1,88 mg/g Ethanol tert.

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1,88 mg/g
Ethanol
tert.-Butanol
Alkoholbestimmung durch
Headspace-Gaschromatographie
Urinalkohol
- Renale Ausscheidung: 1-2 % der Konsummenge
- Rückschlüsse auf die Blutethanolkonzentration sind nicht möglich
(Sammelurin, abhängig von der Zeit der letzten Blasenentleerung
- Die Harnalkoholkurve ist gegen über der Blutalkoholkurve verzögert
Resorptionsphase:
CHarn < CBlut
Eliminierungsphase: CHarn > CBlut
Hämatomblut
- Nimmt nicht oder unwesentlich am Körperkreislauf teil
- Folge: Kein oder nur unwesentlicher Alkoholabbau
- Vergleich mit Venenblut gestattet daher manchmal
Aussagen zu:
∗ Überlebenszeit nach der Hämatombildung
∗ Alkoholische Beeinflussung zum Zeitpunkt
der Hämatombildung
Verhalten des Alkohols im Organismus
1. Resorption
(Übergang vom Magen-Darm-Kanal ins Blut)
ƒ
erfolgt hauptsächlich im oberen Dünndarm, zum geringeren Teil im Magen
ƒ
ist in der Regel 60 bis 90 min nach Trinkende abgeschlossen
ƒ
wird beeinflusst von
- Konzentration des Getränks
- Art und Menge der aufgenommenen Nahrung
- Magenoperationen
- Nikotin, Medikamente
ƒ
Ein Resorptionsende 120 min nach Trinkende schließt jede Benachteiligung
des Beschuldigten aus.
Resorptionsdefizit (wichtig bei Berechnungen)
ƒ
Ein Teil des getrunkenen Alkohols erscheint nicht im Blut, sondern wird
bereits im Magen-Darm-Kanal umgesetzt:
- nüchterner Magen: ca. 10 %
- große fette Mahlzeit: bis 30 %
ƒ
Ursache: wahrscheinlich Verstoffwechselung in der Darmwand
Verhalten des Alkohols im Organismus
2. Verteilung
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Alkohol ist vorwiegend hydrophil (Verteilung Fett : Wasser ≈ 1 : 30)
Verteilung auf die Organe entsprechend deren Wassergehalt
Wassergehalt des Blutes: 78 – 81 %
Gesamtwassergehalt der Körpers stark schwankend
Männer 60-65 % Frauen 50-55 %
Wichtig für Berechnungen: Verteilungsfaktor r
Alkoholkonzentration im Gesamtkörper
r =
Alkoholkonzentration im Blut
Frauen: 0,55 – 0,65
Männer: 0,70 – 0,80
Abschätzung aus Körpergewicht und Körpergröße (Männer)
r = 0,715 - 0,00426 x kg + 0,0022 x cm
Diffusionssturz
Bei forciertem Trinken (Sturztrunk) kann es zu einer kurzzeitig überhöhten
Blutethanolkonzentration kommen, die durch Diffusion ins Gewebe schnell abfällt.
Verhalten des Alkohols im Organismus
3. Biotransformation und Ausscheidung
- Unveränderte Ausscheidung
Lunge:
2–3%
Niere:
1–2%
Haut:
0,5 – 1 %
- Die biochemische Oxidation verläuft hauptsächlich in der Leber. Drei
Abbauwege sind bekannt:
ADH =
Alkoholdehydrogenase
MEOS = Mikrosomales Ethanol
Oxidierendes System
Verhalten des Alkohols im Organismus
Oxidation mit NAD+ an der ADH
- Hauptweg des Alkoholabbaus, 90 – 95 %
- Enzymsättigung oberhalb 0,1 mg/g
- Die Abbaugeschwindigkeit ist unabhängig von
der Konzentration (Kinetik nullter Ordnung)
- Stündliche Abbaurate
wahrscheinlichster Wert ß = 0,15 mg/g·h
minimaler Wert
ßmin = 0,10 mg/g·h
maximaler Wert
ßmax = 0,20 mg/g·h
Bei forensischen Berechnungen wird jeweils der
ß-Wert verwendet, der ein Ergebnis zugunsten
des Beschuldigten liefert.
Blutalkoholkurven
1. Sturztrunk, nüchterner Magen,
hochkonzentrierte Getränke
2. Kräftige Mahlzeit, langsames Trinken
3. Gleichverteiltes Trinken,
Erhaltungsdosis
Rückrechnung
• Für die Beurteilung der alkoholischen Beeinflussung ist die möglichst
genau zu ermittelnde Tatzeitkonzentration zugrunde zu legen.
