Erste Überlegungen zur Hausarbeit im Fach Wirtschaft/Politik Die

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FT-Wipo-Nr. 1
Ausbildungsbogen Wirtschaft/ Politik
Stand: 27.04.14
Dieser Bogen ist nur noch für die langfristige Arbeit zwischen AL und Referendar/ in gedacht
Grundlage des Vorbereitungsdienstes sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnung und die dazu verfassten IQSHVeröffentlichungen. Ausbildungsstandards, Kompetenzbegriff, Kerncurricula der Fächer und festgelegte Kriterien für die
einzelnen Prüfungsteile sind bestehende Orientierungspunkte für Ausbildung, Ausbildungsberatung, Unterrichtsbeobachtung
und Bewertung.
Die Fachteams der Abteilung für Gymnasien haben als Hilfestellung für die Beobachtung von Unterricht, Beratung und
gemeinsame Reflexion kompetenzorientierte Beobachtungsbögen entwickelt, die der gleichen Systematik folgen und die
geltenden Kriterien integrieren. Die jeweiligen Unterpunkte sind Gesprächs- und Reflexionsgrundlage für Beratung und
Bewertung. Die Kataloge sind als offene zu verstehen. (Stand der Bearbeitung: 27.04.2014)
1. Fachliche Kompetenz:



Ist der Gegenstand fachlich korrekt reduziert?
Wird fachlichen Kontroversen Rechnung getragen?
Wird auf Nachfragen fachlich korrekt eingegangen bzw. werden sie im Sinne des Erreichens der
Hauptintention eingebunden?
2. Didaktische Kompetenz:
a) Planung:
 Ist das Thema ein Thema (Problematisierung): Ist der Bedeutungsgehalt des Inhalts klar, schlüssig und
lehrplanbezogen?
 Ist die Einbindung in die Unterrichtseinheit schlüssig: Wird die Funktion der Stunde im Rahmen der UE
deutlich?
 Ist die Hauptintention klar und kompetenzorientiert festgelegt?
 Entspricht die Hauptintention dem Bedeutungsgehalt des Inhalts?
 Ist die Hauptintention durch den geplanten Verlauf erreichbar bzw. wird ihr Erreichen durch die didaktischen
Entscheidungen begünstigt? (vor allem: didaktische Reduktion)
 Gibt es in diesem Sinne einen roten Faden, der die einzelnen Phasen durchzieht?
 Werden sinnvolle Beziehungen zwischen Lerngruppe sowie didaktischen und methodischen Ausführungen
hergestellt?
b) Durchführung:
 Wird der Bedeutungsgehalt des Inhalts den Schülern deutlich?
 Ist die Hauptintention erreicht worden?
 Greifen die Schüler auf Fähigkeiten/ Wissen aus der UE zurück? (eigentlich zu Schüler, aber als Kriterium
gelungener Einbindung in eine UE hier)
 Wird der gedachte Verlauf eingehalten bzw. ist ein Abweichen in didaktischer Hinsicht geboten/ erfolgreich?
 Wird der rote Faden in der Durchführung deutlich?
 Ist den Schülern das Thema der Stunde (frühzeitig) klar?
 Wird die Problematisierung von den Schülern geleistet?
 Wird vor allem die Urteils- und Reflexionskompetenz (Selbst-/ Sozialkompetenz) und/ oder die kritische
Methodenkompetenz der Schüler gefördert?
 Ist das Ergebnis der Stunde ein Ergebnis kritischer Diskussion/ Erörterung/ Überlegung seitens der Schüler?
 Materialien: Angemessen und passend zur Hauptintention/ problemorientiert?
 Werden (bei der Reflexion) knapp und präzise die "Knackpunkte" der Stunde angesprochen (gut/ schlecht),
erklärt und ggf. brauchbare Alternativen aufgezeigt?
 Wird die kritische Auseinandersetzung mit den didaktischen Grundentscheidungen sowie ihrer Verzahnung
mit der Methodik deutlich?
3. Methodische Kompetenz:
a) Methodische Planung und Umsetzung:
 Ist die Hauptintention durch den geplanten Verlauf erreichbar bzw. wird ihr Erreichen durch die
methodischen Entscheidungen begünstigt?
 Sind die Arbeits- und Sozialformen der Hauptintention dienlich?
 Wird die Eigenständigkeit der Schüler gefördert?
 Wird die allgemeine Methodenkompetenz der Schüler gefördert (z.B. Debattier-/ Diskutierfähigkeit,
Präsentationskompetenz)?
 Wird die fachliche Methodenkompetenz gefördert?
 Sind die Arbeitsaufträge präzise und knapp formuliert? Ist den Schülern der jeweilige Auftrag klar?
 Ist eine Phasentrennung erkennbar und ist diese der Hauptintention dienlich?
 Wird binnendifferenziert gearbeitet (z.B. unterschiedliche Lerntypen angesprochen, unterschiedliche
Voraussetzungen berücksichtigt) und ist dies dem Erreichen der Hauptintention für möglichst viele Schüler
dienlich?
 Tafelarbeit: Ist das Tafelbild so strukturiert und reduziert, dass es die Urteilsbildung der Schüler wesentlich
unterstützt?
 Fördert der Medieneinsatz die Medienkompetenz (v.a. kritischen Umgang)?
 Ist die Medienauswahl der Hauptintention angemessen?
 Ist eine angemessene Vielfalt von Medien gegeben, die im Sinne der Hauptintention dienlich ist?
 Werden die entsprechenden Medien sicher und zweckmäßig gehandhabt?
b) Methodische Aspekte des Schülerverhaltens:
 Beziehen sich die Schüler in ihren Beiträgen aufeinander?
 Ist das sprachliche Niveau dem Thema angemessen (v.a. Fachtermini)?
 Wird konzentriert und effizient gearbeitet?
 Ggf.: Können die Schüler ihre Arbeitsergebnisse angemessen präsentieren?
 Können die Schüler Gesprächsregeln/ Regeln gedeihlicher Zusammenarbeit einhalten?
 Reflektieren die Schüler ihr Tun/ ihre Erkenntnisse?
4. Leitungskompetenz:
 Sind mündliche Impulse knapp und zielführend?
 Wird Echo vermieden?
 Wird das Gespräch an die Schüler abgegeben und kann es jederzeit wieder treffend aufgenommen und
gefördert werden?
 Wird auf Nachfragen zweckmäßig eingegangen bzw. werden sie im Sinne des Erreichens der Hauptintention
eingebunden?
 Werden treffende und differenzierte Rückmeldungen an die Schüler gegeben?
 Können Schülerbeiträge für den Fortgang des Unterrichts nutzbar gemacht werden?
 Werden "Ping-Pong-Situationen" vermieden/ eine Öffnung des Gesprächs (Schüler-Redeketten) erreicht?
 Wird mit Störungen zielführend umgegangen?
5. Diagnostische Kompetenz:
 Wird die Schülerleistung realistisch eingeschätzt?
 Werden treffende und differenzierte Rückmeldungen an die Schüler gegeben?
 Wird binnendifferenziert gearbeitet (z.B. unterschiedliche Lerntypen angesprochen, unterschiedliche
Voraussetzungen berücksichtigt) und ist dies dem Erreichen der Hauptintention für möglichst viele Schüler
dienlich?
Der Bogen zeigt Beobachtungsmöglichkeiten auf. Im Zentrum sollte stets die didaktische Kompetenz
stehen sowie die fachliche Richtigkeit. Die Punkte 3 bis 5 sind nicht in jeder Stunde im beliebigen
Umfang zu beobachten.
FT-Wipo-Nr. 3
Standards für die Fachausbildung in Wirtschaft/Politik an Grund- und
Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
I.
Anschlussfähiges Fachwissen
Die Referendare
1. verfügen über ein strukturiertes Wissen in den Fachbereichen Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft und sind vertraut mit den wesentlichen Positionen innerhalb der aktuellen Debatten
2. sind geübt in der Anwendung sozialwissenschaftlicher Arbeitsmethoden ihres Faches (z.B.
empirische Sozialforschung etc.)
II.
Didaktisches und methodisches Wissen und Anwendung in der Praxis
Die Referendare
1. verfügen über ein umfangreiches und strukturiertes fachdidaktisches Wissen
2. kennen die den wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen zugrunde liegenden
Werteentscheidungen
3. sind vertraut mit der Anwendung unterschiedlicher Urteilskategorien, welche die
Lerngegenstände erst aufschließen und haben Erfahrungen, fachliche Inhalte in sinnstiftende
Zusammenhänge zu überführen.
4. sind geübt in der Anwendung der Makro- und Mikromethoden des Faches
5. verfügen über Strategien der Förderung der Selbsttätigkeit ihrer Schüler, um deren Handlungsund Entscheidungsfähigkeit zu erweitern
6. nehmen Möglichkeiten wahr, bei den Schülerinnen und Schülern Interesse für politische,
soziologische und ökonomische Zusammenhänge zu wecken
III.
