Beglaubigte Übersetzung aus dem Kroatischen MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND SPORT UND MINISTERIUM FÜR HANDWERK, KLEINES UND MITTLERES UNTERNEHMERTUM 2010 Auf Grund des Artikels 8 des Gesetzes über die mittlere Schulbildung („Narodne novine“ – Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 69/03 – konsolidierte Fassung), des Artikels 44, Abs. 4 und 5 des Handwerksgesetzes („Narodne novine“ – Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 49/03 – konsolidierte Fassung) und des Artikels 3 der Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bildung und Sport und dem Ministerium für Handwerk, kleines und mittleres Unternehmertum vom 21. Januar 2003 erlassen der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Unternehmertum und der Minister für Handwerk, kleines und mittleres Unternehmertum nach der zuvor eingeholten Stellungnahme der Kroatischen Handwerkskammer einen UNTERRICHTSPLAN UND DAS AUSBILDUNGSRAHMENPROGRAMM FÜR DEN BERUF DES ELEKTROMECHANIKERS EINLEITUNG Das pädagogisch-methodische Ausbildungsprogramm für Berufe im Handwerk besteht aus einem allgemeinbildenden, einem fachlich-theoretischen und einem praktischen Teil (Ausbildungsprogramm). Die Inhalte des allgemeinbildenden Teils wurden durch den Beschluss des Ministers für Bildung und Kultur zur Verabschiedung der Unterrichtspläne und Programme für Mittelschulen und eines Minimums an gemeinsamen allgemeinbildenden Inhalten der berufsbildenden mittleren Schulen und Kunstschulen (KLASSE: 602-03/91-01-114, AZ: 532-08/91-01) vom 20. Juni 1991 sowie durch den Beschluss des Ministers für Bildung und Sport über die Änderungen und Ergänzungen des gemeinsamen und wählbaren Teils des Unterrichtsplans und -programms zur Erlangung der fachlichen Qualifikation (KLASSE: 602-03/96-01/117, AZ: 532-03/1-96-1) vom 25. Juni 1996 festgelegt. Die Inhalte des fachlich-theoretischen und des praktischen Teils des Programms basieren auf den Bestimmungen des Gesetzes über die mittlere Schulbildung (NN 19/92, 27/93, 50/95, 59/01 und 114/01) und des Handwerksgesetzes (NN 77/93, 90/96 und 64/01). Ausbildungsdauer Zur Erreichung des Ausbildungszieles für den Beruf Elektromechaniker ist eine Ausbildungsdauer von drei Jahren vorgesehen. 1 Ziel Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Gewohnheiten, die es dem Schüler nach der abgeschlossenen Ausbildung ermöglichen werden, nach einer minimalen Einarbeitungszeit selbständig die Tätigkeiten und Aufgaben im Beruf des Elektromechanikers auszuüben Aufgaben Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, a) folgende allgemeine Aufgaben der Berufsausbildung zu erfüllen: die Grundlagen der beruflichen Ausbildung zu erwerben, auf deren Basis die Weiterbilung im jeweiligen Beruf ermöglicht wird, Einsicht in die Verhältnisse innerhalb des jeweiligen Berufs und Aufbau der Kommunikation mit Kollegen und der Gesellschaft als Ganzes, eigene Möglichkeiten in Bezug auf die Ausübung des Berufes zu erkennen, arbeitstechnische, gesetzliche, wirtschaftliche, politische und soziale Verhältnisse zu erkennen, die Fähigkeit zu erwerben, eigene Anforderungen mit den Anforderungen der Umgebung in Einklang zu bringen. b) berufsbezogene Aufgaben zu erfüllen: Gefahrenquellen am Arbeitsplatz, Arbeitsschutzvorschriften und Schutzmaßnahmen kennen und anwenden zu können, mögliche Verschmutzungsquellen und Umweltschutzmaßnahmen zu kennen, rationelle Material- und Energienutzung zu kennen, technische Angaben über Materialien, Komponenten, Werkzeuge, Maschinen und Geräte zu lesen und anzuwenden, Projektdokumentationen zu lesen und anzuwenden sowie die wichtigsten Technik- und Arbeitsunterlagen zu erstellen, Arbeitsabläufe zu planen sowie Werkzeuge, Materialien und Komponenten auszuwählen, mit Hilfe von manuellen und mechanischen Werkzeugen verschiedene Materialien zu bearbeiten, elektrische Größen zu messen, Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Niederspannungsnetze und Anlagen für die Verteilung elektrischer Energie kennenzulernen, Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Melde- und Signalanlagen kennenzulernen, Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Antennen- und Kommunikationsanlagen kennenzulernen, Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Erdungen und Blitzableitern sowie von Anlagen für den Potentialausgleich kennenzulernen, Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Produktionsanlagen und der Prozesstechnik kennenzulernen, Installation, Prüfung und Inbetriebnahme elektrischer Maschinen und Geräte kennenzulernen, Installation, Prüfung und Inbetriebnahme von Beleuchtungsanlagen kennenzulernen, Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Reservequellen elektrischer Energie und Kompensationsanlagen kennenzulernen, die Grundkenntnisse über die elektrischen Messungen nichtelektrischer Größen und automatische Regulierung und Steuerung zu erwerben, 2 die Fähigkeit zur selbständigen Verwendung der Fachliteratur und beruflichen Weiterbildung zu erwerben, höflichen Umgang mit Kunden zu erlernen. Unterrichtsplan A) Allgemeinbildender Teil Stundenzahl Bezeichnung des Faches Kroatisch Fremdsprache Geschichte Religion / Ethik Körper- und Gesundheitskultur Politik und Wirtschaft Gesamt 1. Schuljahr wöch. jährlich 2. Schuljahr wöch. jährlich 3. Schuljahr wöch. jährlich Gesamtstundenzahl 3 2 2 1 105 70 70 35 3 2 1 105 70 35 3 2 1 96 64 32 306 204 70 102 1 35 1 35 1 32 102 9 315 2 9 70 315 7 224 70 854 B) Fachlich-theoretischer Teil Stundenzahl Bezeichnung des Faches Grundlagen der Computertechnik* Technisches Zeichnen und Dokumentation* Fachbezogene Mathematik Elektrotechnik* Elektrische Installationen* Elektrische Maschinen* Elektronik und Steuerung* Elektrische Geräte* Wahlunterricht ** Gesamt 1. Schuljahr wöch. jährlich 2. Schuljahr wöch. jährlich 3. Schuljahr wöch. jährlich Gesamtstundenzahl 1 35 - - - - 35 1 35 - - - - 35 2 3 1 8 70 105 35 280 2 2 2 2 8 70 70 70 70 280 - - - 64 64 96 96 320 70 175 70 134 64 96 201 880 2 2 3 3* 10 * Fächer mit obligatorischen Praxis- bzw. Laborübungen (die minimale Anzahl der Pflichtübungsstunden ist im praktischen Teil des Programms aufgeführt). ** Als Wahlfächer gelten Körper- und Gesundheitskultur, Mathematik und fachbezogene Fächer. Im 3. Schuljahr muss mindestens eine Unterrichtsstunde aus dem fachlich-theoretischen Teil und eine Unterrichtsstunde der praktischen Übungen im Labor belegt werden. 