Auch in diesem Jahr bietet die Technische Hochschule Nürnberg wieder ein Fachforum OnlineBeratung an. Es findet vom 21. bis 22. September 2015 statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Flyer. Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis 2016 - Wir suchen Beispiele für gute Inklusion Inklusion ist „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ von Menschen mit Behinderung. So steht es in der UN‐Konvention über die Rechte behinderter Menschen aus dem Jahr 2006. Der Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis will vor allem Projekte in den Bereichen Leben und Wohnen, Sport und Bewegung und Kultur und Bildung berücksichtigen und auszeichnen. Besonders überzeugende Projekte aus anderen Bereichen können aber auch mit einem Sonderpreis bedacht werden. Die besten drei Arbeiten werden mit insgesamt 30.000 Euro prämiert (Bewerbungsunterlagen). Die Preise werden durch eine Fachjury vergeben. Nicht prämierte Bewerbungen, die dennoch gute Beispiele für Inklusion aufzeigen, werden in einem Praxishandbuch vorgestellt. Nähere Informationen finden Sie im Flyer sowie im Internet unter www.gold‐kraemer‐stiftung.de/inklusionspreis. Beratung und Unterstützung von Gewalt betroffenen traumatisierten Flüchtlingsfrauen Das Land Nordrhein-Westfalen will mit unterschiedlichen Maßnahmen die Hilfen für Flüchtlinge verbessern. Bei den verschiedenen Hilfeangeboten stehen auch besonders schützenswerte Gruppen wie beispielsweise traumatisierte Flüchtlingsfrauen im Fokus. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA). http://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/frauen/gewalt_gegen_frauen/Gewalt-traumatisierteFluechtlingsfrauen/index.php Migration, Flüchtlinge und öffentliche Gesundheit Beiträge zum neuen Schwerpunkt Flüchtlinge gesucht! Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt den Informationsdienst Migration und öffentliche Gesundheit heraus: vier Mal jährlich gedruckt und ständig aktualisiert im Internet www.infodienst.bzga.de.Ab Oktober 2015 wird der „InfoDienst der BZgA“ mit erweitertem Titel und der zusätzlichen Rubrik „Im Fokus: Flüchtlinge“ erscheinen. Er will damit einen Beitrag leisten, sowohl die akuten als auch die längerfristigen Bedarfe für die Verbesserung der Flüchtlingsgesundheit zu ermitteln, gute Beispiele zu verbreiten, Synergieeffekte zu fördern und die Aufgaben der Akteure der Gesundheitsförderung im Themenfeld zu definieren. Die Redaktion bittet um Unterstützung und Zusendung von Informationen: Medizinische Versorgung von Flüchtlingen: Rechtsgrundlagen, länderspezifische Regelungen, Akut- und Präventivversorgung Patientenaufklärungsbogen und -materialien in verschiedenen Sprachen und Arbeitshilfen sowie Medien für Behandler und Ehrenamtliche Adresslisten von mehrsprachigen Behandlern Projekte und Best-Practice-Beispiele, die auf Gesundheitsförderung und Prävention von Flüchtlingen zielen Studien und Untersuchungen, die den Gesundheitsstatus von Flüchtlingen dokumentieren. Sie erreichen die Redaktion unter: [email protected] Ausscheiden eines Vereinsbetreuers Vorab eine Zusammenfassung der Aussagen von Herrn Deinert zu dem von ihm verfassten Artikel „Ausscheiden von Vereins- und Behördenbetreuern“ für die Zeitschrift BtPrax 4/2015. Der Artikel wird in der Augustausgabe der BtPrax erscheinen http://www.bundesanzeiger-verlag.de/en/btprax/newspage/1.html a) Der Betreuungsverein kann jederzeit (auch ohne Begründung) die Entlassung des Vereinsbetreuers aus den einzelnen Betreuungen beantragen (§ 1908b Abs. 4 BGB) b) Die Sache ist bei Gericht Rechtspflegerzuständigkeit (kein Richtervorbehalt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 RpflegerG) – Richter darf aber auch entscheiden, siehe § 8 RpflegerG c) Übliche Rechtsfolge des Antrags (im Sinne des Regel-Ausnahmeverhältnisses) ist die Entlassung des VB. Dann gilt KEINE Verfahrensvorschrift, Anhörung von Betreuer und Betreutem ist NICHT vorgesehen d) Für Nachfolgebetreuer hat der Verein dann KEIN vorrangiges Vorschlagsrecht (es gilt § 1897 Abs. 4-6 BGB), Betreuungsbehörde ist nach § 279, 293 FamFG zu hören e) Wenn bisheriger VB Antrag stellt, die Betreuungen als Einzelbetreuer (ehrenamtlich oder beruflich) weiterzuführen, kann Gericht dem stattgeben. DANN soll nach der Kommentarliteratur dem Betreuten Gehör eingeräumt werden (keine Regelung über PERÖNLICHE Anhörung). Ob schriftlich erklärtes Einverständnis des Betreuten ausreicht, scheint in der Rspr. nicht geklärt zu sein. f) Wenn der unter e) genannte Statuswechsel vorgenommen wird, hat der Verein dagegen kein Beschwerderecht. Beschwerderecht haben die Verfahrensbeteiligten einschl. der Betreuungsbehörde. Soll die Betreuung beruflich weitergeführt werden, muss