Mitten durch den Windenergiebereich Sendenhorst 6 führt der

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Allgemeine Punkte zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans
sachlicher Teilplan Energie (STE) mit Stand vom 30.06.2014
Inhalt
Übermäßige Belastung: ........................................................................................................................... 2
Umzingelung:........................................................................................................................................... 2
Kumulationsgebiet: ................................................................................................................................. 2
Naherholungsgebiete: ............................................................................................................................. 3
Bürgerentscheid: ..................................................................................................................................... 3
Abstände: ................................................................................................................................................ 4
Das Münsterland Schwachwindgebiet: ................................................................................................... 4
Landschaftsbild ........................................................................................................................................ 5
Landschaftsplan:...................................................................................................................................... 5
Zugvogelrouten ....................................................................................................................................... 5
Artenschutz: ............................................................................................................................................ 6
Infraschall: ............................................................................................................................................... 6
Eiswurf: .................................................................................................................................................... 7
Krankenhaus ............................................................................................................................................ 7
Ahlener Damm / Prozessionsweg = schützenswertes Kulturgut............................................................. 7
Straßen /Zufahrtswege............................................................................................................................ 7
Gefährdung der Hilfeleistung .................................................................................................................. 8
Brennende Windräder............................................................................................................................. 8
Unfallschwerpunkte in der Nähe bestehender Konzentrationszonen .................................................... 8
Sinken der Grundstückswerte: ................................................................................................................ 9
Tourismus ................................................................................................................................................ 9
Netzanschluss: ......................................................................................................................................... 9
Flugsicherung ........................................................................................................................................ 10
Landesentwicklungsplan (LEP) .............................................................................................................. 10
Kommunale Planungshoheit: ................................................................................................................ 11
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Übermäßige Belastung:
Im Vergleich zu anderen Kommunen im Münsterland hat Sendenhorst bereits jetzt schon
sehr viele WEA (22). Ca. 20 % der im STE ausgewiesen Windenergiebereiche des Kreises WAF
liegen allein in Sendenhorst. Selbst, wenn diese tatsächlich durch Anwendung eines
münsterlandweit einheitlichen Kriterienkatalogs entstanden sind, muss es ein weiteres
Kriterium sein, einzelne Kommunen nicht übermäßig zu belasten. Vor allem vor dem
Hintergrund, dass die vorgegebenen Landesziele durch die im STE ermittelten
Windenergiebereiche mehr als erfüllt sind (9500 ha statt 6000 ha).
Umzingelung:
Alle Windenergiebereiche liegen in einem Radius von 2 bis 4 km rund um Sendenhorst
verteilt. Die Umzingelung der Stadt durch WEA bedeutet eine unzumutbar hohe Belastung
für die Sendenhorster Bürger unter anderem, weil es dann keine Naherholungsmöglichkeit
ohne die Belastung durch WEA um Sendenhorst herum mehr gibt. Zudem ist eine besonders
hohe Konzentration im Süden der Stadt vorhanden. Zwischen den Windenergiebereichen
Sendenhorst 4, 5 und 6 sowie Ahlen 6 ist der Abstand kleiner/gleich 1 km. Sie verschmelzen
zu einem riesigen Bereich. Durch die Lage im Süden der Stadt ist eine zusätzliche Belastung
der Einwohner gegeben, da die Grundstücke in der Regel nach Süden ausgerichtet sind. Die
Belastungen durch Lärm, Schattenwurf, Infraschall, nächtliches Blinken, dauernde Unruhe
durch die Rotorblätter und bedrängender Wirkung sind besonders stark, wenn die
„Schokoladenseite“ des Grundstücks direkt betroffen ist.
Kumulationsgebiet:
Die besonders hohe Belastung für Sendenhorst durch Windenergiebereiche wird auch im
Umweltbericht aufgezeigt. Sendenhorst ist laut Umweltbericht ein Kumulationsgebiet (Seite
74). Um eine Milderung der Belastung zu erreichen wird im Umweltbericht vorgeschlagen
WEA nach neustem technischem Standard, an optimalen Standorten und
landschaftsverträglich gestaltet auf zu stellen. Dies sind jedoch Standards für jeden
Windpark und können nicht zur Milderung der besonderen Belastung für Mensch und Natur
in Sendenhorst als Kumulationsgebiet herangezogen werden. Hier muss der
Abwägungsspielraum genutzt werden, da die Bezirksregierung 9500 ha für
Windenergiebereich dargestellt hat, aber im LEP nur 6000 ha gefordert werden. Deshalb
kann und muss man dieser besonderen Situation von Sendenhorst dadurch gerecht werden,
dass auf die Ausweisung neuer Windenergiebereiche in Sendenhorst verzichtet wird.
