MANV PowerPoint Teil 10

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Massenanfall von Verletzten (MANV)
nach schweren Unfällen, Amoklagen oder Terroranschlägen
- nur im Team zu bewältigen –
Teil 10
Zusammenarbeit bei Terroranschlägen
Unterlagen für eine Unterrichtseinheit von ein bis zwei Stunden
Stand: 06.11.2010
Gerd Gräff, Bad Sobernheim
Hermann-Josef Gundlach, Bingen
Leitender Ministerialrat im Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Rettungsdienstreferent im Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
www.neckar-verlag.de
Hinweise
des Verlags
2
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© Neckar-Verlag, Villingen-Schwenningen
Diese Powerpoint-Präsentation ist für Ausbildungszwecke bestimmt und darf von den
Beziehern des nebenstehenden Kommentars genutzt werden. Innerhalb ihrer Einheit
(z.B. Feuerwehreinheit, Ortsverein der Hilfsorganisation), Behörde (z.B.
Verbandsgemeindeverwaltung, Polizeidienststelle) oder Einrichtung darf die
Präsentation kopiert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig und kann
urheberrechtlich verfolgt werden.
Für Nicht-Abonnenten sind im Download-Bereich des Verlags nur die Inhaltsangaben
und Kurzfassungen freigeschaltet. Diese dürfen uneingeschränkt kopiert und
weitergegeben werden.
Alle Personenbezeichnungen gelten sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form.
Wegen der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird aber nur die männliche
Form verwendet.
Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung und Beratung vor allem bei
Herrn Peter Schüssler (Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz),
Herrn Rettungsingenieur Mirko Temmler (DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz), bei
der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz RheinlandPfalz (HiK), in der alle privaten Hilfsorganisationen mitwirken (ASB, DLRG, DRK, JUH
und MHD), bei der ADAC-Luftrettung GmbH und bei der Luxembourg Air Rescue
Die Ausbildungsunterlage wird nach bestem Wissen auf dem Laufenden gehalten.
Auch wenn keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden
kann, „lebt“ die Ausbildungsunterlage von ihrer ständigen Aktualität. Anregungen
zum Inhalt nimmt der Verlag deshalb gerne entgegen. Sie können z.B. per E-Mail an
folgende Adressen gesandt werden:
[email protected] oder
[email protected] (Tel.: 015112216697)
Inhalt
3
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MANV PowerPoint Teil 1:
MANV PowerPoint Teil 2:
MANV PowerPoint Teil 3:
MANV PowerPoint Teil 4:
MANV PowerPoint Teil 5:
MANV PowerPoint Teil 6:
MANV PowerPoint Teil 7:
MANV PowerPoint Teil 8:
MANV PowerPoint Teil 9:
Kommunale Einsatzleitung
Führungsstruktur bei Großschadensereignissen, zivil-militärische Zusammenarbeit
Abschnittsleitung Gesundheit (Zusammenarbeit LNA/OrgL mit dem Einsatzleiter)
Abschnittsleitung Gesundheit (Registrierung, PSNV, besondere Lagen)
Zusammenarbeit der Fachdienste, Rettungsdienst mit Sonderalarm
Koordination der Luftrettung, Alarm- und Einsatzpläne der Krankenhäuser
Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Gefahrenabwehr
Repressive Polizeiaufgaben und Medienarbeit, Berührungspunkte zur nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr
Zusammenarbeit bei Amoklagen und Geiselnahmen
MANV PowerPoint Teil 10: Zusammenarbeit bei Terroranschlägen
10.
10.1
10.2
10.3
10.4
10.5
10.6
10.7
10.8
10.9
10.10
10.11
10.12
10.13
Besonderheiten bei Terroranschlägen
Deutschland ist weiterhin als Teil eines weltweiten Gefahrenraums anzusehen
Beispiele für Terroranschläge mit MANV
Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte
Wie können Terroranschläge erkannt werden?
Sensibilisierung der Einsatzkräfte für ungewöhnliche Situationen erforderlich
Gefahren durch Brief- und Paketbomben
Auf verdächtige Personen achten
Besonders heimtückisch: Terroranschläge mit CBRN-Mitteln
Schmutzige Bombe
Einsatzhinweise bei Terroranschlägen
Meldewege, Kommunikation, Probleme des Cyber-Terrorismus
Besonders wichtig bei Terroranschlägen: Enge Zusammenarbeit aller Beteiligten
Besonderheiten bei Anschlägen in Militäranlagen
4
10.1
Deutschland ist weiterhin als Teil eines weltweiten
Bedrohungsraumes anzusehen
5

Asymmetrische Bedrohung (spätestens seit 9/11 =
Terroranschläge vom 9.11.2001 in den USA), also statt
klassischer Kriegsszenarien hinterhältige Guerilla-Taktik durch
Terrorgruppen ohne Rücksicht auf nationales Recht oder
Kriegsvölkerrecht
 Bundesministerium des Innern im April 2007:
„Im Zusammenhang mit der Erwähnung Deutschlands im Rahmen von
islamistischen Verlautbarungen gelangten Bundessicherheitsbehörden
zu der Einschätzung, dass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin
als Teil eines weltweiten Gefahrenraums anzusehen ist und somit auch
im Zielspektrum terroristischer Gruppierungen liegt. Gegenwärtig ist
auch in Deutschland von einer hohen, besonderen Gefährdung für
US-amerikanische, britische, israelische und jüdische Interessen
auszugehen.“
10.2
Beispiele für Terroranschläge mit MANV
6


Madrid, 11. März 2004

Innerhalb von zehn Minuten explodierten in vier Pendlerzügen insgesamt zehn Bomben

Mindestens vier Bomben explodierten nicht bzw. wurden nicht sofort gezündet

Möglicherweise waren die vier verbliebenen Sprengsätze für einen Angriff auf die
Einsatzkräfte vorgesehen

Insgesamt 191 Tote und rund 1.800 Verletzte, von denen viele mit Privatfahrzeugen in
Kliniken transportiert wurden
London, 7. Juli 2005

Innerhalb kürzester Zeit explodierten Sprengsätze in drei U-Bahn-Zügen und einem
Bus

Insgesamt 56 Tote und rund 700 Verletzte

Evakuierung und Stilllegung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs
10.3.1 Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte
7

Auch heute dürfte noch kein Anlass zur Entwarnung bestehen


Beispiele für geplante oder bereits durchgeführte Terroranschläge politischer und
religiöser Fanatiker in Deutschland:
o
Gescheiterter Kofferbombenanschlag in zwei Zügen in der Region Köln/Koblenz
o
Massenmord-Planungen der „Sauerland-Gruppe“
o
Briefbomben (u.a. in Flugzeugen und im Bundeskanzleramt)
Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte
o
Moderner weltweiter Terrorismus setzt mehr als die meisten historischen Vorbilder auf zivile, so
genannte weiche Ziele
o
Dabei wird keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung genommen (im Gegenteil: Möglichst viele
Leichen sollen gezählt werden - Body Counting medienwirksam inszeniert)
o
Teuflisches Kalkül des Terrors: Mehrfachanschläge sollen auch Helfer treffen und
demoralisieren
o
Sehr wirkungsvolle Sprengsätze sind recht einfach herzustellen („Bastelanleitungen“ im
Internet)
10.3.2 Vermarktung des Terrors
8

