Von der Theorie zur Praxis B. Heinrich, Mainz

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Neue Versorgungsformen –
Von der Theorie zur Praxis
B. Heinrich, Mainz
B. Heinrich dgvt Tübingen
04.04.2009
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Birgit Heinrich
Geschäftsführerin der LPK Rheinland-Pfalz
Vorstandsmitglied des Netz für
seelische Gesundheit Mainz e.V.
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Das Netz für seelische Gesundheit Mainz
(Entstehung)
Im Jahr 2000 trafen sich mehrere niedergelassene Psychiater, Psychotherapeuten und
Vertreter des DPWV mit der Zielsetzung, die
ambulante Versorgung psychisch Kranker im
Raum Mainz zu verbessern und gründeten nach
mehr als 1-jähriger Vorbereitungszeit ein
Netzwerk als e.V. (12 Gründungsmitglieder)
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VERSORGUNGSSITUATION:
Nur etwa 1/3 aller Patienten mit
Depressionen suchen ärztliche Hilfe auf.
Bei diesen wird nur in 50% der Fälle eine
Depression überhaupt erkannt und selbst
von diesen wiederum nur ein kleiner
Bruchteil adäquat behandelt.
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Erst bei Patienten mit schweren,
therapieresistenten und chronifizierten
Depressionen erfolgt dann die
Überweisung zum Facharzt.
Ähnliches gilt auch für die Mehrzahl der
anderen psychischen Erkrankungen.
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Ziel muss es also sein,…….
dass psychisch Erkrankte
• möglichst schnell diagnostiziert werden und
• eine adäquate Behandlung erfahren,
• um eine Chronifizierung zu verhindern.
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•
•
•
•
•
Dazu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen
den
Hausärzten,
Fachärzten,
Psychotherapeuten und
teil-/stationären sowie
komplementären
Behandlungsmöglichkeiten notwendig.
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Welche Zwecke verfolgt das Netz?
•
•
•
•
•
Verbesserung der interdisziplinären
Zusammenarbeit mit Integration von
medizinischen Fachgruppen (z. B. KG,
Ergotherapie)
Kooperation mit Krankenhäusern und anderen
Leistungserbringern
Kooperation mit Sozialleistungsträgern
Fortbildung der Mitglieder
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Aktuelle Mitgliederzahl 45 (2009)
•
•
•
•
•
•
•
•
7 Psychologische Psychotherapeuten
2 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
2 Kinder- und Jugendpsychiater/Psychotherapie
2 Fachärztinnen für Allgemeinmedizin/Psychotherapie
15 Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie und/
oder Psychotherapeutische Medizin
6 Neurologen und Psychiater/Psychotherapie
2 Hausärztlicher Internisten/Rheumatologe
1 Facharzt für Allgemeinmedizin
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• 1 Facharzt für Orthopädie
• 1 Hautärztin / Psychotherapie
• 1 Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin/
Psychotherapie
•
DPWV mit Psychiatrischer Tagesklinik und PIA
• 1 Sozialtherapeutische Beratungsstelle
•
Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH
•
Vorsitzende des Landesverbandes der Angehörigen
der Psychiatrie-Erfahrenen
•
Geschäftsführerin der LPK als Einzelmitglied
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Patientenzahl/Quartal
•
Bei den niedergelassenen
Netzmitgliedern
ca. 7.000
•
In der PIA und der Tagesklinik
ca. 470
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Die Netzmitglieder haben für sich als Möglichkeit
einer verbesserten effizienten Behandlung ihrer
Patienten die sektor-übergreifende Versorgung
erkannt und Modelle entwickelt, diese
umzusetzen. Die gesetzlichen Möglichkeiten
ergaben sich aus der Integrierten
Versorgung nach §§ 140a ff SGB V.
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• Patienten, die ausschließlich ambulant nicht
mehr adäquat behandelt werden können,
mussten bisher in die Klinik oder in eine
Tagesklinik eingewiesen werden.
