Parlamentsdienste Services du Parlement Servizi del Parlamento Servetschs dal parlament Parlamentsbibliothek CH-3003 Bern Tel. 031 322 37 89 Fax 031 322 82 97 [email protected] www.parlament.ch Parlamentarismus in der Parlamentsbibliothek Informationsblatt zur Forschungsunterstützung durch die Parlamentsbibliothek Das Fachreferat Parlamentarismus ist Teil der Parlamentsbibliothek und unterstützt Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Parlamentarismusforschung. Ausserdem besteht die Möglichkeit auf eine Forschungsmitfinanzierung. 1. Allgemeine Informationen zur Parlamentsbibliothek und zu derem Fachreferat Parlamentarismus Die Parlamentsbibliothek ist eine Anlaufstelle für die wissenschaftliche Arbeit zu Themen des Parlamentarismus. Hier finden Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Unterstützung beim Zugang zu Quellen und Literatur. Ein grosser Teil der Quellen- und Literatursammlung der Parlamentsbibliothek besteht aus Unterlagen und Materialien zur Schweizerischen Bundesversammlung. Ergänzt wird die Sammlung mit ausgewählten Publikationen über ausländische Parlamente und internationalen Parlamentarischen Versammlungen. Teile der Quellen- und Literatursammlung sind nur in der Parlamentsbibliothek zugänglich, andere wiederum befinden sich verteilt in Institutionen wie dem Bundesarchiv (Akten), der Nationalbibliothek (Literatur) usw. Die Parlamentsbibliothek sowie die Mitarbeiter der Parlamentsdienste kennen die Quellenlage zum Parlamentarismus und unterstützen damit Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, indem sie bei der Suche nach dem geeigneten Quellenmaterial für Forschungsarbeiten weiterhelfen und das bestehende Wissen zum Parlamentarismus weitervermitteln. Koordiniert wird diese Unterstützung der Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit 2012 durch das Fachreferat Parlamentarismus der Parlamentsbibliothek. Ziel ist es, mit diesem Fachreferat eine Anlaufstelle zu generieren, welche die Quellen- und Literatursammlung der Parlamentsbibliothek der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dies beinhaltet nicht nur historische Quellen. Auch Kontakte innerhalb der Parlamentsdienste sollen vermittelt werden. Mit Hilfe dieser Anlaufstelle wird die wissenschaftliche Arbeit über das Schweizer Parlament gefördert und das bestehende Wissen zur Parlamentsgeschichte ergänzt. Damit möchte an die bisherige Zusammenarbeit mit einzelnen Hochschulinstituten der Schweiz angeknüpft werden. 2. Mitfinanzierung von wissenschaftlichen Arbeiten Eine weitere Möglichkeit, die Forschungstätigkeit der Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen, ist die Mitfinanzierung von wissenschaftlichen Arbeiten. Durch die Parlamentsbibliothek können wissenschaftliche Arbeiten, welche einen Beitrag zur Geschichte des Schweizer Parlaments oder zum Parlamentarismus leisten, mitfinanziert werden. Als Gegenleistung werden die im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit neu erschlossenen Rohdaten und Quellenmaterialien der Parlamentsbibliothek soweit wie möglich zur Verfügung gestellt. Interessierte Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ihre Konzepte beim Fachreferat Parlamentarismus der Parlamentsbibliothek einreichen. Entscheid über Mitfinanzierung einer wissenschaftlichen Arbeit Ein wissenschaftlicher Ausschuss der Parlamentsdienste prüft das Konzept der wissenschaftlichen Arbeit und entscheidet über die jeweilige Mitfinanzierung. Massgeblich berücksichtigt bei der Mitfinanzierung werden die wissenschaftliche Bedeutsamkeit und die Aktualität des Themas. Die formalen, persönlichen und wissenschaftlichen Voraussetzungen werden durch den wissenschaftlichen Ausschuss geprüft. Die Parlamentsbibliothek erteilt während des Auswahlverfahrens bis zur schriftlichen Kommunikation des Entscheides keine Auskünfte. Der Entscheid wird innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung bekannt gegeben. Bei einem positiven Entscheid über die Höhe der zugesprochenen Mittel werden folgende Sachverhalte mitgeteilt: Auszahlungsmodalitäten Bedingungen, die vor dem Beginn der wissenschaftlichen Arbeit noch zu erfüllen sind Fälligkeit der Studie und des Zwischenberichtes - Terminplan WICHTIG: Der Zugang zur Parlamentsbibliothek, Quellen- und Literatursammlung hängt nicht von einer Mitfinanzierung ab. Arbeitsplätze in der Parlamentsbibliothek stehen auf Anfrage allen zur Verfügung, die im Bereich Parlamentarismus forschen. 