Protokoll der Vollversammlung 28.6.2012.pdf

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Protokoll Sitzung der Vollversammlung der LK OÖ
vom 28. Juni 2012
Großer Saal der Landwirtschaftskammer, Auf der Gugl 3, 4020 Linz
Teilnehmer
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KR Michael Schwarzlmüller

Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker

KR Christine Seidl

Vizepräsident Karl Grabmayr

KR Simon Sigl
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KR ÖR Josef Antensteiner

KR Robert Spitzbart

KR Norbert Ecker

KR Anita Strassmayr

KR Johann Freimüller

KR Christine Traunwieser

KR Ing. Franz Graf

KR Johann Weinzinger

KR ÖR Johann Großpötzl

KR Gabriele Wild-Obermayr

KR Franz Hochegger

KR Hannes Winklehner

KR Andrea Hochreither

Kammerdirektor Mag. Friedrich Pernkopf

KR Johann Hosner

KR Karl Keplinger

KR Franz Kepplinger

KR LAbg. ÖR Annemarie Brunner

KR Josef Kogler

KR Berthold Huemer

KR Ing. Franz Leitner

KR Walter Lederhilger

KR Ing. Franz Mahringer

KR Johanna Miesenberger

KR ÖR Ing. Josef Mauhart

KR Johannes Penzinger

KR Rudolf Mitterbucher

KR Thomas Obermair

KR Anna Prandstetter

Klaus Raab

KR Dominik Revertera

Klaudia Ritzberger

KR Johann Schachl
Entschuldigt:
Ersatzmitglieder:
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(KR Hochegger verlässt um 10:10 Uhr wegen eines Wien-Termines die Vollversammlung.)
Tagesordnung:
1
2
3
4
Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit ................................... 2
Bericht des Präsidenten ................................................................................................. 4
Berichte aus den Ausschüssen .....................................................................................16
Allfälliges ........................................................................................................................59
Sitzungsbeginn: 9:10 Uhr
1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker:
Ich begrüße herzlich zur heutigen Vollversammlung. Agrarreferent LR Max Hiegelsberger
wird aufgrund von Sitzungen des OÖ. Landtages etwas später kommen. Ich begrüße den
Abgeordneten zum Nationalrat Bauernbundpräsident ÖR Jakob Auer, die leitenden Beamten
der OÖ. Landesregierung, insbesondere Herrn Hofrat Mag. Hubert Huber, die
Landwirtschaftskammerräte, die Bezirksbauernkammerobmänner und die Vorsitzenden der
Bäuerinnenbeiräte.
Weiters begrüße ich die Vertreter der Fraktionen: Vizepräsident Karl Grabmayr, KR Bgm.
Franz Hochegger, KR Karl Keplinger und KR Ing. Franz Graf; die neue Direktorin des
OÖ. Bauernbundes, Frau Maria Sauer, die Vertreter der Genossenschaften und unserer
Fachverbände, insbesondere Herrn Direktor Dr. Rudolf Binder, die Leiterinnen und Leiter der
landwirtschaftlichen Schulen sowie Landesschulinspektor Ing. Johann Wahlmüller.
Ich begrüße Kammerdirektor Mag. Fritz Pernkopf und die anwesenden Abteilungsleiter, die
Leiter der Bezirksbauernkammern sowie der Beratungsstellen für Rinder- und Schweineproduktion, die Vertreter des Betriebsrates, die Damen und Herren der Presse, und die
anwesenden Bäuerinnen und Bauern bzw. Gäste und Besucher der heutigen Vollversammlung.
Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest. Das Protokoll der letzten Vollversammlung gilt als genehmigt, nachdem gemäß Geschäftsordnung kein schriftlicher Einwand dagegen eingebracht wurde.
Zu der in der letzten Vollversammlung am 13. März 2012 beschlossenen Resolution
„Anpassung Einheitswerte an reale Marktwerte zurücknehmen“ ist ein Antwortschreiben von
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner eingegangen. Es lautet: „Zu der mir übermittelten
Resolution der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich vom 13. März
2012 erlaube ich mir, wie folgt Stellung zu nehmen:
Vorweg sind Titel der Resolution und die Begründung der Antragstellung nicht stimmig. Im
Titel der Resolution „Anpassung Einheitswerte an reale Marktwerte zurücknehmen“ wird
suggeriert, eine derartige Anpassung wäre bereits in der Vergangenheit vorgenommen
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worden. Tatsache ist, dass es eine derartige Festlegung nicht gegeben hat und auch nicht in
meiner Kompetenzlage als Wirtschaftsminister wäre.
Demgegenüber wird in der Antragstellung der Resolution auf eine in den Medien
angekündigte Erhöhung verwiesen, also auf eine in die Zukunft gerichtete Handlung. Auch
diese Behauptung entspricht so nicht den Tatsachen. Eine in der Zeitung Der Standard am
19.02.2012 verbreitete Darstellung ist unrichtig. Dies wurde auch gegenüber allen anderen
Zeitungsredaktionen und bäuerlichen Interessenvertretern umgehend klargestellt.
Die Klarstellung hat nichts genützt. Es sind danach in mehreren Wochenzeitungen mit
landwirtschaftlichem Hintergrund Berichte und Aussendungen getätigt worden, in denen die
Ankündigung als drohende Gefahr noch einmal aktualisiert wurde.
Im Prinzip in die gleiche Richtung geht nun auch dieser Resolutionsantrag, der einen nicht
objektivierten Zeitungsbericht so hochstilisiert als wären Antragstellung, Beschlussfassung
und gesetzliche Kundmachung in einem abgewickelt worden.
Dadurch ergibt sich die insgesamt beinahe skurrile Situation, dass die angesprochene
Ankündigung einen höheren Realitätsgehalt und auch Härtegrad erhält, als ich das jemals
selber zum Ausdruck gebracht habe. Warum ist klar, man kann eine Forderung ja nur dann
zurücknehmen, wenn sie vorher auch erhoben worden ist.
Das politische Kalkül daher ganz offensichtlich, das problembeladene Thema Einheitswerte
auf diese Art und Weise einer Erledigung zuzuführen. Ich gebe zu bedenken, dass genau
durch diese Vorgangsweise der gegenteilige Effekt, dass das Thema zum Dauerbrenner
wird, auch erreicht werden könnte.
Freundliche Grüße
R. Mitterlehner“
Zur Vollversammlung sind folgende Resolutionsanträge fristgerecht eingegangen:
Seitens der SPÖ-Bauern
o Europaweites Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut
o Einbindung der Arbeitszeit bei Berechnung der Fördergelder für die LandwirtInnen
Seitens des Unabhängigen Bauernverbandes:
o Anmeldung von Vor-Ort-Kontrollen der AMA
o Gewährleistung von Planungssicherheit bei Investitionen
o Beratung von Gesetzesvorlagen in den jeweiligen Ausschüssen
o Unterstützung für Anpassung Milchfettquote
o Finanzierung der Superabgabe durch Erzeuger von Milchsubstituten
o Anrechnung verschiedener Landschaftselemente für Greening
Weiters liegt seitens des Unabhängigen Bauernverbandes eine Anfrage betreffend
steuerliche Veränderungen bei Hofübergaben vor.
Seitens der Freiheitlichen Bauernschaft:
o Beibehaltung der Milchquote bis mindestens 2020
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Die vorliegenden Resolutionsanträge und die Anfrage werden vor dem Tagesordnungspunkt
4. Allfälliges behandelt.
2 Bericht des Präsidenten
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker übergibt den Vorsitz an Vizepräsident Karl Grabmayr.
Dieser ersucht den Präsidenten um seinen Bericht.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker:
1. Harte EU-Finanzdiskussion - Fortschritte bei GAP- Inhalten
Die angespannte Situation der Staatshaushalte führte in den letzten Monaten dazu, dass
mehrere Nettozahlerstaaten für den Zeitraum 2014 bis 2020 eine Reduktion der EUMitgliedsbeiträge um insgesamt über 100 Milliarden Euro fordern. Gleichzeitig gab es zuletzt
bei der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Einführung einer EU-weiten
Finanztransaktionssteuer erste politische Fortschritte. Die Landwirtschaftskammer begrüßt
daher, dass sich wesentliche Vertreter der österreichischen Bundesregierung mit Nachdruck
für ein weiterhin stabiles EU-Agrarbudget aussprechen. Die Bundesregierung ist
aufgefordert, in den anstehenden EU-Finanzverhandlungen eine zumindest stabile GAPFinanzierung sicher zu stellen. Insbesondere die Staats- und Regierungschefs, aber auch
EU-Parlament und Agrarministerrat sind gefordert, den diskutierten ruinösen Kürzungen im
Bereich des EU-Agrarbudgets entschieden entgegen zu treten. Nur mit einer ausreichenden
finanziellen Dotierung der GAP können die seitens der Gesellschaft von den Bauern
geforderten öffentlichen Leistungen auch künftig im bisherigen Umfang erbracht werden.
Nach dem EU-Fahrplan wird noch für den heurigen Dezember ein EU-Finanzbeschluss
angestrebt. Aufgrund der Euro-Krisensituation sind aber auch weitere Verzögerungen bis
März 2013 oder später nicht ausgeschlossen. Inhaltliche Beschlüsse zur künftigen
Gemeinsamen Agrarpolitik sind erst nach Festlegung des EU-Finanzrahmens zu erwarten.
Inhaltliche Bewegung bei GAP-Diskussion
Verhandlungen zur künftigen inhaltlichen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik
werden derzeit sowohl auf Ebene des EU-Agrarministerrates als auch in den zuständigen
EU-Ratsarbeitsgruppen (Beamtenebene) geführt. So hält die Europäische Kommission
weiterhin am Prinzip des Greenings fest, signalisierte zuletzt bei den Inhalten gegenüber der
Bauernvertretung aber ein gewisses Entgegenkommen. Dabei standen in den letzten
Wochen folgende mögliche inhaltliche Änderungen zur Diskussion (noch keine
Entscheidungen):

Ausnahme von Greening-Auflagen für Teilnehmer an bestimmten flächendeckenden
Agrarumweltmaßnahmen
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



Ausnahme von Greening-Bestimmungen für Betriebe mit mehr als 75 Prozent
Dauergrünlandanteil
Ausdehnung der Frist für die Dauergrünlandwerdung von 5 auf 8 Jahre
Verpflichtung zur Dauergrünland-Erhaltung auf nationaler/regionaler Ebene statt auf
betrieblicher Ebene
Fruchtfolgeauflage nur für Betriebe über 10 ha (statt bisher 3 ha)
Weiterhin umstritten bleibt die von der Kommission geforderte ökologische Ausgleichsfläche
von 7 Prozent auf Acker- und Dauerkulturflächen. Auf Drängen Österreichs und anderer EUMitgliedsländer wurde zuletzt eine zumindest teilweise Anrechenbarkeit des
Eiweißpflanzenanbaus in die Diskussion eingebracht.
Die Diskussionen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Greenings brachten damit erste
Fortschritte, die künftig höhere Einstiegsschwelle für Agrar-Umweltmaßnahmen (ÖPUL)
bleibt aber weiter unverändert. Weiters wurden zuletzt Diskussionen über eine Neudefinition
der „aktiven Bewirtschafter“ mittels Negativliste geführt, um so eine mögliche
Verwaltungsvereinfachung gegenüber dem Kommissionsvorschlag zu erreichen.
Erste Diskussionen zur nationalen GAP-Umsetzung
Auf nationaler Ebene werden derzeit erste Diskussionen zur Ausgestaltung der künftigen
EU-Basisprämien-Regelung (bisherige Betriebsprämie) geführt. Die GAP-Vorschläge sehen
eine zwingende Umstellung vom bisherigen historischen Betriebsprämienmodell auf eine
künftig einheitliche Basisprämie vor.
Derzeit erhalten Österreichs Landwirte durchschnittlich 269 Euro je Hektar an
Direktzahlungen. Abhängig vom Betriebstyp variieren die Beihilfen zwischen 50 und 700
Euro je Hektar. Marktfruchtbetriebe bekommen durchschnittlich 332 Euro je Hektar,
Futterbaubetriebe durchschnittlich 250 Euro je Hektar und spezialisierte Stiermäster bis zu
700 Euro je Hektar. Im Bundesländer-Vergleich führt Oberösterreich bei der Betriebsprämie
mit durchschnittlich 320 Euro je Hektar. Tirol ist mit 106 Euro je Hektar Schlusslicht bei den
Direktzahlungen. Werden jedoch auch die Zahlungen der zweiten Säule (Umweltprogramm,
Bergbauern-Ausgleichszulage) berücksichtigt, so nähern sich die Prämienniveaus stärker an.
Die größten Verschiebungen bei den Betriebsprämien sind aber vor allem zwischen den
einzelnen Betrieben zu erwarten. Eine Bundesländer-Regionalisierung wäre
für
Oberösterreich zwar von Vorteil, dürfte aber nach dem derzeitigen Diskussionsstand kaum
durchsetzbar sein. Die Bauernvertretung fordert daher mit Nachdruck eine
Differenzierungsmöglichkeit für die einheitliche Basisprämie, um einzelbetriebliche
Umverteilungen weiter zu reduzieren. Aufgrund der teils extrem unterschiedlichen
natürlichen Produktionsvoraussetzungen wird insbesondere eine Differenzierungsmöglichkeit
zwischen intensivem Acker- und Grünland sowie extensiven Grünlandflächen in den
Verhandlungen mit der EU eingefordert. Gleichzeitig sind im Rahmen der nationalen
Umsetzung auch Entscheidungen über mögliche weitere gekoppelte Direktzahlungen für
bestimmte Produktionssektoren zu treffen. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass
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gekoppelte Direktzahlungen mit maximal 10 Prozent des gesamten Prämienvolumens
limitiert sind. Aufgrund des im Bundesländervergleich höheren Ausgleichszahlungsniveaus
hat für unser Bundesland vor allem die Umsetzung eines Übergangsmodells für die
schrittweise Prämienanpassung bis zum Jahr 2019 eine ganz zentrale Bedeutung. Eine
endgültige Entscheidung zur nationalen Umsetzung kann seriöserweise aber erst dann
getroffen werden, wenn auch Klarheit über die künftige Finanzierung im Bereich der
ländlichen Entwicklung besteht.
2.
Start der Programmdiskussion zur ländlichen Entwicklung
Mit einer Auftaktveranstaltung in Perchtoldsdorf hat das Lebensministerium im Mai einen
breiten Diskussionsprozess zur Gestaltung des neuen Programmes „Ländliche Entwicklung
2014 - 2020“ gestartet. Die Ländliche Entwicklung als zweite Säule der gemeinsamen EUAgrarpolitik ist in Österreich das agrarpolitische Kerninstrument. Sowohl das
Umweltprogramm ÖPUL als auch die Bergbauernförderung werden über diese Säule
umgesetzt. Weitere wichtige Elemente sind die Investitionsförderung, Bildungsmaßnahmen
und die unter der Bezeichnung „Leader“ bekannten Regionalentwicklungsprogramme. Über
das Programm Ländliche Entwicklung werden jährlich insgesamt ca. 1,1 Milliarden Euro für
den ländlichen Raum eingesetzt.
Finanzierung der Ländlichen Entwicklung hat Priorität
Zentrale politische Herausforderung in den anstehenden Verhandlungen ist die
Sicherstellung einer entsprechenden Finanzierung für das künftige Programm Ländliche
Entwicklung. Der Kampf um die EU-Mittel in diesem Bereich wird sich weiter zuspitzen, da
einige Mitgliedsstaaten derzeit eine Unterdotierung ihrer Programme beklagen. Da für das
Programm Ländliche Entwicklung das Prinzip der Kofinanzierung durch EU und
Mitgliedsstaaten gilt, müssen für die nächste Periode auch die nationalen Mittel durch Bund
und Länder abgesichert werden. Die Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung werden
künftig in sechs Prioritäten inhaltlich gebündelt. Neue wesentliche Schwerpunkte sind vor
allem die Themen Klimaschutz und Biodiversität, aber auch Innovationen und
Informationstransfer haben weiter eine hohe Priorität. Die Landwirtschaftskammer OÖ drängt
in den anstehenden Verhandlungen vor allem auf eine ausreichende Dotierung der
Bergbauern-Ausgleichszulage, der Investitionsförderung sowie die Sicherstellung eines
weiterhin breiten Programmzugangs beim künftigen Agrarumweltprogramm ÖPUL.
3. Diskussion Einheitswert und Pauschalierungsverordnung
Nach intensiven Beratungen haben sich die Landwirtschaftskammern Ende März auf eine
gemeinsame Verhandlungsgrundlage für die Einheitswert-Hauptfeststellung verständigt.
Diese beinhaltet folgenden Gewichtungsvorschlag für die neue Hauptfeststellung:



Bodenbewertung: 83 Prozent
Vieheinheitenzuschläge: 4 Prozent
Öffentliche Gelder erste Säule: 13 Prozent
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Mit diesem Vorschlag käme es zu einer stärkeren Gewichtung von Vieheinheiten und
öffentlichen Geldern der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die geplante
Adaptierung der Einheitswerte hätte auch Auswirkungen auf die SozialversicherungsBeitragsgrundlagen. Mit dem Wirksamwerden einer neuen Hauptfeststellung wären daher
auch Anpassungen bei den SV-Beitragsgrundlagen (vor allem im Bereich der niedrigeren
Einheitswerte) vorzunehmen. Zudem sollte für den Fall der Überschreitung der
Versicherungsgrenze von 1500 Euro durch die Hauptfeststellung für die SVVersicherungspflicht eine Wahrungsklausel verankert werden.
Der Vorschlag der Bauernvertretung wurde noch Ende März an das Finanzministerium
übermittelt. Trotz intensiver politischer Bemühungen konnte zwischen den Regierungsparteien bisher keine Grundsatzeinigung für eine neue Hauptfeststellung der land- und
forstwirtschaftlichen Einheitswerte erzielt werden.
Steuerpauschalierung beschäftigt Verfassungsgerichtshof
Zuletzt hat der Verfassungsgerichtshof die sogenannte Gaststättenpauschalierung bis
255.000 Euro Umsatz aufgehoben und dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist bis 31.
Dezember 2012 eingeräumt. Im Mai wurde nunmehr im Auftrag der Arbeiterkammer eine
VfGH-Beschwerde gegen die land- und forstwirtschaftliche EinkommensteuerPauschalierungsverordnung eingebracht. Vom Verfassungsgerichtshof wird derzeit die
Zulässigkeit dieser Beschwerde geprüft. Die Landwirtschaftskammer setzt sich vor allem
auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung für den größtmöglichen Erhalt der
Pauschalierungsregelungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ein. Gleichzeitig ist es
erforderlich,
die
geltende
Teilpauschalierungsregelung
insbesondere
für
Veredelungsbetriebe mit der Verankerung eines höheren Ausgabenpauschales
entsprechend zu verbessern.
Die Bauernvertretung drängt im Sinne der Rechtssicherheit auf eine baldige Entscheidung
bezüglich der anstehenden Hauptfeststellung der Einheitswerte. Eine derart zentrale
Grundlage zur Sicherung der bäuerlichen Familieneinkommen darf gerade in der momentan
schwierigen Situation keinesfalls als politisches Tauschobjekt missbraucht werden. Die
Landwirtschaftskammer fordert daher eine konsequente Sachdiskussion und eine engagierte
politische Auseinandersetzung mit dieser Thematik ein. Gleichzeitig ist die
Pauschalierungsverordnung als einfaches System der agrarischen Steuerermittlung auch
künftig im größtmöglichen Umfang abzusichern.
4. Aktionsprogramm Nitrat 2012 verlautbart
Das neue Aktionsprogramm Nitrat 2012 - 2015 wurde am 4. Mai 2012 verlautbart. Aufgrund
intensiver Bemühungen und fachlicher Argumente der Landwirtschaftskammer konnten
gegenüber dem vorgelegten Erstentwurf wesentliche Verbesserungen durchgesetzt werden:

Grünlanddüngung bei günstiger Witterung bis 30. November (statt 15. November)
möglich.
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




Schneebedeckter Boden (Düngerverbot) nur, wenn weniger als die Hälfte des Schlages
schneefrei ist.
Übergangsfrist für Verbot zur Düngung bei Maisstrohrotte bis 31. Dezember 2016.
Befreiung von Aufzeichnungsverpflichtung für Betriebe unter 15 ha Grünland, unter 5 ha
Acker und unter 2 ha Gemüse.
Bei anderen Betrieben sind ab 2015 Daten über die landwirtschaftliche Nutzfläche des
Betriebes sowie anfallende und ausgebrachte Stickstoffmengen zu dokumentieren aber
nicht
unbedingt
gesondert
aufzuzeichnen
(INVEKOS-Unterlagen
und
Düngerrechnungen ausreichend). Es sind keine direkt schlagbezogenen
Aufzeichnungen erforderlich.
Ausnahmeregelungen für Wirtschaftsdünger-intensive Betriebe im Grünland sind mit
Beginn der neuen GAP- bzw. ÖPUL-Periode vorgesehen.
Aufgrund von Forderungen der Europäischen Kommission und der Wasserwirtschaft enthält
das neue Aktionsprogramm auch Verschärfungen:



Bei einer Hangneigung der letzten 20 Meter zu einem Gewässer muss der gesamte
Schlag „Hangneigungsauflagen“ erfüllen.
Feldmieten dürfen nur mehr 8 statt 12 Monate auf derselben Stelle sein.
Dokumentationspflicht für größere Betriebe auch im Grünland umfasst den
Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen und Vorfruchtwirkungen (gewisser Aufwand
mit ÖPUL-Auswirkungen).
Aufgrund einer umfassenden Stellungnahme und einer eingehenden Fachexpertise konnte
die Landwirtschaftskammer Österreich in Gesprächen mit dem Lebensministerium
wesentliche Verschärfungen zum Aktionsprogramm abwenden und Änderungen im
Wesentlichen auf die zwingenden EU-Vorgaben beschränken.
5. TGD - Neue Tarife und Schritte zur Qualitätsverbesserung
Da die derzeitigen TGD-Tarifvereinbarungen aus dem Jahr 2005 bzw. 2003 stammen und
seither keine Preisanpassung stattfand hat die Österreichische Tierärztekammer Ende 2011
mit Nachdruck eine Erhöhung der TGD-Tarife eingefordert. Unter Einbindung der
Branchenvertretung (ZAR, VÖS) wurden in der Folge Verhandlungspositionen abgesteckt
und schließlich konnte in intensiven Gesprächen Ende März des heurigen Jahres ein
Kompromiss für die ab 1. Juli 2012 neu geltenden TGD-Tarife erzielt werden. Die
allgemeinen Tarife werden um ca. 20 Prozent erhöht, bei den betriebsbezogenen
Obergrenzen
wurde
nur
eine
reduzierte
Erhöhung
vorgenommen.
Die
Landwirtschaftskammer Oberösterreich legte besonderen Wert darauf, dass nicht nur
Tarifanpassungen festgelegt sondern auch der Leistungskatalog noch klarer definiert und
insbesondere für den Rinderbereich erweitert wird. Mit der Tierärztekammer wurden
folgende Ziele für eine bessere TGD-Umsetzung vereinbart:
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