• Folgen:
Behandlerwechsel, Verunsicherung der
Patienten, Informationsdefizite bzw. – verluste
auf allen Ebenen
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Unser aktuelles IV-Projekt:
Im Frühjahr 2006 wurde ein Vertrag mit der Techniker
Krankenkasse über eine Integrierte Versorgung zur
Behandlung von Patienten geschlossen.
Vertragspartner:
a. TK Rheinland-Pfalz
b. DPWV (Institutsambulanz und TK) als
Mitglied des NSG
c. niedergelassene Psychiater und
Psychotherapeuten als Mitglieder des NSG
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Unser aktuelles Projekt:
Die Patienten können nun in der PIA oder der
Tagesklinik mitbehandelt werden, ohne dass die
psychiatrische und psychotherapeutische
Behandlung durch den niedergelassenen
Arzt/Psychotherapeuten unterbrochen wird.
Dies ermöglicht eine Kooperation, wie sie
das Kassenarztrecht zur Zeit nicht erlaubt.
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Kriterien zur Behandlung:
• Schwer psychisch Kranke, die Behandlung durch
multiprofessionelles Team einer PIA/Tagesklinik
benötigen
• Primärdiagnose aus F 20 – F 48.9
• TK-Mitglieder
• Einschreibung in das IV-Projekt
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Umsetzung
• Regelmäßige Treffen der Beteiligten zu
gemeinsamen Visiten und Fallkonferenzen, dabei
verbindliche Absprachen!
• Gemeinsame Dokumentation
• Überprüfung der weiteren Notwendigkeit einer
PIA/tagesklinischen Behandlung
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• Information über die Teilnahme an die TK
• Einbeziehung des MDK Rheinland-Pfalz:
Auswertung und wissenschaftliche Begleitung
angedacht bzw. begonnen
• Messung der Veränderungen der Parameter (AUTage, stationäre Aufenthalte)
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• Ablaufdiagramm „ambulante
Krankenhausversorgung“
Techniker KK
Krankenhaus
Unterlagen
Facharzt
Hausarzt
Wenn nein, Bericht an Zuweiser
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Eingangsverfahren in
der Clearingstelle
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• Behandlung 2
Koordination und Umsetzung der
Leistungen
Prüfung des Verlaufs und der Zielerreichung
durch den federführenden Behandler
Wenn Ziel erreicht
1
Wenn Ziel nicht
erreicht
2
Entlassung & Bericht an
den Zuweiser
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Projektbeschreibung
•
Ein Patient ist nur dann für die Einschreibung in dieses
Projekt geeignet, wenn auf Grund seiner Erkrankung
die Erbringung mehrerer Leistungskomplexe
nebeneinander erforderlich ist.
•
Im Team soll die auf den individuellen Bedarf an
Komplexleistungen abgestellte multiprofessionelle
Betreuung im Rahmen ambulanter Behandlung zur
Verfügung gestellt werden.
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Leistungskomplexe:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
ärztliche Behandlung
psychotherapeutische Behandlung
psychiatrische Pflege
Ergotherapie
Arbeitstherapie
Soziotherapie
Milieutherapie (von tagesklinischer Betreuung bis zur
Betreuung im häuslichen Umfeld)
Gemeinsame Visite aller Behandler und anschließende
Fallbesprechung
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Versorgung im NsG
• Die Behandlung umfasst ausschließlich die mit der
Aufnahmediagnose in Zusammenhang stehenden
Leistungen einschließlich der Pharmakotherapie, die
sonst auch regulär zu dem mit der Aufnahmediagnose
korrelierenden Leistungsumfang gehören.
• Die psychotherapeutische Behandlung umfasst sowohl
die ambulante Richtlinien-Psychotherapie als auch die im
Rahmen der stationären Behandlung etablierten psychotherapeutischen Verfahren!
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Qualifikation der Behandler
• Für niedergelassene Leistungserbringer
werden u. a. festgehalten:
Zulassung oder Ermächtigung,
Mitgliedschaft im NsG,
QM-Ausbildung (NsG hat eigenes QM durchlaufen)
Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen im und
außerhalb des Netzes.
