Sachwalterschaft Eine verantwortungsvolle Arbeit Elia Breuer 3.FW Thema: Sachwalterschaft 2009/10 Betreuungslehrer Prof. Dr. Kaineder Herbert Inhaltsverzeichnis Vorwort ................................................................................................................................................... 3 1 Was ist Sachwalterschaft? .......................................................................................................... 4 2 Wie kommt es zu einer Sachwalterschaft? ............................................................................... 4 3 Wer kann Sachwalter werden?................................................................................................... 5 4 3.1 Nahestehende Personen ..................................................................................................... 5 3.2 Sachwaltervereine ................................................................................................................ 5 3.3 Rechtsanwälte oder Notare................................................................................................. 6 3.4 Andere geeignete Personen ............................................................................................... 6 Bestimmung des Sachwalters .................................................................................................... 6 4.1 5 6 7 Was sind die Aufgaben eines Sachwalters? ........................................................................... 8 5.1 Verwaltung von Einkünften ................................................................................................. 9 5.2 Verwaltung von Barvermögen ............................................................................................ 9 5.3 Verwaltung von Liegenschaften ....................................................................................... 10 5.4 Personensorge .................................................................................................................... 10 5.5 Rechtsschutz in der Psychiatrie ....................................................................................... 11 5.6 Rechtsschutz in Heimen .................................................................................................... 12 5.7 Medizinische Maßnahmen ................................................................................................ 12 Welche Rechtlichen Wirkungen hat eine Sachwalterschaft?............................................... 14 6.1 Geschäftsfähigkeit .............................................................................................................. 14 6.2 Elterliche Rechte ................................................................................................................. 15 6.3 Ehefähigkeit ......................................................................................................................... 15 Die Rechte des Betroffenen ...................................................................................................... 15 7.1 8 9 Gerichtliches Verfahren ....................................................................................................... 7 Was ist eine Patientenverfügung? ................................................................................... 16 Alternativen zur Sachwalterschaft ............................................................................................ 17 8.1 Vertretung durch einen nächsten Angehörigen ............................................................. 17 8.2 Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten ....................................................... 18 Was kostet den Betroffenen eine Sachwalterschaft? ........................................................... 19 9.1 Verfahrenskosten................................................................................................................ 