Ergebnisse aus den Pfarrkonferenzen Mai bis Juni 2014 Vorlage für die Vernehmlassung in den Pfarrkapiteln der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich 11. Dezember 2014 Impressum Arbeitsgruppen der Pfarrkonferenzen Seelsorge: Regula Gasser (Leitung), Roman Angst, Ulrich Henschel, Rolf Killias, Barbara Köhler, Ute-Monika Schelb, Silvia Trüssel, Anna-Katharina Willi Diakonie: Frieder Furler (Leitung), Christian Frei, Esther Gisler, Bodo Harms, Claudia Schulz, Mark Schwyter Gottesdienst und Kasualien: Roland Diethelm (Leitung), Barbara von Arburg, Pascale Huber, Thomas Maurer, Heike Radtke, Mathias Rissi, Torsten Stelter, Irena Widmann, Yvonne Wildbolz Team, Teilzeit, Pfarrhaus: Sabine Scheuter (Leitung), Sandra Abegg-Koch, Maria Borghi-Ziegler, Markus Dietz, Klaus Geiger-Feller, Matthias Müller, Urs Niklaus, Nadja Troi-Boeck, Pierre-Louis von Allmen, Selina Zürrer Gemeindeleitung: Peter Wilhelm (Leitung), Arend Hoyer, Anita Keller, Marion Moser, Matthias Reuter, Ulrich Schwendener, Christoph Waldmeier, Monika Wilhelm Freiwillige: Fränzi Dürst (Leitung), Axel Fabian, Christian Meier, Christine Reibenschuh, Philipp von Orelli Leitungsausschuss der Pfarrkonferenzen Brigitte Becker und Esther Straub (Co-Projektleitung), Martin Peier, Anne-Käthi Rüegg-Schweizer, Thomas Schaufelberger, Matthias Walder Die einzelnen Kapitel wurden von der jeweiligen Arbeitsgruppe erstellt. Schlussredaktion: Brigitte Becker und Esther Straub. Verabschiedet durch den Leitungsausschuss der Pfarrkonferenzen. Zürich, 11. Dezember 2014 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 1. Pfarrkonferenz vom 6./7. Mai 2014: Seelsorge 1.1 Kompetenzzentrum Seelsorge 5 5 2. Pfarrkonferenz vom 12./13. Mai 2014: Diakonie 2.1 Sich spirituell verankern 2.2 Eine Care-Kultur oder eine Kultur der Sorge pflegen 2.3 Diakonie vernetzen 2.4 Sich auf das Wesentliche konzentrieren 2.5 Nähe gewährleisten 8 8 8 9 9 10 3. Pfarrkonferenz vom 25./26. Mai 2014: Gottesdienst und Kasualien 3.1 Der Gottesdienst 3.2 Der Gemeindegottesdienst 3.3 Das Abendmahl 3.4 Die Kasualien 3.5 Partizipation 3.6 Gemeindegottesdienst im Kontext der Region 3.7 Abendmahl im Kontext der Region 3.8 Kasualien im Kontext der Region 11 11 12 13 13 14 14 15 16 4. Pfarrkonferenz vom 3./4. Juni 2014: Team, Teilzeit, Pfarrhaus 4.1 Leitung von Pfarrteams 4.2 Pfarrteamorganisation 4.3 Gemeindeteam aus Personen mit verschiedenen Anstellungsgraden und Ausbildungen 4.4 Pfarrstellen (Teilzeit) 4.5 Pfarrhaus 17 17 17 18 19 20 5. Pfarrkonferenz vom 18./19. Juni 2014: Gemeindeleitung 5.1 Ekklesiologie 5.2 Theologische Arbeit des Ministeriums 5.3 Grundsatz der Zuordnung 5.4 Rollenwandel 22 22 23 24 24 6. Pfarrkonferenz vom 26./27. Juni 2014: Freiwillige 6.1 Wechsel zur Beteiligungskirche 6.2 Fördern des Feuers/der Freude auf allen Ebenen 6.3 Profilbildung 26 26 27 28 7. Pfarrkonferenzen oder andere Formen des theologischen Gesprächs in der Pfarrschaft 29 3 Vorwort Die folgenden Kapitel (1–6) geben die Ergebnisse wieder, wie sie von den Arbeitsgruppen auf der Grundlage der Konferenzresultate erarbeitet worden sind. Jedes Kapitel ist in derselben Weise strukturiert: Es werden Ziele entfaltet und zu diesen Massnahmen auf landeskirchlicher, regionaler und örtlicher Ebene skizziert. Ein weiteres Kapitel (7) präsentiert Vorschläge, in welcher Form wir als Pfarrschaft künftig untereinander im Gespräch sein sollen, um längerfristig und verbindlich zusammenzuarbeiten. Die Vernehmlassung erfolgt in den Pfarrkapiteln in ausserordentlichen Versammlungen zwischen Januar und März 2015. Eine elektronische Vorlage für die Erfassung der Vernehmlassungsergebnisse wird bis Ende Jahr an die Dekanate verschickt. Um die Vernehmlassungsergebnisse aus den Pfarrkapiteln ordnen und einander gegenüberstellen zu können, wird zunächst zu jedem Unterkapitel x.x nach der grundsätzlichen Zustimmung bzw. Ablehnung gefragt. Ebenfalls zu jedem Unterkapitel können die Pfarrkapitel dann ihre grundsätzlichen Anliegen anbringen und in einem weiteren Schritt konkrete Veränderungen von Textstellen vorschlagen, mit denen sie nicht einverstanden sind. Abgabetermin für die Vernehmlassungsantworten der Pfarrkapitel ist der 31. März 2015. Es werden keine weiteren Gremien und Einzelpersonen zur Vernehmlassung eingeladen. An der Pfarrkonferenz vom 26. Juni 2015 werden die aus der Vernehmlassung resultierenden Positionen der Öffentlichkeit präsentiert und bezieht der Kirchenrat zu den verschiedenen Themen Stellung. In der Folge dieser Pfarrkonferenz werden Verfahren zur Umsetzung der Ziele eingeleitet. 4 1. Pfarrkonferenz vom 6./7. Mai 2014: Seelsorge 1.1 Kompetenzzentrum Seelsorge 1.1.1 Ziele Immer mehr Menschen in unserer heutigen Zeit haben keinen Kontakt mehr zur Kirche. Dies hat verschiedene Gründe. Unter anderem sind kirchliche Mitarbeitende auch mit Aussagen konfrontiert, dass die kirchlichen Angebote nicht mehr den Bedürfnissen unserer modernen Gesellschaft entsprechen. Wie die Erfahrungen mit der Bahnhofskirche zeigen, sind es häufig Krisensituationen, die Menschen in Kontakt mit ihren religiös-spirituellen Bedürfnissen bringen. Das Kompetenzzentrum schliesst an die Milieustudie der Zürcher Landeskirche an, indem die kirchlichen Seelsorgeangebote sowohl durch ihre Vernetzung als auch durch den zentralen Standort an die Bedürfnisse der Gesellschaft angepasst werden. Durch eine gute Sichtbarkeit der Angebote sollen in unserer Gesellschaft Hürden abgebaut werden, um den Kontakt mit kirchlichen Angeboten zu erleichtern. Da Krisensituationen nicht selten auch medizinisch-therapeutischer Interventionen bedürfen und die Zahl von psychischen Erkrankungen in unserer modernen Gesellschaft steigt, ist eine gute Vernetzung der Seelsorge mit entsprechenden Fachpersonen unerlässlich. Da die Kapazitäten von Gemeindepfarrpersonen beschränkt sind, sollen seelsorgerliche Angebote in den Kirchgemeinden durch den Einsatz von Freiwilligen ergänzt und unterstützt werden. Ein regionales Kompetenzzentrum kann die Koordination und Begleitung von Freiwilligenarbeit gewährleisten. Aktuell werden in unserer Gesellschaft wichtige Themen diskutiert (Palliative Care, Alternativen zu Suizidbeihilfen), wo die Zürcher Landeskirche als kompetente Partnerin wahrgenommen und einbezogen werden soll. Mit einem Kompetenzzentrum wäre die Kirche nicht nur in öffentlichen Veranstaltungen eine wichtige Diskussionspartnerin, sondern würde zugleich mit konkreten Angeboten wichtige Alternativen zur Sterbehilfe aufzeigen. Daher verfolgt das Projekt das Ziel, das Seelsorge- und Beratungsangebot für jede Region an einer zentralen Anlaufstelle zu bündeln, sichtbar zu machen, niederschwellig anzubieten und anschliessend mit weiteren Angeboten der Kirchgemeinden zu vernetzen. Dabei würde sich eine zentrale Lage mit regem Durchgangsverkehr, wie sie die Stadt Zürich bietet, vorzugsweise für die Pilotierung eines solchen Zentrums eignen. Ein Kompetenzzentrum soll folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Es handelt sich um ein milieugerechtes Angebot einer zentralen Seelsorge- und Beratungsstelle, die auf dem Arbeitsweg gut erreichbar ist. b) Das Kompetenzzentrum versteht sich als Ergänzung zur Seelsorgearbeit in den Gemeinden. Es stärkt die regionalen Kirchgemeinden durch gute Vernetzung mit dem Kompetenzzentrum. Ziel ist es, dass hilfesuchende Menschen nach der Krisenintervention oder einzelnen Beratungsgesprächen auf die Angebote in ihren lokalen Kirchgemeinden aufmerksam gemacht und längerfristige Begleitungen durch die regionalen Pfarrpersonen weitergeführt werden. c) Die Seelsorgeangebote werden durch den Einsatz von freiwilligen Mitarbeitenden ergänzt und unterstützt. d) Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Seelsorge werden durch das Kompetenzzentrum und die regionalen Kirchgemeinden verbessert. e) Das Kompetenzzentrums ist mit Fachpersonen aus dem medizinisch-therapeutischen Bereich (KIZ Kriseninterventionszentrum, Ärztinnen und Ärzten, Sozialarbeitenden etc.) vernetzt. 