Änderungsanträge LAG Demokratie und Recht

Werbung
Änderungsanträge LAG Demokratie und Recht
V.51
Zeile 3158 (zum Unterpunkt „Mehr direkte Demokratie wagen“), den Satz einfügen:
“Hierbei soll sichergestellt werden, dass Gesetze, die aus direktdemokratischen Entscheidungen
resultieren, grundsätzlich einen Bestandsschutz von zwei Jahren genießen, damit sie während dieser
Zeit nicht vom Landesrecht geändert oder beseitigt werden können.“
Begründung
Im Zuge der Ausweitung direktdemokratischer Beteiligungs- und
Entscheidungsmöglichkeiten muss sichergestellt werden, dass die Bevölkerung, sofern sie in
einer Sache klar entschieden hat, auch „das letzte Wort“ hat. Aufgrund der „Lex-posteriorRegel“ (Das jüngere Gesetz hebt das ältere auf) wäre es einem Parlament möglich, ein
Gesetz, das aufgrund einer direktdemokratischen Entscheidungen ergangen ist, zu kippen,
indem es einfach ein neues Gesetz erlässt, welches dem alten Gesetz inhaltlich widerspricht.
Es besteht somit die Gefahr, dass „unliebsame Gesetze“ von Regierungskoalitionen
innerhalb kürzester Zeit wieder beseitigt werden, was wohl eher zu Demokratiefrust als
Demokratielust führen dürfte. Zudem ist ein Parlament gegenüber der Bevölkerung bei der
Gesetzgebung immer strukturell im Vorteil, denn direktdemokratische Prozesse sind
schwieriger zu organisieren und erfordern mehr Zeit. Eine glaubhafte Ausweitung
direktdemokratischer Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten muss dies bedenken
bzw. verhindern. Eine (landes-)verfassungsrechtliche Verankerung ist daher erforderlich.
Unter genderpolitischen Aspekten gewährleistet die vorgeschlagene Regelung für Frauen
unmittelbar mehr Einfluss auf politische Entscheidungen.
Aus demokratietheoretischer Perspektive gilt der Grundsatz: „Wenn das Volk in einer Sache
entscheiden hat, kann eine VolksVERTRETUNG nicht mehr für sich in Anspruch nehmen,
den Willen des Volkes besser zu repräsentieren“.
V.52
Einfügen in Zeile 3162 (Thema: BürgerInnenbegehren)
“BürgerInnenbegehren dürfen nicht aus formalen Gründen scheitern! Wir wollen daher die
Rechte der InitiatorInnen verbessern und einen Anspruch auf eine unentgeltliche Beratung
durch die Kommunalaufsicht sowie auf eine verbindliche Kostenschätzung durch die
Verwaltung schaffen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Beschluss über die
Zulässigkeit des BürgerInnenbegehrens von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung
zu fassen und den InitiatorInnen ein Anhörungsrecht einzuräumen ist.“
Begründung
Die für die Beantragung eines Bürgerbegehren nach dem Kommunalrecht zu erfüllenden
Voraussetzungen (u.a. Form, Verfahren, Zahl der Unterschriften, zulässiger Gegenstand)
sind für die BürgerInnen nicht einfach zu verstehen. Nicht von allen BürgerInnen darf und
kann erwartet werden, dass sie sich so intensiv mit dem Kommunalrecht auseinandersetzen,
dass sie die Kommunalverfassung auf ihr Bürgerbegehren rechtsfehlerfrei zur Anwendung
bringen. Die InitiatorInnen sind daher von den ExpertInnen in der Kommunalaufsicht und der
Verwaltung unentgeltlich zu unterstützen.
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird zurzeit im Hauptausschuss (früherer Name
in der Gemeindeordnung = Verwaltungsausschuss) entschieden. Der Hauptausschuss tagt
nicht-öffentlich, d.h. weder interessierte BürgerInnen noch die InitiatorInnen können
teilnehmen. Dies ist der Bedeutung des Bürgerbegehrens als ein wichtiger Baustein der
BürgerInnenbeteiligung nicht angemessen. Beratung und Beschlussfassungen über das
Bürgerbegehren müssen für die BürgerInnen zugänglich sein. Ebenso muss den
InitiatorInnen das Recht eingeräumt werden, zu ihrem Bürgerbegehren in den Sitzungen zu
sprechen.
