(30 Jahre ununterbrochener Haft) auf eine Zunahme von

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Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, der Name Chmelir stammt von seiner geschiedenen Ehefrau, Justizanstalt
Garsten, Am Platzl 1, 4451 Garsten, 09.09.2008.
Aufruf nach dreißigjähriger ununterbrochener Haft in Österreich.
Österreichische Journalisten ist der Zugang zu meiner Person vom Bundesministerium für Justiz
ausdrücklich untersagt worden – über meine Person herrscht in Österreich quasi Zensur.
Die Gründe hierfür führe ich unten an, wobei ich betonen möchte meine Darlegungen auch mit
behördlichen Schriften und Protokolle untermauern zu können als auch durch massiver Berichterstattung
über meiner Person in die 80er und 90er Jahren – jetzt soll ich totgeschwiegen werden bis zum Tode in
der Zelle, vorwiegend um Peinlichkeiten der Justiz zu vertuschen.
Ich appelliere um Einsetzung eines ausländischen Rechtsanwaltes und Sachverständigen zur objektiven
Beurteilung der von mir erhobenen Anschuldigungen gegen die österr. Justiz.
Auskunft über meine Person können auch folgende Personen geben: Amnesty Int.in Wien, Moeringg. 10,
1150 Wien, 01/78 00 80, Frau Elisabeth Emeh, Wochenzeitschrift "Die Furche", Lobkowitzplatz 1, 1010
Wien, Tel. 01/512 52 61 oder 0650-890 1 777, Journalist [email protected], Rechtsanwalt
Dr. Lennart Binder, 1030 Wien, Rochusgasse 2/12,01/712 14 01, RechtsanwaltMag. Dr. Herbert Klaschka
Enge 31, 4400 Steyr, tel.07252/524 24, Rechtsanwältin Frau Mag. Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner
Stelzhamerstrasse 6, 4400 Steyr, tel. 07252-43 211, Rechtsanwalt Dr. Herwig Wutscher Brückenkopfg. 1,
8020 Graz, tel. 43 316-833 840-0
Was unten zusammengefasst folgt sind keine Beschimpfungen und Verunglimpfungen oder billige Ausreden
und Rechtfertigungen, sondern Erklärungen und Wahrheiten, die man einfach nicht gerne hört, weil es
nicht sein darf, was gestern war und noch heute ist. Es ist nur ein Miniüberblick der Aufarbeitung meines
Lebens in Österreich und der von mir in wesentlichen schon geschriebenen Memoiren als Täter und Opfer
zugleich, das vorwiegend in staatlichen Erziehungsanstalten und Gefängnisse stattfand.
Statement zu meiner Person
Ich bin am 8.Juni 1949 in Rocha/Uruguay geboren inmitten einer flachen Präriegräser-Landschaft mit
wenigen, weit verstreuten Nachbarn - und dort mit meiner Mutter und sechs weitere Geschwister bis zu
meinem 13.Lebensjahr aufgewachsen. Unserem Vater, der Halbjude war und deshalb in den späten 30er
Jahren wegen der Nazis aus Österr. fliehen musste, bekamen wir in der Kindheitszeit selten zu Gesicht.
Gemessen an der so genannten Modernen Industriewelt, wuchsen wir unter ärmlichen Verhältnisse auf in
einen kleinen Haus aus Mörtelziegeln mit Lehmboden und ohne Fließwasser und Strom. Ich besuchte nur
die ersten drei Volksschulklassen. Meine Kindheit und diese meiner Geschwister verliefen trotzdem sehr
glücklich. Juni 1962 wanderte unsere Familie dann abrupt nach Wien/Österreich aus.
Dies ging der Tatsache voraus, das mein Vater seine im Nachkriegswirrnis tot geglaubte Mutter wieder
gefunden hatte, die in Wien u.a. ein Hotel betrieb, das, das Hotel, meinen Vater als Erbschaft in Aussicht
gestellt wurde, weswegen er uns über Nacht die Koffer packen ließ, AZ 4 Vr 861/64 des JGH Wien, AS 233236).
Die abrupte Verpflanzung nach Österreich, sozusagen aus vertrauter Umgebung und Lebensgewohnheiten
rausgerissen in eine völlig andere Welt einer Millionenstadt war für mich, meiner Mutter und meine
Geschwister ein Schock.
Vom ersten Tag an fühlten wir uns in Österreich nicht wohl und wurden wegen der klimatischen
unterschiede, Bewegungs- und Verständigungsmangel und ungewohnter Nahrung öfters krank.
Ende August 1962 dann, wurden meine Schwestern Christina, Anna und Martha und ich in einen Heim für
Fremdenkinder in Judenau bei Tulln/NÖ gebracht. Diesem war ein Streit unserer Großmutter mit unserem
Vater vorausgegangen.
Der Verwirrungen der abrupten Verpflanzung wechselte nunmehr – nach kaum drei Monate Aufenthalt in
Österreich - in ein regelrechtes Trauma für mich und meine Geschwister. Ich wurde in dem Knabentrakt
untergebracht, meine Schwestern gemeinsam in dem Mädchentrakt. Die strikte Trennung der Knaben und
Mädchen erlaubte es nicht, das ich meine Schwestern sehen durfte. Ich sollte sie erst viele Jahre später
wieder sehen. Zwei davon als Prostituierte, die mir u.a. ihrem Pein in dem Heim erzählten, wovon sie öfters
ausgerissen waren und u.a. von Männern und Zuhälter aufgegriffen, vergewaltigt und ausgenutzt wurden.
Auch ich versank in die tiefsten Sümpfe Österreichs und immer tiefer in die Kriminalität. Ich verlor nicht nur
den Kontakt zu meiner Familie, sondern wurde sie mir zudem durch die jahrelange Trennung und innerliche
Zerstörung fremd. Erziehungsanstalten und Gefängnisse mit allen negativen Aspekten wurden meine
Heimat, inbegriffen Misshandlungen und serienweise Selbstbeschädigung als Protest.
Als ausländischen Kind 1962 aus Uruguay kommend in Österreich im Alter von 13 Jahren gelandet, erlebte
ich, wie oben kurz ausgeführt, noch im halbwüchsigen Alter, sowohl am eigenen Leib als auch als
Augenzeuge, zunächst unverschuldet in einen Unterbringungsheim für Fremdenkinder, dann in staatlichen
Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse in Österreich unglaubliche Menschenrechtsverletzungen der
sexuellem Übergriffe bis zur sadistischen Misshandlungen und psychischer Grausamkeiten hin sowie
Sklavenarbeiten in den Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und Gefängniswärter.
Ein Zeitabschnitt, die mich innerlich zerstörte und negativste prägte und die den Weg in die Rebellion und
Kriminalität ebnete. Als Zeitzeuge und gleichzeitig auch Opfer einer nach dem zweiten Weltkrieg in
Österreich fortgesetzt weitergelebten Nazigesinnung voller Menschenverachtung und Tyrannei, bin ich
natürlich ein Feindbild für Behörden, die bis heute auf Verleugnung und Verdrängung setzen.
Was anfänglich mit Ausreiserein aus Heimen und kleinen Diebstählen zu überleben begann, skalierte und
endete 1978 mit Bank- und Postüberfälle und Mord.
1980 wurde ich in die Justizanstalt Garsten mit einer Lebenslangen Haftstrafe im Gebäck überstellt.
Mittlerweile genoss ich großes Ansehen in der Wiener Unterwelt und in der Gefängnispopulation.
Die katastrophalen Zustände in Garsten, erschreckten mich derart, das in mir allmählich der Plan zur
Revolte oder zu anderen Methoden des Widerstandes reifte, teils auch inspiriert von Buchinhalte des
Wiener Psychiaters Friedrich Hacker, der aktuellen Aktivitäten der Roten Brigade in Italien und der RAF in
Deutschland. Und da in Verbindung meiner Erinnerungen der Erniedrigungen und Misshandlungen in dem
staatlichen Erziehungsheime und der vorgehenden Gefängnisaufenthalte und der Überzeugung, dass mein
Leben und Schicksal schon im jüngsten Alter in Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse von der Justiz
negativste beeinflusst wurde
Irgendwie wurde es für mich auch zu einer persönlichen Kampfansage gegen die Justiz, zumal ich in der
Isolation die Nazigeschichte Österreichs genauer durchlas und Parallelen zur Gegenwart sah.
Ich erinnerte mich auch, das mein Vater Halbjude war und wegen der Nazis fliehen musste. In mir wuchsen
von Tag zu Tag die Kraft und Überzeugung, in meinen Leben erstmals was Positives zu tun, wenn ich das
inhumane System und Praktiken im Gefängnis angreife.
Die Repression im Gefängnis war aber so immens, das ich schnell merkte, dass die meisten Häftlinge zu viel
Angst hatten und viele der Kollaboration mit der Justizwache bevorzugten.
So beschränkte ich mich fürs erste der massiven Schreibinitiativen durch Beschwerden und Strafanzeigen
mit kleinen erfolgen, was mir aber gleichzeitig Repressalien und Isolationshaft einbrachte, letzteren stärkte
noch mehr meine Überzeugung und Wille.
