Geschäftsordnung Schülerrat ASG - Albert

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ALBERT-SCHWEITZER-GYMNASIUM
Halberstädter Straße 30
38444 Wolfsburg
Telefon: (05361) 873410
Fax
: (05361) 873425
Email: [email protected]
Homepage: www.asg-wob.de
Geschäftsordnung der Schülervertretung
(Stand Februar 2013)
§1
Wahlen
Jede Klasse wählt zu Beginn eines Schuljahres (innerhalb der ersten drei Wochen) einen Klassensprecher1
und einen Stellvertreter. Die Wahlen finden in den Klassengemeinschaften statt und werden von den
Klassenlehrern beaufsichtigt. Ebenso wählt jede Tutorengruppe der Sek. II einen Tutorengruppen-Sprecher
und einen Stellvertreter.
Der Schülerrat setzt sich aus allen Klassensprechern und deren Stellvertretern sowie aus den Sprechern der
Tutorengruppen zusammen und trifft sich nach den abgeschlossenen Wahlen in den Klassen bzw. in den
Tutorengruppen in der vierten Unterrichtswoche eines Schuljahres zur konstituierenden Sitzung. Im Rahmen
dieser ersten Sitzung des Schuljahres wählt der Schülerrat ein Schülersprecherteam, das in der Regel aus drei
Personen besteht. Die Wahlen des Schülersprecherteams finden geheim statt und werden von den sich
aktuell im Amt befindlichen Schülersprechern geleitet. Die SV-Beratungslehrer unterstützen den
Wahlvorgang. Das Schülersprecherteam stellt automatisch den Vertreter für den Stadtschülerrat.
Des Weiteren wählt der Schülerrat drei Schüler für den Schulvorstand und drei Stellvertreter. Diese Wahlen
können, sofern kein Antrag auf geheime Wahlen gestellt wird, durch Handheben durchgeführt werden.
Für beide Wahlvorgänge gilt, dass jedes Mitglied des Schülerrates jeweils über eine Stimme verfügt.
Darüber hinaus sind die Vorgaben zu beachten, die sich aus dem niedersächsischen Schulgesetz ergeben.
§2
Abwahl, Rücktritt und Ausscheiden
Der Schülerrat kann Schülersprecher abwählen. Dazu muss eine Zweidrittelmehrheit der Wahlberechtigten
erreicht werden. Ein Antrag auf Abwahl muss von mindestens fünf wahlberechtigten Schülern
unterschrieben und begründet werden. Der Antrag wird bei dem Schulleiter eingereicht, dieser lädt den
Schülerrat zu einer außerordentlichen Versammlung schriftlich ein. Die Abstimmung muss geheim erfolgen.
Die Niederlegung von seinen Ämtern ist jedem Schüler jederzeit möglich. In diesem Fall übernehmen die
beiden anderen Schülersprecher allein die Aufgaben bis zur nächsten außerplanmäßigen Neuwahl, die
schnellstmöglich durchgeführt werden muss.
Bei Ausscheiden aus einem Amt aufgrund des vollendeten Abiturs übernehmen ebenfalls die verbliebenen
Schülersprecher die Amtsgeschäfte bis zum nächsten regulären Wahlgang. In anderen Fällen ist
schnellstmöglich eine außerordentliche Neuwahl durchzuführen.
1
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier und im Folgenden durchgehend die männliche Form verwendet,
welche die weibliche selbstverständlich mit einschließt.
1
§3
Ablauf der SR-Sitzungen
Der Schülerrat tritt in der Regel zweimal pro Halbjahr zusammen. Die Termine werden mit
Schülersprecherteam, SR-Beratungslehrern und der Schulleitungen gemeinsam abgesprochen.
Außerordentliche Termine können nach Bedarf und nach entsprechender Absprache eingerichtet werden.
Mit Hilfe von Aushängen und einem Hinweis auf der Homepage werden die Mitglieder des Schülerrates zu
den Sitzungen eingeladen.
Die Schülerratssitzungen werden vom Schülersprecherteam geleitet.
Die Schülervertretung ist offen für jede Schülerin und jeden Schüler des Albert-Schweitzer-Gymnasiums.
Die zu besprechenden Themen werden nacheinander und geordnet besprochen. Anträge müssen, außer in
Ausnahmefällen nach § 5, innerhalb der Schülervertretung nicht gestellt werden und Anliegen können
kurzfristig in einer Sitzung eingebracht werden.
Die SR-Sitzung ist beendet, sobald alle Themen besprochen wurden. Der zeitliche Rahmen der Sitzungen darf
hierbei nach Notwendigkeit individuell verändert werden, beträgt aber maximal zwei Unterrichtsstunden.
Zu jeder Sitzung des Schülerrates sind eine Anwesenheitsliste und ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll
ist anschließend auf der Homepage der Schule einzusehen und geht zusätzlich per Mail an alle Mitglieder des
Schülerrates, an die Schulleitung sowie an die SR-Beratungslehrer.
§4
Leitung und Aussprache in den SR-Sitzungen
Grundsätzlich laufen die SR-Sitzungen in offenen Gesprächen und Diskussionen ab. Das Schülersprecherteam
und die Beratungslehrkräfte haben auf einen strukturierten Ablauf der SR-Sitzungen zu achten. In
Konfliktsituationen können die Beratungslehrkräfte die Leitung übernehmen.
Jedes Mitglied soll die Möglichkeit haben, seine Meinung durch konstruktive Kritik, Hinweise auf Probleme
und Ideen einzubringen.
Innerhalb des Schülerrates ist auf einen respektvollen und toleranten Umgang mit den anderen Teilnehmern
zu achten. Grundsätzliche Gesprächsregeln sind einzuhalten. Dabei ist besonders auf Wortmeldungen zu
achten.
Bei Nichteinhaltung eines angemessenen Gesprächsverhaltens können nach Rücksprache mit den
Beratungslehrkräften störende Schüler von der Sitzung ausgeschlossenen werden. Diese begeben sich dann
auf direktem Wege in den jeweiligen Fachunterricht.
§5
Anwesenheit
Unabhängig von der Wahl zum Klassensprecher bzw. zum Stellvertreter oder zum Tutorengruppensprecher
kann zusätzlich jeder Schüler an Sitzungen des Schülerrates teilnehmen. Diese Teilnahme bedarf jedoch der
Rücksprache mit dem jeweiligen Fachlehrer sowie einer Beratungslehrkraft.
Es besteht keine Anwesenheitspflicht.
§6
Abstimmungen
Jede Diskussion sollte mit einem für alle Mitglieder zufriedenstellenden Konsens enden. Ist durch einen
Dialog kein Ergebnis herbeizuführen, muss eine Abstimmung durchgeführt werden. Im Falle dieser sind alle
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anwesenden Schüler stimmberechtigt. Es gilt die einfache Mehrheit der Anwesenden als Zustimmung;
Stimmengleichheit ist als Ablehnung zu werten.
§7
Informationsweitergabe
Die Mitglieder des Schülerrates informieren ihre jeweiligen Klassen bzw. Tutorengruppen über
Abstimmungen und Beschlüsse des Schülerrates. In den Klassen geschieht dieses vornehmlich in der
Verfügungsstunde im Rahmen des Klassenrates.
§8
Die SV-Beratungslehrkräfte
Die SV-Beratungslehrkräfte (in der Regel zwei Personen) aus dem Kollegium des Albert-SchweitzerGymnasiums beraten und unterstützen die Schülervertretung in ihrer Arbeit und bei ihren Diskussionen,
dienen als Ansprechpartner sowie Bindungsglied zwischen Schülerschaft, Schulleitung und Kollegium.
Darüber hinaus treffen sich die SV-Beratungslehrkräfte regelmäßig mit den Schülersprechern, um aktuelle
Vorhaben und Projekte zu begleiten und zu unterstützen. In rechtlichen Fragen dienen die SVBeratungslehrkräfte als Ansprechpartner.
§9
Arbeitsgruppen
Die Schülervertretung ist berechtigt für bestimmte Aufgaben Arbeitsgruppen einzurichten, in denen auch
Schüler mitarbeiten können, die sonst keine Mitglieder der Schülervertretung sind.
§ 10
Konferenz- und Arbeitsgruppenvertreter
Der Schülerrat bestimmt Schülervertreter für die Fach- und Gesamtkonferenzen.
In themenbezogenen Arbeitsgruppen und der Steuergruppe sollten kontinuierlich Schüler vertreten sein. Die
Vertreter müssen dem Schülerrat über die jeweiligen Sitzungen berichten.
§ 11
Schülervollversammlungen
Die Schülervertretung darf in Absprache mit der Schulleitung eine Schülervollversammlung durchführen.
Ebenso sind Versammlungen einzelner Jahrgänge sowie des Schülerrates möglich.
Voraussetzung dafür sind hinreichende Gründe, die eine oben genannte Versammlung erfordern.
§12
Sprechstunde
Das dreiköpfige Schülersprecherteam bietet regelmäßig Sprechstunden für die Schülerschaft an. Diese
finden in großen Pausen im SV-Raum statt. Die entsprechenden Termine werden durch Aushang am SRRaum sowie auf der Homepage bekanntgegeben.
§ 13
Gültigkeit
Die Geschäftsordnung der Schülervertretung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums tritt am Tage ihrer
Annahme durch den Schülerrat des Albert-Schweitzer-Gymnasiums Wolfsburg in Kraft.
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Die Geschäftsordnung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Schülerrates geändert
werden.
Die Geschäftsordnung unterliegt dem Niedersächsischen Schulgesetz.
Beschlossen am
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(SchülersprecherIn)
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(SchülersprecherIn)
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(SchülersprecherIn)
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(SV-Beratungslehrkraft)
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(Schulleiter)
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