Sendenhorst wird durch die neuen Bereiche und die bestehenden Gebiete im Westen und
Osten komplett eingekreist. Die bestehenden 22 WEA verteilt auf Osten und Westen sind
Belastung genug.
2
Naherholungsgebiete:
Auf S. 74 des Umweltberichtes wird als Minderungsmaßnahme sinnvollerweise empfohlen,
WEA nicht in Naherholungsgebieten zu errichten. Diese Empfehlung wurde für Sendenhorst
nicht beachtet. Sendenhorst 6 liegt fast vollständig in einem im Regionalplan
ausgewiesenem Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten
Erholung (BSLE) und Sendenhorst 5 teilweise. Beide Bereiche werden von der Sendenhorster
Bevölkerung in hohem Maße zur Erholung in unmittelbarer Stadtnähe genutzt. Zudem führt
die 100 Schlösserroute, eine beliebte überregionale Radwanderoute, mitten durch den
Bereich Sendenhorst 6.
Der Windenergiebereich Sendenhorst 6 wird gern und häufig z.B. zum Wandern und
Radfahren genutzt. Es ist ein beliebtes und stark genutztes Naherholungsgebiet. Und dies
gerade, weil es ein besonders schöner und wertvoller Teil des Sendenhorster Stadtgebietes
und somit auch der Münsterländer Parklandschaft ist. Es ist geprägt durch besonders viele
verschiedene Landschaftselemente, wie Wald, Grünland und Hecken. Diese Landschaft
bietet einen idealen Lebensraum für viele Wild- und Vogelarten. Nicht ohne Grund liegt
dieses Gebiet fast vollständig in einem im Regionalplan ausgewiesenem Bereich für den
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Genau diesen Zweck erfüllt es
zurzeit noch. Durch die Ausweisung als Windenergiebereich wird diese Funktion zerstört.
Diese Überlegungen gelten gleichermaßen für den Windenergiebereich Sendenhorst 5.
Dieser liegt zumindest teilweise in dem im Regionalplan ausgewiesenem Bereich zum Schutz
der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Eine weitere beliebte Route für die
Naherholung liegt ebenfalls im Süden, Süd-Westen. Sie führt über die Straße “Im Holt“ in
verschiedenen Radien südlich von Sendenhorst um die Stadt. Sie ist schon jetzt durch die
bestehen WEA im Bereich Sendenhorst 1 beeinträchtigt. Die Möglichkeit auch dort weiterhin
Erholung zu finden wird durch den Windenergiebereich Sendenhorst 5 gänzlich zerstört.
Bürgerentscheid:
Trotzt des eindeutigen Votums der Bürger gegen noch mehr Windenergie im
Bürgerentscheid vom 22.09.2013, trotz der schon vielen WEA (so gesehen hat Sendenhorst
seine Hausaufgaben schon gemacht) und trotzdem selbst im Umweltbericht dargestellt wird,
dass Sendenhorst außergewöhnlich stark belastet wird, wird im STE nicht auf die
Ausweisung zusätzlicher Flächen in Sendenhorst verzichtet. Die im Jahr 2013 gefallene
Entscheidung des Rates der Stadt Sendenhorst, gerade die Bereiche Sendenhorst 2 und 5 gar
nicht und den Bereich Sendenhorst 6 nur teilweise auszuweisen und die Entscheidung der
Bürger von Sendenhorst im Bürgerentscheid vom 22.09.2013 auch den Teilbereich
Sendenhorst 6 nicht auszuweisen wurden im Entwurf des STE komplett ignoriert. Es wird im
Text zum STE auf Seite 3 Nr. 39 ganz klar gesagt, dass die Zielsetzung des Landes zum Ausbau
der Windenergienutzung über verbindliche Ziele der Raumordnung durchgesetzt werden
sollen. Durchgesetzt auch gegen den Willen der Bürger und Kommunen. Nicht durch
Einbindung und Motivation, freiwillig, sondern „von oben“ erzwungen. Dies widerspricht
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dem Gegenstromprinzip, wonach bestehende kommunale Planungen im Regionalplan
berücksichtigt werden müssen. Dabei muss der Bürgerentscheid wie ein Beschluss des Rates
angesehen werden. Dies ist nicht geschehen. Das hat schon allein durch die demonstrative
Missachtung des Bürgerwillens eine ganz besondere politische Brisanz.
