Ergebnisse aus den Pfarrkonferenzen Mai bis Juni 2014

Werbung
Ergebnisse aus den Pfarrkonferenzen Mai bis Juni 2014
Vorlage für die Vernehmlassung in den Pfarrkapiteln der
Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich
11. Dezember 2014
Impressum
Arbeitsgruppen der Pfarrkonferenzen
Seelsorge:
Regula Gasser (Leitung), Roman Angst, Ulrich Henschel, Rolf Killias, Barbara Köhler, Ute-Monika Schelb, Silvia Trüssel, Anna-Katharina Willi
Diakonie:
Frieder Furler (Leitung), Christian Frei, Esther Gisler, Bodo Harms, Claudia Schulz, Mark Schwyter
Gottesdienst und Kasualien:
Roland Diethelm (Leitung), Barbara von Arburg, Pascale Huber, Thomas Maurer, Heike Radtke, Mathias Rissi, Torsten Stelter, Irena Widmann, Yvonne
Wildbolz
Team, Teilzeit, Pfarrhaus:
Sabine Scheuter (Leitung), Sandra Abegg-Koch, Maria Borghi-Ziegler, Markus Dietz, Klaus Geiger-Feller, Matthias Müller, Urs Niklaus, Nadja Troi-Boeck,
Pierre-Louis von Allmen, Selina Zürrer
Gemeindeleitung:
Peter Wilhelm (Leitung), Arend Hoyer, Anita Keller, Marion Moser, Matthias Reuter, Ulrich Schwendener, Christoph Waldmeier, Monika Wilhelm
Freiwillige:
Fränzi Dürst (Leitung), Axel Fabian, Christian Meier, Christine Reibenschuh, Philipp von Orelli
Leitungsausschuss der Pfarrkonferenzen
Brigitte Becker und Esther Straub (Co-Projektleitung), Martin Peier, Anne-Käthi Rüegg-Schweizer, Thomas Schaufelberger, Matthias Walder
Die einzelnen Kapitel wurden von der jeweiligen Arbeitsgruppe erstellt. Schlussredaktion: Brigitte Becker und Esther Straub. Verabschiedet durch den
Leitungsausschuss der Pfarrkonferenzen.
Zürich, 11. Dezember 2014
2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
4
1.
Pfarrkonferenz vom 6./7. Mai 2014: Seelsorge
1.1
Kompetenzzentrum Seelsorge
5
5
2.
Pfarrkonferenz vom 12./13. Mai 2014: Diakonie
2.1
Sich spirituell verankern
2.2
Eine Care-Kultur oder eine Kultur der Sorge pflegen
2.3
Diakonie vernetzen
2.4
Sich auf das Wesentliche konzentrieren
2.5
Nähe gewährleisten
8
8
8
9
9
10
3.
Pfarrkonferenz vom 25./26. Mai 2014: Gottesdienst und Kasualien
3.1
Der Gottesdienst
3.2
Der Gemeindegottesdienst
3.3
Das Abendmahl
3.4
Die Kasualien
3.5
Partizipation
3.6
Gemeindegottesdienst im Kontext der Region
3.7
Abendmahl im Kontext der Region
3.8
Kasualien im Kontext der Region
11
11
12
13
13
14
14
15
16
4.
Pfarrkonferenz vom 3./4. Juni 2014: Team, Teilzeit, Pfarrhaus
4.1
Leitung von Pfarrteams
4.2
Pfarrteamorganisation
4.3
Gemeindeteam aus Personen mit verschiedenen Anstellungsgraden und Ausbildungen
4.4
Pfarrstellen (Teilzeit)
4.5
Pfarrhaus
17
17
17
18
19
20
5.
Pfarrkonferenz vom 18./19. Juni 2014: Gemeindeleitung
5.1
Ekklesiologie
5.2
Theologische Arbeit des Ministeriums
5.3
Grundsatz der Zuordnung
5.4
Rollenwandel
22
22
23
24
24
6.
Pfarrkonferenz vom 26./27. Juni 2014: Freiwillige
6.1
Wechsel zur Beteiligungskirche
6.2
Fördern des Feuers/der Freude auf allen Ebenen
6.3
Profilbildung
26
26
27
28
7.
Pfarrkonferenzen oder andere Formen des theologischen Gesprächs in der Pfarrschaft
29
3
Vorwort
Die folgenden Kapitel (1–6) geben die Ergebnisse wieder, wie sie von den Arbeitsgruppen auf der Grundlage der Konferenzresultate erarbeitet worden
sind. Jedes Kapitel ist in derselben Weise strukturiert: Es werden Ziele entfaltet und zu diesen Massnahmen auf landeskirchlicher, regionaler und örtlicher
Ebene skizziert.
Ein weiteres Kapitel (7) präsentiert Vorschläge, in welcher Form wir als Pfarrschaft künftig untereinander im Gespräch sein sollen, um längerfristig und
verbindlich zusammenzuarbeiten.
Die Vernehmlassung erfolgt in den Pfarrkapiteln in ausserordentlichen Versammlungen zwischen Januar und März 2015. Eine elektronische Vorlage für
die Erfassung der Vernehmlassungsergebnisse wird bis Ende Jahr an die Dekanate verschickt.
Um die Vernehmlassungsergebnisse aus den Pfarrkapiteln ordnen und einander gegenüberstellen zu können, wird zunächst zu jedem Unterkapitel x.x
nach der grundsätzlichen Zustimmung bzw. Ablehnung gefragt. Ebenfalls zu jedem Unterkapitel können die Pfarrkapitel dann ihre grundsätzlichen
Anliegen anbringen und in einem weiteren Schritt konkrete Veränderungen von Textstellen vorschlagen, mit denen sie nicht einverstanden sind.
Abgabetermin für die Vernehmlassungsantworten der Pfarrkapitel ist der 31. März 2015. Es werden keine weiteren Gremien und Einzelpersonen zur
Vernehmlassung eingeladen.
An der Pfarrkonferenz vom 26. Juni 2015 werden die aus der Vernehmlassung resultierenden Positionen der Öffentlichkeit präsentiert und bezieht der
Kirchenrat zu den verschiedenen Themen Stellung.
In der Folge dieser Pfarrkonferenz werden Verfahren zur Umsetzung der Ziele eingeleitet.
4
1.
Pfarrkonferenz vom 6./7. Mai 2014: Seelsorge
1.1
Kompetenzzentrum Seelsorge
1.1.1 Ziele
Immer mehr Menschen in unserer heutigen Zeit haben keinen Kontakt mehr zur Kirche. Dies hat verschiedene Gründe. Unter anderem sind kirchliche
Mitarbeitende auch mit Aussagen konfrontiert, dass die kirchlichen Angebote nicht mehr den Bedürfnissen unserer modernen Gesellschaft entsprechen.
Wie die Erfahrungen mit der Bahnhofskirche zeigen, sind es häufig Krisensituationen, die Menschen in Kontakt mit ihren religiös-spirituellen Bedürfnissen
bringen. Das Kompetenzzentrum schliesst an die Milieustudie der Zürcher Landeskirche an, indem die kirchlichen Seelsorgeangebote sowohl durch ihre
Vernetzung als auch durch den zentralen Standort an die Bedürfnisse der Gesellschaft angepasst werden. Durch eine gute Sichtbarkeit der Angebote
sollen in unserer Gesellschaft Hürden abgebaut werden, um den Kontakt mit kirchlichen Angeboten zu erleichtern. Da Krisensituationen nicht selten auch
medizinisch-therapeutischer Interventionen bedürfen und die Zahl von psychischen Erkrankungen in unserer modernen Gesellschaft steigt, ist eine gute
Vernetzung der Seelsorge mit entsprechenden Fachpersonen unerlässlich.
Da die Kapazitäten von Gemeindepfarrpersonen beschränkt sind, sollen seelsorgerliche Angebote in den Kirchgemeinden durch den Einsatz von
Freiwilligen ergänzt und unterstützt werden. Ein regionales Kompetenzzentrum kann die Koordination und Begleitung von Freiwilligenarbeit gewährleisten.
Aktuell werden in unserer Gesellschaft wichtige Themen diskutiert (Palliative Care, Alternativen zu Suizidbeihilfen), wo die Zürcher Landeskirche als
kompetente Partnerin wahrgenommen und einbezogen werden soll. Mit einem Kompetenzzentrum wäre die Kirche nicht nur in öffentlichen
Veranstaltungen eine wichtige Diskussionspartnerin, sondern würde zugleich mit konkreten Angeboten wichtige Alternativen zur Sterbehilfe aufzeigen.
Daher verfolgt das Projekt das Ziel, das Seelsorge- und Beratungsangebot für jede Region an einer zentralen Anlaufstelle zu bündeln, sichtbar zu machen,
niederschwellig anzubieten und anschliessend mit weiteren Angeboten der Kirchgemeinden zu vernetzen. Dabei würde sich eine zentrale Lage mit regem
Durchgangsverkehr, wie sie die Stadt Zürich bietet, vorzugsweise für die Pilotierung eines solchen Zentrums eignen.
Ein Kompetenzzentrum soll folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Es handelt sich um ein milieugerechtes Angebot einer zentralen Seelsorge- und Beratungsstelle, die auf dem Arbeitsweg gut erreichbar ist.
b) Das Kompetenzzentrum versteht sich als Ergänzung zur Seelsorgearbeit in den Gemeinden. Es stärkt die regionalen Kirchgemeinden durch gute
Vernetzung mit dem Kompetenzzentrum. Ziel ist es, dass hilfesuchende Menschen nach der Krisenintervention oder einzelnen
Beratungsgesprächen auf die Angebote in ihren lokalen Kirchgemeinden aufmerksam gemacht und längerfristige Begleitungen durch die
regionalen Pfarrpersonen weitergeführt werden.
c) Die Seelsorgeangebote werden durch den Einsatz von freiwilligen Mitarbeitenden ergänzt und unterstützt.
d) Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Seelsorge werden durch das Kompetenzzentrum und die regionalen Kirchgemeinden verbessert.
e) Das Kompetenzzentrums ist mit Fachpersonen aus dem medizinisch-therapeutischen Bereich (KIZ Kriseninterventionszentrum, Ärztinnen und
Ärzten, Sozialarbeitenden etc.) vernetzt.
5
f)
Die ökumenische Zusammenarbeit wird gefördert.
g) Durch Öffentlichkeitsarbeit zu Themen von aktueller gesellschaftlicher Bedeutung (z.B. Palliative Care, Alternativen zu Suizidbeihilfen etc.) wird die
Zürcher Landeskirche als wichtige Gesprächspartnerin wahrgenommen. Zugleich kann sich die Seelsorge in der aktuellen Entwicklung von
Spiritual Care als Expertin in der interprofessionellen Zusammenarbeit positionieren.
1.1.2 Massnahmen
Ein solches Kompetenzzentrum soll keine zusätzlichen Kosten verursachen. Durch den Zusammenschluss von Kirchgemeinden frei werdende Ressourcen
sollen im Rahmen von KirchGemeindePlus für das Kompetenzzentrum und dessen Leitung genutzt werden. Vorschlag ist ein Kompetenzzentrum in der
Stadt Zürich, das in der Zusammenarbeit mit den regionalen Kirchgemeinden des Kantons vernetzt wird und als Pilotprojekt auch für den Aufbau weiterer
Kompetenzzentren an anderen zentralen Standorten im Kanton dienen kann. Im Folgenden werden zu jedem Unterziel (1.1.1.) einzelne Massnahmen
skizziert.