Mai 1983 startete ich mit einem zweiten Häftling einen nahezu unmöglichen Fluchtversuch, der zwar
scheiterte, aber ich hatte schon vorher mit der zweiten Variante spekuliert, nämlich auf dem hohen Dach
der JA Garsten angrenzende Kirche zu klettern und dort eine Protestaktion zu starten und die Öffentlichkeit
aufzurütteln – und so kam es auch.
Mein Gefährte und ich saßen zwischen den 31.Mai u. 1. Juni 1983 eineinhalb Tage lang am hohen Dach der
Kirche, LG Steyr GZ 8a E Vr 511/83, und zogen Journalisten und TV-Teams in Scharen an, die sogar mit ihren
Kameras auf die Dachlücken der Kirche stiegen. Das ganze wurde zu einem medialen Spektakel weit über
die Österr. Grenzen hinaus, was in der Folge erstmals zu einer öffentlichen Politisierung der Angelegenheit
„Strafvollzug“ führte, war dieser Begriff bis dahin in Österreich ein Tabuthema.
Erstmals begannen Journalisten als Folge meiner spektakulären Dachaktion über die wahren Praktiken der
Sklaverei und Tyrannei hinter Gittern zu berichten und die Justiz geriet im höchsten maßen in Misskredit.
Alle Medien anzuführen ist unmöglich, weil es ein regelrechter Medienspektakel war. Siehe Archiv der
Journalisten.
Ich wiederum geriet wieder einmal in Isolationshaft, diesmal als Staatsfeind, wie der „Kurier“ vom
25.5.1986 auf Seite 14 erwähnte.
Am 2.August 1989 gelangt mir dann ein Ausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau.
Ich geriet während der Flucht in Panik, hielt ein Auto an in das zufällig die Ehegattin eines
Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung saß. Zwei Tage später schickte ich sie dann mit einer
Selbstanzeige und Protestschreiben gegen die Sklaverei und Tyrannei in dem Gefängnisse zur Polizei. Bei
meiner Festnahme dann in Klagenfurt gab ich u.a. an, „aus dem Gefängnis ausgebrochen zu sein, um in
Ausland österr. Botschaftsangehörige zu entführen, um die Sklaverei und Tyrannei im Gefängnis zu
beenden“. Diese Absicht hatte ich zwar nicht, sondern wollte ich damit nur Schlagzeilen machen, um die
Angelegenheit „Strafvollzug“ wiederholt medial zu politisieren, was mir auch reichlich und selbst im Club 2
des ORF gelang. Siehe z.B. auch „Steirer Krone, 20.8.1989, Seite 16-17, „Wiener Stadtzeitung“, 15.8.1989,
Seite 13, und „Kurier“, 20.8.1989, Seite 5 und 17.
Mai 1992 verfasste ich dann im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein eine Tonbanddokumentation
über die Missstände, ließ es der Redaktion des Nachrichtenmagazins „Profil“ von einen entlassenen
Mithäftling zukommen (Redakteur Hr. Buchacher, Ausgabe 23, 1.Juni 1992, „Stein ist die Hölle – Häftlinge
vor Revolte“ auf die Titelblatt und Seite 22 bis 27) und die Angelegenheit „Strafvollzug“ wurde wiederum zu
ein öffentlichen Politikum, zumal wir Häftlinge in der JA Stein in der Folge eine Woche lang revoltierten
(Nachrichtenmagazin „Wiener“, Septemberausgabe 1992, „Hölle Stein“„Seite 242-243, „Täglich Alles“
Zeitung, 24.Juni 1992 „Blutbad in Stein während Revolte“ und in vielen anderen Medien.
Ich landete neuerlich in Isolationshaft, konzentrierte mich aber nunmehr auf mein Leben und schriftliche
Memoiren, beendete endgültig meine Initiativen und Protestaktionen. Ich hatte einfach genug, zumal der
Vollzug mit TV-Geräte, Computer, Kocher, Kühlschränke etc. etc. humanere Züge anzunehmen begann.
September 1993 suchten mich in der JA Stein höhere Beamte in der Zelle auf und wir trafen ein
ehrenwörtliches Abkommen. Ich sollte keine Ausbrüche und Protestaktionen mehr begehen, dafür würde
ich wieder in einen Betrieb arbeiten gehen dürfen und aus der Isolation des Hochsicherheitstraktes
entlassen werden. So kam es noch im selben Monat und ich begann zunächst in
der Schuhmachereibetrieb zu arbeiten – und hielt bis dato mein Wort, also keine Ausbruchsversuche und
Protestaktionen mehr.
Oktober 1993 traf ich dann im Spazierhof meinen heutigen Zellenkollegen, Peter Weißhäupl, Gef-Nr. 9861.
Wir sind sozusagen Heute noch zusammen und beste Freunde. Er ist Epileptiker, hat aber kaum mehr
Anfälle seit er mit mir zusammen ist. Und seine Mutter kommt uns seit nahezu 14 Jahre hindurch
wöchentlich auf gemeinsamen Tischbesuch.
Wir haben einen sauberen Haftraum mit Fernsehen, Computer und viele andere Elektrogeräte, halten uns
von Rauschgift und Drogen und Alkoholmissbrauch fern und führen uns im Allgemeinen ordentlich auf.
Nichtsdestotrotz werde ich nunmehr ab September 2004 in der JA Garsten hinter den Kulissen wieder als
Feindbild behandelt.
Anfangs September 2004 wurde ich nämlich über Nacht in die JA Garsten verlegt (mein Zellenkollege Peter
Weißhäupl folgte drei Monate später), weil ich mich im Zusammenhang des mysteriösen Todesfalles des
Schwarzafrikaners Edwin Ndupu vom 19.8.2004 in der JA Stein bei der Polizei Krems und Amnesty
International Wien als Zeuge gemeldet hatte. Diesbezüglich wurde ich auch Ende Dezember 2004 vom
Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger hier in der Justizanstalt aufgesucht, was bei der Vollzugsbehörde
und Justizwache für internen Aufruhr führte.
Man muss sich einmal vorstellen, weil ich mich in einer Sache als Zeuge meldete, landete ich über Nacht in
der JA Garsten, verlor meine Arbeit und eine zeitlang sogar meine Vergünstigungen und zudem wurden
über mich von ersten Tag an und ohne aktuellen Grund, da ich in der JA Stein seit 1993 in normal Vollzug
angehalten wurde, nunmehr wegen Fluchtgefahr und wegen der Gefahr der Gewalttätigkeit gegen
Menschen neuerlich Sicherheitsmaßnahmen verhängt, kaschiert unter einer obskuren Etikettierung
„Anordnung 42“. Neuerlich unterstützt vom OLG Linz, GZ Vk 94/06-5, indem Jahrzehnte zurückliegende
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, wofür ich schon geahndet wurde, neuerlich politisiert wurden.
Darüber hinaus lassen sie mich durch Mitgef. bespitzeln und von deren kranken Fantasie (viele davon sind
entweder Rauschgiftsüchtig oder geistig/psychisch beeinträchtigt) verleumden, so dass ich den Eindruck
habe, das sie mich in Wirklichkeit isolieren und präparieren möchten. Irgendwie erinnert mich die
Vorgangsweise der Gestapo Methoden, destruktiv und paranoid. Das ist aber eine übliche Vorgangsweise
gegen Strafgef. die sich gegen Missstände beschweren oder gar als Zeuge gegen Beamten auftreten, quasi
Repressalien und primitiver Rache.
Nichtsdestotrotz bleibe ich ruhig und besonnen und lasse mich auf überhaupt nichts ein, nehme selten an
der gemeinsamen Bewegung im Freien teil und bleibe lieber mit meinem Zellenkollegen ganztätig im
Haftraum.
-------------------------------------------------------Für meine unbestritten schweren Straftaten, die mir heute aufrichtig leid tun und wofür ich mich ebenfalls
aufrichtig entschuldige, wenngleich keine Entschuldigung dafür möglich ist, büße ich bereits mit knapp
vierzig Jahren Gefängnisaufenthalte in Österreich, die letzten dreißig Jahre ununterbrochen, wobei die
bedingte Entlassung meiner Person mit Beschlussvermerk des Vollzugsgerichtes Steyr/OÖ vom 11.03.2008
abgelehnt wurde, und zwar im Zuge eines unfairen Verfahrens beim Vollzugsgericht Steyr, in der die
Entscheidung von Anfang an mit unlauteren Methoden erzwungen wurde. Das Verfahren ist mittlerweile
vom Gerichtspräsidenten Dr. Georg Huber reaktiviert worden und demnächst findet in der Justizanstalt
Garsten die Anhörung statt.
Jetzt wird es aber zu einer Frage der Ethik der Gesellschaft, nämlich Menschen jahrzehntelang ohne
Perspektive und bis zum verrecken hinter Gittern verschwinden zu lassen, in meinen Fall sogar aus dunklen
Gründen. Warum dann nicht gleich die Todesstrafe als humaneren Mittel wiedereinführen!
