Vom Ministerrat am 18. August 2015 beschlossenes Dokument DAS REGIERUNGSPROGRAMM ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT DER POLNISCHEN GEMEINSCHAFT IM AUSLAND IN DEN JAHREN 2015-2010 Einleitung I. Die polnische Gemeinschaft im Ausland – Lagebeurteilung und Entwicklungsprognosen I.1. Kategorien I.2. Größe und Verteilung I.3. Die wichtigsten Herausforderungen der Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaften im Ausland II. Die Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland im Rahmen der Staatspolitik II.1. Rechtsgrundlage II.2. Grundsätze für die Zusammenarbeit der Regierung der Republik Polen mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland II.3. Die Regierungspolitik der Republik Polen gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland im Rahmen einzelner Politikbereiche III. Strategische Ziele der Regierung der RP gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland IV. Geografisch-funktionale Gruppen der polnischen Gemeinschaft im Ausland V. Instrumente der Regierungspolitik der Republik Polen gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland V.1. Grundsätze der Zusammenarbeit von für die Umsetzung des Programms zuständigen Institutionen V.2. Nichtregierungspartner V.3 Rechtliche Instrumente V.4. Katalog wichtigerer Direktmaßnahmen V.5. Katalog wichtigerer von der Regierung der Republik Polen unterstützten Maßnahmen der polnischen Gemeinschaft im Ausland V.6. Programmfinanzierung V.7. Aufgabenplanung und Berichterstattung Anlagen 1. Dokumentenschema Aufgaben der Regierungsverwaltung 2. Aufgaben der Regierungsverwaltung für die Jahre 2015-2016 1. Einleitung Seit der Annahme des Regierungsprogramms zur Zusammenarbeit mit der Polonia und Polen im Ausland im Jahre 2007 kam es zu wesentlichen Änderungen in den Gebieten seiner Umsetzung. Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten hat laut Entscheidung des Parlaments die Haushaltsmittel für diese Zusammenarbeit im Jahr 2012 übernommen. Somit hat die Regierung, und praktisch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ein Instrument in Form von Gewinnrücklagen und Möglichkeiten gewonnen, die Staatsaufgaben im Bereich der Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland wirksamer zu realisieren, u.a. durch die Ausschreibung für Nichtregierungsorganisationen. Mittel, die von polnischen diplomatisch-konsularischen Vertretungen für dieses Ziel ausgegeben werden, sind gestiegen. Die Lage der polnischen Diaspora selbst hat sich geändert; nach EU-Beitritt unseres Landes haben viele Profite getragen, sich frei im Rahmen des europäischen Arbeitsmarktes bewegen zu können. Diese Situation stellte die Regierung der Republik Polen vor neuen Herausforderungen, die in diesem Regierungsprogramm, weiterhin im Dokument als „Programm“ bezeichnet, genannt wurden. I. Die polnische Gemeinschaft im Ausland – Lagebeurteilung und Entwicklungsprognosen I.1 Kategorien Die Polen haben ihr Land in verschiedenen historischen Perioden und aus unterschiedlichen Gründen verlassen: es sei aus wirtschaftlichen, politischen, Bildungsgründen, usw. Einige von ihnen, Mitglieder der polnischen Minderheiten, haben das Land überhaupt nicht verlassen: es änderten sich ausschließlich die Polengrenzen. Andere wurden deportiert. Diese verschiedenen Umstände determinierten den Status der polnischen Gemeinschaften in der Gesellschaft der Aufenthaltsländer, die Beförderungsmöglichkeiten, wie auch die Möglichkeit die polnische Sprache und Kontakte mit Polen zu bewahren. Es gibt viele Typologien, die die Struktur der polnischen Gemeinschaft im Ausland festlegen. Die wichtigsten Kriterien der Einteilung in Kategorien sind: Verbindung der Gruppenmitglieder zu Polen, die polnischen Sprachkenntnisse, das Mobilisierungspotenzial in den Aufenthaltsländern, das Niveau der Selbstidentifikation mit Polen, dem kulturellen Erbe und aktuellen Interessen und letztendlich auch die Art und der Stand des Engagements in die Zusammenarbeit mit Polen. Für Zwecke des Programms wurden folgende Kategorien im Bezug auf die Polonia hervorgehoben. Polnische Minderheiten. Dass die Mitglieder der polnischen Minderheiten außerhalb von Polen wohnen, sind es nicht ihre eigenen Wahlen, sondern die Folgen historischer Ereignisse, die die staatliche Zugehörigkeit ihre „Heimat“ änderten. Die meisten dieser 2 Gemeinschaften sind mit Polen geistlich verbunden, jedoch die jahrelange Trennung vom Land der eigenen Ahnen bedeutet meistens einen geringeren Kenntnisgrad der polnischen Sprache. Einige polnische Minderheiten erfahren eine Abneigung seitens der Staatsbehörden des Aufenthaltslandes. Das kann Schwierigkeiten zur Folge haben, um einen hohen gesellschaftlichen Status zu erzielen. Zu den Pflichten der Republik Polen gehört die Aufrechterhaltung des Polen-Gefühls, der Sprache und der nationalen Tradition unter den polnischen Minderheiten. Das bedeutet hohe Zuwendungen und eine entsprechende organisatorische Unterstützung. Die Polonia. Das ist eine Menschengemeinschaft, geboren außerhalb von Polen, deren Ahnen Polen verlassen haben. Personen, die der Polonia angehören, bewahren in der zweiten Generation, und meistens auch in den weiteren, ihre Verbindung mit der Tradition und der nationalen Kultur. Die Verbindungen mit Polen betrachten sie als einen Teil der Familientradition, also auch der eigenen. Mitglieder der auslandspolnischen Gesellschaft kennen Polen oft nicht aus eigener Erfahrung, oder sie haben Polen nur sporadisch besucht. Die polnischen Sprachkenntnisse haben nachgelassen, oder sind (meistens) begrenzt; dieser Faktor muss oft bei der Sprachwahl zur Kommunikation mit der Polonia berücksichtigt werden. Der Identifizierungsgrad mit polnischen Angelegenheiten ist unterschiedlich – angefangen mit oft gesehener gewisser Distanz, über positives Verhalten, die in besonderen Momenten zum Ausdruck kommen, wie zum Beispiel während der Wahl des polnischen Papstes oder die Entstehung von „Solidarność“. Die Polonia ist in vielen Ländern präsent und hat ein wesentliches Mobilisationspotenzial, obwohl oft nicht ausgeschöpft. Ihr Engagement in die Zusammenarbeit mit Polen betrifft oftmals bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel die Förderung von Kultur, Business, Investitionen, historisches Erbe. Emigration aus der Zeit des 2. Weltkrieges und späterer Dekaden. Die Emigranten haben Polen in unterschiedlichen Perioden und aus unterschiedlichen Gründen verlassen: aus politischen, wirtschaftlichen, nationalen Gründen. Das Phänomen hielt mit unterschiedlicher Intensität seit Anfang des 2. Weltkrieges bis zu den 90. Jahren des XX. Jahrhunderts an. Die Emigranten sind oftmals mit Polen durch Familien- und Bürgerbände, die polnische Muttersprache und den Patriotismus stark verbunden. In vielen Ländern stellen sie die meist dynamische auslandspolnische