Das Münsterland Schwachwindgebiet:
Nach der Potentialstudie Windenergie des LANUV ist das Münsterland eine der
windschwächsten Regionen von NRW. Eine wirtschaftliche Nutzung ist zumindest fraglich.
Werner Daldorf, Vorsitzender des Anlegerbeirats im Bundesverband Windenergie,
untersuchte über den Zeitraum von zehn Jahren 1400 Jahresabschlüsse von 192 Windparks
in Deutschland. Sein ernüchterndes Fazit: Zwei Drittel der Windparks im Binnenland
machen Verluste – trotz der Subventionen. »Das ist verdammt viel, und da kann man eben
nur sagen, da ist die Planung nicht gut genug gemacht worden, es wurde zu wenig gemessen,
es wurden die Windgutachten nicht vorsichtig genug ausgewertet, wenn überhaupt
Windgutachten da waren. Und es sind im Binnenland viele schwache Standorte bebaut
worden, an denen nichts zu verdienen ist.« (O-Ton, Werner Daldorf, Bundesverband
Windenergie).
Nach diesen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich wenn überhaupt nur 200 m hohe
Windräder im windschwachen Münsterland rentieren und das es ratsam ist für jeden
einzelnen Standort ein Windgutachten zu erstellen. Für die höheren Anlagen müssen aber
größere Abstände eingeplant werden. Dies alles wurde im STE nicht berücksichtig. Aber die
Fürsorgepflicht, in diesem Fall gegenüber den Kommunen und Investoren, gebietet dieses
schon auf der Regionalebene zu klären, besonders, da die Windenergiebereiche ja als Ziele in
die Regionalplanung eingehen sollen.
Abstände:
Die im STE gewählten Abstände von 450 m zu einzelnen Wohnhäusern im Außenbereich und
600 m zu Siedlungsbereichen sind zu gering. Sie berücksichtigen nicht den neusten Stand der
Technik, da sie sich auf 150 m hohe WEA beziehen, aktuell werden aber in der Regel 200 m
WEA gebaut, von denen eine weit größere und weitreichendere Belastungen durch
Emissionen wie Lärm, Schattenwurf, Infraschall und nächtliches Blinken sowie die Irritation
durch die ständige Unruhe der Rotoren zu erwarten ist. Auch die Auswirkungen auf das
Landschaftsbild und den Artenschutz sind hier größer.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) und andere Immissionsschutzvorschriften (z.B.
TA-Lärm 1998) berücksichtigen nicht die besonderen Belastungen durch WEA.
Nachbesserungen insbesondere zum Infraschall sind schon in Arbeit. Es sind hier im
Kriterienkatalog keine Erwägungen zur Vorsorge und der besonderen Fürsorge zum Schutz
der Gesundheit der Bürger erkennbar, da nur das absolute Minimum für „kleine“ Anlagen
eingeplant ist. Ein vorsorglich größerer Abstand von 1000 m zu Bebauungen im
Außenbereich und zu Siedlungsbereichen würde hier Abhilfe schaffen. Auf Sendenhorst
angewendet zeigt sich, dass die Windenergiebereiche teilweise komplett verschwinden
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würden. Ein eindeutiger Beweis dafür, dass das Vorsorgeprinzip hier eine weitere
Ausweisung von Windenergiebereichen gerade zu verbietet. Auch damit keine Steuergelder
für die Ausweisung und Überprüfung von nicht geeigneten Windenergiebereichen
verschwendet werden, ist eine realisierbare Planung mit größeren Abständen geboten.
Landschaftsbild
Das Münsterland ist eine gewachsene Kulturlandschaft, die zu erhalten bisher immer Ziel
der Bezirksregierung und Regionalplanung war. Durch den geplanten intensiven Ausbau der
Windenergie wird dieses Erbe für unsere Kinder zerstört. Durch die deutliche Übererfüllung
der Landesziele um mehr als 50 % (9500 ha statt 6000 ha) geschieht dies zudem in unnötig
und unverhältnismäßig hohem Maße. Dies ganz besonders im Stadtgebiet von Sendenhorst.
