Schule und Jugendwohlfahrt als Kooperationspartner Enquete „Zusammenarbeit macht Schule“ Schule – Sozialarbeit – Jugendwohlfahrt“ DSA Hubert HOFER Linz, am 16.4.2010 Kooperation Ausgangslage Regional unterschiedliche Strukturen der Kooperation Abstimmung zwischen Landesschulrat für Oö. und Abteilung Jugendwohlfahrt strukturierte Vorgangsweise für Oö. Beschluss des Oö. Landtages in die gleiche Richtung Kooperation Konkrete Themenstellungen Prävention bei Gewalt Kooperation in konkreten Einzelfällen Gemeinsame Homepage von Schule und Jugendwohlfahrt www.jugendwohlfahrt-ooe.at Kooperation in der Aus- und Fortbildung Beschulung von Kindern in Sondersituationen Kooperation Schnittmenge Familie – JW Schnittmenge Familie Schule Kooperationsrelevante Schnittmenge Familie des Kindes (lebt in verfassrechtlich geschützter Autonomie) Schule Jugendwohlfahrt (steht mit Garantenstellung für das Kindeswohl im Hintergrund; darf sich nur bei konkreten Verdachtsmomenten in die Familie einmischen) (allgemeiner Erziehungsu. Bildungsauftrag; erfasst alle Kinder einer best. Altersgruppe) Kooperation Größenverhältnisse der beiden Systeme Jugendwohlfahrt Schule - APS 18 Bezirksverwaltungsbehörden 18 Bezirksschulräte 18 Jugendamtsleiter/innen 20 Bezirksschulinspektoren ca 900 Schulen 200 Sozialarbeiter/innen ca 17.000 Pädagogen/innen Kooperation Gemeinsame Homepage Ziele Grundinformationen rechtlicher und fachlicher Natur Darstellung der Aufgaben des jeweiligen Kooperationspartners Nutzung der Leistungsangebote im jeweils eigenen System Standardisierung der Vorgehensweisen bei Sorge um das Kindeswohl und akuter Kindeswohlgefährdung Die Homepage ist sowohl auf www.jugendwohlfahrt-ooe.at als auch über die Homepage des Landesschulrates für Oberösterreich abrufbar. Kooperation Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage Kindeswohlgefährdung Die Erziehungsberechtigten sind nicht in der Lage, das Kindeswohl zu gewährleisten! Bereiche der Kindeswohlgefährdung: • Erziehungsunfähigkeit • grobe Vernachlässigung der elterlichen Pflichten • Missbrauch der Erziehungsrechte Kooperation Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage Beobachtungshilfe 1. Äußere Erscheinung des Kindes 1.1 Kleidung 2. Verhalten des Kindes 1.2 Hygiene 2.1 Verhalten im Unterricht 1.3 Ernährung 2.2 Freizeit und Verhalten zu Hause 1.4 Gesundheit 2.3 Sozialverhalten 3. Erziehungspersonen 2.4 Verhalten allein, Psyche des Kindes 3.1 Äußere Erscheinung 2.5 Ungewöhnliche Aussagen des Kindes 3.2 Verhalten gegenüber 2.6 Allgemeines Minderjährigen 3.3 Verhalten gegenüber 4. Familiäre Situation/ Wohnsituation Lehrkräften 3.4 Allgemeines Kooperation Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage Meldepflichten § 48 SchUG Wenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, haben der Klassenvorstand oder der Schulleiter das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu pflegen. Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen oder in wichtigen Fragen uneinig sind, hat der Schulleiter dies dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger gemäß §37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes mitzuteilen. § 37 JWG: Behörden, Organe der öffentlichen Aufsicht sowie Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Minderjährigen haben dem Jugendwohlfahrtsträger über alle bekannt gewordenen Tatsachen Meldung zu erstatten, die zur Vermeidung oder zur Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes erforderlich sind. Kooperation Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage System Jugendwohlfahrt – Rahmenbedingungen Erst wenn die Erziehungsberechtigten das Kindeswohl nicht gewährleisten, ist das Einschreiten der öffentlichen