Enzootische Leukose der Rinder

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Tiergesundheitsseminar
Leukose
Vorbereitungslehrgang
Tierärztlicher Staatsdienst 2012
21.05.2012
Inhalt
Leukose der Rinder
Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen,
Labordiagnostik und Epidemiologie
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der
rechtlichen Bestimmungen
Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU)
Quelle: Lewitzki
Überwachungsprogramme
Leukose der Rinder
Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen,
Labordiagnostik und Epidemiologie
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der
rechtlichen Bestimmungen
Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU)
Überwachungsprogramme
Leukosen beim Rind
virusbedingte Form
Enzootische
Leukose der Rinder
Nur die virusbedingte
Leukose des Rindes ist
anzeigepflichtig!
nicht-virusbedingte Formen
Sporadische Formen
Kälberleukose
(Jungtierleukose)
Thymusleukose
Hautleukose
Sporadische Leukose
erwachsener Rinder
Quelle: Lewitzki
Enzootische Leukose der Rinder
Ätiologie / Erreger:
Bovines Leukosevirus (BLV)
Familie: Retroviridae
Gattung: Delta-Retrovirus
B-Zellen-lymphotrop, Oncovirus
Behülltes RNA-Virus
Quelle: www.stanford.edu
• in der Umwelt wenig kontagiös
• geringe Hitzeresistenz (56°C, 30 Minuten)
• Desinfektionsmittel: empfindlich gegen pH < 5 und > 9
Enzootische Leukose der Rinder
Quelle: Lewitzki
Empfängliche Arten:
• alle Rinderrassen (meist bei Tieren > 3 Jahre)
• Büffel, Wasserbüffel
• vereinzelt (experimentell) Schafe, Ziegen
Mensch?
Nach bisherigem Wissen nicht empfänglich
Enzootische Leukose der Rinder
Epidemiologie:
• weltweite Verbreitung
• deutlicher Rückgang durch Bekämpfung
(seit 20 Jahren)
• überwiegend noch Osteuropa
& viele EU-Staaten → ELR-frei
• Langsame Verbreitung im Bestand
• Häufig nur einzelne Tiere (räumliche Nähe)
Weltweite Verbreitung
OIE, Stand 2. Halbjahr 2012
Deutschland einziger OIE-Staat mit Status „current disease-event“ !
Seit 2010 insgesamt 5 sub-klinische Fälle mit Virusnachweis in DEU:
30.04.2012 (NRW), 23.02.2012 (BY), 18.03.2011 (MV),
09.03.2011 (Bodenseekreis/BW), 17.12.2010 (BY)
Enzootische Leukose der Rinder
Pathogenese:
• Übertragung horizontal u. vertikal durch infizierte Lymphzellen
• Infektionswege: Blut, Milch, Lochialflüssigkeit, Urin, Speichel,
Nasen- und Trachealsekret
• offene Wunden / enger Kontakt mit pos. Tieren
• Iatrogen (Instrumente, Injektionsnadeln, Rektaluntersuchung)
• Insektenstiche, Ektoparasiten
Enzootische Leukose der Rinder
Verlauf / Formen:
Lebenslang
inapparent
Inapparente Phase (Serokonversion)
• BLV-Genom in B-Lymphozyten
• AK gegen BLV (6 Wo nach Infektion)
• klinisch unauffällig; „aleukämisch“
1-10%
der inf. Tiere
30-70%
der inf. Tiere,
3-6 Jahre
nach Infektion
Persistente Lymphozytose
• ↑ B-Lymphozyten
• i.d.R. klinisch unauffällig
Tumorphase
• 3-8 Jahre nach Infektion
• Lymphome, Lymphosarkome → Symptome
Exitus
10-30%
der Tiere mit
persistenter
Lymphozytose
Enzootische Leukose der Rinder
Klinisches Bild:
• oft klinisch inapparent
• ↑ B-Lymphozyten (40 - 80% der Lymphozyten)
persistierend
• Inappetenz, Leistungsabfall, Gewichtsverlust,
Tumorbildung (je nach Organ- / Lymphknotenbefall)
→ Symptomatik sehr vielfältig
→ ggf. Exitus
Quelle: www.rinderskript.net (LMU München)
Enzootische Leukose der Rinder
Pathologie:
• Veränderungen → prinzipiell in jedem Organ möglich
• Leukotische Prozesse → diffus / knotenförmig
• UV zahlreicher Organ- und Körperlymphknoten
• Betroffene Organe können sein:
Milz / Leber / Niere / Herz
Labmagen / Darm / Uterus
Muskulatur / Knochenmark
Fettgewebe (epidural, retrobulbär)
Quelle: Taschenatlas
Schlachtkörper-Pathologie,
Enke, 2010
Enzootische Leukose der Rinder
Diagnose (gemäß den Falldefinitionen für anzeigepflichtige TS des FLI):
• Erregernachweis:
Genomnachweis (PCR: Virusnachweis in infizierten Zellen)
• Indirekter Nachweis:
Antikörpernachweis (ELISA, Agargelimmunodiffusionstest) aus
Blut- oder Milchserum
• Histologisch: Nachweis persistierender Lymphozytose bei
hohen Gesamtleukozytenwerten nur in Verbindung mit
Genom- oder Antikörpernachweis
• Histologisch: Tumordifferenzierung
Enzootische Leukose der Rinder
Differenzialdiagnosen:
• Sporadische Leukoseformen
(Jungtierleukose, Thymusleukose, Hautleukose)
• andere Tumore
• Tuberkulose
• Paratuberkulose
• Aktinomykose
• Aktinobazillose
• Fettgewebsnekrosen
Leukose der Rinder
Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen,
Labordiagnostik und Epidemiologie
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der
rechtlichen Bestimmungen
Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU)
Überwachungsprogramme
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
• RL 64/432/EWG zur Regelung viehseuchen-rechtlicher
Fragen beim innergemeinschaftlichen Verkehr mit Rindern
und Schweinen
• Anhang D:
Bedingungen leukosefreier Bestand
Bedingungen leukosefreier Mitgliedstaat
Monitoring-Programme (s. Vorlesung)
Nachweis-Tests enzoot. Rinderleukose
• Anhang F: Muster Gesundheitszeugnis
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
• Entscheidung 2003/467/EG zur Feststellung des amtlich
anerkannt tuberkulose-, brucellose- und
rinderleukosefreien Status bestimmter Mitgliedstaaten ...
