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Interview
BEO-Geschäftsführer Clemens Sexauer im Gespräch
Grenzüberschreitende Logistik: mehr Sicherheit
durch anforderungsgerechte IT-Lösungen
Politische
Ereignisse
Rahmenbedingungen
wie
für
die
eine
Krimkrise
beeinflussen
grenzüberschreitende
die
Logistik.
Wichtige Stichwörter in diesem Zusammenhang sind Sanktionen oder
Länderembargos. Die Folge: Das Thema Compliance gewinnt in der
Logistik immer mehr an Bedeutung. Wir haben mit Clemens Sexauer,
Geschäftsführer
der
BEO
GmbH,
darüber
gesprochen,
wie
Unternehmen beim internationalen Handel Rechtssicherheit erlangen
und welche Rolle IT-Lösungen dabei spielen.
Redaktion: Herr Sexauer, wie wirken sich Beschränkungen des Handels –
zum Beispiel mit Russland – auf die Nachfrage nach Softwarelösungen zur
Sanktionsprüfung oder Exportkontrolle aus?
Clemens Sexauer: Wir verzeichnen seit etwa Mitte 2014 eine stark
erhöhte Nachfrage. Für unsere Software zur Exportkontrolle mit Anbindung
an die Sanktionsprüfung haben wir im Jahr 2014 doppelt so viele
Bestellungen wie 2013 erhalten. Außerdem ist die Nachfrage nach
unserem kostenlosen Testzugang für die BEO-Sanktionsprüfung aufgrund
der Krimkrise im Jahr 2014 um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
gestiegen. Entsprechend hat in der Folgezeit auch die Zahl der
Vertragsabschlüsse
für
die
Vollversion
der
BEO-Sanktionsprüfung
zugenommen. Diese Zahlen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass sich
Unternehmen aktuell verstärkt mit den Themen Sicherheit und Compliance
im internationalen Warenverkehr auseinandersetzen.
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Interview
Redaktion: Welche Richtlinien und Vorgaben müssen Unternehmen denn
erfüllen, damit sie bei der grenzüberschreitenden Logistik auf der sicheren
Seite sind?
Clemens Sexauer: Die EU hat verbindliche Regeln für den internationalen
Warenverkehr aufgestellt. Zum einen ist der Handel mit terrorverdächtigen
Personen und Unternehmen verboten. Diese sind auf den so genannten
Sanktionslisten verzeichnet. Exportierende Unternehmen müssen ihre
Geschäftskontakte anhand dieser Listen prüfen. Zum anderen können
Sanktionen auch in Form von Embargos gegen bestimmte Länder verhängt
werden. Das Russlandembargo war in den letzten Monaten ja ein
vieldiskutiertes Thema. Auf der Güterebene gibt es ebenfalls Vorgaben:
Manche Güter dürfen gar nicht oder nur unter bestimmten Auflagen
international versendet werden. Das trifft zum Beispiel auf Dual-Use-Güter
zu, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke genutzt werden
können. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, müssen Unternehmen die
Ausfuhrlisten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
prüfen. Auf ihnen sind alle Güter verzeichnet, für die man eine
Ausfuhrgenehmigung benötigt.
Redaktion:
Das
hört
sich
ziemlich
aufwändig
an.
Wie
können
Softwarelösungen bei der Einhaltung dieser Richtlinien helfen?
Clemens Sexauer: Die wichtigsten Vorteile einer Softwarelösung liegen
auf der Hand: Die Programme basieren auf den aktuellen gesetzlichen
Zollbestimmungen und werden ständig aktualisiert. Alle Prozesse laufen
automatisiert ab und lassen sich damit schneller abwickeln. Fehler,
beispielsweise durch die versehentliche Falscheingabe von Daten, sind
praktisch ausgeschlossen. Darüber hinaus bietet die softwarebasierte
Verwaltung und Archivierung aller Arbeitsschritte ein hohes Maß an
Sicherheit: Die BEO-Systeme speichern Daten für den gesetzlich
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vorgegebenen Zeitraum von zehn Jahren revisionssicher ab. Kunden
können so wichtige Teilschritte der Zollabwicklung langfristig nachweisen –
und das völlig papierlos. Unsere Softwarepakete zur Exportkontrolle und
zur
Sanktionsprüfung
passen
wir
außerdem
laufend
an
Kundenanforderungen an. Nutzer können Daten einzeln oder als Datei
prüfen und dabei aus unterschiedlichen Formaten das für sie passende
wählen. Eine wichtige Funktion für größere Unternehmen ist die zeitgleiche
Bearbeitung der Daten durch verschiedene User. Das geht mit unseren
Lösungen auch von verschiedenen Unternehmensstandorten aus.
Redaktion: Herr Sexauer, herzlichen Dank für das Gespräch.
Interviewpartner: Clemens Sexauer, Geschäftsführer der BEO GmbH.
Stand:
4. März 2015
Umfang:
3.854 Zeichen inkl. Leerzeichen
Bilder:
1. Die EU hat verbindliche Regeln für den internationalen
Warenverkehr
aufgestellt,
die
exportierende
Unternehmen beachten müssen.
2. Clemens Sexauer, Geschäftsführer der BEO GmbH
BEO – das Unternehmen
Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte
und Dienstleistungen für die Bereiche Zollabfertigung und Versandabwicklung spezialisiert.
1987 vom Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen
inzwischen mehr als 150 Mitarbeiter an vier Standorten. Die Produktlinien zur
Zollabfertigung sowie zur Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung werden kontinuierlich
an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und gewährleisten für Anwender
Rechtssicherheit und die permanente Einhaltung aktueller Vorschriften und Richtlinien. Für
den Versand bietet BEO Softwareanwendungen für die Packstück-, Sendungs- sowie die
Gefahrgutabwicklung an. Alle Softwareprodukte von BEO sind modular konzipiert und
sowohl als Inhouse- als auch als webbasierte Mietlösungen (SaaS) verfügbar.
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Interview
Unternehmenskontakt
Clemens Sexauer • BEO GmbH
Ensisheimer Str. 6–8 • 79346 Endingen
Telefon: 07642-900 30 • Fax: 07642-900 399
E-Mail: [email protected] • Internet: www.beo-software.de
Pressekontakt
Stefanie Schoebel • additiv pr GmbH & Co. KG
Pressearbeit für Logistik, Stahl, Industriegüter und IT
Herzog-Adolf-Straße 3 • 56410 Montabaur
Telefon: 02602-950 99 20 • Fax: 02602-950 99 17
E-Mail: [email protected] • Internet: www.additiv-pr.de
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