Hubert Hofer: Schule und Jugendwohlfahrt als Kooperationspartner

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Schule und
Jugendwohlfahrt
als
Kooperationspartner
Enquete „Zusammenarbeit macht Schule“
Schule – Sozialarbeit – Jugendwohlfahrt“
DSA Hubert HOFER
Linz, am 16.4.2010
Kooperation
Ausgangslage
 Regional unterschiedliche Strukturen der Kooperation
 Abstimmung zwischen Landesschulrat für Oö. und
Abteilung Jugendwohlfahrt
strukturierte
Vorgangsweise für Oö.
 Beschluss des Oö. Landtages in die gleiche Richtung
Kooperation
Konkrete Themenstellungen
 Prävention bei Gewalt
 Kooperation in konkreten Einzelfällen
Gemeinsame Homepage von Schule und Jugendwohlfahrt
www.jugendwohlfahrt-ooe.at
 Kooperation in der Aus- und Fortbildung
 Beschulung von Kindern in Sondersituationen
Kooperation
Schnittmenge
Familie – JW
Schnittmenge
Familie Schule
Kooperationsrelevante
Schnittmenge
Familie des Kindes
(lebt in verfassrechtlich
geschützter Autonomie)
Schule
Jugendwohlfahrt
(steht mit Garantenstellung für das
Kindeswohl im Hintergrund;
darf sich nur bei
konkreten Verdachtsmomenten
in die Familie einmischen)
(allgemeiner Erziehungsu. Bildungsauftrag; erfasst
alle Kinder einer best.
Altersgruppe)
Kooperation
Größenverhältnisse der beiden Systeme
Jugendwohlfahrt
Schule - APS
18 Bezirksverwaltungsbehörden
18 Bezirksschulräte
18 Jugendamtsleiter/innen
20 Bezirksschulinspektoren
ca 900 Schulen
200 Sozialarbeiter/innen
ca 17.000 Pädagogen/innen
Kooperation
Gemeinsame Homepage
Ziele
 Grundinformationen rechtlicher und fachlicher Natur
 Darstellung der Aufgaben des jeweiligen Kooperationspartners
 Nutzung der Leistungsangebote im jeweils eigenen System
 Standardisierung der Vorgehensweisen bei Sorge um das
Kindeswohl und akuter Kindeswohlgefährdung
 Die Homepage ist sowohl auf www.jugendwohlfahrt-ooe.at als
auch über die Homepage des Landesschulrates für Oberösterreich
abrufbar.
Kooperation
Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Kindeswohlgefährdung
Die Erziehungsberechtigten
sind nicht in der
Lage, das
Kindeswohl zu
gewährleisten!
Bereiche der
Kindeswohlgefährdung:
• Erziehungsunfähigkeit
• grobe Vernachlässigung der
elterlichen Pflichten
• Missbrauch der
Erziehungsrechte
Kooperation
Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Beobachtungshilfe
1. Äußere Erscheinung des Kindes
1.1 Kleidung
2. Verhalten des Kindes
1.2 Hygiene
2.1 Verhalten im Unterricht
1.3 Ernährung
2.2 Freizeit und Verhalten zu Hause
1.4 Gesundheit
2.3 Sozialverhalten
3. Erziehungspersonen
2.4 Verhalten allein, Psyche des Kindes
3.1 Äußere Erscheinung
2.5 Ungewöhnliche Aussagen des Kindes
3.2 Verhalten gegenüber
2.6 Allgemeines
Minderjährigen
3.3 Verhalten gegenüber
4. Familiäre Situation/ Wohnsituation
Lehrkräften
3.4 Allgemeines
Kooperation
Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Meldepflichten
§ 48 SchUG
Wenn es die Erziehungssituation eines Schülers erfordert, haben der
Klassenvorstand oder der Schulleiter das Einvernehmen mit den
Erziehungsberechtigten zu pflegen. Wenn die Erziehungsberechtigten
ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen oder in wichtigen Fragen uneinig
sind, hat der Schulleiter dies dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger
gemäß §37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes mitzuteilen.
§ 37 JWG:
Behörden, Organe der öffentlichen Aufsicht sowie Einrichtungen zur
Betreuung oder zum Unterricht von Minderjährigen haben dem
Jugendwohlfahrtsträger über alle bekannt gewordenen Tatsachen
Meldung zu erstatten, die zur Vermeidung oder zur Abwehr einer
konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes erforderlich sind.
