V.8 - Bündnis 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen

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Änderungsantrag zur Beschlussvorlage für die LDK in Stade am 13./14.10.2012
AntragstellerInnen: Christopher Steiner (KV Hannover), KV Göttingen, GJN, Carolin Jaekel (KV Hannover), Lino
Klevesath (KV Göttingen), Katja Keul (KV Nienburg), Detlev Schulz-Hendel (KV Lüneburg), Julia Hamburg (KV
Göttingen), Belit Onay (KV Hannover), Sybille Mattfeld-Kloth (KV Helmstedt), Jan Frederik Wienken (KV Vechta),
Viola von Cramon (KV Göttingen), Marcel Duda (KV Hildesheim), Martina Lammers (KV Lüchow-Dannenberg),
Gunther Toffel (KV Northeim/Einbeck), Katrin Langensiepen (KV Hannover), Nicolai Zipfel (KV Göttingen), Tobias
Leverenz (KV Hannover), Marie Kollenrott (KV Göttingen), Timon Dzienus (KV Wesermarsch), Dorota
Szymanska (KV Hannover), Thomas Harms (KV Göttingen), Lara Jil Dreyer (KV Hannover), Jörg Rutzen (KV
Hannover), Doris Schwarze-Franke (KV Hildesheim), Dominik Stanke (KV Hannover), Selin Arikoglu (KV
Hannover), Ulf Dunkel (KV Cloppenburg), Christiane Hussels (KV Hannover), Thomas Lux (KV Hannover), Ingo
Redeker (KV Northeim/Einbeck), Kathrin Kuhfß (KV Hannover), Martin Kubsda (KV Braunschweig), Eleni
Mourmouri (KV Hannover), Kurt Weidt (KV Hannover), Rana Younes (KV Hannover), Nima Soltani (KV
Hannover), Mustafa Akbulut (KV Hannover)
V.8
Zeile 3459-3481 streichen und wie folgt ersetzen:
Demokratie schützen – Landesverfassungsschutz auflösen!
Wir GRÜNE halten den niedersächsischen Landesverfassungsschutz in Anbetracht seiner
dramatischen Verselbstständigung und personellen Kontinuität für nicht reformierbar und
fordern deshalb die vollständige Auflösung dieser Behörde. Es bedarf einer kritischen
Bestandsaufnahme, ob und inwieweit die Fortführung von Aufgaben des
Verfassungsschutzes künftig tatsächlich erforderlich ist.
Mit freiwerdenden finanziellen Mitteln soll eine unabhängige, wissenschaftliche
Dokumentationsstelle geschaffen werden, die Informationen über demokratiefeindliche und
gewaltfördernde Bestrebungen sammelt, bündelt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich
macht. Die Dokumentationsstelle soll einen jährlichen Bericht anfertigen, der
wissenschaftlichen Standards genügt und den gegenwärtigen Verfassungsschutzbericht
ersetzt. Zudem soll die politische Bildungsarbeit künftig einer staatlichen Stelle übertragen
werden, die diese Aufgabe ohne Interessenkollision wahrnehmen kann. Die Bildungs- und
Präventionsarbeit gilt es insgesamt zu stärken und zivilgesellschaftliche Organisationen, die
sich gegen jegliche Form von Demokratiefeindlichkeit, Gewalt und Menschenverachtung
engagieren, finanziell besser zu unterstützen.
Begründung:
Der Verfassungsschutz in Niedersachsen gibt ein erschreckendes Bild ab: Sei es in der
Überwachung der Linkspartei mit geheimdienstlichen Mitteln, der Vernachlässigung der
Beobachtung der Gefahr von Rechts oder der Kriminalisierung von AtomkraftgegnerInnen –
der Verfassungsschutz macht, was er will. Und dabei scheint er seine eigentliche Aufgabe zu
vergessen: Das Sammeln von Informationen über reale verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Ein Geheimdienst kann in einer Demokratie niemals selbstverständlich sein!
