Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, der Name Chmelir stammt von seiner geschiedenen Ehefrau, Justizanstalt Garsten, Am Platzl 1, 4451 Garsten, 09.09.2008. Aufruf nach dreißigjähriger ununterbrochener Haft in Österreich. Österreichische Journalisten ist der Zugang zu meiner Person vom Bundesministerium für Justiz ausdrücklich untersagt worden – über meine Person herrscht in Österreich quasi Zensur. Die Gründe hierfür führe ich unten an, wobei ich betonen möchte meine Darlegungen auch mit behördlichen Schriften und Protokolle untermauern zu können als auch durch massiver Berichterstattung über meiner Person in die 80er und 90er Jahren – jetzt soll ich totgeschwiegen werden bis zum Tode in der Zelle, vorwiegend um Peinlichkeiten der Justiz zu vertuschen. Ich appelliere um Einsetzung eines ausländischen Rechtsanwaltes und Sachverständigen zur objektiven Beurteilung der von mir erhobenen Anschuldigungen gegen die österr. Justiz. Auskunft über meine Person können auch folgende Personen geben: Amnesty Int.in Wien, Moeringg. 10, 1150 Wien, 01/78 00 80, Frau Elisabeth Emeh, Wochenzeitschrift "Die Furche", Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, Tel. 01/512 52 61 oder 0650-890 1 777, Journalist [email protected], Rechtsanwalt Dr. Lennart Binder, 1030 Wien, Rochusgasse 2/12,01/712 14 01, RechtsanwaltMag. Dr. Herbert Klaschka Enge 31, 4400 Steyr, tel.07252/524 24, Rechtsanwältin Frau Mag. Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner Stelzhamerstrasse 6, 4400 Steyr, tel. 07252-43 211, Rechtsanwalt Dr. Herwig Wutscher Brückenkopfg. 1, 8020 Graz, tel. 43 316-833 840-0 Was unten zusammengefasst folgt sind keine Beschimpfungen und Verunglimpfungen oder billige Ausreden und Rechtfertigungen, sondern Erklärungen und Wahrheiten, die man einfach nicht gerne hört, weil es nicht sein darf, was gestern war und noch heute ist. Es ist nur ein Miniüberblick der Aufarbeitung meines Lebens in Österreich und der von mir in wesentlichen schon geschriebenen Memoiren als Täter und Opfer zugleich, das vorwiegend in staatlichen Erziehungsanstalten und Gefängnisse stattfand. Statement zu meiner Person Ich bin am 8.Juni 1949 in Rocha/Uruguay geboren inmitten einer flachen Präriegräser-Landschaft mit wenigen, weit verstreuten Nachbarn - und dort mit meiner Mutter und sechs weitere Geschwister bis zu meinem 13.Lebensjahr aufgewachsen. Unserem Vater, der Halbjude war und deshalb in den späten 30er Jahren wegen der Nazis aus Österr. fliehen musste, bekamen wir in der Kindheitszeit selten zu Gesicht. Gemessen an der so genannten Modernen Industriewelt, wuchsen wir unter ärmlichen Verhältnisse auf in einen kleinen Haus aus Mörtelziegeln mit Lehmboden und ohne Fließwasser und Strom. Ich besuchte nur die ersten drei Volksschulklassen. Meine Kindheit und diese meiner Geschwister verliefen trotzdem sehr glücklich. Juni 1962 wanderte unsere Familie dann abrupt nach Wien/Österreich aus. Dies ging der Tatsache voraus, das mein Vater seine im Nachkriegswirrnis tot geglaubte Mutter wieder gefunden hatte, die in Wien u.a. ein Hotel betrieb, das, das Hotel, meinen Vater als Erbschaft in Aussicht gestellt wurde, weswegen er uns über Nacht die Koffer packen ließ, AZ 4 Vr 861/64 des JGH Wien, AS 233236). Die abrupte Verpflanzung nach Österreich, sozusagen aus vertrauter Umgebung und Lebensgewohnheiten rausgerissen in eine völlig andere Welt einer Millionenstadt war für mich, meiner Mutter und meine Geschwister ein Schock. Vom ersten Tag an fühlten wir uns in Österreich nicht wohl und wurden wegen der klimatischen unterschiede, Bewegungs- und Verständigungsmangel und ungewohnter Nahrung öfters krank. Ende August 1962 dann, wurden meine Schwestern Christina, Anna und Martha und ich in einen Heim für Fremdenkinder in Judenau bei Tulln/NÖ gebracht. Diesem war ein Streit unserer Großmutter mit unserem Vater vorausgegangen. Der Verwirrungen der abrupten Verpflanzung wechselte nunmehr – nach kaum drei Monate Aufenthalt in Österreich - in ein regelrechtes Trauma für mich und meine Geschwister. Ich wurde in dem Knabentrakt untergebracht, meine Schwestern gemeinsam in dem Mädchentrakt. Die strikte Trennung der Knaben und Mädchen erlaubte es nicht, das ich meine Schwestern sehen durfte. Ich sollte sie erst viele Jahre später wieder sehen. Zwei davon als Prostituierte, die mir u.a. ihrem Pein in dem Heim erzählten, wovon sie öfters ausgerissen waren und u.a. von Männern und Zuhälter aufgegriffen, vergewaltigt und ausgenutzt wurden. Auch ich versank in die tiefsten Sümpfe Österreichs und immer tiefer in die Kriminalität. Ich verlor nicht nur den Kontakt zu meiner Familie, sondern wurde sie mir zudem durch die jahrelange Trennung und innerliche Zerstörung fremd. Erziehungsanstalten und Gefängnisse mit allen negativen Aspekten wurden meine Heimat, inbegriffen Misshandlungen und serienweise Selbstbeschädigung als Protest. Als ausländischen Kind 1962 aus Uruguay kommend in Österreich im Alter von 13 Jahren gelandet, erlebte ich, wie oben kurz ausgeführt, noch im halbwüchsigen Alter, sowohl am eigenen Leib als auch als Augenzeuge, zunächst unverschuldet in einen Unterbringungsheim für Fremdenkinder, dann in staatlichen Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse in Österreich unglaubliche Menschenrechtsverletzungen der sexuellem Übergriffe bis zur sadistischen Misshandlungen und psychischer Grausamkeiten hin sowie Sklavenarbeiten in den Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und Gefängniswärter. Ein Zeitabschnitt, die mich innerlich zerstörte und negativste prägte und die den Weg in die Rebellion und Kriminalität ebnete. Als Zeitzeuge und gleichzeitig auch Opfer einer nach dem zweiten Weltkrieg in Österreich fortgesetzt weitergelebten Nazigesinnung voller Menschenverachtung und Tyrannei, bin ich natürlich ein Feindbild für Behörden, die bis heute auf Verleugnung und Verdrängung setzen. Was anfänglich mit Ausreiserein aus Heimen und kleinen Diebstählen zu überleben begann, skalierte und endete 1978 mit Bank- und Postüberfälle und Mord. 1980 wurde ich in die Justizanstalt Garsten mit einer Lebenslangen Haftstrafe im Gebäck überstellt. Mittlerweile genoss ich großes Ansehen in der Wiener Unterwelt und in der Gefängnispopulation. Die katastrophalen Zustände in Garsten, erschreckten mich derart, das in mir allmählich der Plan zur Revolte oder zu anderen Methoden des Widerstandes reifte, teils auch inspiriert von Buchinhalte des Wiener Psychiaters Friedrich Hacker, der aktuellen Aktivitäten der Roten Brigade in Italien und der RAF in Deutschland. Und da in Verbindung meiner Erinnerungen der Erniedrigungen und Misshandlungen in dem staatlichen Erziehungsheime und der vorgehenden Gefängnisaufenthalte und der Überzeugung, dass mein Leben und Schicksal schon im jüngsten Alter in Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse von der Justiz negativste beeinflusst wurde Irgendwie wurde es für mich auch zu einer persönlichen Kampfansage gegen die Justiz, zumal ich in der Isolation die Nazigeschichte Österreichs genauer durchlas und Parallelen zur Gegenwart sah. Ich erinnerte mich auch, das mein Vater Halbjude war und wegen der Nazis fliehen musste. In mir wuchsen von Tag zu Tag die Kraft und Überzeugung, in meinen Leben erstmals was Positives zu tun, wenn ich das inhumane System und Praktiken im Gefängnis angreife. Die Repression im Gefängnis war aber so immens, das ich schnell merkte, dass die meisten Häftlinge zu viel Angst hatten und viele der Kollaboration mit der Justizwache bevorzugten. So beschränkte ich mich fürs erste der massiven Schreibinitiativen durch Beschwerden und Strafanzeigen mit kleinen