5 f) Die ökumenische Zusammenarbeit wird gefördert. g) Durch Öffentlichkeitsarbeit zu Themen von aktueller gesellschaftlicher Bedeutung (z.B. Palliative Care, Alternativen zu Suizidbeihilfen etc.) wird die Zürcher Landeskirche als wichtige Gesprächspartnerin wahrgenommen. Zugleich kann sich die Seelsorge in der aktuellen Entwicklung von Spiritual Care als Expertin in der interprofessionellen Zusammenarbeit positionieren. 1.1.2 Massnahmen Ein solches Kompetenzzentrum soll keine zusätzlichen Kosten verursachen. Durch den Zusammenschluss von Kirchgemeinden frei werdende Ressourcen sollen im Rahmen von KirchGemeindePlus für das Kompetenzzentrum und dessen Leitung genutzt werden. Vorschlag ist ein Kompetenzzentrum in der Stadt Zürich, das in der Zusammenarbeit mit den regionalen Kirchgemeinden des Kantons vernetzt wird und als Pilotprojekt auch für den Aufbau weiterer Kompetenzzentren an anderen zentralen Standorten im Kanton dienen kann. Im Folgenden werden zu jedem Unterziel (1.1.1.) einzelne Massnahmen skizziert. vor Ort: Massnahmen zu Ziel a: Das Pilot-Kompetenzzentrum erfüllt eine Zentrumsfunktion, die im Stadtzentrum auch für Pendler gut erreichbar ist. Dabei sollen bereits bestehende Räumlichkeiten der Zürcher Landeskirche genutzt werden. Als möglicher Standort wurden Zürich West, St. Johannes, St. Anna sowie der Balgrist diskutiert. Massnahmen zu Ziel b: Damit das Kompetenzzentrum jederzeit für hilfesuchende Menschen eine Anlaufstelle sein kann, müssen längerfristige seelsorgerliche Begleitungen und Beratungen ausserhalb des Kompetenzzentrums gewährleistet werden. Diese weiterführenden Begleitungen sollen durch Pfarrpersonen aus regionalen Kirchgemeinden in unmittelbarer Nähe des Wohnortes der hilfesuchenden Person erfolgen. Diese Verbindung zur lokalen Kirchgemeinde wird durch das Kompetenzzentrum hergestellt. Auch verfügt das Kompetenzzentrum über entsprechendes Informationsmaterial zu den Angeboten in den regionalen Kirchgemeinden. Massnahmen zu Ziel c: Das Kompetenzzentrum bietet für freiwillige Mitarbeitende Weiterbildungen und Supervisionen an oder vermittelt interessierte Freiwillige zur Grundausbildung an Ausbildungsorte, die in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum stehen. Gemeinden können Freiwillige ans Kompetenzzentrum vermitteln. Das Kompetenzzentrum vermittelt als Einsatzzentrale umgekehrt an die Kirchgemeinden Freiwillige, die z.B. im Besuchsdienst oder in der Palliative Care die seelsorgerliche Begleitung durch die regionale Gemeindepfarrperson ergänzend unterstützen. Massnahmen zu Ziel d: Die regionalen Kirchgemeinden erarbeiten einen Plan mit einer Pikettdienst-Nummer während der Abwesenheit der Pfarrpersonen. Ist keine Ortspfarrperson verfügbar, kann ein dringender Anruf ans Kompetenzzentrum weitergeleitet werden. Weiter soll durch den offenen Kontaktbereich einer Cafeteria ein niederschwelliges Gesprächs- und Kontaktangebot geschaffen werden und den Besuchenden das Gefühl vermittelt werden, im Kompetenzzentrum willkommen zu sein. Ein Raum der Stille soll in der Hektik des Alltags Möglichkeiten und Raum zum persönlichen Gebet bieten. Artikel in Zeitungen und Internetauftritte sollen diese Angebote der Seelsorge einem breiten Publikum in der Öffentlichkeit bekannt machen. Massnahmen zu Ziel e: Vom Kompetenzzentrum aus wird ein gutes Netzwerk zu medizinisch-therapeutischen Fachpersonen aufgebaut und gepflegt. Dabei leistet das Kompetenzzentrum beim Erstgespräch eine Triage Funktion: Handelt es sich um eine religiös-spirituelle Begleitung, oder leidet eine 6 Person in einer akuten Krisensituation gar unter einer psychischen Erkrankung? Falls nötig, wird eine hilfesuchende Person im Kompetenzzentrum bei der Suche nach einer geeigneten Fachperson unterstützt und auf dem Weg zu ihr begleitet. Da immer mehr psychisch kranke Menschen Hilfe in Kirchgemeinden suchen, steht dieses Netzwerk mit psychiatrisch-psychologischen Fachpersonen auch den regionalen Kirchgemeinden zur Verfügung. So können Ortspfarrpersonen bei Kriseninterventionen durch das Kompetenzzentrum beraten und unterstützt werden. Massnahmen zu Ziel f: Nach Möglichkeit sollen Angebote im Kompetenzzentrum in ökumenischer Zusammenarbeit erfolgen. Massnahmen zu Ziel g: Das Kompetenzzentrum greift aktuelle Themenbereiche auf und bietet regelmässig Informationsveranstaltungen, Weiterbildungen und Kurse an. Zu diesen Veranstaltungen werden sowohl die allgemeine Bevölkerung als auch gezielt das Netzwerk der medizinisch-therapeutischen Fachpersonen eingeladen. regional: Massnahmen zu den Zielen a und b: Jede regionale Kirchgemeinde stellt sicher, dass ihre Erreichbarkeit rund um die Uhr gewährleistet ist. Ist die Pfarrperson abwesend und kann in der Kirchgemeinde keine andere Pfarrperson ein dringendes Seelsorge- oder Beratungsgespräch führen, werden die Anrufe zum Kompetenzzentrum weitergeleitet. Die Kirchgemeinden stellen dem Kompetenzzentrum regelmässig Informationen zu ihren aktuellen Angeboten zu. Massnahmen zu Ziel c: Pfarrpersonen in Kirchgemeinden erhalten Unterstützung in der Begleitung ihrer freiwilligen Mitarbeitenden durch Weiterbildung und Supervision im Kompetenzzentrum. Die Kirchgemeinden können zur Unterstützung des seelsorgerlichen Angebotes im Bereich Besuchsdienst oder Palliative Care über das Kompetenzzentrum freiwillige Mitarbeitende anfordern. Massnahmen zu Ziel e: Geraten Gemeindepfarrpersonen in der seelsorgerlichen Begleitung von psychisch kranken Menschen an ihre Grenzen, erhalten sie durch das Kompetenzzentrum Unterstützung. Diese erfolgt in Form von Beratung oder Weitervermittlung an die entsprechenden Fachpersonen. Massnahmen zu Ziel g: Das Kompetenzzentrum unterstützt die regionalen Kirchgemeinden bei der Organisation von öffentlichen Veranstaltungen im Bereich Seelsorge und vermittelt bei Bedarf Referierende und Fachpersonen für spezifische Themenbereiche. landeskirchlich: In der Organisation des Pilots in der Stadt Zürich müsste die Zusammenarbeit zwischen Stadtverband und Landeskirche geklärt werden. 1.1.3 Hinweise Das vorliegende Ergebnis resultierte aus dem Zusammenschluss der drei folgenden Arbeitsgruppen-Themen zu einem grösseren Thema: 1. Erkennbarkeit und Erreichbarkeit der Seelsorge (Regionaler Pikettdienst), 2. Regionales Kompetenzzentrum Seelsorge und 3. Freiwillige in der aufsuchenden Seelsorge. Daher wurden in der zweiten Sitzung die Arbeitsgruppen 1 und 3 direkt ins Projekt Kompetenzzentrum Seelsorge integriert. A R B E I T S G R U P P E : Roman Angst, Regula Gasser, Ulrich Henschel, Rolf Killias, Barbara Köhler, Ute-Monika Schelb, Silvia Trüssel, Anna-Katharina Willi 7 2. Pfarrkonferenz vom 12./13. Mai 2014: Diakonie 2.1 Sich spirituell verankern 2.1.1 Ziele Diakonisches Engagement braucht eine Verankerung in christlicher Spiritualität. Nur wer hat, kann geben. Dies ist wichtig bei den Strukturveränderungen, die sich mit KirchGemeindePlus ergeben. Der diakonische Aktionsradius vergrössert sich. Dies erfordert Standards und Wege berufsspezifischer spiritueller Konzentration. Nicht alle personellen Ressourcen sind strategisch kalkulierbar. Wir schöpfen geistlich aus einer Quelle, die unverfügbar ist. Eine Ressourcenplanung ist darum nie hinreichend. Aber notwendig ist sie allemal. Sie dient der geistlichen Gesundheit diakonisch Tätiger und der spirituellen Vitalität der Kirche. Sie dient einer Kirche, die von innen leuchtend nach aussen ausstrahlt. 2.1.2 Massnahmen 2.2 landeskirchlich / regional / vor Ort: Die Landeskirche implementiert eine Kultur der Einkehr. Diese stärkt Gewählte und Angestellte, Personen im Auftragsverhältnis und freiwillig Engagierte. Sie bekommen Raum gewährt und Zeit eingeräumt, aus der spirituellen Quelle zu trinken. Eine Form dieser Kultur stellen regelmässig durchgeführte geistliche Retraiten dar. Dazu gehören auch liturgische Elemente, die den Arbeitsalltag unterbrechen und bereichern. Das sind beispielsweise persönliches oder gemeinsames Gebet, kollegiale Mahlfeiern, Bibelarbeit oder Kontemplation. Eine Care-Kultur oder eine Kultur der Sorge pflegen 2.2.1 Ziele Aufgrund ihres prophetischen Protestamts streitet die Kirche in der aktuellen Care-Debatte mit. Sie tritt ein für gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die eine Sorgekultur fördern. Dazu nutzt die Kirche ihre flächendeckenden Strukturen, ihre Vernetzung, ihre personellen und materiellen Ressourcen. Kirche ist Caring-Community. Sie ist die Gemeinschaft der aufeinander Angewiesenen und der aufeinander Verwiesenen. Alle partizipieren aneinander, nehmen und geben zugleich. Diese Caring-Community ist zuallererst von den Freiwilligen her zu denken und zu gestalten. Sie ist der Sauerteig zum Wachstum weiterer Caring-Communities. Kirchliche Care-Arbeit bringt Spiritual Care als ihr Spezifikum ein. Sie tut dies in einem inklusiven Sinn. Seelsorge und Sozialsorge mit ihrem spezifischen geistlichen Gepräge geschehen weltoffen und solidarisch. 