DE ANHANG III Informationen über nach den Voraussetzungen dieser Verordnung freigestellte staatliche Beihilfen TEIL I Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 12 Beihilfenummer Mitgliedstaat (wird von der Kommission ausgefüllt) ……………………………………………………………………….. Referenznummer des Mitgliedstaats Region Bewilligungsbehörde ……………………………………………………………………….. Name der Region(en) Förderstatus2 (NUTS1) ………………………… ……………………………………….. ………………………… ……………………………………….. Name ……………………………………….. ………………………………………… Postanschrift Internetadresse Titel der Beihilfemaßnahme Nationale Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat) Weblink zum vollen Wortlaut der Beihilfemaßnahme Art der Maßnahme 1 2 ………………………………………… ………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………….. Regelung Ad-hoc-Beihilfe Name des Beihilfeempfängers und NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik. Die Region ist in der Regel auf Ebene 2 anzugeben. Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV (Status „A“), Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV (Status „C“), nicht geförderte Gebiete, d. h. nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete (Status „N“). Änderung einer bestehenden Beihilferegelung oder Ad-hocBeihilfe 4 der Unternehmensgruppe3, der er angehört ............................................................... Beihilfenummer der Kommission Verlängerung ............................................................... Änderung Laufzeit Regelung Tag der Bewilligung5 Betroffene Wirtschaftszweige Ad-hoc-Beihilfe Art des Beihilfeempfängers Mittelausstattung Beihilfeinstrument (Art. Error! Reference source not 3 4 5 6 7 8 9 Alle für Beihilfen in Frage kommenden Wirtschaftszweige Beschränkt auf bestimmte Wirtschaftszweige: Bitte auf Ebene der NACE-Gruppe angeben6 KMU Große Unternehmen Nach der Regelung vorgesehene jährliche Gesamtmittelausstattung7 Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Ad-hoc-Beihilfen8 Bei Garantien9 ……………………………………….. vom TT/MM/JJJJ bis zum TT/MM/JJJJ TT/MM/JJJJ ……………………………………….. ……………………………………….. ……………………………………….. … Landeswährung (in voller Höhe) ……………………………………… … Landeswährung (in voller Höhe) ………………………………………. … Landeswährung (in voller Höhe) ……………………………………… Zuschuss/Zinszuschuss Darlehen/rückzahlbare Vorschüsse Garantie (ggf. Verweis auf den Beschluss der Kommission10) Der Begriff des Unternehmens bezeichnet nach den Wettbewerbsvorschriften des AEUV und für die Zwecke dieser Verordnung jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass Einheiten, die (de jure oder de facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden, als ein einziges Unternehmen anzusehen sind. Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann. Zu bestimmen im Einklang mit Erwägungsgrund 36 der Verordnung. NACE Rev. 2: Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Der Wirtschaftszweig ist in der Regel auf der Ebene der Unternehmensgruppe anzugeben. Bei Beihilferegelungen bitte die nach der Regelung vorgesehene jährliche Gesamtmittelausstattung oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben. Bei Ad-hoc-Beihilfen bitte den Gesamtbetrag der Beihilfe/des Steuerausfalls angeben. Bei Garantien bitte den (Höchst-)Betrag der gesicherten Darlehen angeben. found.) Steuervergünstigung oder Steuerbefreiung Bereitstellung einer Risikofinanzierung Sonstiges (bitte angeben) ……………………………………………….. Name des/der EU-Fonds: Höhe des Bei Beitrags Kofinanzierung (pro EU-Fonds) durch EU………………………….. ………………… Fonds ………………………….. ………………… 10 … Landeswähru ng (in voller Höhe) ………………… ………………… Gegebenenfalls Verweis auf den Beschluss der Kommission nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung, mit dem die Methode für die Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents genehmigt wurde. TEIL II Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 12 Geben Sie bitte an, nach welcher Bestimmung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Beihilfemaßnahme durchgeführt wird. Hauptziel – allgemeine Ziele Beihilfehöch Ziele (Liste) (Liste) stintensität in % oder jährlicher Beihilfehöch stbetrag in Landeswähr ung (in voller Höhe) Regionalbeihilfen …% Regelung 11 Investitionsbeihilfen …% Ad-hoc-Beihilfe (Art. 14) Regionalbeihilfen …% Beförderungskosten von Waren in den Betriebsbeihilfen in Frage kommenden Gebieten (Art. 15 (Art. 15) Abs. 2 Buchst. a) …% Mehrkosten in Gebieten in äußerster Randlage (Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) ….Landeswä Regionale Stadtentwicklungsbeihilferegelungen (Art. 16) hrung] …% KMU-Beihilfen – Investitionsbeihilfen (Art. 17, 18 und 19) KMU-Beihilfen – … Landeswä Risikofinanzierungsbeihilfen (Art. 20) Zugang von KMU zu hrung Finanzierungsmitteln … Landeswä Beihilfen für Unternehmensneugründungen (Art. 21) hrung KMU-Beihilfen – Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen (Art. 22) KMU-Beihilfen – Beihilfen für Scouting-Kosten (Art. 23) Forschungs-, Entwicklungs- und 11 Forschung s- und Grundlagenforschung (Art. 24 Abs. 2 Buchst. a) KMUAufschlä ge in % …% …% …% …% …% …% …% …% … %; falls als Anlaufbeihilf e gewährt: … Landeswä hrung …% …% …% …% …% Bei Ad-hoc-Regionalbeihilfen, mit denen auf der Grundlage von Beihilferegelungen gewährte Beihilfen ergänzt werden, bitte sowohl die Beihilfeintensität für die nach der Regelung gewährten Beihilfen als auch die Beihilfeintensität für die Ad-hoc-Beihilfe angeben. 