FT-Wipo-Nr. 1 Ausbildungsbogen Wirtschaft/ Politik Stand: 27.04.14 Dieser Bogen ist nur noch für die langfristige Arbeit zwischen AL und Referendar/ in gedacht Grundlage des Vorbereitungsdienstes sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnung und die dazu verfassten IQSHVeröffentlichungen. Ausbildungsstandards, Kompetenzbegriff, Kerncurricula der Fächer und festgelegte Kriterien für die einzelnen Prüfungsteile sind bestehende Orientierungspunkte für Ausbildung, Ausbildungsberatung, Unterrichtsbeobachtung und Bewertung. Die Fachteams der Abteilung für Gymnasien haben als Hilfestellung für die Beobachtung von Unterricht, Beratung und gemeinsame Reflexion kompetenzorientierte Beobachtungsbögen entwickelt, die der gleichen Systematik folgen und die geltenden Kriterien integrieren. Die jeweiligen Unterpunkte sind Gesprächs- und Reflexionsgrundlage für Beratung und Bewertung. Die Kataloge sind als offene zu verstehen. (Stand der Bearbeitung: 27.04.2014) 1. Fachliche Kompetenz: Ist der Gegenstand fachlich korrekt reduziert? Wird fachlichen Kontroversen Rechnung getragen? Wird auf Nachfragen fachlich korrekt eingegangen bzw. werden sie im Sinne des Erreichens der Hauptintention eingebunden? 2. Didaktische Kompetenz: a) Planung: Ist das Thema ein Thema (Problematisierung): Ist der Bedeutungsgehalt des Inhalts klar, schlüssig und lehrplanbezogen? Ist die Einbindung in die Unterrichtseinheit schlüssig: Wird die Funktion der Stunde im Rahmen der UE deutlich? Ist die Hauptintention klar und kompetenzorientiert festgelegt? Entspricht die Hauptintention dem Bedeutungsgehalt des Inhalts? Ist die Hauptintention durch den geplanten Verlauf erreichbar bzw. wird ihr Erreichen durch die didaktischen Entscheidungen begünstigt? (vor allem: didaktische Reduktion) Gibt es in diesem Sinne einen roten Faden, der die einzelnen Phasen durchzieht? Werden sinnvolle Beziehungen zwischen Lerngruppe sowie didaktischen und methodischen Ausführungen hergestellt? b) Durchführung: Wird der Bedeutungsgehalt des Inhalts den Schülern deutlich? Ist die Hauptintention erreicht worden? Greifen die Schüler auf Fähigkeiten/ Wissen aus der UE zurück? (eigentlich zu Schüler, aber als Kriterium gelungener Einbindung in eine UE hier) Wird der gedachte Verlauf eingehalten bzw. ist ein Abweichen in didaktischer Hinsicht geboten/ erfolgreich? Wird der rote Faden in der Durchführung deutlich? Ist den Schülern das Thema der Stunde (frühzeitig) klar? Wird die Problematisierung von den Schülern geleistet? Wird vor allem die Urteils- und Reflexionskompetenz (Selbst-/ Sozialkompetenz) und/ oder die kritische Methodenkompetenz der Schüler gefördert? Ist das Ergebnis der Stunde ein Ergebnis kritischer Diskussion/ Erörterung/ Überlegung seitens der Schüler? Materialien: Angemessen und passend zur Hauptintention/ problemorientiert? Werden (bei der Reflexion) knapp und präzise die "Knackpunkte" der Stunde angesprochen (gut/ schlecht), erklärt und ggf. brauchbare Alternativen aufgezeigt? Wird die kritische Auseinandersetzung mit den didaktischen Grundentscheidungen sowie ihrer Verzahnung mit der Methodik deutlich? 3. Methodische Kompetenz: a) Methodische Planung und Umsetzung: Ist die Hauptintention durch den geplanten Verlauf erreichbar bzw. wird ihr Erreichen durch die methodischen Entscheidungen begünstigt? Sind die Arbeits- und Sozialformen der Hauptintention dienlich? Wird die Eigenständigkeit der Schüler gefördert? Wird die allgemeine Methodenkompetenz der Schüler gefördert (z.B. Debattier-/ Diskutierfähigkeit, Präsentationskompetenz)? Wird die fachliche Methodenkompetenz gefördert? Sind die Arbeitsaufträge präzise und knapp formuliert? Ist den Schülern der jeweilige Auftrag klar? Ist eine Phasentrennung erkennbar und ist diese der Hauptintention dienlich? Wird binnendifferenziert gearbeitet (z.B. unterschiedliche Lerntypen angesprochen, unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigt) und ist dies dem Erreichen der Hauptintention für möglichst viele Schüler dienlich? Tafelarbeit: Ist das Tafelbild so strukturiert und reduziert, dass es die Urteilsbildung der Schüler wesentlich unterstützt? Fördert der Medieneinsatz die Medienkompetenz (v.a. kritischen Umgang)? Ist die Medienauswahl der Hauptintention angemessen? Ist eine angemessene Vielfalt von Medien gegeben, die im Sinne der Hauptintention dienlich ist? Werden die entsprechenden Medien sicher und zweckmäßig gehandhabt? b) Methodische Aspekte des Schülerverhaltens: Beziehen sich die Schüler in ihren Beiträgen aufeinander? Ist das sprachliche Niveau dem Thema angemessen (v.a. Fachtermini)? Wird konzentriert und effizient gearbeitet? Ggf.: Können die Schüler ihre Arbeitsergebnisse angemessen präsentieren? Können die Schüler Gesprächsregeln/ Regeln gedeihlicher Zusammenarbeit einhalten? Reflektieren die Schüler ihr Tun/ ihre Erkenntnisse? 4. Leitungskompetenz: Sind mündliche Impulse knapp und zielführend? Wird Echo vermieden? Wird das Gespräch an die Schüler abgegeben und kann es jederzeit wieder treffend aufgenommen und gefördert werden? Wird auf Nachfragen zweckmäßig eingegangen bzw. werden sie im Sinne des Erreichens der Hauptintention eingebunden? Werden treffende und differenzierte Rückmeldungen an die Schüler gegeben? Können Schülerbeiträge für den Fortgang des Unterrichts nutzbar gemacht werden? Werden "Ping-Pong-Situationen" vermieden/ eine Öffnung des Gesprächs (Schüler-Redeketten) erreicht? Wird mit Störungen zielführend umgegangen? 5. Diagnostische Kompetenz: Wird die Schülerleistung realistisch eingeschätzt? Werden treffende und differenzierte Rückmeldungen an die Schüler gegeben? Wird binnendifferenziert gearbeitet (z.B. unterschiedliche Lerntypen angesprochen, unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigt) und ist dies dem Erreichen der Hauptintention für möglichst viele Schüler dienlich? Der Bogen zeigt Beobachtungsmöglichkeiten auf. Im Zentrum sollte stets die didaktische Kompetenz stehen sowie die fachliche Richtigkeit. Die Punkte 3 bis 5 sind nicht in jeder Stunde im beliebigen Umfang zu beobachten. FT-Wipo-Nr. 3 Standards für die Fachausbildung in Wirtschaft/Politik an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien I. Anschlussfähiges Fachwissen Die Referendare 1. verfügen über ein strukturiertes Wissen in den Fachbereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und sind vertraut mit den wesentlichen Positionen innerhalb der aktuellen Debatten 2. sind geübt in der Anwendung sozialwissenschaftlicher Arbeitsmethoden ihres Faches (z.B. empirische Sozialforschung etc.) II. Didaktisches und methodisches Wissen und Anwendung in der Praxis Die Referendare 1. verfügen über ein umfangreiches und strukturiertes fachdidaktisches Wissen 2. kennen die den wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen zugrunde liegenden Werteentscheidungen 3. sind vertraut mit der Anwendung unterschiedlicher Urteilskategorien, welche die Lerngegenstände erst aufschließen und haben Erfahrungen, fachliche Inhalte in sinnstiftende Zusammenhänge zu überführen. 