1
Dass sicherheitspolitische Hardliner wie Uwe Schünemann oder Wolfgang Bosbach eine
kontinuierliche Kompetenzerweiterung staatlicher Sicherheitsbehörden befürworten und die
Existenzberechtigung eines Geheimdienstes selbstredend annehmen, kann nicht sonderlich
verwundern. Aber spätestens seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York hat
die angeblich omnipräsente terroristische Bedrohung dafür gesorgt, dass diese sehr
bedenkliche Haltung auch in Teilen der Bevölkerung Zuspruch findet. Eine selbstbewusste
Demokratie muss die Unwägbarkeiten, die die Freiheit auszeichnen, aushalten können. Die
Selbstverständlichkeit eines Geheimdienstes, unabhängig von seiner Erforderlichkeit,
Arbeitsweise und Effektivität, lehnen wir GRÜNE daher ab!
In einer Demokratie muss ein Geheimdienst seine Existenz auch in Abwesenheit akuter
Missstände stetig rechtfertigen, darauf weisen auch die BefürworterInnen und diejenigen, die
für eine Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes eintreten, zu Recht hin. Denn
das
Vorhandensein
einer
geheimdienstlich
organisierten
und
arbeitenden
Verfassungsschutzbehörde konterkariert, dass in der Bundesrepublik Deutschland freie und
selbstbestimmte BürgerInnen in einem freien Staat leben. Das System des
Parlamentarismus in einem demokratischen Staat garantiert die Öffentlichkeit aller
legislativen Entscheidungsprozesse. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht für Angelegenheiten
des Verfassungsschutzes, weil diese unter dem Vorbehalt der Geheimhaltung stehen und
Öffentlichkeit die Arbeit des Amtes erschweren oder zunichte machen könnte.
Folglich verlangt ein Geheimdienst, dass öffentliche wie parlamentarische Kontrolle
aufgegeben bzw. eingeschränkt wird, um die BürgerInnen mit undemokratischen Mitteln vor
den Feinden der Demokratie zu schützen. Daher müssen besonders hohe Anforderungen für
eine solche Behörde und ihre Bediensteten gelten. Dass ein Staat seine BürgerInnen
bespitzelt, ist ein eklatanter Vertrauensbruch im Verhältnis zwischen den BürgerInnen und
dem Staat. Legitimität kann ein Geheimdienst in einem demokratischen Rechtsstaat daher
überhaupt nur erlangen, wenn er in einem engen, parlamentarisch beschlossenen Rahmen
handelt. Er darf nicht zum Ohr der Regierung gegenüber politischen KontrahentInnen
werden, sondern muss entsprechend seiner eindeutigen legislativen Aufgabenzuweisung
ausschließlich die Verfassung schützen.
Keine Beweislastumkehr zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger!
Obwohl die ReformerInnen bzw. BefürworterInnen des Landesverfassungsschutzes
ebenfalls betonen, dass sich ein Geheimdienst in einer Demokratie beweisen muss, weisen
sie meistens auf die unabsehbaren Folgen hin, die eine Auflösung mit sich bringen würde.
Mit dieser problematischen Argumentationslinie werden die BürgerInnen jedoch in eine
Position gedrängt, die mangelnde Existenzberechtigung des Landesverfassungsschutzes
nachweisen zu müssen. Diese Perspektive ist in einer Demokratie grundfalsch, denn die
BürgerInnen waren es, die den Verfassungsschutz unter den besonderen Erfordernissen
einer geheimdienstlichen Behörde erst legitimiert und mit weitreichenden Kompetenzen
ausgestattet haben. Infolgedessen besteht eine klare Informationsasymmetrie zwischen den
BürgerInnen und dem Landesverfassungsschutz. Letzterer ist konspirativ organisiert und
arbeitet folglich intransparent.