Kooperation
Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
System Jugendwohlfahrt – Rahmenbedingungen
 Erst wenn die Erziehungsberechtigten das Kindeswohl nicht
gewährleisten, ist das Einschreiten der öffentlichen Jugendwohlfahrt
notwendig und gerechtfertigt. >> gelindestes Mitte
 Während der Abklärung macht sich die Jugendwohlfahrt ein Bild von
der familiären Situation und der Entwicklungsgeschichte des Kindes.
 Wo immer es möglich und vertretbar erscheint, ist die Unterstützung
für das Kind in der Familie zu leisten. Nur wenn eine Betreuung zu
Hause auch mit Begleitung nicht verantwortet werden kann, wird eine
Unterbringung vorbereitet.
 Wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht zu
erzielen ist, muss die Jugendwohlfahrt einen Gerichtsantrag stellen.
Kooperation
Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Vorgehensweise bei Sorge um das Kindeswohl
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Beobachten / Wahrnehmen / Festhalten – Beobachtungshilfe
Kooperation mit den Erziehungsberechtigten
Klärung schulinterner Möglichkeiten
Entscheidung über die Einschaltung der Jugendwohlfahrt und
Information darüber an die Erziehungsberechtigten
Informationsaustausch zwischen Schule und Jugendwohlfahrt
Schriftlicher Schulbericht an die Jugendwohlfahrt
Klärung der weiteren Vorgehensweise
Tätigkeit der Jugendwohlfahrt im konkreten Fall:
Abklärung und gegebenenfalls Intervention
Rückmeldung an die Schule seitens der Jugendwohlfahrt
Kooperation
Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Vorgehensweise bei akuter Gefährdung des Kindeswohls
1.
2.
3.
4.
Information an die Schulleitung
Zuziehung des Schularztes/der Schulärztin
Meldung an die Jugendwohlfahrt
Information der Erziehungsberechtigten seitens der
Jugendwohlfahrt
5. Tätigkeit der Jugendwohlfahrt: Abklärung, Intervention
6. Rückmeldung an die Schule
Kooperation
Inhaltsbeispiele aus der gemeinsamen Homepage
Auf der Homepage finden sich auch noch
 Hinweise und teilweise Links auf Systempartner und
präventive Angebote wie
- Männerberatung
- Gewaltprävention
- Kinderschutzzentren, ....
 Rechtliche Informationen aus dem Familienrecht
 ......
Bei Interesse informieren Sie sich auf
www.jugendwohlfahrt-ooe.at Stichwort „Schule“
Kooperation
Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule
Bewältigung schwieriger Situationen
Bearbeitung in 4 Modulen zu je 1 Tag
 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und
Leistungsumfang
 Kindeswohlgefährdung
 Hilfen außerhalb der Systeme
 Kooperation von Schule und JW
Kooperation
Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule
Bewältigung schwieriger Situationen
Modul 1
Aufgaben – Kompetenzen – Verantwortung - Leistungsumfang
Ziel:
 Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und
Leistungsumfang (Produktbereich) des jeweils anderen
Systempartners sind ausreichend bekannt und kommuniziert
Kooperation
Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule
Bewältigung schwieriger Situationen
Modul 2
Kindeswohlgefährdung
Ziele:
 Der Begriff kann richtig eingeordnet werden
 Zwischen Verdacht und festgestellter
Kindeswohlgefährdung wird klar unterschieden
Kooperation
Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule
Bewältigung schwieriger Situationen
Modul 3
Hilfen außerhalb der Systeme
Ziel:
 Wissen bzw. Kenntnis darüber, wo und wie man Hilfen
und Unterstützung von außen holen kann
Kooperation
Fortbildungsreihe Zusammenarbeit macht Schule
Bewältigung schwieriger Situationen
Modul 4
Kooperation von Schule und JW
Ziele:
 Wissen über strukturelle und verbindliche Aufstellung
und Fortschreibung von Kooperation
 Sorge für den Wissenstransfer
 Fall- und funktionierende Beispiele aus der Praxis sind
erörtert
Kooperation
Ausbildung von Pädagogen/innen und Sozialarbeiter/innen
Erziehungswissenschaft trifft Sozialarbeit
Im Sommersemester 2010 findet erstmals auf der Ebene der Lehre
ein Austausch statt.
 Studenten/innen der Fachhochschule für Sozialarbeit nehmen an
Veranstaltungen der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz
teil und umgekehrt.
Kooperation
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