1. Bericht der AG Monitoring und Weiterentwicklung gemäß Betriebsvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten und Antidiskriminierung am Arbeitsplatz für das Jahr 2014. 1. Anzahl der behandelte Fälle gemäß BV: Die Anzahl der betreuten Fälle im Jahr 2014 ist unerwartet niedrig, wenn man nur die „ernst zu nehmenden Fälle“ zählt - also jene, wo nach Einschätzung der vier Anlaufstellen tatsächlich Interventionsbedarf vorliegt. Es sind dies zwischen 1 und 6 Fälle pro Anlaufstelle. Alle Anlaufstellen sehen das aber als die „Spitze des Eisberges“, sehr vieles kommt gar nicht bis zu den Anlaufstellen. 2. Evaluierung der Instrumente der BV Zu den Instrumenten der BV – insbesondere dem Runden Tisch – kann derzeit keine Einschätzung abgegeben werden, da bisher kein Runder Tisch stattgefunden hat. Es soll abgewartet werden, bis anhand eines ersten Falles dieses Instrument erprobt ist. Da derzeit schon bei „argen Fällen“ die gesamte Hierarchie bis hinauf zum Dekan befasst ist, stellt sich auch die Frage, wie und wann genau das Instrument „Runder Tisch“ zum Einsatz kommen kann. 3. Besondere Häufung von Fällen Als „Problemfakultät“ wird die Fakultät für Architektur benannt, dort werden die meisten Probleme – und die schwierigsten Fälle – gesehen. 4. Einschätzungen und Beobachtungen nach Diskriminierungstatbeständen: a. Behinderung: Stand der Dinge: derzeit fehlen gemäß BehindertenEinstellungsgesetz(BEinstG) über 100 Personen mit Behinderung im Personalstand der TU Wien. Dafür werden über 400.000€ Ausgleichstaxe jährlich bezahlt. Voraussetzung für eine Anstellung gemäß BEinstG ist eine mindesten 50% Behinderung. Es wird berichtet, dass diese Einstufungen heute schwerer zu erlangen sind, als noch vor ein paar Jahren (= Verschärfung der Einschätzungsverordnung, analog zu den Pflegestufen, wo auch die Kriterien verschärft wurden). Derzeit sind fast alle Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung im nichtwissenschaftlichen Personal tätig und diese Zahl nimmt kontinuierlich ab. Dabei ist die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen im Jahr 2014 um 21,6 % gestiegen (bei nicht behinderten Menschen lag diese bei 9,1%). Es gelingt nicht, auch im wissenschaftlichen Bereich behinderte Menschen einzustellen. Das liegt teilweise an fehlenden Bewerbungen (es gibt in Relation weniger behinderte Personen mit Matura, noch weniger mit Hochschulstudium, Initiativen in dem Bereich starteten erst in den letzten Jahren verstärkt). b. Migrationshintergrund: zu systematischen Aussagen über eine mögliche Benachteiligung von Kollegen/Kolleginnen mit Migrationshintergrund fehlen entsprechende Studien und Beobachtungen. Ob und in welchem Umfang es Probleme mit Sprache, Unterstützung/Förderung u.ä. gibt, lässt sich derzeit nicht sagen. c. Religion: dazu liegen keine Beschwerden vor, lediglich die regelmäßig aufkommende Diskussion um einen muslimischen Gebetsraum wird erwähnt. Die Einrichtung eines solchen lehnen die Vertreter und Vertreterinnen der Anlaufstellen aus unterschiedlichen Begründungen ab. d. Alter: „Gefühlsmäßig“ gibt es manchmal schon Überforderungen aufgrund der verlangten Arbeitsleistungen bei älteren Kollegen/Kolleginnen. Als systematische Beobachtung wird festgehalten, dass zahlreiche Kündigungen, die in den letzten Jahren im Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals ausgesprochen wurden, Personen der Altersgruppe 50+ betrafen. e. Frauen: der vorliegende Frauenbericht zeigt, dass der Frauenanteil im wissenschaftlichen Personal in den Jahren 2009 – 2013 lediglich von 16,9% auf 17,8% gestiegen ist. Die Vorgabe des Frauenförderungsplanes (es hätte eine Steigerung auf 24,4% erfolgen müssen) wurde damit weit verfehlt. Nicht durch offensichtliche Fakten beweisbare Diskriminierung (vgl. die Ergebnisse des Leaky Pipeline Projektes und ähnliche Literatur) bei der Einstellung wird - ähnlich wie bei den behinderten Menschen - als größtes Hindernis für Frauen gesehen. Derzeit ist die Ausschreibung von Professuren und Laufbahnstellen ausschließlich für Frauen geplant. 5. Empfehlungen der AG a. Behinderte Menschen: Diskriminierung bei der Personalaufnahme wird als das größte Problem in diesem Bereich benannt. Da eine objektive Bewertung von Qualifikationen meist schwierig ist (vgl. dieselbe Problematik für Frauen im wissenschaftlichen Bereich), werden behinderte Menschen kaum eingestellt. Viele Kollegen/Kolleginnen mit Behinderung haben diese Behinderung erst im Laufe ihres Berufslebens bekommen. Es wird ein Anreizsystem (im Bundesdienst gab es zusätzlich finanzierte Sonderplanstellen) vorgeschlagen. Es könnte hier beispielsweise bei Einstellung eines behinderten Menschen für ein paar Jahre die Ausgleichstaxe der Abteilung/ dem Institut zur Verfügung gestellt werden. Das wäre für die TU Wien aufkommensneutral und könnte doch einen Anreiz setzen, verstärkt Menschen mit Behinderung einzustellen. b. Führungskräfte: eine verpflichtende Schulung von Führungskräften wird von allen Anwesenden als wichtig gesehen. Diese Schulung sollte umfassen: i. Rechtliche Aspekte ii. Umgang mit Diskriminierung, Mobbing, Frauenförderung, Diversity Aspekten iii. „Interventionen, richtig gemacht“ c. Berufungen: die Führungsqualität der Bewerber und Bewerberinnen müsste unbedingt beurteilt werden UND als wichtiges Entscheidungskriterium in Auswahlverfahren einfließen. d. Arbeitsdruck: an manchen Stellen besteht ein zunehmend hoher Arbeitsdruck. Teilweise sind Arbeitsaufgaben ungleichmäßig verteilt, auch befinden sich Teilzeitkräfte tendenziell eher unter Zeitdruck, worunter stellenweise auch die Qualität der Arbeit leiden könnte. Im wissenschaftlichen Bereich wird beispielsweise Überbelastung mit Lehre als Ursache für hohen Arbeitsdruck genannt. Insgesamt ist zu sagen, dass der starke Zuwachs an Studierenden in den letzten Jahren (40% Anstieg seit 2001, im WS 01 waren laut unidata 19.925 Studierende gemeldet, im WS 13 waren es 27.950) nicht durch entsprechend mehr Personal begleitet wurde.