REGIONEN AKTIV - Land gestaltet Zukunft Wettbew erb des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landw irtschaft (BMVEL) Inhalte und Ziele Regionen als Motor für eine neue Verbraucher- und Agrarpolitik – Wozu dieser Wettbewerb? Integrierte regionale Entwicklungskonzepte – Was ist gefordert? Umsetzung Verfahren der Abwicklung Finanzierung des Regionalmanagements Finanzierung von Investitionen und nicht investiven Maßnahmen ... Inhalte und Ziele Regionen als Motor für eine neue Verbraucher- und Agrarpolitik – Wozu dieser Wettbewerb? In ausgewählten Regionen soll gezeigt werden, wie die Anforderungen der Bevölkerung an die Landwirtschaft stärker als bisher berücksichtigt werden können und welche neuen Wege in der ländlichen Entwicklung möglich sind. Entwickelt und umgesetzt werden sollen diese Modelle durch Partnerschaften auf der regionalen Ebene. Dadurch soll in den Regionen ein Prozess in Gang gebracht werden, der sich in der Zukunft selbständig trägt und somit zum Vorbild für den gesamten ländlichen Raum und seine Verbindungen zur Stadt wird. Hintergrund des Wettbewerbs ist die Neuausrichtung der Verbraucher- und Agrarpolitik. Ausgangspunkt und Zentrum der neuen Politik sind die Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Den Regionen und ihrer ökonomisch tragfähigen, sozial ausgewogenen und ökologisch verträglichen Entwicklung kommt bei der Realisierung dieser Politik eine steigende Bedeutung zu. Regionale Erzeugungs- und Verbrauchskreisläufe erhöhen die Transparenz in der Nahrungsmittelerzeugung und –vermarktung. Gleichzeitig bieten sich zusätzliche Erwerbschancen und Einkommensquellen. Eine engere ErzeugerVerbraucher-Beziehung trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung in der Region bei. Die Öffnung der Landwirtschaft für Einkommenskombinationen und für das Erbringen von Dienstleistungen eröffnet ihr Chancen für eine stärkere Einbindung in eine moderne an den Wünschen der Bevölkerung ausgerichtete Struktur in den ländlichen Räumen und kann zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die betroffenen Politikbereiche auf allen Ebenen, aber auch staatliche und nichtstaatliche Akteure, in einem partnerschaftlichen Netzwerk zusammenwirken und innovative Ideen und Perspektiven für die Regionen entwickeln. Dabei gilt es, neue Wege zu beschreiten und die Interessen von Verbrauchern, Erzeugern und Handel sowie des Umwelt- und Tierschutzes besser miteinander in Einklang zu bringen. Bildung, Qualifizierung und ein voneinander Lernen sind für diesen Prozess unabdingbar. Dies trifft gleichermaßen für Kindertagesstätten, allgemein bildende Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung wie auch für die Ausbildung im landwirtschaftlichen Bereich in Fachschulen und Universitäten zu. Der Wettbewerb „REGIONEN AKTIV – Land gestaltet Zukunft“ ist ein weiterer Schritt zur Unterstützung dieses Prozesses. Integrierte regionale Entwicklungskonzepte – Was ist gefordert? Die Wettbewerbsbeiträge der Regionen sollen die wesentlichen Inhalte der neuen Verbraucher- und Agrarpolitik aufgreifen und zu einem integrierten regionalen Entwicklungskonzept zusammenführen. Dabei fließen innovative Ansätze für eine Entwicklung der ländlichen Räume, die sich am Prinzip der ... -2- Nachhaltigkeit orientiert, in eine abgestimmte Gesamtstrategie ein. Die Beiträge sollen sich an den folgenden Elementen orientieren: Verbraucherorientierung durch stärkere Berücksichtigung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere durch eine „gläserne Erzeugung”, die auf besondere Qualität aufbaut; Verbesserung der Vermarktungswege, insbesondere zur Stärkung der Nachfrage nach Lebensmitteln besonderer Qualität; zielgruppenspezifische Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erzeuger, Verarbeiter, Handel und Endverbraucher. Natur- und umweltverträgliche Landbewirtschaftung durch Maßnahmen für eine natur- und umweltverträgliche Land- und Forstwirtschaft, z.B. durch Systeme kontrollierten Anbaus, Agrarumweltmaßnahmen oder Vertragsnaturschutz; Erzeugung von Lebensmitteln mit besonderer Qualität, insbesondere auch Erhöhung des Anteils der Lebensmittel aus ökologischem Landbau und besonders artgerechter