PowerPoint-Präsentation

Werbung
DVR-Presseseminar
Bonn
05.09.2006
Individuelle Mobilität?
Kriterien zur Beurteilung der Fahreignung
alkohol- und drogenauffälliger Fahrer
1
Wolfgang Schubert
Unfallursache
Ursachen für Unfälle mit Personenschaden
Deutschland 2005
Mensch
94,1
Äußere
Bedingungen
11,9
Fahrzeug
1,3
0,0
20,0
40,0
60,0
Prozent
Quelle: Statistisches Bundesamt 2005, Fachserie 8, Reihe 7
(Mehrfachursachen eingeschlossen)
2
Wolfgang Schubert
80,0
100,0
BegutachtungsLeitlinien zur
Kraftfahrereignung
3
Urteilsbildung in der
medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik –
Beurteilungskriterien
BegutachtungsLeitlinien zur
Kraftfahrereignung
- Kommentar
Wolfgang Schubert
Anforderungen an
Träger von Begutachtungsstellen für
Fahreignung
Stand von Wissenschaft und Technik
in der Begutachtung
Definition:
Anerkannte Regeln der Begutachtung zur Kraftfahrereignung sind verkehrsmedizinische,
verkehrspsychologische und technische Grundsätze, die nach wissenschaftlichen
Erkenntnissen als theoretisch richtig gelten, die sich in der Praxis über längere Zeit
bewährt haben und von einschlägigen Fachkreisen allgemein anerkannt sind.
= Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung
= „Kommentar“ zu den Begutachtungs-Leitlinien
= „Beurteilungskriterien“
= Anforderungen an zu akkreditierende Träger
4
Wolfgang Schubert
Aufgaben der Beurteilungskriterien
• Übersetzen der behördlichen Fragestellung in überprüfbare Hypothesen
• Definition der Anforderungen für bestimmte „Fallgruppen“
- Kongruenz mit den Begutachtungs-Leitlinien
• Feststellung der aktuellen Leistungsfähigkeit und des
Gesundheitszustandes
• Bewertung von Entwicklungen und Veränderungsprozessen
• Bewertung prognostischer Perspektiven
• Einräumen von Chancen zur Veränderung (Kurszuweisung)
• Festlegungen zur Methodik der med.-psych. Untersuchung
(neues Kapitel 7.1 Chemisch-toxikologische Untersuchungen)
• „strukturelle Heimat“ für neue wissenschaftliche Erkenntnisse
5
Wolfgang Schubert
Stellung der Beurteilungskriterien
Verhaltensauffälligkeit
StVG / FeV
Fragestellung
- Alkoholfahrt
- Drogenmissbrauch
- verkehrsrechtl. Verstöße
Eignungszweifel?
Anordnung von ärztlichen
oder med.-psych. Gutachten
Ist zu erwarten , dass...?
Genügt Herr _
den Anforderungen?
Leitsätze
der Beurteilung
Definition
der Anforderungen
Zuordnung
der Einzelbefunde
(empirische Erkenntnisse)
(Beurteilungslogik)
(Expertenwissen)
• Anlage 4 FeV
• Begutachtungs-Leitlinien
• Beurteilungskriterien
(Hypothesen)
6
• Begutachtungs-Leitlinien
• Beurteilungskriterien
(Kriterien)
Wolfgang Schubert
• Beurteilungskriterien
(Indikatoren)
Wandel in der Diagnostik
klassische Diagnostik
verhaltensbezogene Diagnostik
(entlastungs- und ressourcenorientiert)
7
• Erkrankungen
• Lernprozesse
• Leistungsmängel
• Einstellungswandel
• Deliktbelastung
• Bilden neuer Gewohnheiten
• Persönlichkeit
• Stabilisierung
direkter Schluss auf
Eignung
Merkmale + Veränderungen
Herstellung d. Eignung
Merkmalsdiagnostik
Prozessdiagnostik
Wolfgang Schubert
3 Ebenen der Beurteilungskriterien
17 Hypothesen:
•
•
•
Werden durch die Fragestellung bestimmt
Sind den Anlassgruppen zugeordnet
Legen die Untersuchungsstrategie fest
76 Kriterien:
•
•
•
stellen die logische Entscheidungsstrategie hinsichtlich Beibehaltung oder Verwerfen einer
Hypothese dar
sind den gewählten Hypothese zugeordnet und sind jeweils vollständig zu bewerten
können ggf. alleine die Entscheidung tragen
736 Indikatoren:
•
•
•
•
8
erlauben eine Zuordnung von Befunden zu Entscheidungskriterien
müssen für den Einzelfall abgewogen und gewichtet werden
können nicht vollständig und abschließend sein (Beispielcharakter)
können alleine keine Entscheidung tragen
Wolfgang Schubert
Grundstruktur der 17 Hypothesen
H0: Verwertbarkeit der Befunde
AV-Kriterien
D-Kriterien
A1: Alkoholabhängigkeit
D1: Drogenabhängigkeit
A2: Alkoholverzicht
D2: fortgeschrittene
Drogenproblematik
A3: reduzierter Konsum
A4: Trennvermögen
D3: Drogengefährdung
D4: Trennvermögen bei
gelegentlich THC
V5: Verkehrsverhalten
V6: Sozialanpassung
AV7 / D5: keine eignungsausschließenden medizinischen Befunde
AV8 / D6: keine verkehrsrelevante Leistungsbeeinträchtigung
AV9 / D7: festgestellte Defizite durch Kurs (§70 FeV) beeinflussbar?
