Universität Leipzig Stabsstelle für Berufungsangelegenheiten Berufungsvorschläge - Hinweise zu einzureichenden Unterlagen Im Interesse einer zügigen Durchführung von Berufungsverfahren zur raschen (Wieder-) Besetzung vakanter oder freiwerdender Hochschullehrerstellen wird um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten. Um Rückfragen und aufwendige Nacharbeiten zu vermeiden, sollen die mit dem Berufungsvorschlag der Berufungskommission einzureichenden Unterlagen in der nachfolgend beschriebenen Weise aufbereitet sein: Die Original-Unterlagen werden in einem Hefter oder Ordner in der folgenden Reihenfolge abgeheftet: 1. Deckblatt (mit Angabe von Fakultät, Institut, Denomination, Wertigkeit, ggf. Befristung bzw. Tenure-Track, und Stellenplannummer) 2. Inhaltsverzeichnis 3. Vorlage zum Besetzungsvorschlag für diese Junior-/Professur (Muster unter http://www.uni-leipzig.de/stabsstelle-berufungsangelegenheiten) 4. Ausschreibungstext mit Angabe von Datum und Ort der Veröffentlichung 5. Stellungnahme der/des beteiligten Gleichstellungsbeauftragten 6. Nachweis über die Beteiligung des Schwerbehindertenvertreters (Anlage zum Protokoll der Berufungskommission) 7. Übersicht über alle Bewerber (fortlaufend nummeriert, Name und Vorname, Geburtsdatum, akademische Grade, gegenwärtige Dienststelle und Tätigkeit) 8. Würdigung aller Bewerber (Bewertung nach gleichen Grundprinzipien; schriftliche Dokumentation des Bewertungsergebnisses nachvollziehbare und schlüssige Begründung bei Nichtberücksichtigung von Bewerbern im Berufungsverfahren; keine pauschalen Vermerke zur Ungeeignetheit von Bewerbern1, keine Vermerke zu unzulässigen Auswahlkriterien2) 1 2 z. B. „Bewerber fachlich nicht geeignet.“ oder „Bewerber passt nicht auf Ausschreibung.“ z. B. Alter oder Geschlecht 9. Zusammensetzung der Berufungskommission (mit Angabe etwaiger zwischenzeitlicher Veränderungen und deren Zeitpunkt ) 10. Protokolle über die Sitzungen der Berufungskommission (vollständige Dokumentation anwendung des und Verfahrens, der insbes. der Kriterienwahl Abstimmungsergebnisse3; und ausführliche – und schlüssige Begründung der Liste einschl. eines evtl. Sperrvermerks; Nennung der jeweils anwesenden Mitglieder der Berufungskommission; Protokoll datiert und unterschrieben vom Vorsitzenden; alle Protokollseiten nummeriert) 11. Für jeden in den Berufungsvorschlag aufgenommenen Kandidaten: 3 Gutachten (Einzelgutachten oder vergleichende Gutachten) tabellarischer Lebenslauf Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdeganges Übersicht über die bisherigen Publikationen Übersicht über die bisherige Lehrtätigkeit Lehrveranstaltung, des Studienjahres und (mit Angabe Semesters sowie der der Hochschule) Nachweise zur Lehrevaluation beglaubigte Kopie der Urkunde über den erworbenen höchsten akademischen Grad kann bei Bewerbung um eine Professur keine Habilitation nachgewiesen werden, ist das Vorliegen habilitationsäquivalenter Leistungen (z. B. im Rahmen der Begutachtung) zu prüfen und ggf. zu bestätigen. Personalbogen (vollständig ausgefüllt und mit einem aktuellen Lichtbild) Die Dokumente zu den einzelnen Punkten des Inhaltsverzeichnisses sollten durch Zwischendeckblätter voneinander getrennt werden. Sollten die Unterlagen bei Einreichung des Berufungsvorschlages noch unvollständig sein, so ist dies an geeigneter Stelle deutlich sichtbar zu vermerken, um Nachfragen zu vermeiden. 3 Vor dem Hintergrund etwaiger Konkurrentenklagen nicht berücksichtigter Bewerber gegen die Universität Leipzig wird nochmals darauf hingewiesen, dass Auswahlentscheidungen der Berufungskommission gegen Bewerber ausreichend zu begründen sind. Hierfür reichen keine pauschalen Aussagen, sondern es ist für jeden Einzelfall anhand konkreter Angaben zu begründen, warum dieser Bewerber als nicht listenfähig angesehen wird. 2 Nach Entscheidung Berufungsverfahrens der Rektorin entscheidet der über erweiterte den Fortgang Fakultätsrat über des den Besetzungsvorschlag der Berufungskommission. Folgende Unterlagen sind den Verfahrensunterlagen vor endgültiger Übersendung an die Rektorin beizufügen: 12. Stellungnahme des (erweiterten) Fakultätsrates: Ergebnis der geheimen Abstimmung einschließlich namentlicher Liste aller Teilnehmer unter Angabe der Hochschullehrer, die nicht dem Fakultätsrat angehören, jedoch an der Abstimmung teilgenommen haben; Nachweis über die fristgemäße (1 Woche) und formgerechte (mit Angabe von Zeit und Ort der Sitzung sowie der Tagesordnung) Einladung der Mitglieder des (erweiterten) Fakultätsrates Im Falle von gemeinsamen Berufungen ist zusätzlich die Zustimmung des Kuratorium/Aufsichtsrates der Berufungsvorschlag beizulegen. Fakultätsrates neben ist den außeruniversitären Nach dem Einrichtung Beschluss Originalunterlagen des zum erweiterten zusätzlich eine vollständige Kopie einzureichen wird, da das Original an das in diesen Fällen zuständige Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur weiteren Bearbeitung versandt wird. 3