Und weil ich Geist gebildet habe und über die Ursachen meines katastrophalen Lebensverlaufs in Österreich
schreibe, und mich nunmehr gegen einen von der Justizbehörden offenbar hinter den Kulissen längst
vorprogrammierten Tod in der Zelle zu wehren versuche und hierzu durchaus brisante Motive und Fakten
vorbringen und vorlegen kann, werde ich nunmehr fortgesetzt als sehr gefährlich für die Allgemeinheit
eingestuft und zusätzlich als völlig dissozial, aggressiv-impulsiv und paranoid präpariert, und zwar als
raffinierte Masche gezogen zur bestmöglicher Abschirmung meiner Person, denn wer will schon mit einen
höchstgefährlichen und geistig und psychisch beschädigten Strafgefangenen was zu tun haben und sich
womöglich auch noch mit einen solchen kompromittieren!
Ich will weder skandalisieren noch Justizbehörden beschimpfen, sondern mich nur verteidigen, mich
erklären und Motive und Fakten vorlegen, denn immerhin wurde die Entlassung meiner Person im Alter
von knapp 60 Jahren aus dreißig Jahren ununterbrochener Haft abgelehnt.
Ich sehe mehreren Faktoren, weshalb die Vollzugsbehörden meinen Tod in der Zelle wollen und brauchen:
1) der wichtigste ist die Strafsache und Strafurteil vom 28.06.1991 beim LG Graz im Zusammenhang der
Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung, das eine Farce war und ist und
worüber die Wahrheit zugedeckt bleiben muss, 2) Rache und Vergeltung für mein spektakulären und
erfolgreichen Aktionismus in den 80er und Anfang der 90er Jahren gegen die seinerzeit herrschende
Sklaverei und Tyrannei in den Gefängnisse und 3) das ich über meine Jahrzehnte lange Insiderkenntnisse im
Gefängnis auspacken könnte, sei es in den Tagesmedien oder über meiner Memoiren, die ich zu
veröffentlichen ankündigte, zumal ich noch heute unglaubliche und bedenkliche Praktiken im Vollzug
kritisiere, so dass sie mitunter eine Politisierung des Vollzuges in der Gegenwart befürchten, die sie zur
Wahrung ihrer Interessen am wenigsten brauchen können.
STAATLICHE BRUTALITÄT IM NAMEN DER ERZIEHUNG
Als ausländischen Kind 1962 aus Uruguay kommend in Österreich im Alter von 13 Jahren gelandet, erlebte
ich noch im halbwüchsigen Alter, sowohl am eigenen Leib als auch als Augenzeuge, zunächst unverschuldet
in einen Unterbringungsheim für Fremdenkinder, dann in staatlichen Erziehungsanstalten und
Jugendgefängnisse in Österreich unglaubliche Menschenrechtsverletzungen der sexuellem Übergriffe bis
zur sadistischen Misshandlungen und psychischer Grausamkeiten hin sowie Sklavenarbeiten in den
Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und Gefängniswärter.
Ein Zeitabschnitt, die mich innerlich zerstörte und negativste prägte und die den Weg in die Rebellion und
Kriminalität ebnete. Als Zeitzeuge und gleichzeitig Opfer einer nach dem zweiten Weltkrieg in Österreich
fortgesetzt weitergelebten Nazigesinnung voller Menschenverachtung und Tyrannei, bin ich natürlich ein
Feindbild für Behörden, die bis heute auf Verleugnung und Verdrängung setzen.
Die Heimerzieher werkten nach eigenen Anordnungen und nach Beliebigkeit und Willkürlichkeit als auch die
Gefängniswärter, da zu dieser Zeit noch kein Strafvollzugsgesetz gab, das erstmals 1970 in Kraft trat.
Wobei zu betonen ist, das sie sich bei der Großteils davon von ihrer Gehabe, Brutalität und Wortwahl her
eindeutig um Nazis gehandelt hat, mitunter sogar um Naziverbrecher, die in solchen staatlichen
Institutionen offenbar versteck und unterschlupft gefunden haben.
Selbstmordversuche und Selbstbeschädigungen aus Verzweiflung und als Hilferuf von Zöglingen und jungen
Häftlingen kam sehr oft vor, gelungene Selbstmorde erinnere ich mich so alle drei-vier Monate. Kein
Mensch interessierte es, die mediale Öffentlichkeit inbegriffen, da letzteren offenbar selbst keine
Aufarbeitung des Nazijournalismus betrieben hat, indem viele Nazijournalisten auf ihren Sessel sitzen
blieben, so dass auch lange Zeit nach dem zweiten Weltkrieg keine demokratische und frei öffentliche
Kontrolle gab.
Schon bei geringsten Abweichungen der rigorosen Tagesordnung standen Beschimpfungen, Ohrfeigen und
Fußtritte auf der Tagesordnung der Heimerzieher und Gefängniswärter, wobei manche davon auf sehr
schmerzhaften Zwicken, Ohrendrehen oder bei den Haaren reißen spezialisiert waren, andere wiederum
auf Stockhiebe oder auf kleinen Stiche mit Nadeln.
Besonders grausam war es auch in den stockdunklen und eisig stillen Isolation Kellerzellen in den
Jugendgefängnisse, die nicht sein durften, die aber doch da waren, oder in die Strafgruppen in den
Erziehungsanstalten, die wie ein Gefängnis vergittert waren und wo man sich mit Sprechverbot und der
Entzug jeglicher Zeitvertreib und der überstreng rationierten Verpflegung ganztätig im engsten Raum
eingepfercht wochenlang aufhalten musste.
Nie in meinen Leben werde ich je vergessen können auch die eiskalten Nächte in den Erziehungsanstalten
und Jugendgefängnisse, weil die dünnen Bettdecken und die kleinen Kohlenöfen bei weitem nicht
ausreichten, die durchdringende Kälte zu lindern.
Je nach Intervall der Kontrollgängen der Nachtdiensterzieher, krochen Heiminsassen, wenn oft nur für
kurze Momente gemeinsam unter einer Decke, um sie sich an die Körperwärme des anderen aufzuwärmen
und warm zu halten, was einerseits die Homosexualität förderte, andererseits bei erwischt werden Strafen
nach sich zog. Bei Tag war der Kältetortur nicht viel geringer, weil die Heim- und Gefängniskleider rar und
billigst waren.
Auch Onanieren war strengsten verboten. Wurde ein Zögling oder Häftling bei masturbieren ertappt oder
fanden sich in seiner Bettwäsche Spermaspuren, weil er mitunter im Schlaf einen Erguss hatte, wurde er
automatisch bestraft und mit Witzen und sonstigen Äußerungen erniedrigt.
Die Tagesverpflegung musste laut Anordnung so rationiert sein, das die Zöglinge oder Häftlingen ständig
leichten Hunger zu verspüren hatten. Umso schlimmer der gelegentlichen Entzug der Tagesverpflegung –
bis auf zwei-drei Scheiben Brot - als Hunger als Strafe, wie von Heimerzieher gerne praktiziert. Auch die
Hungerschmerzen sind unvergesslich, wenn ich nur bloß daran denke.
Auch Schlafentzug, indem der Zögling anstatt um 20.00 Uhr erst um 24.00 Uhr zu Bett gehen durfte, wobei
dieser bis dahin am Gang oder im Tagesraum am fleck Stramm zu stehen hatte, war in staatlichen
Erziehungsanstalten ebenfalls eine beliebte Strafsanktion.
Entwürdigenden und erniedrigenden körperlichen Entblößungen, Penis und After Kontrollen mit
Handanlegen von Seiten bestimmter Diensthabenden Heimerziehern im Namen der Hygiene, gehörte
ebenso zum Programm.
Gefiel einen solchen Heimerzieher ein Zögling, dann holte er sich diesem gelegentlich und auf leisen Sohlen
mitten in der Nacht aus dem großen Schlafzimmer in seinem Dienstzimmer, verging sich an diesem und
erkaufte sich sein Schweigen mit Zigaretten und Süßigkeiten oder mit leeren Versprechungen auf
Heimentlassung etc.
Auch ich wurde zweimal Opfer solchen sexuellen Übergriffe, kam aber in vergleich anderer Zöglingen noch
glimpflich davon, weil es nur bei anfänglichen berührungsversuche blieb, da ich mich entschieden wehrte.
Trotzdem beeinflusste es mich so negativ, das ich später auf der Flucht aus den Erziehungsheimen am
Wiener Naschmarkt am Jugendstrich ging, um etwas zum Essen und um eine Schlafstelle zu ergattern, zur
Abwechslung der Schlafstätten in Baustellen und Heustadeln.
Zu einer der makabersten Erinnerung zählt für mich heute jedenfalls auch, als ich mit zwei anderen Zöglinge
aus den Heim Lindenheim in Eggenburg flüchteten und über Ackerfelder liefen, während uns zwei
schreienden Heimerzieher folgten. Ein Bauer auf den Feld aufmerksam und offenbar hass geworden, weil
wir über seinen frisch bearbeitendes Feld rannten, lief uns daraufhin nach und warf mit seinen Heugabel
uns hintennach, wobei uns der Heugabel knapp verfehlte. Wäre einer von uns Zöglingen getroffen worden,
dann Servus.
