfall im Hotel- und Gastgewerbe ereignet sich durch Stürzen und Fallen (ca. 37,5% aller Unfälle von Frauen bzw. 22,5% aller Unfälle von Männern). Die Arbeitsbedingungen in ausgewählten Arbeitsbereichen des Hotel- und Gastgewerbes wurden durch die zweistufige Beratungs- und Kontrollkampagne der Arbeitsinspektion 2011/2012 und externe Kooperationen (Gew. vida, AK, AUVA, WK u.a.) durch Information der ArbeitgeberInnen zur besseren Umsetzung und durch Einbeziehung der ArbeitnehmerInnen bearbeitet und mit Mitteln der der Arbeitsinspektion überprüft und Verbesserungspotenziale erhoben. Dabei wurden oft vernachlässigte Risiken einbezogen, wie z.B. Ergonomie, psychische Belastungen wie Zeitdruck, Konfliktsituationen, Gewalt, Planbarkeit von Arbeits- und Freizeit,…. Bisher vernachlässigte Risken betreffen Männer und Frauen unterschiedlich. Datenlage: Siehe oben, http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm Projektziel(e): Ziel dieser zweijährigen Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion war, durch eine vereinheitlichte Beratungs- und Kontrollinitiative in dieser Branche eine Optimierung der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen und der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu bewirken um dadurch langfristig eine Reduktion dieser arbeitsbedingten Fehlbelastungen und Beschwerden zu erreichen. Zielgruppe(n): Der Frauenanteil im Hotel-, Gastgewerbe liegt bei 60 bis 70%. In den von der Schwerpunktaktion erfassten Arbeitsbereichen Küche, Service (Kellnerinnen), Hotel-Rezeption und Zimmerservice sind (außer in Küchen der gehobenen Gastronomie) überwiegend Frauen beschäftigt, deren belastende Arbeitsbedingungen bisher oft vernachlässigt wurden, vor allem unergonomische Arbeitsvorgänge und psychische Belastungen. Inhalt: Phase 1 (August 2011 bis Jänner 2012): Umfassende Arbeitsschutz-Besichtigung in den Bereichen Küche, Service, Housekeeping und Rezeption zur Umsetzung der Evaluierung von Gefahren und Belastungen bei der Arbeit (v.a. Ergonomie, psychische Belastungen); Unterweisung und Information (Instrumenten/Vorgehensweisen); Maßnahmenumsetzung. Fehlbelastungen durch stehende Tätigkeit bzw. Arbeit unter Zwangshaltungen, dauernder Parteienverkehr/Kundenkontakt, einseitige körperliche Belastung, schwere körperliche Anstrengung/Heben, unregelmäßige und überlange Arbeitszeiten, standen dabei im Mittelpunkt. Einige Belastungen treffen überwiegend Frauen, wie sexuelle Belästigung im Service oder "Zwangslächeln". Die Einbeziehung aller Beschäftigtengruppen (Ältere/Jüngere, Personen mit unterschiedlichstem Migrationshintergrund, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeiter/innen u.a. - jeweils mit Fokus Frauen) war zusätzlicher Beratungsaspekt, ebenso die Bestellung von Frauen als Sicherheitsvertrauenspersonen in den Betrieben (trotz weiblich dominierter Branche, waren in den besichtigten Betrieben die bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen ca. 64 % männlich). Phase 2 (Februar 2012 - November 2012): In kleineren Gastgewerbebetrieben Seite 61 von 81 mit Schwerpunkt auf Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Erfahrungen mit den Betrieben, die bereits in Phase 1 besichtigt wurden, und neuen Betrieben (Zufallsstichprobe), Auseinandersetzung mit vorgefundenen betrieblichen Maßnahmen zur Reduktion von arbeitsbedingten psychischen Belastungen; Entwicklung eines Fragebogens, um standardisiertes Vorgehen bei den Besichtigungen zu ermöglichen, und von Informationsmaterialien, beides unter Einbeziehung genderrelevanter Fragen. Der Fokus lag auf Maßnahmen zur Vermeidung häufiger Veränderungen der Arbeitsorganisation / Arbeitsabläufe, dem Umgang mit großer Arbeitsmenge und Zeitdruck, sowie Nacht- / Schicht- / Wechsel- und Teildiensten. Auch der Umgang mit schwierigen Situationen war ein Thema, hierbei ging es um organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung interner Konflikte durch unklare Arbeitsabläufe, Umgang mit schwierigen/gefährlichen Situationen mit Gästen, sexueller Belästigung und Alleinarbeit. Die Schwerpunktaktion wurde eingebunden in die nationale Beratungs- und Kontrollinitiative zur Verbesserung der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Belastungen (insbesondere arbeitsbedingter psychischer Belastungen) und der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen und in die österreichische Arbeitsschutzstrategie 2007-2012, wodurch zusätzliche MultiplikatorInneneffekte entstehen sollten. Mit der 2. Phase des Schwerpunkts erfolgte die Umsetzung der EU-Kampagne 2012 zur Evaluierung psychosozialer Risiken. Evaluierung: Arbeitsinspektionsinterne Auswertung der Schwerpunktation. Ergebnisse: In Phase 1 wurden 197 Gastronomiebetriebe österreichweit besucht: 112 Hotels (57%) und 85 Gaststätten (43%). 