Blutdoping Ein Vortrag von Julian Gebauer, Felix Popp, Anne Bohm und Friederike Döring Gliederung Allgemeine Einleitung Anwendung Wirkung Nebenwirkungen Rechtliche Akzeptanz Ausnahmen Beispiel Allgemeine Einleitung Blutdoping ist eine Methode zur künstlichen Erhöhung der Hämoglobinkonzentration im Blut eines Sportlers wird durch zugeführte Blutkonserven (rote Blutkörperchen) erreicht Verbessern dann die Sauerstoffaufnahme sowie Sauerstofftransportkapazität des Blutes Folge ist die Steigerung der Ausdauerleistung Blutdoping steht seit 1988 auf der Liste der verbotenen Methoden des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) sowie der World Anti-Doping Agency (WADA) Anwendung Einnahme des zusätzlichen Blutes durch Transfusion man unterscheidet in zwei Arten der Transfusion Homologe Transfusion Autologe Transfusion (Blut von einem adäquaten Spender) (Reinfusion des eigenen Blutes) Lagerung Kühlschrank in der Blutbank (+4°C) muss innerhalb von 4-5 Wochen angewendet werden Einfrieren mit der Glycerin-Gefriertechnik (-85°C) dann mehrere Jahre Haltbar Anwendung Ca. ein Liter Blut wird bei einem Blutdopingvorgang ausgetauscht Dabei wird entweder Fremd- oder Eigenblut verwendet Blut muss mit der Blutgruppe und dem Rhesusfaktor des Probanden übereinstimmen Nach Bluttransfusion besteht Blutmengenüberschuss Überschüssige Blutmenge wird in circa 1-2 Stunden reguliert (Urinausscheidung) Wirkung Durch Blutdoping wird die Erythrozytenzahl im Blut erhöht. Als Folge dieser Erhöhung wird eine Verbesserung der Sauerstoffkapazität erreicht Beispiele In Feldversuchen konnte die autologe Reinfusion von 1350 ml Blut (3 Einheiten), die Leistungsfahigkeit von Skilangläufern beträchtlich steigern. Die Zeitverbesserung über 15 km lag bei 5,3 % nach 3 Stunden und bei zwei Stunden 3,1% zwei Wochen nach der Infusion Ein 10.000 m-Lauf soll nach Reinfusion von 400 ml autologen zuvor eingefrorener Erythrozythen ungefähr 1 min schneller zu absolvieren sein Nebenwirkungen Gefahren septische Schocks durch Transfusion infizierter Blutkonserven Übertragungen von Krankheiten durch infizierte Blutkonserven (AIDS, Hepatitis B und C bei Fremdblutspenden, geringes Risiko) Blutmangel Schwindelgefühle Angstzustände und abdominale Schmerzen Risiko eines kardiovaskulären Todes erhöhtes Thrombosen- und Embolie-Risiko durch eingedicktes Blut Rechtliche Akzeptanz Nachweisbarkeit und Strafen 2000 Australian Institute of Sport entwickelt ersten EPO-Bluttest 2003 gleiche Forschergruppe entwickelt Nachweis für Fremdblutdoping Verfahren basiert auf der hohen Wahrscheinlichkeit unterschiedlicher AntigenGruppierungen auf diese Weise können Fremdblutanteile von weniger als 5 % erkannt werden Eigenblutdoping ist bisher nicht nachweisbar EPO ist damit bis zu sechs Wochen nach Aufnahme in den Körper nachweisbar Messung des Hämatokritwertes kann Hinweis für Blutdoping geben (Anteil der roten Blutkörperchen im Blut) im Radsport werden seit 1997 Athleten, bei denen ein Hämatokritwert von über 50 % festgestellt wird, aus Sicherheitsgründen gesperrt. Verwendung des Hämatokritwertes als Anhaltspunkt für Sanktionen ist jedoch problematisch Wert kann zum einen durch Doping erhöht sein andererseits kann durch genetische Veranlagung oder legale Trainingsmethoden (wie z.B. Höhentraining) wettbewerbswidriger Hämatokritwert