Tierhaltung; Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Fläche, insbesondere durch regionale Verknüpfung von Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung; zielgruppenspezifische Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Stärkung ländlicher Räume und Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen durch Ausbau von Wertschöpfungsketten in der Region, z.B. durch Aufbau regionaler Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen unter Einbeziehung der verarbeitenden Wirtschaft und des Handels; Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten mit dem Natur- und Umweltschutz sowie der Landschaftspflege verknüpfen, z.B. durch den Ausbau des Vertragsnaturschutzes sowie Maßnahmen zur Erzeugung regenerativer Energien und zur Stärkung ökologischer Bauweisen; zielgruppenspezifische Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, beispielsweise durch Maßnahmen, die in besonderem Maße die Erwerbschancen von Frauen stärken und die Ausbildungssituation von Jugendlichen im ländlichen Raum verbessern; Verbesserung der Erwerbschancen in den ländlichen Räumen in den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnik und des regionalen Handwerks; erweitertes touristisches Angebot, das die Chancen einer naturverträglichen Land- und Forstwirtschaft in einer intakten Landschaft nutzt und mit der Vermarktung regionaler Produkte kombiniert. Unter Berücksichtigung dieser Elemente erarbeiten die relevanten Akteure ein auf die besonderen regionalen Bedingungen zugeschnittenes Konzept. Entsprechend den jeweiligen Problemen und Potenzialen der Region können ganz unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Gerade die Unterschiedlichkeit der Ausgangsbedingungen, stärkt den mit der ... -3- Neuorientierung der Verbraucherschutz- und Agrarpolitik verfolgten vielfältigen regionalen Ansatz. Wichtig ist jedoch, dass jeweils das Konzept einer qualitätsorientierten, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten, multifunktionalen Landwirtschaft ebenso deutlich wird wie die Stärkung des ländlichen Raumes insgesamt, so z.B. durch die Schaffung wettbewerbsfähiger neuer Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich. ... -4- Umsetzung I. Verfahren der Abwicklung 1. Allgemeine Fördergrundsätze 1.1 Eine Förderung ist nur im Entwicklungskonzepts möglich. Rahmen des integrierten regionalen Eine Förderung erfolgt nur für Aktivitäten, die nicht über andere Förderinstrumente gefördert werden. Dabei sollen bestehende Fördermöglichkeiten vorrangig in Anspruch genommen werden. Für die Finanzierung stehen in den Jahren 2002-2005 35,5 Mio. € zur Verfügung, davon 17,9 Mio. € im Jahr 2002. Es wird angestrebt, den Betrag für die Jahre 2003 und 2004 auf ebenfalls 17,9 Mio. € und für das Jahr 2005 auf 8,9 Mio. € jährlich anzuheben. Die im Rahmen von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ gewährten Unterstützungen beziehen sich nur auf Aktivitäten, die beihilferechtlich zulässig sind, weil sie - auf der Grundlage bereits von der Europäischen Kommission genehmigter Programme (insb. Ziel 1-, 2- und Ziel 3-Programm), nach den Fördergrundsätzen des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ oder der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gewährt werden. Wenn die geförderten Aktivitäten nicht Gegenstand genehmigter Programme oder der Gemeinschaftsaufgaben sind beziehungsweise außerhalb der Produktion, der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte unter Anhang I des Vertrages liegen, werden Beihilfen ausschließlich - als de minimis Beihilfen im Sinne der VO (EG) 69/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages auf „De minimis“ Beihilfen (Amtsblatt L 10 vom 13.01.2001, S. 30), sowie - in Übereinstimmung mit der VO (EG) 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EGVertrages auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen (Amtsblatt L 10 vom 13.01.2001, S. 33) gewährt. ... -5- - - Die mit der Abwicklung der Förderung betraute öffentlich-rechtliche Körperschaft (Abwicklungspartner) gewährleistet für alle geförderten Aktivitäten, dass Beihilfen für Produkte unter Anhang I des Vertrages entweder als bestehende Beihilfen im Sinne des Artikel 1(b) der VO (EG) 