Deutsche Teilung Als deutsche Teilung oder Teilung Deutschlands wird die Existenz zweier deutscher Staaten auf dem Gebiet Deutschlands im Zeitraum von 1949 bis zur deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 bezeichnet. Zu dieser Teilung gehörte auch die Abtrennung der Ostgebiete des Deutschen Reiches, mit denen Polen für seine Westverschiebung entschädigt wurde und die etwa ein Viertel des deutschen Territoriums von 1937 ausgemacht hatten. Sie war ein Ergebnis des Zweiten Weltkrieges sowie des anschließenden Kalten Krieges zwischen den einstigen Verbündeten der Anti-Hitler-Koalition. In einem größeren Zusammenhang gesehen gehört die deutsche Teilung zum Komplex der zwischen 1806 und 1990 bestehenden deutschen Frage. Vorgeschichte der Teilung 1943–1949 Bereits während und kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die „großen drei“ Alliierten der Anti-Hitler-Koalition zu Konferenzen in Teheran, Jalta und Potsdam. Gemeinsames Ziel der Verbündeten war, zur Eindämmung einer erneuten Kriegsgefahr ein Wiedererstarken des besiegten Deutschlands zu verhindern. Zugleich rangen die Alliierten aber auch miteinander um ihren künftigen Einfluss auf dem europäischen Kontinent. Teheran 1943 Bereits Churchill hatte 1943 die Teilung in einen Nordstaat und einen Südstaat (einschließlich Österreichs und sogar Ungarns) erwogen. Auf der Moskauer Konferenz vom Oktober 1943 legten die Außenminister fest, dass Deutschland in seinen Grenzen von 1937 von den Siegermächten besetzt und bis auf weiteres auch von ihnen regiert werden solle. An der folgenden Teheran-Konferenz nahmen der USPräsident Franklin D. Roosevelt, der britische Premier Winston Churchill und der sowjetische Partei- und Staatschef Josef Stalin teil. Zu dieser Zeit standen die deutschen Armeen noch tief in Russland, und Stalin verfocht energisch die Zerstückelung Deutschlands, um dauerhaft Sicherheit vor diesem gewinnen zu können. Man einigte sich auf eine Aufteilung des Deutschen Reiches in mehrere Teilstaaten oder Protektorate. Jalta 1945 Als sich zwei Jahre später, im Februar 1945, die Alliierten in Jalta, auf der Halbinsel Krim, erneut trafen, um die Erklärung von Jalta zu verabschieden, waren die Interessengegensätze zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion bereits deutlicher zutage getreten. Churchill, Roosevelt und Stalin stritten um die Zukunft der ehemaligen deutschen Satellitenstaaten in Ost- und Südosteuropa. Stalin installierte damals bereits in den von der Roten Armee besetzten Gebieten sowjettreue Regimes. Das stand nicht zuletzt in Widerspruch zur britisch-amerikanischen „Atlantik-Charta“ von 1941, in der die beiden Westalliierten vereinbart hatten, Fragen des Territoriums und der Staatsform nicht ohne Anhörung des betroffenen Volkes zu entscheiden. Die etwaige Gefahr, die künftig von Deutschland ausgehen würde, wurde als nicht mehr so stark wahrgenommen. An ihre Stelle trat der beginnende Ost-West-Gegensatz, der später den Namen Kalter Krieg erhalten sollte. Die Westalliierten änderten ihre Ziele und wollten nun ein starkes und stabiles Deutschland als Gegengewicht zu den Expansionsbestrebungen der Sowjetunion. Auch Stalin hatte kein Interesse mehr an einer Teilung Deutschlands, da er damit rechnen musste, dass kleine westdeutsche Staaten, die auch das für Reparationszwecke interessante Ruhrgebiet enthalten hätten, sich angesichts der Sowjetarmee im Osten Deutschlands dem Westen zuwenden würden. Offiziell hielten aber alle drei Teilnehmer der Konferenz am Ziel einer Teilung Deutschlands fest. Es wurde beschlossen, Deutschland gemäß den in den Zonenprotokollen niedergelegten Vorschlägen der Europäischen Beratenden Kommission (EAC), einem von den Außenministern eingesetzten diplomatischen Ausschuß, in Besatzungszonen aufzuteilen und die Hauptstadt Berlin in vier Sektoren. Die Grenzen der Besatzungszonen waren in einem gemeinsamen Protokoll vom 12. September 1944 einvernehmlich fixiert worden. Jede Siegermacht sollte in ihrer Besatzungszone