Blutdoping

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Blutdoping
Ein Vortrag von
Julian Gebauer, Felix Popp, Anne
Bohm und Friederike Döring
Gliederung
Allgemeine Einleitung
Anwendung
Wirkung
Nebenwirkungen
Rechtliche Akzeptanz
Ausnahmen
Beispiel
Allgemeine Einleitung
Blutdoping ist eine Methode zur künstlichen
Erhöhung der Hämoglobinkonzentration im Blut
eines Sportlers
wird durch zugeführte Blutkonserven (rote
Blutkörperchen) erreicht
Verbessern dann die Sauerstoffaufnahme sowie
Sauerstofftransportkapazität des Blutes
Folge ist die Steigerung der Ausdauerleistung
Blutdoping steht seit 1988 auf der Liste der verbotenen
Methoden des Internationalen Olympischen Komitees
(IOC) sowie der World Anti-Doping Agency (WADA)
Anwendung
Einnahme des zusätzlichen Blutes durch Transfusion
man unterscheidet in zwei Arten der Transfusion
Homologe Transfusion
Autologe Transfusion
(Blut von einem adäquaten Spender)
(Reinfusion des eigenen Blutes)
Lagerung
Kühlschrank in der Blutbank (+4°C)
muss innerhalb von 4-5 Wochen angewendet werden
Einfrieren mit der Glycerin-Gefriertechnik (-85°C)
dann mehrere Jahre Haltbar
Anwendung
Ca. ein Liter Blut wird bei einem
Blutdopingvorgang ausgetauscht
Dabei wird entweder Fremd- oder Eigenblut
verwendet
Blut muss mit der Blutgruppe und dem
Rhesusfaktor des Probanden übereinstimmen
Nach Bluttransfusion besteht
Blutmengenüberschuss
Überschüssige Blutmenge wird in circa 1-2
Stunden reguliert (Urinausscheidung)
Wirkung
Durch Blutdoping wird die Erythrozytenzahl im Blut erhöht.
Als Folge dieser Erhöhung wird eine Verbesserung der
Sauerstoffkapazität erreicht
Beispiele
In Feldversuchen konnte die autologe Reinfusion von 1350 ml
Blut (3 Einheiten), die Leistungsfahigkeit von Skilangläufern
beträchtlich steigern. Die Zeitverbesserung über 15 km lag
bei 5,3 % nach 3 Stunden und bei zwei Stunden 3,1% zwei
Wochen nach der Infusion
Ein 10.000 m-Lauf soll nach Reinfusion von 400 ml
autologen zuvor eingefrorener Erythrozythen ungefähr 1 min
schneller zu absolvieren sein
Nebenwirkungen
Gefahren
septische Schocks durch Transfusion infizierter Blutkonserven
Übertragungen von Krankheiten durch infizierte Blutkonserven
(AIDS, Hepatitis B und C bei Fremdblutspenden, geringes
Risiko)
Blutmangel
Schwindelgefühle
Angstzustände und abdominale Schmerzen
Risiko eines kardiovaskulären Todes
erhöhtes Thrombosen- und Embolie-Risiko durch eingedicktes
Blut
Rechtliche Akzeptanz
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Nachweisbarkeit und Strafen
2000 Australian Institute of Sport entwickelt ersten EPO-Bluttest
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2003 gleiche Forschergruppe entwickelt Nachweis für Fremdblutdoping
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Verfahren basiert auf der hohen Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher AntigenGruppierungen
auf diese Weise können Fremdblutanteile von weniger als 5 % erkannt werden
Eigenblutdoping ist bisher nicht nachweisbar
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EPO ist damit bis zu sechs Wochen nach Aufnahme in den Körper nachweisbar
Messung des Hämatokritwertes kann Hinweis für Blutdoping geben (Anteil der roten
Blutkörperchen im Blut)
im Radsport werden seit 1997 Athleten, bei denen ein Hämatokritwert von über 50 %
festgestellt wird, aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Verwendung des Hämatokritwertes als Anhaltspunkt für Sanktionen ist jedoch
problematisch
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Wert kann zum einen durch Doping erhöht sein
andererseits kann durch genetische Veranlagung oder legale Trainingsmethoden (wie z.B.