erfolgen, was mir aber gleichzeitig Repressalien und Isolationshaft einbrachte, letzteren stärkte noch mehr meine Überzeugung und Wille. Mai 1983 startete ich mit einem zweiten Häftling einen nahezu unmöglichen Fluchtversuch, der zwar scheiterte, aber ich hatte schon vorher mit der zweiten Variante spekuliert, nämlich auf dem hohen Dach der JA Garsten angrenzende Kirche zu klettern und dort eine Protestaktion zu starten und die Öffentlichkeit aufzurütteln – und so kam es auch. Mein Gefährte und ich saßen zwischen den 31.Mai u. 1. Juni 1983 eineinhalb Tage lang am hohen Dach der Kirche, LG Steyr GZ 8a E Vr 511/83, und zogen Journalisten und TV-Teams in Scharen an, die sogar mit ihren Kameras auf die Dachlücken der Kirche stiegen. Das ganze wurde zu einem medialen Spektakel weit über die Österr. Grenzen hinaus, was in der Folge erstmals zu einer öffentlichen Politisierung der Angelegenheit „Strafvollzug“ führte, war dieser Begriff bis dahin in Österreich ein Tabuthema. Erstmals begannen Journalisten als Folge meiner spektakulären Dachaktion über die wahren Praktiken der Sklaverei und Tyrannei hinter Gittern zu berichten und die Justiz geriet im höchsten maßen in Misskredit. Alle Medien anzuführen ist unmöglich, weil es ein regelrechter Medienspektakel war. Siehe Archiv der Journalisten. Ich wiederum geriet wieder einmal in Isolationshaft, diesmal als Staatsfeind, wie der „Kurier“ vom 25.5.1986 auf Seite 14 erwähnte. Am 2.August 1989 gelangt mir dann ein Ausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau. Ich geriet während der Flucht in Panik, hielt ein Auto an in das zufällig die Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung saß. Zwei Tage später schickte ich sie dann mit einer Selbstanzeige und Protestschreiben gegen die Sklaverei und Tyrannei in dem Gefängnisse zur Polizei. Bei meiner Festnahme dann in Klagenfurt gab ich u.a. an, „aus dem Gefängnis ausgebrochen zu sein, um in Ausland österr. Botschaftsangehörige zu entführen, um die Sklaverei und Tyrannei im Gefängnis zu beenden“. Diese Absicht hatte ich zwar nicht, sondern wollte ich damit nur Schlagzeilen machen, um die Angelegenheit „Strafvollzug“ wiederholt medial zu politisieren, was mir auch reichlich und selbst im Club 2 des ORF gelang. Siehe z.B. auch „Steirer Krone, 20.8.1989, Seite 16-17, „Wiener Stadtzeitung“, 15.8.1989, Seite 13, und „Kurier“, 20.8.1989, Seite 5 und 17. Mai 1992 verfasste ich dann im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein eine Tonbanddokumentation über die Missstände, ließ es der Redaktion des Nachrichtenmagazins „Profil“ von einen entlassenen Mithäftling zukommen (Redakteur Hr. Buchacher, Ausgabe 23, 1.Juni 1992, „Stein ist die Hölle – Häftlinge vor Revolte“ auf die Titelblatt und Seite 22 bis 27) und die Angelegenheit „Strafvollzug“ wurde wiederum zu ein öffentlichen Politikum, zumal wir Häftlinge in der JA Stein in der Folge eine Woche lang revoltierten (Nachrichtenmagazin „Wiener“, Septemberausgabe 1992, „Hölle Stein“„Seite 242-243, „Täglich Alles“ Zeitung, 24.Juni 1992 „Blutbad in Stein während Revolte“ und in vielen anderen Medien. Ich landete neuerlich in Isolationshaft, konzentrierte mich aber nunmehr auf mein Leben und schriftliche Memoiren, beendete endgültig meine Initiativen und Protestaktionen. Ich hatte einfach genug, zumal der Vollzug mit TV-Geräte, Computer, Kocher, Kühlschränke etc. etc. humanere Züge anzunehmen begann. September 1993 suchten mich in der JA Stein höhere Beamte in der Zelle auf und wir trafen ein ehrenwörtliches Abkommen. Ich sollte keine Ausbrüche und Protestaktionen mehr begehen, dafür würde ich wieder in einen Betrieb arbeiten gehen dürfen und aus der Isolation des Hochsicherheitstraktes entlassen werden. So kam es noch im selben Monat und ich begann zunächst in der Schuhmachereibetrieb zu arbeiten – und hielt bis dato mein Wort, also keine Ausbruchsversuche und Protestaktionen mehr. Oktober 1993 traf ich dann im Spazierhof meinen heutigen Zellenkollegen, Peter Weißhäupl, Gef-Nr. 9861. Wir sind sozusagen Heute noch zusammen und beste Freunde. Er ist Epileptiker, hat aber kaum mehr Anfälle seit er mit mir zusammen ist. Und seine Mutter kommt uns seit nahezu 14 Jahre hindurch wöchentlich auf gemeinsamen Tischbesuch. Wir haben einen sauberen Haftraum mit Fernsehen, Computer und viele andere Elektrogeräte, halten uns von Rauschgift und Drogen und Alkoholmissbrauch fern und führen uns im Allgemeinen ordentlich auf. Nichtsdestotrotz werde ich nunmehr ab September 2004 in der JA Garsten hinter den Kulissen wieder als Feindbild behandelt. Anfangs September 2004 wurde ich nämlich über Nacht in die JA Garsten verlegt (mein Zellenkollege Peter Weißhäupl folgte drei Monate später), weil ich mich im Zusammenhang des mysteriösen Todesfalles des Schwarzafrikaners Edwin Ndupu vom 19.8.2004 in der JA Stein bei der Polizei Krems und Amnesty International Wien als Zeuge gemeldet hatte. Diesbezüglich wurde ich auch Ende Dezember 2004 vom Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger hier in der Justizanstalt aufgesucht, was bei der Vollzugsbehörde und Justizwache für internen Aufruhr führte. Man muss sich einmal vorstellen, weil ich mich in einer Sache als Zeuge meldete, landete ich über Nacht in der JA Garsten, verlor meine Arbeit und eine zeitlang sogar meine Vergünstigungen und zudem wurden über mich von ersten Tag an und ohne aktuellen Grund, da ich in der JA Stein seit 1993 in normal Vollzug angehalten wurde, nunmehr wegen Fluchtgefahr und wegen der Gefahr der Gewalttätigkeit gegen Menschen neuerlich Sicherheitsmaßnahmen verhängt, kaschiert unter einer obskuren Etikettierung „Anordnung 42“. Neuerlich unterstützt vom OLG Linz, GZ Vk 94/06-5, indem Jahrzehnte zurückliegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, wofür ich schon geahndet wurde, neuerlich politisiert wurden. Darüber hinaus lassen sie mich durch Mitgef. bespitzeln und von deren kranken Fantasie (viele davon sind entweder Rauschgiftsüchtig oder geistig/psychisch beeinträchtigt) verleumden, so dass ich den Eindruck habe, das sie mich in Wirklichkeit isolieren und präparieren möchten. Irgendwie erinnert mich die Vorgangsweise der Gestapo Methoden, destruktiv und paranoid. Das ist aber eine übliche Vorgangsweise gegen Strafgef. die sich gegen Missstände beschweren oder gar als Zeuge gegen Beamten auftreten, quasi Repressalien und primitiver Rache. Nichtsdestotrotz bleibe ich ruhig und besonnen und lasse mich auf überhaupt nichts ein, nehme selten an der gemeinsamen Bewegung im Freien teil und bleibe lieber mit meinem Zellenkollegen ganztätig im Haftraum. -------------------------------------------------------Für meine unbestritten schweren Straftaten, die mir heute aufrichtig leid tun und wofür ich mich ebenfalls aufrichtig entschuldige, wenngleich keine Entschuldigung dafür möglich ist, büße ich bereits mit knapp vierzig Jahren Gefängnisaufenthalte in Österreich, die letzten dreißig Jahre ununterbrochen, wobei die bedingte Entlassung meiner Person mit Beschlussvermerk des Vollzugsgerichtes Steyr/OÖ vom 11.03.2008 abgelehnt wurde, und zwar im Zuge eines unfairen Verfahrens beim Vollzugsgericht Steyr, in der die Entscheidung von Anfang an mit unlauteren Methoden erzwungen wurde. Das Verfahren ist mittlerweile vom Gerichtspräsidenten Dr. Georg Huber reaktiviert worden und demnächst findet in der Justizanstalt Garsten die Anhörung statt. Jetzt wird es aber zu einer Frage der Ethik der Gesellschaft, nämlich Menschen jahrzehntelang ohne Perspektive und bis zum verrecken hinter Gittern verschwinden zu lassen, in meinen Fall sogar aus dunklen Gründen. Warum dann nicht gleich die Todesstrafe