Märtyrer-Terroranschläge sind weltweit Gegenstand, aber auch Zweck der
medialen Präsentation


Die Brutalität, mit der beispielsweise Selbstmordattentäter Unbeteiligte mit in den Tod
reißen, sollen nicht nur in Israel, sondern auch in Russland (z.B. tschetschenische
„schwarze Witwen“), im IRAK, in Afghanistan, aber auch in den USA und in Europa
o
unter der Bevölkerung oder unter betroffenen Militär- oder Polizeieinheiten Angst und
Schrecken verbreiten
o
auf möglichst aufsehenerregende Weise den unbedingten Willen zum Widerstand gegen
Feinde und Ungläubige unterstreichen und
o
Nachahmungstäter - auch unter Konvertiten - rekrutieren
Bilder zerfetzter Körper und blutverschmierter Straßen haben eine hohe emotionale
Wirkung und werden deshalb insbesondere übers Internet vermarktet (vgl.
Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen: Märtyrertum und Bombenterror
www.im.nrw.de/sch/doks/VS/maertyrertum.pdf)
10.4.1 Wie können Terroranschläge erkannt
werden?
9

Terroristische Anschläge sind nicht immer von Anfang an als solche zu
erkennen:

Deswegen muss vor allem bei Notrufen im Zusammenhang mit
o
Schießereien und
o
nicht eindeutig bewertbaren Explosionen vor allem in der Nähe sensibler
Einrichtungen (z.B. Militäranlagen, Jüdische Einrichtungen, Diskotheken)
die Möglichkeit eines Terroranschlags in Betracht gezogen werden

Bereits bei der Abfrage in der Leitstelle sowie bei der Erkundung an der
Einsatzstelle muss ein besonderes Augenmerk insbesondere auf folgende
Aspekte gelegt werden:
o
Gibt es Hinweise auf einen Anschlag sowie auf Folgeanschläge?
o
Hat die Polizei entsprechende Erkenntnisse?
(Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein „Rettungsdienstliche Taktik bei terroristischen
Schadens- und Bedrohungslagen – Einsatzbeginn und Zusammenarbeit mit ausländischen Militärkräften“, Notfall +
Rettungsmedizin 2 /2010 S. 148)
10.4.2.1
Auf Instinkt, Erfahrung und Ausbildung
verlassen
10


Die Einsatztaktik muss sich den neuen Gefahren anpassen
Beim Erkennen möglicher terroristischer Anschläge ist der Instinkt mindestens so
stark gefragt wie der Verstand, auch wenn dem Instinkt in der Zivilisation oftmals
keine so große Bedeutung mehr beigemessen wird:

Wenn ein Terroranschlag nicht als solcher erkannt wird, ist im Extremfall mit dem
Verlust der zuerst eintreffenden Einheiten zu rechnen (Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B.
Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a.a.O.)

Einen „ja/nein-Algorithmus“ gibt es für die Gefahr von Terroranschlägen nicht.
Wichtig für das Erkennen von Hinweisen auf einen Terroranschlag sind:
o
Erfahrung
o
Ausbildung
o
klares Erfassen und Beurteilen von Situationen
10.4.2.2
Verdächtige Wahrnehmungen sofort
weitermelden!
11

Deshalb sind verdächtige Wahrnehmungen sofort weiter zu
melden:

Erkenntnisse und Vermutungen melden!

Ggf. auch andere Kräfte auf Verdacht hinweisen!

Verdächtige Personen und Gegenstände an Polizei melden (notfalls ohne
Umweg über die Einsatzleitung)!

Ungewöhnliche Eindrücke, Gerüche, Geräusche an die Einsatzleitung und an
die Polizei melden!

Gesundheitliche Einschränkungen (Übelkeit, Sehstörung, Schwindel) an die
Einsatzleitung melden!
10.4.3
Erkennungsmerkmale für einen möglichen
Terroranschlag
12

Folgende Faktoren können für die Bewertung, ob es sich um einen Terroranschlag
handeln kann, wichtig sein:

Politische Situation

Allgemeine Warnungen

Konkrete Erkenntnisse der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden

Gefährdungsindikatoren
o
Einsatzort, Einsatzzeit, Schadenereignis
o
hohe Personendichte
o
hoher Symbolwert (z.B. „westlicher Lebensstil“, „Partyszene“)
o
weiches, öffentlich zugängliches Ziel
o
Explosion unbekannter Ursache
o
hohe Anzahl Verletzter, Erkrankter (Grund möglicherweise unklar)
o
Ungewöhnlicher Zusammenhang zwischen diesen Indikatoren
10.5.1 Sensibilisierung der Einsatzkräfte für
ungewöhnliche Situationen erforderlich
13

Wegen der abstrakten, aber latenten Bedrohungslage ist eine Sensibilisierung der
Einsatzkräfte vor allem für ungewöhnliche Situationen erforderlich, wie


lebensfremde Anordnung von Fahrzeugen und Gegenständen, z.B.
o
außergewöhnlich abgestellte Fahrzeuge (z.B. Tankwagen, Lkw, Lieferwagen, aber auch
Pkw)
o
nicht zuordenbare Koffer oder Rucksäcke auf Bahnsteigen oder in Zügen
o
Gegenstände, die an einem Ort „falsch“ wirken
mögliche Sprengvorrichtungen, z.B.
o
sichtbare Zündvorrichtungen (Drähte, Flüssigkeiten, kompakt geschnürte/verpackte
Gegenstände)
o
auffällige Gegenstände oder Substanzen, die nicht gefährlich aussehen müssen, aber
nicht eindeutig zu identifizieren sind (z.B. Selbstlaborate nach Internet-Bauanleitung)

Achtung: Moderne Sprengstoffe und Sprengkörper können sehr klein sein, harmlos
wirken und gut getarnt sein (z.B. in Druckerpatronen)
10.5.2 Auf Sprengfallen usw. achten!
14

Im Zusammenhang mit nicht auszuschließenden Terroranschlägen auch auf
Sprengfallen* achten, z.B.

mechanische, optische, akustische, thermische Auslöser

versetzte Zeitzünder (z.B. drahtgebunden, via SMS, Handy, per Hand)
o

*
Achtung: Sprengvorrichtungen können sich auch an Menschen befinden (z.B.
verletzte oder tote Terroristen)