26% der Gaststätten und 19% der Hotels beschäftigten zum Besichtigungszeitpunkt weniger als 30 MitarbeiterInnen. Frauenanteil 53 % (Männer 40 %), 3 % weibliche Lehrlinge (4 % männliche Lehrlinge) - überwiegend 21 bis 39 Jahre (mehr als 50 %). 82 % Betriebe hatten Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt, davon 64 % männliche SVP und nur 36 % weibliche SVP (frauendominierte Branche, oft Familienangehörige und Führungskräfte als SVP). In Phase 2 erfolgte die Überprüfung von 187 Gastgewerbebetrieben; Bisher ausgewertet 166 Besichtigungen, hierbei wurden 310 Beschäftigte gezielt befragt (172 w, 138 m), Verbesserungen gegenüber Phase 1 wurden beobachtet bzw. unterbliebene Maßnahmen eingefordert (159 Beratungen, 129 Aufforderungen zur Herstellung des gesetzlichen Zustands, 3 Strafanzeigen). Durch die Themensetzung der überprüften Arbeitsschutzbereiche konnte der Schwerpunkt auf besonders häufig Frauen belastende Arbeitsbedingungen gelenkt werden. Längerfristig sind so Verbesserungen zu erwarten vor allem bei Evaluierung (§ 4 ASchG) und Prävention gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz wie Zeit- und Termindruck, mangelnde Arbeitsorganisation, Teildienste/fehlende Planbarkeit der Arbeitszeit, "Zwangslächeln", Umgang mit schwierigen Kunden, Gewaltvorfälle, sexuelle Belästigung, Konfliktsituationen, Nachtarbeit, widersprüchliche Erwartungen an die Beschäftigten. Weiteres wurden spezifische Gefahren und Belastungen besonders für Frauen im Küchenund Servicebereich erfasst, die in der Praxis bisher oft vernachlässigt wurden: z.B. Transport schwerer oder sperriger Lasten über Stiegen oder Verkehrsflächen, Seite 62 von 81 Bereitstellung von Hilfsmitteln für den Transport, geeignete Arbeitsschuhe wegen Ausrutschen/Stolpergefahren, Hitze/Raumklima, häufiges Bücken/Ergonomie. Die bisher in den Unternehmen kaum berücksichtigten psychischen Belastungen wurden generell als wesentlicher Teil des ArbeitnehmerInnenschutzes thematisiert und die Evaluierung psychischer Belastungen auch durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen zum "Thema" in dieser Branche (KMU). Damit zusammenhängend sind Verbesserungspotenziale der Arbeitsorganisation und Arbeitszeitplanung sowie die Notwendigkeit von Konfliktregelungen stärker ins Blickfeld gerückt. Die gängige Bestellung von Männern zu Sicherheitsvertrauenspersonen wurde hinterfragt und künftig auch die Bestellung von Frauen nahegelegt. Begleitmaßnahmen wie BR-, SVP- und Führungskräfte-Schulungen (OÖ gemeinsam mit AKOÖ und WKOÖ), GAST (Messe Salzburg); Kooperation mit AK, Fachgewerkschaft vida, AUVA. Best Practices zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden gesammelt (Kriterien unter Einbeziehung von Gender/Diversity) und Informationsmaterialien vor allem auch zur Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen erstellt (u.a. Folder, Merkblätter, Fragebogen zur Prävention psychosozialer Belastungen) - siehe u.a. Website der Arbeitsinspektion: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/gesundheit_im_betrieb_020. htm%20 Einbindung in nationale Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 sowie im zweiten Halbjahr 2012 in die Umsetzung der Europäischen SLIC-Kampagne zur „Evaluierung psychischer Belastungen“ (auch in Betrieben, die der Kontrolle des Verkehrs-Arbeitsinspektorats/Kompetenzzentrum Verkehr unterliegen). Ausblick: Verbesserte Arbeitsbedingungen besonders für Arbeitnehmerinnen im Hotelund Gastgewerbe (Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nach Beratungs- und Kontrollschwerpunkt der Arbeitsinspektion. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführu ng: Extern Projektlink: Website der Arbeitsinspektion: Informationsmaterial, Ergebnisse Maßnahmenart(en ): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Sonstiges Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gesundheit Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en ): Magistra Steurer Julia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/A/4 (ZAI) [email protected] Doktorin Huber Elsbeth Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Seite 63 von 81 VII/A/4 (ZAI) [email protected] Fortbildungsakademie zur Prävention von allen Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Europäisches Netzwerk WAVE, Verein Autonome österreichische Frauenhäuser (AÖF) und Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie (IST) Laufzeit von: 09.09.2014 bis 31.12.2015 Ausgangssituation: Mit der Errichtung der Fortbildungsakademie zur Prävention von allen Formen der Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt sollen alle relevanten Berufsgruppen erreicht werden, die beruflich mit Gewalt an Frauen konfrontiert werden. Basierend auf der Europaratskonvention Gewalt gegen Frauen sollen alle Formen der Gewalt an Frauen thematisiert werden. Am 1. August 2014 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. "IstanbulKonvention" in Kraft getreten. Die Konvention gilt ab Inkrafttreten als das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Der