Jugendwohlfahrt notwendig und gerechtfertigt. >> gelindestes Mitte Während der Abklärung macht sich die Jugendwohlfahrt ein Bild von der familiären Situation und der Entwicklungsgeschichte des Kindes. Wo immer es möglich und vertretbar erscheint, ist die Unterstützung für das Kind in der Familie zu leisten. Nur wenn eine Betreuung zu Hause auch mit Begleitung nicht verantwortet werden kann, wird eine Unterbringung vorbereitet. Wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht zu erzielen ist, muss die Jugendwohlfahrt einen Gerichtsantrag stellen. Kooperation Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage Vorgehensweise bei Sorge um das Kindeswohl 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Beobachten / Wahrnehmen / Festhalten – Beobachtungshilfe Kooperation mit den Erziehungsberechtigten Klärung schulinterner Möglichkeiten Entscheidung über die Einschaltung der Jugendwohlfahrt und Information darüber an die Erziehungsberechtigten Informationsaustausch zwischen Schule und Jugendwohlfahrt Schriftlicher Schulbericht an die Jugendwohlfahrt Klärung der weiteren Vorgehensweise Tätigkeit der Jugendwohlfahrt im konkreten Fall: Abklärung und gegebenenfalls Intervention Rückmeldung an die Schule seitens der Jugendwohlfahrt Kooperation Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage Vorgehensweise bei akuter Gefährdung des Kindeswohls 1. 2. 3. 4. Information an die Schulleitung Zuziehung des Schularztes/der Schulärztin Meldung an die Jugendwohlfahrt Information der Erziehungsberechtigten seitens der Jugendwohlfahrt 5. Tätigkeit der Jugendwohlfahrt: Abklärung, Intervention 6. Rückmeldung an die Schule Kooperation Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage Auf der Homepage finden sich auch noch Hinweise und teilweise Links auf Systempartner und präventive Angebote wie - Männerberatung - Gewaltprävention - Kinderschutzzentren, .... Rechtliche Informationen aus dem Familienrecht ...... Bei Interesse informieren Sie sich auf www.jugendwohlfahrt-ooe.at Stichwort „Schule“ Kooperation Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Bearbeitung in 4 Modulen zu je 1 Tag Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Leistungsumfang Kindeswohlgefährdung Hilfen außerhalb der Systeme Kooperation von Schule und JW Kooperation Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Modul 1 Aufgaben – Kompetenzen – Verantwortung - Leistungsumfang Ziel: Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Leistungsumfang (Produktbereich) des jeweils anderen Systempartners sind ausreichend bekannt und kommuniziert Kooperation Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Modul 2 Kindeswohlgefährdung Ziele: Der Begriff kann richtig eingeordnet werden Zwischen Verdacht und festgestellter Kindeswohlgefährdung wird klar unterschieden Kooperation Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Modul 3 Hilfen außerhalb der Systeme Ziel: Wissen bzw. Kenntnis darüber, wo und wie man Hilfen und Unterstützung von außen holen kann Kooperation Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule Bewältigung schwieriger Situationen Modul 4 Kooperation von Schule und JW Ziele: Wissen über strukturelle und verbindliche Aufstellung und Fortschreibung von Kooperation Sorge für den Wissenstransfer Fall- und funktionierende Beispiele aus der Praxis sind erörtert Kooperation Ausbildung von Pädagogen/innen und Sozialarbeiter/innen Erziehungswissenschaft trifft Sozialarbeit Im Sommersemester 2010 findet erstmals auf der Ebene der Lehre ein Austausch statt. Studenten/innen der Fachhochschule für Sozialarbeit nehmen an Veranstaltungen der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz teil und umgekehrt. Kooperation