Gruppe dar, die sich gerne in die Zusammenarbeit mit Polen engagiert. Ihre Mobilisierungsmöglichkeiten sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Emigranten sind die beste Brücke zwischen der Polonia und den Migranten nach dem EUBeitritt. Migranten nach dem EU-Beitritt 2004, die den freien Personenverkehr in der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Migranten in der EU sind polnische Bürger, die ihr Land vor kurzem verlassen haben, meistens in der Suche nach Arbeit oder angesichts des aufgenommenen Studiums. Sie identifizieren sich mit Polen und besuchen das Land oft, und ihre Hauptsprache ist Polnisch. Am Gesellschaftsleben der Polonia nehmen sie relativ wenig teil, und nehmen nur sporadisch das Kultur- und Bildungsgut in Anspruch. Das Engagement 3 der Migranten in die Zusammenarbeit mit Polen ist durch die mangelnde freie Zeit und durch laufende Lebensprobleme beschränkt. Das Mobilisierungspotenzial dieser Gruppe ist in den Aufenthaltsländern gering, was meistens auf eine schwache berufliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Position zurück zu führen ist. Zu den wichtigsten Aufgaben in Bezug auf die Migration nach dem EU-Beitritt ist die Aufrechterhaltung ihrer Beziehungen zu Polen, das Beibringen der polnischen Sprache und das Polen-Kennenlernen durch die jüngste Generation, wie auch das Motivieren zur Rückkehr. Die obigen vier Kategorien sind nicht hermetisch, voneinander isoliert. In jeder von ihnen findet man viele Ausnahmen von den beschriebenen allgemeinen Tendenzen. Die Bestimmung dieser Tendenzen ermöglicht aber, die wichtigsten Probleme der polnischen Gemeinschaft im Ausland festzulegen und letztendlich entsprechende Mittel zur Lösung dieser auszusuchen. I.2 Größe und Verteilung Die Größe der polnischen Gemeinschaft wird weltweit unterschiedlich beurteilt. Der Grund dafür sind verschiedene eingesetzte Kriterien, wie Geburtsort in Polen, multi-ethnische Herkunft, Kenntnisse der polnischen Sprache, und sogar das deklarierte Bewusstsein in Bezug auf die Herkunft. In einigen Ländern wird die Volkszählung durchgeführt, in anderen nur allgemeine Schätzungen, was die Vergleichbarkeit der Daten erschwert. Man schätzt, dass 18 – 20 Millionen Polen und Personen polnischer Herkunft außerhalb von Polen leben. Ein Drittel dieser Gruppe sind Polen, die in Polen geboren und ausgebildet sind, die anderen sind polnischer Herkunft mit unterschiedlichen Bindungen an Polentum. Die polnischen Gemeinschaften sind weltweit auf dem 6. Platz im Bezug auf die Größe im Vergleich zur Bevölkerung des Heimatlandes betrifft. Die Emigrationsrichtungen aus Polen waren im 19. und 20. Jh. recht stabil. Die zahlreiche Polonia in den Vereinigten Staaten ist mit diesem Land meistens seit ein paar Generationen verbunden. Auch Westeuropastaaten öffneten sich auf Emigranten aus Polen. Polnische Gemeinschaften in Südamerika (Brasilien, Argentinien) und in Südafrika sind stabil. Eine größere Steigerungsdynamik verzeichnete im letzten halben Jahrhundert die Polonia in Kanada und in Australien. Die offene Einwanderungspolitik dieser Staaten in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts war sicherlich von Bedeutung. Die Anzahl der Polnischsstämmigen im Osten schrumpft dagegen infolge der demografischen Entwicklung, Assimilationsprozesse und Reisen ins Ausland. Der Beitritt Polen zur EU hat den Migrationsprozess dynamisiert Außerhalb von Polen halten sich momentan mehr als 2 Mio. Polen, die das Land in den letzten zehn Jahren verlassen haben. Sie benutzen die Freiheit des Personenverkehrs im Rahmen des europäischen Arbeitsmarktes, sie reisen in die einzelnen Mitgliedstaaten; ein geringer Teil davon plant in naher Zukunft die Rückkehr nach Polen. 4 Die meisten Vertreter der Polonia leben in den Vereinigten Staaten. In einer im Jahr 2012 durchgeführten Umfrage, erklärten 9.660 Tsd. ihre polnische Herkunft. In Kanada leben ca. 1 Mio., in Brasilien – 1500 Tsd. (höhere Schätzungen kommen vor), in Argentinien 120 Tsd., in Australien – 170 Tsd., und in Republik Südafrika – 30 Tsd. In Westeuropa wird die Zahl der Polen und Personen polnischer Herkunft oder der Polnischsstämmigen auf ca. 4200 Tsd. geschätzt. Davon leben ca. 1500 Tsd. in Deutschland, 800 Tsd. in Frankreich, 200 Tsd. in Holland, 100 Tsd. in Belgien, und 85 Tsd. in Österreich. Die Zahl der polnischen Diaspora in Italien liegt bei ca. 150 Tsd., in Spanien bei 85 Tsd., und in Griechenland bei 10 Tsd. In Großbritannien leben 800 Tsd. Polen, in Irland 150 Tsd., und in Island 11 Tsd. Die Zahl der polnischen Gesellschaft in Schweden liegt bei 110 Tsd., in Norwegen bei 110 Tsd., und in Dänemark bei 60 Tsd. In Tschechien leben 120 Tsd. Polen und Personen polnischer Herkunft. Mehrere tausend Menschen kommen auch in Rumänien, in Ungarn und in der Slowakei vor. In Frankreich überwiegt die „alte“ Polonia, und in den angelsächsischen und skandinavischen Ländern – Migranten des letzten Jahrzehnts. Ungefähr eine Million Personen polnischer Herkunft leben im postsowjetischen Raum, obwohl man auch hier höhere Schätzungen trifft. Nach den Zählungen der letzten Jahre liegt die Zahl der Polen in Litauen bei 200 Tsd. und in Belarus bei 295 Tsd. Menschen. Die letzte Zahl kann sinken, denn ein Teil dieser Menschen hat ihre polnische Nationalität nicht offenbart. In der Ukraine leben laut der letzten Volkszählung 144 Tsd. Menschen polnischer Nationalität. Auch dieser Wert kann wesentlich abweichen. In Kasachstan wohnen 34 Tsd. Polen, in Lettland – 46 Tsd., und in Russland – 46 Tsd. I.3 Die wichtigsten Herausforderungen der Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland Die Migration in die Mitgliedstaaten der EU und EFTA Die Mitgliedschaft Polens in der EU hat u.a. dazu geführt, dass es Teil von einem gemeinsamen Arbeitsmarkt wurde, was wiederum eine große Arbeitsmigrationswelle verursachte, die größte seit der Zeit der Emigration „nach Brot“ in den Jahren 1900-1930. Diese Migranten unterstützen heute die Entwicklung der lokalen Wirtschaftsmärkte; man schätzt den Wert ihrer Arbeit im Jahr 2010 auf 85 Mrd. EUR. Das Phänomen der Migration ist eine komplexe Erscheinung, was zu zahlreichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Implikationen führt. Die Migration ist die Folge der Inanspruchnahme der Freiheit, sich den Aufenthaltsort aussuchen zu können, ohne enge Verbindungen zu Polen abbrechen zu müssen, wie das der Fall der vergangenen Generationen war. 30 Tsd. Polen studieren im Ausland. Momentan ist es schwer einzuschätzen, wie viele Migranten dauerhaft außerhalb des Landes bleiben. Das hängt im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Lage Polens ab, dem Arbeitsmarktangebot und den landesweiten Selbstverwirklichungsmöglichkeiten für junge Leute. Ein Hindernis bei der Rückkehr können auch Kinder sein, deren Polnischkenntnisse