Ganschendorf - Törpiner Forum eV

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SCHRIFTENREIHE DES TÖRPINER FORUMS E.V.
Ganschendorf
Zur Geschichte Vorpommerns
Herausgeber
Helmut G. Pratzel
Unter Mitarbeit von
Ulrich Michael, Kurt Fischer, Kornelia Böttcher,
Gabriele Schwertfeger, Renate Deage, Karin Hinz
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Ganschendorf
Herausgeber:
Univ.-Prof. Dr. Dr. Helmut G. Pratzel
Törpiner Forums e.V.
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt:
I.S.M.H. Verlag
Törpin 13, D-17111 Sarow,
Tel. +49 (0) 39996 70135
Fax +49 (0) 39996 70137
Druck: I.S.M.H. Verlag
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auszugsweise, behält sich der Verlag vor.
© Copyright 2010 by I.S.M.H. Verlag
1. Auflage Januar 2010
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Ganschendorf
Inhaltsverzeichnis
Ganschendorf von deutschen Rittern gegründet .............................. 4
Ganschendorf im Besitz der Familie Voß ........................................ 4
Ganschendorf in Besitz der Familie Maltzan ................................... 5
Ganschendorf wird an mehrere Gutsherren verteilt ....................... 12
Beschreibungen von Ganschendorf 1865 ....................................... 13
Die Wirtschaftsform auf dem Gut in den Jahren von 1920 bis 1945
........................................................................................................ 16
Turmhügelburg ............................................................................... 19
Fläche 1849 .................................................................................... 20
Der Regulierungsprozess in Ganschendorf 1844 ........................... 21
Abschrift des Protokolls vom 10. Dezember 1846 ........................ 22
Landes-Kultur-Sache ........................................................................ 9
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Ganschendorf
Ganschendorf von deutschen Rittern gegründet
Ganschendorf liegt 12 Kilometer südlich von Demmin und ist ein
Bauern- und Gutsdorf mit 300 Einwohnern. Die Feldmark liegt auf
einer 40 - 50 Meter hohen, flachwelligen Ebene, die von den nördlichen Ausläufern der Mecklenburgischen Seenplatte gebildet wird und
sich durch große Fruchtbarkeit auszeichnet. Im Westen fällt sie ziemlich steil zum Augrabental ab und zeigt hier mit zahlreichen Bergen,
Kuppen, Hügeln und Schluchten große Mannigfaltigkeit in landschaftlicher Form. Allerdings ist der Boden dieser "Geschiebestreifen"
(Endmoränen) weniger fruchtbar und darum meist mit Wald bestanden.
Der Name dieses Ortes verrät durchaus deutschen Ursprung - Villa
Johannis. Urkundlich erscheint er zuerst cirka 30 Jahre nach der ersten
Einwanderung deutscher Ritter in diese Gegend. Am 12. 06. 1265
bestätigt Herzog Barnim I. eine Schenkung von 10 Hufen zu Ganschendorf (Villa Ganzekendorp), welche der Ritter Johann von Artlenburg dem Kloster Dargun vermachte. Dieser Ritter Johann, als der
erste deutsche Besitzer, wird dem Orte seinen Namen gegeben haben.
Das Geschlecht derer von Artlenburg hat seinen Namen von der Stadt
Artlenburg an der Elbe, dem heutigen Lüneburg und ist mit Heinrich
dem Löwen um 1171 in diese Gegend gekommen, zuerst nach Mecklenburg dann hierher. Der erste erwähnte Namen ist Otto de Eterneburg. Er tritt am 9.9.1171 als Zeuge zu Schwerin auf, als Herzog
Heinrich der Löwe am Tage der Weihe des Schweriner Doms, dem
von ihm errichteten Bistum Schwerin und dem Schweriner Domkapitel, die zu deren Unterhaltung bestimmten Güter und Zehnten anweist,
darunter das Dorf Wotenick bei Demmin.
Ganschendorf im Besitz der Familie Voß
Seit dem Jahre 1256 wird Ganschendorf als Besitztum der Familie
Voß nachgewiesen, die damals in Pommern und Mecklenburg reich
begütert war. Die Familie Voß war bereits von 1292 ab urkundlich
beglaubigter Inhaber der Burg Wolde. Einer Nebenlinie gehörten um
1450 herum die Güter Sarow mit Ganschendorf, Lindenberg und
Kentzlin. Diesem Zweig entstammte auch die Ahnmutter der Maltzanschen Linien Penzlin und Sarow, Margareta von Voß aus dem Hause
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Ganschendorf
Lindenberg, die mit Joachim I von Maltzan auf Osten, Wolde (+ 1473)
verheiretet war. Ihr Sohn Bernhard II von Maltzan auf Wolde (14521529) hatte Ganschendorf im Jahre 1490 erworben. Seine Schwester
war mit Jacob von Voß dem Älteren zu Lindenberg verheiratet. Dieser
trat bei der Erbteilung im Jahre 1485 Ganschendorf und einen Anteil
von Sarow an seinen Sohn Jacob von Voß dem Jüngeren zu Lindenberg ab. Derselbe verpfändete beide Güter an seinen Oheim Bernhard
II von Maltzan auf Wolde.
Als Jacob von Voß der Jüngere später aus Kriegsdiensten zurückkehrte und mit dem Pfandgeld zu Bernhard von Maltzan auf Wolde kam,
wusste dieser die Wiedereinlösung der Güter zu vereiteln. Bernhard
von Maltzan hatte ihn einige Tage traktiert und ihm beim Trunk mit
Karten und Würfelspiel das Geld abgenommen. Jakob von Voß hatte
darauf dem Maltzan Fehde angesagt und mit einem gemieteten Knecht
auf den beanspruchten Gütern Sarow, Ganschendorf und der halben
Feldmark Carin Feuer angelegt. Er wurde jedoch von Bernhard II von
Maltzan ergriffen und jämmerlich mit dem Rade hingerichtet.
Ganschendorf in Besitz der Familie Maltzan1
So kamen die Güter 1490 in den Besitz von Bernhard II von Maltzan.
Ob sie von ihm mit Recht oder Unrecht erworben sind, muss heute
dahingestellt bleiben. Auch ein später geführter, 30 Jahre langer Prozess, hat keine Klarheit infolge der sich widersprechenden Zeugenaussagen gebracht.
Ende des 15. Jh. verlor der Zweig der Familie Voß durch Verarmung
und überraschend schnelles Aussterben seine ganzen Güter. Nach diesem Prozess einigten sich die Maltzan’s im Jahre 1532 über das Gut
Sarow mit Ganschendorf und der halben Feldmark Clarin (heute Philippshof) dahin, dass Ludolf oder Lüdeke IV von Maltzahn diese Besitzung allein bekam. Er war der Enkel Lüdeke III. von Maltzan (1450 –
1529), des Stifters der Sarower Linie Maltzan, der diesen Besitz von
1
Die Maltza(h)n 1194-1945, der Lebensweg einer ostdeutschen
Adelsfamilie, Herausgeber: Malt-za(h)nscher Familienverein, Köln
1979.
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Ganschendorf
Bernhard II von Maltzan auf Wolde (1452 - 1525) bei der brüderlichen Erbteilung übernommen hatte. Ganschendorf gelangte dadurch
zum ersten Male in den Besitz der Familie von Maltzan.
Da ihm sein Sohn Achim von Maltzahn schon im Jahre 1529 im Tode
vorangegangen war, ging der Besitz auf seinen Enkel Lüdeke IV von
Maltzan über. Derselbe dürfte um das Jahr 1516 geboren sein. Seine
Mutter, geb. Ursula von Rohr auf Osten, bestellte darum zu seinen
kriegerischen Vormündern Lüdeke Hahn zu Basedow und Achim und
Jost von Maltzan zu Osten.
10 Jahre nach Übernahme der Güter, 1542, begann dann ein Streit der
pommerschen Herzöge mit Lüdeke wegen Sarow. Sie erklärten, die
Güter wären von Bernhard II von Maltzan seinerzeit zu Unrecht erworben und betrachteten sie deshalb als eröffnete und heimgefallene
Lehen. Darum forderten sie Lüdeke auf, seinen rechtlichen Besitz daran nachzuweisen. Lüdeke behauptete anfangs, Sarow mit Ganschendorf wäre ein altes ererbtes Lehen. Als er damit nicht durchkam, führte er an, die Güter wären schon über 30 Jahre in Maltzanschen Händen. Nach dem Lehensrechte brauchte er seine Besitzrechte daran
nicht mehr nachzuweisen. Diese Begründung wurde jedoch von den
Anwälten der Pommernherzöge nicht anerkannt. Sie forderten ein Urteil der Juristenfakultät in Leipzig ein. Da beantragte Lüdeke zu seinen
rechtlichen Beistand den Professor Dr. Ludolph Schrader in Frankfurt
a. d. Oder. Derselbe vertrat außerordentlich geschickt Lüdekes Ansprüche. Das Urteil, das die Leipziger Fakultät darauf an den Fürstenhof zu Wolgast einschickte und den Pommernherzögen 40 Taler kostete, lautete günstig für Lüdeke. Es hieß darin, dass Lüdeke von Maltzan "sein allegierte Verjährung genugsam bewiesen, dero wegen er
auch von angestellter Fürstlicher Klage zu absolvieren, von rechts
wegen".
Die Pommernherzöge gaben sich damit nicht zufrieden, sondern forderten von Leipzig noch eine Begründung des Urteils ein, die wiederum 40 Taler kostete. Außerdem wandten sie sich an das Reichskammergesetz in Speyer. Der Prozess zog sich dadurch bis Ende der Sechziger Jahre hin. Auf Veranlassung des Reichskammergerichts fanden
viele Rechtstage statt, die beiden Parteien sehr viel Geld kosteten. Der
pommersche Sekretär Bartholomäus Sastrow erzählt, dass er an beiden Prozessgegnern mehr als 1000 Taler verdient habe, und dass der
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Ganschendorf
darüber von ihm verfertigte Aktenband "ein großes, ungeschaffen
Biest" gewesen sei. Lüdeke IV. war entschieden einer der hervorragendsten Vertreter der Sarower Linie Maltzan. Er übernahm von seinem Vater bereits einen ansehnlichen Besitz.
Diesen Besitz vergrößerte er durch Erbschaft, Kauf und sonstigen Erwerb so stark, dass ihm um die Mitte des 16. Jh. über 20 Dörfer im
Kreis Demmin und in Mecklenburg gehörten. Fast doppelt so groß
war noch die Anzahl der Ortschaften in beiden Landen, in denen er
Anteile besaß, Hebungen und Einkünfte bezog.
Im Jahre 1546 wurde der Ort Ganschendorf an beiden Enden angesteckt, wobei 13 Bauernhöfe abbrannten. Als Täter wurde später ein
Hirte ermittelt, der von Maltzans Schmied Valentin Possei dazu angestiftet und mit Geld bestochen worden war. Der Hirte konnte erst 1561
in Demmin wegen Diebstahls verhaftet werden und gestand auf der
Folter auch die Brandstiftung ein.Lüdeke nahm darauf den Schmied
fest und übergab ihn an Martin von Walsleben, der um diese Zeit seine
Sarower Besitzung bewirtschaftete.
