venue: Ort zum Erleben Verwaltung Barbara Jäggi Hintergasse 57 8253 Diessenhofen 052 740 00 45 / 079 617 47 01 www.venue.zone Mietvertrag für die Benutzung der venue hall Vermieter: Verein venue: Ort zum Erleben, 8253 Diessenhofen Mieter: Text im Fenster soll überschrieben werden. Bitte vollständige Adresse und Kontaktangaben (Telefon & Mailadresse) angeben. Organisation Name Adresse PLZ/Ort Tel/ Handy Mail Datum/Zeit der Veranstaltung: Tag, Datum von bis Aufbau: Tag, Datum von bis Abbau/Rückgabe: Tag, Datum von bis Beschrieb der Veranstaltung: (detailliert) Umschreibung Zutreffendes bitte ankreuzen Auftretende Künstler: Suisa Meldepflicht öffentlich X nicht öffentlich Name(n) Mietvertrag venue hall, Version April 2015 1 X Anzahl erwartete Besucher: Anzahl Personen Beschrieb Nutzung Hall: Umschreibung (Zweck des Anlasses, Art der Musik, vorgesehene Bestuhlung, geplante Installationen..) Vereinbarte Kosten 1. Wird vom Vermieter ausgefüllt Allgemeine Bedingungen 1.1. Gesetzliche Grundlagen, Reglemente und Merkblätter Folgende Unterlagen bilden einen integrierten Bestandteil zu diesem Vertrag: (Download unter www.venue.zone/downloads) Mietbedingungen venue hall 01 Merkblatt Hausordnung 02 Merkblatt Infrastruktur 03 Merkblatt Wirtschaftsbetrieb 04 Merkblatt Lärm/Technik/Suisa 05 Merkblatt Rückgabe venue hall 1.2. Mietumfang Mit diesem Vertrag wird ausschliesslich die Benützung der venue hall sowie deren Nebenräumlichkeiten (Entree, Toiletten, Schrankküche) bestätigt. Die Umgebung, Durchgänge und Rasenflächen gehören nicht zum Objekt und die Benützung ist daher nicht erlaubt. Parkplätze stehen unmittelbar vor der venue hall keine zur Verfügung. Umschlag und Abladen sind erlaubt. Parkmöglichkeit bietet der öffentliche Parkplatz auf dem Bahnhofsgelände (200m von der venue hall entfernt) oder der Parkplatz Viehwiese. Die zu erbringenden Parkgebühren sind Angelegenheit des Mieters. Der Mieter hat mit der Veranstaltungspublikation auf die Parkierungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Eine Parkplatzsignalisation ist Sache des Mieters. 1.3. Haftung und Versicherung Der Mieter haftet für Verlust und Schäden an der Halle sowie deren Einrichtungen und Mobiliar, für Sach- und Personenschäden an Benutzern und Zuschauern sowie für Verlust, Beschädigung und Diebstahl an eingebrachten Gütern. Der Mieter hat eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Es sind keine Tiere im Gebäude erlaubt. Mietvertrag venue hall, Version April 2015 2 1.4. Patentpflicht / Verkauf Der Mieter hat abzuklären, ob für diese Veranstaltung eine Patentpflicht besteht. Betreiber von Warenverkäufen und Verkaufsständen (Festwirtschaft ausgeschlossen) haben dies bei der kantonalen Ausweisstelle, Departement für Justiz und Sicherheit zu melden. 1.5. Wirtschaftsbetrieb Es sind die Weisungen gemäss Merkblatt Wirtschaftsbetrieb zu beachten. Grillieren ist nur im Freien (Zufahrt venue hall), nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. 1.6. Einhaltung der Nachtruhebestimmungen/ Lärmimmissionen Es gelten die Bestimmungen gemäss Merkblatt Lärm/ Technik/ Suisa. 2. Benützung der Anlage / Kostenregelung 2.1. Übernahme/Rückgabe venue hall Übernahme/Rückgabe gemäss den festgesetzten Zeiten auf Seite 1 dieses Vertrages. Die venue hall ist gemäss Merkblatt Rückgabe venue hall zurück zu geben. 