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrages gewährt werden, oder dass sie mit den Aktivitäten übereinstimmen, die im Rahmen der ländlichen Entwicklungsprogramme oder der anderen Strukturfondsprogramme genehmigt wurden. In allen anderen Fällen werden die Maßnahmen als neue Beihilfen in Übereinstimmung mit VO 659/1999 der Kommission zur Notifizierung vorgelegt. In diesem Fall wird versichert, dass keine Unterstützung gewährt wird, bevor die Kommission die Beihilferegelung entsprechend VO (EG) 659/1999 genehmigt hat. Alle beschriebenen Aktivitäten werden aus „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ nur dann unterstützt, wenn sie sich in das integrierte regionale Entwicklungskonzept einfügen. Ein Schwerpunkt von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ liegt darin, die Regionen in die Lage zu versetzen, Konzepte für Agrarumweltmaßnahmen erarbeiten zu können, die den lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen. Damit sind zum einen die natürlichen Voraussetzungen gemeint: Vegetation, Topographie, Ökologie, bisherige Nutzung, Betriebsstruktur. Zum anderen ist die regionalen Entwicklungsstrategie angesprochen. Voraussetzung einer Förderung ist, dass die „programmgerechte“ Bewirtschaftung eines Teils der Flächen der Regionen Bestandteil des integrierten regionalen Entwicklungskonzepts ist. Nur dann, wenn deutlich wird, dass und wie eine Region durch umweltgerechte Flächennutzung einen Beitrag zu ihrer Entwicklung leisten will, ist finanzielle Unterstützung aus Regionen aktiv möglich. Diese Unterstützung wird nur in den Fällen gewährt, in denen bestehende Agrarumweltprogramme mangels Nachfrage nicht greifen und ist an die Voraussetzung gebunden, dass die durchgeführten Agrarumweltaktivitäten in ihrer ökologischen Wirkung ein qualitatives Plus gegenüber den bestehenden Agrarumweltmaßnahmen darstellen. Die Vorschriften der Verordnung 1257/1999 und 1750/1999 werden in jedem Fall beachtet. 1.2 Förderhöhe: Mit Mitteln aus „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ können finanziert werden: - Maßnahmen nach II, III.3 und III.4 bis zu 100 %. Für Maßnahmen nach III.3 bis zu einem Gesamtbeihilfebetrag von 100.000 € je Begünstigtem innerhalb von drei Jahren. Für Maßnahmen nach III.4 gilt: Die Zuwendungen werden jährlich gewährt und sind auf einen Höchstbetrag von 600 € pro Hektar für einjährige Kulturen, 900 € pro Hektar für ... -6- - spezielle Dauerkulturen und 450 € pro Hektar für sonstige Flächennutzungen begrenzt. Maßnahmen nach III.1 entsprechend den Zuwendungsanteilen des jeweils geltenden Rahmenplans. Maßnahmen nach III.2 bis zu 40 %. 1.3 Förderanteile Von den auf die regionale Partnerschaft entfallenden Bundesmitteln im Rahmen von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ dürfen höchsten folgende Anteile entfallen auf: - II 20 % (davon höchstens 75 % auf Kosten für Personal des Regionalmanagements) - III.2 50 % - III.4 50 % 2. Die regionale Partnerschaft - und deren Mitglieder sind in der Region ansässig. Auf der Ebene der Entscheidungsfindung darf der Anteil der Behördenvertreter und gewählten Vertreter der Gebietskörperschaften 50 % nicht überschreiten. Ein öffentlich-rechtlicher Partner (Abwicklungspartner) ist innerhalb der regionalen Partnerschaft verantwortlich für die finanzielle Abwicklung der Projekte. - ist der Träger des integrierten regionalen Entwicklungskonzepts, - kann sich eines Regionalmanagements bedienen, - gibt sich eine Geschäftsordnung in der = Organisationsstruktur, = Aufgaben und Zuständigkeiten, = Ablauf von Entscheidungsprozessen, = Vorgehensweise zur Einbindung aller für die Umsetzung des integrierten regionalen Entwicklungskonzepts relevanten Akteure eindeutig geregelt sind, - ist in der Lage, das von ihr für ihr Gebiet erarbeitete integrierte regionale Entwicklungskonzept umzusetzen. Sie verfügt nachweislich über Erfahrung in Planung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen ländlicher Entwicklung. - organisiert sich so, dass sie Träger von Rechten und Pflichten sein kann (Verein, GmbH etc.). - entscheidet über die in der Region erarbeiteten Projektanträge. - legt einen jährlichen Bericht vor, mit Daten zu allen geförderten