5751 Maishofen, Mayerhoferstraße 12

Werbung
LANDESPFERDEZUCHTVERBAND SALZBURG
reg.Gen.m.b.H.
A – 5751 Maishofen, Mayerhoferstraße 12
Tel.: 06542-68232 Fax: 06542-68232-74
Mail: [email protected]
Web: www.pferdezuchtverband.at
Merkblatt ÖPUL 2015 – 2020
Maßnahme Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen - NORIKER
Förderungsvoraussetzungen:
1. Zucht und Haltung von Pferden der Rasse Noriker und die jährliche Beantragung
der
förderbaren
Tiere
im
Mehrfachantrag-Flächen Maßnahme Erhaltung
gefährdeter Nutztierrassen.
Der Stichtag ist grundsätzlich der 01.04. des Antragsjahres. Tiere zur Nachbesetzung
(Reservetiere) sind Tiere, die alle Förderungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der
Nachbesetzung erfüllen.
2. Die Mindestteilnahme pro Jahr ist 1 förderbares Tier. Zwischen den Jahren kann zu
Einhaltung der Mindestverpflichtung zwischen den Gefährdeten Nutztierrassen lt.
Rassenliste gewechselt werden.
3. Die Bestätigung über die Eintragung in das Herdebuch und die Einhaltung des
vom
BMLFUW anerkannten Generhaltungsprogramms mit den beantragten
förderbaren Tieren erfolgt durch die zuständige Zuchtorganisation bis spätestens
31.01. des Folgejahres. Zuständig sind die jeweiligen Landespferdezuchtverbände für
die Rasse Noriker.
4. Haltedauer: mindestens vom 01.04. bis zum 31.12. des jeweiligen Förderungsjahres.
Dabei sind folgende Meldungen an die AMA zu beachten:
- Weitergabe zwecks Zuchteinsatzes: Der vorübergehende Aufenthalt von
Zuchttieren auf einer Zuchtstation für Züchtungszwecke ist für maximal 6 Monate
sowie der vorübergehende Zuchteinsatz auf einem landwirtschaftlichen Betrieb für
maximal 3 Monate zulässig. Vor der vorübergehenden Weitergabe hat eine
Meldung (Meldung Zuchteinsatz) an die AMA zu erfolgen. Bei einem
vorübergehenden Aufenthalt von Tieren auf einer Zuchtstation (inkl.
Leistungsprüfung), auf einer Tierzucht-Veranstaltung (z.B. Tierschau) oder SportVeranstaltung (z.B. Reitveranstaltung oder Reitkurs) im Ausmaß von maximal
10 Tagen, kann die Meldepflicht entfallen, sofern dies belegt werden kann.
- Abgang: Ein Abgang von beantragten Tieren während der Haltedauer ist
innerhalb von 10 Arbeitstagen unter Bezug auf die Maßnahme „Erhaltung
gefährdeter Tierrassen“ gesondert an die AMA zu melden. Meldeformulare sind
unter www.ama.at erhältlich.
Seite 1
FN 59876 d
UID-Nr: ATU 44974907
IBAN : AT673503500000010280
BIC: RVSAAT2S035
- Nachbesetzung: Tiere zur Nachbesetzung sind Tiere, die zum Zeitpunkt der
Nachbesetzung alle Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Die Nachbesetzung muss
innerhalb von 5 Wochen mit förderbaren Tieren der gleichen Rasse und einer
Nachbesetzungsmeldung, unter Bezug auf die Maßnahme „Erhaltung gefährdeter
Tierrassen“, an die AMA innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Nachbesetzung
erfolgen. Bei der Nachbesetzung kann das Geschlecht gewechselt werden, wobei bei
der Nachbesetzung nach dem 01.07. des jeweiligen Förderungsjahres die Prämie für
das beantragte Tier gewährt wird. Erfolgt die Nachbesetzung vor dem 01.07. des
jeweiligen Förderungsjahres, so wird die Prämie für das förderbare Tier laut
Nachbesetzungsmeldung gewährt.
Definitionen:
Förderbare Tiere sind Zuchttiere entsprechend den Tierzuchtgesetzen der Länder mit
folgenden Anforderungen:
Stuten:
1. Eintragung in das Hauptstutbuch.
2. Anpaarung mit einem prämienfähigen Hengst.
3. Zumindest einmalige Abfohlung aus einer Anpaarung mit einem prämienfähigen
Hengst bis zum Stichtag 31.05. und weitere Abfohlungen innerhalb von 3,5 Jahren
nach der letzten Abfohlung.
Hengste:
1. Der Hengst ist im Rahmen des anerkannten Generhaltungsprogramms zur Zucht
zugelassen und hat eine gesicherte Abstammung nachzuweisen, dh. Eintragung
in das Testhengstbuch während des Testeinsatzes (max. 2 Jahre nach Eintragung)
oder Eintragung in das Haupthengstbuch.
2. Es muss ein jährlicher Zuchteinsatz im Rahmen des Generhaltungsprogramms,
ausgenommen im Jahr der Zulassung zur Zucht erfolgen, dh. aktiver Deckeinsatz
im Jahr der Prämienfähigkeit.
3. Der Hengst ist spätestens am 31.05. des Antragsjahres 2,5 Jahre alt und wenn
dieser am 31.05. älter als 5 Jahre ist, muss zum 31.05. des Antragsjahres
zumindest ein lebend geborenes Nachkommen im Herdebuch in den letzten 2 Jahren
registriert worden sein.
Prämienhöhe:
Stuten:
180,00 Euro pro Jahr
Hengste:
360,00 Euro pro Jahr
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landespferdezuchtverband!
Seite 2
Herunterladen