Daher kann es unter demokratischen Gesichtspunkten nur einen logischen Schluss geben:
Nicht die Bürgerinnen und Bürger müssen beweisen, dass der Verfassungsschutz
überflüssig ist, sondern der Verfassungsschutz muss fortwährend beweisen, dass er sinnvoll
ist!
Sollte
es
tatsächlich
eine
„Erfolgsbilanz“
des
niedersächsischen
Landesverfassungsschutzes geben, muss diese nun unverzüglich vorgelegt werden. Die
Berechtigung und Notwendigkeit dieser Behörde gilt es mit nachprüfbaren Fällen zu belegen.
Einen entsprechenden Nachweis ist der niedersächsische Landesverfassungsschutz in den
2
vergangenen Jahren nicht nur erkennbar schuldig geblieben, sondern er hat zudem mit
zahlreichen Skandalen immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt.
Keine Überwachung und Kriminalisierung von demokratischen Kräften durch den
Verfassungsschutz!
AtomkraftgegnerInnen, GlobalisierungskritikerInnen, TierschützerInnen und viele andere, für
die schwarz-gelbe Landesregierung unbequeme zivilgesellschaftliche Bewegungen, tauchen
im Verfassungsschutzbericht 2010 und 2011 auf, weil sie vermeintlich verfassungsfeindliche
Bestrebungen verfolgen. Doch der Ausstieg aus der Atomkraft, die Einführung einer
Transaktionssteuer oder der Protest gegen Massentierhaltung sind keine politischen Ziele,
die gegen unser Grundgesetz gerichtet sind und die der Verfassungsschutz bekämpfen
muss!
Ähnlich verhält sich das mit der Überwachung der Linkspartei, die nach Aussage des
Präsidenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes mit geheimdienstlichen Mitteln
überwacht wird. Grund für diese Überwachung ist die Kapitalismuskritik und die Feststellung,
dass die Linkspartei das kapitalistische System überwinden möchte, obwohl sie sich
ausdrücklich in ihrem Bundesparteiprogramm zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
der Bundesrepublik Deutschland bekennt. Der Verfassungsschutz verkennt hierbei, dass die
Marktwirtschaft und der Kapitalismus keine durch das Grundgesetz geschützten Systeme
sind. Vielmehr schrieben die Verfassungsmütter und -väter uns im Art. 20 Abs. 1 ins
Grundgesetz „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Des
Weiteren sind durch Art. 21 des Grundgesetzes alle Parteien geschützt und berechtigt, an
der politischen Willensbildung teilzunehmen und nur das Bundesverfassungsgericht ist
berechtigt, die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen.
Offensichtlich ist der Verfassungsschutz nicht in der Lage zu beurteilen, wann Bewegungen,
Organisationen oder Parteien gegen die Verfassung gerichtet sind. Erschreckend ist dabei
auch, dass die Wahl der vom Verfassungsschutz eingesetzten Mittel jegliche
Verhältnismäßigkeit verloren hat. Auf Grund bloßer Vermutungen dürfen in einer Demokratie
demokratisch gewählte Parteien, die sich zum Grundgesetz bekennen, nicht dauerhaft
überwacht werden. Wir GRÜNE fordern deshalb, die Überwachung der Linkspartei sofort
einzustellen. Wir fordern ebenfalls, dass ParlamentarierInnen außerhalb der öffentlichen
Plenardebatten nicht in ihrem parlamentarischen Kernbereich überwacht werden dürfen.
Mit der Überwachung und Kriminalisierung demokratischer Kräfte unterminiert der
Verfassungsschutz fatalerweise seine eigene Zielsetzung, nämlich die Verfassung bzw. die
freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen. Politisch aktive Menschen müssen
aufgrund von unverdächtigen Anlässen – wie der Teilnahme an einer Demonstration –
fürchten, ins Fadenkreuz des Verfassungsschutzes zu geraten. Dies schreckt BürgerInnen
beim Engagement gegen demokratiefeindliche Bestrebungen mitunter sogar ab und
schwächt damit letztlich unsere Demokratie. Der Verfassungsschutz hat neben einer
falschen Prioritätensetzung scheinbar auch zu viel Personal, wenn er zusätzlich zu seinen
eigentlichen Aufgaben noch die Kapazitäten besitzt, willkürlich Informationen über aufrechte
DemokratInnen zu sammeln.