in Bezug auf die Rinderbestände (99,8%)
Anhang III, Kapitel 1  BRD gelistet
(Aufhebung Entscheidung 1999/465/EWG)
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
• TierSG
• VO über anzeigepflichtige Tierseuchen
(Enzootische Leukose der Rinder, Nr. 10)
• Rinder-Leukose-VO (nur Enzoot. Rinderleukose)
• Amtliche Methodensammlung des FLI (bezieht sich auf die
RL 64/432/EWG)
• ViehVerkV
• BmTierSSchV
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
• AGTierSG
Zuständigkeiten
§ 38: Kostenübernahme der TSK für Untersuchungen der
enzoot. Leukose
• ZustVO-Tierseuchenrecht
Leukose der Rinder
Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen,
Labordiagnostik und Epidemiologie
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der
rechtlichen Bestimmungen
Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU)
Überwachungsprogramme
Vorgehen im Seuchenfall
Vorliegen der Leukose (§ 1 (1a) Nr. 1 Rinder-Leukose-VO):
Positiver Befund
durch blut- oder milchserologische Untersuchung
bei einem über sechs Monate alten Rind festgestellt
Vorgehen im Seuchenfall
Verdacht auf Leukose (§ 1 (1a) Nr. 2 Rinder-Leukose-VO):
Zweifelhafte Befunde bei zwei serologischen
Untersuchungen im Abstand von vier bis sechs Wochen bei
einem über sechs Monate alten Rind
oder
Feststellung leukotischer Tumore / Infiltrationen bei einem
Rind (Klinik, Pathologie)
Vorgehen im Seuchenfall
Allgemeine Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO):
§ 3: Impfungen gegen Leukose & Heilversuche sind verboten
§ 3a: Untersuchungspflicht durch Besitzer = siehe Monitoring
§ 5: Verbringen/Einstellen von Zucht- und Nutzrindern (inkl.
Viehmärkte u.a.) nur aus leukoseunverdächtigen Betrieben
(Definition „leukoseunverdächtiger Betrieb“ in § 1 (2))
Vorgehen im Seuchenfall
Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO):
§ 8: amtliche Feststellung Leukose / Verdacht auf Leukose in
einem Bestand  SPERRE von Gehöft oder Standort:
Absonderung der kranken + verdächtigen Tiere sowohl
innerhalb des eigenen Bestandes, als auch von anderen
Rinder-Bestände
Zu-/Abgang von Rindern nur mit Genehmigung der
Behörde (Abgang nur zur sofortigen Schlachtung)
Verenden oder Notschlachtungen von Rindern sind
unverzüglich dem beamteten Tierarzt anzuzeigen
Vorgehen im Seuchenfall
Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO):
Milch kranker und seuchenverdächtiger Kühe vor Abgabe
oder Verfütterung aufkochen oder Abgabe an
Sammelmolkereien, die ausreichend erhitzen (Gefahr:
horizontale Übertragung auf Kälber)
Behälter, Gerätschaften u.a. Gegenstände: R + D auf
Anordnung des beamteten Tierarztes (z.B. Milchkannen
täglich, andere Gegenstände wöchentlich)
Vorgehen im Seuchenfall
Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO):
§ 9: Tötungsmaßnahmen:
• Rinder mit leukotischen Tumoren
oder
positivem serologischen Befund
 zuständige Behörde ordnet die Tötung an
• Rinder mit wiederholt zweifelhaft serologischen Befunden
oder
ansteckungsverdächtige Rinder des verseuchten Bestandes
 zuständige Behörde kann die Tötung anordnen
Vorgehen im Seuchenfall
Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO):
§ 10: Desinfektion
Nach Entfernen der betr. Rinder:
Ställe/sonstige Standorte der Tiere, Gerätschaften u.a.