19 9.2 Aufwandsersatz................................................................................................................... 19 9.3 Entschädigung..................................................................................................................... 19 9.4 Entgelt................................................................................................................................... 20 Sachwalterschaft 2 Vorwort Die Sachwalterschaft ist ein sehr interessantes Thema, da man viel erfährt das man auch im weiteren Leben verwenden kann. Mein Ziel dieser Arbeit war anfangs nur, dass ich diese Abschlussarbeit hinter mich bringe, doch als ich mich mit dem Thema näher beschäftigt habe stieg in mir das Gefühl hoch, dass ich mehr erfahren möchte. Nun bin ich relativ gut informiert, es gibt zwar noch so viel darüber zu wissen aber für mich ist es im Moment genug. Ich hoffe, ich kann mit dieser Arbeit die Informationen die ich gesammelt habe weiter geben. Sachwalterschaft 3 1 Was ist Sachwalterschaft? Ein Sachwalter übernimmt die Verantwortung bestimmter Bereiche eines Menschen, der in diesen Bereichen nicht mehr klar denken oder handeln kann. Der Sachwalter kann Entscheidungen über medizinische Eingriffe übernehmen, oder das Vermögen des Betroffenen verwalten aber dazu später. 2 Wie kommt es zu einer Sachwalterschaft? Meistens kommt die Idee für eine Sachwalterschaft von einem Angehörigen, einer Behörde oder einer psychosozialen Einrichtung, es kann aber auch der Betroffene selbst einen Sachwalter beantragen. Die Anregung kann in schriftlicher oder in verbaler Form erfolgen. Ansprechpartner ist der Pflegschaftsrichter des Bezirksgerichtes, das für den Wohnort des Betroffenen zuständig ist. Es kann nur für eine Person mit geistiger Behinderung, mit einer psychischen Krankheit oder einer anderen Beeinträchtigung, die ihm das Handeln oder Denken in bestimmten Bereichen behindert oder verwehrt, ein Antrag für eine Sachwalterschaft gestellt werden. Vor einem Sachwalterschaftsverfahren wird der Betroffene bei einem Sachwalterverein darüber informiert, was Sachwalterschaft ist. Sachwalterschaft 4 3 Wer kann Sachwalter werden? 3.1 Nahestehende Personen Am häufigsten werden von den Gerichten nahestehende Personen, wie Verwandte, Freunde, Bekannte des betroffenen Menschen als Sachwalter bestellt. Nahestehende Personen, die vom Gericht als geeigneter Sachwalter angefordert werden, müssen diese Aufgabe annehmen, ausgenommen sie sind selbst nicht in der Lage diese Verantwortung zu übernehmen. Falls der Betroffene volljährig ist, wird in der Regel der Elternteil der mit der Obsorge betraut, war als Sachwalter bestellt. Einer nahestehenden Person ist es nicht gestattet mehr als fünf Sachwalterschaften zu übernehmen. 3.2 Sachwaltervereine Ein Sachwalter aus einem Sachwalterverein wird nur dann eingesetzt, wenn keine nahestehenden Personen gefunden werden, die in Frage kommen, oder wenn spezielle Anforderungen mit der Sachwalterschaft verbunden sind. In Österreich gibt es vier Sachwaltervereine. Die Sachwaltervereine bekommen Förderungen vom Bundesministerium für Justiz und übernehmen mit diesen Förderungen die Kosten für Sachwalterschaften. Sachwalterschaft 5 3.3 Rechtsanwälte oder Notare Vorwiegend bei rechtlichen Angelegenheiten kommen Rechtsanwälte oder Notare zum Einsatz. Wie alle anderen Sachwalter sind auch Rechtsanwälte und Notare gesetzlich verpflichtet, persönlichen Kontakt zu den Betroffenen zu halten. Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht mehr als 25 Sachwalterschaften übernehmen. 3.4 Andere geeignete Personen Nur dann wenn keine nahestehende Person, Sachwaltervereine oder Rechtsanwälte oder Notare zur Verfügung stehen, kann das Gericht eine andere geeignete Person wie zum Beispiel Sozialarbeiter als Sachwalter bestellen. Diese Personen dürfen allerdings nicht mehr als fünf Sachwalterschaften übernehmen. 