Er selber siedelte mit Frau und Kindern nach Demmin über, weil in
Sarow und Ganschendorf 1561 die Pest ausgebrochen war und große
Opfer forderte.
Martin von Walsleben hat dann den Schmied mit Absicht entkommen
lassen, worauf Lüdeke dessen Eheweib festsetzte. Da bedrohte ihn der
Schmied solange mit Brandbriefen, bis er sein Weib wieder freiließ
und noch eine Summe Geldes dazu bezahlte.
1565 wurde Lüdeke nach dem Tode seines Vetters, Achim von Maltzan auf Osten, Familienältester in Pommern und bekam die Erblandmarschallwürde des Landes Stettin.
Im folgenden Jahre 1566 nahm er als Rittmeister mit 300 gut gerüsteten deutschen Reitern am Türkenfeldzug teil. Da er vom Kaiser lange
Zeit kein Geld für die Bezahlung seiner Leute bekommen konnte,
musste er selber für eine Summe von 4000 Gulden gerade stehen und
seinen Besitz damit belasteten.
Es begann nun für ihn eine Zeit des wirtschaftlichen Niederganges,
wobei ihm der größte Teil seiner Besitzungen wieder verloren ging.
Schuld daran hatten neben den damaligen ungünstigen Zeitverhältnis-
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Ganschendorf
sen auch seine vielen, langwierigen und kostenspieligen Prozesse, die
er Zeit seines Lebens geführt hat.
So hatten seine drei Söhne von vornherein einen schweren Stand, als
er ihnen am 15. Juli 1579 in Demmin seine Güter abtrat. Er ist im
Herbst 1580 verstorben und in Sarow begraben worden. Bald nach des
Vaters Tod schritten die Söhne zur Erbteilung. Der älteste Sohn Kuno
von Maltzan erhielt den größeren Anteil an Sarow und einen kleineren
an Ganschendorf. Sein Bruder Albrecht von Maltzan bekam den größeren Anteil an Ganschendorf und einen kleineren an Sarow. Kurze
Zeit darauf wurde Albrecht bereits alleiniger Besitzer von Ganschendorf. Er lebte bis 1602. Der dritte Bruder Johann Friedrich von Maltzan wurde mit mecklenburgischem Besitz abgefunden.
Die Söhne machten zu den übernommenen väterlichen Schulden selber noch viele dazu. So wäre es im Jahre 1587 beinahe zum Konkurse
der Sarower gekommen. Es wurde noch einmal abgewendet durch den
Tod ( Frankreich ) ihres Bruders in Mecklenburg, durch dessen Erbe
sie ihren Schuldverpflichtungen nachkommen konnten.
Zu Anfang des Jahres 1591 starb auch Kuno von Maltzan. Er liegt in
der Bartholomäi-Kirche in Demmin begraben, deren Patronat die Sarower Maltzan hatten. Sein Besitz ging auf seinen ältesten Sohn
Christoph Lüdeke von Maltzan über. Dessen Vormünder wurden für
die pommerschen Lehen der Lehrer und Greifswalder Professor Dr.
Joachim Stephan, sein Oheim Albrecht von Maltzan und Otto von
Walsleben und Leistenow. Sie hatten viel zu schaffen mit den übernommenen Schulden ihres Mündels und mussten die Besitzanteile
desselben an Utzedel, Pritzenow, Gültz und andere Orten verpfänden
und später verkaufen. Otto von Walsleben hatte schon damals die Absicht den gesamten Besitz der Sarower Maltzan in seine Hände zu
bringen. Um diese Pläne besser verfolgen zu können, legte er 1600
seine Vormundschaft für Christopf Lüdeke nieder und erbot sich 1601,
das Gut Sarow für 80000 Reichstaler in Pfand zu nehmen. Diese Absicht konnte noch einmal vereitelt werden.
1624 jedoch fand sich Christoph Lüdeke von Maltzan mit seinem Bruder wegen dessen Anteilen an Sarow und Ganschendorf ab, indem er
ihm 10000 Gulden ausbezahlte. Das Geld hatte er sich von Otto von
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Ganschendorf
Waldsleben geliehen und auf Sarow und Ganschendorf hypothekarisch eintragen lassen.
Im Jahre 1622 erhielt er die Erblandmarschallwürde. 1629 aber verzichtete er bereits freiwillig darauf, weil er erklärte, seine Güter wären
durch die Kaiserliche Soldateska so ruiniert, dass er keine Pferde,
Vieh, Fährnis, Saat- und Brotkorn mehr behalten habe. Er könne also
keine Boten verschicken, Schreiben ausfertigen und die Zehrungskosten vorschießen. Er bäte daher, seinen Vetter Jostin in Kummerow mit
dem Amte beauftragen zu wollen. In der Folgezeit wurde der Besitz
durch die Kriegsnöte immer mehr ruiniert Christoph Lüdeke von Maltzan lebte zuletzt in Rostock und ist dort um 1651 gestorben.
Da seine Kinder ihm schon im Tode vorausgegangen waren, fiel sein
Besitz Sarow mit Ganschendorf zurück an die Enkelkinder seines
Oheims und früheren Vormunds Albrecht von Maltzan (1558 – 1604).
Das waren Albrecht Joachim von Maltzan, (1611 – 1676) und Hans
Berndt I. von Maltzan. Ihr Vater war Johann Friedrich III. von Maltzan. Er ist der Stammvater der pommerschen Linie. Von ihm stammen
alle Maltzahn (mit dem h) ab.
Hans Berndt von Maltzan trat schon in frühester Jugend in schwedische Kriegsdienste ein und brachte es bis zum Obersten. Als er sich
1651 mit seinem Bruder Albrecht Joachim von Maltzan wegen Ganschendorf und Sarow abfinden wollte, trat ihm dieser seine Anrechte
freiwillig ab, weil die Besitzung sowieso durch den Krieg sehr ruiniert
war.
Albrecht Joachim von Maltzan behielt sich jedoch für den Fall des
kinderlosen Ablebens des Bruders den Rückfall seiner Anteile vor.
Hans Berndts Tod erfolgte in der Schlacht bei Fehrbellin am 18. Juni
1675. Nach der Schlacht ließ der große Kurfürst seine Leiche mit allen
militärischen Ehren begraben, weil der Oberst von Maltzahn der einzige schwedische Befehlshaber gewesen war, der keine Plünderungen
und Übergriffe seiner Truppen geduldet hatte.
Seit 1651 verwaltete Albrecht Joachim den gemeinbrüderlichen Besitz
Sarow und Ganschendorf. Da ihm seine Frau,Ursula Elisabeth von
Steinberg, eine reiche Mitgift zugebracht hatte, strebte er danach, sich
mit Moritz von Walsleben auf Leistenow auseinander zu setzen. Der-
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Ganschendorf
selbe hatte eine Forderung an Sarow von 11400 Gulden, die sein Vater
nach und nach dem Christoph Lüdeke von Maltzan geliehen hatte. Da
Albrecht Joachim die Summe aber nicht in bar aufbringen konnte,
schloss er einen Vergleich mit Walsleben. Er trat ihm am 20. Februar
1657 für seine Forderung Ganschendorf ab und zahlte dazu noch 3000
Gulden in bar. Über den Ganschendorfer See und die Fischerei wurde
vereinbart, dass sie beiden Teilen gemeinsam verbleiben sollten.
Ganschendorf blieb genau 80 Jahre lang im Besitz der Familie von
Walsleben auf Leistenow. Auch Sarow ging später mit seinen sämtlichen Anteilen in Beggerow, Utzedel, Gültz, Philippshof, Altenhagen
und Tützpatz in den Besitz der Familie von Walsleben über.
Albrecht Joachims Sohn, der Generalmajor Karl Gustav I. von Maltzan (geb. 1663), der allein die jüngere Sarower Linie fortführte, hegte
jedoch Zeit seines Lebens den Wunsch, die Besitzung wieder zurück
zu erwerben.
Aber erst seine beiden Söhne Gustav Adolph (1698 – 1766) und Karl
Friedrich von Maltzan (1700 – 1771) konnten die Pläne des Vaters
verwirklichen.
Ab 18. Juni 1737 lösten sie die Güter für 39000 Reichstaler wieder
ein. Zu diesem Zwecke liehen sie sich von dem geheimen Finanz- und
Domänenrat von Schöning in Berlin noch 10000 Reichstaler hinzu, die
sie hypothekarisch eintragen ließen.
Später setzten sich die beiden Brüder auseinander. Rittmeister Gustav
Adolph von Maltzan behielt Sarow mit Ganschendorf, während sein
Bruder die Anteile in Phillipshof, Altenhagen, Gültz und Tützpatz
übernahm. Er wohnte auch in Tützpatz und ist dort 1771 unverheiratet
gestorben.
Gustav Adolph von Maltzahn starb bereits im Jahre 1766. Jetzt wurden
seine beiden Söhne August (1730 – 1786) und Karl Gustav II. von
Maltzan (1735 – 1818) gemeinsame Besitzer von Ganschendorf und
Sarow. Sie hatten die Güter aber nur 2 Jahre lang besessen. 1769 geriet die ganze Besitzung wegen der großen Schuldenmasse, mit der sie
belastet war, in Konkurs. Sämtliche Güter gingen in fremde Hände
über. Nur Sarow und Ganschendorf wurden von Augusts Frau, der
Erblandmarschallin Lucia Hedwig von Maltzahn, geb. von Oldenburg,
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Ganschendorf
zurückgekauft Sie hatte inzwischen ihre beiden Schwestern beerbt, die
kinderlos verstorben waren.
So konnten beide Güter für das Meistgebot von 62500 Reichsta am
13. Oktober 1773 aus der Konkursmasse gerettet werden. 1784 veräußerte sie die beiden Güter (noch zu Lebzeiten ihres Mannes, der am 3.
März 1786 in Sarow gestorben war) an ihren Sohn Karl Helmut
Friedrich von Maltzahn für den Preis von 80000 Reichstalern. An den
Kaufvertrag waren folgende Bedingungen und Einschränkungen geknüpft:
1. Der Käufer dürfe die Güter nicht über 80000 Taler hinaus verschulden lassen.
2. Würden sie einmal von ihm oder seinen Erben verkauft, so
stände seinen 3 Geschwistern oder deren Erben Vorkaufsrecht
zu.
3. Würde bei einem evtl. Verkauf der Güter ein höherer Preis als
80000 Taler erzielt, so solle der Überschuss sämtlichen 4 Geschwistern oder deren Erben zu gleichen Teilen ausbezahlt
werden.
