Word - SkF

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Auch in diesem Jahr bietet die Technische Hochschule Nürnberg wieder ein Fachforum OnlineBeratung an. Es findet vom 21. bis 22. September 2015 statt. Nähere Informationen entnehmen Sie
bitte dem anhängenden Flyer.
Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis 2016 - Wir suchen Beispiele für gute Inklusion
Inklusion ist „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die
Gesellschaft“ von Menschen mit Behinderung. So steht es in der UN‐Konvention über die Rechte
behinderter Menschen aus dem Jahr 2006. Der Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis will vor allem
Projekte in den Bereichen Leben und Wohnen, Sport und Bewegung und Kultur und Bildung
berücksichtigen und auszeichnen. Besonders überzeugende Projekte aus anderen Bereichen können
aber auch mit einem Sonderpreis bedacht werden. Die besten drei Arbeiten werden mit insgesamt
30.000 Euro prämiert (Bewerbungsunterlagen). Die Preise werden durch eine Fachjury vergeben.
Nicht prämierte Bewerbungen, die dennoch gute Beispiele für Inklusion aufzeigen, werden in einem
Praxishandbuch vorgestellt. Nähere Informationen finden Sie im Flyer sowie im Internet unter
www.gold‐kraemer‐stiftung.de/inklusionspreis.
Beratung und Unterstützung von Gewalt betroffenen traumatisierten Flüchtlingsfrauen
Das Land Nordrhein-Westfalen will mit unterschiedlichen Maßnahmen die Hilfen für Flüchtlinge
verbessern. Bei den verschiedenen Hilfeangeboten stehen auch besonders schützenswerte Gruppen
wie beispielsweise traumatisierte Flüchtlingsfrauen im Fokus. Weitere Informationen finden Sie auf der
Seite des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA).
http://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/frauen/gewalt_gegen_frauen/Gewalt-traumatisierteFluechtlingsfrauen/index.php
Migration, Flüchtlinge und öffentliche Gesundheit
Beiträge zum neuen Schwerpunkt Flüchtlinge gesucht!
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt den Informationsdienst Migration und
öffentliche Gesundheit heraus: vier Mal jährlich gedruckt und ständig aktualisiert im Internet
www.infodienst.bzga.de.Ab Oktober 2015 wird der „InfoDienst der BZgA“ mit erweitertem Titel und der
zusätzlichen Rubrik „Im Fokus: Flüchtlinge“ erscheinen. Er will damit einen Beitrag leisten, sowohl die
akuten als auch die längerfristigen Bedarfe für die Verbesserung der Flüchtlingsgesundheit zu
ermitteln, gute Beispiele zu verbreiten, Synergieeffekte zu fördern und die Aufgaben der Akteure der
Gesundheitsförderung im Themenfeld zu definieren.
Die Redaktion bittet um Unterstützung und Zusendung von Informationen:
 Medizinische Versorgung von Flüchtlingen: Rechtsgrundlagen, länderspezifische Regelungen,
Akut- und Präventivversorgung
 Patientenaufklärungsbogen und -materialien in verschiedenen Sprachen und Arbeitshilfen sowie
Medien für Behandler und Ehrenamtliche
 Adresslisten von mehrsprachigen Behandlern
 Projekte und Best-Practice-Beispiele, die auf Gesundheitsförderung und Prävention von
Flüchtlingen zielen
 Studien und Untersuchungen, die den Gesundheitsstatus von Flüchtlingen dokumentieren.