4 Bestimmung des Sachwalters Das Gericht entscheidet, wer Sachwalter der betroffenen Person wird. Dabei steht das Wohl des Betroffenen ganz oben, sein Wunsch muss berücksichtigt werden, sofern dieser gut für den betroffenen Menschen ist. Jeder volljährige Mensch kann eine Sachwalterverfügung zur Vorsorge festlegen, in der steht, wer im Falle des Falles als Sachwalter bestellt werden soll. Wenn diese Verfügung dem Wohl des betroffenen Menschen entspricht, muss das Gericht der Sachwalterverfügung Folge leisten. Sachwalterschaft 6 4.1 Gerichtliches Verfahren Zuerst wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Sachwalter gegeben sind. Dabei wird ein persönliches Gespräch vom Richter mit dem Betroffenen geführt, um ihm zu erklären für was das Verfahren gut ist. Nur wenn sich bei der Überprüfung wichtige Anhaltspunkte für eine Sachwalterbestellung ergebe,n wird das Verfahren fortgesetzt. Im Verfahren vertritt ein Verfahrenssachwalter die Interessen des Betroffenen. Für diese Aufgabe wird vom Gericht meistens ein Angehöriger oder ein hauptberuflicher Vereinssachwalter bestellt. Der Betroffene kann aber auch eine Person seines Vertrauens wählen. Der Verfahrenssachwalter spricht für den Betroffenen. Nachdem der Verfahrenssachwalter sich mit dem Betroffenen abspricht, sollte er die Situation des Betroffenen schildern. Wenn während des Verfahrens wichtige und nicht aufschiebbare Dinge zu erledigen sind, bestellt das Gericht einen so genannten einstweiligen Sachwalter, das aber nur in Ausnahmesituationen. Vom Gericht wird ein Sachverständiger bestellt, dieser untersucht den Betroffenen und erstellt ein Gutachten über das Ausmaß und die Art der Beeinträchtigung oder Krankheiten. Wenn der Sachverständige fertig ist mit seiner Untersuchung, wird vom Richter eine mündliche Verhandlung einberufen, bei welcher der Sachverständige sein Gutachten aufzeigt. Am Ende des Verfahrens legt der Richter in einem Beschluss fest, ob ein Sachwalter bestellt oder das Verfahren eingestellt wird. Sachwalterschaft 7 5 Was sind die Aufgaben eines Sachwalters? Grundsätzlich muss ein Sachwalter sich um die Interessen des Betroffenen kümmern. Der konkrete Aufgabenbereich eines Sachwalters wird von Fall zu Fall individuell festgelegt. Zu den Aufgaben eines Sachwalters gehört zum Beispiel die Vertretung des Betroffenen vor Ämtern, Behörden und gegenüber privaten Vertragspartnern. So wie auch die Geltendmachung finanzieller Ansprüche, die Verwaltung von Vermögen und Einkommen. Ebenso ist ein Aufgabengebiet die Entscheidung in medizinischen Behandlungen. Der Sachwalter kann für eine oder mehrere oder sogar alle Aufgabengebiete zuständig sein. In der Regel muss sich der Sachwalter zunächst einen Überblick über das Einkommen, das Vermögen und die finanziellen Ansprüche des Betroffenen verschaffen. Kommt drauf an welche Aufgabe der Sachwalte hat muss er die Banken, Pensionsstellen, Behörden und Versicherungen des Betroffenen persönlich oder schriftlich über die neue Situation informieren. Es muss eine Kopie der Bestellurkunde zu jedem Verständigungsschreiben beigelegt werden. Nach einem Gespräch mit dem Betroffenen ist es dem Sachwalter erlaubt Entscheidungen zu fällen solange sie in seinem Aufgabenbereich liegen. Sachwalterschaft 8 Wenn nötig kann der Sachwalter mit Einwilligung des Gerichts, gegen den Willen des Betroffenen entscheiden. Ein Sachwalter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch der Familie des Betroffenen gegenüber. Es gibt nur eine Ausnahme und zwar wenn der es notwendig und unumgänglich ist, wie zum Beispiel wenn ein Angehöriger eine Beihilfe beantragt und dafür eine Gehaltsbestätigung braucht. 