das im Beschluss stehen (analog zu § 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG) g) Solange weder Betreuerwechsel noch Statuswechsel stattgefunden haben, bleibt der bisherige VB ein befreiter Betreuer nach § 1908i Abs. 2 BGB. h) Im Falle der Entlassung muss der bisherige VB die Schlusspflichten (§§ 1890, 1892 BGB) wahrnehmen, nicht der Verein i) Für die Tätigkeiten des bisherigen VB hat der Verein, solange kein Beschluss erfolgt ist, noch den Vergütungsanspruch nach § 7 VBVG, nicht der Betreuer selbst j) Der bisherige VB muss dem Verein (Grundsatz von Treu und Glauben) die nötigen Informationen liefern, damit der Verein noch die Vergütungsanträge stellen kann. Der bisherige VB hat, solange er die Betreuungsaufgaben wahrnimmt, gegen den Verein einen Entschädigungsanspruch aus faktischem Arbeitsverhältnis, auch über den Kündigungstermin hinaus. Sobald für einzelne der Betreuungen Beschlüsse erfolgt sind, kann die Entschädigung aus dem faktischen Arbeitsverhältnis anteilmäßig zurück gefahren werden. Dazu benötigt der Verein Kopien der Gerichtsbeschlüsse. Beistandschaft stärken – Ergebnisse einer Befragung unter Alleinerziehenden zu Beistandschaft und Unterhalt Im vierten Quartal 2014 hat der Verband alleinerziehender Mütter und Väter eine OnlineUntersuchung mit über 1.200 Alleinerziehenden durchgeführt und sie zu ihren Erwartungen und Erfahrungen mit der Beistandschaft und zum Thema Unterhalt befragt. Die Ergebnisse liegen nun in einem Bericht vor: https://www.vamv.de/publikationen/vamv-broschueren/article/beistandschaftstaerken.html?tx_ttnews[backPid]=26&cHash=74c6318df0 17. Fachtagung: „FASD …eine Herausforderung?“ am 25. und 26. September 2015 in Osnabrück Alkohol in der Schwangerschaft bedeutet für das Ungeborene sehr wahrscheinlich, dass es lebenslang an den Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD) leiden wird. In Deutschland werden jährlich etwa 4.000 bis 10.000 Kinder mit FASD geboren. Diese Kinder können sich infolge des Alkoholeinflusses nicht störungsfrei im Mutterleib entwickeln. Je nachdem in welchem Umfang und in welchen Abschnitten der Schwangerschaft getrunken wird, werden die Kinder Fehlbildungen und/oder geistige Defizite aufweisen. Eines aber haben alle gemeinsam: sie werden sich erfahrungsgemäß nicht im Leben zurechtfinden. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich zu diagnostizieren, damit den Kindern und deren Familien wirksame Therapien und Hilfen angeboten werden können. Die FASDFachtagung wird über FASD aufklären und auf die verschiedenen Aspekte der Behinderung eingehen, in Vorträgen, moderierten Gesprächsrunden und Workshops Wege aufzeigen, die Menschen mit FASD eine bessere Zukunft ermöglichen. Das detaillierte Programm finden Sie unter www.fasdfachtagung.de Bekämpfung von Analphabetismus 7,5 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig lesen oder schreiben und gelten als sogenannte funktionale Analphabeten. Das zeigt die Studie „leo. - Level-One“ im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die als erste Studie in Deutschland die Größenordnung des funktionalen Analphabetismus unter der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren ermittelt hat. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD fordern in einem Antrag (18/5090) die Bundesregierung auf, eine „Nationale Dekade für Alphabetisierung“ auszurufen und das bisherige Bündnis zur Grundbildung mit weiteren gesellschaftlichen Akteuren als Allianz für Alphabetisierung und Grundbildung auszubauen. Zudem sollen bisher gewonnene Forschungsergebnisse, Konzepte und Materialien in die Praxis überführt werden und die bewährten Instrumente des Förderprogramms zur arbeitsplatzorientierten Grundbildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Alphabetisierungs-Dekade weiter umgesetzt werden. Ferner soll die Alphabetisierung und Grundbildung im Bereich der beruflichen Bildung und Jugendbildung weiterentwickelt werden. Dazu gehört nach Ansicht der Fraktionen auch die Förderung von notwendigen Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologien durch die Bundesagentur für Arbeit als eine Voraussetzung der dauerhaften Integration von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen. Mehr in HIB vom 11.6.2015 Presseheft zur Leo-Studie http://blogs.epb.uni-hamburg.de/leo/files/2011/12/leo-Presseheft_15_12_2011.pdf https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/378030 BtG-Infobrief Informationen aus Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung und den angrenzenden Schnittstellen Behindertenhilfe, UN-BRK und demografischer Wandel. Fachtag Betreuungsrecht Der Fachtag Betreuungsrecht am Samstag, 10. Oktober 2015 in Heidelberg, findet erneut in