Der jährliche Verfassungsschutzbericht genügt weder wissenschaftlichen Ansprüchen, noch
wird darin der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die wiedergegebenen Daten
und Informationen gewährleistet, da reine Verdachtsfälle nicht von Fällen erwiesener
Verfassungsfeindlichkeit getrennt und entsprechend dem Grad der Gefährdung der
freiheitlich demokratischen Grundordnung wiedergegeben werden. Dies ist besonders
bedenklich vor dem Hintergrund, dass in der Öffentlichkeit vielfach aus den Berichten zitiert
wird und sie oftmals die Grundlage für politische Entscheidungen bilden.
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Keine Finanzprüfung durch den Verfassungsschutz!
Die Pläne der Bundesregierung, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen mit
einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zu verknüpfen, lehnen wir ab. Dies würde
einer Vorverurteilung gleich kommen, ohne dass ein rechtswidriges Verhalten juristisch
nachgewiesen wird. Die Folge wäre für viele Vereine eine faktische finanzielle Auflösung nur durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Die Hürden zur Aberkennung der
Gemeinnützigkeit müssen weiterhin hoch sein. Eine Klage dagegen muss auch weiterhin vor
dem Finanzgericht möglich sein.
Keine politische Bildungsarbeit durch den Verfassungsschutz!
Seit der Auflösung des Landesamtes für politische Bildung durch die schwarz-gelbe
Landesregierung ist der niedersächsische Verfassungsschutz auch mit der Aufgabe der
politischen Bildungsarbeit für die Bevölkerung betraut. Unabhängig von der Frage, wie eine
Behörde neutral über politische Positionen berichten kann, wenn sie gleichzeitig einzelne
dieser Positionen überwacht, ist diese Konstellation eine kuriose Vermengung vollkommen
divergierender Aufgaben. Politische Bildungsarbeit des Staates dient primär der
Unterrichtung und Information über Funktionen und Aufgaben des Staates und seiner
Organe, während es für die Aufgabenwahrnehmung eines Verfassungsschutzes eher
schädlich ist, wenn über seine Tätigkeiten oder Strukturen zu viel bekannt wird. Dem
Verfassungsschutz bleibt folglich nur die Möglichkeit, seine Bildungsarbeit über politisch oder
geheimdienstlich unverfängliche Themen zu definieren. Der politischen Bildung ist
hierdurch jedoch nicht gedient. Vor allem an unseren Schulen hat der Verfassungsschutz
nichts zu suchen. Seine politische Bildungsarbeit ist sofort einzustellen.
Der Verfassungsschutz ist nicht reformierbar!
Die Beachtung und der Schutz der Grundrechte der BürgerInnen ist durch Art. 1 Abs. 3
unseres Grundgesetzes allen Trägern staatlicher Gewalt als verpflichtende Aufgabe
auferlegt; der Eingriff in Grundrechte durch die Exekutive erfordert zudem nach Art. 20 Abs.
3 GG immer einer parlamentarischen Legitimation. Faktisch hat der niedersächsische
Landesverfassungsschutz sein Betätigungsfeld über die Jahre seines Bestehens sukzessive
ausgeweitet und gewissermaßen neue Aufgaben für sich „erfunden“ - ohne entsprechende
parlamentarische Rückkopplung und ohne einer effektiven parlamentarischen Kontrolle zu
unterliegen. Gegenwärtig entscheidet der Verfassungsschutz weitgehend eigenmächtig, ob,
wie und in welchem Umfang Organisationen, Parteien und Personen(-gruppen) überwacht
werden und wer oder was als „extremistisch“ gilt. Insbesondere im Hinblick auf die Schwere
der Grundrechtseingriffe ist dieser Zustand auf gar keinen Fall weiter hinnehmbar.