vor Ort:
Massnahmen zu Ziel a: Das Pilot-Kompetenzzentrum erfüllt eine Zentrumsfunktion, die im Stadtzentrum auch für Pendler gut erreichbar ist. Dabei
sollen bereits bestehende Räumlichkeiten der Zürcher Landeskirche genutzt werden. Als möglicher Standort wurden Zürich West, St. Johannes, St.
Anna sowie der Balgrist diskutiert.
Massnahmen zu Ziel b: Damit das Kompetenzzentrum jederzeit für hilfesuchende Menschen eine Anlaufstelle sein kann, müssen längerfristige
seelsorgerliche Begleitungen und Beratungen ausserhalb des Kompetenzzentrums gewährleistet werden. Diese weiterführenden Begleitungen sollen
durch Pfarrpersonen aus regionalen Kirchgemeinden in unmittelbarer Nähe des Wohnortes der hilfesuchenden Person erfolgen. Diese Verbindung
zur lokalen Kirchgemeinde wird durch das Kompetenzzentrum hergestellt. Auch verfügt das Kompetenzzentrum über entsprechendes
Informationsmaterial zu den Angeboten in den regionalen Kirchgemeinden.
Massnahmen zu Ziel c: Das Kompetenzzentrum bietet für freiwillige Mitarbeitende Weiterbildungen und Supervisionen an oder vermittelt interessierte
Freiwillige zur Grundausbildung an Ausbildungsorte, die in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum stehen. Gemeinden können Freiwillige ans
Kompetenzzentrum vermitteln. Das Kompetenzzentrum vermittelt als Einsatzzentrale umgekehrt an die Kirchgemeinden Freiwillige, die z.B. im
Besuchsdienst oder in der Palliative Care die seelsorgerliche Begleitung durch die regionale Gemeindepfarrperson ergänzend unterstützen.
Massnahmen zu Ziel d: Die regionalen Kirchgemeinden erarbeiten einen Plan mit einer Pikettdienst-Nummer während der Abwesenheit der
Pfarrpersonen. Ist keine Ortspfarrperson verfügbar, kann ein dringender Anruf ans Kompetenzzentrum weitergeleitet werden. Weiter soll durch den
offenen Kontaktbereich einer Cafeteria ein niederschwelliges Gesprächs- und Kontaktangebot geschaffen werden und den Besuchenden das Gefühl
vermittelt werden, im Kompetenzzentrum willkommen zu sein. Ein Raum der Stille soll in der Hektik des Alltags Möglichkeiten und Raum zum
persönlichen Gebet bieten. Artikel in Zeitungen und Internetauftritte sollen diese Angebote der Seelsorge einem breiten Publikum in der Öffentlichkeit
bekannt machen.
Massnahmen zu Ziel e: Vom Kompetenzzentrum aus wird ein gutes Netzwerk zu medizinisch-therapeutischen Fachpersonen aufgebaut und gepflegt.
Dabei leistet das Kompetenzzentrum beim Erstgespräch eine Triage Funktion: Handelt es sich um eine religiös-spirituelle Begleitung, oder leidet eine
6
Person in einer akuten Krisensituation gar unter einer psychischen Erkrankung? Falls nötig, wird eine hilfesuchende Person im Kompetenzzentrum
bei der Suche nach einer geeigneten Fachperson unterstützt und auf dem Weg zu ihr begleitet. Da immer mehr psychisch kranke Menschen Hilfe in
Kirchgemeinden suchen, steht dieses Netzwerk mit psychiatrisch-psychologischen Fachpersonen auch den regionalen Kirchgemeinden zur
Verfügung. So können Ortspfarrpersonen bei Kriseninterventionen durch das Kompetenzzentrum beraten und unterstützt werden.
Massnahmen zu Ziel f: Nach Möglichkeit sollen Angebote im Kompetenzzentrum in ökumenischer Zusammenarbeit erfolgen.
Massnahmen zu Ziel g: Das Kompetenzzentrum greift aktuelle Themenbereiche auf und bietet regelmässig Informationsveranstaltungen,
Weiterbildungen und Kurse an. Zu diesen Veranstaltungen werden sowohl die allgemeine Bevölkerung als auch gezielt das Netzwerk der
medizinisch-therapeutischen Fachpersonen eingeladen.

regional:
Massnahmen zu den Zielen a und b: Jede regionale Kirchgemeinde stellt sicher, dass ihre Erreichbarkeit rund um die Uhr gewährleistet ist. Ist die
Pfarrperson abwesend und kann in der Kirchgemeinde keine andere Pfarrperson ein dringendes Seelsorge- oder Beratungsgespräch führen, werden
die Anrufe zum Kompetenzzentrum weitergeleitet. Die Kirchgemeinden stellen dem Kompetenzzentrum regelmässig Informationen zu ihren aktuellen
Angeboten zu.
Massnahmen zu Ziel c: Pfarrpersonen in Kirchgemeinden erhalten Unterstützung in der Begleitung ihrer freiwilligen Mitarbeitenden durch
Weiterbildung und Supervision im Kompetenzzentrum. Die Kirchgemeinden können zur Unterstützung des seelsorgerlichen Angebotes im Bereich
Besuchsdienst oder Palliative Care über das Kompetenzzentrum freiwillige Mitarbeitende anfordern.
Massnahmen zu Ziel e: Geraten Gemeindepfarrpersonen in der seelsorgerlichen Begleitung von psychisch kranken Menschen an ihre Grenzen,
erhalten sie durch das Kompetenzzentrum Unterstützung. Diese erfolgt in Form von Beratung oder Weitervermittlung an die entsprechenden
Fachpersonen.
Massnahmen zu Ziel g: Das Kompetenzzentrum unterstützt die regionalen Kirchgemeinden bei der Organisation von öffentlichen Veranstaltungen im
Bereich Seelsorge und vermittelt bei Bedarf Referierende und Fachpersonen für spezifische Themenbereiche.

landeskirchlich: In der Organisation des Pilots in der Stadt Zürich müsste die Zusammenarbeit zwischen Stadtverband und Landeskirche geklärt
werden.
1.1.3 Hinweise
Das vorliegende Ergebnis resultierte aus dem Zusammenschluss der drei folgenden Arbeitsgruppen-Themen zu einem grösseren Thema: 1. Erkennbarkeit
und Erreichbarkeit der Seelsorge (Regionaler Pikettdienst), 2. Regionales Kompetenzzentrum Seelsorge und 3. Freiwillige in der aufsuchenden Seelsorge.
Daher wurden in der zweiten Sitzung die Arbeitsgruppen 1 und 3 direkt ins Projekt Kompetenzzentrum Seelsorge integriert.
A R B E I T S G R U P P E : Roman Angst, Regula Gasser, Ulrich Henschel, Rolf Killias, Barbara Köhler, Ute-Monika Schelb, Silvia Trüssel, Anna-Katharina Willi
7
2.
Pfarrkonferenz vom 12./13. Mai 2014: Diakonie
2.1
Sich spirituell verankern
2.1.1 Ziele
Diakonisches Engagement braucht eine Verankerung in christlicher Spiritualität. Nur wer hat, kann geben. Dies ist wichtig bei den Strukturveränderungen,
die sich mit KirchGemeindePlus ergeben. Der diakonische Aktionsradius vergrössert sich. Dies erfordert Standards und Wege berufsspezifischer
spiritueller Konzentration.
Nicht alle personellen Ressourcen sind strategisch kalkulierbar. Wir schöpfen geistlich aus einer Quelle, die unverfügbar ist. Eine Ressourcenplanung ist
darum nie hinreichend. Aber notwendig ist sie allemal. Sie dient der geistlichen Gesundheit diakonisch Tätiger und der spirituellen Vitalität der Kirche. Sie
dient einer Kirche, die von innen leuchtend nach aussen ausstrahlt.
2.1.2 Massnahmen