3 Praktischer Teil Stundenzahl Bezeichnung des Faches C 1 – Unterricht in der Schule - Grundlagen der Computertechnik - Technisches Zeichnen und Dokumentation - Elektrotechnik - Elektrische Installationen - Elektrische Maschinen - Elektronik und Steuerung - Elektrische Geräte - Wahlunterricht - Praktischer Unterricht (maximale Stundenanzahl) C2 - Unterricht im Ausbildungsbetrieb - Praktischer Unterricht (minimale Stundenanzahl) Gesamt 1. Schuljahr jährlich 2. Schuljahr jährlich 3. Schuljahr jährlich Gesamtstundenzahl 35 18 35 272 35 18 35 182 16 32 16 32 64 35 18 70 18 51 32 16 32 518 540 630 640 1810 900 900 800 2600 - C) Gesamtzahl der Unterrichtsstunden Stundenzahl A) Allgemeinbildender Teil B) Fachlich-theoretischer Teil C) Praktischer Teil Gesamt (A+B+C) Gesamtstundenzahl 1. Schuljahr jährlich 2. Schuljahr jährlich 3. Schuljahr jährlich 315 280 315 280 224 320 854 880 900 1495 900 1495 800 1344 2600 4334 Der Unterricht in den fachlich-theoretischen Fächern mit praktischen Laborübungen wird als Einheit durchgeführt, weil nur dadurch das erwartete Ziel des Erwerbs von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erreicht werden kann. Dies setzt voraus, dass der Lehrer, der den Laborunterricht bzw. das Praktikum durchführt, auch die anderen Unterrichtsformen des gleichen Faches unterrichtet. Der Unterricht kann auch so organisiert werden, dass der jeweilige Lehrer mit einer Gruppe von Schülern im Labor arbeitet und mit einer anderen Gruppe ein Unterrichtsassisstent mit entsprechender Qualifikation. 4 3. VERBINDLICHES VERFAHREN ZUR PRÜFUNG VON KENNTNISSEN UND FERTIGKEITEN Fächer des fachlichtheoretischen und praktischen Programmteiles Grundlagen der Computertechnik Technisches Zeichnen und Dokumentation Fachbezogene Mathematik Elektrotechnik Elektrische Installationen Elektrische Maschinen Elektronik und Steuerungen Elektrische Geräte Wahlunterricht Praktischer Unterricht Verbindliches Verfahren zur Prüfung und Bewertung von Kenntnissen und Fertigkeiten Praktische Arbeit am Computer schriftlich mündlich, schriftlich mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor mündlich, schriftlich mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor mündlich, schriftlich, praktische Übungen im Labor praktische Arbeit in der Werkstatt, schriftlicher Test (technisch-technologische Dokumentation) 4. Erforderliche Qualifikation der Lehrkräfte Fächer des fachlichtheoretischen und praktischen Programmteils Grundlagen der Computertechnik Technisches Zeichnen und Dokumentation Fachbezogene Mathematik Elektrotechnik Elektrische Installationen Lehrer Bildungsgrad Lehrer (Lehramt) Hochschulausbildung im Technik- bzw. Informatikbereich (PC, Elektrotechnik, Maschinenbau, Polytechnik) Lehrer (Lehramt) Hochschulausbildung im Technikbereich (Elektrotechnik, Maschinenbau, Polytechnik) Lehrer (Lehramt) Hochschulausbildung in Mathematik Hochschulausbildung in Elektrotechnik Lehrer (Lehramt) Hochschulausbildung in Elektrotechnik Fachlehrer / höhere Fachausbildung in Elektrotechnik Unterrichtsassistent Mittelschulausbildung in Elektrotechnik Lehrer (Lehramt) Hochschulausbildung in Elektrotechnik Fachlehrer / (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Unterrichtsassistent Elektromaschinenbau) höhere Fachausbildung in Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) Mittelschulausbildung in Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) 5 Fächer des fachlichtheoretischen und praktischen Programmteils Elektrische Maschinen Elektronik und Steuerung Elektrische Geräte Lehrer Bildungsgrad Lehrer (Lehramt) Hochschulausbildung in Elektrotechnik Fachlehrer / (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Unterrichtsassistent Elektromaschinenbau) höhere Fachausbildung in Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) Mittelschulausbildung in Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) Lehrer (Lehramt) Hochschulausbildung in Elektrotechnik höhere Fachausbildung in Elektrotechnik Fachlehrer / Unterrichtsassistent Mittelschulausbildung in Elektrotechnik Lehrer (Lehramt) Hochschulausbildung in Elektrotechnik Fachlehrer / (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) Wahlunterricht Praktischer Unterricht in der Schule Praktischer Unterricht im Ausbildungsbetrieb Höhere Fachausbildung in Elektrotechnik Unterrichtsassistent (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) Mittelschulausbildung in Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) Lehrer (Lehramt) Hochschulausbildung in Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) Fachlehrer Höhere Fachausbildung: für das 1. Schuljahr in Maschinenbau bzw. Elektrotechnik für das 2. und 3. Schuljahr in Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) Unterrichtsassistent Mittelschulausbildung: für das 1. Schuljahr in Maschinenbau bzw. Elektrotechnik für das 2. und 3. Schuljahr in Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) Fachlehrer Elektroinstallateurmeister höhere Fachausbildung in Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Elektroenergie und Elektromaschinenbau) [...] 