8 2.2.2 Massnahmen vor Ort: Die Caring-Community sucht Menschen auf, die durch die Maschen kommerzieller Sorge-Anbieter/innen fallen. Sie erhebt ihre Stimme anwaltschaftlich für Menschen und Gruppen ohne Lobby. Das sind zum Beispiel Hochbetagte, Demenzerkrankte, Migrantinnen und Migranten oder Asylsuchende. regional: Die durch KirchGemeindePlus verbundenen Kirchgemeinden bestimmen die sozialen Brennpunkte, die diakonischen Schwerpunkte und den Ressourcenbedarf in ihrem Sozialraum. Für die operative Umsetzung gibt es pro Organisationseinheit eine verantwortliche Berufsperson. Sie treibt Sensibilisierung und Vernetzung, Planung und Gestaltung, Koordination und Kooperation voran. 2.3 Diakonie vernetzen 2.3.1 Ziele In den neuen Organisationseinheiten von KirchGemeindePlus vernetzen sich Pfarrschaft und Sozialdiakonat. Sie bilden Teams und arbeiten projektförmig. Sie legen auf dem Hintergrund des Diakoniekonzepts Orientierungslinien und inhaltliche Schwerpunkte fest. Ihr Ressourceneinsatz wird im neuen Kooperationsraum als Ganzes geplant und gesteuert. 2.3.2 Massnahmen regional: Bisherige separate Strukturen von Pfarrschaft und Sozialdiakonat werden zu kommunizierenden Gefässen weiter entwickelt. Das betrifft Pfarr- und Diakonatskapitel und auch jährliche Retraiten. Diakonisch tätige Pfarrpersonen und Sozialdiakonat tauschen sich regelmässig in regionalen Erfahrungsgruppen aus. landeskirchlich: Die Gesamtkirchlichen Dienste erarbeiten und betreuen ein interaktives «Internetportal Diakonie». Darauf finden sich Ideen, Projekte und Beispiele von «good practice». Ein Pool von Fachpersonen aus Sozialdiakonat und Pfarrschaft mit ihren jeweiligen Kompetenzen und Expertisen ist abrufbar. 2.4 Sich auf das Wesentliche konzentrieren 2.4.1 Ziele Diakonische Arbeit fokussiert auf die sozialen Brennpunkte in den Sozialräumen von KirchGemeindePlus. Dabei geht es um jenes soziale Tun, das «notwendig» ist. Es betrifft Menschen, die in der Gesellschaft kein Ansehen besitzen. Sie sollen ins Blickfeld kommen und ein «An-Sehen» gewinnen. Alle diakonischen Ressourcen werden achtsam und sorgfältig bewirtschaftet. Prinzipien sind Synergiegewinn, Bündelung der Kräfte, Nachhaltigkeit, Effektivität und Effizient. Hierfür werden Berufsstände, Hierarchien und Kirchgemeindegrenzen durchlässig gehalten. 9 2.4.2 Massnahmen vor Ort: Die kirchlichen Berufsgruppen konzentrieren ihre Arbeit in erster Priorität auf freiwillig Engagierte. Sie begeistern, schulen, begleiten und wertschätzen die Freiwilligen. Der ständige Austausch zwischen Behörden, Pfarrämtern, Sozialdiakonat und Freiwilligen ist gewährleistet. landeskirchlich: Die Ressortverantwortungen der Behördenmitglieder werden gestärkt. Pfarrpersonen und Sozialdiakonat erhalten in der Kirchenpflege zu einschlägigen diakonischen Traktanden das Stimmrecht. 2.5 Nähe gewährleisten 2.5.1 Ziele Im Vertrauen auf Gottes Gegenwart traut sich die diakonische Kirche, geistesgegenwärtig für andere da und mit ihnen unterwegs zu sein. Diakonische Kirche schafft Nähe mit ihren Gesichtern, über ihre Kommunikationsweisen und durch ihre Strukturen. Sie ist vertrauenswürdig, verlässlich und verfügbar. Als aufsuchende Geh-Kirche gewährleistet sie Nähe und Bezogenheit. Nähe ist in erster Linie eine dynamische Beziehungsqualität. KirchGemeindePlus beinhaltet eine Bündelung von Ressourcen. Dies ermöglicht, Nähe interprofessionell, teamweise und mit freiwillig Engagierten zusammen zu gewährleisten. Erfahrung und Erlebnis von Nähe als Ausdruck der Nächstenliebe sind nachhaltig, persönlich, kommunikativ und wechselseitig. Nahekommen und Nahekommenlassen geschehen auf Augenhöhe. Nähe zu leben, erfordert von allen Akteurinnen und Akteuren eine Balance von Zuwendung und Distanz. Solidarische Zuwendung diakonisch Tätiger braucht spirituelle Verankerung. 2.5.2 Massnahmen landeskirchlich: In der Aus- und Weiterbildung kirchlicher Berufsgruppen liegt ein Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung sozialer, kommunikativer und interaktiver Kompetenzen. vor Ort / regional: In neuen Fusions- oder Kooperationseinheiten besteht eine Vielfalt von Konzepten, Strukturen und Vorgehensweisen einer nahen Kirche (Kirche am Ort, Kirche am Weg, Ansätze der weiten und der strukturellen Diakonie, Geh-Kirche, Netzwerke u.a.m.). A R B E I T S G R U P P E : Christian Frei, Frieder Furler, Esther Gisler, Bodo Harms, Claudia Schulz, Mark Schwyter 10 3. Pfarrkonferenz vom 25./26. Mai 2014: Gottesdienst und Kasualien 3.1 Der Gottesdienst 3.1.1 Ziele Die Kirche lebt aus dem Gottesdienst. Der Gottesdienst ist darstellendes und begründendes Handeln der Kirche. Er ist die Hauptform ihrer Kommunikation mit und in der Gesellschaft. Er ist das Urbild der Kirche und ihrer Botschaft, nicht nur ein Kommunikationskanal für eine Botschaft, die auch anders ausgedrückt werden könnte. Alle anderen Lebensäusserungen beziehen ihre Legitimation aus dem, was im Handlungsfeld Verkündigung und Gottesdienst geschieht und wie sie sich darauf beziehen. Gottesdienst ist Urbild der Seelsorge und Diakonie und ihr wichtigstes Instrument und Bezugsgeschehen (Abendmahl). Gottesdienst ist Ausgangspunkt der Bildung und ihr wichtigstes Beispiel (Taufe). Der Gradmesser guter Liturgie ist ihre Fähigkeit, einen intermediären Raum zur Verfügung zu stellen, den so keine andere kulturelle Tätigkeit und soziale Form herstellen kann: Im menschlichen Handeln sich in Gottes Handeln einzufinden. Deshalb setzen wir diese zentralen Thesen: a) Im Gottesdienst hat zu geschehen, «dass unser lieber Herr rede mit uns durch sein heiliges Wort und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und Lobgesang.» Luther, Martin, WA 49,588,1-18 b) Und ganz in der Spur Calvins: «Verkündigung ist menschliche Rede, in der und durch die Gott selber spricht, wie ein König durch den Mund seines Herolds, und die auch gehört und aufgenommen sein will als Rede, in der und durch die Gott selber spricht...» (Barth, Karl, KD I,1, 52) c) Aufgabe der Gottesdienst Gestaltenden ist es, aufgrund des biblischen Zeugnisses Glauben zu wecken und Glauben zu pflegen. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen und kirchlichen Situation ist vor allem auf das erste zu achten. d) Gottesdienst hat bei allen Berufsgruppen und Behörden in der Kirche seinen anerkannten Stellenwert. Gottesdienstentwicklung ist Teamaufgabe und Lackmustest für die Freiwilligenarbeit von Kirche und Kirchgemeinde. 3.1.2 Massnahmen Grundlegende Massnahmen: Das Handlungsfeld Verkündigung und Gottesdienst ist insgesamt kein Spar-, sondern ein Investitionsobjekt der Landeskirche. Restrukturierungen im Rahmen von KirchGemeindePlus mit einem Rückbau der Gemeindestrukturen müssen zum Aufbau regionaler Vielfalt im Handlungsfeld Verkündigung und Gottesdienst genutzt werden. Liturgisches Verhalten ist Bestandteil der Gemeindepädagogik und Katechese, die eine «Elementare Tanzschule des Glaubens» umfassen. 11 3.2 Der Gemeindegottesdienst 3.2.1 Ziele Für den Gemeindegottesdienst ergeben sich folgende Ziele: a) Der Gottesdienst eröffnet einen Raum der Begegnung mir Gott. b) Gottesdienst geschieht in der Gemeinschaft des Leibes Christi. c) Gottesdienst ist Quelle, Nährstoff und Übungsfeld des Glaubens. d) Gottesdienst wird in verschiedenen Formaten gefeiert. 