9
Wolfgang Schubert
3 Ebenen der Befundinterpretation
Daten
"Besuche freitags
Stammkneipe"
"Habe Alkohol für
Besuch zu Hause"
„Wenn ich doch mal
wieder was trinke,
lasse ich Auto stehen“
„Ich trinke nichts mehr,
weil ich‘s nicht brauche“
Indikatoren
10
Feststellungen
Klient bemüht sich
nicht um rückfallvermindernde
Maßnahmen
keine konsequente
Abstinenzmotivation
u. „Krankheitseinsicht“
Kriterien
Wolfgang Schubert
Diagnose
Alkoholabhängigkeit
ist nicht ausreichend
aufgearbeitet
Hypothesen
3-dimensionale Hypothesenstruktur
Problemausprägung
H1: Alkoholabhängigkeit
H2: fehlende Trinkkontrolle
H3: Alkoholgewöhnung
dauerhaft
reduzierter Konsum
Trinkkontrolle
H4 Trennvermögen
Motivation
Veränderung
Stabilität
Veränderung
11
Wolfgang Schubert
3-dimensionale Hypothesenstruktur
Problemausprägung
H1: Alkoholabhängigkeit
H2: fehlende Trinkkontrolle
H3: Alkoholgewöhnung
dauerhaft
reduzierter Konsum
Trinkkontrolle
H4 Trennvermögen
H7 :körp. u.
seel.Gesundheit
Motivation
Veränderung
Stabilität
Veränderung
H8: psycho-phys.
Leistungsfähigkeit
H0: Selbstreflexion /
H9: Kurseignung
Sieht Einschränkungen
Kompensation
Skills & Wills
12
Wolfgang Schubert
Vorschlag für ein europäisches Modell
zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Kraftfahreignung
Primäre Prävention
(Vorschul- u. Schulerziehung, Fahrschulausbildung)
Punktesystem
Abbildung in
Anlehnung an
Steuerungsgruppe
Verkehrspsychologie
Andere Verstöße, Alkohol, Drogen etc.
Sekundäre Prävention
(Beratung, Schulung, Reha)
Entziehung der Fahrerlaubnis
Tertiäre Prävention
„Obligatorische Beratung“
Zuweisungsdiagnostik / Assessment
Einzeltherapie
Gruppentherapie
Begutachtung
körperlicher und geistiger Eignung
(FA-GA, med.-psych. GA  Prognose)
Behördliche Entscheidung
Erhalt/Erteilung FE
13
Versagung FE
Wolfgang Schubert
Forschung
z. B. Grundlagen,
Ätiologie/Pathogenese,
Veränderungswissen,
Evaluation/Wirksamkeit,
Epidemiologie,
Methodenentwicklung,
z. B. Testverfahren
(Persönlichkeits- und
Leistungstests),
Laboranalyseverfahren,
Grenzwertdiskussion,
Rehabilitations- und
Therapieverfahren
Rollenkonfusion Gutachter vs. Therapeut
• keine Betreuungspflicht, sondern – verbot
• Tätigkeitsziel dient nicht primär der Erhaltung und Wiederherstellung
von Gesundheit
• Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang – Schutzpflicht des Staates
• keine freie Wahl des Sachverständigen
• Grund für eine Begutachtung – weder objektive noch subjektive
Therapieindikation, sondern ein verwaltungsrechtlich definierter
Begutachtungsanlass
• keine geschützte Vertrauensbeziehung
• Abhängigkeitsverhältnis zwischen Therapeut und Klient
14
Wolfgang Schubert
Rollenkonfusion Gutachter vs. Therapeut
• totale Identifikation des Therapeuten mit dem Klienten
• spezielle Pflichten des Therapeuten und Gutachters im jeweiligen
Tätigkeitsfeld diametral gegenüberstehend
• finanzielle Abhängigkeit
• spezielle Fachkompetenz von Gutachtern
(Ausbildung, Berufserfahrung, Beurteilungskriterien, akkreditierte Stelle)
• Therapeut – Patienten – Verhältnis für Erfolg der Therapie entscheidend
• wenn Therapeut = Gutachter – Verletzung des Prinzips der
Unvoreingenommenheit, Befangenheit
15
Wolfgang Schubert
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Schubert
DEKRA Automobil GmbH
Fachbereich Verkehrspsychologie
Ferdinand-Schultze-Str. 65
13055 Berlin
E-mail: [email protected]
Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie
1. Vorsitzender des Vorstandes
E-mail: [email protected]
16
Wolfgang Schubert
Herunterladen