Blindgänger sowie teilweise gezündete Sprengsätze

Selbstschussanlagen (insbesondere zum Schutz konspirativer Wohnungen)
Die Feuerwehr könnte bereits vor einem Terroranschlag mit solchen Gefahren
konfrontiert werden, z.B. beim Brand in einer Bombenbauer-Werkstatt, die
durchaus in einer Wohnung sein könnte

Deshalb beim „Innenangriff“ auch in harmlos wirkenden Wohnungen immer auf
verdächtige Auffälligkeiten achten

Bei Verdacht sofort zurückziehen und weiträumig absperren
Vgl. hierzu auch HEIKAT, Handlungsempfehlungen zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen bei
einem Einsatz nach einem Anschlag
http://www.feuerwehrverband.de/fileadmin/dfv/Dateien/Fachthemen/FB_Einsatz__Loeschmittel_und_Umweltschutz/Infofaltblatt_HEIKAT.pdf
10.5.3 Weitere mögliche Hinweise auf einen
Terroranschlag
15

Auf einen Terroranschlag können auch folgende Indikatoren
hindeuten:

Bizarres Schadensausmaß ohne zunächst erkennbare plausible Erklärung (wie
bei den Anschlägen auf das World Trade Center)

Hinweise auf Schusswaffeneinsatz (der nicht immer hörbar sein muss, etwa
wenn Heckenschützen beteiligt sind), z.B.
o
pfeifende Geräusche
o
Einschusslöcher am Ort
o
Schussverletzungen
Vgl. hierzu auch HEIKAT a.a.O
10.6.1
Gefahren durch Brief- oder Paketbomben
16

In jüngster Zeit wurden weltweit Brief- und Paketbomben
versandt:


Solche Spreng- und Brandvorrichtungen werden nicht nur von Terroristen,
sondern auch von anderen Kriminellen benutzt, um Menschen gezielt
anzugreifen
Höhere Wahrscheinlichkeit für einen Anschlag mit solchen Mitteln besteht
o bei vorausgegangener Drohung
o bei politischer Tätigkeit
o bei ausländischer Staatsangehörigkeit
o in jüdischen Einrichtungen
o im Flugverkehr (z.B. Luftfracht)
10.6.2
Gefahren durch Brief- oder Paketbomben
17

Hinweise auf mögliche Brief- oder Paketbomben (Quelle: Flyer des
Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz für Poststellen):







Post aus dem Ausland, Luftpost oder erkennbar nicht durch Post zugestellt
(ohne Briefmarken, ohne Poststempel)
Unbekannter oder fehlender Absender
Hinweise auf Umschlag wie „Vertraulich“, „Privat“, „Persönlich“ usw.
Handgeschriebene oder schlecht leserliche Adressen
Adressangaben sind nicht am üblichen Platz
Unkorrekte Titel oder Dienstgrade
Auffallende Rechtsschreibfehler
10.6.3
Gefahren durch Brief- oder Paketbomben
18

Weitere Hinweise auf Brief- oder Paketbombe:






Sendung ist über das übliche Maß frankiert
Ölige Flecken, Verfärbungen, pulvrige Substanzen, herausragende
Drähte oder Metallfolie
Ungewöhnlich hohes Gewicht der Postsendung in Bezug auf ihr Format
Fester Umschlag oder ungewöhnlich stabile Verpackung
Unebener Umschlag bzw. fühlbare Gegenstände im Innern des
Umschlags
Übertriebene Versiegelung der Postsendung, Sicherung mit Klebeband
und Schnur
10.6.4
Verhaltenshinweise beim Auffinden
verdächtiger Briefe oder Pakete
19

Gefahren für sich und andere verhindern, deshalb:

Sofort Polizei verständigen

Keinerlei Manipulationen am Gegenstand vornehmen

Gegenstand nicht mehr berühren, anfassen oder öffnen

Nichts auf den Gegenstand legen, werfen oder schütten

Gefahrenbereich räumen und von Personen freihalten

Sicherheitsabstand einhalten

Nicht rauchen

Keine Mobiltelefone oder Funkgeräte in den Bereich der
sprengstoffverdächtigen Gegenstände bringen

Vermutete Sprengstoffe immer als „scharf“ behandeln

Nicht von der Größe des Gegenstandes auf seine Ungefährlichkeit schließen!
Selbst geringe Sprengstoffmengen im Grammbereich können Menschen töten
oder schwer verletzen
10.7.1 Auf verdächtige Personen achten!
20

Besonders gefährlich sind Selbstmordanschläge aufgrund der großen Präzision
und Zielgenauigkeit, mit der sie meistens „nach Plan“ und ohne Gegenwehr
gegenüber den meist ahnungslosen Opfern durchgeführt werden können. Um ein
Gespür für Art und Umfang der Gefahr zu erhalten, sind einige psychologische
Hintergründe hilfreich:

Schutzmaßnahmen für den Attentäter entfallen, da er – ähnlich wie ein Amokläufer –
sterben will (Märtyrertod)

Ein einheitliches Täterprofil gibt es nicht, Ursachen und Beweggründe, die Menschen
zu Selbstmordattentätern werden lassen, sind oft vielfältig (meist eine Mischung
unterschiedlicher Faktoren)

Es sind keineswegs vor allem Geisteskranke oder ohnehin selbstmordgefährdete
Personen, die zum Selbstmordattentat bereit sind (vgl. Verfassungsschutz NordrheinWestfalen a.a.O.)
10.7.2 Lange Entwicklung zur „Entmenschlichung“
21

Die Entschlossenheit, mit der Selbstmordattentäter zu
Massenmördern werden, ist in der Regel das Produkt einer
langen Entwicklung zur „Entmenschlichung“:

Dschihadistische Selbstmordattentäter glauben - bestärkt durch
Propagandisten und Hassprediger -, durch ihren Tod für „ihre
Gemeinschaft“ im Jihad („Heiliger Krieg gegen Feinde und
Ungläubige“) als Märtyrer eine Identität zu erhalten, die sie unsterblich
macht und sie direkt ins Paradies übergehen lässt
10.7.3 Lange Entwicklung zur „Entmenschlichung“
22

Die Mystifizierung des Paradieses kann bei bestimmten Personen
die Sehnsucht nach dem Märtyrertod fördern (vgl.
Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen a.a.O.):

Er entgeht dem Verhör durch die beiden Todesengel Munkar und Nakir und
braucht das Fegefeuer (bazarkh) nicht zu durchlaufen

Da Märtyrer von jeder Sünde befreit sind, bedürfen sie auch nicht der
Fürsprache des Propheten Muhammad