3.2.2 Massnahmen vor Ort: Die Gemeinde feiert so Gottesdienst, dass alle sich eingeladen fühlen. Die Pfarrerinnen und Pfarrer folgen bei der Wahl des Predigttextes der Perikopenreihe. Bei einer freien Wahl des Textes orientieren sie sich an den agendarischen Vorgaben. In jeder Gemeinde werden wöchentlich mindestens zwei Gottesdienste gefeiert. Die Gottesdienste sind sorgfältig vorbereitet und Predigt und Liturgie von hoher Qualität. Die feedbackKultur wird beispielsweise durch Gottesdienstnachgespräche gepflegt. Das Postulat der Ausweitung der Anzahl Gottesdienste muss sich an der jeweiligen Gemeindesituation und dem künftigen Kirchgemeindebegriff und seiner strukturellen Umsetzung orientieren. Zur Frage der Perikopenreihe: Die Wahl des Predigttextes ist frei oder orientiert sich an der Perikopenreihe bzw. einer lectio continua und nimmt Rücksicht auf das Kirchenjahr. Erster Vorschlag für feedback-Kultur: Pfarrpersonen / Kantor/innen / Kirchenmusiker/innen überprüfen kontinuierlich ihre Gottesdienstpraxis anhand folgender Checkliste: An welchen Stellen des Gottesdienstes «redet unser lieber Herr» mit mir und mit den Gemeindegliedern (in den Liedern und der Musik / in den Gebeten / in der Predigt)? Diene ich dem Herrn und der Gemeinde als Herold/in? Ermutige ich mit dem Gottesdienst die Gemeinde im und zum Glauben? Ermutige ich sie mit dem Gottesdienst zum Leben und einem christlich verantwortlichen Handeln? Wird in allen Teilen des Gottesdienstes klar, dass er das Geschehen der Gemeinde ist – oder veranstalte ich einen Anlass für ein Publikum? Womit hole ich Wiedereinsteiger/innen und Einsteiger/innen ab? Sind die Lieder und Instrumentalstücke integraler Bestandteil der Verkündigung und der Antwort der Gemeinde? Halte ich mich an die Agende? Und wenn nicht, kann ich das begründen? 12 regional: Regional werden spezifische Gottesdienste gefeiert. landeskirchlich: Die Landeskirche erarbeitet in Zusammenarbeit mit den andern reformierten Schweizer Kirchen eine Perikopenreihe oder übernimmt im Zeichen der protestantischen Verbundenheit (Reformationsjubiläen) jene der Evangelischen Kirchen Deutschlands. Die Landeskirche erneuert das Kirchenbuch bzw. schafft eine Agende und hält die minima liturgica fest. Die Landeskirche unterstützt und fördert die Aus- und Weiterbildung von Freiwilligen und Verantwortlichen. Die Landeskirche setzt durch, dass alle Pfarrpersonen in liturgischer Präsenz ausgebildet und kontinuierlich weitergebildet werden. Dies soll sie in Zusammenarbeit mit allen (deutsch-)schweizerischen Landeskirchen angehen. 3.3 Das Abendmahl 3.3.1 Ziele Zum Abendmahl ergeben sich folgende Ziele: a) Regelmässigkeit: Das Abendmahl wird an jedem Sonntag gefeiert. Zum Abendmahl muss noch eine Grundsatzdiskussion geführt werden. Die massive Reduktion der Abendmahlsfeiern in der Reformation beruhte auf der Erkenntnis, dass ein wöchentlich gefeiertes Abendmahl ohne Beteiligung der Gemeinde («Messe») zu einer Entwertung führte. Aus diesem Grund ist die Vermehrung gemäss Art. 50 der Kirchenordnung 2009 auf zwölf Abendmahlsfeiern ein erster Schritt. Dann sollte die regionale Zusammenarbeit gewährleisten, dass in der Region an jedem Sonntag ein Abendmahl gefeiert wird. b) Die Feier richtet sich am Kirchenjahr und dem Thema des Gottesdienstes aus. c) Die Form (sitzend, wandelnd, im Kreis) ist der Gemeinde und Situation angemessen gewählt. 3.3.2 Massnahmen Das Abendmahl wird theologisch und liturgisch präzisiert. vor Ort: Der Sonntagsgottesdienst wird mit Abendmahl gefeiert. landeskirchlich: Die Landeskirche unterstützt und fördert die Aus- und Weilerbildung von Freiwilligen und Verantwortlichen. Die Landeskirche setzt durch, dass alle Pfarrpersonen in liturgischer Präsenz ausgebildet und kontinuierlich weitergebildet werden. 3.4 Die Kasualien 3.4.1 Ziele Zu den Kasualien ergeben sich folgende Ziele: a) Die Kasualien sind hinsichtlich Vorbereitung und Feier in Sprache und Kommunikation dem Gegenüber angemessen. b) Die Pfarrerinnen und Pfarrer haben ein Bewusstsein für Rituale und gehen sorgsam damit um. Sie sind liturgisch präsent. 3.4.2 Massnahmen vor Ort: In der Seelsorge können Möglichkeiten für individuelle Rituale angeboten werden. landeskirchlich: Neue Kasualien (Goldene Konfirmation, Ehejubiläen, Scheidungsrituale etc.) werden charismenorientiert angeboten. Die Landeskirche unterstützt und fördert die Aus- und Weilerbildung von Freiwilligen und Verantwortlichen. 13 3.5 Partizipation 3.5.1 Ziele Wir wollen Mitfeiernde in allen Gottesdiensten. 3.5.2 Massnahmen vor Ort: Jede und jeder ist eingeladen sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Gottesdienste zu beteiligen. Es ist ein freiwilliges Engagement, das Betreuung und Weiterbildung braucht. Jeder und jede sollte sich nach Stärken und Begabungen in unterschiedlichen Rollen einsetzen können. Jede Gemeinde erstellt ein Konzept zur Beteiligung im Gottesdienst und macht es öffentlich zugänglich. regional: Angebote für die Weiterbildung der Freiwilligen und Verantwortlichen sind regional organisiert. landeskirchlich: Die Landeskirche gibt mögliche Rollen von theologisch ausgebildeten Laien vor (z.B. das Amt der Lektorinnen/Lektoren oder Abendmahlshelfer/innen oder Fürbittegruppen). Sie unterstützt und fördert Weiterbildungsmassnahmen für Freiwillige und Verantwortliche. Konzepte zur Beteiligung im Gottesdienst einzelner Gemeinden, Materialien und Expertinnen/Experten stehen den Gemeinden zur Verfügung. 3.5.3 Hinweise Unter «Mitfeiernden in allen Gottesdiensten» verstehen wir Menschen, die sich innerlich (ganz angesprochen und bereit, sich auf das Feiern einzulassen) sowie äusserlich mit einem Beitrag (z.B. Lektorinnen-/Lektorendienst, musikalischer Beitrag) beteiligen. Es ist wünschenswert, dass über den Stand der Partizipation in den Gemeinden anlässlich der Pfarrkapitel regelmässig ausgetauscht wird (z.B. ein stehendes Traktandum mit der Möglichkeit, aus der Praxis zu berichten). 3.6 Gemeindegottesdienst im Kontext der Region 3.6.1 Ziele Gottesdienste sollen regional vielfältig, nahe bei Menschen in verschiedenen Lebenswelten, in stilistischer Vielfalt wiederkennbar und an Orten bekannt und erwartbar entwickelt werden Die Kasualien sind hinsichtlich Vorbereitung und Feier in Sprache und Kommunikation dem Gegenüber angemessen. Folgende Unterziele ergeben sich: a) Der Primat der Gottesdienstgestaltung wechselt von der Orientierung an den Absender/innen zur Orientierung an den Adressatinnen/Adressaten bzw. Empfänger/innen. b) Alle wesentlichen Lebenswelten müssen von der Landeskirche grundsätzlich erkannt und in ihren «Angeboten» abgebildet werden. c) Stile erfordern eine Stimmigkeit der Ausdrucksformen in den vier Handlungsfeldern. d) Durch die Wiedererkennbarkeit, Verlässlichkeit und Regelmässigkeit der Stile entstehen Formate. Es gibt eine Regelmässigkeit der Angebote und einen Bezug auf den Wochenrhythmus. Die Vergemeinschaftung von Menschen und die Gemeinschaftsbildung werden gefördert. 14 e) Die Formate sind an Orte gebunden und werden dort erwartet. f) Die Orte sind Bestandteil des Charakteristikums eines kirchlichen Angebots in der Vielfalt und Nähe. g) Die Region oder Grossgemeinde ist der Rahmen, der Ort ist wiedererkennbar («Profil»). h) Die kirchlichen «Angebote» sind quer durch die vier Handlungsfelder stimmig auf regionale Schwerpunkte hin geordnet. i) Rolle und Dienstverständnis werden im grösseren Zusammenhang gesehen und gelebt. 3.6.2 Massnahmen vor Ort: Die kirchlichen Orte sind hinsichtlich ihrer liturgischen Qualität ausgewertet und in einer Raumplanung integriert. Charaktere und Ausstrahlung der Räume unterscheiden sich voneinander. Dafür gibt es eine verbindliche Raumplanung (welcher Raum eignet sich wofür?). regional: Lebenswelt-spezifische Gottesdienste werden regional koordiniert. «Empfänger/innen-Orientierung». Das Personal wird geschult und mittels eines Kompetenzmanagements regional eingesetzt. Das Personal wird in seinen Stärken (und Schwächen) wahrgenommen. Nicht alle müssen alles machen. Es werden regionale «Liturgische Kompetenzzentren» mit Beratung und Praxis im Sinne von «verbundenen Angeboten» eingerichtet. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen machen sie Vielfalt und Spezifika regionaler Gottesdienste inkl. Kasualien zugänglich. landeskirchlich: Die Landeskirche entwickelt Formate und hilft bei deren Umsetzung. Sie klärt «Pflicht und Kür» der Professionellen. «Empfänger/innen-Orientierung». Das Rollen- und Dienstverständnis der Pfarrpersonen ist zu überdenken (sie sind nur vorübergehend an den kirchlichen Orten da, als Dienstleistende). 3.7 Abendmahl im Kontext der Region 3.7.1 Ziele Es ergeben sich folgende Ziele für das Abendmahl in der Region: a) Die Beheimatung im Ritus ist sichergestellt. b) Das Abendmahl verkörpert ekklesiologisch die zentripetale Tendenz des Prinzips «näher, vielfältiger, profilierter». c) Das Abendmahl in der Region ist Zeichen des regionalen Zusammenhalts der verschiedenen Profile/Zielgruppen/Formate. 3.7.2 Massnahmen vor Ort: Jeder Gottesdienst wird mit der gemeinsamen Abendmahlsliturgie gefeiert. regional: Es finden regionale Abendmahlsfeiern an Höhepunkten des Kirchenjahres statt: Kirchentage. Die grossen Festgottesdienste werden gemeinsam gefeiert. landeskirchlich: Die Landeskirche setzt durch, dass alle Pfarrpersonen in liturgischer Präsenz ausgebildet und kontinuierlich weitergebildet werden. Eine überpersönliche Liturgie des Rituals wird entwickelt. 15 3.8 Kasualien im Kontext der Region 3.8.1 Ziele Zum Verhältnis von Kasualie und Gemeinde: Bei der Taufe hat die Anbindung an eine Gemeinde gegenüber dem Bezug zum Ort (intergenerationell) an Gewicht verloren. Bei der Konfirmation bleibt die liturgische Feier verknüpft mit dem Konfirmationsunterricht. Bei der Trauung ist eine Anbindung an die Gemeinde jetzt schon nicht mehr vorhanden. Es ergeben sich folgende Ziele für die Kasualien in der Region: a) Das Wunsch-Seelsorger/innen-Prinzip wird bei den Kasualien Trauung und Abdankung gelebt und unterstützt. Motto: «Pfarrpersonen aus der Region für die Region». b) Profilierte Trau-Pfarrer/innen übernehmen Trauungen in der Region. c) Abdankung: Wunschpfarrer/in oder Amtswochen im Mischsystem. 3.8.2 Massnahmen vor Ort, regional und landeskirchlich: Unter den Anstellungsinstanzen bzw. im Regionalpool wird ein Fördersystem für den charismen-orientierten Einsatz von Kasualien eingeführt, z.B. ein Punktesystem mit Ausgleich zwischen den Gemeinden. A R B E I T S G R U P P E : Barbara von Arburg, Roland Diethelm, Pascale Huber, Thomas Maurer, Heike Radtke, Mathias Rissi, Torsten Stelter, Irena Widmann, Yvonne Wildbolz 16 4. Pfarrkonferenz vom 3./4. Juni 2014: Team, Teilzeit, Pfarrhaus 4.1 Leitung von Pfarrteams 4.1.1 Ziele Unter einer Leitung im kollegialen Führungsstil arbeiten in den Kirchgemeinden funktionierende Teams mit motivierten Mitgliedern. In der Kirche geht es immer darum, Hoffnung zu leben. Dazu gehören ein gutes Arbeitsklima und motivierte Mitarbeitende. Eine klar definierte Leitung gibt Raum für Entwicklungen und eigene Ressourcen, was wiederum die Motivation und die positive Ausstrahlung erhöht. Umgekehrt können demotivierte Mitarbeitende kaum Hoffnung vermitteln. 4.1.2 Massnahmen vor Ort / regional: Es sollen flache Hierarchien bzw. Netzwerkmodelle diskutiert und Entscheidungsprozesse definiert (Flussdiagramm) werden. Leitend ist ein kollegialer Führungsstil: Die Leitungsperson wird in einem bestimmten Turnus neu gewählt. Sie wird in einem anderen Arbeitsbereich entlastet. Ihre Aufgaben sind definiert. Das Team verfügt über eine klare Projektkoordination (Herbeiführung, Einforderung und Umsetzung von Beschlüssen). Im Team werden Feedbackmöglichkeiten (auch gegenüber der Leitung) definiert und angeboten. Für Leitungspersonen gibt es Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Bei Konflikten wird eine Rückfallebene genutzt. landeskirchlich: Eine Rückfallebene wird definiert und eingeführt: z.B. eine Ombudsstelle. Bestehende Leitungskonzepte sollen im Sinne einer «best practice» veröffentlicht werden. Es werden Weiterbildungen angeboten sowie Intervisionsgruppen für Leitungspersonen eingerichtet. 4.1.3 Hinweise Wir gehen davon aus, dass durch den Prozessverlauf von KirchGemeindePlus die Gemeindeverbände und damit die Teams grösser und komplexer werden. In der Tradition des Pfarrberufs gibt es keine Kultur und keine Struktur der Teamzusammenarbeit. In den bisherigen Teams fehlt es strukturbedingt an Koordination, Vernetzung und Führung. Das Prinzip «leben und leben lassen» verhindert eine konstruktive Auseinandersetzung. Es gibt zu viel Harmoniebedürftigkeit und zu wenig Streitkultur. 4.2 Pfarrteamorganisation 4.2.1 Ziele Die Pfarrpersonen organisieren sich in einem funktionsfähigen, tragfähigen Pfarrteam, das mit möglichst wenig Reibungsverlust eine gemeinsame Verantwortung für die Aufgaben der Kirchgemeinde übernimmt. Konkurrenz und Missgunst sind menschlich belegte und in unseren Kreisen durchaus bekannte Verhaltensweisen. In einem funktionierenden Team geht es nicht um reine Harmonie, sondern um Formen der Auseinandersetzung, die ein Problem bearbeitbar machen (kalte zu heissen Konflikten). 17 4.2.2 Massnahmen landeskirchlich: Pfarrpersonen werden mit einem ihrem Ausbildungsniveau angemessenen Kompetenzprofil ausgestattet. Es gibt einen Pool von Supervisorinnen/Supervisoren und Organisationsberatenden mit kirchlichem Hintergrund, die kostenlos beigezogen werden können. Es stehen konkrete Modelle der Zusammenarbeit zur Verfügung, auch für einzelne Bereiche wie z.B. Erwachsenenarbeit oder Gottesdienst. vor Ort / regional: Zur Konstituierung wird in Begleitung einer externen Leitung geklärt, in welchen Gefässen und in welchen Prozessen das Team zusammenarbeitet (z.B. Steuerungs-, Kern- und Supportprozess). Es werden Entscheidungsprozesse (im Team und mit Behörden) definiert. Es sollen bewusst Gefässe für eine gegenseitige Würdigung geschaffen werden (Feedback, Kritik, Lob, Fragen). Das Team, sowohl die Leitung als auch die Mitglieder, nimmt regelmässig Supervision in Anspruch. Es schafft und pflegt Raum für Spiritualität. Heikle Punkte werden angesprochen und Austauschmöglichkeiten eingerichtet wie z.B. regionale fachspezifische Konvente. Konzepte zur Zusammenarbeit (z.B. zwischen Pfarrperson, Kirchenmusiker/in, Sigrist/in im Gottesdienst oder zwischen Sozialdiakoninnen/Sozialdiakonen, Behördenmitglieder, Freiwilligen) werden im Pfarrkapitel vorgestellt. 4.3 Gemeindeteam aus Personen mit verschiedenen Anstellungsgraden und Ausbildungen 4.3.1 Ziele Aus Freiwilligen, Beauftragten, Angestellten und Pfarrpersonen werden profil-, bedarfs-, aufgaben- und kontextorientierte Teams zusammengestellt. Die Gestaltung des Gemeindelebens soll möglichst vielfältig und kundenorientiert sein. Dazu braucht es geeignete Personen – Angestellte, Pfarrpersonen und Behördenmitglieder – und Zusammenarbeitskonzepte. Die Gemeinde Christi hat viele Glieder und Ressourcen. 4.3.2 Massnahmen vor Ort / regional: Die Leitungsstrukturen gestalten sich analog der Pfarrteams (4.1.2). Die Arbeitsbereiche und ihre Überschneidungen (Konzepte) sind klar definiert. Bei Neueinstellungen werden Assessments durchgeführt und die «Chemie» beachtet, zudem ist das Mitarbeitendenteam in die Auswahl einzubeziehen. Teambildungsmassnahmen finden gemäss 4.2.2 statt. Regelmässig finden von Fachpersonen geleitete Retraiten mit Mitarbeitenden und Kirchenpflege statt. Präferenzen (bzw. Animositäten) der einzelnen Mitarbeitenden und der Behördenmitglieder sind sorgfältig zu eruieren. landeskirchlich: Für die verschiedenen Mitarbeitenden werden themenspezifische Austauschpools bereitgestellt. Vorlagen von Zusammenarbeitskonzepten sind verfügbar. Angestellte, Beauftragte und Freiwillige haben die Möglichkeit zu Weiterbildungen. Diese finden auch berufsübergreifend statt. A R B E I T S G R U P P E : Maria Borghi-Ziegler, Klaus Geiger-Feller, Pierre-Louis von Allmen 18 4.4 Pfarrstellen (Teilzeit) 4.4.1 Ziele In vielen Kirchgemeinden gibt es zusätzlich zu den ordentlichen Pfarrstellen zeitlich befristete Ergänzungspfarrstellen (und teilweise auch gemeindeeigene Pfarrstellen) (KO Art. 118 und 119). Obwohl Pfarrpersonen auf Ergänzungspfarrstellen gewählt und installiert sind, sind sie durch die zeitliche Befristung in einer unsicheren Stellensituation. Wenn