Gemeinsame Erhebung des Gesundheitsstatus des jeweiligen Tierbestandes durch
Betreuungstierarzt und Landwirt gemeinsam, um eine bessere Gesundheitsvorsorge zu
erreichen.
Bei Rinderbetrieben sollen die Ergebnisse des Gesundheitsmonitorings durch die
Betreuungstierärzte stärker als Diagnosedaten und für die Bestandesbetreuung
herangezogen werden.
Transparente und öffentliche einsehbare Darstellung der Medikamentenpreise.
Geringere Kontrollfrequenz bezüglich Medikamentenanwendung auf TGD-Betrieben.
Umsetzung eines speziellen TGD-Programmes zur Reduktion der Kälbersterblichkeit.
Erarbeitung weiterer Möglichkeiten zur Einbindung des Tierhalters in die Behandlung.
Die gemeinsam erarbeiteten Zielsetzungen bedürfen nun einer raschen und konkreten
Umsetzung. Die Landwirtschaftskammer drängt darauf die vereinbarten Ziele rasch und
zielstrebig zu realisieren um bei der Tiergesundheitsbetreuung im Rahmen des TGD einen
weiteren Qualitätsschub zu erreichen. Dazu bedarf es der engagierten Mitwirkung durch
Tierärzte und Landwirte. Nur damit sind die zentralen Zielsetzungen des TGD - gesündere
Tierbestände bei weniger Medikamenteneinsatz - und damit eine weitere Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit der Tierhaltung tatsächlich erreichbar.
6. Agararstrukturerhebung zeigt Unverzichtbarkeit einer starken GAP
Die österreichische Landwirtschaft ist im EU-Vergleich nach wie vor klein strukturiert.
Allerdings gibt es auch bei uns einen moderaten Strukturwandel. Seit dem EU-Beitritt ist es
in Österreich aber gelungen den Rückgang der Betriebe zu verlangsamen. Wurde von einem
Betrieb 1995 eine durchschnittliche landwirtschaftliche Nutzfläche von 15,3 Hektar
bewirtschaftet, so waren es im Jahr 2010 18,8 Hektar. Österreich liegt damit knapp unter
dem EU-Mittelwert von 19,5 Hektar. Auch in der Tierhaltung ist ein Trend zu immer größeren
Einheiten festzustellen. 2010 betrug der durchschnittliche Rinderbestand je Betrieb 28 Stück,
1995 lag die durchschnittliche Herdengröße noch bei 20 Tieren. Im gleichen Zeitraum hat
sich der durchschnittliche Schweinebestand von 35 auf 85 Tiere erhöht.
Insgesamt zählte die Statistik Austria bei der Agrarstrukturerhebung 2010 173.317 land- und
forstwirtschaftliche Betriebe. Im Vergleich zur letzten Vollerhebung 1999 bedeutet das einen
Rückgang um 44.191 Betriebe (-20,3 Prozent). Seit dem EU-Beitritt reduzierte sich die
Betriebsanzahl damit um 27,5 Prozent. 2010 wurden 39 Prozent der Betriebe im
Haupterwerb und 54 Prozent im Nebenerwerb geführt. Die restlichen 7 Prozent der Betriebe
wurden von Personengemeinschaften bzw. juristischen Personen geführt. 66.519 Betriebe
(38,4 Prozent) wurden als Bergbauernbetriebe eingestuft.
Um einer weiteren Beschleunigung des Strukturwandels entgegen zu wirken braucht es auch
in den kommenden Jahren eine starke Gemeinsame Agrarpolitik mit einer entsprechenden
finanziellen Ausstattung. Gerade die Programme zur Ländlichen Entwicklung wie z. B. die
Bergbauern-Ausgleichszulage und das Umweltprogramm ÖPUL bremsen den
Strukturwandel und dämpfen den Trend zu immer größeren Produktionseinheiten.
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Gleichzeitig muss in bestimmten Produktionssparten auch zur Kenntnis genommen werden,
dass der Marktdruck immer schlagkräftigere Produktionseinheiten erfordert. Dies spiegelt
sich auch in den vorliegenden Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung wieder.
7. Nachzahlung Mutterkuh- und Milchkuhprämie
Trotz der vorgegebenen Sparzwänge im Agrarbudget konnten in zähen Verhandlungen die
Beibehaltung der zusätzlichen Mutterkuhprämie sowie der Erhalt eines Großteils der
Milchkuhprämie durchgesetzt werden.
Die Auszahlung des EU-Anteils der Mutterkuhprämie (auch für Kalbinnen) und der
Milchkuhprämie für das Antragsjahr 2011 erfolgte bereits Ende März des heurigen Jahres.
Insgesamt wurden an 61.202 Betriebe rund 77 Millionen Euro von der AMA überwiesen. Bei
der in den Nachverhandlungen genehmigten Mutterkuh-Zusatzprämie handelt es sich um
eine nationale Ergänzungszahlung von 30 Euro zur EU-Mutterkuhprämie von 200 Euro je
Tier. Damit gelangt auch für das abgelaufene Jahr 2011 der volle Beihilfenbetrag von 230
Euro je Mutterkuh zur Auszahlung. Gleichzeitig konnte auch ein erheblicher Teil der
nationalen Finanzierung für die Milchkuhprämie abgesichert werden. Auf dieser Basis
ergeben sich für 2011 folgende Auszahlungsbeträge:
1-10 Kühe: 45,90 Euro
11-20 Kühe: 29,84 Euro
21-30 Kühe: 22,03 Euro
(29,40 Euro bereits ausgezahlt)
(19,11 Euro bereits ausgezahlt)
(14,11 Euro bereits ausgezahlt)
Die Überweisung dieser nationalen Prämienbeträge erfolgt am heutigen Tag durch die
Agrarmarkt Austria. Mit der Auszahlung der nationalen Anteile für die Mutterkuhprämie und
die Milchkuhprämie konnte trotz schwieriger Rahmenbedingungen eine wesentliche
Unterstützung für die Rinderbauern für ein weiteres Jahr sichergestellt werden.
8. Diskussion um GVO-freie Produktion bei Schweinefleisch
Die Diskussion um die gentechnikfreie Produktion hat nach schrittweiser Einführung in den
Sparten Milch, Eier und Geflügel nun auch den Schweinebereich intensiv erfasst. Der
Umfang der Diskussion übersteigt allerdings bei weitem den Marktanteil, der derzeit mit
diesen Produkten erzielt wird. Und inwieweit die derzeit in kleinen Nischen gefahrenen GVOfreien Schienen bei Schweinefleisch erfolgreich und nachhaltig sein werden, muss sich am
Markt erst herausstellen.
Die Erzeugerorganisationen im Schweinesektor und die Landwirtschaftskammer sehen im
Fall einer flächendeckenden Umstellung die Gefahr einer Versorgungslücke bei
gentechnikfreiem Soja mit in der Folge nicht abschätzbaren Mehrkosten in der Fütterung.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass relativ rasch der Vergleichspreis für den
erforderlichen Aufpreis in der Vermarktung GVO-freier Ware verloren geht. Ein Beispiel dafür
ist der Milchmarkt, wo sich der ursprüngliche Preiszuschlag im allgemeinen Milchpreis
„aufgelöst“ hat.
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Von den Erzeugergemeinschaften und der Landwirtschaftskammer wird eine Produktion für
überschaubare Teilmärkte als realistisch betrachtet, allerdings unter der Maßgabe, dass von
den Abnehmern Verträge über Mengen und notwendige Preiszuschläge abgeschlossen und
eingehalten werden.
Weiters darf nicht übersehen werden, dass der größte Teil des geschlachteten Schweines in
die Fleischverarbeitung geht, wo die Frage der Gentechnik-Freiheit bisher kaum ein Thema
darstellt. Die Landwirtschaftskammer wird weiter konsequent darauf achten, dass die
höheren Kosten einer GVO-freien Produktion nicht den Schweineproduzenten angelastet
werden.
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9. Tag der Offenen Kuhstalltür mit Besuchererfolg
Die Milchbauern sind nicht nur bei der tagtäglichen Produktion fleißig, sondern auch dann
wenn es darum geht ihre Arbeit und ihre Produkte den Konsumenten und Interessierten
näher zu bringen. Im Rahmen des von der Landwirtschaftskammer veranstalteten Tages der
offenen Kuhstalltür am 3. Juni zeigten auf den 21 teilnehmenden Betrieben in Oberösterreich
ca. 25.000 Besucher großes Interesse an der Produktion dieses hochwertigen
Lebensmittels. Dieser Erfolg unterstreicht die Wichtigkeit der Arbeit unserer Milchbauern zur
Erzeugung eines hochwertigen Lebensmittels sowie deren unverzichtbaren Beitrag zur
Erhaltung unserer prägenden Kulturlandschaft. Über die Vielfalt und Qualität der aus Milch
hergestellten Produkte informierten am Tag der offenen Kuhstalltür die Kooperationspartner
Gmundner Milch und Berglandmilch. Produkte dieser Molkereien konnten auch zur
Verkostung und Verpflegung angeboten werden. Der besondere Dank gilt vor allem den
Betriebsleiterfamilien und deren Helfern, welche an diesem Tag einen umfassenden Einblick
in ihre Betriebe gewährten und so einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der bäuerlichen
Milchproduktion leisteten.
10. Marktberichte
10.1. Rindermarkt
Österreichweit war das Schlachtrinderaufkommen in den letzten Monaten in Summe leicht
rückläufig (ca. - 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Während die
Kuhschlachtungen gestiegen sind (ca. 4 Prozent) waren vor allem die
Jungstierschlachtungen deutlich rückläufig (ca. - 4 Prozent). EU-weit wird für 2012 ein
Produktionsrückgang von rund 2,8 Prozent prognostiziert. Dadurch haben sich in allen
Ländern die Preise weiter verbessert.
Nachdem die Schlachtrinderpreise schon 2011 deutlich angezogen haben sind sie in den
ersten 5 Monaten 2012 im Durchschnitt nochmals um 7 bis 8 Prozent gegenüber dem
Vorjahreszeitraum gestiegen, bei Schlachtkühen sogar um ca. 17 Prozent.
Die höheren Rindfleischpreise sind in der Rindermast auch dringend notwendig, da vor allem
die Kosten für Futter und Kälber erheblich gestiegen sind. So liegt der Preis für ein gutes
Stierkalb aktuell rund 100 Euro höher als im Vorjahr.
Preisvergleich 2011/2012
Wochen 1-26/11
Wochen 1-26/12
+/- EURO
Stiere
€ 3,30
€ 3,58
+ 0,28
Kühe
€ 2,22
€ 2,61
+ 0,39
Kalbinnen
€ 2,76
€ 3,06
+ 0,30
Stierkälber
€ 4,15
€ 4,75
+ 0,60
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(Quelle: Basispreise Klasse R bei der Rinderbörse, ohne MwSt.)
Seit Jahresbeginn sind am Jungstiermarkt relativ ausgeglichene Verhältnisse gegeben. Nach
leichten Preisrückgängen nach dem Ostergeschäft hat sich der Markt wieder stabilisiert. Ein
verringertes Mengenaufkommen sowie rege Aktionsaktivitäten der Handelsketten haben bis
Anfang Juni für ein ausgeglichenes Angebots- und Nachfrageverhältnis gesorgt. Die
saisonale Preisschwäche in den Sommermonaten sollte daher heuer nicht allzu ausgeprägt
sein.
Bei Mastkalbinnen sind vor allem AMA-Gütesiegel-Qualitätsmastkalbinnen weiterhin rege
nachgefragt. Mit „Cult Beef“ – einer Spezialmarke für die gehobene Gastronomie
(ausgewählte, max. 20 Monate alte, AMA-Gütesiegelmastkalbinnen) – ist die Rinderbörse
seit Anfang Mai aktiv in der Markteinführung.
Saisonal bedingt ist das Schlachtkuhaufkommen weiterhin sehr knapp und die Preise haben
seit Jahresbeginn deutlich angezogen. Auch die M-Rind-Zuschläge für Kühe aus GVO-frei
fütternden Milchviehbetrieben konnten mit Jänner 2012 um 5 Cent auf 15 Cent angehoben
werden. Die Kuhpreise bei schweren M-Rind-Kühen liegen somit bereits bei über 3,20 Euro
netto je Kilogramm.
Bei männlichen Nutzkälbern steht einem knappen Angebot eine sehr rege Nachfrage
gegenüber. Die Preise haben in den letzten Monaten spürbar angezogen und liegen aktuell
um 1 Euro je Kilogramm Lebendgewicht über dem Vorjahr. Bei männlichen und weiblichen
Einstellern ist das Angebot saisonüblich rückläufig. Neben der guten Inlandsnachfrage wird
der Einstellermarkt insbesondere auch durch Auslandskäufer (Deutschland, Italien, Türkei)
belebt. Auch die Einstellerpreise haben um rund 30 Cent je Kilogramm bzw. rund 100 Euro
je Stück deutlich angezogen.
10.2. Schweinemarkt
Ferkelmarkt:
Während der Ferkelpreis im Vorjahr praktisch auf der Stelle trat, legte der Preis heuer
beachtlich zu. Mit einem durchschnittlichen Basispreis von knapp 2,80 Euro im ersten
Halbjahr wurde ein Niveau wie schon lange nicht erreicht. Im Hinblick auf die notwendige
Investitionsbereitschaft der Ferkelerzeuger in die Sauengruppenhaltung ist der bessere
Ferkelpreis wichtig, um die Inlandsversorgung mit Ferkeln längerfristig aufrecht erhalten zu
können.
Derzeit ist der durch das steigende Angebot ausgelöste saisonübliche Rückgang der
Ferkelnotierung feststellbar. Der Preisvorsprung von ca. 60 Cent je kg zum Vorjahr besteht
aber weiter, sodass sich aus derzeitiger Sicht 2012 zu einem für die Ferkelerzeuger
erfolgreichen Jahr entwickeln könnte.
Vergleich Ferkelpreis
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1-26/2011
1-26/2012
+/-EURO
2,13
2,76
+ 0,63
Mastschweine:
Gegenüber dem ersten Halbjahr 2011 liegt das Preis-Plus bei Mastschweinen bei
ca. 10 Prozent. Aufgrund der gestiegenen Vorkosten konnte die Rentabilität aber nicht im
selben Ausmaß mithalten. In der spezialisierten Schweinemast war der Anstieg der
Ferkelkosten höher als die Zunahme beim Verkaufserlös.
Nachdem im Vorjahr das an sich typische Preishoch im Sommer ausblieb bleibt zu hoffen,
dass der Basispreis im Juli nochmals etwas zulegen kann und auch in den Herbst hinein
möglichst lange anhält. Der Rückgang beim Basispreis vorletzte Woche hat diese
Hoffnungen allerdings deutlich gedämpft.
Vergleich Mastschweinepreis
1-26/2011
1-26/2012
+/- EURO
1,34
1,48
+ 0,14
10.3. Milchmarkt
In fast allen wichtigen Produktionsländern drücken die im Vergleich zum Vorjahr spürbar
gewachsenen Milchmengen auf den Markt, wodurch die Erzeugerpreise in den letzten
Monaten leicht rückläufig waren. Die Exportmärkte zeigen sich bislang noch relativ
aufnahmefähig.
Knapp acht Prozent der in Europa erzeugten Milch müssen am Weltmarkt abgesetzt werden.
Dementsprechend sorgen die ins Rutschen geratenen Weltmarktpreise auch für Druck am
europäischen Binnenmarkt. Die aktuelle Schwächephase ändert aber nichts an der
langfristig positiven Einschätzung des Milchmarktes.
Milchanlieferung in Österreich:
In Österreich liegt bislang die Anlieferung weiter deutlich über dem Vorjahresniveau. Der
Zenit der Anlieferung wurde überschritten, allerdings später als bisher und auf einem
höheren Niveau. Somit liegt die Anlieferung seit Beginn des Kalenderjahres um 5,2 Prozent
über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Überschussabgabe
Die Überlieferung für das abgelaufene Milchwirtschaftsjahr 2011/2012 liegt unter
Berücksichtigung erfolgter Zuteilungen und der Fettkorrektur bei 120.145 Tonnen. Daraus
resultiert eine Überschussabgabe von 33,436 Mio. Euro. Aus den Meldungen der
Milchverarbeiter errechneten sich folgende Werte:
Zuweisungsprozentsatz: 9,6521 Prozent
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Basis-Überschussabgabe: 7,964 Euro je 100 Kilogramm
Überschussabgabe mit Zuschlag: 19,921 Euro je 100 Kilogramm
Für Lieferanten mit einer Überlieferung bis max. 9,65 Prozent der Quote beträgt die
Zusatzabgabe damit knapp 8 Cent je Kilogramm. Bei höherer Überlieferung wird für die
darüber hinausgehende Menge die höhere Abgabe von knapp 20 Cent je Kilogramm
wirksam.
10.4. Getreidemarkt - Ernteaussichten
Weltweit wird heuer eine Rekordgetreideernte von 1,91 Milliarden Tonnen erwartet, das
wären um 70 Millionen Tonnen mehr als 2011. Begründet wird dies vor allem mit der
erwarteten Rekordmaisernte in den USA. Dem gegenüber soll die globale Weizenernte unter
dem Verbrauch liegen. In der EU wird aufgrund der Frühjahrstrockenheit und großflächiger
Auswinterungsschäden in wichtigen Produktionsländern wie Frankreich, Deutschland oder
auch Polen eine eher unterdurchschnittliche Getreideernte erwartet. Die EU-Getreideernte
wird momentan mit ca. 281 Millionen Tonnen geschätzt, was gegenüber dem Vorjahr einem
Rückgang von 3 Millionen Tonnen entsprechen würde. Die Schätzung bezüglich
Weizenernte liegt bei 125 Millionen Tonnen und entspricht damit gegenüber dem Vorjahr
einer Reduktion von 5 Millionen Tonnen.
Aufgrund der Frühjahrstrockenheit in Ostösterreich sowie regionaler Probleme durch
Auswinterungen sind heuer auch die Aussichten für die österreichische Getreideernte
weniger optimistisch. In Oberösterreich wird hingegen mit relativ stabilen
Ertragsverhältnissen gerechnet. Bei den Anbauverhältnissen gab es in Österreich gegenüber
dem Vorjahr wenig Änderungen. Sowohl die erwartete deutliche Ausweitung beim
Maisanbau sowie ein „Einbruch“ beim Sojaanbau sind weitgehend ausgeblieben.
Von den weltweiten Märkten kommt eher ein Signal des Preisdrucks, der aktuell aber durch
die schwachen Euronotierungen abgefangen wird.
Durchaus optimistisch stellt sich die Preissituation bei den Ölsaaten dar. Insbesondere bei
Raps werden attraktive Erzeugerpreise erwartet, da aktuell die Terminnotierungen für die
Ernte 2012 nochmals etwas über dem Niveau des Vorjahres liegen. Auch bei Sojabohne
könnte es aufgrund der weltweit knappen Ernte zu attraktiven Erzeugerpreisen kommen.
10.5. Holzmarkt
Rundholz wird auch in den kommenden Monaten benötigt. Preisnachbesserungen einzelner
Abnehmer sollten einen Anreiz bieten den einen oder anderen Festmeter Holz zusätzlich
bereitzustellen oder geplante Nutzungen durchzuführen.
Der Borkenkäfer ist seit April wieder als Schädling in unseren Wäldern aktiv. Gefährdete
Bäume und Baumgruppen müssen regelmäßig beobachtet und nötigenfalls geerntet werden.
Dadurch kann einer drohenden Käfervermehrung vorgebeugt werden.
Nadel-Sägerundholz
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Der Sägerundholzpreis hat sich gefestigt und liegt leicht über dem Vergleichspreis des
Vorjahres. Der Nadelsäge-Rundholzmarkt ist für Holzmengen offen und aufnahmefähig. Die
Waldbauern finden umgehend einen Abnehmer für ihre Stämme.
Die Holzmarktlage bietet sich für eine großzügige Aufarbeitung von Schadholz an.
Käferholznutzungen zu einem späteren Zeitpunkt sind vielfach mit entsprechendem
Mehraufwand und geringeren Erlösen verbunden.
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Fi/Ta-Schleifholz und Nadel-Faserholz
Die Preise am Schleif- und Faserholzmarkt sind weitgehend konstant und spiegeln in
Oberösterreich die momentane Situation einer ausreichenden Versorgung wider. Die
Übernahme von Industrieholz und Faserholz erfolgt weiterhin laufend, die Läger sind gut
gefüllt.
Energieholz
Die Heizwerke verzeichneten in der letzten Saison aufgrund der relativ milden ersten
Wintermonate einen durchschnittlichen Hackschnitzelverbrauch. Die Nachfrage nach
Qualitätsbrennholz war und ist anhaltend gut.
Preisbild Oberösterreich
Fi-Sägerundholz, Güteklasse A/B/C
€/FMO netto, ohne USt, frei LKW-Straße
1a
54,00 – 65,00
1b
76,00 – 83,00
2a+
95,00 – 97,00
Fi/Ta-Schleifholz
€/FMO netto, ohne USt, frei LKW-Straße
FMO
45,00
RMM
30,50
Fi/Ta/Ki/Lä-Faserholz
€/AMM netto, ohne USt, frei LKW-Straße
AMM
71,00 – 73,00
Buchen-Faserholz (Bu/Es/Ah/Bi)
€/AMM netto, ohne USt, frei LKW-Straße
AMM
63,00 – 70,50
Brennholz 1 m lang – trocken, gespalten, ab Hof
€/RMM ohne USt.
hart
60,00 – 68,00
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weich
39,00 – 46,00
Zu den genannten Preisbändern existieren am Brennholzmarkt regionale Unterschiede.