2 2.1 Vorgehen Einreichen eines Konzeptes Das Konzept muss elektronisch eingereicht werden. Zur Beantragung einer Mitfinanzierung werden folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt elektronisch als pdf beim Fachreferat Parlamentarismus der Parlamentsbibliothek eingereicht: Antragsformular (findet sich auf der Webseite der Parlamentsbibliothek) Lebenslauf (max. zwei DIN A4-Seiten) Liste der bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten Konzept mit Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit Die Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Inhalt des Konzeptes Das Konzept dient der Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit und beinhaltet folgende Punkte: 1 Abstract Ihr Abstract charakterisiert Gegenstand und Thema und stellt die wissenschaftliche Arbeit in einen breiten Kontext. Nebst Thema, Ziel und Quellenlage beschrieben Sie die methodische Grundlage. Ein Arbeitstitel ist erwünscht. Das Abstract umfasst max. 10 Seiten (40‘000 Zeichen), ist min. in Schriftgrösse 11 und Zeilenabstand 1.5 gehalten. 2 Terminplan und Teilziele Legen Sie einen Terminplan und Etappenziele bei. 3 Resultat Führen Sie auf, was Sie von den Ergebnissen Ihrer Arbeit erwarten und wie sich diese auf die weitere Forschung und Lehre auswirken. Geben Sie bitte auch an, in welcher Form Sie die Ergebnisse allenfalls publizieren möchten. 4 Mitfinanzierung Argumentieren Sie, mit welchem Betrag und warum wir Ihre wissenschaftliche Arbeit mitfinanzieren sollen. 3 2.2 Die Durchführung Freigabe der finanziellen Mittel Die wissenschaftliche Arbeit muss innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss begonnen werden. Der Betrag wird wie folgt ausbezahlt: 10 % als Anzahlung zur Deckung der Fahrtkosten und weiterer laufender Kosten Restzahlung nach Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit Berichterstattung Im Verlauf der Forschungsarbeit verfasst der Studierende, Wissenschaftler oder die Wissenschaftlerin einen Zwischenbericht und unterbreitet ihn dem Fachreferat. Der Zwischenbericht umfasst max. 10 DIN-A4 Seiten und erläutert erste Ergebnisse und die Erreichung der Etappenziele. Verlängerung Sollte der Ablieferungstermin aus triftigen Gründen nicht fristgerecht eingehalten werden können, kann beim Ausschuss schriftlich eine kostenneutrale Verlängerung nachgesucht werden. Valorisierung und Rechte an den Forschungsresultaten Die Schutzrechte des geistigen Eigentums sowie das Copyright an den Forschungsresultaten liegen beim Studierenden/Wissenschaftler/Wissenschaftlerin. Die Parlamentsbibliothek beansprucht keine Rechte am geistigen Eigentum von Forschungsresultaten und Publikationen. Die Parlamentsbibliothek erhält ein Belegexemplar der wissenschaftlichen Arbeit und veröffentlicht diese per Open Access. Die Parlamentsbibliothek verpflichtet die Beitragsempfänger grundsätzlich zum Open Access Prinzip. In sämtlichen, durch die Parlamentsbibliothek mitfinanzierten wissenschaftlichen Publikationen, muss folgender Hinweis angebracht werden: „Erstellt mit der Unterstützung der Parlamentsdienste, Parlamentsbibliothek. Der Inhalt deckt sich nicht zwingend mit der Meinung der Parlamentsdienste. Die Parlamentsdienste übernehmen keinerlei Verantwortung für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.“ Eine Kommunikation mit Dritten durch die Studierenden/Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen erfolgt in deren eigenem Namen und verpflichtet dabei die Parlamentsbibliothek als Institution nicht. 3. Auskünfte Parlamentsbibliothek, Fachreferat Parlamentarismus Herr Jean-Claude Hayoz - Bundeshaus West, 3003 Bern [email protected] 0041 31 322 37 89 4