Planung und Evaluation von Unterricht
Die Referendare
1. planen und realisieren den Wirtschaft/Politik-Unterricht in sinnvoll strukturierten, alters- und
stufengemäßen Einzelstunden und Unterrichtseinheiten
2. arbeiten mit außerschulischen Partnern zusammen
3. bewerten eine Vielzahl von Schülerleistungen mit unterschiedlichen fach- und
kompetenzbezogenen Kriterien und verfügen über die Fähigkeit, ihre Bewertungskriterien
gegenüber Schülern, Eltern und innerschulischen Partnern deutlich zu machen.
4. sind vertraut in der Handhabung differenzierter Lernförderung und –forderung und verfügen
über angemessene Korrekturstrategien bei auftretenden Fehlern im Lernprozess
FT-Wipo-Nr. 5
Stand: 24.02.2014
Erste Überlegungen zur Hausarbeit im Fach Wirtschaft/Politik
Die Referendare klären mit dem Modulanbieter in einem ersten Gespräch die
Arbeitsgrundlage der Hausarbeit. Dazu sind schriftlich folgende Aspekte
abzuhandeln:
1.
Grundlage für die Anfertigung sind die Informationen zur Hausarbeit § 13 APO II, in:
Aktuelle Broschüre „Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein. Ausbildung, Prüfung“
(Kiel, Oktober 2011), Seiten 28 bis 32 ==> durchlesen!!!
2.
In welcher Jahrgangsstufe soll die Hausarbeit geschrieben werden und warum?
3.
An welches Modul soll die Hausarbeit angebunden sein?
4.
Lehrplanbezug und Inhalte der Unterrichtseinheit
5.
Leitfrage(n) – für die Hausarbeit
6.
Zielvorstellungen im Hinblick auf Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz in der
Unterrichtseinheit (Vergleich mit dem Lehrplan) – also bei den Schülern (Unterrichtseinheit)
7.
Zielvorstellungen im Hinblick auf allgemeine und Fachstandards – also für das Lernen des
Lehrers selbst
8.
Welcher didaktische Ansatz wird gewählt und warum?
9.
Welche Methoden sollen gewählt werden?
10.
Welche Verfahren zur Beantwortung/Evaluation der Leitfrage(n) sollen angewandt werden?
11.
Gibt es Vorerfahrungen mit den Inhalten, Ansätzen etc.?
12.
Wann wollen Sie (etwa) mit dem Unterricht beginnen?
13.
Welche Fragen sind noch offen?
FT-Wipo-Nr. 6
Kompetenzen und Ausbildungsorte
Wirtschaft/ Politik
Stand: 24.02.2014
Wie gelingt es, Kompetenzen des Lehrerberufes mit den verschiedenen Orten der
Ausbildung zu verknüpfen, so dass sie ständig weiterentwickelt, eingeübt, erweitert
und zu vertieft werden?
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
3.1
Kompetenzen beschreiben Leistungen im Zusammenwirken von Kenntnissen, einem Können und der Bereitschaft zum Handeln
Moduldidaktik
- Vorwiegend Kenntnisse erwerben
- Unterricht in Module integrieren, um Verbindung zum Können herzustellen
- Bereitschaft zum Handeln entwickeln: Neues lernend erproben wollen
Ausbildungsberatung
- Können wird gemeinsam evaluiert und weiterentwickelt
- Anwendung von Kenntnissen wird überprüft
- Bereitschaft zum Handeln wird überprüft
Hausarbeit
- Zusammenspiel von Kenntnissen und Können
- Bereitschaft zum Handeln wird deutlich
Ausbildungslehrkraft – Kooperation
- Die AL fördert das Können und die Bereitschaft zum Handeln. Sie achtet
dabei (in Austausch mit StL) auf die Verbindung von Kenntnissen und
Können
- Dazu kennt sie den Kompetenzaufbau in den (Pflicht-) Modulen
- und ist bereit sowie in der Lage, einen entsprechenden Kompetenzaufbau
zu begleiten und in eigener Beratung umzusetzen
Kompetenzen
sind
Zielformulierungen
auf
einem
mittleren
Abstraktionsniveau
Moduldidaktik
- Klare Festlegung einer Hauptintention zu jedem Modulblock wie zu den
einzelnen Modulterminen (bei Wahlmodulen nur zu letzteren)
Ausbildungsberatung
- Klare Konzentration auf die im Referenz-Leistungsstand für die jeweilige
Semesterhöhe geforderten Punkte
- Reduktion dieser Konzentration in Besprechung und Protokoll auf wenige
der entsprechenden Punkte (Stärken/ Schwächen hervorheben statt
umfassender "Besprechung")
Hausarbeit
- StudRef kann die Verbindung von Kenntnissen und Können nachweisen
sowie Defizite in dieser Verbindung reflektieren
Ausbildungslehrkraft - Kooperation
- Ausbildungslehrkraft und Studienleiter orientieren sich an denselben
Kompetenzen in der Beratung
- Ausbildungslehrkraft kann die Belange der Ausbildung in der Schule
vertreten und ist bereit dazu
Kompetenzen sind Fähigkeiten, die in einem langen Prozess erworben,
eingeübt, erweitert und vertieft werden
Moduldidaktik
3.2
3.3
3.4
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
- Modulneugestaltung von 2008 spiralcurricular aufgebaut (besonders A und
C, didaktischer Schwerpunkt. Aber auch A und B hin zu Öffnung des
Unterrichts)
Ausbildungsberatung
- Referenz-Leistungsstände zeigen gestuften Aufbau der Kompetenzen nach
Semesterhöhe
Hausarbeiten
- Verbindung von Kenntnissen/ Können sowie Reflexion in Übereinstimmung
mit entsprechendem Referenz-Leistungsstand (soweit dessen Punkte in
Hausarbeit anwendbar sind)
Ausbildungslehrkraft - Kooperation
- AL baut Kompetenzen von StudRef gestaffelt auf (unterschiedliche
Beobachtungsschwerpunkte/ Kompetenzschwerpunkte je nach
Semesterhöhe. Wird durch Kenntnis von Referenz-Leistungsstand und
Ergebnisse der Ausbildungsberatungen verstärkt)
Kompetentes Verhalten setzt immer die Bereitschaft voraus, ein
bestimmtes Verhalten nicht nur erwerben, sondern es auch handelnd
zeigen zu wollen.
Moduldidaktik
- Der spiralcurriculare Aufbau sowie die transparente Zielsetzung und
Gestaltung der Module tragen dazu bei, dass StudRef im Modul (kennen-)
Gelerntes im eigenen Unterricht anwenden wollen. Dazu trägt Unterricht im
Modul im besonderen Maße bei (==> Sehen bei anderen StudRef gleichen
Fachs ==> Ausprobieren im eigenen Unterricht)
Ausbildungsberatung
- Hinweise, Ratschläge oder Forderungen werden aufgenommen und zu
eigenen Zielen gemacht
Hausarbeiten
- Einsatz für eigenes Vorhaben (auch zeitlich) wird deutlich
Ausbildungslehrkraft - Kooperation
- Bereitschaft der AL sowie der StL zur gemeinsamen Arbeit mit StudRef.
Leitlinie: Referenz-Leistungsstände und Beobachtungskriterien von
Unterricht
- Klares Vertreten von Belangen der Ausbildung in/ gegenüber der Schule
seitens AL und StL
Kompetenzen sind eine komplexe Fähigkeit, die immer Aspekte der
Fachkenntnisse (Sachkompetenz), der Anwendung (didaktische und
methodische
Kompetenzen,
diagnostische
Kompetenz,
Leitungskompetenz), des Adressatenbezuges (Sozialkompetenz) und
der professionellen Haltung (Selbstkompetenz) einschließt.
Moduldidaktik
- Modulveranstaltungen integrieren Unterricht, um Verbindung von
Kenntnissen und Können herzustellen
Ausbildungsberatung
- Je nach Semesterhöhe werden unterschiedliche Aspekte dominieren.
Gestaffelter Aufbau, gleichwohl wird deutlich, dass es eine Verzahnung gibt
Hausarbeit
- Verbindung von Kenntnissen und Können steht im Vordergrund
Ausbildungslehrkraft - Kooperation
- AL kennt unterschiedliche Aspekte und fördert sie in sinnvoller Staffelung in
Einklang mit den Referenz-Leistungsständen sowie den Ergebnissen der
Ausbildungsberatungen
FT-Wipo-Nr. 11
Unterrichtsbesuche/ -beratung (Information für StudRef)
Stand: 24.02.2014
Grundlagen/ Bezüge:
1) APO (neu), gültig für Referendare ab Einstellungstermin 1.8.09
2) Rahmenbedingungen gemäß Papier Glindemann/ SAB vom 31.08.09 (auch Gegenstand der Studienleitertagung vom
04.09.09)
3) APO II (2011)
Dieses Papier legt im Rahmen des Fachteams sowohl Organisation als auch Ablauf und – soweit
überindividuell möglich – Inhalte der Unterrichtsbesuche/ -beratung im Fach fest.