Karl-Friedrich von Maltzahn, Erblandmarschall von Vorpommern,
bewirkte die Separation der Bauern von der Herrschaft, die am
08.02.1817 durch den Regierungsprozess vollzogen wurde. Dadurch
ist dem adligen Bauerndorfe Ganschendorf die Rittergutseigenschaft
beigelegt worden. Im Jahre 1817 erfolgte zwischen ihm und den 13
bäuerlichen Wirten zu Ganschendorf die Auseinandersetzung, wie sie
im Teilungsrezess von Ganschendorf niedergelegt war. Das Bauerndorf mit seinen 13 Bauernhöfen nebst Schule, Schulzenamt und
Schmiede und das Gut, auf dessen Fundus die Kirche mitten zwischen
Dorf und Gut auf einem Hügel stand. Das Gut erhielt 2262 Morgen
und die Bauern 1562 Morgen
Er war jetzt gezwungen, einen eigenen Hof aufzubauen, den er am
Südende des Dorfes errichtete. Zu diesem Zwecke mussten sich die
dort wohnenden beiden Bauern Johann Giese und Jonas Michael eine
Verlegung ihrer Höfe gefallen lassen. Der Gutsherr wurde aber in dem
Rezess verpflichtet, die Kosten für das Abbrechen und den Wiederaufbau der beiden Höfe selber zu tragen.
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Ganschendorf
Ein altes Bauernhaus baute man als Gutshaus aus. Es stand an der
Ostseite des jetzigen Gutshauses, diente später als Wirtschaftsgebäude
und war im Frühjahr 1881 abgebrannt. Das jetzt noch erhaltene Herrenhaus wurde um1800 als eingeschossiger, verputzter Backsteinbau
mit ausgebautem Krüppelwalmdach errichtet. Ein vierachsiger, dreiecksüberkrönter Mittelrisalt sollte wohl dem sonst sehr schlichten
Haus ein herrschaftliches Aussehen geben.
Laut Kaufvertrag vom 11. Mai 1826 verkaufte der Landmarschall
Karl Helmut von Maltzahn Ganschendorf an seinen Schwiegersohn
Kammerjunker Alexander Friedrich Wilhelm von Meyen für 54000
Reichstaler. Durch seine übergroße Verschuldung war von Meyen gezwungen, es weiter zu veräußern. 1832 erwarb es der Oberstleutnant
Helmut Theodor Dietrich Freiherr von Maltzahn Graf Plessen von
lvenack für 81000 Reichstaler. Bereits ein Jahr darauf gab er es an
seinen Schwiegersohn den Erblandmarschall Freiherr Gustav von
Maltzahn, für den Preis von 105000 Reichstalern ab.
Dieser verkaufte den Wald, der am Augraben entlang, rechts vom
Wege nach Demmin, das ganze heutige so genannte "Breite Land"
bedeckte. Er ließ ihn bis auf wenige Morgen längs des Strehlower
Baches ausroden, um darauf weiterhin ein Vorwerk zu errichten. Er
behielt Ganschendorf nur bis 1840 und verkaufte das Gut an seinen
Schwiegersohn, den Landmarschall Gustav von Maltzahn, den Besitzer von Sarow.
Ganschendorf wird an mehrere Gutsherren verteilt
1849 ging Ganschendorf nochmals auf 44 Jahre in fremde Hände
über. Der Gutsbesitzer Friedrich Franz Zickermann erwarb es in diesem Jahr für 120523 Reichstaler, 5 Silbergroschen nebst dem erblichen Nutzungsrecht des Kirchenackers. Letzterer war bei der Regulierung im Jahre 1817 auf die Gutsfeldmark in die Gegend des Zechgrabens verlegt worden und seit der Zeit von dem jeweiligen Besitzer des
Rittergutes in Erbpacht genommen worden. Friedrich Franz Zickermann löste den Erbpachtvertrag und kaufte den Acker. Das Kaufgeld
wurde mit dem übrigen Kirchenvermögen zusammen mündelsicher
angelegt und ist im Jahre 1894 zum Bau der neuen Kirche in Ganschendorf mitverwandt worden.
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Ganschendorf
1861 erwarb Ernst Friedrich Wilhelm Holtz das Gut von dem Vorbesitzer für 205000 Reichstaler. Davon wurden 190000 Reichstaler für
das Gut und den mitverkauften Kirchenacker gerechnet und 15000
Taler für das Inventar. Holtz entstammte einer neuvorpommerschen
Familie, deren Vorfahr in der Barther Gegend einst "Holländer" gewesen war. Nach dem Kaufe ließ Herr Holtz das Gut von einem Verwalter, Inspektor Bernhard Krüger, bewirtschaften. Zunächst ließ dieser
das Vorwerk "Das breite Land" instand setzen und aufbauen, mit
Scheune, Stall und einem Tagelöhnerhaus mit mehreren Wohnungen
und in Ganschendorf selbst ließ er neben dem alten Wirtschaftsgebäude ein geräumiges Herrenhaus erbauen und den Garten vor und hinter
dem Hause an der Südseite der Kirche und des Friedhofes herrichten.
Nachdem das Haus fertig gestellt war, zog er mit seiner Familie (Frau,
1 Sohn und 3 Töchter) ein und verlebte hier die letzten Jahre seines
arbeitsreichen Lebens in der Landwirtschaft. Er schenkte der Kirche in
Ganschendorf 1500 Mark zur Anschaffung einer Orgel.
Beschreibungen von Ganschendorf 18652
Ganschendorf oder Ganzendorf, auch Jänzkendorf genannt (was mutmaßlich der ursprüngliche Name ist, welcher "Dorf des kleinen Johann" bedeutet), Kreistags- und Provinzial - Landtagsberechtigten
Allodial - Rittergut und Bauerndorf, 1½ Meile von Demmin gegen
Süden, hat eine Wassermühle mit Mehl- und Graupengängen samt
Ölstampfen, außer dem Gute, 22 Eigentümer und 38 Tagelöhnerfamilien, 1 Armenhaus, 1 Schulhaus, 35 Feuerstellen mit 382 Einwohner
und einer Kirche, welche Filial von Beggerow wohin das Dorf Sarow
eingepfarrt ist. Im alten Kataster hat Ganschendorf nach dem steuerbaren Anschlag 25 Landhufen, 9 Morgen und 21¼ Ruthen.
Nach neueren Angaben hat die Feldmark ein Areal von 3873 Morgen
80 Ruthen. Die Lage der Feldmark ist auf einer wellenförmigen
Hochebene. Getreideanbau in Koppelwirtschaft ist vorherrschend,
daneben Kleebau, der, so wie der Anbau von Kartoffeln und Rüben,
nur zum nötigen Bedarf betrieben wird. Die Wiesen sind zum Teil einund zweischürig. Gartenbau findet zum Wirtschaftsgebrauch statt Die
Holzung, die zusammen ein Areal von 226 Morgen deckt, besteht aus
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von Berghaus im Jahr 1865
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Ganschendorf
Buchen und Birken, auch einige Kiefern, und enthält 1/3 Hochwald
und 2/3 Schonung.
Viehbestand:
Pferde 94 Stück, zum Teil Holsteinischen Schlag; Rindvieh 143 Haupt
gemischter Rassen mit 82 Stück Zuwachs und 2 Bullen; Schafe1150
Stück halbveredelte, 283 unveredelte; Ziegen 14 Stück; Schweine 122
Stück halbenglische; Federvieh wird zum Wirtschaftsbedarf gezogen.
Die Teichfischerei ist nicht unergiebig.
Von Mineral-Produkten gewähren Mergel und Torf nur geringe Ausbeute.
Ganschendorf, ursprünglich ein zum Rittergut Sarow gehöriges Bauerndorf, war mit diesem Gute ein altes Maltzahnsches Lehn, wie man
glaubt seit dem 13. Jahrhundert, sicherlich seit 1500, welches nach
dem Tode des Generalmajors Karl Gustav von Maltzahn an seine
Söhne, den Rittmeister Gustav Adolf und den Oberhofmeister Karl
Friedrich von Maltzahn kam, nachdem sie Sarow nebst Ganschendorf
nach dem Vergleiche vom 18. Juni 1737 von den Pfandinhabern, Moritz Gustav und Reimar Wedig von Waldsleben, eingelöst hatten. Der
Rittmeister Gustav Adolf von Maltzahn starb 1767 und hierauf wurden
diese Güter von seinen beiden Söhnen August und Karl Gustav von
Maltzahn und von deren Vaterbruder, dem Oberhofmeister KarlFriedrich von Maltzahn so lange gemeinschaftlich besessen, bis sie in
Konkurs gerieten, und durch den Rechtsspruch vom 13. Oktober 1773
für das Meistgebot von 82.500 Taler, der Erblandmarschallin von
Maltzahn, Lucia Hedwig geb. von Oldenburg zuerkannt wurden.
Die neue Besitzerin bewirkte die Allodifikation (Umwandlung eines
Lehens in Erbbesitz) beider Güter durch das Reseript vom 3. Juni
1776 und veräußerte selbige nach dem Vertrag vom 27. Dezember
1784 und dessen Anhange vom 1. Dezember 1791 für den zu 80.000
Taler angenommen Wert und das dabei mit überlassene Inventar für
5.000 Taler erb- und eigentümlich an ihren Sohn, Karl-Hellmuth
Friedrich von Maltzahn, jedoch unter folgenden Bedingungen und
Einschränkungen:
1. dass von dem Käufer dieser Güter nicht über 80.000 Taler verschuldet werden sollten;
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Ganschendorf
2. dass, wenn solche von ihm oder seinen Erben verkauft würden,
seine 3 Geschwister, Gustav Karl, August Ludwig und Christiane Marie von Maltzahn, verehelichten von Gentzkow, oder
deren Erben, nicht allein das Verkaufsrecht, sondern auch das
Recht zustehen, dass sie, wenn Ihnen zwölf Monate vorher davon Anzeige geschehe, Innerhalb dieser Jahresfrist einen anderen Käufer dieser Güter verschaffen könnten, der mehr, als der
namhaft gemachte Kaufliebhaber dafür geben wolle;
3. dass, wenn bei einem Verkauf dieser Güter ein höherer Kaufpreis als 80.000 Taler mit Ausschließung des Inventars herauskäme, an solchem Überschuss die sämtlichen drei Söhne
der Landmarschallin von Maltzahn und deren Töchter und deren Erben zu gleichen Teilen berechtigt sein sollten. Nach viertelhalbjährigem Besitz hat sich die freiherrliche Familie von
Maltzahn des Eigentums an Ganschendorf entäußert.
Noch zu ihrer Zeit ist dem adligen Bauerndorfe die RittergutsEigenschaft beigelegt worden, mit der es der Erblandmarschall Freiherr von Maltzahn im Jahre 1848 an den gegenwärtigen Besitzer
Zickermann verkauft hat. Ob bei diesem Verkauf die obigen Bedingungen von 1784 und 1791 beachtet worden seien, ist nicht nachgewiesen.