Das Paradies wird in islamischen Schriften als Ort unvorstellbarer Freuden
beschrieben. So soll es im muslimischen Garten (dschanna) Flüsse aus Milch
und Honig geben, die Auserwählten tragen kostbare Kleider und Schmuck. Die
Freuden des Paradieses vervollkommnen 72 wunderschöne
Paradiesjungfrauen (Huris), die sich den Seligen als Gattinnen anempfehlen
10.7.3 Dschihadistische Selbstmordattentäter
können lächelnd in den Tod gehen
23

Deshalb ist es im Zusammenhang mit befürchteten oder tatsächlichen
Terroranschlägen wichtig, auf Personen zu achten, die sich auffällig, ungewöhnlich
oder auf sonstige Weise verdächtig verhalten:

Die Verdächtigen können sich durch besondere Nervosität auszeichnen, müssen es aber nicht

Verklärte Gesichtszüge oder gebetsartige Gesten im Zusammenhang mit einer außergewöhnlichen
Lage, die Menschen normalerweise beunruhigt, können verdächtig sein

Selbstmordattentäter sind von der jeweiligen Extremistenorganisation in der Regel bereits Jahre vor
ihrem Einsatz ausgewählt und über einen langen Zeitraum auf ihre Aufgabe vorbereitet worden (z.B.
durch Indoktrination bzw. „Abrichtung“ zum Töten)

Als eine Art Vertragsschluss gilt ein auf Video aufgenommenes Bekenntnis, das vom späteren Attentäter
häufig kurz vor dem tödlichen Einsatz aufgenommen wird, um später in der medialen Inszenierung der
Tat verwendet zu werden

Durch laute Gebete und Gesänge wird eine Art tranceartiger mentaler Glückszustand angestrebt, der
bis zum Tatzeitpunkt anhalten soll

Das Lächeln der Selbstmordattentäter kurz vor ihrer Tat wird deshalb auch als „Lächeln der Freude“
(basmat al-farah) bezeichnet (vgl. Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen a.a.O.)
10.7.4 Angreifer könnten paramilitärisch
ausgebildet sein
24

Bei Terroranschlägen ist deshalb besondere Vorsicht geboten:

Die so mental vorbereiteten und verrohten Angreifer könnten in Terrorcamps paramilitärisch
ausgebildet worden sein und hinterhältige Guerilla-Taktiken anwenden, die in unserer
Zivilgesellschaft nicht mehr geläufig sind!

Angreifer könnten über Kriegswaffen, militärische Sprengvorrichtungen und Kampfstoffe
verfügen! Ähnlich wie Amokläufer stellen sie in der Regel die Angriffe erst nach ihrem Tod ein!

Angreifer könnten ohne Rücksicht auf sich selbst und andere mit unvorstellbarer Brutalität
vorgehen und dabei den eigenen Tod als Märtyrer anstreben, wie bei den Terrorangriffen von
Mumbai in Indien im November 2008, die sich wie ein kollektiver Amoklauf darstellten; innerhalb
kürzester Zeit kam es
o
an zehn verschiedenen Stellen der Stadt
o
zu 17 Explosionen, Angriffen mit Schnellfeuerwaffen und zu Geiselnahmen
o
durch ca. 10 Angreifer, die sich in verschiedene Gruppen aufgeteilt hatten
o
mit insgesamt ca. 166 Toten und 239 Verletzten (Quelle: WIKIPEDIA)
10.8.1
Besonders heimtückisch: Anschläge mit
CBRN-Mitteln
25

Folgende Anzeichen können auf einen CBRN-Angriff (z.B. Nervenkampfstoffe,
ätzende Stoffe) hindeuten:

Fremdartige Gerüche und Geräusche können, müssen aber nicht auf einen
Terroranschlag hindeuten
(vgl. HEIKAT a.a.O.)

o
Denkbare Merkmale:Stechende, beißende oder „ungewöhnliche“ Gerüche für den Einsatzort
(z.B. frisches oder faules Heu in der Stadt)
o
Unklare und ungewöhnliche Symptome (z.B. Hautödeme, schaumiger Auswurf, extremer
Reizhusten, Zyanose usw.)
o
Verhaltensauffälligkeiten von Menschen und Tieren
o
Tote Tiere, Abwesenheit von Tieren (z.B. Insekten)
o
Unklare Verfärbung am Ort
o
Zersetzung von Gegenständen
Verwendete Agenzien können flüchtig, nicht sichtbar, farb- und geruchlos sein
10.8.2
Besonders heimtückisch: Anschläge mit
CBRN-Mitteln
26

Wegen nicht auszuschließender CBRN-Gefahren bei Terrorangriffen folgendes
beachten:

Besonders bei Explosionen kann es zu einer unbemerkten Kotamination mit
Schadstoffen aller Art kommen

Enge Abstimmung aller Maßnahmen zwischen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und
anderen Hilfsorganisationen auch in Bezug auf CBRN-Gefahrenlagen

Weisungen und Hinweise der Feuerwehr-Facheinheiten beachten (z.B.
Gefahrstoffeinheiten)

Nach Explosionen verdächtigen Ursprungs durch Messungen nachprüfen, ob
radioaktives Material oder chemische Schadstoffe verteilt wurden

Dekontamination/Notdekontamination durch Facheinheiten
o Grundsatz: Rettung geht vor Dekontamination
o Kontaminationsverschleppung möglichst verhindern
10.9.1
Schmutzige Bombe
27


Schmutzige Bomben sind

radiologische Waffen, mit denen radioaktive Substanzen in krimineller Absicht
ausgebracht und großflächig verteilt werden können (z.B. mittels eines Sprengsatzes,
der die gefährliche Substanz verteilt)

Eine Bombenexplosion ist aber beim Einsatz einer radiologischen Waffe nicht
zwingend erforderlich (z.B. radiologische Dispersionsvorrichtung)
Eine radiologische Waffe darf aber nicht mit einer Kernwaffe
verwechselt werden (kein nuklearer Kettenprozess, der eine
enorme Energie freisetzt):

Die Effekte einer Kernwaffe, z.B. Hitzeblitz, Druckwelle, Initialstrahlung, treten bei
einer schmutzigen Bombe nicht auf, die Wirkungsreichweiten sind ungleich geringer

Schmutzige Bomben sind aber leichter zu bauen als Kernwaffen
10.9.2
Wirkungen einer schmutzigen Bombe
28

Denkbare Wirkungen einer schmutzigen Bombe:

Explosionswirkung

Die von einer radiologischen Bombe ausgehende Gefahr für die Bevölkerung ist
- von der eigentlichen Explosionswirkung abgesehen – als gering anzusehen

Eine hohe Dosisleistung (Strahlenbelastung) und damit eine
gesundheitsgefährliche Folgedosis für die Bevölkerung ist mit diesen Waffen nur
schwer zu erreichen

Die Hauptgefahr liegt in der psychologischen Wirkung auf die Bevölkerung
(z.B. Massenpanik). Die mit einem konventionellen Sprengsatz möglicherweise
verteilten radioaktiven Stoffe können mit den menschlichen Sinnesorganen
grundsätzlich nicht wahrgenommen werden, was zu einer erheblichen
Verunsicherung der Betroffenen führt