durch ihren eigenen Oberbefehlshaber in eigener Verantwortung regieren. Für Deutschland als Ganzes betreffende Fragen sollte ein Rat der Oberbefehlshaber (Alliierter Kontrollrat) gebildet werden, der Entscheidungen gemeinsam und einstimmig treffen sollte. Auch hierin zeigt sich, dass die Teilung Deutschlands nicht mehr oberstes Ziel der Beteiligten war. Ergänzend wurde in Jalta beschlossen, dass Frankreich vierte Besatzungsmacht werden solle. Seine Zone wurde im Westen und Südwesten aus der US-amerikanischen und englischen Zone herausgeschnitten. Potsdam 1945 Die Konferenz von Potsdam führte unbeabsichtigt Richtung Teilung. Mittlerweile hatte Deutschland militärisch kapituliert. Man stritt nun solange über die künftige Ordnung Südosteuropas und die immer noch ungeklärte Reparationsfrage, bis abzusehen war, dass die Konferenz scheitern würde. Dies wollte aber keine der drei beteiligten Nationen. Die USA wollten die Sowjetunion in die entstehenden Vereinten Nationen integrieren und sie nicht vor der Weltöffentlichkeit brüskieren. Die Briten hingegen waren der Auffassung, ihre Rolle als Weltmacht vom Fortbestehen der Koalition abhängig machen zu müssen; denn fest ans westliche Lager gebunden, werde man schnell zum bloßen Juniorpartner der USA. Der Zusammenhalt der Anti-Hitler-Koalition war für jede der drei Seiten wesentlich. Um die Konferenz doch noch zu einem Erfolg zu führen, schlugen die Amerikaner einen Kompromiss in der Reparationsfrage vor. Der Streit um die Reparationen drehte sich im Wesentlichen darum, dass Amerikaner und Briten nach dem „First Charge Principle“ erst dann Reparationen aus Deutschland abziehen wollten, wenn der Inlandsbedarf befriedigt war. Die Sowjetunion, von Kriegsschäden weit mehr betroffen als die USA und Großbritannien, war nicht bereit, dies zu akzeptieren. Der Kompromissvorschlag der Amerikaner sah nun vor, Deutschland als Reparationsgebiet einfach zu teilen. Damit stünde es jeder Partei frei, in ihrer Besatzungszone ihre eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Der Vorschlag wurde angenommen. Darüber hinaus stimmten die Westmächte dem Vorhaben Stalins zu, die deutschen Ostgebiete (östlich der Oder-Neiße-Linie) unter polnische und sowjetische Verwaltung zu stellen (obwohl die Westmächte zunächst nur für die Oder-Grenze eintraten), und die deutsche Bevölkerung „human“ zu evakuieren. Die „Evakuierung“ schlug jedoch bald in eine gewaltsame Vertreibung der seit Jahrhunderten ansässigen Deutschen um. Französische Deutschlandpolitik Nachdem Deutschland als Wirtschaftsraum getrennt war, entwickelten sich die Zonen auch politisch separat. Das lag zu einem wesentlichen Teil daran, dass die Franzosen – die gegen Deutschland gekämpft hatten und deren Land nach der Niederlage von 1940 von den Nationalsozialisten besetzt wurde – eine eigene Besatzungszone und einen Sitz im Rat der Militärgouverneure erhalten hatten und die Zusammenarbeit im Alliierten Kontrollrat behinderten. Entscheidungen des Rates mussten einstimmig getroffen werden, und Frankreich machte regen Gebrauch von seinem Vetorecht. Das hing damit zusammen, dass Frankreich erst jetzt eine Stimme in den Verhandlungen bekam – zu einem Zeitpunkt, als die wesentlichen Entscheidungen bereits gefallen waren. Um die eigenen Ziele einzubringen (keine Milde in der Frage der Reparationen, französische Verwaltung des Saarlandes, Wiedereingliederung von Elsass und Lothringen in das französische Staatsgebiet, internationale Herrschaft über das Ruhrgebiet u. a.), blieb Frankreich in Blockadehaltung. Das Gremium der Militärgouverneure war handlungsunfähig – also ging die Ausübung der Macht an den einzelnen Gouverneur in seiner einzelnen Zone über. Hier wurden in den drei westlichen Zonen die Grundsteine für Demokratie und Marktwirtschaft gelegt, im Osten wurde ein Weg in Richtung Sozialismus eingeschlagen (Bodenreform, Entnazifizierung, Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED). Die Maßnahmen sollten die Sowjetische Besatzungszone wirtschaftlich so