Sie erreichen die Redaktion unter: [email protected]
Ausscheiden eines Vereinsbetreuers
Vorab eine Zusammenfassung der Aussagen von Herrn Deinert zu dem von ihm verfassten Artikel
„Ausscheiden von Vereins- und Behördenbetreuern“ für die Zeitschrift BtPrax 4/2015. Der Artikel wird
in der Augustausgabe der BtPrax erscheinen http://www.bundesanzeiger-verlag.de/en/btprax/newspage/1.html
a) Der Betreuungsverein kann jederzeit (auch ohne Begründung) die Entlassung des
Vereinsbetreuers aus den einzelnen Betreuungen beantragen (§ 1908b Abs. 4 BGB)
b) Die Sache ist bei Gericht Rechtspflegerzuständigkeit (kein Richtervorbehalt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1
RpflegerG) – Richter darf aber auch entscheiden, siehe § 8 RpflegerG
c) Übliche Rechtsfolge des Antrags (im Sinne des Regel-Ausnahmeverhältnisses) ist die Entlassung
des VB. Dann gilt KEINE Verfahrensvorschrift, Anhörung von Betreuer und Betreutem ist NICHT
vorgesehen
d) Für Nachfolgebetreuer hat der Verein dann KEIN vorrangiges Vorschlagsrecht (es gilt § 1897 Abs.
4-6 BGB), Betreuungsbehörde ist nach § 279, 293 FamFG zu hören
e) Wenn bisheriger VB Antrag stellt, die Betreuungen als Einzelbetreuer (ehrenamtlich oder beruflich)
weiterzuführen, kann Gericht dem stattgeben. DANN soll nach der Kommentarliteratur dem Betreuten
Gehör eingeräumt werden (keine Regelung über PERÖNLICHE Anhörung). Ob schriftlich erklärtes
Einverständnis des Betreuten ausreicht, scheint in der Rspr. nicht geklärt zu sein.
f) Wenn der unter e) genannte Statuswechsel vorgenommen wird, hat der Verein dagegen kein
Beschwerderecht. Beschwerderecht haben die Verfahrensbeteiligten einschl. der Betreuungsbehörde.
Soll die Betreuung beruflich weitergeführt werden, muss das im Beschluss stehen (analog zu § 286
Abs. 1 Nr. 4 FamFG)
g) Solange weder Betreuerwechsel noch Statuswechsel stattgefunden haben, bleibt der bisherige VB
ein befreiter Betreuer nach § 1908i Abs. 2 BGB.
h) Im Falle der Entlassung muss der bisherige VB die Schlusspflichten (§§ 1890, 1892 BGB)
wahrnehmen, nicht der Verein
i) Für die Tätigkeiten des bisherigen VB hat der Verein, solange kein Beschluss erfolgt ist, noch den
Vergütungsanspruch nach § 7 VBVG, nicht der Betreuer selbst
j) Der bisherige VB muss dem Verein (Grundsatz von Treu und Glauben) die nötigen Informationen
liefern, damit der Verein noch die Vergütungsanträge stellen kann.
Der bisherige VB hat, solange er die Betreuungsaufgaben wahrnimmt, gegen den Verein einen
Entschädigungsanspruch aus faktischem Arbeitsverhältnis, auch über den Kündigungstermin hinaus.
Sobald für einzelne der Betreuungen Beschlüsse erfolgt sind, kann die Entschädigung aus dem
faktischen Arbeitsverhältnis anteilmäßig zurück gefahren werden. Dazu benötigt der Verein Kopien der
Gerichtsbeschlüsse.