erreicht werden. Der Wert ist also keineswegs ein eindeutiger Indikator für Doping. Strafen bei Feststellung kleinerer Merkmale wie zum Beispiel Anabolika-Akne führt zur Rückstufung um einen Platz, bei starker Ausprägung der Merkmale zum Ausschluss vom Wettkampf Bei Blut- oder Urinkontrollen 1.) Erster positiver Befund : 1.1 Aberkennung der Platzierung bzw. Ausschluss vom Wettkampf 1.2 Zahlung der Laborkosten durch den Athleten 1.3 Haftung der zuständigen Landesverbände für die Kosten bis zu deren Bezahlung 1.4 Wettkampfsperre für die laufende und folgende Saison und Sperre bis zur Bezahlung 2.) Zweiter positiver Befund : 2.1 Zwei Jahre Wettkampfsperre vom Zeitpunkt des Tests ab 2.2 Zahlung der Laborkosten durch den Athleten 2.3 Haftung der zuständigen Landesverbände für die Kosten bis zu deren Bezahlung 2.4 Wettkampfsperre bis zur Bezahlung der Kosten 3.) Dritter positiver Befund : dritter positiver Befund innerhalb von fünf Jahren führt zu 5 jähriger Wettkampfsperre; Untersuchungs-und Verfahrenskosten trägt der Athlet. Testverweigerungen, positive Trainingskontrollen und Täuschungen gelten wie positive Befunde und unterliegen den gleichen Sanktionen Alle positiven Ergebnisse werden veröffentlicht. Die erreichten Platzierungen werden gestrichen, die Titel aberkannt. 4.) Positiver Befund bei Internationalen Wettkämpfen : Bei einem positiven Befund bei intern. Wettkampfes (wie EM, WM) wird von der IFBB eine 2-jährige internationale Sperre für den Einzelsportler und die Nationalmannschaft ausgesprochen Reisekosten sowie die von der IFBB festgelegten Strafen trägt bei eigenem Verschulden der Athlet Ausnahmen Nicht betroffen ist das Höhentraining Training in Höhen von mehreren 1000 Metern dortiger geringerer Sauerstoffgehalt der Luft veranlasst den Körper, mehr Erythrozyten zu produzieren, um trotz des geringen Sauerstoffangebotes seinen Sauerstoffbedarf decken zu können Zurück in normalen Höhen vergehen einige Wochen, bevor der Anteil der roten Blutkörperchen im Blut wieder Normalniveau erreicht hat Beispiel Bestes Beispiel ist der Radsport Seit Anfang der 1990er Jahre von Skandalen immer wieder betroffen Aktuelles Beispiel: Skandal um den spanischen Sportarzt Eufemiano Fuentes Verwicklungen im internationalen Radsport, Tennis und Fußball Ende Mai 2006 fanden erste Razzien gegen das Team Liberty Seguros statt Verhaftung des sportlichen Leiters Manolo Saiz Beschlagnahmung von Blutbeuteln, Dopingmitteln und einer Liste mit vermuteten Codenamen von Radrennfahrern im Mittelpunkt des Skandals stehen die suspendierten Tour-Favoriten Jan Ullrich, Ivan Basso und Francisco Mancebo, Michele Scarponi und Jörg Jaksche gegen Jan Ullrich ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft wegen „Betruges zum Nachteil seines früheren Rennstalls“ und gegen seinen Berater Rudy Pevenage wegen „Beihilfe und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz“ Einige bei Fuentes beschlagnahmte Blutkonserven konnten nach DNA-Tests im April 2007 eindeutig Jan Ullrich zugeordnet werden Verfahren gegen andere Radsportler wurden nach Geständnis und Sperre eingestellt Namen von Athleten anderer Sportarten wurden bisher nicht veröffentlicht Quellen ► Jahrgang 57, Nr. 2 (2006) DEUTSCHE ZEITSCHRIFT FÜR SPORTMEDIZIN ► www.wikipedia.de ► www.sportunterricht.de ► … präsentiert von