6.2. Unterrichtsfach: Grundlagen der Computertechnik 1. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. 1+1 (35+35) 2 - 3. - 6 Ziel Ziel des Faches „Grundlagen der Computertechnik“ ist die Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten zum Einsatz des Computers, die zur Lösung einfacher Probleme unter Anwendung von Softwareprogrammen erforderlich sind. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, Teile der Grundkonfiguration des Computers zu erkennen und ihre Funktionen beschreiben zu können, grundlegende Elemente des Rechners selbständig zu verbinden und Rechner ein- und auszuschalten, Computer selbständig zur Erstellung und Verarbeitung von Texten zu nutzen, Daten zu speichern, wieder aufzufinden und zu nutzen, Computer unter Einsatz verschiedener Datenbanken zu bedienen, mit vorhandenen Tabellenkalkulationen zu arbeiten, Informationsquellen mit Hilfe des Computers zu nutzen, Computer bei der Lösung numerischer und graphischer Aufgaben im Rahmen des jeweiligen Unterrichtsfaches selbständig einzusetzen, Computerprogramme bei der Lösung einfacher Aufgaben im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts einzusetzen, mit anderen Personen mit Hilfe des Computers zu kommunizieren, erworbene Kenntnisse anzuwenden und in der täglichen Praxis zu vertiefen und zu erweitern. 6.3. Unterrichtsfach: Technisches Zeichnen und Dokumentation 1. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. 1+0,5 (35+18) 2 - 3. - Ziel Ziel des Unterrichts im Technischen Zeichnen und der Dokumentation ist es, die Schüler zu befähigen, Komponenten, Schaltungen, Installationen, Maschinen und andere Teile von Geräten und Anlagen graphisch darzustellen, um die notwendige Grundlage für die Herstellung und die Montage von Geräten und Anlagen bzw. die Beteiligung an der Erstellung einer technischtechnologischen Dokumentation zu schaffen. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, sich mit den Arten technischer Zeichnungen und ihren Standards vertraut zu machen, Vorgehensweise bei der Erstellung und dem Zeichnen von Kurven kennenzulernen, graphische Darstellung von Gegenständen (viereckige Projektion auf Ebenen) zu beherrschen, graphische Darstellung von Gegenständen (räumliche Darstellung) selbständig zu beherrschen, 7 Regeln und Symbole in technischen Zeichnungen anzuwenden, sich mit den Arten und der Verwendung von Symbolen sowie den einzelnen Phasen der Interpretation technischer Zeichnungen vertraut zu machen, sich mit der Bedeutung sowie mit Möglichkeiten und Arten der graphischen Kommunikation in der Technik und Herstellung anhand der technisch-technologischen Dokumentation vertraut zu machen, sich mit der Art und der Verwendung der technisch-technologischen Dokumentation vertraut zu machen, einfache technische Zeichnungen, Details und Schaltungen in der Elektrotechnik zu lesen und zu zeichnen, erworbene Kenntnisse in diesem Bereich selbständig zu erweitern. 6.4. Unterrichtsfach: Fachbezogene Mathematik 1. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. 2 (70) 2 - 3. - Ziel Ziel des Unterrichts der fachbezogenen Mathematik ist die Vermittlung von Kenntnissen über die Grundlagen der Mathematik, die zum Verständnis der Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Elektrotechnik erforderlich sind, sowie die Befähigung der Schüler, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis einzusetzen. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, quantitative Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten verschiedener Erscheinungen in der Natur, der Gesellschaft und im alltäglichen Leben zu verstehen, sich mathematische Kenntnisse anzueignen, um die berufsbezogenen Tätigkeiten auszuüben und die Entwicklung des modernen technologischen Fortschritts zu folgen, sich mathematisch auszudrücken, Methoden des mathematischen Denkens, das sich in der präzisen Formulierung von Begriffen, logischen Schlussfolgerungen und algorithmischen Lösung von Problemen wiederspiegelt, zu beherrschen, Genauigkeit, Gründlichkeit, Nachhaltigkeit und systematisches Arbeiten zu entwickeln. 6.5. Unterrichtsfach: Elektrotechnik 1. und 2. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. 3+1 (105+35) 2 2+1 (70+35) 3. - 8 Ziel Durch gründliche Vermittlung elektrischer Vorgänge und ihrer Gesetzmäßigkeiten soll den Schülern eine feste Basis, die für die Bewältigung tiefergehender fachlicher Inhalte erforderlich ist, gegeben werden. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, Begriffe über die grundlegenden elektrischen Größen zu erklären und ihre Maßeinheiten zu verinnerlichen, Spannung, Strom und Wiederstand zu messen, Einfluss der Temperatur auf den elektrischen Wiederstand und Auswirkungen auf elektrische Installationen und elektrische Maschinen und Geräte beschreiben zu können, Gefahren durch elektrischen Strom nennen zu können und Arbeitsschutzbestimmungen anzuwenden, Widerstand, Spannung oder Strom gemäß des Ohmschen Gesetzes und der Kirchhoffschen Regeln und auf Grund der verbliebenen zwei Größen in Stromkreisen, die über eine serielle, parallele und einfache Widerstandsschaltung verfügen, zu berechnen, Abhängigkeit des Stroms von der Spannung graphisch darzustellen, elektrische Arbeit und Leistung in Stromkreisläufen mit einem oder mehreren Wiederständen einer seriellen oder