2.2. Mitarbeit/Überwachung Vermieter Der Vermieter überwacht den Auf- und Abbau und führt während der Veranstaltung Kontrollgänge durch. Der Auf- und Abbau sämtlicher Infrastruktur ist Sache des Mieters. 2.3. Installationen und Einrichtungen Das Anbringen von zusätzlichen Installationen und Dekoration jeglicher Art erfordert die Zustimmung des Vermieters. Es gelten die Bestimmungen gemäss Merkblatt Inventar und Merkblatt Hausordnung. 2.4. Benutzungsgebühren/Richtpreise Hallenmiete pro Tag Heiz und Nebenkosten pro Tag Fr. Fr. 250.050.- Je nach Anlass können die Benutzungsgebühren vom Vermieter angepasst werden. Für die Abfallentsorgung ist der Mieter verantwortlich. Entstehen durch die Entsorgung seitens Vermieter Kosten, werden diese dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. 2.5. Vorauszahlung Die fristgerechte Einzahlung (in der Regel einen Monat vor Veranstaltung) der Vorauszahlung von Fr. 200.- ist Bedingung für die Durchführung dieser Veranstaltung. 2.6. Annullierung Wird eine Veranstaltung durch den Mieter annulliert, fallen folgende Kosten an: Bis 1 Monat vor der Veranstaltung 50% der Benützungsgebühren Bis 1 Woche vor der Veranstaltung 100% der Benützungsgebühren 3. Sicherheitsbestimmungen, Verkehrs- und Parkordnung 3.1. Sicherheitskonzept Mietvertrag venue hall, Version April 2015 3 Der Mieter ist für die Sicherheit in und um die venue hall verantwortlich. In einzelnen Fällen ist ein Sicherheitskonzept notwendig, dieses wird wenn nötig vom Vermieter verlangt. 3.2. Sicherheitsdispositiv Der Vermieter als Sicherheitsbeauftragter der venue hall bestimmt wenn nötig die Einsetzung einer Saalwache, des Sicherheits-, Verkehrs- und Sanitätsdienstes. Der Mieter muss vor Unterzeichnung des Mietvertrages eine Besprechung mit dem Vermieter vereinbaren. 3.3. Parkordnung Folgende Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Umgebung der venue hall: Bezeichnung Bahnhof Diessenhofen Viehwiese - Grabenstrasse 31 Kapazität 10 Parkfelder/ hinter Schuppen 50 Parkfelder Platz Bemerkung Öffentlich/ Parkuhr Öffentlich, keine Parkzeitbeschränkung Der Mieter hat mit der Veranstaltungspublikation auf die Parkierungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Eine Parkplatzsignalisation ist Sache des Mieters. 4. Schlussbestimmungen 4.1. Ausschluss Mieter und Besucher, die gegen das Gesetz verstossen, die Bestimmungen des Reglements, des Mietvertrages, die Hausordnung oder die Weisungen des Vermieter missachten oder die Gebühren nicht entrichten, können durch den Vermieter ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. 4.2. Missachtung der Vertragsbestimmungen Bei Missachtung der Vertragsbestimmungen wird eine Busse pro beanstandeten Punkt in Rechnung gestellt. 4.3. Rücktrittsrecht des Vermieters Entspricht die geplante Veranstaltung nicht den vom Mieter gemachten Angaben, oder sie ist aus politischen, religiösen oder ethischen Gründen nicht tolerierbar, hat der Vermieter jederzeit das Recht, ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten. 4.4. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Frauenfeld. Der Mieter Name: Der Vermieter Verein venue: Ort zum Erleben Unterschrift(en): Unterschrift: ____________________________ Ort/Datum: ____________________________ Mietvertrag venue hall, Version April 2015 4 Ort/Datum: Schlüssel erhalten (Anz.): ________ Mietvertrag venue hall, Version April 2015 5