4. sind geübt in der Anwendung der Makro- und Mikromethoden des Faches 5. verfügen über Strategien der Förderung der Selbsttätigkeit ihrer Schüler, um deren Handlungsund Entscheidungsfähigkeit zu erweitern 6. nehmen Möglichkeiten wahr, bei den Schülerinnen und Schülern Interesse für politische, soziologische und ökonomische Zusammenhänge zu wecken III. Planung und Evaluation von Unterricht Die Referendare 1. planen und realisieren den Wirtschaft/Politik-Unterricht in sinnvoll strukturierten, alters- und stufengemäßen Einzelstunden und Unterrichtseinheiten 2. arbeiten mit außerschulischen Partnern zusammen 3. bewerten eine Vielzahl von Schülerleistungen mit unterschiedlichen fach- und kompetenzbezogenen Kriterien und verfügen über die Fähigkeit, ihre Bewertungskriterien gegenüber Schülern, Eltern und innerschulischen Partnern deutlich zu machen. 4. sind vertraut in der Handhabung differenzierter Lernförderung und –forderung und verfügen über angemessene Korrekturstrategien bei auftretenden Fehlern im Lernprozess FT-Wipo-Nr. 5 Stand: 24.02.2014 Erste Überlegungen zur Hausarbeit im Fach Wirtschaft/Politik Die Referendare klären mit dem Modulanbieter in einem ersten Gespräch die Arbeitsgrundlage der Hausarbeit. Dazu sind schriftlich folgende Aspekte abzuhandeln: 1. Grundlage für die Anfertigung sind die Informationen zur Hausarbeit § 13 APO II, in: Aktuelle Broschüre „Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein. Ausbildung, Prüfung“ (Kiel, Oktober 2011), Seiten 28 bis 32 ==> durchlesen!!! 2. In welcher Jahrgangsstufe soll die Hausarbeit geschrieben werden und warum? 3. An welches Modul soll die Hausarbeit angebunden sein? 4. Lehrplanbezug und Inhalte der Unterrichtseinheit 5. Leitfrage(n) – für die Hausarbeit 6. Zielvorstellungen im Hinblick auf Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz in der Unterrichtseinheit (Vergleich mit dem Lehrplan) – also bei den Schülern (Unterrichtseinheit) 7. Zielvorstellungen im Hinblick auf allgemeine und Fachstandards – also für das Lernen des Lehrers selbst 8. Welcher didaktische Ansatz wird gewählt und warum? 9. Welche Methoden sollen gewählt werden? 10. Welche Verfahren zur Beantwortung/Evaluation der Leitfrage(n) sollen angewandt werden? 11. Gibt es Vorerfahrungen mit den Inhalten, Ansätzen etc.? 12. Wann wollen Sie (etwa) mit dem Unterricht beginnen? 13. Welche Fragen sind noch offen? FT-Wipo-Nr. 6 Kompetenzen und Ausbildungsorte Wirtschaft/ Politik Stand: 24.02.2014 Wie gelingt es, Kompetenzen des Lehrerberufes mit den verschiedenen Orten der Ausbildung zu verknüpfen, so dass sie ständig weiterentwickelt, eingeübt, erweitert und zu vertieft werden? 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3. 3.1 Kompetenzen beschreiben Leistungen im Zusammenwirken von Kenntnissen, einem Können und der Bereitschaft zum Handeln Moduldidaktik - Vorwiegend Kenntnisse erwerben - Unterricht in Module integrieren, um Verbindung zum Können herzustellen - Bereitschaft zum Handeln entwickeln: Neues lernend erproben wollen Ausbildungsberatung - Können wird gemeinsam evaluiert und weiterentwickelt - Anwendung von Kenntnissen wird überprüft - Bereitschaft zum Handeln wird überprüft Hausarbeit - Zusammenspiel von Kenntnissen und Können - Bereitschaft zum Handeln wird deutlich Ausbildungslehrkraft – Kooperation - Die AL fördert das Können und die Bereitschaft zum Handeln. Sie achtet dabei (in Austausch mit StL) auf die Verbindung von Kenntnissen und Können - Dazu kennt sie den Kompetenzaufbau in den (Pflicht-) Modulen - und ist bereit sowie in der Lage, einen entsprechenden Kompetenzaufbau zu begleiten und in eigener Beratung umzusetzen Kompetenzen sind Zielformulierungen auf einem mittleren Abstraktionsniveau Moduldidaktik - Klare Festlegung einer Hauptintention zu jedem Modulblock wie zu den einzelnen Modulterminen (bei Wahlmodulen nur zu letzteren) Ausbildungsberatung - Klare Konzentration auf die im Referenz-Leistungsstand für die jeweilige Semesterhöhe geforderten Punkte - Reduktion dieser Konzentration in Besprechung und Protokoll auf wenige der entsprechenden Punkte (Stärken/ Schwächen hervorheben statt umfassender "Besprechung") Hausarbeit - StudRef kann die Verbindung von Kenntnissen und Können nachweisen sowie Defizite in dieser Verbindung reflektieren Ausbildungslehrkraft - Kooperation - Ausbildungslehrkraft und Studienleiter orientieren sich an denselben Kompetenzen in der Beratung - Ausbildungslehrkraft kann die Belange der Ausbildung in der Schule vertreten und ist bereit dazu Kompetenzen sind Fähigkeiten, die in einem langen Prozess erworben, eingeübt, erweitert und vertieft werden Moduldidaktik 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 - Modulneugestaltung von 2008 spiralcurricular aufgebaut (besonders A und C, didaktischer Schwerpunkt. Aber auch A und B hin zu Öffnung des Unterrichts) Ausbildungsberatung - Referenz-Leistungsstände zeigen gestuften Aufbau der Kompetenzen nach Semesterhöhe Hausarbeiten - Verbindung von Kenntnissen/ Können sowie Reflexion in Übereinstimmung mit entsprechendem Referenz-Leistungsstand (soweit dessen Punkte in Hausarbeit anwendbar sind) Ausbildungslehrkraft - Kooperation - AL baut Kompetenzen von StudRef gestaffelt auf (unterschiedliche Beobachtungsschwerpunkte/ Kompetenzschwerpunkte je nach Semesterhöhe. Wird durch Kenntnis von Referenz-Leistungsstand und Ergebnisse der Ausbildungsberatungen verstärkt) Kompetentes Verhalten setzt immer die Bereitschaft voraus, ein bestimmtes Verhalten nicht nur erwerben, sondern es auch handelnd zeigen zu wollen. Moduldidaktik - Der spiralcurriculare Aufbau sowie die transparente Zielsetzung und Gestaltung der Module tragen dazu bei, dass StudRef im Modul (kennen-) Gelerntes im eigenen Unterricht anwenden wollen. Dazu trägt Unterricht im Modul im besonderen Maße bei (==> Sehen bei anderen StudRef gleichen Fachs ==> Ausprobieren im eigenen Unterricht) Ausbildungsberatung - Hinweise, Ratschläge oder Forderungen werden aufgenommen und zu eigenen Zielen gemacht Hausarbeiten - Einsatz für eigenes Vorhaben (auch zeitlich) wird deutlich Ausbildungslehrkraft - Kooperation - Bereitschaft der AL sowie der StL zur gemeinsamen Arbeit mit StudRef. Leitlinie: Referenz-Leistungsstände und Beobachtungskriterien von Unterricht - Klares Vertreten von Belangen der Ausbildung in/ gegenüber der Schule seitens AL und StL Kompetenzen sind eine komplexe Fähigkeit, die immer Aspekte der Fachkenntnisse (Sachkompetenz), der Anwendung (didaktische und methodische Kompetenzen, diagnostische Kompetenz, Leitungskompetenz), des Adressatenbezuges (Sozialkompetenz) und der professionellen Haltung (Selbstkompetenz) einschließt. Moduldidaktik - Modulveranstaltungen integrieren Unterricht, um Verbindung von Kenntnissen und Können herzustellen Ausbildungsberatung - Je nach Semesterhöhe werden unterschiedliche Aspekte dominieren. Gestaffelter Aufbau, gleichwohl wird deutlich, dass es eine Verzahnung gibt Hausarbeit - Verbindung von Kenntnissen und Können steht im Vordergrund Ausbildungslehrkraft - Kooperation - AL kennt unterschiedliche Aspekte und fördert sie in sinnvoller Staffelung in Einklang mit den Referenz-Leistungsständen sowie den Ergebnissen der Ausbildungsberatungen FT-Wipo-Nr. 11 Unterrichtsbesuche/ -beratung (Information für StudRef) Stand: 24.02.2014 Grundlagen/ Bezüge: 1) APO (neu), gültig für Referendare ab Einstellungstermin 1.8.09 2) Rahmenbedingungen gemäß Papier Glindemann/ SAB vom 31.08.09 (auch Gegenstand der Studienleitertagung vom 04.09.09) 3) APO II (2011) Dieses Papier legt im Rahmen des Fachteams sowohl Organisation als auch Ablauf und – soweit überindividuell möglich – Inhalte der Unterrichtsbesuche/ -beratung im Fach fest. 1) Organisation: a) StL organisieren Verteilung der UB. Die Zuordnung der Referendare zu den Studienleitern wird von Herrn Dr. Groh nach Berücksichtigung von Kapazitäten und auch regionalen Gesichtspunkten spätestens am Tag nach der Einführungsveranstaltung festgelegt. b) Der StL nimmt nach Zuordnung Verbindung mit den Referendaren auf und macht Terminvorschläge bzw. vereinbart Termine mit StudRef. Ausbildungslehrer/in muss bei Hospitation und Besprechung (45min) anwesend sein. Koordinator/in und Schulleiter/in können teilnehmen. c) Die Teilnahme weiterer Personen über den in 1b bezeichneten Personenkreis hinaus ist ausgeschlossen. 