nicht ausreichend sind, um die Schule in Polen besuchen zu können oder 5 das Unsicherheitsgefühl, dass das Kind trotzt der vorhandenen Sprachkenntnisse sich in der Schule in Polen nicht wiederfindet. Ausschlaggebend bei der Entscheidungsfindung bezüglich der Rückkehr in die Heimat ist also gegenwärtig und künftig die Aufrechterhaltung so starker wie möglich Bindungen an Polen: emotionaler, sprachlicher, kultureller und wirtschaftlicher Art, aber auch die Sicherstellung vollständiger Informationen über die Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem polnischen Arbeitsmarkt. Die Rückkehr in die Heimat, dessen Ausmaß bisher begrenzt ist, betrifft Migranten, die lebendige Kontakte zu Polen pflegten. Die Notwendigkeit einer neuen Bedeutung der Mission von der polnischen Gemeinschaft im Ausland dem Land gegenüber. Die im Jahr 1989 angefangenen demokratischen Umwälzungen waren für westliche auslandspolnische Kreise ein Grund zur Zufriedenstellung. Ihre politische und moralische Pflicht, das Recht Polens auf die Souveränität zu verteidigen, wurde erfüllt. Bei der Erreichung dieses Ziels kam es in vielen Fällen zum Nachlassen der Motivation für die auslandspolnische Tätigkeit und im politischen Aspekt zur Emigration. Ausdruck der Solidarität der Polonia weltweit mit den Landsleuten im Land war die an die polnische Gesellschaft geleistete Hilfeleistung während des Kriegszustands 1981-1983. Die amerikanische und kanadische Polonia leistete ihre Unterstützung für den Beitritt Polens zur NATO, und fast die ganze Polonia erklärte sich für den Beitritt Polens zur Europäischen Union. Ein großer Teil der polnischen Gemeinschaft im Ausland möchte Polen weiter unterstützen. Ihre Bedeutung ist in den Aufenthalts- und Arbeitskreisen für die Gestaltung eines wirklichen Bildes des Landes, darunter die Pflege des guten Rufes, wie auch des Nationalerbes im Ausland, der polnischen Sprache und Kultur, von unheimlich großer Bedeutung. Tatsächlicher und deklarierter Rückgang der Zahlen der Personen, die zu polnischen Minderheiten gehören. In den letzten Jahren konnte man das Phänomen der sinkenden Zahlen der Mitglieder polnischer Minderheiten beobachten. In Litauen wohnen laut allgemeiner Volkszählung aus dem Jahr 2011, 200 Tsd. Polen, wobei noch zwanzig Jahre zuvor sich an die polnischen Wurzeln 235 Tsd. Personen bekannten. In Weißrussland erklären 295 Tsd. die polnische Nationalität, das sind um 100 Tsd. weniger als vor zwanzig Jahren. Das ist das Ergebnis einer fortschreitenden Assimilation, wie auch der Einwirkung demografischer Komponente, darunter der Emigration, obwohl in einigen Fällen nicht ohne Bedeutung das Gefühl der Gefährdung der Minderheiten durch die ungünstige politische Stimmung bleibt. Das Land, dem diese Gruppe angehört, sollte als Antwort auf diese Tendenzen eine allgemeine Unterstützung leisten, angefangen mit Forderungen der Minderheiten bis hin zur Sicherstellung eines breiten Zugangs zur Bildung und zur polnischen Kultur. Rechtliche Regelungen, die die Bindungen an Polen stärken und die Ansiedlung im Land einfacher machen. 6 Die Einführung des Gesetzes über die Polen-Karte führte im Osten zum größeren Interesse an Polen und das besonders unter den Jugendlichen und schuf ein Mechanismus zur Bindung dieser mit dem Land. Jeder Ausländer polnischer Herkunft, dieses festgelegt anhand der Vorschriften des Repatriierungsgesetzes oder der Inhaber einer Polen-Karte hat ab dem 1. Mai 2014 laut des Ausländergesetzes die Möglichkeit die Zuzugsgenehmigung und in einer weiteren Perspektive die polnische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Zusammen mit der steigenden Attraktivität der Polen-Karte sollte das Verbesserungsverfahren der Erteilungsprozedur folgen. Das Repatriierungs-Programm hat die Erwartungen nicht erfüllt, und das sowohl wegen des geringeren Angebots an Leistungsangeboten für Repatriierte als erwartet, wie auch der Anpassungsschwierigkeiten der Repatriierten selbst. Obwohl Regelungen des Gesetzes über die Polen-Karte die Grundlage zur Erteilung der Zuzugsgenehmigung in Polen sein können und das auch an Personen, die vom Repatriierungsgesetz betroffen sind, ist nicht zu vergessen, dass im Rahmen des zweiten Gesetzes einer Menschengruppe Repatriierungsvisen schon zugesprochen wurden, indem ihnen gegenüber gesetzliche Verpflichtungen aufgenommen wurden. Die Entwicklung einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Teilnahme der polnischen Gemeinschaft im Ausland. Es besteht ein großes Entwicklungspotenzial der wirtschaftlichen weltweiten Zusammenarbeit Polens mit der Anteilnahme auslandspolnischer Mittel, und das sowohl bei einem direktem Einsatz auslandspolnischer Unternehmer, wie auch dank ihrer Vermittlung – bei der Knüpfung von Zusammenarbeit mit anderen ausländischen Gewerbetreibenden. Polen ist an einem Dialog mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland interessiert, und fixiert auf dem Ideen-, Erfahrungs-, Wissensfluss und Innovationen (der Ausgleich brain drain durch brain gain). Die Zerstreuung des Potenzials der auslandspolnischen Gemeinschaft. Die bisherige Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland konzentrierte sich hauptsächlich auf das Mitwirken mit ihren Organisationen. Der organisierte Teil der Polonia hat ein mehr als hundertjähriges Schaffen in der Kultivierung des Polentums, der Aufrechterhaltung der Sprache und der Pflege des guten Rufs Polens. Die PoloniaOrganisationen versammeln jedoch nur ein paar Prozent der auslandspolnischen Kreise, wobei viele ihrer Vertreter, die sich momentan und in der Vergangenheit in die oben genannten Maßnahmen engagierten, zahlreicher vertreten sind. Unter den Mitgliedern der polnischen Gemeinschaften im Ausland, die mit auslandspolnischen Organisationen nicht verbunden sind, und die das Polentum pflegen, und zugunsten Polens mitwirken, sind zahlreich vertreten, und es sind Personen, die in den Aufenthaltsländern ein großes Ansehen, eine gute berufliche Position genießen, wie auch über entsprechendes Wissen und Fähigkeiten verfügen, um für Polen und die Polonia zu werben. Eine Herausforderung für die Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaften im Ausland sollte das Antreiben zu gemeinsamen Handlungen des organisierten und nicht organisierten Teils der polnischen 7 Gesellschaften im Ausland sein und das Binden des großen Potenzials, über die sie verfügen, bei Aktivitäten zugunsten der Polonia selbst wie auch Polen. Die Rolle der Jugend in der Zeit der EDV-Revolution. Die Geschichte der Polonia und der Polen im Ausland kennt viele Beispiele der Generationskonflikte; dieses erschwerte oftmals die Übergabe an Jüngere der Tradition und des Erbes früherer Emigrationswellen. Die Jugend von heute lebt in einer völlig neuen Wirklichkeit; die EDV-Revolution hat neue Möglichkeiten einer