Arbeiten, oft schwerer Arbeiten ohne Lohn in den Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und
Gefängniswärter und deren Freunden, Angehörigen und Verwandten waren bis in die späten 80er Jahren
Selbstverständlichkeit. Und wenn sich ein Zögling oder Häftling weigerte, wurde er entsprechend
sanktioniert. Sklaverei und Tyrannei pur, die Motive für mein späteres Aktionismus.
Es ist nur ein klein zusammengefasster Rückblick auf die gestrige Zeit, die der grausamen Tortur an
halbwüchsigen und jungen Häftlingen bei weiten nicht wiedergibt, woran viele menschlich zerbrachen oder
zu harten kriminellen wurden, weil sie vom Staat misshandelt und als abgestoßene behandelt wurden und
die ihrerseits das Vertrauen in die Gesellschaft verloren, und die nurmehr der Hass und Härte
aufrechterhielt, die in ihnen eingeprägt wurde.
JUSTIZPOLITISCHER VERFOLGUNG HINTER GITTERN
Durch meinen Aktionismus bin ich zugegebermaßen und unbestritten für das Gefängnispersonal politisch
sehr gefährlich geworden, beginnend mit der spektakulären Sitzstreik auf den hohen Dach der
Strafvollzugsanstalt Garsten angrenzenden Wallfahrtskirche von Mai/Juni 1983, darüber jedenfalls
Europaweit berichtet wurde und die in Österreich erstmals zu einer Politisierung der Angelegenheit
„Strafvollzug“ in der breiten Öffentlichkeit führte sowie der Beginn der journalistischen Berichterstattung
über Missstände und inhumane Praktiken in den Gefängnisse schlechthin, war es bis dahin ein Tabuthema.
August 1989 folgte dann das Gefängnisausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau, das ich wiederum gegen
das Gefängnispersonal politisierte, indem ich zu Protokoll gab, dass ich im Ausland österreichische
Botschaftsangehörige zu entführen plante, um die Sklaverei und Tyrannei in dem Gefängnisse zu beenden.
Schließlich auch durch die von mir aufgenommenen Tonbanddokumentation von Mai 1992 über die
Missstände in der Justizanstalt Stein, die ich dem Nachrichtenmagazin „Profil“ zukommen ließ und über die
eine Woche darauf in großer und seitenlanger Aufmachung berichtet wurde sowie über die tagelange
Revolte in der Justizanstalt Stein, die darauf folgte. Das sind übrigens nur die spektakulären Fälle.
Die Folgen für mich persönlich hinter Gittern waren extrem, weil das Gefängnispersonal permanent angst
hatte, das ich neuerlich Aktionen setzen könnte. Ich nahm die Folgen jedoch gerne im Kauf, weil mich die
Überzeugung und Erfolge beflügelten und entwickelte eine eigene Strategie um die jahrelangen Aufenthalte
in gesetzwidriger Isolationshaft, der Schikanen und Entbehrungen zu überleben. Jedenfalls hat kein anderer
Häftling die Härte des Vollzuges derart zu spüren bekommen, wie ich. Aber ohne diese Härte, die mein
Geist antrieb, um zu überleben, hätte ich meinen heutigen Persönlichkeitsstand nie erreicht – es gehörte
sozusagen zu meiner Entwicklungsphase.
Belüftung, Sauberkeit und Ordnung in meinen 15qm Haftraum, in der ich mich bis auf eine Stunde
Bewegung im Freien jahrein, jahraus 23 Stunden täglich aufhalten muss, ist mir sehr wichtig.
Dementsprechend ist mein Haftraum ansehnlich sauber und zusätzlich mit technischem Geräte (Computer,
Fernsehen, Kühlschrank etc.) komfortabel ausgestattet. Von daher gibt’s es quasi nichts auszusetzen.
Das Umfeld allerdings, das die Vollzugsbehörde und die Justizwache um meine Person aufgebaut hat und
nach dreißig Jahren ununterbrochener Haft fortsetzt, ist zum Teil paranoid und zum Teil subtil auf
Schikanen und psychologischen Druck aufgebaut, quasi auf „sei froh, das Du zumindest in der Zelle noch
Leben darfst“ – das wird mir ganz klar zu verstehen gegeben.
Durch die Sonderbehandlung nämlich, die ich unterzogen werde, und zwar ausgeschlossen der Teilnahme
an Re-Sozialisierung maßnahmen, jahrelang keine Arbeitseinteilung, beschränkter Lebensführung und
Sonderbewachung im Anstaltsbereich durch „Anordnung 42“ sowie durch regelmäßig ins Gerede bringen
innerhalb der Justizwache (auch unter den Insassen) meiner früheren spektakulären Aktionen
(Protestaktion am hohen Dach der Justizanstalt Garsten angrenzenden Kirche 1983, Gefängnisausbruch aus
der JA Graz-Karlau 1989, Gefängnisrevolte 1992 in der JA Stein etc.) und der von mir begangenen Strafbaren
Handlungen, insbesondere im Zusammenhang meines Gefängnisausbruches aus der JA Graz-Karlau vom
02.08.1989, bin ich innerhalb der Gefängnispopulation eine regelrechte ATTRAKTION sowie der Neugier
ausgesetzt, insbesondere der neuen jungen Justizbeamten und der Neuzugänge an Insassen, zumal mein
Haftraum GIII-9 mitten der Abteilung gelegen als einzige mit den in Fettdruck auffallenden Plakat „AO42“
hervorsticht.
Diese Tatsachen werden von Seiten der Anstaltsbehörde und der Justizwache nach außen hin natürlich
abgestritten und als paranoide Anteile meiner Person abgetan, nach innen hin jedoch forciert, indem sie zu
allem drauf Insassen paranoid gegen meine Person aufhetzen, „passt ja auf ihn auf, denn der wird
wahrscheinlich nie mehr entlassen, hat nichts mehr zu verlieren und ist sehr gefährlich. Und wenn was
passiert, dann seid ihr alle mit leidtragende“, so dass ich für die Intriganten, Verleumder und Denunzianten
sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart ein fressen war und bin, die unter den
Strafgefangenen bei Gott nicht wenige sind, bedingt der Praktiken der Justizwache im Vollzug.
Der psychologische Druck auf meine Person ist beachtlich, nichtsdestotrotz habe ich es einigermaßen im
Griff, indem ich es geistig und psychisch nicht zu nahe an mir heran lasse. Die einzige Perspektive, die man
mir wie ein Plakat vor Augen hält, „Der Tod in der Zelle“, ist jedenfalls schon seit x-Jahren mein ständiger
Begleiter.
KEINE ENTLASSUNG ABER SCHÖNE GRÜSSE AUS MONTEVIDEO
Als nach 29 Jahren ununterbrochener Haft der Brief des Anstaltsleiters in meine Zelle landete mit schönen
Grüßen aus Montevideo und der Ankündigung, dass weitere Bilder aus der Strandpromenade von
Montevideo folgen würden, war ich zunächst höchsterfreut, bedankte mich schriftlich und verstand es als
deutlichen Signal, das nunmehr auch ich die Chance einer bedingten Entlassung bekommen sollte, was in
mir große Hoffnung aufkeimen ließ.
Ich ließ mir keine Zeit und stellte am 21.02.2007 ein Gesuch nach §145 Abs.1 u.2 Strafvollzugsgesetz. Fünf
Tage später folgte die schriftliche und simple Antwort durch den Anstaltsleiter persönlich: „Nach
derzeitigen Stand steht eine Entlassung per 1.6.2008 nicht in Aussicht“, quasi auch nicht Eineinhalbjahren
später!
Meine innerliche Erregung war groß, meine Hände zitterten und der Schweiß trieb aus meinen Poren.
Gedanken rasten durch meinen Kopf und waren kaum zu kontrollieren. Am liebsten hätte ich mich in die
Luft aufgelöst, denn ich konnte es nicht fassen, wie es möglich sein kann, dass ein Anstaltsleiter offenbar ein
Spiel betreibt mit einen Strafgefangenen, der bereits knapp drei Jahrzehnten ununterbrochen in Haft ist
und der zudem fortgesetzt als aggressiv-impulsiv und paranoid und somit als höchstgefährlich eingestuft
wird.
Zum Glück ist diese Einstufung meiner heutigen Persönlichkeit nur Propaganda und eine Masche, um meine
Person unter anderem auch als unglaubwürdig hinzustellen und nach außen hin bestmöglich abzuschirmen,
denn wer will schon mit einen höchstgefährlichen Strafgefangenen was zu tun haben und sich womöglich
auch noch mit einen solchen kompromittieren!
Gott sei Dank bin ich in Wirklichkeit innerlich sehr stark geworden und habe auch entsprechend Verstand
gebildet, so dass ich mich relativ schnell erholte. Denn ich hätte es ohnehin besser wissen müssen und mir
keinen Hoffnungen hingeben sollen.