Bei der Moltzower Erbteilung im Jahre 1880 hatte Wilhelm den ungeteilten väterlichen Grundbesitz (Vater war Wilhelm Joachim Ludwig
1827 – 1862) durch Los erhalten. Der jüngere Friedrich wurde finanziell abgefunden. Da er ein passionierter Land- und Forstwirt war,
stand sein Sinnen und Trachten auf eigenen Besitz. Auf der Suche
nach einem günstigen Objekt ließ er sich Zeit und von seinem Großvater Wilhelm von Oertzen – Lübbersdorf, einem weithin angesehenen Fachmann, beraten. Auf seine Empfehlung kaufte Friedrich 1883
das Gut Ganschendorf. Die hohe Kaufsumme, belastete zunächst die
Gutswirtschaft. Verwandte sprangen Friedrich mit Darlehen bei, die er
Dank seiner klugen Wirtschaftsführung schon bald zurückzahlen
konnte.
1909 florierte Ganschendorf so gut, dass Friedrich zu dem 633 Hektar
großen Gut Ganschendorf die weiteren 400 Hektar des großherzoglichen Hausgutes Kützerhof bei Dargun hinzupachten konnte.
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1913 übergab er das Pachtgut Kützerhof seinem zweiten Sohn Falk
zur selbständigen Bewirtschaftung. Als Friedrich 1919 starb, behielt
seine Witwe Margarete geb. von Schroeter das Gut Ganschendorf zur
alleinigen Verfügung.Trotz ständiger Beratung durch den Sohn blieb
die Bewirtschaftung des Gutes seitens der Mutter mangelhaft. Erst als
diese im Jahr 1928 starb wurde Falk Erbe auf Ganschendorf und
konnte nun auch dort uneingeschränkt schalten und walten.1938 war
Ganschendorf saniert
Diesen Erfolg machte das schicksalhafte Jahr 1945 zunichte.Bei dem
Versuch, beim Einmarsch der Russen auf seinen Besitzungen zu bleiben, wurde er verhaftet und kam einen Monat später in einem Lager in
Thorn ums Leben. Seine Frau und seinen Kindern gelang die Flucht
nach Westdeutschland.
Die Wirtschaftsform auf dem Gut in den Jahren
von 1920 bis 1945
Das Gut war 2362 Morgen groß und hatte eine gute Lage. Die Felder
lagen zu beiden Seiten des Dorfes, einmal in Richtung Osten und einmal nach dem Westen. Die Flächen von Breitenlande waren bis 1850
mit Wald bestanden, nach und nach hat man den Wald abgeholzt und
zu Acker nutzbar gemacht. Breitenlande ist 50 ha Acker, 10 ha Wald
und 15 ha Wiese groß. Die Bewirtschaftung der Ackerflächen war hier
schwierig.
Auf dem südlichen Teil von Ganschendorf, im Anschluss an den
Friedhof, folgte ein hübsch angelegter Park mit dem herrschaftlichen
Haus, es schloss sich ein großer Wirtschaftshof mit Scheunen und
Stallgebäuden an. Von den Wirtschaftsgebäuden stehen heute nur
noch der Pferdestall, ein Teil des Kuhstalles, die Stellmacherei (Familie Radtke) und der Maschinenschuppen, den Herr Knöpke heute noch
als Schmiede nutzt. Der große Pferdestall, der über Jahre der LPG als
Speicher diente, ist 1911 gebaut worden.
16
Ganschendorf
Abbildung: Das Herrenhaus von Ganschendorf
Als Wirtschaftspersonal hatte der Baron: Einen Inspektor, der in einem separaten Haus wohnte (heute Hanse), einen Statthalter, verantwortlich für Pferde und Ackerwirtschaft, einen Statthalter, verantwortlich für Freiarbeiter und Sonstige, einen Vorknecht, der die Mitbestimmung bei den Pferden hatte., einen Oberschweizer, dem 3 - 4
Mann unterstellt waren. Der Oberschweizer stellte seine Leute selber
ein.Er war für 90 Milchkühe mit Nachzucht voll verantwortlich. Das
Jungvieh wurde zum größten Teil auf dem Breitenlande eingestallt.Weiterhin einen Vorschnitter, dieser war für die Gastarbeiter
verantwortlich, er stellte die Saisonarbeiter im Frühjahr ein, nach Abschluss der Herbstarbeiten fuhren sie wieder in ihre Heimat. Die Unterkunft der Gastarbeiter war die Schnitterkaserne, heute noch von der
Familie Lepinski und Ewert bewohnt
Zum Wirtschaftspersonal gehörten noch ein Diener und ein Kutscher.
Für die Küche und Haushalt war eine Mamsell mit Stubenmädchen
verantwortlich. Für die Hofgärtnerei war ein Gärtner verantwortlich,
ein Förster und eine Sekretärin zählten noch zum Personal. Der Baron
war im Besitz von 9 Gespannen, zu 4 Pferden, auch waren Stuten dabei, die für Nachzucht sorgten. 2 Pferde zum Milch-fahren und sonstige Fahrten, 2 Reitpferde und 2 Kutschpferde.
17
Ganschendorf
Eine Schafherde von 550 Stück gehörte mit zum Viehbestand. Auch
eine Schweinezucht wurde betrieben, denn für die Hauswirtschaft
musste oft geschlachtet werden. Angebaut wurden: Getreide, Raps,
Zuckerrüben, Kartoffeln und Klee.
1930 hatte das Gut schon einen Lanz-Bulldog, der die Pflugarbeiten
verrichtete. Alle anderen Ackerarbeiten führte man mit den Pferden
durch, auch beim Pflügen mussten die Gespanne helfen. Für den
Transport der Kartoffeln und Zuckerrüben vom Feld nutzte man die
Feldbahn. Der Transport mit der Feldbahn war bedeutungsvoll, auch
bei nasser Witterung konnte man große Lasten bewältigen, was sonst
mit den üblichen Ackerwagen nicht möglich war. Die Schienen der
Feldbahn verlegte man so, dass man entweder den Kleinbahnhof in
Gehmkow oder den Bahnhof Sternfeld nutzen konnte.
Die Gebäude auf dem Breitenlande sind um 1865 gebaut. Ein Tagelöhnerhaus für 2 Familien, eine Scheune und ein Jungviehstall. Der
Jungviehstall, in dem die Familie Riech in der einen Hälfte noch
wohnte, brannte 1937 durch Blitzschlag ab und wurde wieder aufgebaut. Auf dem Breitenlande standen nur Zugochsen zur täglichen Arbeit zur Verfügung.
18
Ganschendorf
Turmhügelburg
Abb: Grundriss der Turmhügelburg
Tabelle: Beschreibung und Lage der Turmhüglelburg
Typ:
Turmhügelburg, Borgwall genannt.
Beschreibung:
Die gesamte Anlage wird von einem teilweise noch wasserführenden bis 6 m breiten Graben umgeben. Der Turmhügel und die Vorburg liegen auf einer Fläche von 38 mal 27 m. Diese Fläche ist
einen Meter hoch. In der südlichen Hälfte erhebt sich der bis 5 m
hohe steil geböschte Turmhügel. Sein Plateau ist10 mal 8 m groß.
Lage:
Dicht westlich des Ortes in der Wiesenniederung, unweit der Straße nach Demmin.
Erwähnt:
1. Mal 1265 Villa Ganzekendorp, im Besitz des Ritters Johann von
Erteneburg.
2. Mal 1307 Bernadus Voß de Ganzekendorp.
19
Ganschendorf
Fläche 1849
Abbildung: Karte von Ganschendorf
20
Ganschendorf
Tab: Die Aufteilung der landwirtschaftlichen Fläche von 1849 in Ganschendorf
Der Gutsherrschaft Den bäuerlichen Wirten
Morgen
Ruten
Morgen
Ruten
Ackerland
2000
1346
155
Wiese
100
104
166
Gartenland
10
34
29
Waldungen
200
26
Teiche
20
5
Gebäude und Hofflächen
12
13
119
Wege, Gräben und unnutzbares Land
20
32
21
1562
130
Hütung
2362
Schulzenacker
10
Torfstich
12
den geistlichen Instituten
38
Schulacker
10
Schulwiese
130
70
130
Die Flächen stimmen in etwa mit denen des Regulierungsprozesses
von 1844 überein. Als Torfstiche waren das Crempelmoor und das
Bruch oder Moor D 19 ausgewiesen. Für die Herstellung von Lehmziegeln durfte der Lehm aus der Kuhle am Stadtweg genutzt werden.
Die Ziegel wurden dort an Ort und Stelle gestrichen (in Holzformen)
und gestapelt, natürlich von der Luft getrocknet bis zum Abtransport
zur Baustelle.
Der Regulierungsprozess in Ganschendorf 1844
Das Protokoll des Regulierungsprozesses in Ganschendorf vom Jahre
1844 steht uns zur Verfügung. Zur Schreibweise und zum Stil des
damaligen Protokollführers möchte ich folgendes bemerken.
21
Ganschendorf
Der Ausdruck und die Satzstellung sind des Öfteren sehr kompliziert.
Auch sind die Ausdrücke für Maße und Gewichte uns fremd. Ich werde versuchen, sie zu erläutern.
Tab.:
Eine Metze
Ein Scheffel
Ein Morgen
Eine Landhufe
Ein preußischer Fuß
Eine preußische Rute
3,435
55
180
30
0,313
12
Liter
Liter
Quadratruten
Morgen
Meter
Fuß
genau 54,961 Liter
= 25 Ar = 2553m2
= 2 Hackenhufen
= 3,76 Meter
Die Abmessung der Flächen erfolgte in Morgen und Ruten, die Klassifizierung des Ackers nach Metzen. Zur Kennzeichnung der Ackergrenzen arbeitete man mit Hügel. Wahrscheinlich sind mit Hügel,
Grenzsteine gemeint, unter diese legte man Schmiedeschlacke und
kleingemachte Ziegelsteine. Solche Merkmale und Kennzeichen heute
wiederzufinden, dürfte eine Seltenheit sein.
Interessant ist der gesamte Regulierungsprozess von 1844. Nachdem
der Reichsfreiherr Heinrich Karl vom und zum Stein die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben hatte, wurde durch die Erlasse von 1807
und 1809 auch die „Erbuntertänigkeit“ abgeschafft Auch in Ganschendorf wurde die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen
Verhältnisse laut Prozess bestätigt. Es wird auch oft von der Separation gesprochen. Der Prozess von 1844 legt eine fast einheitliche Größe
aller 13 Bauerngehöfte fest. Nur die vier Ausgebauten zum Strehlower
Bach bekamen 6 % mehr zu Lasten der anderen. Der Grund hierfür
war zum einen die Entfernung vom Dorf und zum anderen der leichteste Boden, den die vier gelost hatten.
