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DE
ANHANG III
Informationen über nach den Voraussetzungen dieser Verordnung freigestellte
staatliche Beihilfen
TEIL I
Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 12
Beihilfenummer
Mitgliedstaat
(wird von der Kommission ausgefüllt)
………………………………………………………………………..
Referenznummer
des Mitgliedstaats
Region
Bewilligungsbehörde
………………………………………………………………………..
Name der Region(en)
Förderstatus2
(NUTS1)
…………………………
………………………………………..
…………………………
………………………………………..
Name
………………………………………..
…………………………………………
Postanschrift
Internetadresse
Titel der
Beihilfemaßnahme
Nationale
Rechtsgrundlage
(Fundstelle der
amtlichen
Veröffentlichung im
Mitgliedstaat)
Weblink zum vollen
Wortlaut der
Beihilfemaßnahme
Art der Maßnahme
1
2
…………………………………………
…………………………………………………………………………
………………………………………………………………………….
………………………………………………………………………….
………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………..
Regelung
Ad-hoc-Beihilfe
Name des Beihilfeempfängers und
NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik. Die Region ist in der Regel auf Ebene 2
anzugeben.
Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV (Status „A“), Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV
(Status „C“), nicht geförderte Gebiete, d. h. nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete
(Status „N“).
Änderung einer
bestehenden
Beihilferegelung
oder Ad-hocBeihilfe
4
der Unternehmensgruppe3, der er
angehört
...............................................................
Beihilfenummer der Kommission
Verlängerung
...............................................................
Änderung
Laufzeit
Regelung
Tag der
Bewilligung5
Betroffene
Wirtschaftszweige
Ad-hoc-Beihilfe
Art des
Beihilfeempfängers
Mittelausstattung
Beihilfeinstrument
(Art. Error!
Reference source not
3
4
5
6
7
8
9
Alle für Beihilfen in
Frage kommenden
Wirtschaftszweige
Beschränkt auf
bestimmte
Wirtschaftszweige:
Bitte auf Ebene der
NACE-Gruppe
angeben6
KMU
Große Unternehmen
Nach der Regelung
vorgesehene jährliche
Gesamtmittelausstattung7
Gesamtbetrag der dem
Unternehmen gewährten
Ad-hoc-Beihilfen8
Bei Garantien9
………………………………………..
vom TT/MM/JJJJ bis zum
TT/MM/JJJJ
TT/MM/JJJJ
………………………………………..
………………………………………..
………………………………………..
… Landeswährung (in voller Höhe)
………………………………………
… Landeswährung (in voller Höhe)
……………………………………….
… Landeswährung (in voller Höhe)
………………………………………
Zuschuss/Zinszuschuss
Darlehen/rückzahlbare Vorschüsse
Garantie (ggf. Verweis auf den Beschluss der Kommission10)
Der Begriff des Unternehmens bezeichnet nach den Wettbewerbsvorschriften des AEUV und für die
Zwecke dieser Verordnung jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer
Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass Einheiten, die (de jure
oder de facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden, als ein einziges Unternehmen
anzusehen sind.
Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.
Zu bestimmen im Einklang mit Erwägungsgrund 36 der Verordnung.
NACE Rev. 2: Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Der
Wirtschaftszweig ist in der Regel auf der Ebene der Unternehmensgruppe anzugeben.
Bei Beihilferegelungen bitte die nach der Regelung vorgesehene jährliche Gesamtmittelausstattung oder
den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente
angeben.
Bei Ad-hoc-Beihilfen bitte den Gesamtbetrag der Beihilfe/des Steuerausfalls angeben.
Bei Garantien bitte den (Höchst-)Betrag der gesicherten Darlehen angeben.
found.)
Steuervergünstigung oder Steuerbefreiung
Bereitstellung einer Risikofinanzierung
Sonstiges (bitte angeben)
………………………………………………..
Name
des/der EU-Fonds:
Höhe des
Bei
Beitrags
Kofinanzierung
(pro EU-Fonds)
durch EU…………………………..
…………………
Fonds
…………………………..
…………………
10
… Landeswähru
ng (in voller
Höhe)
…………………
…………………
Gegebenenfalls Verweis auf den Beschluss der Kommission nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c der
Verordnung, mit dem die Methode für die Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents genehmigt
wurde.