1) Organisation:
a) StL organisieren Verteilung der UB. Die Zuordnung der Referendare zu den Studienleitern wird von Herrn
Dr. Groh nach Berücksichtigung von Kapazitäten und auch regionalen Gesichtspunkten spätestens am Tag
nach der Einführungsveranstaltung festgelegt.
b) Der StL nimmt nach Zuordnung Verbindung mit den Referendaren auf und macht Terminvorschläge bzw.
vereinbart Termine mit StudRef. Ausbildungslehrer/in muss bei Hospitation und Besprechung (45min)
anwesend sein. Koordinator/in und Schulleiter/in können teilnehmen.
c) Die Teilnahme weiterer Personen über den in 1b bezeichneten Personenkreis hinaus ist ausgeschlossen.
2) Vorbereitung des Besuchs:
a) StudRef mailt an StL einen kurzen Entwurf, bestehend aus einem Raster mit Thema, Hauptintention, Vorund Folgestunde sowie gedachtem Verlauf und maximal zwei weiteren Seiten (einzeilig, 11pt, mind. 2cm
Rand links wie rechts) plus Materialien der Stunde als Anlage/n am Vortag des UB. Dieser Entwurf ist die
Grundlage der Reflexion der Stunde durch StudRef am Beratungstag. Im freien Teil sollen vor allem die
didaktischen und (daraus folgend) die methodischen Entscheidungen vorgestellt und begründet werden. Bei
den didaktischen Entscheidungen ist auf die Unterrichtseinheit einzugehen.
b) Für den ersten Unterrichtsbesuch ist nur ein Raster mit Materialien erforderlich.
c) StudRef stellt sicher, dass er/ sie und der Ausbildungslehrer im Anschluss an die gezeigte Stunde mindestens
eine Unterrichtsstunde zur Besprechung freigestellt sind.
d) StudRef kann in Absprache mit StL individuelle Schwerpunkte bei der Beratung benennen (2./ 3. Sem.).
3) Durchführung des Besuchs:
a) Gegenstand der Beratung ist zunächst die gezeigte Stunde auf der Grundlage des schriftlichen Entwurfs.
b) Die Beratung wird ansteigend zum dritten Semester den Charakter einer vollständigen Stundenbesprechung
(in Hinblick auf das dann bevorstehende Examen) haben. In den ersten beiden Semestern orientiert sie sich
an den erwarteten Leistungsständen („Referenz-Leistungsständen“) und greift insbesondere die didaktischen
Aspekte heraus. Individuelle Schwerpunkte gemäß Punkt 2d sind wünschenswert.
c) StL hebt in der Analyse Stärken und Schwächen hervor und lenkt den Schwerpunkt der Beratung auf
diejenigen Aspekte des Referenz-Leistungsstandes, in denen weitere Ausbildung vertieft werden sollte. Sie/
er weist nach Möglichkeit darauf hin, ob bzw. inwiefern bereits vorhandene Stärken/ Fortschritte auch auf
andere Bereiche übertragen werden können.
d) Es wird angestrebt, wenige Aspekte herauszugreifen und diese intensiver zu besprechen. Reihenfolge dabei:
Ansprechen – beurteilen – folgern. Im letzten Schritt der Besprechung sind im Dialog mit AL und StudRef
jeweils Möglichkeiten zur Weiterarbeit aufzuzeigen und festzulegen.
4) Absprachen/ Festlegungen und Protokoll:
a) StL fertigt ein Kurzprotokoll über die von ihm für sinnvoll gehaltenen Maßnahmen zur Weiterarbeit des
Referendars (auch und gerade mit dem Ausbildungslehrer) an. Dabei handelt es sich um Schwerpunkte! Die
Arbeit an darüber hinausgehenden Aspekten liegt stets im Ermessen von StudRef und AL.
b) Dieses Kurzprotokoll erhalten sowohl StudRef als auch AL. Es wird in der Regel innerhalb einer Woche
nach dem Besuch fertig gestellt und verschickt sein.
FT-Wipo-Nr. 12
Entwurf – Leitfaden zum Aufbau und zur Erstellung eines Unterrichtsentwurfs
Zentrales Ziel des Entwurfs ist es, die eigenen Planungsentscheidungen einsichtig zu machen. Dabei können ggf.
Alternativen diskutiert werden.
Kern sind immer Sachanalyse und didaktische Analyse. Die methodischen Entscheidungen müssen daraus (bzw.
aus der Lerngruppenanalyse) folgerichtig abgeleitet sein.
Im Idealfall wird durch aufeinander bezogenes Argumentieren einsichtig, warum an diesem Tag und mit diesem
Gegenstand die gewählte Thematisierung für die Förderung der Urteilsbildung der Schüler besonders geeignet ist.
Dabei spielt die sinnvolle Einbindung in eine Unterrichtseinheit eine entscheidende Rolle.
Das Raster der Unterrichtsstunde sollte Thema der Stunde, der UE sowie der Vor- und Folgestunde nennen.
Erwartete Schüleraussagen sind KONKRET zu formulieren (nicht: Schüler tun das uns das, sondern z.B. "– auf
wirtschaftlicher Ebene: Wachstumsförderung durch Begünstigung von Investitionen"). Es geht in einer Stunde
nicht darum, dass Schüler etwas tun (das sollte selbstverständlich sein), sondern darum, was sie tun. Also nicht
bloße Beschäftigung, sondern kritisches Denken anstreben.
Einzelne Abschnitte können auch zusammengefasst werden, dies sollte aber nicht zur Folge haben, dass dann
kraus durcheinander geredet wird. Vielmehr ist es sinnvoll, die hier vorgeschlagene Reihenfolge in der Regel
einzuhalten und ein Abweichen im Einzelfall zu begründen.
Bemerkungen zur Lerngruppe
- Kursbezeichnung
- Wie lange und in welchem Umfang unterrichtet? Eigenständig? Ggf. in weiterem Fach?
- Schülerzahl, ggf. Geschlechterverhältnis, sofern bedeutsam
- Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit? Auffälligkeiten diesbezüglich bei einzelnen?
- Ggf. Leistungsstand (Notenspiegel)
- Besonderheiten der Lerngruppe bei der Mitarbeit?
- Ggf. Andeutung eines Bezuges Sozialformen/ Makromethoden und Lerngruppe
Bemerkungen zum Gegenstand
- Bezeichnung des Gegenstandes
- Knappe Erläuterung des Gegenstandes, ggf. Einbindung in größeren Zusammenhang (wenn für Didaktik später
wichtig). Dabei zentral: Aspekte erklären, die im Unterricht eine Rolle spielen
- Kontroverse in aktueller Diskussion oder in der Wissenschaft?
Bemerkungen zur Didaktik
- Bedeutungsgehalt des Gegenstandes (ggf. Aktualität, Bezug zur Sachanalyse, besondere Bedeutung für die
Lerngruppe? Zentraler Gegenstand in spiralcurricularem Aufbau? …)
- Daraus abgeleitet: Thematisierung
- Lehrplananbindung
- Herleitung der Hauptintention
- Einbindung in Unterrichtseinheit (ggf. bereits vor Thematisierung, wenn letztere primär aus UE abgeleitet)
- Funktion der Stunde in der UE (ggf. als Brücke zur Methodik nutzbar)
- Spezieller Zugang (z.B. Fallbeispiel)? Dann erläutern
- Ausführungen zur Förderung der Urteilsbildung (Betrachtungsebenen, Kategorien, ggf. Kriterien)
- Material charakterisieren und in seiner didaktischen Funktion erläutern (rein informativ? kontrovers?
exemplarisch?)
Bemerkungen zur Methodik
- Knappe Verdeutlichung der didaktischen Rahmenbedingungen
- Makromethoden und Sozialformen daraus ableiten (z.B. Debatte, Fishbowl-Diskussion, Podiumsdiskussion/
Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, ggf. arbeitsteilig – dann auch kennzeichnen, ggf. Bezug zur
Lerngruppenanalyse)
- Knapper Abriss des geplanten Verlaufs (Artikulation) mit jeweiliger Erläuterung des zentralen methodischen
Elements der jeweiligen Phase (Einstieg, Gelenk, …)
- Zusammenfassende Aussage zur speziellen Eignung dieser methodischen Herangehensweise (Sozialformen,
Makromethoden, ggf. Mikromethoden) für das Erreichen der Hauptintention dieser Stunde (ggf. sogar der UE)
Quellen und Literatur
FT-Wipo-Nr. 12
Schriftliche Kommunikation während der Ausbildung im Fach Wirtschaft/ Politik – ein Wegweiser
1. Schriftliche und telefonische Erreichbarkeit der Studienleiter
Studiendirektor Dr. Andreas Groh, Bismarckallee 1a, 24105 Kiel
Tel. 0431/8894578
[email protected]
Studienrätin z.A. Janika Apitz
Mangoldtstraße 8, 24106 Kiel
Tel. 0431/ 5569785
[email protected]
Studienrat Johannes Schmidt, Suder Allee 24a, 25524 Itzehoe
Tel. 04821/ 1484180
[email protected]
2. Briefverkehr und elektronischer Briefverkehr
2.1 Briefverkehr
2.1.1 Ein Brief hat einen Absender und einen Adressaten. Der Adressat ist grammatikalisch richtig (also nicht
"Herr Michael Müller", sondern "Herrn M.M" oder "An Herrn M.M.") anzugeben.