Abbildung: Hof Nr. 5-1928
Abschrift des Protokolls vom 10. Dezember 1846
Die Anwesenden der Verhandlung:
Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 1: Dorfschulz: Johann Nikolaus,
Michael, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 2: Johann Liermann, genannt: Paul, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 3: Johann Joachim
22
Ganschendorf
Liermann, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 4: Johann Joachim Michael, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 5: Die Witwe des Johann
Moritz Michael, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 6: Johann Liermann, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 7: Georg Christian Michael
Die Besitzer des Bauernhofes Nr. 8: Die Geschwister Liermann, es
sind die beiden Halbbauern, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 9: Johann Christian Baumann, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 10: Karl
Assmus, verwitwet Stüwe, Die Besitzer des Bauernhofes Nr. 11: Die
Kinder des verstorbenen Christian Jakob Michael, Der Besitzer des
Bauernhofes Nr. 12: Johann Ulrich Martens, Der Besitzer des Bauernhofes Nr. 13: Christoph Friedrich Ludwig Kasch
In dem Protokoll heißt es noch mal bei einigen genauer.
Bei Nr. 8 heißt es, die gemeinschaftlichen Besitzer des Bauernhofes
Nr. 8: Halbbauer Johann Jonas Liermann, Halbbauer Johann Gustav
Liermann. Die drei minorenen Kinder des verstorbenen Christian Jakob Michael Namentlich: Johann, Joachim, Christian, Friedrich, Gustav, Hanna, Sophia, Marie
als Besitzer des Bauernhofes Nr. 11 vertreten durch ihren Vormund
den Schulzen: Johann Nikolaus Michael, Die Witwe des Christian
Jakob Michael; Anna Sophie geborene Miltzow, Deren zweiter Ehemann; Bauer Joachim Moritz Michael als Nutznießer dieses Hofes bis
9. Oktober 1865, Der Eigentümer Friedrich Giese als Besitzer der
vom Bauernhof Nr. 5 des Hypothekenbuches abgezweigten Wurth,
Die gemeinschaftlichen Besitzer der vom Bauernhof Nr. 8 des Hypothekenbuches, abgeschriebenen alten Hofstellen, Garten und Wurth,
Weber: Joachim Christian Friedrich Liermann, Schneider: Jonas
Friedrich Gustav Liermann, Die Ehefrau des Tischlers Friedrich Senate; Catharina Sophie Berta geb. Liermann, separierte Knoll, Der
Schumacher: Johann Joachim Georg Liermann, minderjährig und
vertreten durch seinen Vormund den Schulzen Nikolaus Michael, Der
Schmied: Karl Ernst August Schulz als Besitzer eines vom Bauernhof
Nr. 10 abgetrennten Stück Gartenlandes.
Nachstehender Rezess wohlbedächtigt unter sich verabredet und beschlossen im Dezember 1846.
§ 1 Beschreibung des Dorfes
23
Ganschendorf
Die bäuerlichen Wirte von Ganschendorf haben die Regulierung der
gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse laut Rezess bestätigt.
Durch die königliche General-Kommission für Pommern unter 1. Dezember 1817, die Hälfte ihrer Ländereien an die Gutsherrschaft abgetreten und dagegen die andere Hälfte zum freien Eigentum erworben.
Das Dorf besteht aus einem herrschaftlichen Vorwerk, 13 Bauerngehöften, einer Kirche, einer Schule und Schulzenamt. Eingepfarrt ist
Ganschendorf nach der Mutterkirche zu Beggerow. Die Vorwerksländereien sind bei der Regulierung von den bäuerlichen Grundstücken
vollständig separiert Desgleichen auch der Kirchenacker nach § 1 und
17 des Regulierungsrezesses besonders ausgeschieden und in die Gegend des Zechgrabens der gutsherrlichen und bäuerlichen Feldmark
hin verlegt Bei Einleitung dieses Verfahrens wurde es indes streitig,
ob die Gutsherrschaft, welche den Kirchenacker in Erbpacht genommen hatte, denselben auch wirklich besaß oder ob nicht vielmehr die
bäuerlichen Wirte denselben innehätten, Der hierüber geführte Prozess
ist jedoch durch Vergleich vom 8. Juli 1846 beseitigt und erkennt der
Gutsherrschaft nunmehr ausdrücklich an, daß sie sich im Besitz des
Kirchenackers befindet und daß ihr gegen die bäuerlichen Wirte keinerlei Ansprüche auf Herausgabe desselben bestehen. Im § 17 des
Regulierungsrezesses findet sich außerdem erwähnt, daß die Pfarre
Papenhufe reklamiert haben, welche sich auf Ganschendorf Fundus
(Boden) befinden sollte.
Die Pfarre hat zwar bei der obschwebenden Separation diese Reklamation erneuert, wegen irrealen Beweises aber von Anstellung einer
förmlichen Vindiontionsklage (Herausgabeanspruch) für (diesen Fall)
Abstand genommen, wogegen die bäuerlichen Wirte für den Fall, dass
die Pfarre etwa in Zukunft die Papenhufen erstreiten sollte, sich anheischig gemacht haben, dieselben, nach dem Gutachten von qualifizierten Sachverständigen, in Erbpacht zunehmen.
§ 2 Vermessung, Bonitierung und Wertzahlung
Behufsausführung (Zweck, Erfordernis) der Gemeinheitsteilung ist die
Feldmark der bäuerlichen Wirte im Frühjahr 1844 vom Regierungskondukteur: Himmel neu vermessen und auf eine Bevuillon und zwei
Reinkarten übertragen. Die Bonitierung ist ebenfalls im Frühjahr 1844
von Amtmann Wibilitz und Gastwirt Müller bewirkt Die der Auseinandersetzung zugrunde gelegten Wertzahlen sind:
24
Ganschendorf
Tab.: Wertezahlen Äcker
1. Klasse Weizenland
2. Klasse Gerstland
3. Klasse Gerstland
4. Klasse Haferland
5. Klasse Haferland
6. Klasse Dreijähriges Roggenland
Klasse
1. Klasse
1. Klasse
2. Klasse
1. Klasse
1. Klasse
2. Klasse
Ertrag
46 Metzen Roggen
42 Metzen Roggen
39 Metzen Roggen
33 Metzen Roggen
27 Metzen Roggen
7 Metzen Roggen
Tab.: Wertezahlen Wiesen
Heuertrag pro Morgen
16 Ztr.
14 Ztr.
12 Ztr.
11 Ztr.
10 Ztr.
9 Ztr.
8 Ztr.
7 Ztr.
6 Ztr.
5 Ztr.
4 Ztr.
3 Ztr.
2 Ztr.
48 Metzen Roggen
42 Metzen Roggen
35 Metzen Roggen
32 Metzen Roggen
30 Metzen Roggen
27 Metzen Roggen
24 Metzen Roggen
21 Metzen Roggen
18 Metzen Roggen
15 Metzen Roggen
12 Metzen Roggen
9 Metzen Roggen
7 Metzen Roggen
Der Reinertragswert einer Kuhweide ist auf 66 Metzen Roggen angenommen. Vermessung, Bonitierung und Wertzahlen werden von sämtlichen Interessenten wiederholt als richtig anerkannt.
§ 3 Besitzstand vor der Separation
Tab.: Besitzstand vor der Separation
Vor der Separation
besaßen:
13 Bauern
Schule
Schulzenamt
Hirte
Summa
Baustellen Gärten
Acker
Wiese
Unland
Summa
Mor Rut Mor Rut Mor Rut Mor Rut Mor Rut Mor Rut
5
6
125 32
19
37
1
34
99 1334 169 104 95 32
134 3
112
7
8
54 1
64
156
29 1346 155 104 166 32
§ 4 Teilungsrechte und Teilungsgrundsätze
25
21
21
1508
4
9
1
1524
149
92
118
13
12
Ganschendorf
Das Hirtenhaus nebst Garten gehört den 13 Vollbauern und zwar unter
sich zu gleichen Teilen. Dasselbe verbleibt in alter Lage und wird
nunmehr nach Aufhebung der Gemeindehütung auf gemeinschaftliche
Rechnung verkauft.
Das Schulzentrum wird nach dem Wert seines früheren Besitzstandes
abgefunden.
Die Schule erhält nach § 20 des Regulierungsrezesses eine Weideabfindung für 2 Kühe, 1 bis 2 Schweine, 2 Zuchtgänse nebst Junge und 6
Schafe mit Inbegriff des Zuwachses, welcher Viehbestand auf 3,51
Kühe festgestellt ist Außerdem hat die Schule nach denselben § des
Regulierungsrezesses für das Stoßen der Betglocke 2 Morgen Land
erhalten, zu deren unentgeltlicher Bestellung die bäuerlichen Wirte
verpflichtet waren, wenn sie dem Schullehrer nicht das Land zu 8
Hetzen Leinaussaat hergeben und den Dung abfahren wollten. Bei der
neu bewirkten Vermessung stellte sich nun heraus, dass die Schule
außer ihrer Hofstelle und ihrem Garten noch 3 Morgen 119 Ruten,
also 1 Morgen 119 Ruten mehr besaß, als sie regelmäßig nur haben
sollte. Dieser Widerspruch wird indes dahin beseitigt, dass die Schule
darauf Verzicht leistet, das Land zu 8 Metzen Leinaussaat sowie das
Abfahren des Dunges von den bäuerlichen Wirten zu fordern, wogegen ihr von den letzteren die oben gedachte Fläche zum freien Eigentum überlassen, wird und die Schule mithin außer ihrer Weideabfindung auch noch nach dem Wert ihres gesamten Besitzstandes abgefunden wird.
Außer dem Torfstich, welchen die bäuerlichen Wirte für sich reserviert haben, sind die Triften, Wege, Gräben, die Tränke und Schafwäsche, Lehm und Sandgruben sowie der Platz zur Wegebesserung von
der Gesamtmasse vorweg in Abzug gebracht Den Rest haben die 13
Vollbauernhöfe in der Art unter sich verteilt, dass jeder von ihnen,
inklusive seiner Hofstellen, Gärten und Wurthen, dem Wert nach einen gleichen Besitzstand erhält.
Eine Entfernungsentschädigung ist nur den vier bäuerlichen Wirten,
Paul Liermann, Christian Michael, Christian Baumann, Johann Liermann. welche sich freiwillig zum Aufbau entschlossen haben und
zwar in dem Maße gewährt, dass sie zu ihrem eigentlichem Soll noch
26
Ganschendorf
eine Zulage von 6 % desselben auf Rechnung der übrigen bäuerlichen
Wirte erhalten haben.
Das so genannte "Breite Land", welches in Schonung liegt, ist unter
die bäuerlichen Wirte speziell verteilt.
§ 5 Die Planzuteilung
Nach obigen Teilungsgrundsätzen ist vom Kondukteur Zenke der Plan
berechnet und haben die Interessenten, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich bestimmt oder in den Gesetzen vorgeschrieben ist, ihre
nachstehend aufgeführten Abfindungen hat und servitutfrei zum freien
unbeschränkten Eigentum überwiesen erhalten.
§ 6 Bauer Johann Liermann, genannt: Paul Liermann für den Bauernhof Nr.2 des Hypothekenbuches.
Die umfangreiche Geschichte des Regulierungsprozesses von 1844
kürzen wir in der Dorfchronik um die Paragraphen 6 bis 18. Diese
Paragraphen beschreiben die Grenzen der Gehöfte im Dorf mit den
Wurthen und die Ackerpläne in der freien Feldmark. Interessenten
können diese Kapitel in der Urschrift nachlesen.