2) Vorbereitung des Besuchs: a) StudRef mailt an StL einen kurzen Entwurf, bestehend aus einem Raster mit Thema, Hauptintention, Vorund Folgestunde sowie gedachtem Verlauf und maximal zwei weiteren Seiten (einzeilig, 11pt, mind. 2cm Rand links wie rechts) plus Materialien der Stunde als Anlage/n am Vortag des UB. Dieser Entwurf ist die Grundlage der Reflexion der Stunde durch StudRef am Beratungstag. Im freien Teil sollen vor allem die didaktischen und (daraus folgend) die methodischen Entscheidungen vorgestellt und begründet werden. Bei den didaktischen Entscheidungen ist auf die Unterrichtseinheit einzugehen. b) Für den ersten Unterrichtsbesuch ist nur ein Raster mit Materialien erforderlich. c) StudRef stellt sicher, dass er/ sie und der Ausbildungslehrer im Anschluss an die gezeigte Stunde mindestens eine Unterrichtsstunde zur Besprechung freigestellt sind. d) StudRef kann in Absprache mit StL individuelle Schwerpunkte bei der Beratung benennen (2./ 3. Sem.). 3) Durchführung des Besuchs: a) Gegenstand der Beratung ist zunächst die gezeigte Stunde auf der Grundlage des schriftlichen Entwurfs. b) Die Beratung wird ansteigend zum dritten Semester den Charakter einer vollständigen Stundenbesprechung (in Hinblick auf das dann bevorstehende Examen) haben. In den ersten beiden Semestern orientiert sie sich an den erwarteten Leistungsständen („Referenz-Leistungsständen“) und greift insbesondere die didaktischen Aspekte heraus. Individuelle Schwerpunkte gemäß Punkt 2d sind wünschenswert. c) StL hebt in der Analyse Stärken und Schwächen hervor und lenkt den Schwerpunkt der Beratung auf diejenigen Aspekte des Referenz-Leistungsstandes, in denen weitere Ausbildung vertieft werden sollte. Sie/ er weist nach Möglichkeit darauf hin, ob bzw. inwiefern bereits vorhandene Stärken/ Fortschritte auch auf andere Bereiche übertragen werden können. d) Es wird angestrebt, wenige Aspekte herauszugreifen und diese intensiver zu besprechen. Reihenfolge dabei: Ansprechen – beurteilen – folgern. Im letzten Schritt der Besprechung sind im Dialog mit AL und StudRef jeweils Möglichkeiten zur Weiterarbeit aufzuzeigen und festzulegen. 4) Absprachen/ Festlegungen und Protokoll: a) StL fertigt ein Kurzprotokoll über die von ihm für sinnvoll gehaltenen Maßnahmen zur Weiterarbeit des Referendars (auch und gerade mit dem Ausbildungslehrer) an. Dabei handelt es sich um Schwerpunkte! Die Arbeit an darüber hinausgehenden Aspekten liegt stets im Ermessen von StudRef und AL. b) Dieses Kurzprotokoll erhalten sowohl StudRef als auch AL. Es wird in der Regel innerhalb einer Woche nach dem Besuch fertig gestellt und verschickt sein. FT-Wipo-Nr. 12 Entwurf – Leitfaden zum Aufbau und zur Erstellung eines Unterrichtsentwurfs Zentrales Ziel des Entwurfs ist es, die eigenen Planungsentscheidungen einsichtig zu machen. Dabei können ggf. Alternativen diskutiert werden. Kern sind immer Sachanalyse und didaktische Analyse. Die methodischen Entscheidungen müssen daraus (bzw. aus der Lerngruppenanalyse) folgerichtig abgeleitet sein. Im Idealfall wird durch aufeinander bezogenes Argumentieren einsichtig, warum an diesem Tag und mit diesem Gegenstand die gewählte Thematisierung für die Förderung der Urteilsbildung der Schüler besonders geeignet ist. Dabei spielt die sinnvolle Einbindung in eine Unterrichtseinheit eine entscheidende Rolle. Das Raster der Unterrichtsstunde sollte Thema der Stunde, der UE sowie der Vor- und Folgestunde nennen. Erwartete Schüleraussagen sind KONKRET zu formulieren (nicht: Schüler tun das uns das, sondern z.B. "– auf wirtschaftlicher Ebene: Wachstumsförderung durch Begünstigung von Investitionen"). Es geht in einer Stunde nicht darum, dass Schüler etwas tun (das sollte selbstverständlich sein), sondern darum, was sie tun. Also nicht bloße Beschäftigung, sondern kritisches Denken anstreben. Einzelne Abschnitte können auch zusammengefasst werden, dies sollte aber nicht zur Folge haben, dass dann kraus durcheinander geredet wird. Vielmehr ist es sinnvoll, die hier vorgeschlagene Reihenfolge in der Regel einzuhalten und ein Abweichen im Einzelfall zu begründen. Bemerkungen zur Lerngruppe - Kursbezeichnung - Wie lange und in welchem Umfang unterrichtet? Eigenständig? Ggf. in weiterem Fach? - Schülerzahl, ggf. Geschlechterverhältnis, sofern bedeutsam - Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit? Auffälligkeiten diesbezüglich bei einzelnen? - Ggf. Leistungsstand (Notenspiegel) - Besonderheiten der Lerngruppe bei der Mitarbeit? - Ggf. Andeutung eines Bezuges Sozialformen/ Makromethoden und Lerngruppe Bemerkungen zum Gegenstand - Bezeichnung des Gegenstandes - Knappe Erläuterung des Gegenstandes, ggf. Einbindung in größeren Zusammenhang (wenn für Didaktik später wichtig). Dabei zentral: Aspekte erklären, die im Unterricht eine Rolle spielen - Kontroverse in aktueller Diskussion oder in der Wissenschaft? Bemerkungen zur Didaktik - Bedeutungsgehalt des Gegenstandes (ggf. Aktualität, Bezug zur Sachanalyse, besondere Bedeutung für die Lerngruppe? Zentraler Gegenstand in spiralcurricularem Aufbau? …) - Daraus abgeleitet: Thematisierung - Lehrplananbindung - Herleitung der Hauptintention - Einbindung in Unterrichtseinheit (ggf. bereits vor Thematisierung, wenn letztere primär aus UE abgeleitet) - Funktion der Stunde in der UE (ggf. als Brücke zur Methodik nutzbar) - Spezieller Zugang (z.B. Fallbeispiel)? Dann erläutern - Ausführungen zur Förderung der Urteilsbildung (Betrachtungsebenen, Kategorien, ggf. Kriterien) - Material charakterisieren und in seiner didaktischen Funktion erläutern (rein informativ? kontrovers? exemplarisch?) Bemerkungen zur Methodik - Knappe Verdeutlichung der didaktischen Rahmenbedingungen - Makromethoden und Sozialformen daraus ableiten (z.B. Debatte, Fishbowl-Diskussion, Podiumsdiskussion/ Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, ggf. arbeitsteilig – dann auch kennzeichnen, ggf. Bezug zur Lerngruppenanalyse) - Knapper Abriss des geplanten Verlaufs (Artikulation) mit jeweiliger Erläuterung des zentralen methodischen Elements der jeweiligen Phase (Einstieg, Gelenk, …) - Zusammenfassende Aussage zur speziellen Eignung dieser methodischen Herangehensweise (Sozialformen, Makromethoden, ggf. Mikromethoden) für das Erreichen der Hauptintention dieser Stunde (ggf. sogar der UE) Quellen und Literatur FT-Wipo-Nr. 12 Schriftliche Kommunikation während der Ausbildung im Fach Wirtschaft/ Politik – ein Wegweiser 1. Schriftliche und telefonische Erreichbarkeit der Studienleiter Studiendirektor Dr. Andreas Groh, Bismarckallee 1a, 24105 Kiel Tel. 0431/8894578 [email protected] Studienrätin z.A. Janika Apitz Mangoldtstraße 8, 24106 Kiel Tel. 0431/ 5569785 [email protected] Studienrat Johannes Schmidt, Suder Allee 24a, 25524 Itzehoe Tel. 04821/ 1484180 [email protected] 2. Briefverkehr und elektronischer Briefverkehr 2.1 Briefverkehr 2.1.1 Ein Brief hat einen Absender und einen Adressaten. Der Adressat ist grammatikalisch richtig (also nicht "Herr Michael Müller", sondern "Herrn M.M" oder "An Herrn M.M.") anzugeben. 