2.2
landeskirchlich / regional / vor Ort: Die Landeskirche implementiert eine Kultur der Einkehr. Diese stärkt Gewählte und Angestellte, Personen im
Auftragsverhältnis und freiwillig Engagierte. Sie bekommen Raum gewährt und Zeit eingeräumt, aus der spirituellen Quelle zu trinken. Eine Form
dieser Kultur stellen regelmässig durchgeführte geistliche Retraiten dar. Dazu gehören auch liturgische Elemente, die den Arbeitsalltag
unterbrechen und bereichern. Das sind beispielsweise persönliches oder gemeinsames Gebet, kollegiale Mahlfeiern, Bibelarbeit oder
Kontemplation.
Eine Care-Kultur oder eine Kultur der Sorge pflegen
2.2.1 Ziele
Aufgrund ihres prophetischen Protestamts streitet die Kirche in der aktuellen Care-Debatte mit. Sie tritt ein für gesellschaftliche und wirtschaftliche
Rahmenbedingungen, die eine Sorgekultur fördern. Dazu nutzt die Kirche ihre flächendeckenden Strukturen, ihre Vernetzung, ihre personellen und
materiellen Ressourcen.
Kirche ist Caring-Community. Sie ist die Gemeinschaft der aufeinander Angewiesenen und der aufeinander Verwiesenen. Alle partizipieren aneinander,
nehmen und geben zugleich. Diese Caring-Community ist zuallererst von den Freiwilligen her zu denken und zu gestalten. Sie ist der Sauerteig zum
Wachstum weiterer Caring-Communities.
Kirchliche Care-Arbeit bringt Spiritual Care als ihr Spezifikum ein. Sie tut dies in einem inklusiven Sinn. Seelsorge und Sozialsorge mit ihrem spezifischen
geistlichen Gepräge geschehen weltoffen und solidarisch.
8
2.2.2 Massnahmen

vor Ort: Die Caring-Community sucht Menschen auf, die durch die Maschen kommerzieller Sorge-Anbieter/innen fallen. Sie erhebt ihre Stimme
anwaltschaftlich für Menschen und Gruppen ohne Lobby. Das sind zum Beispiel Hochbetagte, Demenzerkrankte, Migrantinnen und Migranten
oder Asylsuchende.

regional: Die durch KirchGemeindePlus verbundenen Kirchgemeinden bestimmen die sozialen Brennpunkte, die diakonischen Schwerpunkte und
den Ressourcenbedarf in ihrem Sozialraum. Für die operative Umsetzung gibt es pro Organisationseinheit eine verantwortliche Berufsperson. Sie
treibt Sensibilisierung und Vernetzung, Planung und Gestaltung, Koordination und Kooperation voran.
2.3
Diakonie vernetzen
2.3.1 Ziele
In den neuen Organisationseinheiten von KirchGemeindePlus vernetzen sich Pfarrschaft und Sozialdiakonat. Sie bilden Teams und arbeiten projektförmig.
Sie legen auf dem Hintergrund des Diakoniekonzepts Orientierungslinien und inhaltliche Schwerpunkte fest. Ihr Ressourceneinsatz wird im neuen
Kooperationsraum als Ganzes geplant und gesteuert.
2.3.2 Massnahmen

regional: Bisherige separate Strukturen von Pfarrschaft und Sozialdiakonat werden zu kommunizierenden Gefässen weiter entwickelt. Das betrifft
Pfarr- und Diakonatskapitel und auch jährliche Retraiten. Diakonisch tätige Pfarrpersonen und Sozialdiakonat tauschen sich regelmässig in regionalen Erfahrungsgruppen aus.

landeskirchlich: Die Gesamtkirchlichen Dienste erarbeiten und betreuen ein interaktives «Internetportal Diakonie». Darauf finden sich Ideen,
Projekte und Beispiele von «good practice». Ein Pool von Fachpersonen aus Sozialdiakonat und Pfarrschaft mit ihren jeweiligen Kompetenzen und
Expertisen ist abrufbar.
2.4
Sich auf das Wesentliche konzentrieren
2.4.1 Ziele
Diakonische Arbeit fokussiert auf die sozialen Brennpunkte in den Sozialräumen von KirchGemeindePlus. Dabei geht es um jenes soziale Tun, das «notwendig» ist. Es betrifft Menschen, die in der Gesellschaft kein Ansehen besitzen. Sie sollen ins Blickfeld kommen und ein «An-Sehen» gewinnen.
Alle diakonischen Ressourcen werden achtsam und sorgfältig bewirtschaftet. Prinzipien sind Synergiegewinn, Bündelung der Kräfte, Nachhaltigkeit,
Effektivität und Effizient. Hierfür werden Berufsstände, Hierarchien und Kirchgemeindegrenzen durchlässig gehalten.
9
2.4.2 Massnahmen

vor Ort: Die kirchlichen Berufsgruppen konzentrieren ihre Arbeit in erster Priorität auf freiwillig Engagierte. Sie begeistern, schulen, begleiten und
wertschätzen die Freiwilligen. Der ständige Austausch zwischen Behörden, Pfarrämtern, Sozialdiakonat und Freiwilligen ist gewährleistet.

landeskirchlich: Die Ressortverantwortungen der Behördenmitglieder werden gestärkt. Pfarrpersonen und Sozialdiakonat erhalten in der
Kirchenpflege zu einschlägigen diakonischen Traktanden das Stimmrecht.
2.5
Nähe gewährleisten
2.5.1 Ziele
Im Vertrauen auf Gottes Gegenwart traut sich die diakonische Kirche, geistesgegenwärtig für andere da und mit ihnen unterwegs zu sein. Diakonische
Kirche schafft Nähe mit ihren Gesichtern, über ihre Kommunikationsweisen und durch ihre Strukturen. Sie ist vertrauenswürdig, verlässlich und verfügbar.
Als aufsuchende Geh-Kirche gewährleistet sie Nähe und Bezogenheit.
Nähe ist in erster Linie eine dynamische Beziehungsqualität. KirchGemeindePlus beinhaltet eine Bündelung von Ressourcen. Dies ermöglicht, Nähe
interprofessionell, teamweise und mit freiwillig Engagierten zusammen zu gewährleisten.
Erfahrung und Erlebnis von Nähe als Ausdruck der Nächstenliebe sind nachhaltig, persönlich, kommunikativ und wechselseitig. Nahekommen und
Nahekommenlassen geschehen auf Augenhöhe.
Nähe zu leben, erfordert von allen Akteurinnen und Akteuren eine Balance von Zuwendung und Distanz. Solidarische Zuwendung diakonisch Tätiger
braucht spirituelle Verankerung.
2.5.2 Massnahmen

landeskirchlich: In der Aus- und Weiterbildung kirchlicher Berufsgruppen liegt ein Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung sozialer,
kommunikativer und interaktiver Kompetenzen.

vor Ort / regional: In neuen Fusions- oder Kooperationseinheiten besteht eine Vielfalt von Konzepten, Strukturen und Vorgehensweisen einer
nahen Kirche (Kirche am Ort, Kirche am Weg, Ansätze der weiten und der strukturellen Diakonie, Geh-Kirche, Netzwerke u.a.m.).
A R B E I T S G R U P P E : Christian Frei, Frieder Furler, Esther Gisler, Bodo Harms, Claudia Schulz, Mark Schwyter
10
3.
Pfarrkonferenz vom 25./26. Mai 2014: Gottesdienst und Kasualien
3.1
Der Gottesdienst
3.1.1 Ziele
Die Kirche lebt aus dem Gottesdienst. Der Gottesdienst ist darstellendes und begründendes Handeln der Kirche. Er ist die Hauptform ihrer Kommunikation
mit und in der Gesellschaft. Er ist das Urbild der Kirche und ihrer Botschaft, nicht nur ein Kommunikationskanal für eine Botschaft, die auch anders
ausgedrückt werden könnte. Alle anderen Lebensäusserungen beziehen ihre Legitimation aus dem, was im Handlungsfeld Verkündigung und Gottesdienst
geschieht und wie sie sich darauf beziehen. Gottesdienst ist Urbild der Seelsorge und Diakonie und ihr wichtigstes Instrument und Bezugsgeschehen
(Abendmahl). Gottesdienst ist Ausgangspunkt der Bildung und ihr wichtigstes Beispiel (Taufe).
Der Gradmesser guter Liturgie ist ihre Fähigkeit, einen intermediären Raum zur Verfügung zu stellen, den so keine andere kulturelle Tätigkeit und soziale
Form herstellen kann: Im menschlichen Handeln sich in Gottes Handeln einzufinden.
Deshalb setzen wir diese zentralen Thesen:
a) Im Gottesdienst hat zu geschehen, «dass unser lieber Herr rede mit uns durch sein heiliges Wort und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und
Lobgesang.» Luther, Martin, WA 49,588,1-18
b) Und ganz in der Spur Calvins: «Verkündigung ist menschliche Rede, in der und durch die Gott selber spricht, wie ein König durch den Mund seines
Herolds, und die auch gehört und aufgenommen sein will als Rede, in der und durch die Gott selber spricht...» (Barth, Karl, KD I,1, 52)
c) Aufgabe der Gottesdienst Gestaltenden ist es, aufgrund des biblischen Zeugnisses Glauben zu wecken und Glauben zu pflegen. Angesichts der
aktuellen gesellschaftlichen und kirchlichen Situation ist vor allem auf das erste zu achten.
d) Gottesdienst hat bei allen Berufsgruppen und Behörden in der Kirche seinen anerkannten Stellenwert. Gottesdienstentwicklung ist Teamaufgabe
und Lackmustest für die Freiwilligenarbeit von Kirche und Kirchgemeinde.
3.1.2 Massnahmen
Grundlegende Massnahmen: Das Handlungsfeld Verkündigung und Gottesdienst ist insgesamt kein Spar-, sondern ein Investitionsobjekt der Landeskirche. Restrukturierungen im Rahmen von KirchGemeindePlus mit einem Rückbau der Gemeindestrukturen müssen zum Aufbau regionaler Vielfalt im
Handlungsfeld Verkündigung und Gottesdienst genutzt werden. Liturgisches Verhalten ist Bestandteil der Gemeindepädagogik und Katechese, die eine
«Elementare Tanzschule des Glaubens» umfassen.
11
3.2
Der Gemeindegottesdienst
3.2.1 Ziele
Für den Gemeindegottesdienst ergeben sich folgende Ziele:
a) Der Gottesdienst eröffnet einen Raum der Begegnung mir Gott.
b) Gottesdienst geschieht in der Gemeinschaft des Leibes Christi.
c) Gottesdienst ist Quelle, Nährstoff und Übungsfeld des Glaubens.
d) Gottesdienst wird in verschiedenen Formaten gefeiert.
3.2.2 Massnahmen