schnellen und direkten Kommunikationsgeschaffen. Aktivierungs- und Integrationsmöglichkeiten der Jugendkreise sind in regionaler, überregionaler und globaler Dimension enorm gestiegen. Unter diesen neuen Bedingungen bekommt die Notwendigkeit der Förderung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Generationen der polnischen Gemeinschaften im Ausland eine neue Bedeutung. Mehr erfahrene Generationen sind zu motivieren, die Jugend in die auslandspolnischen Organisationen mit einzubeziehen, und die jüngeren Generationen zu überzeugen, die älteren bei den Integrationsmaßnahmen im Rahmen neuer Kommunikationsmodelle zu unterstützen. Die Lage- und Statusdifferenzierung der Polonia und der Polen im Ausland in unterschiedlichen Ländern. Die Vielfalt der Probleme, mit denen die polnischen Gemeinschaften im Ausland konfrontiert werden, bedarf einer differenzierten Einstellung. Die von der belarussischen Regierung geführte Politik schränkt Bürgerinitiativen ein und betrifft auch polnische Minderheit. In Litauen mangelt es an rechtlicher Infrastruktur, die erforderlich ist, um die wichtigsten Rechte der Nationalminderheiten in Anspruch zu nehmen, und die Regierung der Republik Litauen weist unzureichenden politischen Willen auf um die Probleme der polnischen Minderheiten zu lösen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ausmaß der Einhaltung der Bestimmungen des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, über Rechte der Polen in diesem Land, besonders in Bezug auf Bildung und die Unterstützung polnischer Organisationen weiterhin nicht ausreichend, und auch regional unterschiedlich. Eine große Herausforderung ist in Großbritannien die Sicherstellung des Zugangs zur Bildung der polnischen Sprache und der polnischen Kultur der so zahlreich vertretenen neuen Migranten. Die in den Vereinigten Staaten gut eingelebte Polonia weist relativ geringe Aktivität im politischen Leben des Landes auf; die Mitgliedschaft in den traditionellen sie vereinigenden Organisationen lässt nach. Die unterschiedlichen obigen Beispiele der so verschiedenen Bedürfnisse der polnischen Gemeinschaften im Ausland weisen auf die Notwendigkeit hin, weltweit die Lage der auslandspolnischen Gemeinschaft ständig prüfen zu müssen. Die Monitoring-Ergebnisse beeinflussen die Wahl der Ziele und der regional ausgewählten Instrumente der Politik der polnischen Gemeinschaften im Ausland gegenüber. 8 II. Die Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland im Rahmen der Staatspolitik II.1. Rechtsgrundlage Art. 6, Abs. 2 der Verfassung der RP bestimmt, dass „Republik Polen den im Ausland lebenden Polen Hilfe leistet in der Bewahrung deren Verbindungen mit dem nationalen Kulturerbe“. Art. 36 der Verfassung RP legt fest, dass: „polnischer Bürger das Recht auf die Fürsorge seitens der Republik Polen während seines Aufenthalts im Ausland hat“. Art. 52, Abs. 5 der Verfassung der RP legt fest, dass „eine Person, deren Herkunft gesetzlich festgestellt wurde, sich auf dem Gebiet der Republik Polen fest ansiedeln kann”. Das Gesetz vom 4. September 1997 über Maßnahmen der Regierungsverwaltung (Art. 32, Abs. 2, Pkt. 1) bestimmt, dass der für auswärtige Angelegenheiten zuständige Minister zur Vorbereitung und Einlegung zur Bearbeitung vom Ministerrat langjähriger Strategien hinsichtlich auswärtiger Angelegenheiten verpflichtet ist. Dieses Programm stellt eine solche Strategie zur Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland dar. „Prioritäten der polnischen Auslandspolitik 2012-2016”, angenommen im März 2012 vom Ministerrat, legen die wichtigsten Richtungen und Aufgaben der auslandspolnischen Politik der Regierung fest. Dieses Programm konkretisiert die Aufgaben für die einzelnen Ministerien. Die Verordnung Nr. 70 vom 27. Juni 2008 des Ministerratspräsidenten über die Bildung einer Arbeitsgruppe zu Polonia-Fragen legt fest, dass zu ihren Aufgaben u.a. „die Vorbereitung und Beaufsichtigung der Abwicklung durch die Regierungsverwaltung des Regierungsprogramms über die Zusammenarbeit mit der Polonia und Polen im Ausland“ gehört. II.2. Grundsätze für die Zusammenarbeit der Regierung der Republik Polen mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland Die Regierung der Republik Polen richtet sich bei der Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft= im Ausland nach folgenden Prinzipien: - eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland ist eine Priorität der polnischen Außenpolitik. - Partner bei der Zusammenarbeit der Regierung der Republik Polen mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland sind alle im Ausland lebenden Personen, unabhängig vom deren bürgerlichen Status, deren Herkunft, und die die das Gefühl der Bindung mit Polen bewahren. - Polnische Kultur ist ein gemeinsames Gut der Polen und der polnischen Gemeinschaft im Ausland, unabhängig von ihrem Wohnort. 9 - Die Regierung der Republik Polen anerkennt die bedeutsame Rolle der polnischen Gemeinschaften im Ausland in der Bildung freundlicher Beziehungen der Aufenthaltsländer mit Polen und schätzt ihr Beteiligung an der materiellen und kulturellen Entwicklung dieser Länder. - Die polnische Regierung anerkennt, dass die bedeutende Mehrheit der polnischen Gemeinschaften im Ausland Bürger anderer Staaten sind und dass sie mit diesen Staaten ein Gefühl der bürgerlichen Loyalität verbindet. - Die Regierung der Republik Polen hält das Mitwirken in der Festigung eines zuverlässigen weltweiten Polenbildes und die Entwicklung einer weiten Zusammenarbeit Land/Region – Polen, für eine meist erfolgreiche Plattform der Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland . - Regierungseinrichtungen verwalten rational die Budgetmittel, die für die Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland bestimmt sind. II.3. Die Regierungspolitik der Republik Polen gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland im Rahmen einzelner Politikbereiche Die weit verstandene Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland ist mit anderen Staatspolitiken verbunden, zu den wichtigsten unter diesen gehören: Die Außenpolitik. Die Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland ist ein Teil der Außenpolitik des Landes. Für die einzelnen Angelegenheiten sind im Außenministerium folgende Abteilungen zuständig: - Die Abteilung zuständig für die Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland bearbeitet Grundsätze der Politik dieser Kreise, beaufsichtigt Vertretungen im Ausland hinsichtlich dieser Politik, verwaltet das Budget der Polonia und der Polen im Ausland und übt Ausführungsfunktionen im Rahmen der Koordinierungsfunktion des Außenministeriums in der Regierung im besprochenen Bereich aus. - Die Territorial- Abteilungen, verantwortlich für die Politik u.a. gegenüber Europa, Staaten die infolge des Zerfalls der UdSSR entstanden sind, beider Amerika (in Zusammenarbeit mit der Abteilung verantwortlich für die Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaften im Ausland) verantworten für die Zusammenarbeit mit den polnischen Kreisen verbunden mit bilateralen zwischenstaatlichen Beziehungen, besonders in Bezug auf den Schutz der Minderheitsrechte und polnischer Gruppen. - Die Abteilung zuständig für die Öffentlichkeitsdiplomatie (in Zusammenarbeit mit der Abteilung für die Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaften im Ausland) ist für die Zusammenarbeit mit Polonia und den Auslandpolen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Bezug auf Polen verantwortlich. 