Begriff "Gewalt" wird darin weit gefasst und als eine Menschenrechtsverletzung sowie eine Form der Diskriminierung der Frau definiert, die alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt impliziert, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen. Einen speziellen Fokus legt die Konvention auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder ein. Datenlage: Laut Studie der Grundrechteabteilung FRA erlebten 20 Prozent der Frauen in Österreich seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt, 15 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr Stalking erlebt, 35 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Belästigung erlebt. Projektziel(e): Durch die Abhaltung von mehreren Schulungen, Seminaren und Workshops für diverse Berufsgruppen soll ein größtmögliches Verständnis für die Situation von gewaltbetroffenen Frauen erzielt werden. Durch eine professionelle Wissensvermittlung, einen interdisziplinären Erfahrungsaustausch sollen die Hintegründe, die Ursachen und Folgen der Gewalt, die Gründe über das (Verbleiben)müssen in Gewaltbeziehungen über Victim Blaming, über Täterstrategien und Auswege aus der Gewalt erörtert werden. Ein zentrales Ziel ist dabei die Armutsbekämpfung, Existenzsicherung und Arbeitsplatzsicherung von gewaltbetroffenen Frauen. Zielgruppe(n): Berufsgruppen wie Polizei, Justiz, Fraueneinrichtungen, Einrichtungen im Gesundheitsbereich, Einrichtungen im Sozialbereich, Bewährungshilfe, Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, AMS, BetriebsrätInnen und Personalabteilungen/PersonalvertreterInnen Inhalt: Projektinhalt ist die Implementierung der mit 1. August 2014 in Kraft getretenen Konvention des Europarates zur Verhinderung und Seite 64 von 81 Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, insbesondere in den Bereichen Prävention, Integration des Themas in die Lehrpläne relevanter Berufsgruppen und Durchführung von Schulungen für MitarbeiterInnen in Fraueneinrichtungen, in Einrichtungen im Gesundheitsbereich, in der Bewährungshilfe, in Gewerkschaften/Sozialpartnerschaften, in AMS, bei BetriebsrätInnen und VertreterInnen in Unternehmen und Personalabteilungen etc. Maßnahmen: - Entwicklung von Seminarinhalten, zugeschnitten auf die individuellen und konkreten Bedürfnisse von relevanten Berufsgruppen - Schulung von TrainerInnen - Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Trainingsseminaren, Workshops, Schlungen mit verschiedenen Schwerpunkten (Gewalt an Frauen im Berufs- und Arbeitsleben, im Gesundheitsbereich, im europäischen Kontext, Frauen in hochgefährdeten Situationen) Dauer der Seminare: 1 bis 2 Tage in Wien und österreichweit Evaluierung: Endbericht bis 15. März 2016 Ergebnisse: Ausblick: Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Frauen und Gleichstellung Gewalt, Sexismus Ansprechperson(en): Mag.a Weiß Angelika Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz V/B/3 [email protected] Seite 65 von 81 Themenbereich: Inneres und Sicherheit Sicherheitsschulung Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Arbeitsinspektorat Laufzeit von: 01.07.2012 bis 13.03.2013 Ausgangssituation: Eine Mehrzahl weiblicher Mitarbeitender steht in der Landesstelle Burgenland einer Mehrzahl männlicher, "schwieriger" Kunden gegenüber. In der Praxis gab es bereits vereinzelt Übergriffe solcher Kunden gegen weibliche Mitarbeitende. Datenlage: Kriminalstatistiken. Projektziel(e): - Aufklärung über Rechte der Mitarbeitenden - Prävention; Verhaltensschulung - Schulung in Abwehrtechniken für den Ernstfall Zielgruppe(n): Führungskräfte und Mitarbeitende der Landesstelle Burgenland und des Arbeitsinspektorats. Inhalt: Theorieinputs und praktische Übungen/Rollenspiele zu: rechtlicher Rahmen und Notwehr; Prävention; Deeskalationstechniken; "Drittschutz" und Zivilcourage; Techniken; Maßnahmenplan. Evaluierung: Rückmeldung der TeilnehmerInnen. Ergebnisse: Neben rechtlichen Informationen wurde von den beiden TrainerInnen vermittelt, wie man sich vor Übergriffen schützt und was man unternehmen kann, wenn eine Situation zu eskalieren droht. Es wurden Notfallpläne für die Standorte der teilnehmenden Organisationen entwickelt, einerseits als Handlungsanleitung, andererseits für die Situation nach einem Übergriff. Ausblick: Für die Standorte der teilnehmenden Organisationen wurden Maßnahmenpläne für den Notfall entwickelt. Diese werden in jedem Arbeitszimmer ausgehängt. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Inneres und Sicherheit Öffentlicher Dienst Ansprechperson(en): Magistra Kerschitz Daniela Seite 66 von 81 Bundessozialamt, Landesstelle Burgenland B2 [email protected] Seite 67 von 81 Themenbereich: Öffentlicher Dienst Cross Mentoring Programm im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bundeskanzleramt (Koordination), alle Ministerien Laufzeit von: 01.2007 bis Ausgangssituation: Im Bundesdienst ist der Frauenanteil in leitenden Positionen sehr niedrig. Datenlage: Gleichbehandlungsbericht des Bundes Projektziel(e): - Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst - Sichtbarmachen der Kompetenzen von Frauen - Kennenlernen anderer Strukturen und Fachinhalte über die Ressortgrenze hinaus Zielgruppe(n): Frauen, die sich beruflich weiterentwickeln und Karriere machen möchten. Inhalt: Erfahrene Führungskräfte begleiten weibliche Kolleginnen aus unterschiedlichen Ressorts für die Dauer eines Jahres bei der beruflichen Weiterentwicklung und Stärkung ihrer Kompetenzen. Die ressortübergreifende Teambildung ermöglicht sowohl für MentorInnen als auch für die Mentees die Netzwerkbildung über die Ressortgrenze hinaus und das Kennenlernen anderer Strukturen und Fachinhalte. Evaluierung: Die Evaluierung erfolgt durch das Bundeskanzleramt für das gesamte Programm. Ergebnisse: Stärkung der Netzwerke von Frauen sowohl innerhalb des Ressorts sowie interministeriell, Rekrutierung von potentiellen zukünftigen weiblichen Führungskräften. Ausblick: Fortführung der Teilnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an diesem Programm. Projektauswirkung: Intern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Cross Mentoring im Bundesdienst Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Öffentlicher Dienst Ansprechperson(en): Magistra Bierbaumer Sylvia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abteilung V/B/3 [email protected] Sicherheitsschulung Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Seite 68 von 81 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Arbeitsinspektorat Laufzeit von: 01.07.2012 bis 13.03.2013 Ausgangssituation: Eine Mehrzahl weiblicher Mitarbeitender steht in der Landesstelle Burgenland einer Mehrzahl männlicher, "schwieriger" Kunden gegenüber. In der Praxis gab es bereits vereinzelt Übergriffe solcher Kunden gegen weibliche Mitarbeitende. Datenlage: Kriminalstatistiken. Projektziel(e): - Aufklärung über Rechte der Mitarbeitenden - Prävention; Verhaltensschulung - Schulung in Abwehrtechniken für den Ernstfall Zielgruppe(n): Führungskräfte und Mitarbeitende der Landesstelle Burgenland und des Arbeitsinspektorats. Inhalt: Theorieinputs und praktische Übungen/Rollenspiele zu: rechtlicher Rahmen und Notwehr; Prävention; Deeskalationstechniken; "Drittschutz" und Zivilcourage; Techniken; Maßnahmenplan. Evaluierung: Rückmeldung der TeilnehmerInnen. Ergebnisse: Neben rechtlichen Informationen wurde von den beiden TrainerInnen vermittelt, wie man sich vor Übergriffen schützt und was man unternehmen kann, wenn eine Situation zu eskalieren droht. Es wurden Notfallpläne für die Standorte der teilnehmenden Organisationen entwickelt, einerseits als Handlungsanleitung, andererseits für die Situation nach einem Übergriff. Ausblick: Für die Standorte der teilnehmenden Organisationen wurden Maßnahmenpläne für den Notfall entwickelt. Diese werden in jedem Arbeitszimmer ausgehängt. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gewalt, Sexismus Inneres und Sicherheit Öffentlicher Dienst Ansprechperson(en): Magistra Kerschitz Daniela Bundessozialamt, Landesstelle Burgenland B2 [email protected] Seite 69 von 81 Checkliste Gender Mainstreaming Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 11.2012 bis Ausgangssituation: Das Bundessozialamt und seine 9 Landesstellen arbeiten in unterschiedlicher Ausprägung gleichstellungsorientiert, das ist die Arbeitshypothese. Diese Unterschiede gilt es festzustellen und Maßnahmen für eine gemeinsame Gleichstellungorientierung als Qualitätsstandard zu entwickeln. Datenlage: Annahme der Wirkung von Strukturen und Einstellungen der handelnden Personen nach innen auf Ebene der Führungskräfte und der Mitarbeitenden und nach außen auf KundInnenebene. Projektziel(e): Eine "Checkliste Gender Mainstreaming" macht es möglich, die Gleichstellungsorientierung jeder Organisationseinheit des Bundessozialamts rasch und einfachmit geringem Aufwand an Personal und Ressourcen zu beurteilen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellungsorientierung des Bundessozialamts aus dieser Bewertung abzuleiten und umzusetzen. Zielgruppe(n): Führungskräfte und Mitarbeitende aller Organisationseinheiten des Bundessozialamts und seiner 9 Landesstellen und die KundInnen. Aktuell ist die Landesstelle Burgenland mit dem Pilotprojekt beauftragt > Zielgruppen sind Führungskräfte und Mitarbeitende sowie die KundInnen. Inhalt: Die Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming der Landesstelle Burgenland erarbeitet mit externer Begleitung ausgewählte Themen (zuerst: Dienstbesprechungen, dann: KundInnen). Dazu werden die unterschiedlichen Reifegrade einer Organisation in Bezug auf das gewählte Thema beschrieben ("Spezifikationen") und im nächsten Schritt von einer erweiterten Mitarbeitenden-Gruppe bewertet (Assessment). Aus dieser Bewertung werden erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungsangebots gefiltert, beschrieben und umgesetzt (mittels Dienstbesprechungen, Email, Dienstanweisungen etc.). Evaluierung: Ergebnisse: Im Zeitraum November 2012 bis März 2013 wurde der Bereich Dienstbesprechungen ausgewählt, analysiert und Verbesserungsmaßnahmen entwickelt. Ab Mai 2013 ist dasselbe Vorgehen für den Ablauf der KundInnen-Prozesse (Beratung und interne Abläufe) geplant. Ausblick: Die Ergebnisse des Pilotprojekts in der Landesstelle Burgenland werden der Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming des Bundessozialamts zur Verfügung gestellt, um das Verfahren bei Erfolg für das gesamte Bundessozialamt nutzbar zu machen. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Seite 70 von 81 Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Öffentlicher Dienst Ansprechperson(en): Magistra Kerschitz Daniela Bundessozialamt, Landestelle Burgenland B2 [email protected] Quartalsmäßige begleitete genderspezifische AbteilungsleiterInnen Jourfixe Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 01.2013 bis 12.2013 Ausgangssituation: Die Strategie Gender Mainstreaming ist bekannt; aber keine alltagstauglichen Beispiele für die Inhalte von Gender Mainstreaming. Datenlage: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) zentrale EDV Projektziel(e): Kompetenzaufbau, vertiefende Sensibilisierung für das Thema Gender Mainstreaming, Befähigung mit konkreten Beispielen an Diskussionen teilnehmen zu können und das Thema weiterzutragen; Motivation für die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema; Sicherung und erhöhte Verbindlichkeit von gefassten Beschlüssen, Entscheidungen und Ergebnissen durch die Begleitung von außen. Durch die externe Moderation wird die Wichtigkeit des Themas unterstrichen, sie entlastet die Landesstellenleitung und gewährleistet so, dass diese sich auf die tatsächliche Führungsaufgabe "Gender Mainstreaming" konzentrieren kann. Einbringen genderspezifischer Kurzreferate durch die Moderation; Anstoß von Diskussionen usw.. Zielgruppe(n): Abteilungsleitungen und MitarbeiterInnen der Landesstelle OÖ des Bundessozzialamtes. Inhalt: Diskussionen , Informationen; Protokolle und Zusammenfassungen der einzelnen Sitzungen. Evaluierung: Ergebnisse: Verbesserung des Informationsstandes, Bewusstseinsbildung, Erhöhung der Sensibilisierung. Nutzung der Kapazitäten und der Situation des BSB als Kompetenzzentrum und Informationsdrehscheibe, wodurch die informierten MitarbeiterInnen zu MultiplikatorInnnen werden. Ausblick: MitarbeiterInnen sind zunehmend am Thema Gender Mainstreaming interessiert, können selbst konkrete Beispiele anführen und engagieren sich. Projektauswirkung: Intern, Extern Seite 71 von 81 Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Öffentlicher Dienst Sonstiges Ansprechperson(en): Magistra Deu Brigitte Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Landesstelle Oberösterreich [email protected] Seite 72 von 81 Themenbereich: Vereinbarkeit, Familie und Jugend Gütesiegel NESTOR GOLD Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: laufendes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Sozialpartner-Organisationen, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, AMS und ExpertInnen für Alter(n)smanagement Laufzeit von: 01.2008 bis Ausgangssituation: Aufgrund des demografischen Wandels werden in den nächsten Jahren die Belegschaften in Unternehmen und Organsiationen älter. Die Herausforderung liegt darin, Rahmenbedingungen zu geschaffen, die es den älteren ArbeitnehmerInnen ermöglichen, länger und gesund im Beruf zu bleiben. Darüber hinaus ist dabei der Generationendialog besonders wichtig. Das Sozialministerium hat im Rahmen der CSR-Strategie ein Gütesiegel entwickelt, welches österreichische Unternehmen und Organisationen auszeichnet, deren gesamte Organisationsstruktur lebensphasen- und geschlechtergerecht gestaltet ist und in denen Potenziale und Bedürfnisse aller MitarbeiterInnen in jedem Lebensalter berücksichtigt werden. Datenlage: http://www.statistik.at/ Projektziel(e): Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels soll mit dem Gütesiegel NESTOR GOLD die Verankerung von geschlechtergerechten, alter(n)s- lebensphasenorientierten und generationengerechten Arbeitsbedingungen sowie betrieblicher Gesundheitsstandards für alle Generationen bei österreichischen Unternehmen und Organisationen in die Praxis umgesetzt werden. Zielgruppe(n): alle österreichischen Unternehmen und Organisationen Inhalt: Der Erwerb des Gütesiegels NESTOR GOLD erfolgt in einem vierstufigen Prozess: 1. Unterzeichnung der Nestor Gold Charta: Damit bekennen sich Unternehmen/Organisationen zu ihrem Engagement für Alter(n)sgerechtigkeit. Gleichzeitige Aufnahme in das Nestor Gold Netzwerk 2. Status-Workshop: Istzustand zur Alter(n)sgerechtigkeit im Unternehmen/in der Organisation wird gemeinsam mit den Assessorinnen erhoben und erste Ansätze für