Hier sollte ich zum Verständnis erwähnen, das der heutige Anstaltsleiter der JA Garsten Dr. Minkendorfer
kein geringerer ist, als der seinerzeitige Anstaltspsychologe in derselben Justizanstalt, als ich 1983 auf den
hohen Dach der JA Garsten angrenzenden Kirche eine öffentlich spektakuläre Protestaktion gegen die
Missstände in der Anstalt veranstaltete. Er und seinerzeit rangniederen Justizbeamten sind heute in
Führungspositionen in der Anstalt und das kriege ich durch „Anordnung 42“ etc. natürlich zum spüren, wie
im oberen Kapitel geschildert.
Als erstens zeigte ich Justizwachebeamten den Brief des Anstaltsleiters, deren humorvolle Einschätzung
mir gut tat: „Der will Dich entweder Aufziehen oder er schnupft schon Kokain und deswegen fährt er
regelmäßig nach Südamerika“.
Nach dem der Anstaltsleiter mir zwischendurch wiederholt schöne Grüße aus Montevideo unter anderem in
Form von Prospekte aus Uruguay übermittelte, ließ ich ihm durch Beamten ausrichten, dass er sich ein
anderes Opfer aussuchen sollte – seither und bis dato kam nichts mehr.
In der weiteren Folge konzentrierte ich mich meines Antrages auf bedingte Entlassung beim Vollzugsgericht
des Landesgerichtes Steyr, AZ 18 BE 70/07 g. Allerdings musste ich bei den Gerichtsanhörungen quasi mit
leeren Händen auftreten, weil mir die Vollzugsbehörden der Teilnahme an Re- Sozialisierungsmaßnahmen
nach §§20 Abs.1 und 56 Abs.1 StVG ständig verweigert hatten, in der JA Garsten selbst der Teilnahme an
einen Arbeitsprozess.
Von mir aus hätte ich auch zwanzig Therapien gemacht und habe unzählige male bei der Vollzugsbehörde
und Betreuungsdienste der Anstalt darum ersucht, jedesmal wurde es aber mit fadenscheinigen
Begründungen abgelehnt, „derzeit nicht sinnvoll“, „derzeit zu wenig Personal“, „die zeitlichen
Voraussetzungen sind noch nicht gegeben“ etc.etc.etc.
Ich konnte nur vortragen, dass ich aus eigener Kraft meine negative Vergangenheit aufgearbeitet und
bewältigt habe und nunmehr positiv und menschlich denke, und das ich die letzten Jahre meines Lebens in
Ruhe und in Frieden entweder gemeinsam mit meiner wartenden Exfrau in Wien oder in meinen
Heimatland Uruguay verbringen möchte, was insgesamt für das Gericht für eine bedingte Entlassung
natürlich zu wenig war.
Das Verfahren beim Vollzugsgericht des LG Steyr endete schließlich damit, dass die bedingte Entlassung mit
Beschlussvermerk vom 11.03.2008 abgelehnt wurde mit der Hauptbegründung, dass ich während der Haft
an keinerlei Resozialisierungsmaßnahmen teilgenommen hätte und ein Vollzugsplan daher erforderlich sei,
womit die Anstaltsbehörde mit ihr Absicht der Verhinderung, jedenfalls der Verschleppung einer bedingten
Entlassung erfolgreich war.
Im gegenständlichen Verfahren bin ich von Anfang an auf eine eisige und gnadenlose Mauer der Ablehnung
von Seiten der Anstaltsbehörde gestoßen. Die Vorstellung und Gutachten vom 04.12.2007 des
Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Reinhard Haller und der psychologischen und psychiatrischen
Stellungnahme der Justizanstalt überbietet aber alles, weil das Gutachten im Grunde mehr Zweifel und
Fragen aufwirft und ein Beigeschmack hinterlässt, als es eigentlich für einen Rechtsstatt würdig und zulässig
ist. Und die Stellungnahmen stammen genau von solchen Personen, die meiner Person permanent der
Teilnahme an Re-Sozialisierungsmaßnahmen verweigerten, so dass das Ganze für mich ein abgekartetes
Spiel war.
Prof. Dr. Reinhard Haller, der unmittelbar nach der Untersuchungssitzung mit und wegen meiner Person
zum Anstaltsleiter gehen musste, wie er mir persönlich mitteilte, hat im Grunde nichts anderes getan als die
Vergangenheit in die Gegenwart transportiert, diese mit neuen Worte ummantelt und in seiner
persönlichen Diagnose und Prognose ein SALTO auf den anderen gemacht und die psychologischen und
psychiatrischen Grundsätzen auf den Kopf gestellt. Und da auf Grundlage einer einzigen und kurzen
Untersuchungssitzung vom 09.08.2007, wobei Prof. Dr. Haller den 15.10.2007 angibt.
Prof. Dr. Reinhard Haller hat meine Person nicht nur schlichtweg und in kürzester Zeit abgefertigt, er hat in
geschmackloser weise zudem auf einem Gutachten von 1978 eines wegen Kindesmordes während das
Naziregime anrüchigen Nazipsychiaters zurückgegriffen, Prim Dr. Heinrich Groß, der bis in den späten 80er
Jahren unbehelligt von der Justiz als Gerichtspsychiater fortgesetzt tätig sein durfte.
DIE WAHRHEIT IST NICHT IMMER ERWÜNSCHT – TOTSCHWEIGEN UND DER TOD IN DER ZELLE SCHON
Ein wesentlicher Grund, warum ich nicht entlassen werden sollte, sehe ich, wie bereits erwähnt, im
Strafverfahren und im Strafurteil in der Höhe von 18 Jahre Haft beim LG Graz vom 28.Juni 1991, AZ 6 Vr
1998/89.
Es gibt für die Staatsjustiz gute Gründe, die gegenständlichen Gerichtsakte für die Ewigkeit zu verbrennen
und mit meiner Person ein Schlussstrich zu machen, denn das Urteil ist bewusst und gezielt herbei
manipuliert worden, wobei so dilettantisch, das dies leicht zu beweisen ist.
Geschehen ist, das ich von meinen ersten Angaben an die Zeugin nie zu kompromittieren beabsichtigte, wie
es meine polizeilichen und gerichtlichen Aussageprotokolle beweisen, das die Justiz aber, um es plastisch zu
erklären, aus einen Diebstahl einen schweren Diebstahl fabrizierte, um den Strafrahmen künstlich
hochzuschrauben, was die Höhe des Strafurteils von 18 Jahren Haft deutlich beweist.
Die Tragik der Strafsache ist, das sich bei der Zeugin seinerzeit um die Ehegattin eines Oberregierungsrates
der steirischen Landesregierung handelte.
Eine Strafsache, die ungeheure Emotionen auslöst und auslösen kann und die an die Grenze der
Vorstellungskraft anstößt, wenn man sich damit nüchtern und näher befasst.
Ich schreibe nur widerwillig darüber, weil mir allen ernsten nicht daran liegt die Zeugin nur im Geringsten zu
kompromittieren, um aber die wahren Motiven der Justiz aufzuleuchten, muss ich wohl.
Ich bin keineswegs unschuldig, keineswegs aber im Sinne des Strafurteils schuldig. Tatsache ist jedenfalls,
das ich bewusst und gezielt ein falsches Geständnis abgelegt habe, um die Zeugin nicht bloßzustellen und zu
kompromittieren sowie dass meine Hemmschwelle intakt ist und das ich die Zeugin am 09.08.1989 lebend
und freiwillig zur Polizei gehen ließ mit einer von mir selbst schriftlich verfassten Selbstanzeige.
Die Polizei und das Gericht Graz haben jedoch unmittelbar nach meiner Festnahme vom 14.08.1989 den
Aktendeckel zugeknallt und speziell der Zeugin Tatorterhebungen und Ermittlungen bewusst und gezielt
unterlassen sowie Tatumstände und Fakten, die zur Entlastung meiner Person geführt hätten vom Tisch
gefegt. Und zwar auch dann keine Tatorterhebungen und Ermittlungen zugelassen, als ich solche zu meiner
Verteidigung beantragte, um eben zu beweisen, das ich die Zeugin menschlich behandelt hatte, nämlich
Lokalaugenschein vor Ort und Ausforschung der Zeugen unter anderem in die Bauernhäuser, Geschäfte und
Gasthäuser bzw. Kaffeehauslokale etc., wo ich mich gemeinsam mit der Zeugin zeitweise aufgehalten hatte.
Das heißt, Verfahrens- und Verteidigungsrechte ade, wobei mein seinerzeitiger Pflichtverteidiger aus Graz
dem Gericht Beihilfe leistete, wie auch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Grohmann aus Krems später in der
Nichtigkeitsbeschwerde zur Sache bestätigte.