Wirtschaftliche Schäden (z.B. durch Absperrung und notwendige
Dekontamination)
10.9.3
Zur Festlegung des Gefahrenbereichs sind
Messtrupps zu alarmieren
29


Falls der Einsatz einer schmutzigen Bombe befürchtet wird oder nicht mit letzter
Sicherheit auszuschließen ist,

müssen sofort Gefahrstoffeinheiten der Feuerwehr alarmiert werden, die das Ausmaß
der Kontamination feststellen können, z.B. durch den Einsatz von ABCErkundungskraftwagen und ggf. anderen Messfahrzeugen und -geräten

ist im Normalfall der Aufenthalt in Häusern besser als die unkontrollierte Flucht aus
dem betroffenen Bereich, vor allem in der Zeit, in der noch radioaktives Material in
der Luft ist und sich noch nicht abgesetzt hat

können die für den Betrieb von Notfallstationen vorgesehen Einheiten oder modular
gegliederten Teileinheiten unterstützend tätig werden (z.B. auch zur Betreuung der
Bevölkerung)
Regeln zum Verhalten bei CBRN-Ereignissen finden sich vor allem

in dem Faltblatt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
„CBRN-Gefahren“ und

in der BBK-Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ (vgl. www.bbk.bund.de)
10.10.1 Einsatzhinweise bei Terroranschlägen
30

Bei Hinweisen auf einen Terroranschlag sollten die Einsatzkräfte neben den
bereits bei Amoklagen dargestellten Maßnahmen vor allem Folgendes
beachten:

Doppelanschläge (zeitlich versetzte Anschläge am gleichen Ort) sind nicht
auszuschließen

Bei allen Einsatzmaßnahmen – auch bereits bei der Annäherung an eine Einsatzstelle
– ist besondere Vorsicht geboten:
o
Keine ängstliche Reaktion, aber Augen aufhalten!
o
Sofortige Kontaktaufnahme der Führungskräfte mit der Polizei, um die
Einsatzmaßnahmen abzustimmen
o
Klären, ob polizeiliche Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen
durchzuführen sind
10.10.2 Auch bei Terroranschlägen gilt die
Gefahrenmatrix AAAACEEEE
31

Auch bei Terroranschlägen immer an Gefahrenmatrix denken:
AAAACEEEE = 9 Gefahren der Einsatzstelle









A
A
A
A
C
E
E
E
E
Ausbreitung
Atemgifte
Atomare Strahlung
Angst- und Panikreaktion
Chemische und Biologische Gefahren
Explosion
Einsturz
Erkrankung und Verletzung
Elektrizität
10.10.3 GAMS-Regel beachten
32


Die GAMS-Regel gilt auch für Terroranschläge:
G = Gefahr erkennen
A = Absperren (z.B. Gefahrenbereich festlegen und kennzeichnen)
M = Menschenrettung durchführen (z.B. Rettung von immobilen Verletzten
unter Schutzkleidung, lebensrettende Sofortmaßnahmen)
S = Spezialkräfte alarmieren (z.B. Gefahrstoffzug und Spezialkräfte zur
Dekontamination Verletzter)
Besonders wichtig: Absolute Disziplin, Befolgen der Befehle
 Kein eigenmächtiger Einsatz!
 Am Bereitstellungsraum warten, bis Einsatzauftrag erteilt wird!
 Wer eigenmächtig handelt, muss dies möglicherweise mit seinem Leben
bezahlen!
10.10.4
An Gefahren von Anschlägen mit gestohlenen
Einsatzfahrzeugen denken
33


Aus Presseberichten über Terroranschläge z.B. im IRAK und in Afghanistan ist
bekannt, dass Terroristen zur Tarnung auch gestohlene Einsatzfahrzeuge
benutzten, ebenso wie unbefugt getragene Uniformen (z.B. Militär, Polizei,
Rettungskräfte). Daher muss auch in anderen Ländern mit einer ähnlichen
Vorgehensweise gerechnet werden
Deshalb:

Einsatzfahrzeuge nicht unbeaufsichtigt lassen

ggf. abschließen

Polizei auf verdächtige Einsatzfahrzeuge hinweisen,
o die z.B. in der Erstphase nicht zu dieser Einsatzstelle passen
o die auch nicht klar zuordenbar sind (z.B. erkennbar nicht zu alarmierten auswärtigen
Katastrophenschutzeinheiten oder Einsatzeinheiten des Rettungsdienstes gehören
können)
o die fremde Fahrzeugkennzeichen haben
o deren Insassen sich auffällig oder verdächtig verhalten
10.10.5 Abstand halten, langsam vortasten
34

Beim Verdacht auf einen Terroranschlag ist eine besondere
Einsatztaktik erforderlich:

Bei der Anfahrt:
o

wenn möglich, bereits während der Anfahrt Information der Einsatzkräfte über
die vermutete Schadensursache „Terroranschlag“
Zunächst Abstand halten:
o
Bei Verdacht auf Terroranschlag nicht sofort nah an die Schadensstelle
heranfahren
o
Ersthilfe für Verletzte abgesetzt von der Schadensstelle leisten
o
Ggf. in Abstimmung mit der Polizei langsam vortasten, aber kein Einsatz im
„Gefechtsbereich“
o
Immer auf die Sicherheit der Einsatzkräfte achten!
10.10.6.1
Sicherheitsabstand und beschränkter
Kräfteeinsatz
35

Da es am Anschlagsort zu Feuergefechten kommen kann und Folgeanschläge
nach den Erfahrungen aus Israel, dem IRAK und Afghanistan nicht
auszuschließen sind, muss der Kräfteeinsatz am Anschlagsort auf das
unbedingt Notwendige beschränkt werden:
 Bei Verdacht auf weitere Explosionen möglichst Sicherheitsabstand
einhalten
 Deckungsmöglichkeiten und Rückzugwege erkunden
o Schnellen Rückzug sicherstellen
o Rückzugswege offen halten
o Kürzest mögliche Verweildauer mit der geringsten Anzahl von Kräften
im Schadensgebiet wählen
 Einsatzleitung soll an einem geschützten und sicheren Ort
zusammenkommen
10.10.6.2 Sicherheitsabstand und beschränkter
Kräfteeinsatz
36

Ggf. Abweichung von bisheriger Taktik der Ressourcenbündelung und entfernt
gelegene Ressourcenbündelung

