Allgemeine Punkte zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans sachlicher Teilplan Energie (STE) mit Stand vom 30.06.2014 Inhalt Übermäßige Belastung: ........................................................................................................................... 2 Umzingelung:........................................................................................................................................... 2 Kumulationsgebiet: ................................................................................................................................. 2 Naherholungsgebiete: ............................................................................................................................. 3 Bürgerentscheid: ..................................................................................................................................... 3 Abstände: ................................................................................................................................................ 4 Das Münsterland Schwachwindgebiet: ................................................................................................... 4 Landschaftsbild ........................................................................................................................................ 5 Landschaftsplan:...................................................................................................................................... 5 Zugvogelrouten ....................................................................................................................................... 5 Artenschutz: ............................................................................................................................................ 6 Infraschall: ............................................................................................................................................... 6 Eiswurf: .................................................................................................................................................... 7 Krankenhaus ............................................................................................................................................ 7 Ahlener Damm / Prozessionsweg = schützenswertes Kulturgut............................................................. 7 Straßen /Zufahrtswege............................................................................................................................ 7 Gefährdung der Hilfeleistung .................................................................................................................. 8 Brennende Windräder............................................................................................................................. 8 Unfallschwerpunkte in der Nähe bestehender Konzentrationszonen .................................................... 8 Sinken der Grundstückswerte: ................................................................................................................ 9 Tourismus ................................................................................................................................................ 9 Netzanschluss: ......................................................................................................................................... 9 Flugsicherung ........................................................................................................................................ 10 Landesentwicklungsplan (LEP) .............................................................................................................. 10 Kommunale Planungshoheit: ................................................................................................................ 