als humaneren Mittel wiedereinführen! Und weil ich Geist gebildet habe und über die Ursachen meines katastrophalen Lebensverlaufs in Österreich schreibe, und mich nunmehr gegen einen von der Justizbehörden offenbar hinter den Kulissen längst vorprogrammierten Tod in der Zelle zu wehren versuche und hierzu durchaus brisante Motive und Fakten vorbringen und vorlegen kann, werde ich nunmehr fortgesetzt als sehr gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft und zusätzlich als völlig dissozial, aggressiv-impulsiv und paranoid präpariert, und zwar als raffinierte Masche gezogen zur bestmöglicher Abschirmung meiner Person, denn wer will schon mit einen höchstgefährlichen und geistig und psychisch beschädigten Strafgefangenen was zu tun haben und sich womöglich auch noch mit einen solchen kompromittieren! Ich will weder skandalisieren noch Justizbehörden beschimpfen, sondern mich nur verteidigen, mich erklären und Motive und Fakten vorlegen, denn immerhin wurde die Entlassung meiner Person im Alter von knapp 60 Jahren aus dreißig Jahren ununterbrochener Haft abgelehnt. Ich sehe mehreren Faktoren, weshalb die Vollzugsbehörden meinen Tod in der Zelle wollen und brauchen: 1) der wichtigste ist die Strafsache und Strafurteil vom 28.06.1991 beim LG Graz im Zusammenhang der Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung, das eine Farce war und ist und worüber die Wahrheit zugedeckt bleiben muss, 2) Rache und Vergeltung für mein spektakulären und erfolgreichen Aktionismus in den 80er und Anfang der 90er Jahren gegen die seinerzeit herrschende Sklaverei und Tyrannei in den Gefängnisse und 3) das ich über meine Jahrzehnte lange Insiderkenntnisse im Gefängnis auspacken könnte, sei es in den Tagesmedien oder über meiner Memoiren, die ich zu veröffentlichen ankündigte, zumal ich noch heute unglaubliche und bedenkliche Praktiken im Vollzug kritisiere, so dass sie mitunter eine Politisierung des Vollzuges in der Gegenwart befürchten, die sie zur Wahrung ihrer Interessen am wenigsten brauchen können. STAATLICHE BRUTALITÄT IM NAMEN DER ERZIEHUNG Als ausländischen Kind 1962 aus Uruguay kommend in Österreich im Alter von 13 Jahren gelandet, erlebte ich noch im halbwüchsigen Alter, sowohl am eigenen Leib als auch als Augenzeuge, zunächst unverschuldet in einen Unterbringungsheim für Fremdenkinder, dann in staatlichen Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse in Österreich unglaubliche Menschenrechtsverletzungen der sexuellem Übergriffe bis zur sadistischen Misshandlungen und psychischer Grausamkeiten hin sowie Sklavenarbeiten in den Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und Gefängniswärter. Ein Zeitabschnitt, die mich innerlich zerstörte und negativste prägte und die den Weg in die Rebellion und Kriminalität ebnete. Als Zeitzeuge und gleichzeitig Opfer einer nach dem zweiten Weltkrieg in Österreich fortgesetzt weitergelebten Nazigesinnung voller Menschenverachtung und Tyrannei, bin ich natürlich ein Feindbild für Behörden, die bis heute auf Verleugnung und Verdrängung setzen. Die Heimerzieher werkten nach eigenen Anordnungen und nach Beliebigkeit und Willkürlichkeit als auch die Gefängniswärter, da zu dieser Zeit noch kein Strafvollzugsgesetz gab, das erstmals 1970 in Kraft trat. Wobei zu betonen ist, das sie sich bei der Großteils davon von ihrer Gehabe, Brutalität und Wortwahl her eindeutig um Nazis gehandelt hat, mitunter sogar um Naziverbrecher, die in solchen staatlichen Institutionen offenbar versteck und unterschlupft gefunden haben. Selbstmordversuche und Selbstbeschädigungen aus Verzweiflung und als Hilferuf von Zöglingen und jungen Häftlingen kam sehr oft vor, gelungene Selbstmorde erinnere ich mich so alle drei-vier Monate. Kein Mensch interessierte es, die mediale Öffentlichkeit inbegriffen, da letzteren offenbar selbst keine Aufarbeitung des Nazijournalismus betrieben hat, indem viele Nazijournalisten auf ihren Sessel sitzen blieben, so dass auch lange Zeit nach dem zweiten Weltkrieg keine demokratische und frei öffentliche Kontrolle gab. Schon bei geringsten Abweichungen der rigorosen Tagesordnung standen Beschimpfungen, Ohrfeigen und Fußtritte auf der Tagesordnung der Heimerzieher und Gefängniswärter, wobei manche davon auf sehr schmerzhaften Zwicken, Ohrendrehen oder bei den Haaren reißen spezialisiert waren, andere wiederum auf Stockhiebe oder auf kleinen Stiche mit Nadeln. Besonders grausam war es auch in den stockdunklen und eisig stillen Isolation Kellerzellen in den Jugendgefängnisse, die nicht sein durften, die aber doch da waren, oder in die Strafgruppen in den Erziehungsanstalten, die wie ein Gefängnis vergittert waren und wo man sich mit Sprechverbot und der Entzug jeglicher Zeitvertreib und der überstreng rationierten Verpflegung ganztätig im engsten Raum eingepfercht wochenlang aufhalten musste. Nie in meinen Leben werde ich je vergessen können auch die eiskalten Nächte in den Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse, weil die dünnen Bettdecken und die kleinen Kohlenöfen bei weitem nicht ausreichten, die durchdringende Kälte zu lindern. Je nach Intervall der Kontrollgängen der Nachtdiensterzieher, krochen Heiminsassen, wenn oft nur für kurze Momente gemeinsam unter einer Decke, um sie sich an die Körperwärme des anderen aufzuwärmen und warm zu halten, was einerseits die Homosexualität förderte, andererseits bei erwischt werden Strafen nach sich zog. Bei Tag war der Kältetortur nicht viel geringer, weil die Heim- und Gefängniskleider rar und billigst waren. Auch Onanieren war strengsten verboten. Wurde ein Zögling oder Häftling bei masturbieren ertappt oder fanden sich in seiner Bettwäsche Spermaspuren, weil er mitunter im Schlaf einen Erguss hatte, wurde er automatisch bestraft und mit Witzen und sonstigen Äußerungen erniedrigt. Die Tagesverpflegung musste laut Anordnung so rationiert sein, das die Zöglinge oder Häftlingen ständig leichten Hunger zu verspüren hatten. Umso schlimmer der gelegentlichen Entzug der Tagesverpflegung – bis auf zwei-drei Scheiben Brot - als Hunger als Strafe, wie von Heimerzieher gerne praktiziert. Auch die Hungerschmerzen sind unvergesslich, wenn ich nur bloß daran denke. Auch Schlafentzug, indem der Zögling anstatt um 20.00 Uhr erst um 24.00 Uhr zu Bett gehen durfte, wobei dieser bis dahin am Gang oder im Tagesraum am fleck Stramm zu stehen hatte, war in staatlichen Erziehungsanstalten ebenfalls eine beliebte Strafsanktion. Entwürdigenden und erniedrigenden körperlichen Entblößungen, Penis und After Kontrollen mit Handanlegen von Seiten bestimmter Diensthabenden Heimerziehern im Namen der Hygiene, gehörte ebenso zum Programm. Gefiel einen solchen Heimerzieher ein Zögling, dann holte er sich diesem gelegentlich und auf leisen Sohlen mitten in der Nacht aus dem großen Schlafzimmer in seinem Dienstzimmer, verging sich an diesem und erkaufte sich sein Schweigen mit Zigaretten und Süßigkeiten oder mit leeren Versprechungen auf Heimentlassung etc. Auch ich wurde zweimal Opfer solchen sexuellen Übergriffe, kam aber in vergleich anderer Zöglingen noch glimpflich davon, weil es nur bei anfänglichen berührungsversuche blieb, da ich mich entschieden wehrte. Trotzdem beeinflusste es mich so negativ, das ich später auf der Flucht aus den Erziehungsheimen am Wiener Naschmarkt am Jugendstrich ging, um etwas zum Essen und um eine Schlafstelle zu ergattern, zur Abwechslung der Schlafstätten in Baustellen und Heustadeln. Zu einer der makabersten Erinnerung zählt für mich heute jedenfalls auch, als ich mit zwei anderen Zöglinge aus den Heim Lindenheim in Eggenburg flüchteten und über Ackerfelder liefen, während uns zwei