weitere Maßnahmen werden aufgezeigt; kostenloses Angebot 3. Nestor Gold Bewegt: Festlegung von Zielen und Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Alter(n)sgerechtigkeit im Unternehmen/in der Organisation. Endabnahme eines Maßnahmenplans durch das Sozialministerium und Verleihung der Urkunde Nestor Gold Bewegt durch den Sozialminister. Seite 73 von 81 4. Zertifizierungsprozess: Die Erfüllung der 27 Nestor Gold Indikatoren der 4 Handlungsfelder (Individuum, Organisation, Kultur und Vitalität) wird von den Nestor Gold Assessorinnen durch die Evaluierung von Daten und Dokumenten sowie durch Interviews mit MitarbeiterInnen geprüft. Anschließend nimmt der Zertifizierungsbeirat, in dem das BMWFW, die Sozialpartner und das AMS vertreten sind, den Prüfbericht ab. Die Verleihung des Gütesiegels durch den Sozialminister erfolgt alle zwei Jahre und hat eine Gültigkeit für drei Jahre. Danach wird den ausgezeichneten Unternehmen/Organisationen eine Rezertifizierung angeboten. Evaluierung: Die Zertifizierung sowie die Richtlinien für den Assessierungsbericht werden regelmäßig vom Zertifizierungsbeirat sowie den beiden Lehrassessorinnen überprüft und soweit notwendig adaptiert Ergebnisse: 14 Unternehmen, die im Netzwerk sind und die Charta unterschrieben haben; 6 zertifizierte Unternehmen 9 Infoveranstaltungen und Vernetzungstreffen Ausblick: - Dritte Verleihung des Gütesiegels: 24. November 2014 - Verstärkte Kooperation mit der Initiative fit2work und dem AMS - Weiterführung der Vernetzungsdialoge - Rekrutierung neuer Unternehmen/Organisationen für Charta und Gütesiegel Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Gütesiegel NESTOR GOLD Maßnahmenart(en): Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahme Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Gesundheit Vereinbarkeit, Familie und Jugend Ansprechperson(en): Magistra Bierbaumer Silvia Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abt. V/B/3 [email protected] Doktorin Werba Alexandra Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abt. V/B/3 [email protected] Seite 74 von 81 Budgetberatung Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, asb Schuldnerberatung GmbH Ausgangssituation: Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 02.2011 bis 03.2013 In Österreich fehlt derzeit eine niederschwellige, professionelle und unabhängige Beratungsmöglichkeit zu Fragen der Haushaltsfinanzen für Menschen mit niedrigem Einkommen bzw. in einer sich verändernden Einkommenssituation die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen sind. Wesentliche Zielgruppen sind Personen und Haushalte mit niedrigem Einkommen bzw. mit Problemen bei der Haushaltsbudgetierung und Personen, die ihr Haushaltsbudget optimieren möchten. Dabei zielt das Projekt vor allem auf Personen ab, die aufgrund einer Einkommensverschlechterung, durch z.B. Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Probleme oder aufgrund der Änderung von Lebensumständen, durch z.B. Scheidung und/oder Gründung eines eigenen Haushalts, mit einer vermutlich problematischen Veränderung ihrer Haushaltsbudgetsituation konfrontiert sind. Datenlage: Projektziel(e): Das Projekt „Budgetberatung“ kann und will einen geschlechtersensiblen und emanzipatorischen Beitrag bezogen auf beide Aspekte leisten. Zum einen sollen die meist für die Budgets zuständigen Frauen durch das Angebot der Budgetberatung gestärkt werden. Zum anderen soll in der konkreten Budgetberatung der Aspekt der Intra-Haushaltsverteilung zur Sprache kommen und Teil des Beratungsangebots werden. Zielgruppe(n): Erfahrungen aus Sozial- und Schuldenberatungen zeigen, dass die Verwaltung vor allem kleiner Haushaltsbudgets meist in den Händen von Frauen liegt. Sie sind es, die zu allererst gefordert sind, mit den vorhandenen Mitteln für ein Auskommen der gesamten Familie zu sorgen. Auch sind jene Frauen als Zielgruppe mitumfasst, deren Lebenssituation sich grundlegend geändert hat (z.B. durch Scheidung) und unter Umständen damit deren finanzielle Absicherung entzogen wurde und/oder dadurch finanzielle Verpflichtungen (Bürgschaften) zu übernehmen haben. Inhalt: Gezielte Beratungsmaßnahmen. Evaluierung: Bis dato wurde keine Evaluierung durchgeführt. Ergebnisse: Ausblick: Folgeprojekt wird derzeit nicht angedacht. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Extern Projektlink: Budgetberatung Österreich Maßnahmenart(en): Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Seite 75 von 81 Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Vereinbarkeit, Familie und Jugend Ansprechperson(en): Magistra Gabriel Tamara Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz III/4 [email protected] Seite 76 von 81 Themenbereich: Wissenschaft, schulische und berufliche Bildung Bildungsteilzeit Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Status: abgeschlossenes Projekt Laufzeit von: 01.07.2013 bis Ausgangssituation: Die gesetzlichen Regelungen der Bildungskarenz boten einerseits zu wenig Flexibilität bei der Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung, zum anderen konnten weniger qualifizierte ArbeitnehmerInnen ihre Bildungschancen im Rahmen der Bildungskarenz häufig nicht nutzen. Datenlage: Die Daten sind im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 67/2013 veröffentlicht (Linkadresse: ris.bka.gv.at). Projektziel(e): Gesetzliche Verankerung des Instruments der Bildungsteilzeit. Zielgruppe(n): ArbeitnehmerInnen Inhalt: Durch die Normierung der Bildungsteilzeit in § 11a ArbeitsvertragsrechtsAnpassungsgesetz (AVRAG) wird es ArbeitnehmerInnen ermöglicht, im Gegensatz zur Bildungskarenz Weiterbildungsmaßnahmen auch neben einer Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen. Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Die Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und muss neben Beginn und Dauer der Bildungsteilzeit auch das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit beinhalten. Die Dauer der Bildungsteilzeit darf vier Monate nicht unterund zwei Jahre nicht überschreiten. Wesentlich ist der für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion. Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf 10 Stunden nicht unterschreiten. Wie bei der Bildungskarenz bestehen auch für die Bildungsteilzeit sowohl ein Schutz der bisher erworbenen Altabfertigungsanwartschaft als auch ein Motivkündigungsschutz. Die Bildungsteilzeit kann innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren auch in Teilen vereinbart werden. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit. Wurde eine Bildungskarenz vereinbart und dabei die höchstzulässige Dauer nicht ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur Bildungsteilzeit zu wechseln. Für den Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurde ein Umrechnungsschlüssel im Verhältnis 1:2 gesetzlich festgelegt. Evaluierung: Ergebnisse: Seite 77 von 81 Ausblick: Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern Projektlink: Maßnahmenart(en): Legislative Maßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Wissenschaft, schulische und berufliche Bildung Ansprechperson(en): Magistra Saurugger Beate Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/B/9 [email protected] Seite 78 von 81 Themenbereich: Sonstiges Quartalsmäßige begleitete genderspezifische AbteilungsleiterInnen Jourfixe Organisation: Beteiligte Organisationen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Status: laufendes Projekt Laufzeit von: 01.2013 bis 12.2013 Ausgangssituation: Die Strategie Gender Mainstreaming ist bekannt; aber keine alltagstauglichen Beispiele für die Inhalte von Gender Mainstreaming. Datenlage: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) zentrale EDV Projektziel(e): Kompetenzaufbau, vertiefende Sensibilisierung für das Thema Gender Mainstreaming, Befähigung mit konkreten Beispielen an Diskussionen teilnehmen zu können und das Thema weiterzutragen; Motivation für die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema; Sicherung und erhöhte Verbindlichkeit von gefassten Beschlüssen, Entscheidungen und Ergebnissen durch die Begleitung von außen. Durch die externe Moderation wird die Wichtigkeit des Themas unterstrichen, sie entlastet die Landesstellenleitung und gewährleistet so, dass diese sich auf die tatsächliche Führungsaufgabe "Gender Mainstreaming" konzentrieren kann. Einbringen genderspezifischer Kurzreferate durch die Moderation; Anstoß von Diskussionen usw.. Zielgruppe(n): Abteilungsleitungen und MitarbeiterInnen der Landesstelle OÖ des Bundessozzialamtes. Inhalt: Diskussionen , Informationen; Protokolle und Zusammenfassungen der einzelnen Sitzungen. Evaluierung: Ergebnisse: Verbesserung des Informationsstandes, Bewusstseinsbildung, Erhöhung der Sensibilisierung. Nutzung der Kapazitäten und der Situation des BSB als Kompetenzzentrum und Informationsdrehscheibe, wodurch die informierten MitarbeiterInnen zu MultiplikatorInnnen werden. Ausblick: MitarbeiterInnen sind zunehmend am Thema Gender Mainstreaming interessiert, können selbst konkrete Beispiele anführen und engagieren sich. Projektauswirkung: Intern, Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Informations- und Bewusstseinsmaßnahme, Öffentlichkeitsarbeit Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Öffentlicher Dienst Sonstiges Ansprechperson(en): Magistra Deu Brigitte Seite 79 von 81 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt Landesstelle Oberösterreich [email protected] Hauptberufliche fachliche Leitung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Zentren (Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung) Organisation: Beteiligte Organisationen: Status: abgeschlossenes Projekt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Sozialpartner, Begutachtungsverfahren Bund, Parlament Laufzeit von: 08.2012 bis