2.1.2 Die Anrede im Brief ist stets "Sehr geehrte(r) Herr/ Frau…" oder "Liebe(r) Herr/ Frau…", ggf. "Guten Tag/
Abend/ Morgen, Herr…". Die Anrede "Hallo" ist im dienstlichen Verkehr unpassend.
2.1.3 Die Schlussformel des Briefes lautet in der Regel "Mit freundlichen Grüßen". Auch andere gängige
Schlussformeln (mit lieben/ herzlichen… Grüßen) können Verwendung finden. Es sollte aber eine solche
Schlussformel geben.
2.1.4 Ein Brief hat eine Betreffzeile (muss nicht durch "Betr.:" gekennzeichnet sein), die auf das Anliegen/ den
Gegenstand hinweist, z.B. "Hausarbeit im Fach Wirtschaft/ Politik".
2.1.5 Im Kopf des Briefes tauchen vollständiger Name sowie Adresse, Telefonnummer und Mailadresse ebenso
auf wie das Datum.
2.1.6 Akademische Titel sind im schriftlichen Verkehr Bestandteil des Namens und werden ausgeschrieben.
2.1.7 Portfolios oder Hausarbeiten werden grundsätzlich per EINWURFEINSCHREIBEN verschickt (oder gar
nicht per Einschreiben), niemals per Übergabeeinschreiben. Auch beim Einwurfeinschreiben erhält man einen
Beleg, der die Einhaltung der eventuell erforderlichen Frist dokumentiert.
2.2 Elektronischer Briefverkehr
2.2.1 Eine E-Mail ist im dienstlichen Zusammenhang eine formale schriftliche Kommunikation mit einem
Vorgesetzten. Dem sollte ebenso Rechnung getragen werden wie in einem Brief.
Die Punkte 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.6 gelten sinngemäß, 2.1.1 und 2.1.4 sind im Mailformular vorhanden ebenso wie
die in einer Mail erforderlichen Daten zu 2.1.5.
2.2.2 Der Absender einer E-Mail muss eindeutig erkennbar sein (also nicht "sexyHexy82", sondern "m.maier
o.ä.").
3. Dienstbezeichnung
Die Dienstbezeichnung lautet "Studienreferendarin" bzw. "Studienreferendar". Diese ist bei Entwürfen und im
schriftlichen Dienstverkehr (nicht bei E-Mails) zu verwenden.
Die Abkürzung "LiV" ist keine Dienstbezeichnung. Sie dient als Sammelbegriff zur Bezeichnung der
auszubildenden Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aller Schularten, da die Dienstbezeichnung in nichtgymnasialen Schularten ggf. nicht "Studienreferendar" lautet.
FT-Wipo-Nr. 21
Entwurf – Muster
Bemerkungen zur Lerngruppe
Den Kurs 11c.WP unterrichte ich seit Beginn dieses Schuljahres dreistündig. Es handelt sich um diejenigen
Schüler des gesellschaftswissenschaftlichen Profils, die Wirtschaft/ Politik als Profilfach gewählt haben. In
gleicher Besetzung unterrichte ich den Kurs auch in Geschichte dreistündig, so dass mir sechs Wochenstunden
zur Verfügung stehen. In den Fächern außerhalb des Profils werden die Schüler nicht gemeinsam unterrichtet.
Der Kurs besteht aus 19 Schülern, von denen gegenwärtig vier aus unterschiedlichen Gründen (z.B.
Auslandsaufenthalt) nicht am Unterricht teilnehmen. Das Geschlechterverhältnis ist unter den übrigen 15 mit
zwölf Jungen zu drei Mädchen sehr ungleich.
Die Leistungsbereitschaft ist bei nahezu allen Schülern stark ausgeprägt, was mit dem persönlichen Interesse an
einschlägigen Gegenständen/ Problemfragen zusammenhängt. Die Leistungsfähigkeit unterscheidet sich deutlich,
einem guten Drittel im guten Notenbereich stehen einzelne ausreichende oder gar mangelhafte Leistungen in der
Klausur und der Mitarbeit gegenüber. Von der Leistungsfähigkeit insgesamt ist der Kurs daher als
durchschnittlich einzustufen. Das gegenseitige Verhältnis von Lerngruppe und Lehrkraft ist von gegenseitiger
Wertschätzung in einer intensiven, an Problemlösung orientierten Arbeitsatmosphäre geprägt.
Die Lerngruppe schätzt Gelegenheiten zu einem intensiven Austausch in kleinen Gruppen oder im Plenum und
ist in der Debatte ebenso leistungsbereit wie in einer Plenumsdiskussion.
Im fachmethodischen Bereich wurden seit Schuljahresbeginn bereits deutliche Fortschritte gemacht, auch was
den kritischen Umgang mit unterschiedlichen Materialien angeht.
Bemerkungen zum Sachgegenstand
Das Bundestagswahlrecht ist im Vergleich westlicher Staaten ein kompliziertes Wahlrecht, das durch die
Anreicherung der Verhältniswahl mit einigen Aspekten der Mehrheitswahl (Katz 1994, S. 155, §317)
gekennzeichnet ist ("personalisiertes Verhältniswahlrecht"). Diese "Mischung" führt zu Besonderheiten wie
sogenannten Überhangmandaten. Die seit 1953 bei Bundestagswahlen geltende Fünfprozentklausel dagegen, eine
weitere Besonderheit, resultiert aus dem Versuch, die Nachteile des reinen Verhältniswahlrechts in puncto
stabiler Mehrheitsfindung, Gesetzgebung und Regierung zu vermeiden.
Da der Bundestag wesentlich am Gesetzgebungsprozess und vor allem an der Wahl des Bundeskanzlers beteiligt
ist, spielt dieses Organ eine zentrale Rolle in bezug auf den (parlamentarisch-) demokratischen Charakter der
Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin liegt hier im Rahmen der deutschen Verfassung der einzige Fall vor, in
denen der Bürger durch Wahlentscheidung direkt Einfluss auf die Zusammensetzung/ Wahl eines Bundesorgans
neben kann.
Die Fünfprozentklausel ("Grundmandatsklausel") ist in der Rechtsprechung des BVG immer wieder geprüft und
bestätigt worden. (Ich weise darauf hin, dass das in dieser Hinsicht zweite Kriterium der drei Direktmandate ein
nachrangiges ist, bei dem es laut gegenwärtiger Rechtsprechung dem Gesetzgeber freigestellt wäre, eine solche
Partei an der Gesamtverteilung teilhaben zu lassen). Gleichwohl reißt die Debatte darum nicht ab, was einerseits
aufgrund der immer größeren Zersplitterung des Parteiensystems in den letzten Jahren fragwürdig erscheint.
Andererseits trägt diese "Zersplitterung" womöglich einem gesellschaftlichen Wandel, einer Neuausrichtung der
Konfliktlagen, Rechnung (von Alemann 2000, S. 96), und daraus ließe sich auch eine andere
Debattenausgangssituation als in den 70er Jahren ableiten.
Jüngster Höhepunkt in dieser Kontroverse war die Entscheidung des BVG vom 9.11.11, die Fünfprozentklausel
bei den Wahlen zum Europaparlament für verfassungswidrig zu erklären. (http://www.bverfg.de/
pressemitteilungen/bvg11-070.html) Das BVG hat dabei ausdrücklich auf die strukturellen Unterschiede zu
Bundestagswahlen verwiesen. Gleichwohl traten sogleich Forderungen auf, auch auf dieser Ebene die
Verfassungsmäßigkeit erneut zu überprüfen (vgl. auch das Material des Arbeitsbogens zu dieser Stunde).
Bemerkungen zur Didaktik
Die gewählten Charakteristika des Gegenstands "Bundestag/ Bundestagswahl" prädestinieren ihn als Prüfstein bei
der Frage nach dem demokratischen Charakter des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
Letztere ergibt sich aus dem Lehrplan des 11. Jahrgangs in Zusammenhang mit dem Kernproblem
"Partizipation". (MBWFK Schleswig-Holstein, Lehrplan Wirtschaft/ Politik Sek II 2002, S. 39 in Vbdg mit S. 11)
Ich habe das "Trimesterthema" daher folgendermaßen formuliert: "Bundesrepublik Deutschland – Demokratie als
Herrschaft des Volkes und des Rechts?" Gemäß der doppelten Fragestellung stehen das Demokratieprinzip
(Partizipation) und das Rechtsstaatsprinzip (Freiheit vs. Sicherheit) im Zentrum der Betrachtung.
