Betriebsreglement (gültig ab 1. Januar 2013) Gestützt auf die Statuten des Vereins Kinderhaus Arbon (§ 3.6) erlässt die Kommission folgendes Betriebsreglement: Grundsatz 1. Allgemeines 1.1 Dieses Reglement regelt die Aufnahmeformalitäten für das Kinderhaus Arbon. Zweck 1.2 Das Kinderhaus Arbon nimmt Kinder im Alter von ca. 12 Wochen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf. Altersbedingungen 1.3 Das Kinderhaus Arbon ist von Montag bis Freitag von 06.30 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. Das Kinderhaus bleibt im Sommer eine Woche und im Winter eine Woche (zwischen Weihnachten und Neujahr) wegen Betriebsferien geschlossen. Die Kinderhausleitung legt den Zeitpunkt der Sommerbetriebsferien fest. An den eidgenössischen und kantonalen Feiertagen bleibt das Kinderhaus geschlossen. Öffnungszeiten Betriebsferien 1.4 Die Erziehungsberechtigten holen ihre Kinder zum vereinbarten Zeitpunkt ab. Aus Sicherheitsgründen muss dem Personal des Kinderhauses gemeldet werden, wenn fremde Personen das Kind abholen. Ohne Meldung und genaue Bezeichnung der abholenden fremden Person dürfen die Kinder nur den Erziehungsberechtigten übergeben werden. Abholen 1.5 Die Kindergartenkinder werden auf dem Kindergartenweg vom Kinderhauspersonal begleitet. Diese Begleitung ist nur bei den Kindergärten Stacherholz, Bodmerallee, Brühlstrasse und ThomasBornhauserstrasse möglich. Bei allen anderen Kindergärten bleibt der Kindergartenweg Sache der Eltern. In diesem Fall übernimmt das Kinderhaus keine Verantwortung. Die Kindergartenzuteilung erfolgt durch die Primarschulgemeinde. Kindergarten 1.6 Die Schulkinder werden in der ersten Schulwoche vom Kinderhauspersonal begleitet, danach müssen sie den Schulweg selbständig zurücklegen. Das Kinderhaus übernimmt für den Schulweg keine Verantwortung. Die Schulhauszuteilung erfolgt durch die Primarschulgemeinde. Schule 2. Anmeldung und Aufnahme 2.1 Die Anmeldung des Kindes erfolgt mit dem Anmeldeformular. Bei voller Auslastung des Kinderhauses wird eine Warteliste geführt. Erst wenn ein Betreuungsplatz frei wird, kann ein neues Kind aufgenommen werden. Anmeldeformular 2.2 2.3 Die Kinderhausleitung erstellt einen Betreuungsvertrag, sobald die Gebühren (Depot- und Anmeldegebühr)bezahlt sind. Für Hütekinder gilt das Anmeldeformular als Betreuungsvertrag. Betreuungsvertrag Die Eingewöhnungszeit ist für das kleine Kind, für die Eltern und für das Personal sehr wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die Gruppenleiterin entwickelt gemeinsam Eingewöhnung Hütekinder mit den Eltern einen individuellen Eingewöhnungsplan und gibt auch weitere Informationen zum Gruppen-Alltag. Das zu eingewöhnende Kind muss behutsam durch den Kinderhausalltag geführt werden. Die Bezugsperson des Kindes ist zu Beginn mit dabei. Die Eingewöhnungsphase dauert 1-2 Wochen. 2.4 Die Erziehungsberechtigten anerkennen das Betriebsreglement und die weiteren vom Kinderhaus abgegebenen Unterlagen durch ihre Unterschrift im Betreuungsvertrag. Anerkennung von Reglement und Vertrag 2.5 Die Kommission des Kinderhauses Arbon setzt die Tarife für die Betreuung der Kinder in der Tarifordnung fest. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages verpflichten sich die Erziehungsberechtigten zur Begleichung der Monatsrechnung gemäss der Tarifordnung. Tarifordnung 3. Besondere Bestimmungen 3.1 Absenzen sind in jedem Fall bis spätestens 09.00 Uhr zu melden. Voraussehbare Absenzen bei den Babys sind so früh als möglich, spätestens jedoch am Vortag, zu melden. Absenzen 3.2 Bei ansteckender Krankheit, bei unwohl sein, Schmerzen und Fieber über 38 Grad Celsius müssen die Kinder zu Hause gepflegt werden. Private Arztbesuche müssen von den Eltern selbst organisiert werden. In Notfallsituationen wird der Notfallarzt aufgesucht. Krankheit 3.3 Adressänderungen, Arbeitsplatzwechsel sowie Änderungen der persönlichen Verhältnisse bei den Erziehungsberechtigten, welche die Tarifeinteilung beeinflussen, und/oder die einen Einfluss auf das Wohl des Kindes haben können, sind der Kinderhausleitung mitzuteilen. Elterninformationen sind dem Anschlagbrett im Foyer und in den Gruppenräumen zu entnehmen. Meldungspflicht Elterninformation 3.4 Die Unfall-, Kranken- und die Privathaftpflichtversicherung des Kindes sind Sache der Eltern. Für das Personal des Kinderhauses Arbon besteht eine Haftpflichtversicherung. Versicherung 3.5 Die Kündigung kann von beiden Parteien auf Ende eines Monats unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist eingereicht werden. Sie muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist gilt auch bei einer Reduktion der Betreuungsprozente, die ebenfalls schriftlich bekanntzugeben ist. Kündigung 3.6 Bei Nichteinhaltung der Reglemente, des Betreuungsvertrages oder aus anderen wichtigen Gründen kann die Kinderhauskommission den Vertrag nach einem Gespräch fristlos kündigen. Dabei entfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Depotgebühr. Fristlose Kündigung durch das Kinderhaus 3.7 Beim Eintrittsgespräch werden die Eltern über „Nutzen und Zweck“ von Kinderfotografien im Kinderhaus informiert. Die Eltern geben mit ihrer Unterschrift auf einem separaten Formular das Einverständnis oder das Nichteinverständnis für die Verwendung von Kinderfotos durchs Kinderhaus Genehmigungsvermerk: Von der Kommission des Kinderhauses Arbon genehmigt am: 9.12. 2012 2 Fotos