nach einer Amtsperiode Stellenkürzungen anstehen (aufgrund sinkender Mitgliederzahlen derzeit der Normalfall), trifft dies die Inhaber/innen der Ergänzungspfarrstellen, während die ordentlichen Stellen nicht unmittelbar in Gefahr sind. Dieses Zwei-Klassen-Pfarramt belastet die Teamsituation in grösseren Gemeinden. Da Ergänzungspfarrstellen zudem meist in Teilzeitpensen bewilligt werden, sind jeweils Teilzeitarbeitende (überwiegend Frauen) von Stellenkürzungen bzw. -streichungen betroffen. Unabhängig davon sind auch Teilzeitarbeitende auf ordentlichen Pfarrstellen in einer unsicheren Stellensituation, da sie mit dem Splittingvertrag an diejenige Person gebunden sind, mit der sie die Pfarrstelle teilen (KO 126; 1323). Aufgrund dieser Diskriminierungen von Teilzeitarbeitenden ergeben sich folgende Ziele: a) Die Gleichwertigkeit aller Pfarrstellen ist gegeben: Die Aufteilung der Pfarrstellen erfolgt in Pensen ohne Unterscheidung zwischen ordentlichen und ergänzenden Pfarrstellen (keine Diskriminierung von kleineren Pensen). b) Es gibt eine flexible Aufteilung von Stellenprozenten ohne Splittingverträge. c) Neue Arbeitszeitmodelle sind errichtet. d) Die Vereinbarkeit von Pfarrberuf und anderen Tätigkeiten wird gefördert. 4.4.2 Massnahmen landeskirchlich / vor Ort: Sofortmassnahmen zu Ziel a: Bei anstehenden Pensenkürzungen werden nicht automatisch die kleinsten Pensen reduziert bzw. die Ergänzungspfarrstellen gestrichen, sondern flexible Lösungen gesucht: Können Pfarrpersonen auf ordentlichen Stellen zugunsten von Pfarrpersonen auf Ergänzungspfarrstellen ihr Pensum reduzieren? Längerfristige Massnahme: Abschaffung von Ergänzungspfarrstellen (Art. 118). Alle Stellen haben denselben Status. Wenn weniger Pfarrstellenprozente zur Verfügung stehen, müssen Kirchenpflege und Pfarrteam gemeinsam nach Lösungen suchen. Stellenprozente sollten dann gekürzt werden, wenn Pfarrpersonen pensioniert werden oder die Stelle wechseln. Massnahmen zu Ziel b: Splittingverträge werden abgeschafft (Art. 126; 1323 der KO). Der Kirchenrat teilt neu einer Kirchgemeinde ein Gesamtvolumen an Stellenprozenten zu. Die Aufteilung auf einzelne Pensen liegt in der Verantwortung der Kirchgemeinde. An der Wahl der Pfarrpersonen wird festgehalten – die einzelne Pfarrperson wird gewählt, ohne dass sie für die gesamte Amtsperiode auf ein bestimmtes Pensum festgelegt wird. Massnahmen zu Ziel c: Der Kirchenrat legt Stundenzahlen für ein 100%-Pfarramt und für aufgabenorientierte Pensen fest. Neue Arbeitszeitmodelle wie Jahresarbeitszeitmodelle werden entwickelt. 19 Massnahmen zu Ziel d: Die Kirchgemeinden sorgen aktiv für die Vereinbarkeit von Pfarramtsarbeit und weiteren Tätigkeiten (Familienarbeit, weitere Erwerbstätigkeit, Behördenarbeit, Freiwilligenarbeit). Ein professionelles HRM und Casemanagement für erwünschte oder unerwünschte Veränderungen (beruflich, gesundheitlich, privat, Laufbahnplanung, Lohngespräche) wird eingerichtet. Anhand konkreter Beispiele von Pfarrpersonen, die in den letzten Jahren neu eingestuft wurden, wird überprüft, wie sich die in PVO § 55, VVO § 44 festgehaltenen Kriterien, die nutzbare Erfahrung aus Berufs-, Familien-, Behörden- und Freiwilligentätigkeit anzurechnen, in der Umsetzung auswirkten. 4.4.3 Hinweise Die Ziele, die wir formulieren, sind unabhängig von KirchGemeindePlus. Ihre Umsetzung wird aber durch die neuen Situationen und Herausforderungen, die durch KirchGemeindePlus entstehen, noch notwendiger. A R B E I T S G R U P P E : Sandra Abegg-Koch, Markus Dietz, Nadja Troi-Boeck, Selina Zürrer 4.5 Pfarrhaus 4.5.1 Ziele Pfarrpersonen haben freie Wohnsitzwahl. Die Pfarrpersonen haben die Möglichkeit, zwischen einer Stelle mit dem Schwerpunkt Wohnen im Pfarrhaus und einer Stelle ohne Wohnsitzpflicht zu wählen. Jede Kirchgemeinde hat mindestens ein Pfarrhaus mit dem Schwerpunkt Wohnen. In diesem Pfarrhaus soll eine Pfarrperson leben und den Schwerpunkt Wohnen übernehmen. Die Pfarrperson kann diesem Schwerpunkt eine eigene Prägung geben (z.B. offenes Pfarrhaus, soziales Wohnen, Wohngemeinschaft, Mehrgenerationenprojekt) 4.5.2 Massnahmen 20 vor Ort: Die Kirchenpflege und die Pfarrpersonen definieren gemeinsam, in welchen Pfarrhäusern und Pfarrwohnungen künftig der Schwerpunkt Wohnen gewährleistet werden soll. Pfarrhäuser oder Pfarrwohnungen, die nicht dem Schwerpunkt Wohnen im Pfarrhaus dienen, werden durch die Kirchenpflege einer neuen Nutzung zugeführt. Eine neu zu schaffende landeskirchliche Liegenschaftenkommission berät die Gemeinden in der Entscheidungsfindung. Der Schwerpunkt Wohnen im Pfarrhaus berechtigt weiterhin zu einem subventionierten Mietzins und erhält bei Bedarf Beratung oder supervisorische Unterstützung. regional: Beim Zusammenschluss mehrerer Kirchgemeinden zu einer grossen Kirchgemeinde achten die Kirchenpflege und die landeskirchliche Liegenschaftenkommission auf eine möglichst gerechte und sinnvolle geographische Verteilung der Liegenschaften. landeskirchlich: Der Artikel 122 der Kirchenordnung lautet neu: 1 Gewählte Pfarrerinnen und Pfarrer habe freie Wohnsitzwahl. 2 Jede Kirchgemeinde hat mindestens ein Pfarrhaus mit dem Schwerpunkt Wohnen. 3 Eine landeskirchliche Liegenschaftenkommission, in der ekklesiologische, personalrechtliche, architektonische, denkmalpflegerische und wirtschaftliche Perspektiven vertreten sind, berät die Gemeinden zum Thema Nutzung, Umnutzung und allfällige Veräusserung der Pfarrhäuser. 4.5.3 Hinweise Im reformierten Glauben sind Pfarrpersonen Menschen wie alle anderen auch. Sie haben ebenso das Menschenrecht der freien Wohnsitzwahl. Die Entflechtung von Beruf und Privatleben erhöht die Gesundheit und Professionalität der Pfarrpersonen (Burnoutprophylaxe, einfacherer Übergang zur Pensionierung) sowie die Attraktivität des Pfarrberufs. Sichere Erreichbarkeit und ausreichende Präsenz der Pfarrperson in der Gemeinde müssen gewährleistet sein. A R B E I T S G R U P P E : Matthias Müller, Urs Niklaus, Sabine Scheuter 21 5. Pfarrkonferenz vom 18./19. Juni 2014: Gemeindeleitung 5.1 Ekklesiologie 5.1.1 Ziele Zur Klärung der vielschichtigen Fragen im Bereich der Gemeindeleitung wird ein allgemein anerkannter Referenzrahmen benötigt. Dieser findet sich in einigen Artikeln der Kirchenordnung und in weiteren Dokumenten, die das Grundverständnis über das Wesen der Evangelisch-reformierten Landeskirche (Ekklesiologie) beschreiben (z.B. Verlautbarungen des Kirchenrats, von der Synode gutgeheissene Konzepte oder andere Dokumentationen aus den GKD). Damit diese einzelnen Textfragmente zum Massstab werden können, ist folgendes Ziel zu erreichen: Das ekklesiologische Grundverständnis unserer Kirche ist in einem einzigen Dokument verdichtet und kommuniziert. Das Grundlagenpapier beinhaltet Aussagen zu Themenfeldern wie: Leib Christi, Ämtermodell, Partizipation, Einheit vs. Vielfalt, individueller vs. kommunitärer Ansatz, Verhältnis Kirchgemeinde-Landeskirche-SEK, Kirche im Übergang, Identität, kirchliche Erfolgsmassstäbe u.a. 5.1.2 Massnahmen landeskirchlich: a) Eine vom Kirchenrat eingesetzte Projektgruppe formuliert das ekklesiologische Grundverständnis unserer Kirche bis Ende 2015 in knapper, allgemein verständlicher und aussagekräftiger Form (d.h. auf zwei A4-Seiten, ohne Fachausdrücke und Worthülsen). b) Das Grundlagenpapier wird einer breiten Vernehmlassung unterzogen und vom Kirchenrat der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt. c) Die Grundlage wird auf www.zh.ref.ch an zentraler Stelle publiziert und wiederkehrend in der Behördenschulung, den Vikariatskursen und der Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende vermittelt. regional: Pfarrkapitel, Diakonatskapitel, Katecheten/Katechetinnentreff und Behördenschulung werden angehalten, sich 2016 mit der Ekklesiologie auseinanderzusetzen. vor Ort: a) Die beschlossene Grundlage wird allen kirchlichen Akteuren kommuniziert und soll auch in Behörden und Gemeindekonventen thematisiert werden. b) Die Kirchgemeinden werden aufgefordert, die Grundlage auf der eigenen Website zu publizieren. 