Vizepräsident Karl Grabmayr dankt dem Präsidenten für seinen Bericht.
3 Berichte aus den Ausschüssen
19.04.2012: Ausschuss für Forstwirtschaft und Bioenergie
30.04.2012: Ausschuss für Bergbauern und Ländlicher Raum
04.05.2012: Ausschuss für Tierproduktion und Milchwirtschaft
11.05.2012: Ausschuss für Pflanzenproduktion
08.06.2012: Kontrollausschuss
13.06.2012: Ausschuss für Bäuerinnenangelegenheiten
Ausschuss für Forstwirtschaft und Bioenergie am 19. April 2012
Berichterstatter: KR Franz Kepplinger
In seiner Sitzung am 19. April 2012 beschäftigte sich der Ausschuss für Forstwirtschaft und
Bioenergie nach der Neuwahl von KR Franz Kepplinger als Vorsitzendem und KR Dominik
Revertera als Vorsitzendem-Stellvertreter mit folgenden Themen:
Jagdgesetz und Abschussplanverordnung NEU
Über die Ergebnisse der Diskussion der Abschussplanverordnung NEU wurde in manchen
Kreisen sehr kontrovers diskutiert. ORgR Dr. Mülleder vom Land OÖ erläuterte daher dem
Ausschuss die diskutierten Vorschläge für Änderungen in der Abschussplanverordnung
sowie die schlussendlich zwischen OÖ Landesjagdverband, Land OÖ und
Landwirtschaftskammer OÖ vereinbarten Punkte. Die wesentlichen Ergebnisse sind:
 Ausdehnung der Begehungsintervalle auf 3 Jahre bei nachhaltigen Ier-Jagden
(3 Jahre in Stufe I)
 Anzeige statt Genehmigungsverfahren für die Abschusspläne
 Einführung eines Mindestabschusses – die beantragten Abschüsse für weibliches Wild
und Kitze bei Hirsch und Reh müssen erfüllt werden, können aber ohne Antrag auch
überschritten werden
 Ausgangslage für die notwendige Erhöhung des Abschussplanes ist der beantragte
Abschussplan des Vorjahres
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 gemeinsame Festlegung des Weiserwertes von Baumarten und von repräsentativer
Weiserflächen
 Herabsetzung der zulässigen Verbissprozente bei stammzahlreicher Tannenverjüngung
 Vorverlegung des bisherigen Erfüllungszeitpunktes um jeweils 14 Tage
 Einbindung des Bezirksjägermeisters bei verspätetem Abschussbeginn bzw. bei
mangelhafter Abschusserfüllung
Im Zuge der Verwaltungsreform kam es zur Verlagerung von Aufgaben von der
Bezirkshauptmannschaft zum OÖ Landesjagdverband wie z. B. die Ausstellung der Jagdund Jagdgastkarte, Organisation und Durchführung der Jagdprüfung, Anerkennung der
Jagdkarten innerhalb der Bundesländer, etc. Die dazu erforderliche Jagdgesetznovelle
wurde umgesetzt. Das neue Jagdgesetz ist bereits gültig.
OÖ Holzbilanz
Unter der Federführung der Landwirtschaftskammer OÖ wurde kürzlich die OÖ Holzbilanz
2010 fertiggestellt. Im Sommer 2011 haben die Vertreter der Wertschöpfungskette Holz
beschlossen, das Holzaufkommen und dessen Verwendung in OÖ darzustellen. Das
Holzaufkommen in OÖ Wald lag 2010 bei etwa 3 Mio. Erntefestmetern, womit sich die
Nutzung noch stärker an den Zuwachs angenähert hat und die Holzvorratskurve etwas
abgeflacht ist.
Die ca. 300 Sägewerke Oberösterreichs haben mit etwa 2,5 Mio. Erntefestmetern wesentlich
mehr Einschnitt als Sägerundholz in OÖ zur Verfügung steht, wodurch etwa die Hälfte des
erforderlichen Rundholzes eingeführt werden muss. Derzeit ist eine vorhandene
Sägekapazität von ca. 1 Mio. Erntefestmetern ungenutzt!
Die Papier-, Zellstoff- und Viskoseindustrie ist in OÖ sehr gut aufgestellt. Sie produziert auf
dem letzten Stand der Technik klima-, umwelt- und ressourcenschonend, muss allerdings mit
importiertem Holz versorgt werden.
Die Analyse des Holzverbrauches für energetische Zwecke zeigt, dass etwa ein Viertel der
OÖ Haushalte mit Wärme aus Holz versorgt wird. Interessant ist, dass fast genauso viel
Waldhackgut in gewerblichen Anlagen wie in jenen von bäuerlichen Genossenschaften
verheizt wird. Der Gesamtholzbedarf in den gewerblichen KWK-Anlagen Oberösterreichs ist
sogar fast 3 x so hoch.
Die Ergebnisse wurden von DI Steinegger und Ing. Mag. (FH) Uttenthaller präsentiert. Beide
betonten, dass es wichtig und notwendig ist, dass in der Öffentlichkeit die in der
Wertschöpfungskette Holz abgestimmten Kenndaten von allen verwendet werden.
Unter dem Aspekt von Klimawandel und Rohstoffverfügbarkeit wurde die seitens der
Forstwirtschaft empfohlene Baumartenzusammensetzung (Anteil Nadelholz/Anteil Laubholz)
hinsichtlich ökonomischen und ökologischen Auswirkungen diskutiert. Es kam die Anregung,
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dieses Thema im Kreis der Wertschöpfungskette Holz zu diskutieren und ebenso wie bei der
OÖ Holzbilanz eine abgestimmte Aussage zu erhalten.
Ausschuss für Bergbauern und Ländlicher Raum am 30. April 2012
Berichterstatter: KR ÖR Josef Antensteiner
Am 30. April 2012 tagte der Ausschuss für Bergbauern und Ländlicher Raum unter dem
Vorsitz von KR ÖR Josef Antensteiner. Themenschwerpunkte waren Grundlagen und
Modellvarianten für die Direktzahlungen in der Säule 1, der aktuelle Diskussionsstand zur
Abgrenzung der Benachteiligten Gebiete und die Weiterentwicklung der Ausgleichszulage
sowie der MFA Online.
GAP 14-20 – Modellvarianten Direktzahlungen
DI Franz Forstner berichtete über Grundlagen und mögliche Modelle für die Direktzahlungen
in der 1. Säule.
Die Verhandlungen über die inhaltliche Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen
Agrarpolitik laufen parallel zu den Verhandlungen über die künftige finanzielle Dotierung der
Europäischen Union. Man kann nicht abwarten, bis die künftigen finanziellen
Rahmenbedingungen geklärt sind und sich erst danach Gedanken darüber machen, wie
denn dieses Geld verteilt werden soll. Vielmehr müssen wir uns vorher schon über eine
Formel einigen, in die hinterher dann lediglich noch der zur Verfügung stehende Geldbetrag
eingesetzt wird. Es gibt immer wieder, insbesondere im Westen Österreichs, die Forderung,
das Grünland als Ganzes allen übrigen Flächen von der Prämienhöhe her gleichzustellen.
Aus oberösterreichischer Sicht halten wir diese Forderung für überzogen: Man wird das
extensive Grünland nicht genauso wie das intensive Grünland behandeln können. Im
Ausschuss vertreten wir die Position, dass intensives Grünland dem Acker gleichzustellen
ist. Einer der Gründe dafür ist auch, dass eine Ausweisung und ausgewogene
Berücksichtigung der Arbeitszeit schwer möglich sein wird. Wenn man Grünland über die
Veredelung durch Tiere nutzt ist das wohl der zehnfache Arbeitsaufwand gegenüber
beispielsweise der Nutzung einer Wiese über eine Biogasanlage. Ähnlich gering ist auch der
Arbeitsaufwand bei anderen Marktfrüchten, die sofort verkauft werden. Dieser erhöhte
Arbeitszeiteinsatz ist eben einer der Gründe für unsere Forderung nach Gleichstellung von
Acker und intensiv genutztem Grünland. Der daraus resultierende Mehraufwand wird ja auch
im Einheitswert nicht wiedergespiegelt, weil Einheitswerte Bezug auf das Betriebsergebnis
nehmen und nicht auf die Arbeitszeit, die zur Erzielung dieses Betriebsergebnisses
notwendig war. Der Ausschuss spricht sich daher eindeutig für jenes Modell aus, das Acker
und intensives Grünland gleichstellt.
Ausgleichszulage, Sonstige Benachteiligte Gebiete
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Ein weiterer Punkt der Ausschussberatungen war die Ausgleichszulage. Aufgrund des
Kommissionsentwurfes gibt es derzeit Diskussionen darüber, ob bei der Ausgleichszulage
die Tierhaltung berücksichtigt werden soll oder nicht. Nach dem jüngsten Diskussionsstand
soll das künftig doch wieder möglich sein. Die Berücksichtigung des Tierbestandes ist aus
den gleichen Gründen wie oben angeführt auch in diesem Bereich wichtig; der erhöhte
Arbeitsaufwand soll in gewisser Form abgegolten werden. Die EU-Kommission hat auch eine
absolute Förderobergrenze pro Hektar bei der Ausgleichszulage vorgeschlagen. Die
Umsetzung dieses Vorschlages würde bei uns zu Schwierigkeiten in den extremen
Berggebieten führen. In der Diskussion sprach man von „Ausnahmefällen“, wir wollen
stattdessen eine Ausweitung auf „begründete Fälle“. Damit sollen die extremen Berggebiete
besser berücksichtigt werden und nicht eine Deckelung für diese Flächen von beispielsweise
etwa 300 Euro pro Hektar eingezogen werden. Der Ausschuss fordert daher eine flexiblere
Gestaltung der Obergrenze.
Bei den Verhandlungen um die finanzielle Ausgestaltung der Ausgleichszulage vor der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 wurde im Jahr 2006 darüber diskutiert, ob die Säule 2
insgesamt mit 3 Mrd. Euro oder mit bloß 1,8 Mrd. Euro dotiert werden wird. Damals hat
Bundesminister Pröll ganz eindeutig erklärt, dass die Ausgleichszulage unangetastet bleibe
und dafür Mittel in gleicher Höhe wie vorher zur Verfügung stehen werden. Es gab dann jene
berühmte Nacht, in der unser damaliger Bundeskanzler Schüssel seinem englischen
Amtskollegen eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Säule 2 abgerungen hat. Dieses
Verhandlungsergebnis ist übrigens eine gute Latte für jenen Bundeskanzler, der die
Verhandlungen für die nächste Förderperiode zu führen haben wird. Er möge sich diese
Nacht als Vorbild nehmen. Erfreulicherweise gab es damals eine größere Ausweitung der
Mittel für die Säule 2. In der Folge ist die Ausgleichszulage gleich geblieben, in anderen
Bereichen gab es aber Zuwächse. Man kann daher davon ausgehen, dass die
Ausgleichszulage auch in der letzten Periode nicht überdotiert war. Somit ist auch die
Forderung berechtigt, die AZ in gleicher Höhe wie bisher zur Verfügung zu stellen und auch
eine entsprechende Inflationsanpassung vorzunehmen.
Die Diskussion um das sonstige benachteiligte Gebiet beschäftigt uns schon seit vielen
Jahren. Es gibt ja die acht biophysikalischen Kriterien, die für Österreich nicht passen. Wird
das so umgesetzt, würden große Teile der bisherigen Fläche aus dem benachteiligten
Gebiet fallen. Von der Kommission und Kabinettsmitgliedern kam kürzlich die Aussage, es
sei möglich, diese Gebiete großzügig ins „kleine Gebiet“ zu verschieben und es sei diese
Möglichkeit in den Verhandlungen aufgemacht worden. Ganz aktuell und erst nach der
Sitzung des Ausschusses für Bergbauern und Ländlichen Raum gibt es nunmehr die
Information, dass das Europäische Parlament die Entscheidung in dieser Frage aufschieben
will. Das hört sich vorerst ja ganz positiv an, Generalsekretär Astl hat dies auch gestern
aufgezeigt: Wenn wir schon künftig weniger Geld bekommen, dann ist es gut, wenn das
möglichst spät eintritt. Umgekehrt kann es aber auch so sein, dass eben nur jetzt die Chance
auf eine Gebietsverschiebung besteht, ohne dass das jetzt in den Medien groß diskutiert
wird, weil es eben im Zuge der allgemeinen GAP-Verhandlungen mitverhandelt wird. Später
würde dagegen wohl jede Gebietsverschiebung ganz intensiv zerpflückt werden und man
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würde sich später möglicherweise sehr genau anschauen, ob die Zuordnung aller
benachteiligten Gebiete auch wirklich exakt passt. Das könnte dazu führen, dass ein
schlechteres Ergebnis herauskommt, wenn man die Entscheidung erst später trifft als wenn
man das jetzt verhandelt und regelt. Das Verschieben der Entscheidung auf später ist daher
nicht das alleinige Allheilmittel.
MFA-Online, Digitalisierung
Behandelt wurden auch die INVEKOS-Themen Rückabwicklung und Mehrfachantrag Online.
Es besteht die Möglichkeit, den MFA 2012 auch online zu stellen, wobei das Verfahren doch
relativ aufwändig ist. Man braucht beispielsweise sehr viel Detailwissen, wenn es um
Korrekturen bei der Schlagdigitalisierung geht. Darüber hinaus gibt es kaum
Plausibilitätsprüfungen, die dem Antragsteller Sicherheit geben, dass der Antrag inhaltlich
fehlerfrei ist. Bei diesen Anträgen ist es immer wieder gut, wenn die erfahrenen INVEKOSBerater der Landwirtschaftskammer ein Auge auf die Anträge werfen, vier Augen sehen
einfach mehr als zwei. Die MFA-Online-Antragstellung wird sich zweifellos weiter entwickeln,
nach meiner privaten Meinung sollte man derzeit aber auf die bewährten Fachkräfte der
Landwirtschaftskammer zurückgreifen. Bei der Rückabwicklung gab es Härtefälle, bei denen
das Ministerium und die EU-Kommission sehr rigoros vorgegangen sind. Aus relativ kleinen
Vergehen resultierten teilweise sehr große Rückforderungen. Wir haben hier ja oft die
Situation, dass zwei Prüfer bei einer Kontrolle zu unterschiedlichen Ergebnissen und zu
Abweichungen von 20 % und mehr kommen. Wie kann man dann von einem Bauern
verlangen, der guten Gewissens eine Digitalisierung durchführt, dass er ein „richtiges“
Ergebnis zustande bringen soll? Es ist für uns eine unabdingbare Forderung, dass eine
praxisgerechte Vorgangsweise bei der Digitalisierung eingeführt wird und dass die
Sanktionen so gestaltet werden, dass sie auch in einem angemessenen Verhältnis zur
Abweichung bzw. zum Vergehen stehen. Es kann nicht so sein, dass man wegen ganz
geringfügiger Überschreitungen die Gelder für ganze Perioden zurückfordert.
Vizepräsident Karl Grabmayr übergibt den Vorsitz an Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker.
Ausschuss für Tierproduktion und Milchwirtschaft am 4. Mai 2012
Berichterstatter: Vizepräsident Karl Grabmayr
Die Ausschussmitglieder informierten sich unter dem Vorsitz von Vizepräsident Grabmayr
über
die
möglichen
Risiken
durch
das
Schmallenberg-Virus,
notwendige
Umsetzungsaktivitäten im Zusammenhang mit den neuen Tierschutzbestimmungen in der
Zuchtsauenhaltung sowie die neue Vereinbarung zwischen Landwirtschaftskammer
Österreich und Tierärztekammer über TGD-Betriebserhebungen. Daneben standen Berichte
über aktuelle Marktentwicklungen auf der Tagesordnung.
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Dr. Thomas Gruber von der Veterinärabteilung des Amtes der oö Landesregierung
informierte die Ausschussmitglieder über Entwicklungen beim Schmallenberg-Virus. Dieses
Virus wurde seit Sommer letzten Jahres vor allem in Deutschland, Holland, Belgien und
Frankreich bei Rindern, Schafen und Ziegen festgestellt. Die unmittelbare gesundheitliche
Auswirkung nach der Infektion beschränkt sich auf eine kurze fiebrige Phase mit Durchfall
und ist eher gering. Schäden entstehen primär dadurch, dass in der Trächtigkeit infizierte
weibliche Tiere missgebildete Kälber, Lämmer und Kitze zur Welt bringen. Die Übertragung
des Virus erfolgt ähnlich wie beim Blauzungenvirus durch Stechmücken (Gnitzen). Eine
Kontrolle der Virusausbreitung ist damit fast nicht möglich. An der Entwicklung von Tests auf
Antikörper und von Impfstoffen wird noch gearbeitet.
In Österreich wurden bislang keine Fälle von Schmallenbergvirus festgestellt. Auch im
angrenzenden Bayern sind bislang keine Fälle bekannt, sodass vermutlich kein
unmittelbares Risiko eines Überspringens nach Österreich besteht. Der wirtschaftliche
Schaden bei einem Hereinwandern des Virus aus Deutschland wäre vor allem durch dann zu
erwartende Exportprobleme bei Zuchtrindern enorm hoch. Die weitere Entwicklung speziell
in Deutschland wird daher von der AGES laufend beobachtet.
DI Stinglmayr von der Beratungsstelle für Schweineproduktion berichtete über Aktivitäten zur
Umsetzung der neuen Tierschutzbestimmungen in der Zuchtsauenhaltung. Hier wird es sehr
rasch notwendig sein, neue Systeme für Abferkelbuchten zu entwickeln, die auch den
Anforderungen nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist 2033 entsprechen. Unter
Federführung der LK Oberösterreich wird daher gerade ein Projekt ausgearbeitet, bei dem
gemeinsam mit den Kammern Niederösterreich, Steiermark und Kärnten, dem
Landwirtschaftsministerium und Experten u.a. aus dem Bereich der Stallbaufirmen ein
Konzept für eine den künftigen Bestimmungen entsprechende Abferkelbucht in der Praxis
erprobt werden soll.
DI Franz Vogelmayer von der Abteilung Tierproduktion informierte die Ausschussmitglieder
über die Fachstellen-/Haltungssysteme-Verordnung, die gleichzeitig mit der geänderten
Tierhaltungsverordnung im Frühjahr in Kraft getreten ist. Auf Grund dieser Verordnung wird
an der Veterinärmedizinischen Universität eine Fachstelle eingerichtet, die sogenannte
neuartige Haltungs- und Aufstallungssysteme dahingehend prüfen soll, ob diese den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Solche grundlegend neue Haltungssysteme
dürfen künftig nur nach einem positiven Gutachten der Fachstelle verkauft werden.
Außerdem kann die Fachstelle auf Antrag des Herstellers für Aufstallungssysteme und
Stalleinrichtungen ein Tierschutzkennzeichen vergeben. Damit hat der Käufer die Sicherheit,
dass das Produkt den tierschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.
Weiters informierte er über eine neue Vereinbarung zwischen Landwirtschaftskammer
Österreich und Österreichischer Tierärztekammer über die Tarife für Betriebserhebungen auf
TGD-Betrieben. Diese werden mit Jahresmitte in Kraft treten. Hervorgehoben wurde, dass
sich die Tierärztekammer in dieser Vereinbarung ausdrücklich zu einer Weiterentwicklung
des TGD und einer gemeinsamen Lösung offener Fragen bekannt hat.
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Berichte über die aktuelle Lage auf den Märkten rundeten das Programm des Ausschusses
ab. Zum Milchmarkt wurde berichtet, dass die sowohl in der EU wie auch weltweit erfolgte
spürbare Ausweitung der Produktion mittlerweile zu Mengen- und Preisdruck führt. Auch
wenn der saisonale Höhepunkt der Anlieferung überschritten ist wird der Markt daher weiter
eher angespannt bleiben.
Hingegen konnte von durchwegs sehr positiven Entwicklungen bei Zuchtrindern,
Schlachtrindern und in der Schweinehaltung berichtet werden. Bei Zuchtrindern liefen die
Drittlandexporte sehr lebhaft und die Preise bewegten sich etwa auf Vorjahresniveau. Bei
Schlachtrindern waren die Preise in den ersten Monaten 2012 nochmals um ca. 30 Cent je
kg höher als im Vorjahr. Für die Ferkelerzeugung war der um ca. 65 Cent höhere Preis ein
wichtiges Signal gerade jetzt, wo die Umstellung auf die Sauen-Gruppenhaltung bis
Jahresende abgeschlossen werden muss und daher Investitionsentscheidungen zu fällen
sind.
Ausschuss für Pflanzenproduktion und Grünlandwirtschaft am 11. Mai 2012
Berichterstatter: KR ÖR Ing. Josef Mauhart
Es wurde KR Norbert Ecker einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Folgende Fachthemen standen im Zentrum der Erörterungen:

Novelle des OÖ. Bodenschutzgesetzes – Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie für
Pflanzenschutz
Der Rechtsrahmen der EU wurde 2009 verabschiedet; die Umsetzung auf Bundesebene
erfolgte 2011. Momentan werden die Landesgesetze, welche im Wesentlichen die
Pflanzenschutzmittelanwendung regeln, adaptiert - in Oberösterreich ist dies das OÖ.
Bodenschutzgesetz. Faktum ist, dass künftig die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln eher
restriktiver wird, obwohl es die Zonenzulassung gibt. Die bisher relativ günstige
österreichische Situation, dass deutsche und holländische Mittel verwendet werden durften,
fällt spätestens Ende 2013.
Sehr deutliche Änderungen wird es im Bereich der Sachkundigkeit geben. Ab November
2013 muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwenden will über einen Ausweis mit Lichtbild
verfügen. Dieser Ausweis wird auch notwendig sein, um ab 2015 dann überhaupt noch
Pflanzenschutzmittel beziehen zu können. Mit der Ausweisausstellung wird die
Landwirtschaftskammer betraut werden.
Ab 2016 müssen dann Ausbringungsgeräte verpflichtend überprüft werden. Bis 2020 muss
alle fünf Jahre wiederkehrend überprüft werden – später dann alle drei Jahre.
Weiters sind alle Bundesländer verpflichtet Aktionspläne zur nachhaltigen Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln zu entwickeln und umzusetzen.
Es ist offenkundig, dass das Thema Pflanzenschutzmittel und deren Anwendung relativ
deutlich verschärft wird. Dies darf nicht wirklich wundern, wenn man die mediale
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Berichterstattung zu diesem Thema verfolgt. Allerdings müssen wir dafür Sorge tragen, dass
nicht über das Ziel geschossen wird und eine vernünftige, auch ökonomisch tragfähige
Produktion auch in Zukunft noch möglich ist.
 GAP-Reform und Überlegungen zu Prämiengestaltung
Es ist ja bekannt, dass sowohl seitens des Bundesministeriums aber auch vieler anderer
Stellen Berechnungsgrundlagen über eine künftige Ausgestaltung der GAP in Österreich
gemacht werden.
Eine zentrale Frage dabei ist, wie man in Österreich den Übergang vom historischen in das
Regionalmodell schafft. Faktum ist, dass Oberösterreich nicht zuletzt aufgrund seiner
Produktionsstärke tendenziell höhere Prämien hat wie Bundesländer mit geringerer
Produktionsintensität.
Vergleicht man Modelle wie Einheitsprämie über das Bundesgebiet versus Einheitsprämie im
Bundesland kommt klar heraus, dass Oberösterreich bei weitestgehend vereinheitlichter
Prämie in Österreich einer der Hauptverlierer wäre.
Nach einer intensiven Diskussion kommt der Ausschuss zu der Empfehlung, dass das
Bundesländermodell verfolgt werden möge.
 Aktionsprogramm Nitrat neu
Das Aktionsprogramm wurde turnusmäßig einer Überprüfung unterzogen und bestimmte
Adaptionen wurden vorgenommen. Es ist dies fast schon ein traditioneller „Schlagabtausch“
zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft.
Grundsätzlich ist die Grundwassersituation in Österreich relativ erfreulich; weniger erfreulich
ist die Situation der Oberflächengewässer.
Seitens der Wasserwirtschaft wurden strengere Sperrfristen, Verwertung der AMAKontrollergebnisse für Behördenverfahren, 25-Meter düngungsfreie Zonen um Brunnen,
Lagerraumerweiterung für Wirtschaftsdünger, schlagbezogene Aufzeichnungen und noch
manche andere Verschärfung gefordert.
Einige Detailbereiche wie Hanglagendüngung wurden verschärft, Restriktionen gibt es bei
der Anlage von Feldmieten; genauer definiert wurde der Begriff „schneebedeckt“. Ab 2017
wird die Gülledüngung zur Maisstrohrotte nicht mehr erlaubt sein. Ab 2016 sind
betriebsbezogene Dokumentationen zu erbringen.
 Fachliche Informationen in der Grünlandberatung
Seit Frühjahr 2012 gibt es ein Grünland-Info-mail, welches über aktuelle fachliche Aspekte
der Grünlandbewirtschaftung informiert. Aktuell sind ca. 200 Bezieher im Verteilerkreis – das
bisherige Feed-back ist gut. Damit wird auch in der Grünlandberatung ein Instrument
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angewendet, welches im Ackerbau- oder auch in der Gemüsebauberatung schon sehr gut
etabliert ist.
Seit heuer gibt es auch die dritte Auflage der Beratungsbroschüre „Unkrautmanagement im
Grünland“. Die Gesamtauflage beträgt bisher unglaubliche 31.000 Stück. An der dritten
Auflage haben alle Experten der Grünlandwirtschaft des deutschsprachigen Raumes
mitgewirkt.
Dies ist ein sehr schönes Beispiel wie Ressourcen richtig gebündelt zum Erfolg führen.
 Maisabrechnung
Der Abzugsfaktor für Überfeuchte von 1:1,325 pro Prozentpunkt Überfeuchte über 14 % ist
zentraler Punkt von Verhandlungen mit den Verarbeitern bzw. Aufkäufern von Mais. Wir sind
der Ansicht, dass dieser Faktor adaptiert werden müsste zugunsten der Produzenten.
Jedenfalls sind über diesen Faktor hinausgehende Abzüge nicht akzeptabel. Über die
Modalitäten der Maisabrechnung und wo man als Erzeuger aufpassen muss, werden wir
heuer im „Bauer“ verstärkt berichten um hier auch zur Bewusstseinsbildung beizutragen.
Kontrollausschuss am 8. Juni 2012
Berichterstatter: KR Karl Keplinger
Der Kontrollausschuss tagte am Freitag, 8. Juni 2012. Die Beschlussfähigkeit wurde
festgestellt, Thema war die Prüfung der Österr. Rinderbörse.
Der Vorsitzende KR Karl Keplinger bedauert, dass der Geschäftsführer der Rinderbörse Ing.
Rudolf Rogl in einem Schreiben mitgeteilt hat, dass er zur Kontrollausschusssitzung nicht für
Auskünfte zur Gebarung der Rinderböse zur Verfügung steht, obwohl er das Büro im Hause
hat. Der Vorsitzende möchte insbesondere wissen, was im Vertrag der Landwirtschaftskammer OÖ mit der Ö Rinderbörse bezüglich „Stiller Beteiligung“ im Detail geregelt ist.
Kammerdirektor Mag. Pernkopf betont einleitend, dass er bezüglich Auskunftserteilung im
Kontrollausschuss an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden ist. Demnach haben der
Präsident und der Kammerdirektor sowie die von diesen ausdrücklich beauftragten Kammerbediensteten dem Kontrollausschuss auf Verlangen des Vorsitzenden die Unterlagen zur
Verfügung zu stellen und die Auskünfte zu erteilen, die für die Prüfung erforderlich sind.
Die Rinderbörse ist nicht unmittelbar Teil der Landwirtschaftskammer OÖ, sodass hier für
den Kontrollausschuss auch keine unmittelbare Kompetenz zur Gebarungsprüfung besteht.
In dieser Angelegenheit wurde bereits im Mai 2010 eine Klärung bezüglich Prüfkompetenz
des Kontrollausschusses durch die Aufsichtsbehörde beim Land OÖ herbeigeführt. Die
Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ hat bereits im Jahr 2010 mitgeteilt, dass
der Kontrollausschuss nicht berechtigt ist, andere Unternehmen zu prüfen. Dazu hätte er
ausdrücklich (verfassungs-)gesetzlich ermächtigt werden müssen. Diesbezüglich wird auf
das Bundes-Verfassungsgesetz bzw. das OÖ Landes-Verfassungsgesetz sowie auf das
Rechnungshofgesetz des Bundes bzw. das OÖ Landesrechnungshofgesetz verwiesen, wo
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z. B. genau aufgelistet wird, welche Unternehmungen, an denen der Bund/das Land beteiligt
sind, der Gebarungskontrolle durch den Rechnungshof/ Landesrechnungshof unterliegen.
Da die Österreichische Rinderbörse GmbH nicht der Kontrolle des Kontrollausschusses der
Landwirtschaftskammer OÖ unterliegt, besteht schon deshalb für die Mitarbeiter bzw.
Organe dieses Unternehmens keine Informationspflicht gegenüber dem Kontrollausschuss.
Zudem hätten selbst bei einer bestehenden Kontrollberechtigung des Kontrollausschusses
entsprechende Kontrollbefugnisse gegenüber diesem Personenkreis gesetzlich festgelegt
werden müssen. Auch diese sind nicht normiert. Entsprechend seiner Kontrollbefugnis sind
gegenüber dem Kontrollausschuss nach § 19 Abs. 2 OÖ Landwirtschaftskammergesetz nur
der Präsident und der Kammerdirektor sowie die von diesen ausdrücklich beauftragten
Kammerbediensteten zur Auskunft verpflichtet.
Kammerdirektor Mag. Pernkopf informiert, dass die Ö Rinderböse GmbH gebeten wurde
mitzuteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Form der Geschäftsführer bzw. ein Vertreter
der Ö Rinderbörse GmbH zur Verfügung steht. Die Ö Rinderböse GmbH hat in der Folge in
einem Schreiben mitgeteilt, dass laut Gesellschaftsvertrag die Generalversammlung für die
Beschlussfassung der finanziellen Gebarung zuständig ist. Die notwendigen finanziellen
Sicherheiten zur Gewährung der Zahlungssicherheit im Insolvenzfall sind in der Geschäftsordnung geregelt. Die entsprechenden Beschlüsse dazu werden ebenfalls in der Gesellschafterversammlung im Rahmen der Jahresplanung beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag
sieht keine Weitergabe an Dritte vor. Die Österreichische Rinderbörse hat daher vorerst
mitgeteilt, keinen Vertreter zur Sitzung dieses Kontrollausschusses zu entsenden.
Kammerdirektor Mag. Pernkopf informiert, dass für diese Sitzung alle Geschäftsbeziehungen
bzw. Zahlungsflüsse zwischen der Landwirtschaftskammer und der Ö Rinderböse GmbH
vorbereitet wurden und dargestellt werden.
Mag. Johannes Hörzenberger informiert anhand einer ausgeteilten Unterlage, dass seitens
der Ö Rinderböse GmbH im Jahr 2011 von der Landwirtschaftskammer Infrastrukturleistungen (Telefon, Zeiterfassung, Poststelle, Büromaterialeinkauf, Inserate, Kuvertieren) im
Gesamtwert von 16.107,67 Euro in Anspruch genommen wurden. Für ein Großraumbüro mit
229,60 m2 sowie eine erweiterte Bürofläche von 56,73 m2 ab 1. 7. 2011 wurden insgesamt
31.820,15 Euro an Miete vereinnahmt.
Mag. Hörzenberger informiert weiters, dass die Landwirtschaftskammer anlässlich der
Gründung der Rinderbörse im Jahr 1998 die Geschäftsanteile aus der Viehvermarktung Nord
abgezogen und als Stille Beteiligung als Startkapital in die Rinderbörse mit einem Gesamtbetrag von 129.415,78 Euro eingebracht hat. Für diese Stille Beteiligung wurden 2011
2,947 Prozent an Zinsen, das sind insgesamt 3.813,88 Euro, geleistet.
Der Vorsitzende KR Karl Keplinger stellt fest, dass ihm in einem Mail mitgeteilt wurde, dass
die Ö Rinderbörse offenbar auch eine eigene KFZ-Verleihfirma mit Ing. Rogl als Geschäftsführer hat. Er ersucht dazu um entsprechende Auskünfte.
KR Ing. Franz Graf ersucht um genauere Auskünfte, was im Gesellschaftsvertrag der
Rinderbörse mit der Landwirtschaftskammer im Detail geregelt ist.
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Mag. Johannes Hörzenberger ersucht, vorerst die weiteren Geschäftsbeziehungen der
Landwirtschaftskammer mit der Ö Rinderbörse darstellen zu können. Er informiert, dass die
Ö Rinderbörse für die Betreuung der Arbeitskreise Rindermast Leistungen an die Landwirtschaftskammer erbringt. Dafür wurden im Jahr 2011 insgesamt 26.798,09 Euro geleistet.
Dieser Betrag wurde zu 83 Prozent aus Fördermitteln der Ländlichen Entwicklung sowie zum
restlichen Anteil aus Mitgliedsbeiträgen (4.720 Euro) finanziert. Den Gesamtausgaben in
Höhe von 26.798,09 Euro stehen Gesamteinnahmen von ebenfalls 26.798,09 Euro gegenüber. Diese Beträge stellen damit für das Kammerbudget praktisch einen Durchläufer dar, da
hier keine unmittelbaren Finanzierungen aus der Kammergebarung erfolgen.
Mag. Hörzenberger informiert weiters, dass Ing. Andreas Hager von der Abteilung Tierproduktion im Büroverbund mit der Ö Rinderbörse tätig ist.
Mag. Johannes Hörzenberger informiert zur Stillen Beteiligung der Landwirtschaftskammer
an der Ö Rinderbörse, dass diese seit dem Jahr 1998 besteht. Dazu gibt es keinen eigenen
Gesellschaftervertrag. Die Einlage zur Stillen Beteiligung wurde damals vom Hauptausschuss im Gefolge der Auszahlung der ehemaligen LK-Anteile an der Viehvermarktung Nord
beschlossen. Für diese Stille Beteiligung besteht eine jährliche Kündigungsmöglichkeit, die
nach Ablauf von vier Jahren wirksam wird. Die Einlage zur Stillen Beteiligung wurde damals
von den Mitgliedern des Hauptausschusses einstimmig beschlossen.
Auf Anfrage des Vorsitzenden KR Karl Keplinger informiert Mag. Hörzenberger, dass für
diese Beteiligung eine jährliche Verzinsung geleistet wird, es erfolgt jedoch keine Verlustbeteiligung. Der Vorsitzende möchte den Vertrag zwischen Landwirtschaftskammer OÖ und
Ö Rinderbörse sehen, wo dies geregelt ist. Mag. Hörzenberger erklärt, dass es dazu keinen
schriftlichen Vertrag gibt.
Der Vorsitzende KR Karl Keplinger nimmt nochmals Bezug auf den KFZ-Verleih der
Ö Rinderbörse, der offenbar im August 2009 gegründet wurde und stellt die Frage, ob dieses
Unternehmen ebenfalls in der Landwirtschaftskammer eingemietet ist. Er verweist darauf,
dass der Unternehmenszweck der Ö Rinderbörse eigentlich beim Handel mit Schlachtvieh
und Nutztieren liegt. Weiters stellt der Vorsitzende fest, dass das mit der Gründung der
Rinderbörse einhergehende Ziel besserer Rinderpreise nicht erreicht wurde, da von der
Ö Rinderbörse im Wesentlichen gleiche Preise wie von privaten Viehhändlern bezahlt
werden. Weiters ersucht der Vorsitzende um Klärung der sich für den Konkursfall aus der
Stillen Beteiligung ergebenden Haftungen.
Kammerdirektor Mag. Pernkopf sagt zu, dass bezüglich Haftung für die bestehende Stille
Beteiligung bis zur nächsten Sitzung des Kontrollausschusses eine eingehende rechtliche
Klärung und Beurteilung herbeigeführt wird.
Mag. Hörzenberger hält fest, dass die angeführten Büroflächen ausschließlich an die
Ö Rinderbörse vermietet sind.
Der Vorsitzende KR Karl Keplinger stellt die Frage, wofür der eingehobene 0,4 prozentige
Zahlungssicherheitsbeitrag bei der Ö Rinderbörse tatsächlich verwendet wird. Nach Auffassung vieler Mitglieder der Rinderbörse müsste auf Grund der kaum gegebenen Ausfälle hier
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bereits ein Millionenbetrag angespart worden sein. Denn 2010 hat GF Ing. Rogl dem
Kontrollausschuss mitgeteilt, dass es seit der Gründung der Ö Rinderbörse bisher einen
Ausfall von ca. 3000.- Euro gab.
Ing. Rogl wird kurzfristig zur Sitzung des Kontrollausschusses beigezogen und nimmt ab
ca. 9:25 Uhr an den Beratungen teil.
Der Vorsitzende KR Karl Keplinger stellt an Ing. Rogl die Frage, ob die Ö Rinderbörse eine
eigene Firma für den KFZ-Verleih betreibt, da seinen Informationen zufolge er als Geschäftsführer des Rinderbörse-Kfz-Verleihes fungiert.
Ing. Rogl betont, dass der KFZ-Verleih für Viehtransporte unmittelbar durch die Ö Rinderbörse erfolgt. Dazu wurde ihm die gewerberechtliche Bewilligung als Geschäftsführer erteilt.
Damit ist für den KFZ-Verleih zu den Schlachtrindertransporten eine entsprechende gewerberechtliche Absicherung gegeben. Der Unternehmensschwerpunkt bzw. die Haupttätigkeit
der Ö Rinderbörse ist nach wie vor der Handel mit Schlachtvieh und Nutztieren.
Bezüglich der eingehobenen Zahlungssicherungsbeiträge hält Ing. Rogl fest, dass daraus
insbesondere Risiko- und Zahlungsausfallsversicherungen finanziert werden. Im Falle von
Forderungsausfällen ist in den Versicherungsverträgen im Regelfall ein Selbstbehalt von
ca. 30 Prozent verankert. Daher muss auch für dieses verbleibende Risiko eine entsprechende finanzielle Vorsorge getroffen werden. Teilweise werden die eingehobenen Beträge
auch für die Skontogewährung bei Schnellzahlungsvarianten gewählt.
KR Franz Kepplinger verweist als Obmann des Bäuerlichen Waldbesitzerverbandes OÖ.
darauf, dass auch in diesem Verband ein ähnliches System zur Finanzierung der Zahlungssicherheit gegeben ist.
Ing. Rogl betont nochmals, dass für die Rinderbörse selbst insbesondere der in den Versicherungsverträgen verankerte Selbstbehalt das eigentliche Hauptrisiko darstellt. Zudem
sind Lieferungen an bestimmte Kunden grundsätzlich nicht versicherbar.
KR Norbert Ecker betont, dass die Sicherstellung der Zahlungssicherheit eine interne
Verantwortung und Angelegenheit der Ö Rinderbörse darstellt.
KR ÖR Ing. Josef Mauhart ersucht, dass Detailfragen zur Gebarung der Ö Rinderbörse von
betroffenen Mitgliedern nach Möglichkeit direkt an die Geschäftsführung gerichtet werden. Er
hält ausdrücklich fest, dass die Angelegenheit bezüglich der KFZ-Vermietung sowie der
Verwendung der Zahlungssicherungsbeiträge aus seiner Sicht nachvollziehbar aufgeklärt
wurden.
Der Vorsitzende stellt an Ing. Rogl die Frage, ob es richtig ist, dass er Geschäftsführer der
ARGE Rind mit 214 Mio. Euro Umsatz ist.
Ing. Rogl bestätigt dies und sagt, dass der Anteil der Rinderbörse 35 Prozent im Jahr beträgt
und im Vorjahr dieser Betrag um 10 Prozent weniger war. Das sind ca. 75 Mio. Euro Umsatz
der Rinderbörse und somit ca. 300.000 Euro Zahlungssicherungsbeitrag, so der Vorsitzende.
Weiters legt der Vorsitzende eine Kaufabrechnung der Rinderbörse vor, Gutschrift
Lebendrind und Gutschrift Schlachtrind mit dem Text „Rücklage für Zahlungssicherheit
0,4 Prozent“.
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Der Vorsitzende KR Karl Keplinger betont, dass er als Interessenvertreter der Bauern unabhängig von der rechtlichen Zuständigkeit des Kontrollausschusses Anfragen zu Vorgängen
innerhalb der Rinderbörse insbesondere des Zahlungsicherungsbeitrages stellen kann.
Andere Bauern haben diese Frage an die Rinderbörse ebenfalls gestellt und die Antwort erhalten „dass sie froh sein sollen, wenn die Notschlachtungen abgeholt werden und das
andere sie nichts angeht“.
Kammerdirektor Mag. Pernkopf betont nochmals, dass zur rechtlichen Beurteilung bezüglich
der mit der Stillen Beteiligung einhergehenden Haftung die erforderliche Klärung bis zur
nächsten Sitzung des Kontrollausschusses herbeigeführt wird.
KR Karl Keplinger betont, dass im Falle von finanziellen Risiken in Zusammenhang mit der
Stillen Beteiligung diese Stille Beteiligung der Landwirtschaftskammer jedenfalls zurückzuziehen ist.
KR Johann Weinzinger betont, dass von Ing. Rogl nunmehr die rechtlich zulässigen Auskünfte erteilt wurden. Er hält nochmals ausdrücklich fest, dass von der Ö Rinderbörse für den
Rindermarkt vor allem eine Preisbildungsfunktion erfüllt wird.
Der Vorsitzende KR Karl Keplinger stellt die Frage, warum insbesondere bei den Kuhpreisen
der Preisabstand zu Bayern durchaus hoch ist.
Ing. Rudolf Rogl betont, dass die Preisdifferenzen von den jeweiligen Qualitäten abhängig
sind. Von der Rinderbörse werden gerade bei Kühen durchaus auch Liefermöglichkeiten
nach Bayern genutzt. Gleichzeitig gibt es im Rahmen des M-Kuhprojektes ein Qualitätsprogramm mit der Firma Mc Donalds, das entsprechende Preiszuschläge ermöglicht. Ing. Rogl
betont nochmals ausdrücklich, dass er als Geschäftsführer an das GmbH-Gesetz gebunden
und in erster Linie den Eigentümervertretern zur Rechenschaft verpflichtet ist.
KR Bgm. Franz Hochegger verlangt, dass es für ihn entscheidend ist, dass für die Landwirtschaftskammer für die bei der Rinderbörse bestehende Stille Beteiligung im Insolvenzfall
eine entsprechende Absicherung gegeben ist.
Ing. Rogl betont, dass die GesmbH-Gesellschafterversammlung das höchste Organ der
Rinderbörse darstellt. In dieser Versammlung ist jährlich bis September die Bilanz zu
beschließen. Weiters verweist er nochmals darauf, dass für die Stille Beteiligung von der
Rinderbörse jährlich entsprechende Zinszahlungen an die Landwirtschaftskammer geleistet
werden.
KR Ing. Franz Graf nimmt nochmals Bezug auf den 0,4prozentigen Zahlungssicherungsbeitrag, der in den Abrechnungen als Rücklage für Zahlungssicherheit ausgewiesen wird. Er
betont, dass auf Grund der erfolgten Ausweisung die Mitglieder der Rinderbörse wohl davon
ausgehen, dass hier tatsächlich Rücklagen gebildet werden. Es ist daher gut, dass dazu
nunmehr vom Geschäftsführer der Rinderbörse entsprechende Auskünfte erteilt wurden.
(Ing. Rudolf Rogl nimmt ab ca. 9:45 Uhr nicht mehr an der Sitzung teil.)
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KR Franz Kepplinger geht davon aus, dass im Falle von Problemen seitens der Ö Rinderbörse gegenüber den Mitgliedern die erforderlichen Informationen und Klarstellungen
erfolgen.
Der Vorsitzende KR Karl Keplinger betont nochmals, dass kein schriftlicher Vertrag für die
behauptete Stille Beteiligung vorliegt, was für eine öffentliche Institution jedenfalls unüblich
ist. Da die Frage der Haftung ebenfalls ungeklärt ist, fordert er daher die 130.000 Euro als
Vorsitzender des Kontrollausschusses der Landwirtschaftskammer von der Ö Rinderbörse
zurück.
KR Norbert Ecker hält zusammenfassend fest, dass bezüglich der bestehenden Stillen
Beteiligung der Landwirtschaftskammer an der Ö Rinderbörse noch erforderliche rechtliche
Klärungen und Prüfungen bis zur nächsten Sitzung des Kontrollausschusses herbeigeführt
werden. Die Verwendung des Zahlungssicherungsbeitrages unterliegt nicht der Prüfkompetenz des Kontrollausschusses, dennoch konnten hier aus seiner Sicht zufriedenstellende
Erklärungen gegeben werden. Die Frage der KFZ-Vermietung durch die Ö Rinderbörse
wurde aus seiner Sicht durch Geschäftsführer Ing. Rogl ebenfalls zufriedenstellend aufgeklärt.
Zum Punkt Allfälliges gab es keine Fragen.
Abschließend stelle ich noch fest: Das Land Oberösterreich beschäftigt sich mit den
Befugnissen des Kontrollausschusses. 14 Jahre fällt ihnen aber nicht auf, dass es keinen
schriftlichen Vertrag über die Stille Einlage der Landwirtschaftskammer gibt, obwohl das
Land die Aufsichtspflicht auch über die finanzielle Gebarung hätte.
Ausschuss für Bäuerinnenangelegenheiten am 13. Juni 2012
Berichterstatterin: KR Christine Traunwieser
Aktuelles aus der Agrarpolitik, die Aktivitäten der Bäuerinnen auf der Welser Messe und
Öffentlichkeitsarbeit waren die Themen der Sitzung unter dem Vorsitz von LAbg. ÖR
Annemarie Brunner.
Über den Diskussionsstand zur GAP 2014 - 2020 und die Inhalte zur Gestaltung des neuen
Programmes „Ländliche Entwicklung“ berichtete Kammerdirektor Fritz Pernkopf und wies
darauf hin, dass die entscheidende Frage des Finanzrahmens derzeit noch offen ist. Die
Inhalte sind bei einer Auftaktveranstaltung vorgestellt worden. Auch in den Bundesländern
sind noch Dialog-Veranstaltungen geplant. Vor allem die vorgeschlagenen GreeningMaßnahmen und deren Nutzen wurden intensiv diskutiert. Ein weiterer Informations- und
Diskussionspunkt war die Einheitswert-Hauptfeststellung und die massiv in Diskussion
stehende Pauschalierungsverordnung.
Die Vorsitzende LAbg. ÖR Annemarie Brunner berichtete über die Anfrage von Bundesseite,
dass der Bundesbäuerinnentag 2013 in Oberösterreich stattfinden soll. Die LK OÖ
unterstützt die ARGE Bäuerinnen Österreich bei dieser Veranstaltung. An diesem Tag wird
auch eine neue Bundesbäuerin gewählt werden. Die Mitglieder des Ausschusses werden auf
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der Welser Messe im Rahmen der Genusswelten im Park „Die regionale Schultüte“
vorstellen und damit aufmerksam machen, wie umfangreich das Angebot in unserem
Bundesland für regionale und gesunde „Leckereien“ und die Jause ist. In einer gesunden
Schultüte können sich unterschiedliche Dinge finden, zB Apfelchips, Brotchips, Hofsaft,
Kürbiskerne, Knabberwürstel, Popcorn, Blütenhonig und Fruchtmus. Weiterführend – so die
Vorsitzende – ist, dass ab Herbst die Jause – sowohl für Kinder wie auch für Erwachsene –
als Seminarbäuerinnenkurs angeboten wird. Annemarie Brunner informierte weiters über die
Neuausrichtung der Blumenschmuckaktion, die in Zukunft Blumenolympiade heißen wird.
Frau Mag. Dachs stellte das von der LK Wien initiierte Projekt „Green Care“ vor, das Erwerbschancen im sozialen Bereich am Bauernhof anregt. Beispiele von derzeitigen „Green
Care-Angeboten“ sind tiergestützte Pädagogik oder betreutes Wohnen. Doch es gibt in
anderen
europäischen Ländern viele weitere Projekte, die möglich wären. Wie diese zusätzliche Erwerbschance umgesetzt werden kann, ist Thema eines österreichweiten Infotages im Juni in
Wien. Weitere Infos dazu auf der Homepage www.baeuerinnen.at.
Die Aktionstage zum Welternährungs- und Weltlandfrauentag 2012 im Oktober stehen unter
dem Motto „Nachhaltig frühstücken mit den Bäuerinnen – Lebensmittel sind kostbar“ und
werden in allen Bezirken genutzt, um auf die Leistungen der Bäuerinnen in der
Lebensmittelproduktion aufmerksam zu machen. Im Mittelpunkt wird die Thematik stehen:
Wie können die Bäuerinnen zum Nachdenken anregen, dass weniger Lebensmittel im Müll
landen?
Nächstes Jahr wird der Bundes-Bäuerinnentag in Linz stattfinden und zwar voraussichtlich
im April 2013.
Diskussion
KR Thomas Obermair: Die gestrige Arbeitstagung beschäftigte sich mit der Zukunft der
GAP-Reform und dem aktuellen Stand der Verhandlungen. Berichterstatter war
Generalsekretär DI August Astl. Die Weltbevölkerung wächst derzeit jährlich um 80 Mio.
Menschen, 2050 werden wir 9 Mrd. Erdenbürger haben. Die Nahrungsmittelproduktion muss
global bis 2050 um 70 % wachsen, und es gibt eine Koppelung der Nahrungsmittel- und
Bioenergiepreise an die Ölpreise. Es ist ein nachhaltiges Wachstum gefordert.
Wie sieht es aus mit der Budgetpolitik der EU und der Mitgliedstaaten? Wir haben eine
Staatsschuldendebatte, es ist Budgetsanierungsbedarf in fast allen Mitgliedsstaaten.
Nettozahler, darunter auch Österreich, welche einen Nettobeitrag von 66 Mrd. Euro zahlen,
fordern eine Kürzung des EU-Budgets von 1,12 auf 1,0 % des BNE (EU-Brutto-NationalEinkommen).
Der EU-Haushalt für 2014 bis 2020 sieht ein Budget von 1.025 Mrd. Euro vor. Davon sind
372 Mrd. Euro für die GAP vorgesehen, das ist eine reale Kürzung um 11 % gegenüber der
jetzigen Förderperiode. Die Forderung der Nettozahlerstaaten nach Kürzung des EUBudgets von 13 % bedeutet ein Minus von 137 Mrd. Euro für die Periode 2014 bis 2020.
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Insgesamt bedeutet das in Summe für die GAP ein Minus von 20 % gegenüber der
bisherigen Förderperiode 2007 - 2013. Kürzungen des EU-Haushaltsbudgets sind
abzulehnen.
Wie ist das wirtschaftliche und politische Umfeld?
