Änderungsanträge LAG Demokratie und Recht V.51 Zeile 3158 (zum Unterpunkt „Mehr direkte Demokratie wagen“), den Satz einfügen: “Hierbei soll sichergestellt werden, dass Gesetze, die aus direktdemokratischen Entscheidungen resultieren, grundsätzlich einen Bestandsschutz von zwei Jahren genießen, damit sie während dieser Zeit nicht vom Landesrecht geändert oder beseitigt werden können.“ Begründung Im Zuge der Ausweitung direktdemokratischer Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten muss sichergestellt werden, dass die Bevölkerung, sofern sie in einer Sache klar entschieden hat, auch „das letzte Wort“ hat. Aufgrund der „Lex-posteriorRegel“ (Das jüngere Gesetz hebt das ältere auf) wäre es einem Parlament möglich, ein Gesetz, das aufgrund einer direktdemokratischen Entscheidungen ergangen ist, zu kippen, indem es einfach ein neues Gesetz erlässt, welches dem alten Gesetz inhaltlich widerspricht. Es besteht somit die Gefahr, dass „unliebsame Gesetze“ von Regierungskoalitionen innerhalb kürzester Zeit wieder beseitigt werden, was wohl eher zu Demokratiefrust als Demokratielust führen dürfte. Zudem ist ein Parlament gegenüber der Bevölkerung bei der Gesetzgebung immer strukturell im Vorteil, denn direktdemokratische Prozesse sind schwieriger zu organisieren und erfordern mehr Zeit. Eine glaubhafte Ausweitung direktdemokratischer Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten muss dies bedenken bzw. verhindern. Eine (landes-)verfassungsrechtliche Verankerung ist daher erforderlich. Unter genderpolitischen Aspekten gewährleistet die vorgeschlagene Regelung für Frauen unmittelbar mehr Einfluss auf politische Entscheidungen. Aus demokratietheoretischer Perspektive gilt der Grundsatz: „Wenn das Volk in einer Sache entscheiden hat, kann eine VolksVERTRETUNG nicht mehr für sich in Anspruch nehmen, den Willen des Volkes besser zu repräsentieren“. V.52 Einfügen in Zeile 3162 (Thema: BürgerInnenbegehren) “BürgerInnenbegehren dürfen nicht aus formalen Gründen scheitern! Wir wollen daher die Rechte der InitiatorInnen verbessern und einen Anspruch auf eine unentgeltliche Beratung durch die Kommunalaufsicht sowie auf eine verbindliche Kostenschätzung durch die Verwaltung schaffen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Beschluss über die Zulässigkeit des BürgerInnenbegehrens von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu fassen und den InitiatorInnen ein Anhörungsrecht einzuräumen ist.“ Begründung Die für die Beantragung eines Bürgerbegehren nach dem Kommunalrecht zu erfüllenden Voraussetzungen (u.a. Form, Verfahren, Zahl der Unterschriften, zulässiger Gegenstand) sind für die BürgerInnen nicht einfach zu verstehen. Nicht von allen BürgerInnen darf und kann erwartet werden, dass sie sich so intensiv mit dem Kommunalrecht auseinandersetzen, dass sie die Kommunalverfassung auf ihr Bürgerbegehren rechtsfehlerfrei zur Anwendung bringen. Die InitiatorInnen sind daher von den ExpertInnen in der Kommunalaufsicht und der Verwaltung unentgeltlich zu unterstützen. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird zurzeit im Hauptausschuss (früherer Name in der Gemeindeordnung = Verwaltungsausschuss) entschieden. Der Hauptausschuss tagt nicht-öffentlich, d.h. weder interessierte BürgerInnen noch die InitiatorInnen können teilnehmen. Dies ist der Bedeutung des Bürgerbegehrens als ein wichtiger Baustein der BürgerInnenbeteiligung nicht angemessen. Beratung und Beschlussfassungen über das Bürgerbegehren müssen für die BürgerInnen zugänglich sein. Ebenso muss den InitiatorInnen das Recht eingeräumt werden, zu ihrem Bürgerbegehren in den Sitzungen zu sprechen. V.53 einfügen in Zeile 3297 „Rund 20 Jahre nach den rassistischen Ausschreitungen in RostockLichtenhagen und der nachfolgenden, euphemistisch „Asylkompromiss“ genannten drastischen Einschränkung des Grundrechts auf Asyl, wollen wir die „Drittstaatenregelung“ endlich Geschichte werden lassen und uns auf Bundesebene für eine Streichung des Art. 16a GG und ein Asylrecht ohne Einschränkungen einsetzen.