parallelen Schaltung zu berechnen, praktische Anwendung serieller und paralleler Widerstandsschaltungen sowie den Einfluss auf die Spannungsquelle und den Einfluss der inneren Widerstandsquelle auf die Spannung und den Strom von Verbrauchsgeräten erklären zu können, Wechselwiderstand zur Strom- und Spannungsregulierung zu schalten, Merkmale von Primärquellen des Gleichstroms und praktische Vorgänge bei sekundären Spannungsquellen erklären zu können, Begriffe der elektrischen Kapazität und des Kondensators sowie Merkmale des Kondensators und entsprechende grundlegende Größen erklären zu können, Kapazität des Kondensators aus kleineren Einheiten in die Basiseinheiten und umgekehrt umzuwandeln, Begriff der zeitlichen Konstante und ihren Einfluss auf die Aufladung eines Kondensators zu beschreiben, die zeitliche Konstante der RC-Verbindung zu berechnen und die notwendige Dauer der Aufladung eines Kondensators zu ermitteln, Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Magnetismus elektrischen Stroms zu erklären, Wirkungsrichtung magnetischer Pole zu bestimmen, sich mit der praktischen Verwendung der magnetischen Wirkung des Stroms anhand von Beispielen vertraut zu machen, Begriff und der Gesetzmäßigkeit der elektromagnetischen Induktion erklären zu können, Begriff der Induktivität und Folgen des Ein- und Ausschaltens des Stromkreises mit einer RLSchaltung erklären zu können, Begriff der gleichmäßigen Sinusspannung und ihrer Parameter erklären zu können, die Frequenz aus der gegebenen Periode und umgekehrt zu berechnen sowie die maximale Frequenz aus dem effektiven Wert der Spannung und umgekehrt zu berechnen, Begriff der Impedanz und der gegenseitigen Beziehung von Strom, Spannungsabfällen und dem Phasen-Eck zwischen Spannung und Strom für serielle und parallele RLC-Schaltungen zu verinnerlichen, Strom und den Spannungsabfall für serielle und parallele RLC-Schaltungen zu berechnen, Einfluss der Frequenz, Begriff der Resonanz-Frequenz und Anwendung der Thomson-Formel kennenzulernen, Begriffe der Arbeits-, Blind- und Scheinleistung sowie der Leistungsfaktoren und ihre gegenseitigen Beziehung erklären zu können, 9 einzelne Größen aus gegebenen Spannungen, Strömen, Parametern der Stromkreiselemente berechnen und die Notwendigkeit der Verbesserung des Faktors Leistung erklären zu können, Begriffe der Phasen- und Linienspannung und des Stroms erklären zu können, Verbrauchsgeräte an das Dreiphasensystem anzuschließen und die Leistung der Verbrauchsgeräte zu berechnen, Funktionsweise grundlegender elektrischer und elektronischer Meßinstrumente, ihre Eigenschaften und den Verwendungszweck erklären zu können, Meßinstrumente zu verbinden und entsprechende elektrische Größen zu messen, Merkmale der wichtigsten Materialien in der Elektrotechnik und ihren Verwendungszweck zu kennenzulernen, Verbindungstechniken in der Elektrotechnik kennenzulernen. 6.6. Unterrichtsfach: Elektrische Installationen 2. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. - 2 2+0,5 (70+18) 3. - Ziel Ziel des Unterrichts im Fach „Elektrische Installationen“ ist die Vermittlung von Grundkenntnissen über die technischen Normen und Vorschriften, die Ausführungen von Installationen und den Schutz von Leitungen und Verbrauchsgeräten sowie die Befähigung der Schüler, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis einzusetzen. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, Verwendungszweck und Arten elektrischer Installationen benennen zu können, grundlegende technische Normen und Vorschriften im Bereich elektrischer Installationen kennenzulernen, graphische Symbole aus dem Bereich elektrischer Installationen zu erkennen und zu verwenden, Kenntnisse über verschiedene Ausführungsweisen elektrischer Installationen in Wohnobjekten und Industrieanlagen zu erwerben, einfache Leitungs- und Kabelberechnungen durchzuführen, um Geräte an das Stromnetz anschließen zu können, theoretische Kenntnisse bei der praktischen Arbeit anzuwenden, Schutzerdungen und Neutralisation durchzuführen und zu prüfen, elektromagnetische Installationen und Kommunikationssysteme zu erkennen, Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung von Anlagen und Verbrauchsgeräten anzuwenden. 10 6.7. Unterrichtsfach: Elektrische Maschinen 2. und 3. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. - 2 2+1 (70+35) 3. 2+0,5 (64+16) Ziel Ziel des Unterrichts im Fach „Elektrische Maschinen“ ist die Vermittlung von Grundkenntnissen über Transformatoren, Wechselstrom- und Gleichstrommaschinen sowie die Befähigung der Schüler zur selbständigen Anwendung erworbener Kenntnisse. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, die Bauart und Funktionsweise wichtigster elektrischer Maschinen kennenzulernen, graphische Symbole aus dem Bereich elektrischer Installationen zu erkennen und zu verwenden, theoretische Kenntnisse bei der praktischen Arbeit anzuwenden, einfache Transformatorberechnungen durchzuführen, die Funktionsfähigkeit von Transformatoren zu prüfen, Transformatoren mit Primär- und Sekundärwicklungen kennenzulernen, die Funktionsfähigkeit rotierender Wechselstrommaschinen zu prüfen, Stator- und Rotorwicklungen elektrischer Wechselstrommaschinen kennenzulernen, die Funktionsfähigkeit rotierender Gleichstrommaschinen zu prüfen, Stator- und Rotorwicklungen elektrischer Gleichstrommaschinen kennenzulernen, elektrische Maschinen an Netzspannung anzuschließen und Maßnahmen zum Schutz vor Überlast und Kurzschluss vorzunehmen, Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung elektrischer Maschinen anzuwenden. 6.8. Unterrichtsfach: Elektronik und Steuerung 3. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. - 2 - 3. 2+1 (64+32) Ziel Ziel dieses Unterrichtsfaches ist es, den Schülern das erforderliche Grundwissen aus dem Bereich Elektronik und Steuerung zur Überwachung der Funktion und der Einspeisung der Energie unterschiedlicher Geräte und Anlagen zu vermitteln. 11 Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, Begriffe, Anordnung und Funktion elektronischer Bauelemente (Dioden, Transistoren, Thyristoren, Operationsverstärker, digitale Schaltungen) zu verinnerlichen, Begriffe spezifischer Parameter von Halbleitern und ihre praktischen Bedeutung zu verinnerlichen, sich mit den wichtigsten Verwendungsarten einzelner Komponenten in spezifischen Schaltungen vertraut zu machen, Rolle elektronischer Schaltungen in Steuerungs- und Schutzsystemen von Maschinen sowie in industriellen und elektroenergetischen Anlagen zu verstehen, die auf verschiedene Arten erzeugten Echoamplituden elektronischer Grundschaltungen mittels Oszilloskop zu messen und zu interpretieren, sich theoretische und praktische Grundkenntnisse über Sensoren und Messungen nichtelektrischer Größen anzueignen, Rolle und Arten von Regulatoren in automatischen Steuerungskreisen erklären zu können, Prinzipien der Funktionsweise von Geräten und Systemen für die Fernmessung und -steuerung erklären zu können Funktionsweise von Mikrosteuerungen und Rechnern in Steuerungssystemen und Sicherheitssystemen beschreiben zu können, ausgewählte Mikrosteuerungen und Rechner auf Grund des erstellten Programms zu programmieren, Mikrosteuerungen und Computer mit Eingangs- und Ausgangsgeräten zu verbinden. 6.9. Unterrichtsfach: Elektrische Geräte 3. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. - 2 - 3. 3+0,5 (96+16) Ziel Ziel des Unterrichts ist die Vermittlung von Kenntnissen über Thermo- und Kühlapparate, Thermound Kühlgeräte, Maschinen zum Waschen und Trocknen, mechanisierte Werkzeuge und Produktionsgeräte sowie die Befähigung der Schüler, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis einzusetzen. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, Bauarten und Funktionsweise wichtigster elektrischer Maschinen erklären zu können, grundlegende technische Normen und Vorschriften im Bereich elektrischer Installationen kennenzulernen, graphische Symbole aus dem Bereich elektrischer Installationen zu erkennen und zu verwenden, theoretische Kenntnisse bei der praktischen Arbeit anzuwenden, elektrische Geräte ordnungsgemäß montieren zu können, Funktionsfähigkeit elektrischer Geräte zu prüfen, defekte Geräte durch funktionsfähige zu ersetzen, 12 die richtige Betriebsart und vorbeugende Instandhaltung zu erklären, Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung elektrischer Maschinen anzuwenden. 6.10. Unterrichtsfach: Praktischer Unterricht Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. 812 2 812 3. 704 1. Schuljahr Ziel Das Ziel des praktischen Unterrichts im ersten Schuljahr besteht darin, den Schülern die Möglichkeit zu bieten, sich mit den sachgerechten Arbeitsabläufen vertraut zu machen und ihnen Kenntnisse, Fertigkeiten und Gewohnheiten in den Bereichen Arbeitsorganisation, Schutz am Arbeitsplatz, Kommunikation, Bearbeitung von Materialien, Verbindung von Materialien, Bearbeitung von Leitungen sowie Ausarbeitung, Prüfung und Instandhaltung einfacher elektrotechnischer Schaltungen und Geräte zu vermitteln. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, Arbeitsabläufe und Rolle der Schule und des Handwerksbetriebes während der Ausbildung zu verstehen, gegenseitige Rechte und Pflichten der Schüler, der Schule und der Handwerksbetriebe zu verinnerlichen, Gefahrenquellen am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen kennenzulernen, Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten anzuwenden, theoretische Kenntnisse bei der praktischen Arbeit im Bereich der Elektroinstallationen anzuwenden, technisch-technologische Dokumentation zu lesen und zu verwenden, Arbeitsgewohnheiten (Ordnung, Genauigkeit, Aufmerksamkeit und Verantwortung bei der Erledigung von Arbeitsaufgaben und gegenüber anderen Teilnehmern im Arbeitsprozess, höfliches Benehmen) zu entwickeln, Arbeitserfahrung im Umgang mit Messwerkzeugen und -instrumenten zu sammeln, Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe zu planen sowie Werkzeuge, Material und Energie rationell einzusetzen, Grundkenntnisse, die für die Herstellung von Komponenten, Demontage, Prüfung, den Zusammenbau und die Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte erforderlich sind, sich anzueignen. 2. Schuljahr Ziel Das Ziel des praktischen Unterrichts besteht darin, den Schülern die Möglichkeit zu bieten, sich mit den sachgerechten Arbeitsabläufen vertraut zu machen und ihnen Kenntnisse, Fertigkeiten und Gewohnheiten in den Bereichen Arbeitsorganisation, Schutz am Arbeitsplatz, Schweißtechniken, Schaltgeräte, Fertigung und Montage einzelner Komponenten sowie Prüfung, Demontage, Montage und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte. 13 Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, Gefahren am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen kennenzulernen, Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten anzuwenden, theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich elektrischer Maschinen und Geräte zu verknüpfen, Arbeitsgewohnheiten zu entwickeln, Vorschriften im Bereich elektrischer Installationen, Maschinen und Geräte richtig anzuwenden, technisch-technologische Dokumentation bei der Fertigung, Montage und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte zu verwenden, Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe zu planen sowie Material und Energie rationell einzusetzen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Instrumente, Geräte und Maschinen bei der Fertigung, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte zu verwenden, Arbeitsgewohnheiten (Ordnung, Genauigkeit, Aufmerksamkeit und Verantwortung bei der Erledigung von Arbeitsaufgaben und gegenüber anderen Teilnehmern im Arbeitsprozess, höfliches Benehmen) zu entwickeln, Grundkenntnisse über Montage, Nutzung, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte für Produktionsanlagen, Büros und Haushalte sich anzueignen. 