10 - Die Konsularabteilung für Konsularschutz ist (in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Polonia-Fragen) für den Schutz polnischer Bürger verantwortlich, die sich im Ausland aufhalten. Die Migrationspolitik. Sehr viele polnische Bürger bewegen sich im Rahmen des europäischen Arbeitsmarktes frei. Diese Personen sind die Ansprechpartner in Bezug auf viele Aufgaben u.a. im politischen, auslandspolnischen Bereich, im Konsular- und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Diese Migration sollte überwacht werden um den Maßstab dieser und die Dynamik zu ermitteln, Informationsaustauschkanäle für Auswanderer zu schaffen, um geeignete Instrumente zur Kontaktstärkung mit der polnischen Gemeinschaften im Ausland zu definieren oder über die Möglichkeiten wirtschaftlicher Aktivitäten in Polen zu informieren. Es müssten auch bessere Informationskanäle für Polen, die außerhalb der EU wohnen, geschaffen werden. Anderseits haben wir mit der Immigration von Bürgern polnischer Herkunft aus anderen Ländern zu tun. Diese Personen werden von Ministerien, zuständig für auswärtige Angelegenheiten und Inneres, u.a für die Visumeinräumung, die Bewilligung der polnischen Staatsangehörigkeit, die Repatriierung und die Polen-Karte, betreut. Das zuständige Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik ist für die Koordination des Sozialsicherheitssystems, die Ausländerbeschäftigung und gesellschaftliche Integration verantwortlich. Demografische Politik. Der Menschenstrom zwischen Polen und anderen Staaten, ist noch intensiver vor allem nach dem Polenbeitritt zur EU, und wirkt sich stark und vor allem negativ auf die demografische Lage des Landes aus. Die Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland hilft in der Erhaltung der Verbindungen mit dem Land, und das sowohl der Migranten aus Polen wie auch derjenigen mit polnischer Herkunft, die potenziell daran interessiert sind, darunter auch die Seniorengeneration, sich in Polen anzusiedeln. Die Bildungspolitik. Sie erfüllt eine wichtige Rolle in der Aufrechterhaltung der Beziehungen der polnischen Gemeinschaften im Ausland mit dem Staat. Diese wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ministerien für auswärtige Angelegenheiten, Bildung und Erziehung wie auch Ausbildung und Hochschulwesen realisiert. Die Bildungsmaßnahmen umfassen u.a. die Sorgfalt um die Sicherstellung der rechtlichen Infrastruktur, die die Funktionalität des polnischen Bildungswesen in den Aufenthaltsländern der polnischen Gemeinschaften möglich macht, das Leiten der Lehrer zur Arbeit im Ausland und berufliche Fortbildung auslandspolnischer Lehrer, die Leitung der Schulberatungspunkte, die Unterstützung der auslandspolnischer Schulen und die Gewährung von Stipendien für Personen polnischer Herkunft, die in Polen und in den Aufenthaltsländern studieren. Die Wirtschaftspolitik. Eines der Ziele der Wirtschaftspolitik ist die Schaffung günstiger Bedingungen zur Entwicklung der Wirtschaftszusammenarbeit mit anderen Ländern. Eine 11 wichtige Rolle spielen dabei die auslandspolnischen Kreise, die ein natürlicher Partner bei der Knüpfung wirtschaftlicher Kontakte, der wirtschaftsbezogenen Polen-Darstellung und dem Anlocken von ausländischen Investitionen sind. Die auslandspolnische Politik begünstigt das Engagement der polnischen Gemeinschaften im Ausland in die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Polen, und die Expansion polnischer Firmen, den Wissenstransfer, den Transfer neuer Technologien, des menschlichen Kapitals, u.ä. Die Tourismuspolitik. Das Ziel der Tourismuspolitik ist die Entwicklung des Fremdenverkehrs als ein wichtiges Element der polnischen Wirtschaft. Der Fremdenverkehr spielt auch eine wichtige Rolle bei der Pflege des Polentums und die Festigung der polnischen Kreise im Ausland mit dem Herkunftsland. Man schätzt, dass 18% aller Touristen die die RP besuchen, Mitglieder auslandspolnischer Kreise sind. Die Politik zur internationalen regionalen und lokalen Zusammenarbeit. Diese wird durch die polnischen Gemeinden realisiert. Nach 1989, vor allem in der letzte Dekade, kam es zur dynamischen Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf regionaler Ebene. Eine wichtige Rolle spielten hier die Kreise der polnischen Gemeinschaften im Ausland, gut organisiert in den Regionen und den Partnerstädten. Diese Kreise sind ein natürlicher Partner, oft auch der Initiator einer Zusammenarbeit. Die Vorteile betreffen u.a. den Wissenstransfer bzgl. der Stadtverwaltung und den Jugendaustausch. Die polnischen Gemeinden ergreifen weitgehende Maßnahmen zur Unterstützung polnischer Minderheiten im Osten. Die Politik zum Schutz des polnischen Kulturerbes im Ausland. Sie wird vom Ministerium für Kultur und Nationalerbe geführt. Ein wichtiger Teil des polnischen Kulturerbes befindet sich außerhalb des Landes. In der Entstehung dieses, wie auch momentan in der Bewahrung, nehmen die polnische Gemeinschaft im Ausland teil. Der Staat gewährt Hilfe den in diesem Bereich tätigen Organisationen, unterstützt Museen, Bibliotheken und Archivs und erfasst und dokumentiert polnische Kulturdenkmäler, unterstützt die Sorge um historische Zivilfriedhöfe und Gräber der für die polnische Kultur verdiente Polen. Die Politik zum Schutz polnischer nationaler Gedächnisstätten weltweit. Der Rat zur Bewahrung des Gedenkens an Kampf und Martyrium realisiert diese Politik. Ihr Ziel ist die Sorge um Gräber, Kriegsfriedhöfen und anderer Gedenkstätten der Polen, Opfer politischer Repressionen. Der Rat ergreift Maßnahmen zusammen mit auslandspolnischen Organisationen, für die ein entsprechender Schutz der Erinnerungsstätte ein wichtiger Teil der Kultivierung des Polentums ist. Die Politik zur Zusammenarbeit polnischer Veteranen im Ausland. Ihr Ziel ist die Realisierung der Rechte der Veteranen außerhalb der Landesgrenzen und die Verewigung polnischer Unabhängigkeitstraditionen im Ausland. Die Politik wird vom Amt für Angelegenheiten der Kriegskombatanten und Repressionsopfer realisiert, dieses unterstützt die Soldatenemigration in ihren Programmen zur Verewigung der Polenteilnahme im Kampf um die Unabhängigkeit und