V.53
einfügen in Zeile 3297
„Rund 20 Jahre nach den rassistischen Ausschreitungen in RostockLichtenhagen und der nachfolgenden, euphemistisch „Asylkompromiss“ genannten
drastischen Einschränkung des Grundrechts auf Asyl, wollen wir die „Drittstaatenregelung“
endlich Geschichte werden lassen und uns auf Bundesebene für eine Streichung des Art.
16a GG und ein Asylrecht ohne Einschränkungen einsetzen.“
Begründung
In diesem Jahr jähren sich die Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen zum 20. Mal.
Zwar wird in zahlreichen Gedenk- und Mahnveranstaltungen und die damaligen Verbrechen
und dem Versagen des Staates berichtet. Die folgende drastische Einschränkung
des Grundrechts auf Asyl, die teilweise offen auch mit den Ausschreitungen begründet
worden war, wird allerdings so gut wie gar nicht thematisiert. Dabei ist diese Einschränkung
mit verantwortlich dafür, dass Deutschland sich immer unsolidarisch gegen die Aufnahme
von Flüchtlingen wehrt und diese stattdessen in Griechenland oder Italien unter unsäglichen
Bedingungen ausharren müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich um eine
Entscheidung, ob Griechenland heute noch als „sicheres Drittland“ bezeichnet werden kann,
bislang in seltener Feigheit herumgedrückt. Es ist Zeit, sich für eine Wiederbelebung des
Grundrechts auf Asyl einzusetzen!
V.54
einfügen Zeile 3450 nach „… stärken.“
„Dazu gehören auch strengere Regeln für die Untersuchungshaft und einheitliche
Mindeststandards auf europäischer Ebene, für die wir uns im Bundesrat stark machen
wollen.“
V.55
nach Zeile 3466: einfügen:
„Ob Organisationen, Parteien oder Personengruppen überwacht werden, muss zukünftig auf
Anweisung des Innenministers erfolgen, der das parlamentarische Kontrollgremium über
diese Überwachungsmaßnahmen zeitnah informieren muss. Der Innenminister hat für die
Arbeit der Verfassungsschutzbehörde die politische Verantwortung zu übernehmen. Die
Anweisung zur Überwachung von Organisationen, Parteien und Personengruppen muss,
wenn eine weitere Überwachung erforderlich ist, nach einem Jahr vom parlamentarischen
Kontrollgremium mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.“
Begründung
Positionspapier der LAG Demokratie und Recht Niedersachsen
SprecherInnen: Frauke Patzke und Korbinian Deuchler
26.07.2012
Für einen demokratischen Verfassungsschutz!
Der Verfassungsschutz in Niedersachsen gibt ein erschreckendes Bild ab: Sei es in der
Überwachung der Linkspartei mit geheimdienstlichen Mitteln, der Vernachlässigung der
Beobachtung der Gefahr von Rechts oder der Kriminalisierung von AtomkraftgegnerInnen –
der Verfassungsschutz macht, was er will. Und dabei scheint er seine eigentliche Aufgabe zu
vergessen: Das Sammeln von Informationen über reale verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Keine Überwachung und Kriminalisierung von demokratischen Gegnern der
Landesregierung durch den Verfassungsschutz!
AtomkraftgegnerInnen, GlobalisierungskritikerInnen, TierschützerInnen und viele andere, für
die schwarz-gelbe Landesregierung unbequeme zivilgesellschaftliche Bewegungen, tauchen
im Verfassungsschutzbericht 2010 und 2011 auf, weil sie vermeintlich verfassungsfeindliche
Bestrebungen verfolgen. Doch der Ausstieg aus der Atomkraft, die Einführung von einer
Transaktionssteuer oder der Protest gegen Massentierhaltung sind keine politischen Ziele,
die gegen unser Grundgesetz gerichtet sind und die der Verfassungsschutz bekämpfen
muss!
Ähnlich verhält sich das mit der Überwachung der Linkspartei, die nach Aussage des
Präsidenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes mit geheimdienstlichen Mitteln
überwacht wird. Grund für diese Überwachung ist die Kapitalismuskritik und die Feststellung,
dass die Linkspartei das kapitalistische System überwinden möchte, obwohl sie sich
ausdrücklich in ihrem Bundesparteiprogramm zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
der Bundesrepublik Deutschland bekennt.