§ 19 Grenzbeschreibung
Die Schulabfindung grenzt gegen Norden an den Plan 4 b des Ludwig
Kasch, gegen Osten und Süden an den herrschaftlichen Acker, gegen
Westen an die Wurthen: 1a, 3a, 4a.
Oder:
vom Hügel Nr.
vom Hügel Nr.
vom Hügel Nr.
vom Hügel Nr.
vom Hügel Nr.
vom Hügel Nr.
vom Hügel Nr.
62
20
4
228
229
230
63
-
20
4
228
229
230
63
62
unter 20 ½ Grad, 32 Ruten, 1 Fuß
unter 27 ½ Grad, 27 Ruten, 1 Fuß
unter 328 ¼ Grad, 30 Ruten, 2 Fuß
unter 160 ¼ Grad, 19 Ruten, 4 Fuß
irregulär
unter 167 Grad, 11 Ruten, 2 Fuß
unter 92 ¼ Grad, 72 Ruten, 1 Fuß Entfernung
27
Ganschendorf
Abb.: Die alte Schule in Ganschendorf
§ 20 Der Plan des Schulzenamtes Nr. 15 der Karte enthält:
Acker
10 Morgen 167 Quadratruten
Wiesen 1
Morgen 59
Quadratruten
Summa 12 Morgen 46
Quadratruten
und liegt im Norden an dem Aubach, im Osten an der Sandgrube und
dem Demminer Weg, im Süden am Plan 2 b und im Westen am Aubach.
Dieser Plan wird näher begrenzt und geht längs des Weges bis zum
Aubach..
vom Hügel Nr. 23
- 22
unter 133 ¾ Grad, 79 Ruten, 8 Fuß
vom Hügel Nr. 22
- 231
irregulär
vom Hügel Nr. 231 - 235
unter 82 ½ Grad, 6 Ruten, 4 Fuß
vom Hügel Nr. 235 - 234
irregulär
vom Hügel Nr. 234 - 233
unter 90 ½ Grad, 3 Ruten
28
Ganschendorf
§ 21 Die Hirtengrundstücke
Von 37 Quadratruten Hof- und Baustellen und 156 Quadratruten Gärten, Summa: 1 Morgen, 13 Quadratruten
§ 22 Gemeinschaftliche Reservate
Nr Bezeichnung
.
Acker
Wiesen
Unland
Summa
Morgen
-
Ruten
-
Morgen
17
Ruten
134
Morgen
-
Ruten
27
Morgen
17
Ruten
161
-
90
-
-
-
-
-
90
19 Sandgrube
-
90
-
-
-
-
-
90
20 Wegebesserung
21 Tränke der
Scheidekuhle
-
45
-
-
-
-
-
45
-
80
1
10
-
-
1
90
Summa
1
125
18
144
-
27
20
116
17 Torfstich in
Abteillungen
18 Lehmgrube
geschrieben: Zwanzig Morgen, Einhundertsechzehn Quadratruten.
§ 23 Wege, Triften und Gräben
Nr. Bezeichnung
22
23
24
25
26
27
28
29
Weg nach dem
Torfmoor
Trift zur Scheidekuhle
Weg längs der 4
hinteren Pläne
Weg am Breitenlande
Weg nach den
Krampelmoore
Weg zur Schulabfindung
Weg nach der
Mühle
Weg nach
Breite
der
Morgen Ruten Morgen Ruten Morgen Ruten Wege
Acker
Unland
Summa
-
34
-
-
-
34
8 Fuß
6
105
-
-
6
105
3 Ruten
5
15
-
-
5
15
2 Ruten
-
133
-
-
-
133
8 Fuß
-
106
-
-
-
106
1 Rute
-
88
-
-
-
86
8 Fuß
-
-
3
20
3
20
irregulär
-
-
8
158
8
158
irregulär
29
Ganschendorf
Demmin
30
31
32
33
Dorfstasse
Grenzfluss Beggerow Gatschow
Grenzfluss Leistenow – Strehlow
Graben vom
Teich zum
Zechgraben
-
-
7
36
7
36
irregulär
-
-
3
105
3
105
?
-
-
-
-
-
-
-
-
-
1
34
1
34
-
34
Abzugsgraben
-
-
-
162
-
162
-
35
Der Zechgraben
-
-
2
-
2
-
-
13
119
28
153
42
92
-
Summa
geschrieben: Zweiundvierzig Morgen, Zweiundneunzig Quadratruten
30
Ganschendorf
§ 24 Recapitutation
Hof
Nr.
2
1
12
13
11
4
8
5
10
7
9
6
3
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Summa
Bezeichnung
Paul Liermann
Nikolaus Michael
Johann Martens
Ludwig Kasch
Michaelsche Kinder
Johann Michael, Halbbauer
Liermannsche Hof
Witwe Michael
Karl Asmus
Christian Michael
Christian Baumann
Johann Liermann
Johann Joachim Liermann
Die Schule
Das Schulzenamt
Das Hirtengrundstück
Reservate
Wege, Triften, Gräben
Hof- u. Baustellen
Morgen Ruten
80
76
68
78
71
60
119
47
92
75
72
121
60
19
37
6
1
Gärten
Morgen
2
3
2
2
2
2
3
2
3
2
1
2
1
34
Ruten
159
71
35
57
71
125
4
111
10
1
168
78
109
134
156
29
balanciert mit § 3
31
Acker
Morgen
112
98
99
94
104
100
96
94
86
107
109
112
93
9
10
1
13
1346
Ruten
119
84
18
131
120
169
55
104
160
137
36
26
132
73
167
125
119
155
Wiesen
Morgen
2
5
3
16
5
13
2
8
14
3
4
2
1
18
104
Ruten
129
72
63
15
149
171
132
54
82
48
3
152
168
130
159
144
166
Unland
Morgen
28
32
Ruten
15
77
46
153
31
153
80
6
27
153
21
Summa
Morgen
118
108
105
114
108
109
114
100
98
124
114
120
98
10
12
1
20
42
1524
Ruten
142
20
50
109
82
171
103
36
170
81
99
17
109
176
46
13
116
92
12
§ 25
Die Abweichung der Magnetnadel betrug zur Zeit der Behügelung 17
3/4 Grad. In den aufgeworfenen Hügeln sind als unverwesliche
Merkmale Schmiedeschlacke und Ziegelsteine hineingelegt.
§ 26 Nähere Bestimmungen über die Reservate.
Der Torfstich ist Eigentum der 13 Vollbauern zu gleichen Teilen. Jeder Bauer ist berechtigt, seinen häuslichen Bedarf an Feuerungsmaterial aus diesem Torfstich zu entnehmen, doch darf das jährliche Quantum für einen Vollbauern nicht 20000 Soden Torf von 11 Zoll Länge
und 4 Zoll Breite und Dicke im frischen Zustande übersteigen. Der
jeweilige Schulze und die Gerichtsleute haben die Anordnung, wo und
wie der Torf gestochen wird und die ordnungsgemäße Ausbeutung zu
überwachen. Die bäuerlichen Wirte sind nach § 20 des RegulierungsRezesses verpflichtet, dem Schullehrer jährlich 30000 Stück Torf solange zu geben, als sie selbst noch Torf auf ihrer Feldmark besitzen.
Diese Verbindlichkeit dauert auch für die Zukunft indes mit der Maßgabe fort, dass das Recht der Schule als ein Sarnitut nach Ausführung
der Gemeinheitsteilung nur auf die speziell ausgeschiedenen Torfflächen haften bleibt und die übrigen Teile der Feldmark als nicht torfhaltig und sarnitutfrei anerkannt werden.
Die Lehm- und Sandgruben sind Eigentum der 13 Vollbauern zu gleichen Teilen, doch ist jedes Mitglied der Dorfgemeinde berechtigt, sich
aus diesen Gruben seinen Bedarf an Lehm und Sand unentgeltlich zu
entnehmen.
Die an der Scheidekuhle ausgeschriebene Tränke, welche ebenfalls
den 13 Vollbauernhöfen zu gleichen Teilen gehört, kann als Tränke
und Schafwäsche von jedem Mitglied der Dorfgemeinde benutzt werden.
Die Feldpfühle sind unbeschränktes Eigentum derjenigen Interessenten, in deren Plan sie liegen und gebühret auch die Fischerei darin.
§ 27 Kommunallasten und Abgaben
Die Unterhaltung und Besserung der im § 23 aufgeführten gemeinschaftlichen Triften und Wege sowie der Brücken wird, soweit die
Wegebaulast überhaupt der Gemeinde obliegt, von sämtlichen 13
Vollbauern gemeinschaftlich bewirkt.
1
Desgleichen werden der Aubach, der Strehlower Bach, der Zechgraben, der Abzugsgraben zwischen den beiden Krampelmooren .Der
Abzugsgraben, welcher aus dem Moor D 19 der Karte im Plane der
Halbbauern durch die Gustav Liermannsche Abfindung nach dem
Aubach führt, und der Graben aus dem Teich bis zu dem Punkt, wo
die Grenze der Gutsherrschaft an denselben aufhört, werden gemeinschaftlich von den 13 Vollbauern hergerichtet, geräumt und unterhalten. Dagegen müssen alle übrigen Gräben, namentlich auch der Graben 33, soweit derselbe lediglich durch den Plan Nr. 4 b führt, von
denjenigen Interessenten in deren Plan sie liegen, respektiv (wechselseitig) auf der Grenze von den Nachbarn zur Hälfte geräumt werden.
Bei diesen gemeinschaftlichen Kommunallasten muss jeder Vollbauer
gleichmäßig und jeder der Halbbauern die Hälfte eines Bauernanteils,
zu den Spann- und Handdiensten, sowie zu den baren und sonstigen
Auslagen beisteuern.
Die an den Pastor und Küster zu entrichtenden Abgaben sind in den
§§ 18 und 19 des Regulierungsprozesses ungenau aufgeführt und wird
dieserhalb unter Aufhebung der in den gedachten Paragraphen enthaltenen Bestimmungen Nachstehendes anderweitig festgestellt.
(A) An Realabgaben werden jährlich entrichtet: Von jedem einzelnen
Vollbauernhofe zu Michaelis an den Pastor 1 3/4 Scheffel Roggen und
1/2 Scheffel Hafer, klein Maß, an den Küster 5 Metzen Roggen, 3
Metzen Hafer, klein Maß.
Von allen Vollbauernhöfen zusammen 16 Gänse, von welchen der
Pastor 12 Stück, der Küster 4 Stück erhält.
(B) An Personalabgaben entrichtet dagegen jeder Vollbauer jährlich:
24 Eier, wovon der Pastor 17 Stück, der Küster 7 Stück erhält, 3 Groschen alt Curant 3/24 Taler Opfer, wovon der Pastor 2, der Küster 1
Groschen erhält, 2 1/2 Groschen, 5/48 Taler = Wurstgeld, wovon der
Pastor 3 Teile, der Küster 2 Teile erhält.
Werden Bauernhöfe parzelliert, so steht es dem Pastor und Küster frei,
von jedem Parzellenbesitzer, der eine gesonderte Feuerstelle unterhält,
die observanzmünßigen Personalabgaben als Einlieger zu erhalten.
§ 28 Parzellisierung
2
Drei der Bauernhöfe sind teilweise parzellisiert und die Abgaben werden in folgender Art verteilt.
a) Grundsteuer
1. Der ehemals Johann Liermannsche Bauernhof enthält überhaupt:
114 Morgen, 103 Quadratruten - 82 Morgen, 760 Ruten 1. Klasse und
entrichtet: 10 Taler, 22 Sgr. 6 Pf. Grundsteuer
Nach erfolgter Parzellierung entrichten die 4 Geschwister Liermann
auf 6 Morgen, 160 Ruten = 5 Morgen, 139 Ruthen = 1 Klasse = 22
Sgr. 8 Pf.
Johann Liermann auf 50 Morgen 85 Ruten = 38 Morgen 58 1/2 Ruten
1. Klasse, 4 Taler, 29 Sgr. 11 Pf.
Gustav Liermann auf 57 Morgen, 38 Ruten = 38 Morgen 58 1/2 Ruten
1. Klasse, 4 Taler, 29 Sgr. 11 Pf.
2. Der Hof der verwitweten Bauern Johann Moritz Michael entfällt
überhaupt 100 Morgen 36 Ruten = 82 Morgen 76 Ruten 1. Klasse =
10 Taler, 22 Sgr. 6 Pf. Nach erfolgter Abzweigung zahlen der Eigentümer Johann Giese auf 3 Morgen 3 Ruten = 2 Morgen 85 Ruten 1.
Klasse = 9 Sgr. 8 Pf. Die Witwe auf 97 Morgen 33 Ruten = 79 Morgen 171 Ruten 1. Klasse 10 Taler, 12 Sgr. 10 Pf.
3. Der Hof des Verwitweten Johann Gustav Stüwe, jetzt wieder verehelicht an den Bauer Karl Asmus enthält überhaupt 98 Morgen 110
Ruten = 82 Morgen 76 Ruten = 1. Klasse und entrichtet 10 Taler 22
Sgr. 6 Pf. Grundsteuer. Nach erfolgter Abtrennung zahlen: Schmied:
Karl Ernst Schulz auf 1 Morgen 43 Ruten 4 Sgr. 7 Pf.
b) Die an den Pastor und Küster zu entrichtenden Realabgaben bleiben
dagegen bei den geringfügigen Abzweigungen lediglich auf den
Haupthöfen der Halbbauern Liermann, welche in solickum zur Entrichtung derselben verpflichtet sind, sowie der Witwe Michael und des
Bauern Asmus ruhen und werden die abgezweigten Parzellen aus ihrer
Realverbindlichkeit entlassen. Ebenso bleiben alle übrigen Abgaben
Kommunallasten und Soritätslasten auf den gedachten Haupthöfen
ruhen. Dagegen steht den Parzellenbesitzern außer ihrem Besitzstande
kein Anrecht an, den für die bäuerliche Wirte gemeinschaftlich reser-
3
vierten Flächen und übrigen Berechtigungen zu, vielmehr verbleiben
diese ganz und ungeteilt bei den Haupthöfen.
§ 29 Ausführung
Die Ausführung der Acker und Wiesen Separation ist mit der Weidezeit 1846 eingetreten und ist von diesem Zeitpunkt jeder Interessent in
den unbeschränkten Besitz seiner Abfindung gekommen, soweit nicht
etwas anderes ausdrücklich bestimmt wird.
§ 30 Vorrübergehende Bestimmungen in Betreff des Holzes.
Das so genannte Breitenlande "Breites Land", welches speziell unter
die 13 Vollbauernhöfe verteilt ist, liegt in Schonung, deren Betrieb auf
gemeinschaftliche Rechnung der 13 Höfe fortgesetzt wird. Die Schonung muss jedoch spätestens in 20 Jahren nach Ausführung der Separation, also vom 30. August 1866, abgeholzt sein. Von diesem Zeitpunkt ab fällt den einzelnen Wirten ihre Abfindung in derselben zum
freien und unbeschränkten Eigentum anheim, auch verbleibt ihnen
dasjenige Holz, welches sich dann auf ihren Plan noch vorfinden sollte.
Den so genannten Viertsberg E 2 der Karte, welcher im Plan der Witwe Michael liegt, ist mit Buchen bestanden. Die bäuerlichen Wirte
wissen vorläufig nicht, was sie mit allem Holz, welches sich sonst
noch auf ihren Plänen vorfindet, anfangen sollen und wird daher verabredet, dass das Holz auf diesem Berge, 10 Jahre nach Ausführung
der Separation, also bis zum 30. August 1856, stehen bleibt, wogegen
die Witwe Michael, welche der Viertsberg in der Separation überwiesen ist, von jedem der übrigen 12 Vollbauernhöfe zu Michaelis jedes
Jahres einen Taler, bei der Vermeidung der Exkution, als Entschädigung für die entbehrte Nutzung des Berges ausgezahlt erhält Mit dem
30. August 1856 fällt spätestens der gedachte Berg mit allem Holz,
welches dann noch nicht fortgeschafft sein sollte, der Witwe Michael
zur freien und unbeschränkten Disposition anheim. Sollten die bäuerlichen Wirte den in Rede stehenden Berg früher als stipuliert, abholzen, so tritt die Michael auch schon von diesem Zeitpunkt ab in den
unbeschränkten Genuss desselben. Auch fällt als dann mit dem
nächstfolgenden Jahre die Bezahlung der Entschädigungssumme hinweg.
4
Alles Holz, welches außerdem noch auf einzelnen Plänen steht, muss
spätestens vom 2. April 1847 von denselben fortgeschafft sein, widrigenfalls es dem respektiven Planbesitzer ohne Entschädigung eigentümlich zufällt Generell wird bemerkt, dass jeder Vollbauernhof einen
gleichen Anteil am Holz hat und dass die Stubben den betreffenden
Planbesitzern für die Rodungskosten verbleiben.
§ 31 Nebenbestimmungen
Die Steinmauern, welche in den einzelnen Plänen liegen, fallen mit
Oberweisung derselben dem respektiven Planbesitzer zur freien Benutzung anheim. Dagegen kann aber die Hinwegnahme nicht verlangt,
auch ihretwegen kein Entschädigungsanspruch gemacht werden.
Zur Hergabe einer Maulbeerbaumplantage wollen sich die bäuerlichen
Wirte nicht verstehen. Doch ist dem Schullehrer nach § 20 des Regulierungsgesetzes der Kirchhof zur Anpflanzung edler Bäume in Gebrauch überlassen und bleibt es ihm daher überlassen, eine Maulbeerplantage auf demselben anzulegen. Die Wiese D 1 am Aubach ist an
zwei Stellen durch die Gutsherrlichen Ländereien auf einige Ruten
getrennt Die Gutsherrschaft gestattet daher dem Besitzer dieser Wiesen ein Abfahrtsrecht auf zwei Ruten vorlängs des Aubaches.
Kein Interessent erhält eine Dung- oder Kulturentschädigung.
§ 32 Anträge für das Hypothekenbuch
Die Interessenten beantragen im Hypothekenbuch der bäuerlichen
Grundstücke zu vermerken, dass auf der Feldmark der bäuerlichen
Wirte die Gemeinschaftsteilung stattgefunden hat.
§ 33 Schluss
Sämtliche Interessenten genehmigen diesen Rezess in allen seinen
Punkten ohne Vorbehalt und haben denselben zum Beweis dessen
eigenhändig vollzogen, obwohl ihnen bekannt gemacht ist, dass nach
Vollziehung des Rezesses die zur Sache gezogenen Interessenten,
nicht nur mit keinen Einwendungen wegen der darin bestimmten Gegenstände, sondern auch mit keinen Nachforderungen auf Rechte,
welche ihnen hinsichtlich dieser Auseinandersetzung zuständig gewesen und dabei übergangen sind, weiter gehört werden könnten.
5
So gesehen: Ganschendorf, den 10. Dezember 1846, Johann, Nikolaus
Michael, Schulze
Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Paul Liermann, Joachim
Liermann, Johann Michael, August Michael, Johann Liermann, Christian Michael, Johann Liermann, Gustav Liermann. Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Christian Baumann, Karl Asmus. Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Moritz Michael, Johann Martens. Eigenhändige Zeichen XXX des Christoph Friedrich Ludwig Kasch
Giese, Liermann, Jonas Liermann, Schultz, August Schultz. Aus: Gaede, Krüger.
Ferner vollzogen laut besonderer Verhandlung, Ganschendorf, den 11.
Dezember 1846. Knüppelholz, Aus: Kammergerichtsassessor v. Protokollführer, letztlich vollzogen laut besonderem Protokolls Saarow,
Freiherr von Maltzahn Erblandmarschall von Pommern. Aus: Gaede,
Krüger.
Verhandelt: Ganschendorf, den 10. Dezember 1846.
In der hiesigen Gemeinheitsteilungssache hatte sich heute die unterzeichnende Kommission hierher begeben und wurden die 11 vorgeladenen bäuerlichen Wirte schon heute zusammen gerufen. Es fanden
sich ein, bekannt und dispositionsfähig:
Der Schulze: Johann Nikolaus Michael als Kirchen- und Schulvorsteher, Vertreter des Schulzenamtes, Vormund der Jakob Michaelschen
Kinder und des Schumachers Johann Liermann, sowie als Besitzer des
Bauernhofes Nr. 1, Bauer: Johann Liermann, Bauer: Johann Joachim
Liermann, Bauer: Johann Joachim Michael, Für die ehemals verwitwete Bauer: Johann Moritz Michael, deren jetziger Ehemann August
Michael, Bauer: Johann Liermann, Bauer: Georg Christian Michael
als Kirchen- und Schulvorsteher, Halbbauer: Johann Jonas Liermann,
Johann Gustav Liermann, Bauer: Johann Christian Baumann, Bauer:
Karl Asmus, Bauer: Joachim Moritz Michael, Bauer: Johann Ulrich
Martens. Bauer: Christoph Friedrich Ludwig Kasch, Eigentümer:
Friedrich Giese. Die Besitzer der zum Hof Nr. 8 gehörigen Hofstelle,
Garten und Wurm und zwar: a) Weber: Joachim Friedrich Liermann,
b) Schneider: Jonas Friedrich Gustav Liermann, c) Tischler: Friedrich Schultz, d) Schmied: Karl Ernst August Schultz
6
Den Komparenten wurde der aus 33 Paragraphen bestehende Gemeinheitsteilungs-Rezess langsam und deutlich vorgelesen, sie wurden auf
die im § 26 wegen des Torfes und auf die im § 31 ad 3 hinsichtlich der
Zugänglichkeit der Wiese D 1 der Karte am Aubach enthaltenen Bestimmungen ausdrücklich hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Vollziehung des Rezesses die im § 33 desselben
ausgesprochenen Folgen verknüpft seien. Sie erklärten darauf:
Der Rezess ist nach den unter uns getroffenen Verabredungen abgefasst und wir sind namentlich ad. § 26 desselben damit einverstanden,
dass das jährliche Torfbedürfnis einen Vollbauern 20 000 Soden Torf,
geschrieben: Zwanzigtausend Soden in dem angegebenen Umfange
nicht übersteigen darf.