Projekten: = Projektbeschreibung, incl. Name, Anschrift des geförderten Projektträgers, = Aussagen zur Zielerreichung (Arbeitsplätze, Schaffung von Einkommen), = Beachtung der Förderbestimmungen. - legt einen Halbzeitbericht vor mit = Darstellung der erreichten Ziele, = Analyse der Defizite in Bezug auf die Zielerreichung, ... -7- = Begründung evtl. Änderungen Entwicklungskonzepts. des integrierten regionalen 3. Zuwendungsempfänger sind die Träger der im Rahmen des integrierten regionalen Konzepts durchgeführten Projekte. Die Zuwendungsempfänger entwickeln die Projekte und stimmen sie mit der regionalen Partnerschaft ab. Zuwendungsempfänger können sein - Gemeinden, Landkreise und Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. - Natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts. Die Mittel werden den Zuwendungsempfängern von dem Abwicklungspartner übertragen. 4. Abwicklungspartner - Die regionale Partnerschaft benennt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft als Abwicklungspartner, die sich schriftlich bereiterklärt: = die Zuwendungsbescheide an den Zuwendungsempfänger zu erteilen, = die Mittel zu verwalten, = die Haushaltsüberwachung durchzuführen, = die Beachtung der Fördervorschriften, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Bewirtschaftungsverfahren nach III.4, Satz 2, zu garantieren, = die Verwendungsnachweise zu prüfen. - Der Abwicklungspartner ist an die Projektauswahl durch die regionale Partnerschaft gebunden, so weit die Finanzierung und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften gesichert ist. 5. Kontrolle BMVEL kontrolliert 5 % aller im Rahmen und mit Mitteln von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ geförderten Projekte im Hinblick auf die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften. 6. Beirat Es wird ein Beirat eingerichtet. - Mitglieder im Beirat sind Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner (Verbände auf Bundesebene) sowie ein Vertreter des BMVEL. - Aufgaben des Beirats sind = Prüfung der Arbeitsergebnisse der regionalen Partnerschaft im Hinblick auf die Realisierung der Ziele, = Prüfung und Billigung der Jahresberichte und des Halbzeitberichts, = Beratung und Beschlussfassung über Änderungen des integrierten regionalen Entwicklungskonzepts. ... -8- II. Finanzierung des Regionalmanagements Die für das Regionalmanagement entstehenden Kosten können aus Mitteln von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ vollständig übernommen werden, insbesondere für: - die Organisation der regionalen Partnerschaft, - Konzeption und Auswahl der zu fördernden Projekte, - Sicherstellen der ordnungsgemäßen und zielgerichteten Abwicklung der Projekte, - Monitoring und Selbstevaluierung, - ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Entwicklungskonzepts. Die Aufgaben des Regionalmanagements werden nach öffentlicher Ausschreibung vergeben und sind nicht auf die Erzielung vom Gewinn ausgerichtet. Gefördert werden können beispielsweise: - sächliche und personelle Verwaltungskosten des Regionalmanagements, - Kosten für Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z.B. Teilnahme an Seminaren und Tagungen, Experten- und Referentenhonorare), - Öffentlichkeitsarbeit für die Umsetzung des integrierten regionalen Entwicklungskonzepts (Herausgabe von Publikationen und Broschüren; Veranstaltung von Tagungen, Kongressen und Seminaren, web-sites), - Betreuung, Beratung und Weiterbildung potentieller Akteure hinsichtlich Projektentwicklung und –management, - Unterstützung durch externe Experten/-innen, - Unterstützung von Kommunikations-, Kooperationsund Interaktionsprozessen incl. der Förderung kommunikativer und Methodenkompetenz, - ausgeschlossen sind Maßnahmen für Absatzförderung. III. Finanzierung von investiven und nicht investiven Maßnahmen Im Rahmen von „Regionen aktiv – Land gestaltet Zukunft“ können mit Bundesmitteln Aktivitäten zur Umsetzung des von der regionalen Partnerschaft vorgelegten integrierten regionalen Entwicklungskonzepts unterstützt werden. Finanziert werden: 1. Maßnahmen gemäß dem jeweils geltenden Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ soweit sie in dem Land, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, nicht