• Für niedergelassene ärztliche, Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten zusätzlich die
erforderliche Fachkunde
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Qualifikation der Behandler
• Für die Tagesklinik und die PIA zusätzlich die
allgemein für Kliniken bzw. die Psychiatrischen
Institutsambulanzen geltenden
Voraussetzungen.
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Leistungskomplexe
Die Integrierte Behandlung erfolgt auf der
Grundlage eines Komplexprogramms, das für
alle Beteiligten transparent und überprüfbar ist.
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Hilfebedarfsgruppen
- Einteilung in Hilfebedarfsgruppen über die
Definition und Zuordnung von wöchentlichem
Zeitbedarf
- Bedarfsgruppen 1 bis 7 (ca. 2,0 bis 15 Stunden
pro Woche)
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Vergütung
• Aus der Zuordnung zu den Hilfebedarfsgruppen
und der prozentualen Verteilung der Behandlungseinheiten durch die einzelnen Berufsgruppen ergibt sich eine Pauschalisierte
Vergütungsregelung.
• Die Vergütung wird an eine Stelle gezahlt.
• Die interne Verteilung der Vergütung erfolgt
zwischen den an dem Projekt Beteiligten.
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Was das Projekt für uns Behandler sonst
noch bringt …
• ist eine gute Koordination der Behandlung, eine
Möglichkeit, unsere Patienten in Krisensituationen weiter zu behandeln und damit
• eine punktuell größere Zufriedenheit mit unserer
Arbeit trotz der schwierigen Situation des
Gesundheitssystems.
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Was bewirkt das Projekt bei den Patienten?
- erste Ergebnisse aus 2007
22 Pat.:
7 Männer, 15 Frauen
Alter:
18 – 81 J.
MW 45,7 J.
Behandlungsdauer: 4 - 52 Wo. MW 20,6 Wo.
Diagnosen:
19 von 22: Depression
Zufriedenheit: alle würden sich nochmals im
Projekt behandeln lassen
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Es werden bei allen Patienten Testungen
durchgeführt, zu Beginn, während und
nach der IV-Behandlung.
• SCL 90 (u. a. Somatisierung, Depressivität,
Ängstlichkeit, paranoides Denken,
Global Severity Index)
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• SDS (Depressionsskala)
• GAF (Global Assessment of Function- misst
Funktionsniveau)
• VEV (Veränderungsfragebogen des
•
Erlebens und Verhaltens)
• ………….
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Was bewirkt das Projekt bei den Patienten?
(SCL-90)
80
70
Somatisierung
60
Zwanghaftigk.
50
40
Depressivit.
30
20
Paranoid. D.
10
0
Beginn
IV
Ende IV
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Globl Severe.
Index
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Was bewirkt das Projekt bei den Patienten?
(SDS-Depressionsskala)
60
50
40
30
50,7
38
20
10
0
Beginn
IV
Ende
IV
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Was bewirkt das Projekt bei den Patienten?
(GAF)
70
60
50
40
46
62
30
20
10
0
GAFA
GAFE
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Was bewirkt das Projekt bei den
Patienten?
positive Veränderungen:
177 – 280 Punkte (MW 223,2)
(ab 187 p = 0,05, ab 193 p=0.01, ab 200 p=0,001)
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Neue Entwicklungen
Zur Zeit laufen Verhandlungen mit der TK
über die Verlängerung des Vertrages
Die interne Überprüfung der Ergebnisse
durch die TK hat grünes Licht gegeben für
die Weiterführung auch unter den
geänderten Rahmenbedingungen
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Aus Netzsicht muss in den Leistungsbeschreibungen teilweise nachjustiert
werden und die Honorare den neuen
Rahmenbedingungen angepasst
werden.
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Gleichzeitig laufen seit Sommer 2008
Gespräche mit dem VdEK zur
Übernahme des Vertrags durch alle
Ersatzkassen. Der VdEK hat am
02.04. endgültig erklärt, dass das
Projekt auf alle Mitgliedskassen
ausgedehnt werden soll.
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Der Erfolg des Netzes hat sich
herumgesprochen – die
Universitätskliniken (Psychiatrie sowie
Psychosomatik) sind auf uns
zugegangen und haben wegen einer
engen Kooperation oder
Netzmitgliedschaft nachgesucht.
