TIERSCHUTZ im UNTERRICHT ETHIK Tierschutz im Unterricht - Ethik 2 Mensch-Tier-Beziehung • Verehrung der Tiere in den ältesten Kulturen • Verehrung verschwand mit jüdischchristlicher Tradition • römisches Recht: Tiere rechtlos Tierschutz im Unterricht - Ethik 3 Mensch-Tier-Beziehung • Aufklärung: Tier = Sache Descartes: Tiere seelenlose Maschinen • Mitte des 19. Jh.: Gründung der 1. Tierschutzvereine • Albert Schweitzer: Ehrfurcht vor dem Leben, aber nicht absolute Schonung Tierschutz im Unterricht - Ethik 4 ETHIK • Von griech.: ethos = Sitte, Gewohnheit • Orientierung nach Werten • auf Moral basierend = Antwort auf Frage: Was sollen wir tun? Tierschutz im Unterricht - Ethik 5 4 ethische Prinzipien • • • • Achtung vor dem Menschen Ehrfurcht vor allem Leben Mehrung der Wohlfahrt physisches und psychisches Wohlbefinden Tierschutz im Unterricht - Ethik 6 Tierethik • In Mensch-Tier-Beziehung ist Mensch überlegen • Prinzip der Fairness: – Stärkerer verzichtet auf das Ausspielen seiner Überlegenheit – Rechte des Anderen werden anerkannt Tierschutz im Unterricht - Ethik 7 Advokatorische Ethik Mensch muss für das Tier sprechen (Advokat) Mensch muss auch Interessen der Tiere beachten und vertreten Tiere sind Lebewesen, die Empfindungen haben, also auch Schmerzen und Leiden erleben Tierschutz im Unterricht - Ethik 8 Modelle der Mensch-TierBeziehung • Mensch ist Beherrscher des Tieres • Mensch und Tier sind gleichwertig • Tier ist Mitgeschöpf des Menschen Tierschutz im Unterricht - Ethik 9 Mensch Beherrscher des Tieres • Mensch ist „Krone der Schöpfung“ • Tier völlig untergeordnet • kann zu einer schrankenlosen Ausnützung des Tieres führen Tierschutz im Unterricht - Ethik 10 Mensch und Tier sind gleichwertig • Tier hat Rechte, es besitzt Eigenständigkeit • absolute Gleichstellung von Mensch und Tier • Forderung nach Unversehrtheit der Tiere • Problem: Nutzung der Tiere für die Menschen unmöglich Tierschutz im Unterricht - Ethik 11 Tier ist Mitgeschöpf des Menschen • Ehrfurcht vor dem Leben des Tieres • aber: Nutzung des Tieres ist möglich Lehnt alle Nutzungsformen ab, die das Wohlbefinden der Tiere schmälern Tierschutz im Unterricht - Ethik 12 • Modelle 1 und 2 sind übersteigerte Extrempositionen • Modell 3 ist ein Kompromiss • Modell 3 wird den Bedürfnissen der Tiere und der Menschen gerecht Tierschutz im Unterricht - Ethik 13 Ethik, Recht und politische Praxis • Österreich: jedes Bundesland hat eigene Tierschutzgesetze + spezifische Situation ist leichter zu berücksichtigen - viele unterschiedliche Regelungen Tierschutz im Unterricht - Ethik 14 Tierschutzvolksbegehren • Ca. 400.000 Österreicher forderten - Vereinheitlichung der Tierschutzgesetze – Aufnahme des Themas in die Bundesverfassung – Förderung des Tierschutzes allgemein Tierschutz im Unterricht - Ethik 15 Kompetenzgewirr in Österreich • EU-Ebene: Entscheidungen und Verordnungen gelten unmittelbar. Richtlinien sind in österreichisches Recht umzusetzen • Bund: Tiertransporte, Tierversuche, gewerbliche Tierhaltungen, Strafrecht • Länder: alle anderen Bereiche • Alle politischen Parteien streben ein Bundestierschutzgesetz an Tierschutz im Unterricht - Ethik 16 Oberösterreich • O.Ö.Tierschutzgesetz 1995 zuletzt geändert durch LGBL.Nr.49/2002 • AußerlandwirtschaftlicheTierhaltungsverordnung LGBL.Nr.94/2002 • O.Ö.Nutztierhaltungsverordnung 2002 LGBL.Nr.151/2002 Tierschutz im Unterricht - Ethik 17 Oberösterreich • Verordnung über den Schutz von Tieren bei deren Schlachtung und Tötung Tierschutz im Unterricht - Nutztiere 18 O.Ö.Tierschutzgesetz • Interessen von Wirtschaft, Tierhaltern, Wissenschaft, Forschung und Tierschützern • 2 Grundsätze – Verbote: Schutz vor Schmerzen, Leiden, Schäden, Angst (Schadensvermeidung) – Gebote: artgemäße Nahrung und Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung (Bedürfnisbefriedigung) Tierschutz im Unterricht - Ethik 19 Nutztierhaltungsverordnung • Bewegungsmöglichkeit • Sozialkontakte • Bodenbeschaffenheit • Stallklima • Betreuungsintensität Tierschutz im Unterricht - Nutztiere 20 Vollzug der Gesetze • 1. Instanz: Bezirkshauptmannschaft (Polizeiabteilung) Amtstierarzt/ärztin ist Sachverständiger und hat kontrollaufgaben Eine Zufallsstichprobe aus allen Kälber,-Schweine,Legehennenbetrieben wird jährlich kontrolliert Tierschutz im Unterricht - Ethik 21 Verfahren bei tierschutzwidrigem Verhalten • Vorsatzdelikt: Anzeige Gerichtliches Verfahren • Verstöße gegen das TschG oder die Verordnungen: Verwaltungsstrafverfahren Tierschutz im Unterricht - Ethik 22