vor Ort: Die Gemeinde feiert so Gottesdienst, dass alle sich eingeladen fühlen. Die Pfarrerinnen und Pfarrer folgen bei der Wahl des Predigttextes
der Perikopenreihe. Bei einer freien Wahl des Textes orientieren sie sich an den agendarischen Vorgaben. In jeder Gemeinde werden wöchentlich
mindestens zwei Gottesdienste gefeiert. Die Gottesdienste sind sorgfältig vorbereitet und Predigt und Liturgie von hoher Qualität. Die feedbackKultur wird beispielsweise durch Gottesdienstnachgespräche gepflegt.
Das Postulat der Ausweitung der Anzahl Gottesdienste muss sich an der jeweiligen Gemeindesituation und dem künftigen Kirchgemeindebegriff und
seiner strukturellen Umsetzung orientieren.
Zur Frage der Perikopenreihe: Die Wahl des Predigttextes ist frei oder orientiert sich an der Perikopenreihe bzw. einer lectio continua und nimmt
Rücksicht auf das Kirchenjahr.
Erster Vorschlag für feedback-Kultur: Pfarrpersonen / Kantor/innen / Kirchenmusiker/innen überprüfen kontinuierlich ihre Gottesdienstpraxis anhand
folgender Checkliste: An welchen Stellen des Gottesdienstes «redet unser lieber Herr» mit mir und mit den Gemeindegliedern (in den Liedern und
der Musik / in den Gebeten / in der Predigt)? Diene ich dem Herrn und der Gemeinde als Herold/in? Ermutige ich mit dem Gottesdienst die
Gemeinde im und zum Glauben? Ermutige ich sie mit dem Gottesdienst zum Leben und einem christlich verantwortlichen Handeln? Wird in allen
Teilen des Gottesdienstes klar, dass er das Geschehen der Gemeinde ist – oder veranstalte ich einen Anlass für ein Publikum? Womit hole ich
Wiedereinsteiger/innen und Einsteiger/innen ab? Sind die Lieder und Instrumentalstücke integraler Bestandteil der Verkündigung und der Antwort
der Gemeinde? Halte ich mich an die Agende? Und wenn nicht, kann ich das begründen?
12

regional: Regional werden spezifische Gottesdienste gefeiert.

landeskirchlich: Die Landeskirche erarbeitet in Zusammenarbeit mit den andern reformierten Schweizer Kirchen eine Perikopenreihe oder
übernimmt im Zeichen der protestantischen Verbundenheit (Reformationsjubiläen) jene der Evangelischen Kirchen Deutschlands. Die
Landeskirche erneuert das Kirchenbuch bzw. schafft eine Agende und hält die minima liturgica fest. Die Landeskirche unterstützt und fördert die
Aus- und Weiterbildung von Freiwilligen und Verantwortlichen. Die Landeskirche setzt durch, dass alle Pfarrpersonen in liturgischer Präsenz
ausgebildet und kontinuierlich weitergebildet werden. Dies soll sie in Zusammenarbeit mit allen (deutsch-)schweizerischen Landeskirchen
angehen.
3.3
Das Abendmahl
3.3.1 Ziele
Zum Abendmahl ergeben sich folgende Ziele:
a) Regelmässigkeit: Das Abendmahl wird an jedem Sonntag gefeiert. Zum Abendmahl muss noch eine Grundsatzdiskussion geführt werden. Die
massive Reduktion der Abendmahlsfeiern in der Reformation beruhte auf der Erkenntnis, dass ein wöchentlich gefeiertes Abendmahl ohne
Beteiligung der Gemeinde («Messe») zu einer Entwertung führte. Aus diesem Grund ist die Vermehrung gemäss Art. 50 der Kirchenordnung 2009
auf zwölf Abendmahlsfeiern ein erster Schritt. Dann sollte die regionale Zusammenarbeit gewährleisten, dass in der Region an jedem Sonntag ein
Abendmahl gefeiert wird.
b) Die Feier richtet sich am Kirchenjahr und dem Thema des Gottesdienstes aus.
c) Die Form (sitzend, wandelnd, im Kreis) ist der Gemeinde und Situation angemessen gewählt.
3.3.2 Massnahmen
Das Abendmahl wird theologisch und liturgisch präzisiert.

vor Ort: Der Sonntagsgottesdienst wird mit Abendmahl gefeiert.

landeskirchlich: Die Landeskirche unterstützt und fördert die Aus- und Weilerbildung von Freiwilligen und Verantwortlichen. Die Landeskirche
setzt durch, dass alle Pfarrpersonen in liturgischer Präsenz ausgebildet und kontinuierlich weitergebildet werden.
3.4
Die Kasualien
3.4.1 Ziele
Zu den Kasualien ergeben sich folgende Ziele:
a) Die Kasualien sind hinsichtlich Vorbereitung und Feier in Sprache und Kommunikation dem Gegenüber angemessen.
b) Die Pfarrerinnen und Pfarrer haben ein Bewusstsein für Rituale und gehen sorgsam damit um. Sie sind liturgisch präsent.
3.4.2 Massnahmen

vor Ort: In der Seelsorge können Möglichkeiten für individuelle Rituale angeboten werden.

landeskirchlich: Neue Kasualien (Goldene Konfirmation, Ehejubiläen, Scheidungsrituale etc.) werden charismenorientiert angeboten. Die
Landeskirche unterstützt und fördert die Aus- und Weilerbildung von Freiwilligen und Verantwortlichen.
13
3.5
Partizipation
3.5.1 Ziele
Wir wollen Mitfeiernde in allen Gottesdiensten.
3.5.2 Massnahmen

vor Ort: Jede und jeder ist eingeladen sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Gottesdienste zu beteiligen. Es ist ein freiwilliges
Engagement, das Betreuung und Weiterbildung braucht. Jeder und jede sollte sich nach Stärken und Begabungen in unterschiedlichen Rollen
einsetzen können. Jede Gemeinde erstellt ein Konzept zur Beteiligung im Gottesdienst und macht es öffentlich zugänglich.

regional: Angebote für die Weiterbildung der Freiwilligen und Verantwortlichen sind regional organisiert.

landeskirchlich: Die Landeskirche gibt mögliche Rollen von theologisch ausgebildeten Laien vor (z.B. das Amt der Lektorinnen/Lektoren oder
Abendmahlshelfer/innen oder Fürbittegruppen). Sie unterstützt und fördert Weiterbildungsmassnahmen für Freiwillige und Verantwortliche.
Konzepte zur Beteiligung im Gottesdienst einzelner Gemeinden, Materialien und Expertinnen/Experten stehen den Gemeinden zur Verfügung.
3.5.3 Hinweise
Unter «Mitfeiernden in allen Gottesdiensten» verstehen wir Menschen, die sich innerlich (ganz angesprochen und bereit, sich auf das Feiern einzulassen)
sowie äusserlich mit einem Beitrag (z.B. Lektorinnen-/Lektorendienst, musikalischer Beitrag) beteiligen.
Es ist wünschenswert, dass über den Stand der Partizipation in den Gemeinden anlässlich der Pfarrkapitel regelmässig ausgetauscht wird (z.B. ein
stehendes Traktandum mit der Möglichkeit, aus der Praxis zu berichten).
3.6
Gemeindegottesdienst im Kontext der Region
3.6.1 Ziele
Gottesdienste sollen regional vielfältig, nahe bei Menschen in verschiedenen Lebenswelten, in stilistischer Vielfalt wiederkennbar und an Orten bekannt
und erwartbar entwickelt werden Die Kasualien sind hinsichtlich Vorbereitung und Feier in Sprache und Kommunikation dem Gegenüber angemessen.
Folgende Unterziele ergeben sich:
a) Der Primat der Gottesdienstgestaltung wechselt von der Orientierung an den Absender/innen zur Orientierung an den Adressatinnen/Adressaten
bzw. Empfänger/innen.
b) Alle wesentlichen Lebenswelten müssen von der Landeskirche grundsätzlich erkannt und in ihren «Angeboten» abgebildet werden.
c) Stile erfordern eine Stimmigkeit der Ausdrucksformen in den vier Handlungsfeldern.
d) Durch die Wiedererkennbarkeit, Verlässlichkeit und Regelmässigkeit der Stile entstehen Formate. Es gibt eine Regelmässigkeit der Angebote und
einen Bezug auf den Wochenrhythmus. Die Vergemeinschaftung von Menschen und die Gemeinschaftsbildung werden gefördert.
14
e) Die Formate sind an Orte gebunden und werden dort erwartet.
f)
Die Orte sind Bestandteil des Charakteristikums eines kirchlichen Angebots in der Vielfalt und Nähe.
g) Die Region oder Grossgemeinde ist der Rahmen, der Ort ist wiedererkennbar («Profil»).
h) Die kirchlichen «Angebote» sind quer durch die vier Handlungsfelder stimmig auf regionale Schwerpunkte hin geordnet.
i)
Rolle und Dienstverständnis werden im grösseren Zusammenhang gesehen und gelebt.
3.6.2 Massnahmen

vor Ort: Die kirchlichen Orte sind hinsichtlich ihrer liturgischen Qualität ausgewertet und in einer Raumplanung integriert. Charaktere und
Ausstrahlung der Räume unterscheiden sich voneinander. Dafür gibt es eine verbindliche Raumplanung (welcher Raum eignet sich wofür?).

regional: Lebenswelt-spezifische Gottesdienste werden regional koordiniert. «Empfänger/innen-Orientierung». Das Personal wird geschult und
mittels eines Kompetenzmanagements regional eingesetzt. Das Personal wird in seinen Stärken (und Schwächen) wahrgenommen. Nicht alle
müssen alles machen. Es werden regionale «Liturgische Kompetenzzentren» mit Beratung und Praxis im Sinne von «verbundenen Angeboten»
eingerichtet. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen machen sie Vielfalt und Spezifika regionaler Gottesdienste inkl. Kasualien zugänglich.