effektiv wie eine Staatsgrenze isolieren. Kalter Krieg Mit der fortschreitenden Konfrontation zwischen Ost und West wollte schließlich keines der beiden „Lager“ mehr einen Schritt zurückmachen: Der Westen befürchtete, die Sowjetunion werde sich eines vereinigten Deutschlands bemächtigen, die Sowjetunion hatte Angst davor, wieder bis zur Oder zurückgedrängt zu werden. Auf diese Befürchtungen hin wurde Deutschland geteilt. Auch die Machtposition eines vereinigten Deutschlands, das mit der Sowjetunion, wie schon nach dem Ersten Weltkrieg im Hitler-Stalin-Pakt geschehen, erneut ein Bündnis eingehen könnte und somit ein Druckmittel gegen die Staaten des neu gegründeten Nordatlantikpaktes (NATO) in der Hand hätte, führte zu der Entscheidung, die Teilung aktiv zu betreiben. Ein Anhänger dieses Planes war der deutsche Kanzler Konrad Adenauer, der gegen starke innenpolitische Opposition aus den Reihen der SPD unter ihrem Vorsitzenden Kurt Schumacher eine starke Westbindung der Bundesrepublik befürwortete. Wichtige Schritte auf dem nun nur noch förmlichen Weg zur Teilung waren die Währungsreform 1948, die darauf folgende Berlin-Blockade vom 24. Juni 1948 bis zum 12. Mai 1949 und letztendlich die Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 7. Oktober 1949. Die Bundesrepublik erkannte die DDR im Grundlagenvertrag von 1972 als eigenen Staat an. Bis dahin verbot die Hallstein-Doktrin von 1951, die den Anspruch der Bundesrepublik auf Alleinvertretung deutscher Interessen unterstreicht, eine Anerkennung des ostdeutschen Teilstaates. Als Jugoslawien und Kuba die DDR anerkannten und diplomatische Beziehungen dorthin suchten, brach die Bundesrepublik die diplomatischen Beziehungen zu beiden Ländern ab. Geteiltes Deutschland im Kalten Krieg 1949–1989 Da nach dem Zweiten Weltkrieg kein Friedensvertrag geschlossen wurde und keine deutsche Gesamtregierung bestanden hatte, wurde die Entwicklung zunächst als provisorisch betrachtet. Die Teilung Deutschlands hatte seine staatsrechtliche Einheit nicht aufgehoben. Jedoch wich die politische Führung in der DDR nicht zuletzt auch auf Druck der Sowjetunion alsbald und sukzessive von dieser Rechtsauffassung ab. 1949–1961 Bundesrepublik Deutschland Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland ging bei der Konzeption des Grundgesetzes davon aus, dass das 1945 besiegte Deutschland als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen war. Ihr Bezugsrahmen und -zeitpunkt war das Staatsgebiet in seiner Gestalt am 31. Dezember 1937, das heißt vor dem Anschluss Österreichs und des Sudetengebietes unter Adolf Hitler. Dies wird vor allem im Artikel 116 des Grundgesetzes deutlich, in dem eine verfassungsrechtliche Definition des Deutschen wie folgt getroffen wird: „(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Diese Vorgabe brachte es mit sich, dass die neugegründete Bundesrepublik eine große Anzahl an potentiellen Staatsbürgern hatte, die am neuen Staat jedoch nicht teilnehmen konnten. Die Bundesrepublik Deutschland erhob den Anspruch, für das gesamte deutsche Volk zu sprechen (siehe unten). Daher wurde das Ziel der „Wiedervereinigung“ auch als eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesrepublik angesehen, wie bereits aus den ersten beiden Sätzen der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erkennbar ist: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das deutsche Volk […], um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.