Hier wird nur der erste Teil (Demokratieprinzip) weiter verfolgt, die erste Unterrichtseinheit hat demnach die
Hauptintention:
"Anhand verschiedener, ineinandergreifender Aspekte der politischen Ordnung in Deutschland zum
"demokratischen" Charakter im Spannungsfeld von Identität und Repräsentation, Effizienz und Partizipation
differenziert Stellung nehmen zu können",
woraus sich als erweiterte Zielsetzung ergibt, dass die Schüler einen eigenen, reflektierten Demokratiebegriff
formulieren können. Fachliche Selbst- und Sozialkompetenz sind damit Schwerpunkt der Unterrichtseinheit.
Die gegenwärtige Sequenz "Die Bundestagswahl – Kompliziertheit als gute Demokratie?" wird aus der
genannten Hauptintention abgeleitet und von dem Kategorienpaar Partizipation vs. Effizienz (im Einzelfall
Stabilität) beherrscht, wie sich aus der im Titel genannten Kompliziertheit gut ableiten lässt. Die "gute
Demokratie" wirft die Frage nach dem eigenen Demokratiebegriff auf und stellt die Anforderung, einen solchen
im Spannungsfeld der genannten Kategorien zu formulieren sowie zu reflektieren.
Fachlich kann dazu das institutionenökonomische Modell von Entscheidungsfindungskosten und
Diskriminierungskosten herangezogen werden, welches das erwähnte kategoriale Spannungsfeld inhaltlich zu
ordnen und zu vermessen hilft.
Entsprechend wurden bisher die Vor- und Nachteile von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht problematisiert
sowie das Bundestagswahlrecht als personalisierte Verhältniswahl erarbeitet. Die Urteilsbildung wurde bei
letzterem in der vergangenen Doppelstunde am Problem der Überhangmandate sowie des taktischen
Wahlverhaltens geübt.
Die Fünfprozent-Klausel (fachlich korrekt: "Grundmandatsklausel") kann nun didaktisch wie ein Brennglas
verwendet werden, in dem sich tendenziell die Argumente der Mehrheits- wie der Verhältniswahlbefürworter
bündeln (auf der Sachebene: Entscheidungsfindungskosten vs. Diskriminierungskosten). Daher bot sich dieser
Gegenstand zur abschließenden Vertiefung der Sequenz an und wurde von mir im entsprechenden Spannungsfeld
Partizipation (als exakte Repräsentation) und Effizienz/ Stabilität formuliert. Exakter muss gesagt werden, dass
hier die Frage besteht, in welchem Maße und welcher exakten Abbildung Partizipation/ Repräsentation notwendig
ist, um eine "gute" Demokratie zu ermöglichen bzw. in welchem Maße andere Kategorien und entsprechend
andere Kriterien zum Tragen kommen sollen.
Da diese Frage sich weitgehend auf die politische Betrachtungsebene beschränkt, andererseits aber eine sehr
klare Kontroverse darstellt, sind Gegenstand und Problemstellung für den 11. Jahrgang gut geeignet. Im Zentrum
steht weniger die Breite der Ausdifferenzierung als vielmehr die Schärfe, Tiefe und Reflexion der eigenen
Begriffsbildung. Dies ist auch mit vergleichsweise schnell zu erwerbenden fachlichen und fachmethodischen
Kenntnissen möglich.
Das Material erscheint dabei einerseits rein informierend, andererseits in den wiedergegebenen Tendenzen recht
einseitig. Dennoch halte ich es für sehr gut geeignet, da einerseits eine gewisse Ausdifferenzierung durch
verschiedene Interessengruppen ermöglicht wird, andererseits knapp zentrale Informationen zur Verfügung
gestellt werden. Die Kontroversität kann die Gruppe aufgrund ihres Interesses sowie der bisher erworbenen
Fähigkeiten im Bereich Urteilsbildung selbst herstellen und wird es aufgrund der Einseitigkeit auch tun. Nähere
Unterstützungen dazu werden im Bereich Methodik zu diskutieren sein.
Bemerkungen zur Methodik
Die Stunde ist die Abschlussstunde einer Sequenz und zielt auf vertiefte Urteilsbildung. Die methodische Anlage
unterstützt dies, indem sie mit vorbereitender Hausaufgabe auf der Sach- wie schon ansatzweise auf der
Urteilsebene (Sachurteil) die verbleibende knappe Zeit effizient nutzt. Kern der Stunde muss das eigene Sachund Werturteil in der Vertiefungsphase sein, welcher entsprechender Raum (auch zur Begriffsbildung)
eingeräumt wird.
Entsprechend wird ein medial aktivierender, anknüpfender Einstieg gewählt (Videoclip zum in der Hausaufgabe
bereits beschriebenen Problem). Die Schüler können dann die Kontroverse selbst aufzeigen, worauf sie durch die
Hausaufgabe ebenfalls bereits vorbereitet sind. Auf einen doppelten Einstieg mit einer ergänzenden gegenteiligen
Position oder auch einen direkt kontroversen Einstieg habe ich daher verzichtet. Effizient kann auf diese Weise
sowohl aktiviert als auch angeknüpft und problematisiert werden.
Das Gelenk ergibt sich aus den Bezügen der Schüler zu Hausaufgabe und leitet eine Auswertungsphase im
Lehrer-Schüler-Gespräch ein, in welcher der Gegenstand geklärt wird sowie die Positionen dazu verdeutlicht
werden (Sicherung mit knappem Tafelbild aufgrund vorbereitender Hausaufgabe ausreichend). Aufgrund der
Sozialform kann hier eine die Urteilsbildung vorbereitende Strukturierung erleichtert werden, was bei
Schülerfolien o.ä. nicht mit gleichem Zeitaufwand möglich/ gesichert wäre.
Die anschließende Erarbeitungsphase dient der Erleichterung und Vorbereitung der eigenen Begriffsbildung und
ist daher als Gruppenarbeit angelegt, die den abschließenden Diskurs im kleinen Rahmen vorweg nehmen, so
auch für weniger gute Schüler erleichtern soll.
Insgesamt trägt die methodische Anlage dem Redebedürfnis der Lerngruppe sowie ihren diesbezüglichen Stärken
Rechnung. Im Idealfall kann die abschließende Vertiefungsphase einen offenen Diskurs als Schlagabtausch der
eigenen Positionen/ Demokratiebegriffe ermöglichen, wobei ich davon ausgehe, dass gezielt Impulse
insbesondere bei der kategorialen Verortung sowie der begrifflichen Klarheit notwendig sein werden. Solche
habe ich als Ergänzung des Tafelbildes und im Raster bereits vorausgedacht.
Quellen/ Literatur:
Alemann, Ulrich von: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 2000, S. 96
Katz, Alfred: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht, 12. überarb. Aufl., Heidelberg 1994, S. 155, §317
MBWFK Schleswig-Holstein, Lehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium, Gesamtschule. Wirtschaft/ Politik,
2002
http://www.bverfg.de/ pressemitteilungen/bvg11-070.html, abgerufen am 4.12.11
Anlage 1 Übersicht der Unterrichtseinheit mit der 2. Sequenz (Entwurf)
- anhand verschiedener, ineinandergreifender Aspekte der politischen Ordnung in Deutschland zum
"demokratischen" Charakter im Spannungsfeld von Identität und Repräsentation, Effizienz und Partizipation
differenziert Stellung nehmen zu können,
- dabei einen reflektierten , kategorial strukturierten und mit konkreten Kriterien entwickelten Demokratiebegriff
verdeutlichen zu können
Nr/
Datum
01-02
25.11.
Inhalt
Schwerpunkt/ Materialien
1. Sequenz: Demokratie – Identität, Repräsentation,
Konkurrenz?
Demokratie – Wahrheitserkenntnis oder Spiel nach Regeln?
Partizipation-Effizienz
2. Sequenz: Die Bundestagswahl – Kompliziertheit als
"gute" Demokratie?
03-04
29.11.
Mehrheits- vs. Verhältniswahl – kann eine Minderheit
demokratisch regieren?
- Repräsentation, Machtkontrolle, ewige Regeln/ Effizienz,
Schnelligkeit, Mehrheitswille
05
01.12.
Das Bundestagswahlrecht – ein "demokratisches" Wahlrecht?
06-07
06.12.
Das Bundestagswahlrecht – muss Demokratie kompliziert sein?
08
07.12.
BVG schafft 5-%-Klausel ab – ein guter Tag für die Demokratie
oder Verschlechterung des Wahlrechts?
09-16
08.12.22.12
3. Sequenz: Bundestag – die Volksvertretung als
Machtzentrum der Bundesrepublik?
