Vorstellung der Kompetenzzentren „VW KliKo“ Vertragswerkstatt und Klinikkooperationen 1 Ausgangslage • Aufkommender Wettbewerb der Kassen untereinander • sektorenübergreifender Wettbewerb der Leistungsanbieter (ambulant/stationär) • Chancen durch Sonderverträge - §140a, Verträge zur integrierten Versorgung - §137f, Disease-Management-Programme - §73b, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung - §73c, Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung 2 Ausgangslage §73c SGB V § 73c: Besondere ambulante ärztliche Versorgung Die Krankenkassen können ihren Versicherten die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch Abschluss von Verträgen nach Absatz 4 anbieten. Gegenstand der Verträge können Versorgungsaufträge sein, die sowohl die versichertenbezogene gesamte ambulante ärztliche Versorgung als auch einzelne Bereiche der ambulanten ärztlichen Versorgung umfassen. (…) 3 Ausgangslage §73c SGB V Die Versicherten erklären ihre freiwillige Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung durch nach Absatz 3 verpflichtete Leistungserbringer, indem sie sich schriftlich gegenüber ihrer Krankenkasse verpflichten, für die Erfüllung der in den Verträgen umschriebenen Versorgungsaufträge nur die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und andere ärztliche Leistungserbringer nur auf deren Überweisung in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte ist an diese Verpflichtung mindestens ein Jahr gebunden. (…) 4 Ausgangslage §73c SGB V Die Krankenkassen können zur Umsetzung ihres Angebots allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen Einzelverträge schließen mit: 1. vertragsärztlichen Leistungserbringern, 2. Gemeinschaften dieser Leistungserbringer, 3. Trägern von Einrichtungen, die eine besondere ambulante Versorgung nach Absatz 1 durch vertragsärztliche Leistungserbringer anbieten. 5 Ausgangslage §73c SGB V 4. Kassenärztliche Vereinigungen: Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist unter Bekanntgabe objektiver Auswahlkriterien öffentlich auszuschreiben. Soweit die Versorgung der Versicherten durch Verträge nach Satz 1 durchgeführt wird, ist der Sicherstellungsauftrag nach § 75 Abs. 1 eingeschränkt. Die Krankenkassen können den diesen Versorgungsaufträgen zuzurechnenden Notdienst gegen Aufwendungsersatz, der pauschalisiert werden kann, durch die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen lassen. 6 Ausgangslage §73c SGB V Die Vertragspartner der Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 haben die Gesamtvergütungen nach § 85 Abs. 2 in den Jahren 2007 und 2008 entsprechend der Zahl der nach Absatz 3 teilnehmenden Versicherten sowie dem in einem Vertrag nach Absatz 3 vereinbarten Versorgungsauftrag zu bereinigen, soweit der damit verbundene einzelvertragliche Leistungsbedarf den nach § 295 Abs. 2 auf Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen abgerechneten Leistungsbedarf vermindert. (…). Kommt eine Einigung über die Verringerung der Gesamtvergütungen nach Satz 1 oder des Behandlungsbedarfs nach Satz 2 nicht zu Stande, können auch die Krankenkassen, die Vertragspartner der Verträge nach Absatz 3 sind, das Schiedsamt nach § 89 anrufen. 