landeskirchlich: Die Landeskirche entwickelt Formate und hilft bei deren Umsetzung. Sie klärt «Pflicht und Kür» der Professionellen.
«Empfänger/innen-Orientierung». Das Rollen- und Dienstverständnis der Pfarrpersonen ist zu überdenken (sie sind nur vorübergehend an den
kirchlichen Orten da, als Dienstleistende).
3.7
Abendmahl im Kontext der Region
3.7.1 Ziele
Es ergeben sich folgende Ziele für das Abendmahl in der Region:
a) Die Beheimatung im Ritus ist sichergestellt.
b) Das Abendmahl verkörpert ekklesiologisch die zentripetale Tendenz des Prinzips «näher, vielfältiger, profilierter».
c) Das Abendmahl in der Region ist Zeichen des regionalen Zusammenhalts der verschiedenen Profile/Zielgruppen/Formate.
3.7.2 Massnahmen

vor Ort: Jeder Gottesdienst wird mit der gemeinsamen Abendmahlsliturgie gefeiert.

regional: Es finden regionale Abendmahlsfeiern an Höhepunkten des Kirchenjahres statt: Kirchentage. Die grossen Festgottesdienste werden
gemeinsam gefeiert.

landeskirchlich: Die Landeskirche setzt durch, dass alle Pfarrpersonen in liturgischer Präsenz ausgebildet und kontinuierlich weitergebildet
werden. Eine überpersönliche Liturgie des Rituals wird entwickelt.
15
3.8
Kasualien im Kontext der Region
3.8.1 Ziele
Zum Verhältnis von Kasualie und Gemeinde: Bei der Taufe hat die Anbindung an eine Gemeinde gegenüber dem Bezug zum Ort (intergenerationell) an
Gewicht verloren. Bei der Konfirmation bleibt die liturgische Feier verknüpft mit dem Konfirmationsunterricht. Bei der Trauung ist eine Anbindung an die
Gemeinde jetzt schon nicht mehr vorhanden.
Es ergeben sich folgende Ziele für die Kasualien in der Region:
a) Das Wunsch-Seelsorger/innen-Prinzip wird bei den Kasualien Trauung und Abdankung gelebt und unterstützt. Motto: «Pfarrpersonen aus der
Region für die Region».
b) Profilierte Trau-Pfarrer/innen übernehmen Trauungen in der Region.
c) Abdankung: Wunschpfarrer/in oder Amtswochen im Mischsystem.
3.8.2 Massnahmen

vor Ort, regional und landeskirchlich: Unter den Anstellungsinstanzen bzw. im Regionalpool wird ein Fördersystem für den charismen-orientierten Einsatz von Kasualien eingeführt, z.B. ein Punktesystem mit Ausgleich zwischen den Gemeinden.
A R B E I T S G R U P P E : Barbara von Arburg, Roland Diethelm, Pascale Huber, Thomas Maurer, Heike Radtke, Mathias Rissi, Torsten Stelter, Irena Widmann,
Yvonne Wildbolz
16
4.
Pfarrkonferenz vom 3./4. Juni 2014: Team, Teilzeit, Pfarrhaus
4.1
Leitung von Pfarrteams
4.1.1 Ziele
Unter einer Leitung im kollegialen Führungsstil arbeiten in den Kirchgemeinden funktionierende Teams mit motivierten Mitgliedern. In der Kirche geht es
immer darum, Hoffnung zu leben. Dazu gehören ein gutes Arbeitsklima und motivierte Mitarbeitende. Eine klar definierte Leitung gibt Raum für
Entwicklungen und eigene Ressourcen, was wiederum die Motivation und die positive Ausstrahlung erhöht. Umgekehrt können demotivierte Mitarbeitende
kaum Hoffnung vermitteln.
4.1.2 Massnahmen

vor Ort / regional: Es sollen flache Hierarchien bzw. Netzwerkmodelle diskutiert und Entscheidungsprozesse definiert (Flussdiagramm) werden.
Leitend ist ein kollegialer Führungsstil: Die Leitungsperson wird in einem bestimmten Turnus neu gewählt. Sie wird in einem anderen Arbeitsbereich
entlastet. Ihre Aufgaben sind definiert. Das Team verfügt über eine klare Projektkoordination (Herbeiführung, Einforderung und Umsetzung von
Beschlüssen). Im Team werden Feedbackmöglichkeiten (auch gegenüber der Leitung) definiert und angeboten. Für Leitungspersonen gibt es
Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Bei Konflikten wird eine Rückfallebene genutzt.

landeskirchlich: Eine Rückfallebene wird definiert und eingeführt: z.B. eine Ombudsstelle. Bestehende Leitungskonzepte sollen im Sinne einer «best
practice» veröffentlicht werden. Es werden Weiterbildungen angeboten sowie Intervisionsgruppen für Leitungspersonen eingerichtet.
4.1.3 Hinweise
Wir gehen davon aus, dass durch den Prozessverlauf von KirchGemeindePlus die Gemeindeverbände und damit die Teams grösser und komplexer
werden. In der Tradition des Pfarrberufs gibt es keine Kultur und keine Struktur der Teamzusammenarbeit. In den bisherigen Teams fehlt es strukturbedingt an Koordination, Vernetzung und Führung. Das Prinzip «leben und leben lassen» verhindert eine konstruktive Auseinandersetzung. Es gibt zu viel
Harmoniebedürftigkeit und zu wenig Streitkultur.
4.2
Pfarrteamorganisation
4.2.1 Ziele
Die Pfarrpersonen organisieren sich in einem funktionsfähigen, tragfähigen Pfarrteam, das mit möglichst wenig Reibungsverlust eine gemeinsame
Verantwortung für die Aufgaben der Kirchgemeinde übernimmt. Konkurrenz und Missgunst sind menschlich belegte und in unseren Kreisen durchaus
bekannte Verhaltensweisen. In einem funktionierenden Team geht es nicht um reine Harmonie, sondern um Formen der Auseinandersetzung, die ein
Problem bearbeitbar machen (kalte zu heissen Konflikten).
17
4.2.2 Massnahmen

landeskirchlich: Pfarrpersonen werden mit einem ihrem Ausbildungsniveau angemessenen Kompetenzprofil ausgestattet. Es gibt einen Pool von
Supervisorinnen/Supervisoren und Organisationsberatenden mit kirchlichem Hintergrund, die kostenlos beigezogen werden können. Es stehen
konkrete Modelle der Zusammenarbeit zur Verfügung, auch für einzelne Bereiche wie z.B. Erwachsenenarbeit oder Gottesdienst.

vor Ort / regional: Zur Konstituierung wird in Begleitung einer externen Leitung geklärt, in welchen Gefässen und in welchen Prozessen das Team
zusammenarbeitet (z.B. Steuerungs-, Kern- und Supportprozess). Es werden Entscheidungsprozesse (im Team und mit Behörden) definiert. Es
sollen bewusst Gefässe für eine gegenseitige Würdigung geschaffen werden (Feedback, Kritik, Lob, Fragen). Das Team, sowohl die Leitung als auch
die Mitglieder, nimmt regelmässig Supervision in Anspruch. Es schafft und pflegt Raum für Spiritualität. Heikle Punkte werden angesprochen und
Austauschmöglichkeiten eingerichtet wie z.B. regionale fachspezifische Konvente. Konzepte zur Zusammenarbeit (z.B. zwischen Pfarrperson,
Kirchenmusiker/in, Sigrist/in im Gottesdienst oder zwischen Sozialdiakoninnen/Sozialdiakonen, Behördenmitglieder, Freiwilligen) werden im
Pfarrkapitel vorgestellt.
4.3
Gemeindeteam aus Personen mit verschiedenen Anstellungsgraden und Ausbildungen
4.3.1 Ziele
Aus Freiwilligen, Beauftragten, Angestellten und Pfarrpersonen werden profil-, bedarfs-, aufgaben- und kontextorientierte Teams zusammengestellt. Die
Gestaltung des Gemeindelebens soll möglichst vielfältig und kundenorientiert sein. Dazu braucht es geeignete Personen – Angestellte, Pfarrpersonen und
Behördenmitglieder – und Zusammenarbeitskonzepte. Die Gemeinde Christi hat viele Glieder und Ressourcen.
4.3.2 Massnahmen

vor Ort / regional: Die Leitungsstrukturen gestalten sich analog der Pfarrteams (4.1.2). Die Arbeitsbereiche und ihre Überschneidungen (Konzepte)
sind klar definiert. Bei Neueinstellungen werden Assessments durchgeführt und die «Chemie» beachtet, zudem ist das Mitarbeitendenteam in die
Auswahl einzubeziehen. Teambildungsmassnahmen finden gemäss 4.2.2 statt. Regelmässig finden von Fachpersonen geleitete Retraiten mit
Mitarbeitenden und Kirchenpflege statt. Präferenzen (bzw. Animositäten) der einzelnen Mitarbeitenden und der Behördenmitglieder sind sorgfältig zu
eruieren.