Die Finanzkrise dauert nach wie vor an, es gibt allgemeinen Konsolidierungsbedarf. Es gibt
riesige Anstrengung zur Stabilität und zur Sicherung der Währungsunion. Das EU-Budget ist
eine sehr große Herausforderung auch für Österreich, was wahrscheinlich auch in Summe
dann eine Verzögerung der GAP-Reform bewirken wird. Vermutlich wird die Gemeinsame
Agrarpolitik in der neuen Form erst 2015 umgesetzt werden.
Der momentane Stand der GAP-Verhandlungen:
Im Oktober 2011 wurden die Rechtstexte veröffentlicht. Weitere inhaltliche Vorschläge gab
es unter der dänischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2012. Jetzt ist erstmals auch
das Europäische Parlament eingebunden, wo derzeit Berichte zur GAP in Ausarbeitung sind.
Der Start der Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat der
Landwirtschaftsminister und dem Europäischen Parlament findet nach dem Bericht des EUParlaments statt. Bei der nationalen Umsetzung ist die erste Säule, die Direktzahlungen, im
Marktordnungsgesetz durch das österreichische Parlament zu beschließen. Im Bereich der
zweiten Säule, der Ländlichen Entwicklung, wird ein Partnerschaftsvertrag in Abstimmung
mit allen EU-Fonds gemacht. Die nationale Programmerstellung erfolgt in Abstimmung mit
der EU-Kommission.
Österreich hat ein historisches Modell der Einheitlichen Betriebsprämie mit der Basis der
Jahre 2000 bis 2002, das derzeit für 115.000 Betriebe gilt. Es gibt gekoppelte Zahlungen im
Bereich der Mutterkühe und der Milchkühe und eine finanzielle Obergrenze von 715 Mio.
Euro. In Österreich haben wir einen durchschnittlichen Zahlungsanspruch von 269 Euro pro
Hektar und dabei eine Bandbreite von 50 bis 700 Euro pro Hektar. Der Wert von 700 Euro
ist beispielsweise bei spezialisierten Stiermästern zu finden. Der EU-Vorschlag beinhaltet für
Österreich 707,5 Mio. Euro, davon maximal 10 % für gekoppelte Zahlungen, maximal 10 %
für die Kleinlandwirteregelung , maximal 2 % für die Junglandwirte, maximal 5 % betreffend
die natürlichen Nachteile, 3 % für die nationale Reserve und mindestens 30 % für Greening.
Greening ist eine Voraussetzung für die Zahlungen: Wer sich am Greening nicht beteiligt,
soll auch die anderen Zahlungen nicht bekommen.
Was bedeutet die neue Orientierung der EU-Direktzahlungen? Diese Direktzahlungen der
ersten Säule werden nicht mehr als Ausgleich für Erzeugerpreisverluste aus der Agrarreform
1993 bis 2007, sondern als Leistungsabgeltung oder Grundabsicherung vorgesehen. Dabei
ist enthalten eine Ausweitung der CC-Richtlinien, das Greening mit Umbruchsverbot für
Dauergrünland und 7 % ökologischen Vorrangflächen, was ja zu großen Diskussionen führt,
weil damit entsprechende Flächen aus der Produktion genommen werden. Besondere
Probleme haben wir damit bei der Tierhaltung, wo diese Flächen bei der Berechnung der
Wirtschaftsdüngerflächen fehlen. Diese Betriebe müssten den Tierbestand abstocken oder
zusätzliche Flächen pachten. Weiters sind mindestens drei Kulturen, davon maximal 70 %,
aber mindestens 5 % von einer Kultur anzulegen. Diese Punkte sind auch maßgeblich dafür
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verantwortlich, wie das künftige ÖPUL aussehen wird. Ein künftiges ÖPUL ist unter diesen
Voraussetzungen auch schwieriger zu gestalten.
Mögliche nationale Umsetzungsvarianten beinhalten bei der Betriebsprämie folgende
Varianten: Es gibt ein Österreich-Modell, bei dem Österreich eine Region ist und es würde
sich beim Österreichmodell mit einheitlicher Flächenprämie eine Einheitsprämie von
256 Euro pro Hektar ergeben. Bei einem Bundeslandmodell ergäbe sich für Oberösterreich
eine Prämie von 320 Euro pro Hektar. Oberösterreich wird bei einem Österreichmodell zu
den Verlierern gehören. Mit dieser Reform wird es zu großen Verschiebungen zwischen den
Betrieben kommen. Es ist auch vorgesehen, Übergangsregelungen bis 2019 zu machen.
Von der EU-Kommission wird der Begriff „aktiver Landwirt“ diskutiert, wobei Golfplätze,
Flughäfen, Infrakstruktureinrichtungen etc. vom Bezug von agrarischen Mitteln
ausgeschlossen werden sollen. Weiters geht es um die Flexibilität, das heißt um die
Verlagerung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Bei den Kleinlandwirten ist das Europäische Parlament für Freiwilligkeit und es ist eine
Erhöhung der Grenze von 3 auf 5 ha bzw. von 10 auf 15 % der nationalen Obergrenze
angedacht, bei den Junglandwirten eine Erhöhung von 25 auf bis zu 50 ha förderfähige
Fläche. Beim Greening soll es eine Dauergrünlandwerdung erst nach 8 Jahren statt bisher 5
Jahren geben, ebenso soll die Grenze für die Anbaudiversifizierung von 3 auf 10 ha erhöht
werden. Diskutiert werden weiters Erleichterungen bei mehr als drei Pflanzenarten und die
Anerkennung von Leguminosen bei Ökologischen Vorrangflächen. Bei den CrossCompliance-Vorschriften geht es um die Streichung der Wasser-RRL und von Seiten des
Europäischen Parlaments auch um die Streichung der Pestizid-Richtlinie. Das Europäische
Parlament ist für eine Verbesserung der Auszahlungen. Vor diesem Hintergrund ist es
wichtig, dass die Europäische Kommission und das Europäische Parlament erkennen, dass
die Nahrungssicherheit und die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln sehr wichtig sind
und dass das Programm so gestaltet wird, dass europäische und österreichische Bauern
auch in Zukunft konkurrenzfähig sein können.
KR Ing. Franz Leitner: Aus Sicht der Bergbauern und der Nebenerwerbslandwirte ist es bei
der Gemeinsamen Agrarpolitik ganz wichtig, dass es weiterhin die gekoppelte Prämie in der
Mutterkuhhaltung gibt. In der Vergangenheit hat Österreich die Mutterkuhprämie nicht
entkoppelt, damit war die Produktion in diesen Gebieten weiterhin gesichert. Wir brauchen
70 Mio. Euro für die Koppelung der Mutterkuhprämie und eventuelle Qualitätsprämien in der
Rindermast. Das Programm Ländliche Entwicklung ist ein ganz wichtiger Bereich für
Österreich. Österreich hat zwei Perioden lang dieses Programm bestens gestaltet und
bestens umgesetzt. In der neuen Programmplanungsperiode gibt es statt drei Achsen sechs
Prioritäten, nämlich Wissenstransfer und Innovation, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
und Rentabilität, wo auch die Investitionsförderung hineinfällt, Risikomanagement samt
Versicherung bei Ertragsausfällen, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der
Ökosysteme, Ressourceneffizienz und Übergang zu kohlenstoffarmer und klimaresistenter
Wirtschaft, wo etwa auch Weideprogramme Platz haben, und Armutsbekämpfung, soziale
Eingliederung bzw. wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Gebieten.
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Ich als Biobauer sage, dass es auch für andere Betriebe und nicht nur für Biobetriebe
Prämien geben muss. Ich führte schon 1995 meinen Betrieb biologisch, und schon damals
gibt es auch für andere Betriebe, die für die Umwelt sinnvolle Maßnahmen tätigen,
entsprechende Prämien. Auch zukünftig müssen dafür ausreichend Mittel vorgesehen sein,
damit alle ihre Leistungen im entsprechenden Ausmaß abgegolten bekommen. ÖPUL ist ein
ganz wichtiger Bereich. Wir wissen noch nicht wie viele Mittel hier zur Verfügung stehen
werden, das hängt auch davon ab, wie es mit der wirtschaftlichen Entwicklung weiter geht,
wie es mit dem Euro weiter geht, und wie der derzeitige oder künftige Bundeskanzler oder
Bundeskanzlerin in Brüssel verhandelt. Bundeskanzler Schüssel hat seinerzeit perfekt
verhandelt.
Die Ausgleichszulage ist mindestens mit 276 Mio. Euro zu dotieren, das brauchen wir
dringendst für die Abgeltung der Nachteile im Berggebiet. Bei der Ausgleichszulage ist auch
ganz wichtig, dass es einen Bezug zur Tierhaltung gibt. Nur mit Rauhfutterverzehr kann man
das Berggebiet bewirtschaften, es muss differenzierte Prämien geben, je nachdem, ob
jemand Rinder, Schafe und sonstige Wiederkäuer oder keine Tiere hält, die der
Grünlandverwertung dienen. Wenn das Geld knapp wird muss man sich auch überlegen,
was man mit den Zone 0-Betrieben mit sehr hohen Bodenklimazahlen macht. Es wurden hier
Kürzungen bei Bodenklimazahlen ab 40 oder 50 und Streichungen ab Klimazahl 50
diskutiert, falls die Mittel knapp werden.
Bei den Leaderprojekten habe ich eine andere Meinung als jene, die in der
Presseaussendung der SPÖ-Mandatare Kurt Gaßner und Robert Zehentner zum Ausdruck
kommt. Ich möchte Leader nur im Mindestausmaß von 5 % verwendet wissen. Zehentner
und Gaßner haben in der Aussendung dagegen erklärt, der ländliche Raum sei nicht nur die
Landwirtschaft. Die wollen die Mittel weg von der Landwirtschaft haben und anderswo
einsetzen.
Herr KR Schwarzlmüller, macht euren Kollegen klar, dass wir in der Landwirtschaft die Mittel
am dringendsten brauchen, 5 % für Leader-Projekte sind genug! Bei Leader müssen wir
auch trachten, dort agrarische Projekte hineinzubringen.
Ich hoffe, dass wir bald Klarheit haben über die neuen Regelungen bei der GAP-Reform.
Gibt es ein Verlängerungsjahr oder gibt es keines? Oder wie sieht es bei
Flächenzupachtungen mit der Prämienfähigkeit aus? Es ist wichtig, dass die Dinge rasch in
Fluss kommen. Allerding wird es wohl so sein, dass der Programmstart erst im Jahr 2015
und nicht 2014 sein wird. Mit dem Programm zur Ländlichen Entwicklung müssen wir auch
weiterhin die Chancen für die ohnedies benachteiligte österreichische Landwirtschaft
wahren.
KR Johann Schachl: Das Plakat zum Tag der offenen Kuhstalltür ist vielen noch bekannt.
Die Kampagne der Landwirtschaftskammer „Kraftwerk Milch, saubere Energie“ war ein
Riesenerfolg. 21 Milchviehbetriebe in Oberösterreich haben ihre Stalltür geöffnet und dabei
knapp 25.000 Personen an die Höfe gezogen bzw. haben 25.000 Personen dieses Angebot
genutzt. Ziel dieser Aktion war zu zeigen, wie Milch auf unseren Bauernhöfen produziert wird
und welch hervorragende Arbeit von unseren Bäuerinnen und Bauern geleistet wird. Der
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Dank gilt allen Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer, die dieses Projekt betreut, und allen
Bäuerinnen und Bauern, die die Stalltüre für die Konsumenten geöffnet haben. Ein Dank gilt
auch unseren Verarbeitungsbetrieben, der Gmundner Molkerei und der Berglandmilch, die
dieses Projekt finanziell sehr gut unterstützt haben. Das Projekt „die offene Kuhstalltür“ hat
über unsere teilnehmenden Betriebe hinaus den Bäuerinnen und Bauern ein sehr positives
Image bei den Konsumenten vermittelt.
KR Norbert Ecker: Die extrem starken Niederschläge in den vergangenen Wochen und
Monaten führten auch zu massiven Erosionen und Abschwemmungen. Wir müssen uns
offen, aktiv und innovativ diesem Thema stellen und den vorschnellen Anschuldigungen und
Pauschalverurteilungen entgegen treten. Wir bemühen uns natürlich sehr, den hohen
Wassermengen entsprechend Einhalt zu bieten, was natürlich nicht immer gelingen kann. In
den Gemeinden soll auch positioniert werden, wer denn wirklich Verursacher des
Klimawandels und dieser Regenmengen ist. Es können nicht wir Bauern dafür verantwortlich
gemacht werden! Die Themen Energie und Klimawandel müssen wir aus ureigenem
Interesse transportieren. In den Gemeinden und den dortigen Umweltausschüssen müssen
wir das zum Thema machen und dort auch über Energie- und Verkehrspolitik reden.
Ich war bei vielen Schadbildern eingeladen und beauftragt, als Sachverständiger die
Schäden zu erheben. Es heißt oft sofort, es hätte die Landwirtschaft etwas dagegen tun
müssen, dann wäre der Schaden nicht passiert. Wir sollen das Thema „Folgen von
Starkregen“ ganz zentral behandeln, wir sollen uns nicht verstecken oder duckmausern,
sondern darauf hinweisen, dass es eine neue und veränderte Situation gibt. Wir stellen uns
dieser Herausforderung und leisten unsere Beiträge dazu. Ich appelliere auch zu überlegen,
ob im Rahmen der Hagelversicherung derartige Elementarereignisse versicherbar gemacht
werden, damit für derartige Schäden auch eine Deckung erreicht werden kann und nicht
Existenzen gefährdet werden.
Im Rahmen meiner Tätigkeit zur Bodenrekultivierung habe ich ein Modell zur Berechnung
und Bewertung der Schäden an der erodierten Fläche eingesetzt. Natürlich sind bei starken
Abschwemmungen die Schäden für die Unterlieger und für die Gewässerwirtschaft ein sehr
großes Problem. Es gibt aber auch enorme Schäden an der oben liegenden Fläche durch
Humusverlust u.dgl. Dieses Modell untersucht die Kosten des Wiederaufbringens von
Humus und kommt zu Schäden pro Quadratmeter von bis zu 1,47 Euro. Wir reden hier nicht
von Unterliegerschäden, sondern von echten Schäden auf der eigenen Fläche, die bis
zu 1,47 Euro pro Quadratmeter ausmachen. Das entspricht oft einem Viertel des
Marktpreises von Grund und Boden! Ich bitte, dieses Thema ernst zu nehmen und auch
entsprechend in die Breite zu transportieren. Es gibt ja ein großes Programm der
Bodenschutzberatung zur Humusfeststellung. Wir sehen dabei, dass die Humuswerte an
sich ganz gut sind und tendenziell steigen. Damit Humuswerte aber steigen bedarf es sehr
langer Zeiträume. Bei Starkregen schwimmen uns dann immer wieder enorme
Humusmengen den Bach hinunter, verursachen Schäden und schädigen die Böden.
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Im Zusammenhang mit Starkregenereignissen ist auch die Raumordnung gefordert.
Probleme gibt es ja fast immer dort, wo raumordnungstechnisch gepfuscht wurde. Dem
muss Einhalt geboten werden.
KR Ing. Franz Graf: Der Präsidentenbericht hat gezeigt, dass die Großbaustellen in der
österreichischen Agrarpolitik nicht weniger werden. Hauptthema ist natürlich weiterhin die
bevorstehende GAP-Reform. Hier ist vielleicht der Zeitdruck auch nicht der, den ich bei
anderen Problemen sehe. Bei der gestrigen Arbeitstagung habe ich darauf hingewiesen,
dass man die österreichischen Standpunkte bei den geplanten und vorgesehenen
Programmen bereits jetzt festmachen soll. Ich bedanke mich beim Ausschuss für
Bergbauernangelegenheiten, ad personam bei KR ÖR Josef Antensteiner, ganz besonders,
für die Aussage, dass auch der Bergbauernausschuss der Meinung ist, dass jetzt die
Modelle geformt werden sollen, auch wenn die Zahlen noch nicht eingesetzt werden können.
Es geht darum, innerösterreichisch die Standpunkte abzuklären. Natürlich weiß ich, dass das
alles nicht ganz einfach ist. Ich verwehre mich aber dagegen, dass man all diese Themen ein
Jahr oder noch länger ohne Ergebnis diskutiert und dann all das vermischt mit europäischen
Vorgaben oder mit europäischen Ergebnissen. Es ist aus unserer Sicht richtig, vorher die
österreichische Meinung klar abzustecken, das wäre für die österreichischen Bauern besser!
Bei einer zweiten Baustelle läuft uns die Zeit davon, nämlich in den Bereichen Einheitswert
und Pauschalierung. Wenn es hier in der österreichischen Regierung nicht schnellstens zu
einer Einigung kommt, dann droht Schlimmes. Beim Einheitswert gibt es ja ganz gute
Vorschläge der Österr. Landwirtschaftskammer. Wir gefährden im Falle einer Nichteinigung
die produzierende Landwirtschaft in Österreich. Trotz
unterschiedlicher politischer
Auffassungen in der Regierung darf dieses worst-case-Szenario nicht eintreten. Es steht hier
sehr viel auf dem Spiel! Natürlich ist mir schon klar, dass die Pauschalierung beim Thema
Einheitswert stets mitdiskutiert wird. Man merkt in der Diskussion, dass die
Regierungsparteien inhaltlich offenbar gar nicht so weit auseinander sind. Aber dann werden
Einigungen abhängig gemacht von der Besetzung von Sitzen in der Nationalbank. Es ist
deprimierend, wenn das Schicksal der österreichischen Bauern von Postenbesetzungen
abhängig gemacht wird. Hier läuft uns die Zeit davon und auch Generalsekretär Astl hat
gestern ganz deutlich auf die Problematik hingewiesen. Es ist defacto so, dass der
Einheitswert nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht und damit
verfassungsrechtlich höchst angreifbar ist. Es sind daher sofort entsprechende Aktionen zu
setzen und politisch umzusetzen.
Noch mehr irritiert mich dabei, dass unsere Regierung und insbesondere der
Landwirtschaftsminister entscheidende Handlungen vermissen lassen. Andererseits ist der
Minister in anderen Bereichen doch sehr schnell handlungsfähig, etwa kürzlich bei der ersten
eigentumsfeindlichen Maßnahme der letzten Zeit, nämlich der sog. Umwidmungssteuer, die
man ganz rasch durchgezogen hat. Vielleicht nicht ganz so bedeutend, aber genauso
eigentumsfeindlich ist eine neue Verschärfung bei den Enteignungsmaßnahmen. Eine von
Minister Berlakovich initiierte Gesetzesänderung schwächt die Rechte der Grundeigentümer.
Im Zuge der Grundeinlösen beim Flughafen Schwechat war der Minister laut einem Bericht
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im Standard sofort bereit, im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht Änderungen umzusetzen,
die massive Verschärfungen der Enteignungsmöglichkeiten für die Grundbesitzer und die
Landwirte bei Flächen für Ausgleichsmaßnahmen darstellen und damit entsprechend
eigentumsfeindlich sind. Da frage ich mich dann schon, in welche Richtung hier die
Entwicklung geht.
Beim Tiergesundheitsdienst sind die Bauern über die 20 %ige Tariferhöhung natürlich nicht
glücklich. Kritisiert wird aber besonders, dass die 15 % Rabatt bei den Medikamenten zu
wenig transparent sind. Der dem Rabatt zugrunde liegende Listenpreis ist für die Landwirte
nicht gut nachvollziehbar und feststellbar. Ein weiteres Problem könnte auch Thema für den
nächsten Ausschuss für Tierproduktion sein: Den Landwirten ist beim neuen Modell im TGD
nicht erlaubt, bei den Narkosemitteln für die Kälberenthornung die Spritzung selbst
durchzuführen. Ich habe diesbezüglich mit einigen Tierärzten gesprochen, die den Sinn
dieser Regelung selbst nicht verstehen. In anderen Bereichen haben die Landwirte Kurse
besucht und Befähigungsnachweise erbracht, sodass sie entsprechend spritzen dürfen.
Warum das hier nicht erlaubt sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Hier sollte man sich
überlegen, wie man eine Verbesserung schaffen kann.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Beim Verabreichen der Spritze haben wir die Situation, dass sich die Tierärztekammer massiv dagegen ausspricht. Ich ersuche daher die von
dir angesprochenen Tierärzte, diese ihre Meinung bei ihrer eigenen Tierärztekammer
vorzubringen und dort Meinungsbildung zu betreiben. Wir wollen hier mehr Möglichkeiten für
die Landwirte.
KR Hannes Winklehner: Im Präsidentenbericht haben wir gehört, dass wir Nettozahler in
der EU sind. Das Geld ist in jedem Land knapp und wir wollen natürlich auch weniger zahlen.
Man hört so heraus, man müsste auch einsehen, dass wir Bauern in Zukunft vielleicht wieder
etwas weniger bei den Ausgleichszahlungen bekommen würden. Man muss aber schon
Folgendes bedenken: Andere Bereiche etwa die ÖBB, die Industrie und die Wirtschaft
bekommen im Verhältnis zur Landwirtschaft sehr viel mehr an Förderungen, da sind die
agrarischen Mittel Peanuts. Diese Bereiche werden aber nicht von einer Organisation wie
der AMA kontrolliert. Da verstehe ich nicht, wie wir Verständnis dafür haben sollen, dass wir
künftig weniger kriegen sollen. Das kann ich nicht ganz verschmerzen.
Die Forderungen, dass Betriebe mit einem mindestens 75 %igen Grünlandanteil keine
Greeningmaßnahmen machen müssen, finde ich sehr gut. Die Prozentgrenze sollte aber
entsprechend gesenkt werden. Wenn jemand 50 % Grünland hat und ein paar Hektar Acker,
dann ist die Forderung nach Stilllegungen u.dgl. sicher überzogen. Die Verlängerung der
Frist für die Dauergrünlandwerdung von Wechselwiesen von 5 auf 8 Jahre ist ebenfalls
begrüßenswert.
Agrarkommissar Ciolos hält an den 7 % Flächenstilllegung beim Greening fest. Dem Minister
wäre für die Verhandlungen auszurichten, dass Eiweißpflanzen in diese 7 % eingerechnet
werden können. Ebenso gehören auch Klee und leguminosenreiche Wechselwiesen hier
miteingerechnet.
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Die schrittweise Anpassung der Ausgleichszahlungen an ein neues Modell finde ich nicht
schlecht. Das ist aus meiner Sicht OK. Das ÖPUL ist so auszugestalten, dass auch intensiv
wirtschaftende Betriebe in den Genuss von ÖPUL kommen. Dazu müssen wir aber sicher
einige Dinge in Zukunft ändern: Es kann nicht so sein, dass wir schlagbezogene
Aufzeichnungen beim Dünger machen müssen. Das darf in Zukunft nicht mehr so kompliziert
sein!
KR Antensteiner hat das sehr gut dargestellt. Er sieht ein, dass es keinen Sinn macht, auf
Quadratmetern herumzureiten, wenn sich die Kontrollore ja oft selbst nicht einig sind. Auch
dort brauchen wir zukünftig höhere Toleranzen.
Es kann nicht sein, dass es durch derartige Messungenauigkeiten zu Sanktionen kommt und
die Bauern notwendiges Geld verlieren.
Zum Einheitswert haben wir gehört, dass die Gelder aus der ersten Säule bei der
Besteuerung mit 13 % einbezogen werden sollen. Das ist mir nicht ganz klar: Man muss ja
bedenken, dass das ja Ausgleichszahlungen sind. Wenn ich einen Ausgleich bekomme,
dann ist mir rätselhaft, warum dieser Ausgleich noch einmal besteuert werden soll. Aber
vielleicht kann mir das jemand von euch erklären.
Beim Milchmarkt ist nicht nur die Milch mehr geworden, die die Bauern erzeugen, sondern
auch die Substitute. Man braucht nur in ein Butterregal schauen: Es nehmen Lätta, Becel
und ähnliche Marken einen immer größeren Raum ein und unsere Butter verschwindet
zusehends.
KR Mauhart hat den Bericht aus dem Pflanzenbauausschuss gebracht. Wenn ab 2013
Parallelimporte bei den Pflanzenschutzmitteln nicht mehr möglich sind, frage ich mich, wo da
der freie Warenverkehr in der EU bleibt. An diesem Beispiel sieht man, dass sich die
Industrie, die Chemieproduzenten und der Handel durchsetzen und praktisch eigene
Gesetze machen. Wir Bauern müssen aber Importe von Rindern, Schweinen etc. dulden. Wo
bleibt hier die Gleichstellung und die Gleichberechtigung in der EU?
Was mich sehr nachdenklich macht und erbost ist das, was ich im Kontrollausschuss über
die Rinderbörse gehört habe. Bei der letzten Vollversammlung hätten wir von der
Rinderbörse gerne wissen wollen, wo die 0,4 % Zahlungssicherungsbeitrag, die vom Preis
abgezogen werden, hinfließen und wofür diese verwendet werden. Damals haben wir keine
Auskunft bekommen. Es hat lediglich geheißen, das sei in einer Versicherung, wir haben
aber keine Polizze bekommen, obwohl wir die gerne gesehen hätten. Jetzt kommt auf, dass
wir nicht einmal einen schriftlichen Vertrag haben für die 130.000 Euro, die wir als
Landwirtschaftskammer in die Rinderbörse eingezahlt haben. Was sollen wir jetzt eigentlich
wirklich von den vorhergehenden Behauptungen glauben? Wir wissen absolut nicht, ob
irgendetwas Wahres dran ist. Es kann nicht sein, dass man letztendlich nicht einmal einen
schriftlichen Vertrag macht, wenn wir als LK 130.000 Euro in der Rinderbörse haben. Das
sind ja nicht Peanuts! Wenn ich jemandem 10 Euro in die Tasche schiebe, brauche ich
vielleicht keinen schriftlichen Vertrag. Bei solchen Summen braucht man das aber aus
meiner Sicht sehr wohl. Ich denke nur zurück an die Viehvermarktung Nord. Ich habe damals
dort selbst einen Geschäftsanteil gehabt. Als sich die Viehvermarktung Nord aufgelöst hat,
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war dieser Anteil futsch. Wenn es im Kontrollausschussbericht heißt, dass die Kammer nur
an Gewinnen der Rinderbörse beteiligt ist, frage ich mich, wie es bei den Verlusten
ausschaut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ohne Vertrag bei Verlusten nicht zur
Rechenschaft gezogen wird und nicht mitzahlen muss. Ich kann den derzeitigen Zustand so
nicht hinnehmen.
Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, dann müssen, wie KR Keplinger das fordert, die
130.000 Euro von der Rinderbörse abgezogen werden. Im Vorjahr hat die Rinderbörse
300.000 Euro an Zahlungssicherungsbeiträgen lt. Aussage von Ing. Rogl einkassiert. Wir
haben dort eine Versicherung, die einen Selbstbehalt von 30 % vorsieht. Bei diesem hohen
Selbstbehalt muss das eigentlich eine ziemlich billige Versicherung sein. Die kann nicht so
teuer sein, wenn es diese Versicherung denn überhaupt gibt, was wir ja auch nicht genau
wissen. Hier muss irgendwo Geld sein und 300.000 Euro sind ja kein Pappenstiel. Wenn es
im Vorjahr 10 % weniger Umsatz gegeben hat, dann muss es in den Jahren davor noch
größere Beträge gegeben haben, die einbehalten wurden. Alles in allem: Es muss endlich
einmal ein Vertrag zwischen LK und Rinderbörse gemacht werden, es kann so nicht
mit Bauerngeldern umgegangen werden. Die Gelder der Landwirtschaftskammer in der
Rinderbörse sind schließlich Bauerngelder. Diese Gelder können nicht einfach so ohne
Vertrag der Rinderbörse hineingeschoben werden. Wenn Mitglieder bei der Rinderbörse
fragen, wo das Geld der Zahlungssicherungsbeiträge denn hingeht, dann kriegen sie bloß
die Antwort, sie sollten nicht fragen, denn das sei ohnedies genau geregelt; sie sollen lieber
froh sein, dass es die Rinderbörse gibt, denn die Rinderbörse habe eine funktionierende
Abholung für Notschlachtungen und da würde ohnedies alles bestens funktionieren. Wenn
man nicht einmal den Mitgliedern sagt, wo das Geld hinkommt, dann finde ich das schon
sehr traurig Wir als Landwirtschaftskammer, die wir eine Stille Beteiligung an der
Rinderbörse haben, müssten eigentlich schon erfahren dürfen, was hier geschieht.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Es gäbe keine Rinderbörse, wenn sich die
Landwirtschaftskammer damals nicht finanziell beteiligt hätte. Die Landwirtschaftskammer
hat keinen Cent mit der Rinderbörse verloren, sondern wir haben durch diese Beteiligung mit
Zinsen und Zinserträgen sehr wohl Einnahmen erwirtschaftet. Wenn man all das nur negativ