7 KV Hessen Auftrag des Vorstands am 09.01.07 • Gründung des Kompetenzzentrums VW KliKo in der KVH Darmstadt • Bestimmung der Vorstandsbeauftragten: - Dr. med. Peter Eckert, Gießen - Dr. med. Günter Haas, Darmstadt • Anbahnung von Verträgen 8 Umsetzungsphase Kontaktaufnahme mit den regionalen Ansprechpartnern interessierter Berufsverbände etc. • Ausloten von Verhandlungspotenzialen • Ausarbeitung eines „Eckpunktepapiers“ • Führen von Vorverhandlungen Geplant: Evaluation 9 Ziel: WIN-WIN-Situation schaffen Einsparpotenziale aufzeigen: • Vermeidung von stationären Einweisungen • Reduzierung von Krankengeldtagen • Reduzierung von Krankenhaustagen • Reduzierung von Fahrkosten • Einsparungen im Arzneimittelbereich durch - Anwendung von Generika - Umstellung anhand einer Medikamentenliste - Beachtung von Rabattverträgen Anreiz für Kassen: • Refinanzierungsgedanke (= „Nullsummenspiel“) durch Kostenverlagerung und Kosteneinsparungen • Wettbewerbsvorteile durch Sonderverträge für ihre Versicherten 10 Ziele der KV Hessen • Zusatzvergütung (außerhalb der gedecktelten Gesamtvergütung) wird als oberstes Ziel angestrebt • Nach Möglichkeit keine Bereinigung der Gesamtvergütung • Verträge können auch mit einzelnen Krankenkassen abgeschlossen werden, ggf. mit „Wahltarifen“ kombinierbar 11 Aktivitäten in Sachen Vertragswerkstatt • 34 Ideen wurden im Rahmen von „Eckpunktepapieren“ mit interessierten Verbänden diskutiert • Ein Projekt wurde eingestellt (keine Aussicht auf Erfolg) • Ein Projekt wurde vom Berufsverband abgebrochen • Mehrere Projekte werden z.Zt. berufsverbandsintern diskutiert • 12 abgestimmte Eckpunktepapiere sind an die Krankenkassen versandt 12 Erste Ergebnisse des Kompetenzzentrums Vertragswerkstatt BKK-Landesverband • HZV-Vertrag nach §73b SGB V zum 01.10.07 • Keine Mandatierung durch den Hausärzteverband – trilateraler Vertrag als „dritter Weg“ • Vertragsunterlagen unter www.kvhessen.de 13 Feedback der Krankenkassen AOK: • • Prüfung und Bewertung aller Projektvorschläge, ggf. gezielte Nachfragen zu einzelnen Punkten Analyse/Evaluation der WIN-WIN-Situation DAK/TK: • Feedback zu einzelnen Angeboten BARMER: • Ausgang eines anderen Projektes soll abgewartet werden, bevor weitere Projekte verhandelbar sind 14 Kompetenzzentrum Klinikkooperationen Ziel: Kooperationen zwischen Niedergelassenen und Krankenhaus(-trägern) Enge Verzahnung bei der Einweisung und Entlassung der Patienten Optimale vor- und nachstationäre Versorgung der Patienten Gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Großgeräten etc. Anbindung von Bereitschaftsdienstzentralen 15 Mögliche Kooperationen Prästationäre Diagnostik • Vorselektiertes Patientengut • Kostenvorteil im Niedergelassenen Bereich nutzen Poststationäre Behandlung • „Wundnachsorge“ • „Entlassungstag-Management“ Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, ggf. 2 Tage vor der Entlassung Entlassungsberichte/Arztbriefe Palliativmedizin Geriatrie 16 CoC VW KliKo - Ansprechpartner • • • • • • • • Hans-Jürgen Brems ([email protected]) - (069) 79 502 - 512 / Fax: (069) 79 502 168 Brigitte Ehrhardt ([email protected]) - Tel: (06151) 158 480 / Fax: (06151) 158 413 Matthias Brittner ([email protected]) - Tel: (06151) 158 430 / Fax: (06151) 158 413 Susanne Dreier ([email protected]) - Tel: (06151) 158 531 / Fax: (06151) 158 413 Hauke Siemonsen ([email protected]) - Tel: (06151) 158 532 / Fax: (06151) 158 413 Andreas Förster ([email protected]) - Tel: (069) 79 502 – 265 / Fax: (069) 79 502 8905 Gabriela Müller (Gabriela.Mü[email protected]) - Tel: (06151) 158 533 / Fax: (06151) 158 413 Allgemeine Email-Adresse: [email protected] 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 18 Unterstützung durch KV?! 19