Die Wahrheit ist insofern dramatisch für die Justiz, weil ich konkret nachweisen kann, dass ich die Zeugin
u.a. nicht verletzt und die Freiheit entzogen oder beraubt habe und dass ich sie nicht unmenschlich
behandelt habe. Das ich stattdessen jedoch mit ihr unter anderem in Kaffeehauslokale ein und aus
spazieren gegangen bin, was von die Justizbehörden permanent vertuscht wurde und selbst in der
Hauptverhandlung diesbezügliche Beweise unterdrückte. Ganz offensichtlich um die Integrität der Zeugin
und diese ihres Ehegatten als Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung zu retten.
Darüberhinaus gab die Zeugin z.B. ausdrücklich zu Protokoll, dass ich hinsichtlich geschlechtlicher
Handlungen nicht brutal zu ihr war (überzeugender kann kein Angeklagter entlastet werden), AS 51 untere
Hälfte Band 1, AZ 6 Vr 1998/89 des LG Graz, nichtsdestotrotz verurteilte mich das Gericht entgegen der
Aktenlage und entgegen der entlastenden Angaben der Zeugin nach der schlimmsten und brutalsten Form
der Vergewaltigung und nach der höchstmöglichsten Strafrahmen, § 201 (3) StGB.
Darüberhinaus gab die Zeugin ausdrücklich zu Protokoll, das sie mir das Geld gegeben hat, bzw., das sie die
Lebensmittel und Getränke, die wir unterwegs in Aufenthalte in Geschäfte und Lokale gemeinsam
konsumiert hatten, eigenhändig bezahlte, AS 53 obere Hälfte Band 1, AZ 6 Vr 1998/89 des LG Graz.
Nichtsdestotrotz, obwohl das Geld der Zeugin nicht in mein Besitz war und das Geld, maximal 300 Schilling,
zudem zur Gänze für Verpflegung aufgebraucht wurde und keinerlei Bereicherung meiner Person vorlag,
wurde ich vom Gericht des schweren Raubes verurteilt, §§142,143 StGB.
Und obwohl und selbst aus den Protokollen der Zeugin augenscheinlich ist, das ich mit der Zeugin die
überwiegende Zeit in ständiger Kontakt zur Außenwelt stand, AS 53 und 55 Band 1, AZ 6 Vr 1998/89 des LG
Graz, in belebten Straßen, Orten und Städte, in Bauernhäuser, in mehreren Geschäfte und Gasthöfe bzw.
Kaffeehauslokale etc., und da wiederum unmittelbar unter dutzenden Personen, wurde ich nach der
schwersten Form der Nötigung und Freiheitsentziehung verurteilt, §§ 99 Abs.2, 106 Abs. 1 Z 2 StGB.
Ich erhebe somit schwere Anschuldigungen gegen die österreichische Justiz, das gegenständliche Strafurteil
bewusst und gezielt manipuliert zu haben, ausschließlich weil es sich bei der geschädigten Person um die
Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung handelte, einerseits um die
Peinlichkeit der Strafsache, nämlich das ich geradezu unbewaffnet war und mit der geschädigten Person
selbst in Kaffeehauslokale ein und aus spazieren gegangen bin, zu vertuschen, andererseits aus Rache
wegen meiner spektakulären Aktionen gegen den seinerzeit herrschenden Zustände der Sklaverei und
Tyrannei hinter Gittern.
GEIST ZU BILDEN IST NICHT IMMER GEFRAGT WENN ES MIT DER WAHRHEIT KOLLIDIERT
Die Fähigkeit und das Recht jedes Menschen auf persönliche Veränderung durch Erkenntnis,
Selbsterkenntnis und Bewusstwerdung, nehme und nahm auch ich in Anspruch.
Wenn man meine wahre Lebensgeschichte kennt, vor allem der Lebensverlauf in Österreich , so wird man
kaum aus den staunen kommen, wie sehr ich mich aus eigener Kraft geistig und seelisch fortentwickelte. Ich
möchte fast sagen, dass ich auf eine sensationelle Lebensgeschichte und Entwicklung verweisen kann, wenn
man unter anderem bedenkt und berücksichtigt, dass ich sozusagen als kleiner Indianer in Österreich
landete und es zwischendurch sogar zum Staatsfeind emporstieg, wie der Tageszeitung „Kurier“ 1986
einmal schrieb.
In der Tat bin ich erwacht, habe in der sehr langen Jahre meiner Haft aus eigener Kraft meine
Vergangenheit aufgearbeitet, meine Probleme bewältigt und der Kriminellen Intelligenz und Energie
abgelegt und denke nunmehr positiv und Menschlich. Das lässt sich zugegebenermaßen leicht schreiben,
mein Erfolgsweg dauerte aber sehr lange und war auch sehr steinig, die genau zu beschreiben aber wegen
des Umfanges separat geschehen müsste.
Es kommt jedenfalls nicht von ungefähr, das ich mich heute entgegen der Vorgeschichte in Erziehungsheime
und Jugendgefängnisse und der nunmehr unendlich langer und schwerer Haft geistig und psychisch in sehr
guter Verfassung fühle und befinde, und da mit globalen Denkvermögen und Kenntnisse sowie in
überzeugender psychischer und physischer Verfassung, letzteren doch etwas gehandikapt wegen einer
schweren Operation 2006 wegen Bandscheibenvorfalls.
Ich habe sozusagen positiven Geist gebildet und auch dank unzähliger Fachliteratur, die ich, geistig hungrig
geworden, über die Jahre hindurch verschlang, einen sehr guten Über- u. Durchblick über meiner
unmittelbaren Umwelt und der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Freiheit, bin umfassend
geistig interessiert und auch Selbstbewusst. Des Weiteren kann ich sehr gut mit Menschen kontaktieren
und kommunizieren sowie theoretische und praktische sozialem Kompetenz konkret unter Beweis stellen,
was ich zu jeder Zeit und detailliert, wegen des Umfanges aber separat darlegen kann.
Für mich ist heute jedenfalls undenkbar, kriminell wieder Rückfällig zu werden. Zum einen wegen meiner
nunmehrigen geistigen Entwicklung und Reife, und zum anderen bin ich mit knapp sechzig Jahren im Alter
geraten und würde mich nicht einmal bei Rot über die Straße zu gehen trauen, um nicht die Letzten Jahren
meines Leben in Freiheit zu verlieren und schließlich im Gefängnis zu sterben.
Meine menschliche und soziale Kontakte zur Außenwelt, zu meiner Exgattin, Angehörige und Verwandte
sind trotz der langen Haft bewunderungswert intakt. Darüberhinaus habe ich umfangreiche und konkrete
Vorstellungen darüber, wie ich nun in Freiheit und geregelt leben möchte, nämlich ruhig und häuslich mit
meiner Exgattin und in Kontakt zu meinen Angehörigen und Verwandten. Quasi ein normales Familienleben
zu führen und mit Gelegenheitsarbeiten das Hausgeld aufbessern, falls ich keine fixe Anstellung bekommen
sollte und vom Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe leben müsste,
Es ist da eine positive Persönlichkeitsveränderung- und Entwicklung, ein soziales Umfeld und eine Basis und
Basiswissen, um in Freiheit Fuß fassen zu können, wird aber zur Gänze von den Vollzugsbehörden ignoriert
und stattdessen werden alle Facetten gezogen, das ich über keinerlei sozialen Kenntnisse und Fähigkeiten
verfüge und sodann für ein Leben in Freiheit völlig unfähig und das ich zudem deppert und gefährlich sei
und so fort.
SCHREIBEN 2
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
Justizanstalt Garsten
07. März 2008
Herrn Gerichtspräsident Dr. Georg Huber des LG f. Strafs. Steyr!
Betreff: Verfahren wegen bedingter Entlassung, AZ 18 BE 70/07 g
EINWÄNDE gegen die Stellungnahme des psychiatrischen Dienstes der
Justizanstalt Garsten vom 07.02.2008, Prim. Dr. Adelheid Kastner, wegen mangelnder
Sorgfalt und unrichtiger Schlussfolgerungen.
Prim. Dr. Kastner Schlussfolgerungen, das es unzulässig wäre alleine aus dem Verstreichen
von Zeit (30 Jahre ununterbrochener Haft) auf eine Zunahme von sozialer Kompetenz,
Konfliktbewältigungsstrategien etc. zu schließen sowie dass eine Entlassung meiner Person
in einen mir weitgehend unbekanntes Sozialgefüge zum jetzigen Zeitpunkt unzumutbar
wäre, deswegen eine langfristige Vorbereitung notwendig ist, beruht auf eine äußerst
oberflächige und kurzer Sitzung.
Prim. Dr. Kastner hat meiner Person während der Sitzung von sich selbst aus keine einzige
Frage über Kenntnisse des sozialen Gefüges in Freiheit, über sozialen Fähigkeiten und
Kompetenz etc. gestellt, so dass ihre Schlussfolgerung der bloßen Annahme resultiert, das
ich bereits 30 Jahre ununterbrochen im Gefängnis bin und ebensolange wider der
Grundsätze des Strafvollzuges ,§§20 u. 56 StVG, an keiner erzieherischen Maßnahmen
teilnehmen durfte, wie auf Seite 29 untere Hälfte und 31 Mitte im Gutachten von Prof.Dr.
