Informationen zum Auslaufen des Bachelor Alt

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Informationen zum Auslaufen des Bachelor Alt
Alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2011/12 begonnen haben, können ihr
derzeitiges Bachelorstudium Politikwissenschaft nur mehr bis zum 30. November 2014 abschließen.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie alle vorgeschriebenen Leistungen des Curriculums, einschließlich
der Erweiterungscurricula absolviert haben.
Alle Studierenden, welche ihr Studium nicht bis zum 30. November 2014 abschließen, können in den
neuen Studienplan umsteigen bzw. werden nach dem 30. November automatisch dem neuen
Studienplan unterstellt. Alle erbrachten Prüfungsleistungen, die ordnungsgemäß den jeweiligen
Studienplanpunkten zugeordnet sind, werden gemäß der Anerkennungsverordnung in den neuen
Studienplan übernommen.
Die Anerkennungsverordnung finden Sie im Mitteilungsblatt der Uni Wien:
http://www.univie.ac.at/mtbl02/2013_2014/2013_2014_185.pdf
ACHTUNG: Sie können nur dem neuen Studienplan unterstellt werden, wenn sie für das
Wintersemester 2014/15 Ihren ÖH-Beitrag fristgerecht bezahlt haben. Sollte die Fortsetzung des
Studiums nicht bestehen, so erlischt Ihre Zulassung zum Studium. Sie können sich dann erst wieder
für das Sommersemester 2015 für das Bachelorstudium Neu inskribieren.
Die Studienprogrammleitung Politikwissenschaft empfiehlt die automatische Unterstellung ab dem
30. November 2014 abzuwarten. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen mit Semesterbeginn kann
unter der Studienkennzahl des Bachelor Alt problemlos durchgeführt werden.
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zum Umstieg bzw. zur Unterstellung.
Bereinigung des Prüfungspasses
Kontrollieren Sie, ob alle Prüfungsleistungen, auch die der Erweiterungscurricula, unter der
Studienkennzahl ihres BA-Studiums eingetragen sind. Dies können Sie in Ihrem univis-Account unter
dem Punkt Prüfungspass überprüfen.
Sollten Prüfungsleistungen nicht korrekt zugeordnet sein (beispielsweise im Interessenmodul), so
müssen Sie Ihren Prüfungspass bereinigen. Nur wenn die Prüfungsleistungen Ihrem BA-Studium
Politikwissenschaft und dem Studienplanpunkt im jeweiligen Modul zugeordnet sind, können Ihre
Prüfungsleistungen bei der automatischen Unterstellung korrekt zugeordnet werden.
ACHTUNG: Eine selbstständige Zuordnung ist nur möglich, wenn Sie die Voraussetzungsketten
(abgeschlossene STEOP) erfüllen.
Erweiterungscurricula
Die Studienprogrammleitung Politikwissenschaft empfiehlt noch nicht abgeschlossene ECs vor dem
30. November 2014 zu beenden.
Alle nicht abgeschlossenen ECs müssen nach der Unterstellung neu registriert werden. Ihre
erbrachten Leistungen bleiben erhalten. Nach der Neu-Registrierung können Sie ihre Leistungen per
online-Anerkennung bei der Studienprogrammleitung, die das EC anbietet, zur Anerkennung
einreichen.
Sollte das von Ihnen gewählte EC auslaufen, ist ausschließlich eine Registrierung für die aktuelle ECVersion möglich. Sie unterliegen dann dem neuen Curriculum. Für Anrechnungsfragen und
Informationen über ein mögliches Auslaufen Ihres ECs ist die jeweils anbietende
Studienprogrammleitung zuständig. Bitte kontaktieren Sie diese und erkundigen sich nach weiteren
Informationen.