Ferner wurde unter den beiden Gebrüdern Johann und Gustav Liermann verabredet, dass der Letztere, dessen Plan August Liermann
beschrieben ist, dem Ersten vorlängs des Moores C 19 vom Hügel Nr.
192 zum Hügel 193 und 194 und von hier ab auf den Plan 7 b 1 in der
auf der Karte angedeuteten Richtung ein 1 Rute breites Oberfahrtrecht
gestattet Eine Entschädigung verlangt Gustav Liermann hierfür nicht.
Hierauf vollzogen sämtliche Interessenten zum Zeichen ihrer unbedingten Genehmigung den Rezess und diese Verhandlung.
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben: Johann Nikolaus Michael.
Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Paul Liermann, Joachim
Liermann, Johann Michael, August Michael, Johann Liermann, Christian Michael, Johann Liermann, Gustav Liermann. Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Christian Baumann, Karl Asmus. Eigenhändige Zeichen XXX des Johann Moritz Michael, Johann Wartens. Eigenhändige Zeichen XXX des Christoph Friedrich Ludwig Kasch,
Giese, Liermann, Jonas Liermann, Friedrich Schultz, August Schultz.
Aus: Gaede, Krüger v. Protokollführer
Fortgesetzt: Ganschendorf den 11. Dezember 1846.
Es gestellen sich heute:
1. Der Herr Pastor Knüppelholz
2. Der Schulleiter Riebe beide bekannt und dispositionsfähig.
Den Komparenten wurde der aus 33 Paragraphen bestehende Rezess
langsam und deutlich vorgelesen und sie wurden namentlich auf die
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im § 26 desselben, hinsichtlich des Torfes enthaltenen neue Bestimmung sowie auf die im § 33 ausgesprochenen Folgen der Rezessvollziehung hingewiesen. Sie erklärten hierauf:
Wir genehmigen den Rezess in allen seinen Punkten ohne Vorbehalt
und bitten, uns einen Extrakt desselben, bestehend aus den §§ 1 bis 5
und §§ 19 bis 25 bis zum Schluss zur Niederlegung in das Pfarrarchiv
auszufertigen. Hierauf haben nach geschehener Vorlesung dieser Verhandlung beide Komparenten des Rezess eigenhändig vollzogen.
gez. Knüppelholz, gez. Riebe, Aus: Gaede, Krüger, Geschehen:
Saarow, den 18ten Januar 1847
Gemeinheitsteilungs-Sache von Ganschendorf
In der Gemeinheitsteilungs-Sache von Ganschendorf hatte sich heute
die unterzeichnete Kommission hierher begeben.
Anwesend wurde getroffen: Der Herr Erblandmarschall von Pommern
Gustav Freiherr von Maltzahn-Saarow
Der Herr Erblandmarschall legitimierte sich als Besitzer von Ganschendorf durch Vorzeigung seines Hypothekenscheines vom 29ten
Oktober 1840. Ihm wurde darauf der aus 33 Paragraphen bestehende
Gemeinheitsteilungsrezess vorgelesen und wurde namentlich dem
Herrn Landmarschall die im § 26 enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich der Torfberechtigung der Schule und die im §§ 31 a d 3 stipulierte
Wegegerechtigkeit als neu bezeichnet.
Auch wurde der Landmarschall mit den im § 33 ausgesprochenen
Folgen der Rezessvollziehung ausdrücklich bekannt gemacht und erklärt selbiger hierauf:
Ich genehmige als Guts- und Gerichtsherr und Patron von Ganschendorf den von den übrigen Interessenten bereits vollzogenen Gemeinheitsteilungsrezess in allen seinen Punkten ohne Vorbehalt und bin
bereit, denselben zu vollziehen.
Hierauf hat der Herr Landmarschall den Rezess eigenhändig vollzogen.
V.G.U. gez. Gustav Freiherr von Maltzahn, Erblandmarschall von
Pommern. Aus: Gaede, Krüger v. Protokollführer
8
Landes-Kultur-Sache
Indem der Schulze Nikolaus Michael sich zur Übernahme der Vormundschaft über die minderjährigen Kinder des zu Ganschendorf verstorbenen Bauern Christoph, Jakob Michael, Johann Joachim Christian Michael, geb. 02.12.1827, Friedrich Christian Gustav Michael,
geb. 09.10.1831, Johanna Sophie Marie Michael, geb. 09.10.1831
bereits erklärt hat und hierzu mittels Handschlages an Eides statt verpflichtet worden ist, so bestellen wir hiermit denselben zum Vormund
für die hervorgedachten Kinder mit der Anweisung für das Beste der
Pflegebefohlenen in allen ihren Angelegenheiten nach seinen Kräften
Sorge zu tragen.
Insbesondere liegt ihm ob für die Erziehung und Ausbildung unermüdet zu sorgen, auf die Ausmittelung und Erhaltung des Vermögens
bedacht zu sein, dasselbe möglichst zu verbessern, darüber aber ohne
Vorwissen und Genehmigung des Vormundschaftlichen Gerichts nicht
zu disponieren, endlich auch dem Gerichte über die Erziehung und die
Verhältnisse der Pflegebefohlenen und die Lage deren Vermögens
jährlich Anzeige zu machen.
Treptow a/Toll. den 16ten November 1846. Das Patrimonialgericht zu
Ganschendorf /:L S / Stürtz.
Vormundschaftliche Bestellung für den Schulzen: Nikolaus Michael zu Ganschendorf.
Autorisation: für den Schulzen Nikolaus Michael Landes - Kultur Sache
Indem der Schulze Nikolaus Michael sich zur Übernahme der Vormundschaft über den minderjährigen Sohn des verstorbenen Bauern
Johann Joachim Liermann zu Ganschendorf, als Johann Joachim
Georg geb. 15ten Juli 1828 bereit erklärt hat und hierzu mittels Handschlags an Eides statt verpflichtet worden ist, so bestellen wir denselben hiermit zum Vormund für das zuvor gedachte Kind mit der Anweisung, für das Beste des Pflegebefohlenen in allen seinen Angelegenheiten nach seinen Kräften Sorge zutragen. Insbesondere liegt ihm
ob, für dessen Erziehung und Ausbildung unermüdet zu sorgen, auf
die Ausmittelung und Erhaltung seines Vermögens bedacht zu sein,
dasselbe möglichst zu verbessern, darüber ohne Vorwissen und Genehmigung des vormundschaftlichen Gerichts nicht zu disponieren,
9
endlich auch dem Gerichte über die Erziehung und die Verhältnisse
des Pflegebefohlenen und die Lage des Vermögens jährlich Anzeige
zu machen.
Treptow a/Toll, den 18ten Februar 1847.
Das Patrimonialgericht zu Ganschendorf /: L S: / Stürzt
Autorisation:
Für den Schulzen Johann Nikolaus Michael zu Ganschendorf wird
hiermit bestätigt, namens der Pfarre und Schule genehmigt und bemerkt, dass nach dem von der Köngl. Regierung zu Stettin genehmigten Grundsteuerverteilungsplan sich im § 28 des Rezesses ein Rechnungsfehler befindet, indem die auf dem Hof der verehelichten Karl
Asmus verbleibende Grundsteuer nicht 10 Taler, 17 Sgr. 1 Pf. Geschrieben: Zehn Taler, Siebzehn Silbergroschen, ein Pfennig und die
auf die Parzelle des Schmiedes Karl Ernst Schulze betreffende Grundsteuer nur vier Silbergroschen, fünf Pfennige beträgt Urkundlich unter
unserem Siegel und der verordneten Unterschrift in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt
Königliche General = Kommission für Pommern. gez. Buthe.
10
Abb.: Handzeichnung von Ganschendorf
11
Tabelle zum Ortsplan Ganschendorf 2005
Haus-Nr.
Eigentümer/Mieter
Haus-Nr.
Eigentümer/Mieter
Jakobs
44
Günther, Peter
1
Liermann, Hans-Joachim
45
Müller, Mario
2
Ritzrau, Heiko
46
Koß, Gerhard
2a
Bauernstube
47
Erver, Andreas
3
Müller, Wilfried
47
Neubus, Elfriede
4
Garske, Stefanie
48
Günther, Horst
5
Neubus, Brigitte
49
Lockstädt, Udo
5a
Behrndt, Anita
51
Hahn, Olaf
6
Knöpke, Anneliese
51
Prejawa, Ella
7
Schumann, Dana
52
Radke, Georg
7
Schumann, Winfried
54
Radke, Ulrich
8a
Schröder, Ute
55
Neumann, Michael
11
Fülle, Hans-Jürgen
55 b
Winges, Peter
12
Ziethen, Roswitha
56
Kreft, Torsten
13
Hanse, Helmut
56 b
Kurth, Ingelore
14
Anders, Hartmut
56 a
Ladwig, Detlef
15
Hartwig, Aloisius
57
Kutschka, Edith
15 a
Blödorn, Hildegard
58
Bucars
16
Güldner, Hans-Jürgen
59
Kohtz, Diana
17
59
Kohtz,Heinz
18
60
Brümmer, Werner
20
Haase, Ruth
60
Streufert, Wolfgang
21
Vogl, Carola und Johann
62
Körtum
22
Lübke, Bodo
62 a
Albrecht, Frank
23
Sander, Kurt
63
Kentschke, Hildburg
24
Sticherling
64
Prochnow, Dirk
12
24 a
Tensing, Eva
65
Trampenau, Gisela
25
Schneider, Anke
66
Schwanke, Kurt
26
Kindergarten
67
Ralf Otto und Edda
27
Langer
68
Schulz, Berthold
28
Voß, Helga
69
Drews, Lucie
29
Krauel, D.
70
Schumann, Walfried
29 a
Wassermann, Andrea und Raik
71
Fischer, Emil
30
Kühn, Dirk
71 a
Rohde, Gilbert
31
Scheil, Birgit
73
Jakubiak, Heinz
31 a
Nigbur, Roland und Sylvia
74
Radke, Ursula
32
Bucars, Eckehard
75
35
Nigbur, Franz
76
Wilk, Monika
36 a
Nowack, Joachim
77
Martens, Hans-Dieter
39
Brüsch, Dieter
77
Martens, Erich
39
Ewert, Annelie
78
Liermann, Berthold
40
Schwarz, Edith
80
Riech, Hans
41
Schumacher, Birgit
80
Winkler, Wolfgang
42
Ewert, Andreas
81
Otto, Udo
42 a
Lepinske, Robert
82
Liermann, Volkmar
43
Riemer / Dräger
87
Riech, Jürgen
43 a
Griesch, Holger
88
6 WE Neubau
43 b
Juhnke, Jürgen
13
Ganschendorf
14
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