3. Schuljahr Ziel Das Ziel des praktischen Unterrichts besteht darin, den Schülern die Möglichkeit zu bieten, sich mit den sachgerechten Arbeitsabläufen vertraut zu machen und ihnen Kenntnisse, Fertigkeiten und Gewohnheiten in den Bereichen Schutz am Arbeitsplatz, Fertigung und Einbau einzelner Komponenten, Installation, Prüfung, Programmierung und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, Gefahrenquellen bei der Fertigung, Montage einzelner Komponenten, Installation, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte sowie Schutzmaßnahmen kennenzulernen, Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten anzuwenden, theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich elektrischer Maschinen und Geräte zu verknüpfen, Vorschriften im Bereich elektrischer Maschinen und Geräte richtig anzuwenden, Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe zu planen sowie Material und Energie rationell einzusetzen, technisch-technologische Dokumentation bei der Fertigung, Montage und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte zu verwenden, Werkzeuge, Vorrichtungen, Instrumente, Geräte und Maschinen bei der Fertigung, Prüfung, Programmierung und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte zu verwenden, die Verfahren zur Messung nichtelektrischer Größen kennenzulernen, Arbeitsgewohnheiten (Ordnung, Genauigkeit, Aufmerksamkeit und Verantwortung bei der Erledigung von Arbeitsaufgaben und gegenüber anderen Teilnehmern im Arbeitsprozess, höfliches Benehmen) zu entwickeln, Erfahrung in der Montage einzelner Komponenten, Installation, Prüfung, Programmierung und Instandhaltung elektrischer Maschinen und Geräte für Produktionsanlagen, Büros und Haushalte zu sammeln. 14 6.11. Wahlprogramm Im Wahlteil des Programms können die Schüler zwischen den Fächern Körper- und Gesundheitskultur, Mathematik und fachbezogenen Fächern wählen. Im 3. Schuljahr ist mindestens eine Stunde des Wahlunterrichtes im fachlich-theoretischen Teil und eine Stunde in berufsbezogenen Praxis- / Laborübungen vorzusehen. Die Inhalte des berufsbezogenen Wahlunterrichts im 1. und 2. Schuljahr können auch die Inhalte des Pflichtteils des gemeinsamen Programmteils sein, wobei die Unterrichtsstundenzahl in diesem Fall zu erhöhen ist. Im 3. Schuljahr können die Schulen die angebotenen Wahlunterrichtsinhalte übernehmen oder sie unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsberufes nach eigener Wahl vorschlagen. […] Einsatz des Computers beim Technischen Zeichnen 1. und 2. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. 0+1 (0+35) 2 0+1 (0+35) 3. - Ziel Ziel ist es, den Schülern die Grundkenntnisse und Fähigkeiten zum Einsatz des Computers beim technischen Zeichnen und Dokumentation am Beispiel eines Softwareprogrammes für technisches Zeichnen zu vermitteln. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, sich mit den Grundfunktionen der Computerprogramme für technisches Zeichen vertraut zu machen, Programme zu installieren und Parameter einzustellen. mit Hilfe des Computers einfache Gegenstände in der senkrechten Darstellung zu zeichnen, mit Hilfe des Computers einfache Gegenstände in der isometrischen und schrägen Darstellung zu zeichnen. Ausgewählte Kapitel im Bereich der elektrischen Installationen 2. und 3. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. - 2 1 (35) 3. 1+1 (32+32) 15 Ziel Die Schüler sollen dazu geführt werden, ihre Kenntnisse über elektrische Installationen, die in ihrem zukünftigen Beruf des Elektromechanikers potentiell gefragt werden, zu vertiefen und zu erweitern. Aufgaben Je nach den gewählten Kapiteln im Bereich der elektrischen Installationen wurden folgende Aufgaben festgelegt: bereits erworbene Grundkenntnisse über elektrische Installationen zu vertiefen und zu erweitern sowie detaillierte Kenntnisse über Materialien, Geräte und Systeme besonderer Art elektrischer Installationen zu erwerben, erforderliche Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern sowie Fähigkeiten zu entwickeln, um Prüfungen elektrischer Installationen und Erdungen durchzuführen, Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern und vertiefen, um die Blindleistung zu berechnen sowie die erforderliche Leistung und die richtige Art des Kondensators zur Kompensation der Blindleistung auszuwählen, sich mit neuen Konzepten und Technologien zur Erstellung neuer sogenannter intelligenter Installationen (EIB Installationen und andere programmierbare Installationen) vertraut zu machen, sich Grundkenntnisse über die Rolle, Bedeutung und Prinzipien zur Erstellung des Kathodenschutzes anzueignen, Kenntnisse über den Explosionsschutz, konkreter über Explosionsgefahren, Orte und Objekte, die gefährdet sind sowie Materialien und Technologien zum Bau Explosionsschutzinstallationen erweitern und vertiefen, sich mit Batteriezellen und Reservesystemen für Ladequellen sowie mit Prinzipien ihrer Funktionswiese und Instandhaltung vertraut zu machen. Einsatz von Mikrosteuerungen 3. Schuljahr wöchentliche Gesamtstundenzahl Schuljahr Stundenzahl 1. - 2 - 3. 