Die Münsterländer Parklandschaft soll als Ganzes erhalten bleiben. Einzelne Stadtgebiete
wie Sendenhorst durch eine übermäßig hohe Konzentration von Windenergiebereichen
davon auszuschließen ist nicht gerechtfertigt. Das ermittelte deutliche Überangebot an
Windenergiebereichen im Münsterland lässt der Bezirksregierung einen großen
Abwägungsspielraum, der im Falle von Sendenhorst genutzt werden muss, um auf die
Neuausweisung von Windenergiebereichen zu verzichten. Denn die Landschaft ist hier schon
jetzt durch die überproportional hohe WEA-Dicht belastet, aber noch nicht zerstört.
Landschaftsplan:
Der Landschaftsplan für Sendenhorst ist noch in der Aufstellung. D.h. Sendenhorst ist nicht,
wie es auf den ersten Blick scheint, ein „leeres Blatt“ was Landschaftschutzgebiete und
wertvolle Naturräume angeht, sondern der Landschaftsplan wurde bisher aus rein zeitlichen
Gründen noch nicht aufgestellt. Er wird aber zurzeit erarbeitet. Die bisherigen Ergebnisse
aus dieser Arbeit wurden nicht oder nicht erkennbar berücksichtigt.
Zugvogelrouten
Zugvogelrouten wie die der Kraniche wurden nicht berücksichtigt, weder in der
Umweltprüfung noch im Kriterienkatalog zur Auswahl der Eignungsbereiche. Es ist aber
definitiv Aufgabe der Regionalplanung dies zu berücksichtigen und kann nicht erst auf
kommunaler Ebene geprüft werden. Gerade über Sendenhorst führt ein solcher Korridor für
Kraniche. Schon jetzt kann man beobachten, wie die Vögel die Nähe der bereits
bestehenden Windräder meiden und versuchen im größten möglichen Abstand zwischen
den einzelnen Windparks hindurch zu fliegen. Durch die Eignungsbereiche Sendenhorst 5
und 6 sowie Ahlen 6 und Drensteinfurt 4, Sendenhorst 4 und Ennigerloh 6 wird die letzte
Lücke geschlossen. Es entsteht zusammen mit den bereits vorhandenen WEA eine breite
Wand aus WEA in Ost-West-Ausrichtung, die die Kraniche daran hindert ihre gewohnte
Route einzuhalten. Beobachtungen zeigen, dass sich diese Vögel nicht ohne weiteres
umleiten lassen, sondern jedes Jahr wieder ihre alte Route aufsuchen. Insgesamt gibt es mit
zunehmendem Ausbau der Windenergie kaum noch Ausweichmöglichkeiten, so dass die
Tiere nach der ersten zeitraubenden Irritation große Umwege in Kauf nehmen müssen und
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somit droht, dass sie nicht genügend Kraft haben um ihr Winterquartier zu erreichen oder
dass sie beim Versuch doch durch die Windräder zu fliegen darin umkommen. Diese Gefahr
erhöht sich mit zunehmender Höhe und Anzahl der WEA. Dieser Korridor kann nur durch die
Streichung der oben genannten Windenergiebereiche, insbesondere aber durch die
Streichung von Sendenhorst 5 und 6, Ahlen 6 und Drensteinfurt 4 freigehalten werden.
Artenschutz:
Wertvolle Naturräume mit großer Artenvielfalt und besonderer Bedeutung für die
Erholungsmöglichkeiten der Bürger, wie z.B. im Windenergiebereich Sendenhorst 6, werden
zerstört. Der rund um Sendenhorst besonders im Sendenhorster Süden und gerade in dem
recht wenig bebauten und durch viele unterschiedliche Landschaftselemente geprägtem
Gebiet Sendenhorst 6 noch intakte Bestand an Greifvögeln (Bussard, Rotmilan, Rohrweihe,
Turmfalke, Habicht, Steinkautz, Schleiereule etc.) wurde nicht berücksichtigt. Grundsätzlich
widersprechen die in den Prüfbögen zum Umweltbericht dargestellten (bzw. nicht
dargestellten) Vorkommen relevanter Arten schon den Beobachtungen eines aufmerksamen
Laien. Wenn es für die Bereiche um Sendenhorst angeblich keine nennenswerten
Vorkommen relevanter Arten gibt, muss die Erhebung unvollständig und fehlerhaft sein. Hier
ist eine neue vollständige Erhebung notwendig.