Beistandschaft stärken – Ergebnisse einer Befragung unter Alleinerziehenden zu Beistandschaft und
Unterhalt
Im vierten Quartal 2014 hat der Verband alleinerziehender Mütter und Väter eine OnlineUntersuchung mit über 1.200 Alleinerziehenden durchgeführt und sie zu ihren Erwartungen und
Erfahrungen mit der Beistandschaft und zum Thema Unterhalt befragt. Die Ergebnisse liegen nun in
einem Bericht vor:
https://www.vamv.de/publikationen/vamv-broschueren/article/beistandschaftstaerken.html?tx_ttnews[backPid]=26&cHash=74c6318df0
17. Fachtagung: „FASD …eine Herausforderung?“ am 25. und 26. September 2015 in Osnabrück
Alkohol in der Schwangerschaft bedeutet für das Ungeborene sehr wahrscheinlich, dass es
lebenslang an den Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD) leiden wird. In Deutschland werden
jährlich etwa 4.000 bis 10.000 Kinder mit FASD geboren. Diese Kinder können sich infolge des
Alkoholeinflusses nicht störungsfrei im Mutterleib entwickeln. Je nachdem in welchem Umfang und in
welchen Abschnitten der Schwangerschaft getrunken wird, werden die Kinder Fehlbildungen und/oder
geistige Defizite aufweisen. Eines aber haben alle gemeinsam: sie werden sich erfahrungsgemäß
nicht im Leben zurechtfinden. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich zu diagnostizieren, damit den
Kindern und deren Familien wirksame Therapien und Hilfen angeboten werden können. Die FASDFachtagung wird über FASD aufklären und auf die verschiedenen Aspekte der Behinderung eingehen,
in Vorträgen, moderierten Gesprächsrunden und Workshops Wege aufzeigen, die Menschen mit
FASD eine bessere Zukunft ermöglichen. Das detaillierte Programm finden Sie unter www.fasdfachtagung.de
Bekämpfung von Analphabetismus
7,5 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig lesen oder schreiben und gelten als
sogenannte funktionale Analphabeten. Das zeigt die Studie „leo. - Level-One“ im Auftrag des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die als erste Studie in Deutschland die
Größenordnung des funktionalen Analphabetismus unter der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen
18 und 64 Jahren ermittelt hat. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD fordern in einem Antrag
(18/5090) die Bundesregierung auf, eine „Nationale Dekade für Alphabetisierung“ auszurufen und das
bisherige Bündnis zur Grundbildung mit weiteren gesellschaftlichen Akteuren als Allianz für
Alphabetisierung und Grundbildung auszubauen. Zudem sollen bisher gewonnene
Forschungsergebnisse, Konzepte und Materialien in die Praxis überführt werden und die bewährten
Instrumente des Förderprogramms zur arbeitsplatzorientierten Grundbildung des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung im Rahmen der Alphabetisierungs-Dekade weiter umgesetzt werden.
Ferner soll die Alphabetisierung und Grundbildung im Bereich der beruflichen Bildung und
Jugendbildung weiterentwickelt werden. Dazu gehört nach Ansicht der Fraktionen auch die Förderung
von notwendigen Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik sowie
Informations- und Kommunikationstechnologien durch die Bundesagentur für Arbeit als eine
Voraussetzung der dauerhaften Integration von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, die noch nicht
über einen Berufsabschluss verfügen. Mehr in HIB vom 11.6.2015
Presseheft zur Leo-Studie
http://blogs.epb.uni-hamburg.de/leo/files/2011/12/leo-Presseheft_15_12_2011.pdf
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/378030
BtG-Infobrief
Informationen aus Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung und den angrenzenden Schnittstellen
Behindertenhilfe, UN-BRK und demografischer Wandel.
Fachtag Betreuungsrecht
Der Fachtag Betreuungsrecht am Samstag, 10. Oktober 2015 in Heidelberg, findet erneut in
Kooperation zwischen dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. und dem
Justizministerium Baden-Württemberg statt und wird aktuelle Themen, Fragen und
Herausforderungen aufgreifen, die sich aus der Praxis der rechtlichen Betreuung und der Situation
betreuter Menschen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Akteure
des Betreuungsrechts ergeben.
Aktionswoche 2016
Die Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM möchte sich im nächsten Jahr erneut mit
wirksamen Aktionen an die Öffentlichkeit wenden und ihre Arbeit darstellen. Die Aktionswoche wird
vom 19. bis 24. September 2016 – im Anschluss an den Weltkongress Betreuungsrecht - stattfinden.
Arbeitstitel der Aktion: „Wir sind da – in Ihrer Nachbarschaft“.
BAGFW
Am 20. Oktober 2015 findet in Kassel der Fachtag der BAGFW für die Betreuungsvereine statt.