und schlecht darstellt, dann entsteht der Eindruck, dass mit den Geldern wie in einem Basar
umgegangen würde. Hier wurde Geld sehr bewusst und sehr positiv für die
oberösterreichische Landwirtschaft eingesetzt. Ohne Österreichische Rinderbörse und ohne
gemeinsame Vermarktungseinrichtungen hätten wir sicher nicht dieses Preisniveau, das wir
in Oberösterreich haben. Es ist klar zugesagt, dass im nächsten Kontrollausschuss die
Haftungsfrage thematisiert und behandelt wird und dort klare rechtliche Auskünfte gegeben
werden.
KR Karl Keplinger: Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass sich die
Landwirtschaftskammer an der Rinderbörse beteiligt. Es geht aber nicht an, die
Geschäftsvorgänge so geheim zu halten, dass man dort nicht hineinschauen darf. Außerdem
habe ich sehr wohl den Eindruck, dass hier Druck gemacht wird. Ich kann das aus eigenem
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Erleben bestätigen. Dafür ist allerdings die Rinderbörse nicht da und dafür wollen wir auch
kein Geld hergeben, dass mittels der Rinderbörse politisch Einfluss genommen wird und die
Landwirtschaftskammer dann erklärt, man hätte damit nichts zu tun, und man dürfe nicht
einmal in die Unterlagen hineinschauen. Es kann nicht sein, dass die Beteiligung so geheim
ist, dass man nicht einmal weiß, ob die Beteiligung geheim ist! Wir Bauern müssen für jedes
Fördergeld einen Vertrag abschließen und wenn man den nicht hat, gibt es Sanktionen, das
wird kontrolliert und die AMA schaut drüber. Wenn ein Beistrich fehlt, dann passiert gleich
Schlimmes. Bei Beträgen von 130.000 Euro wird hier bagatellisiert und leichtfertig bloß
gefragt, was man denn eigentlich wolle. Es muss aber Gleiches für Gleiches gelten!
Der Präsident hat in seinem Bericht auch das Thema Einheitswert angesprochen. Der
Einheitswert muss in der bisherigen Form erhalten bleiben. Wir haben mit der Kanzlerpartei
diesbezüglich Gespräche geführt, und zwar mit dem zuständigen SPÖ-Agrarsprecher. Der
hat uns seine Sicht erklärt und wollte auch unseren Standpunkt wissen. Das Problem ist,
dass die ÖVP die Reichen nicht besteuern will. Die Superreichen und die Millionäre werden
in Österreich immer mehr und wir sollen hier das Bauernopfer sein, das ist das tatsächliche
Problem! Bei den Bauern will man den Einheitswert erhöhen: Die Aussage der
Finanzministerin ist eindeutig, dass der Einheitswert nicht weniger werden dürfe, sondern es
müsse mindestens das Gleiche herauskommen wie bisher, wenn nicht mehr. Das ist die
Forderung der ÖVP!
Bundesminister Mitterlehner ist sehr wohl in der Lage etwas zu berichtigen, wenn er in der
Presse falsch zitiert wird. Er hat sich auch beschwert, dass ihn der Bauernbund in seiner
eigenen Zeitung falsch zitiert. Der Bauernbund ist ja immer zuerst für etwas, und nachher ist
er dagegen. Aber offenbar kann man immer gut verkaufen, dass stets die anderen schuld
sind.
Ich bin auch der Meinung des Präsidenten, dass das ÖPUL einfacher werden muss. Herr
KR Antensteiner, bei den Sanktionen ist es offenbar so, dass du nach jahrelanger Kritik von
uns nun auch selbst einsiehst, dass man bei der AMA-Kontrolle wirklich etwas ändern muss.
Es gibt einen Punkt, bei dem anzusetzen ist, und das ist die Abschaffung des § 19
Marktordnungsgesetz. Dieser Paragraph wurde extra dazu gemacht um zu zeigen, dass die
Meinung des Bauern nicht zählt, sondern nur das zählt, was Meinung des Kontrollorganes
sei. Es genügen die §§ 68 und 69 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, die für
alle Staatsbürger gelten. Ich hoffe, dass wir Bauern nicht schlechter gestellt werden als alle
übrigen Staatsbürger. Der § 19 Marktordnungsgesetz ist ja auf Vorschlag des
Landwirtschaftsministers geschaffen worden. Es gibt keine Begrenzung nach oben oder
nach unten. Darum haben wir auch die Rückforderungen, mit denen Leute fast in den
Existenzruin getrieben werden, obwohl sie nicht schuld sind.
Bei der Berechnung des Milchüberschusses müssen auch die Imitate einbezogen werden,
denn die tragen wesentlich zum Milchüberschuss bei. Man weiß nicht einmal genau wie viele
Imitate es in Österreich gibt, weil deren Verkauf nicht meldepflichtig ist. Das ist nicht
meldepflichtig, aber bei uns Bauern muss jede Kleinigkeit sofort gemeldet werden!
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Bei den Neuregelungen und Verschärfungen beim Pflanzenschutzmittelrecht müssten auch
die Gartenbesitzer mit einbezogen werden, weil die ja auch auf ihren Flächen viele
Pflanzenschutzmittel einsetzen, in Bezug auf die Grundstücksgröße meist ein Vielfaches
dessen, was Bauern ausbringen.
KR Leitner hat bei der Mutterkuhprämie in der Vergangenheit zwar gegen unsere Anträge
gestimmt, jetzt ist er aber dafür. Ich kann dir nur sagen, Herr KR Leitner, mach so weiter, bei
diesem Anliegen unterstützen wir dich auch.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Herr KR Keplinger, wenn man rechnet und 83 und 4
und 13 zusammenzählt, dann ist man genau bei 100 % und nicht bei einer
Einheitswerterhöhung. Das ist die Position der Landwirtschaftskammern, die Einheitswerte
insgesamt gleich zu lassen und nicht zu erhöhen.
KR Johann Hosner: Die Rinderzucht Austria und die ZAR haben sich intensiv mit der
anstehenden GAP-Reform beschäftigt. Es gibt dazu ein Positionspapier der ZAR mit 7
Punkten. Die österreichische Rinderwirtschaft fordert erstens, dass die Tierzuchtförderungen
und die Exportoffensive künftig als Budgetansatz im Bundesvoranschlag in der zugesagten
Höhe ersichtlich sein müssen. Man soll nicht im Nachhinein erst über die Förderungen
verhandeln müssen. Die Erhaltung der Tierzuchtförderung ist eine unverzichtbare Basis für
funktionierende Einrichtungen der kleinstrukturierten bäuerlichen Gegebenheiten in
Österreich.
Die Exportoffensive - im abgelaufenen Jahr wurden ja rund 27.000 Tiere aus Österreich
exportiert – dient zur Sicherung der gemeinsamen Außenauftritte unter der Dachmarke
„Rinderzucht Austria“. Diese Exportoffensive muss auch weiterhin unterstützt werden. Die
zweite wichtige Forderung: Das AMA-Gütesiegel Milch (QS-Milch) wurde mit viel
Engagement aufgebaut und schafft einen Mehrwert entlang der gesamten Produktionskette.
Auch nach 2013, denn nur bis dorthin ist QS-Milch bisher gesichert, ist eine entsprechende
finanzielle Ausgestaltung erforderlich. Wir brauchen die finanziellen Mittel, um dieses
Programm weiter durchzuführen. Die für QS-Milch vorgesehenen Gelder sind schon
unterwegs zum Bauern. QS-Milch ist nur ein Kontrollkostenzuschuss ähnlich wie es im
Biobereich der Fall ist.
Der dritte wichtige Punkt: Aufbauend auf Qualitätskriterien erwartet sich die Rinderbranche
gekoppelte Prämien für Milchkühe, für die Qualitätsmast, aber auch für Mutterkühe und
Zuchtkalbinnen. So können die durch den Wechsel vom historischen Modell auf das
Regionalmodell
entstehenden
extremen
Verwerfungen
im
Rinderbereich
mit
Marktorientierung abgefedert werden. Dies vor allem unter dem Aspekt, dass das
Arbeitseinkommen laut Grünem Bericht im Marktfruchtbereich doppelt so hoch ist wie in der
Milchwirtschaft.
Vierter Punkt ist die Sicherstellung der Investitionsförderung zur Stimulation der gesamten
Wirtschaft und als Anreiz für Hofübernehmer. Das wird gerade seitens der bäuerlichen
Jugend vehement gefordert.
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Der fünfte Punkt: Die Bindung der Ausgleichszulage an den Tierbesatz und der breitflächige
ÖPUL-Ansatz waren für Österreich Erfolgsmodelle, deren Weiterbestand durch den
derzeitige Entwurf höchst gefährdet ist. Um deren Fortbestand muss bis zuletzt gerungen
werden. Es ist wichtig, dass auch künftig die Großvieheinheiten bei der Ausgleichszulage
berücksichtigt werden.
Der sechste Punkt: Die Bildungsprojekte für die Rinderzüchter und die Züchterjugend
(Professionalisierung und Qualitätssicherung in der Rinderzucht, Jungzüchterprofi) waren
bisher äußerst erfolgreich. Sie stellen eine Zukunftsinvestition mit Breitenwirkung dar und
müssen auch in der neuen GAP-Periode gesichert sein.
Siebenter und letzter Punkt ist die verstärkte Unterstützung aus Forschungsmitteln für die
Agrarproduktion in der Rinderwirtschaft als zentrale Zukunftsforderung. Von den rund
80 Mio. Euro an Forschungsgeldern im Agrar- und Umweltressort kommen unmittelbar bei
der Rinderwirtschaft maximal 200.000 Euro an. Gerade der Rindersektor mit einem
Wertschöpfungsanteil von 30 % und einem Verursachungsanteil von 75 % bei den
klimarelevanten Schadgasen in der Landwirtschaft braucht die finanzielle Unterstützung für
Forschungsvorhaben in den Bereichen Klimaschutz und Produktionseffizienz, Tiergesundheit
und für neue Technologien in der molekularen Tierzucht und bei genomischen
Selektionsverfahren.
Seitens der Rinderwirtschaft wurde bei Dr. Kirner von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft
eine Studie in Auftrag gegeben, die im Rahmen der Welser Messe präsentiert werden soll.
KR ÖR Johann Großpötzl: Bei der Neuregelung beim Pflanzenschutzmitteleinsatz ist man
nach meiner Einschätzung wieder vor den NGOs in die Knie gegangen. Wir Österreicher
gehören europaweit zu jenen, die die wenigsten Pestizide auf ihren Feldern ausbringen, aber
die die strengsten Auflagen haben. Wir brauchen auch Preisvergleiche zwischen Österreich,
Deutschland und anderen Ländern, damit die Bauern gut informiert sind. Wir sollten durch
diese Maßnahmen und Regeln nicht noch teurer einkaufen müssen als in anderen Ländern.
Das darf nicht eintreten! Pflanzenschutzmittel sind ein wesentlicher Kostenfaktor. Es darf
nicht so werden wie beim Diesel, bei dem wir ab nächstem Jahr auch den
Wettbewerbsnachteil haben. Ich kenne kein zweites Land, das beim Sparpaket auf die
Treibstoffverbilligung verzichtet hat, soweit es eine solche vorher gegeben hat. Vermutlich
werden nicht einmal die Griechen darauf verzichten, falls sie das bisher gehabt haben. Wenn
sie es hätten, würden sie sicher nicht darauf verzichten.
In ein neues Einheitswertsystem sollen 13 % Betriebsprämien und 4 % Tierprämien
eingerechnet werden. Ich frage, ob das variabel gerechnet wird, weil ja Tierbestand und
Kontingent ständig schwanken. Es müsste dann ja der Einheitswert mindestens jährlich neu
errechnet werden, vor allem auch angesichts der degressiven Zahlungen bis 2018/2019. Die
Einberechnung dieser degressiven Zahlungen wird eine enorme Aufgabe für die
Finanzämter werden. Es kann ja nicht so sein, dass der Einheitswert im ersten Jahr
festgeschrieben wird, wir aber in der Folge jährlich durch die Degression bei den Zahlungen
weniger bekommen und der Einheitswert trotzdem gleich bleibt. Bei der laufenden
Anpassung würden die Finanzämter aber wohl nicht mitmachen. Der Verfassungsgerichtshof
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wird ein altes System vernichten, ein neues System wird aber vielleicht vieles noch viel
komplizierter als bisher machen. Für Pachtbetriebe wird es noch aufwändiger, denn für die
können ja nur die 83 % von Grund und Boden relevant sein. Auch bei der Kammerumlage ist
ja der Einheitswert die Basis, ebenso bei den anderen B-Beiträgen. All das auseinander zu
rechnen, was beim
Eigentümer bleibt und was der Pächter zu tragen hat, wird noch einmal schwierig und
kompliziert. Es wird nicht so einfach werden wie man das jetzt darstellt. Es gibt bei den
Gewerbebetrieben eine steuerlich relevante Grenze von 700.000 Euro Umsatz.
Möglicherweise wird bei uns in der Pauschalierungsverordnung die Einheitswertgrenze von
100.000 Euro wieder massiv reduziert werden.
Österreich möchte künftig in Serbien Soja anbauen, es gibt hier ja die Initiative „Donausoja“.
Ich glaube aber, dass die Serben ihre Produkte selbst brauchen. Sie sind ja nach unseren
Maßstäben Entwicklungsland und müssen selbst dafür sorgen, dass ihre Landwirtschaft und
ihre Wirtschaft gut in Schwung kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir ihnen dann
den gentechnikfreien Soja wegnehmen. Der Preis von gentechnikfreiem Sojaschrot ist um
bis zu 50 Euro pro Tonne höher als der von GVO-Sojaschrot, was ja auch aus dem
erheblichen Mehraufwand bei Produktion und Logistik resultiert.
KR ÖR Mauhart, ich habe mir die Produktion von Soja in Übersee auch vor Ort angesehen.
Auf der Bauernbund-Homepage steht immer, dass die Vermarktungsgemeinschaften bei der
Milch noch keinen zusätzlichen Cent für die Milchbauern gebracht haben. Ich glaube, diesen
Eintrag solltet ihr löschen. Wir liefern jetzt schon sehr lange über die
Vermarktungsgemeinschaften und haben sehr wohl Vorteile dadurch. Vor zwei Monaten war
ich das letzte Mal Milchpreise verhandeln. Dabei ist völlig egal, wo ich politisch jetzt oder
früher tätig bin oder war. Wir haben oft auch bei den Einkaufsgemeinschaften gute Preise
ausverhandelt. Landesrat Hiegelsberger ist nicht da, er kauft das Öl für seinen Betrieb wohl
nach wie vor zu teuer ein. Der Vizepräsident ist selbst bei einer Einkaufsgemeinschaft und
kauft zu sehr guten Konditionen ein.
KR Leitner hat heute bereits über Biobetriebe gesprochen. Die Biobetriebe werden nach wie
vor im Grünen Bericht extra angeführt. Ich sehe nicht ein, dass man das so handhabt.
Biobetriebe sind Betriebe wie alle anderen auch, wir sollen hier einander auf Augenhöhe
begegnen. Biobauern sind nicht besser oder schlechter als andere Bauern und wir sind alle
gemeinsam Bauern. Bei der Investitionsförderung soll es für konventionelle Betriebe den
gleichen Förderungssatz wie für Biobetriebe geben. Das ist im Sinne einer Gleichbehandlung
aller erforderlich.
Im Milchbereich wurde im Zusammenhang mit der Quote in der Vergangenheit stets von
einer sanften Landung gesprochen. Derzeit merken wir nichts davon.
Bei der Überschussabgabe wurde und wird diskutiert, die festgelegten Werte zu reduzieren.
Hätte man das gemacht, wäre die Superabgabe deutlich niedriger ausgefallen. Die obersten
Vertreter der Milchbauern und der Milchwirtschaft in Österreich sind sich offenbar selbst nicht
einig, welche Maßnahmen man setzen und welche Strategien man verfolgen soll.
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Generalsekretär Astl hat gestern gemeint, dass eine Milchkuhprämie künftig wohl nicht
kommen werde, dass es Mutterkuhprämien und Stierprämien künftig aber weiter geben soll.
Ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktionieren soll. Soll es da die alte Stierprämie wieder
geben oder ein ganz neues Modell? Wie stellt man sich den Übergang vor; der wird
zweifellos sehr kompliziert werden! Wir werden bei der Milchkuhprämie wahrscheinlich die
Gelder für heuer kriegen, wie es aber in den nächsten Jahren damit weitergehen wird, ist
noch in Schwebe.
Natürlich wirkt sich die Fettkorrektur drastisch auf die Superabgabe aus. Ich habe mit BBKObmann Mühlbachler diesbezüglich einmal geredet. Er hat damals gemeint, meine Zahlen
würden nicht stimmen und war der Ansicht, dass die Zahlen in den Neunzigerjahren so
schlecht gewesen seien. Ich habe mir die LfL-Zahlen aus diesem Zeitraum angeschaut. Von
Anfang bis Mitte der Neunzigerjahre lagen wir gemäß den LfL-Daten beim Fettanteil in der
Milch über Schweden und Finnland, die Werte von 4,22 und 4,23 % hatten. Beim LfL waren
wir bei bis zu 4,27 % Fettanteil. Es wäre damals möglich gewesen, das gleiche Ergebnis zu
erreichen, wie die beiden nordischen Länder. Das hätte uns sehr viel Geld erspart. Es hat ja
schon Jahre gegeben, wo die gesamte Superabgabe nur durch den niedrigen Satz bei der
Fettkorrektur ausgelöst wurde. Damals wäre es wichtig gewesen, sich die Daten besser
anzuschauen, bevor man nach Brüssel zum Verhandeln fährt. Das hätte den Bauern sehr
viel Geld erspart.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Die Einbeziehung der Ausgleichszahlungen und der
Daten aus den Tierlisten ins Einheitswertsystem soll automatisch erfolgen, all diese Daten
sind ja elektronisch vorhanden. Es wird hier Bagatellgrenzen geben, aber ab bestimmten
Schwellwerten kann der Einheitswert elektronisch relativ einfach verändert werden. Das geht
auch jetzt beispielsweise bei neuen Ergebnissen aus der Bodenschätzung halbwegs einfach.
Im Zusammenhang mit der Pauschalierungsverordnung und der von dir angesprochenen
700.000-Euro-Grenze bei Gewerbebetrieben geht es um Folgendes: Die Wirtschaft hat
700.000 Euro als Umsatzgrenze: Ab 700.000 Euro Umsatz muss jeder Gewerbebetrieb eine
doppelte Finanzbuchhaltung machen, vorher nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. In
der Landwirtschaft haben wir eine 400.000-Euro-Umsatzgrenze. Wir wollen diese Grenze
auch auf 700.000 Euro erhöht haben. Das ist nicht in der Pauschalierungsverordnung
geregelt, sondern im Gesetz, der Bundesabgabenordnung. Eine Änderung müsste durch
einen Gesetzesbeschluss erfolgen und hat mit der Pauschalierungsverordnung grundsätzlich
nichts zu tun. Hier soll man nicht bei den Bauern Falschinformationen verbreiten.
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Resolutionsanträge
1. Antrag der SPÖ-Bauern
„Europaweites Verbot von gentechnisch verändertem Saatgut“
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die oö. Landwirtschaftskammer fordert ein europaweit einheitliches Verbot von
gentechnisch verändertem Saatgut.
Um die Bäuerinnen und Bauern vor der Abhängigkeit von Großkonzernen zu schützen und
um Komplikationen bei regionalen Verboten entgegen zu wirken, fordert die
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich ein generelles Anbauverbot
von gentechnisch veränderten Pflanzen. Regionale oder einzelstaatliche Verbote machen
wenig Sinn, da Ländergrenzen für Flora und Fauna bekanntlich bedeutungslos sind.
Die Vollversammlung fordert die Bundesregierung auf für ein europaweit einheitliches Verbot
von gentechnisch verändertem Saatgut einzutreten.
gez. Hochegger, Prandstetter, Schwarzlmüller“
KR Michael Schwarzlmüller: Ich glaube, dass ein europaweit einheitliches Verbot von
gentechnisch verändertem Saatgut einfach sinnvoll ist. Verbote nur in einzelnen Ländern
machen relativ wenig Sinn, weil die politischen Grenzen für die Pflanzen keine Bedeutung
haben.
Abstimmung: einstimmige Annahme.
2. Antrag der SPÖ-Bauern
„Einbindung der Arbeitszeit bei Berechnung der Fördergelder für die Landwirt/Innen“
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die SPÖ-Bauern fordern die Einbindung der Arbeitszeit bei Berechnung der Fördergelder
für die LandwirtInnen
Förder- oder Ausgleichsgelder wurden in der Vergangenheit eingeführt, um die Bäuerinnen
und Bauern vom sicheren Verlust durch den freien Markt zu schützen. Der stetige
Strukturwandel zeigt jedoch, dass dieses System nur wenig Wirkung aufweist. Nach wie vor
können vor allem kleine Landwirtschaften nicht von ihrem Betriebseinkommen leben.
Weiters unterstützen bestehende Fördermodelle vorwiegend größere Betriebseinheiten, da
sie mit Grund und Boden und nicht mit dem Arbeitsaufwand gekoppelt sind.
Berechnungen der Bundesanstalt für Bergbauernfragen und der Bundesanstalt für
Agrarwirtschaft zeigen, dass das dort ausgearbeitete Arbeitszeitmodell (Fördermodell nach
Standardarbeitszeiten) eine wesentlich gerechtere Aufteilung der Gelder mit sich bringen
würde.
Die Vollversammlung soll daher beschließen, dass die Landwirtschaftskammer
Oberösterreich das Lebensministerium auffordert, das Arbeitszeitmodell (Fördermodell nach
Standardarbeitszeiten) bei der Vergabe der Förder- und Ausgleichszahlungen
miteinzubinden.
gez. Hochegger, Prandstetter, Schwarzlmüller“
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KR Anna Prandstetter verliest den Text des Antrages und ersucht um Zustimmung zu
diesem Antrag.
KR Norbert Ecker: Beim ersten Hinschauen wirkt dieser Antrag äußerst attraktiv, weil es ja
den Anschein hat, es sei gerecht, auf die Arbeitszeit abzustellen. Wenn man das Thema
allerdings näher betrachtet, sieht man einige Barrieren, die es nicht ermöglichen, das
Anliegen sofort umzusetzen. Die EU-Kommission hat genauso wie die Agrarminister und das
Parlament kein Reglement dafür vorgesehen, die Arbeitszeit bei der Berechnung der
Fördergelder mit einzubeziehen. Man müsste den Hebel auf europäischer Ebene ansetzen,
wenn man das künftig umsetzen will. Es hat keinen Sinn, das in Österreich voranzutreiben,
wenn man auf EU-Ebene den rechtlichen Rahmen, der das ermöglichen könnte, noch nicht
geschaffen hat. Das zweite Problem ist, dass die Direktzahlungen nicht mehr als direkter
Ausgleich für die Preissenkungen im Zuge der Agrarreformen von 1993 bis 2007 gelten,
sondern klar neu definiert sind als Leistungsabgeltung oder Grundsicherung für Cross
Compliance, Greening und GLÖZ, was einen direkten Bezug zur Produktion mühsamer
macht. Und drittens: Wie könnte ein derartiges Modell in der Praxis aussehen? Der Antrag
spricht von standardisierten Arbeitszeitmodellen. Wir haben uns die Zahlen, die die HBLFA
Gumpenstein errechnet hat, angeschaut und diese Zahlen sind gut und seriös ermittelt. Aber
wenn ich Modelle mit standardisierten Kennzahlen hinterlege, bringe ich wieder keine
Abgeltung der individuellen Leistung und Arbeitszeit zustande. Gerade im Grünland und im
Milchviehbereich gibt es eben sehr große Unterschiede bei den Haltungsformen und bei der
Melktechnologie. Eine Grenzziehung zwischen 5, 10 oder 15 Kühen mit Rohrmelkanlagen
und großen Herden mit Melkrobotern wird hier recht schwierig sein. Außerdem greifen
derartige Regelungen ganz intensiv in die jeweilige Betriebsorganisation ein. Ich als
Ackerbauer möchte mir auch nicht vorschreiben lassen, ob ich einen zwei-, drei- oder
fünfscharigen Pflug auf meinen Feldern einsetze.
Es wäre mir auch zu weitgehend, wenn die Förderung normiert, in welcher Art und Weise ich
meinen Betrieb zu bewirtschaften habe. Auch der bürokratische Aufwand für dieses
Fördersystem wäre enorm. Wir hätten dann noch mehr Aufzeichnungen und Datenmaterial,
das mit enormem Aufwand kontrolliert werden müsste. Wir nehmen weiters mit diesem
Modell diesen Punkt auch aus der Säule 1 heraus: Inhaltliche Auflagen der 1. Säule der GAP
stellen die Basis für die Kalkulation von Prämiensätzen bei Maßnahmen von Programmen
der 2. Säule dar. Dieses Modell würde in einigen Bereichen die Prämienkalkulation massiv
einengen. Das Geld der Säule 1 ist derzeit grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich nicht
gesondert beitragspflichtig, Wenn man den Erhalt dieser Gelder künftig mit der Arbeitszeit
verknüpft, dann hat das den Charakter einer Arbeitsentlohnung und der direkten Bezahlung
einer Leistung. Und dieses Geld kann sehr schnell ab dem ersten Euro in der
Sozialversicherungspflicht wirksam werden. Es ist schon zu hinterfragen, ob es wirklich
gescheit ist, momentan beitragsfreies Geld aus der Säule 1 sozialversicherungsrechtlich
beitragspflichtig zu machen. Daher können wir mit dem Antrag in der vorliegenden Form
nicht mitgehen.
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Abstimmung:
5 Pro-Stimmen (SPÖ, UBV)
26 Gegenstimmen (BB, FB)
der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
3. Antrag des Unabhängigen Bauernverbandes
„Anmeldung von Vor-Ort-Kontrollen der AMA“
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert den Landwirtschaftsminister, als
oberstes Organ der AMA auf, Vor-Ort-Kontrollen mindestens drei Tage vorher bei dem zu
kontrollierenden Landwirtschaftsbetrieb anzumelden. Weiters fordern wir, den schon seit
langem angekündigten Sanktionskatalog der AMA den Landwirten zu übermitteln.
gez. Keplinger, Winklehner, Großpötzl“
KR
Hannes
Winklehner:
Die
AMA-Kontrollore
arbeiten
im
Auftrag
des
Landwirtschaftsministers. Immer wieder kommt es vor, dass der Landwirtschaftsminister
unangemeldet AMA-Kontrollore auf die Bauernhöfe schickt und dort Kontrollen durchgeführt
werden. Auch ich hatte vor kurzem das Vergnügen mit einer derartigen unangemeldeten
Kontrolle konfrontiert zu sein. Meine Frau und ich waren gerade mitten beim Umstallen
unserer Stiere als der AMA-Kontrollor auftauchte und auf einer sofortigen Kontrolle bestand.
Weil ja die Tiere gerade auf engstem Raum zusammengesperrt waren, habe ich ihn
gebeten, die Kontrolle zu verschieben. Der Kontrollor machte mich aufmerksam, dass das
Konsequenzen nach sich ziehen würde, weil das als Verweigerung gilt. Er hat mir
versprochen, dass die Kontrolle ja schnell gehen würde, weil er ja nur die Flächen
kontrollieren würde. Tatsächlich hat die Kontrolle dann mehr als einen halben Tag gedauert,
weil es nicht nur bei der Kontrolle der Flächen geblieben ist. Mein Betrieb ist mit 20 ha nicht
sehr groß und er ist arrondiert, die Flächen waren daher relativ schnell kontrolliert. Es
wurden dann aber auch Düngeraufzeichnungen angeschaut, die Spritzmittellagerung, es
wurde die gesamte Betriebsstätte besichtigt, etc. In diesem Zeitraum waren die Tiere immer
auf engstem Raum zusammengesperrt, konnten sich nicht umlegen, konnten teilweise nicht
einmal zur Tränke. Als ich dem Kontrollor dann sagte, es wäre unter diesen Umständen doch
gut, wenn man das Umstallen der Tiere vorher noch erledigen könnte und die AMA-Kontrolle
dann einen Tag später macht, hat er bloß gelächelt, und gemeint, er würde ohnedies nicht
die Tiere und den Tierschutz kontrollieren, sondern nur die Fläche. Meine Bitte wurde
damals vom AMA-Kontrollor abgelehnt.
Objektiv betrachtet kommt mir dieses System der unangemeldeten Kontrollen so vor, wie
wenn man Kriminelle fangen, in eine Falle locken und mit Überraschungseffekten
kontrollieren und erwischen will. Wir leben in einem zivilisierten Rechtsstaat. Es gibt es auch
nicht, dass vom Finanzamt jemand unangemeldet auftaucht und kontrollieren will. Zumindest
sind mir unangemeldete Kontrollen der Finanz nicht bekannt.
Ich weiß von Gewerbebetrieben, dass sich die Finanzbeamten stets vorher ankündigen. Es
entsteht der Eindruck, dass die AMA und der Minister uns von vornherein als schuldig
