Taylorella equigenitalis 1. Einleitung Die Contagiöse Equine Metritis (CEM) ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit des Genitaltraktes der Pferde und Esel, hervorgerufen durch das Stäbchenbakterium Taylo-rella equigenitalis. Die Infektion erfolgt hauptsächlich durch den Deckakt, ist aber auch durch andere direkte Kontakte zwischen den Tieren sowie durch unbelebte Vektoren möglich. Die Ausscheidung der Bakterien erfolgt intermittierend. Die Diagnose fußt auf dem kulturellen Erregernachweis. 2. Tierseuchenrechtliche Regelung - Tierseuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. 1 S. 506) - Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. 1 S. 540) 3. Probenmaterial Folgendes Material ist für die bakteriologische Diagnostik zu verwenden: - Genitaltupfer Stute - Fossa clitoridis (1 Tupfer) - Medialsinus der Klitoris (1 Tupfer) - Lateralsinus der Klitoris, beidseitig (1 Tupfer) - zusätzlich Cervixtupfer bei Cervixkatarrh bzw. Verdacht - Genitaltupfer Stute, klitorisektomiert - Klitorisgegend (1 Tupfer) - Sinus urethralis (1 Tupfer) - Cervix (1 Tupfer) - Genitaltupfer Hengst - Präputium mit Penisschaft (1 Tupfer) - Urethralsinus (1 Tupfer) - Fossa glandis mit Diverticulum (1 Tupfer) Genitalsekret - Vorsekret - Sperma 4. Probennahme - Probennahme mit sterilen, kommerziell erhältlichen Abstrichbestecken für die bakteriologische Diagnostik, Tupfkörper etwa 4 mm stark, für Fossa Jupfer etwa 2 mm - trockene Tupfer vor Probennahme mit sterilem Aqua dest befeuchten (keine physio-logische Kochsalzlösung verwenden!) - Tupfer nach Probenahme sofort in Transportmedium nach Amies mit Aktivkohle stellen; Tupfkörper muß vollständig vom Medium bedeckt sein; je Tupfer ein Röhr-chen; nicht poolen; auf Verfallsdatum achten; Achtung: Andere Transportmedien sind nicht geeignet! - Vorsekret in einem sterilen Gefäß auffangen und mit einem Tupfer aufsaugen, Tupfer wie oben beschrieben in Transportmedium nach Amies mit Aktivkohle stellen - Sperma in ein steriles, auslaufsicheres Gefäß verbringen (mind. 5 ml) - Kennzeichnung aller Probengefäße, so daß eindeutige Zuordnung und Identifikation gewährleistet ist (Tierkennzeichen und Entnahmeorgan/-lokalisation) 5. Vorberichtliche Angaben Mindestangaben: - vollständige Adresse des Besitzers - einsendender Tierarzt / Probennehmer - Tierart, Kennzeichen des Tieres, Geschlecht - Probenart, Entnahmeorgan, -lokalisation, Probenanzahl - Entnahmedatum und -zeit - Untersuchungsgrund - antibiotische Behandlung in den letzten 7 Tagen - ggf. Angaben zu klinischen Symptomen und zu epidemiologisch wichtigen Daten 6. Transport - Transportgut kühl (etwa +4°C, nicht einfrieren!) und dunkel lagern - Proben vor Bruch und Auslaufen sichern - schnellst möglicher Transport in die Untersuchungseinrichtung; Selbstüberbringer o-der per Kurier; - günstigster Eingang der Proben in das Labor: Entnahmetag oder Folgetag der Ent-nahme. Die Proben müssen spätestens 48 h nach Entnahme bearbeitet sein! Ein-gang an Wochenenden oder Feiertagen nur nach vorheriger Absprache! Bei Posteinsendungen Kühlverpackung und Zeitlimit beachten! 7. Untersuchung - Untersuchungen auf Taylorella equigenitalis werden in den Untersuchungsstellen Neubrandenburg und Rostock des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungs-amtes (LVL) durchgeführt. - Im LVL erfolgt die Untersuchung in Anlehnung an den OIE-Standard (Manual of Stan-dards for Diagnostik Tests and Vaccines). - Die Mindestdauer der Untersuchungen beträgt 7 Tage. Entsprechende Differenzierun-gen verlängern jeweils die Untersuchungszeit. - Untersuchungen von mehr als 10 Tupfer- / Sekretproben sind dem LVL mindestens 4 Arbeitstage vorher zwecks Nährmedienbereitstellung anzukündigen 8. Befundung - Die Ergebnismitteilung erfolgt schriftlich nach Abschluß der Untersuchung. - Der einsendende Tierarzt kann bei Angabe der Nummer per Fax informiert werden. - Bei Nichteinhaltung oben genannter Bedingungen, insbesondere beim Überschreiten des Zeitlimits zwischen Entnahme und Bearbeitung und bei fehlender Anwendung des kohlehaltigen Amies- Transportmediums erfolgt die Befundung unter Vorbehalt. 9. Hinweise bei Exportuntersuchungen Bei Ausfuhruntersuchungen sind die Bestimmungen der importierenden Länder zu be-achten. Für Exporte nach Kanada und in die USA gelten die Angaben des "Minimum Standards for clinical sampling, sample submission, culturing and quality control for the isolation of Taylorella equigenitalis" des CFIA vom 14.09.2001. Folgendes ist zu beach-ten: - Probensatz muß aus den bei Genitaltupfer Stute, Stute klitorisektomiert und Hengst aufgeführten Teilproben vollständig bestehen (s. Punkt 3) - 3 Einsendungen mit je einem vollständigen Probensatz über einen Zeitraum von min-destens 10 Tagen erforderlich - Exportuntersuchungen nur in dafür zugelassenen Laboratorien (LVL ist gelistet) - Untersuchungsdauer mindestens 14 Tage - Neben den genannten vorberichtlichen Angaben immer die Nummer des Equidenpas-ses mitteilen. - Konsequente und nachweisbare Einhaltung der Probennahme- und Transportbedin-gungen notwendig, da bei Abweichungen Exportuntersuchungen abgelehnt werden. - Werden amtliche Atteste zur Probennahme, Dokumentation und Kontrolle gewünscht, so sind diese über den zuständigen Amtstierarzt anzufordern. Bearbeitet von Dr. med.vet. Matthias Seelmann