TEIL II
Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 12
Geben Sie bitte an, nach welcher Bestimmung der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung die Beihilfemaßnahme durchgeführt wird.
Hauptziel – allgemeine
Ziele
Beihilfehöch
Ziele (Liste)
(Liste)
stintensität
in %
oder
jährlicher
Beihilfehöch
stbetrag in
Landeswähr
ung (in
voller Höhe)
Regionalbeihilfen …%
Regelung
11
Investitionsbeihilfen
…%
Ad-hoc-Beihilfe
(Art. 14)
Regionalbeihilfen …%
Beförderungskosten von Waren in den
Betriebsbeihilfen
in Frage kommenden Gebieten (Art. 15
(Art. 15)
Abs. 2 Buchst. a)
…%
Mehrkosten in Gebieten in äußerster
Randlage (Art. 15 Abs. 2 Buchst. b)
….Landeswä
Regionale Stadtentwicklungsbeihilferegelungen (Art. 16)
hrung]
…%
KMU-Beihilfen – Investitionsbeihilfen (Art. 17, 18 und 19)
KMU-Beihilfen –
… Landeswä
Risikofinanzierungsbeihilfen (Art. 20)
Zugang von KMU zu
hrung
Finanzierungsmitteln
… Landeswä
Beihilfen für
Unternehmensneugründungen (Art. 21) hrung
KMU-Beihilfen – Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative
Handelsplattformen (Art. 22)
KMU-Beihilfen – Beihilfen für Scouting-Kosten (Art. 23)
Forschungs-,
Entwicklungs- und
11
Forschung
s- und
Grundlagenforschung
(Art. 24 Abs. 2 Buchst. a)
KMUAufschlä
ge
in %
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
… %;
falls als
Anlaufbeihilf
e gewährt:
… Landeswä
hrung
…%
…%
…%
…%
…%
Bei Ad-hoc-Regionalbeihilfen, mit denen auf der Grundlage von Beihilferegelungen gewährte Beihilfen
ergänzt werden, bitte sowohl die Beihilfeintensität für die nach der Regelung gewährten Beihilfen als
auch die Beihilfeintensität für die Ad-hoc-Beihilfe angeben.
4
industrielle Forschung
(Art. 24 Abs. 2 Buchst. b)
Experimentelle Entwicklung
(Art. 24 Abs. 2 Buchst. c)
Durchführbarkeitsstudien
(Art. 24 Abs. 2 Buchst. d)
Beihilfen für Forschungsinfrastrukturen
(Art. 25)
Beihilfen für Innovationscluster (Art. 26)
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
Innovationsbeihilfen für KMU (Art. 27)
…%
…%
…%
Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen
für Landwirtschaft und Fischerei (Art. 29)
…%
Ausbildungsbeihilfen (Art. 30)
…%
…%
Beschäftigungsbeihilf
en – Beihilfen für
benachteiligte
Arbeitnehmer und
Arbeitnehmer mit
Behinderungen
(Art. 31 bzw. 33)
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
… Landeswä
hrung
…%
…%
… Landeswä
hrung
…%
…%
Innovationsbeihilfen
(Art. 24 - 29)
Umweltschutzbeihilfe
n (Art. 34-43)
Entwicklu
ngsbeihilf
en:
(Art. 24)
Beihilfen in Form von
Lohnkostenzuschüssen für die
Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer
oder die Beschäftigung von
Arbeitnehmern mit Behinderungen
(Art. 31 - 32)
Beihilfen zum Ausgleich der durch die
Beschäftigung von Arbeitnehmern mit
Behinderungen verursachten Mehrkosten
(Art. 33)
Investitionsbeihilfen, die Unternehmen in
die Lage versetzen, über die
Unionsnormen für den Umweltschutz
hinauszugehen oder bei Fehlen solcher
Normen den Umweltschutz zu verbessern
(Art. 34)
Beihilfen für KMU zur frühzeitigen
Anpassung an künftige Unionsnormen
(Art. 35)
Investitionsbeihilfen für
Energiesparmaßnahmen (Art. 36)
Beihilfen für Energieeffizienzprojekte
(Art. 37)
Investitionsbeihilfen für hocheffiziente
Kraft-Wärme-Kopplung(Art. 38)
Investitionsbeihilfen zur Förderung
erneuerbarer Energien (Art. 39)
Betriebsbeihilfen zur Förderung von
Strom aus erneuerbarer Energien
(Art. 39b)
5
…%
…%