ansehen, wenn unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden. Es ist für mich
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unverständlich, dass man die Bauern mit derartigen Kontrollpraktiken und Mechanismen
belastet. Der Minister selbst, der das alles anordnet, spricht immer davon, er arbeite im
Auftrag der Bäuerinnen und Bauern. Hier herinnen im Saal ist wohl kein einziger, der dem
Minister den Auftrag erteilt, dass wir solche Zustände bei der Kontrolle haben, noch dazu, wo
die Bauern ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigen. Daher wäre es absolut
sinnvoll, dass Kontrollen mindestens drei Tage vorher angemeldet werden. Auch wir Bauern
haben einen straffen Zeitplan und müssen unsere Zeit einteilen. Wir können in dieser
Vorbereitungszeit auch alle Unterlagen für die Kontrollore gut vorbereiten und es würde dann
auch einer zügigen Kontrolle nichts im Wege stehen. Diese Situation wäre auch für den
Kontrollor wesentlich angenehmer und auch wir Bauern könnten uns gut auf die Kontrollen
einstellen. Ich ersuche daher um Zustimmung.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Der Bundesminister ordnet überhaupt nichts an was
konkrete Kontrollen betrifft. Es gibt eine gesetzliche Vorgabe zum Umsetzen der EURegelungen. Wenn man bei Programmen teilnimmt ist klar vorgegeben, was zu kontrollieren
ist, wer das ausführende Organ ist, und es ordnet nicht der Bundesminister an, wer und wie
zu kontrollieren ist.
KR Franz Kogler: Ich ersuche meine Fraktion diesen Antrag abzulehnen. Es geht hier
darum, gesetzliche Regelungen und EU-Vorgaben ordnungsgemäß umzusetzen. Natürlich
weiß ich, dass Kontrollen nicht leicht und nichts Angenehmes sind. Finanzkontrollen sind
wesentlich unangenehmer und auch die werden nicht im Vorhinein angekündigt. Eine VorOrt-Kontrolle muss so angekündigt werden, dass der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es
gibt dazu auch entsprechende Vorgaben: Die Ankündigungsfrist ist auf das strikte Minimum
zu beschränken und darf 14 Tage nicht überschreiten. Bei Vor-Ort-Kontrollen, die
Beihilfeanträge für Tiere betreffen, darf die Ankündigung jedoch außer in ordnungsgemäß
begründeten Fällen nicht mehr als 48 Stunden im Voraus erfolgen. Ist in Rechtsvorschriften
betreffend die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen vorgesehen, dass Vor-Ort-Kontrollen
unangekündigt stattzufinden haben, gelten diese Bestimmungen auch im Fall von
Vorkontrollen im Zusammenhang mit der Kontrolle anderweitiger Verpflichtungen.
Es handelt sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Entsprechend diesen Vorgaben wird bei
ca. 50 % der kontrollierten Betriebe die Möglichkeit der Vorankündigung im Rahmen der 48Stunden-Regelung, die ja ganz klar vorgegeben ist, auch ausgenutzt. In begründeten
Einzelfällen kann dabei ein anderer Termin vereinbart werden. Es gibt somit gewisse
Möglichkeiten, Kontrolltermine zu vereinbaren.
Auch bei der Veröffentlichung des Sanktionskataloges gibt es klare Regelungen. Im Anhang
für das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den
natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft, das ÖPUL-2007-Programm, sind die
Grundsätze betreffend Einbehalt, Rückforderung und Sanktionierung ohnedies veröffentlicht.
Hier gibt es also keine Probleme. Die Invekos-Flächensanktionsregelungen werden gemäß
der EU-Verordnung umgesetzt. Im ÖPUL 2007 ist unter Punkt 1.12. der Sonderrichtlinie die
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Rückzahlung und der Einbehalt bei Flächenabweichungen und Prämienkürzungen ganz
genau präzisiert. Ich ersuche daher meine Fraktion, diesen Antrag abzulehnen.
KR Ing. Franz Graf: Ich wollte mich zu diesem Punkt eigentlich nicht melden, allerdings sind
jetzt einige Aussagen getroffen worden, die ich aus meiner Sicht nicht so stehen lassen
kann. Ich persönlich habe in den letzten Monaten immer öfter von Betrieben gehört, die ohne
Ankündigung geprüft worden sind. Alle diese Betriebe haben auch erklärt, dass kein
Verdachtsfall und auch kein Vorverstoß vorgelegen ist, sondern dass es sich um eine ganz
normale Kontrolle gehandelt hat, so wie sie auch KR Winklehner bei seinem Betrieb
geschildert hat. Hier geht man seitens der AMA offenbar nicht von der Unschuldsvermutung
aus, wie das ja in unserem Rechtssystem an sich vorgesehen wäre, sondern grundsätzlich
von einem schuldhaften Vergehen der zu Kontrollierenden. Es wurde hier auch über
finanzrechtliche Verfahren gesprochen. Eine normale Betriebsprüfung ist etwas anderes als
eine Überprüfung im Zusammenhang mit einem Finanzstrafverfahren. Die
Vorankündigungen bei Betriebsprüfungen erfolgen nach meinen Erfahrungen mindestens
eine Woche vorher. Nur bei Gefahr in Verzug und bei Verdacht von strafbaren Handlungen
gibt es natürlich andere Vorgangsweisen. Ich möchte nicht, dass AMA-Kontrollen mit
Steuerfahndungen in einen Topf geworfen werden und den Bauern seitens der AMA
grundsätzlich unterstellt wird, es läge eine strafbare Handlung oder eine vorsätzliche
Täuschung vor, und deswegen sei die Überprüfung ohne Ankündigung zu machen. Weil das
aber fast so zu sein scheint und die AMA zumeist ohne Vorankündigung kontrolliert, geht der
Antrag daher meiner Meinung nach in Ordnung.
Abstimmung:
5 Pro-Stimmen (UBV, FB)
26 Gegenstimmen (BB, SPÖ)
der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
4. Antrag des Unabhängigen Bauernverbandes
„Gewährleistung von Planungssicherheit bei Investitionen“
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert den Landesrat Maximilian Hiegelsberger
auf, die versprochene Planungssicherheit bei Investitionen zu gewährleisten. Zugesagte
Förderungen sind einzuhalten.
gez. Keplinger, Winklehner, Großpötzl“
KR Karl Keplinger verliest den Text des Antrages.
Wenn man bei LR Hofinger vorher angefragt hat, ob etwas passt, und man eine Zusage
bekommen hat, dann wurde diese Zusage auch eingehalten. Es gab nicht den Fall, dass bei
der zweiten Abrechnung die Förderung gekürzt wurde zu einem Zeitpunkt, wo die Leute die
Investitionen ja nicht mehr stoppen können.
Ich würde Kürzungen allenfalls dann noch einsehen, wenn wirklich überall gespart werden
würde. Bei den Gemeinden aber ist der Landesrat sehr großzügig, und hat problemlos
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Schulden übernommen. Bei den Gemeindebediensteten war es so, dass man im Budget der
Forderung nach 1 % mehr Gehalt sofort nachgekommen ist. Nur bei den Bauern hält er
nieder. Der Herr Landesrat hat auf der Homepage ziemlich auf die Pauke gehaut und dort
erklärt, dass der UBV bis jetzt noch keinen Cent ins Bauernhaus gebracht habe. Wir waren
aber auch noch nie Regierungspartei und wir haben auch noch nie einem Bauern auch nur
einen Cent genommen. Es wird in Zukunft wohl wichtiger werden, darauf zu achten, dass
uns nicht etwas weggenommen wird. Herr Landesrat, es geht nicht an, uns vom UBV zu
beschuldigen, wir würden nichts für die Bauern heimbringen. Wir können als
Interessenvertreter ja nur Forderungen aufstellen. Nachdem in Oberösterreich anscheinend
der Weihnachtsmann eingekehrt ist, zumindest bei den Gemeinden, wo es ja um Millionen
Euro geht, sollten diese im Vergleich dazu sehr kleinen Beträge für die Bauern auch noch
dazu genommen werden. Auf die paar Millionen mehr oder weniger wird es hier wohl nicht
mehr ankommen. Ich ersuche daher um Zustimmung.
KR Johann Hosner: KR Keplinger hat diesen Antrag bereits in der Kronen Zeitung vor
einigen Tagen kundgetan. Die Überschrift lautet: „Kürzung wirft Investitionspläne der Bauern
über den Haufen – Knausern bei den Förderungen für tiergerechte Stallbauten.“ Weiter heißt
es dann im Artikel, das Land sage den Bauern eine Förderung von bis zu 300.000 Euro zu.
Na bumm, ich gratuliere dir zu diesem Artikel! Sofort haben mich nach diesem Artikel
Gemeindebürger angerufen und nachgefragt und sich darüber beschwert, dass wir bis zu
300.000 Euro an Förderung kriegen. Herr KR Keplinger das war ein Schuss ins Knie für viele
Bauern! Ich kann dir nur „gratulieren“ zu dieser Aussendung. Wir als Bauern bekommen
leider keine 300.000 Euro Förderung, eine Investitionsförderung in dieser Höhe hat es nie
gegeben. Das ist von dir gegenüber den Bürgern richtig zu stellen. Basis der Förderung sind
Investitionskosten bis 300.000 Euro, d.h. ein Biobauer bekommt bei besonders tiergerechten
Stallbauten maximal 35 % von 300.000 Euro, somit 105.000 Euro, ein konventionell
wirtschaftender Betrieb bekommt maximal 30 %, also 90.000 Euro oder für normale
Stallbauten gibt es 20 %, also maximal 60.000 Euro. Die Summe ist hier doch um einiges
niedriger als der im Artikel erwähnte Beitrag.
Es ist weiters so, dass es keine Kürzungen gibt. Das Land kürzt keine Investitionszuschüsse
für tierschutzgerechte Stallbauten. Auch wenn die Mittel knapp sind, steht das Land
Oberösterreich anders als andere Bundesländer zu seinen Zusagen. Es hat ein
Antragsstopp aufgrund der prekären finanziellen Lage eingeführt werden müssen, aber alle
zugesagten Förderungen für Investitionen werden auch ausbezahlt. In der Abteilung Landund Forstwirtschaft konnten seit dem Jahr 2007 rund 21.500 Förderfälle positiv erledigt
werden. Die oberösterreichischen Bauern haben mehr als 1,1 Mrd. Euro an Förderungen
erhalten, das ist eine enorme Summe. Man kann Landesrat Hiegelsberger nur gratulieren,
dass das möglich ist. LR Hiegelsberger hat Handschlagqualität, er steht zu seinen
Aussagen. Es ist Planungssicherheit gegeben, alle Betriebe, die Förderungszusagen haben,
werden ausfinanziert, und die Förderungen werden eingehalten. Wir müssen die Kräfte
bündeln, dass in der neuen GAP auch künftig Investitionsförderungen möglich sind. Vielleicht
gelingt es uns auch, die Förderobergrenzen und die anrechenbaren Investitionskosten von
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maximal 300.000 Euro entsprechend hinaufzuschrauben. Ich empfehle meiner Fraktion,
diesem Antrag nicht zuzustimmen. Es geht hier bloß um leere Phrasen.
KR Karl Keplinger: Ich habe die Förderobergrenzen und die Prozentsätze erläutert und
habe alles richtig darstellt. Wenn der Redakteur das dann nicht übernimmt, kann ich nichts
dagegen machen. Das ist einfach so. Mir jedenfalls ist auf meinem Betrieb eine Förderung
gekürzt worden. Bei der zweiten Abrechnung wurde bei der Förderung für die Düngerstätte
gekürzt. Es geht hier nicht um einen AIK, sondern um einen Zuschuss. Ich habe dem
Redakteur die Sachlage so geschildert, wie sie heute auch KR Hosner gebracht hat. Ich
kann aber nichts machen, wenn er etwas anderes in seinem Artikel bringt. Ich bin nicht der
Schreiber der Kronen Zeitung.
Landesrat Maximilian Hiegelsberger: Herr KR Keplinger, es geht offenbar nicht um das
Fördersystem und das Einhalten von Förderbestimmungen, sondern um deine persönliche
betriebliche Fördersituation.
KR Karl Keplinger: Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass bei meinem Betrieb
tatsächlich gekürzt wurde.
Landesrat Maximilian Hiegelsberger: Der Betrieb Keplinger gehört zu den sehr gut
geförderten Betrieben Oberösterreichs. Ich habe mir die Zahlen geben lassen: Bei dir
wurden weder die Investitionsförderungen noch der AIK gekürzt.
Wir können uns in Oberösterreich durchaus glücklich schätzen. Die Agrarstrukturerhebung
aus dem Jahr 2011 zeigt, dass wir mit über 30 % der Produktionsleistung der größte
Agrarproduzent in Österreich sind. Dahinter steckt, dass es Gott sei Dank sehr viele Familien
gibt, die in ihren Betrieb investieren und auch künftig das Einkommen daraus erwirtschaften
wollen. Dass wir uns in der Periode 2007 – 2013 dazu bekannt haben,
Investitionsförderungen auch in den Prozentsätzen tierschutzgerecht zu gestalten, zeigt den
Weg, den wir in Oberösterreich gehen wollen. Dass die Betriebe auf diesem Weg mitgehen,
zeigen die Anträge und Investitionssummen. Es gibt keine Einschränkungen bei den
Investitionszuschüssen, es hat lediglich einen Antragsstopp gegeben und dazu bekenne ich
mich auch heute: Ich habe mich dazu bekannt, die gesamte Periode durchzufinanzieren.
Ende des Jahres 2011 habe ich gesehen, dass wir mit den derzeit vorliegenden Anträgen
nur mehr eine kurze Zeit für weitere Anträge offenhalten können, um bis Ende 2013 die dazu
erforderlichen Mittel aufzustellen. Wir leben in Oberösterreich in einem diesbezüglich
bemerkenswerten Land, weil auch unser Landeshauptmann zu den für diese Zuschüsse
erforderlichen Mitteln steht. Für die Investitionszuschüsse brauche ich pro Jahr 35 Mio. Euro.
Ich musste die Anträge stoppen, damit ich bis Ende 2013 vollinhaltlich durchfinanzieren
kann. Mit dem Antragsstopp habe ich etwa eine Halbjahrestranche an Anträgen neu
bekommen, etwa 1.000 Anträge. Einige davon wurden zwar zurückgezogen, nach derzeitiger
Einschätzung kann man sich aber all diesen neuen Anträgen in dieser Periode gar nicht
widmen. Soweit die Anträge aufrecht bleiben, müssten sie in die neue Periode übernommen
werden. Man wird erst künftig sehen, wie dann hier gefördert werden kann. Aufgrund der
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hohen Anzahl von Anträgen wurde auch erklärt, dass alle Investitionen noch in dieser
Periode abgeschlossen werden müssen, damit sie förderfähig sind. Wir haben sehr
vorsorglich mit den Investitionszuschüssen in Oberösterreich gehandelt, um gegebene
Versprechen auch einhalten zu können.
Ein Punkt entzieht sich allerdings teilweise unserer Kompetenzen und Zuständigkeit. Der
Bund hat aufgrund der notwendigen Sparerfordernisse das AIK-Volumen um 30 % gekürzt.
Die Kürzung für Oberösterreich beträgt nur 25 %, weil wir 5 % aus Landesmitteln
übernommen haben, um die Belastungen für die Betriebe zu verringern. In der laufenden
Periode haben wir wieder die Situation, dass viele Betriebe die AIK-Summen nicht in der
beantragten Höhe abgeholt haben. Wir haben mit jedem Betrieb angesichts der 25%igen
Reduktion Kontakt aufgenommen und dabei gesehen, dass große Betriebe häufig gleiche
oder sogar bessere Konditionen bei ihrer Hausbank hatten als sie der AIK bieten kann. Viele
davon haben erklärt, sie bräuchten den AIK nicht, weil sie das ohnedies mit ihrer Bank
bereits entsprechend geregelt haben. Andere Betriebe haben erklärt, sie würden nur einen
Teil des beantragten Volumens brauchen und andere Betriebe wurden angehalten, mit ihren
Banken entsprechend Kontakt aufzunehmen. Wir haben versucht, mit dieser von außen
kommenden Kürzung so umzugehen, dass die Betriebe damit gut leben können. Wenn das
Gras bei einem Rinderbetrieb weniger wird, kann der nur den Herrgott bitten, dass der
nächste Schnitt wieder besser sein möge. Wenn die Mittel beim AIK weniger werden, dann
kann ich auch nur den Herrgott bitten, dass es künftig wieder mehr wird. Andere
Möglichkeiten habe ich nicht. Als Verantwortliche in der Landwirtschaftspolitik haben wir
vorzusorgen, dass die Mittel den Betrieben dann zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht
werden.
Wir in Oberösterreich sind das agrarische Produktionsland Nr. 1. Es wird daher wohl keine
nationalen Regelungen geben, die oberösterreichische Interessen massiv missachten, da wir
eben das produktionsstärkste Bundesland sind. Aus dieser Position der Stärke haben wir
eine gute Verhandlungsposition. Wir möchten die produzierenden Betriebe – egal in welcher
Produktionssparte und in welcher Produktionsform sie stehen – auch zukünftig unterstützen,
damit sie dort investieren können, wo sie auch ihr Einkommen erzielen.
Aus dem Blickwinkel des Gesamtbudgets in meinem Ressort ist es so, dass die
Landwirtschaft deutlich besser aufgestellt ist als das Gemeinderessort. In der Landwirtschaft
habe ich durch unseren Landeshauptmann ein fixes Budget, bei den Gemeinden geht es
dagegen um Bundesmittel, die direkt an unsere Ressorts gehen. Je nachdem wie sich die
Wirtschaftsleistung darstellt können die zur Verfügung stehenden Mittel nach oben oder
unten schwanken. In Zeiten der Krise fehlen dann den oberösterreichischen Gemeinden
insgesamt 770 Mio. Euro. Würde das anteilige Geld den Landwirten auch fehlen, wäre die
Situation ganz anders und wir hätten dann große Probleme.
Wir freuen uns, dass aufgrund des Sparpakets der Bundesregierung und der neuen Steuern
auch den Gemeinden in der Periode von 2012 bis 2016 ca. Einnahmen von 130 bis 150 Mio.
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Euro zusätzlich entstehen. Die Gemeinden haben ja viele soziale Aufgaben und
Bildungsaufgaben und die Infrastruktur zu finanzieren. Hier geht es letztlich auch um
Lebensqualität in den Gemeinden, die damit gesichert werden kann. Ich freue mich, dass ich
nach wie vor keine Kürzungen bei den Investitionen machen muss, dass der AIK so
verträglich gestaltet wird, dass es für die Betriebe passt und dass wir damit weiter als guter
Begleiter für die Landwirtschaft in Oberösterreich auftreten können.
Abstimmung:
5 Pro-Stimmen (UBV, FP)
26 Gegenstimmen (BB, SPÖ)
der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
5. Antrag des Unabhängigen Bauernverbandes
„Beratung von Gesetzesvorlagen in den jeweiligen Ausschüssen“
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert das Präsidium auf,
die Gesetzesvorlagen, die der Landwirtschaftskammer zur Begutachtung übermittelt werden,
den jeweiligen Ausschüssen zur Beratung vorzulegen. Die Gesetzesgutachten ist mit den
Fraktionen in der Kammer abzustimmen.
gez. Keplinger, Winklehner, Großpötzl“
KR Karl Keplinger verliest den Text des Antrages.
Es wäre der gesetzliche Auftrag der Kammer, Gesetzesentwürfe in den Ausschüssen
entsprechend zu beraten, was aber in den meisten Fällen nicht passiert. Nachher erfährt
man dann von anderen, dass die Interessenvertretung einer Verschlechterung zugestimmt
habe, wie beispielsweise bei den neuen Enteignungregelungen zu denen Minister
Berlakovich
Vorarbeit
geleistet
hat.
Die
geplante
Änderung
des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sieht erweiterte Enteignungsmöglichkeiten auch für
Flächen vor, die für Verkehrsmaßnahmen benötigt werden. Es gibt dazu einen Artikel im
„Standard“ vom 18.06.2012. Diese Novelle erleichtert die Enteignung landwirtschaftlicher
Flächen. So verteidigt der Bauernbund das Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen! Wir
möchten wissen, wie in der Kammer solche Gesetzesvorhaben begutachtet und welche
Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Daher wäre es sinnvoll, dass das auch in den
Ausschüssen diskutiert wird. Wenn Gesetze geändert werden, sollen alle eingebunden
werden. Dann könnte man überprüfen, was vorgelegen ist, wenn der Bauernbund mit seinen
Ausreden kommt, man hätte davon nichts erfahren, oder es sei nachträglich etwas geändert
worden. Ich ersuche daher um Zustimmung.
KR Johann Weinzinger: Herr KR Keplinger, mich wundert, dass du alles glaubst, was in der
Zeitung steht. Kurz vorher hast du ja erklärt, dass das nicht stimmt, was von dir selbst in der
Zeitung gebracht wurde. Vielleicht solltest du den Wahrheitsgehalt von Berichten in den
Medien des Öfteren kritisch hinterfragen.
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Heute sind schon deine persönlichen Interessen zur Sprache gekommen. Auch im
Kontrollausschuss hat das mitgespielt. Würde es die Rinderbörse nicht geben, müsste man
sie gleich erfinden. Ich habe dich nach der Sitzung vom Kontrollausschuss gefragt, ob du
persönlich mit irgendjemandem von der Rinderbörse ein Problem hast. Du hast darauf mit
„nein“ geantwortet, hast aber einen roten Kopf dabei bekommen. Offenbar war doch etwas,
was dir nicht gepasst hat.
Es gibt einen gewählten Kammerpräsidenten und einen gewählten Kammer-Vizepräsidenten. Sie und ihre Mitarbeiter leisten auch bei der Begutachtung von Gesetzes- und
Verordnungsentwürfen gute Arbeit für uns Bauern und ich empfehle meiner Fraktion, dem
Antrag nicht zuzustimmen.
Abstimmung:
7 Pro-Stimmen (UBV, SPÖ, FB)
24 Gegenstimmen (BB)
der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
6. Antrag des Unabhängigen Bauernverbandes
„Unterstützung für Anpassung Milchfettquote“
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert den Landwirtschaftsminister und den
Vorsitzenden des Milchausschusses der LK Österreich Präs. Josef Moosbrugger auf, die
EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger bei ihrer Forderung zur Anpassung der Milchfettquote
zu unterstützen.
gez. Keplinger, Winklehner, Großpötzl“
KR ÖR Johann Großpötzl: Wir reden schon fast zwei Jahrzehnte über die Fettquote, vor
18 Jahren ist dieses schlechte Verhandlungsergebnis passiert. Abg. Köstinger hat das
Problem jetzt wieder aufgegriffen und schreibt dazu, man könnte die Milchfettwerte
anpassen, damit die Strafzahlungen reduzieren und dadurch die vielseitige und produktive
österreichische Landwirtschaft entlasten und schützen. Es ist das Anliegen wichtig und
berechtigt. Es soll heuer noch verhandelt werden, damit im nächsten Jahr die echten
Fettwerte bei der Berechnung herangezogen werden. Laut LfL liegen ja die Werte von
Anfang der Neunzigerjahre über denen von Schweden und Finnland, somit über 4,22 und
4,23. Die 4,03 % Fettanteil können einfach nicht stimmen. Ich ersuche daher um
Zustimmung.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Der Antrag in der Sache ist grundsätzlich berechtigt.
Im Ausschuss Milchproduktion der LK Österreich wurde ein Antrag beschlossen, der weit
über das hinausgeht, was heute hier beantragt wird. Im Antrag der LK Österreich wurden
zusätzlich auch andere Maßnahmen gefordert. Als Präsident der Landwirtschaftskammer
Oberösterreich habe ich bei der Präsidentensitzung den Bericht des Ausschusses für
Milchproduktion mit dem dortigen weitergehenden Antrag beschlossen. Dieser heutige
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Antrag ist defacto damit von der Landwirtschaftskammer Österreich erledigt. Wir können hier
als LK Oberösterreich nicht nochmals einen gleichen Antrag stellen, denn sonst heißt es in
Wien, ob wir denn nicht mitbekommen hätten, dass das Anliegen bereits in der LK Österreich
behandelt und erledigt wurde. In der letzten Präsidentensitzung wurde über diesen Antrag
des Ausschusses Milchproduktion berichtet. Die Berichte der einzelnen Ausschüsse müssen
in der Präsidentenbesprechung behandelt werden. Sie werden dort auch beschlossen oder
es werden die Stellungnahmen verändert. Dieser Antrag wurde damals so wie im Ausschuss
beschlossen.
KR ÖR Johann Großpötzl: Vielleicht solltest du das dann beim Präsidentenbericht auch
erwähnen, damit wir auch davon erfahren.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Es gäbe viele Punkte zu berichten. Ich kann aber als
Präsident den Präsidentenbericht nicht so erstellen, dass ich alle Themen anspreche, die
irgendwo in Österreich beschlossen wurden. Der Bericht würde dann einfach zu umfangreich
sein. Ich empfehle daher meiner Fraktion, dem Antrag nicht zuzustimmen, weil es keinen
Sinn macht, diesen Antrag nochmals zu stellen.
Abstimmung:
5 Pro-Stimmen (UBV, FB)
26 Gegenstimmen (BB, SPÖ)
der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
7. Antrag des Unabhängigen Bauernverbandes
„Finanzierung der Superabgabe durch Erzeuger von Milchsubstituten“
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert den Minister Dipl.Ing. Nikolaus
Berlakovich auf, die Erzeuger von Milchsubstituten (Palmölbutter, Pflanzensprühsahne,
Kunstkäse, Margarine usw), die keiner Kontingentierung unterliegen, zur Finanzierung der
Superabgabe heranzuziehen.
gez. Keplinger, Winklehner, Großpötzl“
KR ÖR Johann Großpötzl: Es wurde heute schon erwähnt, dass es bei den
Milchsubstituten keine genauen Daten über verkaufte Mengen gibt, sondern nur
Schätzungen, die Bauernprodukte werden aber auf die Tonne genau erhoben. Die
bäuerlichen Funktionäre sollen wirklich für die Verwendung von Milchprodukten eintreten und
nicht für andere Sachen werben. Ich habe hier ein Rezept für „Goldhaubenkipferl“. Dabei ist
die Landesvorsitzende der Goldhaubenfrauen, LAbg. Martina Pühringer, abgebildet und sie
gibt das Rezept bekannt. Sie empfiehlt dabei 25 dag Margarine. Meine Frau hat die
Goldhaubenkipferl mit Butter probiert und die schmecken damit sicher besser. Es hat es
nicht not, dass man hier Margarine anführt. Ich ersuche dich, Herr Landesrat, das der
Vorsitzenden der Goldhauben zu sagen. Von einer bäuerlichen Funktionärin soll so ein
Rezept mit Milchsubstituten nicht kommen.
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Ich ersuche alle um Zustimmung zu diesem Antrag.
KR Johann Weinzinger: Ich empfehle allen Oppositionsparteien, dass sie noch mehr
Anträge in der Vollversammlung einbringen. Der UBV wird wohl bald eine Aussendung
machen, in der die Anzahl der gestellten Anträge dargestellt wird. Offenbar geht es dem UBV
nur um die Stückzahl der Anträge und nicht darum, ob ein Antrag auch sinnvoll ist. Denn
ansonsten sehe ich nicht sehr viel Sinn in diesem vorliegenden Antrag. Vielleicht bekommen
wir auch bald einen UBV-Antrag, dass die Jäger für die Fischer zahlen sollen oder
umgekehrt. Jede Plausibilität und Nachvollziehbarkeit fehlt hier. Wie stellt man sich denn das
vor? Es würde ja auch nicht funktionieren, dass die Holzindustrie für die Betonindustrie
etwas zahlt. Es gibt eine bestehende Marktordnung. Ich empfehle meiner Fraktion daher,
den Antrag abzulehnen.
KR Karl Keplinger: KR Weinzinger, du hast offenbar schon wieder Angst, dass du gefragt
wirst, ob du denn nichts tust in der Kammer. Es gibt eine Anfrage an den Minister
Berlakovich zu diesem Thema. Berlakovich schreibt dazu, dass genaue Zahlen zu Imitaten
bzw. Substituten von Milchprodukten in Österreich nicht vorliegen, da es keine Meldepflicht
der Wirtschaftsteilnehmer dazu gibt. Wir Bauern müssen alles melden, die aber nicht! Der