angeboten werden. Darüber hinaus können in allen Ländern Maßnahmen gefördert werden, die Investitionen handwerklicher Unternehmen betreffen, die sowohl verarbeiten als auch auf der Ebene des Einzelhandels tätig sind. Maximale Förderintensität und Förderhöchstbetrag richten sich nach den in den beiden Gemeinschaftsaufgaben getroffen Regelungen. ... -9- 2. Investitionen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12.01.2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „de-minimis“-Beihilfen (ABl EG 2001 Nr. 210 S. 30), sowie Investitionen unter Einhaltung der Bestimmungen Verordnung (EG) 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen (Amtsblatt L 10 vom 13.01.2001, S. 33). Es sollen betriebliche und überbetriebliche Investitionen zur Schaffung bzw. Stärkung regional und intersektoral abgestimmter Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten gefördert werden. Im Vordergrund stehen Kleinbetriebe und Kooperationen. Gefördert werden können außerhalb der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von im Anhang I zum EG-Vertrag genannten Erzeugnisse beispielsweise: - qualifizierte strategische Unternehmensgründungen, - Erschließung neuer Produktlinien, - Entwicklung neuer Dienstleistungen, - Investitionen für gemeinschaftliche Marketingprojekte von Kleinbetrieben, - Errichtung gemeinsamer innovationsund produktionsunterstützender Infrastruktur in geringem Umfang, - Umnutzung vorhandener Bausubstanz insbesondere zur Ansiedlung von Handwerk und Dienstleistungen bzw. KMU, - Umweltprojekte (bspw. Recycling, regenerative Energien), - Einrichtungen zur Verknüpfung von Landbewirtschaftung und Landschaftspflege mit der Nutzung von Biomasse, Produktveredelung und –vermarktung. Ferner können Projekte gefördert werden, die die strukturellen Voraussetzungen in den Regionen verbessern: - Investitionen für regional bedeutsame Einrichtungen zur Verbesserung des regionalen kulturellen Angebots oder zur Information über Landschafts- und Kulturgeschichte, - Investitionen für die Erhaltung von Gebäuden, Bauwerken und Anlagen mit regionaler landschafts- und kulturgeschichtlicher Bedeutung und mit sozialen und kulturellen Nutzungen, - Einrichtungen für den Zugang von Kleinbetrieben (insbesondere Handwerk) zu Beratungsdiensten, Forschungseinrichtungen etc.), - Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung - Verbreitung der Anwendung neuer Informationsund Kommunikationstechnologien, - Aufbau multifunktionaler dörflicher Dienstleistungszentren mit innovativen Trägerstrukturen, örtliche Informationsund Kommunikationszentren, - Ausbau mobiler Versorgungssysteme, Servicenetze ... - 10 - - Investitionen an historischen Gebäuden, Bauwerken und Naturdenkmalen von herausgehobenem touristischem Interesse. 3. Informations-, Bildungsund Beratungsdienstleistungen zur Erschließung von Projekten zur ländlichen Entwicklung; Information und Einbeziehung der Bevölkerung und regionalen Akteure in den Entwicklungsprozess; Verstärkung der Kooperationsstrukturen innerhalb der Region. Gefördert werden können mit bis zu 100.000 € je Begünstigtem innerhalb von drei Jahren beispielsweise: - Studien, Konzepte, Planungen, Machbarkeitsstudien, Ökoaudit, Zertifizierung, Evaluierung von Projekten, - Organisation von Regionalmessen, Unterstützung von Kooperationen von Kleinbetrieben zur Präsentation auf überregionalen Messen, - Entwicklungsberatung (auch in Verbindung mit Gemeinwesenarbeit) für Existenzgründungs- und Betriebsübernahme-Initiativen, - Qualifizierung in Zusammenhang mit Maßnahmen nach III.2, - Qualifizierung und Weiterbildung der Entwicklungsberatung, - Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z.B. Teilnahme an Seminaren und Tagungen in Deutschland, Experten- und Referentenhonorare). Maßnahmen, die in den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Werbung für in Anhang I des Vertrags genannte landwirtschaftliche Erzeugnisse fallen, sind von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten derartige Maßnahmen für die Umsetzung des Projektes unerlässlich sein, werden sie der Kommission im Einzelfall zur Genehmigung vorgelegt. 