• Voraussetzung: Die Resorptionsphase ist zum Vorfallzeitpunkt
abgeschlossen (mit Sicherheit zwei Stunden nach Trinkende).
CVF = CBE + ß (tBE - tVF)
CVF = BAK zum Vorfallzeitpunkt tVF
CBE = BAK zum Zeitpunkt der Blutentnahme tBE
ß = Stündliche Abbaurate
min.
0,10 mg/g h
max.
0,20 mg/g h
wahrsch. 0,15 mg/g h
Rückrechnung – Verkehrsunfall
Beispiel 1
Trinkende:
21.00 Uhr
Blutentnahme:
03.00 Uhr
Die Rückrechnung ist möglich
Minimale BAK: 0,61 + 0,10 x 3,5 = 0,96 ‰
Unfall: 23.30 Uhr
CBE: 0,61 ‰
→ Relative Fahruntüchtigkeit
Beispiel 2
Trinkende:
21.00 Uhr
Unfall: 21.30 Uhr
Blutentnahme:
22.00 Uhr
CBE: 1,33 ‰
Die Rückrechnung ist nicht statthaft, aber BGH-Beschluss:
Fahruntüchtig ist auch der Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu
einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ führt. → Absolute Fahruntüchtigkeit
Beispiel 3
Trinkende:
19.00 Uhr
Unfall: 19.30 Uhr, Fahrerflucht
Blutentnahme:
04.00 Uhr
CBE: 1,12 ‰
Die Rückrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des sicheren Resorptionsendes, 21.00 Uhr
Minimale BAK: 1,12 + 0,10 x 7 = 1,72 ‰
→ Absolute Fahruntüchtigkeit
Zum Unfallzeitpunkt befand sich im Körper des Beschuldigten eine Alkoholmenge,
die zu mindestens 1,72 ‰ führt.
Rückrechnung - Schuldfähigkeit
BGH 35, 314:
- maximaler Abbauwert 0,2 ‰ / h
- Sicherheitszuschlag von 0,2 ‰
- Einbeziehung der ersten beiden Stunden nach Trinkende
Beispiel: Körperverletzung mit Todesfolge
Trinkzeit: 14.00 – 21.00 Uhr
Tatzeit: 21.00 Uhr, Täter ist flüchtig
Blutentnahme 01.30 Uhr
Gemessene BAK: 2,34 ‰
Maximale BAK: 2,34 + 4,5 x 0,2 + 0,2 = 3,44 ‰
→ Schuldunfähigkeit ist in Betracht zu ziehen.
Berechnung der Blutalkoholkonzentration
aus der Trinkmenge
CVF =
CVF
A
v
G
r
ß
tVF
tTB
A (1 – v)
G·r
- ß (tVF - t TB)
= BAK zur Vorfallzeit
= getrunkene Ethanolmenge in g
= Resorptionverlust, 0,1 bis 0,3
= Körpermasse in kg
= Verteilungsfaktor, abhängig von Geschlecht, Körpermasse,
Körpergröße
= stündliche Abbaurate, min. 0,10 mg/g h; max. 0,20 mg/g h
wahrsch. 0,15 mg/g h
= Vorfallzeit
= Zeit des Trinkbeginns
Alkoholgehalt in Getränken (Auswahl)
Allgemein:
Ethanol in g = Vol % · 0,8 · Konsummenge in ml / 100
Berechnung der Blutalkoholkonzentration
aus der Trinkmenge
Beispiel: Ein Beschuldigter (75 kg, 1,78 m) gibt an, von 16.00 Uhr bis
22.00 Uhr 6 Gläser Bier à 0,5 l und 4 Gläser Korn à 20 ml getrunken zu
haben. Welche Blutalkoholkonzentration lag zum Unfallzeitpunkt um
23.30 Uhr vor?
CVF =
A (1 – v)
G·r
- ß (tVF - t TB)
Berechnung von A: 6 Bier (ca. 5 Vol%) à 0,5 l = 6 x 20 g = 120 g EtOH
4 Korn (38 Vol%) à 20 ml = 4 x 6 g = 24 g EtOH
Gesamt:
144 g EtOH
G = 75 kg
r = 0,78 (laut Formel)
v = 0,2
tVF – tTB = 7,5 h
ß = 0,15 mg/g h
Es ist in der Regel sinnvoll, die
wahrscheinlichste BAK zu berechnen:
CVF,wahrsch = 0,84 ‰
CVF,min = 0,22 ‰ (ß = 0,2, v = 0,3)
CVF,max = 1,46 ‰ (ß = 0,1, v = 0,1)
Die Nachtrunkbehauptung
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