die Opfer der Repressionen während des 2. Weltkrieges und der 12 Nachkriegszeit, erteilt den Veteranen und anderen Berechtigten soziale Unterstützung, mit besonderer Berücksichtigung der Einwohner aus dem Osten, und ist Mitveranstalter von Jahresfestlichkeiten im Ausland mit Teilnahme polnischer Veteranen und Repressionsopfer nebst Familien, und verteilt Ehrenauszeichnungen an die die Geschichte der polnischen Armee verbreitenden Menschen und Institutionen. Diese Politik des Amtes vertieft die Verbindung der Polonia und der Polen im Ausland mit Polen, bewahrt ihr Schaffen und baut ein positives Bild unseres Landes und der Polen weltweit auf. Die Politik zur polnischen Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit ist ein Rechtsverhältnis, das das Individuum mit dem Staat verbindet, kraft dieses das Individuum bestimmte Rechte und Pflichte dem Staat gegenüber hat, aber auch der Staat hat seine Rechte und Pflichten dem Individuum gegenüber, der Ausdruck der Politik hinsichtlich der polnischen Staatsangehörigkeit ist. Die Einführung der gesetzlichen Möglichkeit der Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit der Republik Polen, die Einführung von Begünstigungen beim Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit von Personen polnischer Herkunft sind ein wichtiger Teil dieser Politik. III. Strategische Ziele der Regierung der Republik Polen der polnischen Gemeinschaft im Ausland gegenüber Strategische Ziele der Regierung der Republik Polen der polnischen Gemeinschaft im Ausland gegenüber sind auf folgende Bereiche konzentriert: A. Die Unterstützung des Polnischunterrichts, in polnischer Sprache und Polenkenntnisse unter der polnischen Gemeinschaft im Ausland und Kinder migrierender Mitarbeiter. Man müsste großen Wert auf die sprachliche Entwicklung der polnischen Sprache und die polnische Sprache in Systemen öffentlicher Schulen anderer Länder legen, wie auch auf Bildung neuer öffentlicher Schulen, vor allem in Ländern der Beitrittsmigration. B. Die Bewahrung und Festigung der polnischen Identität; Sicherstellung der Teilnahmemöglichkeiten an der Nationalkultur. Man müsste die Maßnahmen zur Bewahrung und Festigung der nationalen Identität vorrangig betrachten. Im Rahmen des polnischen Kulturangebotes ans Ausland gerichtet, müsste man die Bedürfnisse der polnischen Gemeinschaften im Ausland berücksichtigen, aber auch ihre Möglichkeiten sich an der Präsentation der polnischen Kultur zu beteiligen. C. Die Festigung der Position der auslandspolnischen Kreise durch Steigerung ihrer Handlungseffizienz, die steigende Aktivität im öffentlichen Leben in den Aufenthaltsländern und die Verbreitung des Wissens über ihre Rechte. Der Schutz der Rechte der polnischen Minderheiten und der Bürgerrechte der Republik Polen, unabhängig vom Aufenthaltsland, hat die wichtigste Bedeutung. Moderne Formen interner Kommunikation der polnischen Gemeinschaft im Ausland sollte unterstützt werden. 13 Das Mitwirken aller Gruppen im Rahmen der Aufenthaltsländer, auch auslandspolnische Organisationen, jugendliche und hervorragende meinungsbildende Personen, sind schlüssig. D. Die Unterstützung der Rückkehr der Polen in ihr Land; Ermunterung aller Personen polnischer Herkunft zur Ansiedlung in Polen. Man sollte unabhängig von der Entwicklung des Schulwesens (Ziel A) den größten Wert auf die Entwicklung der Kontakte mit den Migranten legen und sie zur Rückkehr motivieren, und die Informationspolitik optimieren, u.a. in Steuer- und Rentenangelegenheiten. Außerdem ist es notwendig die Möglichkeiten sich in Polen durch Personen polnischer Herkunft anzusiedeln, zu popularisieren. E. Die Entwicklung der Kontakte – jugendlicher, wissenschaftlicher, kultureller, wirtschaftlicher, sportlicher und der Zusammenarbeit der Gemeinden – mit Polen. Die wichtigste Bedeutung haben: die Entwicklung der Bindung junger Generationen mit Polen durch direkte Kontakte und durch Reisen nach Polen, das Verbinden des wirtschaftlichen Potenzials der polnischen Gemeinschaft im Ausland mit wirtschaftlicher Entwicklung Polens, die Unterstützung des Polonia-Geschäfts, der modernen Kommunikationsformen mit Polen und der öffentlichen Meinung landesweit. IV. Geografisch-funktionale Gruppen der Polonia und der Polen im Ausland Bedingungen, unter denen die polnische Gemeinschaft in den einzelnen Ländern lebt, wie auch ihre Bedürfnisse, Erwartungen und das Potenzial der Zusammenarbeit mit Polen sind unterschiedlich, dieses dagegen bedarf einer regionalen und funktionalen Unterscheidung der auslandspolnischen Politik. Man gliederte für Planungszwecke von Aufgaben durch die einzelnen Regierungsverwaltungsorgane (Kapitel V.7) Länder oder Ländergruppen die einer ähnlichen Einstellung zu auslandspolnischen Problemen bedürfen (siehe unten). 1. Litauen. Das Mietgliedstatt der EU mit einer sehr zahlreichen polnischen Minderheit, die über ein Netz öffentlicher Schulen verfügt die in polnischer Sprache unterrichten. Seit dem bilateralen Vertrag im Jahr 1994 haben wir mit mangelndem Fortschritt zu tun und in einigen Bereichen, wie die Achtung durch die litauische Partei der Rechte der polnischen Minderheiten, sogar mit dem Regress. Dieses findet Ausdruck in den sich vertiefenden Disproportionen in der Finanzierung des litauisch- und polnischsprachigen Schulwesens, in der Einführung für die Jugend polnischer Schulen ungünstiger Änderungen in Bezug auf die Abiturprüfung, in der Zurücknahme des Rechts auf zweisprachige topografische Tafeln, dem Mangel an zufrieden stellender Maßnahmen hinsichtlich der Privatisierung von Grundstücken auf dicht durch die polnische Minderheit bewohnten Gebieten, und ab dem Jahr 2010 auch dem Fehlen des Gesetzes über nationale Minderheiten. Die in den bilateralen Vertrag enthaltene Erklärung über die Gewährung des Rechts auf das Schreiben in den Dokumenten der Nachname in der Muttersprache. Die genannten Einschränkungen bedürfen entschlossener, konstanter politischer Maßnahmen auf Regierungsebene wie auch einer komplexen Unterstützung der Aktivität der Polen in Litauen, besonders im Bereich des polnischen Bildungswesens. 14 2. Belarus. Der einzige Europastaat außerhalb der Strukturen des Europarates, mit einer sehr zahlreichen polnischen Minderheit. Kultur- und Bildungsmaßnahmen der Minderheiten, als eine von unten kommende Initiative, werden systemhaft von den Behörden eingeschränkt und stoßen auf zahlreiche Verwaltungserschwernisse. Die Lage öffentlicher Schulen mit der polnischen Vorlesungssprache wird immer schlechter. Eine große Herausforderung ist auch die Tatsache, dass die demokratisch gewählte Regierung der größten polnischen Organisation von den Behörden nicht anerkannt wird. Republik Belarus erhebt Wiederspruch gegen die Einführung auf ihrem Gebiet der Polen-Kare. Diese Probleme bedürfen ständiger politischer Maßnahmen auf Regierungsebene und einer komplexen Unterstützung der Polen in Belarus. 