landeskirchlich: Für die verschiedenen Mitarbeitenden werden themenspezifische Austauschpools bereitgestellt. Vorlagen von Zusammenarbeitskonzepten sind verfügbar. Angestellte, Beauftragte und Freiwillige haben die Möglichkeit zu Weiterbildungen. Diese finden auch berufsübergreifend statt.
A R B E I T S G R U P P E : Maria Borghi-Ziegler, Klaus Geiger-Feller, Pierre-Louis von Allmen
18
4.4
Pfarrstellen (Teilzeit)
4.4.1 Ziele
In vielen Kirchgemeinden gibt es zusätzlich zu den ordentlichen Pfarrstellen zeitlich befristete Ergänzungspfarrstellen (und teilweise auch gemeindeeigene
Pfarrstellen) (KO Art. 118 und 119). Obwohl Pfarrpersonen auf Ergänzungspfarrstellen gewählt und installiert sind, sind sie durch die zeitliche Befristung in
einer unsicheren Stellensituation. Wenn nach einer Amtsperiode Stellenkürzungen anstehen (aufgrund sinkender Mitgliederzahlen derzeit der Normalfall),
trifft dies die Inhaber/innen der Ergänzungspfarrstellen, während die ordentlichen Stellen nicht unmittelbar in Gefahr sind. Dieses Zwei-Klassen-Pfarramt
belastet die Teamsituation in grösseren Gemeinden. Da Ergänzungspfarrstellen zudem meist in Teilzeitpensen bewilligt werden, sind jeweils
Teilzeitarbeitende (überwiegend Frauen) von Stellenkürzungen bzw. -streichungen betroffen. Unabhängig davon sind auch Teilzeitarbeitende auf
ordentlichen Pfarrstellen in einer unsicheren Stellensituation, da sie mit dem Splittingvertrag an diejenige Person gebunden sind, mit der sie die Pfarrstelle
teilen (KO 126; 1323). Aufgrund dieser Diskriminierungen von Teilzeitarbeitenden ergeben sich folgende Ziele:
a) Die Gleichwertigkeit aller Pfarrstellen ist gegeben: Die Aufteilung der Pfarrstellen erfolgt in Pensen ohne Unterscheidung zwischen ordentlichen
und ergänzenden Pfarrstellen (keine Diskriminierung von kleineren Pensen).
b) Es gibt eine flexible Aufteilung von Stellenprozenten ohne Splittingverträge.
c) Neue Arbeitszeitmodelle sind errichtet.
d) Die Vereinbarkeit von Pfarrberuf und anderen Tätigkeiten wird gefördert.
4.4.2 Massnahmen landeskirchlich / vor Ort:
Sofortmassnahmen zu Ziel a: Bei anstehenden Pensenkürzungen werden nicht automatisch die kleinsten Pensen reduziert bzw. die
Ergänzungspfarrstellen gestrichen, sondern flexible Lösungen gesucht: Können Pfarrpersonen auf ordentlichen Stellen zugunsten von Pfarrpersonen auf
Ergänzungspfarrstellen ihr Pensum reduzieren? Längerfristige Massnahme: Abschaffung von Ergänzungspfarrstellen (Art. 118). Alle Stellen haben
denselben Status. Wenn weniger Pfarrstellenprozente zur Verfügung stehen, müssen Kirchenpflege und Pfarrteam gemeinsam nach Lösungen suchen.
Stellenprozente sollten dann gekürzt werden, wenn Pfarrpersonen pensioniert werden oder die Stelle wechseln.
Massnahmen zu Ziel b: Splittingverträge werden abgeschafft (Art. 126; 1323 der KO). Der Kirchenrat teilt neu einer Kirchgemeinde ein Gesamtvolumen an
Stellenprozenten zu. Die Aufteilung auf einzelne Pensen liegt in der Verantwortung der Kirchgemeinde. An der Wahl der Pfarrpersonen wird festgehalten –
die einzelne Pfarrperson wird gewählt, ohne dass sie für die gesamte Amtsperiode auf ein bestimmtes Pensum festgelegt wird.
Massnahmen zu Ziel c: Der Kirchenrat legt Stundenzahlen für ein 100%-Pfarramt und für aufgabenorientierte Pensen fest. Neue Arbeitszeitmodelle wie
Jahresarbeitszeitmodelle werden entwickelt.
19
Massnahmen zu Ziel d: Die Kirchgemeinden sorgen aktiv für die Vereinbarkeit von Pfarramtsarbeit und weiteren Tätigkeiten (Familienarbeit, weitere
Erwerbstätigkeit, Behördenarbeit, Freiwilligenarbeit). Ein professionelles HRM und Casemanagement für erwünschte oder unerwünschte Veränderungen
(beruflich, gesundheitlich, privat, Laufbahnplanung, Lohngespräche) wird eingerichtet. Anhand konkreter Beispiele von Pfarrpersonen, die in den letzten
Jahren neu eingestuft wurden, wird überprüft, wie sich die in PVO § 55, VVO § 44 festgehaltenen Kriterien, die nutzbare Erfahrung aus Berufs-, Familien-,
Behörden- und Freiwilligentätigkeit anzurechnen, in der Umsetzung auswirkten.
4.4.3 Hinweise
Die Ziele, die wir formulieren, sind unabhängig von KirchGemeindePlus. Ihre Umsetzung wird aber durch die neuen Situationen und Herausforderungen,
die durch KirchGemeindePlus entstehen, noch notwendiger.
A R B E I T S G R U P P E : Sandra Abegg-Koch, Markus Dietz, Nadja Troi-Boeck, Selina Zürrer
4.5
Pfarrhaus
4.5.1 Ziele
Pfarrpersonen haben freie Wohnsitzwahl. Die Pfarrpersonen haben die Möglichkeit, zwischen einer Stelle mit dem Schwerpunkt Wohnen im Pfarrhaus und
einer Stelle ohne Wohnsitzpflicht zu wählen.
Jede Kirchgemeinde hat mindestens ein Pfarrhaus mit dem Schwerpunkt Wohnen. In diesem Pfarrhaus soll eine Pfarrperson leben und den Schwerpunkt
Wohnen übernehmen. Die Pfarrperson kann diesem Schwerpunkt eine eigene Prägung geben (z.B. offenes Pfarrhaus, soziales Wohnen, Wohngemeinschaft, Mehrgenerationenprojekt)
4.5.2 Massnahmen
20

vor Ort: Die Kirchenpflege und die Pfarrpersonen definieren gemeinsam, in welchen Pfarrhäusern und Pfarrwohnungen künftig der Schwerpunkt
Wohnen gewährleistet werden soll. Pfarrhäuser oder Pfarrwohnungen, die nicht dem Schwerpunkt Wohnen im Pfarrhaus dienen, werden durch die
Kirchenpflege einer neuen Nutzung zugeführt. Eine neu zu schaffende landeskirchliche Liegenschaftenkommission berät die Gemeinden in der
Entscheidungsfindung. Der Schwerpunkt Wohnen im Pfarrhaus berechtigt weiterhin zu einem subventionierten Mietzins und erhält bei Bedarf
Beratung oder supervisorische Unterstützung.

regional: Beim Zusammenschluss mehrerer Kirchgemeinden zu einer grossen Kirchgemeinde achten die Kirchenpflege und die landeskirchliche
Liegenschaftenkommission auf eine möglichst gerechte und sinnvolle geographische Verteilung der Liegenschaften.

landeskirchlich: Der Artikel 122 der Kirchenordnung lautet neu: 1 Gewählte Pfarrerinnen und Pfarrer habe freie Wohnsitzwahl. 2 Jede Kirchgemeinde hat mindestens ein Pfarrhaus mit dem Schwerpunkt Wohnen. 3 Eine landeskirchliche Liegenschaftenkommission, in der ekklesiologische,
personalrechtliche, architektonische, denkmalpflegerische und wirtschaftliche Perspektiven vertreten sind, berät die Gemeinden zum Thema
Nutzung, Umnutzung und allfällige Veräusserung der Pfarrhäuser.
4.5.3 Hinweise
Im reformierten Glauben sind Pfarrpersonen Menschen wie alle anderen auch. Sie haben ebenso das Menschenrecht der freien Wohnsitzwahl. Die
Entflechtung von Beruf und Privatleben erhöht die Gesundheit und Professionalität der Pfarrpersonen (Burnoutprophylaxe, einfacherer Übergang zur
Pensionierung) sowie die Attraktivität des Pfarrberufs. Sichere Erreichbarkeit und ausreichende Präsenz der Pfarrperson in der Gemeinde müssen
gewährleistet sein.
A R B E I T S G R U P P E : Matthias Müller, Urs Niklaus, Sabine Scheuter
21
5.
Pfarrkonferenz vom 18./19. Juni 2014: Gemeindeleitung
5.1
Ekklesiologie
5.1.1 Ziele
Zur Klärung der vielschichtigen Fragen im Bereich der Gemeindeleitung wird ein allgemein anerkannter Referenzrahmen benötigt. Dieser findet sich in
einigen Artikeln der Kirchenordnung und in weiteren Dokumenten, die das Grundverständnis über das Wesen der Evangelisch-reformierten Landeskirche
(Ekklesiologie) beschreiben (z.B. Verlautbarungen des Kirchenrats, von der Synode gutgeheissene Konzepte oder andere Dokumentationen aus den
GKD). Damit diese einzelnen Textfragmente zum Massstab werden können, ist folgendes Ziel zu erreichen:
Das ekklesiologische Grundverständnis unserer Kirche ist in einem einzigen Dokument verdichtet und kommuniziert. Das Grundlagenpapier beinhaltet
Aussagen zu Themenfeldern wie: Leib Christi, Ämtermodell, Partizipation, Einheit vs. Vielfalt, individueller vs. kommunitärer Ansatz, Verhältnis Kirchgemeinde-Landeskirche-SEK, Kirche im Übergang, Identität, kirchliche Erfolgsmassstäbe u.a.
5.1.2 Massnahmen

landeskirchlich:
a) Eine vom Kirchenrat eingesetzte Projektgruppe formuliert das ekklesiologische Grundverständnis unserer Kirche bis Ende 2015 in knapper,
allgemein verständlicher und aussagekräftiger Form (d.h. auf zwei A4-Seiten, ohne Fachausdrücke und Worthülsen).
b) Das Grundlagenpapier wird einer breiten Vernehmlassung unterzogen und vom Kirchenrat der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt.
c) Die Grundlage wird auf www.zh.ref.ch an zentraler Stelle publiziert und wiederkehrend in der Behördenschulung, den Vikariatskursen und der
Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende vermittelt.