- Bundestag und Regierung: Aushöhlung des Parlamentarismus
(z.B. Gesetzgebung) , i.S. von Gewaltenverquickung statt –
teilung
- Bundestag und Bundesrat
Rousseau vs. Madison und Fraenkel
Gemeinwohl/ Politik als
Wahrheitserkenntnis oder (Ergebnis
von) Spielregeln
TA-Kosten und D-Kosten
Partizipation-Effizienz
Komplexität-Transparenz
Identität-Repräsentation
Transaktionskosten
Diskriminierungskosten
Graphik 51 oben als Einstieg und
Erarbeitung
M24, Abo 07 alt Teile (Sachtext
und Graphik)
Vorb. HA: Wahlrecht und
Wahlrechtsgrundsätze
(problematisieren)
Erarbeitung: M24 Teil 2 (51)
Folie M8 alt Auswertung, erste
Vertiefung
(Dabei Einbezug aus
Gesellschaftsteil: Pluralismus,
Individualisierung…)
Material: Buchner neu, 84/ M6 (ggf.
noch Hare/ Niemeyer)
Video Süddeutsche?
M1 SZ auf jeden Fall
 am Schluss "gebessertes" VW?
Partizipation – Effizienz
Machtkontrolle – Identität,
Effizienz
Zentralismus – Föderalismus (Sach)
FT-Wipo-Nr. 22
Raster – Muster
Name: Groh
Datum:
Klasse: E
Thema der Stunde: BVG schafft 5-%-Klausel ab – "ein guter Tag für die Demokratie"?
Thema der UE: Demokratie – Identität, Repräsentation, Konkurrenz?
Vor-/Folgestunde: Das Bundestagswahlrecht – muss Demokratie kompliziert sein?/ neue Sequenz
Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Fähigkeit,
- am Beispiel der 5%-Klausel beim BTWR zum "demokratischen" Charakter dieses Wahlrechts im Spannungsfeld
von Partizipations- und Stabilitäts-/ Effizienzmaximierung reflektiert Stellung nehmen zu können, HI
- dabei den eigenen Demokratiebegriff verdeutlichen und reflektieren zu können
Zeit
Didaktische
Funktion/
Sozialform
08.40- Einstieg:
08.46 LSG
Inhalt/ Lehrimpulse
Material/
Medien
Erwartete Antworten/
Materialarbeit zum Clip, ggf. kleinschrittiger:
Videoclip
Süddeutsche
-Abschaffung 5%-Hürde
gut: - kleine Parteien
besser gestellt
dadurch
mehr
Wettbewerb  mehr
Bürgerbeteiligung,
weniger "Abgehobenheit
 mehr Demokratie (?)
+ ist das so? welche
Kriterien? Ist auch nur
Europaebene …
1) Gegenstand des Clips!
2) Aussage des Klägers!
3) Infragestellung!
08.47
Gelenk:
LV
08.48- Auswertung/
09.07 Sicherung:
LSG
09.08- Erarbeitung:
09.15 GA
09.16- Vertiefung/
09.25 Transfer:
SSG
HA:
Tafelbild:
Siehe folgende Seite
Tatsächlich auf die Bundesebene gehen, da ja in der HA
auch Forderungen laut wurden, dies auf Bundesebene
durchzusetzen. Dabei Demokratiebegriff verdeutlichen
und reflektieren.
Aufgabe 1: Dabei nur
- Quelle
- Gegenstand
- Hauptthese
-------------------------------------------------------------------- zentrale Aussagen der Parteien/ Betroffenen
-------------------------------------------------------------------Aufgabe 2: Beurteilung der Positionen knapp (Interessen,
leitende Kategorien bei Demokratiebegriffen)
3) Abschließende Position zu Forderungen Arnims und
der Linkspartei hinsichtlich Abschaffung der 5-%-Klausel
auf Bundesebene unter Verdeutlichung eigenen
Demokratiebegriffs mit Gewichtung der Kriterien!
Aufgabe 3 kurzer Austausch/ eigene Position im Diskurs
festigen
Aufgabe 3
Ggf. Impuls: "Guter Tag für die Demokratie"?
Ergebnisse Siehe Tafel
HA: Abo
Pol 07
Zentral:
Tafel
Interessengeleitete
Argumentationen
Aber auch: Betonung
ganz
bestimmter
Kategorien
für
Demokratiebegriff
Abo Pol 07 eigener
Demokratiebegriff
im
Spannungsfeld DK vs.
EFK …
Verschriftlichung der Aufgabe 3
Abo Pol 07
Abo Pol 07
Tafel
… bzw. Partizipationsmaximierung
vs.
Effizienz-/
Stabilitätsmaximierung
Tafelbild zum Raster:
BVG schafft 5-%-Klausel ab – ein guter Tag für die Demokratie?
BVG: Nur bei Wahlen zum Europaparlament keine 5%-Klausel, weil dort weniger GesGeb und Reg-Wahl
Von Arnim (Kläger)
1) Mehr Alternativen = mehr
Demokratie
2) Exakte Gleichheit der
Stimmen ist Demokratie
(Repräsentation, Gleichheit,
Partizipation, Konkurrenz)
Linkspartei
"Verzerrung" ist
"undemokratisch"
Grüne
Gleichheit ist Gerechtigkeit
Verein "Mehr Demokratie"
Taktisches Wahlverhalten ist
undemokratisch
(Exakte Repräsentation)
(Gleichheit)
- ggf. "tiefe CG"?
(Partizipation)
DEMOKRATIE im Spannungsfeld:
Diskriminierungskosten versus Entscheidungsfindungskosten
Partizipation max
Stabilität/ Effizienz max
Wirtschaft/ Politik 11, (Aufgabe 1und 2! = vorbereitende Hausaufgabe)
Abo Pol 07
Aufgaben:
1) Strukturierte Materialarbeit:
- Quelle und Gegenstand
- Position des BVG
- Positionen weiterer Personen/ Gruppen
2) Beurteilen Sie die verschiedenen Reaktionen (also nicht das Urteil des BVG) – auch unter Berücksichtigung der sie
vertretenden Interessen – mit Rückgriff auf Kenntnisse und Fachmethodik!
3) Nehmen Sie selbst zu den Forderungen Arnims und der Linkspartei hinsichtlich Abschaffung der 5-%-Klausel auf
Bundesebene unter Verdeutlichung Ihres eigenen Demokratiebegriffs Stellung!
M 1 Urteil in Karlsruhe – Fünf-Prozent-Klausel bei EU-Wahl verfassungswidrig. In: Süddeutsche Zeitung,
09.11.11 (abgerufen am 30.11.11 von http://www.sueddeutsche.de/politik/bvg-o-fuenf-prozent-klauselbei-eu-wahl-gekippt-1.1184981)
Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die bisherige Regelung verletzt die Chancengleichheit der Parteien sowie den
Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit.
Das Urteil der Richter fiel denkbar knapp aus - mit fünf zu drei Richterstimmen. Zwei Richter gaben eigens ein
Sondervotum ab. Die entsprechende Vorschrift im Europawahlgesetz, das deutsches Bundesrecht ist, erklärte das Gericht
damit für verfassungswidrig und nichtig.
Dem Urteil zufolge bewirkt die Fünf-Prozent-Hürde eine "Ungleichgewichtung der Wählerstimmen". Denn die Stimmen für
Parteien, die an der Sperrklausel gescheitert sind, blieben letztlich ohne Erfolg. Das Gericht folgte damit der Argumentation
des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim, der zusammen mit zwei Wählern gegen die Klausel geklagt hatten.
Dadurch, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, keine EU-Abgeordneten entsenden
dürften, seien bei der Europawahl 2009 etwa 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen, argumentierte
der Staatsrechtler. (…)
Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament bestimmt jeder Mitgliedstaat die Regeln selbst. Mehrere EU-Staaten haben
niedrigere oder überhaupt keine Sperrklauseln.
Staatsrechtsprofessor von Arnim sprach von einem "guten Tag für die Demokratie": Dass die Sperrklausel nun gefallen sei,
belebe den Wettbewerb der politischen Parteien, sagte der Beschwerdeführer nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Seiner Meinung nach kann das Urteil "auch Auswirkungen haben für die Beurteilung von Bundestagswahlen". Kleine
Parteien seien für den Wähler "oft die einzige Alternative, wenn man den großen Parteien nicht mehr glaubt". Stimmen für
kleine Parteien fielen nun nicht mehr unter den Tisch. (…)
Die Linkspartei forderte als Konsequenz aus dem Urteil, auch bei Bundestagswahlen die Sperrklausel abzuschaffen. Dieses
"undemokratische Relikt" passe nicht in die Zeit, verzerre Wahlergebnisse und verstärke Politikverdrossenheit, erklärte
Bundesgeschäftsführer Werner Breibus.
Die Grünen begrüßten, dass das Verfassungsgericht auf Chancengleichheit der Parteien und den Grundsatz der
Wahlrechtsgerechtigkeit abhebe. (…)
Der Verein Mehr Demokratie erklärte, ohne Fünf-Prozent-Hürde werde das taktische Wahlverhalten eingedämmt. Bisher
hätten viele Wähler ihre Stimme eher etablierten Parteien gegeben aus Angst, sie ganz zu verschenken, wenn sie kleine
Parteien ankreuzten, sagte Vorstandssprecher Michael Efler.