schreienden Heimerzieher folgten. Ein Bauer auf den Feld aufmerksam und offenbar hass geworden, weil wir über seinen frisch bearbeitendes Feld rannten, lief uns daraufhin nach und warf mit seinen Heugabel uns hintennach, wobei uns der Heugabel knapp verfehlte. Wäre einer von uns Zöglingen getroffen worden, dann Servus. Arbeiten, oft schwerer Arbeiten ohne Lohn in den Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und Gefängniswärter und deren Freunden, Angehörigen und Verwandten waren bis in die späten 80er Jahren Selbstverständlichkeit. Und wenn sich ein Zögling oder Häftling weigerte, wurde er entsprechend sanktioniert. Sklaverei und Tyrannei pur, die Motive für mein späteres Aktionismus. Es ist nur ein klein zusammengefasster Rückblick auf die gestrige Zeit, die der grausamen Tortur an halbwüchsigen und jungen Häftlingen bei weiten nicht wiedergibt, woran viele menschlich zerbrachen oder zu harten kriminellen wurden, weil sie vom Staat misshandelt und als abgestoßene behandelt wurden und die ihrerseits das Vertrauen in die Gesellschaft verloren, und die nurmehr der Hass und Härte aufrechterhielt, die in ihnen eingeprägt wurde. JUSTIZPOLITISCHER VERFOLGUNG HINTER GITTERN Durch meinen Aktionismus bin ich zugegebermaßen und unbestritten für das Gefängnispersonal politisch sehr gefährlich geworden, beginnend mit der spektakulären Sitzstreik auf den hohen Dach der Strafvollzugsanstalt Garsten angrenzenden Wallfahrtskirche von Mai/Juni 1983, darüber jedenfalls Europaweit berichtet wurde und die in Österreich erstmals zu einer Politisierung der Angelegenheit „Strafvollzug“ in der breiten Öffentlichkeit führte sowie der Beginn der journalistischen Berichterstattung über Missstände und inhumane Praktiken in den Gefängnisse schlechthin, war es bis dahin ein Tabuthema. August 1989 folgte dann das Gefängnisausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau, das ich wiederum gegen das Gefängnispersonal politisierte, indem ich zu Protokoll gab, dass ich im Ausland österreichische Botschaftsangehörige zu entführen plante, um die Sklaverei und Tyrannei in dem Gefängnisse zu beenden. Schließlich auch durch die von mir aufgenommenen Tonbanddokumentation von Mai 1992 über die Missstände in der Justizanstalt Stein, die ich dem Nachrichtenmagazin „Profil“ zukommen ließ und über die eine Woche darauf in großer und seitenlanger Aufmachung berichtet wurde sowie über die tagelange Revolte in der Justizanstalt Stein, die darauf folgte. Das sind übrigens nur die spektakulären Fälle. Die Folgen für mich persönlich hinter Gittern waren extrem, weil das Gefängnispersonal permanent angst hatte, das ich neuerlich Aktionen setzen könnte. Ich nahm die Folgen jedoch gerne im Kauf, weil mich die Überzeugung und Erfolge beflügelten und entwickelte eine eigene Strategie um die jahrelangen Aufenthalte in gesetzwidriger Isolationshaft, der Schikanen und Entbehrungen zu überleben. Jedenfalls hat kein anderer Häftling die Härte des Vollzuges derart zu spüren bekommen, wie ich. Aber ohne diese Härte, die mein Geist antrieb, um zu überleben, hätte ich meinen heutigen Persönlichkeitsstand nie erreicht – es gehörte sozusagen zu meiner Entwicklungsphase. Belüftung, Sauberkeit und Ordnung in meinen 15qm Haftraum, in der ich mich bis auf eine Stunde Bewegung im Freien jahrein, jahraus 23 Stunden täglich aufhalten muss, ist mir sehr wichtig. Dementsprechend ist mein Haftraum ansehnlich sauber und zusätzlich mit technischem Geräte (Computer, Fernsehen, Kühlschrank etc.) komfortabel ausgestattet. Von daher gibt’s es quasi nichts auszusetzen. Das Umfeld allerdings, das die Vollzugsbehörde und die Justizwache um meine Person aufgebaut hat und nach dreißig Jahren ununterbrochener Haft fortsetzt, ist zum Teil paranoid und zum Teil subtil auf Schikanen und psychologischen Druck aufgebaut, quasi auf „sei froh, das Du zumindest in der Zelle noch Leben darfst“ – das wird mir ganz klar zu verstehen gegeben. Durch die Sonderbehandlung nämlich, die ich unterzogen werde, und zwar ausgeschlossen der Teilnahme an Re-Sozialisierung maßnahmen, jahrelang keine Arbeitseinteilung, beschränkter Lebensführung und Sonderbewachung im Anstaltsbereich durch „Anordnung 42“ sowie durch regelmäßig ins Gerede bringen innerhalb der Justizwache (auch unter den Insassen) meiner früheren spektakulären Aktionen (Protestaktion am hohen Dach der Justizanstalt Garsten angrenzenden Kirche 1983, Gefängnisausbruch aus der JA Graz-Karlau 1989, Gefängnisrevolte 1992 in der JA Stein etc.) und der von mir begangenen Strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang meines Gefängnisausbruches aus der JA Graz-Karlau vom 02.08.1989, bin ich innerhalb der Gefängnispopulation eine regelrechte ATTRAKTION sowie der Neugier ausgesetzt, insbesondere der neuen jungen Justizbeamten und der Neuzugänge an Insassen, zumal mein Haftraum GIII-9 mitten der Abteilung gelegen als einzige mit den in Fettdruck auffallenden Plakat „AO42“ hervorsticht. Diese Tatsachen werden von Seiten der Anstaltsbehörde und der Justizwache nach außen hin natürlich abgestritten und als paranoide Anteile meiner Person abgetan, nach innen hin jedoch forciert, indem sie zu allem drauf Insassen paranoid gegen meine Person aufhetzen, „passt ja auf ihn auf, denn der wird wahrscheinlich nie mehr entlassen, hat nichts mehr zu verlieren und ist sehr gefährlich. Und wenn was passiert, dann seid ihr alle mit leidtragende“, so dass ich für die Intriganten, Verleumder und Denunzianten sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart ein fressen war und bin, die unter den Strafgefangenen bei Gott nicht wenige sind, bedingt der Praktiken der Justizwache im Vollzug. Der psychologische Druck auf meine Person ist beachtlich, nichtsdestotrotz habe ich es einigermaßen im Griff, indem ich es geistig und psychisch nicht zu nahe an mir heran lasse. Die einzige Perspektive, die man mir wie ein Plakat vor Augen hält, „Der Tod in der Zelle“, ist jedenfalls schon seit x-Jahren mein ständiger Begleiter. KEINE ENTLASSUNG ABER SCHÖNE GRÜSSE AUS MONTEVIDEO Als nach 29 Jahren ununterbrochener Haft der Brief des Anstaltsleiters in meine Zelle landete mit schönen Grüßen aus Montevideo und der Ankündigung, dass weitere Bilder aus der Strandpromenade von Montevideo folgen würden, war ich zunächst höchsterfreut, bedankte mich schriftlich und verstand es als deutlichen Signal, das nunmehr auch ich die Chance einer bedingten Entlassung bekommen sollte, was in mir große Hoffnung aufkeimen ließ. Ich ließ mir keine Zeit und stellte am 21.02.2007 ein Gesuch nach §145 Abs.1 u.2 Strafvollzugsgesetz. Fünf Tage später folgte die schriftliche und simple Antwort durch den Anstaltsleiter persönlich: „Nach derzeitigen Stand steht eine Entlassung per 1.6.2008 nicht in Aussicht“, quasi auch nicht Eineinhalbjahren später! Meine innerliche Erregung war groß, meine Hände zitterten und der Schweiß trieb aus meinen Poren. Gedanken rasten durch meinen Kopf und waren kaum zu kontrollieren. Am liebsten hätte ich mich in die Luft aufgelöst, denn ich konnte es nicht fassen, wie es möglich sein kann, dass ein Anstaltsleiter offenbar ein Spiel betreibt mit einen Strafgefangenen, der bereits knapp drei Jahrzehnten ununterbrochen in Haft ist und der zudem fortgesetzt als aggressiv-impulsiv und paranoid und somit als höchstgefährlich eingestuft wird. Zum Glück ist diese Einstufung meiner heutigen Persönlichkeit nur Propaganda und eine Masche, um meine Person unter anderem auch als unglaubwürdig hinzustellen und nach außen hin bestmöglich abzuschirmen, denn wer will schon mit einen höchstgefährlichen Strafgefangenen was zu tun haben und sich womöglich auch noch mit