“ Begründung In diesem Jahr jähren sich die Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen zum 20. Mal. Zwar wird in zahlreichen Gedenk- und Mahnveranstaltungen und die damaligen Verbrechen und dem Versagen des Staates berichtet. Die folgende drastische Einschränkung des Grundrechts auf Asyl, die teilweise offen auch mit den Ausschreitungen begründet worden war, wird allerdings so gut wie gar nicht thematisiert. Dabei ist diese Einschränkung mit verantwortlich dafür, dass Deutschland sich immer unsolidarisch gegen die Aufnahme von Flüchtlingen wehrt und diese stattdessen in Griechenland oder Italien unter unsäglichen Bedingungen ausharren müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich um eine Entscheidung, ob Griechenland heute noch als „sicheres Drittland“ bezeichnet werden kann, bislang in seltener Feigheit herumgedrückt. Es ist Zeit, sich für eine Wiederbelebung des Grundrechts auf Asyl einzusetzen! V.54 einfügen Zeile 3450 nach „… stärken.“ „Dazu gehören auch strengere Regeln für die Untersuchungshaft und einheitliche Mindeststandards auf europäischer Ebene, für die wir uns im Bundesrat stark machen wollen.“ V.55 nach Zeile 3466: einfügen: „Ob Organisationen, Parteien oder Personengruppen überwacht werden, muss zukünftig auf Anweisung des Innenministers erfolgen, der das parlamentarische Kontrollgremium über diese Überwachungsmaßnahmen zeitnah informieren muss. Der Innenminister hat für die Arbeit der Verfassungsschutzbehörde die politische Verantwortung zu übernehmen. Die Anweisung zur Überwachung von Organisationen, Parteien und Personengruppen muss, wenn eine weitere Überwachung erforderlich ist, nach einem Jahr vom parlamentarischen Kontrollgremium mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.“ Begründung Positionspapier der LAG Demokratie und Recht Niedersachsen SprecherInnen: Frauke Patzke und Korbinian Deuchler 26.07.2012 Für einen demokratischen Verfassungsschutz! Der Verfassungsschutz in Niedersachsen gibt ein erschreckendes Bild ab: Sei es in der Überwachung der Linkspartei mit geheimdienstlichen Mitteln, der Vernachlässigung der Beobachtung der Gefahr von Rechts oder der Kriminalisierung von AtomkraftgegnerInnen – der Verfassungsschutz macht, was er will. Und dabei scheint er seine eigentliche Aufgabe zu vergessen: Das Sammeln von Informationen über reale verfassungsfeindliche Bestrebungen. Keine Überwachung und Kriminalisierung von demokratischen Gegnern der Landesregierung durch den Verfassungsschutz! AtomkraftgegnerInnen, GlobalisierungskritikerInnen, TierschützerInnen und viele andere, für die schwarz-gelbe Landesregierung unbequeme zivilgesellschaftliche Bewegungen, tauchen im Verfassungsschutzbericht 2010 und 2011 auf, weil sie vermeintlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Doch der Ausstieg aus der Atomkraft, die Einführung von einer Transaktionssteuer oder der Protest gegen Massentierhaltung sind keine politischen Ziele, die gegen unser Grundgesetz gerichtet sind und die der Verfassungsschutz bekämpfen muss! Ähnlich verhält sich das mit der Überwachung der Linkspartei, die nach Aussage des Präsidenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht wird. Grund für diese Überwachung ist die Kapitalismuskritik und die Feststellung, dass die Linkspartei das kapitalistische System überwinden möchte, obwohl sie sich ausdrücklich in ihrem Bundesparteiprogramm zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt. Der Verfassungsschutz verkennt hierbei, dass die Marktwirtschaft und der Kapitalismus keine durch das Grundgesetz geschützten Systeme sind. Vielmehr schrieben die Verfassungsmütter und -väter uns im Art.20 Abs. 1 ins Grundgesetz „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Des Weiteren sind durch Art. 21 des Grundgesetzes alle Parteien geschützt und berechtigt, an