Der Verfassungsschutz verkennt hierbei, dass die Marktwirtschaft und der Kapitalismus
keine durch das Grundgesetz geschützten Systeme sind. Vielmehr schrieben die
Verfassungsmütter und -väter uns im Art.20 Abs. 1 ins Grundgesetz „Die Bundesrepublik ist
ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Des Weiteren sind durch Art. 21 des
Grundgesetzes alle Parteien geschützt und berechtigt, an der politischen Willensbildung
teilzunehmen und nur das Bundesverfassungsgericht ist berechtigt, die
Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen.
Offensichtlich ist der Verfassungsschutz nicht in der Lage zu beurteilen, wann Bewegungen,
Organisationen oder Parteien gegen die Verfassung gerichtet sind. Erschreckend ist auch,
dass offensichtlich die Wahl der vom Verfassungsschutz eingesetzten Mittel jegliche
Verhältnismäßigkeit verloren hat. Auf Grund bloßer Vermutungen dürfen in einer Demokratie
demokratisch gewählte Parteien, die sich zum Grundgesetz bekennen, nicht dauerhaft
überwacht werden.
Wir GRÜNE fordern deshalb, die Überwachung der Linkspartei Niedersachsen sofort
einzustellen. Wir fordern ebenfalls, dass Parlamentarier außerhalb der öffentlichen
Plenardebatten nicht in ihrem parlamentarischen Kernbereich überwacht werden dürfen.
Außerdem muss der Verfassungsschutz in seinem jährlichen Bericht den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die wiedergegebenen Daten und Informationen
gewährleisten, indem reine Verdachtsfälle von den Fällen erwiesener
Verfassungsfeindlichkeit nach dem Grad der Gefährdung der freiheitlich demokratischen
Grundordnung getrennt und entsprechend wiedergegeben werden. Der Bericht hat auch
entlastendes Material in Bezug auf die Verfassungstreue zu würdigen.
Verfassungsschutzämter in einer Demokratie müssen sich beweisen!
Der Verfassungsschutz in seiner aktuellen Struktur und Organisation zeigt erhebliche
Missstände auf. Aber auch ohne diese Missstände muss sich der Verfassungsschutz für
seine Existenzberechtigung in einer Demokratie stetig rechtfertigen. Denn das
Vorhandensein einer geheimdienstlich organisierten und arbeitenden
Verfassungsschutzbehörde konterkariert, dass in der Bundesrepublik Deutschland freie und
selbstbestimmte Bürger in einem selbstbestimmten Staat leben. Das System des
Parlamentarismus in einem demokratischen Staat garantiert die Öffentlichkeit aller
legislativen Entscheidungsprozesse. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht für Angelegenheiten,
die den Verfassungsschutz betreffen, weil diese unter dem Vorbehalt der Geheimhaltung
stehen und die Öffentlichkeit die Arbeit des Amtes erschweren oder zunichte machen
könnte.
Dass ein Staat seine BürgerInnen bespitzelt, ist ein eklatanter Vertrauensbruch im Verhältnis
zwischen den BürgerInnen und dem Staat. Diesen Vertrauensbruch muss der
Verfassungsschutz aufgrund seines sehr sensiblen Aufgabenfeldes begehen. Legitimität
kann der Verfassungsschutz in einem demokratischen Rechtsstaat aber nur haben, wenn er
in einem engen, parlamentarisch beschlossenen Rahmen handelt. Er darf nicht zum Ohr der
Regierung gegen politische Gegner werden, sondern muss entsprechend seiner eindeutigen
legislativen Aufgabenzuweisung ausschließlich die Verfassung schützen. Nur wenn der
Verfassungsschutz es schafft, den Parlamentariern als Vertretern des Volkes
nachvollziehbar zu erklären, warum, wann und mit welchen Mitteln er zur effektiven Abwehr
verfassungsfeindlicher Bestrebungen Grundrechtseinschränkungen vornimmt, ist er legitim
und besitzt eine Existenzberechtigung in einem freien demokratischen Rechtsstaat.
Der Verfassungsschutz der Zukunft: Effektiv und demokratisch.
Wer die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordert, ist sich der Folgen nicht bewusst.
Wer soll in Zukunft die Aufgabe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu erkennen,
Informationen zu sammeln und weiterzugeben, übernehmen?
Die Polizei ist hierfür nicht die geeignete Behörde, auch wenn es immer wieder
Bestrebungen gibt, geheimdienstliche Kompetenzen der Polizei zu erweitern. Die deutsche
Erfahrung mit Polizeibehörden, die geheimdienstliche Mittel in eigener Regie einsetzen
dürfen, hat gezeigt, dass eine solche Aufgabenzuweisung eine große Gefahr für die
Demokratie sein kann.