Höhentraining) wettbewerbswidriger Hämatokritwert erreicht werden. Der Wert ist also
keineswegs ein eindeutiger Indikator für Doping.
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Strafen bei Feststellung kleinerer Merkmale wie zum Beispiel Anabolika-Akne führt zur
Rückstufung um einen Platz, bei starker Ausprägung der Merkmale zum Ausschluss vom Wettkampf
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Bei Blut- oder Urinkontrollen
1.) Erster positiver Befund :
1.1 Aberkennung der Platzierung bzw. Ausschluss vom Wettkampf
1.2 Zahlung der Laborkosten durch den Athleten
1.3 Haftung der zuständigen Landesverbände für die Kosten bis zu deren Bezahlung
1.4 Wettkampfsperre für die laufende und folgende Saison und Sperre bis zur Bezahlung
2.) Zweiter positiver Befund :
2.1 Zwei Jahre Wettkampfsperre vom Zeitpunkt des Tests ab
2.2 Zahlung der Laborkosten durch den Athleten
2.3 Haftung der zuständigen Landesverbände für die Kosten bis zu deren Bezahlung
2.4 Wettkampfsperre bis zur Bezahlung der Kosten
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3.) Dritter positiver Befund :
dritter positiver Befund innerhalb von fünf Jahren führt zu 5 jähriger Wettkampfsperre;
Untersuchungs-und Verfahrenskosten trägt der Athlet.
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Testverweigerungen, positive Trainingskontrollen und Täuschungen gelten wie positive Befunde und
unterliegen den gleichen Sanktionen
Alle positiven Ergebnisse werden veröffentlicht. Die erreichten Platzierungen werden gestrichen, die
Titel aberkannt.
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4.) Positiver Befund bei Internationalen Wettkämpfen :
Bei einem positiven Befund bei intern. Wettkampfes (wie EM, WM) wird von der IFBB eine
2-jährige internationale Sperre für den Einzelsportler und die Nationalmannschaft ausgesprochen
Reisekosten sowie die von der IFBB festgelegten Strafen trägt bei eigenem Verschulden der Athlet
Ausnahmen
Nicht betroffen ist das Höhentraining
Training in Höhen von mehreren 1000 Metern
dortiger geringerer Sauerstoffgehalt der Luft veranlasst den
Körper, mehr Erythrozyten zu produzieren, um trotz des
geringen Sauerstoffangebotes seinen Sauerstoffbedarf
decken zu können
Zurück in normalen Höhen vergehen einige Wochen, bevor
der Anteil der roten Blutkörperchen im Blut wieder
Normalniveau erreicht hat
Beispiel
Bestes Beispiel ist der Radsport
Seit Anfang der 1990er Jahre von Skandalen immer wieder betroffen
Aktuelles Beispiel:
 Skandal um den spanischen Sportarzt Eufemiano Fuentes
 Verwicklungen im internationalen Radsport, Tennis und Fußball
 Ende Mai 2006 fanden erste Razzien gegen das Team Liberty Seguros statt
 Verhaftung des sportlichen Leiters Manolo Saiz
 Beschlagnahmung von Blutbeuteln, Dopingmitteln und einer Liste mit
vermuteten Codenamen von Radrennfahrern
 im Mittelpunkt des Skandals stehen die suspendierten Tour-Favoriten Jan
Ullrich, Ivan Basso und Francisco Mancebo, Michele Scarponi und Jörg
Jaksche
 gegen Jan Ullrich ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft wegen „Betruges
zum Nachteil seines früheren Rennstalls“ und gegen seinen Berater Rudy
Pevenage wegen „Beihilfe und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz“
 Einige bei Fuentes beschlagnahmte Blutkonserven konnten nach DNA-Tests im
April 2007 eindeutig Jan Ullrich zugeordnet werden
 Verfahren gegen andere Radsportler wurden nach Geständnis und Sperre
eingestellt
Namen von Athleten anderer Sportarten wurden bisher nicht veröffentlicht
Quellen
► Jahrgang
57, Nr. 2 (2006) DEUTSCHE
ZEITSCHRIFT FÜR SPORTMEDIZIN
► www.wikipedia.de
► www.sportunterricht.de
► …
präsentiert von
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