Der Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verwies in der Urteilsbegründung allerdings auf die strukturellen
Unterschiede zwischen dem EU-Parlament und dem Bundestag. Das EU-Parlament wähle keine Regierung, die auf seine
andauernde Unterstützung angewiesen sei. Darüber hinaus sei die EU-Gesetzgebung nicht von einer gleichbleibenden
Mehrheit im Parlament mit einer stabilen Koalition abhängig. Dass die Arbeit des Parlaments durch den Einzug weiterer
Kleinparteien unverhältnismäßig erschwert werde, sei nicht zu erkennen.* (…)
* Bei zahlreichen europäischen Gesetzgebungen hat das Parlament weder die Möglichkeit, Gesetze einzubringen noch von
anderen EU-Institutionen eingebrachte Vorschläge endgültig zu verhindern.
Mögliche Ergebnisse (maximal) der Materialarbeit und Beurteilung von Abo Pol 07, M 1
Aufgaben 1 und 2
Gegenstand: BVG hat 5%-Klausel bei Europawahlen für nichtig erklärt. Dazu äußern sich verschiedene Personen/ Gruppen.
BVG:
5%-Klausel ist bei Europawahl laut BVG rechtswidrig (Stimmenungleichgewichtung)
Begründung: Dort keine stabile Parlamentsmehrheit für Regierung/ Gesetzgebung nötig
Prüfung:
- Abwägung des Gegensatzes von EFK und DK  in DIESEM Fall EFK deutlich weniger wichtig, deshalb HIER DK
wichtiger (für möglichst exakte Repräsentation)
Kläger von Arnim:
+ "guter Tag für Demokratie"
+ "auch auf Bundesebene" ein Signal
+ kleine Parteien oft einzige Alternative
+ jetzt endlich fallen keine Stimmen für Kleine mehr unter den Tisch
 mehr Alternativen bedeuten mehr Demokratie, exakte Gleichheit der Stimmen ist Demokratie, bedeutet viel mehr
Partizipation der Bürger
Beurteilung Arnim:
- guter Tag für Extremisten
- schlechter Tag für Handlungsfähigkeit des EU-Parlaments
- kleine Parteien müssen nicht besser sein als große (eher noch Klientelvertreter)
- warum "politische Klasse" nur bei großen Parteien?
- einseitig EFK unter den Tisch fallen gelassen
- gibt schon 5 Parteien im Bundestag, braucht es nur sechste oder siebte?
+ tatsächlich guter Tag für mehr Partizipation/ Auswahl der Bürger
+ und damit exaktere Repräsentation des Bürgerwillens
 einseitiger Demokratiebegriff, der möglichst exakte Repräsentation will (letztendlich eben mehr Möglichkeiten der
Mitbestimmung, also mehr Partizipation. Effizienzverluste werden in Kauf genommen)
Linkspartei:
+ auch auf Bundesebene abschaffen, weil:
+ undemokratisch
+ Relikt aus vergangener Zeit
+ verzerrt Wahlergebnisse
+ fördert Politikverdrossenheit
Beurteilung Linkspartei:
- durchsichtige Interessen (Linkspartei z.T. davon betroffen, vor allem in Westdeutschland)
- warum undemokratisch? Kommt auf Demokratiebegriff an, letztendlich hat z.B. die Mehrheit entschieden, andere Länder
haben noch "radikalere" Wahlsysteme (GB) – sind das dann keine Demokratien?
- warum vergangene Zeit? Heute weniger Extremismus und Probleme bei der Regierungsbildung (5-Parteien-Parlament zeigt
eher Gegenteil)
- verzerrt WE stimmt, aber in welchem Maße? Muss man das in Kauf nehmen zwecks stabiler Regierung und Gesetzgebung
(EFK hier wichtiger als DK?)
- Förderung von Politikverdrossenheit: ist nicht nachgewiesen? Warum?
 einseitige, interessengeleitete Stellungnahme mit stark gleichheitsfixiertem bzw. exakt repräsentativem
Demokratiebegriff. Stabilität von GesGeb und Reg bleibt unberücksichtigt
Grüne:
+ Chancengleichheit der Parteien
+ Grundsatz der Wahlrechtsgerechtigkeit (gemeint ist Gleichheit)
Beurteilung Grüne:
- CG stimmt
- ob das "Wahlgerechtigkeit" ist, liegt am Gerechtigkeitsbegriff
 die Grünen verwechseln Gleichheit und Gerechtigkeit
Verein "mehr Demokratie":
- weniger taktisches Wahlverhalten  "ehrlichere", also demokratischere Wahl (exaktere Repräsentation)
Beurteilung:
- das stimmt sicherlich auf der Sachebene, ob das zu mehr Demokratie führt, hängt vom Demokratiebegriff ab
 Nach diesem Begriff müsste eigentlich jeder Wähler eine eigene Partei haben, also letztendlich direkte Demokratie
Aufgabe 3
Konkret (Beispiele):
+ kleine Parteien kommen leichter zum Zug  bessere Repräsentation und Partizipation (mehr Auswahl)
 bessere Interessenvertretung der Bürger über Wettbewerb
(dagegen ließe sich sagen, dass wir schon 5 Parteien im Bundestag haben trotz 5%-Klausel. Braucht es noch mehr?)
+ Stimmenungleichgewicht wird reduziert  Gleichheit, Partizipation
- Handlungsfähigkeit des Bundestages erfordert Klausel (siehe Weimarer Republik), EFK explodieren (sowohl über IK als
auch über Aushandlungskosten)
- ist ein solches System transparenter, wenn tatsächlich 30 Parteien im Parlament sitzen?
- Repräsentation ist weitgehend gewährleistet, Gleichheit formal auch  dann muss auch Effizienz zum Zug kommen
Demokratiebegriff:
- was ist für mich besonders wichtig? Und in welchem Maß?
* Gleichheit
* Exakte Repräsentation
* Partizipation (dabei z.B. Auswahl, Wahl der "passenden" Partei)
* Funktionsfähigkeit Regierung/ Gesetzgebung = Stabilität, Effizienz
(…)
FT-Wipo-Nr. 23
Pflicht- und Wahlmodule
E/ A – Grundlagen der Didaktik und Methodik des WPU
E
A1
A2
A3
A4
Urteilsbildung als Ziel des WPU und Problematisierung von Gegenständen; Artikulation
Problematisierung im Rahmen von Einzel-/ Doppelstunden (erste Einführung eines Urteilsmodells)
Leistungsmessung: Mündlich und schriftlich, Sek II und Sek I
Einsatz von Materialien und Arbeitsaufträgen im WPU
Problematisierung im Rahmen von Unterrichtseinheiten (erste Erweiterung eines Urteilsmodells)
B – Vertiefung der Methodik der WPU
B1
B2
B3
B4
Einstiege
Sicherung: Tafelbilder usw.
Geöffneter Unterricht, Makro- und Mikromethoden
Projektunterricht
C – Vertiefung der Didaktik des WPU
C 1 Urteilsmodell I (in der Planung)
C 2 Urteilsmodell II (bei den Schülern)
C 3 Diskurs als kategorial geleitetes Urteilen I (im Unterricht, Lehrer)
C 4 Diskurs als kategorial geleitetes Urteilen II (Schüler)
- Kategorien und Kriterien, typische Beispiele für typische Gegenstände
Wahlmodule (behalten im Buchungssystem alte Nummerierung, hier intern neue)
W1
W2
W3
W4
W5
W6
Wirtschaft 11
EU 12
Unterrichtsgespräch
Außerschulische Lernorte
Berufsorientierung
(Neue) Medien
FT-Wipo-Nr. 24
Phasenbezeichnung in einer Unterrichtsstunde
1. Bezeichnungen der Phasen:
- Einstieg.
- Gelenk (lediglich ein Satz des Lehrers, der den Sinn der weiteren Arbeit verdeutlicht, also von der
Problemstellung zum Lösungsweg überleitet).
- Erarbeitung (ggf. in der Hausaufgabe oder teilweise in der Hausaufgabe erledigt).
- Auswertung (ggf. mit Sicherung), dabei Strukturierung!!!
- Vertiefung (ggf. mit oder als Transfer).
2. Erläuterung der Funktionen der Phasen:
Die Funktionen der einzelnen Phasen werden in SB 1.2 erläutert.
3. Grundsätze/ Verbote:
3.1. Der Einstieg dauert keinesfalls länger als zehn Minuten (bei einer 45min-Stunde).
3.2. Die Erarbeitung sollte etwa ein Drittel, keinesfalls aber die Hälfte der Unterrichtszeit in Anspruch
nehmen. Dabei ist die Vorbereitung der Vertiefung in der Regel bereits inbegriffen.
3.3. Nicht mehr als eine Erarbeitungsphase, eine zweite müsste schon Vertiefung (zum Beispiel durch
GA zu einem entsprechenden Arbeitsauftrag) sein.
3.4. Nicht zulässig sind: "Problematisierung" als eigene Phase oder Verlagerung der Problematisierung
ins Gelenk. Die Problematisierung muss im Wesentlichen Ergebnis des Einstiegs sein.
3.5. Zwischen "Vertiefung" und "Transfer" besteht ein Unterschied. Letzteres ist die Anwendung auf
einen neuen Gegenstand/ Problemzusammenhang.
FT-Wipo-Nr. 25
Notenstufen für Wirtschaft/ Politik-Stunden
Stand: 3. August 2014 (Erprobungsfassung)
Notenstufe insgesamt
(Gewichtung fachlicher und allgemeiner
Kriterien)
1 Ausschließlich fachliche Kriterien
ausschlaggebend, nichtfachliche voll oder in
besonderem Maße vorhanden.
2 Ausschließlich fachliche Kriterien
ausschlaggebend, andere voll oder in
besonderem Maße vorhanden.
3 Fachliche Kriterien entsprechen im
Allgemeinen den Anforderungen, Tendenz
zu "ausreichend" kann durch voll oder im
besonderen Maße den Anforderungen
entsprechende nichtfachliche Kriterien
ausgeglichen werden (4+  3-).
4 Fachliche Kriterien weisen bei einem (4+)
oder wenigen (4, s.u.) wichtigen Kriterien
deutliche Mängel auf, insgesamt entspricht
die fachliche Leistung aber (noch) den
Anforderungen.
Nichtfachliche Kriterien entsprechen
mindestens im Allgemeinen (für 4+) oder
trotz einzelnen Mängeln noch den
Anforderungen (für 4).
4- Nichtfachliche Kriterien können bei
fachlicher Mangelhaftigkeit mit teilweise
ausreichenden Aspekten dann eine 4
begründen, wenn sie mindestens voll den
Anforderungen entsprechen. (5+  4-)
5 a) Mehrere wichtige fachliche Mängel
werden nicht durch voll den Anforderungen
entsprechende nichtfachliche Kriterien
ausgeglichen.
b) Schwerwiegende fachliche Defizite (sehr
mangelhaft oder schlechter) können
grundsätzlich nicht ausgeglichen werden
(ggf. Note 6 dann, wenn auch nichtfachliche
Kriterien nicht mindestens voll ausreichend).
6 Fachliche Kriterien ungenügend und
nichtfachliche nicht besser als ausreichend.
Fachliche Note
(Gewichtung fachlicher Kriterien,
Ausformulierung in Anlage)
Mehrzahl der F-Kriterien entspricht den
Anforderungen in besonderem Maß, alle
mindestens voll.
Dabei entsprechen F2 und F3 den
Anforderungen in besonderem Maß.
F1 bis F3 entsprechen mindestens voll den
Anforderungen oder eines davon nicht, dafür
aber ein anderes in besonderem Maß.
Keine F-Kriterien unterhalb der Stufe
"entsprechen im Allgemeinen den
Anforderungen".
F1 bis F3 entsprechen mindestens im
Allgemeinen den Anforderungen oder eines
davon nicht, dafür aber ein anderes voll.
Keine F-Kriterien, die nicht den
Anforderungen entsprechen.
Höchstens zwei F-Kriterien entsprechen
nicht den Anforderungen, die anderen
mindestens trotz Mängeln.
Mindestens F1 oder F2 mindestens
ausreichend.
Mehr als zwei F-Kriterien entsprechen nicht
den Anforderungen oder eines ist mit
"ungenügend" zu bewerten.
Oder: F1 und F2 mangelhaft oder schlechter.
Mehr als zwei F-Kriterien sind mit
"ungenügend" zu bewerten.
FT-Wipo-Nr. 26
Fachliche und nichtfachliche Kriterien
F 1 FACHLICHKEIT
… sachlich und fachlich korrekt unterrichtet?
- Sachkenntnis in den verschiedenen Fachdisziplinen
- Lehrplananbindung, ggf. Nutzung Schulinternen Fachcurriculums
- Fachliche Kompetenzen: Kenntnis, Nutzung, Förderung gemäß fachlichem Anspruch
- Korrektur falscher oder nicht akzeptabel vereinfachender Schüleraussagen
- Wahrung des Beutelsbacher Konsens, i.d.R. kontroverse Anlage
- Thematisierung ist fachlich haltbar
F 2 STRUKTUR
… den Unterricht sinnvoll strukturiert?
- Thematisierung und Hauptintention entsprechen dem Bedeutungsgehalt des Gegenstandes
- Schwerpunktsetzung (didaktische Reduktion) eindeutig i.S. des Bedeutungsgehalts
- Einbindung in die Unterrichtseinheit in Planung und Durchführung
- Materialeinsatz entspricht in effizienter Weise den Anforderungen der Hauptintention
- Urteils-/ Reflexionskompetenz der unterrichteten Schüler wird adressatengerecht gefördert
- Visualisierungs- und Sicherungsmöglichkeiten werden effizient genutzt
- Lernprogression
F 3 FLEXIBILITÄT
… und ggf. flexibel auf sich verändernde Situationen reagiert?
- Schüleraussagen werden für Fortgang der Sacherklärung und Urteilsbildung genutzt
- Sprachliche Differenzierung seitens der S. wird beachtet
- Ggf. Anpassung der Planung i.S. besseren Erreichens der Hauptintention
(Veränderung der Schwerpunktsetzung, Wegfall von Material, Änderung der Artikulation)
F 4 REFLEXION
… konnte ihr didaktisches Konzept und dessen Realisierung angemessen reflektieren?
- Entscheidende Stärke und Schwäche der Stunde deutlich benannt
- Ggf. Folgerungen für die weitere Arbeit gezogen oder Alternativen neu beurteilt
- Abweichen von der Planung korrekt mit besserem Erreichen der Hauptintention begründet
F 5 SELBSTÄNDIGKEIT
… die Selbständigkeit der Lernenden u.a. durch schüleraktivierende Unterrichtsformen gefördert?
- Problemstellung von den Schülern erarbeitet
- Ergebnis der Stunde: Ergebnis selbständigen Denkens der Lerngruppe
(Geht über Wiedergabe von aus dem Material entnommenen Informationen und Aussagen hinaus)
- Tempo, Arbeitsaufträge und Impulse fördern das selbständige Erreichen der Hauptintention
- Visualisierungs- und Sicherungsmöglichkeiten sowie Medien effizient genutzt
F 6 DIFFERENZIERUNG
… die unterschiedlichen Voraussetzungen und Kompetenzen der Lernenden berücksichtigt?
- Didaktisches und methodisches Arrangement wird von den S. mit Lernprogression bewältigt
- Einschätzung der erreichten Leistung ist angemessen
- Lernvoraussetzungen einzelner S. werden berücksichtigt
NF 1 SPRACHLICHE PRÄZISION
… präzise und verständlich formuliert?
- Arbeitsaufträge und Impulse sind präzise formuliert
- Hoch- und Fachsprache verwendet sowie differenzierend genutzt
- Rückmeldungen an die S. sind sowohl sprachlich präzise als auch differenziert
NF 2 ANGEMESSENER UMGANG
… überzeugend und als Vorbild aufgetreten?
… mit den Lernenden respektvoll und wertschätzend umgegangen?
- Produktive Lernatmosphäre wird geschaffen (Ordnung, Transparenz, Leitung, "classroom management")
- Zeitmanagement begünstigt das Erreichen der Hauptintention
- S. werden in den Unterrichtsprozess (in differenzierter Weise) integriert
- Rückmeldungen sind deutlich und angemessen häufig
FT-Wipo-Nr. 27
Prüfliste für Unterrichtsplanung
1) Ist ein Thema vorhanden, nicht nur ein Gegenstand?
2) Habe ich den Gegenstand so ausgewählt und reduziert, dass er
a) in die Unterrichtseinheit passt? (Bedeutungsgehalt)?
b) in 45 Minuten passt? (incl. Urteilsbildung)
c) relevant thematisiert ist? (Bedeutungsgehalt)
3) Stimmen Thema und Hauptintention überein?
4) Habe ich die Prüfung von Argumenten vorgesehen, nicht nur bloßes Gegeneinanderhalten/
Herausarbeiten?
a) Wird das den S. in den Arbeitsaufträgen deutlich?
b) Ist eine Prüfung mindestens einiger Argumente möglich, sofern es nicht reine Wertvorstellungen
sind?
( haben die S. entsprechende Kenntnisse? Können sie diese aktivieren/ anwenden? Ist ggf. weiterführendes „Prüf“material
notwendig und ist dieses gegeben?)
5) Sind erwartete Antworten konkret formuliert und mit
a) den Materialien,
b) den Kenntnissen der Schüler (!),
c) den Arbeitsaufträgen
erreichbar?
6) Stimmen Aufwand und Ertrag überein (Effizienz)?
a) Ist der Materialaufwand in der Zeit leistbar?
b) Ist diese Materialmenge notwendig?
c) Ist diese Methodik für das Erreichen der Hauptintention (besonders) dienlich?
7) Können meine Schüler diese Makromethode in dieser Zeit so anwenden, dass es der Hauptintention
dienlich ist?
8) Verfügen meine Schüler über die fachmethodischen Fähigkeiten, die für eine fachlich
anspruchsvolle/ angemessene Lösung der Aufgaben notwendig sind?
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