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Workshop zur kontinuierlichen
Glukosemessung
Stuttgart
27.03.2010
Dr. med. Sabine Krieg,
Fachreferat Hilfsmittel, MDK BW
• Was sagt der MDK?
• Sozialmedizinische Beurteilung
©
MDK
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung.
Die Tätigkeit des MDK umfasst
• patienten-orientierte
Einzelfallbegutachtungen
• Beratung der Kassen in
Versorgungssystemfragen
18.03.2010
© Dr. med. Sabine Krieg, Fachreferat Hilfsmittel,
MDK BW
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Begutachtungsfelder
U.a.
• Ambulante und stationäre Versorgung
• Neue Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden
• Heilmittel
• Hilfsmittel
©
Workshop
Rechtliche Rahmenbedingungen
– Hilfsmittel im Sinne der GKV
– Neue Methode
Begutachtung
©
Generell gilt:
§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich sein;
sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder
unwirtschaftlich sind,
können Versicherte nicht beanspruchen,
dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken
und die Krankenkassen nicht bewilligen.
18.03.2010
© Dr. med. Sabine Krieg, Fachreferat Hilfsmittel,
MDK BW
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§ 70 SGB V Qualität, Humanität
und Wirtschaftlichkeit
Krankenkassen und Leistungserbringer haben
eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem
allgemein anerkannten Stand der med.
Erkenntnisse entsprechende Versorgung zu
gewährleisten.
Die Versorgung muss ausreichend und
zweckmäßig sein und darf das Maß des
Notwendigen nicht überschreiten und muss
wirtschaftlich erbracht werden.
18.03.2010
© Dr. med. Sabine Krieg, Fachreferat Hilfsmittel,
MDK BW
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Betrachtung CGMS als Hilfsmittel
§ 275 (3) SGB V:
Die Krankenkassen können in geeigneten
Fällen durch den Medizinischen Dienst prüfen
lassen
• vor Bewilligung eines Hilfsmittels, ob das
Hilfsmittel erforderlich ist; der Medizinische
Dienst hat hierbei den Versicherten zu
beraten.
27.03.2010
©Dr. med. Sabine Krieg, MDK Baden-Württemberg,
Fachreferat Hilfsmittel
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§ 275 (3) SGB V:
Die Krankenkassen können in geeigneten
Fällen durch den Medizinischen Dienst prüfen
lassen
• vor Bewilligung eines Hilfsmittels, ob das
Hilfsmittel erforderlich ist; der Medizinische
Dienst hat hierbei den Versicherten zu
beraten.
• die Evaluation durchgeführter
Hilfsmittelversorgungen
27.03.2010
©Dr. med. Sabine Krieg, MDK Baden-Württemberg,
Fachreferat Hilfsmittel
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§ 33 SGB V
- Hilfsmittel Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und
andere Hilfsmitteln,
Zielsetzungen:
– den Erfolg der Krankenbehandlung sichern,
– einer drohenden Behinderung vorbeugen
– oder eine Behinderung ausgleichen
18.03.2010
© Dr. med. Sabine Krieg, Fachreferat Hilfsmittel,
MDK BW
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§ 139
Hilfsmittelverzeichnis,
Qualitätssicherung
• (1) Der Spitzenverband Bund der
Krankenkassen erstellt ein systematisch
strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis.
• (4) Das Hilfsmittel ist aufzunehmen, wenn der
Hersteller die Funktionstauglichkeit und
Sicherheit , die Erfüllung der
Qualitätsanforderungen und ….den
medizinischen Nutzen nachgewiesen hat.
©
Evidenzbasierte Medizin: Nachweis
d. therapeutischen Nutzens
• I a Systematische Übersichtsarbeiten von
Studien der Evidenzstufe I b
• I b Randomisierte klinische Studien
• II a Systematische Übersichtsarbeiten von
Studien der Evidenzstufe II b
• II b Prospektive vergleichende Kohortenstudien
• III Retrospektive vergleichende Studien
• IV Fallserien und andere nicht-vergleichende
Studien
27.03.2010
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Fachreferat Hilfsmittel
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Hilfsmittel zur
Krankenbehandlung
•
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•
•
•
•
•
•
PG 01 Absauggeräte
PG 03 Applikationshilfen
PG 05 Bandagen
PG 06 Bestrahlungsgeräte
PG 09 Elektrostimulationsgeräte
PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte
PG 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
PG 21 Messgeräte für Körperzustände
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Hilfsmittelverzeichnis der GKV
18.03.2010
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MDK BW
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Produktgruppe 21
- Messung von Körperzuständen • 21. 34. 02. 1 Blutzuckermessgeräte
• 21. 34. 02. 2 Blutzuckermessgeräte mit
Sprachausgabe
©
Definition Hilfsmittel
§ 31 SGB IX:
Gegenstände, die vom Leistungsempfänger
• getragen oder mitgeführt,
• bei Wohnungswechsel mitgenommen werden
können.
