Universität Leipzig Stabsstelle für Berufungsangelegenheiten

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Universität Leipzig
Stabsstelle für Berufungsangelegenheiten
Berufungsvorschläge
- Hinweise zu einzureichenden Unterlagen Im Interesse einer zügigen Durchführung von Berufungsverfahren zur
raschen
(Wieder-)
Besetzung
vakanter
oder
freiwerdender
Hochschullehrerstellen wird um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten.
Um Rückfragen und aufwendige Nacharbeiten zu vermeiden, sollen
die
mit dem Berufungsvorschlag der Berufungskommission einzureichenden
Unterlagen in der nachfolgend beschriebenen Weise aufbereitet sein:
Die Original-Unterlagen werden in einem Hefter oder Ordner in der
folgenden Reihenfolge abgeheftet:
1. Deckblatt (mit Angabe von Fakultät, Institut, Denomination, Wertigkeit,
ggf. Befristung bzw. Tenure-Track, und Stellenplannummer)
2. Inhaltsverzeichnis
3. Vorlage zum Besetzungsvorschlag für diese Junior-/Professur (Muster
unter http://www.uni-leipzig.de/stabsstelle-berufungsangelegenheiten)
4. Ausschreibungstext
mit
Angabe
von
Datum
und
Ort
der
Veröffentlichung
5. Stellungnahme der/des beteiligten Gleichstellungsbeauftragten
6. Nachweis über die Beteiligung des Schwerbehindertenvertreters (Anlage
zum Protokoll der Berufungskommission)
7. Übersicht über alle Bewerber (fortlaufend nummeriert, Name und
Vorname, Geburtsdatum, akademische Grade, gegenwärtige Dienststelle
und Tätigkeit)
8. Würdigung aller Bewerber (Bewertung nach gleichen Grundprinzipien;
schriftliche Dokumentation des Bewertungsergebnisses nachvollziehbare
und schlüssige Begründung bei Nichtberücksichtigung von Bewerbern
im Berufungsverfahren; keine pauschalen Vermerke zur Ungeeignetheit
von Bewerbern1, keine Vermerke zu unzulässigen Auswahlkriterien2)
1
2
z. B. „Bewerber fachlich nicht geeignet.“ oder „Bewerber passt nicht auf Ausschreibung.“
z. B. Alter oder Geschlecht
9. Zusammensetzung
der Berufungskommission (mit Angabe etwaiger
zwischenzeitlicher Veränderungen und deren Zeitpunkt )
10. Protokolle über die Sitzungen der Berufungskommission (vollständige
Dokumentation
anwendung
des
und
Verfahrens,
der
insbes.
der
Kriterienwahl
Abstimmungsergebnisse3;
und
ausführliche
–
und
schlüssige Begründung der Liste einschl. eines evtl. Sperrvermerks;
Nennung der jeweils anwesenden Mitglieder der Berufungskommission;
Protokoll
datiert
und
unterschrieben
vom
Vorsitzenden;
alle
Protokollseiten nummeriert)
11. Für jeden in den Berufungsvorschlag aufgenommenen Kandidaten:





3 Gutachten (Einzelgutachten oder vergleichende Gutachten)
tabellarischer Lebenslauf
Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdeganges
Übersicht über die bisherigen Publikationen
Übersicht über die bisherige Lehrtätigkeit
Lehrveranstaltung,
des
Studienjahres
und
(mit
Angabe
Semesters
sowie
der
der
Hochschule)

Nachweise zur Lehrevaluation

beglaubigte Kopie der Urkunde über den erworbenen höchsten
akademischen Grad

kann
bei
Bewerbung
um
eine
Professur
keine
Habilitation
nachgewiesen werden, ist das Vorliegen habilitationsäquivalenter
Leistungen (z. B. im Rahmen der Begutachtung) zu prüfen und ggf.
zu bestätigen.

Personalbogen (vollständig ausgefüllt und mit einem aktuellen
Lichtbild)
Die Dokumente zu den einzelnen Punkten des Inhaltsverzeichnisses sollten
durch Zwischendeckblätter voneinander getrennt werden.
Sollten die Unterlagen bei Einreichung des Berufungsvorschlages noch
unvollständig sein, so ist dies an geeigneter Stelle deutlich sichtbar zu
vermerken, um Nachfragen zu vermeiden.
3
Vor dem Hintergrund etwaiger Konkurrentenklagen nicht berücksichtigter Bewerber gegen die Universität Leipzig
wird nochmals darauf hingewiesen, dass Auswahlentscheidungen der Berufungskommission gegen Bewerber
ausreichend zu begründen sind. Hierfür reichen keine pauschalen Aussagen, sondern es ist für jeden Einzelfall anhand
konkreter Angaben zu begründen, warum dieser Bewerber als nicht listenfähig angesehen wird.
2
Nach
Entscheidung
Berufungsverfahrens
der
Rektorin
entscheidet
der
über
erweiterte
den
Fortgang
Fakultätsrat
über
des
den
Besetzungsvorschlag der Berufungskommission. Folgende Unterlagen sind
den Verfahrensunterlagen vor endgültiger Übersendung an die Rektorin
beizufügen:
12. Stellungnahme des (erweiterten) Fakultätsrates: Ergebnis der geheimen
Abstimmung einschließlich namentlicher Liste aller Teilnehmer unter
Angabe der Hochschullehrer, die nicht dem Fakultätsrat angehören,
jedoch an der Abstimmung teilgenommen haben; Nachweis über die
fristgemäße (1 Woche) und formgerechte (mit Angabe von Zeit und Ort
der Sitzung sowie der Tagesordnung) Einladung der Mitglieder des
(erweiterten) Fakultätsrates
Im Falle von gemeinsamen Berufungen ist zusätzlich die Zustimmung des
Kuratorium/Aufsichtsrates
der
Berufungsvorschlag
beizulegen.
Fakultätsrates
neben
ist
den
außeruniversitären
Nach
dem
Einrichtung
Beschluss
Originalunterlagen
des
zum
erweiterten
zusätzlich
eine
vollständige Kopie einzureichen wird, da das Original an das in diesen
Fällen zuständige Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und
Kunst zur weiteren Bearbeitung versandt wird.
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