Betriebsbeihilfen zur Förderung
erneuerbarer Energien in kleinen Anlagen
(Art. 39c)
Betriebsbeihilfen zur Förderung
erneuerbarer Energien in kleinen Anlagen
(Art. 40)
Investitionsbeihilfen für die Sanierung
schadstoffbelasteter Standorte(Art. 41)
Investitionsbeihilfen für energieeffiziente
Fernwärme und Fernkälte (Art. 42)
Beihilfen für Umweltstudien (Art. 43)
Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener
Gebiete (Art. 45)
Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen (Art. 46)
Beihilfen für Kultur
und die Erhaltung des
kulturellen Erbes
(Art. 47, 48)
Beihilfen für Kultur und die Erhaltung
des kulturellen Erbes
Beihilferegelungen für audiovisuelle
Werke
Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale
Freizeitinfrastrukturen (Art. 49)
Beihilfehöchstintensität
Beihilfen zur
Art der Naturkatastrophe
Bewältigung der
Folgen von
Naturkatastrophen
(Art. 44)
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
… Landeswä
hrung
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
…%
Erdbeben
Lawine
Erdrutsch
Überschwemmung
Orkan
Wirbelsturm
Vulkanausbruch
Flächenbrand
Tag des Eintritts der Naturkatastrophe
vom TT/MM/JJJJ bis
zum TT/MM/JJJJ
TEIL III
FORMAT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG DER INFORMATIONEN ÜBER EINZELBEIHILFEN NACH
ARTIKEL 10 ABSATZ 1 BUCHSTABE C UND DIE ÜBERMITTLUNG DIESER INFORMATIONEN AN DIE
KOMMISSION NACH ARTIKEL 12
Beihilfenummer
Mitgliedstaat
6
Bewilligungsbehörde
Name
Internetadresse
Bei
Risikofinanzierungsregelungen
Name der betrauten
Einrichtung und die Namen
der ausgewählten
Finanzintermediäre
Name des Beihilfeempfängers,
MwSt.-Nummer und
Unternehmensgruppe, der er
angehört
Art des Beihilfeempfängers
KMU
Großes Unternehmen
Region, in der der
Beihilfeempfänger seinen
Standort hat
Wirtschaftszweig(e), in dem
(denen) der Beihilfeempfänger
tätig ist
Beihilfeelement, in voller Höhe,
in Landeswährung14
Beihilfeinstrument15
Name der Region
(NUTS-Ebene II12)
Tag der Bewilligung
TT/MM/JJJJ
Förderstatus13
NACE-Gruppe und kurze Beschreibung
Zuschuss/Zinszuschuss
Darlehen/rückzahlbare
Vorschüsse/rückzahlbarer Zuschuss
Garantie (ggf. Verweis auf den Beschluss
der Kommission16)
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung
Risikofinanzierung
Sonstiges (bitte angeben)
Ziel der Beihilfe
12
13
14
15
16
NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik. Die Region ist in der Regel auf Ebene 2
anzugeben.
Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV (Status „A“), Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV
(Status „C“), nicht geförderte Gebiete, d. h. nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete
(Status „N“).
Bruttosubventionsäquivalent bzw. bei Regelungen für Risikofinanzierungsbeihilfen der
Investitionsbetrag. Bei steuerlichen Regelungen und Regelungen, die unter Art. 21 fallen
(Risikofinanzierungsregelungen), kann dieser Betrag in Spannen von 2 Mio. EUR angegeben werden.
Falls die Beihilfe mithilfe mehrerer Beihilfeinstrumente gewährt wird, bitte den Beihilfebetrag für jedes
Instrument angeben.
Gegebenenfalls Verweis auf den Beschluss der Kommission, mit dem die Methode für die Berechnung
des Bruttosubventionsäquivalents genehmigt wurde.
7
Rechtsgrundlage, einschließlich
Durchführungsvorschriften und
ggf. Regelung, auf deren
Grundlage die Beihilfe gewährt
wird
8
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