Zusätzlich zu absolvierende Lehrveranstaltungen
Im Bachelor Neu gibt es zusätzlich zu absolvierende Vorlesungen:
BAK 2.4 VO Politik und Ökonomie
BAK 2.5 VO Politik und Recht
BAK 4.1 VO Qualitative Methoden (zusätzlich zur Übung)
BAK 4.2 VO Quantitative Methoden (zusätzlich zur Übung)
BAK 9-16 Bei den gewählten Spezialisierungen muss neben dem Seminar zusätzlich die zugehörige
Vorlesung absolviert werden um das jeweilige Modul abschließen zu können.
ACHTUNG: Diese Vorlesungen werden nur einmal im Studienjahr (Winter- oder Sommersemester)
angeboten.
Bachelor Neu (was ist neu im neuen Studienplan?)
Der Bachelor Neu Version 2011 unterscheidet sich in einigen Punkten vom alten Studienplan. Diese
sollten Sie sich genauer anschauen, damit Sie auch nach dem Umstieg ohne Verzögerungen weiter
studieren können.
Voraussetzungsketten
Im neuen Studienplan gibt es mehrere Voraussetzungsketten welche auch nach einem Umstieg vom
alten Plan gelten.
BAK 1 Studieneingangs-und Orientierungsphase (STEOP)
Diese besteht aus drei Lehrveranstaltungen und zwei Prüfungen und ist Voraussetzung für alle
weiteren Module.
Nach der Absolvierung von BAK 1 (STEOP) können Sie Lehrveranstaltungen bis einschließlich BAK
5-8 (Kernfächer) belegen.
Außerdem können bereits die Erweiterungscurricula begonnen werden.
Spezialisierungen
Um Lehrveranstaltungen aus den Spezialisierungen machen zu können, müssen Sie BAK1 (STEOP),
BAK 2 (Sozialwissenschaftliche und interdisziplinäre Grundlagen) und BAK 3 (Einführung in das
wissenschaftliche Arbeiten) abgeschlossen haben. Erst nach erfolgreicher Absolvierung dieser drei
Module dürfen Sie Lehrveranstaltungen aus den Spezialisierungen (BAK 9-16) belegen.
Vertiefung
Für die alternative Pflichtmodulgruppe Vertiefung (BAK 17) müssen Sie ebenfalls BAK 1, BAK 2
und BAK 3 absolviert haben.
BA-Seminar
Eine Anmeldung für das Bachelorseminar (BAK 18) ist erst möglich, wenn Sie zwei von drei
notwendigen Spezialisierungsmodulen erfolgreich abgeschlossen haben. Außerdem müssen Sie bereits
alle vorherigen Module (BAK 1, BAK 2, BAK 3, BAK 4, BAK 5-8) absolviert haben.
Erweiterungscurricula
Im neuen Studienplan haben Sie Erweiterungscurricula im Ausmaß von nur mehr 30 ECTS zu
absolvieren. Von diesen 30 ECTS sind 15 ECTS sogenannte „Alternative Erweiterungen“. Das heißt,
sie können sich bis zu max. 15 ECTS alternativ anrechnen lassen. Die restlichen 15 ECTS müssen aus
dem Angebot der Erweiterungscurricula der Universität Wien gewählt werden.
BAK 17 Vertiefung
Bei den Vertiefungen haben Sie die Möglichkeit den Punkt 17 a oder 17 b zu wählen.
Im Planpunkt 17 a müssen Sie Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu 15 ECTS aus den
Spezialisierungen wählen.
Im Planpunkt 17 b machen Sie ein Praktikum (muss angerechnet werden), die Übung
Politikwissenschaft in der Praxis und wählen eine Vorlesung aus der Wahlmodulgruppe
Spezialisierung. Insgesamt ergeben sich so 15 ECTS.
fremdsprachige Lehrveranstaltung
Im Rahmen das BA-Studium muss verpflichtend eine fremdsprachige Lehrveranstaltung absolviert
werden. Diese kann aus dem Angebot der Politikwissenschaft, oder aber auch innerhalb der
Erweiterungscurricula belegt werden.
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