“ Die Grundgesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland konnten sich dabei auf diverse Vorgaben durch die vier alliierten Siegermächte stützen, so etwa auf die Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 und vor allem auf das Potsdamer Abkommen, aus denen deutlich hervorgeht, dass ein Fortbestehen von Deutschland als Ganzem beabsichtigt war und dass sich die Vier Mächte solange Entscheidungsgewalt in Bezug auf Gesamtdeutschland vorbehalten wollten, bis ein Friedensvertrag erstellt worden sei. Dieser hier angesprochene Vier-Mächte-Status wurde von den Siegermächten auch bis zur Unterzeichnung des Zweiplus-Vier-Vertrages nicht angetastet. Ein weiterer wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wiedervereinigung aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland war die ebenfalls in der Präambel des Grundgesetzes formulierte Zielsetzung, dass „das gesamte deutsche Volk“ aufgefordert bleibe, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Hierauf stützte sich die Regierung Adenauers, der damit stets auch sein Bemühen um eine möglichst weitgehende Westintegration der Bundesrepublik begründete, da er die Möglichkeit für Freiheit und freie Selbstbestimmung nur gegeben sah durch eine verstärkte und institutionalisierte Zusammenarbeit mit Westeuropa. Eine Wiedervereinigung Deutschlands in einer kommunistischen Diktatur lehnte er ab. Die Oppositionsparteien SPD und FDP äußerten bis gegen Ende der 1950er-Jahre stets Bedenken gegen diese Politik der Einbindung in den Westen, da sie dadurch die Chancen auf eine Wiedervereinigung erheblich vermindert sahen. Ihre Vorstellung sah eher eine Herauslösung eines vereinigten Deutschland aus der internationalen Blockkonfrontation vor. Allerdings konnten sie sich mit dieser Idee nicht durchsetzen, da die Bundesregierung und auch die Mehrheit der Westdeutschen befürchteten, dass ein neutralisiertes Gesamtdeutschland leicht in Abhängigkeit von der Sowjetunion geraten könnte. Daher lehnte Adenauer auch die sowjetischen Vorschläge der Stalin-Noten 1952 ab. Da die Bundesrepublik die einzige freiheitliche Demokratie auf deutschem Boden war, hielt sie ihren politischen Anspruch für gerechtfertigt, auch für die Deutschen in der Deutschen Demokratischen Republik zu sprechen (Alleinvertretungsanspruch). Ende der Teilung durch die Wiedervereinigung 1989/1990 Das Ende der Teilung Deutschlands wurde mit der Öffnung der Mauer am 9. November 1989 eingeläutet. Zur rechtlichen Wirklichkeit wurde die Deutsche Einheit aber nach Art. 1 Abs. 1 des Einigungsvertrags erst „mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990“ (beschlossen durch die Volkskammer der DDR am 23. August 1990),[5] wodurch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland seinen provisorischen Charakter verloren hat. Durch den Beitritt ist es bis heute nicht notwendig gewesen, dass sich das – nun wiedervereinigte – deutsche Volk eine neue Verfassung geben müsste. Spätestens mit den Wahlen zum Bundestag und den Landtagen hat das deutsche Volk das Grundgesetz akzeptiert, sodass es einer weiteren Legitimation durch die Westdeutschen gemäß Art. 146 (a.F.) nicht mehr bedurfte.[6] Da das Grundgesetz „nunmehr gemeinsame gesamtdeutsche Verfassung (Art. 3 Einigungsvertrag)“ wurde,[7] hatte der Artikel 146 seinen Zweck erfüllt und wurde folglich obsolet.[8] Es hat sich als rechtliche Grundordnung und Grundlage aller anderen Gesetze bewährt. Die Präambel des Grundgesetzes stellt in den Sätzen 1 und 3 klar, dass das Grundgesetz Geltung auf Dauer beansprucht. Dem steht auch nicht Art. 146 GG entgegen; dieser verweist lediglich darauf, dass es dem deutschen Volk möglich ist, kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abzulösen. Deutsch-deutsche Befindlichkeiten Im bundesdeutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen – das sich selbst stets als „Deutsches Fernsehen“ bezeichnete (analog dazu bis 1972 der „Deutsche Fernsehfunk“ als staatliches Fernsehen der DDR) – wurden bis zur Wiedervereinigung für die Wettervorhersage Europakarten ohne Staatsgrenzen benutzt. So wurde ein politisches Statement hinsichtlich der Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit der DDR vermieden. Die erste Wetterkarte mit den Umrissen des vereinigten Deutschlands zeigte die Tagesschau am 13. Juni 1990.