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Auf Wunsch der DAK soll auch der
Weiterbildungsstudiengang
Psychologische Psychotherapie mit
einem bereits bestehenden Vertrag
integriert werden.
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Die Angebote werden intensiv
diskutiert im Netz, weil man auch die
Gefahr der Überforderung und damit
des Scheiterns sieht.
Nächster Verhandlungstermin ist am
16.06.09. vorher finden noch vier
Treffen in zwei Arbeitsgruppen statt.
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Neben den Außenaktivitäten ist aber
dringend auch die Innensicht immer
wieder angesagt!
Deshalb wird zur Zeit die Rechtsform
des Netzes überprüft
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Da durch den Vertrag mit der TK das
Projekt auch Gewinne erwirtschaftet,
ist der gemeinnützige eingetragene
Verein nicht geeignet.
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Deshalb wird wohl eine Genossenschaft
als Untergesellschaft gegründet werden.
Satzung ist am 01.04. vorbesprochen und
wird nach Einarbeitung der Veränderungen
am 21.04. unterzeichnet.
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Es bleibt spannend –
aber aus unserer Sicht lohnt sich
der Aufwand!
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Dies alles ist nur ein Anfang, aber ein
guter!
„Wo kämen wir hin,
wenn alle sagten,
wo kämen wir hin,
und niemand ginge,
um mal zu schauen,
wohin man käme,
wenn man ginge.“
(Kurt Marti)
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• § 140a Integrierte Versorgung
• (1) 1Abweichend von den übrigen Regelungen dieses
Kapitels können die Krankenkassen Verträge über eine
verschiedene Leistungssektoren übergreifende
Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinärfachübergreifende Versorgung mit den in § 140b Abs. 1
genannten Vertragspartnern abschließen. …….
• (2) 1Die Teilnahme der Versicherten an den integrierten
Versorgungsformen ist freiwillig. …………..
• (3) Die Versicherten haben das Recht, von ihrer
Krankenkasse umfassend über die Verträge zur
integrierten Versorgung, die teilnehmenden
Leistungserbringer, besondere Leistungen und
vereinbarte Qualitätsstandards informiert zu werden
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• § 140b Verträge zu integrierten Versorgungsformen
• (1) Die Krankenkassen können die Verträge nach § 140a Abs. 1 nur
mit
• 1.
• einzelnen, zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten
und Zahnärzten und einzelnen sonstigen, nach diesem Kapitel zur
Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringern oder
deren Gemeinschaften,
• 2.
• Trägern zugelassener Krankenhäuser, soweit sie zur Versorgung der
Versicherten berechtigt sind, Trägern von stationären Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, soweit mit ihnen ein
Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 besteht, Trägern von
ambulanten Rehabilitationseinrichtungen oder deren
Gemeinschaften,
• 3. 4. 5. ………………….
• abschließen.
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§ 140c Vergütung
(1) 1Die Verträge zur integrierten Versorgung legen die
Vergütung fest. 2Aus der Vergütung für die integrierten
Versorgungsformen sind sämtliche Leistungen, die von
teilnehmenden Versicherten im Rahmen des
vertraglichen Versorgungsauftrags in Anspruch
genommen werden, zu vergüten. 3.
(2) 1Die Verträge zur integrierten Versorgung können die
Übernahme der Budgetverantwortung insgesamt oder
für definierbare Teilbereiche (kombiniertes Budget)
vorsehen. 2Die Zahl der teilnehmenden Versicherten und
deren Risikostruktur sind zu berücksichtigen.
3Ergänzende Morbiditätskriterien sollen in den
Vereinbarungen berücksichtigt werden.
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Gründungsmitglieder (2001)
•
•
•
•
1
1
1
6
Psychologische Psychotherapeutin
Kinder- und Jugendpsychiater/Psychotherapie
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie/
Psychotherapeutische Medizin
• 1 Nervenarzt und Psychiater/Psychotherapie
•
DPWV als Träger der Psychiatrischen Tagesklinik und
PIA
•
Kassenärztliche Vereinigung Rheinhessen
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