3. Ukraine. Ein von einer bedeutenden polnischen Minderheit bewohntes Land. Die Rechte der Polen und Bürger polnischer Herkunft werden generell eingehalten. Im Land ist das Interesse Polnisch zu lernen groß. Sozial-wirtschaftliche Bedingungen der Polen, so wie auch der gesamten ukrainischen Gesellschaft, sind schwierig. Personen polnischer Herkunft können von den Folgen der Militärkonflikte betroffen sein. Diese machen auch die Arbeit der polnischen Diplomatie- und Konsulat-Einheiten und Nichtregierungsorganisationen die die auslandspolnischen Programme realisieren, schwer. Es besteht der Bedarf einer deutlichen Unterstützung derjenigen Schulen, die Polnisch unterrichten und in Polnisch im Bildungssystem der Ukraine, und auch in Schulen der Polenorganisationen und solcher, die von anderen Subjekten betrieben, auch in dem Lehrer aus Polen versetzt, geführt werden. 4. Tschechien, Lettland, Rumänien, Ungarn, Moldawien. Länder bewohnt von polnischen Minderheiten. Die Rechte von Personen polnischer Herkunft werden generell verfolgt, obwohl in einigen Ländern versucht wird, die Bildung in polnischer Sprache an öffentlichen Schulen einzuschränken. Es ist notwendig den polnischen Minderheiten komplexe Unterstützung zu erteilen. 5. Großbritannien, Deutschland, Holland, Irland, Österreich, Frankreich, Norwegen, Schweden, Italien, Belgien, Dänemark, Island, Spanien, Schweiz. Die wichtigsten Länder der UE/EFTA mit der zahlreichen Polonia und der Migration nach dem Beitritt. Die Regierung sollte sich auf der Unterstützung der Sozialschulen und dem fremdsprachlichen PolnischUnterricht in Schulen mit lokalem Bildungssystem konzentrieren, wie auch auf der Erhaltung der Beziehungen mit Polen, und sie zur Rückkehr zu motivieren und die Rückreise auch leichter zu machen. Eine wichtige Rolle spielt hier die Sicherstellung einer zügigen und umfangreichen Information. Besonders gefährlich sind Ansagen die als Ziel haben die Rechte der Immigranten in Großbritannien einzuschränken. Dieses bedarf Maßnahmen die auf die Forderungseinhaltung der Unionsregelungen abzielen. 6. USA, Kanada, Australien, Neuseeland. Das sind Aufenthaltsländer einer sehr zahlreichen Polonia, unter denen ein großer Teil kein Polnisch spricht. Das Angebot der Zusammenarbeit sollte vor allem in der Sprache der Aufenthaltsländer gerichtet sein. Die Regierung sollte 15 Bedingungen für ein Mitwirken mit den auslandspolnischen Partnern schaffen und ihre eigenen Initiativen unterstützen, besonders im Bereich der Polen-Präsentation, in der Entwicklung bilateraler lokaler und einer sektorbezogenen, aber auch wirtschaftlichen Zusammenarbeit. 7. Sonstige Europastaaten. Die Länder werden nicht so zahlreich von der Polonia bewohnt, und sie zeichnen sich durch unterschiedliche Art und Weise aus. Man sollte mit ihrer Teilnahme Polen fördern und eine beidseitige Zusammenarbeit entwickeln, auch eine wirtschaftliche, auf regionalen wie auch auf lokalen Niveau. 8. Russland und die Kaukasusländer und Zentralasien. Länder die den Regierungsverwandlungsprozess durchmachen, die von bedeutenden polnischen Kreisen bewohnt sind. In einigen Ländern haben wir mit der Diskriminierung der nationalen Gruppen und/oder mit der Einschränkung der Handlungsfreiheit gesellschaftlicher Organisationen, darunter der auslandspolnischer zu tun. Die Aufgabenauswahl im Rahmen der auslandspolnischen Politik sollte eng an die lokalen Bedingungen angepasst werden, und die Rechte der Polen/der polnischen Gemeinschaften im Ausland beaufsichtigen. 9. Brasilien, Argentinien. Länder mit einer sehr zahlreichen oder zahlreichen Polonia, die in einem großen Ausmaß ihre Polnisch-Kenntnisse verloren haben. Das Angebot über die Zusammenarbeit sollte in der Sprache des Aufenthaltslandes sein, und die Maßnahmen sollten sich auf der Unterstützung der Polonia-Partner in Maßnahmen zur Polenförderung konzentrieren. Man sollte bei der Teilnahme der Polonia eine beidseitige Zusammenarbeit entwickeln, auch eine wirtschaftliche, auf regionalen und auch auf lokalen Niveau. 10. Sonstige Länder. Länder die von nicht zahlreicher Polonia bewohnt sind, mit einer sehr unterschiedlichen Funktionsweise und Genese. Einer der Faktoren der die Zusammenarbeit und den Zugang zu Naturkultur und zur polnischen Sprachbildung einschränkt ist die Zerstreuung der auslandspolnischen Gesellschaft. Die Regierungsmaßnahmen sollten sich auf der Unterstützung kultureller Initiativen, der Bildung neuer fremdsprachlicher Polnischunterrichte, und auf der Integration der auslandspolnischen Kreise konzentrieren. V. Abwicklungsinstrumente der Regierungspolitik von Republik Polen gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland V.1. Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen realisierende Einrichtungen im Rahmen des Programms Der für auswärtige Angelegenheiten zuständige Minister koordiniert laut Gesetz über Verwaltungsmaßnahmen der Regierung, die Arbeiten der Regierungsverwaltungsorgane in Bezug auf die Außenpolitik der Republik Polen, hier im Bereich der Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland. Eine führende Rolle hinsichtlich der direkten Zusammenarbeit mit diesen Kreisen spielen die diplomatisch-konsularischen Einrichtungen. Wie im Unterkapitel II.3. erwähnt, ist die Abteilung des Ministeriums für auswärtige 16 Angelegenheiten verantwortlich für die Politik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland, bereitet Grundsätze vor, übt Grundsätze der auslandspolnischen Politik aus, übt Vollstreckungsfunktionen im Rahmen ihrer Koordinierung in der Regierung aus, verwaltet das Budget das für die Zusammenarbeit mit der polnischen Gemeinschaft im Ausland bestimmt ist, und beaufsichtigt Auslandseinrichtungen hinsichtlich der Realisierung der auslandspolnischen Politik. Auch andere Minister, Chefs zentraler Behörden und Woiwoden üben die einzelnen Aufgaben im Rahmen der auslandspolnischen Zusammenarbeit aus. In Sachen die außerhalb der Polen-Grenzen gehen, werden sie zusammen mit zuständigem Minister für auswärtige Angelegenheiten tätig. Die Ressortübergreifende Gruppe für die Polonia und die Polen im Ausland beaufsichtigt die Durchführung des Programms und bei Bedarf legt Änderungsvorschläge vor. V. 2 Nichtregierungspartner Die wichtigsten Regierungspartner bei der Abwicklung einer effektiven Politik der polnischen Gemeinschaft im Ausland gegenüber sind: - Die Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen; Parlamentsausschüsse des Sejm der Republik Polen und des Senats der Republik Polen; Territorialselbstverwaltungen; Nichtregierungsorganisationen; Auslandspolnische Vereine, auf Lokal-, Landes-, Regional-, und Globalebene; Auslandspolnische Beratungsräte bei den polnischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen; Geistlichkeit