einen solchen kompromittieren! Gott sei Dank bin ich in Wirklichkeit innerlich sehr stark geworden und habe auch entsprechend Verstand gebildet, so dass ich mich relativ schnell erholte. Denn ich hätte es ohnehin besser wissen müssen und mir keinen Hoffnungen hingeben sollen. Hier sollte ich zum Verständnis erwähnen, das der heutige Anstaltsleiter der JA Garsten Dr. Minkendorfer kein geringerer ist, als der seinerzeitige Anstaltspsychologe in derselben Justizanstalt, als ich 1983 auf den hohen Dach der JA Garsten angrenzenden Kirche eine öffentlich spektakuläre Protestaktion gegen die Missstände in der Anstalt veranstaltete. Er und seinerzeit rangniederen Justizbeamten sind heute in Führungspositionen in der Anstalt und das kriege ich durch „Anordnung 42“ etc. natürlich zum spüren, wie im oberen Kapitel geschildert. Als erstens zeigte ich Justizwachebeamten den Brief des Anstaltsleiters, deren humorvolle Einschätzung mir gut tat: „Der will Dich entweder Aufziehen oder er schnupft schon Kokain und deswegen fährt er regelmäßig nach Südamerika“. Nach dem der Anstaltsleiter mir zwischendurch wiederholt schöne Grüße aus Montevideo unter anderem in Form von Prospekte aus Uruguay übermittelte, ließ ich ihm durch Beamten ausrichten, dass er sich ein anderes Opfer aussuchen sollte – seither und bis dato kam nichts mehr. In der weiteren Folge konzentrierte ich mich meines Antrages auf bedingte Entlassung beim Vollzugsgericht des Landesgerichtes Steyr, AZ 18 BE 70/07 g. Allerdings musste ich bei den Gerichtsanhörungen quasi mit leeren Händen auftreten, weil mir die Vollzugsbehörden der Teilnahme an Re- Sozialisierungsmaßnahmen nach §§20 Abs.1 und 56 Abs.1 StVG ständig verweigert hatten, in der JA Garsten selbst der Teilnahme an einen Arbeitsprozess. Von mir aus hätte ich auch zwanzig Therapien gemacht und habe unzählige male bei der Vollzugsbehörde und Betreuungsdienste der Anstalt darum ersucht, jedesmal wurde es aber mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt, „derzeit nicht sinnvoll“, „derzeit zu wenig Personal“, „die zeitlichen Voraussetzungen sind noch nicht gegeben“ etc.etc.etc. Ich konnte nur vortragen, dass ich aus eigener Kraft meine negative Vergangenheit aufgearbeitet und bewältigt habe und nunmehr positiv und menschlich denke, und das ich die letzten Jahre meines Lebens in Ruhe und in Frieden entweder gemeinsam mit meiner wartenden Exfrau in Wien oder in meinen Heimatland Uruguay verbringen möchte, was insgesamt für das Gericht für eine bedingte Entlassung natürlich zu wenig war. Das Verfahren beim Vollzugsgericht des LG Steyr endete schließlich damit, dass die bedingte Entlassung mit Beschlussvermerk vom 11.03.2008 abgelehnt wurde mit der Hauptbegründung, dass ich während der Haft an keinerlei Resozialisierungsmaßnahmen teilgenommen hätte und ein Vollzugsplan daher erforderlich sei, womit die Anstaltsbehörde mit ihr Absicht der Verhinderung, jedenfalls der Verschleppung einer bedingten Entlassung erfolgreich war. Im gegenständlichen Verfahren bin ich von Anfang an auf eine eisige und gnadenlose Mauer der Ablehnung von Seiten der Anstaltsbehörde gestoßen. Die Vorstellung und Gutachten vom 04.12.2007 des Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Reinhard Haller und der psychologischen und psychiatrischen Stellungnahme der Justizanstalt überbietet aber alles, weil das Gutachten im Grunde mehr Zweifel und Fragen aufwirft und ein Beigeschmack hinterlässt, als es eigentlich für einen Rechtsstatt würdig und zulässig ist. Und die Stellungnahmen stammen genau von solchen Personen, die meiner Person permanent der Teilnahme an Re-Sozialisierungsmaßnahmen verweigerten, so dass das Ganze für mich ein abgekartetes Spiel war. Prof. Dr. Reinhard Haller, der unmittelbar nach der Untersuchungssitzung mit und wegen meiner Person zum Anstaltsleiter gehen musste, wie er mir persönlich mitteilte, hat im Grunde nichts anderes getan als die Vergangenheit in die Gegenwart transportiert, diese mit neuen Worte ummantelt und in seiner persönlichen Diagnose und Prognose ein SALTO auf den anderen gemacht und die psychologischen und psychiatrischen Grundsätzen auf den Kopf gestellt. Und da auf Grundlage einer einzigen und kurzen Untersuchungssitzung vom 09.08.2007, wobei Prof. Dr. Haller den 15.10.2007 angibt. Prof. Dr. Reinhard Haller hat meine Person nicht nur schlichtweg und in kürzester Zeit abgefertigt, er hat in geschmackloser weise zudem auf einem Gutachten von 1978 eines wegen Kindesmordes während das Naziregime anrüchigen Nazipsychiaters zurückgegriffen, Prim Dr. Heinrich Groß, der bis in den späten 80er Jahren unbehelligt von der Justiz als Gerichtspsychiater fortgesetzt tätig sein durfte. DIE WAHRHEIT IST NICHT IMMER ERWÜNSCHT – TOTSCHWEIGEN UND DER TOD IN DER ZELLE SCHON Ein wesentlicher Grund, warum ich nicht entlassen werden sollte, sehe ich, wie bereits erwähnt, im Strafverfahren und im Strafurteil in der Höhe von 18 Jahre Haft beim LG Graz vom 28.Juni 1991, AZ 6 Vr 1998/89. Es gibt für die Staatsjustiz gute Gründe, die gegenständlichen Gerichtsakte für die Ewigkeit zu verbrennen und mit meiner Person ein Schlussstrich zu machen, denn das Urteil ist bewusst und gezielt herbei manipuliert worden, wobei so dilettantisch, das dies leicht zu beweisen ist. Geschehen ist, das ich von meinen ersten Angaben an die Zeugin nie zu kompromittieren beabsichtigte, wie es meine polizeilichen und gerichtlichen Aussageprotokolle beweisen, das die Justiz aber, um es plastisch zu erklären, aus einen Diebstahl einen schweren Diebstahl fabrizierte, um den Strafrahmen künstlich hochzuschrauben, was die Höhe des Strafurteils von 18 Jahren Haft deutlich beweist. Die Tragik der Strafsache ist, das sich bei der Zeugin seinerzeit um die Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung handelte. Eine Strafsache, die ungeheure Emotionen auslöst und auslösen kann und die an die Grenze der Vorstellungskraft anstößt, wenn man sich damit nüchtern und näher befasst. Ich schreibe nur widerwillig darüber, weil mir allen ernsten nicht daran liegt die Zeugin nur im Geringsten zu kompromittieren, um aber die wahren Motiven der Justiz aufzuleuchten, muss ich wohl. Ich bin keineswegs unschuldig, keineswegs aber im Sinne des Strafurteils schuldig. Tatsache ist jedenfalls, das ich bewusst und gezielt ein falsches Geständnis abgelegt habe, um die Zeugin nicht bloßzustellen und zu kompromittieren sowie dass meine Hemmschwelle intakt ist und das ich die Zeugin am 09.08.1989 lebend und freiwillig zur Polizei gehen ließ mit einer von mir selbst schriftlich verfassten Selbstanzeige. Die Polizei und das Gericht Graz haben jedoch unmittelbar nach meiner Festnahme vom 14.08.1989 den Aktendeckel zugeknallt und speziell der Zeugin Tatorterhebungen und Ermittlungen bewusst und gezielt unterlassen sowie Tatumstände und Fakten, die zur Entlastung meiner Person geführt hätten vom Tisch gefegt. Und zwar auch dann keine Tatorterhebungen und Ermittlungen zugelassen, als ich solche zu meiner Verteidigung beantragte, um eben zu beweisen, das ich die Zeugin menschlich behandelt hatte, nämlich Lokalaugenschein vor Ort und Ausforschung der Zeugen unter anderem in die Bauernhäuser, Geschäfte und Gasthäuser bzw. Kaffeehauslokale etc., wo ich mich gemeinsam mit der Zeugin zeitweise aufgehalten hatte. Das heißt, Verfahrens- und Verteidigungsrechte ade, wobei mein seinerzeitiger Pflichtverteidiger aus Graz dem Gericht Beihilfe leistete, wie auch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Grohmann aus Krems später in der Nichtigkeitsbeschwerde zur Sache bestätigte. Die Wahrheit ist insofern dramatisch für die Justiz, weil ich konkret nachweisen