[9] Siehe auch Chronik der deutschen Teilung Berlin-Frage Literatur Christoph Kleßmann: Die doppelte deutsche Nachkriegsgeschichte als wissenschaftliches und didaktisches Problem. Wochenschau-Verlag, Schwalbach/Ts. 2005, ISBN 3-899-74255-9. Gerd Langguth (Hrsg.): Die Intellektuellen und die nationale Frage. Campus, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-593-35725-9 (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche). Dietmar Schultke: Keiner kommt durch – Die Geschichte der innerdeutschen Grenze und Berliner Mauer. 4. Auflage. Aufbau, Berlin 2008, ISBN 978-3-7466-8157-3. Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Band 2: Deutsche Geschichte vom „Dritten Reich“ bis zur Wiedervereinigung. C.H. Beck, München 2000, ISBN 3406-46002-X. Peter Graf Kielmansegg: Nach der Katastrophe – Eine Geschichte des geteilten Deutschland. Siedler, Berlin 2000, ISBN 3-88680-329-5. Robert Häusser: Die Berliner Mauer. Fotografien und Zitate. Hrsg. von Alfried Wieczorek, Claude W. Sui. Edition Braus, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-89466-3056. Jean-Paul Cahn, Ulrich Pfeil (Hrsg.): Allemagne 1945–1961. De la «catastrophe» à la construction du Mur. Septentrion, Villeneuve d’Ascq 2008, ISBN 978-2-7574-0056-2. Jean-Paul Cahn, Ulrich Pfeil (Hrsg.): Allemagne 1961–1974. De la construction du Mur à l’Ostpolitik. Septentrion, Villeneuve d’Ascq 2009, ISBN 978-2-7574-0107-1. Jean-Paul Cahn, Ulrich Pfeil (Hrsg.): Allemagne 1974–1990. De l’Ostpolitik à l’unification. Septentrion, Villeneuve d’Ascq 2009, ISBN 978-2-7574-0107-1. Matthias Uhl: Die Teilung Deutschlands. Niederlage, Ost-West-Spaltung und Wiederaufbau 1945–1949. be.bra, Berlin 2009, ISBN 978-3-89809-411-5. Gregory Henderson, Richard Ned Lebow, John George Stoessinger: Divided Nations in a Divided World. D. McKay Co., New York 1974, ISBN 978-0-679-30057-1. Quansheng Zhao, Robert G. Sutter: Politics of Divided Nations. China, Korea, Germany and Vietnam. Unification, Conflict Resolution and Political Development (= Occasional Papers/Reprints Series in Contemporary Asian Studies; Bd. 9). School of Law, University of Maryland, Baltimore 1991, ISBN 978-0-925153-17-3 (PDF; 11,8 MB). Thomas Cieslik: Wiedervereinigungen während und nach der Ost-WestBlockkonfrontation. Ursachen der Teilung – Grundlagen der (fehlenden) Einheit. Untersucht an den Fallbeispielen Vietnam, Jemen, Deutschland, China und Korea (= Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag. Unterreihe Politikwissenschaften; Bd. 10). Tectum-Verlag, Marburg 2001, ISBN 978-3-82888271-3. Peter Joachim Lapp: Grenzregime der DDR. Aachen 2013, ISBN 978-3-86933-087-7. Weblinks Deutsches Historisches Museum – Magazin: Breakthrough: Germany and Berlin at the End of World War II (engl.) Zwei Staaten, eine Nation, DIE ZEIT, 22. März 2007 Nr. 13 Museumsstiftung Post und Telekommunikation zeigt Bestand deutsch-deutscher Privatkorrespondenzen aus der Zeit der deutschen Teilung 1949–1989 Einzelnachweise 1. ↑ GBl. DDR 1949 I, S. 5. 2. ↑ Vgl. Art. 118 der DDR-Verfassung von 1949. 3. ↑ 1967 lebten noch 1.200, 1989 nur noch 350 Juden in der DDR; D. Brückner, H. Focke, Deutschland nach 1945, S. 56. 4. ↑ Vgl. Kay Hailbronner in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, 3. Abschn., Rn 168. 5. ↑ 30. Tagung der 10. Volkskammer der DDR vom 23. August 1990: Volkskammerbeschluss zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik (5'11"), in: Deutsches Rundfunkarchiv (DRA) 6. ↑ Franz Schneider, Die Bedeutung des Art. 178 BV für die deutsche Wiedervereinigung und für Verfassungsrevisionen des wiedervereinigten Deutschlands (= Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; Bd. 541), VVF, 1996, ISBN 3-894-81241-9, S. 36. 7. ↑ Zit. nach Rupert Scholz, Grundgesetz zwischen Reform und Bewahrung: Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 2. Dezember 1992, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1993, ISBN 3-11-014112-4, S. 5 f. 8. ↑ Franz Schneider, Die Bedeutung des Art. 178 BV für die deutsche Wiedervereinigung und für Verfassungsrevisionen des wiedervereinigten Deutschlands (= Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; Bd. 541), VVF, 1996, ISBN 3-894-81241-9, S. 39. 9. ↑ Tagesschau vom 13. Juni 1990, 20:00 Uhr.