und kirchliche Einrichtungen. V.3 Rechtliche Instrumente und Regierungsdokumente In der Verfassung der Republik Polen sind die allgemeinen Rechtrahmen der Regierungstätigkeit hinsichtlich der Staatspolitik gegenüber der polnischen Gemeinschaft im Ausland festgelegt, wovon im Unterkapitel II.1. die Rede war. Für die Regierungspolitikabwicklung der polnischen Gemeinschaft im Ausland gegenüber sind folgende Instrumente behilflich: - mit 16 Staaten geschlossene bilaterale Verträge über Rechtsschutz; - Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten; - Europäische Charta für regionale und Minderheitensprache; - rechtliche Regelungen der Europäischen Union im Bezug auf auswandernde Mitarbeiter; - das Gesetz über Handlungen der Staatsverwaltung; - das Gesetz über die Funktionen der Konsuls der Republik Polen; - das Gesetz über die Polen-Karte; 17 - das Rückführungsgesetz; - das Gesetzt über die polnische Staatsangehörigkeit; - das Ausländergesetz; - das Gesetzt über die Einreise auf das Staatsgebiet der Republik Polen, den Aufenthalt und die Ausreise von Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Mitglieder ihrer Familien; - das Wahlgesetz; - das Gesetz über die Tätigkeit Gemeinnütziger Einrichtungen und die Freiwilligentätigkeit; - das Gesetzt über die Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen; - das Regierungsprogramm über die Zusammenarbeit mit der Polonia und der Polen im Ausland; - die Migrationspolitik Polens – jetziger Stand und geplante Maßnahmen; - der Maßnahmenplan zum Schutz polnischer Arbeitnehmer auf Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten der EU und der EFTA-Länder. V.4 Katalog wichtiger Maßnahmen der das Programm abwickelnder Institutionen - Lehrer werden zur Arbeit ins Ausland geleitet (zuständiges Ministerium für Bildung- und Erziehung); - Polnisch-Lektoren werden an Auslandsuniversitäten entsendete (zuständiges Ministerium Ressort für Bildung- und Hochschulwesen); - Berufliche Lehrerfortbildung auslandspolnischer und öffentlicher Bildungsvertretungen (zuständiges Ministerium für Bildung- und Erziehung); - Gewährung von Stipendien an Studenten polnischer Herkunft, die in Polen oder im Aufenthaltsland studieren (zuständiges Ministerium für Bildung- und Schulwesen); - Leitung der Schul-Beratungsstellen (zuständiges Ministerium für Bildung- und Erziehung); - Kontaktpflege der jungen Generation mit Polen durch die Organisation auslandspolnischer Ferienlager (zuständiges Ministerium für Bildung und Erziehung und auswärtige Angelegenheiten) wie auch von Ferienlager und Sportlager (zuständiges Ministerium für Sport und Tourismus); - Alljährlicher Wettstreit zur Durchführung der öffentlichen Aufgabe „Zusammenarbeit mit der Polonia und der Polen im Ausland (zuständiges Ministerium für auswärtige Angelegenheiten); - der Atlas polnischer Anwesenheit im Ausland (zuständiges Ministerium für auswärtige Angelegenheiten); 18 - die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den auslandspolnischen Kreisen (zuständiges Ministerium für auswärtige Angelegenheiten); - die Organisation der Informationszentren und Rechtsberatung für Anwälte die in die EULänder auswandern (zuständiges Ministerium für auswärtige Angelegenheiten); - Aufsicht über die Einhaltung der Personenverkehrsfreiheit und die Achtung ihrer Rechte in den Aufenthaltsländern (zuständiges Ministerium für auswärtige Angelegenheiten); in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium für innere Angelegenheiten und Sozialpolitik); - regelmäßiges Entsenden der Mitarbeiter polnischer Einrichtungen zu Informationstreffen über die gesellschaftliche Koordination der Sicherheitssysteme in der EU (zuständiges Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Arbeit und Sozialpolitik); - Mitfinanzierung des Fernsehprogramms für Ausland (zuständiges Ministerium für auswärtige Angelegenheiten); - Internetportale - www.powroty.zielonalinia.gov.pl, (zuständiges Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik); www.otwartaszkola.pl und das Internethandbuch www.wlaczpolske.pl (zuständiges Ministerium für Bildung und Erziehung); - bilaterale Zusammenarbeit zwecks Vorbereitung des Infomaterials über die Arbeitsaufnahme im Ausland (zuständiges Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, EURESNetz); - Maßnahmen auslandspolnischer Beratungsräte (neben den diplomatisch-konsularischen Einrichtungen); - Bericht über die Lage der polnischen Gemeinschaften weltweit (zuständiges Ministerium für auswärtige Angelegenheiten). V.5 Katalog wichtigerer von der Regierung der Republik Polen unterstützten Maßnahmen der polnischen Gemeinschaft im Ausland - fremdsprachlicher Polnisch-Unterricht im Ausland; - die Tätigkeit auslandspolnischer Institutionen; - die Tätigkeit auslandspolnischer Medien und die Fortbildung dieser; - die Aufrechterhaltung und der Ausbau der Infrastruktur der Häuser und der auslandspolnischer Schulen; - der Schutz des Kulturerbes im Ausland; 19 - die Sorge um nationale Gedenkstätten im Ausland; - die Polen-Präsentation. Der Maßnahmenkatalog wie in den Unterkapiteln V.4 und V.5 schöpfen den Umfang der Tätigkeit nicht aus. Die Instrumente der auslandspolnischen Politik werden laufend an neue Umstände, Bedürfnisse der polnischen Gemeinschaften im Ausland und die Möglichkeiten des polnischen Staates angepasst. V.6 Programmfinanzierung Die im Programm aufgeführten Maßnahmen werden von den Organen der Regierungsverwaltung geleitet und das im Rahmen ihrer Kompetenzen wie in gesonderten Vorschriften. Die dafür benötigten finanziellen Mittel werden durch die einzelnen Organe im Rahmen des Staatsbudgets geplant. Die Ausübung der im Programm genannten Aufgaben hängt mit dem Engagement zusätzlicher Budgetmittel nicht zusammen. V.7. Aufgabenplanung und Berichterstattung Ein Dokumentenschema mit Aufgaben der einzelnen Regierungsverwaltungsorgane befindet sich in Anlage 1. Aufgaben der einzelnen Regierungsverwaltungsorgane bzgl. der Programm-Realisierung werden in Anlage 2 festgelegt, diese werden in 2-Jahresperioden vorbereitet und dieses bedarf der Genehmigung der Ressortübergreifenden Gruppe für Polonia-Angelegenheiten und der Polen im Ausland, und dieses spätestens im 4. Quartal 2016 und 2018. Aufgaben für die Jahre 2015-2016 bedürfen der Annahme durch den Ministerrat zusammen mit dem Rahmenprogrammteil. Die für das Programm zuständigen Ministerien erstellen Berichte über die Realisierung dieses und das bis zum 28. Februar 2017, 2019 und 2021 und sie überreichen sie unverzüglich an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten bearbeitet einen Sammelbericht bzgl. der Programmrealsierung durch die Regierungsverwaltung und legt ihn zur Genehmigung der Ressortübergreifenden Gruppe für Polonia-Angelegenheiten und die Polen im Ausland, und dieses bis zum 31. März 2017, 2019 und 2021, vor. 20