kann, dass ich die Zeugin u.a. nicht verletzt und die Freiheit entzogen oder beraubt habe und dass ich sie nicht unmenschlich behandelt habe. Das ich stattdessen jedoch mit ihr unter anderem in Kaffeehauslokale ein und aus spazieren gegangen bin, was von die Justizbehörden permanent vertuscht wurde und selbst in der Hauptverhandlung diesbezügliche Beweise unterdrückte. Ganz offensichtlich um die Integrität der Zeugin und diese ihres Ehegatten als Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung zu retten. Darüberhinaus gab die Zeugin z.B. ausdrücklich zu Protokoll, dass ich hinsichtlich geschlechtlicher Handlungen nicht brutal zu ihr war (überzeugender kann kein Angeklagter entlastet werden), AS 51 untere Hälfte Band 1, AZ 6 Vr 1998/89 des LG Graz, nichtsdestotrotz verurteilte mich das Gericht entgegen der Aktenlage und entgegen der entlastenden Angaben der Zeugin nach der schlimmsten und brutalsten Form der Vergewaltigung und nach der höchstmöglichsten Strafrahmen, § 201 (3) StGB. Darüberhinaus gab die Zeugin ausdrücklich zu Protokoll, das sie mir das Geld gegeben hat, bzw., das sie die Lebensmittel und Getränke, die wir unterwegs in Aufenthalte in Geschäfte und Lokale gemeinsam konsumiert hatten, eigenhändig bezahlte, AS 53 obere Hälfte Band 1, AZ 6 Vr 1998/89 des LG Graz. Nichtsdestotrotz, obwohl das Geld der Zeugin nicht in mein Besitz war und das Geld, maximal 300 Schilling, zudem zur Gänze für Verpflegung aufgebraucht wurde und keinerlei Bereicherung meiner Person vorlag, wurde ich vom Gericht des schweren Raubes verurteilt, §§142,143 StGB. Und obwohl und selbst aus den Protokollen der Zeugin augenscheinlich ist, das ich mit der Zeugin die überwiegende Zeit in ständiger Kontakt zur Außenwelt stand, AS 53 und 55 Band 1, AZ 6 Vr 1998/89 des LG Graz, in belebten Straßen, Orten und Städte, in Bauernhäuser, in mehreren Geschäfte und Gasthöfe bzw. Kaffeehauslokale etc., und da wiederum unmittelbar unter dutzenden Personen, wurde ich nach der schwersten Form der Nötigung und Freiheitsentziehung verurteilt, §§ 99 Abs.2, 106 Abs. 1 Z 2 StGB. Ich erhebe somit schwere Anschuldigungen gegen die österreichische Justiz, das gegenständliche Strafurteil bewusst und gezielt manipuliert zu haben, ausschließlich weil es sich bei der geschädigten Person um die Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung handelte, einerseits um die Peinlichkeit der Strafsache, nämlich das ich geradezu unbewaffnet war und mit der geschädigten Person selbst in Kaffeehauslokale ein und aus spazieren gegangen bin, zu vertuschen, andererseits aus Rache wegen meiner spektakulären Aktionen gegen den seinerzeit herrschenden Zustände der Sklaverei und Tyrannei hinter Gittern. GEIST ZU BILDEN IST NICHT IMMER GEFRAGT WENN ES MIT DER WAHRHEIT KOLLIDIERT Die Fähigkeit und das Recht jedes Menschen auf persönliche Veränderung durch Erkenntnis, Selbsterkenntnis und Bewusstwerdung, nehme und nahm auch ich in Anspruch. Wenn man meine wahre Lebensgeschichte kennt, vor allem der Lebensverlauf in Österreich , so wird man kaum aus den staunen kommen, wie sehr ich mich aus eigener Kraft geistig und seelisch fortentwickelte. Ich möchte fast sagen, dass ich auf eine sensationelle Lebensgeschichte und Entwicklung verweisen kann, wenn man unter anderem bedenkt und berücksichtigt, dass ich sozusagen als kleiner Indianer in Österreich landete und es zwischendurch sogar zum Staatsfeind emporstieg, wie der Tageszeitung „Kurier“ 1986 einmal schrieb. In der Tat bin ich erwacht, habe in der sehr langen Jahre meiner Haft aus eigener Kraft meine Vergangenheit aufgearbeitet, meine Probleme bewältigt und der Kriminellen Intelligenz und Energie abgelegt und denke nunmehr positiv und Menschlich. Das lässt sich zugegebenermaßen leicht schreiben, mein Erfolgsweg dauerte aber sehr lange und war auch sehr steinig, die genau zu beschreiben aber wegen des Umfanges separat geschehen müsste. Es kommt jedenfalls nicht von ungefähr, das ich mich heute entgegen der Vorgeschichte in Erziehungsheime und Jugendgefängnisse und der nunmehr unendlich langer und schwerer Haft geistig und psychisch in sehr guter Verfassung fühle und befinde, und da mit globalen Denkvermögen und Kenntnisse sowie in überzeugender psychischer und physischer Verfassung, letzteren doch etwas gehandikapt wegen einer schweren Operation 2006 wegen Bandscheibenvorfalls. Ich habe sozusagen positiven Geist gebildet und auch dank unzähliger Fachliteratur, die ich, geistig hungrig geworden, über die Jahre hindurch verschlang, einen sehr guten Über- u. Durchblick über meiner unmittelbaren Umwelt und der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Freiheit, bin umfassend geistig interessiert und auch Selbstbewusst. Des Weiteren kann ich sehr gut mit Menschen kontaktieren und kommunizieren sowie theoretische und praktische sozialem Kompetenz konkret unter Beweis stellen, was ich zu jeder Zeit und detailliert, wegen des Umfanges aber separat darlegen kann. Für mich ist heute jedenfalls undenkbar, kriminell wieder Rückfällig zu werden. Zum einen wegen meiner nunmehrigen geistigen Entwicklung und Reife, und zum anderen bin ich mit knapp sechzig Jahren im Alter geraten und würde mich nicht einmal bei Rot über die Straße zu gehen trauen, um nicht die Letzten Jahren meines Leben in Freiheit zu verlieren und schließlich im Gefängnis zu sterben. Meine menschliche und soziale Kontakte zur Außenwelt, zu meiner Exgattin, Angehörige und Verwandte sind trotz der langen Haft bewunderungswert intakt. Darüberhinaus habe ich umfangreiche und konkrete Vorstellungen darüber, wie ich nun in Freiheit und geregelt leben möchte, nämlich ruhig und häuslich mit meiner Exgattin und in Kontakt zu meinen Angehörigen und Verwandten. Quasi ein normales Familienleben zu führen und mit Gelegenheitsarbeiten das Hausgeld aufbessern, falls ich keine fixe Anstellung bekommen sollte und vom Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe leben müsste, Es ist da eine positive Persönlichkeitsveränderung- und Entwicklung, ein soziales Umfeld und eine Basis und Basiswissen, um in Freiheit Fuß fassen zu können, wird aber zur Gänze von den Vollzugsbehörden ignoriert und stattdessen werden alle Facetten gezogen, das ich über keinerlei sozialen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge und sodann für ein Leben in Freiheit völlig unfähig und das ich zudem deppert und gefährlich sei und so fort. SCHREIBEN 2 Juan Carlos Bresofsky-Chmelir Justizanstalt Garsten 07. März 2008 Herrn Gerichtspräsident Dr. Georg Huber des LG f. Strafs. Steyr! Betreff: Verfahren wegen bedingter Entlassung, AZ 18 BE 70/07 g EINWÄNDE gegen die Stellungnahme des psychiatrischen Dienstes der Justizanstalt Garsten vom 07.02.2008, Prim. Dr. Adelheid Kastner, wegen mangelnder Sorgfalt und unrichtiger Schlussfolgerungen. Prim. Dr. Kastner Schlussfolgerungen, das es unzulässig wäre alleine aus dem Verstreichen von Zeit (30 Jahre ununterbrochener Haft) auf eine Zunahme von sozialer Kompetenz, Konfliktbewältigungsstrategien etc. zu schließen sowie dass eine Entlassung meiner Person in einen mir weitgehend unbekanntes Sozialgefüge zum jetzigen Zeitpunkt unzumutbar wäre, deswegen eine langfristige Vorbereitung notwendig ist, beruht auf eine äußerst oberflächige und kurzer Sitzung. Prim. Dr. Kastner hat meiner Person während der Sitzung von sich selbst aus keine einzige Frage über Kenntnisse des sozialen Gefüges in Freiheit, über sozialen Fähigkeiten und Kompetenz etc. gestellt, so dass ihre Schlussfolgerung der bloßen Annahme resultiert, das ich bereits 30 Jahre ununterbrochen im Gefängnis bin und ebensolange wider der Grundsätze des Strafvollzuges ,§§20 u. 56 StVG, an keiner erzieherischen Maßnahmen teilnehmen durfte, wie auf Seite 29 untere Hälfte und 31 Mitte im Gutachten von Prof.Dr. Haller vom 04.12.2007 mit „erstaunlicherweise“ dokumentiert. Prim. Dr. Kastner ist Psychiaterin der Justizanstalt Garsten und trägt selber Mitschuld, dass ich an keinen erzieherischen Maßnahmen teilnehmen durfte. Ich jedenfalls habe die Zeit nicht sinnlos verstreichen lassen und mich sehr wohl während der langen Haft aus eigener Kraft mit Fachliteratur auch über Sozialkunde und Soziologie sowie mit autogenem Training und Autosuggestion etc. geistig und psychisch positiv fortentwickelt und weitergebildet, auch im Hinblick sozialer Kompetenz. Hätte Prim. Dr. Kastner meiner Person zu Sache mit Sorgfalt befragt, dann hätte Sie feststellen können, dass ich mir während der Haftzeit sehr gute Kenntnisse und auch praktische Erfahrungen angeeignet habe sowie das ich darüberhinaus zur Außenwelt regelmäßige und beste zwischenmenschliche Kontakte und Beziehungen zu meiner Exgattin, Angehörigen und Vertrauenspersonen gepflegt habe. Darüberhinaus steht Prim. Dr. Kastner Schlussfolgerungen im Widerspruch der psychischer Status des Sachverständigen Prof. Dr. Haller (Gutachten vom 04.12.2007, Seite 24), wonach unter anderem meine intellektuellen Fähigkeiten, Verbalisationsvermögen und Bildung im Normbereich liegen. Hier ist auch zu hinterfragen, welche wirklichen Motive von der Vollzugsbehörden und Betreuungsdienste dahinterstecken, einen Häftling zunächst 30 Jahre lang von erzieherischen Maßnahmen auszuschließen und dann im Alter von 60 Jahren eine (beliebig dehnbare) langfristige Vorbereitung zur Entlassungsvorbereitung vorzuschlagen, anstatt kurz- oder mittelfristig und mit effektiven Maßnahmen zu Beginnen. ANTRAG: Zur Klärung der obigen Wiedersprüche und Mängel und Schlüsse, die aus den angegebenen Vordersätzen nicht folgerichtig gezogen sind, auch bezugnehmend des Gutachtens von Prof. Dr. Haller vom 04.12.2007, wie in meiner Voreingaben vom 27.12.2007, 15.01., 21.01., 11.02. u. 20.02.2008 ausgeführt, beantrage ich gemäß §126 Abs.1 und 2 StPO das Gutachten eines oder zweier ausländischen Sachverständigen einzuholen, zudem sich aus den Gesamtbild durchaus auch Motive justizpolitischer Verfolgung meiner Person ergeben. SCHREIBEN 3 Juan Carlos Bresofsky-Chmelir Justizanstalt Garsten 07. Juli 2008 An das Landesgericht f. Strafsachen Steyr Betreff: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen bedingter Entlassung, AZ 18 BE 70/07 g, bzw., in event. Wiedereinsetzung der Rechtsmittelfrist. Begründung: Mit Beschlussvermerk vom 11.03.2008 wurde die bedingte Entlassung meiner Person abgelehnt, gleichzeitig ein Vollzugsplan mit Re- Sozialisierungsmaßnahmen gefordert. Hierzu wurde Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner aus Steyr vom Vorsitzenden Dr. Georg Huber beauftragt einen entsprechenden Antrag an die Leitung der JA Garsten zu stellen, die am 20.03.2008 eingereicht wurde. Ich verzichtete somit auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom 11.03.2008, um keine Zeit zu verlieren, weil meiner Person von Seiten des Richtersenats die Überzeugung vermittelt wurde, das endlich mit Vollzugsmaßnahmen zur Entlassungsvorbereitung begonnen wird, wurden mir diese zuvor entgegen der gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 20, 47, 48, 56 StVG von der Anstaltsleitung regelrecht und permanent verweigert. Obwohl ich mittlerweile über drei Jahrzehnten ununterbrochen in Haft bin und der Antrag auf bedingter Entlassung vom 12.02.2007 Eineinhalbjahren und diese der Rechtsanwältin Mag. Dr. Braunsberger-Lechner vom 20.03.2008 Monate zurückliegt, kam es bis dato von Seiten der Anstaltsleitung weder zur Arbeitseinteilung meiner Person, geschweige denn zur Angebot der Teilnahme an irgendwelchen ReSozialisierungsmaßnahmen, was ich als gezielte und gesetzwidriger Verschleppung verstehen muss An stattdessen erhalte ich vom Anstaltsleiter Dr. Minkendorfer regelmäßig „schöne Grüße aus Montevideo“ in brieflicher Form und durch Werbeprospekte meiner Geburtsstadt Rocha in Uruguay, das ich bei Notwendigkeit auch vorlegen kann. Daher fühle ich mich im gegenständlichen Verfahren in meiner Rechte der Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom 11.03.2008 in beträchtlicher Weise zu meinen Nachteil irregeführt und getäuscht, weil ich erheblichen Gründe zur Rechtsmitteln gehabt hätte, insbesondere gegen das Gutachten des Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Reinhard Haller und gegen die Stellungnahmen des psychologischen und psychiatrischen Dienstes der Justizanstalt wegen Unterlassung der Sorgfalt, wegen erheblichen Diskrepanzen und Mängel etc. Und beantrage zur Ausführung der Wiederaufnahme des Verfahrens, in event. Wiedereinsetzung der Rechtsmittelfrist Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes. SCHREIBEN 4 Juan Carlos Bresofsky-Chmelir Justizanstalt Garsten 3207 GIII-9 14.05. 2008 Sehr geehrter Herr Anstaltsleiter Dr. Minkendorfer! Sie übermittelten mir „Eigene Erfahrungen aus einer Councelling-Gruppe“ unter der Leitung eines JWB, die die Problematik des Alltags in Haft behandelt, damit das Zusammenleben am Stock leichter und erträglicher wird (zweiter Absatz des Berichtes). Ich weis nicht so recht, was Sie damit andeuten oder bezwecken wollen, denn es liegt ihrerseits keinem Angebot der Teilnahme meiner Person in so einer Gruppe bei. Darüberhinaus bin ich bereits dreißig Jahre ununterbrochen in Haft und habe mein Alltag in Haft bis dato sehr gut zu bewältigen verstanden, und da unter Ausschluss therapeutischen Maßnahmen. Daher ist mir besonders unverständlich, dass Sie mir erst nach dreißig Jahren solche Informationen übermitteln als auch gelegentliche Grüße aus meinem Heimatland Uruguay, gleichzeitig sind Sie vehement gegen eine bedingte Entlassung meiner Person. Der Auftrag des Gerichtes Steyr und Antrag meiner bestellten Rechtsanwältin Fr. Mag. Dr. Braunsberger vom 20.03.2008 betrifft zudem die therapeutische Vorbereitung nach der Haft und nicht Alltagsbewältigung in der Haft, letzteren bewältige ich ohnehin schon dreißig Jahre lang. Eine Entscheidung über den Antrag meiner Rechtsanwältin vom 20.03.2008 ist ihrerseits jedenfalls noch nicht getroffen worden. Mit besten Dank für die Aufmerksamkeit SCHREIBEN 5 Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, geb. 8.Juni 1949 in Rocha/Uruguay Justizanstalt Garsten, Am Platzl 1, 4451 Garsten 26. Februar 2007 (Vermerk: nie eine Antwort erhalten) Sehr geehrte Uni-Vorstand! und Amnesty Int. Wien Betreff: Anrufung von Vertretern der Gesellschaft Nach nunmehr 29 Jahre ununterbrochener Haft rufe ich aus der Versenkung an: kann jemand unbefangen (Prof. f. Strafrecht, Menschenrechtsorganisation) analysieren und mir Objektiv helfen! 