100. Landtagssitzung am 23. September 2015 TOP 9

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100. Landtagssitzung am 23. September
2015
TOP 9 – Gesetzentwurf der
Datum:
Landesregierung
23.09.2015
Nummer:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Landesverfassungsschutzgesetzes
und des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Rede von Innenminister Lorenz Caffier
Es gilt das gesprochen Wort
Meine Damen und Herren,
nachdem die terroristische Mordserie des sogenannten
Nationalsozialistischen Untergrunds aufgedeckt wurde,
hagelte es Kritik. Die Polizei, die Justiz und auch der
Verfassungsschutz sahen sich massiven Vorwürfen
ausgesetzt.
Rückblickend betrachtet, waren einige öffentliche Urteile
überzogen oder gar falsch. Viele Kritikpunkte hatten jedoch
ihre Berechtigung.
Der Verfassungsschutz von Bund und Ländern hat sich
dieser Kritik in einem umfassenden Reformprozess gestellt.
Ministerium für Inneres und Sport
Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Die zahlreichen gesetzlichen Änderungen in Bund und
Ländern stehen dabei natürlich nicht nebeneinander.
Sämtliche Verfassungsschutzbehörden befinden sich in
einem Verbund, der auf den Artikeln 73 und 87
Grundgesetz beruht. Das erfordert eine entsprechende
Telefon: +49 385 588-2003
Telefax: +49 385 588-2971
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.im.mv-regierung.de
V. i. S. d. P.: Marion Schlender
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Homogenität der gesetzlichen Grundlagen – insbesondere
gegenüber dem Bundesgesetz.
Niemand sollte so naiv sein und glauben, jedes Land könne
sein eigenes Süppchen kochen. Es gibt einen gewissen
Spielraum. Aber es gibt vernünftigerweise auch Grenzen.
Der Bundestag hat den Entwurf für das Bundesgesetz am
3. Juli 2015 abschließend beschlossen. Die finale
Bundesratsabstimmung soll am 25. September erfolgen.
Wir werden übermorgen sehen, welche Mehrheiten sich
gebildet haben.
Doch unabhängig davon haben wir unser Landesgesetz
natürlich parallel zum Gesetzgebungsverfahren des
Bundes erarbeitet. Insofern übernehmen wir auch die
dortigen Regelungen so weit wie möglich.
Diese ergänzen die ohnehin auch im Vergleich mit anderen
Ländern differenzierten Regelungen im bestehenden
Verfassungsschutzgesetz
des
Landes
zur
Informationsübermittlung.
Zentrale Änderungsschwerpunkte sind:
1. Die
Regelungen
für
den
Einsatz
von
Vertrauensleuten und Verdeckten Mitarbeitern,
2. Regelungspräzisierungen für die Vernichtung von
Akten und den Umgang mit elektronischen Akten,
3. Spezifizierungen
der
Regelungen
zur
Informationsübermittlung
durch
die
Verfassungsschutzbehörde insbesondere an die
Polizei und
4. die Regelungen zu projektbezogenen gemeinsamen
Dateien.
Im Fokus – das wissen wir alle – steht natürlich der
Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Mitarbeitern.
Die öffentliche Debatte hier in Mecklenburg-Vorpommern
nahm dabei durchaus kuriose Züge an.
Die Grünen möchten die Möglichkeit, V-Leute einzusetzen,
dermaßen beschneiden, dass sie drohen, nutzlos zu
werden. Da ist die Linke schon konsequenter: Das ganze
V-Leute-System solle abgeschafft werden.
Ich sage Ihnen ganz offen: Das sind gefährliche
Forderungen und ein Angriff auf die Innere Sicherheit. Das
ist mit mir nicht zu machen!
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Absolut jeder, der sich mit der Arbeit des
Verfassungsschutzes und der Abwehr von Extremismus
und Terrorismus intensiv beschäftigt, weiß: Der Einsatz von
Vertrauensleuten ist – auch mit Blick auf die mir durchaus
bekannten Risiken – unverzichtbar.
