Tiergesundheitsseminar Leukose Vorbereitungslehrgang Tierärztlicher Staatsdienst 2012 21.05.2012 Inhalt Leukose der Rinder Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, Labordiagnostik und Epidemiologie Tierseuchenrechtliche Bestimmungen Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) Quelle: Lewitzki Überwachungsprogramme Leukose der Rinder Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, Labordiagnostik und Epidemiologie Tierseuchenrechtliche Bestimmungen Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) Überwachungsprogramme Leukosen beim Rind virusbedingte Form Enzootische Leukose der Rinder Nur die virusbedingte Leukose des Rindes ist anzeigepflichtig! nicht-virusbedingte Formen Sporadische Formen Kälberleukose (Jungtierleukose) Thymusleukose Hautleukose Sporadische Leukose erwachsener Rinder Quelle: Lewitzki Enzootische Leukose der Rinder Ätiologie / Erreger: Bovines Leukosevirus (BLV) Familie: Retroviridae Gattung: Delta-Retrovirus B-Zellen-lymphotrop, Oncovirus Behülltes RNA-Virus Quelle: www.stanford.edu • in der Umwelt wenig kontagiös • geringe Hitzeresistenz (56°C, 30 Minuten) • Desinfektionsmittel: empfindlich gegen pH < 5 und > 9 Enzootische Leukose der Rinder Quelle: Lewitzki Empfängliche Arten: • alle Rinderrassen (meist bei Tieren > 3 Jahre) • Büffel, Wasserbüffel • vereinzelt (experimentell) Schafe, Ziegen Mensch? Nach bisherigem Wissen nicht empfänglich Enzootische Leukose der Rinder Epidemiologie: • weltweite Verbreitung • deutlicher Rückgang durch Bekämpfung (seit 20 Jahren) • überwiegend noch Osteuropa & viele EU-Staaten → ELR-frei • Langsame Verbreitung im Bestand • Häufig nur einzelne Tiere (räumliche Nähe) Weltweite Verbreitung OIE, Stand 2. Halbjahr 2012 Deutschland einziger OIE-Staat mit Status „current disease-event“ ! Seit 2010 insgesamt 5 sub-klinische Fälle mit Virusnachweis in DEU: 30.04.2012 (NRW), 23.02.2012 (BY), 18.03.2011 (MV), 09.03.2011 (Bodenseekreis/BW), 17.12.2010 (BY) Enzootische Leukose der Rinder Pathogenese: • Übertragung horizontal u. vertikal durch infizierte Lymphzellen • Infektionswege: Blut, Milch, Lochialflüssigkeit, Urin, Speichel, Nasen- und Trachealsekret • offene Wunden / enger Kontakt mit pos. Tieren • Iatrogen (Instrumente, Injektionsnadeln, Rektaluntersuchung) • Insektenstiche, Ektoparasiten Enzootische Leukose der Rinder Verlauf / Formen: Lebenslang inapparent Inapparente Phase (Serokonversion) • BLV-Genom in B-Lymphozyten • AK gegen BLV (6 Wo nach Infektion) • klinisch unauffällig; „aleukämisch“ 1-10% der inf. Tiere 30-70% der inf. Tiere, 3-6 Jahre nach Infektion Persistente Lymphozytose • ↑ B-Lymphozyten • i.d.R. klinisch unauffällig Tumorphase • 3-8 Jahre nach Infektion • Lymphome, Lymphosarkome → Symptome Exitus 10-30% der Tiere mit persistenter Lymphozytose Enzootische Leukose der Rinder Klinisches Bild: • oft klinisch inapparent • ↑ B-Lymphozyten (40 - 80% der Lymphozyten) persistierend • Inappetenz, Leistungsabfall, Gewichtsverlust, Tumorbildung (je nach Organ- / Lymphknotenbefall) → Symptomatik sehr vielfältig → ggf. Exitus Quelle: www.rinderskript.net (LMU München) Enzootische Leukose der Rinder Pathologie: • Veränderungen → prinzipiell in jedem Organ möglich • Leukotische Prozesse → diffus / knotenförmig • UV zahlreicher Organ- und Körperlymphknoten • Betroffene Organe können sein: Milz / Leber / Niere / Herz Labmagen / Darm / Uterus Muskulatur / Knochenmark Fettgewebe (epidural, retrobulbär) Quelle: Taschenatlas Schlachtkörper-Pathologie, Enke, 2010 Enzootische Leukose der Rinder Diagnose (gemäß den Falldefinitionen für anzeigepflichtige TS des FLI): • Erregernachweis: Genomnachweis (PCR: Virusnachweis in infizierten Zellen) • Indirekter Nachweis: Antikörpernachweis (ELISA, Agargelimmunodiffusionstest) aus Blut- oder Milchserum • Histologisch: Nachweis persistierender Lymphozytose bei hohen Gesamtleukozytenwerten nur in Verbindung mit Genom- oder Antikörpernachweis • Histologisch: Tumordifferenzierung Enzootische Leukose der Rinder Differenzialdiagnosen: • Sporadische Leukoseformen (Jungtierleukose, Thymusleukose, Hautleukose) • andere Tumore • Tuberkulose • Paratuberkulose • Aktinomykose • Aktinobazillose • Fettgewebsnekrosen Leukose der Rinder Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, Labordiagnostik und Epidemiologie Tierseuchenrechtliche Bestimmungen Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) Überwachungsprogramme Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • RL 64/432/EWG zur Regelung viehseuchen-rechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Verkehr mit Rindern und Schweinen • Anhang D: Bedingungen leukosefreier Bestand Bedingungen leukosefreier Mitgliedstaat Monitoring-Programme (s. Vorlesung) Nachweis-Tests enzoot. Rinderleukose • Anhang F: Muster Gesundheitszeugnis Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • Entscheidung 2003/467/EG zur Feststellung des amtlich anerkannt tuberkulose-, brucellose- und rinderleukosefreien Status bestimmter Mitgliedstaaten ... in Bezug auf die Rinderbestände (99,8%) Anhang III, Kapitel 1 BRD gelistet (Aufhebung Entscheidung 1999/465/EWG) Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • TierSG • VO über anzeigepflichtige Tierseuchen (Enzootische Leukose der Rinder, Nr. 10) • Rinder-Leukose-VO (nur Enzoot. Rinderleukose) • Amtliche Methodensammlung des FLI (bezieht sich auf die RL 64/432/EWG) • ViehVerkV • BmTierSSchV Tierseuchenrechtliche Bestimmungen • AGTierSG Zuständigkeiten § 38: Kostenübernahme der TSK für Untersuchungen der enzoot. Leukose • ZustVO-Tierseuchenrecht Leukose der Rinder Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, Labordiagnostik und Epidemiologie Tierseuchenrechtliche Bestimmungen Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) Überwachungsprogramme Vorgehen im Seuchenfall Vorliegen der Leukose (§ 1 (1a) Nr. 1 Rinder-Leukose-VO): Positiver Befund durch blut- oder milchserologische Untersuchung bei einem über sechs Monate alten Rind festgestellt Vorgehen im Seuchenfall Verdacht auf Leukose (§ 1 (1a) Nr. 2 Rinder-Leukose-VO): Zweifelhafte Befunde bei zwei serologischen Untersuchungen im Abstand von vier bis sechs Wochen bei einem über sechs Monate alten Rind oder Feststellung leukotischer Tumore / Infiltrationen bei einem Rind (Klinik, Pathologie) Vorgehen im Seuchenfall Allgemeine Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 3: Impfungen gegen Leukose & Heilversuche sind verboten § 3a: Untersuchungspflicht durch Besitzer = siehe Monitoring § 5: Verbringen/Einstellen von Zucht- und Nutzrindern (inkl. Viehmärkte u.a.) nur aus leukoseunverdächtigen Betrieben (Definition „leukoseunverdächtiger Betrieb“ in § 1 (2)) Vorgehen im Seuchenfall Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 8: amtliche Feststellung Leukose / Verdacht auf Leukose in einem Bestand SPERRE von Gehöft oder Standort: Absonderung der kranken + verdächtigen Tiere sowohl innerhalb des eigenen Bestandes, als auch von anderen Rinder-Bestände Zu-/Abgang von Rindern nur mit Genehmigung der Behörde (Abgang nur zur sofortigen Schlachtung) Verenden oder Notschlachtungen von Rindern sind unverzüglich dem beamteten Tierarzt anzuzeigen Vorgehen im Seuchenfall Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): Milch kranker und seuchenverdächtiger Kühe vor Abgabe oder Verfütterung aufkochen oder Abgabe an Sammelmolkereien, die ausreichend erhitzen (Gefahr: horizontale Übertragung auf Kälber) Behälter, Gerätschaften u.a. Gegenstände: R + D auf Anordnung des beamteten Tierarztes (z.B. Milchkannen täglich, andere Gegenstände wöchentlich) Vorgehen im Seuchenfall Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 9: Tötungsmaßnahmen: • Rinder mit leukotischen Tumoren oder positivem serologischen Befund zuständige Behörde ordnet die Tötung an • Rinder mit wiederholt zweifelhaft serologischen Befunden oder ansteckungsverdächtige Rinder des verseuchten Bestandes zuständige Behörde kann die Tötung anordnen Vorgehen im Seuchenfall Besondere Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 10: Desinfektion Nach Entfernen der betr. Rinder: Ställe/sonstige Standorte der Tiere, Gerätschaften