Thema ist diesmal: „Kompetenzzentrum Betreuungsverein – mittendrin!“. Wir möchten uns mit der
Rolle der Betreuungsvereine im Stadtteil, im Quartier, in der Gemeinde auseinandersetzen. Alle
Vereine engagieren sich in den Netzwerken sozialer Einrichtungen in ihrer Region. Trotzdem würden
sich nur wenige Vereine als Experten für Quartiers- und Sozialraumarbeit verstehen. Ohne eine
Vernetzung mit anderen Anbietern sozialer Dienstleistungen im eigenen Quartier aber kann gute
Betreuungsarbeit, eine gute Begleitung und Unterstützung der Betreuten, aber auch der
Ehrenamtlichen nicht gelingen. Weitere Informationen folgen in Kürze. www.bagfw.de
Neues Onlinemodul
„Qualifizierungsmodul 2 für Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger
Das Felsenweg-Institut hat in Kooperation mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen das Modul 2
„Vernetzt arbeiten“ entwickelt. Bei diesen Modulen handelt es sich um ein Angebot an alle, die Fortund Weiterbildung für Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
und –pfleger planen und durchführen. „Vernetzt arbeiten“ beinhaltet fachliche Grundlagen sowie einen
Seminarleitfaden, der das Thema aus allen Blickwinkeln beispielhaft auf zwei Seminartage verteilt und
eine Fülle von methodisch-didaktischen Tipps bietet. Weitere Informationen
http://www.fruehehilfen.de/index.php?id=1389
Report Mainz vom 2. Juni 2015
Berufsbetreuer verdrängen Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer.
Deshalb fordert der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein eine institutionalisierte und regelmäßige
Überprüfung von Berufsbetreuungen.
Unerwünschte Betreuer: Autorengespräch: Gerichte setzen auf Berufsbetreuer statt auf Angehörige
Zum Thema Prävention Sexueller Missbrauch
Der Infoservice Prävention Sexueller Missbrauch 2/2015 des DCV enthält neben aktuellen
Informationen aus Politik, Kirche und Gesellschaft, Informationen zu Fortbildungsangeboten sowie zu
Publikationen und Materialien.
NRW Betreuungsrecht
In NRW hat die CDU eine Initiative auf den Weg gebracht, die sich u. a. für eine Stärkung der
Betreuungsvereine und einer Anpassung der Vergütungspauschale einsetzt. Dazu gibt es im
Rechtsschuss des NRW-Landtages am 26.08.2015 eine Anhörung von Sachverständigen.
Landtagsdrucksache
EHRENAMT
Damit es passt - Ehrenamtliche gezielt auswählen
Fortbildung am 1. Oktober 2015. Zielgruppe sind Ehrenamtskoordinatoren/-innen und Personen, die
Ehrenamtliche auswählen. Die Aufgaben für ehrenamtlich Engagierte unter-scheiden sich in
vielfältiger Hinsicht. Manche sind mit etwas Geschick und gesundem Menschenverstand
durchzuführen, andere brauchen fachliches Know-how, methodische, persönliche und besondere
soziale Kompetenzen. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.
Wechselmodell als Lebensform
Das Wechselmodell wird als Lebensform für Kinder von getrennt lebenden Eltern zunehmend
diskutiert, zugleich wird die praktische Bedeutung dieses Modells in der gegenwärtigen Diskussion
häufig überschätzt. Zunehmend wird auch die Unterhaltsproblematik beim Wechselmodell
thematisiert. Nachdem der VAMV zunächst ein Informationspapier zum Wechselmodell für die
Beratung veröffentlicht hat, in dem die Vor- und Nachteile des Wechselmodells beleuchtet werden,
folgt nun ein lesenswertes Positionspapier zum Thema Unterhalt im Wechselmodell und bei
erweitertem Umgang, was grundlegende Begriffe des Unterhaltsrechts allgemein erläutert. Der VAMV
fordert, die Düsseldorfer Tabelle auf den Prüfstand zu stellen, eine gleiche Bezugsgröße für
Selbstbehalte und Kindesunterhalt festzulegen, die derzeitige Unterdeckung des Kindesunterhalts zu
beenden, empirische Daten zu Wechselmehrkosten zu erheben und faire Rechenmodelle für
Unterhaltszahlungen im Wechselmodell und bei erweitertem Umgang zu entwickeln, die auch die
Gestaltung des Familienlebens vor der Trennung im Blick haben. Positionspapier
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