Mietvertrag für die Benutzung der venue hall

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venue: Ort zum Erleben
Verwaltung
Barbara Jäggi
Hintergasse 57
8253 Diessenhofen
052 740 00 45 / 079 617 47 01
www.venue.zone
Mietvertrag für die Benutzung der
venue hall
Vermieter:
Verein venue: Ort zum Erleben, 8253 Diessenhofen
Mieter:
Text im Fenster soll überschrieben werden.
Bitte
vollständige
Adresse
und
Kontaktangaben (Telefon & Mailadresse)
angeben.
Organisation
Name
Adresse
PLZ/Ort
Tel/ Handy
Mail
Datum/Zeit der Veranstaltung:
Tag, Datum
von bis
Aufbau:
Tag, Datum
von bis
Abbau/Rückgabe:
Tag, Datum
von bis
Beschrieb der Veranstaltung:
(detailliert)
Umschreibung
Zutreffendes bitte ankreuzen
Auftretende Künstler:
Suisa Meldepflicht
öffentlich
X
nicht öffentlich
Name(n)
Mietvertrag venue hall, Version April 2015
1
X
Anzahl erwartete Besucher:
Anzahl Personen
Beschrieb Nutzung Hall:
Umschreibung
(Zweck des Anlasses, Art der Musik,
vorgesehene Bestuhlung, geplante
Installationen..)
Vereinbarte Kosten
1.
Wird vom Vermieter ausgefüllt
Allgemeine Bedingungen
1.1.
Gesetzliche Grundlagen, Reglemente und Merkblätter
Folgende Unterlagen bilden einen integrierten Bestandteil zu diesem Vertrag:
(Download unter www.venue.zone/downloads)
 Mietbedingungen venue hall
 01 Merkblatt Hausordnung
 02 Merkblatt Infrastruktur
 03 Merkblatt Wirtschaftsbetrieb
 04 Merkblatt Lärm/Technik/Suisa
 05 Merkblatt Rückgabe venue hall
1.2.
Mietumfang
Mit diesem Vertrag wird ausschliesslich die Benützung der venue hall sowie deren
Nebenräumlichkeiten (Entree, Toiletten, Schrankküche) bestätigt. Die Umgebung,
Durchgänge und Rasenflächen gehören nicht zum Objekt und die Benützung ist
daher nicht erlaubt.
Parkplätze stehen unmittelbar vor der venue hall keine zur Verfügung. Umschlag und
Abladen sind erlaubt. Parkmöglichkeit bietet der öffentliche Parkplatz auf dem
Bahnhofsgelände (200m von der venue hall entfernt) oder der Parkplatz Viehwiese.
Die zu erbringenden Parkgebühren sind Angelegenheit des Mieters. Der Mieter hat
mit der Veranstaltungspublikation auf die Parkierungsmöglichkeiten aufmerksam zu
machen. Eine Parkplatzsignalisation ist Sache des Mieters.
1.3.
Haftung und Versicherung
Der Mieter haftet für Verlust und Schäden an der Halle sowie deren Einrichtungen
und Mobiliar, für Sach- und Personenschäden an Benutzern und Zuschauern sowie für
Verlust, Beschädigung und Diebstahl an eingebrachten Gütern. Der Mieter hat eine
entsprechende Versicherung abzuschliessen. Rauchen ist im gesamten Gebäude
untersagt. Es sind keine Tiere im Gebäude erlaubt.
Mietvertrag venue hall, Version April 2015
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1.4.
Patentpflicht / Verkauf
Der Mieter hat abzuklären, ob für diese Veranstaltung eine Patentpflicht besteht.
Betreiber von Warenverkäufen und Verkaufsständen (Festwirtschaft ausgeschlossen)
haben dies bei der kantonalen Ausweisstelle, Departement für Justiz und Sicherheit
zu melden.
1.5.
Wirtschaftsbetrieb
Es sind die Weisungen gemäss Merkblatt Wirtschaftsbetrieb zu beachten. Grillieren ist
nur im Freien (Zufahrt venue hall), nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
1.6.
Einhaltung der Nachtruhebestimmungen/ Lärmimmissionen
Es gelten die Bestimmungen gemäss Merkblatt Lärm/ Technik/ Suisa.
2.
Benützung der Anlage / Kostenregelung
2.1.