regional: Pfarrkapitel, Diakonatskapitel, Katecheten/Katechetinnentreff und Behördenschulung werden angehalten, sich 2016 mit der
Ekklesiologie auseinanderzusetzen.

vor Ort:
a) Die beschlossene Grundlage wird allen kirchlichen Akteuren kommuniziert und soll auch in Behörden und Gemeindekonventen thematisiert
werden.
b) Die Kirchgemeinden werden aufgefordert, die Grundlage auf der eigenen Website zu publizieren.
22
5.2
Theologische Arbeit des Ministeriums
5.2.1 Ziele
Die theologische Arbeit kommt im Alltag vieler Pfarrerinnen und Pfarrer oft zu kurz. Andererseits oder als Folge davon werden Pfarrerinnen und Pfarrer in
Arbeitssitzungen, bei Behördenentscheiden usw. auch nur selten auf ihre theologische Fachkompetenz hin befragt. Damit das Ministerium in seiner für die
Gemeindeleitung wichtigen (und in der Kirchenordnung festgeschriebenen) theologischen Sprach- und Reflexionsfähigkeit gefördert wird, sind folgende
Ziele zu erreichen:
Die theologische Arbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer wird laufend gepflegt und durch konkrete Massnahmen sichergestellt. Eine Kultur des theologischen
Gesprächs ist etabliert. Der Umgang mit nachvollziehbar begründeten theologischen Unterschieden ist eingeübt.
5.2.2 Massnahmen

landeskirchlich:
a) Die Notwendigkeit einer eigenen theologischen Arbeit und des Diskurses mit Pfarrkolleginnen und -kollegen wird in Gesetzestexten zum
Pfarramt und in Grundlagenpapieren festgeschrieben. Grundsätzlich wird in diesen Texten auf «in der Regel»-Formulierungen verzichtet.
b) Die Leitungen der Pfarrkonvente werden geschult. Sie müssen zwischen strategischer, taktischer und operativer Planung unterscheiden, um in
den Konventen auf das Wesentliche zu fokussieren und eine gemeinsame theologische Arbeit sicher zu stellen.

regional: In den Pfarrkapiteln und in allen Leitungsgremien, die im Kontext der Reformvorhaben neu entstehen, wird der theologischen
Auseinandersetzung und spirituellen Gefässen grundsätzlich Raum und Zeit eingeräumt. Der theologische Diskurs wird bewusst gepflegt.

vor Ort:
a) Pfarrerinnen und Pfarrer werden durch den Dekan oder die Dekanin regelmässig auf ihre theologische Arbeit und Reflexionsaufgabe in der
Kirchgemeinde angesprochen. Sie werden ermutigt, Stellung zu beziehen und diese nachvollziehbar zu begründen.
b) Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger werden im Rahmen der Behördenschulung darauf hingewiesen, bei ihren Geschäften das Pfarramt
immer wieder aufzufordern, die theologische Reflexion sicherzustellen.
5.2.3 Hinweise
Allenfalls sind Instrumente notwendig, um den theologischen Diskurs zu initiieren oder den Umgang mit unterschiedlichen theologischen Sichtweisen
einzuüben.
23
5.3
Grundsatz der Zuordnung
5.3.1 Ziele
Der in Artikel 150 der Kirchenordnung eingeführte «Grundsatz der Zuordnung» ist im Rahmen der Zürcher Kirche bekannt und eigentlich unangefochten.
Bei dessen Anwendung tauchen jedoch meist Unklarheiten und Missverständnisse auf. Damit aus dem skizzierten Grundsatz eine hilfreiche Praxis werden
kann, ist folgendes Ziel zu erreichen:
Auf Basis der Ekklesiologie (siehe 5.1) wird der «Grundsatz der Zuordnung» handlungsleitend entfaltet und kommuniziert. Ein dazu verfasstes Papier
skizziert die historische Herkunft des Grundsatzes, zeigt sein ekklesiologisches Potential auf und beinhaltet Aussagen zu Themenfeldern wie: Definition
von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen (von Behörde, Pfarramt, Mitarbeiterschaft), die theologisch reflektierte Frage der Macht (geistliche
Leitung vs. Demokratie), Leitungsverständnis und -kultur, eine Spiritualität der Macht, verbindliche Leitungsprozesse, Autorisierung der Rollen (z.B. durch
sichtbare und liturgische Zeichen), Schlüsselprofession Pfarrer/in, Bezüge zur SEK-Ebene.
5.3.2 Massnahmen

landeskirchlich:
a) Eine vom Kirchenrat eingesetzte Projektgruppe entfaltet den «Grundsatz der Zuordnung» in einem handlungsleitenden Papier für
Kirchgemeinden, Bezirke und Landeskirche. Der Entwurf der Anweisung durchläuft einen Vernehmlassungsprozess.
b) Das juristische Sekretariat des Kirchenrates überprüft das Papier auf Widersprüche zu bestehenden Gesetzestexten hin.
c) Nach der Erarbeitung wird das Papier in der Behördenschulung, den Pfarrkapiteln, den Diakonatskapiteln, den Vikariatskursen und der
Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende vermittelt.
5.4
Rollenwandel
5.4.1 Ziele
Die gesellschaftlichen Entwicklungen und der auf sie reagierende kirchliche Reformprozess verändern das Rollenbild der kirchlichen Akteure – sowohl
deren eigenes Bild wie auch das ihnen von aussen zugeschriebene. Vor allem Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Behördenmitglieder in der Kirchenpflege
sind dem Wandel stark ausgesetzt. Das Einzelpfarramt wird verschwinden und die Arbeit in Teams an Bedeutung gewinnen. Um die Funktionen und
Aufgaben weiterhin attraktiv zu halten und Nachfolge sicher zu stellen, ist folgendes Ziel zu erreichen:
Die von einem starken Wandel betroffenen kirchlichen Funktionen sind von der Landeskirche in besonderem Mass zu unterstützen.
24
5.4.2 Massnahmen

landeskirchlich:
a) Kirchenpflegen werden von den Gesamtkirchlichen Diensten bei Fragen bezüglich Rekrutierung, Stellenvolumen, Bewerbungsverfahren usw.
stärker als bisher unterstützt. Es stehen neue Instrumente zur Stellenbesetzung zur Verfügung, welche die Bildung von funktionierenden
Arbeitsteams gewährleisten, indem sie sowohl das Vorgehen wie auch inhaltliche Fragen zur Zusammenarbeit klären und Modelle aufzeigen.
b) Es werden Kommunikationshilfen zur Verfügung gestellt, um die Öffentlichkeit über kirchliche Berufe und Ämter zu informieren und Interessierte
zu gewinnen (Anforderungen/Attraktivität).
c) In Tagungen, Schulungen, Intervisionsgruppen usw. wird der Wandel der einzelnen Rollen thematisiert und reflektiert. In Vikariatskursen wird
das Thema «Teamarbeit / meine Rolle im Team» akzentuiert. a+w macht Angebote zur Teamarbeit.

regional: Mitarbeitenden mit kleinen Pensen (in Katechetik, Kirchenmusik, Diakonie) werden Möglichkeiten und Chancen in den sich neu
formierenden Regionen aufgezeigt.

vor Ort: Pfarrerinnen und Pfarrer, denen der Wechsel vom Einzelpfarramt ins Team schwer fällt, sind (supervisorisch) zu begleiten. Werden neue
Teams gebildet oder wird eine neue Teamleitung eingesetzt, wird zur Qualitätssicherung externe Begleitung in Anspruch genommen und
finanziert.
A R B E I T S G R U P P E : Arend Hoyer, Anita Keller, Marion Moser, Matthias Reuter, Ulrich Schwendener, Christoph Waldmeier, Monika Wilhelm, Peter
Wilhelm
25
6.
Pfarrkonferenz vom 26./27. Juni 2014: Freiwillige
6.1
Wechsel zur Beteiligungskirche
6.1.1 Ziele
Die Zeit ist reif, den Grundsatz des Priestertums aller Glaubenden zum Anlass eines gemeinsamen Bewusstwerdungsprozesses zu machen. Das
Priestertum aller Glaubenden gründet in der Ebenbildlichkeit Gottes, der Nachfolge Jesu Christi und der Geistbegabung, die unabhängig von einem
kirchlichen Amt Menschen zu verschiedenen Diensten befähigt.
Die Aufgabe der Pfarrpersonen sowie der Sozialdiakone/Sozialdiakoninnen verändert sich darum grundlegend: Im Zentrum steht die Befähigung, Begleitung
und Ermutigung von Freiwilligen. Als theologisch ausgebildete Mitarbeitende rüsten sie einzelne Glaubende zu ihrem Dienst am Reich Gottes aus (Eph 4,12).
Die Veränderung zur Beteiligungskirche erfordert eine ständig neue Klärung des Leitungsverständnisses. Offenheit für verschiedenartige
Motivationshintergründe von Freiwilligen in der Kirche (z.B. für Soziales, Gerechtigkeit/Frieden, Schöpfung, Diakonie, Musisches) und für unterschiedliche
theologische Ausrichtungen sind Voraussetzung zur Umsetzung von Beteiligung. Es gibt keine «falsche» Motivation. Das «trial-and-error»-Modell darf in
der Kirche wieder mehr gelebt werden (Stichwort: Unkraut im Weizen).
6.1.2 Massnahmen
26

vor Ort: Menschen werden ermutigt und befähigt, sich in allen Bereichen kirchlichen Lebens, inklusive Dienste in Heimen, Spitälern, Gefängnissen
etc. zu beteiligen. Es besteht ein Freiraum für kreatives Mitgestalten der Gemeinde, in dem es möglich ist, wirkliche Verantwortung an
Gemeindeglieder abzugeben. Es werden nicht nur «Zudiener/innen und Helfer/innen» gefördert. Es wird zur zentralen Aufgabe der Angestellten
und den Behörden, Freiwillige zu gewinnen und sie in ihrem Engagement zu unterstützen und zu fördern. Theologisch ausgebildete Mitarbeitende
übernehmen inhaltliche Verantwortung für die Entwicklung der Beteiligungskirche. Die Entwicklung und Ausbildung der Pfarrschaft/Mitarbeitenden/Behörden/Gemeindeglieder wird als konstanter Prozess vor Ort verankert. Dabei findet Kirche nicht nur im Gottesdienst vom Sonntagmorgen
statt, sondern in vielfältiger Art und Weise vor Ort. Um die Zahl der Beteiligten nicht zu begrenzen, ist auf Entschädigungen (im Bereich von
freiwilligem Engagement) zu verzichten, dafür sollen die finanziellen Mittel in die Förderung der Freiwilligen investiert werden.