1+1 (32+32) Ziel Das Ziel des Unterrichtsfaches „Einsatz von Mikrosteuerungsgeräten“ ist der Erwerb von theoretischen Grundkenntnissen im Bereich Steuerung mit Hilfe von Mikrosteuerungsgeräten (Mikrocontroller) sowie die Verknüpfung und Verwendung dieser Kenntnisse mit denjenigen aus dem Bereich der elektrischen Geräte und Installationen. Aufgaben Die Schüler sollen dazu geführt werden, grundlegende Unterschiede zwischen Mikroprozessoren, Computern und Mikrosteuerungen nennen zu können, 16 Bereiche, in welchen Mikrosteuerungen genutzt werden können und in welchen nicht, zu bestimmen. einfache und komplexe Elemente an die Mikrosteuerung anzuschließen, anhand einfacher Beispiele praktisches Anschließen von Elementen an eine Mikrosteuerung kennenzulernen, grundlegende Programmierung einfacher Steuerungsschemas zu erlernen sowie in der Lage zu sein, bestimmte Programmteile zu analysieren und ihre Funktionen umzuprogrammieren, auf Grund der Funktionsanalyse Fehler bei der Programmierung und Verbindung von Mikrosteuerungen und einfacher Verbrauchsgeräte zu erkennen, Präzision, Systematik, Eigeninitiative und Kreativität zu entwickeln erworbene Kenntnisse mit anderen fachlich-theoretischen Fächern und Praxisbeispielen verknüpfen zu können. 7. Prüfungskatalog (Abschluß- / Gesellenprüfung) Durch die Abschluß-/ Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die Fähigkeiten und die durch den Unterrichtsplan und das Unterrichtsprogramm festgelegten fachlich-theoretischen Kenntnisse, die für die Ausübung des Berufes des Elektromechanikers erforderlich sind, erworben hat. Der fachliche Teil der Abschluß- bzw. der Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem fachlich-theoretischen Teil, in denen die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Ausübung des Berufes notwendig sind, geprüft werden. Der praktische Teil der Prüfung basiert auf dem praktischen Programmteil (praktischer Unterricht und Labor-/ Praxisübungen). Der theoretische Teil besteht aus den Inhalten der Fächer Elektrische Installationen, Elektrische Maschinen, Elektrische Geräte und Elektronische Steuerungen. Im Prüfungskatalog werden nach Fächern die Prüfungsaufgaben und Prüfungsverfahren aufgeführt sowie ein tabellarischer Überblick über Inhalte und damit verbundene Kenntnisse und Fähigkeiten, die der Schüler bei der Prüfung vorweisen muss. Des Weiteren wird auch ein Überblick über die Unterrichts- und Arbeitsmittel, die dem Schüler zur Verfügung stehen und mit deren Hilfe die Prüfung durchgeführt wird, gegeben. Praktischer Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung Die Prüfung der erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Gewohnheiten im praktischen Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung wird wie folgt durchgeführt: 1. Ausarbeitung des Gesellenstückes (Herstellung von Wicklungen und Montage elektrischer Maschinen bzw. Anlagen, Prüfung der Funktionsweise gemäß der Dokumentation, Behebung einfacher Schäden und Störungen bei elektrischen Geräten und Anlagen und anschließende Kontrolle der Funktionsfähigkeit), 2. Durchführung von Prüfmessungen (Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Installationen durch die Messung typischer elektrischer Größen und Erstellung der Prüfdokumentation mit Schlußfolgerungen im Hinblick auf den gemessenen Wert unter besonderer Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen). Während der Ausführung der praktischen Aufgabe muss der Prüfling die vorgeschriebenen Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen sowie alle anderen Bedingungen, die von der Prüfungskommission festgelegt wurden, einhalten. Der praktische Teil der Prüfung wird auf Grund der Bewertungsergebnisse, die bei der Ausführung praktischer Aufgaben erzielt wurden, benotet. Die Bewertungsliste wird von der Kommission festgelegt und sie beinhaltet jeden einzelnen Arbeitsschritt. 17 Bewertete Arbeitsschritte und Spannweite der Punktzahl: Eigenständigkeit bei der Ablaufplanung und Herstellung des Gesellenstücks verwendete Zeit für Planung und Ausführung Reihenfolge und genaue Schrittfolge in der Handhabung von Werkzeugen und Instrumenten Qualität und Präzision der Herstellung Ästhetisches Aussehen des Gesellenstücks Genauigkeit der gemessenen Resultate Verwendung der technisch-technologischen Dokumentation Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen Rationelle Energienutzung Rationelle Materialnutzung Ausarbeitung der Prüfungsdokumentation und Interpretation der gemessenen Resultate 0-10 0-20 0-20 0-20 0-10 0-15 0-10 0-15 0-10 0-10 0-10 0-10 Die Abschlussnote wird für ein funktionsfähiges Gesellenstück bzw. für die Prüfungsmessungen gemäß der Punktetabelle vergeben: Erreichte Punkte 92 - 100% Punkte 81 - 91% Punkte 67 - 80% Punkte 50 - 66% Punkte 0 - 49% Punkte Note ausgezeichnet sehr gut gut befriedigend unbefriedigend (5) (4) (3) (2) (1) Fachlich-theoretischer Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung Der fachlich-theoretische Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung wird schriftlich bzw. mündlich durchgeführt. Der Prüfling mit mehr als 60% der möglichen Gesamtpunktzahl besteht den fachlich-theoretischen Teil der Abschluß-/ Gesellenprüfung. Der Prüfling mit erzielten 30-60% der Gesamtpunktzahl hat das Recht auf eine mündliche Prüfung. Sollte der Prüfling die mündliche Prüfung nicht bestehen, so wird er zu einer Nachprüfung des fachlich-theoretischen Teils zum nächsten Prüfungstermin