Übernahme/Rückgabe venue hall
Übernahme/Rückgabe gemäss den festgesetzten Zeiten auf Seite 1 dieses Vertrages.
Die venue hall ist gemäss Merkblatt Rückgabe venue hall zurück zu geben.
2.2.
Mitarbeit/Überwachung Vermieter
Der Vermieter überwacht den Auf- und Abbau und führt während der Veranstaltung
Kontrollgänge durch. Der Auf- und Abbau sämtlicher Infrastruktur ist Sache des
Mieters.
2.3.
Installationen und Einrichtungen
Das Anbringen von zusätzlichen Installationen und Dekoration jeglicher Art erfordert
die Zustimmung des Vermieters. Es gelten die Bestimmungen gemäss Merkblatt
Inventar und Merkblatt Hausordnung.
2.4.
Benutzungsgebühren/Richtpreise
Hallenmiete
pro Tag
Heiz und Nebenkosten
pro Tag
Fr.
Fr.
250.050.-
Je nach Anlass können die Benutzungsgebühren vom Vermieter angepasst werden.
Für die Abfallentsorgung ist der Mieter verantwortlich. Entstehen durch die
Entsorgung seitens Vermieter Kosten, werden diese dem Mieter nachträglich in
Rechnung gestellt.
2.5.
Vorauszahlung
Die fristgerechte Einzahlung (in der Regel einen Monat vor Veranstaltung) der
Vorauszahlung von Fr. 200.- ist Bedingung für die Durchführung dieser
Veranstaltung.
2.6.
Annullierung
Wird eine Veranstaltung durch den Mieter annulliert, fallen folgende Kosten an:
Bis 1 Monat vor der Veranstaltung
50% der Benützungsgebühren
Bis 1 Woche vor der Veranstaltung
100% der Benützungsgebühren
3.
Sicherheitsbestimmungen, Verkehrs- und Parkordnung
3.1.
Sicherheitskonzept
Mietvertrag venue hall, Version April 2015
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Der Mieter ist für die Sicherheit in und um die venue hall verantwortlich. In einzelnen
Fällen ist ein Sicherheitskonzept notwendig, dieses wird wenn nötig vom Vermieter
verlangt.
3.2.
Sicherheitsdispositiv
Der Vermieter als Sicherheitsbeauftragter der venue hall bestimmt wenn nötig die
Einsetzung einer Saalwache, des Sicherheits-, Verkehrs- und Sanitätsdienstes. Der
Mieter muss vor Unterzeichnung des Mietvertrages eine Besprechung mit dem
Vermieter vereinbaren.
3.3.
Parkordnung
Folgende Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Umgebung der venue hall:
Bezeichnung
Bahnhof Diessenhofen
Viehwiese - Grabenstrasse 31
Kapazität
10 Parkfelder/
hinter Schuppen
50 Parkfelder
Platz
Bemerkung
Öffentlich/ Parkuhr
Öffentlich, keine Parkzeitbeschränkung
Der Mieter hat mit der Veranstaltungspublikation auf die Parkierungsmöglichkeiten
aufmerksam zu machen. Eine Parkplatzsignalisation ist Sache des Mieters.
4.
Schlussbestimmungen
4.1.
Ausschluss
Mieter und Besucher, die gegen das Gesetz verstossen, die Bestimmungen des
Reglements, des Mietvertrages, die Hausordnung oder die Weisungen des Vermieter
missachten oder die Gebühren nicht entrichten, können durch den Vermieter
ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene haben keinen Anspruch auf Schadenersatz.
4.2.
Missachtung der Vertragsbestimmungen
Bei Missachtung der Vertragsbestimmungen wird eine Busse pro beanstandeten
Punkt in Rechnung gestellt.
4.3.
Rücktrittsrecht des Vermieters
Entspricht die geplante Veranstaltung nicht den vom Mieter gemachten Angaben,
oder sie ist aus politischen, religiösen oder ethischen Gründen nicht tolerierbar, hat
der Vermieter jederzeit das Recht, ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten.
4.4.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frauenfeld.
Der Mieter
Name:
Der Vermieter
Verein venue: Ort zum Erleben
Unterschrift(en):
Unterschrift:
____________________________
Ort/Datum:
____________________________
Mietvertrag venue hall, Version April 2015
4
Ort/Datum:
Schlüssel erhalten (Anz.): ________
Mietvertrag venue hall, Version April 2015
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