2.1.2 Die Anrede im Brief ist stets "Sehr geehrte(r) Herr/ Frau…" oder "Liebe(r) Herr/ Frau…", ggf. "Guten Tag/ Abend/ Morgen, Herr…". Die Anrede "Hallo" ist im dienstlichen Verkehr unpassend. 2.1.3 Die Schlussformel des Briefes lautet in der Regel "Mit freundlichen Grüßen". Auch andere gängige Schlussformeln (mit lieben/ herzlichen… Grüßen) können Verwendung finden. Es sollte aber eine solche Schlussformel geben. 2.1.4 Ein Brief hat eine Betreffzeile (muss nicht durch "Betr.:" gekennzeichnet sein), die auf das Anliegen/ den Gegenstand hinweist, z.B. "Hausarbeit im Fach Wirtschaft/ Politik". 2.1.5 Im Kopf des Briefes tauchen vollständiger Name sowie Adresse, Telefonnummer und Mailadresse ebenso auf wie das Datum. 2.1.6 Akademische Titel sind im schriftlichen Verkehr Bestandteil des Namens und werden ausgeschrieben. 2.1.7 Portfolios oder Hausarbeiten werden grundsätzlich per EINWURFEINSCHREIBEN verschickt (oder gar nicht per Einschreiben), niemals per Übergabeeinschreiben. Auch beim Einwurfeinschreiben erhält man einen Beleg, der die Einhaltung der eventuell erforderlichen Frist dokumentiert. 2.2 Elektronischer Briefverkehr 2.2.1 Eine E-Mail ist im dienstlichen Zusammenhang eine formale schriftliche Kommunikation mit einem Vorgesetzten. Dem sollte ebenso Rechnung getragen werden wie in einem Brief. Die Punkte 2.1.2, 2.1.3 und 2.1.6 gelten sinngemäß, 2.1.1 und 2.1.4 sind im Mailformular vorhanden ebenso wie die in einer Mail erforderlichen Daten zu 2.1.5. 2.2.2 Der Absender einer E-Mail muss eindeutig erkennbar sein (also nicht "sexyHexy82", sondern "m.maier o.ä."). 3. Dienstbezeichnung Die Dienstbezeichnung lautet "Studienreferendarin" bzw. "Studienreferendar". Diese ist bei Entwürfen und im schriftlichen Dienstverkehr (nicht bei E-Mails) zu verwenden. Die Abkürzung "LiV" ist keine Dienstbezeichnung. Sie dient als Sammelbegriff zur Bezeichnung der auszubildenden Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aller Schularten, da die Dienstbezeichnung in nichtgymnasialen Schularten ggf. nicht "Studienreferendar" lautet. FT-Wipo-Nr. 21 Entwurf – Muster Bemerkungen zur Lerngruppe Den Kurs 11c.WP unterrichte ich seit Beginn dieses Schuljahres dreistündig. Es handelt sich um diejenigen Schüler des gesellschaftswissenschaftlichen Profils, die Wirtschaft/ Politik als Profilfach gewählt haben. In gleicher Besetzung unterrichte ich den Kurs auch in Geschichte dreistündig, so dass mir sechs Wochenstunden zur Verfügung stehen. In den Fächern außerhalb des Profils werden die Schüler nicht gemeinsam unterrichtet. Der Kurs besteht aus 19 Schülern, von denen gegenwärtig vier aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Auslandsaufenthalt) nicht am Unterricht teilnehmen. Das Geschlechterverhältnis ist unter den übrigen 15 mit zwölf Jungen zu drei Mädchen sehr ungleich. Die Leistungsbereitschaft ist bei nahezu allen Schülern stark ausgeprägt, was mit dem persönlichen Interesse an einschlägigen Gegenständen/ Problemfragen zusammenhängt. Die Leistungsfähigkeit unterscheidet sich deutlich, einem guten Drittel im guten Notenbereich stehen einzelne ausreichende oder gar mangelhafte Leistungen in der Klausur und der Mitarbeit gegenüber. Von der Leistungsfähigkeit insgesamt ist der Kurs daher als durchschnittlich einzustufen. Das gegenseitige Verhältnis von Lerngruppe und Lehrkraft ist von gegenseitiger Wertschätzung in einer intensiven, an Problemlösung orientierten Arbeitsatmosphäre geprägt. Die Lerngruppe schätzt Gelegenheiten zu einem intensiven Austausch in kleinen Gruppen oder im Plenum und ist in der Debatte ebenso leistungsbereit wie in einer Plenumsdiskussion. Im fachmethodischen Bereich wurden seit Schuljahresbeginn bereits deutliche Fortschritte gemacht, auch was den kritischen Umgang mit unterschiedlichen Materialien angeht. Bemerkungen zum Sachgegenstand Das Bundestagswahlrecht ist im Vergleich westlicher Staaten ein kompliziertes Wahlrecht, das durch die Anreicherung der Verhältniswahl mit einigen Aspekten der Mehrheitswahl (Katz 1994, S. 155, §317) gekennzeichnet ist ("personalisiertes Verhältniswahlrecht"). Diese "Mischung" führt zu Besonderheiten wie sogenannten Überhangmandaten. Die seit 1953 bei Bundestagswahlen geltende Fünfprozentklausel dagegen, eine weitere Besonderheit, resultiert aus dem Versuch, die Nachteile des reinen Verhältniswahlrechts in puncto stabiler Mehrheitsfindung, Gesetzgebung und Regierung zu vermeiden. Da der Bundestag wesentlich am Gesetzgebungsprozess und vor allem an der Wahl des Bundeskanzlers beteiligt ist, spielt dieses Organ eine zentrale Rolle in bezug auf den (parlamentarisch-) demokratischen Charakter der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin liegt hier im Rahmen der deutschen Verfassung der einzige Fall vor, in denen der Bürger durch Wahlentscheidung direkt Einfluss auf die Zusammensetzung/ Wahl eines Bundesorgans neben kann. Die Fünfprozentklausel ("Grundmandatsklausel") ist in der Rechtsprechung des BVG immer wieder geprüft und bestätigt worden. (Ich weise darauf hin, dass das in dieser Hinsicht zweite Kriterium der drei Direktmandate ein nachrangiges ist, bei dem es laut gegenwärtiger Rechtsprechung dem Gesetzgeber freigestellt wäre, eine solche Partei an der Gesamtverteilung teilhaben zu lassen). Gleichwohl reißt die Debatte darum nicht ab, was einerseits aufgrund der immer größeren Zersplitterung des Parteiensystems in den letzten Jahren fragwürdig erscheint. Andererseits trägt diese "Zersplitterung" womöglich einem gesellschaftlichen Wandel, einer Neuausrichtung der Konfliktlagen, Rechnung (von Alemann 2000, S. 96), und daraus ließe sich auch eine andere Debattenausgangssituation als in den 70er Jahren ableiten. Jüngster Höhepunkt in dieser Kontroverse war die Entscheidung des BVG vom 9.11.11, die Fünfprozentklausel bei den Wahlen zum Europaparlament für verfassungswidrig zu erklären. (http://www.bverfg.de/ pressemitteilungen/bvg11-070.html) Das BVG hat dabei ausdrücklich auf die strukturellen Unterschiede zu Bundestagswahlen verwiesen. Gleichwohl traten sogleich Forderungen auf, auch auf dieser Ebene die Verfassungsmäßigkeit erneut zu überprüfen (vgl. auch das Material des Arbeitsbogens zu dieser Stunde). Bemerkungen zur Didaktik Die gewählten Charakteristika des Gegenstands "Bundestag/ Bundestagswahl" prädestinieren ihn als Prüfstein bei der Frage nach dem demokratischen Charakter des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Letztere ergibt sich aus dem Lehrplan des 11. Jahrgangs in Zusammenhang mit dem Kernproblem "Partizipation". (MBWFK Schleswig-Holstein, Lehrplan Wirtschaft/ Politik Sek II 2002, S. 39 in Vbdg mit S. 11) Ich habe das "Trimesterthema" daher folgendermaßen formuliert: "Bundesrepublik Deutschland – Demokratie als Herrschaft des Volkes und des Rechts?" Gemäß der doppelten Fragestellung stehen das Demokratieprinzip (Partizipation) und das Rechtsstaatsprinzip (Freiheit vs. Sicherheit) im Zentrum der Betrachtung. Hier