11 1 Übermäßige Belastung: Im Vergleich zu anderen Kommunen im Münsterland hat Sendenhorst bereits jetzt schon sehr viele WEA (22). Ca. 20 % der im STE ausgewiesen Windenergiebereiche des Kreises WAF liegen allein in Sendenhorst. Selbst, wenn diese tatsächlich durch Anwendung eines münsterlandweit einheitlichen Kriterienkatalogs entstanden sind, muss es ein weiteres Kriterium sein, einzelne Kommunen nicht übermäßig zu belasten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die vorgegebenen Landesziele durch die im STE ermittelten Windenergiebereiche mehr als erfüllt sind (9500 ha statt 6000 ha). Umzingelung: Alle Windenergiebereiche liegen in einem Radius von 2 bis 4 km rund um Sendenhorst verteilt. Die Umzingelung der Stadt durch WEA bedeutet eine unzumutbar hohe Belastung für die Sendenhorster Bürger unter anderem, weil es dann keine Naherholungsmöglichkeit ohne die Belastung durch WEA um Sendenhorst herum mehr gibt. Zudem ist eine besonders hohe Konzentration im Süden der Stadt vorhanden. Zwischen den Windenergiebereichen Sendenhorst 4, 5 und 6 sowie Ahlen 6 ist der Abstand kleiner/gleich 1 km. Sie verschmelzen zu einem riesigen Bereich. Durch die Lage im Süden der Stadt ist eine zusätzliche Belastung der Einwohner gegeben, da die Grundstücke in der Regel nach Süden ausgerichtet sind. Die Belastungen durch Lärm, Schattenwurf, Infraschall, nächtliches Blinken, dauernde Unruhe durch die Rotorblätter und bedrängender Wirkung sind besonders stark, wenn die „Schokoladenseite“ des Grundstücks direkt betroffen ist. Kumulationsgebiet: Die besonders hohe Belastung für Sendenhorst durch Windenergiebereiche wird auch im Umweltbericht aufgezeigt. Sendenhorst ist laut Umweltbericht ein Kumulationsgebiet (Seite 74). Um eine Milderung der Belastung zu erreichen wird im Umweltbericht vorgeschlagen WEA nach neustem technischem Standard, an optimalen Standorten und landschaftsverträglich gestaltet auf zu stellen. Dies sind jedoch Standards für jeden Windpark und können nicht zur Milderung der besonderen Belastung für Mensch und Natur in Sendenhorst als Kumulationsgebiet herangezogen werden. Hier muss der Abwägungsspielraum genutzt werden, da die Bezirksregierung 9500 ha für Windenergiebereich dargestellt hat, aber im LEP nur 6000 ha gefordert werden. Deshalb kann und muss man dieser besonderen Situation von Sendenhorst dadurch gerecht werden, dass auf die Ausweisung neuer Windenergiebereiche in Sendenhorst verzichtet wird. Sendenhorst wird durch die neuen Bereiche und die bestehenden Gebiete im Westen und Osten komplett eingekreist. Die bestehenden 22 WEA verteilt auf Osten und Westen sind Belastung genug. 2 Naherholungsgebiete: Auf S. 74 des Umweltberichtes wird als Minderungsmaßnahme sinnvollerweise empfohlen, WEA nicht in Naherholungsgebieten zu errichten. Diese Empfehlung wurde für Sendenhorst nicht beachtet. Sendenhorst 6 liegt fast vollständig in einem im Regionalplan ausgewiesenem Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) und Sendenhorst 5 teilweise. Beide Bereiche werden von der Sendenhorster Bevölkerung in hohem Maße zur Erholung in unmittelbarer Stadtnähe genutzt. Zudem führt die 100 Schlösserroute, eine beliebte überregionale Radwanderoute, mitten durch den Bereich Sendenhorst 6. Der Windenergiebereich Sendenhorst 6 wird gern und häufig z.B. zum Wandern und Radfahren genutzt. Es ist ein beliebtes und stark genutztes Naherholungsgebiet. Und dies gerade, weil es ein besonders schöner und wertvoller Teil des Sendenhorster Stadtgebietes und somit auch der Münsterländer Parklandschaft ist. Es ist geprägt durch besonders viele verschiedene Landschaftselemente, wie Wald, Grünland und Hecken. Diese Landschaft bietet einen idealen Lebensraum für viele Wild- und Vogelarten. Nicht ohne Grund liegt dieses Gebiet fast vollständig in einem im Regionalplan ausgewiesenem Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Genau diesen Zweck erfüllt es zurzeit noch. Durch die Ausweisung als Windenergiebereich wird diese Funktion zerstört. Diese Überlegungen gelten gleichermaßen für den Windenergiebereich Sendenhorst 5. Dieser liegt zumindest teilweise in dem im Regionalplan