Vertrauensleute liefern wertvolle Informationen über Aufbau
und Struktur von verfassungsfeindlichen Organisationen
und sie helfen mit, extremistisch motivierte Anschläge auf
unsere Gesellschaft zu verhindern.
Die Lehre aus dem NSU-Prozess darf daher nicht sein,
Vertrauensleute abzuschaffen, sondern ihrem Einsatz ein
klares Regelwerk zugrunde zu legen. Und genau das hat
der Bund und das haben wir gemacht.
Es ist richtig: Vorbestrafte Personen dürfen angeworben
werden und Vertrauensleute dürfen auch Straftaten
begehen. Hierfür sind allerdings enge Grenzen gesetzt.
Eine Güterabwegung ist zwingend erforderlich.
Die abzuwehrende drohende Gefahr müsste dabei die
durch
die
Straftat
der
V-Person
begangene
Rechtsverletzung sehr deutlich überwiegen. Es macht
schließlich einen Unterschied, ob ein Brandanschlag auf
ein leerstehendes Gebäude oder ein Terroranschlag mit
Dutzenden Toten verhindert wird.
Klar ist: Begeht die Vertrauensperson rechtswidrig einen
Straftatbestand von erheblicher Bedeutung muss die
Zusammenarbeit
unverzüglich
beendet
und
die
Strafverfolgungsbehörde unterrichtet werden. Diese
Klarstellung steht nun im Gesetz und stellt einen deutlichen
Fortschritt dar.
Außerdem wurden die Rechte des Parlamentarischen
Kontrollgremiums gestärkt. In der PKK wird über den
Einsatz der V-Leute mindestens einmal im Jahr berichtet.
Wer sich also an dieser Stelle mit Kritik profilieren möchte,
verkennt nicht nur die Anforderungen an die Arbeit eines
Verfassungsschutzes, sondern ignoriert die vorgelegten
gesetzlichen Verbesserungen sowie deren gesamte
Entstehungsgeschichte.
Allerdings muss ich gestehen: Mir fällt es schon schwer,
den Widerstand von GRÜNEN und LINKEN ernst zu
nehmen. Denn letztlich ist es lediglich wohlfeile
Oppositionspolitik, um die eigene Klientel zu bedienen.
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Denn komischerweise dort, wo Sie mitregieren, legen Sie
eine ganz andere Haltung an den Tag. Bestes Beispiel ist
Baden-Württemberg. Dort hat der Landtag eine nahezu
gleichlautende
Regelung
zum
Einsatz
von
Vertrauensleuten bereits beschlossen.
Lieber Kollege Suhr, was ist da schief gelaufen?
Oder nehmen wir Thüringen. Da wird erst medienwirksam
der Verzicht auf alle V-Leute verkündet, nur um eine paar
Tage später kleinlaut einen Rückzieher zu machen: Ein
paar
Vertrauensleute
wolle
man
dann
doch
weiterbeschäftigen.
Bei den Salafisten wollen die Grünen die Quellen weiter
nutzen, in der rechtsextremen Szene aber darauf
verzichten. Es sei denn, es geht möglicherweise um
Terrorismus.
Bitteschön, diese
nachvollziehen.
Logik
kann
zumindest
ich
nicht
Das ist das Gegenteil von einer verantwortungsbewussten
Sicherheitspolitik. Das ist purer Dilettantismus.
So einen Schlingerkurs wird es in MecklenburgVorpommern mit den Regierungsfraktionen und der
Landesregierung nicht geben. Wir haben ein klares
Regelwerk entwickelt, dass sich eng an das Bundesgesetz
anlehnt und in dem eindeutige Vorgaben gemacht werden.
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Das neue Landesverfassungsschutzgesetz und das neue
Sicherheitsüberprüfungsgesetz, bei dem insbesondere
datenschutzbedingte Änderungen vorgenommen wurden,
sind modern und auf die nächste Zeit ausgerichtet. Sie
bieten dem Verfassungsschutz bei aller notwendigen
Kontrolle weiterhin die Möglichkeit, die Verfassungsfeinde
in unserem Land effektiv zu kontrollieren und zu
bekämpfen.
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