wird nur der erste Teil (Demokratieprinzip) weiter verfolgt, die erste Unterrichtseinheit hat demnach die Hauptintention: "Anhand verschiedener, ineinandergreifender Aspekte der politischen Ordnung in Deutschland zum "demokratischen" Charakter im Spannungsfeld von Identität und Repräsentation, Effizienz und Partizipation differenziert Stellung nehmen zu können", woraus sich als erweiterte Zielsetzung ergibt, dass die Schüler einen eigenen, reflektierten Demokratiebegriff formulieren können. Fachliche Selbst- und Sozialkompetenz sind damit Schwerpunkt der Unterrichtseinheit. Die gegenwärtige Sequenz "Die Bundestagswahl – Kompliziertheit als gute Demokratie?" wird aus der genannten Hauptintention abgeleitet und von dem Kategorienpaar Partizipation vs. Effizienz (im Einzelfall Stabilität) beherrscht, wie sich aus der im Titel genannten Kompliziertheit gut ableiten lässt. Die "gute Demokratie" wirft die Frage nach dem eigenen Demokratiebegriff auf und stellt die Anforderung, einen solchen im Spannungsfeld der genannten Kategorien zu formulieren sowie zu reflektieren. Fachlich kann dazu das institutionenökonomische Modell von Entscheidungsfindungskosten und Diskriminierungskosten herangezogen werden, welches das erwähnte kategoriale Spannungsfeld inhaltlich zu ordnen und zu vermessen hilft. Entsprechend wurden bisher die Vor- und Nachteile von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht problematisiert sowie das Bundestagswahlrecht als personalisierte Verhältniswahl erarbeitet. Die Urteilsbildung wurde bei letzterem in der vergangenen Doppelstunde am Problem der Überhangmandate sowie des taktischen Wahlverhaltens geübt. Die Fünfprozent-Klausel (fachlich korrekt: "Grundmandatsklausel") kann nun didaktisch wie ein Brennglas verwendet werden, in dem sich tendenziell die Argumente der Mehrheits- wie der Verhältniswahlbefürworter bündeln (auf der Sachebene: Entscheidungsfindungskosten vs. Diskriminierungskosten). Daher bot sich dieser Gegenstand zur abschließenden Vertiefung der Sequenz an und wurde von mir im entsprechenden Spannungsfeld Partizipation (als exakte Repräsentation) und Effizienz/ Stabilität formuliert. Exakter muss gesagt werden, dass hier die Frage besteht, in welchem Maße und welcher exakten Abbildung Partizipation/ Repräsentation notwendig ist, um eine "gute" Demokratie zu ermöglichen bzw. in welchem Maße andere Kategorien und entsprechend andere Kriterien zum Tragen kommen sollen. Da diese Frage sich weitgehend auf die politische Betrachtungsebene beschränkt, andererseits aber eine sehr klare Kontroverse darstellt, sind Gegenstand und Problemstellung für den 11. Jahrgang gut geeignet. Im Zentrum steht weniger die Breite der Ausdifferenzierung als vielmehr die Schärfe, Tiefe und Reflexion der eigenen Begriffsbildung. Dies ist auch mit vergleichsweise schnell zu erwerbenden fachlichen und fachmethodischen Kenntnissen möglich. Das Material erscheint dabei einerseits rein informierend, andererseits in den wiedergegebenen Tendenzen recht einseitig. Dennoch halte ich es für sehr gut geeignet, da einerseits eine gewisse Ausdifferenzierung durch verschiedene Interessengruppen ermöglicht wird, andererseits knapp zentrale Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Kontroversität kann die Gruppe aufgrund ihres Interesses sowie der bisher erworbenen Fähigkeiten im Bereich Urteilsbildung selbst herstellen und wird es aufgrund der Einseitigkeit auch tun. Nähere Unterstützungen dazu werden im Bereich Methodik zu diskutieren sein. Bemerkungen zur Methodik Die Stunde ist die Abschlussstunde einer Sequenz und zielt auf vertiefte Urteilsbildung. Die methodische Anlage unterstützt dies, indem sie mit vorbereitender Hausaufgabe auf der Sach- wie schon ansatzweise auf der Urteilsebene (Sachurteil) die verbleibende knappe Zeit effizient nutzt. Kern der Stunde muss das eigene Sachund Werturteil in der Vertiefungsphase sein, welcher entsprechender Raum (auch zur Begriffsbildung) eingeräumt wird. Entsprechend wird ein medial aktivierender, anknüpfender Einstieg gewählt (Videoclip zum in der Hausaufgabe bereits beschriebenen Problem). Die Schüler können dann die Kontroverse selbst aufzeigen, worauf sie durch die Hausaufgabe ebenfalls bereits vorbereitet sind. Auf einen doppelten Einstieg mit einer ergänzenden gegenteiligen Position oder auch einen direkt kontroversen Einstieg habe ich daher verzichtet. Effizient kann auf diese Weise sowohl aktiviert als auch angeknüpft und problematisiert werden. Das Gelenk ergibt sich aus den Bezügen der Schüler zu Hausaufgabe und leitet eine Auswertungsphase im Lehrer-Schüler-Gespräch ein, in welcher der Gegenstand geklärt wird sowie die Positionen dazu verdeutlicht werden (Sicherung mit knappem Tafelbild aufgrund vorbereitender Hausaufgabe ausreichend). Aufgrund der Sozialform kann hier eine die Urteilsbildung vorbereitende Strukturierung erleichtert werden, was bei Schülerfolien o.ä. nicht mit gleichem Zeitaufwand möglich/ gesichert wäre. Die anschließende Erarbeitungsphase dient der Erleichterung und Vorbereitung der eigenen Begriffsbildung und ist daher als Gruppenarbeit angelegt, die den abschließenden Diskurs im kleinen Rahmen vorweg nehmen, so auch für weniger gute Schüler erleichtern soll. Insgesamt trägt die methodische Anlage dem Redebedürfnis der Lerngruppe sowie ihren diesbezüglichen Stärken Rechnung. Im Idealfall kann die abschließende Vertiefungsphase einen offenen Diskurs als Schlagabtausch der eigenen Positionen/ Demokratiebegriffe ermöglichen, wobei ich davon ausgehe, dass gezielt Impulse insbesondere bei der kategorialen Verortung sowie der begrifflichen Klarheit notwendig sein werden. Solche habe ich als Ergänzung des Tafelbildes und im Raster bereits vorausgedacht. Quellen/ Literatur: Alemann, Ulrich von: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 2000, S. 96 Katz, Alfred: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht, 12. überarb. Aufl., Heidelberg 1994, S. 155, §317 MBWFK Schleswig-Holstein, Lehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium, Gesamtschule. Wirtschaft/ Politik, 2002 http://www.bverfg.de/ pressemitteilungen/bvg11-070.html, abgerufen am 4.12.11 Anlage 1 Übersicht der Unterrichtseinheit mit der 2. Sequenz (Entwurf) - anhand verschiedener, ineinandergreifender Aspekte der politischen Ordnung in Deutschland zum "demokratischen" Charakter im Spannungsfeld von Identität und Repräsentation, Effizienz und Partizipation differenziert Stellung nehmen zu können, - dabei einen reflektierten , kategorial strukturierten und mit konkreten Kriterien entwickelten Demokratiebegriff verdeutlichen zu können Nr/ Datum 01-02 25.11. Inhalt Schwerpunkt/ Materialien 1. Sequenz: Demokratie – Identität, Repräsentation, Konkurrenz? Demokratie – Wahrheitserkenntnis oder Spiel nach Regeln? Partizipation-Effizienz 2. Sequenz: Die Bundestagswahl – Kompliziertheit als "gute" Demokratie? 03-04 29.11. Mehrheits- vs. Verhältniswahl – kann eine Minderheit demokratisch regieren? - Repräsentation, Machtkontrolle, ewige Regeln/ Effizienz, Schnelligkeit, Mehrheitswille 05 01.12. Das Bundestagswahlrecht – ein "demokratisches" Wahlrecht? 06-07 06.12. Das Bundestagswahlrecht – muss Demokratie kompliziert sein? 08 07.12. BVG schafft 5-%-Klausel ab – ein guter Tag für die Demokratie oder Verschlechterung des Wahlrechts? 