regional: Die Entwicklung und Ausbildung der Pfarrschaft/Mitarbeitenden/Behörden/Gemeindeglieder ist als konstanter Prozess regional
verankert. «Wir lernen voneinander» bzw. «best practice» sind regelmässig wiederkehrendes Traktandum in Pfarrkapiteln und in
Austauschgefässen der Kirchenbehörden. Lokale und regionale Projekte werden unterstützt und gefördert.

landeskirchlich: Das Rollenbild der Pfarrpersonen und Sozialdiakoninnen/Sozialdiakonen wird überarbeitet im Blick auf die gesetzten Ziele und
die Beteiligung der Freiwilligen. Ausbildungsmodule im Bereich Projektmanagement, Selbstmanagement, Leitung, Gewinnung und Förderung von
Freiwilligen sind dabei einbezogen. Die Aneignung von Kompetenzen in Beteiligungskirchen gehört zur Ausbildung/Weiterbildung und zur
Qualifikation für den Beruf der Pfarrer/innen und der Sozialdiakoninnen/Sozialdiakonen. Entwicklung und Ausbildung der
Pfarrschaft/Mitarbeitenden/Be-hörden/Gemeindeglieder ist als konstanter Prozess landeskirchlich verankert. Bestehende alternative
Leitungsmodelle im Sinne einer Beteiligungskirche werden überprüft und juristische und ausbildungsmässige Grundlagen zur Umsetzung
geschaffen. Ausbildungsmöglichkeiten für Freiwillige werden angeboten. Die Anstellungspraxis wird im Sinne der Beteiligungskirche angepasst
und integriert bestehende nicht kirchliche Ausbildungen. Es werden gezielt engagierte und begabte Freiwillige gefördert. Die Kirchgemeinden
werden ermutigt, neue Projekte auszuprobieren. Neue Initiativen in den Gemeinden werden finanziell unterstützt.
6.2
Fördern des Feuers/der Freude auf allen Ebenen
6.2.1 Ziele
Wir haben eine gemeinsame grosse Vision für unsere Kirche, die in einem offenen Raum entsteht, in dem Platz ist zum Denken/Entwickeln/Träumen!
Die Gemeinde ist fähig zu hören (vgl. Bild Felix Hofmann). Die Aufgabe des Hörens auf das Wort und den Geist Gottes
ist Aufgabe der ganzen Kirche. Als Theologinnen und Theologen sind wir dann nicht Stellvertretende im Hören, sondern
Helferinnen und Helfer zu je eigenem Hören. Das Hören auf die Schrift ist deshalb der ganzen Gemeinde aufgetragen
und ein urreformatorischer Gedanke des Priestertums aller Glaubenden. Die Gemeinde ist hörende und nicht nur
zuhörende Gemeinde. Als Theologinnen und Theologen sind wir dazu gerufen, die Gemeinde in ihrem Hören auf das
Wort und den Geist Gottes zu unterstützen. Kirche ist Sendung aus dem Hören auf Gottes Wort und Geist heraus.
Vision und inneres Feuer werden durch das Hören auf Gottes Stimme entfacht. Auf allen Ebenen wird zu spirituellem
Leben eingeladen, und verschiedenste Formen desselben werden gefördert. Freiwillige werden in ihren spirituellen
Erfahrungen und mit ihrem theologischen Wissen ernst genommen und in dieses Entdecken der gemeinsamen Vision
einbezogen.
Wir geben einander Raum, unsere theologische Position im Dialog auszutauschen. Das Feuer fängt im Kleinen an, auch kleine Feuerstellen sollen
gefördert werden.
6.2.2 Massnahmen

vor Ort: Jede Gemeinde/Institution nimmt sich jährlich zwei Tage Zeit für eine Visions-/Traumretraite. Zu dieser Retraite werden nicht nur
Mitarbeitende und Behörden eingeladen, sondern auch Vertretungen von Freiwilligen. Zu Sitzungen und gemeinsamen Besprechungen gehört in
der Regel eine Zeit des Hörens, der spirituellen Ausrichtung auf den dreieinigen Gott.

regional: Wir hören und achten gegenseitig auf unsere Visionen, wir zünden einander mit unserem Feuer an. Die Feuer bereichern sich
gegenseitig.

landeskirchlich: Es ist in der Personalverordnung verankert, dass Mitarbeitenden genügend Zeit zur Verfügung steht für ihre eigene «Tankstelle»
(Beten, Feiern, Singen, Gottesdienstbesuche, Bibelstudium; vgl. die Tagzeitengebete in der anglikanischen und der katholischen Kirche, die für
ihre ordinierten Priesterinnen und Priester verbindlich sind). In der Pfarrausbildung ist «praxis pietatis» ein entscheidender Bestandteil. Der
Kirchenrat geht voran, Visionen zu formulieren und das «geistliche» Leben in der Landeskirche zu fördern und vorzuleben.
27
6.3
Profilbildung
6.3.1 Ziele
Kirche ist die Gemeinschaft der «Herausgerufenen» (Ekklēsia < ekkaleō): Sie sammelt, fördert im Glauben und sendet. Sie verkörpert die Liebe und
Zuwendung Gottes unter den Menschen. Kirche ist Hoffnung in der Welt.
Kirche ist erkennbar und soll zeitkritisch sein (prophetisch).
Unter dem Dach der Evangelisch-reformierten Landeskirche haben verschiedene Ausprägungen des gelebten Glaubens Platz. Jede Kirchgemeinde hat ihr
eigenes, klar erkennbares, am Evangelium orientiertes Profil. Dieses Profil wird kommuniziert.
Kirchgemeinden und kirchliche Dienste in Institutionen erfahren durch die regionale Zusammenarbeit in einzelnen Handlungsfeldern gegenseitige
Unterstützung. Dies führt zu einer Spezifizierung der einzelnen Gemeinde in einem Handlungsfeld.
Das Profil der Kirchgemeinde und kirchlichen Dienste in Institutionen wird von engagierten Freiwilligen mitgetragen.
6.3.2 Massnahmen

vor Ort: Gemeinden klären regelmässig (pro Amtsperiode) ihr Profil hinsichtlich des Auftrags des Evangeliums und des Dienstes am Menschen.
An diesen Veranstaltungen sind Vertretungen der Freiwilligen mittragend.

regional: Es gibt eine Zusammenarbeit in spezifischen Handlungsfeldern, die keine starke Beziehungsarbeit voraussetzen. Die theologische
Diskussion über Profile (offener Dialog über Glaubensgeschichte) muss in Pfarrkapiteln geführt werden. Eine neue Kultur des Zuhörens und
Verstehens wird geübt.

landeskirchlich: Die Landeskirche verschafft sich vorausschauend in realpolitischen Diskussionen Gehör und bezieht Stellung auf der Grundlage
des Evangeliums.
A R B E I T S G R U P P E : Fränzi Dürst, Axel Fabian, Christian Meier, Christine Reibenschuh, Philipp von Orelli,
28
7.
Pfarrkonferenzen oder andere Formen des theologischen Gesprächs in der Pfarrschaft
In einem Punkt waren sich Pfarrerinnen und Pfarrer an den Pfarrkonferenzen einig: Dass die Pfarrschaft der Landeskirche untereinander im theologischen
Gespräch sein muss. Umstritten allerdings ist, in welcher Form dies geschehen soll. Der Leitungsausschuss macht dazu folgende Vorschläge, die einzeln
oder auch in Kombination untereinander angenommen werden können.
7.1
Pfarrkonferenzen (jetziges Modell)
Der Kirchenrat führt in Zusammenarbeit mit der Dekanen-/Dekaninnenkonferenz alle vier Jahre mehrere Pfarrkonferenzen durch. Die Pfarrkonferenzen
finden zu verschiedenen theologisch relevanten Themen statt. Pfarrerinnen und Pfarrer können wählen, an welcher Konferenz sie teilnehmen. Die aus den
Konferenzen resultierenden Ergebnisse werden von Arbeitsgruppen vertieft und zu Papier gebracht. Die Dokumentationen gehen zu den Pfarrkapiteln in
die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsergebnis wird dem Kirchenrat zur Stellungnahme zugestellt.
7.2
Arbeitsgruppen
Der Kirchenrat oder die Dekanen-/Dekaninnenkonferenz berufen zu aktuellen Themen nicht ständige Arbeitsgruppen mit landeskirchlichem Auftrag ein, in
die jedes Pfarrkapitel eine bestimmte Anzahl Mitglieder delegiert (proportional zur Grösse des Kapitels). Die Arbeitsgruppen tagen in regelmässigen
Abständen. Ihre Thesen und Positionen gehen zur Vernehmlassung in die Pfarrkapitel. Das Vernehmlassungsergebnis wird dem Kirchenrat zur
Stellungnahme zugestellt.
7.3
Theologische Foren
Pfarrerinnen und Pfarrer organisieren in eigener Initiative theologische Foren, die ausgeschrieben werden und dem gesamten Ministerium offenstehen. In
den Foren werden spezifische Themen diskutiert. Den Foren stehen finanzielle Mittel zum Beizug externer Referentinnen und Referenten zur Verfügung.
Ihre Arbeitsresultate gehen zu den Pfarrkapiteln in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsergebnis wird dem Kirchenrat zur Stellungnahme
zugestellt.
29
Herunterladen