Die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten ist kein Garant dafür, dass
geheimdienstliche Mittel gezielter, sicherer und effizienter eingesetzt werden, aber es
erschwert eine inflationäre Nutzung. Die Trennung von Datenbeständen, unterschiedliche
Aufgabenprofile und Kompetenzen sowie getrennte Kontrollorgane in Verbindung mit einem
gezielten Austausch von Ermittlungsergebnissen und Informationen ist das Modell, das
bisher eine „Geheimpolizei“ verhindert hat.
Daher muss auch zukünftig eine Struktur geschaffen werden, die Auswüchse der Nutzung
von geheimdienstlichen Mitteln verhindert und ein effektives Handeln einer von den
Polizeibehörden unabhängig arbeitenden Behörde zum Schutz der Verfassung gegen
verfassungsfeindliche Bestrebungen zulässt. Des Weiteren muss auch weiterhin gelten, dass
das Gremium zur Kontrolle des Verfassungsschutzes in Niedersachsen nicht unmittelbar am
operativen Geschäft beteiligt sind. Das Kontrollgremium muss jedoch in jedem Fall davon in
Kenntnis gesetzt werden, wann und gegen wen geheimdienstliche Mittel durch die
Verfassungsschutzbehörde eingesetzt werden.
Der Verfassungsschutz darf nicht sein eigener Auftraggeber sein!
Die Beachtung und der Schutz der Grundrechte der BürgerInnen ist durch Art. 1 Abs. 3
unseres Grundgesetzes allen Trägern staatlicher Gewalt als verpflichtende Aufgabe
auferlegt; der Eingriff in Grundrechte durch die Exekutive erfordert zudem nach Art. 20 Abs.
3 GG immer einer parlamentarischen Legitimation. Es muss daher sehr viel genauer als
bisher durch den Gesetzgeber definiert werden, wann Grundrechte durch den
Verfassungsschutz eingeschränkt werden dürfen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe darf
eine Verfassungsschutzbehörde bereits von Verfassung wegen nicht selbst übernehmen. Es
ist daher zwingend eine parlamentarische Rückkopplung erforderlich, die Auswüchse von
Grundrechtseinschränkungen durch nicht gesetzlich legitimierte geheimdienstliche
Maßnahmen im Vorfeld verhindert.
Daher fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen, dass der Verfassungsschutz
zukünftig nicht mehr sein eigener Auftraggeber sein darf. Ob Organisationen, Parteien oder
Personengruppen überwacht werden, muss zukünftig auf Anweisung des Innenministers
erfolgen, der das parlamentarische Kontrollgremium über diese Überwachungsmaßnahmen
in einem engen zeitlichen Zusammenhang informiert. Der Innenminister hat für die Arbeit der
Verfassungsschutzbehörde die politische Verantwortung zu übernehmen. Die Anweisung zur
Überwachung von Organisationen, Parteien und Personengruppen muss, wenn eine weitere
Überwachung erforderlich ist, nach einem Jahr vom parlamentarischen Kontrollgremium mit
einfacher Mehrheit bestätigt werden.
Die Grundrechtseinschränkung durch den Verfassungsschutz kann besonders in Bezug auf
das in einem engen Zusammenhang mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG
stehende Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung erheblich sein. Hierfür werden
oftmals geheimdienstliche Mittel verwendet. Wir GRÜNE fordern deshalb, dass der Einsatz
von geheimdienstlichen Mitteln nur im äußersten Extremfall erfolgen darf und das
parlamentarische Kontrollgremium über diesen Einsatz zu informieren ist .
Stärkere parlamentarische Kontrolle
Damit das Kontrollgremium für den Verfassungsschutz in Niedersachsen seiner erhöhten
Verantwortung gerecht werden kann, muss diese parlamentarische Kommission besser
ausgestattet werden. ParlamentarierInnen müssen zudem in der Wahrnehmung ihrer
Kontrollfunktion gestärkt werden und auch öffentlich Fehlverhalten des Verfassungsschutzes
thematisieren dürfen. Um auch subjektiv die Aufgabe des Gremiums festzuschreiben,
schlagen wir Grüne eine Namensänderung in „Parlamentarisches Kontrollgremium“ vor. Die
Mitglieder dieses Gremiums sollen zukünftig aus der Mitte des Landtages gewählt werden.