Möglichst dezentrale Ordnung des Raumes (mehrere kleinere Einrichtungen)
o
Kräftesammelstellen oder Bereitstellungsräume für Feuerwehren und Rettungskräfte nicht in der
Nähe des Anschlagsorts einrichten
o
Keine Konzentration von Einsatzfahrzeugen und -kräften im Umfeld des Anschlagsorts
o
Sammelstellen, Patientenablagen, Behandlungs- und Betreuungsplätze nicht im Umfeld des
Anschlagsorts aufbauen
o
Einheiten sollten sich möglichst verstreut und ggf. versteckt verteilen
o
Hubschrauberlandeplätze in ausreichender Entfernung festlegen (Gefahr des Abschusses von
Hubschraubern, entsprechende Erfahrungen liegen u.a. aus Mogadishu/Somalia - 1993 - und
aus Kämpfen der Polizei mit Drogenbanden in Rio de Janeiro/Brasilien - Oktober 2009 - vor)
o
ggf. um Absicherung durch bewaffnete Polizeikräfte bitten
10.10.7 Eigensicherung bei Terrorlagen
37

Wegen möglicher Gefahr von Folgeanschlägen auf Eigensicherung achten:

Vollständige Schutzbekleidung tragen (mit Helm)

Immer im Trupp bleiben

Verdächtige oder ungewöhnliche Gegenstände nicht berühren, anfassen, öffnen
oder bewegen

Keine Mobiltelefone oder Funkgeräte in den Bereich eines
sprengstoffverdächtigen Gegenstandes bringen

Maßnahmen zur Gewährleistung der Selbst- und Kameradenhilfe treffen

Bei Gefahrstoffverdacht:
o
Angriff: Mit dem Wind gehen
o
Rückzug: Quer zum Wind
o
Zur Feststellung der Windrichtung Bäume und Sträucher beobachten oder Fingertest
(hoch gehaltenen Finger anfeuchten und Wind spüren)
10.10.8 Bis zur Entwarnung im Gefahrenbereich nur
Crash-Rettung
38


Solange keine Entwarnung gegeben wird, ist zum Schutz der
Einsatzkräfte vor Verlusten im Gefahrenbereich nur eine „CrashRettung“ vertretbar:

Schnellstmöglich Verletzte aus dem Gefahrenbereich retten (in Abstimmung
mit der Polizei) und in rückwärtige Einrichtungen verbringen

Dezentrale und vom Anschlagsort abgesetzte Erstversorgung nach dem
load-and-go-Prinzip durchführen (ggf. hinter ausreichender Deckung)
„Unbeteiligte“ müssen schnellstmöglich aus dem Schadensgebiet
entfernt werden (z.B. durch Polizei, die dabei auch auf
potenzielle Täter achtet)
10.11.1 Meldewege, Kommunikation
39


Bei Terroranschlägen extrem brutaler und
menschenverachtender Täterkreise ist höchste Sensibilität
gefragt. Unverzichtbar für den Einsatzerfolg:

Einhalten der Führungsorganisation

Sofortige Unterrichtung aller Beteiligten über Erkenntnisse oder
Vermutungen (nicht abwarten bis zur endgültigen Bestätigung)
Grundsätzlich Meldewege einhalten!

Ausnahme: Verdächtige Personen, Vorgänge usw. können sofort an die
Polizei weitergemeldet werden (Einsatzleitung parallel dazu unterrichten)
10.11.2 Meldewege, Kommunikation
40

Kommunikation an der Einsatzstelle sicherstellen. Hierzu
gehören auch Behelfsmethoden:

Megaphon, Trillerpfeife, notfalls auch die „guten alten“, oft
belächelten Feldfernsprecher, die als Rückfallebene noch bei
verschiedenen Fernmeldeeinheiten vorgehalten werden

Als weitere Rückfallebene ein Personen-Melder-Systems vorhalten
(ggf. auch motorisierte Melder, z.B. Kradmelder); das mag zwar
unmodern erscheinen, funktioniert aber auch in außergewöhnlichen
Lagen beim Ausfall aller sonstigen Kommunikationsmittel immer noch!
10.11.3 Künftig auch Cyber-Terrorismus nicht ganz
„ausblenden“
41

Die redundante Einplanung altbewährter, „einfacher“ Kommunikationsformen
insbesondere an der Einsatzstelle macht weniger anfällig für neuere Entwicklungen
des Cyber-Terrorismus:

Bei künftigen Terrorwellen könnten Terroristen mit Hilfe der Computertechnologie Attentate
unterstützen und im Extremfall auch Tatmittel einsetzen, die elektronische Systeme stören oder ganz
ausschalten (z.B. elektronische Kampfmaßnahmen – EloKa –, auf englisch auch „Jamming“ genannt)

Entsprechende Verfahren werden in vielen Staaten entwickelt

Wenn es Terrorgruppen eines Tages gelingt, Zugang zu staatlichen, insbesondere militärischen
Stellen zu erhalten (z.B. mit Hilfe von Korruption oder über Überzeugungstäter), wird diese Gefahr
zunehmen

Deshalb Grundsatz beachten: Wer sich gegen moderne elektronische Mittel sperrt, verliert den
Anschluss, wer aber allein auf solche Mittel vertraut, wird eines Tages ein böses Erwachen erleben
(„elektronische Maginot-Linie“)

Bei Gefahrenabwehrbehörden problematisch: Ausschließliches Verlassen auf „papierloses Büro“. Es
muss immer Rückfallebenen geben, auch bei völligen Systemausfällen
10.12
Besonders wichtig bei Terroranschlägen: Enge
Zusammenarbeit aller Beteiligten
42

Besonders wichtig bei vermuteten oder tatsächlichen Terroranschlägen ist eine
enge Zusammenarbeit aller Beteiligten:

Vertrauensvolle Zusammenarbeit und hohe Informationsdichte zwischen
den Leitstellen

Alle wesentlichen Maßnahmen an der Einsatzstelle, vor allem zur
Eigensicherung, eng mit der Polizei abstimmen

Wenn militärische Einrichtungen, Flugzeuge oder Fahrzeuge betroffen sind,
ist auch eine enge Abstimmung mit den Militärdienststellen erforderlich

Auch wenn Einrichtungen oder Einheiten einer ausländischen Gastnation
betroffen sind, ist sofort die Bundeswehr zu benachrichtigen
10.13.1 Besonderheiten bei Anschlägen in
Militäranlagen
43

Bei der Zusammenarbeit insbesondere mit alliierten Streitkräften
ist vor allem zu beachten:

Bereits vor einem möglichen Ereignis mit den Militärdienststellen die
objektspezifische Zusammenarbeit und Planung abstimmen, z.B.
o Standardisierte Kommunikationsstrategie


*
mit ergänzenden, nicht öffentlich gemachten Kommunikationsmöglichkeiten, die
eine direkte Kommunikation auch auf dem Militärgelände ermöglichen soll
(dort würde z.B. bei Ausfall der ersten Einheiten oder fehlendem Lagebild eine
Kommunikationsaufnahme erfolgen)*
mit Redundanzen, falls Telefonverbindungen ausfallen sollten oder überlastet
sind
Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein „Rettungsdienstliche Taktik bei terroristischen Schadens- und
Bedrohungslagen – Einsatzbeginn und Zusammenarbeit mit ausländischen Militärkräften“, Notfall + Rettungsmedizin 2/2010 S. 148
10.13.2.1
Besondere Ablauforganisation
44