Die Grundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes, dessen Gründung primär der Abwehr
des Kommunismus diente, bildet die wissenschaftlich umstrittene „Extremismusdoktrin“.
Reaktionär-gesellschaftliche
Kräfte
verschiedener
Ideologien
werden
dabei
zusammengefasst und an den Rändern dieser Gesellschaft verortet, während demokratieund menschenfeindliche Potentiale in der sog. Mitte verharmlost werden.
Mit der Praxis des sog. „Racial Profiling“ legt der Verfassungsschutz bei der Suche nach
möglichen Verfassungsfeinden völlig willkürliche und rassistische Kriterien zugrunde. So
reichen Aussehen oder Namen einzelner Personen mitunter bereits aus, um einem als
homogen konstruierten „arabischen bzw. islamischen Kulturkreis“ zugeordnet zu werden,
wobei hier implizit von einer höheren Affinität zum Terrorismus ausgegangen wird. Eine
solche Praxis kann unmöglich legitimer Bestandteil rechtsstaatlichen Handelns sein. Wir
GRÜNE fordern daher, dass das „Racial Profiling“ komplett eingestellt wird.
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Ebenso skandalös ist die völlig intransparente Finanzierung von Verfassungsfeinden durch
den Verfassungsschutz. Die sog. Verbindungsleute (V-Leute) sind und bleiben das was sie
sind – Feinde der Demokratie. Sie liefern weder gesicherte Informationen, noch kann deren
Effektivität in irgendeiner Weise nachvollzogen werden. Besonders absurd stellt sich die
Situation unter Berücksichtigung der Tatsache dar, dass zivilgesellschaftliches Engagement
gegen demokratiefeindliche Bestrebungen häufig an unsicherer Finanzierung scheitert. Viele
PolitikerInnen erklären, es sei den SteuerzahlerInnen nicht zu vermitteln, dass eine Partei
wie die NPD über das Parteiengesetz öffentliche Gelder bezieht. Kurioserweise haben
dieselben Personen aber vielfach kein Problem damit, dass bekennende Verfassungsfeinde
als V-Leute vom Staat finanziert werden. Wir GRÜNE fordern, die Finanzierung von
Verfassungsfeinden durch deren Anwerbung als V-Leute komplett einzustellen.
Im Zusammenhang mit der „NSU“-Mordserie kann nur von einem vollständigen Versagen
deutscher Sicherheitsbehörden gesprochen werden. Wenn es einem Netzwerk von Nazis
über 10 Jahre möglich war unbehelligt zu morden, hatten die zuständigen
Verfassungsschutzbehörden entweder keine relevanten Erkenntnisse über diese Vorgänge
oder aber die betreffenden Informationen wurden nicht (rechtzeitig) an die übrigen
Verfassungsschutz- und/oder Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Man weiß kaum, was
erschreckender ist! Bei dem mangelnden Austausch von Informationen handelt es sich nicht
um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem der Verfassungsschutzämter und ihrer
Arbeitsweise. Da die Verbindungen des „NSU“ auch nach Niedersachsen reichen, ist das
Versagen des Landesverfassungsschutzes im Kampf gegen rechte Verfassungsfeinde
mittlerweile eine offenkundige Tatsache.
Die zahlreichen Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene zur „NSU“Mordserie sollen der „lückenlosen Aufklärung“ dienen, um künftig solche Ereignisse zu
verhindern. Geheimdienste arbeiten jedoch konspirativ. Von den betreffenden Personen
umfassende Aufklärung zu erwarten, ist grotesk, zumal sie ein massives Eigeninteresse am
Fortbestand ihrer jeweiligen Behörde haben. Die nachträglichen Aktenvernichtungen in
mindestens zwei Fällen lassen das Schlimmste vermuten und unterstreichen die
erschreckenden Missstände in unseren Verfassungsschutzbehörden.