4. Maßnahmen zur Ergänzung bestehender Agrarumweltprogramme der Länder, die von der regionalen Partnerschaft speziell auf die naturräumliche Situation ihres Gebietes zugeschnitten sind, in ihrer ökologischen Wirkung ein qualitatives Plus gegenüber bestehenden Agrarumweltprogrammen darstellen und die Bestandteile des regionalen Entwicklungskonzeptes sind. - Gefördert werden Landwirte, die sich für mindestens fünf Jahre verpflichten, landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren anzuwenden, um = bedrohte, besonders wertvolle landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaften zu erhalten, = die Landschaft und historische Merkmale auf landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten, = eine Acker- und Grünlandnutzung geringerer Intensität zu fördern. ... - 11 - - Die Zuwendungen werden jährlich gewährt und sind auf einen Höchstbetrag von 600 € pro Hektar für einjährige Kulturen, 900 € pro Hektar für spezielle Dauerkulturen und 450 € pro Hektar für sonstige Flächennutzungen begrenzt. Der Abwicklungspartner verlangt die Zuwendungen für das Jahr zurück, für das er feststellt, dass der Zuwendungsempfänger die Verpflichtung gemäß III.4, Satz 2, nicht eingehalten hat. Die Höhe der Zuwendungen wird auf einzelbetrieblicher Ebene auf folgender Grundlage berechnet: = zu erwartende Einkommensverluste, = infolge der eingegangenen Verpflichtungen zur Durchführung der Maßnahmen entstehende zusätzliche Kosten und = Notwendigkeit, einen Anreiz zu bieten. Zur Berechnung der Einkommensverluste und der infolge der eingegangenen Verpflichtungen zur Durchführung der Maßnahmen entstehenden zusätzlichen Kosten des Betriebs sind alle relevanten Kennzahlen, darunter in jedem Fall folgende heranzuziehen: = Durchschnittlicher Ertrag auf den betroffenen Flächen während eines Zeitraums von drei Jahren, der nicht länger als drei Jahre vor dem Verpflichtungszeitraum liegt, = durchschnittliche flächenbezogene Aufwendungen für Betriebsmittel auf diesen Flächen in dem entsprechenden Zeitraum, = Kennzahlen über die Bodengüte, = Lage und Größe der Fläche, = belegbare Angaben über die Ertragseinbußen, = belegbare Angaben über die Kosten infolge von betrieblich notwendigen Anpassungsreaktionen. Die Kosten für Aufwendungen, die nicht einträglich, aber für die Erfüllung der Verpflichtungen erforderlich sind, können auch bei der Festlegung der jährlichen Zuschüsse berücksichtigt werden. In diesem Sinne gelten Aufwendungen als nicht einträglich, wenn sie üblicherweise nicht zu einer erheblichen Nettosteigerung des Werts des landwirtschaftlichen Betriebs oder der Rentabilität führen. - Der Anteil des als Anreiz gewährten Betrags darf 20 % des je Hektar und Jahr gewährten Zuwendungsbetrags nicht überschreiten. Die Entscheidung die Bewirtschaftung seiner Flächen im Interesse der Verbesserung der Umweltsituation zur Verfügung zu stellen und damit sein bisherigen Betriebskonzept ganz oder teilweise zu ändern, bedeutet für den Landwirt ein u.U. hohes Risiko, das er nur bei entsprechendem Anreiz bereit ist einzugehen: = Die Bewirtschaftungsumstellung im Rahmen eines in der Region erarbeiteten und partnerschaftlich umgesetzten Entwicklungskonzepts geht in der Regel über herkömmliche Agrarumweltprogramme hinaus. Sie ist ein Teil eines Systems ... - 12 - = von aufeinander aufgebauten Einzelkomponenten wie besonders umwelt- und landschaftsfreundliche Produktion, regionale Vermarktung oder Einbindung der neuen Bewirtschaftungsmethoden in ein geänderten Landschaftsbild zur Steigerung der Attraktivität der Region für den naturorientierten Tourismus. Das bietet die Chance, nach Ende der Förderperiode von neu erschlossenen Einkommensquellen profitieren zu können, heißt aber auch, nicht zur ursprünglichen Bewirtschaftung zurückkehren zu können, ohne die übrigen Komponenten des Konzepts zu gefährden. Es sollen nicht nur marginale Flächen, deren Lage und Größe die Realisierung eines einheitlichen Konzepts unmöglich macht, gewonnen werden, sondern größere Flächen, die auch Demonstrationscharakter haben. Je größer der Anteil der Flächen an der Gesamtfläche des Betriebs, desto höher ist aber die Hemmschwelle an einem Programm teilzunehmen. Die Maßnahmen sind vor der Durchführung an die Kommission zu notifizieren. ...