09-16 08.12.22.12 3. Sequenz: Bundestag – die Volksvertretung als Machtzentrum der Bundesrepublik? - Bundestag und Regierung: Aushöhlung des Parlamentarismus (z.B. Gesetzgebung) , i.S. von Gewaltenverquickung statt – teilung - Bundestag und Bundesrat Rousseau vs. Madison und Fraenkel Gemeinwohl/ Politik als Wahrheitserkenntnis oder (Ergebnis von) Spielregeln TA-Kosten und D-Kosten Partizipation-Effizienz Komplexität-Transparenz Identität-Repräsentation Transaktionskosten Diskriminierungskosten Graphik 51 oben als Einstieg und Erarbeitung M24, Abo 07 alt Teile (Sachtext und Graphik) Vorb. HA: Wahlrecht und Wahlrechtsgrundsätze (problematisieren) Erarbeitung: M24 Teil 2 (51) Folie M8 alt Auswertung, erste Vertiefung (Dabei Einbezug aus Gesellschaftsteil: Pluralismus, Individualisierung…) Material: Buchner neu, 84/ M6 (ggf. noch Hare/ Niemeyer) Video Süddeutsche? M1 SZ auf jeden Fall am Schluss "gebessertes" VW? Partizipation – Effizienz Machtkontrolle – Identität, Effizienz Zentralismus – Föderalismus (Sach) FT-Wipo-Nr. 22 Raster – Muster Name: Groh Datum: Klasse: E Thema der Stunde: BVG schafft 5-%-Klausel ab – "ein guter Tag für die Demokratie"? Thema der UE: Demokratie – Identität, Repräsentation, Konkurrenz? Vor-/Folgestunde: Das Bundestagswahlrecht – muss Demokratie kompliziert sein?/ neue Sequenz Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Fähigkeit, - am Beispiel der 5%-Klausel beim BTWR zum "demokratischen" Charakter dieses Wahlrechts im Spannungsfeld von Partizipations- und Stabilitäts-/ Effizienzmaximierung reflektiert Stellung nehmen zu können, HI - dabei den eigenen Demokratiebegriff verdeutlichen und reflektieren zu können Zeit Didaktische Funktion/ Sozialform 08.40- Einstieg: 08.46 LSG Inhalt/ Lehrimpulse Material/ Medien Erwartete Antworten/ Materialarbeit zum Clip, ggf. kleinschrittiger: Videoclip Süddeutsche -Abschaffung 5%-Hürde gut: - kleine Parteien besser gestellt dadurch mehr Wettbewerb mehr Bürgerbeteiligung, weniger "Abgehobenheit mehr Demokratie (?) + ist das so? welche Kriterien? Ist auch nur Europaebene … 1) Gegenstand des Clips! 2) Aussage des Klägers! 3) Infragestellung! 08.47 Gelenk: LV 08.48- Auswertung/ 09.07 Sicherung: LSG 09.08- Erarbeitung: 09.15 GA 09.16- Vertiefung/ 09.25 Transfer: SSG HA: Tafelbild: Siehe folgende Seite Tatsächlich auf die Bundesebene gehen, da ja in der HA auch Forderungen laut wurden, dies auf Bundesebene durchzusetzen. Dabei Demokratiebegriff verdeutlichen und reflektieren. Aufgabe 1: Dabei nur - Quelle - Gegenstand - Hauptthese -------------------------------------------------------------------- zentrale Aussagen der Parteien/ Betroffenen -------------------------------------------------------------------Aufgabe 2: Beurteilung der Positionen knapp (Interessen, leitende Kategorien bei Demokratiebegriffen) 3) Abschließende Position zu Forderungen Arnims und der Linkspartei hinsichtlich Abschaffung der 5-%-Klausel auf Bundesebene unter Verdeutlichung eigenen Demokratiebegriffs mit Gewichtung der Kriterien! Aufgabe 3 kurzer Austausch/ eigene Position im Diskurs festigen Aufgabe 3 Ggf. Impuls: "Guter Tag für die Demokratie"? Ergebnisse Siehe Tafel HA: Abo Pol 07 Zentral: Tafel Interessengeleitete Argumentationen Aber auch: Betonung ganz bestimmter Kategorien für Demokratiebegriff Abo Pol 07 eigener Demokratiebegriff im Spannungsfeld DK vs. EFK … Verschriftlichung der Aufgabe 3 Abo Pol 07 Abo Pol 07 Tafel … bzw. Partizipationsmaximierung vs. Effizienz-/ Stabilitätsmaximierung Tafelbild zum Raster: BVG schafft 5-%-Klausel ab – ein guter Tag für die Demokratie? BVG: Nur bei Wahlen zum Europaparlament keine 5%-Klausel, weil dort weniger GesGeb und Reg-Wahl Von Arnim (Kläger) 1) Mehr Alternativen = mehr Demokratie 2) Exakte Gleichheit der Stimmen ist Demokratie (Repräsentation, Gleichheit, Partizipation, Konkurrenz) Linkspartei "Verzerrung" ist "undemokratisch" Grüne Gleichheit ist Gerechtigkeit Verein "Mehr Demokratie" Taktisches Wahlverhalten ist undemokratisch (Exakte Repräsentation) (Gleichheit) - ggf. "tiefe CG"? (Partizipation) DEMOKRATIE im Spannungsfeld: Diskriminierungskosten versus Entscheidungsfindungskosten Partizipation max Stabilität/ Effizienz max Wirtschaft/ Politik 11, (Aufgabe 1und 2! = vorbereitende Hausaufgabe) Abo Pol 07 Aufgaben: 1) Strukturierte Materialarbeit: - Quelle und Gegenstand - Position des BVG - Positionen weiterer Personen/ Gruppen 2) Beurteilen Sie die verschiedenen Reaktionen (also nicht das Urteil des BVG) – auch unter Berücksichtigung der sie vertretenden Interessen – mit Rückgriff auf Kenntnisse und Fachmethodik! 3) Nehmen Sie selbst zu den Forderungen Arnims und der Linkspartei hinsichtlich Abschaffung der 5-%-Klausel auf Bundesebene unter Verdeutlichung Ihres eigenen Demokratiebegriffs Stellung! M 1 Urteil in Karlsruhe – Fünf-Prozent-Klausel bei EU-Wahl verfassungswidrig. In: Süddeutsche Zeitung, 09.11.11 (abgerufen am 30.11.11 von http://www.sueddeutsche.de/politik/bvg-o-fuenf-prozent-klauselbei-eu-wahl-gekippt-1.1184981) Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die bisherige Regelung verletzt die Chancengleichheit der Parteien sowie den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Das Urteil der Richter fiel denkbar knapp aus - mit fünf zu drei Richterstimmen. Zwei Richter gaben eigens ein Sondervotum ab. Die entsprechende Vorschrift im Europawahlgesetz, das deutsches Bundesrecht ist, erklärte das Gericht damit für verfassungswidrig und nichtig. Dem Urteil zufolge bewirkt die Fünf-Prozent-Hürde eine "Ungleichgewichtung der Wählerstimmen". Denn die Stimmen für Parteien, die an der Sperrklausel gescheitert sind, blieben letztlich ohne Erfolg. Das Gericht folgte damit der Argumentation des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim, der zusammen mit zwei Wählern gegen die Klausel geklagt hatten. Dadurch, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, keine EU-Abgeordneten entsenden dürften, seien bei der Europawahl 2009 etwa 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen, argumentierte der Staatsrechtler. (…) Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament bestimmt jeder Mitgliedstaat die Regeln selbst. Mehrere EU-Staaten haben niedrigere oder überhaupt keine Sperrklauseln. Staatsrechtsprofessor von Arnim sprach von einem "guten Tag für die Demokratie": Dass die Sperrklausel nun gefallen sei, belebe den Wettbewerb der politischen Parteien, sagte der Beschwerdeführer nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Seiner Meinung nach kann das Urteil "auch Auswirkungen haben für die Beurteilung von Bundestagswahlen". Kleine Parteien seien für den Wähler "oft die einzige Alternative, wenn man den großen Parteien nicht mehr glaubt". Stimmen für kleine Parteien fielen nun nicht mehr unter den Tisch. (…) Die Linkspartei forderte als Konsequenz aus dem Urteil, auch bei Bundestagswahlen die Sperrklausel abzuschaffen. Dieses "undemokratische Relikt" passe nicht in die Zeit, verzerre Wahlergebnisse und verstärke Politikverdrossenheit, erklärte Bundesgeschäftsführer Werner Breibus. Die Grünen begrüßten, dass das Verfassungsgericht auf Chancengleichheit der Parteien und den Grundsatz der Wahlrechtsgerechtigkeit abhebe. (…) Der Verein Mehr Demokratie erklärte, ohne Fünf-Prozent-Hürde werde das taktische Wahlverhalten eingedämmt. Bisher hätten viele Wähler ihre Stimme eher etablierten Parteien gegeben aus Angst, sie ganz zu verschenken, wenn sie kleine Parteien ankreuzten, sagte Vorstandssprecher Michael Efler. Der Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verwies in der Urteilsbegründung allerdings auf die strukturellen Unterschiede zwischen dem EU-Parlament und dem Bundestag. Das EU-Parlament wähle keine Regierung, die auf seine andauernde Unterstützung angewiesen sei. Darüber hinaus sei die EU-Gesetzgebung nicht von einer gleichbleibenden Mehrheit im Parlament mit einer stabilen Koalition abhängig. Dass die Arbeit des Parlaments durch den Einzug weiterer Kleinparteien unverhältnismäßig erschwert werde, sei nicht zu erkennen.