ALBERT-SCHWEITZER-GYMNASIUM Halberstädter Straße 30 38444 Wolfsburg Telefon: (05361) 873410 Fax : (05361) 873425 Email: [email protected] Homepage: www.asg-wob.de Geschäftsordnung der Schülervertretung (Stand Februar 2013) §1 Wahlen Jede Klasse wählt zu Beginn eines Schuljahres (innerhalb der ersten drei Wochen) einen Klassensprecher1 und einen Stellvertreter. Die Wahlen finden in den Klassengemeinschaften statt und werden von den Klassenlehrern beaufsichtigt. Ebenso wählt jede Tutorengruppe der Sek. II einen Tutorengruppen-Sprecher und einen Stellvertreter. Der Schülerrat setzt sich aus allen Klassensprechern und deren Stellvertretern sowie aus den Sprechern der Tutorengruppen zusammen und trifft sich nach den abgeschlossenen Wahlen in den Klassen bzw. in den Tutorengruppen in der vierten Unterrichtswoche eines Schuljahres zur konstituierenden Sitzung. Im Rahmen dieser ersten Sitzung des Schuljahres wählt der Schülerrat ein Schülersprecherteam, das in der Regel aus drei Personen besteht. Die Wahlen des Schülersprecherteams finden geheim statt und werden von den sich aktuell im Amt befindlichen Schülersprechern geleitet. Die SV-Beratungslehrer unterstützen den Wahlvorgang. Das Schülersprecherteam stellt automatisch den Vertreter für den Stadtschülerrat. Des Weiteren wählt der Schülerrat drei Schüler für den Schulvorstand und drei Stellvertreter. Diese Wahlen können, sofern kein Antrag auf geheime Wahlen gestellt wird, durch Handheben durchgeführt werden. Für beide Wahlvorgänge gilt, dass jedes Mitglied des Schülerrates jeweils über eine Stimme verfügt. Darüber hinaus sind die Vorgaben zu beachten, die sich aus dem niedersächsischen Schulgesetz ergeben. §2 Abwahl, Rücktritt und Ausscheiden Der Schülerrat kann Schülersprecher abwählen. Dazu muss eine Zweidrittelmehrheit der Wahlberechtigten erreicht werden. Ein Antrag auf Abwahl muss von mindestens fünf wahlberechtigten Schülern unterschrieben und begründet werden. Der Antrag wird bei dem Schulleiter eingereicht, dieser lädt den Schülerrat zu einer außerordentlichen Versammlung schriftlich ein. Die Abstimmung muss geheim erfolgen. Die Niederlegung von seinen Ämtern ist jedem Schüler jederzeit möglich. In diesem Fall übernehmen die beiden anderen Schülersprecher allein die Aufgaben bis zur nächsten außerplanmäßigen Neuwahl, die schnellstmöglich durchgeführt werden muss. Bei Ausscheiden aus einem Amt aufgrund des vollendeten Abiturs übernehmen ebenfalls die verbliebenen Schülersprecher die Amtsgeschäfte bis zum nächsten regulären Wahlgang. In anderen Fällen ist schnellstmöglich eine außerordentliche Neuwahl durchzuführen. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier und im Folgenden durchgehend die männliche Form verwendet, welche die weibliche selbstverständlich mit einschließt. 1 §3 Ablauf der SR-Sitzungen Der Schülerrat tritt in der Regel zweimal pro Halbjahr zusammen. Die Termine werden mit Schülersprecherteam, SR-Beratungslehrern und der Schulleitungen gemeinsam abgesprochen. Außerordentliche Termine können nach Bedarf und nach entsprechender Absprache eingerichtet werden. Mit Hilfe von Aushängen und einem Hinweis auf der Homepage werden die Mitglieder des Schülerrates zu den Sitzungen eingeladen. Die Schülerratssitzungen werden vom Schülersprecherteam geleitet. Die Schülervertretung ist offen für jede Schülerin und jeden Schüler des Albert-Schweitzer-Gymnasiums. Die zu besprechenden Themen werden nacheinander und geordnet besprochen. Anträge müssen, außer in Ausnahmefällen nach § 5, innerhalb der Schülervertretung nicht gestellt werden und Anliegen können kurzfristig in einer Sitzung eingebracht werden. Die SR-Sitzung ist beendet, sobald alle Themen besprochen wurden. Der zeitliche Rahmen der Sitzungen darf hierbei nach Notwendigkeit individuell verändert werden, beträgt aber maximal zwei Unterrichtsstunden. Zu jeder Sitzung des Schülerrates sind eine Anwesenheitsliste und ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist anschließend auf der Homepage der Schule einzusehen und geht zusätzlich per Mail an alle Mitglieder des Schülerrates, an die Schulleitung sowie an die SR-Beratungslehrer. §4 Leitung und Aussprache in den SR-Sitzungen Grundsätzlich laufen die SR-Sitzungen in offenen Gesprächen und Diskussionen ab. Das Schülersprecherteam und die Beratungslehrkräfte haben auf einen strukturierten Ablauf der SR-Sitzungen zu achten. In Konfliktsituationen können die Beratungslehrkräfte die Leitung übernehmen. Jedes Mitglied soll die Möglichkeit haben, seine Meinung durch konstruktive Kritik, Hinweise auf Probleme und Ideen einzubringen. Innerhalb des Schülerrates ist auf einen respektvollen und toleranten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu achten. Grundsätzliche Gesprächsregeln sind einzuhalten. Dabei ist besonders auf Wortmeldungen zu achten. Bei Nichteinhaltung eines angemessenen Gesprächsverhaltens können nach Rücksprache mit den Beratungslehrkräften störende Schüler von der Sitzung ausgeschlossenen werden. Diese begeben sich dann auf direktem Wege in den jeweiligen Fachunterricht. §5 Anwesenheit Unabhängig von der Wahl zum Klassensprecher bzw. zum Stellvertreter oder zum Tutorengruppensprecher kann zusätzlich jeder Schüler an Sitzungen des Schülerrates teilnehmen. Diese Teilnahme bedarf jedoch der Rücksprache mit dem jeweiligen Fachlehrer sowie einer Beratungslehrkraft. Es besteht keine Anwesenheitspflicht. §6 Abstimmungen Jede Diskussion sollte mit einem für alle Mitglieder zufriedenstellenden Konsens enden. Ist durch einen Dialog kein Ergebnis herbeizuführen, muss eine Abstimmung durchgeführt werden. Im Falle dieser sind alle 2 anwesenden Schüler stimmberechtigt. Es gilt die einfache Mehrheit der Anwesenden als Zustimmung; Stimmengleichheit ist als Ablehnung zu werten. §7 Informationsweitergabe Die Mitglieder des Schülerrates informieren ihre jeweiligen Klassen bzw. Tutorengruppen über Abstimmungen und Beschlüsse des Schülerrates. In den Klassen geschieht dieses vornehmlich in der Verfügungsstunde im Rahmen des Klassenrates. §8 Die SV-Beratungslehrkräfte Die SV-Beratungslehrkräfte (in der Regel zwei Personen) aus dem Kollegium des Albert-SchweitzerGymnasiums beraten und unterstützen die Schülervertretung in ihrer Arbeit und bei ihren Diskussionen, dienen als Ansprechpartner sowie Bindungsglied zwischen Schülerschaft, Schulleitung und Kollegium. Darüber hinaus treffen sich die SV-Beratungslehrkräfte regelmäßig mit den Schülersprechern, um aktuelle Vorhaben und Projekte zu begleiten und zu unterstützen. In rechtlichen Fragen dienen die SVBeratungslehrkräfte als Ansprechpartner. §9 Arbeitsgruppen Die Schülervertretung ist berechtigt für bestimmte Aufgaben Arbeitsgruppen einzurichten, in denen auch Schüler mitarbeiten können, die sonst keine Mitglieder der Schülervertretung sind. § 10 Konferenz- und Arbeitsgruppenvertreter Der Schülerrat bestimmt Schülervertreter für die Fach- und Gesamtkonferenzen. In themenbezogenen Arbeitsgruppen und der Steuergruppe sollten kontinuierlich Schüler vertreten sein. Die Vertreter müssen dem Schülerrat über die jeweiligen Sitzungen berichten. § 11 Schülervollversammlungen Die Schülervertretung darf in Absprache mit der Schulleitung eine Schülervollversammlung durchführen. Ebenso sind Versammlungen einzelner Jahrgänge sowie des Schülerrates möglich. Voraussetzung dafür sind hinreichende Gründe, die eine oben genannte Versammlung erfordern. §12 Sprechstunde Das dreiköpfige Schülersprecherteam bietet regelmäßig Sprechstunden für die Schülerschaft an. Diese finden in großen Pausen im SV-Raum statt. Die entsprechenden Termine werden durch Aushang am SRRaum sowie auf der Homepage bekanntgegeben. § 13 Gültigkeit Die Geschäftsordnung der Schülervertretung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums tritt am Tage ihrer Annahme durch den Schülerrat des Albert-Schweitzer-Gymnasiums Wolfsburg in Kraft. 3 Die Geschäftsordnung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Schülerrates geändert werden. Die Geschäftsordnung unterliegt dem Niedersächsischen Schulgesetz. Beschlossen am _________________________________ (SchülersprecherIn) _________________________________ (SchülersprecherIn) _________________________________ (SchülersprecherIn) _________________________________ (SV-Beratungslehrkraft) _________________________________ (Schulleiter) 4