Eines der größten Probleme im Zusammenhang mit dem niedersächsischen
Verfassungsschutz ist dessen personelle Kontinuität. Das Auswechseln einiger
Führungsfiguren ist kein geeignetes Mittel, um die dramatische Verselbstständigung dieser
Behörde dauerhaft zu beseitigen. Demgegenüber ist es völlig unrealistisch, dass man einen
Großteil oder gar sämtliche Bedienstete des Verfassungsschutzes einfach auswechseln
kann. Derzeit gibt es nicht mal eine entsprechende Ausbildung für alle
VerfassungsschützerInnen, um den hohen Anforderungen dieser Tätigkeit Rechnung zu
tragen. Die Angeworbenen werden vielmehr in mehrwöchigen „Crashkursen“ auf ihre
verantwortungsvolle Aufgabe „vorbereitet“ – ein absurder Zustand, wenn man die massiven
Grundrechtseingriffe bedenkt, zu denen der Verfassungsschutz befugt ist.
Lediglich ein Konzept für eine demokratische Organisationskultur des Verfassungsschutzes
vom niedersächsischen Innenministerium zu fordern, ist keineswegs ausreichend,
insbesondere deshalb, weil das Innenministerium maßgeblich mitverantwortlich für
zahlreiche Verfehlungen des Verfassungsschutzes ist. Ähnlich verhält es sich mit dem
gegenwärtigen Personal des Verfassungsschutzes, das über Jahre all die Missstände
produziert hat. Ein wirklicher Neuanfang kann unter diesen Voraussetzungen kaum gelingen,
zumal der Verfassungsschutz (organisationssoziologisch begründet) mittlerweile nach seiner
eigenen Logik „funktioniert“. Der niedersächsische Verfassungsschutz ist daher im Ergebnis
nicht reformierbar.
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Kein Landesverfassungsschutz – was nun?
Ca. 80% der gesammelten Daten von Verfassungsschutzämtern stammen aus öffentlich
zugänglichen Quellen wie Internetseiten, Printmaterialien oder Reden. Zur Sammlung dieser
Daten bedarf es keiner geheimdienstlichen Behörde, zumal die Tätigkeit des
Verfassungsschutzes auf ein Minimum begrenzt sein sollte.
Äußerst bedenklich ist weiterhin, dass der Verfassungsschutz mitunter sogar investigativen
Journalismus über demokratiefeindliche Bestrebungen be- bzw. verhindert, indem er brisante
Sachverhalte und Enthüllungen nachträglich für geheim erklärt und somit weitere
Nachforschungen verunmöglicht, da die Weitergabe der betreffenden Informationen fortan
strafbar ist. Selbst vor einer jahrelangen Überwachung von JournalistInnen aus dem linken
Spektrum schreckt der niedersächsische Verfassungsschutz nicht zurück. Solch skandalöse
Vorgänge würden ohne diese Behörde der Vergangenheit angehören.
Wäre die Bevölkerung demokratiefeindlichen Bestrebungen hilflos ausgeliefert, wenn man
den niedersächsischen Landesverfassungsschutz auflösen würde? Derzeit gibt es in
Deutschland allein 16 Landesämter bzw. -behörden für Verfassungsschutz, ein Bundesamt
für Verfassungsschutz, einen Bundesnachrichtendienst, das Amt für den Militärischen
Abschirmdienst,
den
polizeilichen
Staatsschutz,
das
Bundeskriminalamt,
die
Landeskriminalämter sowie die Bundespolizei. Der polizeiliche Staatsschutz verfügt zudem
bereits heute über Möglichkeiten zur verdeckten Informationsbeschaffung (z.B.