Infraschall:
Eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch Infraschall ist eine wissenschaftlich anerkannte
Tatsache. Es fehlen lediglich noch Studien, die das Ausmaß und sogenannte Richtwerte
festlegen. Infraschall breitet sich punktförmig aus und wirkt bei so starken Quellen wie WEA
auch mehrere Kilometer (bis zu 5 km) weit. Also ist eine Belastung nicht nur in unmittelbarer
Nähe, sondern auch im gesamten Stadtgebiet zu erwarten und teilweise durch die bereits
bestehenden Anlagen schon vorhanden. Durch die Umzingelung der Stadt ist mit Sicherheit
eine besonders hohe Belastung zu erwarten. Man kann jetzt schon davon ausgehen, dass
eine Überschreitung der demnächst vorliegenden Richtwerte zu erwarten ist, wenn die
vorgesehenen Windenergiebereiche rund um Sendenhorst mit WEA gefüllt sind. Dieser
Umstand wird weder in dem Kriterienkatalog noch im Umweltbericht berücksichtig und
fließt nirgendwo in die Abwägung ein. Die geltenden Immissionsschutzgesetze und –
vorschriften sind im Hinblick auf die besonderen Belastungen durch WEA wie eben
Infraschall aber auch Lärm der besonderen Art und Schattenwurf, Discoeffekt und
besondere bedrängende Wirkung völlig veraltet. Die Notwendigkeit zur Aktualisierung dieser
Vorschriften ist schon längst vom Gesetzgeber erkannt. Es wird aber noch dauern bis dies
abgeschlossen ist. Somit müssen die Planungsbehörden schon jetzt besondere Vorsorgen
zum Schutz der Gesundheit treffen. Auch dies ist nicht berücksichtigt worden. Vielmehr
wurden bei der Wahl der Abstände zu Siedlungsbereichen und Wohngebäuden im
Außenbereich die absoluten Mindestabstände gewählt. Eine Erhöhung der Abstände auf
1000 m ist daher geboten.
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Eiswurf:
Im Winter geht von den WEA eine Gefahr durch Eiswurf aus. Diese Eisblöcke können
mehrere 100 Meter weit fliegen. Sie gefährden den Verkehr auf den nahegelegenen Straßen
und, da die Abstände so gering sind, eventuell auch die Bewohner und Gebäude im
Außenbereich. Zudem wird die Freizeitgestaltung im Winter im Freien in der Nähe der WEA
riskant.
Krankenhaus
Das St. Josef-Stift ist eine überregional anerkannte Fachklinik. Die Reha-Abteilung wurde erst
vor kurzem gegründet und soll weiter ausgebaut werden. Kliniken und Erholungs- und
Kurzentren sollten von besonderen Beeinträchtigungen frei gehalten werden. Somit sollte
auch berücksichtigt werden, dass die Erholungs- und Genesungsabläufe im St. Josef-Stift
nicht durch die hohe Belastung durch das Ausstrahlen von besonderer Unruhe und
Rastlosigkeit durch die übermäßig hohe Zahl der WEA und den von ihnen ausgehenden
Infraschall gefährdet wird. Besonders belastend sind hier die Windenergiebereiche 1 und 5.
Für eine Reha-Klinik ist auch die Attraktivität des Standortes von Bedeutung. Das St. JosefStift ist der größte Arbeitgeber in Sendenhorst. Deshalb darf ihr Erfolg nicht durch einen
übermäßigen Ausbau der Windenergie beeinträchtigt werden. Deshalb muss auch aus
diesem Grund auf die Ausweisung neuer Windenergiebereiche in Sendenhorst verzichtet
werden.
Ahlener Damm / Prozessionsweg = schützenswertes Kulturgut
Mitten durch den Windenergiebereich Sendenhorst 6 führt der Ahlener Damm. Entlang
dieses Weges führt der alte Prozessionsweg. Dieser ist als schützenswertes Kulturgut
anzusehen, das durch die „Einrahmung“ durch WEA sehr stark beeinträchtigt wird. Eine
andächtige Prozession, die dann durch einen Windpark führen müsste, ist wohl kaum
vorstellbar, da sie durch z.B. Lärm, Schattenschlag und die ständige Unruhe der sich
drehenden Rotoren unmöglich gemacht wird. Hier durch wird ein historisch gewachsenes
Kulturgut zerstört.
Straßen /Zufahrtswege
Für den Bau der WEA werden die landwirtschaftlichen Wege stark beansprucht. Besonders,
da in windschwachen Gebieten wie dem Münsterland eher den größeren Anlagen von 200 m
Höhe der Vorzug gegeben wird. Es ist eine zusätzlich starke Belastung bis hin zur Zerstörung
der Zufahrtsstraßen und des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch besonders große
Schwertransporte zu erwarten. Dieses ist aber für die Landwirtschaft und für den Tourismus
von Bedeutung. Da in Sendenhorst eine außergewöhnlich hohe Dichte und Anzahl an
Windenergiebereichen vorgesehen ist, wird auch die Zerstörung des Straßen- und
Wegenetzes in Sendenhorst unverhältnismäßig hoch sein im Vergleich zu anderen
Kommunen.
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Zusätzlich ist ebenfalls gerade durch die große Anzahl und Dichte an Windenergiebereichen
eine besonders hohe Versiegelung der Flächen im Außenbereich nicht nur durch die
Fundamente der WEA, sondern durch den Bau von Zufahrtswegen zu den einzelnen WEA zu
erwarten. Im Hinblick auf den immer wieder von der Landesregierung geforderten
Freiraumschutz und den von Vertretern der Landwirtschaft angemahnten sparsamen
Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen, ist dies nicht akzeptabel. Dieser Umstand muss
auch in den Kriterienkatalog und den Abwägungsprozess einfließen.
Gefährdung der Hilfeleistung
WEA sind auch für Rettungshubschrauber ein Hindernis und eine Gefährdung. Bei nebligem
oder regnerischem Wetter sorgen die dann „in den Wolken verschwundenen WEA“ für eine
besondere Gefahr für den Flugverkehr wie zum Beispiel Rettungshubschrauber. Aber auch
bei guter Sicht verschlechtern sich die Anflug- und Landemöglichkeiten durch notwendige
Ausweichmanöver. Hier gilt: je mehr WEA desto höher das Risiko. Also im Punkt der
schnellen Versorgung im Notfall wird Sendenhorst durch die geplante hohe Dichte und
Anzahl an WEA, die dann auch noch rund um Sendenhorst verteilt sind, deutlich schlechter
gestellt als andere Kommunen im Münsterland.
Brennende Windräder
Gleiches gilt für das Risiko für eine Gesundheitsgefährdung durch brennende Windräder. Das
Risiko steigt mit der Anzahl der WEA. Somit wird es in Sendenhorst überproportional hoch
sein. Beim Abbrennen der Flügel, die ja auch nicht gelöscht werden können, werden hoch
giftige, krebserregende Stoffe freigesetzt, die schon als Staub über die Haut vom Körper
aufgenommen werden (Wochenblatt ….). Besonders bedenklich ist dabei auch noch, dass
Sendenhorst komplett eingekreist wird. Dieses Risiko also nicht durch eine günstige
Windrichtung verringert werden kann.
Unfallschwerpunkte in der Nähe bestehender Konzentrationszonen
Die Landstraße 586 zwischen Sendenhorst und Albersloh und die Kreisstraße 4 zwischen
Sendenhorst und Ahlen sind als Unfallschwerpunkte registriert. An beiden Straßen stehen
auffällig viele WEA. Die Möglichkeit, dass Autofahrer von den WEA durch Schattenwurf
irritiert werden oder abgelenkt werden, weil die besondere Präsenz und die Drehbewegung
die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, sollte unbedingt geprüft werden. Denn das würde
bedeuteten, dass neue WEA an vielbefahrenen Straßen neue Unfallschwerpunkte entstehen
lassen könnten. Bei der vorliegenden Planung im STE für Sendenhorst wäre das der Bereich
entlang der L 811 zwischen Sendenhorst und Ahlen, die durch die Windenergiebereiche
Sendenhorst 5 und 6 sowie Ahlen 6 führt.
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Sinken der Grundstückswerte:
Dass Sendenhorst wie bereits dargelegt in vielerlei Hinsicht durch den geplanten Ausbau der
Windenergie belastet wird, wird sich auch auf dem Grundstücksmarkt niederschlagen. Die
beeinträchtigte Lebens- und Wohnqualität wird im gesamten Stadtgebiet zu einer
erheblichen Wertminderung der Grundstücke und zu einem geringeren Zuzug, vielleicht
sogar zu Abwanderungen, führen. Da die Belastung in Sendenhorst auch viel höher ist als in
Kleinstädten vergleichbarer Größe und Lage, ist auch hier eine weit größere Wertminderung
und somit finanzielle Belastung der Bürger zu erwarten. Niedrigere Grundstückswerte
werden sich bei der Grundsteuer bemerkbar machen und Einbußen der kommunalen
Einnahmen bedeuten. Auch diese unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung von Bürgern
und Gemeinde wurde nicht mit in die Abwägung einbezogen.