der politischen Willensbildung teilzunehmen und nur das Bundesverfassungsgericht ist berechtigt, die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen. Offensichtlich ist der Verfassungsschutz nicht in der Lage zu beurteilen, wann Bewegungen, Organisationen oder Parteien gegen die Verfassung gerichtet sind. Erschreckend ist auch, dass offensichtlich die Wahl der vom Verfassungsschutz eingesetzten Mittel jegliche Verhältnismäßigkeit verloren hat. Auf Grund bloßer Vermutungen dürfen in einer Demokratie demokratisch gewählte Parteien, die sich zum Grundgesetz bekennen, nicht dauerhaft überwacht werden. Wir GRÜNE fordern deshalb, die Überwachung der Linkspartei Niedersachsen sofort einzustellen. Wir fordern ebenfalls, dass Parlamentarier außerhalb der öffentlichen Plenardebatten nicht in ihrem parlamentarischen Kernbereich überwacht werden dürfen. Außerdem muss der Verfassungsschutz in seinem jährlichen Bericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die wiedergegebenen Daten und Informationen gewährleisten, indem reine Verdachtsfälle von den Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit nach dem Grad der Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung getrennt und entsprechend wiedergegeben werden. Der Bericht hat auch entlastendes Material in Bezug auf die Verfassungstreue zu würdigen. Verfassungsschutzämter in einer Demokratie müssen sich beweisen! Der Verfassungsschutz in seiner aktuellen Struktur und Organisation zeigt erhebliche Missstände auf. Aber auch ohne diese Missstände muss sich der Verfassungsschutz für seine Existenzberechtigung in einer Demokratie stetig rechtfertigen. Denn das Vorhandensein einer geheimdienstlich organisierten und arbeitenden Verfassungsschutzbehörde konterkariert, dass in der Bundesrepublik Deutschland freie und selbstbestimmte Bürger in einem selbstbestimmten Staat leben. Das System des Parlamentarismus in einem demokratischen Staat garantiert die Öffentlichkeit aller legislativen Entscheidungsprozesse. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht für Angelegenheiten, die den Verfassungsschutz betreffen, weil diese unter dem Vorbehalt der Geheimhaltung stehen und die Öffentlichkeit die Arbeit des Amtes erschweren oder zunichte machen könnte. Dass ein Staat seine BürgerInnen bespitzelt, ist ein eklatanter Vertrauensbruch im Verhältnis zwischen den BürgerInnen und dem Staat. Diesen Vertrauensbruch muss der Verfassungsschutz aufgrund seines sehr sensiblen Aufgabenfeldes begehen. Legitimität kann der Verfassungsschutz in einem demokratischen Rechtsstaat aber nur haben, wenn er in einem engen, parlamentarisch beschlossenen Rahmen handelt. Er darf nicht zum Ohr der Regierung gegen politische Gegner werden, sondern muss entsprechend seiner eindeutigen legislativen Aufgabenzuweisung ausschließlich die Verfassung schützen. Nur wenn der Verfassungsschutz es schafft, den Parlamentariern als Vertretern des Volkes nachvollziehbar zu erklären, warum, wann und mit welchen Mitteln er zur effektiven Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen Grundrechtseinschränkungen vornimmt, ist er legitim und besitzt eine Existenzberechtigung in einem freien demokratischen Rechtsstaat. Der Verfassungsschutz der Zukunft: Effektiv und demokratisch. Wer die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordert, ist sich der Folgen nicht bewusst. Wer soll in Zukunft die Aufgabe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu erkennen, Informationen zu sammeln und weiterzugeben, übernehmen? Die Polizei ist hierfür nicht die geeignete Behörde, auch wenn es immer wieder Bestrebungen gibt, geheimdienstliche Kompetenzen der Polizei zu erweitern. Die deutsche Erfahrung mit Polizeibehörden, die geheimdienstliche Mittel in eigener Regie einsetzen dürfen, hat gezeigt, dass eine solche Aufgabenzuweisung eine große Gefahr für die Demokratie sein kann. Die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten ist kein Garant dafür, dass geheimdienstliche Mittel gezielter, sicherer und effizienter eingesetzt werden, aber es erschwert eine inflationäre Nutzung. Die Trennung von Datenbeständen, unterschiedliche Aufgabenprofile und Kompetenzen sowie getrennte Kontrollorgane in Verbindung mit einem gezielten Austausch von Ermittlungsergebnissen und Informationen ist das Modell, das bisher eine „Geheimpolizei“ verhindert hat. Daher muss auch zukünftig eine Struktur geschaffen werden, die Auswüchse der Nutzung von geheimdienstlichen Mitteln verhindert und ein effektives Handeln einer von den Polizeibehörden unabhängig arbeitenden Behörde zum Schutz der Verfassung gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zulässt. Des Weiteren muss auch weiterhin gelten, dass das Gremium zur Kontrolle des Verfassungsschutzes in Niedersachsen nicht unmittelbar am operativen Geschäft beteiligt sind. Das Kontrollgremium muss jedoch in jedem Fall davon in Kenntnis gesetzt werden, wann und gegen wen geheimdienstliche Mittel durch die Verfassungsschutzbehörde eingesetzt werden. Der Verfassungsschutz darf nicht sein eigener Auftraggeber sein! Die Beachtung und der Schutz der Grundrechte der BürgerInnen ist durch Art. 1 Abs. 3 unseres Grundgesetzes allen Trägern staatlicher Gewalt als verpflichtende Aufgabe auferlegt; der Eingriff in Grundrechte durch die Exekutive erfordert zudem nach Art. 20 Abs. 3 GG immer einer parlamentarischen Legitimation. Es muss daher sehr viel genauer als bisher durch den Gesetzgeber definiert werden, wann Grundrechte durch den Verfassungsschutz eingeschränkt werden dürfen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe darf eine Verfassungsschutzbehörde bereits von Verfassung wegen nicht selbst übernehmen. Es ist daher zwingend eine parlamentarische Rückkopplung erforderlich, die Auswüchse von Grundrechtseinschränkungen durch nicht gesetzlich legitimierte geheimdienstliche Maßnahmen im Vorfeld verhindert. Daher fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen, dass der Verfassungsschutz zukünftig nicht mehr sein eigener Auftraggeber sein darf. Ob Organisationen, Parteien oder Personengruppen überwacht werden, muss zukünftig auf Anweisung des Innenministers erfolgen, der das parlamentarische Kontrollgremium über diese Überwachungsmaßnahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang informiert. Der Innenminister hat für die Arbeit der Verfassungsschutzbehörde die politische Verantwortung zu übernehmen. Die Anweisung zur Überwachung von Organisationen, Parteien und Personengruppen muss, wenn eine weitere Überwachung erforderlich ist, nach einem Jahr vom parlamentarischen Kontrollgremium mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Die Grundrechtseinschränkung durch den Verfassungsschutz kann besonders in Bezug auf das in einem engen Zusammenhang mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG stehende Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung erheblich sein. Hierfür werden oftmals geheimdienstliche Mittel verwendet. Wir GRÜNE fordern deshalb, dass der Einsatz von geheimdienstlichen Mitteln nur im äußersten Extremfall erfolgen darf und das parlamentarische Kontrollgremium über diesen Einsatz zu informieren ist . Stärkere parlamentarische Kontrolle Damit das Kontrollgremium für den Verfassungsschutz in Niedersachsen seiner erhöhten Verantwortung gerecht werden kann, muss diese parlamentarische Kommission besser ausgestattet werden. ParlamentarierInnen müssen zudem in der Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion gestärkt werden und auch öffentlich Fehlverhalten des Verfassungsschutzes thematisieren dürfen. Um auch subjektiv die Aufgabe des Gremiums festzuschreiben, schlagen wir Grüne eine Namensänderung in „Parlamentarisches Kontrollgremium“ vor. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen zukünftig aus der Mitte des Landtages gewählt werden. Zusätzlich sollen für die Gremiumsmitglieder Stellvertreter gewählt werden. Für das Parlamentarische Kontrollgremium und deren Mitglieder fordern wir zudem: - das Recht, mit einer Zweidrittelmehrheit zu beschließen, geheimdienstliche Maßnahmen ab brechen zu lassen. - das Recht, auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde durch den Landesdatenschutzbeauftragte überprüfen zu lassen. - das Recht für jedes einzelne Mitglied des Gremiums, uneingeschränkt und unmittelbar Einsicht in die Akten der Verfassungsschutzbehörde auch in den Räumen des Verfassungsschutzes, nehmen zu dürfen. - ein Akteneinsichtsrecht einzelner Mitglieder in Akten der Landesregierung, soweit ein Bezug zum Verfassungsschutz besteht. - das Recht zum Betreten der Diensträume des Verfassungsschutzes. - die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen von der Geheimhaltungspflicht und die Möglichkeit der Abgabe von Sondervoten bei der Bewertung und der Beratung von Vorgängen mit einfacher Mehrheit des Gremiums. - die Möglichkeit, Ausschuss-Sitzungen von „geheim“ zu „nicht öffentlich“ durch Beschluss mit einfacher Mehrheit für Bewertungen von Beratungen und deren Vorgängen gegenüber der Öffentlichkeit herabzustufen. Des Weiteren fordern wir: - einen jährlichen öffentlichen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums gegenüber dem Landtag über seine Kontrolltätigkeit. - die Möglichkeit, externe Sachverständige zur Unterstützung bei Kontrollaufgaben mit einfacher Mehrheit zu beauftragen; die Sachverständigen unterliegen dabei der Verpflichtung zur Geheimhaltung. - das Recht jedes einzelnen Mitgliedes des Kontrollgremiums, den Fraktionsvorsitzenden seiner Partei über einzelne Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zu informieren. - die Möglichkeit der Gremiumsmitglieder, mit Zustimmung des Kontrollgremiums, zur Unterstützung ihrer Arbeit, einen Mitarbeiter ihrer Fraktion zu benennen; Voraussetzung für die Mitarbeit sind die Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen und die Verpflichtung zur Geheimhaltung. - bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Ausschuss und der Landesregierung über Rechte und Pflichten des Kontrollgremiums entscheidet der niedersächsische Staatsgerichtshof auf Antrag der Landesregierung oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Ausschusses. - Für Bedienstete des Nachrichtendienstes sollte es erlaubt sein, sich an das Kontrollgremium als Ganzen und gegenüber einzelnen Mitgliedern als „Whistle-Blower" zu wenden. Keine politische Bildungsarbeit durch Verfassungsschutz Seit der Abschaffung des Landesamts für politische Bildung durch die schwarz-gelbe Landesregierung ist der niedersächsische Verfassungsschutz auch mit der Aufgabe der politischen Bildungsarbeit für die Bevölkerung betraut. Unabhängig von der Frage, wie eine Behörde neutral über politische Positionen berichten kann, wenn sie gleichzeitig einzelne dieser Positionen überwacht, ist diese Konstellation eine kuriose Vermengung vollkommen divergierender Aufgaben. Politische Bildungsarbeit des Staates dient primär der Unterrichtung und Informationen über Funktionen und Aufgaben des Staates und seiner Organe, während es für die Aufgabenwahrnehmung eines Verfassungsschutzes eher schädlich ist, wenn über seine Tätigkeiten oder Strukturen zu viel bekannt wird. Dem Verfassungsschutz bleibt folglich nur die Möglichkeit, seine Bildungsarbeit über politisch oder geheimdienstlich unverfängliche Themen zu definieren. Der politischen Bildung ist hierdurch jedoch nicht gedient. Keine Finanzprüfung durch den Verfassungsschutz Die Pläne der Bundesregierung, die Anerkennung der Gemeinnützig von Vereinen mit einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zu verknüpfen, lehnen wir ab. Dies würde einer Vorverurteilung gleich kommen, ohne dass ein rechtswidriges Verhalten juristisch nachgewiesen wird. Die Folge wäre für viele Vereine eine faktische finanzielle Auflösung nur durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Die Hürden zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit müssen weiterhin hoch sein. Eine Klage dagegen muss auch weiterhin vor dem Finanzgericht möglich sein. Zusammenfassung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen sehen die zwingende Notwendigkeit, den Verfassungsschutz in Niedersachsen umfassend zu reformieren und fordern deshalb: - eine enge Definition des Aufgabenprofils im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz, die eine Kriminalisierung von politischen Bewegungen, die demokratische Ziele verfolgen, verhindert. - eine explizite Anweisung des Innenministers, welche Organisationen, Parteien und Personengruppen durch den Verfassungsschutz überwacht werden sowie eine entsprechende Informationen des parlamentarischen Kontrollgremiums. - eine Bestätigung des ministerialen Überwachungsauftrages durch das parlamentarische Kontrollgremium, wenn die Überwachung mehr als ein Jahr andauert. - die Information des Kontrollgremiums über den Einsatz von geheimdienstlichen Mitteln. - eine bessere Ausstattung des Kontrollgremiums und eine Möglichkeit für Parlamentarier, über Sachverhalte aus dem Kontrollgremium mit vertrauenswürdigen Personen zu sprechen. - ein Konzept des Innenministeriums für eine Hochschulausbildung, die das Ziel hat im Verfassungsschutz Niedersachsen zu arbeiten und der besonderen Verantwortung als Sicherheitsbehörde ohne exekutive Kompetenzen, die dennoch Grundrechtseingriffe vornimmt Rechnung trägt. - ein Personal- und Organisationskonzept des Innenministeriums, das den Anforderungen der mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehenden Arbeit Rechnung trägt und die demokratische Organisationskultur weiter stärkt und fördert. - den Abbau der in den letzten Jahren 100 neu geschaffenen Stellen im Niedersächsischen Verfassungsschutz. - die politische Bildungsarbeit nicht mehr durch den Verfassungsschutz, sondern von einer anderen staatlichen Stelle wahrnehmen zu lassen. V.56 in Zeile 3468 einfügen nach „werden.“ “Dazu gehört unter anderem auch das Recht des parlamentarischen Kontrollorganes geheimdienstliche Maßnahmen abzubrechen“ V.57 nach Zeile 3478 einfügen Die Pläne der Bundesregierung, die Anerkennung der Gemeinnützig von Vereinen mit einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zu verknüpfen, lehnen wir ab. Dies würde einer Vorverurteilung gleich kommen, ohne dass ein rechtswidriges Verhalten juristisch nachgewiesen wird. Die Folge wäre für viele Vereine eine faktische finanzielle Auflösung - nur durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Die Hürden zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit müssen weiterhin hoch sein. Eine Klage dagegen muss auch weiterhin vor dem Finanzgericht möglich sein. V.58 Umformulierung Zeile 3480 nach Verfassungsschutz... keine Bildungsarbeit an öffentlichen Einrichtungen und durch Broschüren leisten wird. V.59 Zeile 3495 „… kritisieren.“ einfügen: „Die Schaffung und Öffnung immer neuer anlassloser Datensammlungen zur Strafverfolgung, wie etwa bei Prüm, Eurodac und den Fluggastdaten, wollen wir im Bundesrat blockieren.“ V.60 in Zeile 3497 nach „… überarbeiten.“ einfügen: „Wir wollen, dass Niedersachen europaweit zum Vorreiter bei der Schaffung neuer Datenschutzregeln wird und werden uns im Bundesrat für hohe Standards auf EU-Ebene einsetzen.“ V.61 einfügen nach Zeile 3507 “Anlasslose Überwachungen von Grossveranstaltungen müssen eingestellt, Rasterfahndungen oder Standortermittlungen müssen wieder in Niedersachsen eingeschränkt werden. Den Einsatz von Drohnen lehnen lehnen wir ab, das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Bürger_innen muss gewahrt bleiben.“ V.62 nach Zeile 3673 einfügen “Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir Grüne uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenminister-konferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.