Abhörmaßnahmen),
wenn
auch
unter
anderen
Voraussetzungen
als
die
Verfassungsschutzbehörden. Obgleich umfassender Optimierungsbedarf besteht, besitzt die
Bundesrepublik Deutschland demnach eine ausgeprägte Sicherheitsarchitektur. Vor diesem
Hintergrund ist es kaum nachvollziehbar, wenn manche KritikerInnen einer Auflösung des
Landesverfassungsschutzes suggerieren, der Staat stünde dann Demokratiefeinden und
dem von ihnen ausgehenden Gewaltpotential machtlos gegenüber.
Die Forderung zur Auflösung des Landesverfassungsschutzes kann keineswegs als
Plädoyer oder gar Automatismus für eine (weitreichende) Kompetenzübertragung auf die
Polizei gewertet werden. Für uns GRÜNE hat das Trennungsgebot zwischen Polizei und
Geheimdiensten einen hohen Stellenwert. Es darf nicht fortwährend aufgeweicht werden. Die
deutsche Erfahrung mit Polizeibehörden, die geheimdienstliche Mittel in eigener Regie
einsetzen dürfen, hat gezeigt, dass eine solche Aufgabenzuweisung eine große Gefahr für
die Demokratie sein kann. Eine Geheimpolizei ist daher keine Alternative zum
Landesverfassungsschutz.
Durch die Auflösung des Landesverfassungsschutzes würden finanziellen Mittel zur
Verfügung stehen. Mit diesen Geldern sollte eine unabhängige, wissenschaftliche
Dokumentationsstelle geschaffen werden, die Informationen über demokratiefeindliche und
gewaltfördernde Bestrebungen sammelt, bündelt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich
macht. Dies würde Transparenz schaffen und die Bevölkerung zudem besser für diese
Gefahren sensibilisieren. Die Dokumentationsstelle sollte einen jährlichen Bericht über
demokratiefeindliche Bestrebungen in Niedersachsen anfertigen, der wissenschaftlichen
Ansprüchen genügt und den derzeitigen Verfassungsschutzbericht ersetzt. Die politische
Bildungsarbeit, welche beim Verfassungsschutz falsch verortet ist, gilt es künftig einer
staatlichen Stelle zu übertragen, die diese Aufgabe ohne Interessenkollision wahrnehmen
kann.
Des Weiteren sollten zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich gegen jegliche Form von
Demokratiefeindlichkeit, Gewalt und Menschenverachtung engagieren, finanziell stärker
unterstützt werden. Insgesamt dürften diese Maßnahmen immer noch günstiger sein als die
kostenintensiven Überwachungsmaßnahmen einer Verfassungsschutzbehörde.
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Zusammenfassung
Bündnis
90/DIE
GRÜNEN
Niedersachsen
halten
den
niedersächsischen
Landesverfassungsschutz in Anbetracht der Gesamtlage für nicht reformierbar und fordern
deshalb:
1. die vollständige Auflösung des niedersächsischen Landesverfassungsschutzes.
2. eine kritische Bestandsaufnahme, ob und inwieweit die Fortführung von Aufgaben des
Verfassungsschutzes künftig tatsächlich erforderlich ist.
3. die Einrichtung einer unabhängigen, wissenschaftlichen Dokumentationsstelle, die
Informationen über demokratiefeindliche und gewaltfördernde Bestrebungen sammelt,
bündelt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht.
4. einen jährlichen Bericht, der wissenschaftlichen Standards genügt und den gegenwärtigen
Verfassungsschutzbericht ersetzt.
5. die politische Bildungsarbeit künftig einer staatlichen Stelle zu übertragen, die diese
Aufgabe ohne Interessenkollision wahrnehmen kann.
6. die Bildungs- und Präventionsarbeit insgesamt zu stärken und zivilgesellschaftliche
Organisationen, die sich gegen jegliche Form von Demokratiefeindlichkeit, Gewalt und
Menschenverachtung engagieren, finanziell besser zu unterstützen.
7. die Finanzierung von erklärten Verfassungsfeinden durch deren Anwerbung als V-Leute
komplett einzustellen.
8. die Praxis des „Racial Profiling“ komplett einzustellen.
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