4 industrielle Forschung (Art. 24 Abs. 2 Buchst. b) Experimentelle Entwicklung (Art. 24 Abs. 2 Buchst. c) Durchführbarkeitsstudien (Art. 24 Abs. 2 Buchst. d) Beihilfen für Forschungsinfrastrukturen (Art. 25) Beihilfen für Innovationscluster (Art. 26) …% …% …% …% …% …% …% …% …% …% Innovationsbeihilfen für KMU (Art. 27) …% …% …% Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Landwirtschaft und Fischerei (Art. 29) …% Ausbildungsbeihilfen (Art. 30) …% …% Beschäftigungsbeihilf en – Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen (Art. 31 bzw. 33) …% …% …% …% …% …% …% …% …% …% … Landeswä hrung …% …% … Landeswä hrung …% …% Innovationsbeihilfen (Art. 24 - 29) Umweltschutzbeihilfe n (Art. 34-43) Entwicklu ngsbeihilf en: (Art. 24) Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer oder die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen (Art. 31 - 32) Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten Mehrkosten (Art. 33) Investitionsbeihilfen, die Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Art. 34) Beihilfen für KMU zur frühzeitigen Anpassung an künftige Unionsnormen (Art. 35) Investitionsbeihilfen für Energiesparmaßnahmen (Art. 36) Beihilfen für Energieeffizienzprojekte (Art. 37) Investitionsbeihilfen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung(Art. 38) Investitionsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien (Art. 39) Betriebsbeihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbarer Energien (Art. 39b) 5 …% …% Betriebsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien in kleinen Anlagen (Art. 39c) Betriebsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien in kleinen Anlagen (Art. 40) Investitionsbeihilfen für die Sanierung schadstoffbelasteter Standorte(Art. 41) Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und Fernkälte (Art. 42) Beihilfen für Umweltstudien (Art. 43) Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete (Art. 45) Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen (Art. 46) Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes (Art. 47, 48) Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes Beihilferegelungen für audiovisuelle Werke Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen (Art. 49) Beihilfehöchstintensität Beihilfen zur Art der Naturkatastrophe Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen (Art. 44) …% …% …% …% …% …% …% …% …% …% …% …% … Landeswä hrung …% …% …% …% …% …% …% …% …% Erdbeben Lawine Erdrutsch Überschwemmung Orkan Wirbelsturm Vulkanausbruch Flächenbrand Tag des Eintritts der Naturkatastrophe vom TT/MM/JJJJ bis zum TT/MM/JJJJ TEIL III FORMAT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG DER INFORMATIONEN ÜBER EINZELBEIHILFEN NACH ARTIKEL 10 ABSATZ 1 BUCHSTABE C UND DIE ÜBERMITTLUNG DIESER INFORMATIONEN AN DIE KOMMISSION NACH ARTIKEL 12 Beihilfenummer Mitgliedstaat 6 Bewilligungsbehörde Name Internetadresse Bei Risikofinanzierungsregelungen Name der betrauten Einrichtung und die Namen der ausgewählten Finanzintermediäre Name des Beihilfeempfängers, MwSt.-Nummer und Unternehmensgruppe, der er angehört Art des Beihilfeempfängers KMU Großes Unternehmen Region, in der der Beihilfeempfänger seinen Standort hat Wirtschaftszweig(e), in dem (denen) der Beihilfeempfänger tätig ist Beihilfeelement, in voller Höhe, in Landeswährung14 Beihilfeinstrument15 Name der Region (NUTS-Ebene II12) Tag der Bewilligung TT/MM/JJJJ Förderstatus13 NACE-Gruppe und kurze Beschreibung Zuschuss/Zinszuschuss Darlehen/rückzahlbare Vorschüsse/rückzahlbarer Zuschuss Garantie (ggf. Verweis auf den Beschluss der Kommission16) Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung Risikofinanzierung Sonstiges (bitte angeben) Ziel der Beihilfe 12 13 14 15 16 NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik. Die Region ist in der Regel auf Ebene 2 anzugeben. Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV (Status „A“), Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV (Status „C“), nicht geförderte Gebiete, d. h. nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete (Status „N“). Bruttosubventionsäquivalent bzw. bei Regelungen für Risikofinanzierungsbeihilfen der Investitionsbetrag. Bei steuerlichen Regelungen und Regelungen, die unter Art. 21 fallen (Risikofinanzierungsregelungen), kann dieser Betrag in Spannen von 2 Mio. EUR angegeben werden. Falls die Beihilfe mithilfe mehrerer Beihilfeinstrumente gewährt wird, bitte den Beihilfebetrag für jedes Instrument angeben. Gegebenenfalls Verweis auf den Beschluss der Kommission, mit dem die Methode für die Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents genehmigt wurde. 7 Rechtsgrundlage, einschließlich Durchführungsvorschriften und ggf. Regelung, auf deren Grundlage die Beihilfe gewährt wird 8