zugelassen. Der Prüfling, der beim schriftlichen Teil der Prüfung weniger als 30% der möglichen Gesamtpunktzahl erzielt hat, wird zu einer Nachprüfung zugelassen. Der fachlich-theoretische Teil der Prüfung umfasst die theoretischen Kenntnisse, die im Unterrichtsplan und -programm des fachlich-theoretischen Teils der Ausbildung vorgeschrieben und für die Ausführung praktischer Tätigkeiten im Beruf erforderlich sind. Fragen und Aufgaben müssen folgende Stufen der Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten: grundlegende Begriffe und Definitionen, Bauart, Verbindung, Wirkung, Berechnung, Analyse der Wirkung auf Grund der gegebenen Umstände, Synthese, Bewertung und Vorschläge neuer Lösungen oder Ersatzlösungen. Es ist erwünscht, dass jede dieser Kenntnisstufen mit 20 bis 30% der Gesamtpunktzahl, einbezogen ist. […] 18 Die Benotung erfolgt gemäß dieser Tabelle: % Punkte 90 – 100 80 – 89 70 – 79 61 – 69 30 – 60 0 – 29 Note ausgezeichnet (5) sehr gut (4) gut (3) befriedigend (2) Recht auf mündliche Prüfung unbefriedigend (1) […] 7.1. Unterrichtsfach: Elektrische Installationen Prüfungsziel Folgende fachlich-theoretischen Kenntnisse im Bereich der elektrischen Installationen, die für das ordnungsgemäße Anschließen von Schaltapparaten und Verbrauchsgeräten an das Stromnetz im Rahmen der Ausübung des Berufes Elektromechaniker erforderlich sind, sollen nachgewiesen werden: technische Normen und Vorschriften im Bereich der elektrischen Installationen, Anwendung elektrotechnischer Symbole zur Kennzeichnung von Installationen, Schemata, Ausführungen elektrischer Installationen in Gebäuden und Industrieanlagen, Berechnung von Leitungen und Kabeln in einfachen Stromkreisen, Anschluss von Verteilungsgeräten, Schaltapparaten und Verbrauchsgeräten an das Stromnetz, Anwendung von Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung elektrischer Maschinen. 7.2. Unterrichtsfach: Elektrische Maschinen Prüfungsziel Folgende fachlich-theoretischen Kenntnisse im Bereich der elektrischen Maschinen, die für die Arbeit an Transformatoren und rotierenden elektrischen Maschinen im Rahmen der Ausübung des Berufes Elektromechaniker erforderlich sind, sollen nachgewiesen werden: Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien elektrischer Maschinen, physikalische Modellierung elektrischer Maschinen, Arten von Wicklungen elektrischer Maschinen, Starten und Ausschalten elektrischer Maschinen, Einstellung der Drehgeschwindigkeit und Wechsel der Drehrichtung, Prüfung der Funktionsfähigkeit und Reparatur elektrischer Maschinen, Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung elektrischer Maschinen. 19 7.3. Unterrichtsfach: Elektrische Geräte Prüfungsziel Folgende fachlich-theoretischen Kenntnisse im Bereich der elektrischen Geräte, die für die Arbeit an elektrischen Schaltungen zur Steuerung von Elektrogeräten, Thermo- und Kühlapparaten, Thermo- und Kühlgeräten, Maschinen zum Waschen und Trocknen, mechanisierten Werkzeugen und Maschinen im Rahmen der Ausübung des Berufes Elektromechaniker erforderlich sind, sollen nachgewiesen werden: Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien von Thermoapparaten und -geräten, Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien von Kühlapparaten und -geräten, Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien von Wasch- und Trocknergeräten, Konstruktionsteile und Arbeitsprinzipien mechanisierter Werkzeuge und Produktionsmaschinen, Prüfung der Funktionsfähigkeit und Reparatur elektrischer Apparate und Geräte, Schutzmaßnahmen bei der Installation, Instandhaltung und Nutzung elektrischer Apparate und Geräte. 7.4. Unterrichtsfach: Elektronik und Steuerung Prüfungsziel Folgende fachlich-theoretischen Kenntnisse im Bereich der Elektronik und Steuerung, die für die Steuerung und Überwachung der Stromversorgung von Anlagen und Geräten im Rahmen der Ausübung des Berufes Elektromechaniker erforderlich sind, sollen nachgewiesen werden: Merkmale und Anwendung elektrischer Komponenten und Schaltungen, Vorgehensweise beim Schutz elektronischer Komponenten in elektronischen Schaltungen, Merkmale und Anwendung digitaler Komponenten und Schaltungen, Grundkenntnisse über Sensoren und Messungen von nichtelektrischen Größen, Funktion und Arten von Regulatoren in Kreisläufen automatischer Steuerungen, Funktion von Mikrosteuerungen und programmierbaren logischen Steuerungen. 7.5. Unterrichtsfach: Praktischer Unterricht Prüfungsziel Folgende praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Ausübung des Berufes des Elektromechanikers erforderlich sind, sollen nachgewiesen werden: Anwendung der Richtlinien und Arbeitsmittel für die Sicherheit am Arbeitsplatz, rationelle Material- und Energienutzung gemäß den Richtlinien zum Umweltschutz, Verwendung der technisch-technologischen Dokumentation, Planung von Arbeitsabläufen und -verfahren, Verwendung von Werkzeugen, Materialien und einzelnen Komponenten, ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren bei der Verbindung von Materialien und Bearbeitung von Leitungen, 20 Installation, Prüfung und Inbetriebnahme elektrischer Maschinen und Geräte, Herstellung einzelner Komponenten für elektrische Maschinen und Geräte, Montage elektrischer Maschinen und Geräte. Klasse: 602-03/03-01/730 AZ: 532/1-03-01 Zagreb, 31. Juli 2003 Klasse: 133-02703-02/10 AZ: 515-03/03-1 Zagreb, 31. Juli 2003 Minister für Bildung und Sport Minister für Handwerk, kleines und mittleres Unternehmertum Dr. sc. Vladimir Strugar , e.h. Željko Pecek, e.h. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung: Frankfurt am Main, den 23.02.2014 21