Kooperation zwischen dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. und dem Justizministerium Baden-Württemberg statt und wird aktuelle Themen, Fragen und Herausforderungen aufgreifen, die sich aus der Praxis der rechtlichen Betreuung und der Situation betreuter Menschen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Akteure des Betreuungsrechts ergeben. Aktionswoche 2016 Die Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM möchte sich im nächsten Jahr erneut mit wirksamen Aktionen an die Öffentlichkeit wenden und ihre Arbeit darstellen. Die Aktionswoche wird vom 19. bis 24. September 2016 – im Anschluss an den Weltkongress Betreuungsrecht - stattfinden. Arbeitstitel der Aktion: „Wir sind da – in Ihrer Nachbarschaft“. BAGFW Am 20. Oktober 2015 findet in Kassel der Fachtag der BAGFW für die Betreuungsvereine statt. Thema ist diesmal: „Kompetenzzentrum Betreuungsverein – mittendrin!“. Wir möchten uns mit der Rolle der Betreuungsvereine im Stadtteil, im Quartier, in der Gemeinde auseinandersetzen. Alle Vereine engagieren sich in den Netzwerken sozialer Einrichtungen in ihrer Region. Trotzdem würden sich nur wenige Vereine als Experten für Quartiers- und Sozialraumarbeit verstehen. Ohne eine Vernetzung mit anderen Anbietern sozialer Dienstleistungen im eigenen Quartier aber kann gute Betreuungsarbeit, eine gute Begleitung und Unterstützung der Betreuten, aber auch der Ehrenamtlichen nicht gelingen. Weitere Informationen folgen in Kürze. www.bagfw.de Neues Onlinemodul „Qualifizierungsmodul 2 für Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger Das Felsenweg-Institut hat in Kooperation mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen das Modul 2 „Vernetzt arbeiten“ entwickelt. Bei diesen Modulen handelt es sich um ein Angebot an alle, die Fortund Weiterbildung für Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger planen und durchführen. „Vernetzt arbeiten“ beinhaltet fachliche Grundlagen sowie einen Seminarleitfaden, der das Thema aus allen Blickwinkeln beispielhaft auf zwei Seminartage verteilt und eine Fülle von methodisch-didaktischen Tipps bietet. Weitere Informationen http://www.fruehehilfen.de/index.php?id=1389 Report Mainz vom 2. Juni 2015 Berufsbetreuer verdrängen Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer. Deshalb fordert der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein eine institutionalisierte und regelmäßige Überprüfung von Berufsbetreuungen. Unerwünschte Betreuer: Autorengespräch: Gerichte setzen auf Berufsbetreuer statt auf Angehörige Zum Thema Prävention Sexueller Missbrauch Der Infoservice Prävention Sexueller Missbrauch 2/2015 des DCV enthält neben aktuellen Informationen aus Politik, Kirche und Gesellschaft, Informationen zu Fortbildungsangeboten sowie zu Publikationen und Materialien. NRW Betreuungsrecht In NRW hat die CDU eine Initiative auf den Weg gebracht, die sich u. a. für eine Stärkung der Betreuungsvereine und einer Anpassung der Vergütungspauschale einsetzt. Dazu gibt es im Rechtsschuss des NRW-Landtages am 26.08.2015 eine Anhörung von Sachverständigen. Landtagsdrucksache EHRENAMT Damit es passt - Ehrenamtliche gezielt auswählen Fortbildung am 1. Oktober 2015. Zielgruppe sind Ehrenamtskoordinatoren/-innen und Personen, die Ehrenamtliche auswählen. Die Aufgaben für ehrenamtlich Engagierte unter-scheiden sich in vielfältiger Hinsicht. Manche sind mit etwas Geschick und gesundem Menschenverstand durchzuführen, andere brauchen fachliches Know-how, methodische, persönliche und besondere soziale Kompetenzen. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. Wechselmodell als Lebensform Das Wechselmodell wird als Lebensform für Kinder von getrennt lebenden Eltern zunehmend diskutiert, zugleich wird die praktische Bedeutung dieses Modells in der gegenwärtigen Diskussion häufig überschätzt. Zunehmend wird auch die Unterhaltsproblematik beim Wechselmodell thematisiert. Nachdem der VAMV zunächst ein Informationspapier zum Wechselmodell für die Beratung veröffentlicht hat, in dem die Vor- und Nachteile des Wechselmodells beleuchtet werden, folgt nun ein lesenswertes Positionspapier zum Thema Unterhalt im Wechselmodell und bei erweitertem Umgang, was grundlegende Begriffe des Unterhaltsrechts allgemein erläutert. Der VAMV fordert, die Düsseldorfer Tabelle auf den Prüfstand zu stellen, eine gleiche Bezugsgröße für Selbstbehalte und Kindesunterhalt festzulegen, die derzeitige Unterdeckung des Kindesunterhalts zu beenden, empirische Daten zu Wechselmehrkosten zu erheben und faire Rechenmodelle für Unterhaltszahlungen im Wechselmodell und bei erweitertem Umgang zu entwickeln, die auch die Gestaltung des Familienlebens vor der Trennung im Blick haben. Positionspapier