5.1 Verwaltung von Einkünften Wenn die Verwaltung der Einkünfte zum Aufgabenbereich des Sachwalters gehört muss er darauf achten, dass mindestens die Grundbedürfnisse des Betroffenen befriedigt und dessen Wünsche angemessen berücksichtigt werden. 5.2 Verwaltung von Barvermögen Wenn Die Verwaltung des Barvermögens ein Teil seiner Aufgaben ist, ist nicht das Hauptziel des Sachwalters, dass das Vermögen vermehrt wird, sondern es zur Erfüllung der Bedürfnisse und Wünsche des Betroffenen zu verwenden. Nicht verwendetes Geld muss mündelsicher angelegt werden Mündelsicher anlegen, heißt soviel wie verlustfrei anlegen über dieses Thema kann sich der Sachwalter bei jeder Bank genauer erkundigen. Meistens wird dem Sachwalter vom Gericht die freie Verwaltung des Barvermögens erlaubt, insofern der Sachwalter die Zahlscheine vorlegt. Sachwalterschaft 9 Das Gericht kann auch eine Bank sperre einrichten und nur durch die Genehmigung des Gerichtes kann Geld von der Bank abgehoben werden. Anlageformen wie zum Beispiel Immobilienanlagen oder Bausparer müssen auf den Namen des Betroffenen lauten. Die Bank muss den Betroffenen als Eigentümer des Vermögens eintragen und der Sachwalter darf nur als Verfügungsberechtigt eingetragen werden. 5.3 Verwaltung von Liegenschaften Eine Liegenschaft ist ein Haus oder ein Grundstück und der Sachwalter darf nur im Notfall oder zum sichtlichen Vorteil des Betroffenen solches verkaufen, insofern dies in seinem Aufgabenbereich fällt. Falls es in seinem Aufgabengebiet liegt wird dies vom Gericht ins Grundbuch geschrieben. Weitere Voraussetzungen für den Verkauf einer Liegenschaft sind die Schätzung des Marktwertes durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigten und die gerichtliche Genehmigung des Verkaufs. 5.4 Personensorge Kein Sachwalter ist verpflichtet, die Pflege und Versorgung des Betroffenen zu übernehmen. Er ist aber verpflichtet, im persönlichen Kontakt zum Betroffenen zu stehen, zumindest einmal im Monat, und er muss sich auch um die ärztliche Versorgung und die Organisation der sozialen Betreuung bemühen. Wenn der Betroffene zum Beispiel gefährdet zu verwahrlosen, ist es die Aufgabe Sachwalterschaft 10 des Sachwalters, ihm vorzuschlagen wo er sich Unterstützung und Hilfe von sozialen Einrichtungen holen kann. 5.5 Rechtsschutz in der Psychiatrie Eine Zwangsunterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ist gesetzlich nur dann möglich, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: • Der betroffene Mensch ist psychisch krank. • Der Betroffene gefährdet ernsthaft sein Leben oder seine Gesundheit beziehungsweise das Leben oder die Gesundheit anderer. • Es gibt keine ausreichenden Behandlungsalternativen außerhalb der psychiatrischen Einrichtung. Falls dies zutrifft kann der Sachwalter nicht selbst eine Zwangseinweisung veranlassen, sondern wie jeder andere Mensch auch, eine Zwangseinweisung bei der Polizei anregen. Die Polizei muss den Amts- oder Polizeiarzt kontaktieren. Denn nur Amts- und Polizeiärzte sind befugt, eine Zwangseinlieferung in eine psychiatrische Einrichtung zu verfügen. Es gibt eine Ausnahme und zwar wenn Gefahr in Verzug steht ist es auch der Polizei ohne Arzt in der Lage. Nach der Einweisung müssen zwei Fachärzte der psychiatrischen Einrichtung bestätigen, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsunterbringung tatsächlich vorliegen. Auch das Gericht prüft innerhalb einer Woche, ob Einweisung zu Recht ist. Dem Betroffenen wird ein Patientenanwalt zur Seite gestellt, der die Interessen des Betroffenen gegenüber dem Gericht und dem Krankenhaus vertritt. Eine Zwangseinweisung in andere Einrichtungen, zum Beispiel in ein Pflegeheim, Sachwalterschaft 11 ist nicht erlaubt. 