des Sachwalters ersetzen oder die Sachwalterschaft einer anderen

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Sachwalterschaft
Eine verantwortungsvolle Arbeit
Elia Breuer
3.FW
Thema: Sachwalterschaft
2009/10
Betreuungslehrer
Prof. Dr. Kaineder Herbert
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ................................................................................................................................................... 3
1
Was ist Sachwalterschaft? .......................................................................................................... 4
2
Wie kommt es zu einer Sachwalterschaft? ............................................................................... 4
3
Wer kann Sachwalter werden?................................................................................................... 5
4
3.1
Nahestehende Personen ..................................................................................................... 5
3.2
Sachwaltervereine ................................................................................................................ 5
3.3
Rechtsanwälte oder Notare................................................................................................. 6
3.4
Andere geeignete Personen ............................................................................................... 6
Bestimmung des Sachwalters .................................................................................................... 6
4.1
5
6
7
Was sind die Aufgaben eines Sachwalters? ........................................................................... 8
5.1
Verwaltung von Einkünften ................................................................................................. 9
5.2
Verwaltung von Barvermögen ............................................................................................ 9
5.3
Verwaltung von Liegenschaften ....................................................................................... 10
5.4
Personensorge .................................................................................................................... 10
5.5
Rechtsschutz in der Psychiatrie ....................................................................................... 11
5.6
Rechtsschutz in Heimen .................................................................................................... 12
5.7
Medizinische Maßnahmen ................................................................................................ 12
Welche Rechtlichen Wirkungen hat eine Sachwalterschaft?............................................... 14
6.1
Geschäftsfähigkeit .............................................................................................................. 14
6.2
Elterliche Rechte ................................................................................................................. 15
6.3
Ehefähigkeit ......................................................................................................................... 15
Die Rechte des Betroffenen ...................................................................................................... 15
7.1
8
9
Gerichtliches Verfahren ....................................................................................................... 7
Was ist eine Patientenverfügung? ................................................................................... 16
Alternativen zur Sachwalterschaft ............................................................................................ 17
8.1
Vertretung durch einen nächsten Angehörigen ............................................................. 17
8.2
Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten ....................................................... 18
Was kostet den Betroffenen eine Sachwalterschaft? ........................................................... 19
9.1
Verfahrenskosten................................................................................................................ 19
9.2
Aufwandsersatz................................................................................................................... 19
9.3
Entschädigung..................................................................................................................... 19
9.4
Entgelt................................................................................................................................... 20
Sachwalterschaft
2
Vorwort
Die Sachwalterschaft ist ein sehr interessantes Thema, da man viel erfährt das man
auch im weiteren Leben verwenden kann.
Mein Ziel dieser Arbeit war anfangs nur, dass ich diese Abschlussarbeit hinter mich
bringe, doch als ich mich mit dem Thema näher beschäftigt habe stieg in mir das
Gefühl hoch, dass ich mehr erfahren möchte.
Nun bin ich relativ gut informiert, es gibt zwar noch so viel darüber zu wissen aber für
mich ist es im Moment genug.
Ich hoffe, ich kann mit dieser Arbeit die Informationen die ich gesammelt habe weiter
geben.
Sachwalterschaft
3
1 Was ist Sachwalterschaft?
Ein Sachwalter übernimmt die Verantwortung bestimmter Bereiche eines Menschen,
der in diesen Bereichen nicht mehr klar denken oder handeln kann.
Der Sachwalter kann Entscheidungen über medizinische Eingriffe übernehmen, oder
das Vermögen des Betroffenen verwalten aber dazu später.
2 Wie kommt es zu einer Sachwalterschaft?
Meistens kommt die Idee für eine Sachwalterschaft von einem Angehörigen, einer
Behörde oder einer psychosozialen Einrichtung, es kann aber auch der Betroffene
selbst einen Sachwalter beantragen.
Die Anregung kann in schriftlicher oder in verbaler Form erfolgen.
Ansprechpartner ist der Pflegschaftsrichter des Bezirksgerichtes, das für den
Wohnort des Betroffenen zuständig ist.
Es kann nur für eine Person mit geistiger Behinderung, mit einer psychischen
Krankheit oder einer anderen Beeinträchtigung, die ihm das Handeln oder Denken in
bestimmten Bereichen behindert oder verwehrt, ein Antrag für eine Sachwalterschaft
gestellt werden.
Vor einem Sachwalterschaftsverfahren wird der Betroffene bei einem
Sachwalterverein darüber informiert, was Sachwalterschaft ist.
Sachwalterschaft
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3 Wer kann Sachwalter werden?
3.1 Nahestehende Personen
Am häufigsten werden von den Gerichten nahestehende Personen, wie Verwandte,
Freunde, Bekannte des betroffenen Menschen als Sachwalter bestellt.
Nahestehende Personen, die vom Gericht als geeigneter Sachwalter angefordert
werden, müssen diese Aufgabe annehmen, ausgenommen sie sind selbst nicht in
der Lage diese Verantwortung zu übernehmen.
Falls der Betroffene volljährig ist, wird in der Regel der Elternteil der mit der Obsorge
betraut, war als Sachwalter bestellt.
Einer nahestehenden Person ist es nicht gestattet mehr als fünf Sachwalterschaften
zu übernehmen.
3.2 Sachwaltervereine
Ein Sachwalter aus einem Sachwalterverein wird nur dann eingesetzt, wenn keine
nahestehenden Personen gefunden werden, die in Frage kommen, oder wenn
spezielle Anforderungen mit der Sachwalterschaft verbunden sind.
In Österreich gibt es vier Sachwaltervereine.
Die Sachwaltervereine bekommen Förderungen vom Bundesministerium für Justiz
und übernehmen mit diesen Förderungen die Kosten für Sachwalterschaften.
Sachwalterschaft
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3.3 Rechtsanwälte oder Notare
Vorwiegend bei rechtlichen Angelegenheiten kommen Rechtsanwälte oder Notare
zum Einsatz.
Wie alle anderen Sachwalter sind auch Rechtsanwälte und Notare gesetzlich
verpflichtet, persönlichen Kontakt zu den Betroffenen zu halten.
Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht mehr als 25 Sachwalterschaften
übernehmen.
3.4 Andere geeignete Personen
Nur dann wenn keine nahestehende Person, Sachwaltervereine oder Rechtsanwälte
oder Notare zur Verfügung stehen, kann das Gericht eine andere geeignete Person
wie zum Beispiel Sozialarbeiter als Sachwalter bestellen.
Diese Personen dürfen allerdings nicht mehr als fünf Sachwalterschaften
übernehmen.
4 Bestimmung des Sachwalters
Das Gericht entscheidet, wer Sachwalter der betroffenen Person wird.
Dabei steht das Wohl des Betroffenen ganz oben, sein Wunsch muss berücksichtigt
werden, sofern dieser gut für den betroffenen Menschen ist.
Jeder volljährige Mensch kann eine Sachwalterverfügung zur Vorsorge festlegen, in
der steht, wer im Falle des Falles als Sachwalter bestellt werden soll.
Wenn diese Verfügung dem Wohl des betroffenen Menschen entspricht, muss das
Gericht der Sachwalterverfügung Folge leisten.
Sachwalterschaft
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4.1 Gerichtliches Verfahren
Zuerst wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Sachwalter gegeben sind.
Dabei wird ein persönliches Gespräch vom Richter mit dem Betroffenen geführt, um
ihm zu erklären für was das Verfahren gut ist.
Nur wenn sich bei der Überprüfung wichtige Anhaltspunkte für eine
Sachwalterbestellung ergebe,n wird das Verfahren fortgesetzt.
Im Verfahren vertritt ein Verfahrenssachwalter die Interessen des Betroffenen. Für
diese Aufgabe wird vom Gericht meistens ein Angehöriger oder ein hauptberuflicher
Vereinssachwalter bestellt. Der Betroffene kann aber auch eine Person seines
Vertrauens wählen.
Der Verfahrenssachwalter spricht für den Betroffenen.
Nachdem der Verfahrenssachwalter sich mit dem Betroffenen abspricht, sollte er die
Situation des Betroffenen schildern. Wenn während des Verfahrens wichtige und
nicht aufschiebbare Dinge zu erledigen sind, bestellt das Gericht einen so genannten
einstweiligen Sachwalter, das aber nur in Ausnahmesituationen.
Vom Gericht wird ein Sachverständiger bestellt, dieser untersucht den Betroffenen
und erstellt ein Gutachten über das Ausmaß und die Art der Beeinträchtigung oder
Krankheiten.
Wenn der Sachverständige fertig ist mit seiner Untersuchung, wird vom Richter eine
mündliche Verhandlung einberufen, bei welcher der Sachverständige sein Gutachten
aufzeigt.
Am Ende des Verfahrens legt der Richter in einem Beschluss fest, ob ein Sachwalter
bestellt oder das Verfahren eingestellt wird.
Sachwalterschaft
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5 Was sind die Aufgaben eines Sachwalters?
Grundsätzlich muss ein Sachwalter sich um die Interessen des Betroffenen
kümmern.
Der konkrete Aufgabenbereich eines Sachwalters wird von Fall zu Fall individuell
festgelegt.
Zu den Aufgaben eines Sachwalters gehört zum Beispiel die Vertretung des
Betroffenen vor Ämtern, Behörden und gegenüber privaten Vertragspartnern.
So wie auch die Geltendmachung finanzieller Ansprüche, die Verwaltung von
Vermögen und Einkommen.
Ebenso ist ein Aufgabengebiet die Entscheidung in medizinischen Behandlungen.
Der Sachwalter kann für eine oder mehrere oder sogar alle Aufgabengebiete
zuständig sein.
In der Regel muss sich der Sachwalter zunächst einen Überblick über das
Einkommen, das Vermögen und die finanziellen Ansprüche des Betroffenen
verschaffen.
Kommt drauf an welche Aufgabe der Sachwalte hat muss er die Banken,
Pensionsstellen, Behörden und Versicherungen des Betroffenen persönlich oder
schriftlich über die neue Situation informieren.
Es muss eine Kopie der Bestellurkunde zu jedem Verständigungsschreiben beigelegt
werden.
Nach einem Gespräch mit dem Betroffenen ist es dem Sachwalter erlaubt
Entscheidungen zu fällen solange sie in seinem Aufgabenbereich liegen.
Sachwalterschaft
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Wenn nötig kann der Sachwalter mit Einwilligung des Gerichts, gegen den Willen des
Betroffenen entscheiden.
Ein Sachwalter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch der Familie des
Betroffenen gegenüber.
Es gibt nur eine Ausnahme und zwar wenn der es notwendig und unumgänglich ist,
wie zum Beispiel wenn ein Angehöriger eine Beihilfe beantragt und dafür eine
Gehaltsbestätigung braucht.
5.1 Verwaltung von Einkünften
Wenn die Verwaltung der Einkünfte zum Aufgabenbereich des Sachwalters gehört
muss er darauf achten, dass mindestens die Grundbedürfnisse des Betroffenen
befriedigt und dessen Wünsche angemessen berücksichtigt werden.
5.2 Verwaltung von Barvermögen
Wenn Die Verwaltung des Barvermögens ein Teil seiner Aufgaben ist, ist nicht das
Hauptziel des Sachwalters, dass das Vermögen vermehrt wird, sondern es zur
Erfüllung der Bedürfnisse und Wünsche des Betroffenen zu verwenden.
Nicht verwendetes Geld muss mündelsicher angelegt werden
Mündelsicher anlegen, heißt soviel wie verlustfrei anlegen über dieses Thema kann
sich der Sachwalter bei jeder Bank genauer erkundigen.
Meistens wird dem Sachwalter vom Gericht die freie Verwaltung des Barvermögens
erlaubt, insofern der Sachwalter die Zahlscheine vorlegt.
Sachwalterschaft
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Das Gericht kann auch eine Bank sperre einrichten und nur durch die Genehmigung
des Gerichtes kann Geld von der Bank abgehoben werden.
Anlageformen wie zum Beispiel Immobilienanlagen oder Bausparer müssen auf den
Namen des Betroffenen lauten.
Die Bank muss den Betroffenen als Eigentümer des Vermögens eintragen und der
Sachwalter darf nur als Verfügungsberechtigt eingetragen werden.
5.3 Verwaltung von Liegenschaften
Eine Liegenschaft ist ein Haus oder ein Grundstück und der Sachwalter darf nur im
Notfall oder zum sichtlichen Vorteil des Betroffenen solches verkaufen, insofern dies
in seinem Aufgabenbereich fällt.
Falls es in seinem Aufgabengebiet liegt wird dies vom Gericht ins Grundbuch
geschrieben.
Weitere Voraussetzungen für den Verkauf einer Liegenschaft sind die Schätzung des
Marktwertes durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigten und die
gerichtliche Genehmigung des Verkaufs.
5.4 Personensorge
Kein Sachwalter ist verpflichtet, die Pflege und Versorgung des Betroffenen zu
übernehmen. Er ist aber verpflichtet, im persönlichen Kontakt zum Betroffenen zu
stehen, zumindest einmal im Monat, und er muss sich auch um die ärztliche
Versorgung und die Organisation der sozialen Betreuung bemühen. Wenn der
Betroffene zum Beispiel gefährdet zu verwahrlosen, ist es die Aufgabe
Sachwalterschaft
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des Sachwalters, ihm vorzuschlagen wo er sich Unterstützung und Hilfe von sozialen
Einrichtungen holen kann.
5.5 Rechtsschutz in der Psychiatrie
Eine Zwangsunterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ist gesetzlich nur
dann möglich, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
• Der betroffene Mensch ist psychisch krank.
• Der Betroffene gefährdet ernsthaft sein Leben oder seine Gesundheit
beziehungsweise
das Leben oder die Gesundheit anderer.
• Es gibt keine ausreichenden Behandlungsalternativen außerhalb
der psychiatrischen Einrichtung.
Falls dies zutrifft kann der Sachwalter nicht selbst eine Zwangseinweisung
veranlassen, sondern wie jeder andere Mensch auch, eine Zwangseinweisung bei
der Polizei anregen.
Die Polizei muss den Amts- oder Polizeiarzt kontaktieren. Denn nur Amts- und
Polizeiärzte sind befugt, eine Zwangseinlieferung in eine psychiatrische Einrichtung
zu verfügen. Es gibt eine Ausnahme und zwar wenn Gefahr in Verzug steht ist es
auch der Polizei ohne Arzt in der Lage.
Nach der Einweisung müssen zwei Fachärzte der psychiatrischen Einrichtung
bestätigen, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsunterbringung tatsächlich
vorliegen. Auch das Gericht prüft innerhalb einer Woche, ob Einweisung zu Recht ist.
Dem Betroffenen wird ein Patientenanwalt zur Seite gestellt, der die Interessen des
Betroffenen gegenüber dem Gericht und dem Krankenhaus vertritt.
Eine Zwangseinweisung in andere Einrichtungen, zum Beispiel in ein Pflegeheim,
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ist nicht erlaubt.
5.6 Rechtsschutz in Heimen
Das Heimaufenthaltsgesetz regelt den Umgang mit freiheitsbeschränkenden
Maßnahmen, zum Beispiel Bettgitter, in Krankenanstalten, Alten-, Pflege- und
Behinderteneinrichtungen.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn
• der betroffene Mensch psychisch krank oder geistig behindert ist
• sein Leben oder seine Gesundheit beziehungsweise das Leben oder die
Gesundheit
anderer ernstlich bedroht ist
• diese Gefahr durch keine schonendere Alternative abgewendet werden kann
Zur Überwachung des Rechts auf größtmögliche Bewegungsfreiheit gibt es
Bewohnervertreter.
Sie prüfen, ob die freiheitsbeschränkende Maßnahme zu Recht erfolgt ist
und suchen gemeinsam mit dem Pflegeteam nach möglichen schonenderen
Alternativen.
Im Zweifelsfall kann eine Überprüfung durch das Gericht beantragt werden.
5.7 Medizinische Maßnahmen
Wenn der Betroffene die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit hat, entscheidet er
selbst, ob eine bestimmte medizinische Behandlung an ihm durchgeführt werden
Sachwalterschaft
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soll oder nicht. Hat er diese Fähigkeit nicht mehr, ist die Zustimmung des
Sachwalters nötig insofern dies in sein Aufgabengebiet fällt.
Ob der Betroffene ausreichend Einsicht und urteilsfähig ist, hat der behandelnde Arzt
nach dem Aufklärungsgespräch zu beurteilen. Im Zweifelsfall muss ein
psychiatrisches Gutachten eingeholt werden.
Bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen, wie Amputationen oder
Gehirnoperationen, darf der Sachwalter nur zustimmen, wenn ein Zeugnis
eines zweiten Arztes vorliegt, der den Eingriff ebenfalls für notwendig hält. Dieser
Arzt muss vom behandelnden Arzt unabhängig sein. Man kann auch das Gericht mit
der Einbringung einer Bestätigung des Gutachtens vom behandelnden Arzt.
Liegt kein zweites Zeugnis vor oder lehnt der Betroffene die Behandlung ab, muss
die Zustimmung des Sachwalters zusätzlich vom Pflegschaftsgericht genehmigt
werden.
Wenn der Sachwalter die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung ablehnt
und dadurch das Wohl des Betroffenen gefährdet, kann das Gericht die Zustimmung
des Sachwalters ersetzen oder die Sachwalterschaft einer anderen Person
übertragen.
Bei Gefahr in Verzug kann der behandelnde Arzt eine dringende medizinische
Behandlung auch ohne Zustimmung des Sachwalters und ohne
pflegschaftsgerichtliche Genehmigung vornehmen. Gefahr in Verzug ist gegeben,
wenn die Einholung der Zustimmung des Sachwalters oder der gerichtlichen
Genehmigung einen Aufschub der Behandlung bedeuten würde, der das Leben oder
die Gesundheit des Betroffenen schwer gefährden könnte.
Das Gerichtsverfahren dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen.
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Einer Sterilisation des Betroffenen darf der Sachwalter grundsätzlich nicht
zustimmen, mit Ausnahme der Betroffene würde ohne Sterilisation körperlichen
Schaden erleiden oder sein Leben davon abhängt.
Eine Entscheidung über eine Sterilisation kann nur im Rahmen eines eigenen
Genehmigungsverfahrens erfolgen.
6 Welche Rechtlichen Wirkungen hat eine Sachwalterschaft?
6.1 Geschäftsfähigkeit
Der Betroffene steht unter dem besonderen Schutz der Gesetze. Um ihn vor
Nachteilen zu schützen, ist er innerhalb derjenigen Bereiche, für die der Sachwalter
bestellt wurde, nicht geschäftsfähig. Das heißt, dass er in diesen Bereichen
nicht selbst Verträge abschließen, Anträge stellen oder sonst rechtliches tun kann.
Schließt er ohne Mitwirkung des Sachwalters ein Geschäft ab, ist es schwebend
unwirksam, das heißt, es wird ohne nachträgliche Genehmigung des Sachwalters
nicht rechtswirksam.
Das Gericht kann dem Betroffenen das Recht geben, bestimmte Entscheidungen
selbst zu treffen, wie zum Beispiel die Verwaltung von Teilen des Vermögens oder
bestimmten Dingen, egal ob es in den Bereich des Sachwalters fällt oder nicht.
Angelegenheiten wie Einkäufe sind trotz Sachwalterschaft wirksam.
Außerhalb des Wirkungskreises des Sachwalters ist der Betroffene weiterhin voll
geschäftsfähig. Wenn sich allerdings zeigt, dass die Tragweite eines Geschäftes
vom Betroffenen nicht abzuschätzen war, kann im Nachhinein in einem
zivilrechtlichen Verfahren für ungültig erklärt werden.
Die Bestellung eines Sachwalters hat keine Auswirkungen darauf, ob der Betroffene
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im Falle eines rechtswidrigen Verhaltens Schadenersatz leisten muss bzw.
strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Für diese Fragen werden im
Einzelfall eigene ärztliche Gutachten eingeholt.
6.2 Elterliche Rechte
Eine Sachwalterbestellung führt keinesfalls automatisch zum Entzug der
Erziehungsberechtigung.
Falls der Betroffene für die Pflege und Erziehung eines Kindes
ungeeignet ist, muss das in einem eigenen Pflegschaftsverfahren geklärt werden.
Die gesetzliche Vertretung der Kinder und die Verwaltung ihres eventuell
vorhandenen Vermögens übernimmt meistens der zweite, voll geschäftsfähige
Elternteil.
6.3 Ehefähigkeit
Will der Betroffene heiraten, muss der Sachwalter seine Einwilligung ausdrücklich
beim Standesbeamten erteilen. Bei grundloser Ablehnung der Ehe kann auch der
Richter die Erlaubnis statt dem Sachwalter erteilen. Der Sachwalter muss den
Betroffenen darauf aufmerksam machen, dass eine Eheschließung
Unterstützungsleistungen gefährden und Unterhaltspflichten mit sich bringen könnte.
7 Die Rechte des Betroffenen
• Eine Entscheidung gegen die Wünsche des Betroffenen darf ein Sachwalter nur
dann treffen, wenn diese Wünsche klar dem objektiven Wohl des Betroffenen
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schaden.
• Hat der Betroffene vor Verlust der Einsichtsfähigkeit eine verbindliche
Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellt, muss sie vom Sachwalter
befolgt werden.
• Der Sachwalter hat die Pflicht, den Betroffenen dabei zu unterstützen, sein
Leben nach seinen Vorstellungen und Wünschen im Rahmen seiner Fähigkeiten
und Möglichkeiten zu gestalten.
• Der Betroffene hat das Recht, vom Sachwalter über wichtige Maßnahmen in
Bezug auf seine Person oder sein Vermögen rechtzeitig verständigt zu werden.
• Der Betroffene hat jederzeit das Recht, in den Gerichtsakt Einsicht zu nehmen.
• Das Gericht darf Fremden keine Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des
Betroffenen geben.
• Der Betroffene hat das Recht, beim Pflegschaftsgericht eigene Anträge zu stellen
und gegen Beschlüsse Rekurs zu erheben.
• Die persönliche Freiheit des Betroffenen darf weder vom Sachwalter noch vom
Pflegschaftsgericht durch Zwangsmaßnahmen oder Beschränkungen beeinträchtigt
werden.
7.1 Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung kann man im Fall der Entscheidungsunfähigkeit im
Voraus festlegen, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt
werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche
Festlegung einer volljährigen Person, ob eine Behandlung oder Untersuchung
gemacht oder nicht gemacht werden darf.
Die Behandlung oder Untersuchung darf, zum Zeitpunkt wo die Patientenverfügung
unterschrieben wurde, nicht bekannt sein.
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8 Alternativen zur Sachwalterschaft
Kann ein Mensch trotz geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit seine
Angelegenheiten mit Hilfe seiner Familie oder psychosozialer Dienste bewältigen,
darf kein Sachwalter bestellt werden. Dasselbe gilt auch, wenn der Betroffene von
einem nächsten Angehörigen oder einem Vorsorgebevollmächtigten
vertreten wird.
8.1 Vertretung durch einen nächsten Angehörigen
Zu den nächsten Angehörigen zählen die Eltern, volljährige Kinder und der im
gleichen Haushalt lebende Ehepartner oder Lebensgefährte. Ist es ein
Lebensgefährte, muss er seit mindestens drei Jahren im selben Haushalt wohnen.
Nächste Angehörige die den Betroffenen vertreten können ihn in nur diesen
Bereichen vertreten:
• Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens das sind zum Beispiel Einkauf von
Lebensmitteln und Kleidung, Bezahlung der Miete)
• Rechtsgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfs (z.B. Kauf von Pflegeutensilien,
Organisation einer Pflegekraft) Sachwalter sein heißt, Verantwortung für einen
Menschen zu übernehmen, der auf diese Hilfe angewiesen ist. Eine Sachwalterschaft
ist rechtlich verbindlich. Selbstbestimmung wird vom Gesetzgeber großgeschrieben.
Erst wenn geklärt wurde, dass es keine Alternativen gibt, wird vom Richter ein
Sachwalter bestellt.
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• Geltendmachung von Ansprüchen, die sich durch Alter, Krankheit oder
Behinderung ergeben (z. B. Pflegegeldantrag, Sozialhilfeantrag, Antrag auf
Rundfunkgebührenbefreiung)
• Zustimmung zu einfachen medizinischen Behandlungen, nicht zu
schwerwiegenden Eingriffen wie beispielsweise risikoreiche Operationen,
Amputationen oder das Legen einer PEG-Sonde
Selbstverständlich kann der Betroffene einer Handlung seines vertretungsbefugten
Angehörigen jederzeit widersprechen. Dazu muss er sich selbst oder über eine
Vertrauensperson an das Pflegschaftsgericht oder an einen Notar wenden. Die Folge
wird in vielen Fällen die Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahren sein.
8.2 Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten
Jeder hat die Möglichkeit, im Falle dass man nicht mehr alleine bestimmte
Angelegenheiten regeln kann, einer Vertrauensperson vorsorglich eine Vollmacht zu
erteilen. Diese so genannte Vorsorgevollmacht tritt erst beim späteren Verlust der
Handlungsfähigkeit in Kraft.
Geht es um schwerwiegende Vertretungshandlungen, muss die Vorsorgevollmacht
bei einem Notar, bei einem Rechtsanwalt oder bei Gericht erstellt werden. Als
schwerwiegende Vertretungshandlungen gelten
• die Einwilligung in schwerwiegende medizinische Behandlungen wie zum Beispiel.
risikoreiche Operationen oder Amputationen
• die Bestimmung des Wohnortes
• Vermögensangelegenheiten, die über das übliche Maß an Verwaltung hinausgehen
zum Beispiel den Verkauf oder Vermietung eines Hauses beziehungsweise einer
Wohnung.
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Der Betroffene kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, auch nach Verlust
seiner Geschäftsfähigkeit. Die Folge wird in den meisten Fällen die Einleitung
eines Sachwalterschaftsverfahren sein.
9 Was kostet den Betroffenen eine Sachwalterschaft?
9.1 Verfahrenskosten
Das gerichtliche Verfahren ist kostenlos. Nur das Honorar für das ärztliche Gutachten
muss vom Betroffenen bezahlt werden das kann zirka von 200€ bis 450€ kosten.
Wenn das Einkommen des Betroffenen sehr gering ist oder das Verfahren eingestellt
wird, übernehmen diese Kosten der Bund.
9.2 Aufwandsersatz
Der Sachwalter kann eine Aufstellung seiner Aufwände, wie Fahrt-, Telefon-,
Portokosten, Haftpflichtversicherungsprämie, der Pflegschaftsrechnung beilegen.
Wenn diese Aufwände vom Gericht mit einem Beschluss genehmigt werden, können
sie aus dem Vermögen des Betroffenen entnommen werden.
9.3 Entschädigung
Dem Sachwalter wird im Regelfall eine Entschädigung in Höhe von 5% der
Nettoeinkünfte des Betroffenen gewährt, wenn er bei Gericht einen entsprechenden
Antrag stellt.
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Zweckgebundene Einkünfte wie zum Beispiel Pflegegeld, Familien- oder
Wohnbeihilfe werden nicht mitgerechnet. Wenn sich der Sachwalter besonders
umfangreich und erfolgreich um das Wohl des Betroffenen bemüht, kann ihm das
Gericht eine Entschädigung von bis zu 10% der Nettoeinkünfte des Betroffenen
zusagen.
Wenn der Wert des Vermögens 10.000 Euro übersteigt, können zusätzlich jährlich
2% des darüber hinausgehenden Vermögens als Entschädigung beantragt werden.
Sollte dem Gericht die beantragte Entschädigung zu hoch erscheinen, kann es den
Antrag ganz oder teilweise ablehnen. Gegen diesen Beschluss kann Rekurs erhoben
werden.
9.4 Entgelt
Rechtsanwälte und Notare, die als Sachwalter bestellt worden sind, bekommen für
die rechtliche Vertretung vom Betroffenen ein angemessenes Entgelt. Wenn die
Kosten von der Gegenseite übernommen werden oder wenn der Betroffene z.B.
wegen seines geringen Einkommens Anspruch auf Verfahrenshilfe
hätte bekommen sie kein Honorar.
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