Ausgangssituation: Nach bisheriger Rechtslage des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG); BGBl. Nr. 450/1994, und der AMZ-VO, STZ-VO (ASchGDurchführungsverordnungen) musste die fachliche Leitung arbeitsmedizinischer Zentren und sicherheitstechnischer Zentren (AMZ, STZ) jedenfalls im Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit erfolgen (arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Betreuung im Wochenausmaß von mindestens 38h). Dadurch ist besonders Frauen die Ausübung dieser Leitungsfunktion verwehrt, wenn ihnen Vollzeitbeschäftigung zB. aufgrund von Betreuungspflichten nicht möglich ist. Auch eine Leitungsausübung als Teilzeitbeschäftigte mit höherem Stundenausmaß scheidet aufgrund dieser Rechtslage aus (§§ 75 Abs. 1 Z 1, 80 Abs. 1 Z 1 ASchG, § 1 Abs. 1 AMZ-VO bzw. STZ-VO). Die 1995 rechtlich verankerte Vorgabe der Vollbeschäftigung hat sich in der Praxis inzwischen als nicht zwingend erforderlich für eine qualitative Ausübung dieser Leitungsfunktion erwiesen. Gemäß Art. 9 des ILO-Übereinkommens (Nr. 175) über die Teilzeitarbeit, 1994, sind Maßnahmen zu treffen, um den Zugang zu Teilzeit-Arbeit zu erleichtern. Eine Änderung der ArbeitnehmerInnenschutzregelungen in ASchG, AMZVO und STZ-VO (Gesetzes- und Verordnungsnovellen) soll daher diese Führungsposition auch für nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitsmedizinerinnen und Sicherheitsfachkräfte ab 2013 ermöglichen, gleichzeitig aber eine weiterhin hauptberufliche Zentrumsleitung sicherstellen. Datenlage: Veröffentlicht unter: ris.bka.gv.at; http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm. Projektziel(e): Eine Änderung der ArbeitnehmerInnenschutzregelungen in ASchG, AMZVO und STZ-VO (Gesetzes- und Verordnungsnovellen) soll diese Führungsposition auch für nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitsmedizinerinnen und Sicherheitsfachkräfte ab 2013 ermöglichen, gleichzeitig aber eine weiterhin hauptberufliche Zentrumsleitung sicherstellen. Zielgruppe(n): Arbeitsmedizinerinnen und weibliche Sicherheitsfachkräfte, die Führungspositionen in ihrem Fachgebiet übernehmen wollen und die hauptberufliche ärztliche bzw. sicherheitstechnische Leitung von arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Zentren anstreben, jedoch nicht im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung. Die bisherige Regelung (Normalarbeitszeit der arbeitsmedizinischen bzw. sicherheitstechnischen Präventivdienstbetreuung - zumindest 38 Seite 80 von 81 Wochenstunden) hat in der Praxis überwiegend Arbeitsmedizinerinnen nachteilig betroffen, die von der beruflichen Karriere einer Zentrumsleitungsfunktion in ihrem Fachbereich ausgeschlossen waren, wenn sie - meist aufgrund von Betreuungspflichten - keine Vollzeitbeschäftigung ausüben können. Im sicherheitstechnischen Bereich sind nach wie vor weniger Frauen tätig, aber auch diesen war die sicherheitstechnische Zentrumsleitung verwehrt, wenn die geforderte Normalarbeitszeit nicht möglich war. Inhalt: Mit Gesetzesnovelle der § 75 Abs. 1 Z 1 und § 80 Abs. 1 Z 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG (jeweils Ersatz der Wortfolge "im Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit" durch "hauptberuflich") wurde die gesetzliche Grundlage für eine Ausübung der fachlichen Zentrumsleitung im Beschäftigungsausmaß von weniger als 38 Wochenstunden geschaffen (BGBl. I Nr. 118/2012 vom 28.12.2012, in Kraft seit 1. Jänner 2013). Mit Änderung der ASchG-Durchführungsregelungungen zum Mindeststundenausmaß auf Verordnungsebene (Novellen der STZ und AMZ) wird die Ausübung der Leitungsfunktion künftig auch in Teilzeitbeschäftigung, wenngleich hauptberuflich möglich sein. Zur Konkretisierung des künftig mindestens erforderlichen Stundenausmaßes ("hauptberuflich") durch Novelle des § 1 Abs. 1 STZ-VO bzw. AMZ-VO hat das BMASK/Sektion VII/A (ZAI) ím Begutachtungsentwurf BMASK461.202/0009-VII/A/3/2012 eine Leitung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden vorgeschlagen (Verordnungsermächtigung § 90 Z 2 ASchG). Die BMASK-Verordnungserlassung Novelle AMZ-VO, STZ-VO 2013 ist abzuwarten. Evaluierung: Ergebnisse: ASchG-Novelle BGBl I 2012/118; Novellen der STZ-VO und AMZ-VO (Erlassung 2013). Ausblick: Nach Kundmachung/Inkrafttreten der ASchG-Verordnungsnovellen STZVO, AMZ-VO 2013 durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist die Leitung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Zentren hauptberuflich auch in Teilzeit zulässig. Projektauswirkung: Extern Projektdurchführung: Intern mit externer Unterstützung Projektlink: Maßnahmenart(en): Legislative Maßnahme Themenbereich(e): Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Soziales, Konsumentenschutz Sonstiges Ansprechperson(en): Doktorin Novak Renate Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz VII/A/3 (Zentral-Arbeitsinspektorat Rechtsabteilung) [email protected] Seite 81 von 81