u.a. Geeignete Flächendesinfektionsmittel: Natronlauge (Problem: seit 01.09.2006 ist Anwendung nach Biozidrichtlinie untersagt) Formalin (35-37 % Formaldehyd; Cave: Anwendung nur mit Erlaubnisschein) Peressigsäure (15 oder 40 %) oder Ameisensäure Handelspräparate (aus DVG-Liste, Spalte 7b) CAVE: Kältefehler! Vorgehen im Seuchenfall Aufhebung der Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 11: Aufhebung Leukose der Rinder ist erloschen: alle Rinder des Bestandes verendet, getötet oder entfernt oder Rinder mit leukotischen Tumoren/positivem bzw. wiederholt zweifelhaftem Befund verendet, getötet oder entfernt und verbliebene Tiere nach vorgegebenem Schema negativ serologisch untersucht wurden und während dieser Zeit bei lebenden/toten Tieren leukotische Tumore/Infiltrationen festgestellt wurden Vorgehen im Seuchenfall Aufhebung der Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 11: Aufhebung Verdacht ist beseitigt: Rinder mit leukotischen Tumoren/wiederholt zweifelhaftem Befund verendet, getötet oder entfernt und verbliebene Tiere (> 6 Monate) nach vorgegebenem Schema negativ serologisch untersucht wurden Vorgehen im Seuchenfall Aufhebung der Schutzmaßregeln (Rinder-Leukose-VO): § 11: Aufhebung Erst wenn eine Desinfektion nach Anweisung des beamteten Tierarztes durchgeführt und von diesem abgenommen wurde. Quelle: Lewitzki Leukose der Rinder Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, Labordiagnostik und Epidemiologie Tierseuchenrechtliche Bestimmungen Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) Überwachungsprogramme Auswirkungen auf den Tierverkehr • RL 64/432/EWG : Regelung innergemeinschaftlicher Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen • Transport: - Gesundheitsbescheinigung - amtlich anerkannt leukosefreier - Betrieb (DE leukosefrei) Tiere mit gleichem Gesundheitsstatus Quelle: Lewitzki Auswirkungen auf den Tierverkehr • Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (§ 8) genehmigungsfreies innergemeinschaftliches Verbringen von Rindern mit amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (Bescheinigung der Leukose-Freiheit) (= Gesundheitszeugnis Muster Anlage F, RL 64/432/EWG) Quelle: Internet Auswirkungen auf den Tierverkehr • Rinderleukose-Verordnung (§ 5) Verbringen/Einstellen in anderen Bestand, Viehmärkte, Tierschauen, Versteigerungen, Gemeinschaftsweiden… nur aus leukoseunverdächtigem Bestand Quelle: Lewitzki Auswirkungen auf den Tierverkehr • Viehverkehrsverordnung (Anlage 2: Viehhändler, Transporteure, Sammelstellen) Transport nur Tiere, die keine Anzeichen übertragbarer Krankheiten aufweisen Zucht- und Nutztiere mit gleichwertigem Gesundheitszustand Quelle: Lewitzki Leukose der Rinder Ätiologie, Klinik, Pathologie, Differenzialdiagnosen, Labordiagnostik und Epidemiologie Tierseuchenrechtliche Bestimmungen Vorgehen im Seuchenfall auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen Auswirkungen auf den Tierverkehr (lokal / EU) Überwachungsprogramme Überwachungsprogramme • Deutschland hat seit 2003 den Status „leukosefrei“ (Entscheidung 2003/467/EG) • Erhaltung des Status mit Monitoringprogramm Überwachungsprogramme § 3a Rinder-Leukose-VO: Schutzmaßregeln → Allgemeine Schutzmaßregeln Untersuchungspflicht Besitzer Rinder > 24 Monate: Blut-Serologie Abstand max. 3 Jahre Blut-Serologie alternativ Bestände mit mind. 30% Milchkühen: Milch-Serologie ↓ Abstand 5-7 Mo. ↓ Milch-Serologie Abstand max. 2 Jahre Milch-Serologie ↓ Abstand 5-7 Mo. ↓ Milch-Serologie Abstand max. 3 Jahre Blut-Serologie ggf. Zuchtbullen: Blut-Serologie Überwachungsprogramme QMS-Schreiben 33-91 33.40 BHV1-IBR: Blutuntersuchung auf Leukose (Bestände < 30 % Milchkuhanteil; v. a. Mutterkuhhaltungen) BHV1-SanierungsProben heranziehen (Kostenersparnis). Tankmilchproben auf Leukose erfolgt landesweit am STUA AU. Untersuchungsintervalle: Probenart Intervall Probenanforderung durch Blutproben von Tieren > 24 Monate alle 2 bis 3 Jahre UVB Milchproben jedes Jahr eine Untersuchung STUA AU Alles klar ? – Verwirrt ? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit