Neuer Artikel in der Bundesverfassung

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Zusammenfassung
Andrea Hunziker, L3
Landwirtschaft
Agrargeschichte der Schweiz (Kapitel 1)
Vom Getreideland zum Milchland: Erste Agrarkrise
Landwirtschaft um 1850:
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Riesige, offene Ackerfläche (ca. 600‘000 ha/heute noch ca. 280‘000 ha)
6mal so grosse Getreide- und Kartoffelanbauflächen wie heute
Doppelt so grosse Rebfläche wie heute
Viehbestand im Vergleich zu heute unbedeutender
Etwas Getreideeinfuhr
Krisenjahre 1870 – 1890
 Entwicklung der Dampfmaschine (Dampfschiffe & Eisenbahnen: Getreideimport aus Amerikas
Prärien)
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Preiszusammenbrüche
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Starker Rückgang der Getreideproduktion
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Als Folge: Ausdehnung Milchproduktion im ackerbaufähigen Mittelland: Zahlreiche Käsereien
entstehen.
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Milch- und Käseüberschüsse
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Preiszusammenbrüche
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Dramatisches Bauernsterben
Bauern erkennen, dass sie sich organisieren müssen um gemeinsam am Markt aufzutreten:
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Gründung landwirtschaftlicher Genossenschaften, Käsereigenossenschaften, Raiffeisenkassen
Selbsthilfe allein konnte den Bauernstand nicht retten:
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Zunehmende Forderung nach Unterstützung von Bundesseite
1897: Gründung Schweizerischer Bauernverband
Beginn der schweizerischen Agrarpolitik
 1884: Erste Subventionen
 1891: Schutz vor Billigimporten (Zolltarif)
 1892: Erstes LWG
 Ab 1890: langsame Erholung von der Krise.
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Wandlung von Ackerland (gelbe CH) zum Milchland (grüne CH)
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Vom Selbstversorgerland zur Käseexportnation
Kriegswirtschaft und zweite Agrarkrise
Erster Weltkrieg: Abschied vom Freihandel
 Grenzüberschreitender Handel kommt zum Erliegen: nur noch 20% Eigenversorgung Getreide aber riesige
Milchüberschüsse!
 Anbauvorschriften für Getreide & Kartoffeln
 Preise steigen ums 2.5-fache: Spekulanten => Bund übernimmt zunehmend Kontrolle über die Agrarmärkte
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Getreidegesetz mit Importmonopol des Bundes
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Halbstaatliche Organisationen für Käse- und Buttermarkt (Käseunion, Butrya)
 Nach Ende des 1. WK: Internationaler Handel beginnt wieder zu florieren
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Amerika mit billigen Produkten, Europa fehlt die Kaufkraft => Agrarpreise stürzen um die Hälfte!
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Zusammenfassung
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Andrea Hunziker, L3
Käseexport nimmt nicht nötigen Aufschwung: Einbruch des Milchpreises (38 Rp. April 21 => 20 Rp. Mai 22)
Selbsthilfemassnahmen des Milchproduzentenverbandes erreichen Stabilisierung. Ab 1924 Preisanstieg.
Zweite Agrarkrise: Schaffung umfassender staatlicher Agrarmarktordnungen
 Weltwirtschaftskrise 1929: sämtliche Preise brechen ein (Wert Welthandel noch 60% bei gleichen Mengen)
 Brutstätte SVP
 Selbsthilfemassnahmen der Bauern genügen nicht mehr um Preis zu stützen. Bund schafft neue
Agrarmarktorndnungen
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Stützung des Milchpreises
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Erhebung Importabgaben
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Exportbeiträge für Käse
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Getreidemonopol des Bundes (nur Bund importiert, Bund alleiniger Käufer des Inlandgetreides)
 1933 – 1936 & 1938 Milchkontingentierung wegen steigenden Milchmengen
 1936 Kontingentierung von Schlachtschweinen (Ursache: billige Getreideimporte)
Zweiter Weltkrieg und Kriegsvorsorge
Kriegswirtschaft
 Weitsichtiger geplante Vorbereitungen der Nahrungsmittelversorgung
 1938: Bundesgesetz über Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern
 1939: „Anbauschlacht“ (auch „Plan Wahlen“) umfasste:
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Inländischer Anbau, Aussenhandel, Rationierung, Preisbildung von Nahrungsmitteln
 Organisation wird als vorbildliche staatliche Leistung anerkannt! Auch Anstrengungen der Landwirte!
Die Nachkriegszeit: Kriegsvorsorge
 Überlegung: was wenn der 3.WK ausbricht?
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Wir müssen dem Bauernstand Sorge tragen (Sicherstellung der Landesversorgung)
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1947 Neuer Artikel „Wirtschaftsartikel“ in Bundesverfassung:
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Gesunder Bauernstand
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Leistungsfähige Landwirtschaft
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Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes
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Schutz wirtschaftlich bedrohter Landesteile
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Vorsorgliche Massnahmen für Kriegszeiten
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1951 Landwirtschaftsgesetz mit umfassenden Staatseigriffen zugunsten der Landwirtschaft:
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Insbes. Produktionskostendeckende Preise
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Übersicht der Ziele und Massnahmen & wichtigster Artikel des LWG’s => Skript S. 9
Weitere wichtige Gesetze: Kriegsvorsorgegesetz 1956 / Getreidegesetz 1959 (Grundlage des Monopols)
Staatlich verordneter Milchpreis
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Bauern lieferten an vom Bund bestimmten Abnahmestellen ab
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Abnehmer mussten Milch ihrer zugeteilten Produzenten annehmen
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System galt bis 1998!
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1960 -1975: gewaltiger technischer, biologischer & organisatorischer Fortschritt!
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Starker Anstieg der Produktion von Agrargütern
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Traktoren statt Pferde
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Ladewagen, Melkmaschinen
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Heuförderungs- und Belüftungsanlagen
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Hang- & Bergmechanisierung
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Hybridzucht (Tiere & Pflanzen), künstliche Besamung (auch Spermaimporte aus Übersee)
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Bodenunabhängige Mastställe
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Zusammenfassung
Andrea Hunziker, L3
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Planwirtschaft & Agrarschutz stossen an Grenzen
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Erkennen der ersten negativen Folgen des Fortschrittes
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Überproduktion
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Umweltprobleme
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Hohe Preise
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Kleine übermechanisierte Betriebe
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Bund reagiert:
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Neue Gesetze: GewässerSchG, RPG, TierSchG, UmweltSchG mit einer Vielzahl von Verordnungen
1977: erstmals Produktionseinschränkungen
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Einzelbetriebliche Kontingentierung (Beschränkung der Preisgarantie auf eine bestimmte Menge) im
Talgebiet. 1979 auch im Berggebiet
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Später auch Mengenbeschränkungen bei: Zuckerrüben, Ölpflanzen, Brotgetreide
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Tabelle Anteil der Inlandproduktion am CH-Verbrauch von 1896 – 2008 => Skript S.10
1980 – 1990 zunehmende Inlandversorgung mit Nahrungsmitteln. Höchststand 60-65%. Danach leichter
Rückgang.
DZ kannte man nur zum Ausgleich höherer Produktionskosten im Berggebiet (Beiträge an Viehhalter,
Hangbeiträge) und zur Produktionslenkung (Kuhhaltung, Förderung Futtergetreideanbau…)
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Liberalisierung, Internationalisierung, Ökologisierung (Skript S.11)
Neuorientierung der Agrarpolitik
Um 1990 Ende des Systems der produktionskostenddeckenden Preise
 Innenpolitische Gründe:
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Preise bewegten sich immer weiter von denen des Auslands weg. Trotzdem immer grösser werdende
Einkommensunterschiede Bauern – übrige Bevölkerung
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Konsumenten entdecken das Einkaufen im Ausland
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Grössere Inlandproduktion als Verbrauch (Futtergetreide 100%)
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Zunehmende Umweltprobleme (Dünge- & Pflanzenschutzmittel, Hofdüngerüberschüsse)
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Verändertes Umweltbewusstsein: Mangel an Lebensraum für bedrohte Tier- & Pflanzenarten
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Vorstösse & Volksinitiativen zu radikalen Änderung der Agrarpolitik
 Aussenpolitische Gründe:
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Absehbar, dass die Schweiz ihren Sonderstatus im freien Welthandel nicht länger halten kann.
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Skript S. 11
7. Landwirtschaftsbericht des Bundesrates 1992
 Trennung der Einkommens- & Preispolitik
 Verwirklichung ökologischer Anliegen durch ökonomische Anreize
 Lockerung der staatlichen Markteingriffe zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Ernährungssektors
 Dazu neu formulierte Oberziele der Agrarpolitik:
1. Erhaltung der Produktionsbereitschaft & Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ
hochwertigen, gesunden Nahrungsmitteln zu günstigen Preisen
2. Nutzung & Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen
3. Erhaltung und Pflege von Kulturlandschaften
4. Beitrag zum wirtschaftlichen & kulturellen Leben im ländlichen Raum
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Geburtsstunde des Wortes Multifunktionalität
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Gemeinwirtschaftliche Leistungen mit DZ abgelten (Landschaftspflege, dezentrale
Bewirtschaftung…)
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Ökologische Leistungen fördern => BIO & IP werden salonfähig
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Zusammenfassung
Andrea Hunziker, L3
Erste Etappe der Neuorientierung: Anpassung der alten Gesetze 1993
 Ergänzung des Artikels 29
 Neue Artikel: 31a & 31b
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Skript S.12
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Treten im Mai 1993 in Kraft
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Direktzahlungen ab jetzt in der ganzen Schweiz
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Preise beginnen zu sinken
Neuer Artikel in der Bundesverfassung
 Scheitert zuerst im März 1995 in der Volksabstimmung (zu wenig ökologisch ausgerichtet)
 Wird im Juni 1996 mit 77% angenommen
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Verfassungsgrundlage für die Reform der Agrarpolitik (Kapitel Agrarpolitik)
Internationale Verhandlungen
 Schweiz seit Juli 1995 Mitglied der WTO (World Trade Organisation)
 Musste sich verpflichten innerhalb der folgenden 6 Jahre:
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Grenzschutzmassnahmen in Zölle umwandeln & diese um 36% senken
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Für jede Gruppe von Agrarprodukten mind. 5% ausländischen Marktzutritt gewähren
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Inland-Preisstützung um 20% abbauen
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Exportsubventionen um 36% & subventionierte Exportmenge um 21% abzubauen. (bereits 2010 erfüllt)
 Green-Box- Massnahmen:
Erlaubt sind laut WTO-Regeln alle Massnahmen zur Abgeltung der Multifunktionalität, welche keine
Produktionsanreize geben und den Markt nicht beeinflussen (z.B. Direktzahlungen)
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Weiterentwicklung der WTO-Bestimmungen => Skript S. 13
Bilaterale Verhandlungen mit der EU
 Freier Käsehandel seit Juli 2007
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Importe & Exporte haben seither stark zugenommen
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Exporte konnten sich nur mit bestimmten Preiszugeständnissen halten
 Exportförderung nach Schoggigesetz auf neuer Basis
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Regelt die Erstattungen an die schweizerischen Lebensmittelverarbeiter, wenn sie teure Schweizer
Rohstoffe (Milch, Getreide…) verarbeiten und die daraus hergestellten Produkte exportieren.
 Agrar-Freihandelsabkommen
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Verhandlungsmandat für umfassenden Freihandel in Agrar- & Lebensmittelbereich verabschiedet
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Bestrebungen für verstärkte Zusammenarbeit in Lebensmittel- und Produktionssicherheit & öffentliche
Gesundheit
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Vorteil für Konsumenten: Preissenkungen auf Nahrungsmittel bis 25%
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Nachteil für Bauern: Befürchtungen um Einkommensverlust bis 50% => Bund plant
Kompensationszahlungen von ca. 3 Mia Fr.
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Bestrebungen die Marke „Schweiz“ umfassend zu schützen (Qualitätsvorschriften verbindlich regeln)
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In den politischen Diskussionen stark umstritten!
Neue Agrarpolitik AP2002 und ihre Weiterentwicklung
 Neues Landwirtschaftsgesetz (seit 1. Januar 1999 in Kraft) löst das alte Gesetz aus dem Jahre 1951 ab
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14 Gesetze wurden aufgehoben und durch eines ersetzt
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Ca. 160 Verordnungen wurden aufgehoben. Neu nur noch 70
 Wichtigste Veränderungen für die Landwirte:
 Aufhebung aller staatlichen Preis- & Übernahmegarantien
 Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen von anerkannten Branchen- und Produzentenorganisationen
durch den Bund
 Bauern können ihren Milchkäufer frei auswählen & den Milchpreis fair aushandeln (unverbindlicher
Zielpreis 77 Rp.)
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Andrea Hunziker, L3

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2009 Aufhebung der Milchkontingentierung
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Preiseinbruch! Milchpreis heute zwischen 50 & 80 Rappen/kg
 Vereinfachtes Direktzahlungssystem (allgemeine & ökologische DZ)
 öLN als Bedingung für den Bezug von DZ
 Investitionshilfen nur noch an Haupterwerbsbetriebe
Gesetzliche Grundlagen & Ausführungsbestimmungen werden alle 4 – 5 Jahre überprüft & angepasst.
Gleichzeitig wird der Rahmenkredit des Bundes für die entsprechende Etappe festgelegt.
AP2011
 Reduziert sein 2008 verbliebene Marktstützen weiter & schafft Exportsubventionen vollständig ab
 Landwirtschaftliches Gewerbe: müssen innerhalb der Familie zum günstigen Ertragswert weiter gegeben
werden & haben Anrecht auf Wohnsitz in der LW-Zone. Kleine Betriebe haben diesen Schutz nicht, sie sind
zum Verkehrswert weiter zu geben.
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Bisherige Reformetappen: Darstellung im Skript S. 16
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Kapitel 3 Agrarpolitik & Agrargesetzgebung
Agrarstruktur, Strukturwandel(Kapitel 2)
Betriebe und Betriebsgrössen
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1990: 108‘000 Betriebe in der Schweiz
2010: 60‘000 Betriebe in der Schweiz
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Nach der Agrarreform , zwischen 1990 und 2000 Abnahme der Landwirtschaftsbetriebe um 38‘000
(Durchschnittlich 10 Betriebe pro Tag)
Heute: Durchschnittlich hören 1000 pro Jahr auf
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Fast kein Betrieb muss aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben! Meist Generationenwechsel Schuld:
Bauer findet kein Nachfolger & verpachtet das Land an umliegende Betriebe. Es werden kaum Betriebe
frei zum Kauf.
Betriebsgrösse hat sich seit 1980 verdoppelt
Landwirtschaftliche Nutzfläche: 1‘000‘000 ha; Wald: 1‘200‘000 ha (ca. je 1/3) (1/3 Siedlung, Gewässer, nicht
kultivierbar)
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Seit 1965 relativ konstant
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Tabelle Skript S. 17 / Repetitionsfrage Nr. 7
Bodennutzung
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1‘000‘000 ha landwirtschaftlich genutztes Land (1/3 Sömmerungsweiden, 2/3 Flächen auf
Ganzjahresbetrieben)
400‘000 ha Ackerbau (40%)
600‘000 ha Grünland (Wiesen & Weiden) (60%)
Futtergetreideanbau (offenes Ackerland) hat drastisch abgenommen
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Zölle für Futtermittel sind stark gesunken!
Anbau von Raufutter für Rinder hat entsprechend zugenommen
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Direktzahlungen: Grünfutter auf Ackerflächen anzubauen ist attraktiver als Getreide!
Entwicklung der biologischen Landwirtschaft
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Höhepunkt 1996: Zunahme der Biobetriebe von 70%
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ab ca. 1995? Höhere Direktzahlungen für biologische Bewirtschaftung
Seit 2003 (6‘466 Betriebe) stetiger Rückgang
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Zu viele Vorschriften, zu strenge Auflagen
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Zu grosser Arbeitsaufwand (Bsp. Alp: Spritzen von Blacken verboten/ Kuhmist zusammentragen)
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Andrea Hunziker, L3
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Viel teures Bio-Futter (Schweine)
Zu wenig rentabel
Anzahl Biobetriebe 2010: ca. 5‘500 (knapp 10%)
Biologisch bewirtschaftete Fläche: 5‘500 ha (Grund: zu strenge Auflagen)
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Statistik Skript S. 19
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Tierbestände
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Tabelle Entwicklung der Tierbestände 1973 - 2008 Skript S. 19
Produktion und Selbstversorgungsgrad
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Definition Selbstversorgungsgrad: Brutto: Anteil der Inlandproduktion am inländischen Gesamtverbrauch
Netto: Selbstversorgungsgrad, wenn die für die Tierproduktion importierten Futtermittel abgezogen werden
Tabelle Entwicklung des Selbstversorgungsgrades seit der Agrarreform Skript S. 19
Schwergewicht der Schweizer LW liegt auf der tierischen Produktion
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Erklärt den hohen Selbstversorgungsgrad (2008: 92.9%)
Parlamentarische Vorstösse, die einen minimalen Selbstversorgungsgrad im LWG festschreiben wollen
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BV: Multifunktionalität: Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln
Selbstversorgungsgrad konnte seit Agrarreform trotz Bevölkerungswachstum/Flächenverlust bei 60%
gehalten werden
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Bauern produzieren so effizient wie noch nie!
Mit folgenden Produkten versorgt sich die Schweiz weitgehend selber oder es werden sogar grössere
Mengen exportiert:
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Milch und Milchprodukte 103-110 % des Bedarfs;
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Käse gegen 120 %
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Brotgetreide um 80 %
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Kartoffeln um 90 %
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Fleisch (ohne Schafe und Geflügel) 80-100 %
Saisonale Gemüse, Südfrüchte, Reis, Hartweizen für Teigwaren, Fische und pflanzliche Öle haben
naturgemäss einen tiefen Selbstversorgungsgrad bzw. werden hierzulande gar nicht angebaut.
Der Netto-Selbstversorgungsgrad sinkt
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Vermehrte Erzeugung tierische Nahrungsmittel auf der Basis von importierten (Eiweiss-)Futtermitteln
(u.a. wegen Fütterungsverbot für Schlachtabfälle, Reste aus lebensmittelverarbeitender Industrie und
Gastronomiebetrieben!)
Selbstversorgungsgrad nach Produkten (Agrarbericht 2010) Skript S. 20
Vergleich mit den umliegenden Ländern
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Schweizerische Landwirtschaft im Vergleich mit umliegenden Ländern Skript S. 21
Aktuelle Preisentwicklung Schweiz – Österreich Skript S. 21
Spezialgebiet biologische Landwirtschaft Skript S. 22
Internationaler Vergleich der landw. Nutzflächen und der Selbstversorgungsgrade Skript S. 23
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit der geringsten Agrarfläche pro Kopf der Bevölkerung
(knapp 14 Aren/Einwohner)
USA, Frankreich & Dänemark sind eigentliche Agrarstaaten mit einer entsprechend grossen Exportquote.
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Zusammenfassung
Andrea Hunziker, L3
Agrarpolitik (Kapitel 3)
Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung
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Agrarpolitik & deren Finanzierung ist Sache des Bundes
Kantone nur als „Vollzugsbeamte“
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Vereinzelt richten Kantone auch eigene Direktzahlungen an Landwirte aus
Politik & Budget wird für 4-Jahresetappen festgelegt
Grundlage für eine grossen Teil der Agrargesetzgebung ist der Artikel 104 der Bundesverfassung (1996)
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Artikel 104 Skript S. 24
Weitere Artikel im 4. Abschnitt (Umwelt & Raumplanung):
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Art. 80 Tierschutz, Art. 76 Wasser, Art. 75 Raumplanung
Wichtigste Gesetzesbestimmungen
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Landwirtschaftsgesetz LwG Skript S. 25
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht BGBB Skript S. 25
Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht LPG Skript S. 25
Gewässerschutzgesetz GSchG Skript S. 25
Umweltschutzgesetz USG bzw. entsprechende Verordnungen Skript S. 26
Tierschutzgesetz TSchG Skript S. 26
Raumplanungsgesetz RPG Skript S. 26
Das agrarpolitische Instrumentarium(AP 2011)
Die Massnahmen der gesamten Agrargesetzgebung können in einem dreiteiligen Instrumentarium zusammengefasst werden:
 Grundlagenverbesserung
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Möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Landwirtschaftsbetriebe
 Marktstützung (Lenkung der Produktion & des Absatzes)
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Greift direkt oder indirekt in den Markt für Agrarprodukte ein
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Tritt zunehmend in den Hintergrund
 Direktzahlungen
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Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen
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Tabelle Instrumentarium der Agrarpolitik Skript S. 28
Zahlungsrahmen
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Für die Periode der Agrarpolitik (AP2002, AP2007…) legen Bundesrat und Parlament für die 3 Gruppen der
agrarpolitischen Instrumente die notwendigen Zahlungsrahmen für das Bundesbudget fest.
Auffallend ist die zunehmende Verlagerung von der Marktstützung zu den Direktzahlungen
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Entspricht den Zielen, mittelfristig nur noch minimal in die Märkte einzugreifen.
Zahlungsrahmen sind lediglich Richtwerte. Sie werden in den jährlichen Budgetberatungen regelmässig
wieder abgeändert.
Die Landwirtschaft beansprucht jährlich ca. 3.5 Mia. Franken an Bundesmitteln (ca. 7%)
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Grundlagenverbesserung: ca. 180 Mio. Fr./Jahr, wovon 140 Mio. Fr. Investitionshilfen
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Marktstützung: ca. 400 Mio. Fr./Jahr, wovon 225 Mio. Fr. für verkäste Milch (1.5 Mio. t Milch x 15 Rp)
Direktzahlungen als Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen
Heutiges Direktzahlungssystem
 Wichtigstes Instrument der Agrarpolitik (für Bund und Landwirte)
 Im Talgebiet haben DZ noch eher bescheidene Bedeutung
 Im Berggebiet wäre Bewirtschaftung ohne Direktzahlungen unvorstellbar
 DZ ermöglichen Trennung der Preis- und Einkommenspolitik & Abgeltung von Gemeinschaftsleistungen
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Zusammenfassung
Andrea Hunziker, L3
Abgeltung allgemeinwirtschaftlicher Leistungen
 Ziel dieser Beiträge ist, eine flächendeckende Pflege & Nutzung sicherzustellen
 Bewirtschaftungserschwernisse in verschiedenen Regionen werden berücksichtigt
 Voraussetzung für alle DZ (ohne Sömmerungsbeiträge) ist die Erfüllung des öLN
 Flächenbeiträge
 Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (RGVE-Beiträge)
 Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen (TeP-Beiträge)
 Allgemeine Hangbeiträge
 Hangbeiträge für Reben
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Detailiertere Beschreibung der einzelnen Beiträge Skript S.29 & 30
Abgeltung besonderer Leistungen in den Bereichen Ökologie und Tierhaltung
 Diese Beiträge geben Anreiz für freiwillige Leistungen, die über den öLN hinausgehen.
 Ziele sind
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Förderung der Artenvielfalt in den LW-Gebieten
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Reduktion der Nitrat- und Phosphorbelastung von Gewässern
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Reduktion des Einsatzes von Hilfsstoffen
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Förderung der Nutztierhaltung unter besonders tierfreundlichen Bedingungen
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Nachhaltige Nutzung des Sömmerungsgebietes
 Ökobeiträge
 Ethobeiträge
 Qualitätsbeiträge
 Sömmerungsbeiträge
 Gewässerschutzbeiträge
Weitere Direktzahlungsarten (haben eigene gesetzliche Grundlagen!)