Bei Terroranschlägen sollte von Anfang an nach einer mit allen Beteiligten
abgestimmten Besonderen Ablauforganisation verfahren werden, von der hier aus
einsatztaktischen Gründen nur einige wenige in der Fachliteratur veröffentlichte
Grundsätze angesprochen werden:

Leitstelle und Einsatzkräften gehen von Anfang an nach einer speziellen
Ablauforganisation vor
o Möglichst vertrauliche Kommunikation über die Anfahrt*
o Annäherung an die Einsatzstelle, Einlassstellen und das Zugangsverfahren im
Ereignisfall allgemein und ggf. im Einsatzfall modifiziert absprechen*
o Einweisung und ggf. Begleitung durch Militärkräfte absprechen
o Kein eigenmächtiger Einsatz!*
o Je nach Lage findet keine sofortige Anfahrt zum Schadensort statt*
o Nicht ohne vorherige Abstimmung auf möglicherweise nervöse Wachsoldaten zurasen!
* Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a.a.O.
10.13.2.2
Besondere Ablauforganisation
45

Weitere Module der besonderen Ablauforganisation:
o
Haupt-und ehrenamtliches Personal in die erforderlichen besonderen
Maßnahmen einweisen, soweit dies notwendig und aus Sicherheitsgründen
vertretbar ist (mindestens die Ehrenbeamten müssen als mögliche Einsatzund Abschnittsleiter die groben Absprachen kennen, wenn der Einsatz
erfolgreich ablaufen soll)
o
Alle verfügbaren Einheiten alarmieren!
o
Großräumige Bereitstellungszonen definieren, in denen sich Einheiten
verstreut und möglichst verdeckt verteilen*
* Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a.a.O.
10.13.3 Freigabe abwarten
46

Aus Sicherheitsgründen gewisse Zeitverzögerungen beim Einsatz innerhalb der
Militäreinrichtung in Kauf nehmen

Die Freigabe für zivile Einsatzkräfte muss im Einsatzfall zuerst abgewartet werden

Potenziellen Schadensort bei Terroranschlägen nur nach militärischer und polizeilicher
Freigabe betreten (Verfahren möglichst vorher vereinbaren)

Vor Freigabe:
o Abstand halten
o Zeit zur Formierung der zivilen Kräfte nutzen
o Umfeld beobachten (Zweitschlag?)
o Flüchtende betreuen, aber Vorsicht:


Unter ihnen könnten Terroristen sein!
Sprengfallen könnten auch an liegenden Verletzten angebracht sein!
10.13.4.1
Gemeinsame Einsatzleitung
47



Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hat am 23. August
1989 mit den US-Streitkräften (US Army und US Air Force) ein Übereinkommen
zu der Mustervereinbarung über gegenseitige Hilfeleistung im Brandschutz, in
der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz abgeschlossen
Dieses Übereinkommen wurde allen kommunalen Aufgabenträgern in
Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt und ist auch heute noch aktuell
Es sollte allen kommunalen Dienststellen, wegen der Bezüge zur Polizei und
Militärpolizei aber auch allen Polizeidienststellen bekannt sein und ist deshalb
auch im Kommentar „Brand- und Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienst mit
Unfallverhütung und Unfallversicherung Rheinland-Pfalz“, dem Standardwerk für
die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, unter 6-100-1 abgedruckt *
* www.neckar-verlag.de, ISBN: 978-3-7883-0975-6
10.13.4.2
Gemeinsame Einsatzleitung
48

Nach Nr. 1.4.1 der Mustervereinbarung ist für die Zusammenarbeit folgendes
geregelt:

Beim Einsatz deutscher Hilfseinheiten in einer US-Liegenschaft wird eine Gemeinsame
Einsatzleitung gebildet

Der Einsatz der deutschen Hilfseinheiten richtet sich auch innerhalb der USLiegenschaft nach deutschem Recht

Die Gemeinsame Einsatzleitung ist deutlich zu kennzeichnen

Die Gemeinsame Einsatzleitung stellt eine enge Verbindung mit anderen
Einsatzleitungen sicher (z.B. der deutschen Polizei)

Die Gemeinsame Einsatzleitung ist für die Koordination und Herausgabe von
Informationen an die Öffentlichkeit zuständig

Die US-Dienststellen stellen sicher, dass ausreichend Personal mit deutschen
Sprachkenntnissen zur Einweisung der deutschen Hilfskräfte und für die Gemeinsame
Einsatzleitung zur Verfügung steht
10.13.5.1
Grundsätze für die Zusammenarbeit
49

Grundsätze für die Zusammenarbeit nach der
Mustervereinbarung:




Bei der Zusammenarbeit ist alles zu unterlassen, was deutsche Hilfseinheiten
als Bedrohung ansehen könnten
Es ist sicherzustellen, dass auch die zivilen Hilfskräfte militärische
Sicherheitsbelange beachten
Der ranghöchste US-Vertreter ist ermächtigt, in Übereinstimmung mit USVorschriften und einschlägigen internationalen Vereinbarungen zur
Gewährleistung eines wirkungsvollen Einsatzes Informationen an den
deutschen Einsatzleiter weiterzugeben, soweit es die Gefahrenlage erfordert
Sollte es zu unterschiedlichen Bewertungen kommen, wird dies im
Verhandlungsweg, notfalls auf der jeweils höheren Ebene, beigelegt
10.13.5.2
Grundsätze für die Zusammenarbeit
50

Darüber hinaus haben sich in der Praxis weitere Verfahren für
eine abgestimmte Zusammenarbeit eingespielt:




*
Sicheren Platz für den Aufbau einer Befehlsstelle („incident command“)
festlegen, zu der die deutschen Kräfte, falls möglich, hinzustoßen*
Wenn die vertrauliche Kommunikation mit den Militärstellen scheitert,
Redundanzstrategie mit Bildung einer autarken gemeinsamen Einsatzleitung
der deutschen Kräfte, die möglichst bald mit den Militärstellen Verbindung
aufnimmt
Einsatzleitung und Abschnittsleitung Gesundheit von der Schadensstelle
abgesetzt bilden
Lagebild aus den bei den Leitstellen eingehenden Meldungen und über
Erkundung im Schadensgebiet erstellen
Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a.a.O.
10.13.5.3
Enge Abstimmung aller Maßnahmen
51

Bei der Zusammenarbeit mit alliierten Streitkräften ist vor allem zu
beachten:

Alle wesentlichen Maßnahmen
o
o



mit der deutschen Polizei und
auf allen Ebenen möglichst auch mit der Bundeswehr (z.B. Landeskommando
Rheinland-Pfalz, Kreisverbindungskommandos, Feldjäger)
abstimmen
Die militärischen und zivilen Kräfte sollten sich kennen (gemeinsame
Dienstbesprechungen, runde Tische)
Auch in Militäranlagen werden Anschläge zunächst möglicherweise nicht als
solche erkannt
Allerdings ist in solchen Anlagen von einer höheren Sensibilität und
Aufmerksamkeit gegenüber Anschlagszeichen auszugehen*
* Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a.a.O.
10.13.6.1
Gemeinsame Alarm- und Einsatzpläne
52

Nach der Mustervereinbarung Rheinland-Pfalz/US-Streitkräfte sind die
Vertragspartner zur Erstellung gemeinsamer zweisprachiger Alarm- und
Einsatzpläne verpflichtet, in denen vor allem folgendes enthalten sein soll:

Alarmierungs- und Meldeschemata

Meldewege

Meldeinhalt mit Anforderungsstichworten

Führungsschemata

Kommunikationsschemata

Karten mit Markierung der Zuständigkeitsbereiche (z.B. Militärischer
Sicherheitsbereich)

Einsatzhinweise

Hinweise auf interne Alarm- und Einsatzpläne der US-Streitkräfte und der zivilen
Aufgabenträger

Unterrichts- und sonstiges Informationsmaterial
10.13.6.2
Gemeinsame Alarm- und Einsatzpläne
53


Die Gemeinsamen Alarm- und Einsatzpläne werden – vor allem für USLiegenschaften ohne US-Feuerwehr – bei Bedarf möglichst ergänzt durch

Feuerwehrpläne

Konkrete anlagenbezogene Hinweise auf
o Anfahrt
o Risiken
o Wasserversorgung
o Spezielle Alarmanschriften
o Bei Bedarf Hinweise über die Aufnahme von kontaminiertem Löschwasser
Die Gemeinsamen Alarm- und Einsatzpläne sind nach der Mustervereinbarung
regelmäßig fortzuschreiben
10.13.7 Gemeinsame Übungen,
Informationsveranstaltungen
54


Nach der Mustervereinbarung

ist mindestens halbjährlich eine gemeinsame Meldeübung durchzuführen

soll mindestens alle zwei Jahre eine gemeinsame Einsatzübung durchgeführt werden,
die der Erprobung der in den Alarm- und Einsatzplänen festgelegten Maßnahmen
dient

haben sich die Vertragspartner daneben gegenseitig in regelmäßigen Abständen
insbesondere zu unterrichten über
o den Einsatzwert ihrer Einheiten (nicht nur Feuerwehr, auch andere
Hilfsorganisationen)
o ihre Hilfeleistungskonzepte (z.B. bei Flugzeugabstürzen, Massenanfall von
Verletzten)
o die Abwehr besonderer Gefahren (auch CBRN)
Die federführenden Dienststellen sorgen darüber hinaus mindestens alle zwei
Jahre für einen Erfahrungsaustausch unter Beteiligung aller betroffenen Stellen
55
Nähere Informationen im Handbuch Brand- und
Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienst mit Unfallverhütung und
Unfallversicherung
56
Das Handbuch bietet sofort konkrete und verlässliche Antworten auf dringende Fragen vor allem in
folgenden Bereichen:
•
Einsatzrecht im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr mit Befugnissen der Einsatzleitung
•
Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger sowie Leitender Notärzte und Organisatorischer Leiter
•
Kostenersatz für Feuerwehreinsätze (auch für Haftpflichtversicherungen wichtig)
•
Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst, der Polizei, der Bundeswehr, den Wasser-, Gesundheits-, Gewerbeaufsichtsbehörden und anderen
Fachbehörden
•
Sicherheitsmaßnahmen bei Terroranschlägen
•
Schutz kritischer Infrastrukturen, Checkliste für Stromausfälle
•
Unfallversicherung und Unfallverhütungsvorschriften einschließlich technischer Sicherheitshinweise
•
Verkehrsrecht
Praktiker aus dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz sowie die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bieten die Gewähr für
laufende Aktualität unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklung. Wer über dieses Handbuch verfügt, hat nicht nur einen
Wissensvorsprung, er kann auch sicher sein, dass er alle wichtigen Informationen aus dem Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr
schnell, übersichtlich und leicht verständlich abrufen kann.
Neu: Angebot von Ausbildungsunterlagen zum Download für die Kunden, auch für andere Länder
interessant, z.B.
•
Gerichtsfeste Organisation der Ölspurbeseitigung
•
Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Feldjägern bei Flugzeugabstürzen
•
Zusammenarbeit des Einsatzleiters mit der Abschnittsleitung Gesundheit, mit Krankenhäusern und der Polizei beim Massenanfall von Verletzten
(z.B. Amoklagen, Geiselnahmen, Terroranschläge)
57
Bestellmöglichkeiten
Klosterring 1
www.neckar-verlag.de
57
ISBN 978-3-7883-0975-6
Grundwerk: Loseblattsammlung mit ca. 1600 Seiten, DIN A5, einsortiert in drei Ordner
Best.-Nr. 975
•
Für Feuerwehren und deren Angehörige, Hilfsorganisationen, Gemeinden, Landkreise und deren Führungskräfte und Verwaltungsangehörige
in Rheinland-Pfalz gilt der ermäßigte Abo-Preis von € 74,70 – Sonderpreis nur noch 2010!! –
•
für alle anderen Besteller Preis € 91,10
•
bei Bestellungen ohne Fortsetzung gilt grundsätzlich der Preis € 116,20
Anzahl
B.-Nr.
Titel
Einzelpreis
975
Brand- und Katastrophenschutzrecht mit Fortsetzung (Bestellung aus
Rheinland-Pfalz) – Sonderpreis nur noch 2010!! –
€ 74,70
975
Brand- und Katastrophenschutzrecht mit Fortsetzung (aus anderen
Bundesländern)
€ 91,10
975
Brand- und Katastrophenschutzrecht ohne Fortsetzung (Bestellung aus
Rheinland-Pfalz)
€ 116,20
Gesamtpreis
Zahlung:
Absender:
_________________________________________
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Datum und rechtsverbindliche Unterschrift
Informationen zu unseren AGBs erhalten
Sie auf www.neckar-verlag.de
nach Rechnungserhalt
Bankabbuchung* (nur in Deutschland)
Kontonr.:_____________________________________
BLZ:
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Geldinstitut____________________________________
Per Kreditkarte
VISA
MasterCard
Karten-Nr.:_ _ _ _/_ _ _ _/_ _ _ _/_ _ _ _
gültig bis: ________________________
Ich bin damit einverstanden, dass Sie, bis auf Widerruf, die von mir/uns zu leistenden
Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos einziehen.
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