Zusätzlich sollen für die Gremiumsmitglieder Stellvertreter gewählt werden.
Für das Parlamentarische Kontrollgremium und deren Mitglieder fordern wir zudem:
- das Recht, mit einer Zweidrittelmehrheit zu beschließen, geheimdienstliche Maßnahmen ab
brechen zu lassen.
- das Recht, auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder Maßnahmen der
Verfassungsschutzbehörde durch den Landesdatenschutzbeauftragte überprüfen zu lassen.
- das Recht für jedes einzelne Mitglied des Gremiums, uneingeschränkt und unmittelbar
Einsicht in die Akten der Verfassungsschutzbehörde auch in den Räumen des
Verfassungsschutzes, nehmen zu dürfen.
- ein Akteneinsichtsrecht einzelner Mitglieder in Akten der Landesregierung, soweit ein
Bezug zum Verfassungsschutz besteht.
- das Recht zum Betreten der Diensträume des Verfassungsschutzes.
- die
Möglichkeit von Ausnahmeregelungen von der Geheimhaltungspflicht und die
Möglichkeit der Abgabe von Sondervoten bei der Bewertung und der Beratung von
Vorgängen mit einfacher Mehrheit des Gremiums.
- die Möglichkeit, Ausschuss-Sitzungen von „geheim“ zu „nicht öffentlich“ durch Beschluss
mit einfacher Mehrheit für Bewertungen von Beratungen und deren Vorgängen gegenüber
der Öffentlichkeit herabzustufen.
Des Weiteren fordern wir:
- einen jährlichen öffentlichen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums gegenüber
dem Landtag über seine Kontrolltätigkeit.
- die Möglichkeit, externe Sachverständige zur Unterstützung bei Kontrollaufgaben mit
einfacher Mehrheit zu beauftragen; die Sachverständigen unterliegen dabei der Verpflichtung
zur Geheimhaltung.
- das Recht jedes einzelnen Mitgliedes des Kontrollgremiums, den Fraktionsvorsitzenden
seiner Partei über einzelne Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zu informieren.
- die
Möglichkeit der Gremiumsmitglieder, mit Zustimmung des Kontrollgremiums, zur
Unterstützung ihrer Arbeit, einen Mitarbeiter ihrer Fraktion zu benennen; Voraussetzung für
die Mitarbeit sind die Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen und die
Verpflichtung zur Geheimhaltung.
- bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Ausschuss und der Landesregierung über
Rechte und Pflichten des Kontrollgremiums entscheidet der niedersächsische
Staatsgerichtshof auf Antrag der Landesregierung oder von mindestens einem Fünftel der
Mitglieder des Ausschusses.
- Für Bedienstete des Nachrichtendienstes sollte es erlaubt sein, sich an das
Kontrollgremium als Ganzen und gegenüber einzelnen Mitgliedern als „Whistle-Blower"
zu wenden.
Keine politische Bildungsarbeit durch Verfassungsschutz
Seit der Abschaffung des Landesamts für politische Bildung durch die schwarz-gelbe
Landesregierung ist der niedersächsische Verfassungsschutz auch mit der Aufgabe der
politischen Bildungsarbeit für die Bevölkerung betraut. Unabhängig von der Frage, wie eine
Behörde neutral über politische Positionen berichten kann, wenn sie gleichzeitig einzelne
dieser Positionen überwacht, ist diese Konstellation eine kuriose Vermengung vollkommen
divergierender Aufgaben. Politische Bildungsarbeit des Staates dient primär der
Unterrichtung und Informationen über Funktionen und Aufgaben des Staates und seiner
Organe, während es für die Aufgabenwahrnehmung eines Verfassungsschutzes eher
schädlich ist, wenn über seine Tätigkeiten oder Strukturen zu viel bekannt wird. Dem
Verfassungsschutz bleibt folglich nur die Möglichkeit, seine Bildungsarbeit über politisch oder
geheimdienstlich unverfängliche Themen zu definieren. Der politischen Bildung ist hierdurch
jedoch nicht gedient.