 Gewässerschutzbeiträge
 Ackerbaubeiträge
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Detailiertere Beschreibung der einzelnen Beiträge Skript S.30 & 31
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Wichtigste Elemente der Beitragsberechtigung Skript S. 32
Welche Bedingungen muss ein Landwirt erfüllen um DZ zu erhalten?
Mängel des Direktzahlungssystems
Bericht des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (Mai 2009)
Gute Effektivität:
 Deutliche Verbesserungen in den Bereichen Ökologie & Tierwohl
 Keine Abnahme der Versorgungssicherheit & Einkommenssicherung
 Moderat positive Wirkung bezüglich Biodiversität
 Geringe Verwaltungskosten
Verbesserungswürdig:
 Landschaft & Biodiversität im Sömmerungsgebiet werden nicht gefördert
 Grosse Ziellücken im Bereich natürliche Ressourcen (Gülle in der Luft statt auf dem Boden…)
 Fehlanreize: TeP- & RGVE-Beiträge motivieren zur Ausdehnung der Tierhaltung
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Anreiz für intensive Futterproduktion
 Rückgang der Ackerflächen: Tierbezogene Beiträge konkurrenzieren Ackerbau
 Alle DZ sind an Kriterien Fläche & Tierzahl gebunden (Hemmt die Strukturentwicklung)
 Green-Box-Tauglichkeit einiger Direktzahlungen im System der WTO ist fraglich
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TeP & RGVE kurbeln die Produktion an, sollte aber vom Markt geregelt werden
 Ausschluss der Ufervegetation von der LN (Keine Anreize für Renaturierungen)
 Kulturlandschaftsschutz & regional unterschiedliche Bedürfnisse unbeachtet
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Zusammenfassung
Andrea Hunziker, L3
Konzept eines neuen Direktzahlungssystems
Neues System, das konsequent auf Basis der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft & weiteren
Zielen der Agrarpolitik aufgebaut ist.
 Sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln
 Kalorienproduktion und strategisch wichtige Kulturen erhalten
 Genügend fruchtbaren Boden erhalten
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Versorgungssicherheitsbeiträge (Förderung der Produktion auf Acker- und Grünland)
 Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
 Biodiversität fördern
 Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen (Boden-, Luft-, Wasserqualität)
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Biodiversitätsbeiträge (Ökobeiträge)
ÖLN beibehalten, mittelfristig Verzicht auf Mindestanteil öAF
 Pflege der Kulturlandschaft
 Kulturlandschaft offen halten
 Vielfalt der Kulturlandschaften erhalten & fördern
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Kulturlandschaftsbeiträge
Flächendeckende Bewirtschaftung der LN & Alpen, Abstufung nach Erschwernis, Höhe & Hangneig
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Landschaftsqualitätsbeiträge
Bewirtschaftungsvereinbarungen mit regionalen Trägerschaften, diese erhalten & verteilen LQB
 Dezentrale Besiedlung
 Ziele auf kantonaler Ebene festlegen
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Keine Direktzahlungen, sondern Investitionshilfen
 Tierwohl
 Hohe Beteiligung an besonders tierfreundlichen Haltungssystemen
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Tierwohlbeiträge (Ethobeiträge) Beibehaltung BTS & RAUS- Beiträge
 Einkommenssicherung
 Leistungserbringung langfristig sichern
 Sozialverträgliche Entwicklung
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Anpassungsbeiträge
Besitzstandwahrung: Jeder Betrieb erhält mind. gleich viel wie vorher, aber langsamer Abbau
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Bildliche Darstellung des neuen Direktzahlungssystems Skript S. 35
Künftige Agrarpolitik: AP2014-17
Landnutzung der Schweiz, Betriebsstrukturen
Nachhaltigkeit und okologischer Leistungsnachweis
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