22 5.2 Theologische Arbeit des Ministeriums 5.2.1 Ziele Die theologische Arbeit kommt im Alltag vieler Pfarrerinnen und Pfarrer oft zu kurz. Andererseits oder als Folge davon werden Pfarrerinnen und Pfarrer in Arbeitssitzungen, bei Behördenentscheiden usw. auch nur selten auf ihre theologische Fachkompetenz hin befragt. Damit das Ministerium in seiner für die Gemeindeleitung wichtigen (und in der Kirchenordnung festgeschriebenen) theologischen Sprach- und Reflexionsfähigkeit gefördert wird, sind folgende Ziele zu erreichen: Die theologische Arbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer wird laufend gepflegt und durch konkrete Massnahmen sichergestellt. Eine Kultur des theologischen Gesprächs ist etabliert. Der Umgang mit nachvollziehbar begründeten theologischen Unterschieden ist eingeübt. 5.2.2 Massnahmen landeskirchlich: a) Die Notwendigkeit einer eigenen theologischen Arbeit und des Diskurses mit Pfarrkolleginnen und -kollegen wird in Gesetzestexten zum Pfarramt und in Grundlagenpapieren festgeschrieben. Grundsätzlich wird in diesen Texten auf «in der Regel»-Formulierungen verzichtet. b) Die Leitungen der Pfarrkonvente werden geschult. Sie müssen zwischen strategischer, taktischer und operativer Planung unterscheiden, um in den Konventen auf das Wesentliche zu fokussieren und eine gemeinsame theologische Arbeit sicher zu stellen. regional: In den Pfarrkapiteln und in allen Leitungsgremien, die im Kontext der Reformvorhaben neu entstehen, wird der theologischen Auseinandersetzung und spirituellen Gefässen grundsätzlich Raum und Zeit eingeräumt. Der theologische Diskurs wird bewusst gepflegt. vor Ort: a) Pfarrerinnen und Pfarrer werden durch den Dekan oder die Dekanin regelmässig auf ihre theologische Arbeit und Reflexionsaufgabe in der Kirchgemeinde angesprochen. Sie werden ermutigt, Stellung zu beziehen und diese nachvollziehbar zu begründen. b) Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger werden im Rahmen der Behördenschulung darauf hingewiesen, bei ihren Geschäften das Pfarramt immer wieder aufzufordern, die theologische Reflexion sicherzustellen. 5.2.3 Hinweise Allenfalls sind Instrumente notwendig, um den theologischen Diskurs zu initiieren oder den Umgang mit unterschiedlichen theologischen Sichtweisen einzuüben. 23 5.3 Grundsatz der Zuordnung 5.3.1 Ziele Der in Artikel 150 der Kirchenordnung eingeführte «Grundsatz der Zuordnung» ist im Rahmen der Zürcher Kirche bekannt und eigentlich unangefochten. Bei dessen Anwendung tauchen jedoch meist Unklarheiten und Missverständnisse auf. Damit aus dem skizzierten Grundsatz eine hilfreiche Praxis werden kann, ist folgendes Ziel zu erreichen: Auf Basis der Ekklesiologie (siehe 5.1) wird der «Grundsatz der Zuordnung» handlungsleitend entfaltet und kommuniziert. Ein dazu verfasstes Papier skizziert die historische Herkunft des Grundsatzes, zeigt sein ekklesiologisches Potential auf und beinhaltet Aussagen zu Themenfeldern wie: Definition von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen (von Behörde, Pfarramt, Mitarbeiterschaft), die theologisch reflektierte Frage der Macht (geistliche Leitung vs. Demokratie), Leitungsverständnis und -kultur, eine Spiritualität der Macht, verbindliche Leitungsprozesse, Autorisierung der Rollen (z.B. durch sichtbare und liturgische Zeichen), Schlüsselprofession Pfarrer/in, Bezüge zur SEK-Ebene. 5.3.2 Massnahmen landeskirchlich: a) Eine vom Kirchenrat eingesetzte Projektgruppe entfaltet den «Grundsatz der Zuordnung» in einem handlungsleitenden Papier für Kirchgemeinden, Bezirke und Landeskirche. Der Entwurf der Anweisung durchläuft einen Vernehmlassungsprozess. b) Das juristische Sekretariat des Kirchenrates überprüft das Papier auf Widersprüche zu bestehenden Gesetzestexten hin. c) Nach der Erarbeitung wird das Papier in der Behördenschulung, den Pfarrkapiteln, den Diakonatskapiteln, den Vikariatskursen und der Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende vermittelt. 5.4 Rollenwandel 5.4.1 Ziele Die gesellschaftlichen Entwicklungen und der auf sie reagierende kirchliche Reformprozess verändern das Rollenbild der kirchlichen Akteure – sowohl deren eigenes Bild wie auch das ihnen von aussen zugeschriebene. Vor allem Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Behördenmitglieder in der Kirchenpflege sind dem Wandel stark ausgesetzt. Das Einzelpfarramt wird verschwinden und die Arbeit in Teams an Bedeutung gewinnen. Um die Funktionen und Aufgaben weiterhin attraktiv zu halten und Nachfolge sicher zu stellen, ist folgendes Ziel zu erreichen: Die von einem starken Wandel betroffenen kirchlichen Funktionen sind von der Landeskirche in besonderem Mass zu unterstützen. 24 5.4.2 Massnahmen landeskirchlich: a) Kirchenpflegen werden von den Gesamtkirchlichen Diensten bei Fragen bezüglich Rekrutierung, Stellenvolumen, Bewerbungsverfahren usw. stärker als bisher unterstützt. Es stehen neue Instrumente zur Stellenbesetzung zur Verfügung, welche die Bildung von funktionierenden Arbeitsteams gewährleisten, indem sie sowohl das Vorgehen wie auch inhaltliche Fragen zur Zusammenarbeit klären und Modelle aufzeigen. b) Es werden Kommunikationshilfen zur Verfügung gestellt, um die Öffentlichkeit über kirchliche Berufe und Ämter zu informieren und Interessierte zu gewinnen (Anforderungen/Attraktivität). c) In Tagungen, Schulungen, Intervisionsgruppen usw. wird der Wandel der einzelnen Rollen thematisiert und reflektiert. In Vikariatskursen wird das Thema «Teamarbeit / meine Rolle im Team» akzentuiert. a+w macht Angebote zur Teamarbeit. regional: Mitarbeitenden mit kleinen Pensen (in Katechetik, Kirchenmusik, Diakonie) werden Möglichkeiten und Chancen in den sich neu formierenden Regionen aufgezeigt. vor Ort: Pfarrerinnen und Pfarrer, denen der Wechsel vom Einzelpfarramt ins Team schwer fällt, sind (supervisorisch) zu begleiten. Werden neue Teams gebildet oder wird eine neue Teamleitung eingesetzt, wird zur Qualitätssicherung externe Begleitung in Anspruch genommen und finanziert. A R B E I T S G R U P P E : Arend Hoyer, Anita Keller, Marion Moser, Matthias Reuter, Ulrich Schwendener, Christoph Waldmeier, Monika Wilhelm, Peter Wilhelm 25 6. Pfarrkonferenz vom 26./27. Juni 2014: Freiwillige 6.1 Wechsel zur Beteiligungskirche 6.1.1 Ziele Die Zeit ist reif, den Grundsatz des Priestertums aller Glaubenden zum Anlass eines gemeinsamen Bewusstwerdungsprozesses zu machen. Das Priestertum aller Glaubenden gründet in der Ebenbildlichkeit Gottes, der Nachfolge Jesu Christi und der Geistbegabung, die unabhängig von einem kirchlichen Amt Menschen zu verschiedenen Diensten befähigt. Die Aufgabe der Pfarrpersonen sowie der Sozialdiakone/Sozialdiakoninnen verändert sich darum grundlegend: Im Zentrum steht die Befähigung, Begleitung und Ermutigung von Freiwilligen. Als theologisch ausgebildete Mitarbeitende rüsten sie einzelne Glaubende zu ihrem Dienst am Reich Gottes aus (Eph 4,12). Die Veränderung zur Beteiligungskirche erfordert eine ständig neue Klärung des Leitungsverständnisses. Offenheit für verschiedenartige Motivationshintergründe von Freiwilligen in der Kirche (z.B. für Soziales, Gerechtigkeit/Frieden, Schöpfung, Diakonie, Musisches) und für unterschiedliche theologische Ausrichtungen sind Voraussetzung zur Umsetzung von Beteiligung. Es gibt keine «falsche» Motivation. Das «trial-and-error»-Modell darf in der Kirche wieder mehr gelebt werden (Stichwort: Unkraut im Weizen). 