5.6 Rechtsschutz in Heimen Das Heimaufenthaltsgesetz regelt den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, zum Beispiel Bettgitter, in Krankenanstalten, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur dann angeordnet werden, wenn • der betroffene Mensch psychisch krank oder geistig behindert ist • sein Leben oder seine Gesundheit beziehungsweise das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich bedroht ist • diese Gefahr durch keine schonendere Alternative abgewendet werden kann Zur Überwachung des Rechts auf größtmögliche Bewegungsfreiheit gibt es Bewohnervertreter. Sie prüfen, ob die freiheitsbeschränkende Maßnahme zu Recht erfolgt ist und suchen gemeinsam mit dem Pflegeteam nach möglichen schonenderen Alternativen. Im Zweifelsfall kann eine Überprüfung durch das Gericht beantragt werden. 5.7 Medizinische Maßnahmen Wenn der Betroffene die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit hat, entscheidet er selbst, ob eine bestimmte medizinische Behandlung an ihm durchgeführt werden Sachwalterschaft 12 soll oder nicht. Hat er diese Fähigkeit nicht mehr, ist die Zustimmung des Sachwalters nötig insofern dies in sein Aufgabengebiet fällt. Ob der Betroffene ausreichend Einsicht und urteilsfähig ist, hat der behandelnde Arzt nach dem Aufklärungsgespräch zu beurteilen. Im Zweifelsfall muss ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden. Bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen, wie Amputationen oder Gehirnoperationen, darf der Sachwalter nur zustimmen, wenn ein Zeugnis eines zweiten Arztes vorliegt, der den Eingriff ebenfalls für notwendig hält. Dieser Arzt muss vom behandelnden Arzt unabhängig sein. Man kann auch das Gericht mit der Einbringung einer Bestätigung des Gutachtens vom behandelnden Arzt. Liegt kein zweites Zeugnis vor oder lehnt der Betroffene die Behandlung ab, muss die Zustimmung des Sachwalters zusätzlich vom Pflegschaftsgericht genehmigt werden. Wenn der Sachwalter die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung ablehnt und dadurch das Wohl des Betroffenen gefährdet, kann das Gericht die Zustimmung des Sachwalters ersetzen oder die Sachwalterschaft einer anderen Person übertragen. Bei Gefahr in Verzug kann der behandelnde Arzt eine dringende medizinische Behandlung auch ohne Zustimmung des Sachwalters und ohne pflegschaftsgerichtliche Genehmigung vornehmen. Gefahr in Verzug ist gegeben, wenn die Einholung der Zustimmung des Sachwalters oder der gerichtlichen Genehmigung einen Aufschub der Behandlung bedeuten würde, der das Leben oder die Gesundheit des Betroffenen schwer gefährden könnte. Das Gerichtsverfahren dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Sachwalterschaft 13 Einer Sterilisation des Betroffenen darf der Sachwalter grundsätzlich nicht zustimmen, mit Ausnahme der Betroffene würde ohne Sterilisation körperlichen Schaden erleiden oder sein Leben davon abhängt. Eine Entscheidung über eine Sterilisation kann nur im Rahmen eines eigenen Genehmigungsverfahrens erfolgen. 6 Welche Rechtlichen Wirkungen hat eine Sachwalterschaft? 6.1 Geschäftsfähigkeit Der Betroffene steht unter dem besonderen Schutz der Gesetze. Um ihn vor Nachteilen zu schützen, ist er innerhalb derjenigen Bereiche, für die der Sachwalter bestellt wurde, nicht geschäftsfähig. Das heißt, dass er in diesen Bereichen nicht selbst Verträge abschließen, Anträge stellen oder sonst rechtliches tun kann. Schließt er ohne Mitwirkung des Sachwalters ein Geschäft ab, ist es schwebend unwirksam, das heißt, es wird ohne nachträgliche Genehmigung des Sachwalters nicht rechtswirksam. Das Gericht kann dem Betroffenen das Recht geben, bestimmte Entscheidungen selbst zu treffen, wie zum Beispiel die Verwaltung von Teilen des Vermögens oder bestimmten Dingen, egal ob es in den Bereich des Sachwalters fällt oder nicht. Angelegenheiten wie Einkäufe sind trotz Sachwalterschaft wirksam. Außerhalb des Wirkungskreises des Sachwalters ist der Betroffene weiterhin voll geschäftsfähig. Wenn sich allerdings zeigt, dass die Tragweite eines Geschäftes vom Betroffenen nicht abzuschätzen war, kann im Nachhinein in einem zivilrechtlichen Verfahren für ungültig erklärt werden. Die Bestellung eines Sachwalters hat keine Auswirkungen darauf, ob der Betroffene Sachwalterschaft 14 im Falle eines rechtswidrigen Verhaltens Schadenersatz leisten muss bzw. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Für diese Fragen werden im Einzelfall eigene ärztliche Gutachten eingeholt. 6.2 Elterliche Rechte Eine Sachwalterbestellung führt keinesfalls automatisch zum Entzug der Erziehungsberechtigung. Falls der Betroffene für die Pflege und Erziehung eines Kindes ungeeignet ist, muss das in einem eigenen Pflegschaftsverfahren geklärt werden. Die gesetzliche Vertretung der Kinder und die Verwaltung ihres eventuell vorhandenen Vermögens übernimmt meistens der zweite, voll geschäftsfähige Elternteil. 6.3 Ehefähigkeit Will der Betroffene heiraten, muss der Sachwalter seine Einwilligung ausdrücklich beim Standesbeamten erteilen. Bei grundloser Ablehnung der Ehe kann auch der Richter die Erlaubnis statt dem Sachwalter erteilen. Der Sachwalter muss den Betroffenen darauf aufmerksam machen, dass eine Eheschließung Unterstützungsleistungen gefährden und Unterhaltspflichten mit sich bringen könnte. 7 Die Rechte des Betroffenen • Eine Entscheidung gegen die Wünsche des Betroffenen darf ein Sachwalter nur dann treffen, wenn diese Wünsche klar dem objektiven Wohl des Betroffenen Sachwalterschaft 15 schaden. • Hat der Betroffene vor Verlust der Einsichtsfähigkeit eine verbindliche Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht erstellt, muss sie vom Sachwalter befolgt werden. • Der Sachwalter hat die Pflicht, den Betroffenen dabei zu unterstützen, sein Leben nach seinen Vorstellungen und Wünschen im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zu gestalten. • Der Betroffene hat das Recht, vom Sachwalter über wichtige Maßnahmen in Bezug auf seine Person oder sein Vermögen rechtzeitig verständigt zu werden. • Der Betroffene hat jederzeit das Recht, in den Gerichtsakt Einsicht zu nehmen. • Das Gericht darf Fremden keine Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Betroffenen geben. • Der Betroffene hat das Recht, beim Pflegschaftsgericht eigene Anträge zu stellen und gegen Beschlüsse Rekurs zu erheben. • Die persönliche Freiheit des Betroffenen darf weder vom Sachwalter noch vom Pflegschaftsgericht durch Zwangsmaßnahmen oder Beschränkungen beeinträchtigt werden. 7.1 Was ist eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung kann man im Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob eine Behandlung oder Untersuchung gemacht oder nicht gemacht werden darf. Die Behandlung oder Untersuchung darf, zum Zeitpunkt wo die Patientenverfügung unterschrieben wurde, nicht bekannt sein. Sachwalterschaft 16 8 Alternativen zur Sachwalterschaft Kann ein Mensch trotz geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit seine Angelegenheiten mit Hilfe seiner Familie oder psychosozialer Dienste bewältigen, darf kein Sachwalter bestellt werden. Dasselbe gilt auch, wenn der Betroffene von einem nächsten Angehörigen oder einem Vorsorgebevollmächtigten vertreten wird. 8.1 Vertretung durch einen nächsten Angehörigen Zu den nächsten Angehörigen zählen die Eltern, volljährige Kinder und der im gleichen Haushalt lebende Ehepartner oder Lebensgefährte. Ist es ein Lebensgefährte, muss er seit mindestens drei Jahren im selben Haushalt wohnen. Nächste Angehörige die den Betroffenen vertreten können ihn in nur diesen Bereichen vertreten: • Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens das sind zum Beispiel Einkauf von Lebensmitteln und Kleidung, Bezahlung der Miete) • Rechtsgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfs (z.B. Kauf von Pflegeutensilien, Organisation einer Pflegekraft) Sachwalter sein heißt, Verantwortung für einen Menschen zu übernehmen, der auf diese Hilfe angewiesen ist. Eine Sachwalterschaft ist