1,88 mg/g Ethanol tert.-Butanol Alkoholbestimmung durch Headspace-Gaschromatographie Urinalkohol - Renale Ausscheidung: 1-2 % der Konsummenge - Rückschlüsse auf die Blutethanolkonzentration sind nicht möglich (Sammelurin, abhängig von der Zeit der letzten Blasenentleerung - Die Harnalkoholkurve ist gegen über der Blutalkoholkurve verzögert Resorptionsphase: CHarn < CBlut Eliminierungsphase: CHarn > CBlut Hämatomblut - Nimmt nicht oder unwesentlich am Körperkreislauf teil - Folge: Kein oder nur unwesentlicher Alkoholabbau - Vergleich mit Venenblut gestattet daher manchmal Aussagen zu: ∗ Überlebenszeit nach der Hämatombildung ∗ Alkoholische Beeinflussung zum Zeitpunkt der Hämatombildung Verhalten des Alkohols im Organismus 1. Resorption (Übergang vom Magen-Darm-Kanal ins Blut) erfolgt hauptsächlich im oberen Dünndarm, zum geringeren Teil im Magen ist in der Regel 60 bis 90 min nach Trinkende abgeschlossen wird beeinflusst von - Konzentration des Getränks - Art und Menge der aufgenommenen Nahrung - Magenoperationen - Nikotin, Medikamente Ein Resorptionsende 120 min nach Trinkende schließt jede Benachteiligung des Beschuldigten aus. Resorptionsdefizit (wichtig bei Berechnungen) Ein Teil des getrunkenen Alkohols erscheint nicht im Blut, sondern wird bereits im Magen-Darm-Kanal umgesetzt: - nüchterner Magen: ca. 10 % - große fette Mahlzeit: bis 30 % Ursache: wahrscheinlich Verstoffwechselung in der Darmwand Verhalten des Alkohols im Organismus 2. Verteilung Alkohol ist vorwiegend hydrophil (Verteilung Fett : Wasser ≈ 1 : 30) Verteilung auf die Organe entsprechend deren Wassergehalt Wassergehalt des Blutes: 78 – 81 % Gesamtwassergehalt der Körpers stark schwankend Männer 60-65 % Frauen 50-55 % Wichtig für Berechnungen: Verteilungsfaktor r Alkoholkonzentration im Gesamtkörper r = Alkoholkonzentration im Blut Frauen: 0,55 – 0,65 Männer: 0,70 – 0,80 Abschätzung aus Körpergewicht und Körpergröße (Männer) r = 0,715 - 0,00426 x kg + 0,0022 x cm Diffusionssturz Bei forciertem Trinken (Sturztrunk) kann es zu einer kurzzeitig überhöhten Blutethanolkonzentration kommen, die durch Diffusion ins Gewebe schnell abfällt. Verhalten des Alkohols im Organismus 3. Biotransformation und Ausscheidung - Unveränderte Ausscheidung Lunge: 2–3% Niere: 1–2% Haut: 0,5 – 1 % - Die biochemische Oxidation verläuft hauptsächlich in der Leber. Drei Abbauwege sind bekannt: ADH = Alkoholdehydrogenase MEOS = Mikrosomales Ethanol Oxidierendes System Verhalten des Alkohols im Organismus Oxidation mit NAD+ an der ADH - Hauptweg des Alkoholabbaus, 90 – 95 % - Enzymsättigung oberhalb 0,1 mg/g - Die Abbaugeschwindigkeit ist unabhängig von der Konzentration (Kinetik nullter Ordnung) - Stündliche Abbaurate wahrscheinlichster Wert ß = 0,15 mg/g·h minimaler Wert ßmin = 0,10 mg/g·h maximaler Wert ßmax = 0,20 mg/g·h Bei forensischen Berechnungen wird jeweils der ß-Wert verwendet, der ein Ergebnis zugunsten des Beschuldigten liefert. Blutalkoholkurven 1. Sturztrunk, nüchterner Magen, hochkonzentrierte Getränke 2. Kräftige Mahlzeit, langsames