Tourismus
Auch der Tourismus hat schon lange eine Bedeutung in Sendenhorst und soll weiter
gefördert werden. Die Hauptroute der „100 Schlösser Tour“ führt mitten durch den
Windenergiebereich Sendenhorst 6. Eigens dafür wurde hier eine neue Schutzhütte
aufgestellt. Viele beliebte Ausflugsziele und Hotels, z.B. Landhotel Bartmann und Hotel Zur
Waldmutter, liegen im Stadtgebiet. Das Radwegenetz rund um Sendenhorst wurde und wird
weiter durch zahlreiche Bürgerinitiativen ausgebaut. Die Förderung des Tourismus ist auch
ein erklärtes Ziel der Bezirksregierung und der Regionalplanung. Die Ausweisung weiterer
Windenergiebereiche in Sendenhorst aber auch die geplante massive Ausweisung im
Münsterland insgesamt würde diese Bemühungen zunichtemachen. Die besonders hohe
Konzentration von Windenergiebereichen rund um Sendenhorst schneidet Sendenhorst
komplett von der Möglichkeit ab, wie andere Gemeinden vom aufblühenden Tourismus im
Münsterland zu profitieren. Auch dies wurde nicht bei der Abwägung beachtet.
Netzanschluss:
Für alle neuen Eignungsbereiche auf Sendenhorster Gebiet gilt, dass es keinen geeigneten
Netzanschluss gibt, so dass zusätzlich zu den hohen Belastungen im Kumulationsgebiet
Sendenhorst noch mit einer Belastung durch neue Stromtrassen zu rechnen ist. Dieser
Umstand wird im STE nicht berücksichtigt.
Nach Aussage des Netzbetreibers ist das Netz „voll“ aber nicht überlastet. Wie sieht das aus,
wenn noch mal 28 bis 40 WEA der 3 Megawattklasse dazukommen? Voraussichtlich sind
Netzschwankungen oder gar Ausfälle wegen Überforderung zu erwarten. Wenn die
Windenergie stärker ausgebaut wird als der Netzausbau folgen kann führt dies zu
Versorgungsunsicherheit. Die Auswirkungen auf die Sendenhorster Stromversorgung finden
im STE keine Berücksichtigung. Da aber die Windenergiebereiche zwingend von den
Kommunen zu übernehmen sind, sind alle möglichen Auswirkungen von der
Bezirksregierung zu prüfen. Die Netzbetreiber wurden nicht als Träger öffentlicher Belange
mit eingebunden. Dies muss nachgeholt werden.
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Flugsicherung
Die Auswirkungen des STE auf die Flugsicherung wurden, wie in den
Informationsveranstaltungen der Bezirksregierung erläutert, bewusst im STE nicht
berücksichtigt. Alle Windenergiebereiche rund um Sendenhorst liegen im kritischen 15 km
Radius des Drehfunkfeuers zwischen Drensteinfurt und Albersloh. Dieses dürfte in seiner
Funktion durch die außergewöhnlich hohe Dichte und Anzahl an WEA im kritischen 15 km
Radius um das Drehfunkfeuer sicherlich beeinträchtigt werden. Diesen Punkt grundsätzlich
bei der regionalen Planung außeracht zu lassen ist unverständlich. Auf der Internetseite der
Deutschen Flugsicherung (DFS) heißt es: „Innerhalb der Anlagenschutzbereiche stehen die zu
erwartenden Einschränkungen bezüglich Anzahl und Höhe der geplanten
Windenergieanlagen (WEA) dem eigentlichen Ziel von Vorrang- und Eignungsgebieten
entgegen. Deshalb empfiehlt die DFS, sofern sie bereits bei der Erstellung von Landes- und
Regionalplänen vorab als Träger öffentlicher Belange angefragt wird, innerhalb von
Anlagenschutzbereichen keine Vorrang- und Eignungsgebiete zur Windenergienutzung
auszuweisen.“ Die DSF wurde also bewusst nicht als Träger öffentlicher Belange mit in die
Planung einbezogen, weil schon bekannt war, dass deren Empfehlung nicht im Sinne des
Planungsziels ist. Dass dann die Aussagen zur Flugsicherheit im Einzelfall beim
Genehmigungsverfahren gemacht werden, erhöht den Planungsaufwand und die
Planungsunsicherheit erheblich. Die bekannte Empfehlung zu ignorieren oder durch
Verhandlungen mit der DFS außerhalb des offiziellen Planungsverfahrens (auf der
Veranstaltung am 30.11.14 in Sendenhorst hieß es, man sei mit der DFS im Gespräch und
werde eine Lösung finden) geht letztendlich zu Lasten der Sicherheit der gesamten
Bevölkerung. Weitere Windenergiebereiche im 15 km Radius müssen von vorneherein tabu
sein. Dies verhindert unnötigen Planungsaufwand auf der Seite der Kommunen und der
Investoren und bietet eine höhere Planungssicherheit. Es ist nicht akzeptabel, dass
Absprachen welcher Art auch immer zwischen der Bezirksregierung und der
Flugsicherheitsbehörde getroffen werden, die nicht den maximalen
Sicherheitsanforderungen genügen. Die Sicherheit der Bevölkerung ist nicht verhandelbar!