Geeignete Flächendesinfektionsmittel:
Natronlauge (Problem: seit 01.09.2006 ist Anwendung
nach Biozidrichtlinie untersagt)
Formalin
(35-37 % Formaldehyd; Cave: Anwendung nur
mit Erlaubnisschein)
Peressigsäure (15 oder 40 %) oder Ameisensäure
Handelspräparate (aus DVG-Liste, Spalte 7b)
CAVE: Kältefehler!
Vorgehen im Seuchenfall
Aufhebung der Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO):
§ 11: Aufhebung
Leukose der Rinder ist erloschen:
alle Rinder des Bestandes verendet, getötet oder entfernt
oder
Rinder mit leukotischen Tumoren/positivem bzw. wiederholt
zweifelhaftem Befund verendet, getötet oder entfernt
und
verbliebene Tiere nach vorgegebenem Schema negativ
serologisch untersucht wurden
und
während dieser Zeit bei lebenden/toten Tieren leukotische
Tumore/Infiltrationen festgestellt wurden
Vorgehen im Seuchenfall
Aufhebung der Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO):
§ 11: Aufhebung
Verdacht ist beseitigt:
Rinder mit leukotischen Tumoren/wiederholt zweifelhaftem
Befund verendet, getötet oder entfernt
und
verbliebene Tiere (> 6 Monate) nach vorgegebenem Schema
negativ serologisch untersucht wurden
Vorgehen im Seuchenfall
Aufhebung der Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO):
§ 11: Aufhebung
Erst wenn eine Desinfektion nach Anweisung des
beamteten Tierarztes durchgeführt und von
diesem abgenommen wurde.
Quelle: Lewitzki
Leukose der Rinder
Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen,
Labordiagnostik und Epidemiologie
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der
rechtlichen Bestimmungen
Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU)
Überwachungsprogramme
Auswirkungen auf den Tierverkehr
• RL 64/432/EWG : Regelung innergemeinschaftlicher
Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen
• Transport:
- Gesundheitsbescheinigung
- amtlich anerkannt leukosefreier
-
Betrieb (DE leukosefrei)
Tiere mit gleichem
Gesundheitsstatus
Quelle: Lewitzki
Auswirkungen auf den Tierverkehr
• Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (§ 8)
genehmigungsfreies innergemeinschaftliches Verbringen
von Rindern mit amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis
(Bescheinigung der Leukose-Freiheit)
(= Gesundheitszeugnis Muster Anlage F, RL 64/432/EWG)
Quelle: Internet
Auswirkungen auf den Tierverkehr
• Rinderleukose-Verordnung (§ 5)
Verbringen/Einstellen in anderen Bestand, Viehmärkte,
Tierschauen, Versteigerungen, Gemeinschaftsweiden…
nur aus leukoseunverdächtigem Bestand
Quelle: Lewitzki
Auswirkungen auf den Tierverkehr
• Viehverkehrsverordnung
(Anlage 2: Viehhändler, Transporteure, Sammelstellen)
Transport nur Tiere, die keine Anzeichen übertragbarer
Krankheiten aufweisen
Zucht- und Nutztiere mit gleichwertigem Gesundheitszustand
Quelle: Lewitzki
Leukose der Rinder
Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen,
Labordiagnostik und Epidemiologie
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der
rechtlichen Bestimmungen
Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU)
Überwachungsprogramme
Überwachungsprogramme
•
Deutschland hat seit 2003 den Status „leukosefrei“
(Entscheidung 2003/467/EG)
•
Erhaltung des Status mit Monitoringprogramm
Überwachungsprogramme
§ 3a Rinder-Leukose-VO:
Schutzmaßregeln → Allgemeine Schutzmaßregeln
Untersuchungspflicht Besitzer
 Rinder > 24 Monate:
Blut-Serologie
Abstand max. 3 Jahre
Blut-Serologie
alternativ Bestände mit mind. 30% Milchkühen:
Milch-Serologie
↓
Abstand 5-7 Mo.
↓
Milch-Serologie
Abstand max. 2 Jahre
Milch-Serologie
↓
Abstand 5-7 Mo.
↓
Milch-Serologie
Abstand max. 3 Jahre
Blut-Serologie
ggf. Zuchtbullen:
Blut-Serologie
Überwachungsprogramme
QMS-Schreiben 33-91 33.40 BHV1-IBR:
Blutuntersuchung auf Leukose (Bestände < 30 %
Milchkuhanteil; v. a. Mutterkuhhaltungen) BHV1-SanierungsProben heranziehen (Kostenersparnis).
Tankmilchproben auf Leukose erfolgt landesweit am STUA AU.
Untersuchungsintervalle:
Probenart
Intervall
Probenanforderung durch
Blutproben von Tieren
> 24 Monate
alle 2 bis 3 Jahre
UVB
Milchproben
jedes Jahr eine
Untersuchung
STUA AU
Alles klar ? – Verwirrt ?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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