Haller vom 04.12.2007 mit „erstaunlicherweise“ dokumentiert.
Prim. Dr. Kastner ist Psychiaterin der Justizanstalt Garsten und trägt selber Mitschuld, dass
ich an keinen erzieherischen Maßnahmen teilnehmen durfte.
Ich jedenfalls habe die Zeit nicht sinnlos verstreichen lassen und mich sehr wohl während
der langen Haft aus eigener Kraft mit Fachliteratur auch über Sozialkunde und Soziologie
sowie mit autogenem Training und Autosuggestion etc. geistig und psychisch positiv
fortentwickelt und weitergebildet, auch im Hinblick sozialer Kompetenz.
Hätte Prim. Dr. Kastner meiner Person zu Sache mit Sorgfalt befragt, dann hätte Sie
feststellen können, dass ich mir während der Haftzeit sehr gute Kenntnisse und auch
praktische Erfahrungen angeeignet habe sowie das ich darüberhinaus zur Außenwelt
regelmäßige und beste zwischenmenschliche Kontakte und Beziehungen zu meiner Exgattin,
Angehörigen und Vertrauenspersonen gepflegt habe.
Darüberhinaus steht Prim. Dr. Kastner Schlussfolgerungen im Widerspruch der psychischer
Status des Sachverständigen Prof. Dr. Haller (Gutachten vom 04.12.2007, Seite 24), wonach
unter anderem meine intellektuellen Fähigkeiten, Verbalisationsvermögen und Bildung im
Normbereich liegen.
Hier ist auch zu hinterfragen, welche wirklichen Motive von der Vollzugsbehörden und
Betreuungsdienste dahinterstecken, einen Häftling zunächst 30 Jahre lang von
erzieherischen Maßnahmen auszuschließen und dann im Alter von 60 Jahren eine (beliebig
dehnbare) langfristige Vorbereitung zur Entlassungsvorbereitung vorzuschlagen, anstatt
kurz- oder mittelfristig und mit effektiven Maßnahmen zu Beginnen.
ANTRAG:
Zur Klärung der obigen Wiedersprüche und Mängel und Schlüsse, die aus den angegebenen
Vordersätzen nicht folgerichtig gezogen sind, auch bezugnehmend des Gutachtens von Prof.
Dr. Haller vom 04.12.2007, wie in meiner Voreingaben vom 27.12.2007, 15.01., 21.01.,
11.02. u. 20.02.2008 ausgeführt, beantrage ich gemäß §126 Abs.1 und 2 StPO das
Gutachten eines oder zweier ausländischen Sachverständigen einzuholen, zudem sich aus
den Gesamtbild durchaus auch Motive justizpolitischer Verfolgung meiner Person ergeben.
SCHREIBEN 3
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
Justizanstalt Garsten
07. Juli 2008
An das Landesgericht f. Strafsachen Steyr
Betreff:
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen bedingter Entlassung, AZ 18 BE 70/07
g, bzw., in event. Wiedereinsetzung der Rechtsmittelfrist.
Begründung:
Mit Beschlussvermerk vom 11.03.2008 wurde die bedingte Entlassung meiner Person abgelehnt,
gleichzeitig ein Vollzugsplan mit Re- Sozialisierungsmaßnahmen gefordert.
Hierzu wurde Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner aus Steyr vom Vorsitzenden Dr.
Georg Huber beauftragt einen entsprechenden Antrag an die Leitung der JA Garsten zu stellen, die am
20.03.2008 eingereicht wurde.
Ich verzichtete somit auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom 11.03.2008, um keine Zeit zu verlieren,
weil meiner Person von Seiten des Richtersenats die Überzeugung vermittelt wurde, das endlich mit
Vollzugsmaßnahmen zur Entlassungsvorbereitung begonnen wird, wurden mir diese zuvor entgegen der
gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 20, 47, 48, 56 StVG von der Anstaltsleitung regelrecht und permanent
verweigert.
Obwohl ich mittlerweile über drei Jahrzehnten ununterbrochen in Haft bin und der Antrag auf bedingter
Entlassung vom 12.02.2007 Eineinhalbjahren und diese der Rechtsanwältin Mag. Dr. Braunsberger-Lechner
vom 20.03.2008 Monate zurückliegt, kam es bis dato von Seiten der Anstaltsleitung weder zur
Arbeitseinteilung meiner Person, geschweige denn zur Angebot der Teilnahme an irgendwelchen ReSozialisierungsmaßnahmen, was ich als gezielte und gesetzwidriger Verschleppung verstehen muss
An stattdessen erhalte ich vom Anstaltsleiter Dr. Minkendorfer regelmäßig „schöne Grüße aus
Montevideo“ in brieflicher Form und durch Werbeprospekte meiner Geburtsstadt Rocha in Uruguay, das ich
bei Notwendigkeit auch vorlegen kann.
Daher fühle ich mich im gegenständlichen Verfahren in meiner Rechte der Rechtsmittel gegen die
Entscheidung vom 11.03.2008 in beträchtlicher Weise zu meinen Nachteil irregeführt und getäuscht, weil
ich erheblichen Gründe zur Rechtsmitteln gehabt hätte, insbesondere gegen das Gutachten des
Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Reinhard Haller und gegen die Stellungnahmen des psychologischen und
psychiatrischen Dienstes der Justizanstalt wegen Unterlassung der Sorgfalt, wegen erheblichen
Diskrepanzen und Mängel etc.
Und beantrage zur Ausführung der Wiederaufnahme des Verfahrens, in event. Wiedereinsetzung der
Rechtsmittelfrist Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes.
SCHREIBEN 4
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
Justizanstalt Garsten 3207 GIII-9
14.05. 2008
Sehr geehrter Herr Anstaltsleiter Dr. Minkendorfer!
Sie übermittelten mir „Eigene Erfahrungen aus einer Councelling-Gruppe“ unter der Leitung
eines JWB, die die Problematik des Alltags in Haft behandelt, damit das Zusammenleben am
Stock leichter und erträglicher wird (zweiter Absatz des Berichtes).
Ich weis nicht so recht, was Sie damit andeuten oder bezwecken wollen, denn es liegt
ihrerseits keinem Angebot der Teilnahme meiner Person in so einer Gruppe bei.
Darüberhinaus bin ich bereits dreißig Jahre ununterbrochen in Haft und habe mein Alltag in
Haft bis dato sehr gut zu bewältigen verstanden, und da unter Ausschluss therapeutischen
Maßnahmen.
Daher ist mir besonders unverständlich, dass Sie mir erst nach dreißig Jahren solche
Informationen übermitteln als auch gelegentliche Grüße aus meinem Heimatland Uruguay,
gleichzeitig sind Sie vehement gegen eine bedingte Entlassung meiner Person.
Der Auftrag des Gerichtes Steyr und Antrag meiner bestellten Rechtsanwältin Fr. Mag. Dr.
Braunsberger vom 20.03.2008 betrifft zudem die therapeutische Vorbereitung nach der Haft
und nicht Alltagsbewältigung in der Haft, letzteren bewältige ich ohnehin schon dreißig
Jahre lang.
Eine Entscheidung über den Antrag meiner Rechtsanwältin vom 20.03.2008 ist ihrerseits
jedenfalls noch nicht getroffen worden.
Mit besten Dank für die Aufmerksamkeit
SCHREIBEN 5
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, geb. 8.Juni 1949 in Rocha/Uruguay
Justizanstalt Garsten, Am Platzl 1, 4451 Garsten
26. Februar 2007
(Vermerk: nie eine Antwort erhalten)
Sehr geehrte Uni-Vorstand!
und Amnesty Int. Wien
Betreff: Anrufung von Vertretern der Gesellschaft
Nach nunmehr 29 Jahre ununterbrochener Haft rufe ich aus der Versenkung an: kann jemand unbefangen (Prof. f.
Strafrecht, Menschenrechtsorganisation) analysieren und mir Objektiv helfen!