Landesentwicklungsplan (LEP)
Der Landesentwicklungsplan (LEP) wird zurzeit neu aufgestellt und ist noch nicht in Kraft,
weil die zahlreichen Stellungnahmen der Behörden und der Bürgerinnen und Bürger
insbesondere zum Ausbau der Windenergie noch ausgewertet werden. Der Regionalplan
also auch der STE ist auf den LEP abzustimmen bzw. aus diesem zu entwickeln. Da der neue
LEP bereits bearbeitet wird, ist es schon wegen der zeitlichen Nähe unverständlich oder gar
unrechtmäßig, dass dieser nicht abgewartet werden soll. Insbesondere auch deshalb, weil
dadurch gerade die Einwendungen der Behörden und Bürger gegen den LEP nicht in den STE
einfließen können.
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Kommunale Planungshoheit:
Da die Windenergiebereiche ganz konkret in der abgegrenzten Fläche im STE als Ziele in den
Regionalplan aufgenommen werden sollen, sind sie eben in dieser konkreten Abgrenzung
von den Kommunen verpflichtend in die nachfolgende Bauleitplanung zu übernehmen (Text
S.3 Nr. 42). Es gibt somit keinen Abwägungsspielraum für die Kommunen diese
Windenergiebereiche nach „weichen“ Kriterien z.B. städtebaulichen Kriterien oder
Gesichtspunkten der besonderen Fürsorge für die Bürger anders zu gestalten oder gar nicht
zu übernehmen. Das ist eine unzulässig starke Einschränkung der Planungshoheit der
Kommunen und kommt einer Entziehung der Planungshoheit gleich. Es ist vielmehr darauf
zu achten, dass die Beweglichkeit der Kommunen erhalten bleibt. Die dargestellten
Windenergiebereiche sollten daher, wenn überhaupt, nur als Grundsätze in den STE
einfließen und es muss ausschließlich den Kommunen überlassen bleiben, ob oder in
welchem Umfang sie auch realisiert werden. Nur so bleibt auch eine Einflussmöglichkeit der
Bürger bestehen. Wie sollen Bürger und Kommunen über Festsetzungen diskutieren, zu
denen die Kommune vom Land gezwungen wurde? Dies betrifft sowohl die öffentlichen
Beteiligungsverfahren der kommunalen Bauleitplanung als auch mögliche Bürgerentscheide.
Es handelt sich hier um einen offensichtlichen Versuch Bürgerrechte auszuhebeln. Die
Akzeptanz für die Windenergie nimmt rapide ab. Das liegt nicht am „bösen“ Bürger. Gute
Politik findet Akzeptanz. Es liegt u.a. an dem durchschaubaren Versuch gegen die Akzeptanz
der Bürger vorbei an demokratischen Grundsätzen und Verfahren politische Ziele
durchzudrücken. Eine Energiewende „von unten“ und „in Bürgerhand“ sieht anders aus.
Werden die Windenergiebereiche jedoch wie geplant als verbindliche Ziele festgeschrieben,
muss eine abschließende ganzheitliche Abwägung durch die Bezirksregierung erfolgen, da
den Kommunen ja kein Abwägungsspielraum bleibt. D.h. es müssen alle Konsequenzen
bedacht werden, die die Ausweisung dieser Flächen als Windenergiebereiche für die
Kommunen und für Privatpersonen haben. Die bisherigen Ergebnisse des STE zeigen diese
notwendige Abwägungstiefe nicht. Dies muss über die in den Stellungnahmen
eingegangenen Einwendungen hinaus noch grundlegend nachgeholt werden.
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