18.03.2010
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Hilfsmittel-Verzeichnis
• entfaltet keine Rechtswirkungen
• lediglich deklaratorische Bedeutung
• unverbindliche Auslegungshilfe, keine
Positivliste
18.03.2010
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Betrachtung
Kontinuierliches Glukosemonitoring
als Methode
Systeme zur Kontinuierlichen Glukosemessung
• Sachmittel im Rahmen der ärztlichen
Diagnostik?
• Hilfsmittel im Sinne § 33 SGB V in Hand des
Versicherten?
Es geht nicht allein um das Medizinprodukt ; zu
prüfen ist: Neue Methode?
©
Definition „Methode“
BSG B 1 KR 11/98 vom 28.03.2000
• Eine Methode umfasst das diagnostische
bzw. therapeutische Vorgehen als Ganzes
unter Einschluss aller nach dem jeweiligen
methodischen Ansatz zur Erreichung des
Behandlungsziels erforderlichen
Einzelschritte
• und umfasst damit neben der ärztlichen
Leistung auch die durch den Arzt
veranlassten Sach- und Dienstleistungen
Dritter.
©
Bundessozialgericht - B 3 KR
28/05 R - Urteil vom 28.09.2006
• Die Anforderungen an den Nachweis der
Funktionstauglichkeit, der Qualität und des
therapeutischen Nutzens haben sich an den
Aufgaben und Zielen der GKV zu orientieren,
d.h. sie müssen dazu dienen, die
Krankenbehandlung nach dem allgemein
anerkannten Stand der medizinischen
Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des
medizinischen Fortschritts.
©
Definition „Neue Methode“
- Verfahrensordnung -
27.03.2010
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Fachreferat Hilfsmittel
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Verfahrensordnung
„Neue Methoden“
• nicht als abrechnungsfähige ärztliche
Leistungen im EBM enthalten oder
• als Leistungen im EBM enthalten, deren
Indikation oder deren Art der Erbringung
haben wesentliche Änderungen oder
Erweiterungen erfahren.
©
• Nach § 135 Abs. 1 SGB V dürfen neue
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
in der vertragsärztlichen Versorgung zu
Lasten der Krankenkassen nur erbracht
werden, wenn der Gemeinsame
Bundesausschuss in Richtlinien
Empfehlungen abgegeben hat über die
Anerkennung des diagnostischen und
therapeutischen Nutzens der neuen Methode.
©
• Lediglich technische Weiterentwicklung?
• Neues Verfahren, Vergleich
Langzeitbehandlung (Langzeitbenefit
hinsichtlich BZ-Einstellung, Folgeschäden)
– intermittierende Blutglukosemessung
– Kontinuierliche Glukosemessung
27.03.2010
©Dr. med. Sabine Krieg, MDK Baden-Württemberg,
Fachreferat Hilfsmittel
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• I a Systematische Übersichtsarbeiten von
Studien der Evidenzstufe I b
• I b Randomisierte klinische Studien
• II a Systematische Übersichtsarbeiten von
Studien der Evidenzstufe II b
• II b Prospektive vergleichende Kohortenstudien
• III Retrospektive vergleichende Studien
• IV Fallserien und andere nicht-vergleichende
Studien
27.03.2010
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Fachreferat Hilfsmittel
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Organe der Selbstverwaltung
27.03.2010
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Fachreferat Hilfsmittel
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27.03.2010
©Dr. med. Sabine Krieg, MDK Baden-Württemberg,
Fachreferat Hilfsmittel
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BVerfG 06.12.2005
• Kostenerstattung für außervertragliche Neue
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
bei lebensbedrohlich oder regelmäßig tödlich
verlaufenden Erkrankungen
27.03.2010
©Dr. med. Sabine Krieg, MDK Baden-Württemberg,
Fachreferat Hilfsmittel
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Ausnahme:
Kostenerstattung trotz nicht
Anerkennung
• Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich
verlaufende Erkrankung
• Eine allgemein anerkannte, medizinischem
Standard entsprechende Behandlung steht
nicht zur Verfügung
• Es besteht eine auf Indizien gestützte nicht
ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder
wenigstens auf eine spürbare positive
Einwirkung auf den Krankheitsverlauf
27.03.2010
©Dr. med. Sabine Krieg, MDK Baden-Württemberg,
Fachrespferat Hittel
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• Es steht zu vermuten, dass der
Spitzenverband Bund im Falle der CGMS den
Gemeinsamen Bundesausschuss angehen
wird.
©
Begutachtung im Einzelfall
•
•
•
•
Geeigneter Patient?
Indikation gegeben?
Zeitliche Befristung?
Zuverlässigkeit des Messenden und der
Messung?
©
• Akzeptanz (zusätzlicher) Katheter
• Compliance überhaupt??
• NW und Komplikationen: Infektionsrisiko,
Dislokation, Messungenauigkeit, Irritation durch
Fehlalarme
©
• Warum reicht die adäquat - eventuell
hochfrequent - durchgeführte kapilläre BZMessungen hier nicht zur Therapiesteuerung
aus?
©
• Danke für Ihre Aufmerksamkeit
27.03.2010
©Dr. med. Sabine Krieg, MDK Baden-Württemberg,
Fachreferat Hilfsmittel
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