* (…) * Bei zahlreichen europäischen Gesetzgebungen hat das Parlament weder die Möglichkeit, Gesetze einzubringen noch von anderen EU-Institutionen eingebrachte Vorschläge endgültig zu verhindern. Mögliche Ergebnisse (maximal) der Materialarbeit und Beurteilung von Abo Pol 07, M 1 Aufgaben 1 und 2 Gegenstand: BVG hat 5%-Klausel bei Europawahlen für nichtig erklärt. Dazu äußern sich verschiedene Personen/ Gruppen. BVG: 5%-Klausel ist bei Europawahl laut BVG rechtswidrig (Stimmenungleichgewichtung) Begründung: Dort keine stabile Parlamentsmehrheit für Regierung/ Gesetzgebung nötig Prüfung: - Abwägung des Gegensatzes von EFK und DK in DIESEM Fall EFK deutlich weniger wichtig, deshalb HIER DK wichtiger (für möglichst exakte Repräsentation) Kläger von Arnim: + "guter Tag für Demokratie" + "auch auf Bundesebene" ein Signal + kleine Parteien oft einzige Alternative + jetzt endlich fallen keine Stimmen für Kleine mehr unter den Tisch mehr Alternativen bedeuten mehr Demokratie, exakte Gleichheit der Stimmen ist Demokratie, bedeutet viel mehr Partizipation der Bürger Beurteilung Arnim: - guter Tag für Extremisten - schlechter Tag für Handlungsfähigkeit des EU-Parlaments - kleine Parteien müssen nicht besser sein als große (eher noch Klientelvertreter) - warum "politische Klasse" nur bei großen Parteien? - einseitig EFK unter den Tisch fallen gelassen - gibt schon 5 Parteien im Bundestag, braucht es nur sechste oder siebte? + tatsächlich guter Tag für mehr Partizipation/ Auswahl der Bürger + und damit exaktere Repräsentation des Bürgerwillens einseitiger Demokratiebegriff, der möglichst exakte Repräsentation will (letztendlich eben mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung, also mehr Partizipation. Effizienzverluste werden in Kauf genommen) Linkspartei: + auch auf Bundesebene abschaffen, weil: + undemokratisch + Relikt aus vergangener Zeit + verzerrt Wahlergebnisse + fördert Politikverdrossenheit Beurteilung Linkspartei: - durchsichtige Interessen (Linkspartei z.T. davon betroffen, vor allem in Westdeutschland) - warum undemokratisch? Kommt auf Demokratiebegriff an, letztendlich hat z.B. die Mehrheit entschieden, andere Länder haben noch "radikalere" Wahlsysteme (GB) – sind das dann keine Demokratien? - warum vergangene Zeit? Heute weniger Extremismus und Probleme bei der Regierungsbildung (5-Parteien-Parlament zeigt eher Gegenteil) - verzerrt WE stimmt, aber in welchem Maße? Muss man das in Kauf nehmen zwecks stabiler Regierung und Gesetzgebung (EFK hier wichtiger als DK?) - Förderung von Politikverdrossenheit: ist nicht nachgewiesen? Warum? einseitige, interessengeleitete Stellungnahme mit stark gleichheitsfixiertem bzw. exakt repräsentativem Demokratiebegriff. Stabilität von GesGeb und Reg bleibt unberücksichtigt Grüne: + Chancengleichheit der Parteien + Grundsatz der Wahlrechtsgerechtigkeit (gemeint ist Gleichheit) Beurteilung Grüne: - CG stimmt - ob das "Wahlgerechtigkeit" ist, liegt am Gerechtigkeitsbegriff die Grünen verwechseln Gleichheit und Gerechtigkeit Verein "mehr Demokratie": - weniger taktisches Wahlverhalten "ehrlichere", also demokratischere Wahl (exaktere Repräsentation) Beurteilung: - das stimmt sicherlich auf der Sachebene, ob das zu mehr Demokratie führt, hängt vom Demokratiebegriff ab Nach diesem Begriff müsste eigentlich jeder Wähler eine eigene Partei haben, also letztendlich direkte Demokratie Aufgabe 3 Konkret (Beispiele): + kleine Parteien kommen leichter zum Zug bessere Repräsentation und Partizipation (mehr Auswahl) bessere Interessenvertretung der Bürger über Wettbewerb (dagegen ließe sich sagen, dass wir schon 5 Parteien im Bundestag haben trotz 5%-Klausel. Braucht es noch mehr?) + Stimmenungleichgewicht wird reduziert Gleichheit, Partizipation - Handlungsfähigkeit des Bundestages erfordert Klausel (siehe Weimarer Republik), EFK explodieren (sowohl über IK als auch über Aushandlungskosten) - ist ein solches System transparenter, wenn tatsächlich 30 Parteien im Parlament sitzen? - Repräsentation ist weitgehend gewährleistet, Gleichheit formal auch dann muss auch Effizienz zum Zug kommen Demokratiebegriff: - was ist für mich besonders wichtig? Und in welchem Maß? * Gleichheit * Exakte Repräsentation * Partizipation (dabei z.B. Auswahl, Wahl der "passenden" Partei) * Funktionsfähigkeit Regierung/ Gesetzgebung = Stabilität, Effizienz (…) FT-Wipo-Nr. 23 Pflicht- und Wahlmodule E/ A – Grundlagen der Didaktik und Methodik des WPU E A1 A2 A3 A4 Urteilsbildung als Ziel des WPU und Problematisierung von Gegenständen; Artikulation Problematisierung im Rahmen von Einzel-/ Doppelstunden (erste Einführung eines Urteilsmodells) Leistungsmessung: Mündlich und schriftlich, Sek II und Sek I Einsatz von Materialien und Arbeitsaufträgen im WPU Problematisierung im Rahmen von Unterrichtseinheiten (erste Erweiterung eines Urteilsmodells) B – Vertiefung der Methodik der WPU B1 B2 B3 B4 Einstiege Sicherung: Tafelbilder usw. Geöffneter Unterricht, Makro- und Mikromethoden Projektunterricht C – Vertiefung der Didaktik des WPU C 1 Urteilsmodell I (in der Planung) C 2 Urteilsmodell II (bei den Schülern) C 3 Diskurs als kategorial geleitetes Urteilen I (im Unterricht, Lehrer) C 4 Diskurs als kategorial geleitetes Urteilen II (Schüler) - Kategorien und Kriterien, typische Beispiele für typische Gegenstände Wahlmodule (behalten im Buchungssystem alte Nummerierung, hier intern neue) W1 W2 W3 W4 W5 W6 Wirtschaft 11 EU 12 Unterrichtsgespräch Außerschulische Lernorte Berufsorientierung (Neue) Medien FT-Wipo-Nr. 24 Phasenbezeichnung in einer Unterrichtsstunde 1. Bezeichnungen der Phasen: - Einstieg. - Gelenk (lediglich ein Satz des Lehrers, der den Sinn der weiteren Arbeit verdeutlicht, also von der Problemstellung zum Lösungsweg überleitet). - Erarbeitung (ggf. in der Hausaufgabe oder teilweise in der Hausaufgabe erledigt). - Auswertung (ggf. mit Sicherung), dabei Strukturierung!!! - Vertiefung (ggf. mit oder als Transfer). 2. Erläuterung der Funktionen der Phasen: Die Funktionen der einzelnen Phasen werden in SB 1.2 erläutert. 3. Grundsätze/ Verbote: 3.1. Der Einstieg dauert keinesfalls länger als zehn Minuten (bei einer 45min-Stunde). 3.2. Die Erarbeitung sollte etwa ein Drittel, keinesfalls aber die Hälfte der Unterrichtszeit in Anspruch nehmen. Dabei ist die Vorbereitung der Vertiefung in der Regel bereits inbegriffen. 