Einsatz von Imitaten am Milchsektor wird in Österreich auf 10.000 bis 15.000 Tonnen pro
Jahr geschätzt. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der AMA-Marketing, der Presse
sowie der Landwirtschaftskammer auf Basis der in Deutschland verwendeten Menge an
Analogkäse. Dies wird einer Milchmenge von ca. 100.000 bis 150.000 Tonnen bei
traditioneller Käseherstellung bzw. einem Verdienstentgang von etwa 35 Mio. Euro für rd.
1500 Bauern entsprechen. Am 19. März 2012 hat Bundesminister Berlakovich das
geschrieben. Herr KR Weinzinger, und du meinst, das sei so belanglos!
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Wir stehen eindeutig dazu, dass Milch und
Milchprodukte in größtmöglichem Umfang verwendet werden. Wir können aber dem
Konsumenten nicht anschaffen, was er tatsächlich im Geschäft kauft und was er konsumiert.
Es sind auch sehr viele pflanzliche Öle, die dort verwendet werden. Auch diese pflanzlichen
Öle kommen aus der landwirtschaftlichen Produktion und nicht nur aus Palmöl, etwa Rapsöl,
das in Oberösterreich sehr erfolgreich produziert wird.
Abstimmung:
5 Pro-Stimmen (UBV, FB)
26 Gegenstimmen (BB, SPÖ)
der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
8. Antrag des Unabhängigen Bauernverbandes
„Anrechnung verschiedener Landschaftselemente für Greening“
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert Landwirtschaftsminister Dipl.Ing.
Nikolaus Berlakovich auf, in der nächsten Förderperiode 2014-2020 bei der Maßnahme
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„Greening“
die
Landschaftselemente
(Feldraine,
Böschungen,
Feuchtflächen,
Obstbaumreihen, Feld und Ufergehölze, Hecken, Kleingewässer, Quellfluren, Steinblöcke,
Steinmauern, Terrassenmauern, Streuobstwiesen, Trockenrasen und Moore) für den
geforderten Anteil Stilllegung im Acker anzurechnen.
gez. Keplinger, Winklehner, Großpötzl“
KR Hannes Winklehner: Werte Zuhörer, ihr haltet tapfer durch, es dauert ja schon sehr
lange. Es ist gut, wenn immer wieder Leute uns zuhören und sehen, was wir hier machen.
Die derzeitige Situation kennen wir ja. Sämtliche Landschaftselemente gelten - wie im Antrag
erwähnt - als nicht förderfähige Flächen und werden immer herausdigitalisiert. Es führt sogar
so weit, dass man Bauern, die Wegränder, Waldränder, Böschungen usw. nicht aus der
Flächennutzung nehmen, sanktioniert und mit hohen Geldrückforderungen bestraft, was die
Bauern teilweise sogar in den finanziellen Ruin treiben kann. Für mich und auch für
Personen, die keine Bauern sind, ist so etwas absolut unerklärbar. Denn gerade diese
Flächen sind ja laut EU-Recht als besonders förderfähig anzusehen. Derzeit werden ja die
Flächen der Landschaftselemente von den Kontrolloren rechtswidrig von der Förderfläche
abgezogen. Die Sonderrichtlinie des BMLFUW für das Österreichische Programm zur
Förderung einer umweltgerechten extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden
Landwirtschaft ÖPUL 2007 definiert und benennt die Landschaftselemente in Anhang F für
die Maßnahmen Bio und UBAG wie sie in unserem Antrag aufgezählt sind und weder
zerstört noch entfernt werden dürfen. Die INVEKOS-GIS-Verordnung vom 12.10.2011 § 4
Abs. 3 zählt die Landschaftselemente gemäß Artikel 34 Abs. 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1122/2009 zur Referenzparzelle. Artikel 34 Abs. 3 der EG VO 1122 lautet: „Alle
Landschaftselemente, die in den in Anhang II der VO (EG) Nr. 73/2009 genannten
Rechtsakten genannt oder Bestandteil des in Artikel 6 und Anhang III derselben Verordnung
bezeichneten guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands sein können, sind Teil
der GESAMTFLÄCHE der landwirtschaftlichen Parzelle. Artikel 6 der EG VO 73/2009
verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass alle Flächen, insbesondere diejenigen, die nicht
mehr für die Erzeugung genutzt werden, in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen
Zustand erhalten bleiben, und verlangt in Anhang IV unter der Rubrik Gegenstand die
Vermeidung der Zerstörung von Lebensräumen als Standard keine Beseitigung von
Landschaftselementen.
Die Erhaltung dieser Landschaftselemente ist also der EU absolut wichtig. Daher ist es für
mich einfach unverständlich, dass sich Österreich hier eine eigene Suppe kocht und Dinge,
die in der EU als förderfähig gelten, sanktioniert. Unser BBK-Obmann Mühlbachler aus
Liebenau ist leider heute nicht hier. In Liebenau gibt es ja viele Böschungen, Steinhaufen,
kleine Teiche und ähnliche Landschaftselemente in großer Zahl. Obmann Mühlbachler wäre
nach meinen Informationen auch dafür, dass diese Flächen wieder in die Nutzung
hineingenommen werden. Mir ist es eigentlich total unverständlich, dass man Leute bestraft,
die sich bemühen, dass Wegränder, Waldränder und Böschungen gepflegt werden, damit
die Gesellschaft einfach gepflegte Flächen hat. Jeder will ja diese gepflegten Flächen und
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wenn man einen Spaziergang macht, will man ja nicht im langen Gras herumgehen. Es ist
mir unverständlich, dass man diese Flächen herausnimmt und die Bauern sanktioniert, wenn
sie diese Flächen drinnen haben. Ich hoffe, dass es für den Bauernbund absolut kein
Problem ist, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir in Zukunft ab 2014 diese Flächen
drinnen haben. Weil die bisherige Praxis EU-widrig ist, hoffe ich auch, dass die Bauern, die
diesbezüglich mit Rückforderungen konfrontiert sind, ihr Geld bekommen und nicht durch die
Finger schauen. Ich bitte den Bauernbund daher, hier mitzustimmen, damit in Zukunft mit
diesen Herausmessereien endlich Schluss ist. Ich bitte daher um Zustimmung.
KR ÖR Ing. Josef Mauhart: Es ist für mich eigenartig, dass die Kollegen des UBV jetzt
munter werden und jetzt Dinge ansprechen und fordern, von denen der Kabinettchef des EUAgrarkommissärs, Dr. Georg Häusler, erklärt hat, dass sie künftig ohnedies kommen werden.
Herr KR Winklehner, bei den Sanktionen, von denen du gesprochen hast, liegt eine absolute
Verwechslung vor. Die Erhaltung von Feuchtflächen, Hecken etc. ist derzeit Grundlage für
ÖPUL-Zahlungen und damit verpflichtend einzuhalten. ÖPUL ist Teil der 2. Säule. Das, was
an verpflichtender Stilllegung künftig kommen soll, soll EU-weit in der 1. Säule gelten.
National gibt es daher dabei lediglich die Einflussmöglichkeit, dass man zusätzliche Dinge
EU-weit hinein- oder herausreklamiert. Dem Minister ist es aus systematischen Gründen gar
nicht möglich, dabei allein Dinge zu entscheiden und festzulegen. All das, was hier gefordert
wird, hat Dr. Häusler beim Punkt Greening als Vorschlag der Kommission angekündigt.
Wenn es beim Vorschlag der Kommission bleibt, werden diese Flächen künftig eingerechnet
werden. Aus meiner Sicht hat das alles einen ganz anderen Hintergrund: Wenn man weiß,
dass im Heimatland des Kommissärs, in Rumänien, ohnehin bis zu einem Drittel und mehr
der Fläche still und brach liegt, dann ist dieses Programm aus meiner Sicht nichts anderes
als der Versuch, all diese Flächen förderfähig zu machen und damit EU-weit die einheitliche
Prämie, die eigentlich schon abgelehnt wurde, über die Hintertür doch wieder zu bekommen.
Die ganz klare Position Österreichs ist auch von Generalsekretär Astl gestern dargestellt
worden. In erster Linie geht es nach wie vor darum den Prozentanteil an Greeningflächen
entsprechend zu reduzieren. Es wird sich ja zeigen, ob und inwieweit wir hier erfolgreich
sind. Zweite Priorität hat Folgendes: Wenn Bio ausgenommen ist, dann sollen auch ÖPULTeilnehmer ebenfalls vom Greening ausgenommen sein, weil auch sie ökologische
Vorleistungen erbringen. Der dritte Vorschlag geht vom oberösterreichischen
Pflanzenbauausschuss aus und wurde auf Wiener Ebene aufgenommen: Im Sinne einer
Schließung der europäischen Eiweißlücke und der Aufforderung, in diesem Bereich mehr zu
tun, sollen Leguminosen auf diesen Greening-Flächen angebaut werden können. Das ist
unsere Zielsetzung. Den hier vorliegenden Antrag sehe ich zeitlich nicht richtig positioniert,
denn er würde zum jetzigen Zeitpunkt unsere Verhandlungsposition schwächen, und ich
sehe darin aus sachlichen Gründen eine Vermischung verschiedener Dinge, sodass ihm
nicht zugestimmt werden kann.
Abstimmung:
5 Pro-Stimmen (UBV, FB)
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26 Gegenstimmen (BB, SPÖ)
der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
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9. Antrag der Freiheitlichen Bauernschaft OÖ
„Beibehaltung der Milchquote bis mindestens 2020“
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Vollversammlung der oö. Landwirtschaftskammer möge beschließen: Die Beibehaltung
der Milchquote ist zur Beruhigung des Milchmarktes und zur Absicherung der
milcherzeugenden Betriebe notwendig. Ein aus den Vollkosten der EU-weiten
Milchproduktion abgeleiteter Preiskorridor, innerhalb dessen sich die Erzeugerpreise
bewegen sollen, kann dies zusätzlich unterstützen und faire Preise sowohl für Milcherzeuger
als auch Konsumenten gewährleisten.
Begründung:
Das bewährte Instrument Milchquote auslaufen zu lassen, bevor es brauchbare
Ersatzmodelle
gibt,
ist
unverantwortlich
und
würde
zu
einer
weiteren
Betriebsschließungswelle führen.
gez. Graf, Freimüller“
KR Ing. Franz Graf: Die Milchquote soll zumindest noch 5 Jahre über das geplante
Auslaufen hinaus beibehalten werden. Die Milchquote war immer ein bewährtes Instrument.
Ich halte es für unverantwortlich, diese Quote auslaufen zu lassen, bevor brauchbare
Alternativen auf dem Tisch liegen. Das würde unweigerlich zu weiteren
Betriebsschließungen führen. Aus meiner Sicht ist außerdem rechtlich noch einiges offen.
Wir werden uns überlegen, wie wir diese Fragen zu einer Klärung bringen können. Jetzt geht
es darum, nicht in den Chor einzustimmen, das Ende der Quote im Jahr 2015 sei fix und
damit habe sich die Sache erledigt. Wir sollten schon noch über dieses Thema hier reden.
Wenn gefragt wird, an wen sich diese Resolution denn richte, dann sage ich dazu, dass sie
sich bewusst nicht an den Minister richtet, obwohl natürlich letztlich der auch der Adressat
ist. Es geht darum, hier auch zu erleben, ob die Kolleginnen und Kollegen hier im Haus das
auch so sehen. Der heute erwähnte Weltmilchtag und der Tag der offenen Stalltür sind ja
ganz schön und gut. Wenn aber exakt zu diesem Jubeltag der Milchpreis gesenkt wird, dann
passt das gar nicht gut ins Bild und wurde wohl aus diesem Grund von unserer
Standesvertretung nicht erwähnt.
Natürlich weiß ich schon, dass der Markt den Preis vorgibt. Wir haben bei der Zuckerrübe
gesehen, welche Preisausschläge und Preisveränderungen es gibt, wenn eine Marktordnung
ohne ordentliche Nachfolgeregelung ausläuft. Es ist nicht gut, bewährte Marktinstrumente
einfach auslaufen zu lassen. Den Vorschlag für einen Preiskorridor bei Milch gibt es
auf europäischer Ebene schon länger, dies ist ja keine Erfindung von uns. Wenn der Preis
einen vorher bestimmten Preiskorridor verlässt, dann wird die Milchmenge in der EU
sukzessive so lange zurückgenommen, bis der Preis wieder innerhalb dieses Korridors ist.
Ich ersuche um Zustimmung zum Antrag.
KR Ing. Franz Mahringer: Herr KR Graf, es freut mich, dass du dich um die Milchbauern
annehmen willst. Wir Milchbauern haben viel Geld in die Quote investiert und sind natürlich
schockiert gewesen, wie wir gesehen haben, dass es in Europa keine Mehrheit dafür gibt,
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die Mengensteuerung mittels Quote weiterzuführen. Mittlerweile ist die Milchquote schon
ziemlich aufgeweicht und zahnlos geworden. 2004/2005 hat man 137 Mio. Tonnen
produziert, jetzt sind wir schon bei über 150 Mio. Tonnen. Es sind immer nur ein paar
Länder, die von der Superabgabe betroffen sind, und Österreich ist fast immer mit dabei.
Vom UBV wurde ja in der Vergangenheit immer gefordert, mehr liefern zu können und die
Fettquote zu ändern, weil wir damals zu wenig an Quote gekriegt haben. In anderen Ländern
ist das ganz anders, die haben mit der Quote kein Problem. Es sind immer nur 5 bis 8
Länder, wo Superabgabe zu zahlen ist. Die Quote ist einfach zu hoch, man wird es nicht
schaffen, sie zu reduzieren. Heute geht eine Betriebsentwicklung für die Jungen leichter, weil
Quotenkosten nicht mehr anfallen. Es macht bei der gegebenen Situation heute überhaupt
keinen Sinn mehr, eine Quotenweiterführung zu fordern. Ich sehe keine seriöse Möglichkeit,
die Quote zu erhalten und ich kann meiner Fraktion nur empfehlen, dem Antrag nicht
zuzustimmen.
KR Michael Schwarzlmüller: Unsere Fraktion wird dem Antrag zustimmen: Die Bauern, die
im Ennstal noch Milch liefern, schreien und leiden, wenn die Quote fällt. Wir sollen zum
derzeitigen Zeitpunkt nicht zustimmen, das Quotensystem aufzugeben.
Abstimmung:
7 Pro-Stimmen (FB, UBV, SPÖ)
24 Gegenstimmen (BB)
der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Es gibt vom Unabhängigen Bauernverband eine
Anfrage an das Präsidium. Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Wird es steuerliche Veränderungen bei Hofübergaben geben. Mit welchen Veränderungen
müssen Hofübernehmer und Hofübergeber rechnen. Welche Kosten werden anfallen.“
Will hier jemand diese Anfrage vertreten?
KR Karl Keplinger verneint.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Weder ich noch irgendjemand anderer in der
Landwirtschaftskammer weiß im Vorhinein tatsächlich, was an Gesetzen und Verordnungen
künftig beschlossen wird. Ich kann nur das berichten, was bis jetzt fix und beschlossen ist
und was der derzeitige Stand ist. Allerdings weiß ich nicht, wie es beispielsweise bei der
Einheitswertfeststellung tatsächlich weitergehen wird. Der Verfassungsgerichtshof hat am
21. September 2011 in einer Erkenntnis festgestellt, dass bei der Schenkung eines
Grundstückes die Heranziehung des dreifachen Einheitswertes als Berechnungsbasis für die
Grundbucheintragungsgebühr nicht mehr aktuell und als verfassungswidrig aufzuheben ist.
Wie schon beim Erbschafts- und Schenkungssteuerbereich argumentierte das Höchstgericht
mit den völlig veralteten Einheitswerten, die keine geeignete Grundlage mehr für die
Bemessung der Eintragungsgebühr darstellen. Von der höchstgerichtlichen Aufhebung der
Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr sind alle unentgeltlichen Übertragungen
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von Liegenschaften und auch die bäuerliche Hofübergabe betroffen. Der
Verfassungsgerichtshof hat eine Reparaturfrist bis 31. Dezember 2012 gesetzt. Sollte bis zu
diesem Datum keine Reparatur durch den Gesetzgeber zustande kommen, sind ab 1.
Jänner 2013 beim unentgeltlichen Erwerb und bei der bäuerlichen Hofübergabe die
Verkehrswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundbucheintragungsgebühr anzusetzen.
Die Verkehrswerte müssten in diesem Fall durch Immobiliensachverständige ermittelt
werden. Dies würde mit einem unverhältnismäßig hohen Kosten- und Verwaltungsaufwand
verbunden sein. Seitens der Interessenvertretung werden in dieser Frage intensive
Verhandlungen geführt, zuständig ist dabei das Bundesministerium für Justiz. Es gibt einen
entsprechenden Sanierungsvorschlag, der seitens des Justizministeriums in naher Zukunft
auch schriftlich erwartet wird. Wir müssen abwarten, was tatsächlich in diesem
Sanierungsentwurf drinnen stehen wird. Nach derzeitigem Stand ist der Einheitswert somit
für die Bemessung der Grundbuchseintragungsgebühr aufgehoben. Wenn es keine
Nachfolgeregelung gibt, gilt ab 01.01.2013 der Verkehrswert. Wir alle wissen, welche Brisanz
hier dahintersteht. Gerade dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine Neufeststellung der
Einheitswerte ist. Diese Hauptfeststellung soll vorangetrieben und per 1.1.2014 auch
tatsächlich umgesetzt werden.
4 Allfälliges
KR ÖR Ing. Josef Mauhart: Herr KR Keplinger, ich vermeide es hier jemanden persönlich in
einer Sache anzureden. Jetzt ist es aber notwendig. Ich bin üblicherweise kein Leser der
Kronen Zeitung. Letzten Dienstag redete mich aber der Briefträger an und sagte mir, er
möchte auch einmal so wie wir 300.000 Euro an Förderung haben. Ich habe mir daraufhin
die Kronen Zeitung besorgt und diesen Artikel dann gelesen. Herr KR Keplinger, es ist
offenbar so deine Eigenart: Du bist gut belesen, holst dir Artikel von irgendwo her, du zitierst,
was jemand gesagt, geschrieben und getan hat und versiehst das noch mit deiner
ergänzenden Prosa. In diesem Fall hast du gemeint, du könntest nichts dafür, was ein
Zeitungsredakteur schreibt. Ich halte es gegenüber der Bauernschaft für mehr als
unverantwortlich so zu agieren, wie du es mit diesem Artikel gemacht hast. Für mich ist es
eine Lüge, was du verbreitet hast. Es ist gelogen, dass Bauernkollegen 300.000 Euro an
Investitionsförderungen kriegen. Das ist richtigzustellen. Ich fordere dich auf, dass du das
richtigstellst. Andere wie der Vertreter des Landes Oberösterreich und das Präsidium haben
alle Hände voll zu tun, das zu dementieren und auf die richtige Sachlage hinzuweisen. Ich
fordere dich nochmals auf, hier tätig zu werden.
Den Antrag der SPÖ-Bauern, man sollte in Europa auf gentechnikveränderte Pflanzen
verzichten, halte ich durchaus für gerechtfertigt. Ich kann mich damit solidarisch erklären. Ich
hätte mir aber auch gewünscht, dass dort auch etwas drinnen steht über den Import von
gentechnisch veränderten Produkten, denn dort liegt ja ein großer Teil des Problems. Ich
kenne natürlich die Spielregeln des Welthandels und weiß, dass ein Importverbot nicht zu
erreichen ist.
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Ähnliches gilt auch im Bereich der Pflanzenschutzmittel: Ich habe heute einen
Ausschussbericht geliefert. Im Ausschuss wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die
Neuregelung bei den Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich der Parallelimportregelung zutiefst
unfair ist. Diese Regelung hat Österreich fast allein in der EU gehabt. Es ist so, dass die
Neuregelung kommen wird, wobei ich auch nicht alle Hintergründe kenne, die dazu geführt
haben. Es wird dadurch wiederum gesonderte Auflagen und Prüfverfahren in Österreich
geben, die Geld kosten. Es geht hier nicht nur um Preise, sondern angesichts der Kleinheit
des österreichischen Marktes auch darum, dass weltweit operierende Konzerne für den
österreichischen Markt bei manchen Mitteln keine eigene Produktregistrierung mehr machen
werden, weil ihnen das zu teuer oder zu umständlich ist. Ich befürchte daher, dass wir in
Zukunft das Problem haben, bestimmte Wirkstoffgruppen nicht mehr oder nur mehr sehr
schwer zur Verfügung zu haben. Auch das ist eine große Unfairness in der Produktion, mit
der wir uns am Markt konfrontiert sehen.
Inzwischen gibt es einen Unterausschuss zum Ausschuss Landwirtschaft des Parlaments,
wo man sich mit dem Neonicotinoid-Einsatz bei der Maisbeize beschäftigt. Neuere
Auswertungen im Melissa-Projekt zeigen ja, dass die Bienenschäden durch Neonicotinoide
massiv zurückgegangen sind. Zweitens hat sich heuer der Anbau von mit Neonicotin
gebeiztem Mais nochmals mehr als halbiert und spielt defacto im üblichen Ackerbau keine
Rolle mehr. Das Beizmittel ist nur wichtig bei Wechselwiesen bzw. beim Maisanbau auf
Grünlandumbruchsflächen. Das war ja auch der Grund, warum wir um die Beize in
Oberösterreich so gekämpft haben, denn sonst hätten wir ein massives Drahtwurmproblem.
Seit wir die gesetzliche Verpflichtung zur Beizung beim Maiswurzelbohrer nicht mehr haben,
sind die Mengen zurückgegangen. Das Thema ist aus meiner Sicht keines mehr, das man
öffentlich forcieren muss. Wir haben gezeigt, dass die Landwirtschaft verantwortlich handelt.
Neu ist jetzt das Verbot von Glyphosat, d.h. von Roundup und den Derivaten bzw.
Parallelprodukten. Das fordern die Grünen, und von denen sind wir so etwas ja auch
gewohnt. Diese Forderung wird aber auch aufgestellt von Abgeordneten der Freiheitlichen
und Abgeordneten des BZÖ. Ich ersuche von dieser Stelle hier, dass ihr auf die zuständigen
Parteikollegen von eurer Seite her Einfluss nehmt. Was mich aber besonders stört, ist, dass
auch ein Vorarlberger Landesrat sich bemüßigt fühlt, sich dazu zu äußern und in einer
Presseaussendung meint, dass selbstverständlich der Wirkstoff Glyphosat verboten gehöre.
Das sind ja häufig genau jene Leute, die dann sagen, zur Punktbekämpfung von Ampfer im
Grünland würden wir das Mittel dann aber doch brauchen.
Es kann in der Kollegenschaft nicht so sein, dass man dort Verbote fordert, wo man selbst
nicht betroffen ist. Ich möchte die Reaktionen hören, wenn ein Ackerbauer Forderungen zur
Almbewirtschaftung aufstellen würde. Ich empfinde eine derartige Vorgangsweise als zutiefst
unfair: Der Landesrat ist dafür nicht zuständig: Erstens hat er nicht die politische Kompetenz
dazu, zweitens spreche ich ihm den Sachverstand in diesem Bereich ab und drittens geht es
um bäuerliche Solidarität. So etwas ist nicht zu akzeptieren.
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Heute Nachmittag findet ja auch eine große Veranstaltung zum Thema GAP des Bündnisses
„Wir haben es satt! Austria“ statt, an der Vertreter unterschiedlichster Gruppen teilnehmen.
Kollegen des UBV haben heute zu Recht darauf hingewiesen, dass wir am Markt gleiche
Bedingungen haben. Dazu gehört auch, dass diese Mittel wo sie notwendig sind, zur
Verfügung stehen. Ich hoffe, dass jene Aussagen, die hier herinnen gemacht wurden, von
den anderen Fraktionen auch bei Veranstaltungen wie jener vom heutigen Nachmittag
wiederholt werden.
KR Karl Keplinger: Herr KR Mauhart, ich glaube es fast nicht, dass du an einem Sonntag
nicht die Kronen Zeitung liest und dass du nicht die Inserate liest, die die
Landwirtschaftskammer in dieser Zeitung schaltet. Im Übrigen kann ein Redakteur schreiben
was er will, das kann ich ihm nicht vorschreiben. Der Redakteur hat mich zu diesem Thema
angerufen. Wenn ein Redakteur einen geförderten Kredit als Förderung sieht, dann kann ich
auch nichts machen. Das ist halt so.
KR Mauhart, du überschreitest deine Kompetenz öfter, nicht nur heute. Bei der Maisbeize
muss ich dir aber Recht geben. Wir haben SPÖ-Agrarsprecher NR Gaßner auch mitgeteilt,
dass es nicht so sein kann, dass man diese Mittel nur auf Verdacht verbietet. Ich finde es
auch richtig, dass Jakob Auer dazu einen Unterausschuss eingerichtet hat. Mein Nachbar
hat Bienen mit etwa 20 – 30 Völkern. Die Bienen fliegen immer auf mein Maisfeld und bis
jetzt ist noch kein einziges Bienenvolk verendet.
Herr KR Weinzinger, offenbar goutierst du es im Zusammenhang mit der Rinderbörse, dass
sich dort so manche Leute bemüßigt fühlen, Druck auf jene zu machen, die nicht der eigenen
Fraktion angehören. Schon Präsident Herndl hat mir beim Volksfest in Wels vorgeworfen, ich
würde Eigeninteressen verfolgen. Im seinerzeitigen Schwarzbuch Landwirtschaft bin ich ja
leider nur am 2. Platz hinter Graf Castell bei den Förderungen und Ausgleichszahlungen
gelegen.
Präsident Leitl von der Wirtschaftskammer hat noch nie entrüstet auf hohe Exportförderung
für Unternehmen hingewiesen, statt dessen hat er erklärt, was diese Betriebe leisten und
darauf hingewiesen, dass man exportierende Unternehmen unterstützen müsse. Bei uns ist
es offenbar so, dass ein landwirtschaftlicher Arbeitsplatz im Gegensatz zu einem Arbeitsplatz
in der Industrie nichts wert ist. Wir glauben daher, dass wir die Ausgleichszahlungen sehr
wohl zu Recht bekommen.
KR Ing. Franz Graf: Herr KR Mauhart, du hast mich direkt angesprochen. Du solltest in
manchen Bereichen die Kirche im Dorf lassen. Ich bin sehr oft fachlich deiner Meinung. Es
passt aber nicht, jetzt beim Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ herauszugehen und zu sagen,
die böse Opposition hätte den Bauernbund heute mehrfach kritisiert und du würdest uns
allen jetzt erklären, was Sache ist. Du beschäftigst dich dann aber mit einem
Nebenschauplatz, nämlich einem Unterausschuss des Ausschusses für Land- und
Forstwirtschaft im Parlament. Ich danke dir ja für die Information, dass sich manch Wiener
Parteikollege bemüßigt fühlt, zu einem Thema Anträge zu stellen, bei dem ich ihm
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möglicherweise die fachliche Qualifikation abspreche. Das ist gut, wenn ich das weiß. Aber
eine Aussage meines Parteikollegen in diesem Gremium hat keine besonderen
Auswirkungen. Ihr seid dagegen in der Regierung: Wenn man in der Regierung ist und einen
Partner hat, den man von notwendigen Änderungen nicht überzeugen kann, dann kommt
aber eine bestimmte Maßnahme, die man damit nicht verhindern konnte. In meinem
Wirkungsbereich, und der beschränkt sich auf Oberösterreich, habe ich das Thema
Neonicotinoide durchaus im Griff und man schenkt mir von Seiten meiner Parteikollegen
auch Gehör. Der von dir zitierte Kollege kommt auch aus Oberösterreich, sitzt aber in Wien
etwas zu weit weg. Wir werden ihn aber darauf ansprechen. Ich halte es auch für eigenartig
zu meinen, dass man von den Grünen derartige problematische Aussagen gewohnt sei, und
trotzdem würde man mit ihnen eine Koalition eingehen.
Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker: Die Gesetze machen nicht wir als
Interessenvertretung. Natürlich werden im Unterausschuss des Parlaments keine Gesetze
beschlossen, aber dort gibt es sehr wohl eine wichtige Meinungsbildung.
Außerdem ist die Zusammensetzung einer Regierung auch nicht auf ewig in Stein gemeißelt.
Ich lade zum traditionellen Fest am Teich ein. Ich wünsche allen, dass wir uns dafür auch
Zeit nehmen.
Ende der Vollversammlung: 13:45 Uhr
Der Schriftführer:
Der Präsident:
(ÖR Ing. Josef Mauhart)
(ÖR Ing. Franz Reisecker)
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