1. bekomme ich keine Chance mehr auf Leben und Tod in Freiheit aus Sühne wegen meiner Strafbaren Handlungen oder aus Justizrache?, weil ich Mitte der 70er Jahren Bank- u. Postüberfälle beging und dabei einen Postbeamten anschoss, der acht tage später verstarb, und eine zweite männliche Person schwer verletzte, weswegen ich zurecht zu einer Lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, 20 w Vr 4816/78, Hv 1/79 LG Wien, und weil ich am 2.August 1989 ein Gefängnisausbruch aus der JA Graz-Karlau beging und mit der Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung zwei Tage unterwegs war und sie anschließend mit eine schriftliche Selbstanzeige und Protestschreiben zur Polizei schickte, weswegen ich u.a. mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft der Erpressungsversuch gegen die Staat beschuldigt und zu einer 18jährige Zusatzhaftstrafe verurteilt wurde, dieses Urteil ich als Staatsjustizrache empfinde und bis dato als rechtstaatlich extrem unfair bekämpfe, Geheimakte 6 Vr 1998/89, Hv 69/91 LG Graz, (Beilage 1, Abschrift vom 12.1. bzw. 5.2.2007), 2. oder aus justizpolitischer Verfolgung und Justizrache?, weil ich in die 80er und anfangs der 90er Jahre aus dem Gefängnis heraus durch massive Schreibinitiativen, §120 StVG, und einen Gefängnisausbruch sowie mit spektakulären Protestaktionen die wahren Praktiken des Vollzuges in der breiten Öffentlichkeit politisierten und den Beamtenjustizapparat damit des Öfteren in Misskredit brachte, wobei ich für mich in Anspruch nehme für den Gesetzgeber durch meine Aktionen und darauf folgendem Echo der medialen Öffentlichkeit Anlass gewesen zu sein, das Strafvollzugsgesetz wiederholt zu ändern, andernfalls lebten wir Häftlinge Heute noch in der Sklaverei und Tyrannei des Vollzuges der Nazi-Nachkriegszeit (Beilage 2, Statement vom 22.2.2007). Die Gesellschaft hat das Recht auf Sühne. Das respektiere ich auch. Aber warum dann nur ich - und wo bleibt die Gerechtigkeit! Ist es gerecht, das die Gesellschaft und Justiz nach durchschnittlich 18-24 Jahre Haft teils bestialische Kinder-, Mädchen- und Frauenmörder entlässt, die mit vollem Vorsatz und Brutalität handelten, ja selbst mehrfach Mörder wie der Hackenmörder aus Steyr und Straftäter, die im Gefängnis Mithäftlinge töteten, wie der Fall Ludwig in Wien, der einen Mithäftling in der Zelle sexuell missbrauchte und dann aufhängte, während ich keine Chance mehr bekommen sollte und bis zum Tode in der Zelle dahinvegetieren sollte. Es macht mich deshalb nicht unschuldig, aber aus dem Gefängnis ausgebrochen habe ich in dieser Extremsituation die Hemmschwelle nicht überschritten und trotz Lebenslanger Haftstrafe und der für mich resultierenden Nachteile die Ehegattin des Oberregierungsrates sehr wohl unversehrt zur Polizei und wieder Nachhause geschickt und damit durchaus bewiesen, das ich keine Bestie bin, was mir wiederum bei vielen Mitgefangenen der primitiven Vorwurf brachte “Trottel, hättest die alte umbracht und in die Wälder in Kärnten vergraben, dann hättest a Net achtzehn Jahre kriegt, was hättest zu verlieren gabt“. Auch beging ich nicht einen Postüberfall mit dem Vorsatz jemanden zu töten, sondern um Geld zu erbeuten. Dass es zu einer Situation kam, die ich vorher nicht bedacht habe und überrascht wurde und in Reflex schoss, macht mich zwar nicht unschuldig, aber auch nicht zu einer mordenden Bestie, der nie mehr eine Chance verdient. Haben der Staat und die Justiz das Recht auf Rache und Justizpolitischer Verfolgung aus niedrigen Gründen! Heute bin ich nun 58 Jahre alt, 29 Jahre ununterbrochen in Haft und bis zum heutigen Tage durfte ich im Gefängnis nicht an Lernkurse oder Therapien etc. teilnehmen. Es wird mir weiterhin nicht einmal ansatzweise die Möglichkeit dazu geboten, geschweige denn von einer Entlassungsvorbereitung, §145 StVG. Ich kann sogar behaupten, dass kein anderer Häftling die Härte des Vollzuges derart zu spüren bekam, wie ich. Nämlich jahrelange Isolationshaft und sonstige Haftverschärfungen, weil ich für Mithäftlinge durch meine Kritik am Vollzug infektiös sei, u.a. Beschluss des LG Krems GZ 22 Ns 107/91. In der Haft war und bin ich nie ein Häftling gewesen, der Justizbeamten in den Hintern kroch, um eine gute Führung vorzuspielen, sei es in der Vorabsicht einer bedingten Entlassung, sei es um Hafterleichterungen und Vergünstigungen. Und wenn es notwendig war, dann ließ ich mir nie einen Maulkorb verpassen, sagte und schrieb meine Meinung und Kritik. Mag sein, dass sich die (mediale) Öffentlichkeit durch Schreibtisch-Journalismus im Vollzug eine Scheinwelt von der Justizwache und den Vollzugsbehörden vorführen ließ, ich lebte und setzte mich wiederum mit der harten Realität des Gefängnisalltags auseinander – und diese ist eine irre Welt, heute verschärft durch psychisch/geistig kranke, §21 StVG, und Rauschgift- und Drogensüchtige, §22 StVG, was wiederum und im engsten Raum eines Gefängnisses die Dekadenz der so genannten Modernen (Konsum-)Gesellschaft drastisch widerspiegelt. Eine gute Führung in der Haft ist kein Maßstab und Garantie für Erst- oder Resozialisierung eines Straftäters. Dies beweist schon die immense Rückfallsquote österreichischer Straftätern, die in Europa einzigartig hoch ist – und das Vollzugssystem ein Armutszeugnis ausstellt. Obwohl meine Flucht aus der JA Graz-Karlau vom 2.8.1989 knapp 18 Jahre zurückliegt und ich seither keinen Fluchtversuch mehr unternahm (kein Häftling würde in der Tat 18 Jahre warten, wenn er Fluchtabsichten und nichts mehr zu verlieren hätte), ist das Gefängnis- personal heute noch in eine Art und Weise von mir Voreingenommen und Befangen, teils auch aus Interessenkonflikte wegen meiner negativen Meinung über die Praktiken des Vollzuges, das ich Infragestelle, das sie eine objektive Beurteilung und nunmehrige Entwicklung und Stand meiner Person in der Lage sind. Darüber hinaus hege ich den Verdacht, das sie mein Tod in der Zelle anstreben, um meiner Person endgültig Mundtot zu machen. Unlängst sprach ich mit Justizbeamten unabhängig voneinander und der eine sagte zu mir in vertrauen: „Du hast gegen denen oben Geist gebildet. Die haben angst vor Dir, weil Du zu viel weißt“, und der andere „Du bist ihnen geistig, psychisch und körperlich noch zu fit“ und der dritte „die haben jetzt angst, das wegen Dir ah so ah Politisierung kommt, wie wegen der Terroristin Mohnhaupt und Klar in Deutschland. Die machen dort ah so ah Theater, während Du bei uns schon fast dreißig Jahre sitzt“. Ich bin zutiefst überzeugt heute nicht mehr für die Gesellschaft gefährlich zu sein, wie ich es früher in der Tat einmal war, nunmehr und möglicherweise aber selbst gefährdet zu sein. Dabei bin ich Heute zutiefst überzeugt und sicher, meine kriminelle Vergangenheit endgültig abgelegt und nunmehr eine positive und gefestigte Charakter und Persönlichkeit zu sein mit festen Vorsätze und Zukunftsperspektiven. Nämlich in meinen Heimatland Uruguay zurückzukehren, wo ich mit der abrupten Verpflanzung nach Österr. im Alter von 13 Jahren mein Herz und meine Seele zurückgelassen habe – und um das Kapitel Österreich für mich endgültig abzuschließen. Ich habe die Haftzeit nicht sinnlos vertan - zugegebenermaßen, anfänglich um in der Isolationshaft nicht verrückt zu werden - und mein Leben Revue passieren lassen und diese geistig und psychisch verarbeitet und meine Memoiren geschrieben. Selbst Anstaltspsychologen- und Psychiater, die ich früher in meiner Protestzeit als Verfechter und Handlangers eines inhumanes Vollzuges kritisierte und ihnen vorwarf, in Wirklichkeit die Missstände mit totzuschweigen und davon sogar profitiert zu haben, und vielen davon nur eine Beamtenkarriere unter der Pseudonym „Psychologe“ vor Augen gehabet zu haben, sind heute noch derart Voreingenommen von mir, das sie mir das Gespräch verweigern. So z.B. ist der heutige Anstaltsleiter Dr. Minkendorfer der JA Garsten kein geringerer als der seinerzeitige Vertragsbedienstete Anstaltspsychologe der JA Garsten, als ich am 31. Mai bis 1.Juni 1983 eine Protestaktion am Dach der Wallfahrtskirche Garsten vollführte. Ich bin nunmehr über 30 Jahre ununterbrochen in Haft und nicht einmal ansatzweise ist hier die Rede von Beginn einer Entlassungsvorbereitung. Ich ersuche daher Vertretern der GESELLSCHAFT einzuschreiten. Ich bin bereit in jeder Hinsicht Antwort und Rede zu stehen, erwünschte Ergänzungen und Fakten vorzulegen und wäre für Objektivität und jede kleine Hilfe sehr dankbar. Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, 09.09.2008