3.3. Nicht mehr als eine Erarbeitungsphase, eine zweite müsste schon Vertiefung (zum Beispiel durch GA zu einem entsprechenden Arbeitsauftrag) sein. 3.4. Nicht zulässig sind: "Problematisierung" als eigene Phase oder Verlagerung der Problematisierung ins Gelenk. Die Problematisierung muss im Wesentlichen Ergebnis des Einstiegs sein. 3.5. Zwischen "Vertiefung" und "Transfer" besteht ein Unterschied. Letzteres ist die Anwendung auf einen neuen Gegenstand/ Problemzusammenhang. FT-Wipo-Nr. 25 Notenstufen für Wirtschaft/ Politik-Stunden Stand: 3. August 2014 (Erprobungsfassung) Notenstufe insgesamt (Gewichtung fachlicher und allgemeiner Kriterien) 1 Ausschließlich fachliche Kriterien ausschlaggebend, nichtfachliche voll oder in besonderem Maße vorhanden. 2 Ausschließlich fachliche Kriterien ausschlaggebend, andere voll oder in besonderem Maße vorhanden. 3 Fachliche Kriterien entsprechen im Allgemeinen den Anforderungen, Tendenz zu "ausreichend" kann durch voll oder im besonderen Maße den Anforderungen entsprechende nichtfachliche Kriterien ausgeglichen werden (4+ 3-). 4 Fachliche Kriterien weisen bei einem (4+) oder wenigen (4, s.u.) wichtigen Kriterien deutliche Mängel auf, insgesamt entspricht die fachliche Leistung aber (noch) den Anforderungen. Nichtfachliche Kriterien entsprechen mindestens im Allgemeinen (für 4+) oder trotz einzelnen Mängeln noch den Anforderungen (für 4). 4- Nichtfachliche Kriterien können bei fachlicher Mangelhaftigkeit mit teilweise ausreichenden Aspekten dann eine 4 begründen, wenn sie mindestens voll den Anforderungen entsprechen. (5+ 4-) 5 a) Mehrere wichtige fachliche Mängel werden nicht durch voll den Anforderungen entsprechende nichtfachliche Kriterien ausgeglichen. b) Schwerwiegende fachliche Defizite (sehr mangelhaft oder schlechter) können grundsätzlich nicht ausgeglichen werden (ggf. Note 6 dann, wenn auch nichtfachliche Kriterien nicht mindestens voll ausreichend). 6 Fachliche Kriterien ungenügend und nichtfachliche nicht besser als ausreichend. Fachliche Note (Gewichtung fachlicher Kriterien, Ausformulierung in Anlage) Mehrzahl der F-Kriterien entspricht den Anforderungen in besonderem Maß, alle mindestens voll. Dabei entsprechen F2 und F3 den Anforderungen in besonderem Maß. F1 bis F3 entsprechen mindestens voll den Anforderungen oder eines davon nicht, dafür aber ein anderes in besonderem Maß. Keine F-Kriterien unterhalb der Stufe "entsprechen im Allgemeinen den Anforderungen". F1 bis F3 entsprechen mindestens im Allgemeinen den Anforderungen oder eines davon nicht, dafür aber ein anderes voll. Keine F-Kriterien, die nicht den Anforderungen entsprechen. Höchstens zwei F-Kriterien entsprechen nicht den Anforderungen, die anderen mindestens trotz Mängeln. Mindestens F1 oder F2 mindestens ausreichend. Mehr als zwei F-Kriterien entsprechen nicht den Anforderungen oder eines ist mit "ungenügend" zu bewerten. Oder: F1 und F2 mangelhaft oder schlechter. Mehr als zwei F-Kriterien sind mit "ungenügend" zu bewerten. FT-Wipo-Nr. 26 Fachliche und nichtfachliche Kriterien F 1 FACHLICHKEIT … sachlich und fachlich korrekt unterrichtet? - Sachkenntnis in den verschiedenen Fachdisziplinen - Lehrplananbindung, ggf. Nutzung Schulinternen Fachcurriculums - Fachliche Kompetenzen: Kenntnis, Nutzung, Förderung gemäß fachlichem Anspruch - Korrektur falscher oder nicht akzeptabel vereinfachender Schüleraussagen - Wahrung des Beutelsbacher Konsens, i.d.R. kontroverse Anlage - Thematisierung ist fachlich haltbar F 2 STRUKTUR … den Unterricht sinnvoll strukturiert? - Thematisierung und Hauptintention entsprechen dem Bedeutungsgehalt des Gegenstandes - Schwerpunktsetzung (didaktische Reduktion) eindeutig i.S. des Bedeutungsgehalts - Einbindung in die Unterrichtseinheit in Planung und Durchführung - Materialeinsatz entspricht in effizienter Weise den Anforderungen der Hauptintention - Urteils-/ Reflexionskompetenz der unterrichteten Schüler wird adressatengerecht gefördert - Visualisierungs- und Sicherungsmöglichkeiten werden effizient genutzt - Lernprogression F 3 FLEXIBILITÄT … und ggf. flexibel auf sich verändernde Situationen reagiert? - Schüleraussagen werden für Fortgang der Sacherklärung und Urteilsbildung genutzt - Sprachliche Differenzierung seitens der S. wird beachtet - Ggf. Anpassung der Planung i.S. besseren Erreichens der Hauptintention (Veränderung der Schwerpunktsetzung, Wegfall von Material, Änderung der Artikulation) F 4 REFLEXION … konnte ihr didaktisches Konzept und dessen Realisierung angemessen reflektieren? - Entscheidende Stärke und Schwäche der Stunde deutlich benannt - Ggf. Folgerungen für die weitere Arbeit gezogen oder Alternativen neu beurteilt - Abweichen von der Planung korrekt mit besserem Erreichen der Hauptintention begründet F 5 SELBSTÄNDIGKEIT … die Selbständigkeit der Lernenden u.a. durch schüleraktivierende Unterrichtsformen gefördert? - Problemstellung von den Schülern erarbeitet - Ergebnis der Stunde: Ergebnis selbständigen Denkens der Lerngruppe (Geht über Wiedergabe von aus dem Material entnommenen Informationen und Aussagen hinaus) - Tempo, Arbeitsaufträge und Impulse fördern das selbständige Erreichen der Hauptintention - Visualisierungs- und Sicherungsmöglichkeiten sowie Medien effizient genutzt F 6 DIFFERENZIERUNG … die unterschiedlichen Voraussetzungen und Kompetenzen der Lernenden berücksichtigt? - Didaktisches und methodisches Arrangement wird von den S. mit Lernprogression bewältigt - Einschätzung der erreichten Leistung ist angemessen - Lernvoraussetzungen einzelner S. werden berücksichtigt NF 1 SPRACHLICHE PRÄZISION … präzise und verständlich formuliert? - Arbeitsaufträge und Impulse sind präzise formuliert - Hoch- und Fachsprache verwendet sowie differenzierend genutzt - Rückmeldungen an die S. sind sowohl sprachlich präzise als auch differenziert NF 2 ANGEMESSENER UMGANG … überzeugend und als Vorbild aufgetreten? … mit den Lernenden respektvoll und wertschätzend umgegangen? - Produktive Lernatmosphäre wird geschaffen (Ordnung, Transparenz, Leitung, "classroom management") - Zeitmanagement begünstigt das Erreichen der Hauptintention - S. werden in den Unterrichtsprozess (in differenzierter Weise) integriert - Rückmeldungen sind deutlich und angemessen häufig FT-Wipo-Nr. 27 Prüfliste für Unterrichtsplanung 1) Ist ein Thema vorhanden, nicht nur ein Gegenstand? 2) Habe ich den Gegenstand so ausgewählt und reduziert, dass er a) in die Unterrichtseinheit passt? (Bedeutungsgehalt)? b) in 45 Minuten passt? (incl. Urteilsbildung) c) relevant thematisiert ist? (Bedeutungsgehalt) 3) Stimmen Thema und Hauptintention überein? 4) Habe ich die Prüfung von Argumenten vorgesehen, nicht nur bloßes Gegeneinanderhalten/ Herausarbeiten? a) Wird das den S. in den Arbeitsaufträgen deutlich? b) Ist eine Prüfung mindestens einiger Argumente möglich, sofern es nicht reine Wertvorstellungen sind? ( haben die S. entsprechende Kenntnisse? Können sie diese aktivieren/ anwenden? Ist ggf. weiterführendes „Prüf“material notwendig und ist dieses gegeben?) 5) Sind erwartete Antworten konkret formuliert und mit a) den Materialien, b) den Kenntnissen der Schüler (!), c) den Arbeitsaufträgen erreichbar? 6) Stimmen Aufwand und Ertrag überein (Effizienz)? a) Ist der Materialaufwand in der Zeit leistbar? b) Ist diese Materialmenge notwendig? c) Ist diese Methodik für das Erreichen der Hauptintention (besonders) dienlich? 7) Können meine Schüler diese Makromethode in dieser Zeit so anwenden, dass es der Hauptintention dienlich ist? 8) Verfügen meine Schüler über die fachmethodischen Fähigkeiten, die für eine fachlich anspruchsvolle/ angemessene Lösung der Aufgaben notwendig sind?