rechtlich verbindlich. Selbstbestimmung wird vom Gesetzgeber großgeschrieben. Erst wenn geklärt wurde, dass es keine Alternativen gibt, wird vom Richter ein Sachwalter bestellt. Sachwalterschaft 17 • Geltendmachung von Ansprüchen, die sich durch Alter, Krankheit oder Behinderung ergeben (z. B. Pflegegeldantrag, Sozialhilfeantrag, Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung) • Zustimmung zu einfachen medizinischen Behandlungen, nicht zu schwerwiegenden Eingriffen wie beispielsweise risikoreiche Operationen, Amputationen oder das Legen einer PEG-Sonde Selbstverständlich kann der Betroffene einer Handlung seines vertretungsbefugten Angehörigen jederzeit widersprechen. Dazu muss er sich selbst oder über eine Vertrauensperson an das Pflegschaftsgericht oder an einen Notar wenden. Die Folge wird in vielen Fällen die Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahren sein. 8.2 Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten Jeder hat die Möglichkeit, im Falle dass man nicht mehr alleine bestimmte Angelegenheiten regeln kann, einer Vertrauensperson vorsorglich eine Vollmacht zu erteilen. Diese so genannte Vorsorgevollmacht tritt erst beim späteren Verlust der Handlungsfähigkeit in Kraft. Geht es um schwerwiegende Vertretungshandlungen, muss die Vorsorgevollmacht bei einem Notar, bei einem Rechtsanwalt oder bei Gericht erstellt werden. Als schwerwiegende Vertretungshandlungen gelten • die Einwilligung in schwerwiegende medizinische Behandlungen wie zum Beispiel. risikoreiche Operationen oder Amputationen • die Bestimmung des Wohnortes • Vermögensangelegenheiten, die über das übliche Maß an Verwaltung hinausgehen zum Beispiel den Verkauf oder Vermietung eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung. Sachwalterschaft 18 Der Betroffene kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, auch nach Verlust seiner Geschäftsfähigkeit. Die Folge wird in den meisten Fällen die Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahren sein. 9 Was kostet den Betroffenen eine Sachwalterschaft? 9.1 Verfahrenskosten Das gerichtliche Verfahren ist kostenlos. Nur das Honorar für das ärztliche Gutachten muss vom Betroffenen bezahlt werden das kann zirka von 200€ bis 450€ kosten. Wenn das Einkommen des Betroffenen sehr gering ist oder das Verfahren eingestellt wird, übernehmen diese Kosten der Bund. 9.2 Aufwandsersatz Der Sachwalter kann eine Aufstellung seiner Aufwände, wie Fahrt-, Telefon-, Portokosten, Haftpflichtversicherungsprämie, der Pflegschaftsrechnung beilegen. Wenn diese Aufwände vom Gericht mit einem Beschluss genehmigt werden, können sie aus dem Vermögen des Betroffenen entnommen werden. 9.3 Entschädigung Dem Sachwalter wird im Regelfall eine Entschädigung in Höhe von 5% der Nettoeinkünfte des Betroffenen gewährt, wenn er bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellt. Sachwalterschaft 19 Zweckgebundene Einkünfte wie zum Beispiel Pflegegeld, Familien- oder Wohnbeihilfe werden nicht mitgerechnet. Wenn sich der Sachwalter besonders umfangreich und erfolgreich um das Wohl des Betroffenen bemüht, kann ihm das Gericht eine Entschädigung von bis zu 10% der Nettoeinkünfte des Betroffenen zusagen. Wenn der Wert des Vermögens 10.000 Euro übersteigt, können zusätzlich jährlich 2% des darüber hinausgehenden Vermögens als Entschädigung beantragt werden. Sollte dem Gericht die beantragte Entschädigung zu hoch erscheinen, kann es den Antrag ganz oder teilweise ablehnen. Gegen diesen Beschluss kann Rekurs erhoben werden. 9.4 Entgelt Rechtsanwälte und Notare, die als Sachwalter bestellt worden sind, bekommen für die rechtliche Vertretung vom Betroffenen ein angemessenes Entgelt. Wenn die Kosten von der Gegenseite übernommen werden oder wenn der Betroffene z.B. wegen seines geringen Einkommens Anspruch auf Verfahrenshilfe hätte bekommen sie kein Honorar. Sachwalterschaft 20