Keine Finanzprüfung durch den Verfassungsschutz
Die Pläne der Bundesregierung, die Anerkennung der Gemeinnützig von Vereinen mit einer
Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zu verknüpfen, lehnen wir ab. Dies würde einer
Vorverurteilung gleich kommen, ohne dass ein rechtswidriges Verhalten juristisch
nachgewiesen wird. Die Folge wäre für viele Vereine eine faktische finanzielle Auflösung nur durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Die Hürden zur Aberkennung der
Gemeinnützigkeit müssen weiterhin hoch sein. Eine Klage dagegen muss auch weiterhin vor
dem Finanzgericht möglich sein.
Zusammenfassung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen sehen die zwingende Notwendigkeit, den
Verfassungsschutz in Niedersachsen umfassend zu reformieren und fordern deshalb:
- eine enge Definition des Aufgabenprofils im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz,
die eine Kriminalisierung von politischen Bewegungen, die demokratische Ziele verfolgen,
verhindert.
- eine explizite Anweisung des Innenministers, welche Organisationen, Parteien und
Personengruppen durch den Verfassungsschutz überwacht werden sowie eine
entsprechende Informationen des parlamentarischen Kontrollgremiums.
- eine Bestätigung des ministerialen Überwachungsauftrages durch das parlamentarische
Kontrollgremium, wenn die Überwachung mehr als ein Jahr andauert.
- die Information des Kontrollgremiums über den Einsatz von geheimdienstlichen Mitteln.
- eine bessere Ausstattung des Kontrollgremiums und eine Möglichkeit für Parlamentarier,
über Sachverhalte aus dem Kontrollgremium mit vertrauenswürdigen Personen zu sprechen.
- ein Konzept des Innenministeriums für eine Hochschulausbildung, die das Ziel hat im
Verfassungsschutz Niedersachsen zu arbeiten und der besonderen Verantwortung als
Sicherheitsbehörde ohne exekutive Kompetenzen, die dennoch Grundrechtseingriffe
vornimmt Rechnung trägt.
- ein Personal- und Organisationskonzept des Innenministeriums, das den Anforderungen
der mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehenden Arbeit Rechnung trägt und die
demokratische Organisationskultur weiter stärkt und fördert.
- den Abbau der in den letzten Jahren 100 neu geschaffenen Stellen im Niedersächsischen
Verfassungsschutz.
- die politische Bildungsarbeit nicht mehr durch den Verfassungsschutz, sondern von einer
anderen staatlichen Stelle wahrnehmen zu lassen.
V.56
in Zeile 3468 einfügen nach „werden.“
“Dazu gehört unter anderem auch das Recht des parlamentarischen Kontrollorganes
geheimdienstliche Maßnahmen abzubrechen“
V.57
nach Zeile 3478 einfügen
Die Pläne der Bundesregierung, die Anerkennung der Gemeinnützig von Vereinen mit einer
Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zu verknüpfen, lehnen wir ab.
Dies würde einer Vorverurteilung gleich kommen, ohne dass ein rechtswidriges Verhalten
juristisch nachgewiesen wird. Die Folge wäre für viele Vereine eine faktische finanzielle
Auflösung - nur durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Die Hürden zur
Aberkennung der Gemeinnützigkeit müssen weiterhin hoch sein. Eine Klage dagegen muss
auch weiterhin vor dem Finanzgericht möglich sein.
V.58
Umformulierung Zeile 3480
nach Verfassungsschutz... keine Bildungsarbeit an öffentlichen Einrichtungen und durch
Broschüren leisten wird.
V.59
Zeile 3495
„… kritisieren.“ einfügen: „Die Schaffung und Öffnung immer neuer anlassloser
Datensammlungen zur Strafverfolgung, wie etwa bei Prüm, Eurodac und den Fluggastdaten,
wollen wir im Bundesrat blockieren.“
V.60
in Zeile 3497 nach „… überarbeiten.“ einfügen:
„Wir wollen, dass Niedersachen europaweit zum Vorreiter bei der Schaffung neuer
Datenschutzregeln wird und werden uns im Bundesrat für hohe Standards auf EU-Ebene
einsetzen.“
V.61
einfügen nach Zeile 3507
“Anlasslose Überwachungen von Grossveranstaltungen müssen eingestellt,
Rasterfahndungen oder Standortermittlungen müssen wieder in Niedersachsen
eingeschränkt werden.
Den Einsatz von Drohnen lehnen lehnen wir ab, das Recht auf informelle Selbstbestimmung
der Bürger_innen muss gewahrt bleiben.“
V.62
nach Zeile 3673 einfügen
“Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte.
Deshalb werden wir Grüne uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der
Innenminister-konferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.
Herunterladen