LANDESPFERDEZUCHTVERBAND SALZBURG reg.Gen.m.b.H. A – 5751 Maishofen, Mayerhoferstraße 12 Tel.: 06542-68232 Fax: 06542-68232-74 Mail: [email protected] Web: www.pferdezuchtverband.at Merkblatt ÖPUL 2015 – 2020 Maßnahme Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen - NORIKER Förderungsvoraussetzungen: 1. Zucht und Haltung von Pferden der Rasse Noriker und die jährliche Beantragung der förderbaren Tiere im Mehrfachantrag-Flächen Maßnahme Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen. Der Stichtag ist grundsätzlich der 01.04. des Antragsjahres. Tiere zur Nachbesetzung (Reservetiere) sind Tiere, die alle Förderungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Nachbesetzung erfüllen. 2. Die Mindestteilnahme pro Jahr ist 1 förderbares Tier. Zwischen den Jahren kann zu Einhaltung der Mindestverpflichtung zwischen den Gefährdeten Nutztierrassen lt. Rassenliste gewechselt werden. 3. Die Bestätigung über die Eintragung in das Herdebuch und die Einhaltung des vom BMLFUW anerkannten Generhaltungsprogramms mit den beantragten förderbaren Tieren erfolgt durch die zuständige Zuchtorganisation bis spätestens 31.01. des Folgejahres. Zuständig sind die jeweiligen Landespferdezuchtverbände für die Rasse Noriker. 4. Haltedauer: mindestens vom 01.04. bis zum 31.12. des jeweiligen Förderungsjahres. Dabei sind folgende Meldungen an die AMA zu beachten: - Weitergabe zwecks Zuchteinsatzes: Der vorübergehende Aufenthalt von Zuchttieren auf einer Zuchtstation für Züchtungszwecke ist für maximal 6 Monate sowie der vorübergehende Zuchteinsatz auf einem landwirtschaftlichen Betrieb für maximal 3 Monate zulässig. Vor der vorübergehenden Weitergabe hat eine Meldung (Meldung Zuchteinsatz) an die AMA zu erfolgen. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt von Tieren auf einer Zuchtstation (inkl. Leistungsprüfung), auf einer Tierzucht-Veranstaltung (z.B. Tierschau) oder SportVeranstaltung (z.B. Reitveranstaltung oder Reitkurs) im Ausmaß von maximal 10 Tagen, kann die Meldepflicht entfallen, sofern dies belegt werden kann. - Abgang: Ein Abgang von beantragten Tieren während der Haltedauer ist innerhalb von 10 Arbeitstagen unter Bezug auf die Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Tierrassen“ gesondert an die AMA zu melden. Meldeformulare sind unter www.ama.at erhältlich. Seite 1 FN 59876 d UID-Nr: ATU 44974907 IBAN : AT673503500000010280 BIC: RVSAAT2S035 - Nachbesetzung: Tiere zur Nachbesetzung sind Tiere, die zum Zeitpunkt der Nachbesetzung alle Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Die Nachbesetzung muss innerhalb von 5 Wochen mit förderbaren Tieren der gleichen Rasse und einer Nachbesetzungsmeldung, unter Bezug auf die Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Tierrassen“, an die AMA innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Nachbesetzung erfolgen. Bei der Nachbesetzung kann das Geschlecht gewechselt werden, wobei bei der Nachbesetzung nach dem 01.07. des jeweiligen Förderungsjahres die Prämie für das beantragte Tier gewährt wird. Erfolgt die Nachbesetzung vor dem 01.07. des jeweiligen Förderungsjahres, so wird die Prämie für das förderbare Tier laut Nachbesetzungsmeldung gewährt. Definitionen: Förderbare Tiere sind Zuchttiere entsprechend den Tierzuchtgesetzen der Länder mit folgenden Anforderungen: Stuten: 1. Eintragung in das Hauptstutbuch. 2. Anpaarung mit einem prämienfähigen Hengst. 3. Zumindest einmalige Abfohlung aus einer Anpaarung mit einem prämienfähigen Hengst bis zum Stichtag 31.05. und weitere Abfohlungen innerhalb von 3,5 Jahren nach der letzten Abfohlung. Hengste: 1. Der Hengst ist im Rahmen des anerkannten Generhaltungsprogramms zur Zucht zugelassen und hat eine gesicherte Abstammung nachzuweisen, dh. Eintragung in das Testhengstbuch während des Testeinsatzes (max. 2 Jahre nach Eintragung) oder Eintragung in das Haupthengstbuch. 2. Es muss ein jährlicher Zuchteinsatz im Rahmen des Generhaltungsprogramms, ausgenommen im Jahr der Zulassung zur Zucht erfolgen, dh. aktiver Deckeinsatz im Jahr der Prämienfähigkeit. 3. Der Hengst ist spätestens am 31.05. des Antragsjahres 2,5 Jahre alt und wenn dieser am 31.05. älter als 5 Jahre ist, muss zum 31.05. des Antragsjahres zumindest ein lebend geborenes Nachkommen im Herdebuch in den letzten 2 Jahren registriert worden sein. Prämienhöhe: Stuten: 180,00 Euro pro Jahr Hengste: 360,00 Euro pro Jahr Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landespferdezuchtverband! Seite 2