1. bekomme ich keine Chance mehr auf Leben und Tod in Freiheit aus Sühne wegen
meiner Strafbaren Handlungen oder aus Justizrache?,
weil ich Mitte der 70er Jahren Bank- u. Postüberfälle beging und dabei einen Postbeamten anschoss, der acht tage
später verstarb, und eine zweite männliche Person schwer verletzte, weswegen ich zurecht zu einer Lebenslangen
Haftstrafe verurteilt wurde, 20 w Vr 4816/78, Hv 1/79 LG Wien,
und weil ich am 2.August 1989 ein Gefängnisausbruch aus der JA Graz-Karlau beging und mit der Ehegattin eines
Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung zwei Tage unterwegs war und sie anschließend mit eine
schriftliche Selbstanzeige und Protestschreiben zur Polizei schickte, weswegen ich u.a. mit Anklageschrift der
Staatsanwaltschaft der Erpressungsversuch gegen die Staat beschuldigt und zu einer 18jährige Zusatzhaftstrafe
verurteilt wurde, dieses Urteil ich als Staatsjustizrache empfinde und bis dato als rechtstaatlich extrem unfair
bekämpfe, Geheimakte 6 Vr 1998/89, Hv 69/91 LG Graz, (Beilage 1, Abschrift vom 12.1. bzw. 5.2.2007),
2. oder aus justizpolitischer Verfolgung und Justizrache?,
weil ich in die 80er und anfangs der 90er Jahre aus dem Gefängnis heraus durch massive Schreibinitiativen, §120
StVG, und einen Gefängnisausbruch sowie mit spektakulären Protestaktionen die wahren Praktiken des Vollzuges in
der breiten Öffentlichkeit politisierten und den Beamtenjustizapparat damit des Öfteren in Misskredit brachte, wobei
ich für mich in
Anspruch nehme für den Gesetzgeber durch meine Aktionen und darauf folgendem Echo der medialen Öffentlichkeit
Anlass gewesen zu sein, das Strafvollzugsgesetz wiederholt zu ändern, andernfalls lebten wir Häftlinge Heute noch in
der Sklaverei und Tyrannei des Vollzuges der Nazi-Nachkriegszeit (Beilage 2, Statement vom 22.2.2007).
Die Gesellschaft hat das Recht auf Sühne. Das respektiere ich auch.
Aber warum dann nur ich - und wo bleibt die Gerechtigkeit!
Ist es gerecht, das die Gesellschaft und Justiz nach durchschnittlich 18-24 Jahre Haft teils bestialische Kinder-,
Mädchen- und Frauenmörder entlässt, die mit vollem Vorsatz und Brutalität handelten, ja selbst mehrfach Mörder
wie der Hackenmörder aus Steyr und Straftäter, die im Gefängnis Mithäftlinge töteten, wie der Fall Ludwig in Wien,
der einen Mithäftling in der Zelle sexuell missbrauchte und dann aufhängte, während ich keine Chance mehr
bekommen sollte und bis zum Tode in der Zelle dahinvegetieren sollte.
Es macht mich deshalb nicht unschuldig, aber aus dem Gefängnis ausgebrochen habe ich in dieser Extremsituation die
Hemmschwelle nicht überschritten und trotz Lebenslanger Haftstrafe und der für mich resultierenden Nachteile die
Ehegattin des Oberregierungsrates sehr wohl unversehrt zur Polizei und wieder Nachhause geschickt und damit
durchaus bewiesen, das ich keine Bestie bin, was mir wiederum bei vielen Mitgefangenen der primitiven Vorwurf
brachte “Trottel, hättest die alte umbracht und in die Wälder in Kärnten vergraben, dann hättest a Net achtzehn
Jahre kriegt, was hättest zu verlieren gabt“.
Auch beging ich nicht einen Postüberfall mit dem Vorsatz jemanden zu töten, sondern um Geld zu erbeuten. Dass es
zu einer Situation kam, die ich vorher nicht bedacht habe und überrascht wurde und in Reflex schoss, macht mich
zwar nicht unschuldig, aber auch nicht zu einer mordenden Bestie, der nie mehr eine Chance verdient.
Haben der Staat und die Justiz das Recht auf Rache und Justizpolitischer Verfolgung
aus niedrigen Gründen!
Heute bin ich nun 58 Jahre alt, 29 Jahre ununterbrochen in Haft und bis zum heutigen Tage durfte ich im Gefängnis
nicht an Lernkurse oder Therapien etc. teilnehmen. Es wird mir weiterhin nicht einmal ansatzweise die Möglichkeit
dazu geboten, geschweige denn von einer Entlassungsvorbereitung, §145 StVG.
Ich kann sogar behaupten, dass kein anderer Häftling die Härte des Vollzuges derart zu spüren bekam, wie ich.
Nämlich jahrelange Isolationshaft und sonstige Haftverschärfungen, weil ich für Mithäftlinge durch meine Kritik am
Vollzug infektiös sei, u.a. Beschluss des LG Krems GZ 22 Ns 107/91.
In der Haft war und bin ich nie ein Häftling gewesen, der Justizbeamten in den Hintern kroch, um eine gute Führung
vorzuspielen, sei es in der Vorabsicht einer bedingten Entlassung, sei es um Hafterleichterungen und
Vergünstigungen. Und wenn es notwendig war, dann ließ ich mir nie einen Maulkorb verpassen, sagte und schrieb
meine Meinung und Kritik.
Mag sein, dass sich die (mediale) Öffentlichkeit durch Schreibtisch-Journalismus im Vollzug eine Scheinwelt von der
Justizwache und den Vollzugsbehörden vorführen ließ, ich lebte und setzte mich wiederum mit der harten Realität
des Gefängnisalltags auseinander – und diese ist eine irre Welt, heute verschärft durch psychisch/geistig kranke, §21
StVG, und Rauschgift- und Drogensüchtige, §22 StVG, was wiederum und im engsten Raum eines Gefängnisses die
Dekadenz der so genannten Modernen (Konsum-)Gesellschaft drastisch widerspiegelt.
Eine gute Führung in der Haft ist kein Maßstab und Garantie für Erst- oder Resozialisierung eines Straftäters. Dies
beweist schon die immense Rückfallsquote österreichischer Straftätern, die in Europa einzigartig hoch ist – und das
Vollzugssystem ein Armutszeugnis ausstellt.
Obwohl meine Flucht aus der JA Graz-Karlau vom 2.8.1989 knapp 18 Jahre zurückliegt und ich seither keinen
Fluchtversuch mehr unternahm (kein Häftling würde in der Tat 18 Jahre warten, wenn er Fluchtabsichten und nichts
mehr zu verlieren hätte), ist das Gefängnis- personal heute noch in eine Art und Weise von mir Voreingenommen und
Befangen, teils auch aus Interessenkonflikte wegen meiner negativen Meinung über die Praktiken des Vollzuges, das
ich Infragestelle, das sie eine objektive Beurteilung und nunmehrige Entwicklung und Stand meiner Person in der Lage
sind. Darüber hinaus hege ich den Verdacht, das sie mein Tod in der Zelle anstreben, um meiner Person endgültig
Mundtot zu machen.
Unlängst sprach ich mit Justizbeamten unabhängig voneinander und der eine sagte zu mir in vertrauen: „Du hast
gegen denen oben Geist gebildet. Die haben angst vor Dir, weil Du zu viel weißt“, und der andere „Du bist ihnen
geistig, psychisch und körperlich noch zu fit“ und
der dritte „die haben jetzt angst, das wegen Dir ah so ah Politisierung kommt, wie wegen der Terroristin Mohnhaupt
und Klar in Deutschland. Die machen dort ah so ah Theater, während Du bei uns schon fast dreißig Jahre sitzt“.
Ich bin zutiefst überzeugt heute nicht mehr für die Gesellschaft gefährlich zu sein, wie ich es früher in der Tat einmal
war, nunmehr und möglicherweise aber selbst gefährdet zu sein.
Dabei bin ich Heute zutiefst überzeugt und sicher, meine kriminelle Vergangenheit endgültig abgelegt und nunmehr
eine positive und gefestigte Charakter und Persönlichkeit zu sein mit festen Vorsätze und Zukunftsperspektiven.
Nämlich in meinen Heimatland Uruguay zurückzukehren, wo ich mit der abrupten Verpflanzung nach Österr. im Alter
von 13 Jahren mein Herz und meine Seele zurückgelassen habe – und um das Kapitel Österreich für mich endgültig
abzuschließen.
Ich habe die Haftzeit nicht sinnlos vertan - zugegebenermaßen, anfänglich um in der Isolationshaft nicht verrückt zu
werden - und mein Leben Revue passieren lassen und diese geistig und psychisch verarbeitet und meine Memoiren
geschrieben.
Selbst Anstaltspsychologen- und Psychiater, die ich früher in meiner Protestzeit als Verfechter und Handlangers eines
inhumanes Vollzuges kritisierte und ihnen vorwarf, in Wirklichkeit die Missstände mit totzuschweigen und davon
sogar profitiert zu haben, und vielen davon nur eine Beamtenkarriere unter der Pseudonym „Psychologe“ vor Augen
gehabet zu haben, sind heute noch derart Voreingenommen von mir, das sie mir das Gespräch verweigern. So z.B. ist
der heutige Anstaltsleiter Dr. Minkendorfer der JA Garsten kein geringerer als der seinerzeitige Vertragsbedienstete
Anstaltspsychologe der JA Garsten, als ich am 31. Mai bis 1.Juni 1983 eine Protestaktion am Dach der
Wallfahrtskirche Garsten vollführte.
Ich bin nunmehr über 30 Jahre ununterbrochen in Haft und nicht einmal ansatzweise ist hier die Rede von Beginn
einer Entlassungsvorbereitung.
Ich ersuche daher Vertretern der GESELLSCHAFT einzuschreiten.
Ich bin bereit in jeder Hinsicht Antwort und Rede zu stehen, erwünschte Ergänzungen und Fakten vorzulegen und
wäre für Objektivität und jede kleine Hilfe sehr dankbar. Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, 09.09.2008
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