6.1.2 Massnahmen 26 vor Ort: Menschen werden ermutigt und befähigt, sich in allen Bereichen kirchlichen Lebens, inklusive Dienste in Heimen, Spitälern, Gefängnissen etc. zu beteiligen. Es besteht ein Freiraum für kreatives Mitgestalten der Gemeinde, in dem es möglich ist, wirkliche Verantwortung an Gemeindeglieder abzugeben. Es werden nicht nur «Zudiener/innen und Helfer/innen» gefördert. Es wird zur zentralen Aufgabe der Angestellten und den Behörden, Freiwillige zu gewinnen und sie in ihrem Engagement zu unterstützen und zu fördern. Theologisch ausgebildete Mitarbeitende übernehmen inhaltliche Verantwortung für die Entwicklung der Beteiligungskirche. Die Entwicklung und Ausbildung der Pfarrschaft/Mitarbeitenden/Behörden/Gemeindeglieder wird als konstanter Prozess vor Ort verankert. Dabei findet Kirche nicht nur im Gottesdienst vom Sonntagmorgen statt, sondern in vielfältiger Art und Weise vor Ort. Um die Zahl der Beteiligten nicht zu begrenzen, ist auf Entschädigungen (im Bereich von freiwilligem Engagement) zu verzichten, dafür sollen die finanziellen Mittel in die Förderung der Freiwilligen investiert werden. regional: Die Entwicklung und Ausbildung der Pfarrschaft/Mitarbeitenden/Behörden/Gemeindeglieder ist als konstanter Prozess regional verankert. «Wir lernen voneinander» bzw. «best practice» sind regelmässig wiederkehrendes Traktandum in Pfarrkapiteln und in Austauschgefässen der Kirchenbehörden. Lokale und regionale Projekte werden unterstützt und gefördert. landeskirchlich: Das Rollenbild der Pfarrpersonen und Sozialdiakoninnen/Sozialdiakonen wird überarbeitet im Blick auf die gesetzten Ziele und die Beteiligung der Freiwilligen. Ausbildungsmodule im Bereich Projektmanagement, Selbstmanagement, Leitung, Gewinnung und Förderung von Freiwilligen sind dabei einbezogen. Die Aneignung von Kompetenzen in Beteiligungskirchen gehört zur Ausbildung/Weiterbildung und zur Qualifikation für den Beruf der Pfarrer/innen und der Sozialdiakoninnen/Sozialdiakonen. Entwicklung und Ausbildung der Pfarrschaft/Mitarbeitenden/Be-hörden/Gemeindeglieder ist als konstanter Prozess landeskirchlich verankert. Bestehende alternative Leitungsmodelle im Sinne einer Beteiligungskirche werden überprüft und juristische und ausbildungsmässige Grundlagen zur Umsetzung geschaffen. Ausbildungsmöglichkeiten für Freiwillige werden angeboten. Die Anstellungspraxis wird im Sinne der Beteiligungskirche angepasst und integriert bestehende nicht kirchliche Ausbildungen. Es werden gezielt engagierte und begabte Freiwillige gefördert. Die Kirchgemeinden werden ermutigt, neue Projekte auszuprobieren. Neue Initiativen in den Gemeinden werden finanziell unterstützt. 6.2 Fördern des Feuers/der Freude auf allen Ebenen 6.2.1 Ziele Wir haben eine gemeinsame grosse Vision für unsere Kirche, die in einem offenen Raum entsteht, in dem Platz ist zum Denken/Entwickeln/Träumen! Die Gemeinde ist fähig zu hören (vgl. Bild Felix Hofmann). Die Aufgabe des Hörens auf das Wort und den Geist Gottes ist Aufgabe der ganzen Kirche. Als Theologinnen und Theologen sind wir dann nicht Stellvertretende im Hören, sondern Helferinnen und Helfer zu je eigenem Hören. Das Hören auf die Schrift ist deshalb der ganzen Gemeinde aufgetragen und ein urreformatorischer Gedanke des Priestertums aller Glaubenden. Die Gemeinde ist hörende und nicht nur zuhörende Gemeinde. Als Theologinnen und Theologen sind wir dazu gerufen, die Gemeinde in ihrem Hören auf das Wort und den Geist Gottes zu unterstützen. Kirche ist Sendung aus dem Hören auf Gottes Wort und Geist heraus. Vision und inneres Feuer werden durch das Hören auf Gottes Stimme entfacht. Auf allen Ebenen wird zu spirituellem Leben eingeladen, und verschiedenste Formen desselben werden gefördert. Freiwillige werden in ihren spirituellen Erfahrungen und mit ihrem theologischen Wissen ernst genommen und in dieses Entdecken der gemeinsamen Vision einbezogen. Wir geben einander Raum, unsere theologische Position im Dialog auszutauschen. Das Feuer fängt im Kleinen an, auch kleine Feuerstellen sollen gefördert werden. 6.2.2 Massnahmen vor Ort: Jede Gemeinde/Institution nimmt sich jährlich zwei Tage Zeit für eine Visions-/Traumretraite. Zu dieser Retraite werden nicht nur Mitarbeitende und Behörden eingeladen, sondern auch Vertretungen von Freiwilligen. Zu Sitzungen und gemeinsamen Besprechungen gehört in der Regel eine Zeit des Hörens, der spirituellen Ausrichtung auf den dreieinigen Gott. regional: Wir hören und achten gegenseitig auf unsere Visionen, wir zünden einander mit unserem Feuer an. Die Feuer bereichern sich gegenseitig. landeskirchlich: Es ist in der Personalverordnung verankert, dass Mitarbeitenden genügend Zeit zur Verfügung steht für ihre eigene «Tankstelle» (Beten, Feiern, Singen, Gottesdienstbesuche, Bibelstudium; vgl. die Tagzeitengebete in der anglikanischen und der katholischen Kirche, die für ihre ordinierten Priesterinnen und Priester verbindlich sind). In der Pfarrausbildung ist «praxis pietatis» ein entscheidender Bestandteil. Der Kirchenrat geht voran, Visionen zu formulieren und das «geistliche» Leben in der Landeskirche zu fördern und vorzuleben. 27 6.3 Profilbildung 6.3.1 Ziele Kirche ist die Gemeinschaft der «Herausgerufenen» (Ekklēsia < ekkaleō): Sie sammelt, fördert im Glauben und sendet. Sie verkörpert die Liebe und Zuwendung Gottes unter den Menschen. Kirche ist Hoffnung in der Welt. Kirche ist erkennbar und soll zeitkritisch sein (prophetisch). Unter dem Dach der Evangelisch-reformierten Landeskirche haben verschiedene Ausprägungen des gelebten Glaubens Platz. Jede Kirchgemeinde hat ihr eigenes, klar erkennbares, am Evangelium orientiertes Profil. Dieses Profil wird kommuniziert. Kirchgemeinden und kirchliche Dienste in Institutionen erfahren durch die regionale Zusammenarbeit in einzelnen Handlungsfeldern gegenseitige Unterstützung. Dies führt zu einer Spezifizierung der einzelnen Gemeinde in einem Handlungsfeld. Das Profil der Kirchgemeinde und kirchlichen Dienste in Institutionen wird von engagierten Freiwilligen mitgetragen. 6.3.2 Massnahmen vor Ort: Gemeinden klären regelmässig (pro Amtsperiode) ihr Profil hinsichtlich des Auftrags des Evangeliums und des Dienstes am Menschen. An diesen Veranstaltungen sind Vertretungen der Freiwilligen mittragend. regional: Es gibt eine Zusammenarbeit in spezifischen Handlungsfeldern, die keine starke Beziehungsarbeit voraussetzen. Die theologische Diskussion über Profile (offener Dialog über Glaubensgeschichte) muss in Pfarrkapiteln geführt werden. Eine neue Kultur des Zuhörens und Verstehens wird geübt. landeskirchlich: Die Landeskirche verschafft sich vorausschauend in realpolitischen Diskussionen Gehör und bezieht Stellung auf der Grundlage des Evangeliums. A R B E I T S G R U P P E : Fränzi Dürst, Axel Fabian, Christian Meier, Christine Reibenschuh, Philipp von Orelli, 28 7. Pfarrkonferenzen oder andere Formen des theologischen Gesprächs in der Pfarrschaft In einem Punkt waren sich Pfarrerinnen und Pfarrer an den Pfarrkonferenzen einig: Dass die Pfarrschaft der Landeskirche untereinander im theologischen Gespräch sein muss. Umstritten allerdings ist, in welcher Form dies geschehen soll. Der Leitungsausschuss macht dazu folgende Vorschläge, die einzeln oder auch in Kombination untereinander angenommen werden können. 7.1 Pfarrkonferenzen (jetziges Modell) Der Kirchenrat führt in Zusammenarbeit mit der Dekanen-/Dekaninnenkonferenz alle vier Jahre mehrere Pfarrkonferenzen durch. Die Pfarrkonferenzen finden zu verschiedenen theologisch relevanten Themen statt. Pfarrerinnen und Pfarrer können wählen, an welcher Konferenz sie teilnehmen. Die aus den Konferenzen resultierenden Ergebnisse werden von Arbeitsgruppen vertieft und zu Papier gebracht. Die Dokumentationen gehen zu den Pfarrkapiteln in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsergebnis wird dem Kirchenrat zur Stellungnahme zugestellt. 7.2 Arbeitsgruppen Der Kirchenrat oder die Dekanen-/Dekaninnenkonferenz berufen zu aktuellen Themen nicht ständige Arbeitsgruppen mit landeskirchlichem Auftrag ein, in die jedes Pfarrkapitel eine bestimmte Anzahl Mitglieder delegiert (proportional zur Grösse des Kapitels). Die Arbeitsgruppen tagen in regelmässigen Abständen. Ihre Thesen und Positionen gehen zur Vernehmlassung in die Pfarrkapitel. Das Vernehmlassungsergebnis wird dem Kirchenrat zur Stellungnahme zugestellt. 7.3 Theologische Foren Pfarrerinnen und Pfarrer organisieren in eigener Initiative theologische Foren, die ausgeschrieben werden und dem gesamten Ministerium offenstehen. In den Foren werden spezifische Themen diskutiert. Den Foren stehen finanzielle Mittel zum Beizug externer Referentinnen und Referenten zur Verfügung. Ihre Arbeitsresultate gehen zu den Pfarrkapiteln in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsergebnis wird dem Kirchenrat zur Stellungnahme zugestellt. 29