Trinken 3. Gleichverteiltes Trinken, Erhaltungsdosis Rückrechnung • Für die Beurteilung der alkoholischen Beeinflussung ist die möglichst genau zu ermittelnde Tatzeitkonzentration zugrunde zu legen. • Voraussetzung: Die Resorptionsphase ist zum Vorfallzeitpunkt abgeschlossen (mit Sicherheit zwei Stunden nach Trinkende). CVF = CBE + ß (tBE - tVF) CVF = BAK zum Vorfallzeitpunkt tVF CBE = BAK zum Zeitpunkt der Blutentnahme tBE ß = Stündliche Abbaurate min. 0,10 mg/g h max. 0,20 mg/g h wahrsch. 0,15 mg/g h Rückrechnung – Verkehrsunfall Beispiel 1 Trinkende: 21.00 Uhr Blutentnahme: 03.00 Uhr Die Rückrechnung ist möglich Minimale BAK: 0,61 + 0,10 x 3,5 = 0,96 ‰ Unfall: 23.30 Uhr CBE: 0,61 ‰ → Relative Fahruntüchtigkeit Beispiel 2 Trinkende: 21.00 Uhr Unfall: 21.30 Uhr Blutentnahme: 22.00 Uhr CBE: 1,33 ‰ Die Rückrechnung ist nicht statthaft, aber BGH-Beschluss: Fahruntüchtig ist auch der Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ führt. → Absolute Fahruntüchtigkeit Beispiel 3 Trinkende: 19.00 Uhr Unfall: 19.30 Uhr, Fahrerflucht Blutentnahme: 04.00 Uhr CBE: 1,12 ‰ Die Rückrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des sicheren Resorptionsendes, 21.00 Uhr Minimale BAK: 1,12 + 0,10 x 7 = 1,72 ‰ → Absolute Fahruntüchtigkeit Zum Unfallzeitpunkt befand sich im Körper des Beschuldigten eine Alkoholmenge, die zu mindestens 1,72 ‰ führt. Rückrechnung - Schuldfähigkeit BGH 35, 314: - maximaler Abbauwert 0,2 ‰ / h - Sicherheitszuschlag von 0,2 ‰ - Einbeziehung der ersten beiden Stunden nach Trinkende Beispiel: Körperverletzung mit Todesfolge Trinkzeit: 14.00 – 21.00 Uhr Tatzeit: 21.00 Uhr, Täter ist flüchtig Blutentnahme 01.30 Uhr Gemessene BAK: 2,34 ‰ Maximale BAK: 2,34 + 4,5 x 0,2 + 0,2 = 3,44 ‰ → Schuldunfähigkeit ist in Betracht zu ziehen. Berechnung der Blutalkoholkonzentration aus der Trinkmenge CVF = CVF A v G r ß tVF tTB A (1 – v) G·r - ß (tVF - t TB) = BAK zur Vorfallzeit = getrunkene Ethanolmenge in g = Resorptionverlust, 0,1 bis 0,3 = Körpermasse in kg = Verteilungsfaktor, abhängig von Geschlecht, Körpermasse, Körpergröße = stündliche Abbaurate, min. 0,10 mg/g h; max. 0,20 mg/g h wahrsch. 0,15 mg/g h = Vorfallzeit = Zeit des Trinkbeginns Alkoholgehalt in Getränken (Auswahl) Allgemein: Ethanol in g = Vol % · 0,8 · Konsummenge in ml / 100 Berechnung der Blutalkoholkonzentration aus der Trinkmenge Beispiel: Ein Beschuldigter (75 kg, 1,78 m) gibt an, von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr 6 Gläser Bier à 0,5 l und 4 Gläser Korn à 20 ml getrunken zu haben. Welche Blutalkoholkonzentration lag zum Unfallzeitpunkt um 23.30 Uhr vor? CVF = A (1 – v) G·r - ß (tVF - t TB) Berechnung von A: 6 Bier (ca. 5 Vol%) à 0,5 l = 6 x 20 g = 120 g EtOH 4 Korn (38 Vol%) à 20 ml = 4 x 6 g = 24 g EtOH Gesamt: 144 g EtOH G = 75 kg r = 0,78 (laut Formel) v = 0,2 tVF – tTB = 7,5 h ß = 0,15 mg/g h Es ist in der Regel sinnvoll, die wahrscheinlichste BAK zu berechnen: CVF,wahrsch = 0,84 ‰ CVF,min = 0,22 ‰ (ß = 0,2, v = 0,3) CVF,max = 1,46 ‰ (ß = 0,1, v = 0,1) Die Nachtrunkbehauptung 1 3 2 4