ausgewiesenem Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Eine weitere beliebte Route für die Naherholung liegt ebenfalls im Süden, Süd-Westen. Sie führt über die Straße “Im Holt“ in verschiedenen Radien südlich von Sendenhorst um die Stadt. Sie ist schon jetzt durch die bestehen WEA im Bereich Sendenhorst 1 beeinträchtigt. Die Möglichkeit auch dort weiterhin Erholung zu finden wird durch den Windenergiebereich Sendenhorst 5 gänzlich zerstört. Bürgerentscheid: Trotzt des eindeutigen Votums der Bürger gegen noch mehr Windenergie im Bürgerentscheid vom 22.09.2013, trotz der schon vielen WEA (so gesehen hat Sendenhorst seine Hausaufgaben schon gemacht) und trotzdem selbst im Umweltbericht dargestellt wird, dass Sendenhorst außergewöhnlich stark belastet wird, wird im STE nicht auf die Ausweisung zusätzlicher Flächen in Sendenhorst verzichtet. Die im Jahr 2013 gefallene Entscheidung des Rates der Stadt Sendenhorst, gerade die Bereiche Sendenhorst 2 und 5 gar nicht und den Bereich Sendenhorst 6 nur teilweise auszuweisen und die Entscheidung der Bürger von Sendenhorst im Bürgerentscheid vom 22.09.2013 auch den Teilbereich Sendenhorst 6 nicht auszuweisen wurden im Entwurf des STE komplett ignoriert. Es wird im Text zum STE auf Seite 3 Nr. 39 ganz klar gesagt, dass die Zielsetzung des Landes zum Ausbau der Windenergienutzung über verbindliche Ziele der Raumordnung durchgesetzt werden sollen. Durchgesetzt auch gegen den Willen der Bürger und Kommunen. Nicht durch Einbindung und Motivation, freiwillig, sondern „von oben“ erzwungen. Dies widerspricht 3 dem Gegenstromprinzip, wonach bestehende kommunale Planungen im Regionalplan berücksichtigt werden müssen. Dabei muss der Bürgerentscheid wie ein Beschluss des Rates angesehen werden. Dies ist nicht geschehen. Das hat schon allein durch die demonstrative Missachtung des Bürgerwillens eine ganz besondere politische Brisanz. Das Münsterland Schwachwindgebiet: Nach der Potentialstudie Windenergie des LANUV ist das Münsterland eine der windschwächsten Regionen von NRW. Eine wirtschaftliche Nutzung ist zumindest fraglich. Werner Daldorf, Vorsitzender des Anlegerbeirats im Bundesverband Windenergie, untersuchte über den Zeitraum von zehn Jahren 1400 Jahresabschlüsse von 192 Windparks in Deutschland. Sein ernüchterndes Fazit: Zwei Drittel der Windparks im Binnenland machen Verluste – trotz der Subventionen. »Das ist verdammt viel, und da kann man eben nur sagen, da ist die Planung nicht gut genug gemacht worden, es wurde zu wenig gemessen, es wurden die Windgutachten nicht vorsichtig genug ausgewertet, wenn überhaupt Windgutachten da waren. Und es sind im Binnenland viele schwache Standorte bebaut worden, an denen nichts zu verdienen ist.« (O-Ton, Werner Daldorf, Bundesverband Windenergie). Nach diesen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich wenn überhaupt nur 200 m hohe Windräder im windschwachen Münsterland rentieren und das es ratsam ist für jeden einzelnen Standort ein Windgutachten zu erstellen. Für die höheren Anlagen müssen aber größere Abstände eingeplant werden. Dies alles wurde im STE nicht berücksichtig. Aber die Fürsorgepflicht, in diesem Fall gegenüber den Kommunen und Investoren, gebietet dieses schon auf der Regionalebene zu klären, besonders, da die Windenergiebereiche ja als Ziele in die Regionalplanung eingehen sollen. Abstände: Die im STE gewählten Abstände von 450 m zu einzelnen Wohnhäusern im Außenbereich und 600 m zu Siedlungsbereichen sind zu gering. Sie berücksichtigen nicht den neusten Stand der Technik, da sie sich auf 150 m hohe WEA beziehen, aktuell werden aber in der Regel 200 m WEA gebaut, von denen eine weit größere und weitreichendere Belastungen durch Emissionen wie Lärm, Schattenwurf, Infraschall und nächtliches Blinken sowie die Irritation durch die ständige Unruhe der Rotoren zu erwarten ist. Auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Artenschutz sind hier größer. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) und andere Immissionsschutzvorschriften (z.B. TA-Lärm 1998) berücksichtigen nicht die besonderen Belastungen durch WEA. Nachbesserungen insbesondere zum Infraschall sind schon in Arbeit. Es sind hier im Kriterienkatalog keine Erwägungen zur Vorsorge und der besonderen Fürsorge zum Schutz der Gesundheit der Bürger erkennbar, da nur das absolute Minimum für „kleine“ Anlagen eingeplant ist. Ein vorsorglich größerer Abstand von 1000 m zu Bebauungen im Außenbereich und zu Siedlungsbereichen würde hier Abhilfe schaffen. Auf Sendenhorst angewendet zeigt sich, dass die Windenergiebereiche teilweise komplett verschwinden 4 würden. Ein eindeutiger Beweis dafür, dass das Vorsorgeprinzip hier eine weitere Ausweisung von Windenergiebereichen gerade zu verbietet. Auch damit keine Steuergelder für die Ausweisung und Überprüfung von nicht geeigneten Windenergiebereichen verschwendet werden, ist eine realisierbare Planung mit größeren Abständen geboten. Landschaftsbild Das Münsterland ist eine gewachsene Kulturlandschaft, die zu erhalten bisher immer Ziel der Bezirksregierung und Regionalplanung war. Durch den geplanten intensiven Ausbau der Windenergie wird dieses Erbe für unsere Kinder zerstört. Durch die deutliche Übererfüllung der Landesziele um mehr als 50 % (9500 ha statt 6000 ha) geschieht dies zudem in unnötig und unverhältnismäßig hohem Maße. Dies ganz besonders im Stadtgebiet von Sendenhorst. Die Münsterländer Parklandschaft soll als Ganzes erhalten bleiben. Einzelne Stadtgebiete wie Sendenhorst durch eine übermäßig hohe Konzentration von Windenergiebereichen davon auszuschließen ist nicht gerechtfertigt. Das ermittelte deutliche Überangebot an Windenergiebereichen im Münsterland lässt der Bezirksregierung einen großen Abwägungsspielraum, der im Falle von Sendenhorst genutzt werden muss, um auf die Neuausweisung von Windenergiebereichen zu verzichten. Denn die Landschaft ist hier schon jetzt durch die überproportional hohe WEA-Dicht belastet, aber noch nicht zerstört. Landschaftsplan: Der Landschaftsplan für Sendenhorst ist noch in der Aufstellung. D.h. Sendenhorst ist nicht, wie es auf den ersten Blick scheint, ein „leeres Blatt“ was Landschaftschutzgebiete und wertvolle Naturräume angeht, sondern der Landschaftsplan wurde bisher aus rein zeitlichen Gründen noch nicht aufgestellt. Er wird aber zurzeit erarbeitet. Die bisherigen Ergebnisse aus dieser Arbeit wurden nicht oder nicht erkennbar berücksichtigt. Zugvogelrouten Zugvogelrouten wie die der Kraniche wurden nicht berücksichtigt, weder in der Umweltprüfung noch im Kriterienkatalog zur Auswahl der Eignungsbereiche. Es ist aber definitiv Aufgabe der Regionalplanung dies zu berücksichtigen und kann nicht erst auf kommunaler Ebene geprüft werden. Gerade über Sendenhorst führt ein solcher Korridor für Kraniche. Schon jetzt kann man beobachten, wie die Vögel die Nähe der bereits bestehenden Windräder meiden und versuchen im größten möglichen Abstand zwischen den einzelnen Windparks hindurch zu fliegen. Durch die Eignungsbereiche Sendenhorst 5 und 6 sowie Ahlen 6 und Drensteinfurt 4, Sendenhorst 4 und Ennigerloh 6 wird die letzte Lücke geschlossen. Es entsteht zusammen mit den bereits vorhandenen WEA eine breite Wand aus WEA in Ost-West-Ausrichtung, die die Kraniche daran hindert ihre gewohnte Route einzuhalten. Beobachtungen zeigen, dass sich diese Vögel nicht ohne weiteres umleiten lassen, sondern jedes Jahr wieder ihre alte Route aufsuchen. Insgesamt gibt es mit zunehmendem Ausbau der Windenergie kaum noch Ausweichmöglichkeiten, so dass die Tiere nach der ersten zeitraubenden Irritation große Umwege in Kauf nehmen müssen und 5 somit droht, dass sie nicht genügend Kraft haben um ihr Winterquartier zu erreichen oder dass sie beim Versuch doch durch die Windräder zu fliegen darin umkommen. Diese Gefahr erhöht sich mit zunehmender Höhe und Anzahl der WEA. Dieser Korridor kann nur durch die Streichung der oben genannten Windenergiebereiche, insbesondere aber durch die Streichung von Sendenhorst 5 und 6, Ahlen 6 und Drensteinfurt 4 freigehalten werden. Artenschutz: Wertvolle Naturräume mit großer Artenvielfalt und besonderer Bedeutung für die Erholungsmöglichkeiten der Bürger, wie z.B. im Windenergiebereich Sendenhorst 6, werden zerstört. Der rund um Sendenhorst besonders im Sendenhorster Süden und gerade in dem recht wenig bebauten und durch viele unterschiedliche Landschaftselemente geprägtem Gebiet Sendenhorst 6 noch intakte Bestand an Greifvögeln (Bussard, Rotmilan, Rohrweihe, Turmfalke, Habicht, Steinkautz, Schleiereule etc.) wurde nicht berücksichtigt. Grundsätzlich widersprechen die in den Prüfbögen zum Umweltbericht dargestellten (bzw. nicht dargestellten) Vorkommen relevanter Arten schon den Beobachtungen eines aufmerksamen Laien. Wenn es für die Bereiche um Sendenhorst angeblich keine nennenswerten Vorkommen relevanter Arten gibt, muss die Erhebung unvollständig und fehlerhaft sein. Hier ist eine neue vollständige Erhebung notwendig. Infraschall: Eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch Infraschall ist eine wissenschaftlich anerkannte Tatsache. Es fehlen lediglich noch Studien, die das Ausmaß und sogenannte Richtwerte festlegen. Infraschall breitet sich punktförmig aus und wirkt bei so starken Quellen wie WEA auch mehrere Kilometer (bis zu 5 km) weit. Also ist eine Belastung nicht nur in unmittelbarer Nähe, sondern auch im gesamten Stadtgebiet zu erwarten und teilweise durch die bereits bestehenden Anlagen schon vorhanden. Durch die Umzingelung der Stadt ist mit Sicherheit eine besonders hohe Belastung zu erwarten. Man kann jetzt schon davon ausgehen, dass eine Überschreitung der demnächst vorliegenden Richtwerte zu erwarten ist, wenn die vorgesehenen Windenergiebereiche rund um Sendenhorst mit WEA gefüllt sind. Dieser Umstand wird weder in dem Kriterienkatalog noch im Umweltbericht berücksichtig und fließt nirgendwo in die Abwägung ein. Die geltenden Immissionsschutzgesetze und – vorschriften sind im Hinblick auf die besonderen Belastungen durch WEA wie eben Infraschall aber auch Lärm der besonderen Art und Schattenwurf, Discoeffekt und besondere bedrängende Wirkung völlig veraltet. Die Notwendigkeit zur Aktualisierung dieser Vorschriften ist schon längst vom Gesetzgeber erkannt. Es wird aber noch dauern bis dies abgeschlossen ist. Somit müssen die Planungsbehörden schon jetzt besondere Vorsorgen zum Schutz der Gesundheit treffen. Auch dies ist nicht berücksichtigt worden. Vielmehr wurden bei der Wahl der Abstände zu Siedlungsbereichen und Wohngebäuden im Außenbereich die absoluten Mindestabstände gewählt. Eine Erhöhung der Abstände auf 1000 m ist daher geboten. 6 Eiswurf: Im Winter geht von den WEA eine Gefahr durch Eiswurf aus. Diese Eisblöcke können mehrere 100 Meter weit fliegen. Sie gefährden den Verkehr auf den nahegelegenen Straßen und, da die Abstände so gering sind, eventuell auch die Bewohner und Gebäude im Außenbereich. Zudem wird die Freizeitgestaltung im Winter im Freien in der Nähe der WEA riskant. Krankenhaus Das St. Josef-Stift ist eine überregional anerkannte Fachklinik. Die Reha-Abteilung wurde erst vor kurzem gegründet und soll weiter ausgebaut werden. Kliniken und Erholungs- und Kurzentren sollten von besonderen Beeinträchtigungen frei gehalten werden. Somit sollte auch berücksichtigt werden, dass die Erholungs- und Genesungsabläufe im St. Josef-Stift nicht durch die hohe Belastung durch das Ausstrahlen von besonderer Unruhe und Rastlosigkeit durch die übermäßig hohe Zahl der WEA und den von ihnen ausgehenden Infraschall gefährdet wird. Besonders belastend sind hier die Windenergiebereiche 1 und 5. Für eine Reha-Klinik ist auch die Attraktivität des Standortes von Bedeutung. Das St. JosefStift ist der größte Arbeitgeber in Sendenhorst. Deshalb darf ihr Erfolg nicht durch einen übermäßigen Ausbau der Windenergie beeinträchtigt werden. Deshalb muss auch aus diesem Grund auf die Ausweisung neuer Windenergiebereiche in Sendenhorst verzichtet werden. Ahlener Damm / Prozessionsweg = schützenswertes Kulturgut Mitten durch den Windenergiebereich Sendenhorst 6 führt der Ahlener Damm. Entlang dieses Weges führt der alte Prozessionsweg. Dieser ist als schützenswertes Kulturgut anzusehen, das durch die „Einrahmung“ durch WEA sehr stark beeinträchtigt wird. Eine andächtige Prozession, die dann durch einen Windpark führen müsste, ist wohl kaum vorstellbar, da sie durch z.B. Lärm, Schattenschlag und die ständige Unruhe der sich drehenden Rotoren unmöglich gemacht wird. Hier durch wird ein historisch gewachsenes Kulturgut zerstört. Straßen /Zufahrtswege Für den Bau der WEA werden die landwirtschaftlichen Wege stark beansprucht. Besonders, da in windschwachen Gebieten wie dem Münsterland eher den größeren Anlagen von 200 m Höhe der Vorzug gegeben wird. Es ist eine zusätzlich starke Belastung bis hin zur Zerstörung der Zufahrtsstraßen und des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch besonders große Schwertransporte zu erwarten. Dieses ist aber für die Landwirtschaft und für den Tourismus von Bedeutung. Da in Sendenhorst eine außergewöhnlich hohe Dichte und Anzahl an Windenergiebereichen vorgesehen ist, wird auch die Zerstörung des Straßen- und Wegenetzes in Sendenhorst unverhältnismäßig hoch sein im Vergleich zu anderen Kommunen. 7 Zusätzlich ist ebenfalls gerade durch die große Anzahl und Dichte an Windenergiebereichen eine besonders hohe Versiegelung der Flächen im Außenbereich nicht nur durch die Fundamente der WEA, sondern durch den Bau von Zufahrtswegen zu den einzelnen WEA zu erwarten. Im Hinblick auf den immer wieder von der Landesregierung geforderten Freiraumschutz und den von Vertretern der Landwirtschaft angemahnten sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen, ist dies nicht akzeptabel. Dieser Umstand muss auch in den Kriterienkatalog und den Abwägungsprozess einfließen. Gefährdung der Hilfeleistung WEA sind auch für Rettungshubschrauber ein Hindernis und eine Gefährdung. Bei nebligem oder regnerischem Wetter sorgen die dann „in den Wolken verschwundenen WEA“ für eine besondere Gefahr für den Flugverkehr wie zum Beispiel Rettungshubschrauber. Aber auch bei guter Sicht verschlechtern sich die Anflug- und Landemöglichkeiten durch notwendige Ausweichmanöver. Hier gilt: je mehr WEA desto höher das Risiko. Also im Punkt der schnellen Versorgung im Notfall wird Sendenhorst durch die geplante hohe Dichte und Anzahl an WEA, die dann auch noch rund um Sendenhorst verteilt sind, deutlich schlechter gestellt als andere Kommunen im Münsterland. Brennende Windräder Gleiches gilt für das Risiko für eine Gesundheitsgefährdung durch brennende Windräder. Das Risiko steigt mit der Anzahl der WEA. Somit wird es in Sendenhorst überproportional hoch sein. Beim Abbrennen der Flügel, die ja auch nicht gelöscht werden können, werden hoch giftige, krebserregende Stoffe freigesetzt, die schon als Staub über die Haut vom Körper aufgenommen werden (Wochenblatt ….). Besonders bedenklich ist dabei auch noch, dass Sendenhorst komplett eingekreist wird. Dieses Risiko also nicht durch eine günstige Windrichtung verringert werden kann. Unfallschwerpunkte in der Nähe bestehender Konzentrationszonen Die Landstraße 586 zwischen Sendenhorst und Albersloh und die Kreisstraße 4 zwischen Sendenhorst und Ahlen sind als Unfallschwerpunkte registriert. An beiden Straßen stehen auffällig viele WEA. Die Möglichkeit, dass Autofahrer von den WEA durch Schattenwurf irritiert werden oder abgelenkt werden, weil die besondere Präsenz und die Drehbewegung die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, sollte unbedingt geprüft werden. Denn das würde bedeuteten, dass neue WEA an vielbefahrenen Straßen neue Unfallschwerpunkte entstehen lassen könnten. Bei der vorliegenden Planung im STE für Sendenhorst wäre das der Bereich entlang der L 811 zwischen Sendenhorst und Ahlen, die durch die Windenergiebereiche Sendenhorst 5 und 6 sowie Ahlen 6 führt. 8 Sinken der Grundstückswerte: Dass Sendenhorst wie bereits dargelegt in vielerlei Hinsicht durch den geplanten Ausbau der Windenergie belastet wird, wird sich auch auf dem Grundstücksmarkt niederschlagen. Die beeinträchtigte Lebens- und Wohnqualität wird im gesamten Stadtgebiet zu einer erheblichen Wertminderung der Grundstücke und zu einem geringeren Zuzug, vielleicht sogar zu Abwanderungen, führen. Da die Belastung in Sendenhorst auch viel höher ist als in Kleinstädten vergleichbarer Größe und Lage, ist auch hier eine weit größere Wertminderung und somit finanzielle Belastung der Bürger zu erwarten. Niedrigere Grundstückswerte werden sich bei der Grundsteuer bemerkbar machen und Einbußen der kommunalen Einnahmen bedeuten. Auch diese unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung von Bürgern und Gemeinde wurde nicht mit in die Abwägung einbezogen. Tourismus Auch der Tourismus hat schon lange eine Bedeutung in Sendenhorst und soll weiter gefördert werden. Die Hauptroute der „100 Schlösser Tour“ führt mitten durch den Windenergiebereich Sendenhorst 6. Eigens dafür wurde hier eine neue Schutzhütte aufgestellt. Viele beliebte Ausflugsziele und Hotels, z.B. Landhotel Bartmann und Hotel Zur Waldmutter, liegen im Stadtgebiet. Das Radwegenetz rund um Sendenhorst wurde und wird weiter durch zahlreiche Bürgerinitiativen ausgebaut. Die Förderung des Tourismus ist auch ein erklärtes Ziel der Bezirksregierung und der Regionalplanung. Die Ausweisung weiterer Windenergiebereiche in Sendenhorst aber auch die geplante massive Ausweisung im Münsterland insgesamt würde diese Bemühungen zunichtemachen. Die besonders hohe Konzentration von Windenergiebereichen rund um Sendenhorst schneidet Sendenhorst komplett von der Möglichkeit ab, wie andere Gemeinden vom aufblühenden Tourismus im Münsterland zu profitieren. Auch dies wurde nicht bei der Abwägung beachtet. Netzanschluss: Für alle neuen Eignungsbereiche auf Sendenhorster Gebiet gilt, dass es keinen geeigneten Netzanschluss gibt, so dass zusätzlich zu den hohen Belastungen im Kumulationsgebiet Sendenhorst noch mit einer Belastung durch neue Stromtrassen zu rechnen ist. Dieser Umstand wird im STE nicht berücksichtigt. Nach Aussage des Netzbetreibers ist das Netz „voll“ aber nicht überlastet. Wie sieht das aus, wenn noch mal 28 bis 40 WEA der 3 Megawattklasse dazukommen? Voraussichtlich sind Netzschwankungen oder gar Ausfälle wegen Überforderung zu erwarten. Wenn die Windenergie stärker ausgebaut wird als der Netzausbau folgen kann führt dies zu Versorgungsunsicherheit. Die Auswirkungen auf die Sendenhorster Stromversorgung finden im STE keine Berücksichtigung. Da aber die Windenergiebereiche zwingend von den Kommunen zu übernehmen sind, sind alle möglichen Auswirkungen von der Bezirksregierung zu prüfen. Die Netzbetreiber wurden nicht als Träger öffentlicher Belange mit eingebunden. Dies muss nachgeholt werden. 9 Flugsicherung Die Auswirkungen des STE auf die Flugsicherung wurden, wie in den Informationsveranstaltungen der Bezirksregierung erläutert, bewusst im STE nicht berücksichtigt. Alle Windenergiebereiche rund um Sendenhorst liegen im kritischen 15 km Radius des Drehfunkfeuers zwischen Drensteinfurt und Albersloh. Dieses dürfte in seiner Funktion durch die außergewöhnlich hohe Dichte und Anzahl an WEA im kritischen 15 km Radius um das Drehfunkfeuer sicherlich beeinträchtigt werden. Diesen Punkt grundsätzlich bei der regionalen Planung außeracht zu lassen ist unverständlich. Auf der Internetseite der Deutschen Flugsicherung (DFS) heißt es: „Innerhalb der Anlagenschutzbereiche stehen die zu erwartenden Einschränkungen bezüglich Anzahl und Höhe der geplanten Windenergieanlagen (WEA) dem eigentlichen Ziel von Vorrang- und Eignungsgebieten entgegen. Deshalb empfiehlt die DFS, sofern sie bereits bei der Erstellung von Landes- und Regionalplänen vorab als Träger öffentlicher Belange angefragt wird, innerhalb von Anlagenschutzbereichen keine Vorrang- und Eignungsgebiete zur Windenergienutzung auszuweisen.“ Die DSF wurde also bewusst nicht als Träger öffentlicher Belange mit in die Planung einbezogen, weil schon bekannt war, dass deren Empfehlung nicht im Sinne des Planungsziels ist. Dass dann die Aussagen zur Flugsicherheit im Einzelfall beim Genehmigungsverfahren gemacht werden, erhöht den Planungsaufwand und die Planungsunsicherheit erheblich. Die bekannte Empfehlung zu ignorieren oder durch Verhandlungen mit der DFS außerhalb des offiziellen Planungsverfahrens (auf der Veranstaltung am 30.11.14 in Sendenhorst hieß es, man sei mit der DFS im Gespräch und werde eine Lösung finden) geht letztendlich zu Lasten der Sicherheit der gesamten Bevölkerung. Weitere Windenergiebereiche im 15 km Radius müssen von vorneherein tabu sein. Dies verhindert unnötigen Planungsaufwand auf der Seite der Kommunen und der Investoren und bietet eine höhere Planungssicherheit. Es ist nicht akzeptabel, dass Absprachen welcher Art auch immer zwischen der Bezirksregierung und der Flugsicherheitsbehörde getroffen werden, die nicht den maximalen Sicherheitsanforderungen genügen. Die Sicherheit der Bevölkerung ist nicht verhandelbar! Landesentwicklungsplan (LEP) Der Landesentwicklungsplan (LEP) wird zurzeit neu aufgestellt und ist noch nicht in Kraft, weil die zahlreichen Stellungnahmen der Behörden und der Bürgerinnen und Bürger insbesondere zum Ausbau der Windenergie noch ausgewertet werden. Der Regionalplan also auch der STE ist auf den LEP abzustimmen bzw. aus diesem zu entwickeln. Da der neue LEP bereits bearbeitet wird, ist es schon wegen der zeitlichen Nähe unverständlich oder gar unrechtmäßig, dass dieser nicht abgewartet werden soll. Insbesondere auch deshalb, weil dadurch gerade die Einwendungen der Behörden und Bürger gegen den LEP nicht in den STE einfließen können. 10 Kommunale Planungshoheit: Da die Windenergiebereiche ganz konkret in der abgegrenzten Fläche im STE als Ziele in den Regionalplan aufgenommen werden sollen, sind sie eben in dieser konkreten Abgrenzung von den Kommunen verpflichtend in die nachfolgende Bauleitplanung zu übernehmen (Text S.3 Nr. 42). Es gibt somit keinen Abwägungsspielraum für die Kommunen diese Windenergiebereiche nach „weichen“ Kriterien z.B. städtebaulichen Kriterien oder Gesichtspunkten der besonderen Fürsorge für die Bürger anders zu gestalten oder gar nicht zu übernehmen. Das ist eine unzulässig starke Einschränkung der Planungshoheit der Kommunen und kommt einer Entziehung der Planungshoheit gleich. Es ist vielmehr darauf zu achten, dass die Beweglichkeit der Kommunen erhalten bleibt. Die dargestellten Windenergiebereiche sollten daher, wenn überhaupt, nur als Grundsätze in den STE einfließen und es muss ausschließlich den Kommunen überlassen bleiben, ob oder in welchem Umfang sie auch realisiert werden. Nur so bleibt auch eine Einflussmöglichkeit der Bürger bestehen. Wie sollen Bürger und Kommunen über Festsetzungen diskutieren, zu denen die Kommune vom Land gezwungen wurde? Dies betrifft sowohl die öffentlichen Beteiligungsverfahren der kommunalen Bauleitplanung als auch mögliche Bürgerentscheide. Es handelt sich hier um einen offensichtlichen Versuch Bürgerrechte auszuhebeln. Die Akzeptanz für die Windenergie nimmt rapide ab. Das liegt nicht am „bösen“ Bürger. Gute Politik findet Akzeptanz. Es liegt u.a. an dem durchschaubaren Versuch gegen die Akzeptanz der Bürger vorbei an demokratischen Grundsätzen und Verfahren politische Ziele durchzudrücken. Eine Energiewende „von unten“ und „in Bürgerhand“ sieht anders aus. Werden die Windenergiebereiche jedoch wie geplant als verbindliche Ziele festgeschrieben, muss eine abschließende ganzheitliche Abwägung durch die Bezirksregierung erfolgen, da den Kommunen ja kein Abwägungsspielraum bleibt. D.h. es müssen alle Konsequenzen bedacht werden, die die Ausweisung dieser Flächen als Windenergiebereiche für die Kommunen und für Privatpersonen haben. Die bisherigen Ergebnisse des STE zeigen diese notwendige Abwägungstiefe nicht. Dies muss über die in den Stellungnahmen eingegangenen Einwendungen hinaus noch grundlegend nachgeholt werden. 11